Aufstellen eines Pollers Jakobsbrunnenstraße gegenüber Hausnummer 18
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Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 28.03.2018, OF 364/11 Betreff: Aufstellen eines Pollers Jakobsbrunnenstraße gegenüber Hausnummer 18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen Poller an der Jakobsbrunnenstraße ggü. HN 18 auf dem Bürgersteig direkt am Gebäude der dort befindlichen Freien Christlichen Schule aufzustellen.
Begründung:
Die Jakobsbrunnenstraße ist im dortigen Bereich eine Einbahnstraße und gut ausgebaut. Fahrzeuge befahren sie aus Richtung Alt-Fechenheim kommend in Richtung Willmannstraße. Im Bereich ggü. HN 18 befindet sich eine Linkskurve. Etwa 30 Meter nach dieser Linkskurve befindet sich der Eingang zur Freien Christlichen Schule. Der Bordstein in dem genannten Bereich ist abgesenkt. Dies ermutigt Verkehrsteilnehmer des Öfteren, die Linkskurve so zu nehmen, dass sie den Bordstein überfahren. Da diese Ecke durch das Gebäude der Freien Christlichen Schule für die Verkehrsteilnehmer nicht einzusehen ist und durch den nahegelegenen Eingang zur Schule immer mit um die Ecke laufenden Schulkindern zu rechnen ist, ist es dringend geboten durch das Aufstellen eines Pollers dafür zu sorgen, dass kein Verkehrsteilnehmer mehr über den Bordstein fährt und Schulkinder oder Fußgänger dadurch gefährdet.Beratung im Ortsbeirat: 11
Beratungsergebnisse:
22. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3162 2018 Die Vorlage OF 364/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Poller unter Beachtung der Barrierefreiheit aufgestellt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme