Antrag vom 18.04.2011, OF 4/6 Betreff: Griesheim vom Lkw-Durchgangsverkehr entlasten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den südlich der Kreuzung mit der Eichenstraße befindlichen Abschnitt der Elektronstraße und den östlich der Zufahrt zum Industriepark Griesheim befindlichen Abschnitt der Stroofstraße für Fahrzeuge über 3.5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht zu sperren. Anlieger, Lieferverkehr etc. sind davon auszunehmen.
Begründung:
Die gegenwärtige Beschilderung mit einem LKW Verbot ab der Straße Alt Griesheim führt dazu, dass die Stroofstraße in östlicher Richtung befahrende Fahrzeuge nur über die hier recht schmale Elektronstraße weiter fahren können, wenn man von einer 180 Grad Wende absieht. Dies zeigt, dass es sinnvoller ist, wenn die LKW erst gar nicht bis zu dieser engen Kreuzungen fahren können. Ein Verbot des Befahrens der Stroofstraße ab der Zufahrt des Industrieparks Griesheim würde erreichen, dass der gesamte Schwerlastverkehr des Industrieparks über die westliche Stroofstraße zur Schwanheimer Brücke hin abgewickelt würde. Zusätzlich erreicht eine entsprechende Regelung ab der Kreuzung der Elektronstraße mit der Eichenstraße, dass auch keine LKW aus der anderen Richtung in die schmale südliche Elektronstraße einfahren. Eine Beeinträchtigung der Verkehrserschließung des Griesheimer Gewerbegebiets ergibt sich hierdurch nicht. Im Ergebnis wäre dann der gesamte südlich der Bahnlinie liegende Teil Griesheims vom LKW Durchgangsverkehr befreit. Die Ausnahmeregelung erreicht, dass die Belieferung der Supermärkte, Geschäfte etc. sowie der Bevölkerung ebenso möglich ist wie die Busverkehre im Linien- und sonstigen Verkehr.Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
1. Sitzung des OBR 6 am 03.05.2011, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6 2011 Die Vorlage OF 4/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme