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Straße Am Gansbühel zur Sackgasse umwandeln

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): GRÜNE SPD CDU Linke FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 23.01.2025, OF 681/11 Betreff: Straße Am Gansbühel zur Sackgasse umwandeln Vorgang: OM 4750/23 OBR 11; ST 638/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Straße am Gansbühel kurz vor der Einmündung zur Jakobsbrunnenstraße durch bauliche Maßnahmen (Poller und/oder Baken) so zu verschließen, dass die Straße zu einer Sackgasse wird und eine Durchfahrt mit dem PKW nicht mehr möglich ist. Hierbei ist darauf zu achten, dass eine Durchfahrt per Fahrrad weiterhin ermöglicht wird. Am Ende dieser Sackgasse sollen in diesem Zuge Parkplätze eingerichtet werden. Um diese Maßnahme zu ermöglichen ist es notwendig, die Buslinie 44, die derzeit durch die Straße Am Gansbühel geführt wird, zu verlegen. Die Linienführung soll sodann aus der Jakobsbrunnenstraße kommend in die Willmannstraße und von dort aus weiter in die Straße Alt Fechenheim erfolgen. Sollte dies, aufgrund des Wenderadius in der Einmündung zu Alt-Fechenheim nicht möglich sein, soll die Kleestraße für den Gegenverkehr freigegeben werden. Hierzu müssten die dort befindlichen Parkplätze entfallen.

Begründung:

Die Straße am Gansbühel ist zur Zeit eine sogenannte unechte Einbahnstraße, sie darf per PKW nur aus Alt-Fechenheim in Richtung Konstanzer Straße befahren werden, nicht jedoch in die Gegenrichtung. Dies hält viele Fahrer von PKW / Transporter und LKW jedoch nicht davon ab, verbotswidrig in die Straße einzufahren, was zu einer starken Verkehrsbelastung der Anwohner führt und überdies immer wieder zu gefährlichen Situationen in der Straße selbst und an der sehr schlecht einsehbaren Einmündung zur Straße Alt Fechenheim. Da auch der Bus immer wieder Probleme hat aus der Straße in Richtung Alt-Fechenheim einzugehen, wären durch diese Lösung sehr viele Problempunkte auf einmal gelöst. Quelle: Google Maps Quelle: Google Mapsdazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4750 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 638 Beratung im Ortsbeirat: 11