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Antrag Ortsbeirat 11

Instandsetzung und Erneuerung der Carl-Benz-Straße bündeln

23.09.2024 | Aktualisiert am: 16.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2024, OF 655/11 Betreff: Instandsetzung und Erneuerung der Carl-Benz-Straße bündeln Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der geplanten Sanierung der Carl-Benz-Straße zwischen Carl-Ulrich-Brücke und Adam-Opel-Straße dafür zu sorgen, dass diese nicht nur oberflächlich in Stand gesetzt, sondern gleich grundlegend neu gestaltet wird. Der Ortsbeirat denkt dabei an eine Verbesserung des Querschnitts, gute Bedingungen für motorisierten Verkehr, Radfahrer und Fußgänger und insbesondere das Pflanzen von Bäumen. Begründung: Hessen Mobil ist derzeit noch Baulastträger für den genannten Abschnitt der Carl-Benz-Straße. Diese Baulast soll sinnvollerweise auf die Stadt Frankfurt übergehen, da es sich um eine "angebaute Straße mit unmittelbarer Erschließungsfunktion" handelt. Hessen Mobil muss den Straßenabschnitt vor der Übergabe in einen "ordnungsgemäßen Zustand" versetzen. Dies soll 2025 (oder später?) geschehen. Aus Sicht des Ortsbeirats wäre es schade, wenn jetzt die Chance vertan würde, die Straße gleich grundsätzlich zu sanieren. Das Problem scheint darin zu bestehen, dass Hessen Mobil für den "ordnungsgemäßen Zustand", die Stadt Frankfurt dann später für eine Verbesserung und Aufwertung verantwortlich ist. Es müsste also zwei getrennte, zeitlich versetzte Projekte geben. Das scheint weder wirtschaftlich noch technisch besonders effizient. Wünschenswert wäre vielmehr eine Zusammenarbeit und Kostenteilung der beiden Bauträger in einem einzigen Projekt. Dabei ist zu beachten, dass die Carl-Benz-Straße nicht nur eine Erschließungsfunktion für das Gewerbe hat, sondern auch eine wichtige Verbindung zwischen den Städten Frankfurt und Offenbach darstellt. Für viele Menschen im Frankfurter Osten liegt die Innenstadt von Offenbach mit ihren Versorgungsangeboten näher als die Innenstadt von Frankfurt. Das gilt auch und gerade für den Radverkehr. Mit den "Fechenheimer Fackeln" ist eine sehr schöne Lösung für der Radverkehr auf der Carl-Ulrich-Brücke ins Auge gefasst. Eine angenehme und einladende Gestaltung der Straßenraums Richtung Hanauer Landstraße erscheint wünschenswert. Angesichts der Überhitzung des Stadtraums durch den Klimawandel sollten so schnell wie möglich Bäume gepflanzt werden. Das gilt übrigens auch für die anderen Industriestraßen der Stadt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Parkdeck für die Pfortenstraße 55

10.09.2024 | Aktualisiert am: 16.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2024, OF 668/11 Betreff: Parkdeck für die Pfortenstraße 55 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, den Parkplatz an der Pfortenstraße 55 mit einem Parkdeck oder einem Parkhaus auszubauen. Begründung: Der Parkdruck nimmt in der gesamten Stadt stetig zu. Um die Straßen in Fechenheim zu entlasten, bietet sich an, dass der Parkplatz an der Pfortenstraße 55 mit einem Parkdeck, ggf. einem Parkhaus erweitert werden könnte. Nachdem dort durch das neue Gerätehaus der Feuerwehr einige Parkplätze weichen mussten, wird es immer schwerer einen Parkplatz zu finden. Grundsätzlich könnte im Falle einer Machbarkeit eines Parkdecks oder Parkhauses, die Parkmöglichkeiten auch kostenpflichtig sein, um die Bau- und Unterhaltungskosten für die Stadt wieder ausgleichen zu können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 11

Begrünung des städtischen Areals an der Leo-Gans-Straße 2

10.09.2024 | Aktualisiert am: 16.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2024, OF 667/11 Betreff: Begrünung des städtischen Areals an der Leo-Gans-Straße 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert das städtische Areal an der Leo-Gans-Straße 2 zu begrünen und Sitzgelegenheiten für Passanten zu schaffen. Begründung: Nachdem Rückbau der Cassellabrücke ist der Bereich um den ehemaligen Abgang an der Leo-Gans-Straße sich selbst überlassen worden. Eine Begrünung würde den Platz rund um den dortigen Kiosk, der im städtischen Besitz ist, wieder aufwerten. Es findet sich dort ebenfalls genug Platz, um dazu noch eine Parkbank aufzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 11

Konzept zum Schutz des fußläufigen Publikums und des Radverkehrs im städtischen (Straßen)Raum der Straße AltFechenheim

18.02.2024 | Aktualisiert am: 21.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 563/11 Betreff: Konzept zum Schutz des fußläufigen Publikums und des Radverkehrs im städtischen (Straßen-)Raum der Straße Alt-Fechenheim Vorgang: OM 4341/23 OB 11; ST 60/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: die Straße Alt Fechenheim zwischen Pfortenstraße und Kleestraße ist die Haupt-Einkaufsstraße des Stadtteils Fechenheim. Neben Ladengeschäften, Frisören, Gaststätten, Eisdiele, Bank und Apotheke befinden sich auf den ca. 350m, die Gegenstand dieses Antrags sind, das Büro des Quartiersmanagement, eine Begegnungsstätte nicht nur für Senioren, eine Kindertagesstätte und das Bürgeramt des Stadtteils. Dies stellt in seiner Gesamtheit in diesem Straßenabschnitt ein Maximum an Aufenthaltsfunktionen dar. Neben all diesem wird die Straße Alt Fechenheim von mehreren Tausend PKWs durchfahren, außergewöhnlich viele mit dem Kennzeichen MKK und OF, meist entgegen der Ausweisung der Straße als "Anlieger frei" und oft zu schnell. Auf diesem oben beschriebenen Hintergrund und der Ablehnung des Magistrats in seiner ST 60 vom 08.01.2024 auf dem Streckenabschnitt Tempo 20 auszuweisen - Ortsbeiratsbeschluss OM 4341 vom 11.09.2023, bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Erarbeitung und Umsetzung eines Konzepts für die Straße Alt Fechenheim im oben beschriebenen Abschnitt in enger Absprache mit dem Ortsbeirat, das - eine Einhaltung der Geschwindigkeit in dem Straßenabschnitt gewährleistet - sicheres überqueren der Fahrbahn im gesamten Straßenabschnitt gewährleistet - gewährleistet, dass PKWs in diesem Bereich Fahrradfahrer*innen nicht überholen, da kein ausreichender Sicherheitsabstand möglich ist. Anmerkung: bei einer Temporeduzierung von Tempo 30 auf 20 im beschriebenen, 350m langen Straßenabschnitt benötigte der ÖPNV eine um 21 Sekunden verlängerte Fahrzeit. Begründung: (Google Streetview) Hanau Innenstadt, hier funktioniert ÖPNV und verkehrsberuhigter Bereich, Tempo 20 und Fußgängerzone mit ÖPNV hervorragend (Google Streetview) hier funktioniert Überholen PKW - Fahrrad mit Sicherheitsabstand nicht, aber bei Tempo 30 wird es immer wieder versucht Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4341 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 60 Beratung im Ortsbeirat: 11

Schutz Fußgänger Radverkehr

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Straßenmarkierungen, Zebrastreifen und Piktogramme erneuern, rund um das Kleedreieck in Fechenheim Süd

18.02.2024 | Aktualisiert am: 21.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 562/11 Betreff: Straßenmarkierungen, Zebrastreifen und Piktogramme erneuern, rund um das Kleedreieck in Fechenheim Süd Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat möge die Straßenmarkierungen, Zebrastreifen und Piktogramme rund um das Kleedreieck in Fechenheim erneuern. Konkret genannt sei - Zebrastreifen Alt Fechenheim / Lappengasse nur noch zur Hälfte sichtbar - Alt Fechenheim / Kleestraße Radführung vom Radweg in die Kleestraße auf die Fahrbahn! - Zebrastreifen Willmannstraße / Kleestrasse durch Straßenbau "überpflastert", Zebrastreifen nur in Teilen vorhanden - Zebrastreifen Willmannstraße - Richtung Jakobsbrunnenstraße, Radwegeführung gegen die Einbahnstraße an gefährlicher Stelle, teilweise nur schlecht erkennbar Offensichtlich sind von den genannten Markierungen einige durch Baumaßnahmen zerstört worden. So sollte der Magistrat, falls er nicht selbst Bauausführender war, die Bauausführenden darauf hinweisen, dass nicht nur der Fahrbahnbelag, sondern auch die sich darauf befindlichen Markierungen wiederhergestellt werden müssen. Zumindest ist in diesen Fällen den Behörden mitzuteilen, dass diese wiederhergestellt werden müssen. Begründung: "Markierungen dienen dazu, den Verkehr zu regeln, optisch zu führen oder Verkehrsteilnehmer zu warnen".(RMS, Richtlinien für die Markierung auf Fahrbahnen). Leider nehmen in einigen Teilen unseres Ortsbezirks Markierungen im Straßenraum diese Aufgabe nicht mehr war, da sie nur noch schwer zu erkennen sind, zumal bei Regen und Dunkelheit, also dann, wenn Ihr Vorhandensein eine besondere Wichtigkeit einnimmt. Hier muss dringend und zeitnah Abhilfe geschaffen werden, um auch weiterhin im Straßenraum unserer Stadtteile ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten. Es muss an den beschriebenen Stellen mangels vorhandener Geschwindigkeitsüberwachung oft mit nicht regelkonformer Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs gerechnet werden. So fällt gut sichtbaren Markierungen eine besonders wichtige Rolle zu (Google maps) Willmannstraße Google maps) Willmannstraße, Kleestraße, Baumertstraße (Google maps) Alt Fechenheim / Lappengasse Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

Straßenmarkierungen Zebrastreifen Piktogramme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Raser und Schleichverkehr endlich stoppen, mehr Verkehrssicherheit für Anwohner und vorrangige Nutzung der Busspur für den ÖPNV!

07.11.2023 | Aktualisiert am: 07.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2023, OF 521/11 Betreff: Raser und Schleichverkehr endlich stoppen, mehr Verkehrssicherheit für Anwohner und vorrangige Nutzung der Busspur für den ÖPNV! Vorgang: OM 1982/17 OBR 11; ST 2108/17; ST 808/18 Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung "Am Gansbühel/Jakobsbrunnenstraße/Konstanzer-Straße", die Zufahrt für Busse in die Straße Am Gansbühel mit versenkbaren Pollern oder anderen technischen Anlagen, wie zum Beispiel einer Schranke, zu versehen. Dies soll der Verhinderung des massiv zugenommen Schleichverkehrs dienen und dem ÖPNV die vorrangige Nutzung der Busspur ermöglichen. Begründung: Auf der Hanauer Landstraße fahren durchschnittlich 58.000 Fahrzeuge pro Tag. Im abendlichen Berufsverkehr stadtauswärts kommt es zu langen Staus, die die Verkehrssteilnehmer nach Ausweichrouten suchen lassen. Eine dieser Ausweichstrecken führt über die Hugo-Junker- oder Ernst-Heinkel-Straße auf die Jakobsbrunnenstraße und letztendlich über die Busspur Am Gansbühel. Das dort vor Jahren angebrachte Verkehrszeichen 260 StVO mit Zusatzzeichen, zur Verhinderung des Schleichverkehrs, entfaltet nicht die gewünschte Wirkung. Seit Schließung des 7. Polizeireviers fanden dort keine Kontrollen mehr statt und aktuell ignorieren mehrere hundert Autos am Tag das Durchfahrtsverbot. Dabei rasen viele mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Straße, bei Gegenverkehr wird der schmale Bürgersteig als Ausweichfläche genutzt. Nicht selten staut es sich in der Straße Am Gansbühel zur Kreuzung Alt-Fechenheim zurück und der Bus wird an der Durchfahrt gehindert, Verspätungen sind die Folge. Die geforderten und vom Magistrat beschlossenen Maßnahmen in der ST 808/18 wurden bis heute nicht umgesetzt. Wiederholte Beschwerden ent-nervter und gefährdeter Anwohnerfamilien lassen nur noch eins zu: Um das Durchfahrtsverbot langfristig und nachhaltig durchzusetzen, bedarf es endlich der Anbringung von versenkbaren Pollern oder einer Schranke. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1982 Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2108 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 808 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4750 2023 Die Vorlage OF 521/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrssicherheit Schleichverkehr Busspurnutzung

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Fußgängerüberweg in der Pfortenstraße/Ecke Konstanzer Straße sichtbarer machen und Kreuzungsbereich frei halten

07.11.2023 | Aktualisiert am: 07.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2023, OF 520/11 Betreff: Fußgängerüberweg in der Pfortenstraße/Ecke Konstanzer Straße sichtbarer machen und Kreuzungsbereich frei halten Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird aufgefordert, auf der Straßenseite bei Hausnummer 31 in der Pfortenstraße, zu prüfen, ob dort ein absolutes Halteverbot oder eine Sperrfläche eingerichtet werden kann. Dies soll gewährleisten, dass die Sicht auf den dortigen Fußgängerüberweg nicht von parkenden Autos verdeckt wird. Begründung: Der Fußgängerüberweg in der Pfortenstraße / Ecke Konstanzer Straße ist für Autofahrer aus der Pfortenstraße kommend schlecht einsehbar. Es ist nicht erkennbar, ob sich auf der rechten Seite jemand auf dem Überweg befindet, da unmittelbar parkende Autos am Zebrastreifen, die Sicht darauf versperren. Es wird hier teilweise bis direkt vor dem Zebrastreifen geparkt. Es kommt dabei öfters zu gefährlichen Situationen, da der Überweg von vielen Schulkindern auf dem Weg der Konstanzer Str. genutzt wird. Ein weiterer Gefahrenpunkt ist, dass es zu gefährlichen Situationen beim Abbiegen von der Konstanzer in die Pfortenstraße kommt, da von der Pfortenstraße kommend ein Ausweichen nach rechts nicht möglich ist. Von der Polizei wurde gegenüber den Anwohnern hierzu erwähnt, dass nur durch den Ortsbeirat eine Beseitigung der Gefahrenstelle (z.B. Poller, Halteverbot) erreicht werden kann. Ein absolutes Halteverbot oder eine Sperrfläche in diesem Bereich würde die beschriebene Problematik beheben. (Quelle: googlemaps) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4749 2023 Die Vorlage OF 520/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Fußgängerüberweg Pfortenstraße/Ecke Konstanzer Straße Kreuzungsbereich

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Aufnahme der Baumertstraße in die Tempo30Zone FechenheimSüd

04.11.2023 | Aktualisiert am: 07.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2023, OF 525/11 Betreff: Aufnahme der Baumertstraße in die Tempo-30-Zone Fechenheim-Süd Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert dafür zu sorgen, dass die bereits heute mit Tempo 30 ausgewiesene Baumertstraße zwischen Kleestraße und Schießhüttenstraße (gekennzeichnet durch viel Verkehr durch Menschen die zu Fuß unterwegs sind, Einrichtungen der Betreuungsarbeit und Arbeit mit Kindern, überwiegend Wohnbebauung) zwischen Kleestraße und Schießhüttenstraße) in die Tempo 30 Zone Fechenheim Süd aufgenommen wird. Im Zuge dieser Aufnahme ist im genannten Bereich auf der Baumertstraße (wie in den Tempo 30 Straßen mit Busverkehr Pfortenstraße, Konstanzer Straße und Bodenseestraße) die Rechts-vor-Links - Regelung aus Sicherheits- und Lärmgründen zu aktivieren. Das Teilstück der Kleestraße zwischen Baumertstraße und Alt Fechenheim ist ebenso in die Tempo 30 Zone aufzunehmen. Begründung: Die Baumertstraße ist schon heute aus guten Gründen mit Tempo 30 ausgewiesen. Wie auf vielen anderen Straßen Fechenheims, wird auf dieser Straße zu schnell gefahren. Eine Überwachung des Verkehrs bzw. seiner Geschwindigkeit findet nicht statt. Daraus folgt eine Gefahr vor allem für die schwächsten Verkehrsteilnehmer:innen: Kinder, alte Menschen und Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Hier kann die Einführung der Rechts-vor-Linksregelung einen gewichtigen Beitrag zu Reduzierung der Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs beitragen und damit zu größerer Sicherheit auf unseren Straßen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 525/11 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Tempo-30-Zone Verkehrssicherheit Geschwindigkeitsbegrenzung

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Fahrradbügel

19.09.2023 | Aktualisiert am: 19.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2023, OF 505/11 Betreff: Fahrradbügel Der Magistrat wird gebeten, am Jakobsbrunnenplatz Fahrradbügel aufzustellen. Begründung: In der Jakobsbrunnenstraße und speziell am Jakobsbrunnenplatz fehlt es an Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Auf dem Grünstreifen am Jakobsbrunnenplatz können 4-6 Fahrradbügel aufgestellt werden, ohne dass diese den Straßenverkehr behindern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4543 2023 Die Vorlage OF 505/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der sogenannte "Jakobsbrunnenplatz" umschrieben wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Fahrradbügel Abstellmöglichkeiten Jakobsbrunnenplatz

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Wiederherstellung von Straßenmarkierungen und -kennzeichnungen sowie Piktogrammen im Ortsbezirk 11

26.08.2023 | Aktualisiert am: 20.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2023, OF 491/11 Betreff: Wiederherstellung von Straßenmarkierungen und -kennzeichnungen sowie Piktogrammen im Ortsbezirk 11 Vorgang: OM 2329/22 OBR 11; ST 2411/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Ortsbeirat begrüßt die Ankündigung des Magistrats, der Anregung des Ortsbeirates zu entsprechen und sämtliche Straßenmarkierungen in den genannten Straßen (ST 2411) zu überprüfen und bei Bedarf zu erneuern. Zu unserem Bedauern ist an den entsprechenden Markierungen bisher keine Wiederherstellung erfolgt. Gerade in der Willmannstraße sind hier Markierungen an gefährlicher Stelle nahe der Kreuzung Jakobsbrunnenstraße / Willmannstraaße durch Überteeren oder witterungsbedingter Zerstörung nicht mehr zu erkennen. Der Magistrat möge dem Ortsbeirat bitte einen Zeitraum mitteilen in dem diese Arbeiten erfolgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2329 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2411 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 736 2023 Die Vorlage OF 491/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Straßenmarkierungen Piktogrammen Wiederherstellung

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Einrichten von Elektroladesäulen

26.08.2023 | Aktualisiert am: 20.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2023, OF 492/11 Betreff: Einrichten von Elektroladesäulen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in ausgewählten Bereichen im Ortsbeirat 11 Elektroladesäulen einzurichten, um Elektromobilität in den Stadtteilen zu fördern. Begründung: 1. Förderung der Elektromobilität: Elektrofahrzeuge sind die Zukunft der Mobilität und tragen erheblich zur Reduzierung von CO2-Emissionen bei. Durch die Einrichtung von Elektroladesäulen zeigt die Stadt Frankfurt ihre Unterstützung für eine nachhaltige und umweltbewusste Fortbewegung. 2. Bürger- und Besucherzufriedenheit: Viele Einwohner sind bereits auf Elektrofahrzeuge umgestiegen oder denken über eine Anschaffung nach. Durch das Bereitstellen einer Elektroladesäule, bietet die Stadt Frankfurt den Bürgerinnen und Bürgern sowie Besucherinnen und Besuchern der Stadtteile, einen zusätzlichen Service. Die Möglichkeit, Elektrofahrzeuge in der Nähe des Wohnortes oder des Arbeitsplatzes aufzuladen, ist ein großer Anreiz auf eine umweltfreundlichere Mobilität umzusteigen. 3. Imageverbesserung: Durch die Einrichtung von Elektroladesäulen positionieren sich die Stadtteile als modern und zukunftsorientiert. Dies kann zu einer positiveren Wahrnehmung und einem verbesserten Image in der Öffentlichkeit führen. 4. Beitrag zur lokalen Infrastruktur: Eine Elektroladesäule in den Stadtteilen ist ein Beitrag zur Ausweitung der lokalen Ladeinfrastruktur. Dies ist besonders wichtig, bei der Bewältigung von Alltags- und Lieferfahrten mit Elektrofahrzeugen, was den Umstieg auf eine umweltfreundliche Mobilität attraktiver macht. Zusammenfassend lässt sich ableiten, dass die Einrichtung von Elektroladesäulen viele Vorteile für die Stadtteile bringt. Von der Förderung der Elektromobilität über die Bewohner- und Besucherzufriedenheit bis hin zur Steigerung des Images - all diese Aspekte tragen zur langfristigen Nachhaltigkeit und positiven Entwicklung des Stadtteils bei. Mögliche Orte in Fechenheim: - Parkplatz Sedanstraße - Parkplatz (Pfortenstraße-Ankergasse) - Alt Fechenheim 114 vor dem Kindezentrum alt Fechenheim - Konstanzer Straße an dem Schwimmbad (zwischen Am Saalenbusch und Bodenseestraße) Mögliche Orte in Seckbach: - Atzelbergstraße Eingang zum Atzelbergplatz Mögliche Orte im Riederwald: - Entlang der Schäfflestraße Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 492/11 wurde zurückgezogen.

Elektroladesäulen Elektromobilität Lokale Infrastruktur

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 11

Wiederherstellung von Straßenmarkierungen, -kennzeichnungen und Piktogrammen im Ortsbezirk 11

12.06.2022 | Aktualisiert am: 18.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2022, OF 293/11 Betreff: Wiederherstellung von Straßenmarkierungen, -kennzeichnungen und Piktogrammen im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten Straßenmarkierungen, -Kennzeichnungen und Piktogramme im Ortsbezirk 11 wiederherzustellen, wo diese auf Grund von Abrieb, Verwitterung und Baustellentätigkeiten in sicherheitsrelevantem Maße nicht mehr zu erkennen sind. Zukünftig möge der Magistrat vor allem an unter Sicherheitsaspekten relevanten Straßenbereichen turnusmäßig die Erkennbarkeit von Straßenmarkierungen, -Kennzeichnungen und Piktogramme überprüfen. In der Folge eine unvollständige Liste bereits aufgefallener Unkenntlichkeit der Straßenmarkierungen im Stadtteil Fechenheim: Willmannstraße Fechenheim, Bereich Jakobsbrunnenstraße/Willmannstraße, Bereich Kleestraße / Baumertstraße Bereich Baumertstraße / Sedanstraße Fremdfirmen sollten den Magistrat in Kenntnis setzen, falls durch deren Straßendeckenöffnung und Wiederverschließung Straßenmarkierungen etc. zerstört wurden um diese zeitnah wiederherzustellen. Begründung: Straßenmarkierungen, -Kennzeichnungen und Piktogrammen dienen nicht der Verschönerungen des Straßenraums. In aller Regel dienen diese Kennzeichnung einer Erhöhung der Sicherheit im Zusammenspiel der Verkehrsteilnehmer*innen. Unkenntlichkeit der Kennzeichnungen durch Spuren des Überfahrens durch PKW und LKW sind ein Kennzeichen für die sicherheitstechnische Relevanz der Kennzeichnung. Unkenntlichkeit oder das Fehlen dieser Kennzeichnungen stellt eine Gefahr vor allem für die schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen dar. Eine Wiederherstellung ist dringend geboten! (nur einige wenige Beispiele auf den Hauptverkehrsstraßen Fechenheims) (Foto: eigene Aufnahme, Thomas Dorn 2022, Willmannstraße Fechenheim) (Foto: eigene Aufnahme, Thomas Dorn 2022, Bereich Willmannstraße / Jakobsbrunnestraße Fechenheim) (Foto: eigene Aufnahme, Thomas Dorn 2022, Kleestraße Fechenheim) (Foto: eigene Aufnahme, Thomas Dorn 2022, Bereich Baumertstraße/Sedanstraße Fechenheim) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 11 am 27.06.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2329 2022 Die Vorlage OF 293/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 11

Rechenzentrenkonzept - Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms Vortrag des Magistrats vom 21.03.2022, M 44

25.04.2022 | Aktualisiert am: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.04.2022, OA 173 entstanden aus Vorlage: OF 279/11 vom 21.04.2022 Betreff: Rechenzentrenkonzept - Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms Vortrag des Magistrats vom 21.03.2022, M 44 Vorgang: M 151/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 21.03.2022, M 44, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Bezogen auf die Anlage 4 - Maßnahmen: Die Aufmerksamkeitszonen für die Dataparks dürfen keine bestehenden Wohngebiete und keine Naturschutzgebiete umfassen. Eignungsgebiete für Dataparks müssen daher in einem Abstand von 100 Metern zu Wohn- und Naturschutzgebieten enden. Entsprechend sind die Eignungsgebiete anzupassen. Das betrifft die folgenden Straßen: Vatterstraße, Gelastraße und Adam-Opel-Straße 34 und das Naturschutzgebiet "Seckbacher Ried". 2. Die Aufmerksamkeitszone sollte auch für bestehende, gewerblich genutzte Gebäude gelten, bei denen im Laufe der Zeit eine Nutzungsänderung erfolgt. 3. Das Gelände der Batschkapp ist nicht als Eignungsgebiet für Dataparks auszuweisen. 4. Grundsätzlich ist die Abwärme der Rechenzentren zu nutzen. Begründung: Die Aufmerksamkeitszonen wurden für die gegenseitige Rücksichtnahme bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und bei der Durchführung von Baugenehmigungsverfahren im direkten Umfeld von gewerblichen Standorten geschaffen und um entsprechende Konflikte zu minimieren. Um Störungen des direkten Umfeldes zu umgehen, wird gemäß der Vorlage M 151 eine Zone von 100 Metern zwischen Gewerbestandorten und Wohnbebauung vorgeschlagen. Die in Seckbach und Fechenheim betroffenen Wohn- und Naturschutzgebiete existieren seit den 30er- bzw. 50er-Jahren, die bisherigen gewerblichen Bauten hielten gewohnheitsgemäß einen Abstand von 50 bis 100 Metern zu Naturflächen und Wohnhäusern ein. Die neu auszuweisenden Eignungsgebiete für Dataparks sollten im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme daher ebenfalls nicht näher als 100 Meter an die schon existierenden Wohngebiete und Naturschutzgebiete heranrücken, entsprechend sollte das Eignungsgebiet für Dataparks 100 Meter Abstand zu diesen Flächen einhalten. Das Gelände der Batschkapp gehört der Frankfurter Hafengesellschaft. Sie ist eine der wenigen größeren kulturellen Einrichtungen im Frankfurter Osten und hat sich hier etabliert. Das Gelände sollte nicht als Datapark Eignungsgebiet ausgewiesen werden. Anhänge aus der Vorlage M 44: M_44 2022_AN4 Maßnahmen M_44_2022_AN2_Eignungsgebiete Rot von Beate Brink eingezeichnet, auf den Antrag bezogene Gebiete Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 27.04.2022 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 26.04.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 44 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 7. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.04.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 44 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 7. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 03.05.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 44 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.05.2022, TO II, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 44 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 8. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.05.2022, TO I, TOP 148 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. und Gartenpartei (M 44 und NR 351 = Ablehnung) FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 = Ablehnung) 8. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 24.05.2022, TO I, TOP 68 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 173 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage OA 196 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. 4 GRÜNE, 2 SPD, FDP und Volt (= Delegation auf den Haupt- und Finanzausschuss) CDU (= vereinfachtes Verfahren) LINKE. (= Annahme) AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 44, NR 351, OA 173 und OA 196 = Zurückstellung) FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 und OA 173 = Ablehnung) 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 31.05.2022, TO I, TOP 78 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 = Ablehnung) Gartenpartei (M 44 und NR 351 = Ablehnung) 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.06.2022, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 44 = Ablehnung, NR 351 = Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 = Ablehnung) Gartenpartei (M 44 und NR 351 = Ablehnung) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. a) Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Grote, Tschierschke, Papke, Dr. Kochsiek, Schlimme und Schwichtenberg dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 4. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei 9. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 30.06.2022, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 173 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Ablehnung) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 9. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.07.2022, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 173 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.07.2022, TO II, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 173 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2022, TO II, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OA 173 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1838, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022 § 2019, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2022 Aktenzeichen: 61 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11

Rechenzentrenkonzept - Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms

21.04.2022 | Aktualisiert am: 04.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2022, OF 279/11 Betreff: Rechenzentrenkonzept - Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stimmt der Vorlage des Magistrats M44 unter folgenden Maßgaben zu: - Bezogen auf die Anlage 4 Maßnahmen: Die Aufmerksamkeitszonen für die Dataparks dürfen keine bestehenden Wohngebiete und keine Naturschutzgebiete umfassen. Eignungsgebiete für Dataparks müssen daher in einem Abstand von 100 m zu Wohn- und Naturschutzgebieten enden. Entsprechend sind die Eignungsgebiete anzupassen. Das betrifft die folgenden Straßen Vatterstraße, Gelastrasse und Adam-Opel-Straße 34 und das Naturschutzgebiet "Seckbacher Ried". - Die Aufmerksamkeitszone sollte auch für bestehende, gewerblich genutzte Gebäude gelten, bei denen im Laufe der Zeit eine Nutzungsänderung erfolgt. - Das Gelände der Batschkapp ist nicht als Eignungsgebiet für Dataparks auszuweisen. Begründung: Die Aufmerksamkeitszonen wurden geschaffen für die gegenseitige Rücksichtnahme bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und bei der Durchführung von Baugenehmigungs-verfahren im direkten Umfeld von gewerblichen Standorten, und um entsprechende Konflikte zu minimieren. Um Störungen des direkten Umfeldes zu umgehen, wird gemäß M151 eine Zone von 100 m zwischen Gewerbestandorten und Wohnbebauung vorgeschlagen. Die in Seckbach und Fechenheim betroffenen Wohn- und Naturschutzgebiete existieren seit den 30iger bzw. 50iger Jahren, die bisherigen gewerblichen Bauten hielten gewohnheitsgemäß einen Abstand von 50 - 100 m zu Naturflächen und Wohnhäusern ein. Die neu auszuweisenden Eignungsgebiete für Dataparks sollten im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme daher ebenfalls nicht näher als 100 m an die schon existierenden Wohngebiete und Naturschutzgebiete heranrücken, entsprechend sollte das Eignungsgebiet für Dataparks 100 m Abstand zu diesen Flächen einhalten. Das Gelände der Batschkapp gehört der Frankfurter Hafengesellschaft. Sie ist eine der wenigen größeren kulturellen Einrichtungen im Frankfurter Osten und hat sich hier etabliert. Das Gelände sollte nicht als Datapark Eignungsgebiet ausgewiesen werden. Anhänge aus dem M44 M_44 2022_AN4 Massnahmen M_44_2022_AN2_Eignungsgebiete Rot von Beate Brink eingezeichnet, auf den Antrag bezogene Gebiete Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.03.2022, M 44 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 25.04.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung OA 173 2022 1. Der Vorlage M 44 wird unter Hinweis auf OA 173 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 279/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der Satz "Grundsätzlich ist die Abwärme der Rechenzentren zu nutzen." als vierter Punkt aufgenommen wird. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2022 Produktbereich 22 Umwelt Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung und Aufwertung Spielplatz Konstanzer Straße/Bodenseestraße

26.02.2022 | Aktualisiert am: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2022, OF 246/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 22 Umwelt Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung und Aufwertung Spielplatz Konstanzer Straße/Bodenseestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Sanierung und Aufwertung des Spielplatzes an der Konstanzer Straße/ Bodenseestraße werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Der oben genannte Spielplatz ist in den letzten Jahren stark verfallen und viele Spielgeräte wurden aufgrund des maroden Zustands demontiert. An dieser Stelle ist jedoch ein funktionierender Treffpunkt für Kinder und Jugendliche dringend nötig, eine Aufwertung des Platzes ist daher dringend geboten. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass das Konzept eher ältere Kinder und Jugendliche anspricht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 246/11 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 11

Bodelschwinghstraße in Verkehrsberuhigten Bereich umwandeln

24.01.2022 | Aktualisiert am: 04.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2022, OF 174/11 Betreff: Bodelschwinghstraße in Verkehrsberuhigten Bereich umwandeln Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Bodelschwighstraße in einen Verkehrsberuhigten Bereich (sog. Shared Space) umzuwandeln und an einer Seite der Grundstücksgrenzen oder auch versetzt Parkplätze auszuweisen. Begründung: Die Bodelschwinghstraße hat auf Grund ihrer geringen Breite keinen wirklichen Gehweg, dennoch herrscht auch hier ein hoher Parkdruck durch Anwohner, die Straße wird so gut wie nur von Anliegern befahren. In letzter Zeit wurden vermehrt Fahrzeuge die in der Straße parken aufgeschrieben, da sie auf dem winzigen Gehweg parken, der für Fußgänger kaum breit genug ist um darauf zu laufen. Um die Situation für alle Verkehrsteilnehmer zu verbesern, wäre es angeraten hier einen Verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen, so daß Fußgänger und Radfahrer die Straße in voller Breite nutzen können und gleichzeitig das Parken entlang der Grundstücksgrenzen auszuweisen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 11 am 07.02.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1530 2022 Die Vorlage OF 174/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, 2 LINKE. und FDP gegen SPD und 1 LINKE. (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 11

Parken auf dem Gehweg beidseitig Am Saalenbusch

23.01.2022 | Aktualisiert am: 04.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2022, OF 173/11 Betreff: Parken auf dem Gehweg beidseitig Am Saalenbusch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in der Straße Am Saalenbusch zwischen Am Rütschlehen und Konstanzer Straße beidseitig das Zeichen 315 (Parken auf dem Gehweg) einzurichten. Begründung: Auf der Seite der geraden Hausnummern ist das Zeichen 315 bereits eingerichtet. Vermehrte Kontrollen der Stadtpolizei führten dazu, dass auf der Seite der ungeraden Hausnummern abgestellte PKW, die mit nur einem Reifen auf dem Gehweg standen, ein Verwarngeld bekamen. Es muss erwähnt werden, dass beide Gehwege identisch und zwei Meter breit sind. Hier erschließt es sich dem OBR nicht, weshalb das Zeichen 315 nur einseitig eingerichtet ist. Um den Gegenverkehr besser passieren zu lassen und auch den Anwohnern Sicherheit zu geben, wie sie überhaupt noch Parken dürfen, möchte der OBR auf beiden Seiten das Zeichen 315 eingerichtet haben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 11 am 07.02.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 173/11 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU (= Annahme)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 11

Lösung für die Mittelseestraße im Abschnitt zwischen Am Hennsee und Pfortenstraße

21.01.2022 | Aktualisiert am: 04.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2022, OF 170/11 Betreff: Lösung für die Mittelseestraße im Abschnitt zwischen Am Hennsee und Pfortenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Lösung für die Parksituation in der Mittelseestraße im Anschnitt zwischen Am Hennsee und Pfortenstraße zu finden, damit die Feuerwehr, aber auch die FES dort im Einsatz durchfahren können, nachdem der Magistrat einen Kompromissvorschlag des OBR 11 mit der ST 2064 ablehnte. Begründung: Der OBR wollte in der OF 33/11 vom 21.05.2021 das Zeichen 315 auf einer vom Magistrat zu wählenden Seite in der Mittelseestraße einrichten lassen. Dies wurde unter der einfach falschen Begründung seitens des Magistrats abgelehnt, dass die Restbreite der Gehwege dann nurmehr 90 cm betragen würde. Der Ortsbeirat würde gerne eine Lösung vom Magistrat bekommen, weil Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und der FES diesen Abschnitt immer noch nicht durchfahren können, weil die Restfahrbahnbreite weniger als drei Meter beträgt. Dem Magistrat dürfte bekannt sein, dass sich die Freiwillige Feuerwehr Fechenheim an der Ecke Am Hennsee / Mittelseestraße befindet und das neue Gerätehaus in der Gründenseestraße noch nicht fertig gestellt ist. Die Feuerwehr muss also immer noch und auch zukünftig die Mittelseestraße durchfahren. Es muss also eine Lösung her. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 11 am 07.02.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1527 2022 Die Vorlage OF 170/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 2 LINKE. und FDP gegen GRÜNE und 2 SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD sowie Abwesenheit 1 LINKE.

Partei: CDU

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Mehr Verkehrssicherheit

13.01.2024

Ich würde mir wünschen, dass an der Ausfahrt, der Leo-Gans-Straße auf die Adam Opel- Straße auf der gegenüberliegenden Seite ein Spiegel angebracht wird. Es ist immer so gefährlich von der Leo- Gansstraße nach links abzubiegen, da auf der rechten Seite oft große Autos stehen, die einem die Sicht nach rechts komplett nehmen .Auch der Blick nach links ist durch parkende Autos eingeschränkt. Ich fahre täglich diese Strecke und kann mich oft nur an den Scheinwerfer der kommenden Autos orientieren, sobald es aber wieder heller wird, haben alle Autofahrer an dieser Stelle ein Sicherheitsproblem.

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Linienführung Straßenbahn Linie 11

04.12.2022

Die Straßenbahnlinie sollte von der Hanauer Ldstr. in die Ernst-Heinkelstraße abbiegen und über die Jakobsbrunnenstraße durch die Konstanzer Straße zur Hausnummer 103 nach Süden geführt werden. Dadurch wurde die Tram zentraler durch den Stadtteil fahren und mehr Fahrgäste erschließen sowie Hallenbad und Schulen anbinden. Die genannten Straßen sind m.E. breit genug. Zudem würde das Mainufer durch Rückbau der Gleise für die Freizeitnutzung erheblich gewinnen.

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Sanierung der Carl-Benz-Straße und der Adam-Opel-Straße, nördliches Ende der Carl-Ulrich-Brücke

11.09.2014

Die Carl-Benz-Straße und die Adam-Opel-Straße sind Teil der L3001 und haben eine zentrale Erschließungsfunktion für den Verkehr von Offenbach (Kaiserstraße) zur Hanauer Landstraße. Sie sind die zentralen Verkehrsadern des Gewerbegebiets Fechenheim-Süd sowie des Osthafens (Oberhafens, um genau zu sein). Die Carl-Ulrich-Brücke wird zz. aufwendig erneuert, auf ihrer Südseite entsteht auf der Offenbacher Hafeninsel ein neues Wohn- und Geschäftsgebiet.

Unterstützer: 2

Reaktion der Stadt: Keine Antwort

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