Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2024, OF 655/11 Betreff: Instandsetzung und Erneuerung der Carl-Benz-Straße bündeln Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der geplanten Sanierung der Carl-Benz-Straße zwischen Carl-Ulrich-Brücke und Adam-Opel-Straße dafür zu sorgen, dass diese nicht nur oberflächlich in Stand gesetzt, sondern gleich grundlegend neu gestaltet wird. Der Ortsbeirat denkt dabei an eine Verbesserung des Querschnitts, gute Bedingungen für motorisierten Verkehr, Radfahrer und Fußgänger und insbesondere das Pflanzen von Bäumen. Begründung: Hessen Mobil ist derzeit noch Baulastträger für den genannten Abschnitt der Carl-Benz-Straße. Diese Baulast soll sinnvollerweise auf die Stadt Frankfurt übergehen, da es sich um eine "angebaute Straße mit unmittelbarer Erschließungsfunktion" handelt. Hessen Mobil muss den Straßenabschnitt vor der Übergabe in einen "ordnungsgemäßen Zustand" versetzen. Dies soll 2025 (oder später?) geschehen. Aus Sicht des Ortsbeirats wäre es schade, wenn jetzt die Chance vertan würde, die Straße gleich grundsätzlich zu sanieren. Das Problem scheint darin zu bestehen, dass Hessen Mobil für den "ordnungsgemäßen Zustand", die Stadt Frankfurt dann später für eine Verbesserung und Aufwertung verantwortlich ist. Es müsste also zwei getrennte, zeitlich versetzte Projekte geben. Das scheint weder wirtschaftlich noch technisch besonders effizient. Wünschenswert wäre vielmehr eine Zusammenarbeit und Kostenteilung der beiden Bauträger in einem einzigen Projekt. Dabei ist zu beachten, dass die Carl-Benz-Straße nicht nur eine Erschließungsfunktion für das Gewerbe hat, sondern auch eine wichtige Verbindung zwischen den Städten Frankfurt und Offenbach darstellt. Für viele Menschen im Frankfurter Osten liegt die Innenstadt von Offenbach mit ihren Versorgungsangeboten näher als die Innenstadt von Frankfurt. Das gilt auch und gerade für den Radverkehr. Mit den "Fechenheimer Fackeln" ist eine sehr schöne Lösung für der Radverkehr auf der Carl-Ulrich-Brücke ins Auge gefasst. Eine angenehme und einladende Gestaltung der Straßenraums Richtung Hanauer Landstraße erscheint wünschenswert. Angesichts der Überhitzung des Stadtraums durch den Klimawandel sollten so schnell wie möglich Bäume gepflanzt werden. Das gilt übrigens auch für die anderen Industriestraßen der Stadt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2024, OF 667/11 Betreff: Begrünung des städtischen Areals an der Leo-Gans-Straße 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert das städtische Areal an der Leo-Gans-Straße 2 zu begrünen und Sitzgelegenheiten für Passanten zu schaffen. Begründung: Nachdem Rückbau der Cassellabrücke ist der Bereich um den ehemaligen Abgang an der Leo-Gans-Straße sich selbst überlassen worden. Eine Begrünung würde den Platz rund um den dortigen Kiosk, der im städtischen Besitz ist, wieder aufwerten. Es findet sich dort ebenfalls genug Platz, um dazu noch eine Parkbank aufzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2024, OF 639/11 Betreff: Mobile Komposttoiletten für den Spielplatz in der Konstanzer Straße Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird gebeten, auf dem Kinderspielplatz in der Konstanzer Straße in Fechenheim-Süd zwei mobile Komposttoiletten aufzustellen. Quelle: Norschter News 2021; Komposttoilette für Kinderspielplatz Begründung: Der neu gestaltete Kinderspielplatz wird sehr gut angenommen und ist hochfrequentiert. Die dort noch vorhandene Toilettenanlage ist jedoch in einem derart desolaten Zustand, dass sie nicht nutzbar ist. Es fehlen daher dringend Toiletten, da Eltern und Kinder sonst gezwungen sind, Ihre Notdurft in die umliegenden Grünbereichen zu verrichten. In einer der vergangenen Ortsbeiratssitzungen wurde bereits, auf diesen Zustand hingewiesen und die daraus resultierende Geruchsentwicklung für die angrenzenden Anwohner. Dieser Zustand ist untragbar uns sollte schnellstens mithilfe mobiler Toiletten behoben werden, bis das stationäre Toilettenhäuschen saniert und wieder funktional ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5644 2024 Die Vorlage OF 639/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass vor dem Wort "Komposttoiletten" das Wort "barrierefreie" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2024, OF 604/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Alt-Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Alt-Fechenheim (Abschnitt Kleedreieck bis Mainkur) werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Alt-Fechenheim (Abschnitt Kleedreieck bis Mainkur) in einem desolaten Zustand durch großflächige und tiefe Schlaglöcher. Das tägliche Verkehrsaufkommen auch durch den Schwerlastverkehr der Allessa Chemie macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist weiterhin eine wichtige Verbindungsstraße für Pendler. Eine Erneuerung ist längst überfällig und sollte vorrangig vor anderen Erneuerungen stehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 28 2024 Die Vorlage OF 604/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.03.2024, OF 587/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B 448) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden ausreichend Mittel für Planung und Bau der Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn eingestellt. Die Verlängerung der Trasse ist von der heutigen Endhaltestelle der Linie 12 (Hugo-Junkers-Straße) entlang des geplanten neuen Grünzuges zwischen Ferdinand Porsche und Konstanzer Straße bis zur Dieburger Straße zu realisieren. Das Projekt ist unter dem Aspekt der Vermeidung klimaschädlicher Emissionen durch motorisierten Ziel- und Quellverkehr der Arbeitnehmer:innen der im Gewerbegebiet ansässigen Unternehmen - allein Siemens hat hier ca. 800 Parkplätze - und der besseren Anbindung der Wohngebiete im südlichen Fechenheim (Konstanzer Straße, Dieburger Straße, Starkenburger Straße, geplantes Wohngebiet Nördliche Dieburger Straße - Bebauungsplan Nr. 698 ) schnellstmöglich umzusetzen. Begründung: Die vielen Beschäftigten des Gewerbegebietes Karl-Benz-Straße, die zu erwartende Erweiterung der Wohnbebauung im Bereich der Dieburger und der Konstanzer Straße und das Zusammenrücken der beiden Städte Frankfurt und Offenbach einerseits, der drohende Verkehrskollaps im Frankfurter Osten andererseits, machen es zwingend notwendig die Nahverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich jetzt entscheidend zu verbessern und zu erweitern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 13 2024 Die Vorlage OF 587/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 563/11 Betreff: Konzept zum Schutz des fußläufigen Publikums und des Radverkehrs im städtischen (Straßen-)Raum der Straße Alt-Fechenheim Vorgang: OM 4341/23 OB 11; ST 60/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: die Straße Alt Fechenheim zwischen Pfortenstraße und Kleestraße ist die Haupt-Einkaufsstraße des Stadtteils Fechenheim. Neben Ladengeschäften, Frisören, Gaststätten, Eisdiele, Bank und Apotheke befinden sich auf den ca. 350m, die Gegenstand dieses Antrags sind, das Büro des Quartiersmanagement, eine Begegnungsstätte nicht nur für Senioren, eine Kindertagesstätte und das Bürgeramt des Stadtteils. Dies stellt in seiner Gesamtheit in diesem Straßenabschnitt ein Maximum an Aufenthaltsfunktionen dar. Neben all diesem wird die Straße Alt Fechenheim von mehreren Tausend PKWs durchfahren, außergewöhnlich viele mit dem Kennzeichen MKK und OF, meist entgegen der Ausweisung der Straße als "Anlieger frei" und oft zu schnell. Auf diesem oben beschriebenen Hintergrund und der Ablehnung des Magistrats in seiner ST 60 vom 08.01.2024 auf dem Streckenabschnitt Tempo 20 auszuweisen - Ortsbeiratsbeschluss OM 4341 vom 11.09.2023, bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Erarbeitung und Umsetzung eines Konzepts für die Straße Alt Fechenheim im oben beschriebenen Abschnitt in enger Absprache mit dem Ortsbeirat, das - eine Einhaltung der Geschwindigkeit in dem Straßenabschnitt gewährleistet - sicheres überqueren der Fahrbahn im gesamten Straßenabschnitt gewährleistet - gewährleistet, dass PKWs in diesem Bereich Fahrradfahrer*innen nicht überholen, da kein ausreichender Sicherheitsabstand möglich ist. Anmerkung: bei einer Temporeduzierung von Tempo 30 auf 20 im beschriebenen, 350m langen Straßenabschnitt benötigte der ÖPNV eine um 21 Sekunden verlängerte Fahrzeit. Begründung: (Google Streetview) Hanau Innenstadt, hier funktioniert ÖPNV und verkehrsberuhigter Bereich, Tempo 20 und Fußgängerzone mit ÖPNV hervorragend (Google Streetview) hier funktioniert Überholen PKW - Fahrrad mit Sicherheitsabstand nicht, aber bei Tempo 30 wird es immer wieder versucht Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4341 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 60 Beratung im Ortsbeirat: 11
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 565/11 Betreff: Poller zum Schutz der Radfahrer und Fußgänger auf der Straße Alt-Fechenheim Vorgang: OM 1531/22 OBR 11; ST 1150/22 Der Ortsbeirat 11 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Auf der Straße Alt-Fechenheim in Höhe der Hausnummer 68 einen Poller so anzubringen, dass ein Halten von Kraftfahrzeugen auf dem Radweg, direkt vor dem Kiosk, nicht mehr möglich ist. Begründung: In der ST 1150 von 2022 teilte der Magistrat mit, dass der Anregung entsprochen wird und der Radweg mit einem Poller vor widerrechtlichem Parken absichert wird. Die Maßnahme sollte voraussichtlich im dritten Quartal 2022 ausgeführt werden und ist bis heute (Stand Februar 2024) noch nicht umgesetzt. Da die Situation nach wie vor eine Gefährdung für Radfahrende und Fußgänger darstellt, ist die Maßnahme innerhalb kürzester Zeit auszuführen. Quelle: (S. Neubauer) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.02.2022, OM 1531 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1150 Beratung im Ortsbeirat: 11
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 562/11 Betreff: Straßenmarkierungen, Zebrastreifen und Piktogramme erneuern, rund um das Kleedreieck in Fechenheim Süd Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat möge die Straßenmarkierungen, Zebrastreifen und Piktogramme rund um das Kleedreieck in Fechenheim erneuern. Konkret genannt sei - Zebrastreifen Alt Fechenheim / Lappengasse nur noch zur Hälfte sichtbar - Alt Fechenheim / Kleestraße Radführung vom Radweg in die Kleestraße auf die Fahrbahn! - Zebrastreifen Willmannstraße / Kleestrasse durch Straßenbau "überpflastert", Zebrastreifen nur in Teilen vorhanden - Zebrastreifen Willmannstraße - Richtung Jakobsbrunnenstraße, Radwegeführung gegen die Einbahnstraße an gefährlicher Stelle, teilweise nur schlecht erkennbar Offensichtlich sind von den genannten Markierungen einige durch Baumaßnahmen zerstört worden. So sollte der Magistrat, falls er nicht selbst Bauausführender war, die Bauausführenden darauf hinweisen, dass nicht nur der Fahrbahnbelag, sondern auch die sich darauf befindlichen Markierungen wiederhergestellt werden müssen. Zumindest ist in diesen Fällen den Behörden mitzuteilen, dass diese wiederhergestellt werden müssen. Begründung: "Markierungen dienen dazu, den Verkehr zu regeln, optisch zu führen oder Verkehrsteilnehmer zu warnen".(RMS, Richtlinien für die Markierung auf Fahrbahnen). Leider nehmen in einigen Teilen unseres Ortsbezirks Markierungen im Straßenraum diese Aufgabe nicht mehr war, da sie nur noch schwer zu erkennen sind, zumal bei Regen und Dunkelheit, also dann, wenn Ihr Vorhandensein eine besondere Wichtigkeit einnimmt. Hier muss dringend und zeitnah Abhilfe geschaffen werden, um auch weiterhin im Straßenraum unserer Stadtteile ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten. Es muss an den beschriebenen Stellen mangels vorhandener Geschwindigkeitsüberwachung oft mit nicht regelkonformer Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs gerechnet werden. So fällt gut sichtbaren Markierungen eine besonders wichtige Rolle zu (Google maps) Willmannstraße Google maps) Willmannstraße, Kleestraße, Baumertstraße (Google maps) Alt Fechenheim / Lappengasse Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2023, OF 528/11 Betreff: Toiletten für den Spielplatz in der Konstanzer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Sport- und Spielfläche in der Konstanzer Straße, in Fechenheim, wird erfreulicherweise saniert und neugestaltet. Der Magistrat wird gebeten dort im Zuge dieser Neugestaltung eine öffentliche Toilettenanlage einzurichten. Begründung: Mit der Neugestaltung wird dieser Spielplatz sicherlich viele Besucher*innen anziehen. Wie in vielen Stadtteilen fehlt es aber dort an öffentlichen Toiletten, die erforderlich sind um den Spielpatz vor Verunreinigungen zu schützen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4753 2023 Die Vorlage OF 528/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2023, OF 527/11 Betreff: Vorplanung Kleedreieck (städtische Liegenschaften zwischen Willmannstraße und Baumertstraße) Vorgang: OM 1308/22 OBR 11; ST 1075/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: in seiner Stellungnahme ST 1075 vom 06.05.2022 kündigt der Magistrat an, dass er "eine Anpassung der bisherigen städtebaulichen Zielsetzung und die Erarbeitung einer alternativen Planungsvariante unter Berücksichtigung der aktuellen Eigentumsverhältnisse, der städtebaulichen Bestandsituation sowie planungs- und bauordnungsrechtlicher Belange" verfogt. Vor 18 Monaten erreichte diese Stellungnahme den Ortsbeirat. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Wie ist bei dieser Vorplanung der Sachstand? Wie sieht die Zielplanung hinsichtlich neuen Wohnraums auf den Liegenschaften aus? Wann ist mit der Vorstellung einer alternativen Planung zu rechnen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1308 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1075 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 791 2023 Die Vorlage OF 527/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2023, OF 521/11 Betreff: Raser und Schleichverkehr endlich stoppen, mehr Verkehrssicherheit für Anwohner und vorrangige Nutzung der Busspur für den ÖPNV! Vorgang: OM 1982/17 OBR 11; ST 2108/17; ST 808/18 Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung "Am Gansbühel/Jakobsbrunnenstraße/Konstanzer-Straße", die Zufahrt für Busse in die Straße Am Gansbühel mit versenkbaren Pollern oder anderen technischen Anlagen, wie zum Beispiel einer Schranke, zu versehen. Dies soll der Verhinderung des massiv zugenommen Schleichverkehrs dienen und dem ÖPNV die vorrangige Nutzung der Busspur ermöglichen. Begründung: Auf der Hanauer Landstraße fahren durchschnittlich 58.000 Fahrzeuge pro Tag. Im abendlichen Berufsverkehr stadtauswärts kommt es zu langen Staus, die die Verkehrssteilnehmer nach Ausweichrouten suchen lassen. Eine dieser Ausweichstrecken führt über die Hugo-Junker- oder Ernst-Heinkel-Straße auf die Jakobsbrunnenstraße und letztendlich über die Busspur Am Gansbühel. Das dort vor Jahren angebrachte Verkehrszeichen 260 StVO mit Zusatzzeichen, zur Verhinderung des Schleichverkehrs, entfaltet nicht die gewünschte Wirkung. Seit Schließung des 7. Polizeireviers fanden dort keine Kontrollen mehr statt und aktuell ignorieren mehrere hundert Autos am Tag das Durchfahrtsverbot. Dabei rasen viele mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Straße, bei Gegenverkehr wird der schmale Bürgersteig als Ausweichfläche genutzt. Nicht selten staut es sich in der Straße Am Gansbühel zur Kreuzung Alt-Fechenheim zurück und der Bus wird an der Durchfahrt gehindert, Verspätungen sind die Folge. Die geforderten und vom Magistrat beschlossenen Maßnahmen in der ST 808/18 wurden bis heute nicht umgesetzt. Wiederholte Beschwerden ent-nervter und gefährdeter Anwohnerfamilien lassen nur noch eins zu: Um das Durchfahrtsverbot langfristig und nachhaltig durchzusetzen, bedarf es endlich der Anbringung von versenkbaren Pollern oder einer Schranke. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1982 Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2108 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 808 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4750 2023 Die Vorlage OF 521/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2023, OF 520/11 Betreff: Fußgängerüberweg in der Pfortenstraße/Ecke Konstanzer Straße sichtbarer machen und Kreuzungsbereich frei halten Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird aufgefordert, auf der Straßenseite bei Hausnummer 31 in der Pfortenstraße, zu prüfen, ob dort ein absolutes Halteverbot oder eine Sperrfläche eingerichtet werden kann. Dies soll gewährleisten, dass die Sicht auf den dortigen Fußgängerüberweg nicht von parkenden Autos verdeckt wird. Begründung: Der Fußgängerüberweg in der Pfortenstraße / Ecke Konstanzer Straße ist für Autofahrer aus der Pfortenstraße kommend schlecht einsehbar. Es ist nicht erkennbar, ob sich auf der rechten Seite jemand auf dem Überweg befindet, da unmittelbar parkende Autos am Zebrastreifen, die Sicht darauf versperren. Es wird hier teilweise bis direkt vor dem Zebrastreifen geparkt. Es kommt dabei öfters zu gefährlichen Situationen, da der Überweg von vielen Schulkindern auf dem Weg der Konstanzer Str. genutzt wird. Ein weiterer Gefahrenpunkt ist, dass es zu gefährlichen Situationen beim Abbiegen von der Konstanzer in die Pfortenstraße kommt, da von der Pfortenstraße kommend ein Ausweichen nach rechts nicht möglich ist. Von der Polizei wurde gegenüber den Anwohnern hierzu erwähnt, dass nur durch den Ortsbeirat eine Beseitigung der Gefahrenstelle (z.B. Poller, Halteverbot) erreicht werden kann. Ein absolutes Halteverbot oder eine Sperrfläche in diesem Bereich würde die beschriebene Problematik beheben. (Quelle: googlemaps) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4749 2023 Die Vorlage OF 520/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2023, OF 525/11 Betreff: Aufnahme der Baumertstraße in die Tempo-30-Zone Fechenheim-Süd Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert dafür zu sorgen, dass die bereits heute mit Tempo 30 ausgewiesene Baumertstraße zwischen Kleestraße und Schießhüttenstraße (gekennzeichnet durch viel Verkehr durch Menschen die zu Fuß unterwegs sind, Einrichtungen der Betreuungsarbeit und Arbeit mit Kindern, überwiegend Wohnbebauung) zwischen Kleestraße und Schießhüttenstraße) in die Tempo 30 Zone Fechenheim Süd aufgenommen wird. Im Zuge dieser Aufnahme ist im genannten Bereich auf der Baumertstraße (wie in den Tempo 30 Straßen mit Busverkehr Pfortenstraße, Konstanzer Straße und Bodenseestraße) die Rechts-vor-Links - Regelung aus Sicherheits- und Lärmgründen zu aktivieren. Das Teilstück der Kleestraße zwischen Baumertstraße und Alt Fechenheim ist ebenso in die Tempo 30 Zone aufzunehmen. Begründung: Die Baumertstraße ist schon heute aus guten Gründen mit Tempo 30 ausgewiesen. Wie auf vielen anderen Straßen Fechenheims, wird auf dieser Straße zu schnell gefahren. Eine Überwachung des Verkehrs bzw. seiner Geschwindigkeit findet nicht statt. Daraus folgt eine Gefahr vor allem für die schwächsten Verkehrsteilnehmer:innen: Kinder, alte Menschen und Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Hier kann die Einführung der Rechts-vor-Linksregelung einen gewichtigen Beitrag zu Reduzierung der Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs beitragen und damit zu größerer Sicherheit auf unseren Straßen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 525/11 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2023, OF 505/11 Betreff: Fahrradbügel Der Magistrat wird gebeten, am Jakobsbrunnenplatz Fahrradbügel aufzustellen. Begründung: In der Jakobsbrunnenstraße und speziell am Jakobsbrunnenplatz fehlt es an Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Auf dem Grünstreifen am Jakobsbrunnenplatz können 4-6 Fahrradbügel aufgestellt werden, ohne dass diese den Straßenverkehr behindern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4543 2023 Die Vorlage OF 505/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der sogenannte "Jakobsbrunnenplatz" umschrieben wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2023, OF 491/11 Betreff: Wiederherstellung von Straßenmarkierungen und -kennzeichnungen sowie Piktogrammen im Ortsbezirk 11 Vorgang: OM 2329/22 OBR 11; ST 2411/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Ortsbeirat begrüßt die Ankündigung des Magistrats, der Anregung des Ortsbeirates zu entsprechen und sämtliche Straßenmarkierungen in den genannten Straßen (ST 2411) zu überprüfen und bei Bedarf zu erneuern. Zu unserem Bedauern ist an den entsprechenden Markierungen bisher keine Wiederherstellung erfolgt. Gerade in der Willmannstraße sind hier Markierungen an gefährlicher Stelle nahe der Kreuzung Jakobsbrunnenstraße / Willmannstraaße durch Überteeren oder witterungsbedingter Zerstörung nicht mehr zu erkennen. Der Magistrat möge dem Ortsbeirat bitte einen Zeitraum mitteilen in dem diese Arbeiten erfolgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2329 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2411 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 736 2023 Die Vorlage OF 491/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2023, OF 492/11 Betreff: Einrichten von Elektroladesäulen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in ausgewählten Bereichen im Ortsbeirat 11 Elektroladesäulen einzurichten, um Elektromobilität in den Stadtteilen zu fördern. Begründung: 1. Förderung der Elektromobilität: Elektrofahrzeuge sind die Zukunft der Mobilität und tragen erheblich zur Reduzierung von CO2-Emissionen bei. Durch die Einrichtung von Elektroladesäulen zeigt die Stadt Frankfurt ihre Unterstützung für eine nachhaltige und umweltbewusste Fortbewegung. 2. Bürger- und Besucherzufriedenheit: Viele Einwohner sind bereits auf Elektrofahrzeuge umgestiegen oder denken über eine Anschaffung nach. Durch das Bereitstellen einer Elektroladesäule, bietet die Stadt Frankfurt den Bürgerinnen und Bürgern sowie Besucherinnen und Besuchern der Stadtteile, einen zusätzlichen Service. Die Möglichkeit, Elektrofahrzeuge in der Nähe des Wohnortes oder des Arbeitsplatzes aufzuladen, ist ein großer Anreiz auf eine umweltfreundlichere Mobilität umzusteigen. 3. Imageverbesserung: Durch die Einrichtung von Elektroladesäulen positionieren sich die Stadtteile als modern und zukunftsorientiert. Dies kann zu einer positiveren Wahrnehmung und einem verbesserten Image in der Öffentlichkeit führen. 4. Beitrag zur lokalen Infrastruktur: Eine Elektroladesäule in den Stadtteilen ist ein Beitrag zur Ausweitung der lokalen Ladeinfrastruktur. Dies ist besonders wichtig, bei der Bewältigung von Alltags- und Lieferfahrten mit Elektrofahrzeugen, was den Umstieg auf eine umweltfreundliche Mobilität attraktiver macht. Zusammenfassend lässt sich ableiten, dass die Einrichtung von Elektroladesäulen viele Vorteile für die Stadtteile bringt. Von der Förderung der Elektromobilität über die Bewohner- und Besucherzufriedenheit bis hin zur Steigerung des Images - all diese Aspekte tragen zur langfristigen Nachhaltigkeit und positiven Entwicklung des Stadtteils bei. Mögliche Orte in Fechenheim: - Parkplatz Sedanstraße - Parkplatz (Pfortenstraße-Ankergasse) - Alt Fechenheim 114 vor dem Kindezentrum alt Fechenheim - Konstanzer Straße an dem Schwimmbad (zwischen Am Saalenbusch und Bodenseestraße) Mögliche Orte in Seckbach: - Atzelbergstraße Eingang zum Atzelbergplatz Mögliche Orte im Riederwald: - Entlang der Schäfflestraße Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 492/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2023, OF 493/11 Betreff: Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften, Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und Baumertstraße Vorgang: OM 1308/22 OBR 11; ST 1075/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Ortsbeirat begrüßt die Idee des Magistrats, wie in seiner Stellungnahme ST 1075, vom 06.05.2022 Kund getan, eine Anpassung der bisherigen städtebaulichen Zielsetzung und die Erarbeitung einer alternativen Planungsvariante unter Berücksichtigung der aktuellen Eigentumsverhältnisse, der städtebaulichen Bestandsituation sowie planungs- und bauordnungsrechtlicher Belange zu verfolgen. Der Magistrat möge dem Ortsbeirat nach nun 15 Monaten seit erfolgter Stellungnahme einen Zeitraum nennen, in dem eine entsprechende alternative Planungsvariante erarbeitet und dem Ortsbeirat vorgestellt wird, da die Situation des Wohnungsmarktes nach wie vor angespannt ist. . Begründung: Menschen suchen nach wie vor dringlich bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt. Die seit Jahren angespannte Lage hat sich nicht entschärft und ein Brach-liegen-lassen freier Grundstücke im städtischen Raum erscheint nun in diesem Fall auch wenig zielführend, da sich nun über viele Jahre die Ausgangssituation zum Ankauf weiterer Grundstücke vor Ort nicht änderte und darauf auch kaum zu hoffen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1308 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1075 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 737 2023 Die Vorlage OF 493/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2023, OF 484/11 Betreff: Tempo 20 in der Straße Alt-Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat möge die Straße Alt Fechenheim zwischen Hausnummer 69 und 123 entsprechend des § 45 Abs. 1d der StVo als Tempo 20 Zone "Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich" ausweisen um Aufenthaltsqualität und Sicherheit in diesem Straßenabschnitt zu erhöhen. Begründung: Wie in der StVo vorgesehen, sollte die Straße Alt Fechenheim als Straße mit vielen Läden und vorwiegend Geschäftsbereich, hohem Fußgängeraufkommen und einer hohen Aufenthaltsfunktion mit dem Tempo 20 in Form eines Verkehrsberuhigtem Geschäftsbereich ausgewiesen werden. Die Straße ist schmal, hat eine starke Zulieferfunktion für die Läden in dieser Straße und wird von einer hohen Zahl von Besucherinnen und Besuchern, Einkäufer:innen aufgesucht und häufig gequert. Fahrradfahrer:innen nutzen die Straße in hohem Maße und würden von einem geringeren Tempo des Autoverkehrs in hohem Maße von der erhöhten Sicherheit profitieren. Das enge "Vorbeiquetschen" von Autos am Fahrradverkehr würde damit deutlich eingeschränkt werden, da das Tempo von Fahrradverkehr und motorisiertem Verkehr angeglichen wären. Die Aufenthaltsqualität und auch die Verringerung des Autolärms werden zu einer positiven Entwicklung dieser Straße führen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4341 2023 Die Vorlage OF 484/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.04.2023, OA 353 entstanden aus Vorlage: OF 446/11 vom 24.01.2023 Betreff: Einrichtung einer Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Osten Ordnungsbeamte dem Ortsbezirk 11 direkt zuordnen Die Stadtverordnetensammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, analog der Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Westen, im Frankfurter Osten eine Außenstelle der Stadtpolizei einzurichten. Sollte dies zeitnah nicht umsetzbar sein, sind Ordnungsbeamte der Stadtpolizei dem Ortsbezirk 11 direkt vor Ort den Stadtteilen fest und in ausreichender Anzahl zuzuordnen. Begründung: Bürger haben seit Langem das Gefühl, im Frankfurter Osten könne jeder machen was er will. Es gibt nur unzureichende Kontrollen. Bürger werden aufgefordert, selbst als "Hilfssheriff" aktiv zu werden und sollen Ordnungswidrigkeiten beim Ordnungsamt selbst anzeigen. Abgemeldete Autos stehen oft Jahre auf Parkplätzen im öffentlichen Raum und keiner kümmert sich darum. Das Fahren und Parken auf Fußwegen, sogar vor Schulen und Kindergärten, scheint "legalisiert". Geschwindigkeitsüberschreitungen sind inzwischen kein Grund mehr, aktiv zu werden. Radwege werden zugeparkt. In Landschaftsschutzgebieten werden Autos rechtswidrig geparkt. Großveranstaltungen mit nicht zulässigem Lärmpegel und Beeinträchtigungen werden ohne Genehmigungen an Sonntagen durchgeführt. Zu den Sitzungen des Ortsbeirates kommen regelmäßig Bürger, die sich über die Mängel und fehlende Kontrollen beschweren. Am Wochenende ist schon überhaupt nicht mehr an Kontrollen jeglicher Art zu denken, weil nur zwei Fahrzeuge des Ordnungsamtes für die gesamte Stadt Frankfurt vorhanden sind. In der Innenstadt allerdings sieht man an allen Orten und zu jeder Zeit Ordnungsbeamte in Zweiergruppen. Überprüfungen, wer z. B. auf dem öffentlichen Parkplatz in Alt-Fechenheim ein Parkticket zieht, finden fast gar nicht statt. Kurzzeitparkplätze werden als Dauerparkplätze genutzt. Behindertenparkplätze werden von Nichtberechtigten zugeparkt. Bürgersteige werden laufend vollflächig zugeparkt. Bei Anrufen beim Ordnungsamt kommen dann beispielsweise folgende Antworten: "Das ist zu weit weg.", "Da ist der Wagen ja, nur für diese eine Sache, den halben Tag unterwegs." oder "Wir brauchen die Wagen in der Innenstadt.", "Leider gehen andere Veranstaltungen/Gebiete vor." oder "Eines der Fahrzeuge ist kaputt.", oder "Wir haben kein Personal dafür.". Mehrfach wurde der Zustand angemahnt, aber im Frankfurter Osten passiert einfach nichts. Das muss sich ändern. Der Einsatz der Bürger als Hilfssheriffs führt weder zum gewollten Ziel/Erfolg noch ist dies im Gesetz vorgesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 358 Antrag vom 24.11.2023, OF 532/11 Anregung vom 27.11.2023, OA 413 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 03.05.2023 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 19.06.2023, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 353 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.06.2023, TO II, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OA 353 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3464, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.06.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2023, OF 408/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Alt-Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Alt-Fechenheim (Abschnitt Kleedreieck bis Mainkur) werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Alt-Fechenheim (Abschnitt Kleedreieck bis Mainkur) in einem desolaten Zustand durch großflächige und tiefe Schlaglöcher. Das tägliche Verkehrsaufkommen auch durch den Schwerlastverkehr der Allessa Chemie macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist weiterhin eine wichtige Verbindungsstraße für Pendler. Eine Erneuerung ist längst überfällig und sollte vorrangig vor anderen Erneuerungen stehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 11 2023 Die Vorlage OF 408/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2023, OF 413/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B448) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden ausreichend Mittel für Planung und Bau der Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn eingestellt. Die Verlängerung der Trasse ist von der heutigen Endhaltestelle der Linie 12 (Hugo-Junkers-Straße) entlang des geplanten neuen Grünzuges zwischen Ferdinand Porsche und Konstanzer Straße bis zur Dieburger Straße unter dem Aspekt der Vermeidung klimaschädlicher Emissionen durch motorisierten Ziel- und Quellverkehr der Arbeitnehmer:innen der im Gewerbegebiet ansässigen Unternehmen und der besseren Anbindung der Wohngebiete im südlichen Fechenheim (Konstanzer Straße, Dieburger Straße, Starkenburger Straße, geplantes Wohngebiet) schnellstmöglich vorzusehen. Begründung: Die vielen Beschäftigten des Gewerbegebietes Karl-Benz-Straße, die zu erwartende Erweiterung der Wohnbebauung im Bereich der Dieburger und der Konstanzer Straße und das Zusammenrücken der beiden Städte Frankfurt und Offenbach einerseits, der drohende Verkehrskollaps im Frankfurter Osten andererseits, machen es zwingend notwendig die Nahverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich jetzt entscheidend zu verbessern und zu erweitern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 16 2023 Die Vorlage OF 413/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2023, OF 379/11 Betreff: Parkplätze für Lieferverkehr auf Alt-Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: den Magistrat zu beauftragen zwei Parkplätze vor Hausnummer 118/120 mit dem Verkehrsschild 286 Eingeschränktes Halteverbot sowie dem Zusatz 1012-30 Ladezone in der Zeit von 8:00 - 18:00 Uhr zu versehen. Begründung: Der Parkdruck auf der Straße Alt-Fechenheim ist extrem hoch, dies führt dazu, daß Autofahrer immer wieder auf dem Gehweg halten. Dies ist besonders im Bereich der Eifler-Filiale zu beobachten. Hier wäre mit zwei Parkplätzen in Form eine "Ladezone" eine Möglichkeit Abhilfe zu schaffen. Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE SPD CDU LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3644 2023 Die Vorlage OF 379/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2023, OF 446/11 Betreff: Einrichtung einer Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Osten Ordnungsbeamte dem Ortsbezirk 11 direkt zuordnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetensammlung möge beschließen: Der Magistrat möge, analog der Außenstelle der Stadtpolizei in Frankfurt West, im Frankfurter Osten eine Außenstelle der Stadtpolizei einrichten. Sollte dies zeitnah nicht umsetzbar sein, sind Ordnungsbeamte der Stadtpolizei dem Ortsbezirk 11 direkt vor Ort den Stadtteilen fest in ausreichender Anzahl zuzuordnen. Begründung: Bürger haben seit langem das Gefühl, im Frankfurter Osten kann "jeder machen was er will". Es gibt nur unzureichende Kontrollen. Bürger werden aufgefordert, selber als "Hilfssherif" aktiv zu werden, und sollen Ordnungswidrigkeiten beim Ordnungsamt selber anzeigen. Abgemeldete Altautos stehen oft Jahre auf Parkplätzen im öffentlichen Raum und keiner kümmert sich darum. Das Fahren und Parken auf Fußwegen, sogar vor Schulen und Kindergärten scheint "legalisiert." Geschwindigkeitsübertretungen sind inzwischen kein Grund mehr aktiv zu werden. Radwege werden zugeparkt. In Landschaftsschutzgebieten werden Autos rechtswidrig geparkt. Großveranstaltungen mit nicht zulässigem Lärmpegel und Beeinträchtigungen werden ohne Genehmigung an Sonntagen durchgeführt. Der Ortsbeirat hat regelmäßig Bürger, die sich über die Mängel und fehlende Kontrollen beschweren. Am Wochenende ist schon überhaupt nicht mehr an Kontrollen jeglicher Art zu denken, weil nur zwei Fahrzeuge dem Ordnungsamt für die gesamte Stadt Frankfurt vorhanden sind. In der Innenstadt allerdings, sieht man an allen Orten und zu jeder Zeit Ordnungsbeamte in Zweiergruppen. Überprüfungen, wer z.B. auf dem öffentlichen Parkplatz in Alt-Fechenheim ein Park-Ticket zieht, finden fast gar nicht statt. Kurzzeitparkplätze werden als Dauerparkplätze genutzt. Behindertenparkplätze von Nichtberechtigten zugeparkt. Bürgersteige werden laufend vollflächig zugeparkt. Bei Anrufen beim Ordnungsamt kommen dann meist folgende Antworten: "Das ist zu weit weg", "Da ist der Wagen ja "nur" für diese eine Sache den halben Tag unterwegs" oder "Wir brauchen die Wagen in der Innenstadt", "Leider gehen andere Veranstaltungen/Gebiete vor" oder "Eines der Fahrzeuge ist kaputt", oder "Wir haben kein Personal dafür". . . Mehrfach wurde der Zustand angemahnt, aber es passiert einfach nichts im Frankfurter Osten. Das muss sich ändern. Der Einsatz der Bürger als "Hilfs-Sheriffs" führt weder zum gewollten Ziel/Erfolg noch ist dies im Gesetz vorgesehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 353 2023 Die Vorlage OF 446/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2022, OF 293/11 Betreff: Wiederherstellung von Straßenmarkierungen, -kennzeichnungen und Piktogrammen im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten Straßenmarkierungen, -Kennzeichnungen und Piktogramme im Ortsbezirk 11 wiederherzustellen, wo diese auf Grund von Abrieb, Verwitterung und Baustellentätigkeiten in sicherheitsrelevantem Maße nicht mehr zu erkennen sind. Zukünftig möge der Magistrat vor allem an unter Sicherheitsaspekten relevanten Straßenbereichen turnusmäßig die Erkennbarkeit von Straßenmarkierungen, -Kennzeichnungen und Piktogramme überprüfen. In der Folge eine unvollständige Liste bereits aufgefallener Unkenntlichkeit der Straßenmarkierungen im Stadtteil Fechenheim: Willmannstraße Fechenheim, Bereich Jakobsbrunnenstraße/Willmannstraße, Bereich Kleestraße / Baumertstraße Bereich Baumertstraße / Sedanstraße Fremdfirmen sollten den Magistrat in Kenntnis setzen, falls durch deren Straßendeckenöffnung und Wiederverschließung Straßenmarkierungen etc. zerstört wurden um diese zeitnah wiederherzustellen. Begründung: Straßenmarkierungen, -Kennzeichnungen und Piktogrammen dienen nicht der Verschönerungen des Straßenraums. In aller Regel dienen diese Kennzeichnung einer Erhöhung der Sicherheit im Zusammenspiel der Verkehrsteilnehmer*innen. Unkenntlichkeit der Kennzeichnungen durch Spuren des Überfahrens durch PKW und LKW sind ein Kennzeichen für die sicherheitstechnische Relevanz der Kennzeichnung. Unkenntlichkeit oder das Fehlen dieser Kennzeichnungen stellt eine Gefahr vor allem für die schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen dar. Eine Wiederherstellung ist dringend geboten! (nur einige wenige Beispiele auf den Hauptverkehrsstraßen Fechenheims) (Foto: eigene Aufnahme, Thomas Dorn 2022, Willmannstraße Fechenheim) (Foto: eigene Aufnahme, Thomas Dorn 2022, Bereich Willmannstraße / Jakobsbrunnestraße Fechenheim) (Foto: eigene Aufnahme, Thomas Dorn 2022, Kleestraße Fechenheim) (Foto: eigene Aufnahme, Thomas Dorn 2022, Bereich Baumertstraße/Sedanstraße Fechenheim) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 11 am 27.06.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2329 2022 Die Vorlage OF 293/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2022, OF 290/11 Betreff: Fahrradweg Starkenburger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den ausgewiesenen Fahrradweg von der Starkenburger Straße aus in Richtung Alt-Fechenheim auf der gesamten Hauptstraße weiter zu kennzeichnen. Begründung: Der Fahrradweg auf der Starkenburger Straße endet abrupt an der Ampel Schießhüttenstraße kurz vor der Fahrbahnverengung. Die weitergehende Einzeichnung eines Fahrrads auf der gesamten (Haupt-)Straße Alt-Fechenheim wäre sinnvoll, damit für die Fahrradfahrer Verkehrssicherheit und auch den Autoverkehr Klarheit hergestellt wird. Die Straße Alt-Fechenheim ist in einer Tempo 30-Zone und auch gleichzeitig eine Busspur, so dass sich alle Verkehrsteilnehmer die Fahrbahn teilen müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 11 am 27.06.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2326 2022 Die Vorlage OF 290/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung wie folgt lautet: "In der Straße Alt-Fechenheim ist Tempo 30 ausgewiesen und es existiert gleichzeitig eine Busspur, sodass sich alle Verkehrsteilnehmer die Fahrbahn teilen müssen." Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.04.2022, OA 177 entstanden aus Vorlage: OF 269/11 vom 28.03.2022 Betreff: Aufwertung des gesamten Kleedreiecks in Fechenheim-Süd Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 05.09.2022 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob die angedachte Umgestaltung des Kleedreiecks vorgezogen werden kann. Dies beinhaltet auch die Schließung des letzten Teilstückes der Willmannstraße und die Öffnung der Kleestraße für den Gegenverkehr. Begründung: Die Entwicklung des Kleedreiecks hat der Magistrat an die KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH übertragen. Dieser ist es bisher jedoch noch nicht gelungen, zusätzliche Grundstücke zu erwerben, sodass derzeit kein konkreter Zeitpunkt für eine Bebauung benannt werden kann. Diese Tatsache ist aber kein Hindernis, eine Aufwertung des Platzes bereits jetzt zu realisieren. Eine stärkere Begrünung, Entsiegelung von Flächen, ein Fuß- und Fahrradweg können das Stadtbild qualitativ hochwertig prägen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 28 Bericht des Magistrats vom 18.12.2023, B 469 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 04.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 152 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 177 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 31.05.2022, TO I, TOP 93 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 177 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 177 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung der Fristverlängerung um drei Monate) Beschlussausfertigung(en): § 1804, 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 31.05.2022 § 2352, 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.10.2022
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.04.2022, OA 173 entstanden aus Vorlage: OF 279/11 vom 21.04.2022 Betreff: Rechenzentrenkonzept - Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms Vortrag des Magistrats vom 21.03.2022, M 44 Vorgang: M 151/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 21.03.2022, M 44, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Bezogen auf die Anlage 4 - Maßnahmen: Die Aufmerksamkeitszonen für die Dataparks dürfen keine bestehenden Wohngebiete und keine Naturschutzgebiete umfassen. Eignungsgebiete für Dataparks müssen daher in einem Abstand von 100 Metern zu Wohn- und Naturschutzgebieten enden. Entsprechend sind die Eignungsgebiete anzupassen. Das betrifft die folgenden Straßen: Vatterstraße, Gelastraße und Adam-Opel-Straße 34 und das Naturschutzgebiet "Seckbacher Ried". 2. Die Aufmerksamkeitszone sollte auch für bestehende, gewerblich genutzte Gebäude gelten, bei denen im Laufe der Zeit eine Nutzungsänderung erfolgt. 3. Das Gelände der Batschkapp ist nicht als Eignungsgebiet für Dataparks auszuweisen. 4. Grundsätzlich ist die Abwärme der Rechenzentren zu nutzen. Begründung: Die Aufmerksamkeitszonen wurden für die gegenseitige Rücksichtnahme bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und bei der Durchführung von Baugenehmigungsverfahren im direkten Umfeld von gewerblichen Standorten geschaffen und um entsprechende Konflikte zu minimieren. Um Störungen des direkten Umfeldes zu umgehen, wird gemäß der Vorlage M 151 eine Zone von 100 Metern zwischen Gewerbestandorten und Wohnbebauung vorgeschlagen. Die in Seckbach und Fechenheim betroffenen Wohn- und Naturschutzgebiete existieren seit den 30er- bzw. 50er-Jahren, die bisherigen gewerblichen Bauten hielten gewohnheitsgemäß einen Abstand von 50 bis 100 Metern zu Naturflächen und Wohnhäusern ein. Die neu auszuweisenden Eignungsgebiete für Dataparks sollten im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme daher ebenfalls nicht näher als 100 Meter an die schon existierenden Wohngebiete und Naturschutzgebiete heranrücken, entsprechend sollte das Eignungsgebiet für Dataparks 100 Meter Abstand zu diesen Flächen einhalten. Das Gelände der Batschkapp gehört der Frankfurter Hafengesellschaft. Sie ist eine der wenigen größeren kulturellen Einrichtungen im Frankfurter Osten und hat sich hier etabliert. Das Gelände sollte nicht als Datapark Eignungsgebiet ausgewiesen werden. Anhänge aus der Vorlage M 44: M_44 2022_AN4 Maßnahmen M_44_2022_AN2_Eignungsgebiete Rot von Beate Brink eingezeichnet, auf den Antrag bezogene Gebiete Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 27.04.2022 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 26.04.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 44 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 7. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.04.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 44 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 7. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 03.05.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 44 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.05.2022, TO II, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 44 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 8. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.05.2022, TO I, TOP 148 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. und Gartenpartei (M 44 und NR 351 = Ablehnung) FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 = Ablehnung) 8. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 24.05.2022, TO I, TOP 68 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 173 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage OA 196 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. 4 GRÜNE, 2 SPD, FDP und Volt (= Delegation auf den Haupt- und Finanzausschuss) CDU (= vereinfachtes Verfahren) LINKE. (= Annahme) AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 44, NR 351, OA 173 und OA 196 = Zurückstellung) FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 und OA 173 = Ablehnung) 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 31.05.2022, TO I, TOP 78 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 = Ablehnung) Gartenpartei (M 44 und NR 351 = Ablehnung) 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.06.2022, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 44 = Ablehnung, NR 351 = Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 = Ablehnung) Gartenpartei (M 44 und NR 351 = Ablehnung) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. a) Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Grote, Tschierschke, Papke, Dr. Kochsiek, Schlimme und Schwichtenberg dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 4. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei 9. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 30.06.2022, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 173 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Ablehnung) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 9. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.07.2022, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 173 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.07.2022, TO II, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 173 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2022, TO II, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OA 173 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1838, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022 § 2019, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2022 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2022, OF 279/11 Betreff: Rechenzentrenkonzept - Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stimmt der Vorlage des Magistrats M44 unter folgenden Maßgaben zu: - Bezogen auf die Anlage 4 Maßnahmen: Die Aufmerksamkeitszonen für die Dataparks dürfen keine bestehenden Wohngebiete und keine Naturschutzgebiete umfassen. Eignungsgebiete für Dataparks müssen daher in einem Abstand von 100 m zu Wohn- und Naturschutzgebieten enden. Entsprechend sind die Eignungsgebiete anzupassen. Das betrifft die folgenden Straßen Vatterstraße, Gelastrasse und Adam-Opel-Straße 34 und das Naturschutzgebiet "Seckbacher Ried". - Die Aufmerksamkeitszone sollte auch für bestehende, gewerblich genutzte Gebäude gelten, bei denen im Laufe der Zeit eine Nutzungsänderung erfolgt. - Das Gelände der Batschkapp ist nicht als Eignungsgebiet für Dataparks auszuweisen. Begründung: Die Aufmerksamkeitszonen wurden geschaffen für die gegenseitige Rücksichtnahme bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und bei der Durchführung von Baugenehmigungs-verfahren im direkten Umfeld von gewerblichen Standorten, und um entsprechende Konflikte zu minimieren. Um Störungen des direkten Umfeldes zu umgehen, wird gemäß M151 eine Zone von 100 m zwischen Gewerbestandorten und Wohnbebauung vorgeschlagen. Die in Seckbach und Fechenheim betroffenen Wohn- und Naturschutzgebiete existieren seit den 30iger bzw. 50iger Jahren, die bisherigen gewerblichen Bauten hielten gewohnheitsgemäß einen Abstand von 50 - 100 m zu Naturflächen und Wohnhäusern ein. Die neu auszuweisenden Eignungsgebiete für Dataparks sollten im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme daher ebenfalls nicht näher als 100 m an die schon existierenden Wohngebiete und Naturschutzgebiete heranrücken, entsprechend sollte das Eignungsgebiet für Dataparks 100 m Abstand zu diesen Flächen einhalten. Das Gelände der Batschkapp gehört der Frankfurter Hafengesellschaft. Sie ist eine der wenigen größeren kulturellen Einrichtungen im Frankfurter Osten und hat sich hier etabliert. Das Gelände sollte nicht als Datapark Eignungsgebiet ausgewiesen werden. Anhänge aus dem M44 M_44 2022_AN4 Massnahmen M_44_2022_AN2_Eignungsgebiete Rot von Beate Brink eingezeichnet, auf den Antrag bezogene Gebiete Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.03.2022, M 44 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 25.04.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung OA 173 2022 1. Der Vorlage M 44 wird unter Hinweis auf OA 173 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 279/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der Satz "Grundsätzlich ist die Abwärme der Rechenzentren zu nutzen." als vierter Punkt aufgenommen wird. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2022, OF 268/11 Betreff: Ersetzen der Sichtschutzwand am Spielplatz Linnégraben/Burglehen durch einen Zaun Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Sichtschutzwand am Spielplatz Linnéplatz/Burglehen zu entfernen und durch einen Zaun u ersetzen. Begründung: Die Sichtschutzwand am Spielplatz Burglehen ist mit Graffitis und Erde beschmutzt. Der gesamte Spielplatz wirkt dadurch kaum einladend. Durch die Wand ist der Spielplatz zur Straße Alt-Fechenheim hin nicht einsehbar. Abends und nachts können sich ungebetene Gäste dort aufhalten und Alkohol- sowie Drogen konsumieren, ohne wirklich gesehen zu werden. Morgens ist der Spielplatz häufig mit Zigarettenstummeln und Müll beschmutzt. Die Entfernung der Sichtschutzwand würde mit einem Mehr an sozialer Kontrolle des Spielplatzes einhergehen und diesen attraktiver für Familien werden lassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 25.04.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 268/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2022, OF 277/11 Betreff: Trinkbrunnen im Ortsbezirk 11 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, an welchen Standorten im Ortsbezirk 11 Trinkbrunnen in Frage kommen. Der Ortsbeirat kann sich als Standorte bspw. auf dem Atzelbergplatz, vor dem KIZ 27 (Alt-Fechenheim 112), alternativ auf dem Linneplatz und auf dem Cäcilie-Breckheimer-Platz vorstellen. Begründung: Im aktuellen Koalitionsvertrag 2021-2026, "Ein neues Frankfurt gestalten", ist festgehalten: "In den immer heißer werdenden Sommern müssen Menschen sich im öffentlichen Raum kostenlos mit Trinkwasser versorgen können. Wir werden dafür, in Umsetzung der Beschlüsse der Klimaallianz, Trinkbrunnen in Parks und Grünanlagen, aber auch in Einkaufsstraßen und an Knotenpunkten des Öffentlichen Nahverkehrs aufstellen." Neben dem von der Mainova AG bereits betriebenen, beliebten und sinnvollen Trinkbrunnen an der Zeil/Ecke Liebfrauenstraße und in Bockenheim wurden am Weltwassertag (23.03.2022) von dem Unternehmen nun zwei weitere im Bahnhofsviertel in Betrieb genommen. Geplant ist, noch insgesamt sieben weitere Brunnen in Frankfurt aufzustellen. Daher wäre es wünschenswert, wenn die Planungen auch die äußeren Stadtteile berücksichtigen könnten, insbesondere die Stadtteile, mit einkommensschwächerer Einwohnerstruktur, Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 25.04.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1970 2022 Die Vorlage OF 277/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2022, OF 269/11 Betreff: Aufwertung des gesamten Kleedreiecks in Fechenheim-Süd Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern zu prüfen, ob die angedachte Umgestaltung des Kleedreiecks bereits vorgezogen werden kann. Dies beinhaltet auch die Schließung des letzten Teilstückes der Willmannstraße und die Öffnung der Kleestraße für den Gegenverkehr. Begründung: Die Entwicklung des Kleedreiecks hat der Magistrat an die KEG, Konversionsentwicklungsgesellschaft mbH übertragen. Dieser ist es bisher jedoch noch nicht gelungen zusätzliche Grundstücke zu erwerben, sodass derzeit kein konkreter Zeitpunkt für eine Bebauung benannt werden kann. Diese Tatsache ist aber kein Hindernis, eine Aufwertung des Platzes bereits jetzt zu realisieren. Eine stärkere Begrünung, Entsiegelung von Flächen, ein Fuß- und Fahrradweg können das Stadtbild qualitativ hochwertig prägen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 25.04.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 177 2022 Die Vorlage OF 269/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2022, OF 242/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Alt-Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Alt-Fechenheim (Abschnitt Kleedreieck bis Mainkur) werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Alt-Fechenheim (Abschnitt Kleedreieck bis Mainkur) in einem desolaten Zustand durch großflächige und tiefe Schlaglöcher. Das tägliche Verkehrsaufkommen auch durch den Schwerlastverkehr der Allessa Chemie macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist weiterhin eine wichtige Verbindungsstraße für Pendler. Eine Erneuerung ist längst überfällig und sollte vorrangig vor anderen Erneuerungen stehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 18 2022 Die Vorlage OF 242/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2022, OF 212/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B448) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden ausreichend Mittel für Planung und Bau der Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn eingestellt. Die Verlängerung der Trasse ist von der heutigen Endhaltestelle der Linie 12 (Hugo-Junkers-Straße) entlang des geplanten neuen Grünzuges zwischen Ferdinand Porsche und Konstanzer Straße bis zur Dieburger Straße vor allem unter dem Aspekt der Vermeidung klimaschädlicher Emissionen durch Ziel- und Quellverkehr der Arbeitnehmer:innen der im Gewerbebiet ansässigen Unternehmen schnellstmöglich vorzusehen. Begründung: Die vielen Beschäftigten des Gewerbegebietes Karl-Benz-Straße, die zu erwartende Erweiterung der Wohnbebauung im Bereich der Dieburger und der Konstanzer Straße und das Zusammenrücken der beiden Städte Frankfurt und Offenbach einerseits, der drohende Verkehrskollaps im Frankfurter Osten andererseits, machen es zwingend notwendig die Nahverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich entscheidend zu verbessern und zu erweitern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 24 2022 Die Vorlage OF 212/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2022, OF 246/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 22 Umwelt Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung und Aufwertung Spielplatz Konstanzer Straße/Bodenseestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Sanierung und Aufwertung des Spielplatzes an der Konstanzer Straße/ Bodenseestraße werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Der oben genannte Spielplatz ist in den letzten Jahren stark verfallen und viele Spielgeräte wurden aufgrund des maroden Zustands demontiert. An dieser Stelle ist jedoch ein funktionierender Treffpunkt für Kinder und Jugendliche dringend nötig, eine Aufwertung des Platzes ist daher dringend geboten. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass das Konzept eher ältere Kinder und Jugendliche anspricht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 246/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2022, OF 207/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Naheverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Den Aldi-Weg in Fechenheim zu einem Fuß- und Radweg aufwerten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten für die Aufwertung des umgangssprachlich "Aldi-Weg" genannten Pfad zum "Fuß- und Radweg mit Asphaltdecke", die nötigen Mittel in den Haushalt einzustellen. Begründung: Der "Aldi-Weg" von der Konstanzer Straße im Wohngebiet bis ins Gewerbegebiet zur Ferdinand-Porsche-Straße ist für die Bürger im Stadtteil eine direkte fußläufige Verbindung vom Gewerbegebiet in den Stadtteil Fechenheim. Der Weg ist nur ein Trampelpfad mit Beleuchtung und gleichzeitig eine der Lebenslinien des Stadtteils zur Nahversorgung und zur Arbeitsstelle. Im Winter und bei regnerischem Wetter ist die Verwendung des wichtigen Weges sehr eingeschränkt. Die Alternative ist nur ein Umweg, der um ein vielfaches länger wäre. Quelle und Copyright: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 17 2022 Die Vorlage OF 207/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2022, OF 237/11 Betreff: Rampe Postfiliale Alt-Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine stabile Rampe an den Eingangsbereich der Postfiliale Alt-Fechenheim 123 Ecke Ankergasse anzubringen. Begründung: Die Ankergasse ist eine schmale Straße mit Tempo 30-Zone, die zum Fechenheimer Linnéplatz führt. In dieser Straße befindet sich eingangs die Tür zur Hauptpostfiliale in Alt-Fechenheim. Die enge Ankergasse erlebt übermäßig viel Verkehr durch Post- und Lieferwägen, Anlieger und Besucher der Postfiliale. Die Postfiliale kann nur über eine Stufe betreten werden und hat zudem keine elektrisch aufgehende Eingangstür, sodass die Filiale nicht barrierefrei gestaltet ist. Es ist für Rollstuhlfahrer oder Eltern mit Kinderwagen sehr umständlich, alleine die Filiale zu betreten. Bislang wurden laut Filialleitung alle Rampen, die die Stufe barrierefrei machten, von Autos an- und abgefahren. Es ist daher erforderlich, an der Eingangstür die Stufe durch eine stabile Rampe aus Beton zu ersetzen, damit die vorbeifahrenden Fahrzeuge die Rampe nicht mehr beschädigen können. Antragsteller: SPD CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1776 2022 Die Vorlage OF 237/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2022, OF 173/11 Betreff: Parken auf dem Gehweg beidseitig Am Saalenbusch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in der Straße Am Saalenbusch zwischen Am Rütschlehen und Konstanzer Straße beidseitig das Zeichen 315 (Parken auf dem Gehweg) einzurichten. Begründung: Auf der Seite der geraden Hausnummern ist das Zeichen 315 bereits eingerichtet. Vermehrte Kontrollen der Stadtpolizei führten dazu, dass auf der Seite der ungeraden Hausnummern abgestellte PKW, die mit nur einem Reifen auf dem Gehweg standen, ein Verwarngeld bekamen. Es muss erwähnt werden, dass beide Gehwege identisch und zwei Meter breit sind. Hier erschließt es sich dem OBR nicht, weshalb das Zeichen 315 nur einseitig eingerichtet ist. Um den Gegenverkehr besser passieren zu lassen und auch den Anwohnern Sicherheit zu geben, wie sie überhaupt noch Parken dürfen, möchte der OBR auf beiden Seiten das Zeichen 315 eingerichtet haben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 11 am 07.02.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 173/11 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2022, OF 175/11 Betreff: Poller zum Schutz der Radfahrer und Fußgänger auf der Straße Alt-Fechenheim Der Ortsbeirat 11 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Auf der Straße Alt-Fechenheim in Höhe der Hausnummer 68 einen Poller so anzubringen, dass ein Halten von Kraftfahrzeugen auf dem Radweg direkt vor dem Kiosk nicht mehr möglich ist. Begründung: Es wurden an der o.g. Stelle bereits Frankfurter Hütchen zur Sicherung des Fahrradweges angebracht. Diese wurden, wie in der Abbildung zu sehen ist, mittlerweile abgefahren. Weiterhin stehen auf dem Rad- und Gehweg Autos, um sich am Kiosk mit Waren einzudecken. Es fehlt an der markierten Stelle ein Poller, der das überfahren des Rad- und Gehweges mit Kraftfahrzeugen effektiv verhindert. (Quelle: eigene Fotos) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 11 am 07.02.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1531 2022 Die Vorlage OF 175/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
Ich würde mir wünschen, dass an der Ausfahrt, der Leo-Gans-Straße auf die Adam Opel- Straße auf der gegenüberliegenden Seite ein Spiegel angebracht wird. Es ist immer so gefährlich von der Leo- Gansstraße nach links abzubiegen, da auf der rechten Seite oft große Autos stehen, die einem die Sicht nach rechts komplett nehmen .Auch der Blick nach links ist durch parkende Autos eingeschränkt. Ich fahre täglich diese Strecke und kann mich oft nur an den Scheinwerfer der kommenden Autos orientieren, sobald es aber wieder heller wird, haben alle Autofahrer an dieser Stelle ein Sicherheitsproblem.
Die Straßenbahnlinie sollte von der Hanauer Ldstr. in die Ernst-Heinkelstraße abbiegen und über die Jakobsbrunnenstraße durch die Konstanzer Straße zur Hausnummer 103 nach Süden geführt werden. Dadurch wurde die Tram zentraler durch den Stadtteil fahren und mehr Fahrgäste erschließen sowie Hallenbad und Schulen anbinden. Die genannten Straßen sind m.E. breit genug. Zudem würde das Mainufer durch Rückbau der Gleise für die Freizeitnutzung erheblich gewinnen.
Die Straßenbahnlinie sollte von der Hanauer Ldstr. in die Ernst-Heinkelstraße abbiegen und über die Jakobsbrunnenstraße durch die Konstanzer Straße zur Hausnummer 103 nach Süden geführt werden. Dadurch wurde die Tram zentraler durch den Stadtteil fahren und mehr Fahrgäste erschließen sowie Hallenbad und Schulen anbinden. Die genannten Straßen sind m.E. breit genug. Zudem würde das Mainufer durch Rückbau der Gleise für die Freizeitnutzung erheblich gewinnen.
Die Willmannstraße lädt ein schnell zu fahren und entgegen der Einbahnstraße zu fahren. Hier ist es notwendig einen Blitzer oder eine Überwachung aufzustellen.
Zwischen dem Ende der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße gibt es einen Verbindungsweg, der als Fuß- und Fahrradweg genutzt wird. Die FES hat hier vor kurzem einen Lagerplatz eingerichtet und teile des Weges neu eingefasst und mit Pollern versehen, so dass keine Autos durchfahren können. Die 3 Poller zur Seite/Richtung Konstanzer Straße stehen allerdings direkt hinter einer 90° Grad Kurve und sind somit für Radfahrer sehr gefährlich. Mein Vorschlag wäre es, die Poller zu entfernen und auf dem geraden Weg neu auf zu stellen. Oder zumindest den mittleren der 3 Poller zu entfernen.
das Gelände zwischen Porschestraße und Konstanzer Straße liegt seit langem brach und verwildert. Es wäre gut, dort eine Grünanlage zumachen. besonders für ältere Menschen in Fechenheim, die weiter weg von der Mainufer-Promenade wohnen, wäre das sehr gut. Das würde dem ohnehin schon problematischen Stadtteil Fechenheim guttun und ihn attraktiver machen.
Die Carl-Benz-Straße und die Adam-Opel-Straße sind Teil der L3001 und haben eine zentrale Erschließungsfunktion für den Verkehr von Offenbach (Kaiserstraße) zur Hanauer Landstraße. Sie sind die zentralen Verkehrsadern des Gewerbegebiets Fechenheim-Süd sowie des Osthafens (Oberhafens, um genau zu sein). Die Carl-Ulrich-Brücke wird zz. aufwendig erneuert, auf ihrer Südseite entsteht auf der Offenbacher Hafeninsel ein neues Wohn- und Geschäftsgebiet.