Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2025, OF 1277/6 Betreff: Nied: Aufstellung einer Sitzbank im Bereich der Kreuzung Birminghamstraße/Mumm-von-Schwarzenstein-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung Birminghamstraße / Mumm-von-Schwarzenstein-Straße eine Sitzbank aufzustellen. Begründung: Bewohner der Altenwohnanlage in der Birminghamstraße haben den Wunsch geäußert, entlang ihres Weges zur Straßenbahnhaltestelle in der Mainzer Landstraße eine Sitzgelegenheit zu erhalten. Die genannte Kreuzung liegt etwa auf halber Strecke und eignet sich daher besonders gut für eine Sitzbank, die älteren Menschen eine Möglichkeit zur kurzen Rast bietet. Dies würde die Mobilität und Selbstständigkeit der Seniorinnen und Senioren unterstützen und zur Aufenthaltsqualität im Stadtteil beitragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1696/1 Betreff: Markierungsknöpfe Mainzer Landstraße anbringen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entlang der weißen Fahrbahnbegrenzungsmarkierung neben der ebenerdig verlaufenden Gleisanlage entlang der Mainzer Landstraße auf dem Abschnitt zwischen Platz der Republik und Krifteler Straße für beide Fahrtrichtungen überfahrbare Markierungsknöpfe mit weißem Reflektor anbringen zu lassen. Begründung: Bei in der Mitte der Fahrbahn verlaufenden Straßenbahngleisen kann es zu gefährlichen Situationen kommen, insbesondere wenn Autofahrer unbeabsichtigt in den Gleisbereich einfahren, beim Linksabbiegen/Wenden die Gleise unzulässig überquert werden, Fußgänger oder Radfahrer schlecht zwischen Fahrbahn und Gleisbereich unterscheiden können, es bei Dunkelheit oder Regen zu schlechter Sicht kommt. In solchen Fällen können überfahrbare Reflektoren / Markierungsknöpfe die seitliche Abgrenzung des Gleisbereichs visuell und haptisch durch Lichtreflexion und leichte Vibration beim Überfahren unterstützen und die Aufmerksamkeit erhöhen, insbesondere bei Dunkelheit oder schlechter Witterung, indem sie das Überfahren erschweren oder bewusst machen, ohne den Straßenbahnverkehr zu behindern. Entlang dieses Abschnitts der Mainzer Landstraße ist es bereits mehrfach zu Unfällen gekommen. Daher kann diese Maßnahme einen wichtigen Beitrag leisten, um Unfälle möglichst zu vermeiden und besser auf die Gefahrensituation hin zu sensibilisieren. Quelle: Ultra Reflex GmbH Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1695/1 Betreff: Fester Blitzer Mainzer Landstraße/Platz der Republik Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Platz der Republik aus der nördlichen Mainzer Landstraße kommend in südlicher Fahrtrichtung einen festen, kombinierten Rotlicht-Geschwindigkeitsblitzer aufzustellen. Begründung: An dieser Stelle wird die erlaubte Geschwindigkeit häufig deutlich übertreten und ebenso bei Rot über die Ampel gefahren, was bereits zu schweren Unfällen geführt hat. Ein Raser, der erst Anfang Juli kurz nach dieser Kreuzung auf Höhe Ludwigstraße zwei E-Scooter-Fahrer totgefahren hat und bereits davor durch seine schnelle Fahrweise aufgefallen war, hätte nach dem Auslösen eines Blitzers seine Geschwindigkeit wahrscheinlich reduziert, sodass es womöglich nicht zu einem solch schweren Unfall gekommen wäre. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1695/1 Betreff: Fester Blitzer Mainzer Landstraße/Platz der Republik Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Platz der Republik aus der nördlichen Mainzer Landstraße kommend in südlicher Fahrtrichtung einen festen, kombinierten Rotlicht-Geschwindigkeitsblitzer aufzustellen. Begründung: An dieser Stelle wird die erlaubte Geschwindigkeit häufig deutlich übertreten und ebenso bei Rot über die Ampel gefahren, was bereits zu schweren Unfällen geführt hat. Ein Raser, der erst Anfang Juli kurz nach dieser Kreuzung auf Höhe Ludwigstraße zwei E-Scooter-Fahrer totgefahren hat und bereits davor durch seine schnelle Fahrweise aufgefallen war, hätte nach dem Auslösen eines Blitzers seine Geschwindigkeit wahrscheinlich reduziert, sodass es womöglich nicht zu einem solch schweren Unfall gekommen wäre. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1696/1 Betreff: Markierungsknöpfe Mainzer Landstraße anbringen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entlang der weißen Fahrbahnbegrenzungsmarkierung neben der ebenerdig verlaufenden Gleisanlage entlang der Mainzer Landstraße auf dem Abschnitt zwischen Platz der Republik und Krifteler Straße für beide Fahrtrichtungen überfahrbare Markierungsknöpfe mit weißem Reflektor anbringen zu lassen. Begründung: Bei in der Mitte der Fahrbahn verlaufenden Straßenbahngleisen kann es zu gefährlichen Situationen kommen, insbesondere wenn Autofahrer unbeabsichtigt in den Gleisbereich einfahren, beim Linksabbiegen/Wenden die Gleise unzulässig überquert werden, Fußgänger oder Radfahrer schlecht zwischen Fahrbahn und Gleisbereich unterscheiden können, es bei Dunkelheit oder Regen zu schlechter Sicht kommt. In solchen Fällen können überfahrbare Reflektoren / Markierungsknöpfe die seitliche Abgrenzung des Gleisbereichs visuell und haptisch durch Lichtreflexion und leichte Vibration beim Überfahren unterstützen und die Aufmerksamkeit erhöhen, insbesondere bei Dunkelheit oder schlechter Witterung, indem sie das Überfahren erschweren oder bewusst machen, ohne den Straßenbahnverkehr zu behindern. Entlang dieses Abschnitts der Mainzer Landstraße ist es bereits mehrfach zu Unfällen gekommen. Daher kann diese Maßnahme einen wichtigen Beitrag leisten, um Unfälle möglichst zu vermeiden und besser auf die Gefahrensituation hin zu sensibilisieren. Quelle: Ultra Reflex GmbH Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2025, OF 1697/1 Betreff: Tempo 30 bei Baustelle auf Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge gemäß§ 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: - die Baustelleneinrichtung bei der Baustelle Mainzer Landstraße 137 auf seine Zulässigkeit und die Umsetzung vor Ort im Hinblick auf die verbleibende Gehwegbreite überprüfen zu lassen und - entlang der Baustelle auf der Mainzer Landstraße folgerichtig die Höchstgeschwindigkeit stadteinwärts mindestens auf Tempo 30 beschildern zu lassen. Begründung: Seit Monaten wird der Gehweg auf der Mainzer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 137 aufgrund einer immer weiter expandierenden Baustelle weiter eingeengt. Mehrere Beschwerden haben es nicht vermocht, dass eine ausreichende Gehwegbreite dauerhaft vorgehalten wird. Direkt nebenan brausen die Fahrzeuge mit Tempo 50 an den Fußgehenden vorbei. Weder zu den Gehwegnutzenden noch zu Radfahrenden können die Mindestabstände eingehalten werden. Mit einem Kinderwagen oder Rollstuhl besteht kein Durchkommen. Fußgehende müssen bei Entgegenkommenden auf die Straße treten. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2025, OF 1197/2 Betreff: Ikonische Matthäuskirche retten! Historische Bausubstanz erhalten! Planungsrecht anpassen! Neue Nutzungen entwickeln! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat 2 schließt sich hiermit dem Antrag des Ortsbeirats 1 (OM 7161 vom 24.6.25) an. Der Magistrat wird gebeten, 1. erneut auf den Evangelischen Regionalverband zuzugehen und eine Lösung zum Erhalt der historischen Matthäuskirche an der Friedrich-Ebert-Anlage zu suchen. Ggf. sollte auf andere Ergebnisse des Architektenwettbewerbs zurückgegriffen werden, die den Erhalt von Kirche und Kirchturm vorsahen. 2. den Erhalt des Gebäudes bauplanungsrechtlich neu festzuschreiben. 3. den (noch nicht abgeschlossenen) Kaufvertrag mit dem Immobilienunternehmen Becken hinsichtlich des Bereichs des Kirchenareals rückabzuwickeln und die Kirche möglichst so freizustellen, dass auch attraktiver Grünraum in diesem hochverdichteten messenahen Areal entsteht. Das Ziel muss sein, auf den Abbruch der erhaltenswerten Bausubstanz der Matthäuskirche zu verzichten und stattdessen zusammen mit dem Regionalverband neue, auch zivilgesellschaftliche Nutzungsmöglichkeiten zu erarbeiten (z.B. Kirche als "kühler Ort"). Für Umbau und Umnutzung von kirchlichen Gebäuden gibt es bundesweit hervorragende Beispiele. Begründung: Die Matthäuskirche ist nicht nur für die Menschen im Gallus, sondern auch im Westend ortsbildprägend - auch wenn sie aufgrund von Kriegszerstörung und Nachkriegs-Wiederaufbau leider nicht unter Denkmalschutz steht. Die Kirche an der Friedrich-Ebert-Anlage/ Ecke Hohenstaufenstraße ist das einzige noch verbliebene Historische Gebäude im Umfeld extremer Hochhausneubauten - neben dem Alten Polizeipräsidium, das unter Denkmalschutz steht und ebenfalls dringend vor dem Verfall zu schützen wäre. Die Matthäuskirche stellt derzeit durch Form und Farbe und insbesondere durch das goldene Kreuz einen wichtigen städtebaulichen Kontrast zu den glatten Neubaubürofassaden her. Bei Abriss ginge für die Bewohnerschaft auch des Westends ein vertrautes Symbol der Nachkriegsmoderne verloren. Anlässlich einer großen Wohnungsbau-Veranstaltung im Jahr 2018, die in der Matthäuskirche stattfand, hatte sich aus diesem Grund nicht nur die Gemeinde, sondern auch der damalige Planungsdezernent Mike Josef für den Erhalt der Kirche ausgesprochen. Hinzu kommt, dass sich insbesondere ein kirchlicher Immobilienverband nicht mehr auf Abrisse und Neubauten fokussieren sollte, sondern aus Nachhaltigkeitsgründen den Erhalt und die Sanierung kirchlicher Bausubstanz priorisieren sollte. Der Ortsbeirat 1 weist zurecht auf den bei Abriss und Hochhausneubau zu befürchtenden zusätzlichen CO2-Ausstoß, auf extremen Baustellenverkehr inklusive Sondermülldeponierung, auf die extrem starke und klimaschädliche bauliche Verdichtung in Messenähe und die zusätzlichen Tiefgaragen-Parkplätze hin. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2025, OF 1694/1 Betreff: Mehr Sicherheit auf der Mainzer Landstraße stadtauswärts zwischen Platz der Republik und Güterplatz Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Mainzer Landstraße stadtauswärts zwischen Platz der Republik und Güterplatz aufgrund zahlreicher Gefahrensituationen und des tödlichen Unfalls am 6. Juli 2025 geeignete Maßnahmen zur signifikanten Erhöhung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu ergreifen. Begründung: Viele Autofahrende fahren mit deutlich zu hoher Geschwindigkeit über den Platz der Republik in Richtung Westen. Sodann müssen sie von zwei Fahrspuren auf eine Spur einfädeln und dabei noch den lediglich gestrichelt markierten Radschutzstreifen beachten. Zudem befindet sich mit der Straßenbahn ein weiterer Verkehrsteilnehmer in der Fläche. Am Güterplatz erfolgt das Aussteigen aus der Straßenbahn direkt auf die Fahrbahn, womit sich auch noch Fußgehende auf der Straße befinden. Ab dem Platz der Republik wandelt sich die zweispurige "Schnellstraße" damit in einen vielfältigen Hindernisparcours für alle Verkehrsteilnehmenden mit einer besonderen Gefahr für Radfahrende und E-Scooter-Fahrende. Nicht zuletzt nach dem tragischen tödlichen Unfall am 6. Juli 2025 sollte dieser Bereich erheblich sicherer für alle werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2025, OF 1677/1 Betreff: Absperrungen bei Events regelmäßig kontrollieren lassen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei Events auf städtischen Flächen, insbesondere auch während des Opernplatzfestes auf dem Opernplatz, regelmäßig die Absperrungen auf ihre Verkehrssicherheit kontrollieren zu lassen als auch an Engstellen im Straßenraum die Fahrgeschwindigkeit reduzieren zu lassen. Begründung: Während des Opernplatzfestes vom 25.06. bis 04.07.2025 war der Radweg entlang der Mainzer Landstraße in Richtung Norden von Pollern und Absperrungen zugestellt. Gleichzeitig war die Fahrgeschwindigkeit auf der Straße trotz Engstelle nicht reduziert. Dies ergab eine erhebliche Gefahrensituation. Radfahrende mussten in dieser unübersichtlichen Situation anhalten und auf die Straße ausweichen. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2025, OF 1697/1 Betreff: Tempo 30 bei Baustelle auf Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge gemäß§ 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: - die Baustelleneinrichtung bei der Baustelle Mainzer Landstraße 137 auf seine Zulässigkeit und die Umsetzung vor Ort im Hinblick auf die verbleibende Gehwegbreite überprüfen zu lassen und - entlang der Baustelle auf der Mainzer Landstraße folgerichtig die Höchstgeschwindigkeit stadteinwärts mindestens auf Tempo 30 beschildern zu lassen. Begründung: Seit Monaten wird der Gehweg auf der Mainzer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 137 aufgrund einer immer weiter expandierenden Baustelle weiter eingeengt. Mehrere Beschwerden haben es nicht vermocht, dass eine ausreichende Gehwegbreite dauerhaft vorgehalten wird. Direkt nebenan brausen die Fahrzeuge mit Tempo 50 an den Fußgehenden vorbei. Weder zu den Gehwegnutzenden noch zu Radfahrenden können die Mindestabstände eingehalten werden. Mit einem Kinderwagen oder Rollstuhl besteht kein Durchkommen. Fußgehende müssen bei Entgegenkommenden auf die Straße treten. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2025, OF 1701/1 Betreff: Stromanschluss für den Gustavsburgplatz schaffen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, am Gustavsburgplatz einen öffentlich nutzbaren Stromanschluss zu installieren, der von Initiativen, Vereinen und anderen Veranstaltern genutzt werden kann. Die Verwaltung des Schlüssels soll - wie bereits bei der Schranke - der Internationale Bund übernehmen. Der Anschluss könnte im oder am bestehenden Kasten an der Mainzer Landstraße realisiert werden. Begründung: Der Gustavsburgplatz ist zu einem beliebten Treffpunkt im Gallus geworden, besonders für neu hinzugezogene Bewohnerinnen und Bewohner. Ein Stromanschluss würde stadtteilbezogene Veranstaltungen erheblich erleichtern, ob Filmvorführungen, Beleuchtungen oder andere Angebote. So kann das Gemeinschaftsleben im Stadtteil gestärkt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2025, OF 1475/5 Betreff: Verkehrszählung Oberer Schafhofweg zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Mittlerer Schafhofweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Ergebnisse der Verkehrszählung Oberer Schafhofweg, zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Mittlerer Schafhofweg, vorzulegen. Begründung: Die Ergebnisse der Verkehrszählung sind für die weitere fachliche und politische Bewertung zwingend erforderlich. Nur auf Grundlage belastbarer Daten zu Verkehrsaufkommen, Verkehrsfluss sowie der Belastung durch Kfz, Rad- und Fußverkehr können fundierte Entscheidungen zur Verkehrsplanung, Sicherheit und städtebaulichen Entwicklung getroffen werden. Die Zahlen dienen darüber hinaus als Grundlage für mögliche verkehrslenkende Maßnahmen sowie zur transparenten Information der Öffentlichkeit. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2025, OF 1493/5 Betreff: Einrichtung einer Blumenwiese am Bahnübergang Ziegelhüttenweg Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf zu prüfen und zu berichten, ob auf der brachliegenden Fläche neben dem Bahnübergang Ziegelhüttenweg eine Blumenwiese eingerichtet werden kann? Begründung: Am Bahnübergang Ziegelhüttenweg befindet sich unmittelbar an der nördlichen Seite ein Gelände, welches ungepflegt, verwahrlost und völlig verwildert ist. Dieses Gelände könnte für eine Blumenwiese nutzbar gemacht werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2025, OF 1231/6 Betreff: Nied: Nieder Tor und Mainzer Landstraße - Gibt es schon Aktivität und ein Update zu den Planungen? Vorgang: OM 5952/20 OBR 6; V 410/22 OBR 6; ST 2331/22; OM 3521/23 OBR 6; ST 820/23; OM 3841/23 OBR 6; ST 1351/23; ST 1663/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, den derzeitigen Planungsstand zum Nieder Tor und der Weiterentwicklung der Mainzer Landstraße zwischen Nieder Tor und Birminghamstraße vorzustellen. Falls möglich, sollten hierzu auch schon Zeithorizonte genannt werden, u.a. auch, ob und ggf. wann eine Bürgerbeteiligung hierzu geplant ist. Falls es noch keine Neuigkeiten im Vergleich zu den Stellungnahmen ST 2331/2022, ST 820/2023, ST 1351/2023 oder 1663/2023 gibt, möge dem Ortsbeirat mitgeteilt werden, warum es bei den Planungen nicht weitergeht und wann mit einer Wiederaufnahme gerechnet wird. Begründung: In seinen Stellungnahmen aus den Jahren 2022/23 berichtete der Magistrat, dass die ursprünglich mehr als 10 Jahre währenden Planungen gestoppt und "ad acta" gelegt worden seien, weil die Stadt zur Einsicht gelangt ist, dass der genannte Bereich nicht nur funktional überarbeitet werden muss, sondern auch einer gestalterischen Aufwertung bedarf. Da es seit 2 Jahren keine neuen Informationen hierzu gab, sollte der Magistrat den Ortsbeirat nun über den aktuellen Stand der Planungen informieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.05.2020, OM 5952 Auskunftsersuchen vom 24.05.2022, V 410 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2331 Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3521 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 820 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3841 Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1351 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1663 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7101 2025 Die Vorlage OF 1231/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1636/1 Betreff: Wintertaugliche Außengastronomie entlang der Mainzer Landstraße ermöglichen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen, wie eine winterfeste Außengastronomie im Gallus entlang der Mainzer Landstraße ermöglicht werden kann und bei positivem Ergebnis entsprechend umzusetzen, z.B. durch eine entsprechende Konzession. Begründung: Mehrere Gastronomiebetriebe entlang der Mainzer Landstraße berichten, dass sie seitens der Bauaufsicht aufgefordert wurden, ihre wintertauglichen Außenbereiche zurückzubauen, z.B. Mainzer Landstraße 373 oder 434. Teilweise handelt es sich um Pergolen mit transparenten Seitenverkleidungen aus Kunststoff, um den Aufenthalt auch bei kälteren Temperaturen zu ermöglichen. Dabei handelt es sich nicht um feste Außenwände. Diese Maßnahmen wurden den Gastronomen zur Abmilderung der Corona-Folgen gewährt. Hierfür wurden enorme Anschaffungen aufgewendet, welche noch nicht abbezahlt sind. Der Rückbau würde zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. Teilweise müssten bis zu fünf Mitarbeiter entlassen werden. Buchungen bis Februar 2026 müssten storniert werden. Dies hätte auch für eine Messestadt wie Frankfurt negative wirtschaftliche Folgen. Daher soll eine einvernehmliche Lösung mit den Gastronomen gefunden werden, um die wintertaugliche Außengastronomie erhalten zu können. Diese sind nicht nur eine Bereicherung für Anwohner, sondern generieren ebenso Steuereinnahmen für die Stadt, die dringend benötigt werden. Im Rahmen einer Konzession könnten beide Seiten, sowohl Stadt als auch Gastronomie, davon profitieren. Die Gastronomiebranche hat sich bis heute nicht vollständig von der Pandemie erholt und ist weiterhin auf Unterstützung angewiesen. Insbesondere die hohen Preissteigerungen treffen die Branche zusätzlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 1636/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen CDU und 1 FDP (= Annahme); 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1633/1 Betreff: Einen weiteren Bahnhof für das Gallus II Vorgang: OA 430/07 OBR 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat den aktuellen Stand mitzuteilen und die bereits beschlossene Maßnahme zeitnah umzusetzen. Sollte bisher keine Machbarkeitsstudie erstellt worden sein, ist zeitnah damit zu beginnen. Zu prüfen wäre ebenfalls eine Variante mit Umstiegspunkt in der Nähe "Am Römerhof" zur geplanten U5. Begründung: Diese Maßnahme wurde bereits 2007 beschlossen, ohne dass bisher eine Umsetzung erfolgte oder ein konkretes Datum, bis wann diese Maßnahme realisiert werden soll, kommuniziert wurde. Seitdem wurden nicht nur zahlreiche neue Wohngebäude, sondern ganze Wohnviertel errichtet, ohne dass die Infrastruktur wesentlich mitgewachsen ist. Insbesondere die Straßenbahn in der Mainzer Landstraße ist zu Stoßzeiten am Limit. Auch der Frankfurter Hauptbahnhof ist hoch ausgelastet. Ein vorgelagerter Halt könnte Umsteiger frühzeitig abfangen und auf andere Verkehrsträger umleiten. In Zeiten der Mobilitätswende könnten dezentrale Halte wie im Gallus die Abhängigkeit vom motorisierten Individualverkehr mindern und den Umstieg auf den ÖPNV erleichtern. Durch Bündelung mit Straßenbahn bzw. U-Bahn und Buslinien könnte eine attraktive Umsteigemöglichkeit als intermodaler Knoten entstehen. Das Gallus/Rebstock-Gebiet ist bisher schwächer angebunden als Nordend, Bornheim oder Sachsenhausen. Ein Haltepunkt würde zur Mobilitätsgerechtigkeit beitragen und die Qualität des Angebotes erheblich steigern, womit mehr Fahrgäste für den ÖPNV gewonnen werden könnten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.06.2025, OF 1644/1 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.06.2007, OA 430 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1633/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1217 2025 1. Die Vorlage OF 1633/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1644/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD und Die Partei (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1629/1 Betreff: Den Frankfurter Weg konstruktiv weiterentwickeln: Für ein Hilfszentrum für Crack-Abhängige im Umfeld der bestehenden Hilfseinrichtungen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Frankfurter Weg konstruktiv und mit wissenschaftlichen Erkenntnissen weiterzuentwickeln. Das Projekt eines Suchthilfezentrums für Crack-Abhängige soll weiterverfolgt werden und in unmittelbarer Nähe zu den bestehenden Hilfseinrichtungen umgesetzt werden. Für die Finanzierung soll das Land angefragt werden. Begründung: Der Frankfurter Weg war bisher sehr erfolgreich. Die Anzahl der Drogentoten ging massiv zurück, und die drogenkranken Menschen halten sich weitestgehend in zwei Straßenzügen in der Niddastraße und Moselstraße auf. Benutzte Spritzen in Sandkästen von Spielplätzen, wie in anderen Städten durchaus üblich, gibt es in Frankfurt nicht. Das Problem mit der Suchtkrankheit ist Dank professioneller Einrichtungen auf eine kleine Fläche in Frankfurt konzentriert. Eine Verteilung der Hilfseinrichtungen mit der Folge längerer Wege und dem verstärkten Aufenthalt von Drogenkranken in der Öffentlichkeit in Straßen und im ÖPNV ist nicht im Sinne aller Betroffenen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1629/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7153 2025 Die Vorlage OF 1629/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2025, OF 1628/1 Betreff: Kühlcontainer mit Generatoren in der Poststraße - Lärmbelastung reduzieren Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Gespräch mit der Deutsch Bahn zu suchen, um die Situation in der Poststraße zu verbessern. Konkret soll eine Lösung bezüglich der Lärmbelastung durch Generatoren, die sich auf Bahngelände befinden, gefunden werden. Der Lärm muss durch geeignete Maßnahmen reduziert werden. Begründung: Seit einem Jahr stehen in der Poststraße Kühlcontainer mit Generatoren. Diese sind auch bei geschlossenem Fenster hörbar und stellen durch ihr monotones Brummen eine nicht unerhebliche dauerhafte Lärmbelästigung dar. Die Generatoren laufen 24h, d.h. auch nachts. Laut Informationen der Stadt wurden die Generatoren "vorübergehend" aufgestellt. Ein Jahr ist aber eine lange "vorübergehende" Maßnahmen, insbesondere, wenn Bewohner im Sommer kaum ihre Fenster öffnen können. Deshalb muss schnell eine Lösung gefunden werden, wie der Lärm reduziert werden kann, so dass die Sommermonate für die Bewohner erträglich werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7071 2025 Die Vorlage OF 1628/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2025, OF 1631/1 Betreff: Sonntags frei für zu Fuß Gehende: Gehwege in Sondershausenstraße und Herxheimer Straße sichern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen eine regelmäßige Kontrolle des ruhenden Verkehrs sowie die konsequente Entfernung verkehrsbehindernd abgestellter Fahrzeuge in der Sondershausenstraße (insbesondere im Abschnitt zwischen Mainzer Landstraße und Steuernagelstraße) sowie in der Herxheimer Straße sicherzustellen. Begründung: An Sonntagen sind in beiden Straßenabschnitten immer wieder Gehwege, Zebrastreifen und Kreuzungsbereiche vollständig zugeparkt. Für Menschen im Rollstuhl, mit Rollatoren oder Kinderwagen ist das nicht nur ein Hindernis - es ist ein Ausschluss. Sie können weder sicher die Straße queren noch ihre Wohnung verlassen. Dies stellt eine unhaltbare Situation dar, die grundlegende Rechte auf Teilhabe und Mobilität verletzt. Dabei ist der Bereich hervorragend an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Es besteht keinerlei Notwendigkeit, Fahrzeuge in ein Wohngebiet zu lenken, in dem es kaum Parkraum gibt. Die Stadt muss hier für Ordnung sorgen - zugunsten aller, die sich zu Fuß, mit Mobilitätshilfen oder Kinderwagen fortbewegen. (Bilder Quelle: privat) Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7072 2025 Die Vorlage OF 1631/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2025, OF 1628/1 Betreff: Kühlcontainer mit Generatoren in der Poststraße - Lärmbelastung reduzieren Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Gespräch mit der Deutsch Bahn zu suchen, um die Situation in der Poststraße zu verbessern. Konkret soll eine Lösung bezüglich der Lärmbelastung durch Generatoren, die sich auf Bahngelände befinden, gefunden werden. Der Lärm muss durch geeignete Maßnahmen reduziert werden. Begründung: Seit einem Jahr stehen in der Poststraße Kühlcontainer mit Generatoren. Diese sind auch bei geschlossenem Fenster hörbar und stellen durch ihr monotones Brummen eine nicht unerhebliche dauerhafte Lärmbelästigung dar. Die Generatoren laufen 24h, d.h. auch nachts. Laut Informationen der Stadt wurden die Generatoren "vorübergehend" aufgestellt. Ein Jahr ist aber eine lange "vorübergehende" Maßnahmen, insbesondere, wenn Bewohner im Sommer kaum ihre Fenster öffnen können. Deshalb muss schnell eine Lösung gefunden werden, wie der Lärm reduziert werden kann, so dass die Sommermonate für die Bewohner erträglich werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2025, OF 1457/5 Betreff: Verkehrssituation vor der Kita im Sachsenhäuser Landwehrweg 157 b Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg auf Höhe der Bergkita (Kindertagesstätte der Dreikönigsgemeinde, Sachsenhäuser Landwehrweg 157b) je Fahrtrichtung ein Piktogramm "Achtung Kinder" auf der Fahrbahn aufzubringen. Zudem soll vermehrt eine digitale Geschwindigkeitsanzeige auf Höhe der Kita zum Einsatz kommen. Begründung: Vor der Bergkita soll es in letzter Zeit vermehrt zu gefährlichen Situationen zwischen Kindern und Autos gekommen sein. Um der Gefährdung von Kindern entgegenzuwirken, sollten die vorgeschlagenen Maßnahmen getroffen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7221 2025 Die Vorlage OF 1457/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2025, OF 1591/1 Betreff: Außengastronomie in der Mainzer Landstraße erhalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Außengastronomie in der Mainzer Landstraße zu erhalten, z.B. in Form einer Sondergenehmigung oder im Rahmen einer Konzession. Begründung: Mehrere Gastronomiebetriebe entlang der Mainzer Landstraße berichten, dass sie seitens der Bauaufsicht aufgefordert wurden, ihre Außenbereiche zurückzubauen, z.B. Mainzer Landstraße 434. Teilweise handelt es sich um Pergolen mit durchsichtigen Seitenverkleidungen aus Kunststoff, um den Aufenthalt auch bei kälteren Temperaturen zu ermöglichen. Diese Maßnahmen wurden den Gastronomen zur Abmilderung der Corona-Folgen seitens des ehemaligen Oberbürgermeisters gewährt. Hierfür wurden enorme Anschaffungen aufgewendet, welche noch nicht abbezahlt sind. Der Rückbau würde zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. Teilweise müssten bis zu fünf Mitarbeiter entlassen werden. Buchungen bis Februar 2026 müssten storniert werden. Dies hätte auch für eine Messestadt wie Frankfurt negative wirtschaftliche Folgen. Daher soll nach wohlwollenden Lösungen geschaut werden, um die Außengastronomie erhalten zu können. Diese sind nicht nur eine Bereicherung für Anwohner, sondern generieren ebenso Steuereinnahmen für die Stadt, die dringend benötigt werden. Im Rahmen einer Konzession könnten beide Seiten, sowohl Stadt als auch Gastronomie, davon profitieren. Quelle: G. Romagnoli Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1591/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2025, OF 1595/1 Betreff: Neues Wettbüro im Gallus genehmigt? Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu beantworten, ob das neue Wettbüro in der Mainzer Landstraße 324 offiziell genehmigt wurde und wenn ja, mit welcher Begründung bzw. ob der Betrieb an dieser Stelle aufgrund der derzeitigen Regelung überhaupt erfolgen darf. Begründung: In der Schwalbacher Straße 53 befindet sich unweit bereits ein Wettbüro. Daher stellt sich die Frage, ob die geltende Abstandsregelung eingehalten wurde. Der Bereich wird stark von Kindern frequentiert, da es sich um einen Schulweg handelt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1180 2025 Die Vorlage OF 1595/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 1598/1 Betreff: Verkehrssicherheit - Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Einmündung Ecke Mainzer Landstraße / Rüsselsheimer Straße einen Zebrastreifen anzubringen. Zudem ist jeweils ein Parkplatz rechts- und linksseitig vor dem anzubringenden Zebrastreifen mit Radbügeln zu versehen. Die genannte Einmündung ist somit gleich der Einmündung Ecke Mainzer Landstraße / Wickerer Straße zu gestalten. Begründung: Die Einmündung Ecke Mainzer Landstraße / Rüsselsheimer Straße ist durch parkende Fahrzeuge bei Querung der Straße schlecht von Fußgängern und Fahrradfahren einsehbar. Damit auch hier Verkehrssicherheit gewährleistet werden kann, ist die Einmündung nach dem Vorbild der Einmündung Ecke Mainzer Landstraße / Wickerer Straße zu gestalten. Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße Quelle: privat Mainzer Landstraße/Wickerer Straße Quelle: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6930 2025 Die Vorlage OF 1598/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 1597/1 Betreff: Verkehrspolitische Maßnahmen nach Westville-Fertigstellung Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Nach Bezug des Westville-Komplexes wird mit einem wesentlich höheren Verkehrsaufkommen im Gallus zu rechnen sein. Welche verkehrspolitischen Maßnahmen sind vorgesehen, um das höhere Verkehrsaufkommen zu händeln? 2. Sofern noch keine Maßnahmen vorgesehen sind: Welche verkehrspolitischen Maßnahmen können ergriffen werden? 3. Konkret: Inwiefern ist es möglich die Taktung des ÖPNV - insbesondere der Tram - zu erhöhen? Begründung: Zwischen der Mainzer Landstraße und der Kleyerstraße unweit des Frankfurter Hauptbahnhofes entstehen unter dem Namen Westville insgesamt 1.300 Mietwohnungen, Kindertagesstätten, Gewerbeflächen sowie 1.200 Tiefgaragenplätze. Durch die zuvor genannten Zahlen wird deutlich, dass zukünftig im Gallus rund um den Westville-Komplex mit einem wesentlichen höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. Zudem ist auch anzunehmen, dass die neuen Bewohner auch die öffentlichen Verkehrsmittel - insbesondere die Tram - nutzen werden. Schon jetzt ist die Tram regelmäßig überfüllt. Gerade um den Bewohnern einen Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel zu erleichtern ist eine stärkere Taktung der Tram erforderlich. Daher ist es wichtig, dass durch die Stadt verkehrspolitische Überlegungen angestrengt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1181 2025 Die Vorlage OF 1597/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 1 Linke und Die Partei (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 1588/1 Betreff: Galluswarte: Gefährliches Parken auf Gehweg unterbinden Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Das gefährliche und illegale Parken auf dem Gehweg unter den Gleisen im südlichen Bereich der Galluswarte zwischen Mainzer Landstraße 257 und Camberger Straße möge durch geeignete Maßnahmen wie z.B. kontrastreiche Poller unterbunden werden. Begründung: Der Weg für Fußgehende entlang der Mainzer Landstraße verläuft direkt zwischen Brückenkopf und Radweg. Dieser Bereich ist häufig komplett auf ganzer Länge zugeparkt. Fußgehende müssen auf dem Radweg oder über die Bushaltestelle ausweichen. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6926 2025 Die Vorlage OF 1588/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2025, OF 1193/6 Betreff: Nied: Parken in der Mainzer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 764 verhindern Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Parken in der kleinen Mainzer Landstraße zwischen Hausnr. 764 und "Haltestelle Luthmerstrasse" mit geeigneten Maßnahmen zu verhindern. Begründung: Der beschriebene Bereich kurz hinter einem Zebrastreifen ist sehr eng. Wenn gegenüber der Hausnummer 764 ein Auto parkt, dann ist die kleine Mainzer Landstraße für größere Fahrzeuge wie zum Beispiel Müll- oder Rettungsfahrzeuge nicht mehr befahrbar (siehe Foto). Durch einen Poller, Fahrradbügel oder Ähnliches sollte das Parken an dieser Stelle somit verhindert werden. Foto: Privat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6812 2025 Die Vorlage OF 1193/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2025, OF 1192/6 Betreff: Nied: Zugesagte Verkehrssicherheitsmaßnahmen an den Kreuzungen der Mainzer Landstraße endlich umsetzen Vorgang: OM 867/21 OBR 6; ST 529/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme ST 529/2022 zugesagten Maßnahmen zur Vermeidung des Parkens in den Kreuzungen der Mainzer Landstraße zu den Straßen - Am Mainplacken - Am Rosengarten und - Bildäckerstraße sehr zeitnah umzusetzen. Begründung: Die Maßnahmen (Markierungen, Fahrradbügel oder Ähnliches) waren zugesagt worden, sind aber leider noch nicht umgesetzt. Die oben beschriebenen Kreuzungen werden sehr oft zugeparkt, so dass ein Fahren aus den Straßen "Am Mainplacken", "Am Rosengarten" und aus der "Bildäckerstraße" auf die Mainzer Landstraße nur "im Blindflug" möglich ist. Anwohner berichten von sehr gefährlichen Verkehrssituationen. Die zugesagten Maßnahmen sollten nun schnell und mit erhöhter Priorität umgesetzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 867 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 529 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6811 2025 Die Vorlage OF 1192/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2025, OF 1195/6 Betreff: Nied: Ausbesserung der Fuß- und Radwege westlich des Lachegrabens Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Fuß- und Radwege westlich des Lachegrabens zwischen Werner-Bockelmann-Straße und Mainzer Landstraße auszubessern. Begründung: Die Wege in dem beschriebenen Bereich (siehe Fotos) sind teilweise nicht mehr in einem guten Zustand. An bestimmten Stellen besteht die Oberfläche aus sehr großen und groben Steinen. Menschen mit Rollatoren haben nach eigener Aussage große Schwierigkeiten, diese Wege zu benutzen, weil sie mitunter mit den Rädern steckenbleiben. Auch für Personen mit Kinderwagen oder auch Radfahrer ruckelt es an bestimmten Stellen sehr stark, wenn darübergefahren wird. Teilweise weichen die Wegenutzer auf die Rasenflächen aus. Die betreffenden Stellen sollten so ausgebessert und / oder mit einem Belag versehen werden, dass sie wieder gefahrlos befahren werden können. Fotos: Google Maps (links) und Tobias Fechler Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6814 2025 Die Vorlage OF 1195/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2025, OF 1198/6 Betreff: Nied: Ehemaliger Bolzplatz östlich der Mainzer Landstraße 750 bis 752 Betrifft: Gemarkung Nied, Flur 27, Flurstücke 1977/4, 1978/5, 1980/6, 1981/4 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen, warum der Bolzplatz östlich der Häuser Mainzer Landstraße 750 - 752 vor Jahren geschlossen und nicht wieder eröffnet wurde. Ferner wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Pläne für das Grundstück vorliegen bzw. aufgefordert, die Fläche zeitnah wieder für die Kinder und Jugendlichen als Bolzplatz herzurichten und zu öffnen. Begründung: Generationen von Kindern und Jugendlichen haben ihre Kindheit auf dem einfachen Bolz-platz verbracht. Vor Jahren wurde das Gelände verschlossen und ist sich seit dem selbst überlassen, verwildert zunehmend. Die gesamte Fläche, an der täglich hunderte Men-schen vorbeilaufen oder fahren, befindet sich aktuell in einem bedauernswerten Zustand. Dies ist besonders bedauernswert, da sich in direkter Nachbarschaft die denkmalge-schützte Wohnanlage Heinrich-Stahl-Straße 2 - 24 der städtischen Wohnungsbaugesell-schaft befindet, zu der der Bolzplatz gehören müsste. Kinder und Jugendliche haben im näheren Umkreis keine Möglichkeiten sich sportlich zu betätigen. Bahndamm und Tramgleise sind zusätzliche Barrieren, bevor hunderte Meter weiter der nächste Bolzplatz erreichbar ist. Quelle: eigenes Bild Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6817 2025 Die Vorlage OF 1198/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 1390/5 Betreff: Neugestaltung des Radweges an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges im Abschnitt zwischen Oppenheimer Landstraße und der Wohnanlage Ziegelhüttenweg 30 bis 32 Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, zu prüfen und zu berichten, ob die Radwegeführung an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges im Abschnitt Oppenheimer Landstraße und der Wohnanlage Ziegelhüttenweg 30-32 neugestaltet werden kann. Insbesondere sind folgende Möglichkeiten zu prüfen: - Der zwischen den Autoparkplätzen und dem Bürgersteig befindliche Radweg wird beseitigt und abgetragen und der Straße zugeschlagen - Die Parkplätze für Autos werden auf diesen früheren Fahrradweg verlagert - Durch die Verbreiterung der Straße kann die farbliche Abmarkierung eines Fahrradstreifens unter Einrichtung einer Dooring-Zone erfolgen. Begründung: Die jetzige Situation ist in dem obigen Abschnitt für Radfahrer unbefriedigend und auch teilweise gefährlich. Der jetzt bestehende Fahrradweg befindet sich zwischen parkenden Autos und dem Bürgersteig. Eine solche Fahrradwegführung ist nicht mehr zeitgemäß und mit Gefährdungen, sowohl für Fahrradfahrer, als auch für Fußgänger verbunden. Der Radweg selbst ist in einem unzumutbaren Zustand. Aus diesem Grunde wird dieser Fahrradweg auch nicht benutzt. Daneben hat im Zuge der Gestaltung des Radschnellweges die Stadt an der Einmündung von der Oppenheimer Landstraße eine Radwegeführung über die Straße markiert. Dies führt dazu, dass zum jetzigen Zeitpunkt de facto zwei Radwege bestehen. Dies ist überflüssig und eine Verschwendung von Raum. Durch die Abtragung des jetzigen Radweges und die Verbreiterung der Straße, besteht die Möglichkeit, unter Erhalt der Parkplätze einen mit roter Farbe abgetrennten Fahrradstreifen zu gestalten, der den Radfahrern mehr Sicherheit bringt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 1390/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1390/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1390/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2025, OF 1173/6 Betreff: Nied: Die problematische Radverkehrssituation in der Mainzer Landstraße zwischen Nieder Tor und Haltestelle "Birminghamstraße" bei einem Ortstermin klären Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei einem Ortstermin gemeinsam mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung und dem Radfahrbüro die Verkehrssituation und -führung für Radfahrer in der Mainzer Landstraße (zwischen dem Nieder Tor und der Haltestelle Birminghamstraße) in beide Richtungen zu prüfen. An dem Ortstermin sollten auch Vertreter des Beirates der Sozialen Stadt Nied teilnehmen. Begründung: Die Bewohnervertreter im Beirat der Sozialen Stadt Nied wünschen sich einen Ortstermin mit der Stadt, um die problematische Radverkehrssituation in der Mainzer Landstraße zu klären. Stadteinwärts wird der Radweg ab der St. Markus-Kirche oft durch parkende Autos blockiert. Zudem ist die Markierung abgenutzt und es fehlt eine durchgehende Radwege-Beschilderung. Falls es sich hier nicht um einen offiziellen Radweg handelt, sollte geklärt werden, welche Strecke Radfahrer hier stadteinwärts nutzen sollen. Stadtauswärts werden Radfahrer ab Mainzer Landstraße 786 entgegen die sehr enge Einbahnstraße an Schrägparkplätzen vorbeigeführt. Kommt hier dem Radfahrer ein Auto entgegen, ist das Passieren für beide sehr schwierig. Besonders Schulkinder sind hier durch ausparkende und entgegenkommende Autos gefährdet. Anschließend führt der Radweg in die Straße Alt-Nied. Seine Markierung an der Einmündung nach Alt-Nied ist abgenutzt. Zudem wird der Radweg dort oft zugeparkt. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6624 2025 Die Vorlage OF 1173/6 wird als gemeinsamer Antrag von CDU und GRÜNE in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 1572/1 Betreff: Leerstand im Ortsbezirk 1: Gebäude nutzen oder sichern Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Immer mehr Gebäude im Gallus stehen über einen längeren Zeitraum leer, wie in der Weilburger Straße 17 oder seit Jahresbeginn in der Mainzer Landstraße 261-263. Kontrollen der Eigentümer zur Sicherung des Gebäudes und des Grundstücks finden offenbar nicht statt. Dies vorangeschickt fragen wir den Magistrat: Was unternimmt der Magistrat, um gegen den verwahrlosten Zustand des Grundstücks vorzugehen und dieses gegen unbefugte Nutzung sichern zu lassen? https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4970/5963009< /p> Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1144 2025 Die Vorlage OF 1572/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 1557/1 Betreff: Anwohnende am Karlsplatz nicht mehr kameraüberwachen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Eingangsbereich des Nika-Haus-Projekts in der Niddastraße 57 von der Erfassung der 360°-Kamera am Karlsplatz auszunehmen und dem Ortsbeirat mitzuteilen, auf welcher juristischen Grundlage diese Kamera eigentlich errichtet wurde. Begründung: Die Bewohner*innen fühlen sich durch die permanente Überwachungs-situation verunsichert und gestört. Die Privatsphäre der Anwohnenden ist ein hohes schützenwertes Gut und ist gegen das berechtigte öffentliche Interesse an Strafverfolgung und Prävention abzuwägen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6662 2025 Die Vorlage OF 1557/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, FDP, BFF und Die Partei gegen SPD (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 1551/1 Betreff: Ortstermin am Bischofsheimer Platz: Warum wird der Verkehr nicht beruhigt? Vorgang: OM 4394/1 23 OBR 1; ST 29/24; OM 5228/24 OBR 1; ST 1238/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, am und rund um den Bischofsheimer Platz folgende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Sicherung zu ergreifen und umzusetzen: 1. Ortstermin mit Ortsbeirat 1, ASE und Grünflächenamt 2. Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in Form einer sogenannten "Spielstraße" mit VZ 325.1 im Bereich des Bischofsheimer Platzes und der Bischofsheimer Straße 3. Anbringen von Piktogrammen VZ 325.1 auf der Fahrbahn an den Zufahrten Mönchhofstraße und Mainzer Landstraße 4. Sicherung von Einmündungsbereichen mittels Findlingen gegen unbefugtes und behinderndes Parken 5. Abpollern des Gehwegbereiches vor dem Trafohäuschen an der Einmündung Bischofsheimer Platz / Mönchhofstraße und Versetzen der Klapppoller der Mainova in Richtung Fahrbahnrand 6. Durchführung regelmäßiger Kontrollen durch die Stadtpolizei nach Umsetzung der Maßnahmen Begründung: Unweit des Bischofsheimer Platzes existiert eine vergleichbare verkehrsberuhigte Zone rund um den Marxheimer Platz mit Beschilderung VZ 325.1 verkehrsberuhigter Bereich. In ST 29/24 und ST 1238/24 lehnt der Magistrat die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches am Bischofsheimer Platz ab und verweist u.A. auf die Vorgaben der STVO sowie seinen Ermessensspielraum. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich jedoch der Marxheimer Platz, der dem Bischofsheimer Platz sehr ähnlich ist und wo ein verkehrsberuhigter Bereich existiert. Die Argumentation des Magistrats ist inkonsequent und benachteiligt die Anwohnenden und spielenden Kinder zahlreicher Familien rund um den Bischofsheimer Platz. Bilder: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4394 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 29 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5228 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1238 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6656 2025 Die Vorlage OF 1551/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1515/1 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße - Planung priorisieren Vorgang: OM 202/21 OBR 1; ST 1539/21; OM 2620/22 OBR 1; ST 2827/22; OM 3934/23 OBR 1; ST 1898/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat schreibt in der ST 1898 vom 28.10.2024, dass nicht abzusehen ist, wann eine abgestimmte Planung finalisiert werden kann. Der Ortsbeirat bedankt sich für die Erklärungen in der ST und fordert den Magistrat auf, die Planungen zu priorisieren, damit sie zügig (im Jahr 2024) finalisiert und dem Ortsbeirat vorgestellt werden können. Begründung: Es wird auf die Begründung aus OM 3934 verwiesen: "Die Ampel wird nach wie vor dringend gebraucht, darüber besteht Konsens. In der Stellungnahme vom 03.09.2021, ST 1539, spricht der Magistrat davon, dass die Planungen zur Ampel ab dem 2. Quartal 2022 vorgestellt werden können. Auf Nachfrage erklärte der Magistrat in der Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2827, dass sich die Planungen verzögern und im 1. Quartal 2023 die Verkehrsuntersuchung fertiggestellt werden kann. Dieses ist nun auch vorbei, daher erwartet der Ortsbeirat nun Antworten." Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 202 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1539 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2620 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2827 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3934 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1898 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6541 2025 Die Vorlage OF 1515/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD, FDP und Die Partei (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2025, OF 1070/2 Betreff: Mehr Sicherheit im Straßenverkehr rund um das Goethe-Gymnasium Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob folgende Maßnahmen umgesetzt werden können: 1. Die rechte Fahrspur der Friedrich-Ebert-Anlage wird im Bereich zwischen Erlenstraße und Einfahrt zum Lehrerparkplatz des Goethe-Gymnasiums (neben Haus Nummer 24) dem motorisierten Individualverkehr (MIV) entzogen. 2. Auf dieser Fahrspur wird zukünftig der Fahrradweg weitergeführt (ebenfalls bis zur Einfahrt zum Lehrerparkplatz, danach wieder auf dem bisherigen Weg) und mit Frankfurter Hüten gesichert. 3. Ab der Hausnummer 24 wird die dritte Fahrspur wieder für den MIV als Abbiegespur in die Rheinstraße freigegeben. 4. Sollte die Nachtbushaltestelle bedingt durch diese Maßnahmen nicht mehr am jetzigen Ort betrieben werden können, so möge ein neuer Standort eingeplant werden. 5. Auf dem bisherigen Radweg werden vor dem Schulgebäude auf voller Länge (zwischen den beiden Einfahrten) Fahrradbügel installiert. Im nachfolgenden Bereich bis zur Einmündung Erlenstraße ebenso, wo dies sinnvoll erscheint und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt. 6. Auf der Friedrich-Ebert-Anlage wird von der Einmündung Erlenstraße bis zur Kreuzung mit der Rheinstraße Tempo 30 angeordnet. 7. Sollten diese Maßnahmen umsetzbar sein, wird um entsprechende Planung und Umsetzung gebeten. Begründung: Das Goethe-Gymnasium, eine Schule mit ca. 1250 Schülerinnen und Schülern und über 110 Lehrerinnen und Lehrern liegt direkt an einer viel befahrenen Bundesstraße, die sich kurioserweise direkt vor der Schule noch um eine Fahrspur verbreitert. Dies führt nicht selten zu überhöhter Geschwindigkeit und riskanten Überholmanövern, um beispielsweise noch die Grünphase an der Ampel Rheinstraße zu erreichen. Die auf der gesamten Breite des Schulgebäudes aufzustellenden Fahrradbügel hätten noch einen zweiten Effekt. Nicht selten möchten Schulkinder noch eine einfahrende Straßenbahn an der Haltestelle Hohenstaufenstraße erreichen und rennen vor der Schule quer über die Friedrich-Ebert-Anlage. Dieses äußerst gefährliche Fehlverhalten kann durch die Bügel unterbunden werden. Abgesehen davon verfügt die Schule derzeit über 25 Fahrradbügel (fünfundzwanzig!). Der Vorschlag der Schule, zusätzliche Radbügel auf den Wiesen links und rechts des Haupteingangs zu installieren, ist wegen des Denkmalschutzes nicht möglich und wurde von dieser Seite bereits mehrfach abgelehnt. Auch an anderen Stellen des Schulgeländes ist eine Installation weiterer Fahrradbügel aufgrund anderer Auflagen nicht möglich (z.B. zu geringe Hoffläche für die tatsächliche Schülerzahl, notwendige und vorgeschriebene Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen, Freihaltung von Flächen für den Evakuierungsfall). Unabhängig von den Maßnahmen, die zur erhöhten Sicherheit der Schülerinnen und Schüler im Verkehr beitragen, wurden damit auch endlich mehr Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen. Tempo 30 vor einer Schule sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Die genannten Vorschläge wurden von der gesamten Schulgemeinde (Schulleitung, Lehrerschaft und Elternvertretung) an den Ortsbeirat herangetragen und dieser hat sie nach einem gemeinsamen Ortstermin übernommen, da die aktuelle Situation so nicht mehr hinnehmbar ist. (Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin bzw. einer mit Name und Anschrift bekannten Person) Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 15 Auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL wird über die Vorlage OF 1070/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6528 2025 Die Vorlage OF 1070/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1., 2. und 4. bis 7.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 3.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und Linke gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2025, OF 1513/1 Betreff: Barrierearme Bordsteine rund um die Galluswarte Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, alle Bordsteine rund um die Straßenbahnhaltestelle Galluswarte, insbesondere die Wegstrecke von der Straßenbahnhaltestelle zum Ärztehaus und zum AMKA, auf ihre Barrierefreiheit zu überprüfen und zu hohe Bordsteine absenken zu lassen, möglichst als sogenannte getrennte Überquerungsstelle. Begründung: Einige Bordsteine an Übergängen rund um die Straßenbahnhaltestelle Galluswarte sind für Rollstuhlfahrende und Rollatornutzende mit einer Höhe von 1 - 2 Zentimetern zu hoch, um diese eigenständig zu überqueren. Regelmäßig benötigen Menschen Hilfe, um bei Übergängen von der Straße wieder auf den Gehweg der Mainzer Landstraße zu gelangen. Das Ärztehaus Galluswarte und das AMKA sind mit ihren Beratungsangeboten und Dienstleistungen häufig aufgesuchte Orte von Gehbehinderten. Da die S-Bahnstation Galluswarte aufgrund fehlender Aufzüge nicht nutzbar ist, können Gehbehinderte oft nur die Straßenbahn und den Bus nutzen. Alle Wegebeziehungen und Straßenquerungen rund um die Galluswarte sollen daher auf ihre Barrierefreiheit überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6540 2025 Die Vorlage OF 1513/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2025, OF 1317/5 Betreff: Benennung der Grünfläche zwischen Ziegelhüttenweg und Mörfelder Landstraße in Arno-Lustiger-Platz Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat die Grünfläche gegenüber dem Hit-Markt zwischen der Mörfelder Landstraße und dem Ziegelhüttenweg "Arno Lustiger Platz" zu benennen und auch als solche auszuschildern. Begründung: Prof. Arno Lustiger war ein deutsch-jüdischer Historiker und Schriftsteller. Er überlebte das Zwangsarbeitslager Annaberg, die Konzentrationslager Ottmuth und Blechhammer (Außenlager von Auschwitz wo sein Vater ermordet wurde) und Anfang 1945 die Todesmärsche durch Deutschland. Nach Kriegsende blieb er in Deutschland und lebte seit 1945 in Frankfurt, die letzten Jahre in Sachsenhausen am Ziegelhüttenplatz. Prof. Arno Lustiger war Mitbegründer der jüdischen Gemeinde und Mitinitiator des jüdischen Museums. Seine Dokumentationen bezeichnete der Historiker Henning Ritter als "eine Art Topographie des jüdischen Widerstands". Antragsteller: CDU SPD FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1317/5 wurde zurückgezogen.
Parteien: CDU, SPD, FDP, BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 1502/1 Betreff: Gehwegparken Mainzer Landstraße/Ackermannstraße unterbin-den Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Mainzer Landstraße stadteinwärts hinter der LSA vor der Ackermannstraße das Befahren und Beparken des Gehwegs mittels Poller zu unterbinden. Begründung: Da an dieser Stelle ordnungswidrig geparkt wird und dadurch Fußgänger behindert und gefährdet werden sowie die Mindestgehwegbreite dabei deutlich unterschritten wird, ist dieser Bereich mittels Stahlabweiser abzusichern. Quelle: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6360 2025 Die Vorlage OF 1502/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, auf der Mainzer Landstraße stadteinwärts hinter der Lichtsignalanzeige vor der Ackermannstraße das Befahren und Beparken des Gehwegs mittels Poller zu unterbinden, wenn möglich sollen Fahrradbügel installiert werden." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und Die Partei
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2024, OF 1132/6 Betreff: Nied: Parken mit einem Rad auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem Franz-Diehl-Weg legalisieren Vorgang: OM 4362/23 OBR 6; ST 27/24; OM 5206/24 OBR 6; ST 1539/24 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, links und rechts im Ferdinand-Scholling-Ring (FSR) das Parken auf dem 3,50 Meter breiten Gehweg zu erlauben, und zwar in dem 20-25 Meter langen Abschnitt ab Franz-Diehl-Weg in Richtung Therese-Herger-Anlage. Dabei sollen folgende Sachverhalte geprüft und ggf. realisiert werden: 1) 2 Meter breite Parkbuchten anzulegen oder das Parken auf dem Gehweg zu erlauben, so dass eine Restgehwegbreite von 1,50 Meter verbleibt. Falls dies nicht möglich ist: 2) Das Parken mit einem Rad auf dem 3,50 Meter breiten Gehweg zu erlauben, wobei die Fahrzeuge 1,30 Meter auf dem Gehweg und 70 cm auf der Fahrbahn stehen sollen, so dass eine Restgehwegbreite von 2,20 Meter verbleibt. Falls dies in dem betreffenden Abschnitt nicht beidseitig möglich ist, sollte das Parken auf dem Gehweg zumindest einseitig erlaubt werden. Ggf. ist ein Ortstermin zu vereinbaren. Begründung: In den bisherigen beiden Stellungnahmen hat die Stadt eine Mindest-Restgehwegbreite von 2,20 Meter gefordert, so dass die Einrichtung von 2 Meter breiten Parkbuchten bei einer verbleibenden Restgehwegbreite von 1,50 Meter aus Sicht der Stadt nicht möglich sei. Sollte die Stadt weiterhin auf dieser Restgehwegbreite von 2,20 Meter beharren, sollte es doch zumindest möglich sein, beidseitig nur mit einem Rad so auf dem 3,50 Meter breiten Gehweg zu parken, dass die geforderte Restgehwegbreite von 2,20 Meter eingehalten wird. Dadurch würde ein Teil des parkenden Fahrzeugs auf der Straße parken, was die Straße verengen würde und den positiven Effekt hätte, die Autofahrer im FSR zu vorsichtigerem Fahren zu veranlassen. In der letzten Zeit scheint die Stadt allerdings nicht mehr so restriktiv auf einer Mindestgehwegbreite von 2,20 Meter zu beharren, sondern in jedem Fall abhängig von der Situation vor Ort abzuwägen und dabei auch teilweise Gehwegbreiten von bis zu 1,50 Meter zu zulassen. Beispielsweise hat die Stadt im November 2024 auf Drängen des Ortsbeirats 5 das Parken halb auf dem Gehweg im Ziegelhüttenweg wieder erlaubt. Aus diesen Gründen wird die Stadt hiermit noch einmal gebeten, zu prüfen, ob nicht doch an der betreffenden Stelle in Nied ein 1,50 Meter breiter Gehweg ausreichend ist und hierdurch 2 Meter breite Parkbuchten angelegt werden können, wie das im gesamten restlichen FSR der Fall ist. Die Anzahl der Fußgänger ist im FSR deutlich geringer als zum Beispiel in der Frankfurter Innenstadt, was bei der Ermessensentscheidung der Stadt auch Berücksichtigung finden sollte. Ein 3,50 Meter breiter Gehweg mit einer Länge von 20-25 Metern ist für Fußgänger im FSR nicht nötig. Aufgrund des großen Parkdrucks würde die Erlaubnis zum Parken in diesem Abschnitt zu einer enormen Entlastung führen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4362 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 27 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5206 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1539 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 11 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über den Antrag ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6296 2025 Die Vorlage OF 1132/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 1. gestrichen wird. Abstimmung: zu Ziffer 1.: SPD, GRÜNE und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu Ziffer 2.: CDU, SPD, Linke, FDP und BFF gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 3 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2024, OF 1136/6 Betreff: Nied: Realisierung eines Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) im Stadtteil Nied Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, für den Stadtteil Nied mit der Planung und anschließenden Umsetzung für ein Kinder- und Familienzentrum (KiFaZ) zu beginnen. Die Sozialstruktur des Stadtteils Nied und dessen Ranking im Benachteiligungsindex zeigen eindeutigen Handlungsbedarf auf: - Der Stadtteil Nied ist einer von 13 Stadtteilen der zweithöchsten Kategorie bzgl. der Haushaltsgröße, es gibt nur einen mit der höchsten Kategorie. - Die Wohnfläche pro Person ist mit rund 32 qm die drittniedrigste in Frankfurt! - Nied hat über rund 67% Menschen mit Migrationshintergrund die im Stadtteil leben. - Drei von vier Kinder haben einen Elternteil mit ausländischer Herkunft. - Es gibt über 500 Alleinerziehende im Stadtteil. - Fast jede fünfte Person bezieht bedarfsorientierte Sozialleistungen. Mögliche Standorte wären: - die zukünftige IGS 15 an der Mainzer Landstraße 701 oder - durch Erweiterung der Räumlichkeiten der SAALBAU Nied in der Heinrich-Stahl-Straße 3 Zusätzlich sollte es eine Dependance an dem zu realisierenden Kinderzentrum Georgshof an der Oeserstraße geben. Begründung: S. Antragstext und beigefügte Karte des Benachteiligungsindex der Stadt Frankfurt am Main Quelle: https://arcg.is/1WDmzC0 (Analyse der Sozialstruktur Frankfurt am Mains) Die Größe der Symbole gibt die Größe des Haushaltsgrößen-Index wieder, während die Farbe der Symbole die Sozialstruktur nach dem Benachteiligungsindex darstellt. Hier wird insgesamt nochmal verdeutlicht, dass die einkommensstarken Haushalte nahe der Innenstadt meist kleine Haushalte aufweisen, während sich einkommensstarke und große Haushalte überwiegend am Stadtrand befinden. Stadtteile, in denen sich überwiegend einkommensschwache Haushalte befinden, weisen überwiegend große Haushalte auf. Die wenigen Ausnahmen befinden sich, wie auch bei den einkommensstarken Haushalten, nahe der Innenstadt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6299 2025 Die Vorlage OF 1136/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2024, OF 1498/1 Betreff: Radweg Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße sichtbarer kennzeichnen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den bestehenden Radweg auf dem Gehweg der Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße stadtauswärts sichtbarer zu kennzeichnen, um die Verkehrssicherheit von Radfahrenden und Fußgehenden zu erhöhen. Farbige Markierungen am Boden sind weiteren Beschilderungen vorzuziehen. Begründung: Zahlreiche Menschen im Gallus beklagen sich darüber, dass es beim Ein- und Aussteigen an der Straßenbahnhaltestelle Rebstöcker Straße oft zu Beinahe-Zusammenstößen zwischen Radfahrenden und Fußgehenden kommt. Grund dafür ist, dass der schmale Radweg auf dem Gehweg hinter dem Wartehäuschen der Haltestelle entlanggeführt wird und nur sehr schlecht markiert ist. Eine farbige Markierung mit zwei weißen durchgehenden Linien mit Fahrrad-piktogrammen, Markierungen der Fußquerungen und/oder eine Rotmarkierung signalisiert den Verkehrsteilnehmenden, dass Rad- und Fußverkehr auf engem Raum geführt werden. Zusätzliche Schilder würden aus Erfahrung nur mehr Verwirrung stiften und nicht zur Sicherheit beitragen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6357 2025 Die Vorlage OF 1498/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Wortlaut ergänzt wird: "In der Stellungnahme vom 12.06.2023, ST 1319, versprach der Magistrat für eine sichere und deutliche Führung des Radverkehrs an der Haltestelle, 'Rebstöcker Straße' zu sorgen. Er wird weiterhin gebeten, diese Maßnahme unverzüglich umzusetzen." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke und Die Partei
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2024, OF 1499/1 Betreff: EM-Ampelmännchen im Gallus einsetzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Fußball-EM-Ampelmännchen-Schablonen der Lichtsignalanlage (LSA) der Fußgängerquerungen am Hauptbahnhof nachhaltig wiederzuverwenden und in der LSA an der Kreuzung Mainzer Landstraße / Schwalbacher Straße im Gallus einzusetzen. Begründung: Die am Frankfurter Hauptbahnhof eingesetzten Fußball-Ampelmännchen haben während der EM in Frankfurt internationale Beachtung erfahren. Es wäre schade, diese nicht nachhaltig wieder zu verwenden. Besonders gut passen die Fussball-Ampelmännchen an die Kreuzung Mainzer Landstraße/ Schwalbacher Straße im Gallus. Die Schwalbacher Straße verbindet den Lotte-Sprecht-Park im Norden mit dem Bolzplatz im Galluspark im Süden. Der nach Lotte Sprecht genannte Park erinnert an eine Frankfurter Fußballpionierin aus dem Gallus, die 1930 den ersten deutschen Frauenfußballverein gründete. Der Bolzplatz im Galluspark sicherte erstmals in Frankfurt das Recht für Kinder und Jugendliche, dort zu spielen und sich austoben zu dürfen, ohne dass dagegen gerichtlich vorgegangen werden kann. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 34 Die Vorlage OF 1499/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6358 2025 Die Vorlage OF 1499/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2024, OF 1484/1 Betreff: Sitzgelegenheiten vor dem Konsumraum in der Niddastraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, vor dem Konsumraum der Integrativen Drogenhilfe in der Niddastraße 49 mehrere vorübergehende Sitzgelegenheiten in Form sogenannter "Sitzpilze" aufstellen zu lassen, damit sich Menschen dort regengeschützt aufhalten und auf Einlass warten können und nicht in unwürdiger Weise auf dem Boden sitzen müssen. Begründung: Jeden Tag halten sich viele Menschen vor dem Konsumraum der Integrativen Drogenhilfe in der Niddastraße 49 auf. Dort fehlen seit Jahren Sitzgelegenheiten, weshalb die Menschen auf dem Gehweg vor der Einrichtung sitzen oder liegen müssen, bis sie eingelassen werden können. Der Wunsch nach Sitzgelegenheiten wird von den Konsumierenden wie auch von Einrichtungen geäußert. Sitzgelegenheiten entschärfen nicht nur die teils unwürdigen Aufenthaltsbedingungen vor der Einrichtung, sondern tragen auch zu mehr Sauberkeit und Ordnung und somit zu mehr Akzeptanz bei. Sitzpilze haben sich bereits in Frankfurt an anderen Stellen bewährt, zum Beispiel an den temporären Haltestellen des Busersatzverkehrs der Bahn. Foto: privat, Beispiel Sitzpilze in Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6348 2025 Die Vorlage OF 1484/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Die Partei gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.12.2024, OF 1128/6 Betreff: Griesheim: Fußgängerampel Mainzer Landstraße 533 nutzerfreundlicher machen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, eine Überprüfung der Ampelschaltung der Fußgängerampel in Höhe auf der Mainzer Landstraße 533 vorzunehmen. Die Fußgängerampel wird von Schüler*innen auf dem Schulweg genutzt, die aktuell oft bei roter Signalschaltung die Straßenseite wechseln, da die Wartezeit zu lange ist. Begründung: Die Begründung ergibt sich aus dem Antragstext. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6292 2025 Die Vorlage OF 1128/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.11.2024, OF 1288/5 Betreff: Beleuchtung des Weges zwischen dem Abenteuerspielplatz Wildgarten und den Tennisplätzen des Vereins Schwarz-Weiß e. V. und des Letzten Hasenpfades zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und 1. Wartegäßchen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat erneut, sowohl am Weg zwischen dem Abenteuerspielplatz Wildgarten und den Tennisplätzen des Vereins Schwarz-Weiß e.V. als auch am Letzten Hasenpfad zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und 1. Wartegäßchen eine insektenfreundliche Beleuchtung zu installieren. Es ist nicht ersichtlich, aus welchem Grund die Beleuchtung eines Radweges durch den Stadtwald mit insektenfreundlicher Beleuchtung möglich ist, nicht aber auf Fußwegen, die von Kindern auf dem Weg zur Schule genutzt werden. Begründung: Für viele Kindern der Heimatsiedlung ist der Fußgängerweg hinter dem Abenteuerspielplatz die kürzeste und sicherste Verbindung zur Riedhofschule. Hier ist eine Beleuchtung des Weges insbesondere in der dunklen Jahreszeit dringend nötig. Die Frühbetreuung an der Riedhofschule beginnt um 7:30 Uhr, vor allem in den Wintermonaten ist es zu dieser Zeit noch dunkel, ebenso wenn die Kinder nach der Nachmittagsbetreuung um 17:00 Uhr nach Hause zurückkehren. Auch der Letzte Hasenpfad zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und 1. Wartegäßchen wird von vielen Schülerinnen und Schülern und Pendlerinnen und Pendlern genutzt und ist unbeleuchtet. Der Magistrat (Dezernat XII - Mobilität) hat die Bitte des Ortsbeirates 5 zur Beleuchtung der genannten Wege mit seiner St 1587 vom 26.08.2024 und St 227 vom 26.01.2024 leider abgelehnt. In der M 152 zur Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt führt der Magistrat nun im Hinblick auf den Abschnitt Stadtwald aus: "Um ein sicheres Fahrradfahren auch bei Dunkelheit zu ermöglichen, erhält die gesamte Strecke eine durchgehende Ausleuchtung. Die Beleuchtung erfolgt über Mastleuchten, die über integrierte Photovoltaik-Module mit Strom versorgt werden und somit energieautark betrieben werden können. Somit müssen keine zusätzlichen Leitungen verlegt werden, so dass kein entsprechender Eingriff in den Wurzelraum der bestehenden Bäume erforderlich ist. Durch eine Bewegungssteuerung in Verbindung mit einer Nachtabschaltung wird die Beleuchtungsdauer auf der Grundlage einer vor Ort betriebenen Testanlage zum Schutz der lichtsensiblen Fauna weitestgehend reduziert." Der Ortsbeirat 5 begrüßt das mit der M 152 zum Ausdruck gebrachte Umdenken des Magistrates bei der Beleuchtung von Wegen. Vor diesem Hintergrund bittet er den Magistrat erneut um die Installation einer insektenfreundlichen Beleuchtung auf dem Fußgängerweg hinter dem Abenteuerspielplatz und auf dem Letzten Hasenpfad zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und 1. Wartegäßchen. Wenn die Stadt sich dazu entschließt Wege im Wald für den Radverkehr zu beleuchten, sollte dies zum Schutz von Kindern auf den genannten Wegen erst recht möglich sein. Gerade in den dunklen Wintermonaten ist die Installation von bedarfsgerechter insektenfreundlicher Beleuchtung auf Fußwegen angezeigt. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.11.2024, M 152 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 50 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6201 2024 1. Der Vorlage M 152 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1288/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2024, OF 1269/5 Betreff: Wirtschaftlichkeit der Buslinie 35 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat um Auskunft, in welchem Umfang die Buslinie 35 Stresemannallee/Mörfelder Landstraße bis Lerchesberg genutzt wird und wie hoch sich die Kosten für den Betrieb dieser Linie insgesamt belaufen? Begründung: Die Buslinie 35 führt von der Haltestelle Stresemannallee/Mörfelder Landstraße über die Karlsbader Straße, Gablonzer Straße, Lerchesbergring zum Lerchesberg. Es handelt sich lediglich um fünf Haltestellen. Der Bus fährt regelmäßig zweimal die Stunde, in dem Berufsverkehr zwischen 06:00 Uhr und 07:00 Uhr dreimal und zwischen 07:00 Uhr und 08:00 Uhr viermal. Es ist zu beobachten, dass der Bus, insbesondere während des Tages, kaum besetzt ist. Es finden relativ häufig Leerfahrten statt. Insofern ist es notwendig, auf der Grundlage der Nutzung dieser Buslinie eine wirtschaftliche Betrachtungsweise im Hinblick einer Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen. Es sollte auf keinen Fall die Buslinie abgeschafft werden. Vielmehr ist zu überlegen, ob der Bus tagsüber mit einer geringeren Frequenz fährt und das eingesparte Personal insoweit an anderen Stellen nutzbringender eingestellt werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 1269/5 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2024, OF 1463/1 Betreff: Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die nötigen Maßnahmen für eine sichere und zeitgemäße Fahrradinfrastruktur auf der gesamten Emser Brücke zu gewährleisten. Um die Umsetzung zu beschleunigen, soll mit bereits bewährten, temporären Elementen gearbeitet werden. Die Maßnahmen sollen bei einer gemeinsamen Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt, dem Radfahrbüro und dem Ortsbeirat 1 sowie dem Ortsbeirat 2 abgestimmt werden. Begründung: Die Emser Brücke ist eine wichtige Verbindungsachse, in deren Verlängerung kürzlich erst eine neue Querungsmöglichkeit an der Galluswarte / Mainzer Landstraße entstand und dessen Anbindung auch durch die inzwischen fahrradfreundliche Nebenstraße Robert-Mayer-Straße verbessert wurde. Die Radverkehrsanlagen auf der Brücke sind aber zu schmal, nicht durchgängig und nicht mehr zeitgemäß - teilweise sogar gefährlich, sodass eine Umgestaltung dringend notwendig ist. Ziel ist ein qualitativ hochwertiger und sicherer Lückenschluss für den Radverkehr, damit die Nord-Süd-Verbindung ihren vollen Nutzen entfalten kann und ein sicheres Befahren auch für Kinder möglich ist. Sowohl während der EUROBIKE-Messen als auch während einer Baustelle im Mai 2022 wurde die Emser Brücke zur Einbahnstraße oder komplett für den Kraftverkehr gesperrt. Beschwerden gab es im Ortsbeirat 1 deswegen keine, sodass davon ausgegangen werden kann, dass die Auswirkungen auf den PKW-Verkehr gering sein werden. Fotos: Frankfurter Neue Presse . . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6261 2024 Die Vorlage OF 1463/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2024, OF 1268/5 Betreff: Angebot der Buslinie 35 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob die Route der Buslinie 35 erweitert werden kann, so dass auch die S-Bahnstation Stresemannallee, die Heimatsiedlung oder die Tiroler Straße angebunden werden. Begründung: Die Buslinie 35 führt von der Haltestelle Stresemannallee/Mörfelder Landstraße über die Karlsbader Straße, Gablonzer Straße, Lerchesbergring zum Lerchesberg. Es handelt sich lediglich um fünf Haltestellen. Der Bus fährt regelmäßig zweimal die Stunde, in dem Berufsverkehr zwischen 06:00 Uhr und 07:00 Uhr dreimal und zwischen 07:00 Uhr und 08:00 Uhr viermal. Es ist zu beobachten, dass der Bus, insbesondere während des Tages nur gering ausgelastet ist. Um die Auslastung zu verbessern und gleichzeitig die Anbindung des Bischofsweges und des Lerchesberges nicht zu verschlechtern, sollte geprüft werden, ob die Buslinie erweitert werden kann und hierdurch zugleich die S-Bahnstation Stresemannallee, die Heimatsiedlung oder die Tirolerstraße besser angebunden werden könnten. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6192 2024 Die Vorlage OF 1268/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2024, OF 1270/5 Betreff: Einrichtung einer Calisthenics-Anlage auf dem Sportjugendpark Louisa Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf dem Grundstück des Sportjugendparks Louisa eine Calisthenics-Anlage zu installieren. Begründung: Auf dem Gelände Ziegelhüttenweg 325 betreibt die Sportjugend Frankfurt den Sportjugendpark Louisa. Hier haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Sport zu treiben. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeiten, Räumlichkeiten für Gremiensitzungen oder Feiern anzumieten. Das Installieren einer Calisthenics-Anlage würde dem Standort zusätzliche Attraktivität verleihen und sportbegeisterten Menschen eine Alternative zu einem Fitnessstudio bieten. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6193 2024 Die Vorlage OF 1270/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2024, OF 1462/1 Betreff: Ampelschaltung Mainzer Landstraße/Ecke Wickerer Straße verbessern Der Magistrat wird gebeten, die Wartezeit für Fußgänger an der Lichtsignalanlage Mainzer Landstraße Ecke Wickerer Straße deutlich zu reduzieren. Begründung: Die vorbezeichnete Ampelschaltung ist insofern sehr fußgängerunfreundlich, als die Wartezeit nach Grünanforderung viel zu lang ist. Dies führt dazu, dass ungeduldige Fußgänger bei Rot die Mainzer Landstraße überqueren, etwa um eine Straßenbahn zu erreichen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6260 2024 Die Vorlage OF 1462/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2024, OF 1014/2 Betreff: Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die nötigen Maßnahmen für eine sichere Fahrradinfrastruktur auf der gesamten Emser Brücke zu gewährleisten. Um die Umsetzung zu beschleunigen, soll mit den bereits bewährten, temporären Trennelementen, der Umwandlung von Fahrstreifen oder einer Einbahnstraßenregelung gearbeitet werden. Die Maßnahmen sollen bei einer gemeinsamen Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt, dem Radfahrbüro und dem Ortsbeirat 1 sowie dem Ortsbeirat 2 abgestimmt werden. Begründung: Die Emser Brücke ist eine wichtige Verbindungsachse, in deren Verlängerung kürzlich eine neue Querungsmöglichkeit an der Galluswarte/Mainzer Landstraße entstanden ist, deren Anbindung durch die inzwischen fahrradfreundliche Robert-Mayer-Straße ebenfalls verbessert wurde. Die Radverkehrsanlagen entlang der gesamten Brücke sind an mehreren Stellen nicht mehr zeitgemäß - teilweise sogar gefährlich, sodass eine Umgestaltung dringend notwendig ist. Ziel sollte es sein, einen qualitativ hochwertigen und sicheren Lückenschluss für den Radverkehr zu gewährleisten, damit die Verbindungen ihren vollen Nutzen entfalten können und ein sicheres Befahren, beispielsweise auch für Kinder, möglich ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1014/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6227 2024 Die Vorlage OF 1014/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE und Linke gegen CDU, 2 SPD und FDP (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 1223/5 Betreff: Tempo 30 im Bischofsweg anordnen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Bischofsweg ein Tempolimit von 30km/h durchgängig anzuordnen. Nach dem Zugang von der Darmstädter Landstraße ist ein entsprechendes Schild anzubringen. An der Eng- und Gefahrenstelle gegenüber des Bischofswegs 46 ist ein Parkverbot zu markieren. Begründung: Die Beschaffenheit des Bischofswegs ist sehr uneben und besteht aus Kopfsteinpflaster. Dies führt zu einer teils starken Lärmbelästigung. Derzeit ist für die Fahrbahn teils 30km/h und teils 50 km/h beschildert. Weiter ist gegenüber dem Bischofsweg 46 ein Parkverbotsschild für die Kurve aufzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6106 2024 Die Vorlage OF 1223/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Linke und BFF gegen AfD (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 1416/1 Betreff: Poller südliche Schmidtstraße anbringen Vorgang: OM 3243/22 OBr 1; ST 874/23 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemäß Punkt 1 aus ST 874/2023 sowie OM 3243/2022 zumindest auf dem südlichen von Wohnbebauung geprägten Abschnitt der Schmidtstraße zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee das ordnungswidrige Parken von Personenkraftwagen auf dem Gehweg mittels Pflanztrögen, Fahrradbügeln und Pollern zu unterbinden. Begründung: Der Gehweg ist durch ordnungswidrig abgestellte Personenkraftwagen oftmals nur eingeschränkt nutzbar. Durch die o.g. Maßnahme können die Aufenthaltsqualität sowie das Sicherheitsgefühl dank verbesserter Übersichtlichkeit und die Barrierefreiheit der Gehwege erheblich gesteigert bzw. überhaupt erst sichergestellt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 28.10.2024, OF 1438/1 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3243 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 874 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6005 2024 1. Die Vorlage OF 1416/1 wird bis zum Ortstermin zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1438/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1416/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1416/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1416/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1416/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1416/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1416/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 1415/1 Betreff: Blitzer Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße aufstellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen Rotlichtblitzer an der Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße/Kleyerstraße für den beidseitigen Verkehr aufstellen zu lassen. Sollte dies nicht möglich sein, sind alternative Maßnahmen zur Sicherung des Schulwegs zu prüfen. Begründung: Viele Kinder laufen auf ihrem Schulweg aus den Neubauten der Weilburger Straße über die Kleyerstraße Richtung Galluswarte und müssen anschließend dort die Mainzer Landstraße überqueren. An dieser Stelle fahren regelmäßig Autos als auch Straßenbahnen bei Rot, während die Kinder loslaufen, da die Ampel für sie Grün zeigt. Aus diesem Grund gab es eine große Diskussion auf der letzten Schulelternbeiratssitzung der Günderrodeschule über die Sicherheit des Schulwegs. Quelle: Apple Karten Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6004 2024 Die Vorlage OF 1415/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung); Linke und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2024, OF 1232/5 Betreff: Nutzung des Konrad-Preysing-Hauses im Ziegelhüttenweg Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat, welche Nutzung für das Konrad-Preysing-Haus im Ziegelhüttenweg neben der Apostelkirche vorgesehen ist. Begründung: Das Konrad-Preysing-Haus wurde in der Vergangenheit verschiedentlich genutzt. Der Magistrat soll in seiner Antwort darlegen, welche Mittel bislang für die Nutzung des Anwesens vorgesehen sind. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1053 2024 Die Vorlage OF 1232/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1454/1 Betreff: Abbiegeunfälle am Francois-Mitterand-Platz reduzieren Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Rechtsabbieger im Bahnhofsviertel von der Mainzer Landstraße in Richtung Francois- Mitterrand-Platz stillzulegen, um die Abbiegeunfälle zwischen PKW und Radfahrenden zuverlässig zu verhindern. Die Verkehrsführung rund um den Platz kann durch Änderung der Einbahnstraßenrichtung im östlichen Bereich und Stilllegung der Fahrbahn im westlichen Bereich für den Individualverkehr optimiert werden. Begründung: Jedes Jahr werden Radfahrende entlang der Mainzer Landstraße in Richtung Alte Oper durch unachtsame, abbiegende PKW-Fahrende, Taxen und LKW gefährdet oder gar verletzt. Die Unfallstatistik weist trotz Maßnahmen wie einem zwischen PKW-Fahrspur und Radschutzstreifen Poller weiterhin Unfälle auf. Der Magistrat soll daher im Zuge der Überarbeitung der Mobilitätsplanung im Bahnhofsviertel diese Unfallstelle gezielt betrachten und entschärfen. Ein geeignetes Mittel ist der Entfall es Rechtsabbiegers aus der Mainzer Landstraße. Grafik: Magistratsbericht B205/2024 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6253 2024 Die Vorlage OF 1454/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1421/1 Betreff: Aufenthaltsqualität im Gallus/Europaviertel: Eine Grünfläche zwischen Güterplatz und Skyline Plaza Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bereich der derzeitigen Baustelle des U-Bahnhofs "Güterplatz" zwischen dem Güterplatz und der Europaallee als durchgehende Grünfläche zu planen und herstellen zu lassen. Durch diese neu geschaffene begrünte Aufenthaltsfläche sollen Wege für den Rad- und Fußverkehr sowie die Feuerwehr und Rettungsdienste vorgesehen werden. Begründung: Die Baustelle der unterirdischen Station "Güterplatz" in offener Bauweise bietet die einmalige Gelegenheit, die Geländeoberfläche nach der Fertigstellung und Überdeckelung des U-Bahnhofes neu zu gestalten. Außerdem soll dieser Abschnitt ein Bindeglied zwischen der neu herzurichtenden östlichen Europaallee und der Neugestaltung des Güterplatzes werden und so das "grüne Band" in Richtung Mainzer Landstraße und Hafentunnel verlängern. Die Menschen im Europaviertel profitieren davon mehrfach: Statt Verkehrslärm entsteht eine grüne Oase für Besuchende des Skyline Plaza und Bewohnende zugleich. Dreck und Staub bleiben außen vor. Rad- und Fußverkehr werden sicher in Richtung Güterplatz geleitet. Der motorisierte Verkehr fließt einfach weiter wie bisher über die Den Haager Straße, Brüsseler Straße und Osloer Straße. Eine Grünfläche mit Bäumen und insektenfreundlichen Pflanzen spendet im Sommer Schatten, Bänke laden zum Verweilen ein und auch begrenzte außengastronomische Flächen sind denkbar. Ein großer Beitrag für mehr Aufenthaltsqualität im Gallus. Foto: FAZ Lageplan: Geoportal Frankfurt, Anmerkungen Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6008 2024 Die Vorlage OF 1421/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2024, OF 1220/5 Betreff: Parkplatz Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg zumindest teilweise öffnen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, den Parkplatz an der Ecke Darmstädter Landstraße / Bischofsweg zumindest teilweise zu öffnen und den dort eingerichteten Tierkadaver-Sammelplatz auf ein Mindestmaß zu beschränken. Begründung: Der Magistrat hat kürzlich mitgeteilt, dass der auf dem Parkplatz Ecke Bischofsweg/Darmstädter Landstraße eingerichtete Tierkadaver-Sammelplatz noch für mindestens zwei Jahre in Betrieb bleiben soll. Dabei wurde bisher kein einziges Tier dort hingebracht. Die derzeit gesperrte Parkfläche wurde von viele Menschen genutzt, um zu einem Waldspaziergang aufzubrechen. Zudem wurde der Parkplatz von den an den Parkplatz angrenzenden Kleingärtner:innen genutzt. In der Vorweihnachtszeit wurden auf dem Platz bisher Weihnachtsbäume und im Frühjahr Spargel verkauft. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat 5 den Magistrat zu prüfen, ob der Parkplatz zumindest teilweise wieder freigegeben werden kann, damit die oben genannten Nutzungen weiterhin, wenn auch eingeschränkt, möglich sind. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6103 2024 Die Vorlage OF 1220/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2024, OF 1100/6 Betreff: Nied: Parken mit Parkscheibe an der Ladenzeile an der Mainzer Landstraße 786/798 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, entlang der Ladenzeile zwischen 8.00 h und 18.00 h nur Kurz-Zeit-Parken mit Parkscheibe für 90 Minuten zuzulassen. Begründung: Vor der Ladenzeile, u.a. ein Einzelhändler, gibt es einige Parkplätze, die jedoch viel zu oft tagsüber von Dauernutzern belegt sind. Um denjenigen, die hier mit dem PKW einkaufen fahren (müssen) die Möglichkeit des Einkaufens und damit des Ent- und Beladens zu ermöglichen, bittet der Ortsbeirat, hier nur Parken mit Parkscheibe tagsüber zuzulassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5980 2024 Die Vorlage OF 1100/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 1342/1 Betreff: Bahnhofsviertel: Weg für Rettungskräfte zwischen Baseler Platz und Poststraße ermöglichen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert für das folgende verkehrliche Problem eine Lösung zu finden: Rettungskräfte, die von der Friedensbrücke aus kommend Richtung Hauptbahnhof fahren, stecken auf dem Abschnitt der B44 zwischen Baseler Platz (Baseler Straße / Am Hauptbahnhof) und Poststraße oft im Verkehr fest. Auto- und LKW-Fahrern ist es kaum möglich, auszuweichen, gerade im Berufsverkehr oder bei größeren Veranstaltungen mit hohem Verkehrsaufkommen in der Stadt, weshalb die Rettungsfahrzeuge teilweise im Stau feststecken und auf diesem kurzen Abschnitt bis zu zwei Minuten verlieren. Dies kann im Zweifelsfall Leben kosten. Der Magistrat wird aufgefordert, eine Lösung zu finden, wie die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge im Notfall auch bei starkem Verkehr gewährleistet werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1342/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Die Partei gegen CDU und FDP (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 1348/1 Betreff: Lieferzonen, E-Scooter-Parkzonen und Radbügel nördlich des Hauptbahnhofs Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Nördlich des Hauptbahnhofs liegt das Saar-Karree umgeben von den Straßen Poststraße, Niddastraße, Ludwigstraße und Rudolfstraße. Dort wurden Lieferzonen und E-Scooter-Parkzonen ausgewiesen, sowie Radbügel installiert. Der Magistrat wird gebeten dazu folgende Fragen zu beantworten: 1. Warum werden in diesem Bereich so viele Lieferzonen benötigt? 2. Auf welcher Grundlage wurde die Einschätzung und Festlegung der Anzahl und Größe der Lieferzonen vorgenommen? 3. Warum wurden Radbügel auf PKW-Parkplätzen installiert und nicht auf anderen Flächen? 4. In diesem Bereich gibt es schon zahlreiche Radbügel. Wie kam man auf die Einschätzung, dass hier weitere Radbügel benötigt werden? 5. Wie ist die Konzeption für die Nutzung der Parkflächen am Straßenrand in Poststraße 22-32, Niddastraße 101-103, Ludwigstraße und Rudolfstraße? Gerne auch mit Begründung der Maßnahmen und angesetzten Kosten. 6. Gibt es weitere noch nicht umgesetzte Planungen z.B. Parkraumbewirtschaftung/Anwohnerparken in dem genannten Bereich? 7. Ist es möglich Anwohner an den weiteren Planungen zu beteiligen und deren Interessen abzufragen? Begründung: Wie bereits im Gutleutviertel wurden im Gallus Maßnahmen umgesetzt, über die weder der Ortsbeirat noch die Anwohner vorab informiert und eingebunden wurden. Bürgerbeteiligung und Transparenz fanden im Vorfeld nicht statt. Die Anwohner sind verwundert und können einige der Maßnahmen nicht nachvollziehen. Hier ist Aufklärung dringend von Nöten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1007 2024 Die Vorlage OF 1348/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1355/1 Betreff: Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor der Mainzer Landstraße 351 endlich beheben Vorgang: V 86/21 OBR 1; ST 839/22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat schreibt in seiner Stellungnahme ST 839 / 2022 bezugnehmend auf den Ortsbeiratsantrag V86 / 2021 Folgendes: "Durch den Magistrat wurde die Genehmigungslage hinsichtlich der Liegenschaft Mainzer Landstraße 351 geprüft. Die Stellplätze direkt vor dem Gebäude befinden sich nicht im öffentlichen Verkehrsraum, sondern auf einer Fläche in privatem Eigentum. Eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis hinsichtlich einer Nutzung der Stellplätze ist somit nicht erforderlich. Baurechtlich wurde die Fläche vor dem Gebäude ursprünglich mit Baugenehmigung vom 24.03.1972 als gepflasterte Fläche mit vereinzelten Pflanzbeeten genehmigt. Insofern sind in diesem Fall weitergehende Maßnahmen hinsichtlich einer Entsiegelung auf Grundlage der Vorgartensatzung nicht möglich. Als effizientes Mittel zur Verhinderung der dargestellten Gefahrensituation besteht die Möglichkeit, die Zugänglichkeit und damit die Querung der öffentlichen Fläche durch Fahrzeuge zu verhindern, indem Stahlabweiser gesetzt werden. Die Prüfung dieser Möglichkeit erfolgt derzeit durch den Magistrat. Der Magistrat wird hierzu zu gegebener Zeit berichten." Bis 13.08.2024 sah sich der Magistrat bedauerlicherweise nicht in der Lage, zu prüfen und zu berichten. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, nun endlich alle Zufahrten zu den privaten Stellplätzen über den Gehweg vor der Mainzer Landstraße 351 umgehend so abpollern zu lassen, dass ein Befahren wirksam verhindert wird, um die Sicherheit der Fußgehenden und der Kundinnen und Kunden der dortigen Geschäfte sicherzustellen. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, den Eigentümer zu verpflichten, mindestens die gemäß Baugenehmigung erforderlichen Pflanzbeete im teilversiegelten "Vorgarten" wieder herstellen zu lassen. Der Magistrat sollte darüber hinaus beim Eigentümer dafür werben, die Fläche stärker zu entsiegeln und die Förderprogramme der Stadt Frankfurt in Anspruch zu nehmen. Zuletzt wird der Magistrat aufgefordert, das illegale und behindernde Gehwegparken der Fahrzeuge der Autovermietung an der Ecke zur Kriftelerstraße dauerhaft zu unterbinden. Dies soll notfalls mit Pollern geschehen. Bilder: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 86 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2022, ST 839 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5834 2024 Die Vorlage OF 1355/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und FDP (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1356/1 Betreff: Starkregen im Ortsbezirk 1: Regenentwässerung auf der Mainzer Landstraße instand setzen lassen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass nach Starkregenereignissen die Wassermassen auf der Mainzer Landstraße, insbesondere zwischen Galluswarte und Hafenstraße, schneller abfließen und sich keine stundenlangen, großflächigen Wasserflächen auf den Fahrbahnen bilden. Begründung: Regelmäßig bilden sich nach Starkregen große Wasserflächen auf der Mainzer Landstraße. Das Problem besteht seit einigen Monaten und wurde auch bereits im Mängelmelder im Juni gemeldet (ID 94199). Der Radstreifen ist durch die Wassermassen zeitweise unbenutzbar. Die Wasserflächen gefährden somit den Fahrzeugverkehr als auch Fußgehende auf den Gehwegen durch Spritzwasser. Foto: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5835 2024 Die Vorlage OF 1356/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1354/1 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Ludwigstraße zukunftssicher machen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einmündung Mainzer Landstraße / Ludwigstraße nachhaltig und sicher zu gestalten und folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Entfall der Rechtsabbiegespur von der Mainzer Landstraße stadtauswärts in Richtung Ludwigstraße 2. Entsiegelung und Begrünung der vorgenannten Fläche 3. Entfall der Linksabbiegespur in der Ludwigstraße in Richtung Mainzer Landstraße stadteinwärts 4. Anpassung der geänderten Verkehrsführung durch Markierungsarbeiten, Beschilderung und Entfall der LSA im Rechtsabbiegerbereich 5. Aufstellen von mindestens 5 Radbügeln im Kreuzungsbereich der ehemaligen Abbiegespur und Schaffung einer sogenannten Gehwegnase Begründung: Die Rotphasen für Fußgehende und Rechtsabbieger in Richtung Ludwigstraße sind sehr lange. Dadurch entsteht regelmäßig ein Rückstaun von PKW auf den Radschutzstreifen der Mainzer Landstraße. Radfahrende müssen dann in gefährlicher Weise auf die Fahrbahn ausweichen. Rechtsabbiegende PKW achten zudem oft nicht auf geradeaus fahrende Radler*innen. Die Neuordnung des Kreuzungsbereiches schafft Klarheit, Sicherheit und Ordnung für alle Verkehrsteilnehmenden. Fußgehende können die Mainzer Landstraße in einem Zug überqueren und Radfahrende werden weniger gefährdet. Zudem entstehen Fahrradstellplätze gegenüber von Gastronomie und Geschäften. Nicht mehr benötigte asphaltierte Flächen können eröffnet, entsiegelt und begrünt werden. So kann Regenwasser versickern. Pflanzen kühlen im Sommer und schaffen ein wenig Grün. Die LSA muss nicht zwingend umprogrammiert werden; lediglich der Austausch der Beschilderung ist erforderlich. Bild: Geoportal Frankfurt, Skizze Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5833 2024 Die Vorlage OF 1354/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Antragtenors folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Einmündung Mainzer Landstraße/Ludwigstraße nachhaltig und sicher gestaltet und folgende Maßnahmen umsetzt werden können:" Zudem wird der Antragstenor um die Ziffer 6. ergänzt: "6. barrierefreie Umbau der Kreuzung." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1359/1 Betreff: Mindestgehwegbreite in der Günderrodestraße sicherstellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das aufgesetzte Gehwegparken auf der östlichen Seite der Günderrodestraße zwischen Frankenallee und Kölner Straße zurücknehmen und das Parken mit PKW zu untersagen sowie den Gehweg abzupollern, um so die notwendige Mindestgehwegbreite für Fußgehende und mobilitätseingeschränkte Menschen im Gallus sicherzustellen. Begründung: Bei Gehwegen wird bei Neuanlage eine Gehwegbreite zwischen 2,30m und 2,50m empfohlen. Auf der östlichen Seite der Günderrodestraße ist zwischen Mainzer Landstraße und Koblenzer Straße jedoch regelmäßig noch nicht einmal die absolute Mindestbreite von 1,50m gegebenen. Außerdem wird so das Parken auf den vielen Schachtdeckeln wirksam verhindert. Bürger*innen beschweren sich immer wieder, dass der verbliebene Platz auf dem Gehweg selbst für eine einzige Person oft nicht ausreicht. Mobilitätseingeschränkte Menschen können den Gehweg oft gar nicht nutzen. Fotos: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5838 2024 Die Vorlage OF 1359/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2024, OF 1079/6 Betreff: Nied: Parksituation Nied-Süd Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten 1. zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, in dem Bereich Nied Süd - zwischen Mainzer Landstraße und B 40 für die Anwohner eine Parkbeordnung zu erreichen, die wenigstens die Fremdparker aus dem Bereich fernhält. 2. Endlich Carsharing in den Stadtteilen anzubieten, damit der Parkdruck reduziert wird. Begründung: Innerhalb des Viertels Landauer, Alzeyer und Dürkheimer Straße sind viele Mehrfamilienhäuser. Im Bereich des Nieder Kirchwegs sind neue Mehrfamilienhäuser in Bau oder so gut wie fertig gestellt. Wo vorher Gewerbe war, leben jetzt viele Familien. Damit steigt der Parkdruck auf diesen Bereich zwischen Mainzer Landstraße und B 40. Erschwert wird die Situation durch viele fremdabgestellte Fahrzeuge u.a. auch Firmenwagen. Ein Carsharing-Angebot ist eine gute Alternative zu mehreren Autos pro Haushalt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 25 Auf Wunsch der Linke-Fraktion wird über die Anregungen unter den Spiegelstrichen 1 und 2 getrennt voneinander abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5806 2024 Die Vorlage OF 1079/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Spiegelstrich 1: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen Linke (= Ablehnung) zu Spiegelstrich 2: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.07.2024, OF 1195/5 Betreff: Parkplatz Darmstädter Landstraße/Bischofsweg Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat, welche Nutzung für den Parkplatz im Bereich Darmstädter Landstraße/Bischofsweg vorgesehen ist? Begründung: An der obigen Stelle befand sich bisher ein Parkplatz für Besucher des Stadtwaldes. Zur Weihnachtszeit findet dort ein Weihnachtsbaumverkauf statt. Ferner befinden sich dort auch Verkaufsstände in der Spargelzeit. Dieser Parkplatz ist stark frequentiert. Zurzeit ist dieser mit einem Bauzaun umgeben und geschlossen. Der Magistrat möge deshalb beantworten, welche Nutzung für diesen Parkraum in Zukunft vorgesehen ist bzw. ob dort Sanierungsmaßnahmen stattfinden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1023 2024 Die Vorlage OF 1195/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.07.2024, OF 1198/5 Betreff: Aufgesetztes Parken auf der nördlichen Seite im Ziegelhüttenweg zwischen Bahnschranke und Apostelgemeinde Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat, wann an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenwegs zwischen Bahnschranke und Apostelgemeinde das aufgesetzte Parken eingerichtet wird? Begründung: Der Ortsbeirat hat beschlossen, im obigen Bereich aufgesetztes Parken einzuführen, damit ein reibungsloser Gegenverkehr gewährleistet ist. Es hat vor Ort bereits mit dem zuständigen Amt ein Ortstermin stattgefunden, in dem den Mitgliedern des Ortsbeirats zugesichert wurde, das aufgesetzte Parken dort einzuführen, weil auf dem Bürgersteig genügend Raum für Fußgänger vorhanden ist. Leider ist bis heute der Beschluss des Ortsbeirats nicht umgesetzt worden. Es wird deshalb um Mitteilung gebeten, warum dies noch nicht erfolgt ist. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 32 Die Vorlage OF 1198/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 1198/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 1198/5 wurde zurückgezogen.
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2024, OF 1164/5 Betreff: Maßnahmen im Stichweg Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Stichweg Letzter Hasenpfad Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg ein Drängelgitter so zu montieren, dass auch Lastenfahrräder durchkommen können. Begründung: Die Vorbereitungen für den Schulumzug der Martin-Buber-Schule müssen zeitnah erfolgen, damit der Schulweg für die Schülerinnen und Schüler zumutbar ist. Drängelgitter fördern die Verkehrserziehung, reduzieren Gedränge an stark frequentierten Stellen und schaffen eine klare Trennung zwischen Fußgängern und Fahrzeugen. Insgesamt tragen sie dazu bei, dass z.B. Kinder sich sicherer und bewusster im Straßenverkehr bewegen und das Risiko von Unfällen minimiert wird. (Bild Apple Maps) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1164/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5931 2024 Die Vorlage OF 1164/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2024, OF 1302/1 Betreff: Bahnhofsviertel: Elbestraßen begrünen und Gehweg erneuern Vorgang: OM 4589/23 OBR 1; ST 117/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Elbestraße zwischen Taunusstraße und Niddastraße Bäume zu pflanzen. Außerdem soll der Gehweg auf der östlichen Seite saniert werden. Begründung: Der Ortsbeirat hatte im Jahr 2023 gefordert die Litfaßsäulen in der Elbestraße bei der Neuvergabe der Werberechte nicht neu zu vergeben, sondern abbauen zu lassen. Erfreulicherweise hat nun das Werbeunternehmen freiwillig und selbstständig die Litfaßsäulen entfernt. (10.10.2023, OM 4589) Der Gehweg zeigt sich nun in einem äußerst schlechten Zustand und muss dringend saniert werden. In diesem Zuge soll geprüft werden, wo Bäume in diesem Straßenabschnitt gepflanzt werden können. Evtl. bieten sich die alten Standorte der Litfaßsäulen an. Da der Straßenabschnitt keinerlei Begrünung aufweist sollten unbedingt Standorte für Baumpflanzungen gefunden werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4589 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 117 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5736 2024 Die Vorlage OF 1302/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2024, OF 1309/1 Betreff: Versteckte Ampel Mainzer Landstraße/Heinrichstraße hinter dem Baum hervorholen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die seitliche Lichtsignalanlage an der Kreuzung Mainzer Landstraße / Heinrichstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts für alle Verkehrsteilnehmenden, vor allem für Radfahrende, so umsetzen zu lassen, dass sie seitlich des Baumstamms sichtbar wird. Begründung: Bei blendender Sonne ist die obere Ampel am Ausleger nur schwer erkennbar. Auto- und Radfahrende sind dann umso mehr auf die Lichtzeichen am Fahrbahnrand angewiesen. Für Radfahrende sind diese erst "im letzten Moment" erkennbar und verursachen damit des Öfteren gefährliche Situationen. Eine Meldung im Mängelmelder führte bisher leider nicht zu einer Umsetzung. Foto: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5742 2024 Die Vorlage OF 1309/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF gegen Die Partei (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2024, OA 467 entstanden aus Vorlage: OF 1122/5 vom 14.05.2024 Betreff: Neubau Martin-Buber-Schule Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. sein vorgesehenes Raumprogramm der Martin-Buber-Schule dem Ortsbeirat, der Schule einschließlich Elternbeirat, Förderverein und Hort sowie der Öffentlichkeit vorzustellen; 2. die Sporthalle mit mindestens zwei Umkleideräumen und Duschen vorzusehen. Sie soll nach Schulschluss und an den Wochenenden dem Vereinssport zur Verfügung stehen; 3. einen Architektenwettbewerb unter Beteiligung des Ortsbeirats, der Schule, des Horts und des Fördervereins durchzuführen; 4. den Sachsenhäuser Landwehrweg in Höhe des Schulgrundstücks so zu gestalten bzw. zu verbreitern, dass beidseits Bürgersteige, eine Kiss- and-ride-Zone und zukünftig ein Radweg entstehen können; 5. den Hort Zauberwald in das Raumprogramm mit ausreichend Plätzen, entweder im Schul- oder einem eigenständigen Gebäude auf dem Schulgrundstück, zu integrieren; 6. den Neubau bedarfsgerecht und nicht unter- oder überdimensioniert zu planen. Begründung: Der anstehende Neubau der Martin-Buber-Schule bietet die Gelegenheit, eine moderne Schule zu bauen, welche auch dem Vereinssport einen Mehrwert bietet. Damit der Neubau insgesamt ein Erfolg wird, sind die Schule einschließlich Elternbeirat, Förderverein und Hort sowie die Öffentlichkeit und der Ortsbeirat miteinzubinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2024, ST 1927 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 12.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.07.2024, TO I, TOP 99 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 467 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4933, 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 01.07.2024 Aktenzeichen: 40-2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2024, OF 1132/5 Betreff: Wiedereinrichtung des Zebrastreifens im Ziegelhüttenweg zwischen den Hausnummern 30 und 35a Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, den Zebrastreifen im Ziegelhüttenweg zwischen den Anwesen Nr. 30 und Nr. 35a wieder einzurichten. Begründung: An dieser Stelle war ursprünglich ein Zebrastreifen vorhanden, der dann aus nicht nachvollziehbaren Gründen beseitigt wurde. Für diesen Zebrastreifen besteht aber ein Bedürfnis, da es in dem ganzen Bereich für die Überquerung des Ziegelhüttenweges keinen gesicherten Übergang gibt. Dieser ist aber erforderlich, da dort aufgrund des Supermarktes, eines Einkaufkiosks und einer Gastronomie ein erheblicher Fußgängerverkehr besteht. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5612 2024 Die Vorlage OF 1132/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2024, OF 1122/5 Betreff: Neubau Martin-Buber-Schule Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. das vom Magistrat vorgesehene Raumprogramm der Martin-Buber-Schule dem Ortsbeirat, der Schule einschließlich Elternbeirat, Förderverein und Hort sowie der Öffentlichkeit vorzustellen, 2. die Sporthalle mit mindestens zwei Umkleideräumen und Duschen vorzusehen. Sie soll nach Schulschluss und an den Wochenenden dem Vereinssport zur Verfügung stehen 3. einen Architektenwettbewerb unter Beteiligung des Ortsbeirats, der Schule, des Horts und des Fördervereins durchzuführen, 4. den Sachsenhäuser Landwehrweg in Höhe des Schulgrundstücks so zu gestalten bzw. zu verbreitern, dass beidseits Bürgersteige, eine Kiss-and-Ride-Zone und zukünftig ein Radweg entstehen können, 5. den Hort Zauberwald in das Raumprogramm mit ausreichend Plätzen, entweder im Schul- oder einem eigenständigen Gebäude auf dem Schulgrundstück, zu integrieren 6. den Neubau bedarfsgerecht und nicht unter- oder überdimensioniert zu planen. Begründung: Der anstehende Neubau der Martin-Buber-Schule bietet die Gelegenheit, eine moderne Schule zu bauen, welche auch dem Vereinssport einen Mehrwert bietet. Damit der Neubau insgesamt ein Erfolg wird, sind die Schule einschließlich Elternbeirat, Förderverein und Hort sowie die Öffentlichkeit und der Ortsbeirat miteinzubinden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung OA 467 2024 Die Vorlage OF 1122/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 1266/1 Betreff: Radweg Hafenstraße vor Kreuzung Gutleutstraße baulich sichern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Radweg in der Hafenstraße vor der Kreuzung zur Gutleutstraße aus Richtung Mainzer Landstraße kommend baulich zu sichern, sodass dort nicht mehr geparkt werden kann. Begründung: Quelle: Privat Parkende Fahrzeuge behindern dort nicht nur den Radweg, sondern behindern während des Einparkens auch alle anderen Fahrzeuge, welche in die Kreuzung einfahren möchten. Quelle: Google (m) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.08.2024, OF 1380/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1266/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1266/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 7 Die Vorlage OF 1389/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5818 2024 1. Die Vorlage OF 1266/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1380/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz des Antragtenors um folgenden Wortlaut ergänzt wird: "Die Strecke zwischen Pkw-Haltelinie und Absenkung des Gehweges soll mit Abweisern gegen Befahren und Beparken geschützt werden. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2024, OF 1020/6 Betreff: Nied: Wann geht es mit der Bebauung des sogenannten Nieder Lochs weiter? Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zum Areal des sogenannten "Nieder Lochs" (Bereich zwischen Mainzer Landstraße und der Straße Alt-Nied) zu beantworten: - Wann wird mit dem 2. Bauabschnitt zur Schließung des Nieder Lochs begonnen? - Welche Gründe stehen der Realisierung dieses 2. Bauabschnitts aktuell entgegen? - Ist dieser Bauabschnitt mit der Neuplanung des "Nieder Tors" / Wendeschleife verknüpft? - Sofern in den nächsten Jahren keine Baufortführung geplant ist: Soll der wie eine Bauruine wirkende unbebaute Bereich des Nieder Lochs unverändert jahrelang einen hässlichen Anblick bieten oder würde es hier auch ohne 2. Bauabschnitt eine bauliche Veränderung geben? Begründung: Seit einigen Jahren wurde das zwischen Mainzer Landstraße und der Straße Alt-Nied gelegene Areal zu einem großen Teil mit Wohnhäusern bebaut und hat sich sehr gut in den Stadtteil Nied eingefügt. Allerdings lässt die weitere Bebauung des noch übrig gebliebenen Teils des Nieder Lochs zwischen 1. Bauabschnitt und der Straßenbahn-Wendeschliefe immer noch auf sich warten. Hier war auch ein neuer Supermarkt geplant. Der noch nicht bebaute Bereich ist eine hässliche Bauruine und sollte darum entweder zügig bebaut oder zumindest baulich so verändert werden, dass der Bereich wieder gepflegt aussieht. Im Dezember 2018 berichtete der ehemalige OB Feldmann, dass mit dem 2. Bauabschnitt begonnen werde, wenn in unmittelbarer Nachbarschaft die Bauarbeiten für eine neue Wendeschleife der Straßenbahn und einen Kreisverkehr abgeschlossen seien. Wenn diese Aussage noch aktuell ist, würde der nächste Bauabschnitt erst am "St. Nimmerleinstag" beginnen, weil mit den Planungen für das Vorhaben "Nieder Tor" / Wendeschleife nach Aussagen der Stadt frühestens in diesem Jahr begonnen wird. Dieser unfertige Bereich sollte aber auf keinen Fall die nächsten 20 Jahre im gleichen Zustand verbleiben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 953 2024 Die Vorlage OF 1020/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2024, OF 1216/1 Betreff: Umbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" - Chance für umfassende Verkehrsberuhigung im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zum 4-gleisigen Ausbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" und die damit verbundene Verbesserung der Verkehrssituation für Zufußgehende, Radfahrende und ÖPNV-Nutzende. Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die sich mit dem Ausbau bietenden verkehrlichen und städtebaulichen Spielräume zu nutzen und die Verkehrsführung im Bahnhofsviertel zwischen Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gutleutstraße und Am Hauptbahnhof so umzugestalten, dass motorisierter Durchgangsverkehr im benannten Bereich unmöglich wird. Dabei soll die Zufahrt zu allen Gebäuden selbstverständlich gewährleistet bleiben. Nicht mehr benötigte Verkehrsflächen sollen konsequent entsiegelt und begrünt werden. Begründung: Für den motorisierten Durchgangsverkehr stehen um das Bahnhofsviertel herum die Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gutleutstraße und Am Hauptbahnhof / Düsseldorfer Straße zur Verfügung. Die Straßen im benannten Viereck sind für Menschen, deren Wege dort beginnen oder enden, weiterhin wichtig, nicht jedoch für den Durchgangsverkehr. Weniger Verkehr bedeutet weniger Lärm, weniger Umweltbelastung und mehr Lebensqualität für alle. Frankfurt sollte die Chance nutzen, die sich durch die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes ergibt. Antragsteller: Linke Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5395 2024 Die Vorlage OF 1216/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Parteien: Linke, Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2024, OF 1230/1 Betreff: Eine temporäre Sporthalle für die Falkschule auf dem Milleniums-Areal ermöglichen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert auf den Eigentümer der Fläche des "Millenium-Areals" (Hohenstaufenstraße) zuzugehen, um zu erreichen, dass dort eine temporäre Sporthallte errichtet wird. Begründung: Durch die Insolvenz des Immobilienentwicklers Ende 2023, der das Gelände am alten Polizeipräsidium entwickeln wollte, steht in den Sternen, wann und ob sich durch Flächentausch der Bau der dringend benötigten Sporthalle für die Falkschule in unmittelbarer Nähe zur Schule realisieren lässt. Gleichzeitig gibt es auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine Brache, das sogenannte Millennium-Areal, das vermutlich bis Ende der 2020er Jahre nicht bebaut werden wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5404 2024 Die Vorlage OF 1230/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen FDP und Linke (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2024, OF 1206/1 Betreff: Haushalt 2024/2025 Taubenschutzgitter an der Galluswarte - Ausgang Frankenallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den Taubenschutzgitter unter der Brücke der S-Bahn-Station Galluswarte, Ausgang Frankenallee, werden die nötigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Die Zustände unter der Bahnbrücke an der Galluswarte, Ausgang Frankenallee sind seit Jahren katastrophal. Die Gehwege sind mit Taubenkot übersät. Die Radbügel in der Mitte der Frankenallee werden nicht benutzt, da jeder Radfahrer befürchten muss, dass sein Rad mit Taubenkot verschmutzt wird. Entsprechend sieht auch die Bushaltestelle aus. Der Ortsbeirat hat schon öfter Maßnahmen gefordert, passiert ist nichts. An der Bahnunterführung Galluswarte, Ausgang Mainzer Landstraße, wurden bereits Taubenschutzgitter an der Unterseite der Bahnbrücke angebracht. Die Zustände haben sich daraufhin erheblich verbessert. Dies soll auch an der Bahnunterführung Ausgang Frankenallee umgesetzt werden, so dass Passanten, wartende Busnutzer, Radfahrer u.a. nicht fürchten müssen, dass sie von oben Taubenkot trifft. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 87 2024 Die Vorlage OF 1206/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2024, OF 1231/1 Betreff: Eine Sporthalle für die Falkschule auf alternativer Fläche? Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die dringend benötigte Sporthalle für die Falkschule und bei Bedarf weitere Schulerweiterungsbauten temporär auf der "Millennium-Areal" genannten Brachfläche zwischen Osloer Straße und Hohenstaufenstraße untergebracht werden können. Der Magistrat wird gebeten, hierzu mit der Eigentümerin des Grundstücks in Kontakt zu treten und vor allem folgende Fragen zu beantworten: 1. Bis wann kann das Grundstück mindestens von der Stadt genutzt werden? Welche Verlängerungsoptionen sind möglich? 2. Wann kann eine Sporthalle frühestens in Betrieb genommen werden? 3. Welche Bauweisen sind für provisorische Sporthallen denkbar? Wie unterscheiden sich die Arten in maximaler Nutzungsdauer, Bauzeit, Bau- und Unterhaltungskosten sowie Wiederverwertbarkeit? 4. Sind im Haushalt ausreichend Mittel verfügbar, um bei Einigung mit dem Grundstückseigentümer unverzüglich mit Planung und Bau der Sporthalle zu beginnen? Begründung: Durch die Insolvenz des Immobilienentwicklers Ende 2023, der das Gelände am alten Polizeipräsidium entwickeln wollte, steht in den Sternen, wann und ob sich durch Flächentausch der Bau der dringend benötigten Sporthalle für die Falkschule in unmittelbarer Nähe zur Schule realisieren lässt. Gleichzeitig gibt es auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine Brache, das sogenannte Millennium Areal, das vermutlich bis Ende der 2020er Jahre nicht bebaut wird. Eine Zwischennutzung des Grundstücks könnte für alle Beteiligten von Nutzen sein und sollte daher intensiv geprüft und bei positiver Votierung schnellstmöglich umgesetzt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 34 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 1231/1 absatzweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5405 2024 Die Vorlage OF 1231/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Erster Absatz: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen CDU (= Ablehnung) Zweiter Absatz: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2024, OF 986/6 Betreff: Griesheim: Einbahnstraßenlösung südliche Elektronstraße prüfen Die südliche Elektronstraße von der Eisenbahn bis zum Main ist für den nach dem Abbruch der Omega-Brücke stark angestiegenen Begegnungsverkehr eigentlich zu schmal. Autos fahren auf den Bürgersteig, manchmal geht es überhaupt nicht mehr vorwärts, die Straße ist eigentlich nicht für den Begegnungsverkehr von LKW und den ausschließlich in südliche Richtung fahrenden Bussen geeignet, die Anwohner*innen leiden sehr. Die Einmündung aus der Linkstraße in die Elektronstraße wird zum zusätzlichen Problem, weil da oft Stau entsteht und sich große Autos, Busse und LKWs gegenseitig blockieren. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob eine Einbahnstraßenregelung auf der südlichen Elektronstraße von der Schranke in Richtung Main eine Erleichterung der Situation schaffen würde. Begründung: Eine Einbahnstraßenregelung würde bedeuten, dass man in Richtung Norden immer den Umweg über Stroofstraße - Mainzer Landstraße in Kauf nehmen müsste. Das geschieht allerdings auch heute schon, da viele Autofahrende inzwischen sowieso, um den Stau und das Warten an der Schranke zu vermeiden, diesen Weg wählen. Dafür würde der Verkehr in südlicher Richtung jedoch wieder flüssig und es würde allgemein viel ruhiger werden. Mehrere Bürger*innen haben eine Einbahnstraßenlösung in die aktuelle Diskussion gebracht und erwarten eine Einschätzung des Magistrates. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.05.2024, OF 1030/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 986/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 986/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1030/6 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, FDP und fraktionslos gegen SPD, GRÜNE und BFF (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2024, OF 996/6 Betreff: Nied: Planungsstand der IGS 15 am Standort Mainzer Landstraße 701 Vorgang: OM 5694/20 OBR 6; ST 473/23 Nach der Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 473 ist das Gelände an der Mainzer Landstraße 701 nach eingehender Prüfung geeignet für einen Schulstandort. Zusammen mit Vertretern der Schulgemeinde wurde die Phase 0 für eine 6-zügige IGS erfolgreich abgeschlossen. Die benötigten Mittel wurden für den Haushalt 2023 angemeldet. Die Baugenehmigung der IGS 15 an ihrem aktuellen Interimsstandort in der Palleskestraße endet 2025. Um eine erneute Verlängerung zu vermeiden ist geplant, dass der Neubau an der Mainzer Landstraße 701 bis 2025/2026 abgeschlossen sein soll. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten: Wie ist der aktuelle Planungsstand und kann der in der Stellungnahme ST473 genannte Zeitpunkt des Umzugs gehalten werden? Begründung: Ergibt sich aus dem Antragstext Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5694 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 473 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 924 2024 Die Vorlage OF 996/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.03.2024, OA 450 entstanden aus Vorlage: OF 1059/5 vom 12.03.2024 Betreff: Martin-Buber-Schule - Sporthalle vollumfänglich nutzbar machen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit der Auslagerung und dem Neubau der Martin-Buber-Schule die folgenden Punkte zu beachten, umzusetzen oder zu beantworten: 1. Ergänzend zu den bisherigen Planungen erhält die neue Sporthalle am Interimsstandort einen zweiten Umkleideraum. 2. Die Sporthalle erhält die bisher fehlenden Duschmöglichkeiten. 3. Der Magistrat hat im Zuge der Auslagerung der Martin-Buber-Schule nach geeigneten Standorten gesucht und das Bestandsbürogebäude Großer Hasenpfad/Mittlerer Hasenpfad gefunden. Geprüft hat er außerdem zwei Flächen im Bereich Bischofsweg 12, die jedoch nicht geeignet gewesen seien. Diese Flächen liegen außerhalb des Grundschulbezirks der Martin-Buber-Schule. Warum hat der Magistrat nicht ernsthaft Flächen im Grundschulbezirk der Martin-Buber-Schule geprüft? Solche böten sich zum Beispiel im Bereich Ziegelhüttenweg/Mittlerer Schafhofweg (bis Bahnlinie) an. Begründung: Auf dem Gelände des Interimsstandorts für die Martin-Buber-Schule und die Oberstufe der KGS Niederrad soll eine Sporthalle errichtet werden. Nach dem beschlossenen Raumprogramm soll nur ein Umkleideraum von rund 16 Quadratmetern für - nach Angaben des Magistrats - 1.050 Schüler beiderlei Geschlechts errichtet werden. Die Sporthalle benötigt mindestens zwei Umkleideräume und zwei Duschanlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 20.03.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 22.04.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 450 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4618, 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 22.04.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.03.2024, OF 1057/5 Betreff: Martin-Buber-Schule - Schulweg sichern, Verkehrschaos verhindern und den Ortsbeirat einbeziehen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Zusammenhang mit der Auslagerung und dem Neubau der Martin-Buber-Schule die folgenden Punkte zu beachten und umzusetzen: 1. Der vorhandene Verbindungsweg vom Lerchesberg (Wartegässchen/Letzter Hasenpfad) in Richtung Sachsenhäuser Landwehrweg ist zu beleuchten und zu befestigen, damit er als offizieller Schulweg anerkannt werden kann. 2. Solange dieser Verbindungsweg nicht zum Schulweg ausgebaut worden ist, ist ein Schulbus für die Schülerinnen und Schüler, deren Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt, einzurichten. 3. Für den Bereich Großer und Mittlerer Hasenpfad sowie für die daran angrenzenden Straßen ist ein Verkehrskonzept zu erarbeiten, um den zusätzlichen Verkehr schnell abfließen zu lassen. Aus diesem soll nachvollziehbar hervorgehen, wie der zusätzliche Verkehr schnell abfließen kann, ohne zusätzliche Staus zu erzeugen. Insbesondere ist darzulegen, wie die Ampelschaltungen an der Einmündung in die Mörfelder Landstraße so gestaltet werden kann, um zusätzliche Staus zu vermeiden. 4. Am Interimsstandort ist eine Kiss-and-ride-Zone einzurichten. 5. Die komplette Vorlage zur Gestaltung der beiden Schulhöfe am Interimsstandort ist dem Ortsbeirat unverzüglich zuzuleiten. Begründung: Der Weg zwischen Lerchesberg und dem Sachsenhäuser Landwehrweg wird nicht als offizieller Schulweg anerkannt, obwohl er eine schnelle Verbindung darstellt und gerne von den Schülern der Martin-Buber-Schule benutzt wird. Gem. § 161 Hessisches Schulgesetz haben Grundschüler, deren kürzester Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt, einen Anspruch auf kostenlose Beförderung. Vorrangig sollen diese Schüler auf öffentliche Verkehrsmittel verwiesen werden. Ist deren Benutzung nicht zumutbar, können die Schulträger, in Frankfurt der Magistrat, Schulbusse einsetzen (Abs. 4). Vorliegend ist die Benutzung mit öffentlichen Verkehrsmitteln den Grundschülern nicht zumutbar. Gemäß den Fahrtzeitangaben des RMV dauert der Schulweg vom Lerchesberg zum Interimsstandort der Martin-Buber-Schule im Großen Hasenpfad unter Benutzung der Buslinie 35 und Umstieg in die S-Bahn (Haltestelle Bahnhof Louisa) oder Umstieg am Riedhof in die Straßenbahn fast 40 Minuten. Daher ist ein Schulbus einzurichten. Durch die Verlagerung der Schule ist in diesem Bereich mit einem deutlich erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen. Ein Verkehrskonzept mit Aussagen zu den Ampelschaltungen an den Einmündungen zur Mörfelder Landstraße ist im Interesse der dort wohnenden Bevölkerung kurzfristig vorzulegen. Um Staus und gefährliche Situationen in den Wohnstraßen Großer Hasenpfad und Mittlerer Hasenpfad zu vermeiden ist am Schuleingang eine Kiss-and-ride-Zonen zu schaffen und entsprechend auszuschildern. So kann die ansonsten sehr angespannten Verkehrssituationen vor Ort abgemildert werden. Die endgültige Entscheidung über die Schulhofgestaltung obliegt den Ortsbeiräten. Der Ortsbeirat ist deshalb vollumfänglich zu unterrichten und einzubinden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2024, TO I, TOP 52 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5341 2024 Die Vorlage OF 1057/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2024, OF 1059/5 Betreff: Martin-Buber-Schule - Sporthalle vollumfänglich nutzbar machen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Zusammenhang mit der Auslagerung und dem Neubau der Martin-Buber-Schule die folgenden Punkte zu beachten, umzusetzen und zu beantworten: 1. Ergänzend zu den bisherigen Planungen erhält die neue Sporthalle am Interimsstandort einen zweiten Umkleideraum. 2. Außerdem erhält die Sporthalle die bisher fehlenden Duschmöglichkeiten. 3. Der Magistrat hat im Zuge der Auslagerung der Martin-Buber-Schule nach geeigneten Standorten gesucht und das Bestandsbürogebäude Großer Hasenpfad/Mittlerer Hasenpfad gefunden. Geprüft hat er außerdem zwei Flächen im Bereich Bischofsweg 12, die jedoch nicht geeignet gewesen seien. Diese Flächen liegen außerhalb des Grundschulbezirks der Martin-Buber-Schule. Warum hat der Magistrat nicht ernsthaft Flächen im Grundschulbezirk der Martin-Buber-Schule geprüft? Solche böten sich zum Beispiel im Bereich Ziegelhüttenweg/Mittlerer Schafhofweg (bis Bahnlinie) an. Begründung: Auf dem Gelände des Interimsstandorts für die Martin-Buber-Schule und die Oberstufe der KGS Niederrad soll eine Sporthalle errichtet werden. Nach dem beschlossenen Raumprogramm soll nur ein Umkleideraum von rd. 16 qm für - nach Angaben des Magistrats - 1.050 Schüler beiderlei Geschlechts errichtet werden. Die Sporthalle benötigt mindestens zwei Umkleideräume und mindestens zwei Duschanlagen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.11.2023, M 215 (nicht öffentlich) Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2024, TO I, TOP 1 Beschluss: Anregung OA 450 2024 1. Der Vorlage M 215 wird unter Hinweis auf OA 450 2024 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1059/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 1047/5 Betreff: Abwasserkanal westlich des Sachenhäuser Landwehrwegs sanieren Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Abwasserkanal im Sachsenhäuser Landwehrweg zu sanieren und diesen dabei gleichzeitig für den Standort der neuen Martin-Buber-Schule angemessen zu dimensionieren. Zusätzlich soll der Stichweg zwischen dem 1. Wartegässchen und dem Sachsenhäuser Landwehrweg mit einem eigenen Abwasserkanal ausgestattet werden, damit dieser als offizieller Schulweg deklariert werden kann. Der neu installierte Abwasserkanal für den Stichweg ist von Anfang an in die Planung einzubeziehen und muss an den Abwasserkanal des Sachsenhäuser Landwehrwegs angeschlossen werden. Begründung: Die Martin-Buber-Schule sieht sich an ihrem aktuellen Standort wiederholt mit Problemen bei der ordnungsgemäßen Ableitung von Regenwasser und Abwasser konfrontiert. In Anbetracht der geplanten Errichtung eines neuen Schulstandorts an dieser Stelle wird die frühzeitige Sanierung des Abwasserkanals von entscheidender Bedeutung sein, um möglichen zukünftigen Herausforderungen präventiv entgegenzuwirken. Diese Sanierungsmaßnahmen sind auch unerlässlich, um einen sicheren Schulweg über den Stichweg zu gewährleisten. Im Zuge dieser Planungen sollte ebenfalls eine umfassende Überprüfung erfolgen, ob weitere Sanierungs- und Verlegungsarbeiten für Versorgungsleitungen notwendig sind. Dies könnte Gas, Telefon, Glasfaser, Strom und Trinkwasser umfassen. Eine zeitgemäße Bauweise der Schule sowie eine moderne Infrastruktur für die Anwohner erfordern eine ganzheitliche Betrachtung und entsprechende Maßnahmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2024, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5334 2024 Die Vorlage OF 1047/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 940/6 Betreff: Griesheim: Beleuchtung Fuß- und Radweg entlang der A 5 und über die A 5 (östliche Seite) zwischen Griesheimer Stadtweg und Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für ausreichende Beleuchtung neben der A 5 und hoch zur A 5 auf dem dort vorhanden Fuß- und Radweg zwischen Griesheimer Stadtweg und Mainzer Landstraße zu sorgen. Begründung: Entlang der A 5 und hoch zur A 5 über die Bahngleise befindet sich auf der östlichen Seite der A 5 Fuß- und Radwege. Diese sind nicht oder sehr ungenügend beleuchtet und sind Angsträume. Da diese Wege nun auch als Umleitung für die Fahrradfahrenden genutzt werden und werden sollen, ist es notwendig, dass hier die Angsträume beseitigt werden und diese Wege entsprechend ausgeleuchtet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5201 2024 Die Vorlage OF 940/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2024, OF 1175/1 Betreff: Eine Sporthalle für die Falkschule auf alternativer Fläche? Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob eine Sporthalle für die Falkschule und bei Bedarf Erweiterungsbauten temporär auf dem "Millennium-Areal" auf der nördlichen Seite der Hohenstaufenstraße untergebracht werden können. Hierzu möge der Magistrat mit der Eigentümerin des Grundstücks in Kontakt treten. Begründung: Durch die Insolvenz des Immobilienentwicklers Ende 2023, der das Gelände am alten Polizeipräsidium entwickeln wollte, steht in den Sternen, wann und ob sich durch Flächentausch der Bau der dringend benötigten Sporthalle für die Falkschule in unmittelbarer Nähe zur Schule realisieren lässt. Gleichzeitig gibt es auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine Brache, das sogenannte Millennium-Areal, das vermutlich bis Ende der 2020er Jahre nicht bebaut weden wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1175/1 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.02.2024, OF 1163/1 Betreff: Niddastraße Ecke Düsseldorfer Straße: Entwässerung gewährleisten, Abflüsse instand setzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Entwässerung auf der Niddastraße Ecke Düsseldorfer Straße auf Höhe der ehemaligen Sparkassenfiliale instand setzen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, dass in Zukunft dort das Regenwasser ordentlich abfließen kann und es nicht zur Bildung großer Wasserlachen kommt. Begründung: Nach starken Regenfällen kommt es regelmäßig vor, dass sich auf der Niddastraße Ecke Düsseldorfer Straße auf Höhe der ehemaligen Sparkassenfiliale eine große Wasserlache bildet. Der dort stark frequentierte Zebrastreifen ist dann nur noch in Teilen nutzbar. Im Winter könnte das stehende Wasser sogar noch gefrieren und dann zu einer Gefahrenstelle werden. Es ist also dringend geboten, dass dort eine Lösung gefunden wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5222 2024 Die Vorlage OF 1163/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.02.2024, OA 439 entstanden aus Vorlage: OF 936/6 vom 30.01.2024 Betreff: Griesheim: Bau/Aufstellen einer Behelfsbrücke während der mindestens siebenmonatigen Sperrung der Fußgängerunterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. während der Sperrung der für die zu Fuß Gehenden wichtigen Stadtteile verbindenden Fußgängerunterführung als auch für die Nutzer des ÖPNV zwischen Sommer 2024 und mindestens Frühjahr 2025 gesperrten Tunnels eine Behelfs brücke aufzustellen/zu installieren; 2. zu prüfen und zu berichten, wie die Behelfsbrücke barrierefrei sein kann, ohne eine Verzögerung des Baus der Behelfsbrücke zu verursachen. Begründung: Nach der letzten Ortsbeiratssitzung hat es viele Gespräche zwischen und mit den Bürgern gegeben und das Für und Wider wurde diskutiert. Hierbei hat sich herauskristallisiert, dass für alle nicht nachvollziehbar ist, warum die Behelfsbrücke für die Fußgänger aus Kostengründen nicht installiert werden soll. Für die Brücke wurden Kosten in Höhe von circa zwei Millionen Euro und 10.000 Euro am Tag genannt. Das hört sich erst einmal viel an. Durch alle Nutzer umgerechnet wären das aber bei der Nutzung während der Bauzeit Kosten von circa zwei Euro pro Tag/pro Nutzer. Darin sind sowohl die Wechsler der Stadtteile inbegriffen als auch die Nutzer der S-Bahnen. Die Nutzer, die aus Griesheim-Mitte die S-Bahnen nutzen, hätten eine gute und kurze Verbindung zum Bahnhof. Es wurden schon Wetten abgeschlossen, dass man bei Nutzung der Straßenbahn auf der Mainzer Landstraße zum Hauptbahnhof und von dort zurück zum Griesheimer Bahnhof (um dann seinen Zug am Griesheimer Bahnhof in Richtung Höchst oder Innenstadt zu erreichen) eventuell schneller sein könnte, als mit der Fahrt mit dem Bus der Linie 89 durch Griesheim, welcher über die Schranke in der Elektronstraße und durch ganz Alt-Griesheim (Griesheim-Süd) fahren muss, um an der Endhaltestelle "Erzberger Straße" auszusteigen und zu Fuß zum Bahnhof zu laufen oder durch nochmaliges Umsteigen in den Bus der Linie 45 den Bahnhof zu erreichen. Bei der Rückfahrt hält zwar der Bus direkt am Bahnhof, aber bei Ankunft der S-Bahnen werden dann mehr Menschen den Bus nutzen müssen, als der Bus Platz bietet. Das heißt, man muss auf den nächsten oder übernächsten Bus oder den danach warten; das mit den jeweils neu angekommenen Nutzern der S-Bahn. Zurück geht es über die Gleise der Elektronstraße. Man kann sich ausrechnen, wie lange ein jeder dann unterwegs ist, um den Arbeitsplatz, das Zuhause oder sonstige Termine außerhalb Griesheims zu erreichen. Selbst innerhalb Griesheims ist es eine sehr lange Fahrt. Bei allem Verständnis für die Notsituation ist dies inakzeptabel und die Ersatzbrücke muss gebaut werden, wohlwissend, dass Menschen mit schweren Bewegungseinschränkungen diese nicht nutzen können. Denn keiner weiß, ob es tatsächlich bei den angepeilten sieben bis acht Monaten bleibt. Wie schon angeführt, wären die Kosten der Brücke heruntergerechnet auf den Tag und Nutzer "Peanuts", wie ein großer Bänker Frankfurts mal erheblich größere Ausgaben nannte. Die Griesheimer sind der Meinung, dass das eine Summe ist, die man für sie ausgeben können muss. Es kam schon die Frage auf, ob das vorgesehene umständliche Verfahren ohne Brücke auch den Bürgern des Westends, Nordends oder Bornheims zugemutet werden würde. Die kostenfreie Nutzung der Busse der Linie 89 während der Sperrzeiten ist ein sehr gutes Angebot und hilft denjenigen, die schlecht zu Fuß unterwegs, keine Dauernutzer des ÖPNV mit einer Zeitfahrkarte und nicht motorisiert sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.06.2024, B 252 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 14.02.2024 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 11.03.2024, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 439 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2024, TO II, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage OA 439 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei Beschlussausfertigung(en): § 4571, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2024 Aktenzeichen: 66-2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2025, OF 1277/6 Betreff: Nied: Aufstellung einer Sitzbank im Bereich der Kreuzung Birminghamstraße/Mumm-von-Schwarzenstein-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung Birminghamstraße / Mumm-von-Schwarzenstein-Straße eine Sitzbank aufzustellen. Begründung: Bewohner der Altenwohnanlage in der Birminghamstraße haben den Wunsch geäußert, entlang ihres Weges zur Straßenbahnhaltestelle in der Mainzer Landstraße eine Sitzgelegenheit zu erhalten. Die genannte Kreuzung liegt etwa auf halber Strecke und eignet sich daher besonders gut für eine Sitzbank, die älteren Menschen eine Möglichkeit zur kurzen Rast bietet. Dies würde die Mobilität und Selbstständigkeit der Seniorinnen und Senioren unterstützen und zur Aufenthaltsqualität im Stadtteil beitragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1696/1 Betreff: Markierungsknöpfe Mainzer Landstraße anbringen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entlang der weißen Fahrbahnbegrenzungsmarkierung neben der ebenerdig verlaufenden Gleisanlage entlang der Mainzer Landstraße auf dem Abschnitt zwischen Platz der Republik und Krifteler Straße für beide Fahrtrichtungen überfahrbare Markierungsknöpfe mit weißem Reflektor anbringen zu lassen. Begründung: Bei in der Mitte der Fahrbahn verlaufenden Straßenbahngleisen kann es zu gefährlichen Situationen kommen, insbesondere wenn Autofahrer unbeabsichtigt in den Gleisbereich einfahren, beim Linksabbiegen/Wenden die Gleise unzulässig überquert werden, Fußgänger oder Radfahrer schlecht zwischen Fahrbahn und Gleisbereich unterscheiden können, es bei Dunkelheit oder Regen zu schlechter Sicht kommt. In solchen Fällen können überfahrbare Reflektoren / Markierungsknöpfe die seitliche Abgrenzung des Gleisbereichs visuell und haptisch durch Lichtreflexion und leichte Vibration beim Überfahren unterstützen und die Aufmerksamkeit erhöhen, insbesondere bei Dunkelheit oder schlechter Witterung, indem sie das Überfahren erschweren oder bewusst machen, ohne den Straßenbahnverkehr zu behindern. Entlang dieses Abschnitts der Mainzer Landstraße ist es bereits mehrfach zu Unfällen gekommen. Daher kann diese Maßnahme einen wichtigen Beitrag leisten, um Unfälle möglichst zu vermeiden und besser auf die Gefahrensituation hin zu sensibilisieren. Quelle: Ultra Reflex GmbH Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1695/1 Betreff: Fester Blitzer Mainzer Landstraße/Platz der Republik Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Platz der Republik aus der nördlichen Mainzer Landstraße kommend in südlicher Fahrtrichtung einen festen, kombinierten Rotlicht-Geschwindigkeitsblitzer aufzustellen. Begründung: An dieser Stelle wird die erlaubte Geschwindigkeit häufig deutlich übertreten und ebenso bei Rot über die Ampel gefahren, was bereits zu schweren Unfällen geführt hat. Ein Raser, der erst Anfang Juli kurz nach dieser Kreuzung auf Höhe Ludwigstraße zwei E-Scooter-Fahrer totgefahren hat und bereits davor durch seine schnelle Fahrweise aufgefallen war, hätte nach dem Auslösen eines Blitzers seine Geschwindigkeit wahrscheinlich reduziert, sodass es womöglich nicht zu einem solch schweren Unfall gekommen wäre. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1695/1 Betreff: Fester Blitzer Mainzer Landstraße/Platz der Republik Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Platz der Republik aus der nördlichen Mainzer Landstraße kommend in südlicher Fahrtrichtung einen festen, kombinierten Rotlicht-Geschwindigkeitsblitzer aufzustellen. Begründung: An dieser Stelle wird die erlaubte Geschwindigkeit häufig deutlich übertreten und ebenso bei Rot über die Ampel gefahren, was bereits zu schweren Unfällen geführt hat. Ein Raser, der erst Anfang Juli kurz nach dieser Kreuzung auf Höhe Ludwigstraße zwei E-Scooter-Fahrer totgefahren hat und bereits davor durch seine schnelle Fahrweise aufgefallen war, hätte nach dem Auslösen eines Blitzers seine Geschwindigkeit wahrscheinlich reduziert, sodass es womöglich nicht zu einem solch schweren Unfall gekommen wäre. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1696/1 Betreff: Markierungsknöpfe Mainzer Landstraße anbringen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entlang der weißen Fahrbahnbegrenzungsmarkierung neben der ebenerdig verlaufenden Gleisanlage entlang der Mainzer Landstraße auf dem Abschnitt zwischen Platz der Republik und Krifteler Straße für beide Fahrtrichtungen überfahrbare Markierungsknöpfe mit weißem Reflektor anbringen zu lassen. Begründung: Bei in der Mitte der Fahrbahn verlaufenden Straßenbahngleisen kann es zu gefährlichen Situationen kommen, insbesondere wenn Autofahrer unbeabsichtigt in den Gleisbereich einfahren, beim Linksabbiegen/Wenden die Gleise unzulässig überquert werden, Fußgänger oder Radfahrer schlecht zwischen Fahrbahn und Gleisbereich unterscheiden können, es bei Dunkelheit oder Regen zu schlechter Sicht kommt. In solchen Fällen können überfahrbare Reflektoren / Markierungsknöpfe die seitliche Abgrenzung des Gleisbereichs visuell und haptisch durch Lichtreflexion und leichte Vibration beim Überfahren unterstützen und die Aufmerksamkeit erhöhen, insbesondere bei Dunkelheit oder schlechter Witterung, indem sie das Überfahren erschweren oder bewusst machen, ohne den Straßenbahnverkehr zu behindern. Entlang dieses Abschnitts der Mainzer Landstraße ist es bereits mehrfach zu Unfällen gekommen. Daher kann diese Maßnahme einen wichtigen Beitrag leisten, um Unfälle möglichst zu vermeiden und besser auf die Gefahrensituation hin zu sensibilisieren. Quelle: Ultra Reflex GmbH Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2025, OF 1697/1 Betreff: Tempo 30 bei Baustelle auf Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge gemäß§ 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: - die Baustelleneinrichtung bei der Baustelle Mainzer Landstraße 137 auf seine Zulässigkeit und die Umsetzung vor Ort im Hinblick auf die verbleibende Gehwegbreite überprüfen zu lassen und - entlang der Baustelle auf der Mainzer Landstraße folgerichtig die Höchstgeschwindigkeit stadteinwärts mindestens auf Tempo 30 beschildern zu lassen. Begründung: Seit Monaten wird der Gehweg auf der Mainzer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 137 aufgrund einer immer weiter expandierenden Baustelle weiter eingeengt. Mehrere Beschwerden haben es nicht vermocht, dass eine ausreichende Gehwegbreite dauerhaft vorgehalten wird. Direkt nebenan brausen die Fahrzeuge mit Tempo 50 an den Fußgehenden vorbei. Weder zu den Gehwegnutzenden noch zu Radfahrenden können die Mindestabstände eingehalten werden. Mit einem Kinderwagen oder Rollstuhl besteht kein Durchkommen. Fußgehende müssen bei Entgegenkommenden auf die Straße treten. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2025, OF 1197/2 Betreff: Ikonische Matthäuskirche retten! Historische Bausubstanz erhalten! Planungsrecht anpassen! Neue Nutzungen entwickeln! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat 2 schließt sich hiermit dem Antrag des Ortsbeirats 1 (OM 7161 vom 24.6.25) an. Der Magistrat wird gebeten, 1. erneut auf den Evangelischen Regionalverband zuzugehen und eine Lösung zum Erhalt der historischen Matthäuskirche an der Friedrich-Ebert-Anlage zu suchen. Ggf. sollte auf andere Ergebnisse des Architektenwettbewerbs zurückgegriffen werden, die den Erhalt von Kirche und Kirchturm vorsahen. 2. den Erhalt des Gebäudes bauplanungsrechtlich neu festzuschreiben. 3. den (noch nicht abgeschlossenen) Kaufvertrag mit dem Immobilienunternehmen Becken hinsichtlich des Bereichs des Kirchenareals rückabzuwickeln und die Kirche möglichst so freizustellen, dass auch attraktiver Grünraum in diesem hochverdichteten messenahen Areal entsteht. Das Ziel muss sein, auf den Abbruch der erhaltenswerten Bausubstanz der Matthäuskirche zu verzichten und stattdessen zusammen mit dem Regionalverband neue, auch zivilgesellschaftliche Nutzungsmöglichkeiten zu erarbeiten (z.B. Kirche als "kühler Ort"). Für Umbau und Umnutzung von kirchlichen Gebäuden gibt es bundesweit hervorragende Beispiele. Begründung: Die Matthäuskirche ist nicht nur für die Menschen im Gallus, sondern auch im Westend ortsbildprägend - auch wenn sie aufgrund von Kriegszerstörung und Nachkriegs-Wiederaufbau leider nicht unter Denkmalschutz steht. Die Kirche an der Friedrich-Ebert-Anlage/ Ecke Hohenstaufenstraße ist das einzige noch verbliebene Historische Gebäude im Umfeld extremer Hochhausneubauten - neben dem Alten Polizeipräsidium, das unter Denkmalschutz steht und ebenfalls dringend vor dem Verfall zu schützen wäre. Die Matthäuskirche stellt derzeit durch Form und Farbe und insbesondere durch das goldene Kreuz einen wichtigen städtebaulichen Kontrast zu den glatten Neubaubürofassaden her. Bei Abriss ginge für die Bewohnerschaft auch des Westends ein vertrautes Symbol der Nachkriegsmoderne verloren. Anlässlich einer großen Wohnungsbau-Veranstaltung im Jahr 2018, die in der Matthäuskirche stattfand, hatte sich aus diesem Grund nicht nur die Gemeinde, sondern auch der damalige Planungsdezernent Mike Josef für den Erhalt der Kirche ausgesprochen. Hinzu kommt, dass sich insbesondere ein kirchlicher Immobilienverband nicht mehr auf Abrisse und Neubauten fokussieren sollte, sondern aus Nachhaltigkeitsgründen den Erhalt und die Sanierung kirchlicher Bausubstanz priorisieren sollte. Der Ortsbeirat 1 weist zurecht auf den bei Abriss und Hochhausneubau zu befürchtenden zusätzlichen CO2-Ausstoß, auf extremen Baustellenverkehr inklusive Sondermülldeponierung, auf die extrem starke und klimaschädliche bauliche Verdichtung in Messenähe und die zusätzlichen Tiefgaragen-Parkplätze hin. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2025, OF 1694/1 Betreff: Mehr Sicherheit auf der Mainzer Landstraße stadtauswärts zwischen Platz der Republik und Güterplatz Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Mainzer Landstraße stadtauswärts zwischen Platz der Republik und Güterplatz aufgrund zahlreicher Gefahrensituationen und des tödlichen Unfalls am 6. Juli 2025 geeignete Maßnahmen zur signifikanten Erhöhung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu ergreifen. Begründung: Viele Autofahrende fahren mit deutlich zu hoher Geschwindigkeit über den Platz der Republik in Richtung Westen. Sodann müssen sie von zwei Fahrspuren auf eine Spur einfädeln und dabei noch den lediglich gestrichelt markierten Radschutzstreifen beachten. Zudem befindet sich mit der Straßenbahn ein weiterer Verkehrsteilnehmer in der Fläche. Am Güterplatz erfolgt das Aussteigen aus der Straßenbahn direkt auf die Fahrbahn, womit sich auch noch Fußgehende auf der Straße befinden. Ab dem Platz der Republik wandelt sich die zweispurige "Schnellstraße" damit in einen vielfältigen Hindernisparcours für alle Verkehrsteilnehmenden mit einer besonderen Gefahr für Radfahrende und E-Scooter-Fahrende. Nicht zuletzt nach dem tragischen tödlichen Unfall am 6. Juli 2025 sollte dieser Bereich erheblich sicherer für alle werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2025, OF 1677/1 Betreff: Absperrungen bei Events regelmäßig kontrollieren lassen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei Events auf städtischen Flächen, insbesondere auch während des Opernplatzfestes auf dem Opernplatz, regelmäßig die Absperrungen auf ihre Verkehrssicherheit kontrollieren zu lassen als auch an Engstellen im Straßenraum die Fahrgeschwindigkeit reduzieren zu lassen. Begründung: Während des Opernplatzfestes vom 25.06. bis 04.07.2025 war der Radweg entlang der Mainzer Landstraße in Richtung Norden von Pollern und Absperrungen zugestellt. Gleichzeitig war die Fahrgeschwindigkeit auf der Straße trotz Engstelle nicht reduziert. Dies ergab eine erhebliche Gefahrensituation. Radfahrende mussten in dieser unübersichtlichen Situation anhalten und auf die Straße ausweichen. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2025, OF 1697/1 Betreff: Tempo 30 bei Baustelle auf Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge gemäß§ 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: - die Baustelleneinrichtung bei der Baustelle Mainzer Landstraße 137 auf seine Zulässigkeit und die Umsetzung vor Ort im Hinblick auf die verbleibende Gehwegbreite überprüfen zu lassen und - entlang der Baustelle auf der Mainzer Landstraße folgerichtig die Höchstgeschwindigkeit stadteinwärts mindestens auf Tempo 30 beschildern zu lassen. Begründung: Seit Monaten wird der Gehweg auf der Mainzer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 137 aufgrund einer immer weiter expandierenden Baustelle weiter eingeengt. Mehrere Beschwerden haben es nicht vermocht, dass eine ausreichende Gehwegbreite dauerhaft vorgehalten wird. Direkt nebenan brausen die Fahrzeuge mit Tempo 50 an den Fußgehenden vorbei. Weder zu den Gehwegnutzenden noch zu Radfahrenden können die Mindestabstände eingehalten werden. Mit einem Kinderwagen oder Rollstuhl besteht kein Durchkommen. Fußgehende müssen bei Entgegenkommenden auf die Straße treten. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2025, OF 1701/1 Betreff: Stromanschluss für den Gustavsburgplatz schaffen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, am Gustavsburgplatz einen öffentlich nutzbaren Stromanschluss zu installieren, der von Initiativen, Vereinen und anderen Veranstaltern genutzt werden kann. Die Verwaltung des Schlüssels soll - wie bereits bei der Schranke - der Internationale Bund übernehmen. Der Anschluss könnte im oder am bestehenden Kasten an der Mainzer Landstraße realisiert werden. Begründung: Der Gustavsburgplatz ist zu einem beliebten Treffpunkt im Gallus geworden, besonders für neu hinzugezogene Bewohnerinnen und Bewohner. Ein Stromanschluss würde stadtteilbezogene Veranstaltungen erheblich erleichtern, ob Filmvorführungen, Beleuchtungen oder andere Angebote. So kann das Gemeinschaftsleben im Stadtteil gestärkt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2025, OF 1475/5 Betreff: Verkehrszählung Oberer Schafhofweg zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Mittlerer Schafhofweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Ergebnisse der Verkehrszählung Oberer Schafhofweg, zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Mittlerer Schafhofweg, vorzulegen. Begründung: Die Ergebnisse der Verkehrszählung sind für die weitere fachliche und politische Bewertung zwingend erforderlich. Nur auf Grundlage belastbarer Daten zu Verkehrsaufkommen, Verkehrsfluss sowie der Belastung durch Kfz, Rad- und Fußverkehr können fundierte Entscheidungen zur Verkehrsplanung, Sicherheit und städtebaulichen Entwicklung getroffen werden. Die Zahlen dienen darüber hinaus als Grundlage für mögliche verkehrslenkende Maßnahmen sowie zur transparenten Information der Öffentlichkeit. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2025, OF 1493/5 Betreff: Einrichtung einer Blumenwiese am Bahnübergang Ziegelhüttenweg Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf zu prüfen und zu berichten, ob auf der brachliegenden Fläche neben dem Bahnübergang Ziegelhüttenweg eine Blumenwiese eingerichtet werden kann? Begründung: Am Bahnübergang Ziegelhüttenweg befindet sich unmittelbar an der nördlichen Seite ein Gelände, welches ungepflegt, verwahrlost und völlig verwildert ist. Dieses Gelände könnte für eine Blumenwiese nutzbar gemacht werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2025, OF 1231/6 Betreff: Nied: Nieder Tor und Mainzer Landstraße - Gibt es schon Aktivität und ein Update zu den Planungen? Vorgang: OM 5952/20 OBR 6; V 410/22 OBR 6; ST 2331/22; OM 3521/23 OBR 6; ST 820/23; OM 3841/23 OBR 6; ST 1351/23; ST 1663/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, den derzeitigen Planungsstand zum Nieder Tor und der Weiterentwicklung der Mainzer Landstraße zwischen Nieder Tor und Birminghamstraße vorzustellen. Falls möglich, sollten hierzu auch schon Zeithorizonte genannt werden, u.a. auch, ob und ggf. wann eine Bürgerbeteiligung hierzu geplant ist. Falls es noch keine Neuigkeiten im Vergleich zu den Stellungnahmen ST 2331/2022, ST 820/2023, ST 1351/2023 oder 1663/2023 gibt, möge dem Ortsbeirat mitgeteilt werden, warum es bei den Planungen nicht weitergeht und wann mit einer Wiederaufnahme gerechnet wird. Begründung: In seinen Stellungnahmen aus den Jahren 2022/23 berichtete der Magistrat, dass die ursprünglich mehr als 10 Jahre währenden Planungen gestoppt und "ad acta" gelegt worden seien, weil die Stadt zur Einsicht gelangt ist, dass der genannte Bereich nicht nur funktional überarbeitet werden muss, sondern auch einer gestalterischen Aufwertung bedarf. Da es seit 2 Jahren keine neuen Informationen hierzu gab, sollte der Magistrat den Ortsbeirat nun über den aktuellen Stand der Planungen informieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.05.2020, OM 5952 Auskunftsersuchen vom 24.05.2022, V 410 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2331 Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3521 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 820 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3841 Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1351 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1663 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7101 2025 Die Vorlage OF 1231/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1636/1 Betreff: Wintertaugliche Außengastronomie entlang der Mainzer Landstraße ermöglichen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen, wie eine winterfeste Außengastronomie im Gallus entlang der Mainzer Landstraße ermöglicht werden kann und bei positivem Ergebnis entsprechend umzusetzen, z.B. durch eine entsprechende Konzession. Begründung: Mehrere Gastronomiebetriebe entlang der Mainzer Landstraße berichten, dass sie seitens der Bauaufsicht aufgefordert wurden, ihre wintertauglichen Außenbereiche zurückzubauen, z.B. Mainzer Landstraße 373 oder 434. Teilweise handelt es sich um Pergolen mit transparenten Seitenverkleidungen aus Kunststoff, um den Aufenthalt auch bei kälteren Temperaturen zu ermöglichen. Dabei handelt es sich nicht um feste Außenwände. Diese Maßnahmen wurden den Gastronomen zur Abmilderung der Corona-Folgen gewährt. Hierfür wurden enorme Anschaffungen aufgewendet, welche noch nicht abbezahlt sind. Der Rückbau würde zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. Teilweise müssten bis zu fünf Mitarbeiter entlassen werden. Buchungen bis Februar 2026 müssten storniert werden. Dies hätte auch für eine Messestadt wie Frankfurt negative wirtschaftliche Folgen. Daher soll eine einvernehmliche Lösung mit den Gastronomen gefunden werden, um die wintertaugliche Außengastronomie erhalten zu können. Diese sind nicht nur eine Bereicherung für Anwohner, sondern generieren ebenso Steuereinnahmen für die Stadt, die dringend benötigt werden. Im Rahmen einer Konzession könnten beide Seiten, sowohl Stadt als auch Gastronomie, davon profitieren. Die Gastronomiebranche hat sich bis heute nicht vollständig von der Pandemie erholt und ist weiterhin auf Unterstützung angewiesen. Insbesondere die hohen Preissteigerungen treffen die Branche zusätzlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 1636/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen CDU und 1 FDP (= Annahme); 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1633/1 Betreff: Einen weiteren Bahnhof für das Gallus II Vorgang: OA 430/07 OBR 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat den aktuellen Stand mitzuteilen und die bereits beschlossene Maßnahme zeitnah umzusetzen. Sollte bisher keine Machbarkeitsstudie erstellt worden sein, ist zeitnah damit zu beginnen. Zu prüfen wäre ebenfalls eine Variante mit Umstiegspunkt in der Nähe "Am Römerhof" zur geplanten U5. Begründung: Diese Maßnahme wurde bereits 2007 beschlossen, ohne dass bisher eine Umsetzung erfolgte oder ein konkretes Datum, bis wann diese Maßnahme realisiert werden soll, kommuniziert wurde. Seitdem wurden nicht nur zahlreiche neue Wohngebäude, sondern ganze Wohnviertel errichtet, ohne dass die Infrastruktur wesentlich mitgewachsen ist. Insbesondere die Straßenbahn in der Mainzer Landstraße ist zu Stoßzeiten am Limit. Auch der Frankfurter Hauptbahnhof ist hoch ausgelastet. Ein vorgelagerter Halt könnte Umsteiger frühzeitig abfangen und auf andere Verkehrsträger umleiten. In Zeiten der Mobilitätswende könnten dezentrale Halte wie im Gallus die Abhängigkeit vom motorisierten Individualverkehr mindern und den Umstieg auf den ÖPNV erleichtern. Durch Bündelung mit Straßenbahn bzw. U-Bahn und Buslinien könnte eine attraktive Umsteigemöglichkeit als intermodaler Knoten entstehen. Das Gallus/Rebstock-Gebiet ist bisher schwächer angebunden als Nordend, Bornheim oder Sachsenhausen. Ein Haltepunkt würde zur Mobilitätsgerechtigkeit beitragen und die Qualität des Angebotes erheblich steigern, womit mehr Fahrgäste für den ÖPNV gewonnen werden könnten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.06.2025, OF 1644/1 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.06.2007, OA 430 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1633/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1217 2025 1. Die Vorlage OF 1633/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1644/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD und Die Partei (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1629/1 Betreff: Den Frankfurter Weg konstruktiv weiterentwickeln: Für ein Hilfszentrum für Crack-Abhängige im Umfeld der bestehenden Hilfseinrichtungen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Frankfurter Weg konstruktiv und mit wissenschaftlichen Erkenntnissen weiterzuentwickeln. Das Projekt eines Suchthilfezentrums für Crack-Abhängige soll weiterverfolgt werden und in unmittelbarer Nähe zu den bestehenden Hilfseinrichtungen umgesetzt werden. Für die Finanzierung soll das Land angefragt werden. Begründung: Der Frankfurter Weg war bisher sehr erfolgreich. Die Anzahl der Drogentoten ging massiv zurück, und die drogenkranken Menschen halten sich weitestgehend in zwei Straßenzügen in der Niddastraße und Moselstraße auf. Benutzte Spritzen in Sandkästen von Spielplätzen, wie in anderen Städten durchaus üblich, gibt es in Frankfurt nicht. Das Problem mit der Suchtkrankheit ist Dank professioneller Einrichtungen auf eine kleine Fläche in Frankfurt konzentriert. Eine Verteilung der Hilfseinrichtungen mit der Folge längerer Wege und dem verstärkten Aufenthalt von Drogenkranken in der Öffentlichkeit in Straßen und im ÖPNV ist nicht im Sinne aller Betroffenen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1629/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7153 2025 Die Vorlage OF 1629/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2025, OF 1628/1 Betreff: Kühlcontainer mit Generatoren in der Poststraße - Lärmbelastung reduzieren Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Gespräch mit der Deutsch Bahn zu suchen, um die Situation in der Poststraße zu verbessern. Konkret soll eine Lösung bezüglich der Lärmbelastung durch Generatoren, die sich auf Bahngelände befinden, gefunden werden. Der Lärm muss durch geeignete Maßnahmen reduziert werden. Begründung: Seit einem Jahr stehen in der Poststraße Kühlcontainer mit Generatoren. Diese sind auch bei geschlossenem Fenster hörbar und stellen durch ihr monotones Brummen eine nicht unerhebliche dauerhafte Lärmbelästigung dar. Die Generatoren laufen 24h, d.h. auch nachts. Laut Informationen der Stadt wurden die Generatoren "vorübergehend" aufgestellt. Ein Jahr ist aber eine lange "vorübergehende" Maßnahmen, insbesondere, wenn Bewohner im Sommer kaum ihre Fenster öffnen können. Deshalb muss schnell eine Lösung gefunden werden, wie der Lärm reduziert werden kann, so dass die Sommermonate für die Bewohner erträglich werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7071 2025 Die Vorlage OF 1628/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2025, OF 1631/1 Betreff: Sonntags frei für zu Fuß Gehende: Gehwege in Sondershausenstraße und Herxheimer Straße sichern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen eine regelmäßige Kontrolle des ruhenden Verkehrs sowie die konsequente Entfernung verkehrsbehindernd abgestellter Fahrzeuge in der Sondershausenstraße (insbesondere im Abschnitt zwischen Mainzer Landstraße und Steuernagelstraße) sowie in der Herxheimer Straße sicherzustellen. Begründung: An Sonntagen sind in beiden Straßenabschnitten immer wieder Gehwege, Zebrastreifen und Kreuzungsbereiche vollständig zugeparkt. Für Menschen im Rollstuhl, mit Rollatoren oder Kinderwagen ist das nicht nur ein Hindernis - es ist ein Ausschluss. Sie können weder sicher die Straße queren noch ihre Wohnung verlassen. Dies stellt eine unhaltbare Situation dar, die grundlegende Rechte auf Teilhabe und Mobilität verletzt. Dabei ist der Bereich hervorragend an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Es besteht keinerlei Notwendigkeit, Fahrzeuge in ein Wohngebiet zu lenken, in dem es kaum Parkraum gibt. Die Stadt muss hier für Ordnung sorgen - zugunsten aller, die sich zu Fuß, mit Mobilitätshilfen oder Kinderwagen fortbewegen. (Bilder Quelle: privat) Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7072 2025 Die Vorlage OF 1631/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2025, OF 1628/1 Betreff: Kühlcontainer mit Generatoren in der Poststraße - Lärmbelastung reduzieren Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Gespräch mit der Deutsch Bahn zu suchen, um die Situation in der Poststraße zu verbessern. Konkret soll eine Lösung bezüglich der Lärmbelastung durch Generatoren, die sich auf Bahngelände befinden, gefunden werden. Der Lärm muss durch geeignete Maßnahmen reduziert werden. Begründung: Seit einem Jahr stehen in der Poststraße Kühlcontainer mit Generatoren. Diese sind auch bei geschlossenem Fenster hörbar und stellen durch ihr monotones Brummen eine nicht unerhebliche dauerhafte Lärmbelästigung dar. Die Generatoren laufen 24h, d.h. auch nachts. Laut Informationen der Stadt wurden die Generatoren "vorübergehend" aufgestellt. Ein Jahr ist aber eine lange "vorübergehende" Maßnahmen, insbesondere, wenn Bewohner im Sommer kaum ihre Fenster öffnen können. Deshalb muss schnell eine Lösung gefunden werden, wie der Lärm reduziert werden kann, so dass die Sommermonate für die Bewohner erträglich werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2025, OF 1457/5 Betreff: Verkehrssituation vor der Kita im Sachsenhäuser Landwehrweg 157 b Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg auf Höhe der Bergkita (Kindertagesstätte der Dreikönigsgemeinde, Sachsenhäuser Landwehrweg 157b) je Fahrtrichtung ein Piktogramm "Achtung Kinder" auf der Fahrbahn aufzubringen. Zudem soll vermehrt eine digitale Geschwindigkeitsanzeige auf Höhe der Kita zum Einsatz kommen. Begründung: Vor der Bergkita soll es in letzter Zeit vermehrt zu gefährlichen Situationen zwischen Kindern und Autos gekommen sein. Um der Gefährdung von Kindern entgegenzuwirken, sollten die vorgeschlagenen Maßnahmen getroffen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7221 2025 Die Vorlage OF 1457/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2025, OF 1591/1 Betreff: Außengastronomie in der Mainzer Landstraße erhalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Außengastronomie in der Mainzer Landstraße zu erhalten, z.B. in Form einer Sondergenehmigung oder im Rahmen einer Konzession. Begründung: Mehrere Gastronomiebetriebe entlang der Mainzer Landstraße berichten, dass sie seitens der Bauaufsicht aufgefordert wurden, ihre Außenbereiche zurückzubauen, z.B. Mainzer Landstraße 434. Teilweise handelt es sich um Pergolen mit durchsichtigen Seitenverkleidungen aus Kunststoff, um den Aufenthalt auch bei kälteren Temperaturen zu ermöglichen. Diese Maßnahmen wurden den Gastronomen zur Abmilderung der Corona-Folgen seitens des ehemaligen Oberbürgermeisters gewährt. Hierfür wurden enorme Anschaffungen aufgewendet, welche noch nicht abbezahlt sind. Der Rückbau würde zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. Teilweise müssten bis zu fünf Mitarbeiter entlassen werden. Buchungen bis Februar 2026 müssten storniert werden. Dies hätte auch für eine Messestadt wie Frankfurt negative wirtschaftliche Folgen. Daher soll nach wohlwollenden Lösungen geschaut werden, um die Außengastronomie erhalten zu können. Diese sind nicht nur eine Bereicherung für Anwohner, sondern generieren ebenso Steuereinnahmen für die Stadt, die dringend benötigt werden. Im Rahmen einer Konzession könnten beide Seiten, sowohl Stadt als auch Gastronomie, davon profitieren. Quelle: G. Romagnoli Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1591/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2025, OF 1595/1 Betreff: Neues Wettbüro im Gallus genehmigt? Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu beantworten, ob das neue Wettbüro in der Mainzer Landstraße 324 offiziell genehmigt wurde und wenn ja, mit welcher Begründung bzw. ob der Betrieb an dieser Stelle aufgrund der derzeitigen Regelung überhaupt erfolgen darf. Begründung: In der Schwalbacher Straße 53 befindet sich unweit bereits ein Wettbüro. Daher stellt sich die Frage, ob die geltende Abstandsregelung eingehalten wurde. Der Bereich wird stark von Kindern frequentiert, da es sich um einen Schulweg handelt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1180 2025 Die Vorlage OF 1595/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 1598/1 Betreff: Verkehrssicherheit - Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Einmündung Ecke Mainzer Landstraße / Rüsselsheimer Straße einen Zebrastreifen anzubringen. Zudem ist jeweils ein Parkplatz rechts- und linksseitig vor dem anzubringenden Zebrastreifen mit Radbügeln zu versehen. Die genannte Einmündung ist somit gleich der Einmündung Ecke Mainzer Landstraße / Wickerer Straße zu gestalten. Begründung: Die Einmündung Ecke Mainzer Landstraße / Rüsselsheimer Straße ist durch parkende Fahrzeuge bei Querung der Straße schlecht von Fußgängern und Fahrradfahren einsehbar. Damit auch hier Verkehrssicherheit gewährleistet werden kann, ist die Einmündung nach dem Vorbild der Einmündung Ecke Mainzer Landstraße / Wickerer Straße zu gestalten. Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße Quelle: privat Mainzer Landstraße/Wickerer Straße Quelle: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6930 2025 Die Vorlage OF 1598/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 1597/1 Betreff: Verkehrspolitische Maßnahmen nach Westville-Fertigstellung Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Nach Bezug des Westville-Komplexes wird mit einem wesentlich höheren Verkehrsaufkommen im Gallus zu rechnen sein. Welche verkehrspolitischen Maßnahmen sind vorgesehen, um das höhere Verkehrsaufkommen zu händeln? 2. Sofern noch keine Maßnahmen vorgesehen sind: Welche verkehrspolitischen Maßnahmen können ergriffen werden? 3. Konkret: Inwiefern ist es möglich die Taktung des ÖPNV - insbesondere der Tram - zu erhöhen? Begründung: Zwischen der Mainzer Landstraße und der Kleyerstraße unweit des Frankfurter Hauptbahnhofes entstehen unter dem Namen Westville insgesamt 1.300 Mietwohnungen, Kindertagesstätten, Gewerbeflächen sowie 1.200 Tiefgaragenplätze. Durch die zuvor genannten Zahlen wird deutlich, dass zukünftig im Gallus rund um den Westville-Komplex mit einem wesentlichen höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. Zudem ist auch anzunehmen, dass die neuen Bewohner auch die öffentlichen Verkehrsmittel - insbesondere die Tram - nutzen werden. Schon jetzt ist die Tram regelmäßig überfüllt. Gerade um den Bewohnern einen Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel zu erleichtern ist eine stärkere Taktung der Tram erforderlich. Daher ist es wichtig, dass durch die Stadt verkehrspolitische Überlegungen angestrengt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1181 2025 Die Vorlage OF 1597/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 1 Linke und Die Partei (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 1588/1 Betreff: Galluswarte: Gefährliches Parken auf Gehweg unterbinden Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Das gefährliche und illegale Parken auf dem Gehweg unter den Gleisen im südlichen Bereich der Galluswarte zwischen Mainzer Landstraße 257 und Camberger Straße möge durch geeignete Maßnahmen wie z.B. kontrastreiche Poller unterbunden werden. Begründung: Der Weg für Fußgehende entlang der Mainzer Landstraße verläuft direkt zwischen Brückenkopf und Radweg. Dieser Bereich ist häufig komplett auf ganzer Länge zugeparkt. Fußgehende müssen auf dem Radweg oder über die Bushaltestelle ausweichen. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6926 2025 Die Vorlage OF 1588/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2025, OF 1193/6 Betreff: Nied: Parken in der Mainzer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 764 verhindern Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Parken in der kleinen Mainzer Landstraße zwischen Hausnr. 764 und "Haltestelle Luthmerstrasse" mit geeigneten Maßnahmen zu verhindern. Begründung: Der beschriebene Bereich kurz hinter einem Zebrastreifen ist sehr eng. Wenn gegenüber der Hausnummer 764 ein Auto parkt, dann ist die kleine Mainzer Landstraße für größere Fahrzeuge wie zum Beispiel Müll- oder Rettungsfahrzeuge nicht mehr befahrbar (siehe Foto). Durch einen Poller, Fahrradbügel oder Ähnliches sollte das Parken an dieser Stelle somit verhindert werden. Foto: Privat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6812 2025 Die Vorlage OF 1193/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2025, OF 1192/6 Betreff: Nied: Zugesagte Verkehrssicherheitsmaßnahmen an den Kreuzungen der Mainzer Landstraße endlich umsetzen Vorgang: OM 867/21 OBR 6; ST 529/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme ST 529/2022 zugesagten Maßnahmen zur Vermeidung des Parkens in den Kreuzungen der Mainzer Landstraße zu den Straßen - Am Mainplacken - Am Rosengarten und - Bildäckerstraße sehr zeitnah umzusetzen. Begründung: Die Maßnahmen (Markierungen, Fahrradbügel oder Ähnliches) waren zugesagt worden, sind aber leider noch nicht umgesetzt. Die oben beschriebenen Kreuzungen werden sehr oft zugeparkt, so dass ein Fahren aus den Straßen "Am Mainplacken", "Am Rosengarten" und aus der "Bildäckerstraße" auf die Mainzer Landstraße nur "im Blindflug" möglich ist. Anwohner berichten von sehr gefährlichen Verkehrssituationen. Die zugesagten Maßnahmen sollten nun schnell und mit erhöhter Priorität umgesetzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 867 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 529 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6811 2025 Die Vorlage OF 1192/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2025, OF 1195/6 Betreff: Nied: Ausbesserung der Fuß- und Radwege westlich des Lachegrabens Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Fuß- und Radwege westlich des Lachegrabens zwischen Werner-Bockelmann-Straße und Mainzer Landstraße auszubessern. Begründung: Die Wege in dem beschriebenen Bereich (siehe Fotos) sind teilweise nicht mehr in einem guten Zustand. An bestimmten Stellen besteht die Oberfläche aus sehr großen und groben Steinen. Menschen mit Rollatoren haben nach eigener Aussage große Schwierigkeiten, diese Wege zu benutzen, weil sie mitunter mit den Rädern steckenbleiben. Auch für Personen mit Kinderwagen oder auch Radfahrer ruckelt es an bestimmten Stellen sehr stark, wenn darübergefahren wird. Teilweise weichen die Wegenutzer auf die Rasenflächen aus. Die betreffenden Stellen sollten so ausgebessert und / oder mit einem Belag versehen werden, dass sie wieder gefahrlos befahren werden können. Fotos: Google Maps (links) und Tobias Fechler Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6814 2025 Die Vorlage OF 1195/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2025, OF 1198/6 Betreff: Nied: Ehemaliger Bolzplatz östlich der Mainzer Landstraße 750 bis 752 Betrifft: Gemarkung Nied, Flur 27, Flurstücke 1977/4, 1978/5, 1980/6, 1981/4 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen, warum der Bolzplatz östlich der Häuser Mainzer Landstraße 750 - 752 vor Jahren geschlossen und nicht wieder eröffnet wurde. Ferner wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Pläne für das Grundstück vorliegen bzw. aufgefordert, die Fläche zeitnah wieder für die Kinder und Jugendlichen als Bolzplatz herzurichten und zu öffnen. Begründung: Generationen von Kindern und Jugendlichen haben ihre Kindheit auf dem einfachen Bolz-platz verbracht. Vor Jahren wurde das Gelände verschlossen und ist sich seit dem selbst überlassen, verwildert zunehmend. Die gesamte Fläche, an der täglich hunderte Men-schen vorbeilaufen oder fahren, befindet sich aktuell in einem bedauernswerten Zustand. Dies ist besonders bedauernswert, da sich in direkter Nachbarschaft die denkmalge-schützte Wohnanlage Heinrich-Stahl-Straße 2 - 24 der städtischen Wohnungsbaugesell-schaft befindet, zu der der Bolzplatz gehören müsste. Kinder und Jugendliche haben im näheren Umkreis keine Möglichkeiten sich sportlich zu betätigen. Bahndamm und Tramgleise sind zusätzliche Barrieren, bevor hunderte Meter weiter der nächste Bolzplatz erreichbar ist. Quelle: eigenes Bild Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6817 2025 Die Vorlage OF 1198/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 1390/5 Betreff: Neugestaltung des Radweges an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges im Abschnitt zwischen Oppenheimer Landstraße und der Wohnanlage Ziegelhüttenweg 30 bis 32 Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, zu prüfen und zu berichten, ob die Radwegeführung an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges im Abschnitt Oppenheimer Landstraße und der Wohnanlage Ziegelhüttenweg 30-32 neugestaltet werden kann. Insbesondere sind folgende Möglichkeiten zu prüfen: - Der zwischen den Autoparkplätzen und dem Bürgersteig befindliche Radweg wird beseitigt und abgetragen und der Straße zugeschlagen - Die Parkplätze für Autos werden auf diesen früheren Fahrradweg verlagert - Durch die Verbreiterung der Straße kann die farbliche Abmarkierung eines Fahrradstreifens unter Einrichtung einer Dooring-Zone erfolgen. Begründung: Die jetzige Situation ist in dem obigen Abschnitt für Radfahrer unbefriedigend und auch teilweise gefährlich. Der jetzt bestehende Fahrradweg befindet sich zwischen parkenden Autos und dem Bürgersteig. Eine solche Fahrradwegführung ist nicht mehr zeitgemäß und mit Gefährdungen, sowohl für Fahrradfahrer, als auch für Fußgänger verbunden. Der Radweg selbst ist in einem unzumutbaren Zustand. Aus diesem Grunde wird dieser Fahrradweg auch nicht benutzt. Daneben hat im Zuge der Gestaltung des Radschnellweges die Stadt an der Einmündung von der Oppenheimer Landstraße eine Radwegeführung über die Straße markiert. Dies führt dazu, dass zum jetzigen Zeitpunkt de facto zwei Radwege bestehen. Dies ist überflüssig und eine Verschwendung von Raum. Durch die Abtragung des jetzigen Radweges und die Verbreiterung der Straße, besteht die Möglichkeit, unter Erhalt der Parkplätze einen mit roter Farbe abgetrennten Fahrradstreifen zu gestalten, der den Radfahrern mehr Sicherheit bringt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 1390/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1390/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1390/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2025, OF 1173/6 Betreff: Nied: Die problematische Radverkehrssituation in der Mainzer Landstraße zwischen Nieder Tor und Haltestelle "Birminghamstraße" bei einem Ortstermin klären Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei einem Ortstermin gemeinsam mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung und dem Radfahrbüro die Verkehrssituation und -führung für Radfahrer in der Mainzer Landstraße (zwischen dem Nieder Tor und der Haltestelle Birminghamstraße) in beide Richtungen zu prüfen. An dem Ortstermin sollten auch Vertreter des Beirates der Sozialen Stadt Nied teilnehmen. Begründung: Die Bewohnervertreter im Beirat der Sozialen Stadt Nied wünschen sich einen Ortstermin mit der Stadt, um die problematische Radverkehrssituation in der Mainzer Landstraße zu klären. Stadteinwärts wird der Radweg ab der St. Markus-Kirche oft durch parkende Autos blockiert. Zudem ist die Markierung abgenutzt und es fehlt eine durchgehende Radwege-Beschilderung. Falls es sich hier nicht um einen offiziellen Radweg handelt, sollte geklärt werden, welche Strecke Radfahrer hier stadteinwärts nutzen sollen. Stadtauswärts werden Radfahrer ab Mainzer Landstraße 786 entgegen die sehr enge Einbahnstraße an Schrägparkplätzen vorbeigeführt. Kommt hier dem Radfahrer ein Auto entgegen, ist das Passieren für beide sehr schwierig. Besonders Schulkinder sind hier durch ausparkende und entgegenkommende Autos gefährdet. Anschließend führt der Radweg in die Straße Alt-Nied. Seine Markierung an der Einmündung nach Alt-Nied ist abgenutzt. Zudem wird der Radweg dort oft zugeparkt. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6624 2025 Die Vorlage OF 1173/6 wird als gemeinsamer Antrag von CDU und GRÜNE in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 1572/1 Betreff: Leerstand im Ortsbezirk 1: Gebäude nutzen oder sichern Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Immer mehr Gebäude im Gallus stehen über einen längeren Zeitraum leer, wie in der Weilburger Straße 17 oder seit Jahresbeginn in der Mainzer Landstraße 261-263. Kontrollen der Eigentümer zur Sicherung des Gebäudes und des Grundstücks finden offenbar nicht statt. Dies vorangeschickt fragen wir den Magistrat: Was unternimmt der Magistrat, um gegen den verwahrlosten Zustand des Grundstücks vorzugehen und dieses gegen unbefugte Nutzung sichern zu lassen? https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4970/5963009< /p> Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1144 2025 Die Vorlage OF 1572/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 1557/1 Betreff: Anwohnende am Karlsplatz nicht mehr kameraüberwachen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Eingangsbereich des Nika-Haus-Projekts in der Niddastraße 57 von der Erfassung der 360°-Kamera am Karlsplatz auszunehmen und dem Ortsbeirat mitzuteilen, auf welcher juristischen Grundlage diese Kamera eigentlich errichtet wurde. Begründung: Die Bewohner*innen fühlen sich durch die permanente Überwachungs-situation verunsichert und gestört. Die Privatsphäre der Anwohnenden ist ein hohes schützenwertes Gut und ist gegen das berechtigte öffentliche Interesse an Strafverfolgung und Prävention abzuwägen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6662 2025 Die Vorlage OF 1557/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, FDP, BFF und Die Partei gegen SPD (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 1551/1 Betreff: Ortstermin am Bischofsheimer Platz: Warum wird der Verkehr nicht beruhigt? Vorgang: OM 4394/1 23 OBR 1; ST 29/24; OM 5228/24 OBR 1; ST 1238/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, am und rund um den Bischofsheimer Platz folgende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Sicherung zu ergreifen und umzusetzen: 1. Ortstermin mit Ortsbeirat 1, ASE und Grünflächenamt 2. Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in Form einer sogenannten "Spielstraße" mit VZ 325.1 im Bereich des Bischofsheimer Platzes und der Bischofsheimer Straße 3. Anbringen von Piktogrammen VZ 325.1 auf der Fahrbahn an den Zufahrten Mönchhofstraße und Mainzer Landstraße 4. Sicherung von Einmündungsbereichen mittels Findlingen gegen unbefugtes und behinderndes Parken 5. Abpollern des Gehwegbereiches vor dem Trafohäuschen an der Einmündung Bischofsheimer Platz / Mönchhofstraße und Versetzen der Klapppoller der Mainova in Richtung Fahrbahnrand 6. Durchführung regelmäßiger Kontrollen durch die Stadtpolizei nach Umsetzung der Maßnahmen Begründung: Unweit des Bischofsheimer Platzes existiert eine vergleichbare verkehrsberuhigte Zone rund um den Marxheimer Platz mit Beschilderung VZ 325.1 verkehrsberuhigter Bereich. In ST 29/24 und ST 1238/24 lehnt der Magistrat die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches am Bischofsheimer Platz ab und verweist u.A. auf die Vorgaben der STVO sowie seinen Ermessensspielraum. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich jedoch der Marxheimer Platz, der dem Bischofsheimer Platz sehr ähnlich ist und wo ein verkehrsberuhigter Bereich existiert. Die Argumentation des Magistrats ist inkonsequent und benachteiligt die Anwohnenden und spielenden Kinder zahlreicher Familien rund um den Bischofsheimer Platz. Bilder: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4394 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 29 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5228 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1238 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6656 2025 Die Vorlage OF 1551/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1515/1 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße - Planung priorisieren Vorgang: OM 202/21 OBR 1; ST 1539/21; OM 2620/22 OBR 1; ST 2827/22; OM 3934/23 OBR 1; ST 1898/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat schreibt in der ST 1898 vom 28.10.2024, dass nicht abzusehen ist, wann eine abgestimmte Planung finalisiert werden kann. Der Ortsbeirat bedankt sich für die Erklärungen in der ST und fordert den Magistrat auf, die Planungen zu priorisieren, damit sie zügig (im Jahr 2024) finalisiert und dem Ortsbeirat vorgestellt werden können. Begründung: Es wird auf die Begründung aus OM 3934 verwiesen: "Die Ampel wird nach wie vor dringend gebraucht, darüber besteht Konsens. In der Stellungnahme vom 03.09.2021, ST 1539, spricht der Magistrat davon, dass die Planungen zur Ampel ab dem 2. Quartal 2022 vorgestellt werden können. Auf Nachfrage erklärte der Magistrat in der Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2827, dass sich die Planungen verzögern und im 1. Quartal 2023 die Verkehrsuntersuchung fertiggestellt werden kann. Dieses ist nun auch vorbei, daher erwartet der Ortsbeirat nun Antworten." Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 202 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1539 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2620 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2827 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3934 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1898 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6541 2025 Die Vorlage OF 1515/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD, FDP und Die Partei (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2025, OF 1070/2 Betreff: Mehr Sicherheit im Straßenverkehr rund um das Goethe-Gymnasium Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob folgende Maßnahmen umgesetzt werden können: 1. Die rechte Fahrspur der Friedrich-Ebert-Anlage wird im Bereich zwischen Erlenstraße und Einfahrt zum Lehrerparkplatz des Goethe-Gymnasiums (neben Haus Nummer 24) dem motorisierten Individualverkehr (MIV) entzogen. 2. Auf dieser Fahrspur wird zukünftig der Fahrradweg weitergeführt (ebenfalls bis zur Einfahrt zum Lehrerparkplatz, danach wieder auf dem bisherigen Weg) und mit Frankfurter Hüten gesichert. 3. Ab der Hausnummer 24 wird die dritte Fahrspur wieder für den MIV als Abbiegespur in die Rheinstraße freigegeben. 4. Sollte die Nachtbushaltestelle bedingt durch diese Maßnahmen nicht mehr am jetzigen Ort betrieben werden können, so möge ein neuer Standort eingeplant werden. 5. Auf dem bisherigen Radweg werden vor dem Schulgebäude auf voller Länge (zwischen den beiden Einfahrten) Fahrradbügel installiert. Im nachfolgenden Bereich bis zur Einmündung Erlenstraße ebenso, wo dies sinnvoll erscheint und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt. 6. Auf der Friedrich-Ebert-Anlage wird von der Einmündung Erlenstraße bis zur Kreuzung mit der Rheinstraße Tempo 30 angeordnet. 7. Sollten diese Maßnahmen umsetzbar sein, wird um entsprechende Planung und Umsetzung gebeten. Begründung: Das Goethe-Gymnasium, eine Schule mit ca. 1250 Schülerinnen und Schülern und über 110 Lehrerinnen und Lehrern liegt direkt an einer viel befahrenen Bundesstraße, die sich kurioserweise direkt vor der Schule noch um eine Fahrspur verbreitert. Dies führt nicht selten zu überhöhter Geschwindigkeit und riskanten Überholmanövern, um beispielsweise noch die Grünphase an der Ampel Rheinstraße zu erreichen. Die auf der gesamten Breite des Schulgebäudes aufzustellenden Fahrradbügel hätten noch einen zweiten Effekt. Nicht selten möchten Schulkinder noch eine einfahrende Straßenbahn an der Haltestelle Hohenstaufenstraße erreichen und rennen vor der Schule quer über die Friedrich-Ebert-Anlage. Dieses äußerst gefährliche Fehlverhalten kann durch die Bügel unterbunden werden. Abgesehen davon verfügt die Schule derzeit über 25 Fahrradbügel (fünfundzwanzig!). Der Vorschlag der Schule, zusätzliche Radbügel auf den Wiesen links und rechts des Haupteingangs zu installieren, ist wegen des Denkmalschutzes nicht möglich und wurde von dieser Seite bereits mehrfach abgelehnt. Auch an anderen Stellen des Schulgeländes ist eine Installation weiterer Fahrradbügel aufgrund anderer Auflagen nicht möglich (z.B. zu geringe Hoffläche für die tatsächliche Schülerzahl, notwendige und vorgeschriebene Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen, Freihaltung von Flächen für den Evakuierungsfall). Unabhängig von den Maßnahmen, die zur erhöhten Sicherheit der Schülerinnen und Schüler im Verkehr beitragen, wurden damit auch endlich mehr Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen. Tempo 30 vor einer Schule sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Die genannten Vorschläge wurden von der gesamten Schulgemeinde (Schulleitung, Lehrerschaft und Elternvertretung) an den Ortsbeirat herangetragen und dieser hat sie nach einem gemeinsamen Ortstermin übernommen, da die aktuelle Situation so nicht mehr hinnehmbar ist. (Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin bzw. einer mit Name und Anschrift bekannten Person) Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 15 Auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL wird über die Vorlage OF 1070/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6528 2025 Die Vorlage OF 1070/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1., 2. und 4. bis 7.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 3.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und Linke gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2025, OF 1513/1 Betreff: Barrierearme Bordsteine rund um die Galluswarte Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, alle Bordsteine rund um die Straßenbahnhaltestelle Galluswarte, insbesondere die Wegstrecke von der Straßenbahnhaltestelle zum Ärztehaus und zum AMKA, auf ihre Barrierefreiheit zu überprüfen und zu hohe Bordsteine absenken zu lassen, möglichst als sogenannte getrennte Überquerungsstelle. Begründung: Einige Bordsteine an Übergängen rund um die Straßenbahnhaltestelle Galluswarte sind für Rollstuhlfahrende und Rollatornutzende mit einer Höhe von 1 - 2 Zentimetern zu hoch, um diese eigenständig zu überqueren. Regelmäßig benötigen Menschen Hilfe, um bei Übergängen von der Straße wieder auf den Gehweg der Mainzer Landstraße zu gelangen. Das Ärztehaus Galluswarte und das AMKA sind mit ihren Beratungsangeboten und Dienstleistungen häufig aufgesuchte Orte von Gehbehinderten. Da die S-Bahnstation Galluswarte aufgrund fehlender Aufzüge nicht nutzbar ist, können Gehbehinderte oft nur die Straßenbahn und den Bus nutzen. Alle Wegebeziehungen und Straßenquerungen rund um die Galluswarte sollen daher auf ihre Barrierefreiheit überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6540 2025 Die Vorlage OF 1513/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2025, OF 1317/5 Betreff: Benennung der Grünfläche zwischen Ziegelhüttenweg und Mörfelder Landstraße in Arno-Lustiger-Platz Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat die Grünfläche gegenüber dem Hit-Markt zwischen der Mörfelder Landstraße und dem Ziegelhüttenweg "Arno Lustiger Platz" zu benennen und auch als solche auszuschildern. Begründung: Prof. Arno Lustiger war ein deutsch-jüdischer Historiker und Schriftsteller. Er überlebte das Zwangsarbeitslager Annaberg, die Konzentrationslager Ottmuth und Blechhammer (Außenlager von Auschwitz wo sein Vater ermordet wurde) und Anfang 1945 die Todesmärsche durch Deutschland. Nach Kriegsende blieb er in Deutschland und lebte seit 1945 in Frankfurt, die letzten Jahre in Sachsenhausen am Ziegelhüttenplatz. Prof. Arno Lustiger war Mitbegründer der jüdischen Gemeinde und Mitinitiator des jüdischen Museums. Seine Dokumentationen bezeichnete der Historiker Henning Ritter als "eine Art Topographie des jüdischen Widerstands". Antragsteller: CDU SPD FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1317/5 wurde zurückgezogen.
Parteien: CDU, SPD, FDP, BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 1502/1 Betreff: Gehwegparken Mainzer Landstraße/Ackermannstraße unterbin-den Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Mainzer Landstraße stadteinwärts hinter der LSA vor der Ackermannstraße das Befahren und Beparken des Gehwegs mittels Poller zu unterbinden. Begründung: Da an dieser Stelle ordnungswidrig geparkt wird und dadurch Fußgänger behindert und gefährdet werden sowie die Mindestgehwegbreite dabei deutlich unterschritten wird, ist dieser Bereich mittels Stahlabweiser abzusichern. Quelle: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6360 2025 Die Vorlage OF 1502/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, auf der Mainzer Landstraße stadteinwärts hinter der Lichtsignalanzeige vor der Ackermannstraße das Befahren und Beparken des Gehwegs mittels Poller zu unterbinden, wenn möglich sollen Fahrradbügel installiert werden." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und Die Partei
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2024, OF 1132/6 Betreff: Nied: Parken mit einem Rad auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem Franz-Diehl-Weg legalisieren Vorgang: OM 4362/23 OBR 6; ST 27/24; OM 5206/24 OBR 6; ST 1539/24 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, links und rechts im Ferdinand-Scholling-Ring (FSR) das Parken auf dem 3,50 Meter breiten Gehweg zu erlauben, und zwar in dem 20-25 Meter langen Abschnitt ab Franz-Diehl-Weg in Richtung Therese-Herger-Anlage. Dabei sollen folgende Sachverhalte geprüft und ggf. realisiert werden: 1) 2 Meter breite Parkbuchten anzulegen oder das Parken auf dem Gehweg zu erlauben, so dass eine Restgehwegbreite von 1,50 Meter verbleibt. Falls dies nicht möglich ist: 2) Das Parken mit einem Rad auf dem 3,50 Meter breiten Gehweg zu erlauben, wobei die Fahrzeuge 1,30 Meter auf dem Gehweg und 70 cm auf der Fahrbahn stehen sollen, so dass eine Restgehwegbreite von 2,20 Meter verbleibt. Falls dies in dem betreffenden Abschnitt nicht beidseitig möglich ist, sollte das Parken auf dem Gehweg zumindest einseitig erlaubt werden. Ggf. ist ein Ortstermin zu vereinbaren. Begründung: In den bisherigen beiden Stellungnahmen hat die Stadt eine Mindest-Restgehwegbreite von 2,20 Meter gefordert, so dass die Einrichtung von 2 Meter breiten Parkbuchten bei einer verbleibenden Restgehwegbreite von 1,50 Meter aus Sicht der Stadt nicht möglich sei. Sollte die Stadt weiterhin auf dieser Restgehwegbreite von 2,20 Meter beharren, sollte es doch zumindest möglich sein, beidseitig nur mit einem Rad so auf dem 3,50 Meter breiten Gehweg zu parken, dass die geforderte Restgehwegbreite von 2,20 Meter eingehalten wird. Dadurch würde ein Teil des parkenden Fahrzeugs auf der Straße parken, was die Straße verengen würde und den positiven Effekt hätte, die Autofahrer im FSR zu vorsichtigerem Fahren zu veranlassen. In der letzten Zeit scheint die Stadt allerdings nicht mehr so restriktiv auf einer Mindestgehwegbreite von 2,20 Meter zu beharren, sondern in jedem Fall abhängig von der Situation vor Ort abzuwägen und dabei auch teilweise Gehwegbreiten von bis zu 1,50 Meter zu zulassen. Beispielsweise hat die Stadt im November 2024 auf Drängen des Ortsbeirats 5 das Parken halb auf dem Gehweg im Ziegelhüttenweg wieder erlaubt. Aus diesen Gründen wird die Stadt hiermit noch einmal gebeten, zu prüfen, ob nicht doch an der betreffenden Stelle in Nied ein 1,50 Meter breiter Gehweg ausreichend ist und hierdurch 2 Meter breite Parkbuchten angelegt werden können, wie das im gesamten restlichen FSR der Fall ist. Die Anzahl der Fußgänger ist im FSR deutlich geringer als zum Beispiel in der Frankfurter Innenstadt, was bei der Ermessensentscheidung der Stadt auch Berücksichtigung finden sollte. Ein 3,50 Meter breiter Gehweg mit einer Länge von 20-25 Metern ist für Fußgänger im FSR nicht nötig. Aufgrund des großen Parkdrucks würde die Erlaubnis zum Parken in diesem Abschnitt zu einer enormen Entlastung führen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4362 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 27 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5206 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1539 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 11 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über den Antrag ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6296 2025 Die Vorlage OF 1132/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 1. gestrichen wird. Abstimmung: zu Ziffer 1.: SPD, GRÜNE und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu Ziffer 2.: CDU, SPD, Linke, FDP und BFF gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 3 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2024, OF 1136/6 Betreff: Nied: Realisierung eines Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) im Stadtteil Nied Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, für den Stadtteil Nied mit der Planung und anschließenden Umsetzung für ein Kinder- und Familienzentrum (KiFaZ) zu beginnen. Die Sozialstruktur des Stadtteils Nied und dessen Ranking im Benachteiligungsindex zeigen eindeutigen Handlungsbedarf auf: - Der Stadtteil Nied ist einer von 13 Stadtteilen der zweithöchsten Kategorie bzgl. der Haushaltsgröße, es gibt nur einen mit der höchsten Kategorie. - Die Wohnfläche pro Person ist mit rund 32 qm die drittniedrigste in Frankfurt! - Nied hat über rund 67% Menschen mit Migrationshintergrund die im Stadtteil leben. - Drei von vier Kinder haben einen Elternteil mit ausländischer Herkunft. - Es gibt über 500 Alleinerziehende im Stadtteil. - Fast jede fünfte Person bezieht bedarfsorientierte Sozialleistungen. Mögliche Standorte wären: - die zukünftige IGS 15 an der Mainzer Landstraße 701 oder - durch Erweiterung der Räumlichkeiten der SAALBAU Nied in der Heinrich-Stahl-Straße 3 Zusätzlich sollte es eine Dependance an dem zu realisierenden Kinderzentrum Georgshof an der Oeserstraße geben. Begründung: S. Antragstext und beigefügte Karte des Benachteiligungsindex der Stadt Frankfurt am Main Quelle: https://arcg.is/1WDmzC0 (Analyse der Sozialstruktur Frankfurt am Mains) Die Größe der Symbole gibt die Größe des Haushaltsgrößen-Index wieder, während die Farbe der Symbole die Sozialstruktur nach dem Benachteiligungsindex darstellt. Hier wird insgesamt nochmal verdeutlicht, dass die einkommensstarken Haushalte nahe der Innenstadt meist kleine Haushalte aufweisen, während sich einkommensstarke und große Haushalte überwiegend am Stadtrand befinden. Stadtteile, in denen sich überwiegend einkommensschwache Haushalte befinden, weisen überwiegend große Haushalte auf. Die wenigen Ausnahmen befinden sich, wie auch bei den einkommensstarken Haushalten, nahe der Innenstadt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6299 2025 Die Vorlage OF 1136/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2024, OF 1498/1 Betreff: Radweg Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße sichtbarer kennzeichnen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den bestehenden Radweg auf dem Gehweg der Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße stadtauswärts sichtbarer zu kennzeichnen, um die Verkehrssicherheit von Radfahrenden und Fußgehenden zu erhöhen. Farbige Markierungen am Boden sind weiteren Beschilderungen vorzuziehen. Begründung: Zahlreiche Menschen im Gallus beklagen sich darüber, dass es beim Ein- und Aussteigen an der Straßenbahnhaltestelle Rebstöcker Straße oft zu Beinahe-Zusammenstößen zwischen Radfahrenden und Fußgehenden kommt. Grund dafür ist, dass der schmale Radweg auf dem Gehweg hinter dem Wartehäuschen der Haltestelle entlanggeführt wird und nur sehr schlecht markiert ist. Eine farbige Markierung mit zwei weißen durchgehenden Linien mit Fahrrad-piktogrammen, Markierungen der Fußquerungen und/oder eine Rotmarkierung signalisiert den Verkehrsteilnehmenden, dass Rad- und Fußverkehr auf engem Raum geführt werden. Zusätzliche Schilder würden aus Erfahrung nur mehr Verwirrung stiften und nicht zur Sicherheit beitragen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6357 2025 Die Vorlage OF 1498/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Wortlaut ergänzt wird: "In der Stellungnahme vom 12.06.2023, ST 1319, versprach der Magistrat für eine sichere und deutliche Führung des Radverkehrs an der Haltestelle, 'Rebstöcker Straße' zu sorgen. Er wird weiterhin gebeten, diese Maßnahme unverzüglich umzusetzen." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke und Die Partei
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2024, OF 1499/1 Betreff: EM-Ampelmännchen im Gallus einsetzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Fußball-EM-Ampelmännchen-Schablonen der Lichtsignalanlage (LSA) der Fußgängerquerungen am Hauptbahnhof nachhaltig wiederzuverwenden und in der LSA an der Kreuzung Mainzer Landstraße / Schwalbacher Straße im Gallus einzusetzen. Begründung: Die am Frankfurter Hauptbahnhof eingesetzten Fußball-Ampelmännchen haben während der EM in Frankfurt internationale Beachtung erfahren. Es wäre schade, diese nicht nachhaltig wieder zu verwenden. Besonders gut passen die Fussball-Ampelmännchen an die Kreuzung Mainzer Landstraße/ Schwalbacher Straße im Gallus. Die Schwalbacher Straße verbindet den Lotte-Sprecht-Park im Norden mit dem Bolzplatz im Galluspark im Süden. Der nach Lotte Sprecht genannte Park erinnert an eine Frankfurter Fußballpionierin aus dem Gallus, die 1930 den ersten deutschen Frauenfußballverein gründete. Der Bolzplatz im Galluspark sicherte erstmals in Frankfurt das Recht für Kinder und Jugendliche, dort zu spielen und sich austoben zu dürfen, ohne dass dagegen gerichtlich vorgegangen werden kann. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 34 Die Vorlage OF 1499/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6358 2025 Die Vorlage OF 1499/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2024, OF 1484/1 Betreff: Sitzgelegenheiten vor dem Konsumraum in der Niddastraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, vor dem Konsumraum der Integrativen Drogenhilfe in der Niddastraße 49 mehrere vorübergehende Sitzgelegenheiten in Form sogenannter "Sitzpilze" aufstellen zu lassen, damit sich Menschen dort regengeschützt aufhalten und auf Einlass warten können und nicht in unwürdiger Weise auf dem Boden sitzen müssen. Begründung: Jeden Tag halten sich viele Menschen vor dem Konsumraum der Integrativen Drogenhilfe in der Niddastraße 49 auf. Dort fehlen seit Jahren Sitzgelegenheiten, weshalb die Menschen auf dem Gehweg vor der Einrichtung sitzen oder liegen müssen, bis sie eingelassen werden können. Der Wunsch nach Sitzgelegenheiten wird von den Konsumierenden wie auch von Einrichtungen geäußert. Sitzgelegenheiten entschärfen nicht nur die teils unwürdigen Aufenthaltsbedingungen vor der Einrichtung, sondern tragen auch zu mehr Sauberkeit und Ordnung und somit zu mehr Akzeptanz bei. Sitzpilze haben sich bereits in Frankfurt an anderen Stellen bewährt, zum Beispiel an den temporären Haltestellen des Busersatzverkehrs der Bahn. Foto: privat, Beispiel Sitzpilze in Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6348 2025 Die Vorlage OF 1484/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Die Partei gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.12.2024, OF 1128/6 Betreff: Griesheim: Fußgängerampel Mainzer Landstraße 533 nutzerfreundlicher machen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, eine Überprüfung der Ampelschaltung der Fußgängerampel in Höhe auf der Mainzer Landstraße 533 vorzunehmen. Die Fußgängerampel wird von Schüler*innen auf dem Schulweg genutzt, die aktuell oft bei roter Signalschaltung die Straßenseite wechseln, da die Wartezeit zu lange ist. Begründung: Die Begründung ergibt sich aus dem Antragstext. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6292 2025 Die Vorlage OF 1128/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.11.2024, OF 1288/5 Betreff: Beleuchtung des Weges zwischen dem Abenteuerspielplatz Wildgarten und den Tennisplätzen des Vereins Schwarz-Weiß e. V. und des Letzten Hasenpfades zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und 1. Wartegäßchen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat erneut, sowohl am Weg zwischen dem Abenteuerspielplatz Wildgarten und den Tennisplätzen des Vereins Schwarz-Weiß e.V. als auch am Letzten Hasenpfad zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und 1. Wartegäßchen eine insektenfreundliche Beleuchtung zu installieren. Es ist nicht ersichtlich, aus welchem Grund die Beleuchtung eines Radweges durch den Stadtwald mit insektenfreundlicher Beleuchtung möglich ist, nicht aber auf Fußwegen, die von Kindern auf dem Weg zur Schule genutzt werden. Begründung: Für viele Kindern der Heimatsiedlung ist der Fußgängerweg hinter dem Abenteuerspielplatz die kürzeste und sicherste Verbindung zur Riedhofschule. Hier ist eine Beleuchtung des Weges insbesondere in der dunklen Jahreszeit dringend nötig. Die Frühbetreuung an der Riedhofschule beginnt um 7:30 Uhr, vor allem in den Wintermonaten ist es zu dieser Zeit noch dunkel, ebenso wenn die Kinder nach der Nachmittagsbetreuung um 17:00 Uhr nach Hause zurückkehren. Auch der Letzte Hasenpfad zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und 1. Wartegäßchen wird von vielen Schülerinnen und Schülern und Pendlerinnen und Pendlern genutzt und ist unbeleuchtet. Der Magistrat (Dezernat XII - Mobilität) hat die Bitte des Ortsbeirates 5 zur Beleuchtung der genannten Wege mit seiner St 1587 vom 26.08.2024 und St 227 vom 26.01.2024 leider abgelehnt. In der M 152 zur Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt führt der Magistrat nun im Hinblick auf den Abschnitt Stadtwald aus: "Um ein sicheres Fahrradfahren auch bei Dunkelheit zu ermöglichen, erhält die gesamte Strecke eine durchgehende Ausleuchtung. Die Beleuchtung erfolgt über Mastleuchten, die über integrierte Photovoltaik-Module mit Strom versorgt werden und somit energieautark betrieben werden können. Somit müssen keine zusätzlichen Leitungen verlegt werden, so dass kein entsprechender Eingriff in den Wurzelraum der bestehenden Bäume erforderlich ist. Durch eine Bewegungssteuerung in Verbindung mit einer Nachtabschaltung wird die Beleuchtungsdauer auf der Grundlage einer vor Ort betriebenen Testanlage zum Schutz der lichtsensiblen Fauna weitestgehend reduziert." Der Ortsbeirat 5 begrüßt das mit der M 152 zum Ausdruck gebrachte Umdenken des Magistrates bei der Beleuchtung von Wegen. Vor diesem Hintergrund bittet er den Magistrat erneut um die Installation einer insektenfreundlichen Beleuchtung auf dem Fußgängerweg hinter dem Abenteuerspielplatz und auf dem Letzten Hasenpfad zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und 1. Wartegäßchen. Wenn die Stadt sich dazu entschließt Wege im Wald für den Radverkehr zu beleuchten, sollte dies zum Schutz von Kindern auf den genannten Wegen erst recht möglich sein. Gerade in den dunklen Wintermonaten ist die Installation von bedarfsgerechter insektenfreundlicher Beleuchtung auf Fußwegen angezeigt. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.11.2024, M 152 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 50 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6201 2024 1. Der Vorlage M 152 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1288/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2024, OF 1269/5 Betreff: Wirtschaftlichkeit der Buslinie 35 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat um Auskunft, in welchem Umfang die Buslinie 35 Stresemannallee/Mörfelder Landstraße bis Lerchesberg genutzt wird und wie hoch sich die Kosten für den Betrieb dieser Linie insgesamt belaufen? Begründung: Die Buslinie 35 führt von der Haltestelle Stresemannallee/Mörfelder Landstraße über die Karlsbader Straße, Gablonzer Straße, Lerchesbergring zum Lerchesberg. Es handelt sich lediglich um fünf Haltestellen. Der Bus fährt regelmäßig zweimal die Stunde, in dem Berufsverkehr zwischen 06:00 Uhr und 07:00 Uhr dreimal und zwischen 07:00 Uhr und 08:00 Uhr viermal. Es ist zu beobachten, dass der Bus, insbesondere während des Tages, kaum besetzt ist. Es finden relativ häufig Leerfahrten statt. Insofern ist es notwendig, auf der Grundlage der Nutzung dieser Buslinie eine wirtschaftliche Betrachtungsweise im Hinblick einer Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen. Es sollte auf keinen Fall die Buslinie abgeschafft werden. Vielmehr ist zu überlegen, ob der Bus tagsüber mit einer geringeren Frequenz fährt und das eingesparte Personal insoweit an anderen Stellen nutzbringender eingestellt werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 1269/5 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2024, OF 1463/1 Betreff: Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die nötigen Maßnahmen für eine sichere und zeitgemäße Fahrradinfrastruktur auf der gesamten Emser Brücke zu gewährleisten. Um die Umsetzung zu beschleunigen, soll mit bereits bewährten, temporären Elementen gearbeitet werden. Die Maßnahmen sollen bei einer gemeinsamen Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt, dem Radfahrbüro und dem Ortsbeirat 1 sowie dem Ortsbeirat 2 abgestimmt werden. Begründung: Die Emser Brücke ist eine wichtige Verbindungsachse, in deren Verlängerung kürzlich erst eine neue Querungsmöglichkeit an der Galluswarte / Mainzer Landstraße entstand und dessen Anbindung auch durch die inzwischen fahrradfreundliche Nebenstraße Robert-Mayer-Straße verbessert wurde. Die Radverkehrsanlagen auf der Brücke sind aber zu schmal, nicht durchgängig und nicht mehr zeitgemäß - teilweise sogar gefährlich, sodass eine Umgestaltung dringend notwendig ist. Ziel ist ein qualitativ hochwertiger und sicherer Lückenschluss für den Radverkehr, damit die Nord-Süd-Verbindung ihren vollen Nutzen entfalten kann und ein sicheres Befahren auch für Kinder möglich ist. Sowohl während der EUROBIKE-Messen als auch während einer Baustelle im Mai 2022 wurde die Emser Brücke zur Einbahnstraße oder komplett für den Kraftverkehr gesperrt. Beschwerden gab es im Ortsbeirat 1 deswegen keine, sodass davon ausgegangen werden kann, dass die Auswirkungen auf den PKW-Verkehr gering sein werden. Fotos: Frankfurter Neue Presse . . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6261 2024 Die Vorlage OF 1463/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2024, OF 1268/5 Betreff: Angebot der Buslinie 35 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob die Route der Buslinie 35 erweitert werden kann, so dass auch die S-Bahnstation Stresemannallee, die Heimatsiedlung oder die Tiroler Straße angebunden werden. Begründung: Die Buslinie 35 führt von der Haltestelle Stresemannallee/Mörfelder Landstraße über die Karlsbader Straße, Gablonzer Straße, Lerchesbergring zum Lerchesberg. Es handelt sich lediglich um fünf Haltestellen. Der Bus fährt regelmäßig zweimal die Stunde, in dem Berufsverkehr zwischen 06:00 Uhr und 07:00 Uhr dreimal und zwischen 07:00 Uhr und 08:00 Uhr viermal. Es ist zu beobachten, dass der Bus, insbesondere während des Tages nur gering ausgelastet ist. Um die Auslastung zu verbessern und gleichzeitig die Anbindung des Bischofsweges und des Lerchesberges nicht zu verschlechtern, sollte geprüft werden, ob die Buslinie erweitert werden kann und hierdurch zugleich die S-Bahnstation Stresemannallee, die Heimatsiedlung oder die Tirolerstraße besser angebunden werden könnten. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6192 2024 Die Vorlage OF 1268/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2024, OF 1270/5 Betreff: Einrichtung einer Calisthenics-Anlage auf dem Sportjugendpark Louisa Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf dem Grundstück des Sportjugendparks Louisa eine Calisthenics-Anlage zu installieren. Begründung: Auf dem Gelände Ziegelhüttenweg 325 betreibt die Sportjugend Frankfurt den Sportjugendpark Louisa. Hier haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Sport zu treiben. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeiten, Räumlichkeiten für Gremiensitzungen oder Feiern anzumieten. Das Installieren einer Calisthenics-Anlage würde dem Standort zusätzliche Attraktivität verleihen und sportbegeisterten Menschen eine Alternative zu einem Fitnessstudio bieten. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6193 2024 Die Vorlage OF 1270/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2024, OF 1462/1 Betreff: Ampelschaltung Mainzer Landstraße/Ecke Wickerer Straße verbessern Der Magistrat wird gebeten, die Wartezeit für Fußgänger an der Lichtsignalanlage Mainzer Landstraße Ecke Wickerer Straße deutlich zu reduzieren. Begründung: Die vorbezeichnete Ampelschaltung ist insofern sehr fußgängerunfreundlich, als die Wartezeit nach Grünanforderung viel zu lang ist. Dies führt dazu, dass ungeduldige Fußgänger bei Rot die Mainzer Landstraße überqueren, etwa um eine Straßenbahn zu erreichen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6260 2024 Die Vorlage OF 1462/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2024, OF 1014/2 Betreff: Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die nötigen Maßnahmen für eine sichere Fahrradinfrastruktur auf der gesamten Emser Brücke zu gewährleisten. Um die Umsetzung zu beschleunigen, soll mit den bereits bewährten, temporären Trennelementen, der Umwandlung von Fahrstreifen oder einer Einbahnstraßenregelung gearbeitet werden. Die Maßnahmen sollen bei einer gemeinsamen Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt, dem Radfahrbüro und dem Ortsbeirat 1 sowie dem Ortsbeirat 2 abgestimmt werden. Begründung: Die Emser Brücke ist eine wichtige Verbindungsachse, in deren Verlängerung kürzlich eine neue Querungsmöglichkeit an der Galluswarte/Mainzer Landstraße entstanden ist, deren Anbindung durch die inzwischen fahrradfreundliche Robert-Mayer-Straße ebenfalls verbessert wurde. Die Radverkehrsanlagen entlang der gesamten Brücke sind an mehreren Stellen nicht mehr zeitgemäß - teilweise sogar gefährlich, sodass eine Umgestaltung dringend notwendig ist. Ziel sollte es sein, einen qualitativ hochwertigen und sicheren Lückenschluss für den Radverkehr zu gewährleisten, damit die Verbindungen ihren vollen Nutzen entfalten können und ein sicheres Befahren, beispielsweise auch für Kinder, möglich ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1014/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6227 2024 Die Vorlage OF 1014/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE und Linke gegen CDU, 2 SPD und FDP (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 1223/5 Betreff: Tempo 30 im Bischofsweg anordnen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Bischofsweg ein Tempolimit von 30km/h durchgängig anzuordnen. Nach dem Zugang von der Darmstädter Landstraße ist ein entsprechendes Schild anzubringen. An der Eng- und Gefahrenstelle gegenüber des Bischofswegs 46 ist ein Parkverbot zu markieren. Begründung: Die Beschaffenheit des Bischofswegs ist sehr uneben und besteht aus Kopfsteinpflaster. Dies führt zu einer teils starken Lärmbelästigung. Derzeit ist für die Fahrbahn teils 30km/h und teils 50 km/h beschildert. Weiter ist gegenüber dem Bischofsweg 46 ein Parkverbotsschild für die Kurve aufzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6106 2024 Die Vorlage OF 1223/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Linke und BFF gegen AfD (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 1416/1 Betreff: Poller südliche Schmidtstraße anbringen Vorgang: OM 3243/22 OBr 1; ST 874/23 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemäß Punkt 1 aus ST 874/2023 sowie OM 3243/2022 zumindest auf dem südlichen von Wohnbebauung geprägten Abschnitt der Schmidtstraße zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee das ordnungswidrige Parken von Personenkraftwagen auf dem Gehweg mittels Pflanztrögen, Fahrradbügeln und Pollern zu unterbinden. Begründung: Der Gehweg ist durch ordnungswidrig abgestellte Personenkraftwagen oftmals nur eingeschränkt nutzbar. Durch die o.g. Maßnahme können die Aufenthaltsqualität sowie das Sicherheitsgefühl dank verbesserter Übersichtlichkeit und die Barrierefreiheit der Gehwege erheblich gesteigert bzw. überhaupt erst sichergestellt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 28.10.2024, OF 1438/1 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3243 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 874 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6005 2024 1. Die Vorlage OF 1416/1 wird bis zum Ortstermin zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1438/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1416/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1416/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1416/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1416/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1416/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1416/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 1415/1 Betreff: Blitzer Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße aufstellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen Rotlichtblitzer an der Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße/Kleyerstraße für den beidseitigen Verkehr aufstellen zu lassen. Sollte dies nicht möglich sein, sind alternative Maßnahmen zur Sicherung des Schulwegs zu prüfen. Begründung: Viele Kinder laufen auf ihrem Schulweg aus den Neubauten der Weilburger Straße über die Kleyerstraße Richtung Galluswarte und müssen anschließend dort die Mainzer Landstraße überqueren. An dieser Stelle fahren regelmäßig Autos als auch Straßenbahnen bei Rot, während die Kinder loslaufen, da die Ampel für sie Grün zeigt. Aus diesem Grund gab es eine große Diskussion auf der letzten Schulelternbeiratssitzung der Günderrodeschule über die Sicherheit des Schulwegs. Quelle: Apple Karten Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6004 2024 Die Vorlage OF 1415/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung); Linke und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2024, OF 1232/5 Betreff: Nutzung des Konrad-Preysing-Hauses im Ziegelhüttenweg Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat, welche Nutzung für das Konrad-Preysing-Haus im Ziegelhüttenweg neben der Apostelkirche vorgesehen ist. Begründung: Das Konrad-Preysing-Haus wurde in der Vergangenheit verschiedentlich genutzt. Der Magistrat soll in seiner Antwort darlegen, welche Mittel bislang für die Nutzung des Anwesens vorgesehen sind. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1053 2024 Die Vorlage OF 1232/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1454/1 Betreff: Abbiegeunfälle am Francois-Mitterand-Platz reduzieren Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Rechtsabbieger im Bahnhofsviertel von der Mainzer Landstraße in Richtung Francois- Mitterrand-Platz stillzulegen, um die Abbiegeunfälle zwischen PKW und Radfahrenden zuverlässig zu verhindern. Die Verkehrsführung rund um den Platz kann durch Änderung der Einbahnstraßenrichtung im östlichen Bereich und Stilllegung der Fahrbahn im westlichen Bereich für den Individualverkehr optimiert werden. Begründung: Jedes Jahr werden Radfahrende entlang der Mainzer Landstraße in Richtung Alte Oper durch unachtsame, abbiegende PKW-Fahrende, Taxen und LKW gefährdet oder gar verletzt. Die Unfallstatistik weist trotz Maßnahmen wie einem zwischen PKW-Fahrspur und Radschutzstreifen Poller weiterhin Unfälle auf. Der Magistrat soll daher im Zuge der Überarbeitung der Mobilitätsplanung im Bahnhofsviertel diese Unfallstelle gezielt betrachten und entschärfen. Ein geeignetes Mittel ist der Entfall es Rechtsabbiegers aus der Mainzer Landstraße. Grafik: Magistratsbericht B205/2024 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6253 2024 Die Vorlage OF 1454/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1421/1 Betreff: Aufenthaltsqualität im Gallus/Europaviertel: Eine Grünfläche zwischen Güterplatz und Skyline Plaza Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bereich der derzeitigen Baustelle des U-Bahnhofs "Güterplatz" zwischen dem Güterplatz und der Europaallee als durchgehende Grünfläche zu planen und herstellen zu lassen. Durch diese neu geschaffene begrünte Aufenthaltsfläche sollen Wege für den Rad- und Fußverkehr sowie die Feuerwehr und Rettungsdienste vorgesehen werden. Begründung: Die Baustelle der unterirdischen Station "Güterplatz" in offener Bauweise bietet die einmalige Gelegenheit, die Geländeoberfläche nach der Fertigstellung und Überdeckelung des U-Bahnhofes neu zu gestalten. Außerdem soll dieser Abschnitt ein Bindeglied zwischen der neu herzurichtenden östlichen Europaallee und der Neugestaltung des Güterplatzes werden und so das "grüne Band" in Richtung Mainzer Landstraße und Hafentunnel verlängern. Die Menschen im Europaviertel profitieren davon mehrfach: Statt Verkehrslärm entsteht eine grüne Oase für Besuchende des Skyline Plaza und Bewohnende zugleich. Dreck und Staub bleiben außen vor. Rad- und Fußverkehr werden sicher in Richtung Güterplatz geleitet. Der motorisierte Verkehr fließt einfach weiter wie bisher über die Den Haager Straße, Brüsseler Straße und Osloer Straße. Eine Grünfläche mit Bäumen und insektenfreundlichen Pflanzen spendet im Sommer Schatten, Bänke laden zum Verweilen ein und auch begrenzte außengastronomische Flächen sind denkbar. Ein großer Beitrag für mehr Aufenthaltsqualität im Gallus. Foto: FAZ Lageplan: Geoportal Frankfurt, Anmerkungen Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6008 2024 Die Vorlage OF 1421/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2024, OF 1220/5 Betreff: Parkplatz Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg zumindest teilweise öffnen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, den Parkplatz an der Ecke Darmstädter Landstraße / Bischofsweg zumindest teilweise zu öffnen und den dort eingerichteten Tierkadaver-Sammelplatz auf ein Mindestmaß zu beschränken. Begründung: Der Magistrat hat kürzlich mitgeteilt, dass der auf dem Parkplatz Ecke Bischofsweg/Darmstädter Landstraße eingerichtete Tierkadaver-Sammelplatz noch für mindestens zwei Jahre in Betrieb bleiben soll. Dabei wurde bisher kein einziges Tier dort hingebracht. Die derzeit gesperrte Parkfläche wurde von viele Menschen genutzt, um zu einem Waldspaziergang aufzubrechen. Zudem wurde der Parkplatz von den an den Parkplatz angrenzenden Kleingärtner:innen genutzt. In der Vorweihnachtszeit wurden auf dem Platz bisher Weihnachtsbäume und im Frühjahr Spargel verkauft. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat 5 den Magistrat zu prüfen, ob der Parkplatz zumindest teilweise wieder freigegeben werden kann, damit die oben genannten Nutzungen weiterhin, wenn auch eingeschränkt, möglich sind. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6103 2024 Die Vorlage OF 1220/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2024, OF 1100/6 Betreff: Nied: Parken mit Parkscheibe an der Ladenzeile an der Mainzer Landstraße 786/798 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, entlang der Ladenzeile zwischen 8.00 h und 18.00 h nur Kurz-Zeit-Parken mit Parkscheibe für 90 Minuten zuzulassen. Begründung: Vor der Ladenzeile, u.a. ein Einzelhändler, gibt es einige Parkplätze, die jedoch viel zu oft tagsüber von Dauernutzern belegt sind. Um denjenigen, die hier mit dem PKW einkaufen fahren (müssen) die Möglichkeit des Einkaufens und damit des Ent- und Beladens zu ermöglichen, bittet der Ortsbeirat, hier nur Parken mit Parkscheibe tagsüber zuzulassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5980 2024 Die Vorlage OF 1100/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 1342/1 Betreff: Bahnhofsviertel: Weg für Rettungskräfte zwischen Baseler Platz und Poststraße ermöglichen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert für das folgende verkehrliche Problem eine Lösung zu finden: Rettungskräfte, die von der Friedensbrücke aus kommend Richtung Hauptbahnhof fahren, stecken auf dem Abschnitt der B44 zwischen Baseler Platz (Baseler Straße / Am Hauptbahnhof) und Poststraße oft im Verkehr fest. Auto- und LKW-Fahrern ist es kaum möglich, auszuweichen, gerade im Berufsverkehr oder bei größeren Veranstaltungen mit hohem Verkehrsaufkommen in der Stadt, weshalb die Rettungsfahrzeuge teilweise im Stau feststecken und auf diesem kurzen Abschnitt bis zu zwei Minuten verlieren. Dies kann im Zweifelsfall Leben kosten. Der Magistrat wird aufgefordert, eine Lösung zu finden, wie die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge im Notfall auch bei starkem Verkehr gewährleistet werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1342/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Die Partei gegen CDU und FDP (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 1348/1 Betreff: Lieferzonen, E-Scooter-Parkzonen und Radbügel nördlich des Hauptbahnhofs Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Nördlich des Hauptbahnhofs liegt das Saar-Karree umgeben von den Straßen Poststraße, Niddastraße, Ludwigstraße und Rudolfstraße. Dort wurden Lieferzonen und E-Scooter-Parkzonen ausgewiesen, sowie Radbügel installiert. Der Magistrat wird gebeten dazu folgende Fragen zu beantworten: 1. Warum werden in diesem Bereich so viele Lieferzonen benötigt? 2. Auf welcher Grundlage wurde die Einschätzung und Festlegung der Anzahl und Größe der Lieferzonen vorgenommen? 3. Warum wurden Radbügel auf PKW-Parkplätzen installiert und nicht auf anderen Flächen? 4. In diesem Bereich gibt es schon zahlreiche Radbügel. Wie kam man auf die Einschätzung, dass hier weitere Radbügel benötigt werden? 5. Wie ist die Konzeption für die Nutzung der Parkflächen am Straßenrand in Poststraße 22-32, Niddastraße 101-103, Ludwigstraße und Rudolfstraße? Gerne auch mit Begründung der Maßnahmen und angesetzten Kosten. 6. Gibt es weitere noch nicht umgesetzte Planungen z.B. Parkraumbewirtschaftung/Anwohnerparken in dem genannten Bereich? 7. Ist es möglich Anwohner an den weiteren Planungen zu beteiligen und deren Interessen abzufragen? Begründung: Wie bereits im Gutleutviertel wurden im Gallus Maßnahmen umgesetzt, über die weder der Ortsbeirat noch die Anwohner vorab informiert und eingebunden wurden. Bürgerbeteiligung und Transparenz fanden im Vorfeld nicht statt. Die Anwohner sind verwundert und können einige der Maßnahmen nicht nachvollziehen. Hier ist Aufklärung dringend von Nöten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1007 2024 Die Vorlage OF 1348/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1355/1 Betreff: Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor der Mainzer Landstraße 351 endlich beheben Vorgang: V 86/21 OBR 1; ST 839/22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat schreibt in seiner Stellungnahme ST 839 / 2022 bezugnehmend auf den Ortsbeiratsantrag V86 / 2021 Folgendes: "Durch den Magistrat wurde die Genehmigungslage hinsichtlich der Liegenschaft Mainzer Landstraße 351 geprüft. Die Stellplätze direkt vor dem Gebäude befinden sich nicht im öffentlichen Verkehrsraum, sondern auf einer Fläche in privatem Eigentum. Eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis hinsichtlich einer Nutzung der Stellplätze ist somit nicht erforderlich. Baurechtlich wurde die Fläche vor dem Gebäude ursprünglich mit Baugenehmigung vom 24.03.1972 als gepflasterte Fläche mit vereinzelten Pflanzbeeten genehmigt. Insofern sind in diesem Fall weitergehende Maßnahmen hinsichtlich einer Entsiegelung auf Grundlage der Vorgartensatzung nicht möglich. Als effizientes Mittel zur Verhinderung der dargestellten Gefahrensituation besteht die Möglichkeit, die Zugänglichkeit und damit die Querung der öffentlichen Fläche durch Fahrzeuge zu verhindern, indem Stahlabweiser gesetzt werden. Die Prüfung dieser Möglichkeit erfolgt derzeit durch den Magistrat. Der Magistrat wird hierzu zu gegebener Zeit berichten." Bis 13.08.2024 sah sich der Magistrat bedauerlicherweise nicht in der Lage, zu prüfen und zu berichten. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, nun endlich alle Zufahrten zu den privaten Stellplätzen über den Gehweg vor der Mainzer Landstraße 351 umgehend so abpollern zu lassen, dass ein Befahren wirksam verhindert wird, um die Sicherheit der Fußgehenden und der Kundinnen und Kunden der dortigen Geschäfte sicherzustellen. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, den Eigentümer zu verpflichten, mindestens die gemäß Baugenehmigung erforderlichen Pflanzbeete im teilversiegelten "Vorgarten" wieder herstellen zu lassen. Der Magistrat sollte darüber hinaus beim Eigentümer dafür werben, die Fläche stärker zu entsiegeln und die Förderprogramme der Stadt Frankfurt in Anspruch zu nehmen. Zuletzt wird der Magistrat aufgefordert, das illegale und behindernde Gehwegparken der Fahrzeuge der Autovermietung an der Ecke zur Kriftelerstraße dauerhaft zu unterbinden. Dies soll notfalls mit Pollern geschehen. Bilder: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 86 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2022, ST 839 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5834 2024 Die Vorlage OF 1355/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und FDP (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1356/1 Betreff: Starkregen im Ortsbezirk 1: Regenentwässerung auf der Mainzer Landstraße instand setzen lassen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass nach Starkregenereignissen die Wassermassen auf der Mainzer Landstraße, insbesondere zwischen Galluswarte und Hafenstraße, schneller abfließen und sich keine stundenlangen, großflächigen Wasserflächen auf den Fahrbahnen bilden. Begründung: Regelmäßig bilden sich nach Starkregen große Wasserflächen auf der Mainzer Landstraße. Das Problem besteht seit einigen Monaten und wurde auch bereits im Mängelmelder im Juni gemeldet (ID 94199). Der Radstreifen ist durch die Wassermassen zeitweise unbenutzbar. Die Wasserflächen gefährden somit den Fahrzeugverkehr als auch Fußgehende auf den Gehwegen durch Spritzwasser. Foto: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5835 2024 Die Vorlage OF 1356/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1354/1 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Ludwigstraße zukunftssicher machen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einmündung Mainzer Landstraße / Ludwigstraße nachhaltig und sicher zu gestalten und folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Entfall der Rechtsabbiegespur von der Mainzer Landstraße stadtauswärts in Richtung Ludwigstraße 2. Entsiegelung und Begrünung der vorgenannten Fläche 3. Entfall der Linksabbiegespur in der Ludwigstraße in Richtung Mainzer Landstraße stadteinwärts 4. Anpassung der geänderten Verkehrsführung durch Markierungsarbeiten, Beschilderung und Entfall der LSA im Rechtsabbiegerbereich 5. Aufstellen von mindestens 5 Radbügeln im Kreuzungsbereich der ehemaligen Abbiegespur und Schaffung einer sogenannten Gehwegnase Begründung: Die Rotphasen für Fußgehende und Rechtsabbieger in Richtung Ludwigstraße sind sehr lange. Dadurch entsteht regelmäßig ein Rückstaun von PKW auf den Radschutzstreifen der Mainzer Landstraße. Radfahrende müssen dann in gefährlicher Weise auf die Fahrbahn ausweichen. Rechtsabbiegende PKW achten zudem oft nicht auf geradeaus fahrende Radler*innen. Die Neuordnung des Kreuzungsbereiches schafft Klarheit, Sicherheit und Ordnung für alle Verkehrsteilnehmenden. Fußgehende können die Mainzer Landstraße in einem Zug überqueren und Radfahrende werden weniger gefährdet. Zudem entstehen Fahrradstellplätze gegenüber von Gastronomie und Geschäften. Nicht mehr benötigte asphaltierte Flächen können eröffnet, entsiegelt und begrünt werden. So kann Regenwasser versickern. Pflanzen kühlen im Sommer und schaffen ein wenig Grün. Die LSA muss nicht zwingend umprogrammiert werden; lediglich der Austausch der Beschilderung ist erforderlich. Bild: Geoportal Frankfurt, Skizze Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5833 2024 Die Vorlage OF 1354/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Antragtenors folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Einmündung Mainzer Landstraße/Ludwigstraße nachhaltig und sicher gestaltet und folgende Maßnahmen umsetzt werden können:" Zudem wird der Antragstenor um die Ziffer 6. ergänzt: "6. barrierefreie Umbau der Kreuzung." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1359/1 Betreff: Mindestgehwegbreite in der Günderrodestraße sicherstellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das aufgesetzte Gehwegparken auf der östlichen Seite der Günderrodestraße zwischen Frankenallee und Kölner Straße zurücknehmen und das Parken mit PKW zu untersagen sowie den Gehweg abzupollern, um so die notwendige Mindestgehwegbreite für Fußgehende und mobilitätseingeschränkte Menschen im Gallus sicherzustellen. Begründung: Bei Gehwegen wird bei Neuanlage eine Gehwegbreite zwischen 2,30m und 2,50m empfohlen. Auf der östlichen Seite der Günderrodestraße ist zwischen Mainzer Landstraße und Koblenzer Straße jedoch regelmäßig noch nicht einmal die absolute Mindestbreite von 1,50m gegebenen. Außerdem wird so das Parken auf den vielen Schachtdeckeln wirksam verhindert. Bürger*innen beschweren sich immer wieder, dass der verbliebene Platz auf dem Gehweg selbst für eine einzige Person oft nicht ausreicht. Mobilitätseingeschränkte Menschen können den Gehweg oft gar nicht nutzen. Fotos: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5838 2024 Die Vorlage OF 1359/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2024, OF 1079/6 Betreff: Nied: Parksituation Nied-Süd Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten 1. zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, in dem Bereich Nied Süd - zwischen Mainzer Landstraße und B 40 für die Anwohner eine Parkbeordnung zu erreichen, die wenigstens die Fremdparker aus dem Bereich fernhält. 2. Endlich Carsharing in den Stadtteilen anzubieten, damit der Parkdruck reduziert wird. Begründung: Innerhalb des Viertels Landauer, Alzeyer und Dürkheimer Straße sind viele Mehrfamilienhäuser. Im Bereich des Nieder Kirchwegs sind neue Mehrfamilienhäuser in Bau oder so gut wie fertig gestellt. Wo vorher Gewerbe war, leben jetzt viele Familien. Damit steigt der Parkdruck auf diesen Bereich zwischen Mainzer Landstraße und B 40. Erschwert wird die Situation durch viele fremdabgestellte Fahrzeuge u.a. auch Firmenwagen. Ein Carsharing-Angebot ist eine gute Alternative zu mehreren Autos pro Haushalt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 25 Auf Wunsch der Linke-Fraktion wird über die Anregungen unter den Spiegelstrichen 1 und 2 getrennt voneinander abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5806 2024 Die Vorlage OF 1079/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Spiegelstrich 1: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen Linke (= Ablehnung) zu Spiegelstrich 2: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.07.2024, OF 1195/5 Betreff: Parkplatz Darmstädter Landstraße/Bischofsweg Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat, welche Nutzung für den Parkplatz im Bereich Darmstädter Landstraße/Bischofsweg vorgesehen ist? Begründung: An der obigen Stelle befand sich bisher ein Parkplatz für Besucher des Stadtwaldes. Zur Weihnachtszeit findet dort ein Weihnachtsbaumverkauf statt. Ferner befinden sich dort auch Verkaufsstände in der Spargelzeit. Dieser Parkplatz ist stark frequentiert. Zurzeit ist dieser mit einem Bauzaun umgeben und geschlossen. Der Magistrat möge deshalb beantworten, welche Nutzung für diesen Parkraum in Zukunft vorgesehen ist bzw. ob dort Sanierungsmaßnahmen stattfinden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1023 2024 Die Vorlage OF 1195/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.07.2024, OF 1198/5 Betreff: Aufgesetztes Parken auf der nördlichen Seite im Ziegelhüttenweg zwischen Bahnschranke und Apostelgemeinde Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat, wann an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenwegs zwischen Bahnschranke und Apostelgemeinde das aufgesetzte Parken eingerichtet wird? Begründung: Der Ortsbeirat hat beschlossen, im obigen Bereich aufgesetztes Parken einzuführen, damit ein reibungsloser Gegenverkehr gewährleistet ist. Es hat vor Ort bereits mit dem zuständigen Amt ein Ortstermin stattgefunden, in dem den Mitgliedern des Ortsbeirats zugesichert wurde, das aufgesetzte Parken dort einzuführen, weil auf dem Bürgersteig genügend Raum für Fußgänger vorhanden ist. Leider ist bis heute der Beschluss des Ortsbeirats nicht umgesetzt worden. Es wird deshalb um Mitteilung gebeten, warum dies noch nicht erfolgt ist. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 32 Die Vorlage OF 1198/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 1198/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 1198/5 wurde zurückgezogen.
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2024, OF 1164/5 Betreff: Maßnahmen im Stichweg Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Stichweg Letzter Hasenpfad Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg ein Drängelgitter so zu montieren, dass auch Lastenfahrräder durchkommen können. Begründung: Die Vorbereitungen für den Schulumzug der Martin-Buber-Schule müssen zeitnah erfolgen, damit der Schulweg für die Schülerinnen und Schüler zumutbar ist. Drängelgitter fördern die Verkehrserziehung, reduzieren Gedränge an stark frequentierten Stellen und schaffen eine klare Trennung zwischen Fußgängern und Fahrzeugen. Insgesamt tragen sie dazu bei, dass z.B. Kinder sich sicherer und bewusster im Straßenverkehr bewegen und das Risiko von Unfällen minimiert wird. (Bild Apple Maps) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1164/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5931 2024 Die Vorlage OF 1164/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2024, OF 1302/1 Betreff: Bahnhofsviertel: Elbestraßen begrünen und Gehweg erneuern Vorgang: OM 4589/23 OBR 1; ST 117/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Elbestraße zwischen Taunusstraße und Niddastraße Bäume zu pflanzen. Außerdem soll der Gehweg auf der östlichen Seite saniert werden. Begründung: Der Ortsbeirat hatte im Jahr 2023 gefordert die Litfaßsäulen in der Elbestraße bei der Neuvergabe der Werberechte nicht neu zu vergeben, sondern abbauen zu lassen. Erfreulicherweise hat nun das Werbeunternehmen freiwillig und selbstständig die Litfaßsäulen entfernt. (10.10.2023, OM 4589) Der Gehweg zeigt sich nun in einem äußerst schlechten Zustand und muss dringend saniert werden. In diesem Zuge soll geprüft werden, wo Bäume in diesem Straßenabschnitt gepflanzt werden können. Evtl. bieten sich die alten Standorte der Litfaßsäulen an. Da der Straßenabschnitt keinerlei Begrünung aufweist sollten unbedingt Standorte für Baumpflanzungen gefunden werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4589 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 117 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5736 2024 Die Vorlage OF 1302/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2024, OF 1309/1 Betreff: Versteckte Ampel Mainzer Landstraße/Heinrichstraße hinter dem Baum hervorholen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die seitliche Lichtsignalanlage an der Kreuzung Mainzer Landstraße / Heinrichstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts für alle Verkehrsteilnehmenden, vor allem für Radfahrende, so umsetzen zu lassen, dass sie seitlich des Baumstamms sichtbar wird. Begründung: Bei blendender Sonne ist die obere Ampel am Ausleger nur schwer erkennbar. Auto- und Radfahrende sind dann umso mehr auf die Lichtzeichen am Fahrbahnrand angewiesen. Für Radfahrende sind diese erst "im letzten Moment" erkennbar und verursachen damit des Öfteren gefährliche Situationen. Eine Meldung im Mängelmelder führte bisher leider nicht zu einer Umsetzung. Foto: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5742 2024 Die Vorlage OF 1309/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF gegen Die Partei (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2024, OA 467 entstanden aus Vorlage: OF 1122/5 vom 14.05.2024 Betreff: Neubau Martin-Buber-Schule Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. sein vorgesehenes Raumprogramm der Martin-Buber-Schule dem Ortsbeirat, der Schule einschließlich Elternbeirat, Förderverein und Hort sowie der Öffentlichkeit vorzustellen; 2. die Sporthalle mit mindestens zwei Umkleideräumen und Duschen vorzusehen. Sie soll nach Schulschluss und an den Wochenenden dem Vereinssport zur Verfügung stehen; 3. einen Architektenwettbewerb unter Beteiligung des Ortsbeirats, der Schule, des Horts und des Fördervereins durchzuführen; 4. den Sachsenhäuser Landwehrweg in Höhe des Schulgrundstücks so zu gestalten bzw. zu verbreitern, dass beidseits Bürgersteige, eine Kiss- and-ride-Zone und zukünftig ein Radweg entstehen können; 5. den Hort Zauberwald in das Raumprogramm mit ausreichend Plätzen, entweder im Schul- oder einem eigenständigen Gebäude auf dem Schulgrundstück, zu integrieren; 6. den Neubau bedarfsgerecht und nicht unter- oder überdimensioniert zu planen. Begründung: Der anstehende Neubau der Martin-Buber-Schule bietet die Gelegenheit, eine moderne Schule zu bauen, welche auch dem Vereinssport einen Mehrwert bietet. Damit der Neubau insgesamt ein Erfolg wird, sind die Schule einschließlich Elternbeirat, Förderverein und Hort sowie die Öffentlichkeit und der Ortsbeirat miteinzubinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2024, ST 1927 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 12.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.07.2024, TO I, TOP 99 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 467 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4933, 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 01.07.2024 Aktenzeichen: 40-2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2024, OF 1132/5 Betreff: Wiedereinrichtung des Zebrastreifens im Ziegelhüttenweg zwischen den Hausnummern 30 und 35a Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, den Zebrastreifen im Ziegelhüttenweg zwischen den Anwesen Nr. 30 und Nr. 35a wieder einzurichten. Begründung: An dieser Stelle war ursprünglich ein Zebrastreifen vorhanden, der dann aus nicht nachvollziehbaren Gründen beseitigt wurde. Für diesen Zebrastreifen besteht aber ein Bedürfnis, da es in dem ganzen Bereich für die Überquerung des Ziegelhüttenweges keinen gesicherten Übergang gibt. Dieser ist aber erforderlich, da dort aufgrund des Supermarktes, eines Einkaufkiosks und einer Gastronomie ein erheblicher Fußgängerverkehr besteht. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5612 2024 Die Vorlage OF 1132/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2024, OF 1122/5 Betreff: Neubau Martin-Buber-Schule Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. das vom Magistrat vorgesehene Raumprogramm der Martin-Buber-Schule dem Ortsbeirat, der Schule einschließlich Elternbeirat, Förderverein und Hort sowie der Öffentlichkeit vorzustellen, 2. die Sporthalle mit mindestens zwei Umkleideräumen und Duschen vorzusehen. Sie soll nach Schulschluss und an den Wochenenden dem Vereinssport zur Verfügung stehen 3. einen Architektenwettbewerb unter Beteiligung des Ortsbeirats, der Schule, des Horts und des Fördervereins durchzuführen, 4. den Sachsenhäuser Landwehrweg in Höhe des Schulgrundstücks so zu gestalten bzw. zu verbreitern, dass beidseits Bürgersteige, eine Kiss-and-Ride-Zone und zukünftig ein Radweg entstehen können, 5. den Hort Zauberwald in das Raumprogramm mit ausreichend Plätzen, entweder im Schul- oder einem eigenständigen Gebäude auf dem Schulgrundstück, zu integrieren 6. den Neubau bedarfsgerecht und nicht unter- oder überdimensioniert zu planen. Begründung: Der anstehende Neubau der Martin-Buber-Schule bietet die Gelegenheit, eine moderne Schule zu bauen, welche auch dem Vereinssport einen Mehrwert bietet. Damit der Neubau insgesamt ein Erfolg wird, sind die Schule einschließlich Elternbeirat, Förderverein und Hort sowie die Öffentlichkeit und der Ortsbeirat miteinzubinden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung OA 467 2024 Die Vorlage OF 1122/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 1266/1 Betreff: Radweg Hafenstraße vor Kreuzung Gutleutstraße baulich sichern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Radweg in der Hafenstraße vor der Kreuzung zur Gutleutstraße aus Richtung Mainzer Landstraße kommend baulich zu sichern, sodass dort nicht mehr geparkt werden kann. Begründung: Quelle: Privat Parkende Fahrzeuge behindern dort nicht nur den Radweg, sondern behindern während des Einparkens auch alle anderen Fahrzeuge, welche in die Kreuzung einfahren möchten. Quelle: Google (m) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.08.2024, OF 1380/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1266/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1266/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 7 Die Vorlage OF 1389/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5818 2024 1. Die Vorlage OF 1266/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1380/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz des Antragtenors um folgenden Wortlaut ergänzt wird: "Die Strecke zwischen Pkw-Haltelinie und Absenkung des Gehweges soll mit Abweisern gegen Befahren und Beparken geschützt werden. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2024, OF 1020/6 Betreff: Nied: Wann geht es mit der Bebauung des sogenannten Nieder Lochs weiter? Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zum Areal des sogenannten "Nieder Lochs" (Bereich zwischen Mainzer Landstraße und der Straße Alt-Nied) zu beantworten: - Wann wird mit dem 2. Bauabschnitt zur Schließung des Nieder Lochs begonnen? - Welche Gründe stehen der Realisierung dieses 2. Bauabschnitts aktuell entgegen? - Ist dieser Bauabschnitt mit der Neuplanung des "Nieder Tors" / Wendeschleife verknüpft? - Sofern in den nächsten Jahren keine Baufortführung geplant ist: Soll der wie eine Bauruine wirkende unbebaute Bereich des Nieder Lochs unverändert jahrelang einen hässlichen Anblick bieten oder würde es hier auch ohne 2. Bauabschnitt eine bauliche Veränderung geben? Begründung: Seit einigen Jahren wurde das zwischen Mainzer Landstraße und der Straße Alt-Nied gelegene Areal zu einem großen Teil mit Wohnhäusern bebaut und hat sich sehr gut in den Stadtteil Nied eingefügt. Allerdings lässt die weitere Bebauung des noch übrig gebliebenen Teils des Nieder Lochs zwischen 1. Bauabschnitt und der Straßenbahn-Wendeschliefe immer noch auf sich warten. Hier war auch ein neuer Supermarkt geplant. Der noch nicht bebaute Bereich ist eine hässliche Bauruine und sollte darum entweder zügig bebaut oder zumindest baulich so verändert werden, dass der Bereich wieder gepflegt aussieht. Im Dezember 2018 berichtete der ehemalige OB Feldmann, dass mit dem 2. Bauabschnitt begonnen werde, wenn in unmittelbarer Nachbarschaft die Bauarbeiten für eine neue Wendeschleife der Straßenbahn und einen Kreisverkehr abgeschlossen seien. Wenn diese Aussage noch aktuell ist, würde der nächste Bauabschnitt erst am "St. Nimmerleinstag" beginnen, weil mit den Planungen für das Vorhaben "Nieder Tor" / Wendeschleife nach Aussagen der Stadt frühestens in diesem Jahr begonnen wird. Dieser unfertige Bereich sollte aber auf keinen Fall die nächsten 20 Jahre im gleichen Zustand verbleiben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 953 2024 Die Vorlage OF 1020/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2024, OF 1216/1 Betreff: Umbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" - Chance für umfassende Verkehrsberuhigung im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zum 4-gleisigen Ausbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" und die damit verbundene Verbesserung der Verkehrssituation für Zufußgehende, Radfahrende und ÖPNV-Nutzende. Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die sich mit dem Ausbau bietenden verkehrlichen und städtebaulichen Spielräume zu nutzen und die Verkehrsführung im Bahnhofsviertel zwischen Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gutleutstraße und Am Hauptbahnhof so umzugestalten, dass motorisierter Durchgangsverkehr im benannten Bereich unmöglich wird. Dabei soll die Zufahrt zu allen Gebäuden selbstverständlich gewährleistet bleiben. Nicht mehr benötigte Verkehrsflächen sollen konsequent entsiegelt und begrünt werden. Begründung: Für den motorisierten Durchgangsverkehr stehen um das Bahnhofsviertel herum die Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gutleutstraße und Am Hauptbahnhof / Düsseldorfer Straße zur Verfügung. Die Straßen im benannten Viereck sind für Menschen, deren Wege dort beginnen oder enden, weiterhin wichtig, nicht jedoch für den Durchgangsverkehr. Weniger Verkehr bedeutet weniger Lärm, weniger Umweltbelastung und mehr Lebensqualität für alle. Frankfurt sollte die Chance nutzen, die sich durch die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes ergibt. Antragsteller: Linke Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5395 2024 Die Vorlage OF 1216/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Parteien: Linke, Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2024, OF 1230/1 Betreff: Eine temporäre Sporthalle für die Falkschule auf dem Milleniums-Areal ermöglichen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert auf den Eigentümer der Fläche des "Millenium-Areals" (Hohenstaufenstraße) zuzugehen, um zu erreichen, dass dort eine temporäre Sporthallte errichtet wird. Begründung: Durch die Insolvenz des Immobilienentwicklers Ende 2023, der das Gelände am alten Polizeipräsidium entwickeln wollte, steht in den Sternen, wann und ob sich durch Flächentausch der Bau der dringend benötigten Sporthalle für die Falkschule in unmittelbarer Nähe zur Schule realisieren lässt. Gleichzeitig gibt es auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine Brache, das sogenannte Millennium-Areal, das vermutlich bis Ende der 2020er Jahre nicht bebaut werden wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5404 2024 Die Vorlage OF 1230/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen FDP und Linke (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2024, OF 1206/1 Betreff: Haushalt 2024/2025 Taubenschutzgitter an der Galluswarte - Ausgang Frankenallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den Taubenschutzgitter unter der Brücke der S-Bahn-Station Galluswarte, Ausgang Frankenallee, werden die nötigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Die Zustände unter der Bahnbrücke an der Galluswarte, Ausgang Frankenallee sind seit Jahren katastrophal. Die Gehwege sind mit Taubenkot übersät. Die Radbügel in der Mitte der Frankenallee werden nicht benutzt, da jeder Radfahrer befürchten muss, dass sein Rad mit Taubenkot verschmutzt wird. Entsprechend sieht auch die Bushaltestelle aus. Der Ortsbeirat hat schon öfter Maßnahmen gefordert, passiert ist nichts. An der Bahnunterführung Galluswarte, Ausgang Mainzer Landstraße, wurden bereits Taubenschutzgitter an der Unterseite der Bahnbrücke angebracht. Die Zustände haben sich daraufhin erheblich verbessert. Dies soll auch an der Bahnunterführung Ausgang Frankenallee umgesetzt werden, so dass Passanten, wartende Busnutzer, Radfahrer u.a. nicht fürchten müssen, dass sie von oben Taubenkot trifft. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 87 2024 Die Vorlage OF 1206/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2024, OF 1231/1 Betreff: Eine Sporthalle für die Falkschule auf alternativer Fläche? Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die dringend benötigte Sporthalle für die Falkschule und bei Bedarf weitere Schulerweiterungsbauten temporär auf der "Millennium-Areal" genannten Brachfläche zwischen Osloer Straße und Hohenstaufenstraße untergebracht werden können. Der Magistrat wird gebeten, hierzu mit der Eigentümerin des Grundstücks in Kontakt zu treten und vor allem folgende Fragen zu beantworten: 1. Bis wann kann das Grundstück mindestens von der Stadt genutzt werden? Welche Verlängerungsoptionen sind möglich? 2. Wann kann eine Sporthalle frühestens in Betrieb genommen werden? 3. Welche Bauweisen sind für provisorische Sporthallen denkbar? Wie unterscheiden sich die Arten in maximaler Nutzungsdauer, Bauzeit, Bau- und Unterhaltungskosten sowie Wiederverwertbarkeit? 4. Sind im Haushalt ausreichend Mittel verfügbar, um bei Einigung mit dem Grundstückseigentümer unverzüglich mit Planung und Bau der Sporthalle zu beginnen? Begründung: Durch die Insolvenz des Immobilienentwicklers Ende 2023, der das Gelände am alten Polizeipräsidium entwickeln wollte, steht in den Sternen, wann und ob sich durch Flächentausch der Bau der dringend benötigten Sporthalle für die Falkschule in unmittelbarer Nähe zur Schule realisieren lässt. Gleichzeitig gibt es auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine Brache, das sogenannte Millennium Areal, das vermutlich bis Ende der 2020er Jahre nicht bebaut wird. Eine Zwischennutzung des Grundstücks könnte für alle Beteiligten von Nutzen sein und sollte daher intensiv geprüft und bei positiver Votierung schnellstmöglich umgesetzt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 34 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 1231/1 absatzweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5405 2024 Die Vorlage OF 1231/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Erster Absatz: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen CDU (= Ablehnung) Zweiter Absatz: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2024, OF 986/6 Betreff: Griesheim: Einbahnstraßenlösung südliche Elektronstraße prüfen Die südliche Elektronstraße von der Eisenbahn bis zum Main ist für den nach dem Abbruch der Omega-Brücke stark angestiegenen Begegnungsverkehr eigentlich zu schmal. Autos fahren auf den Bürgersteig, manchmal geht es überhaupt nicht mehr vorwärts, die Straße ist eigentlich nicht für den Begegnungsverkehr von LKW und den ausschließlich in südliche Richtung fahrenden Bussen geeignet, die Anwohner*innen leiden sehr. Die Einmündung aus der Linkstraße in die Elektronstraße wird zum zusätzlichen Problem, weil da oft Stau entsteht und sich große Autos, Busse und LKWs gegenseitig blockieren. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob eine Einbahnstraßenregelung auf der südlichen Elektronstraße von der Schranke in Richtung Main eine Erleichterung der Situation schaffen würde. Begründung: Eine Einbahnstraßenregelung würde bedeuten, dass man in Richtung Norden immer den Umweg über Stroofstraße - Mainzer Landstraße in Kauf nehmen müsste. Das geschieht allerdings auch heute schon, da viele Autofahrende inzwischen sowieso, um den Stau und das Warten an der Schranke zu vermeiden, diesen Weg wählen. Dafür würde der Verkehr in südlicher Richtung jedoch wieder flüssig und es würde allgemein viel ruhiger werden. Mehrere Bürger*innen haben eine Einbahnstraßenlösung in die aktuelle Diskussion gebracht und erwarten eine Einschätzung des Magistrates. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.05.2024, OF 1030/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 986/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 986/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1030/6 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, FDP und fraktionslos gegen SPD, GRÜNE und BFF (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2024, OF 996/6 Betreff: Nied: Planungsstand der IGS 15 am Standort Mainzer Landstraße 701 Vorgang: OM 5694/20 OBR 6; ST 473/23 Nach der Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 473 ist das Gelände an der Mainzer Landstraße 701 nach eingehender Prüfung geeignet für einen Schulstandort. Zusammen mit Vertretern der Schulgemeinde wurde die Phase 0 für eine 6-zügige IGS erfolgreich abgeschlossen. Die benötigten Mittel wurden für den Haushalt 2023 angemeldet. Die Baugenehmigung der IGS 15 an ihrem aktuellen Interimsstandort in der Palleskestraße endet 2025. Um eine erneute Verlängerung zu vermeiden ist geplant, dass der Neubau an der Mainzer Landstraße 701 bis 2025/2026 abgeschlossen sein soll. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten: Wie ist der aktuelle Planungsstand und kann der in der Stellungnahme ST473 genannte Zeitpunkt des Umzugs gehalten werden? Begründung: Ergibt sich aus dem Antragstext Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5694 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 473 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 924 2024 Die Vorlage OF 996/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.03.2024, OA 450 entstanden aus Vorlage: OF 1059/5 vom 12.03.2024 Betreff: Martin-Buber-Schule - Sporthalle vollumfänglich nutzbar machen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit der Auslagerung und dem Neubau der Martin-Buber-Schule die folgenden Punkte zu beachten, umzusetzen oder zu beantworten: 1. Ergänzend zu den bisherigen Planungen erhält die neue Sporthalle am Interimsstandort einen zweiten Umkleideraum. 2. Die Sporthalle erhält die bisher fehlenden Duschmöglichkeiten. 3. Der Magistrat hat im Zuge der Auslagerung der Martin-Buber-Schule nach geeigneten Standorten gesucht und das Bestandsbürogebäude Großer Hasenpfad/Mittlerer Hasenpfad gefunden. Geprüft hat er außerdem zwei Flächen im Bereich Bischofsweg 12, die jedoch nicht geeignet gewesen seien. Diese Flächen liegen außerhalb des Grundschulbezirks der Martin-Buber-Schule. Warum hat der Magistrat nicht ernsthaft Flächen im Grundschulbezirk der Martin-Buber-Schule geprüft? Solche böten sich zum Beispiel im Bereich Ziegelhüttenweg/Mittlerer Schafhofweg (bis Bahnlinie) an. Begründung: Auf dem Gelände des Interimsstandorts für die Martin-Buber-Schule und die Oberstufe der KGS Niederrad soll eine Sporthalle errichtet werden. Nach dem beschlossenen Raumprogramm soll nur ein Umkleideraum von rund 16 Quadratmetern für - nach Angaben des Magistrats - 1.050 Schüler beiderlei Geschlechts errichtet werden. Die Sporthalle benötigt mindestens zwei Umkleideräume und zwei Duschanlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 20.03.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 22.04.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 450 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4618, 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 22.04.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.03.2024, OF 1057/5 Betreff: Martin-Buber-Schule - Schulweg sichern, Verkehrschaos verhindern und den Ortsbeirat einbeziehen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Zusammenhang mit der Auslagerung und dem Neubau der Martin-Buber-Schule die folgenden Punkte zu beachten und umzusetzen: 1. Der vorhandene Verbindungsweg vom Lerchesberg (Wartegässchen/Letzter Hasenpfad) in Richtung Sachsenhäuser Landwehrweg ist zu beleuchten und zu befestigen, damit er als offizieller Schulweg anerkannt werden kann. 2. Solange dieser Verbindungsweg nicht zum Schulweg ausgebaut worden ist, ist ein Schulbus für die Schülerinnen und Schüler, deren Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt, einzurichten. 3. Für den Bereich Großer und Mittlerer Hasenpfad sowie für die daran angrenzenden Straßen ist ein Verkehrskonzept zu erarbeiten, um den zusätzlichen Verkehr schnell abfließen zu lassen. Aus diesem soll nachvollziehbar hervorgehen, wie der zusätzliche Verkehr schnell abfließen kann, ohne zusätzliche Staus zu erzeugen. Insbesondere ist darzulegen, wie die Ampelschaltungen an der Einmündung in die Mörfelder Landstraße so gestaltet werden kann, um zusätzliche Staus zu vermeiden. 4. Am Interimsstandort ist eine Kiss-and-ride-Zone einzurichten. 5. Die komplette Vorlage zur Gestaltung der beiden Schulhöfe am Interimsstandort ist dem Ortsbeirat unverzüglich zuzuleiten. Begründung: Der Weg zwischen Lerchesberg und dem Sachsenhäuser Landwehrweg wird nicht als offizieller Schulweg anerkannt, obwohl er eine schnelle Verbindung darstellt und gerne von den Schülern der Martin-Buber-Schule benutzt wird. Gem. § 161 Hessisches Schulgesetz haben Grundschüler, deren kürzester Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt, einen Anspruch auf kostenlose Beförderung. Vorrangig sollen diese Schüler auf öffentliche Verkehrsmittel verwiesen werden. Ist deren Benutzung nicht zumutbar, können die Schulträger, in Frankfurt der Magistrat, Schulbusse einsetzen (Abs. 4). Vorliegend ist die Benutzung mit öffentlichen Verkehrsmitteln den Grundschülern nicht zumutbar. Gemäß den Fahrtzeitangaben des RMV dauert der Schulweg vom Lerchesberg zum Interimsstandort der Martin-Buber-Schule im Großen Hasenpfad unter Benutzung der Buslinie 35 und Umstieg in die S-Bahn (Haltestelle Bahnhof Louisa) oder Umstieg am Riedhof in die Straßenbahn fast 40 Minuten. Daher ist ein Schulbus einzurichten. Durch die Verlagerung der Schule ist in diesem Bereich mit einem deutlich erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen. Ein Verkehrskonzept mit Aussagen zu den Ampelschaltungen an den Einmündungen zur Mörfelder Landstraße ist im Interesse der dort wohnenden Bevölkerung kurzfristig vorzulegen. Um Staus und gefährliche Situationen in den Wohnstraßen Großer Hasenpfad und Mittlerer Hasenpfad zu vermeiden ist am Schuleingang eine Kiss-and-ride-Zonen zu schaffen und entsprechend auszuschildern. So kann die ansonsten sehr angespannten Verkehrssituationen vor Ort abgemildert werden. Die endgültige Entscheidung über die Schulhofgestaltung obliegt den Ortsbeiräten. Der Ortsbeirat ist deshalb vollumfänglich zu unterrichten und einzubinden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2024, TO I, TOP 52 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5341 2024 Die Vorlage OF 1057/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2024, OF 1059/5 Betreff: Martin-Buber-Schule - Sporthalle vollumfänglich nutzbar machen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Zusammenhang mit der Auslagerung und dem Neubau der Martin-Buber-Schule die folgenden Punkte zu beachten, umzusetzen und zu beantworten: 1. Ergänzend zu den bisherigen Planungen erhält die neue Sporthalle am Interimsstandort einen zweiten Umkleideraum. 2. Außerdem erhält die Sporthalle die bisher fehlenden Duschmöglichkeiten. 3. Der Magistrat hat im Zuge der Auslagerung der Martin-Buber-Schule nach geeigneten Standorten gesucht und das Bestandsbürogebäude Großer Hasenpfad/Mittlerer Hasenpfad gefunden. Geprüft hat er außerdem zwei Flächen im Bereich Bischofsweg 12, die jedoch nicht geeignet gewesen seien. Diese Flächen liegen außerhalb des Grundschulbezirks der Martin-Buber-Schule. Warum hat der Magistrat nicht ernsthaft Flächen im Grundschulbezirk der Martin-Buber-Schule geprüft? Solche böten sich zum Beispiel im Bereich Ziegelhüttenweg/Mittlerer Schafhofweg (bis Bahnlinie) an. Begründung: Auf dem Gelände des Interimsstandorts für die Martin-Buber-Schule und die Oberstufe der KGS Niederrad soll eine Sporthalle errichtet werden. Nach dem beschlossenen Raumprogramm soll nur ein Umkleideraum von rd. 16 qm für - nach Angaben des Magistrats - 1.050 Schüler beiderlei Geschlechts errichtet werden. Die Sporthalle benötigt mindestens zwei Umkleideräume und mindestens zwei Duschanlagen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.11.2023, M 215 (nicht öffentlich) Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2024, TO I, TOP 1 Beschluss: Anregung OA 450 2024 1. Der Vorlage M 215 wird unter Hinweis auf OA 450 2024 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1059/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 1047/5 Betreff: Abwasserkanal westlich des Sachenhäuser Landwehrwegs sanieren Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Abwasserkanal im Sachsenhäuser Landwehrweg zu sanieren und diesen dabei gleichzeitig für den Standort der neuen Martin-Buber-Schule angemessen zu dimensionieren. Zusätzlich soll der Stichweg zwischen dem 1. Wartegässchen und dem Sachsenhäuser Landwehrweg mit einem eigenen Abwasserkanal ausgestattet werden, damit dieser als offizieller Schulweg deklariert werden kann. Der neu installierte Abwasserkanal für den Stichweg ist von Anfang an in die Planung einzubeziehen und muss an den Abwasserkanal des Sachsenhäuser Landwehrwegs angeschlossen werden. Begründung: Die Martin-Buber-Schule sieht sich an ihrem aktuellen Standort wiederholt mit Problemen bei der ordnungsgemäßen Ableitung von Regenwasser und Abwasser konfrontiert. In Anbetracht der geplanten Errichtung eines neuen Schulstandorts an dieser Stelle wird die frühzeitige Sanierung des Abwasserkanals von entscheidender Bedeutung sein, um möglichen zukünftigen Herausforderungen präventiv entgegenzuwirken. Diese Sanierungsmaßnahmen sind auch unerlässlich, um einen sicheren Schulweg über den Stichweg zu gewährleisten. Im Zuge dieser Planungen sollte ebenfalls eine umfassende Überprüfung erfolgen, ob weitere Sanierungs- und Verlegungsarbeiten für Versorgungsleitungen notwendig sind. Dies könnte Gas, Telefon, Glasfaser, Strom und Trinkwasser umfassen. Eine zeitgemäße Bauweise der Schule sowie eine moderne Infrastruktur für die Anwohner erfordern eine ganzheitliche Betrachtung und entsprechende Maßnahmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2024, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5334 2024 Die Vorlage OF 1047/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 940/6 Betreff: Griesheim: Beleuchtung Fuß- und Radweg entlang der A 5 und über die A 5 (östliche Seite) zwischen Griesheimer Stadtweg und Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für ausreichende Beleuchtung neben der A 5 und hoch zur A 5 auf dem dort vorhanden Fuß- und Radweg zwischen Griesheimer Stadtweg und Mainzer Landstraße zu sorgen. Begründung: Entlang der A 5 und hoch zur A 5 über die Bahngleise befindet sich auf der östlichen Seite der A 5 Fuß- und Radwege. Diese sind nicht oder sehr ungenügend beleuchtet und sind Angsträume. Da diese Wege nun auch als Umleitung für die Fahrradfahrenden genutzt werden und werden sollen, ist es notwendig, dass hier die Angsträume beseitigt werden und diese Wege entsprechend ausgeleuchtet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5201 2024 Die Vorlage OF 940/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2024, OF 1175/1 Betreff: Eine Sporthalle für die Falkschule auf alternativer Fläche? Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob eine Sporthalle für die Falkschule und bei Bedarf Erweiterungsbauten temporär auf dem "Millennium-Areal" auf der nördlichen Seite der Hohenstaufenstraße untergebracht werden können. Hierzu möge der Magistrat mit der Eigentümerin des Grundstücks in Kontakt treten. Begründung: Durch die Insolvenz des Immobilienentwicklers Ende 2023, der das Gelände am alten Polizeipräsidium entwickeln wollte, steht in den Sternen, wann und ob sich durch Flächentausch der Bau der dringend benötigten Sporthalle für die Falkschule in unmittelbarer Nähe zur Schule realisieren lässt. Gleichzeitig gibt es auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine Brache, das sogenannte Millennium-Areal, das vermutlich bis Ende der 2020er Jahre nicht bebaut weden wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1175/1 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.02.2024, OF 1163/1 Betreff: Niddastraße Ecke Düsseldorfer Straße: Entwässerung gewährleisten, Abflüsse instand setzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Entwässerung auf der Niddastraße Ecke Düsseldorfer Straße auf Höhe der ehemaligen Sparkassenfiliale instand setzen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, dass in Zukunft dort das Regenwasser ordentlich abfließen kann und es nicht zur Bildung großer Wasserlachen kommt. Begründung: Nach starken Regenfällen kommt es regelmäßig vor, dass sich auf der Niddastraße Ecke Düsseldorfer Straße auf Höhe der ehemaligen Sparkassenfiliale eine große Wasserlache bildet. Der dort stark frequentierte Zebrastreifen ist dann nur noch in Teilen nutzbar. Im Winter könnte das stehende Wasser sogar noch gefrieren und dann zu einer Gefahrenstelle werden. Es ist also dringend geboten, dass dort eine Lösung gefunden wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5222 2024 Die Vorlage OF 1163/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.02.2024, OA 439 entstanden aus Vorlage: OF 936/6 vom 30.01.2024 Betreff: Griesheim: Bau/Aufstellen einer Behelfsbrücke während der mindestens siebenmonatigen Sperrung der Fußgängerunterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. während der Sperrung der für die zu Fuß Gehenden wichtigen Stadtteile verbindenden Fußgängerunterführung als auch für die Nutzer des ÖPNV zwischen Sommer 2024 und mindestens Frühjahr 2025 gesperrten Tunnels eine Behelfs brücke aufzustellen/zu installieren; 2. zu prüfen und zu berichten, wie die Behelfsbrücke barrierefrei sein kann, ohne eine Verzögerung des Baus der Behelfsbrücke zu verursachen. Begründung: Nach der letzten Ortsbeiratssitzung hat es viele Gespräche zwischen und mit den Bürgern gegeben und das Für und Wider wurde diskutiert. Hierbei hat sich herauskristallisiert, dass für alle nicht nachvollziehbar ist, warum die Behelfsbrücke für die Fußgänger aus Kostengründen nicht installiert werden soll. Für die Brücke wurden Kosten in Höhe von circa zwei Millionen Euro und 10.000 Euro am Tag genannt. Das hört sich erst einmal viel an. Durch alle Nutzer umgerechnet wären das aber bei der Nutzung während der Bauzeit Kosten von circa zwei Euro pro Tag/pro Nutzer. Darin sind sowohl die Wechsler der Stadtteile inbegriffen als auch die Nutzer der S-Bahnen. Die Nutzer, die aus Griesheim-Mitte die S-Bahnen nutzen, hätten eine gute und kurze Verbindung zum Bahnhof. Es wurden schon Wetten abgeschlossen, dass man bei Nutzung der Straßenbahn auf der Mainzer Landstraße zum Hauptbahnhof und von dort zurück zum Griesheimer Bahnhof (um dann seinen Zug am Griesheimer Bahnhof in Richtung Höchst oder Innenstadt zu erreichen) eventuell schneller sein könnte, als mit der Fahrt mit dem Bus der Linie 89 durch Griesheim, welcher über die Schranke in der Elektronstraße und durch ganz Alt-Griesheim (Griesheim-Süd) fahren muss, um an der Endhaltestelle "Erzberger Straße" auszusteigen und zu Fuß zum Bahnhof zu laufen oder durch nochmaliges Umsteigen in den Bus der Linie 45 den Bahnhof zu erreichen. Bei der Rückfahrt hält zwar der Bus direkt am Bahnhof, aber bei Ankunft der S-Bahnen werden dann mehr Menschen den Bus nutzen müssen, als der Bus Platz bietet. Das heißt, man muss auf den nächsten oder übernächsten Bus oder den danach warten; das mit den jeweils neu angekommenen Nutzern der S-Bahn. Zurück geht es über die Gleise der Elektronstraße. Man kann sich ausrechnen, wie lange ein jeder dann unterwegs ist, um den Arbeitsplatz, das Zuhause oder sonstige Termine außerhalb Griesheims zu erreichen. Selbst innerhalb Griesheims ist es eine sehr lange Fahrt. Bei allem Verständnis für die Notsituation ist dies inakzeptabel und die Ersatzbrücke muss gebaut werden, wohlwissend, dass Menschen mit schweren Bewegungseinschränkungen diese nicht nutzen können. Denn keiner weiß, ob es tatsächlich bei den angepeilten sieben bis acht Monaten bleibt. Wie schon angeführt, wären die Kosten der Brücke heruntergerechnet auf den Tag und Nutzer "Peanuts", wie ein großer Bänker Frankfurts mal erheblich größere Ausgaben nannte. Die Griesheimer sind der Meinung, dass das eine Summe ist, die man für sie ausgeben können muss. Es kam schon die Frage auf, ob das vorgesehene umständliche Verfahren ohne Brücke auch den Bürgern des Westends, Nordends oder Bornheims zugemutet werden würde. Die kostenfreie Nutzung der Busse der Linie 89 während der Sperrzeiten ist ein sehr gutes Angebot und hilft denjenigen, die schlecht zu Fuß unterwegs, keine Dauernutzer des ÖPNV mit einer Zeitfahrkarte und nicht motorisiert sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.06.2024, B 252 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 14.02.2024 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 11.03.2024, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 439 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2024, TO II, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage OA 439 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei Beschlussausfertigung(en): § 4571, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2024 Aktenzeichen: 66-2
Keine Partei
Auf der verkehrsreichen Mainzer Landstraße, besonders zwischen Platz der Republik und Gustavsburgplatz, ist zwar ein Schutzstreifen für Radfahrende eingezeichnet. Dieser Schutzstreifen wird aber regelmäßig durch haltende Autos blockiert. Viel zu oft müssen Radfahrende ihre Schutzzone im fließenden Verkehr verlassen. *Idee* Aus den Schutzzonen rechts und links soll ein sicherer, baulich getrennter Radweg werden. Baulich getrennt bedeutet, dass nicht allein durch Farbe der Radweg markiert sondern z.B. durch Poller abgesichert wird. Dadurch werden nicht nur schwächere Verkehrsteilnehmende geschützt, sondern die Autospur verengt. Diese Fahrbahnverengung führt nachweislich zur Geschwindigkeitsreduktion und damit ebenfalls zu mehr Verkehrssicherheit.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Mainzer Landstraße ist eine vielbefahrene und zudem auch von der Tram benutzte Straße. Als Radfahrer fühlt man sich an einigen Stellen vor allem zwischen Griesheim und Platz der Republik sehr unsicher. Mein Vorschlag besteht darin, dass der Radweg entlang der Mainzer Landstraße baulich vom Kfz-Verkehr abgegrenzt werden sollte, Beispielsweise durch einen Durchgehenden Bordstein oder Poller etc. An den meisten Stellen ist der Radweg nicht einmal farblich markiert.
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Weiter lesen auf FFM.DEAn der Straßenbahn Haltestelle Schwalbacher Straße Stadtauswärts Richtung Griesheim; Mainzer Landstraße / Schwalbacher Straße im Herzen des Gallus gibt es keinen Mülleimer der FES oder der VGF. Es gibt keine Möglichkeit "Laufmüll" richtig zu entsorgen, entsprechend sieht die viel besuchte Station und Straßenecke aus. Bitte stellt einen Mülleimer der FES an der Straßenecke und/oder einen Mülleimer der VGF an der Straßenbahnhaltestelle auf wie an anderen Straßenecken/Haltestellen.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Straße Letzter Hasenpfad in Sachsenhausen ist als wesentlicher Teil des Schulwegs zur Martin-Buber-Grundschule zwischen den Hausnummer 66 und 113 als Verkehrsberuhigte Straße ausgestaltet. Während der Gehweg zwischen der Einmündung Schützenhüttenweg und Esperantostraße (auf dem Bild gelb markiert) noch breit genug ist, dass Personen (insbesondere Schulkinder) nebeneinander gehen können und Begegnungsgehverkehr möglich ist. Ab der Esperantostraße bis zum Sachsenhäuser Landwehrweg ist der Gehweg jedoch mit metallenen Barrieren (auf dem Bild: blauer Pfeil) von der Verkehrsberuhigten Straße (auf dem Bild rot markiert) abgegrenzt. Allerdings nicht in der Breite des Gehwegs; die Barrieren wurden vielmehr so eingesetzt, dass die Gehwegbreite nun deutlich reduziert ist (auf dem Bild: siehe rote Linie). Dies führt leider dazu, dass ein Begegnungsgehverkehr nicht mehr möglich ist, ohne dass auf die Straße ausgewichen werden muss. Erst recht nicht, wenn Schulkinder erfreulicherweise mit Rollern oder Fahrrädern oder Personen mit beispielsweise Kinderwägen unterwegs sind. Insofern stellt sich die Frage: Wieso wurde die verkehrsberuhigte Straße hier künstlich erweitert - zu deutlichen Lasten der Zufußgehenden? Dies muss im Sinne der Flächengerechtigkeit dringend geändert werden, zumal der Gehweg auf der anderen Straßenseite aufgrund von Falschparkern nicht nutzbar ist.
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Weiter lesen auf FFM.DESeit Jahren müssen Fahrgäste, die auf den Bus 52 unter dem Bahnsteig Galluswarte warten oder zur S-Bahn gehen, sich mit diesem dreckigen und von Tauben überbevölkerten Ort abgeben. Jeden Tag in der früh kommen Putztrupps mit Hochleistungsreinigern um die vollgekoteten Böden unter hohem Wassereinsatz zu reinigen. Dieser ganze Taubendreck ist unzumutbar und gesundheitsschädlich. Warum sind hier die Decken der Unterführung nicht wie beim Haupteingang an der Mainzer Landstraße mit Netzen gegen Tauben gesichert. Im Vergleich zu dem täglichen kosten- und wasserintensiven Reinigungsaufwand wäre das sicherlich eine bessere Lösung.
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Weiter lesen auf FFM.DEes ist wichtig in Mainzer Landstraße zwischen Schwalbacher Straße und Rebstockerstr noch eine Ampel zu stellen
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Weiter lesen auf FFM.DEAn die Gleis Überfahrt von der Mainzer Landstraße in die Kehreinstr. Gegen die Einbahnstraße. Hier passieren öfter Unfälle da die Leute verbotener Weise abkürzen wollen. Da eine Kralle montieren die sich runter klappt wenn man die Straße richtig herum befährt.
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Weiter lesen auf FFM.DEMein Vorschlag wäre eine Verlängerung der Grünphase an der Ampel Hafenstraßen / Mainzer Landstraße in Fahrtrichtung Griesheim bis zum Ende der Bauarbeiten an der Camberger Brücke. Die aktuelle Grünphase an dieser Ampel ist so kurz, dass es immer nur 3 - 4 Autos schaffen die Ampel auf einmal zu passieren. Dadurch ist der Rückstau manchmal bis hinter den Hafentunnel und da die Spur zum links abbiegen so kurz ist kommt es regelmäßig zum Verkehrschaos.
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Waldspielpark Scheerwald im Frankfurter Stadtwald am Sachsenhäuser Landwehrweg ist im Hochsommer besonders attraktiv. Zusätzlich zu den großen Wasserspielen gibt es einen Spielbereich für Kinder, ein Rollschuhfeld und zwei Bolzplätze, leider im Moment keine Tischtennisplatten (warum???) Außerdem besteht die Möglichkeit, gegen ein geringes Entgelt Minigolf zu spielen. Der Grillplatz erfreut sich großer Beliebtheit. Umso unverständlicher ist, dass sich zwar ein großer Parkplatz (Parkplatz am Scheerwald), aber kein Abstellplatz für Fahrräder dort befindet. Es kommen aber immer mehr große und kleine Leute mit dem Fahrrad und nicht mehr mit dem Auto. Der Fahrradverkehr braucht nicht nur Wege, sondern auch vernünftige Parkplätze. Auf dem geschnitzten Plan am Eingang des Parks ist zwar ein Fahrradabstellplatz eingezeichnet, aber es gibt keine Fahrradständer. Es sollten am Eingang des Parks Fahrradständer eingerichtet werden, etwa so wie nicht weit entfernt am Goetheturm.
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Weiter lesen auf FFM.DEGuten Morgen sehr geehrte Damen und Herren, leider fällt mir seit Tagen auf, das der Rasensprenger an der Friedrich Ebert Anlage Ecke Hohenstaufenstraße stundenlang den Rasen sprengt. Die Bürger werden aufgefordert Wasser zu sparen, dann sollte die Stadt aber hier ein Vorbild sein und diese sinnlose Aktion sofort einstellen. Vielen Dank. Ich würde mich freuen, wenn ich am Montag beim vorbei radeln keine Verschwendung mehr feststellen muss. Ein schönes Wochenende. Dagmar Domning
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Mainzer Landstraße benötigt dringend zur Gefahrenabwehr eine Fußgängerampel in der Höhe Krifteler Straße, vor allem da sich genau gegenüberliegend Lidl, Aldi und das REWE Center befinden. Die bestehenden Ampeln an der ecke Rebstöcker Straße und Schwalbacher Straße sind beide über 250 Meter in beiden Richtungen zu weit entfernt. Der Abschnitt der Mainzer Landstraße ist von Fußgängerampel zu Fußgängerampel 520 Meter (EINEN HALBEN KILOMETER) entfernt. Somit ist es nicht verwunderlich das sehr viele Fußgänger gefährlich dort die Mainzer Landstraße im fließenden Verkehr überqueren, um die Discounter und Supermärkte zu erreichen! Hier muss mehr sicherheit her, also bitte eine neue Ampel für die Mainzer Landstraße in der Höhe Krifteler Straße installieren.
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Parkplatz (direkt an der Apfelweinwirtschaft "Zur Buchscheer") an der Kreuzung Ziegelhüttenweg / Gablozerstraße sollte nun endlich mal begrünt werden. Geplant wurde schon viel aber umgesetzt noch gar nichts. Es ist nur Asphalt, Schotter und Beton vorhanden.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Haltestelle Galluswarte Ausgang Franken-Allee ist immer stark mit Taubenkot verunreinigt. Der Ausgang an der Mainzer Landstraße wurde effektiv gegen Tauben gesichert. Bitte auch dir Frankenallee sichern
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Vorschlag besteht darin, einen Radverkehrsabzweig von und zu der Mainzer Landstraße Südseite zu ergänzen, um eine größtenteils schon bestehende Verbindung aus Nied und Griesheim Richtung Schwanheim zu vervollständigen, zu verbessern und damit das Radverkehrsnetz weiter zu stärken.
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Weiter lesen auf FFM.DEAn der Ecke Mainzer Landstraße / Waldschulstraße (Fahrtrichtung Nied) könnte man für die Rechtsabbieger ein Verkehrsschild „grün Pfeil“ montieren. Hier gibt es keinen Verkehr der von links kommen kann. Ferner müsste man nur den Fußgänger- sowie Radfahrverkehr berücksichtigen, welcher sehr gut einsehbar ist.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Moselstraße dient als ausgewiesene Radroute vom Mainufer in Richtung Westend und Bockenheim. Von Fahrradfahrer*innen wird sie rege genutzt, gerne auch als Möglichkeit zur Umfahrung des Bereichs um den Hauptbahnhof. Da die Stadt Frankfurt sich grundsätzlich einer stärkeren Förderung des Radverkehrs verpflichtet hat, wäre es meiner Meinung nach sinnvoll die Ampelschaltung entlang der Moselstraße anzupassen. Aktuell ist es so, dass in beiden Richtungen 3-4 Ampelstopps mit dem Fahrrad im Bereich der Moselstraße nötig sind. Dies bedeutet, dass die Durchfahrt für Fahradfahrer*innen sich deutlich verbessern ließe, wenn entlang der Moselstraße in beiden Fahrtrichtungen eine "Grüne Welle" für Geschwindigkeiten zwischen 15 und 25 km/h eingeführt werden würde (vom Untermainkai bis zur Mainzer Landstraße). Ich sehe diese Idee als wichtige und relativ einfach umzusetzende Maßnahme auf dem Weg zu einer fahrradfreundlichen Stadt, vor allem da dieser Weg eine offizielle Fahrradroute der Stadt darstellt. Diese Strecken sollten entsprechend attraktiv gestaltet sein, damit noch mehr Menschen auf das Fahrradfahren umsteigen.
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Weiter lesen auf FFM.DESeit Inkrafttreten der StVO Novelle im April 2020 gilt für das Überholen einspuriger Fahrzeuge durch mehrspurige Kraftfahrzeuge ein Mindestabstand von 1,5m. Im Alltag wird diese Regelung kaum befolgt, Kontrollen oder gar Konsequenzen für dieses potentiell gefährdende Verhalten sind jedoch eine Seltenheit. Von Autofahrern werden gerne Ausreden der Art "du hast doch deinen Radweg, da muss ich keinen weiteren Abstand halten" ins Feld geführt. Besonders kritisch ist dies in einspurigen Bereichen, in denen der vorgegebene Überholabstand durch bauliche Gegebenheiten, durchgezogene Linien, o.Ä. mit den meisten Fahrzeugen gar nicht eingehalten werden kann. Zusätzlich befinden sich rechts des Radweges häufig Parkplätze oder Parkbuchten, zu denen man als Radfahrer mindestens 0,8m Abstand halten sollte bzw. muss, was den möglichen Abstand zu überholenden Autos weiter verringert. Prominente Abschnitte mit diesen Bedingungen sind insbesondere die nördliche Eschersheimer Landstraße zwischen den U-Bahn Stationen Weißer Stein und Hügelstraße, sowie große Bereiche der Mainzer Landstraße zwischen dem Platz der Republik (bzw. Kreuzung Ludwigstrasse) und dem Gustavsburgplatz. Auf diesen Abschnitten kommt es durch das hohe Verkehrsaufkommen und die hohe Dichte an Radfahrern wohl täglich zu hunderten von Verstößen gegen die StVO und die Gefährdung von Radfahrern, durch das weiterhin kaum kontrollierte (teilweise) Halten / Parken auf Radwegen wird diese Situation sogar noch weiter verschärft. Um die Sicherheit der Radfahrer zu verbessern und klare Verhältnisse zu schaffen, sollte in diesen Bereichen dringend in regelmäßigen Abständen das "neue" Verkehrszeichen 277.1 angebracht werden, das ein generelles Überholverbot von zweispurigen gegenüber einspurigen Fahrzeugen anzeigt. Idealerweise wird dies nach dem Vorbild der Schloßstrasse auch durch die entsprechenden Fahrbahnmarkierungen inkl. der Dooring Zone (wo notwendig) deutlich gemacht. Gerade zu Stoßzeiten ist der Autoverkehr auf diesen Ausfallstraßen maximal geringfügig schneller als gut fließender Radverkehr, das Argument des "Ausbremsens" wiegt darüber hinaus kein Tolerieren von StVO Verstößen auf. Im Gegenteil wird zu diesen Zeiten gerade der Radverkehr verstärkt ausgebremst wenn man an Ampeln nicht selbst Autofahrer mit <1,5m Abstand überholt (und diesen Autos somit im Anschluss ebenfalls ein Überholen mit geringem Abstand zugesteht). Für ein ernstzunehmendes Bekenntnis zur Verkehrswende ist die konsequente Durchsetzung der Sicherheit schwächerer Verkehrsteilnehmer unerlässlich.
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Weiter lesen auf FFM.DEAn der Kreuzung Mainzer Landstraße / Krifteler Straße muss endlich eine Ampel (Lichtsignalanlage/LSA) installiert werden, um Fußgängern die Möglichkeit zu geben, an dieser Stelle sicher die Straße zu queren und Autofahrern, die von der Krifteler Straße nach links auf die Mainzer Landstraße abbiegen wollen, dies ebenfalls sicher zu ermöglichen. Am 05. Februar ereignete sich schon wieder ein schwerer Unfall an dieser Stelle, was mit einer Ampel nicht passiert wäre. Außerdem queren durch die vielen neuen Wohnungen und die Supermärkte viele Menschen dort jeden Tag die Straße, was aber ohne Ampel oft sehr gefährlich ist.
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Weiter lesen auf FFM.DESehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich für eine modernisierte Wege- und Straßenbeleuchtung für den Bereich „im Sechholder“ in FFM-Nied einsetzen. Analog der Neugestaltung des Fußwegs zwischen der Mainzer Landstraße am Bahndamm entlang bis zum Bhf.-Nied. Momentan ist die Beleuchtung sehr hell und in Bezug auf Lichtverschmutzung ( Strahlungswinkel und Lichttemperatur ) sowie aus Energiespargründen, wäre eine Erneuerung der teilweise knapp 50 Jahre alten Installation wünschenswert. Mit freundlichen Grüßen
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Weiter lesen auf FFM.DEGuten Tag, in weiten Teilen der Stadt gilt neuerdings Tempo 40. Ok, muss man mit leben. Aber: was hilft‘s, wenn‘s keiner kontrolliert?!? Auf der Oeserstraße gilt seit Jahrzehnten Tempo 40. Blöd nur, wenn sich insbesondere abends und nachts niemand dran hält. Ab 20 Uhr fährt die Hälfte mindestens 80 km/h. Ab 22 Uhr ist Tempo 100 keine Seltenheit. Die wenigen mobilen Blitzer muss die SV über‘s ganze Stadtgebiet verteilen. Warum werden nicht mehr von den Blitzersäulen aufgebaut? An der Finanzierung kann’s nicht liegen. Die Säulen finanzieren sich selbst (fragt mal in Wiesbaden nach). Auf der Mainzer Landstraße geht’s ja auch.
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Weiter lesen auf FFM.DEZwischen der Messe und dem Main (Friedensbrücke) verläuft die folgende direkte Strecke: Friedrich-Ebert-Anlage >> Düsseldorfer Straße >> Am Hauptbahnhof >> Baseler Straße Dabei gibt es entlang dieser gesamten Strecke nur auf der Friedrich-Ebert einen Fahrradweg auf beiden Seiten (siehe grüne Markierung auf dem Bild). Auf den anderen drei Teilen der Strecke gibt es gar keinen und man muss als Fahrradfahrer auf die Spuren der Autofahrer ausweichen (siehe rote Markierung auf dem Bild). In diesem Abschnitt werden von den Autofahrern viele Spurwechsel vorgenommen und es ist somit ein extrem gefährlicher Bereich für Radfahrer. Es gibt jedoch keine Alternative. Eine besonders gefährliche Stelle ist hierbei Folgende: Von der Messe her kommend endet der Fahrradweg relativ am Anfang der Düsseldorfer Strasse in der Höhe der Niddastraße abrupt und man befindet sich direkt auf einer Spur für rechtsabbiegende Autofahrer. Hier herrscht besonders akuter Handlungsbedarf. Ich finde die Frankfurter haben rund um den Bahnhof definitiv einen vernünftigen und sicheren Fahrradweg verdient.
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Weiter lesen auf FFM.DEAn der Ecke Karlstraße/Niddastraße im Bahnhofsviertel wäre es toll, wenn es einen Zebrastreifen gäbe. Die Verkehrssituation ist teilweise unübersichtlich und Autofahrer haben keinen Anreiz an der Stelle stehenzubleiben, um Fußgänger passieren zu lassen.
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Weiter lesen auf FFM.DEBogotá und Berlin machen es vor: In Zeiten von Corona ist es wichtig, den Menschen die Möglichkeit zu geben, sich in sicherem Abstand voneinander fortzubewegen. Eine kostengünstige und sehr schnell umsetzbare Maßnahme ist die Umwidmung von Autospuren in Fahrradspuren auf mehrspurigen Hauptstraßen. In den letzten Wochen hat der motorisierte Individualverkehr in Frankfurt stark abgenommen, der Platz auf den Straßen wird also nicht für Autos benötigt. Der Radverkehr dagegen hat zugenommen, auch, weil Menschen nicht eng gedrängt im ÖPNV unterwegs sein wollen. Der Straßenraum könnte also umgewidmet werden, um dem vermehrten Bedarf gerecht zu werden und damit auch Rad Fahrende ausreichend Platz voneinander halten können. Besonders geeignet dazu sind folgende Straßen: Reuterweg/Berliner Straße, Eschersheimer Landstraße, Friedberger Landstraße, Ludwig-Landmann-Straße, Miquelallee, Adickesallee, Hanauer Landstraße, Mainzer Landstraße ab Platz der Republik Richtung Oper, Düsseldorfer Straße/Baseler Platz/Friedensbrücke. Beispiele aus anderen Städten: - Bogotá: https://www.smartcitiesworld.net/news/news/bogota-expands-bike-lanes-overnight-to-curb-coronavirus-spread-5127 - Berlin: https://twitter.com/SenUVKBerlin/status/1242859043716202498?s=20 - New York: https://nyc.streetsblog.org/2020/03/20/breaking-mayor-announces-emergency-bike-lanes-for-smith-street-second-ave-gap/
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Weiter lesen auf FFM.DEGuten Tag, ich fahr seit 20 Jahren von der Arbeit die Mainzer Landstraße vom Platz der Republik zur alten Oper von der Arbeit heim. Die Rechtsabbieger-Situation der Fahrzeuge und auch das Parken auf dem Radweg artet aktuell immer mehr aus, insbesondere gegenüber der Dt. Bank bei den Abbiegern in die Jungshofstraße. Ich bin regelmäßig froh, wenn ich das überlebe! Hier bzw. auf dem ganzen Radweg würden rote Markierungen sicher mehr Klarheit und Aufmerksamkeit und somit mehr Radlersicherheit schaffen.
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Weiter lesen auf FFM.DEJeden Tag Muell im Ziegelhüttenweg Richtung Wald !!!!!
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Weiter lesen auf FFM.DEDas Gallus boomt und wächst wie kein anderer Frankfurter Stadtteil. Seit gut 15 Jahren entstehen tausende neue Wohnungen und Arbeitsplätze. Städtebaulich bedingt entfällt der Hauptverkehr auf die West-Ost-Achse, also die Mainzer Landstraße. Hier drängen sich Individualverkehr (Auto) und ÖPNV (3 Straßenbahnlinien (Tram)). Hinzu kommt der nicht-motorisierte Verkehr. Die Verlängerung der Linie 14 (Dezember 2019) ist zu begrüßen, sie löst aber den drohenden Verkehrsinfarkt nicht. Vor allem in der Rushhour (morgens/vormittags und am frühen Abend) sind die Trams bedenklich überfüllt, eine weitere Erhöhung der Tramtaktung aber kaum möglich. Hinzu kommen regelmäßige Konflikte zwischen Individualverkehr und Tram. Die Eröffnung der Verlängerung der U-Bahnlinie 5 (in "zweiter Reihe" entlang der Europaallee) steht frühestens im Jahr 2024 an. Um den drohenden Verkehrskollaps entlang der Mainzer Landstraße abzuwenden, sollte die Stadt Frankfurt dringend tätig werden. 1. Hier wäre eine verkehrstechnische Analyse angebracht, Alternativen zum Engpass Tram+Mainzer Landstraße zu entwickeln. 2. Als temporäre Lösung wäre eine parallele Busverbindung sinnvoll, die die Etappen Griesheim-Galluswarte und Galluswarte-Platz der Republik bedient und somit in den Spitzenzeiten die Tramlinien entlastet. 3. Perspektivisch ist der Flaschenhals Galluswarte umfassend umzubauen. Der Schnittpunkt von 6 Straßen, Tramlinien, S-Bahnen, Fuß- und Radverkehr ist unlängst an seine Kapazitätsgrenzen gestoßen und kann aktuell keiner Verkehrsform gerecht werden. Allen voran der nicht-motorisierte Verkehr ist hier im Hintertreffen und vor allem in der Rushhour stark gefährdet.
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Weiter lesen auf FFM.DEWenn man von der Mönchhofstraße nach rechts auf die Mainzer Landstraße einbiegen will, ist es sehr schwer, die von links kommenden Autos zu sehen. An der Bushaltestelle Mönchhofstraße pausieren sehr oft Busse und blockieren die Sicht. Deshalb schlage ich einen Spiegel vor, damit man den Verkehr besser sehen kann.
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Weiter lesen auf FFM.DERegelmäßige Straßen Reinigung des Ziegelhüttenweg Richtung Wald !!!!
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Weserstraße, als Verbindungsstück der Haupverkehrsstraßen Mainzer Landerstraße und Taunusstraße, ist für die anliegenden neu entwickelten Wohngebäude und zukünftigen Wohn- und Hotelobjekte der entscheidende Einflussfaktor für eine angemessene Lebensqualität. Das aktuelle Verkehrskonzept lässt jedoch eine angemesse Lebensqualität nicht zu, da dieses nicht auf die Bedürnisse eines nunmehr stark mit Wohnungen besiedeltes Viertel zugeschnitten ist. Insbesonders sind folgende Gründe zu nennen: - Sehr hohe Emmissionen durch stark beschleunigende, rasende bzw. zu schnell fahrende Fahrzeuge. Nach Abbremsen auf Höhe der Kreuzung Niddastr./Weserstr. ist gerade bei einer Grünphase der Ampel an der Kreuzung zur Taunusstr. zu beobachten, dass der Großteil der Fahrzeuge sehr stark beschleunigt, da die sehr breit ausgebaute Straße dies zulässt. Dadurch entstehen hohe Geräusch- und Schadstoffemmissionen. - Eine sichere Überquerung des Zebrastreifens ist nicht möglich. Von der Mainzer Landstraße kommende Fahrzeuge weisen eine zu hohe Geschwindigkeit auf, um rechtzeitig bremsen zu können. Ebenso werden häufig Fußgänger von von der Niddastr. abbiegenden Fahrzeugen übersehen. - Das Verlassen des Viertels mit dem Fahrrad in Richtung Westend ist nicht angemessen möglich. Das befahren der Weserstraße in Richtung Mainzer Landstraße ist durch die parkende Autos auf Höhe der Deutschen Bank und dem starken Gegenverkehr nicht möglich. Die Route über die Taunusstr. ist durch fehlende Fahrradwege, starkem Verkehr und den beidseitig parkenden Autos nicht sicher. Ein neues Verkehrskonzept, mit Elementen wie z. Bsp. einer Umwandlung der Weserstraße in eine 30er Zone, Neugestaltung des Zebrasteifens, etc. kann die Lebensqualität deutlich erhöhen.
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Weiter lesen auf FFM.DEÖPNV Frankfurt 2035 I. Integraler Fahrplantakt in Frankfurt u. Umgebung (ähnlich wie Dt.Takt) 1. (Regional-) und SBahn 2. U-Bahn 3. Straßenbahn 4. Bus Schnelles Umsteigen an allen größeren Halten ohne Wartezeit innerhalb Frankfurts II. Forderungen an das zukünftige U-Bahnnetz: Neubau 1. U-Bahnstation Sekbach Süd (Wilhelmshöherstr.) 2. Verbindung Heerstraße – Niederursel über das Neubaugebiet Ausbau 1. U-Bahnverlängerung (A-Strecke) über Louisa bis nach Neu-Isenburg 2. Verlängerung der U6 bis zur Praunheimer Brücke 3. Verlängerung der U6 bis zur Gerbermühle (Oberrad) III. Forderungen an das zukünftige Straßenbahnnetz: Neubau 1. Straßenbahnlinie auf dem Alleenring zwischen Universitätssportanlagen und Ostbahnhof/Sonnemannstraße 2. Straßenbahnlinie zwischen Börneplatz und Lokalbahnhof/Schweizerstraße 3. Straßenbahnlinie von der Mainzer Landstraße über Taunusanlage, Alter Oper, Uni Campus Westend zur Holzhausenstraße 4. Straßenbahn in der Gutleutstraße 5. Straßenbahn auf der Hügelstraße statt Bus 39 6. Straßenbahnlinie von Rödelheim über Praunheim zum Nordwestzentrum 7. Straßenbahnverlängerung über Kleyerstraße bis Griesheim Bf 8. Straßenbahn Schönhof – Rödelheim Bf Ausbau 1. Verlängerung der Linie 15 nach Schwanheim 2. Verlängerung der Linie 16 bis Niddapark (Umstieg zur S-Bahn) 3. Verlängerung der Straßenbahn von Schwanheim über Nied nach Höchst 4. Verlängerung Straßenbahnlinie 17 zur Mönchhofstr. (- Nied Kirche) 5. Verlängerung der Linie 18 Richtung Preungesheim U 6. Anschluss Frankfurt West ans Straßenbahnnetz
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Weiter lesen auf FFM.DEAuf der verkehrsreichen Mainzer Landstraße, besonders zwischen Platz der Republik und Gustavsburgplatz, ist zwar ein Schutzstreifen für Radfahrende eingezeichnet. Dieser Schutzstreifen wird aber regelmäßig durch haltende Autos blockiert. Viel zu oft müssen Radfahrende ihre Schutzzone im fließenden Verkehr verlassen. *Idee* Aus den Schutzzonen rechts und links soll ein sicherer, baulich getrennter Radweg werden. Baulich getrennt bedeutet, dass nicht allein durch Farbe der Radweg markiert sondern z.B. durch Poller abgesichert wird. Dadurch werden nicht nur schwächere Verkehrsteilnehmende geschützt, sondern die Autospur verengt. Diese Fahrbahnverengung führt nachweislich zur Geschwindigkeitsreduktion und damit ebenfalls zu mehr Verkehrssicherheit.
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Weiter lesen auf FFM.DEAn der Straßenbahn Haltestelle Schwalbacher Straße Stadtauswärts Richtung Griesheim; Mainzer Landstraße / Schwalbacher Straße im Herzen des Gallus gibt es keinen Mülleimer der FES oder der VGF. Es gibt keine Möglichkeit "Laufmüll" richtig zu entsorgen, entsprechend sieht die viel besuchte Station und Straßenecke aus. Bitte stellt einen Mülleimer der FES an der Straßenecke und/oder einen Mülleimer der VGF an der Straßenbahnhaltestelle auf wie an anderen Straßenecken/Haltestellen.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Straße Letzter Hasenpfad in Sachsenhausen ist als wesentlicher Teil des Schulwegs zur Martin-Buber-Grundschule zwischen den Hausnummer 66 und 113 als Verkehrsberuhigte Straße ausgestaltet. Während der Gehweg zwischen der Einmündung Schützenhüttenweg und Esperantostraße (auf dem Bild gelb markiert) noch breit genug ist, dass Personen (insbesondere Schulkinder) nebeneinander gehen können und Begegnungsgehverkehr möglich ist. Ab der Esperantostraße bis zum Sachsenhäuser Landwehrweg ist der Gehweg jedoch mit metallenen Barrieren (auf dem Bild: blauer Pfeil) von der Verkehrsberuhigten Straße (auf dem Bild rot markiert) abgegrenzt. Allerdings nicht in der Breite des Gehwegs; die Barrieren wurden vielmehr so eingesetzt, dass die Gehwegbreite nun deutlich reduziert ist (auf dem Bild: siehe rote Linie). Dies führt leider dazu, dass ein Begegnungsgehverkehr nicht mehr möglich ist, ohne dass auf die Straße ausgewichen werden muss. Erst recht nicht, wenn Schulkinder erfreulicherweise mit Rollern oder Fahrrädern oder Personen mit beispielsweise Kinderwägen unterwegs sind. Insofern stellt sich die Frage: Wieso wurde die verkehrsberuhigte Straße hier künstlich erweitert - zu deutlichen Lasten der Zufußgehenden? Dies muss im Sinne der Flächengerechtigkeit dringend geändert werden, zumal der Gehweg auf der anderen Straßenseite aufgrund von Falschparkern nicht nutzbar ist.
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Weiter lesen auf FFM.DESeit Jahren müssen Fahrgäste, die auf den Bus 52 unter dem Bahnsteig Galluswarte warten oder zur S-Bahn gehen, sich mit diesem dreckigen und von Tauben überbevölkerten Ort abgeben. Jeden Tag in der früh kommen Putztrupps mit Hochleistungsreinigern um die vollgekoteten Böden unter hohem Wassereinsatz zu reinigen. Dieser ganze Taubendreck ist unzumutbar und gesundheitsschädlich. Warum sind hier die Decken der Unterführung nicht wie beim Haupteingang an der Mainzer Landstraße mit Netzen gegen Tauben gesichert. Im Vergleich zu dem täglichen kosten- und wasserintensiven Reinigungsaufwand wäre das sicherlich eine bessere Lösung.
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Weiter lesen auf FFM.DEes ist wichtig in Mainzer Landstraße zwischen Schwalbacher Straße und Rebstockerstr noch eine Ampel zu stellen
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Weiter lesen auf FFM.DEAn die Gleis Überfahrt von der Mainzer Landstraße in die Kehreinstr. Gegen die Einbahnstraße. Hier passieren öfter Unfälle da die Leute verbotener Weise abkürzen wollen. Da eine Kralle montieren die sich runter klappt wenn man die Straße richtig herum befährt.
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Weiter lesen auf FFM.DEMein Vorschlag wäre eine Verlängerung der Grünphase an der Ampel Hafenstraßen / Mainzer Landstraße in Fahrtrichtung Griesheim bis zum Ende der Bauarbeiten an der Camberger Brücke. Die aktuelle Grünphase an dieser Ampel ist so kurz, dass es immer nur 3 - 4 Autos schaffen die Ampel auf einmal zu passieren. Dadurch ist der Rückstau manchmal bis hinter den Hafentunnel und da die Spur zum links abbiegen so kurz ist kommt es regelmäßig zum Verkehrschaos.
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Waldspielpark Scheerwald im Frankfurter Stadtwald am Sachsenhäuser Landwehrweg ist im Hochsommer besonders attraktiv. Zusätzlich zu den großen Wasserspielen gibt es einen Spielbereich für Kinder, ein Rollschuhfeld und zwei Bolzplätze, leider im Moment keine Tischtennisplatten (warum???) Außerdem besteht die Möglichkeit, gegen ein geringes Entgelt Minigolf zu spielen. Der Grillplatz erfreut sich großer Beliebtheit. Umso unverständlicher ist, dass sich zwar ein großer Parkplatz (Parkplatz am Scheerwald), aber kein Abstellplatz für Fahrräder dort befindet. Es kommen aber immer mehr große und kleine Leute mit dem Fahrrad und nicht mehr mit dem Auto. Der Fahrradverkehr braucht nicht nur Wege, sondern auch vernünftige Parkplätze. Auf dem geschnitzten Plan am Eingang des Parks ist zwar ein Fahrradabstellplatz eingezeichnet, aber es gibt keine Fahrradständer. Es sollten am Eingang des Parks Fahrradständer eingerichtet werden, etwa so wie nicht weit entfernt am Goetheturm.
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Weiter lesen auf FFM.DEGuten Morgen sehr geehrte Damen und Herren, leider fällt mir seit Tagen auf, das der Rasensprenger an der Friedrich Ebert Anlage Ecke Hohenstaufenstraße stundenlang den Rasen sprengt. Die Bürger werden aufgefordert Wasser zu sparen, dann sollte die Stadt aber hier ein Vorbild sein und diese sinnlose Aktion sofort einstellen. Vielen Dank. Ich würde mich freuen, wenn ich am Montag beim vorbei radeln keine Verschwendung mehr feststellen muss. Ein schönes Wochenende. Dagmar Domning
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Mainzer Landstraße benötigt dringend zur Gefahrenabwehr eine Fußgängerampel in der Höhe Krifteler Straße, vor allem da sich genau gegenüberliegend Lidl, Aldi und das REWE Center befinden. Die bestehenden Ampeln an der ecke Rebstöcker Straße und Schwalbacher Straße sind beide über 250 Meter in beiden Richtungen zu weit entfernt. Der Abschnitt der Mainzer Landstraße ist von Fußgängerampel zu Fußgängerampel 520 Meter (EINEN HALBEN KILOMETER) entfernt. Somit ist es nicht verwunderlich das sehr viele Fußgänger gefährlich dort die Mainzer Landstraße im fließenden Verkehr überqueren, um die Discounter und Supermärkte zu erreichen! Hier muss mehr sicherheit her, also bitte eine neue Ampel für die Mainzer Landstraße in der Höhe Krifteler Straße installieren.
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Parkplatz (direkt an der Apfelweinwirtschaft "Zur Buchscheer") an der Kreuzung Ziegelhüttenweg / Gablozerstraße sollte nun endlich mal begrünt werden. Geplant wurde schon viel aber umgesetzt noch gar nichts. Es ist nur Asphalt, Schotter und Beton vorhanden.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Haltestelle Galluswarte Ausgang Franken-Allee ist immer stark mit Taubenkot verunreinigt. Der Ausgang an der Mainzer Landstraße wurde effektiv gegen Tauben gesichert. Bitte auch dir Frankenallee sichern
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Vorschlag besteht darin, einen Radverkehrsabzweig von und zu der Mainzer Landstraße Südseite zu ergänzen, um eine größtenteils schon bestehende Verbindung aus Nied und Griesheim Richtung Schwanheim zu vervollständigen, zu verbessern und damit das Radverkehrsnetz weiter zu stärken.
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Weiter lesen auf FFM.DEAn der Ecke Mainzer Landstraße / Waldschulstraße (Fahrtrichtung Nied) könnte man für die Rechtsabbieger ein Verkehrsschild „grün Pfeil“ montieren. Hier gibt es keinen Verkehr der von links kommen kann. Ferner müsste man nur den Fußgänger- sowie Radfahrverkehr berücksichtigen, welcher sehr gut einsehbar ist.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Moselstraße dient als ausgewiesene Radroute vom Mainufer in Richtung Westend und Bockenheim. Von Fahrradfahrer*innen wird sie rege genutzt, gerne auch als Möglichkeit zur Umfahrung des Bereichs um den Hauptbahnhof. Da die Stadt Frankfurt sich grundsätzlich einer stärkeren Förderung des Radverkehrs verpflichtet hat, wäre es meiner Meinung nach sinnvoll die Ampelschaltung entlang der Moselstraße anzupassen. Aktuell ist es so, dass in beiden Richtungen 3-4 Ampelstopps mit dem Fahrrad im Bereich der Moselstraße nötig sind. Dies bedeutet, dass die Durchfahrt für Fahradfahrer*innen sich deutlich verbessern ließe, wenn entlang der Moselstraße in beiden Fahrtrichtungen eine "Grüne Welle" für Geschwindigkeiten zwischen 15 und 25 km/h eingeführt werden würde (vom Untermainkai bis zur Mainzer Landstraße). Ich sehe diese Idee als wichtige und relativ einfach umzusetzende Maßnahme auf dem Weg zu einer fahrradfreundlichen Stadt, vor allem da dieser Weg eine offizielle Fahrradroute der Stadt darstellt. Diese Strecken sollten entsprechend attraktiv gestaltet sein, damit noch mehr Menschen auf das Fahrradfahren umsteigen.
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Weiter lesen auf FFM.DESeit Inkrafttreten der StVO Novelle im April 2020 gilt für das Überholen einspuriger Fahrzeuge durch mehrspurige Kraftfahrzeuge ein Mindestabstand von 1,5m. Im Alltag wird diese Regelung kaum befolgt, Kontrollen oder gar Konsequenzen für dieses potentiell gefährdende Verhalten sind jedoch eine Seltenheit. Von Autofahrern werden gerne Ausreden der Art "du hast doch deinen Radweg, da muss ich keinen weiteren Abstand halten" ins Feld geführt. Besonders kritisch ist dies in einspurigen Bereichen, in denen der vorgegebene Überholabstand durch bauliche Gegebenheiten, durchgezogene Linien, o.Ä. mit den meisten Fahrzeugen gar nicht eingehalten werden kann. Zusätzlich befinden sich rechts des Radweges häufig Parkplätze oder Parkbuchten, zu denen man als Radfahrer mindestens 0,8m Abstand halten sollte bzw. muss, was den möglichen Abstand zu überholenden Autos weiter verringert. Prominente Abschnitte mit diesen Bedingungen sind insbesondere die nördliche Eschersheimer Landstraße zwischen den U-Bahn Stationen Weißer Stein und Hügelstraße, sowie große Bereiche der Mainzer Landstraße zwischen dem Platz der Republik (bzw. Kreuzung Ludwigstrasse) und dem Gustavsburgplatz. Auf diesen Abschnitten kommt es durch das hohe Verkehrsaufkommen und die hohe Dichte an Radfahrern wohl täglich zu hunderten von Verstößen gegen die StVO und die Gefährdung von Radfahrern, durch das weiterhin kaum kontrollierte (teilweise) Halten / Parken auf Radwegen wird diese Situation sogar noch weiter verschärft. Um die Sicherheit der Radfahrer zu verbessern und klare Verhältnisse zu schaffen, sollte in diesen Bereichen dringend in regelmäßigen Abständen das "neue" Verkehrszeichen 277.1 angebracht werden, das ein generelles Überholverbot von zweispurigen gegenüber einspurigen Fahrzeugen anzeigt. Idealerweise wird dies nach dem Vorbild der Schloßstrasse auch durch die entsprechenden Fahrbahnmarkierungen inkl. der Dooring Zone (wo notwendig) deutlich gemacht. Gerade zu Stoßzeiten ist der Autoverkehr auf diesen Ausfallstraßen maximal geringfügig schneller als gut fließender Radverkehr, das Argument des "Ausbremsens" wiegt darüber hinaus kein Tolerieren von StVO Verstößen auf. Im Gegenteil wird zu diesen Zeiten gerade der Radverkehr verstärkt ausgebremst wenn man an Ampeln nicht selbst Autofahrer mit <1,5m Abstand überholt (und diesen Autos somit im Anschluss ebenfalls ein Überholen mit geringem Abstand zugesteht). Für ein ernstzunehmendes Bekenntnis zur Verkehrswende ist die konsequente Durchsetzung der Sicherheit schwächerer Verkehrsteilnehmer unerlässlich.
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Weiter lesen auf FFM.DEAn der Kreuzung Mainzer Landstraße / Krifteler Straße muss endlich eine Ampel (Lichtsignalanlage/LSA) installiert werden, um Fußgängern die Möglichkeit zu geben, an dieser Stelle sicher die Straße zu queren und Autofahrern, die von der Krifteler Straße nach links auf die Mainzer Landstraße abbiegen wollen, dies ebenfalls sicher zu ermöglichen. Am 05. Februar ereignete sich schon wieder ein schwerer Unfall an dieser Stelle, was mit einer Ampel nicht passiert wäre. Außerdem queren durch die vielen neuen Wohnungen und die Supermärkte viele Menschen dort jeden Tag die Straße, was aber ohne Ampel oft sehr gefährlich ist.
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Weiter lesen auf FFM.DESehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich für eine modernisierte Wege- und Straßenbeleuchtung für den Bereich „im Sechholder“ in FFM-Nied einsetzen. Analog der Neugestaltung des Fußwegs zwischen der Mainzer Landstraße am Bahndamm entlang bis zum Bhf.-Nied. Momentan ist die Beleuchtung sehr hell und in Bezug auf Lichtverschmutzung ( Strahlungswinkel und Lichttemperatur ) sowie aus Energiespargründen, wäre eine Erneuerung der teilweise knapp 50 Jahre alten Installation wünschenswert. Mit freundlichen Grüßen
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Weiter lesen auf FFM.DEGuten Tag, in weiten Teilen der Stadt gilt neuerdings Tempo 40. Ok, muss man mit leben. Aber: was hilft‘s, wenn‘s keiner kontrolliert?!? Auf der Oeserstraße gilt seit Jahrzehnten Tempo 40. Blöd nur, wenn sich insbesondere abends und nachts niemand dran hält. Ab 20 Uhr fährt die Hälfte mindestens 80 km/h. Ab 22 Uhr ist Tempo 100 keine Seltenheit. Die wenigen mobilen Blitzer muss die SV über‘s ganze Stadtgebiet verteilen. Warum werden nicht mehr von den Blitzersäulen aufgebaut? An der Finanzierung kann’s nicht liegen. Die Säulen finanzieren sich selbst (fragt mal in Wiesbaden nach). Auf der Mainzer Landstraße geht’s ja auch.
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Weiter lesen auf FFM.DEZwischen der Messe und dem Main (Friedensbrücke) verläuft die folgende direkte Strecke: Friedrich-Ebert-Anlage >> Düsseldorfer Straße >> Am Hauptbahnhof >> Baseler Straße Dabei gibt es entlang dieser gesamten Strecke nur auf der Friedrich-Ebert einen Fahrradweg auf beiden Seiten (siehe grüne Markierung auf dem Bild). Auf den anderen drei Teilen der Strecke gibt es gar keinen und man muss als Fahrradfahrer auf die Spuren der Autofahrer ausweichen (siehe rote Markierung auf dem Bild). In diesem Abschnitt werden von den Autofahrern viele Spurwechsel vorgenommen und es ist somit ein extrem gefährlicher Bereich für Radfahrer. Es gibt jedoch keine Alternative. Eine besonders gefährliche Stelle ist hierbei Folgende: Von der Messe her kommend endet der Fahrradweg relativ am Anfang der Düsseldorfer Strasse in der Höhe der Niddastraße abrupt und man befindet sich direkt auf einer Spur für rechtsabbiegende Autofahrer. Hier herrscht besonders akuter Handlungsbedarf. Ich finde die Frankfurter haben rund um den Bahnhof definitiv einen vernünftigen und sicheren Fahrradweg verdient.
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Weiter lesen auf FFM.DEAn der Ecke Karlstraße/Niddastraße im Bahnhofsviertel wäre es toll, wenn es einen Zebrastreifen gäbe. Die Verkehrssituation ist teilweise unübersichtlich und Autofahrer haben keinen Anreiz an der Stelle stehenzubleiben, um Fußgänger passieren zu lassen.
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Weiter lesen auf FFM.DEBogotá und Berlin machen es vor: In Zeiten von Corona ist es wichtig, den Menschen die Möglichkeit zu geben, sich in sicherem Abstand voneinander fortzubewegen. Eine kostengünstige und sehr schnell umsetzbare Maßnahme ist die Umwidmung von Autospuren in Fahrradspuren auf mehrspurigen Hauptstraßen. In den letzten Wochen hat der motorisierte Individualverkehr in Frankfurt stark abgenommen, der Platz auf den Straßen wird also nicht für Autos benötigt. Der Radverkehr dagegen hat zugenommen, auch, weil Menschen nicht eng gedrängt im ÖPNV unterwegs sein wollen. Der Straßenraum könnte also umgewidmet werden, um dem vermehrten Bedarf gerecht zu werden und damit auch Rad Fahrende ausreichend Platz voneinander halten können. Besonders geeignet dazu sind folgende Straßen: Reuterweg/Berliner Straße, Eschersheimer Landstraße, Friedberger Landstraße, Ludwig-Landmann-Straße, Miquelallee, Adickesallee, Hanauer Landstraße, Mainzer Landstraße ab Platz der Republik Richtung Oper, Düsseldorfer Straße/Baseler Platz/Friedensbrücke. Beispiele aus anderen Städten: - Bogotá: https://www.smartcitiesworld.net/news/news/bogota-expands-bike-lanes-overnight-to-curb-coronavirus-spread-5127 - Berlin: https://twitter.com/SenUVKBerlin/status/1242859043716202498?s=20 - New York: https://nyc.streetsblog.org/2020/03/20/breaking-mayor-announces-emergency-bike-lanes-for-smith-street-second-ave-gap/
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Weiter lesen auf FFM.DEGuten Tag, ich fahr seit 20 Jahren von der Arbeit die Mainzer Landstraße vom Platz der Republik zur alten Oper von der Arbeit heim. Die Rechtsabbieger-Situation der Fahrzeuge und auch das Parken auf dem Radweg artet aktuell immer mehr aus, insbesondere gegenüber der Dt. Bank bei den Abbiegern in die Jungshofstraße. Ich bin regelmäßig froh, wenn ich das überlebe! Hier bzw. auf dem ganzen Radweg würden rote Markierungen sicher mehr Klarheit und Aufmerksamkeit und somit mehr Radlersicherheit schaffen.
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Weiter lesen auf FFM.DEJeden Tag Muell im Ziegelhüttenweg Richtung Wald !!!!!
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Weiter lesen auf FFM.DEDas Gallus boomt und wächst wie kein anderer Frankfurter Stadtteil. Seit gut 15 Jahren entstehen tausende neue Wohnungen und Arbeitsplätze. Städtebaulich bedingt entfällt der Hauptverkehr auf die West-Ost-Achse, also die Mainzer Landstraße. Hier drängen sich Individualverkehr (Auto) und ÖPNV (3 Straßenbahnlinien (Tram)). Hinzu kommt der nicht-motorisierte Verkehr. Die Verlängerung der Linie 14 (Dezember 2019) ist zu begrüßen, sie löst aber den drohenden Verkehrsinfarkt nicht. Vor allem in der Rushhour (morgens/vormittags und am frühen Abend) sind die Trams bedenklich überfüllt, eine weitere Erhöhung der Tramtaktung aber kaum möglich. Hinzu kommen regelmäßige Konflikte zwischen Individualverkehr und Tram. Die Eröffnung der Verlängerung der U-Bahnlinie 5 (in "zweiter Reihe" entlang der Europaallee) steht frühestens im Jahr 2024 an. Um den drohenden Verkehrskollaps entlang der Mainzer Landstraße abzuwenden, sollte die Stadt Frankfurt dringend tätig werden. 1. Hier wäre eine verkehrstechnische Analyse angebracht, Alternativen zum Engpass Tram+Mainzer Landstraße zu entwickeln. 2. Als temporäre Lösung wäre eine parallele Busverbindung sinnvoll, die die Etappen Griesheim-Galluswarte und Galluswarte-Platz der Republik bedient und somit in den Spitzenzeiten die Tramlinien entlastet. 3. Perspektivisch ist der Flaschenhals Galluswarte umfassend umzubauen. Der Schnittpunkt von 6 Straßen, Tramlinien, S-Bahnen, Fuß- und Radverkehr ist unlängst an seine Kapazitätsgrenzen gestoßen und kann aktuell keiner Verkehrsform gerecht werden. Allen voran der nicht-motorisierte Verkehr ist hier im Hintertreffen und vor allem in der Rushhour stark gefährdet.
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Weiter lesen auf FFM.DEWenn man von der Mönchhofstraße nach rechts auf die Mainzer Landstraße einbiegen will, ist es sehr schwer, die von links kommenden Autos zu sehen. An der Bushaltestelle Mönchhofstraße pausieren sehr oft Busse und blockieren die Sicht. Deshalb schlage ich einen Spiegel vor, damit man den Verkehr besser sehen kann.
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Weiter lesen auf FFM.DERegelmäßige Straßen Reinigung des Ziegelhüttenweg Richtung Wald !!!!
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Weserstraße, als Verbindungsstück der Haupverkehrsstraßen Mainzer Landerstraße und Taunusstraße, ist für die anliegenden neu entwickelten Wohngebäude und zukünftigen Wohn- und Hotelobjekte der entscheidende Einflussfaktor für eine angemessene Lebensqualität. Das aktuelle Verkehrskonzept lässt jedoch eine angemesse Lebensqualität nicht zu, da dieses nicht auf die Bedürnisse eines nunmehr stark mit Wohnungen besiedeltes Viertel zugeschnitten ist. Insbesonders sind folgende Gründe zu nennen: - Sehr hohe Emmissionen durch stark beschleunigende, rasende bzw. zu schnell fahrende Fahrzeuge. Nach Abbremsen auf Höhe der Kreuzung Niddastr./Weserstr. ist gerade bei einer Grünphase der Ampel an der Kreuzung zur Taunusstr. zu beobachten, dass der Großteil der Fahrzeuge sehr stark beschleunigt, da die sehr breit ausgebaute Straße dies zulässt. Dadurch entstehen hohe Geräusch- und Schadstoffemmissionen. - Eine sichere Überquerung des Zebrastreifens ist nicht möglich. Von der Mainzer Landstraße kommende Fahrzeuge weisen eine zu hohe Geschwindigkeit auf, um rechtzeitig bremsen zu können. Ebenso werden häufig Fußgänger von von der Niddastr. abbiegenden Fahrzeugen übersehen. - Das Verlassen des Viertels mit dem Fahrrad in Richtung Westend ist nicht angemessen möglich. Das befahren der Weserstraße in Richtung Mainzer Landstraße ist durch die parkende Autos auf Höhe der Deutschen Bank und dem starken Gegenverkehr nicht möglich. Die Route über die Taunusstr. ist durch fehlende Fahrradwege, starkem Verkehr und den beidseitig parkenden Autos nicht sicher. Ein neues Verkehrskonzept, mit Elementen wie z. Bsp. einer Umwandlung der Weserstraße in eine 30er Zone, Neugestaltung des Zebrasteifens, etc. kann die Lebensqualität deutlich erhöhen.
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Weiter lesen auf FFM.DEÖPNV Frankfurt 2035 I. Integraler Fahrplantakt in Frankfurt u. Umgebung (ähnlich wie Dt.Takt) 1. (Regional-) und SBahn 2. U-Bahn 3. Straßenbahn 4. Bus Schnelles Umsteigen an allen größeren Halten ohne Wartezeit innerhalb Frankfurts II. Forderungen an das zukünftige U-Bahnnetz: Neubau 1. U-Bahnstation Sekbach Süd (Wilhelmshöherstr.) 2. Verbindung Heerstraße – Niederursel über das Neubaugebiet Ausbau 1. U-Bahnverlängerung (A-Strecke) über Louisa bis nach Neu-Isenburg 2. Verlängerung der U6 bis zur Praunheimer Brücke 3. Verlängerung der U6 bis zur Gerbermühle (Oberrad) III. Forderungen an das zukünftige Straßenbahnnetz: Neubau 1. Straßenbahnlinie auf dem Alleenring zwischen Universitätssportanlagen und Ostbahnhof/Sonnemannstraße 2. Straßenbahnlinie zwischen Börneplatz und Lokalbahnhof/Schweizerstraße 3. Straßenbahnlinie von der Mainzer Landstraße über Taunusanlage, Alter Oper, Uni Campus Westend zur Holzhausenstraße 4. Straßenbahn in der Gutleutstraße 5. Straßenbahn auf der Hügelstraße statt Bus 39 6. Straßenbahnlinie von Rödelheim über Praunheim zum Nordwestzentrum 7. Straßenbahnverlängerung über Kleyerstraße bis Griesheim Bf 8. Straßenbahn Schönhof – Rödelheim Bf Ausbau 1. Verlängerung der Linie 15 nach Schwanheim 2. Verlängerung der Linie 16 bis Niddapark (Umstieg zur S-Bahn) 3. Verlängerung der Straßenbahn von Schwanheim über Nied nach Höchst 4. Verlängerung Straßenbahnlinie 17 zur Mönchhofstr. (- Nied Kirche) 5. Verlängerung der Linie 18 Richtung Preungesheim U 6. Anschluss Frankfurt West ans Straßenbahnnetz
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