Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 1005/2 Betreff: Fußgängerüberweg Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Eppsteiner Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung Freiherr-vom-Stein-Straße / Eppsteiner Straße ein Fußgängerüberweg markiert werden kann, um Schulkinder zu schützen, die sich auf ihrem Schulweg von und zur Engelbert-Humperdinck-Schule befinden. Bei positiver Prüfung sollte die Maßnahme umgesetzt werden. 2. vor der Kreuzung ein Tempo-30-Piktogramm anzubringen. Begründung: Anregung von Eltern von Schulkindern der Engelbert-Humperdinck-Schule. Eltern berichten von Autofahrenden, die sich nicht an das Tempolimit von 30 km/h halten und durch ihre Fahrweise Schulkinder auf dem Schulweg zur Engelbert-Humperdinck-Schule gefährden. Anlage: (Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main; Bearbeitung des Antragstellers) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2024, OF 487/8 Betreff: Rekultivierung: Die Baum-/Sträucher-Ecke entlang der U-Bahn-Gleise zu einem "Tiny Forest" für Niederursel/Heddernheim kultivieren Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird aufgefordert, den naturwüchsigen Pflanzenbestand neben den U-Bahn-Gleisen der U3 auf 10 Meter Breite zu erweitern und zu verlängern. Auf dem erweiterten Streifen sollen pro Quadratmeter mindestens 3 verschiedene Baum-Sträucher-Setzlinge eingepflanzt werden. Die bereits bewachsene Fläche soll ebenso verdichtet werden und von Dorngehölzen befreit werden. Angestrebt wird zwischen dem eingezäunten Bolzplatz unter der Rosa-Luxemburg-Brücke und der Haltestelle Wiesenau die Bedingungen für einen "tiny forest" herzustellen. Begründung: Der kleine verdichtete Wald soll an dieser Stelle die Aufnahme von Feinstaub, Ruß und Stickstoff der Rosa-Luxemburg-Straße, der Marie-Curie-Straße und des MHKW Nordweststadt ermöglichen, das Regenwasser der angrenzenden Wiesen aufnehmen und speichern und die Luftqualität in den nahen Wohnquartieren durch Abgabe von Sauerstoff verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Initiative vom 09.09.2024, OI 70 entstanden aus Vorlage: OF 991/2 vom 25.08.2024 Betreff: Neuer Mitscherlichplatz Vorgang: OM 5879/24 OBR 2 Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, 1. die aktuelle Namensgebung des Mitscherlichplatzes rückgängig zu machen; 2. den Platz zwischen Bockenheimer Landstraße, Mendelssohnstraße und Schwindstraße in "Mitscherlichplatz" zu benennen. Die Entwicklungen um den aktuellen Mitscherlichplatz bedauert der Ortsbeirat zutiefst. Der Kiosk wurde seitens der Stadt - entgegen dem ausdrücklichen Willen des Ortsbeirates - dem Investor des Hochhauses 160 Park View Grüneburgweg/Ecke Fürstenberger Straße überlassen. Die Fläche des Mitscherlichplatzes liegt nur noch zu einem Drittel auf öffentlichem Grund. Die übrigen zwei Drittel liegen auf privater Fläche des Investors, weshalb die Stadt die gesamthafte Gestaltung des Platzes ebenfalls aufgegeben und dem Investor überlassen hat. Schließlich wurde bekannt, dass dieser den sich in seinem privaten Eigentum befindlichen Teil des aktuellen Mitscherlichplatzes als Hotelauffahrt nutzen und entsprechend gestalten will. Eine konstruktive Kommunikation der Mitscherlich-Initiative, deren Engagement maßgeblich für die Benennung des Ortes nach dem Ehepaar Mitscherlich war, mit dem Investor ist schon lange nicht mehr möglich. Entsprechend gab es keine Einflussmöglichkeiten mehr, die Platzgestaltung auf eine dem Andenken an die Personen und das Werk des Ehepaares Mitscherlich angemessene Entwicklung hin zu lenken. Die Entwicklung des Platzes und seines Umfeldes läuft dem zuwider, wofür die Mitscherlichs insbesondere im Hinblick auf die Stadtentwicklung standen. Die Einschätzung, dass an dieser Stelle kein würdiges Gedenken an diese großen Persönlichkeiten mehr möglich ist, teilt der Ortsbeirat mit der Mitscherlich-Initiative. Alternativ wurde ein Ort für eben dieses Andenken gesucht, an dem die Mitscherlichs und ihr Schaffen einer interessierten Öffentlichkeit in einem gebührenden Rahmen präsentiert werden kann. Hierfür wurden mehrere Plätze im Umfeld des Sigmund-Freud-Institutes, dessen erster Direktor Alexander Mitscherlich war, gesucht. Der Platz zwischen Bockenheimer Landstraße, Mendelssohnstraße und Schwindstraße eignet sich hierfür, weil er stark belebt ist und insbesondere viele Fußgänger*innen ihn überqueren. Er bietet auch Platz für Infotafeln oder alternative noch zu planende Informationselemente. Interessant könnte hier auch sein, dass der Platz zwar durch die Bäume ein fast geschlossenes Kronendach hat, aber seitlich von allen Richtungen her beinahe durchgehend freie Sichtachsen bietet und somit Informationselemente auch von W eitem gut sichtbar wären. Derzeit ist die Aufenthaltsqualität des Platzes noch ausbaufähig. Hierfür müsste in einem weiteren Schritt eine Platzgestaltung erarbeitet werden, die diesen optisch aufwertet, Sitz-/Verweilmöglichkeiten schafft und dabei auf den Platz angepasste Informationselemente zu den Mitscherlichs berücksichtigt. Die Mitscherlich-Initiative sowie der Sohn des Ehepaares Mitscherlich stehen hinter diesem Vorschlag und möchten sich in die Gestaltung des Platzes und insbesondere der Informationselemente konstruktiv mit einbringen. (Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt mit eigener Bearbeitung) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5879 Versandpaket: 18.09.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Initiative vom 09.09.2024, OI 71 entstanden aus Vorlage: OF 993/2 vom 06.09.2024 Betreff: Platz der Unwirtlichkeit unserer Städte Vorgang: OM 5880/24 OBR 2 Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den aktuell nach dem Psychoanalytiker-Ehepaar Mitscherlich benannten Mitscherlichplatz im Westend in "Platz der Unwirtlichkeit unserer Städte" zu benennen. Die Entwicklungen um den aktuellen Mitscherlichplatz bedauert der Ortsbeirat zutiefst. Der Kiosk wurde seitens der Stadt - entgegen dem ausdrücklichen Willen des Ortsbeirates - dem Investor des Hochhauses 160 Park View Grüneburgweg/Ecke Fürstenberge r Straße überlassen. Die Fläche des Mitscherlichplatzes liegt nur noch zu einem Drittel auf öffentlichem Grund. Die übrigen zwei Drittel liegen auf privater Fläche des Investors, weshalb die Stadt die gesamthafte Gestaltung des Platzes ebenfalls aufgegeben und dem Investor überlassen hat. Schließlich wurde bekannt, dass dieser den sich in seinem privaten Eigentum befindlichen Teil des aktuellen Mitscherlichplatzes als Hotelauffahrt nutzen und entsprechend gestalten will. Eine konstruktive Kommunikation der Mitscherlich-Initiative, deren Engagement maßgeblich für die Benennung des Ortes nach dem Ehepaar Mitscherlich war, mit dem Investor ist schon lange nicht mehr möglich. Entsprechend gab es keine Einflussmöglichkeiten mehr, die Platzgestaltung auf eine dem Andenken an die Personen und das Werk des Ehepaares Mitscherlich angemessene Entwicklung hin zu lenken. Die Entwicklung des Platzes und seines Umfeldes läuft dem zuwider, wofür die Mitscherlichs insbesondere im Hinblick auf die Stadtentwicklung standen. Die Einschätzung, dass an dieser Stelle kein würdiges Gedenken an diese großen Persönlichkeiten mehr möglich ist, teilt der Ortsbeirat mit der Mitscherlich-Initiative. Der neue Name des Platzes lehnt sich an Alexander Mitscherlichs Werk "Die Unwirtlichkeit unserer Städte" an. Wolfgang Werth sagte einst im Hessischen Rundfunk über diese Streitschrift: "Gegenstand von Alexander Mitscherlichs brillant formulierter, aus profunder Kenntnis vorgetragener Polemik ist die menschenfeindliche, weil aufs Merkantile gerichtete moderne Städteplanung, der Egoismus der Grundstücksbesitzer und Bauherren und - nicht zuletzt - die Furcht unserer Politiker, durch unpopuläre, aber fürs allgemeine Wohl dringend erforderliche Maßnahmen ins Fettnäpfchen zu treten." Genau dies ist am Mitscherlichplatz eingetreten. Der Platz - die privaten wie die öffentlichen Flächen sowie der Kiosk - wurde von der Stadt faktisch an die Profitinteressen des Investors übergeben. Ein würdiges Gedenken an die Mitscherlichs ist an dieser Stelle nicht mehr möglich. Eine Mahnung auch aus dem Andenken an Mitscherlich an den künftigen Umgang mit städtischem Raum - ob öffentlicher oder privater Grund - sollte an diesem Ort aus Sicht des Ortsbeirats dennoch hinterlassen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5880 Versandpaket: 18.09.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.09.2024, OF 993/2 Betreff: Platz der Unwirtlichkeit unserer Städte Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte den aktuell nach dem Psychoanalytiker-Ehepaar Mitscherlich benannten Mitscherlichplatz im Westend in "Platz der Unwirtlichkeit unserer Städte" zu benennen. Begründung: Die Entwicklungen um den aktuellen Mitscherlichplatz bedauert der Ortsbeirat zutiefst. Der Kiosk wurde seitens der Stadt - entgegen dem ausdrücklichen Willen des Ortsbeirates - dem Investor des Hochhauses Park View Grüneburgweg/ Fürstenberger Straße überlassen. Die Fläche des Mitscherlichplatzes liegt nur noch zu 1/3 auf öffentlichem Grund. Die übrigen 2/3 liegen auf privater Fläche des Investors, weshalb die Stadt die gesamthafte Gestaltung des Platzes ebenfalls aufgegeben und dem Investor überlassen hat. Schließlich wurde bekannt, dass dieser den in seinem privaten Eigentum befindlichen Teil des aktuellen Mitscherlichplatzes als Hotelauffahrt nutzen und entsprechend gestalten will. Eine konstruktive Kommunikation der Mitscherlich-Initiative, deren Engagement maßgeblich für die Benennung des Ortes nach dem Ehepaar Mitscherlich war, mit dem Investor ist schon lange nicht mehr möglich. Entsprechend gab es keine Einflussmöglichkeiten mehr, die Platzgestaltung auf eine dem Andenken an die Personen und das Werk des Ehepaares Mitscherlich angemesse Entwicklung hin zu lenken. Im Gegenteil läuft die Entwicklung des Platzes und seines Umfeldes dem zuwider, wofür die Mitscherlichs insbesondere im Hinblick auf die Stadtentwicklung standen. Die Einschätzung, dass hier kein würdiges Gedenken an diese großen Persönlichkeiten mehr möglich ist, teilt der Ortsbeirat mit der Mitscherlich-Initiative. Der neue Name des Platzes lehnt sich an Alexander Mitscherlichs Werk "Die Unwirtlichkeit unserer Städte" an. Wolfgang Werth sagte einst im Hessischen Rundfunk über diese Streitschrift: "Gegenstand von Alexander Mitscherlichs brillant formulierter, aus profunder Kenntnis vorgetragener Polemik ist die menschenfeindliche, weil aufs Merkantile gerichtete moderne Städteplanung, der Egoismus der Grundstückbesitzer und Bauherren und - nicht zuletzt - die Furcht unserer Politiker, durch unpopuläre, aber fürs allgemeine Wohl dringend erforderliche Maßnahmen ins Fettnäpfchen zu treten." Genau dies ist am Mitscherlichplatz eingetreten. Der Platz - die privaten wie die öffentlichen Flächen sowie der Kiosk - wurde von der Stadt faktisch an die Profitinteressen des Investors übergeben. Ein würdiges Gedenken an die Mitscherlichs ist hier nicht mehr möglich. Eine Mahnung auch aus dem Andenken an Mitscherlich an den künftigen Umgang mit städtischem Raum - ob öffentlicher oder privater Grund - sollte hier aus Sicht des Ortsbeirats dennoch hinterlassen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.08.2024, OF 976/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Initiative OI 71 2024 Anregung an den Magistrat OM 5880 2024 1. Die Vorlage OF 976/2 wird durch die Annahme der Vorlagen OF 993/2 und OF 994/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 993/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 994/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2024, OF 991/2 Betreff: Neuer Mitscherlichplatz Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte den aktuellen Mitscherlichplatz zu entwidmen, den Platz zwischen Bockenheimer Landstraße, Mendelssohnstraße und Schwindstraße (siehe Abbildung) in "Mitscherlichplatz" zu benennen. Begründung: Die Entwicklungen um den aktuellen Mitscherlichplatz bedauert der Ortsbeirat zutiefst. Der Kiosk wurde seitens der Stadt - entgegen dem ausdrücklichen Willen des Ortsbeirates - dem Investor des Hochhauses Park View Grüneburgweg / Fürstenberger Straße überlassen. Die Fläche des Mitscherlichplatzes liegt nur noch zu 1/3 auf öffentlichem Grund. Die übrigen 2/3 liegen auf privater Fläche des Investors, weshalb die Stadt die gesamthafte Gestaltung des Platzes ebenfalls aufgegeben und dem Investor überlassen hat. Schließlich wurde bekannt, dass dieser den in seinem privaten Eigentum befindlichen Teil des aktuellen Mitscherlichplatzes als Hotelauffahrt nutzen und entsprechend gestalten will. Eine konstruktive Kommunikation der Mitscherlich-Initiative, deren Engagement maßgeblich für die Benennung des Ortes nach dem Ehepaar Mitscherlich war, mit dem Investor ist schon lange nicht mehr möglich. Entsprechend gab es keine Einflussmöglichkeiten mehr, die Platzgestaltung auf eine dem Andenken an die Personen und das Werk des Ehepaares Mitscherlich angemessene Entwicklung hin zu lenken. Im Gegenteil läuft die Entwicklung des Platzes und seines Umfeldes dem zuwider, wofür die Mitscherlichs insbesondere im Hinblick auf die Stadtentwicklung standen. Die Einschätzung, dass hier kein würdiges Gedenken an diese großen Persönlichkeiten mehr möglich ist, teilt der Ortsbeirat mit der Mitscherlich-Initiative. Alternativ wurde ein Ort für eben dieses Andenken gesucht, an dem die Mitscherlichs und ihr Schaffen einer interessierten Öffentlichkeit in einem gebührenden Rahmen präsentiert werden kann. Hierfür wurden mehrere Plätze im Umfeld des Sigmund-Freud-Institutes, dessen erster Direktor Alexander Mitscherlich war, gesucht. Der Platz zwischen Bockenheimer Landstraße, Mendelssohnstraße und Schwindstraße eignet sich hierfür, weil er stark belebt ist und insbesondere viele Fußgänger*innen ihn überqueren. Er bietet auch Platz für Infotafeln oder alternative noch zu planende Informationselemente. Interessant könnte hier auch sein, dass der Platz zwar durch die Bäume ein fast geschlossenes Kronendach hat, aber seitlich von allen Richtungen her beinahe durchgehend freie Sichtachsen bietet und somit Informationselemente auch von weitem gut sichtbar wären. Derzeit ist die Aufenthaltsqualität des Platzes noch ausbaufähig. Hierfür müsste in einem weiteren Schritt eine Platzgestaltung erarbeitet werden, die diesen optisch aufwertet, Sitz-/Verweilmöglichkeiten schafft und dabei auf den Platz angepasste Informationselemente zu den Mitscherlichs berücksichtigt. Die Mitscherlich-Initiative sowie der Sohn des Ehepaares Mitscherlich stehen hinter diesem Vorschlag und möchte sich in die Gestaltung des Platzes und insbesondere der Informationselemente konstruktiv einbringen. Anlage: (Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt, eigene Bearbeitung der Antragstellenden) Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.08.2024, OF 975/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 13 Die SPD- und die FDP-Fraktion stellen den Geschäftsordnungsantrag die Vorlage OF 991/2 um eine Runde zurückzustellen. Beschluss: Initiative OI 70 2024 Anregung an den Magistrat OM 5879 2024 1. Die Vorlage OF 975/2 wird durch die Annahme der Vorlagen OF 991/2 und OF 992/2 für erledigt erklärt. 2. 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 991/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 992/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 1. GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Zurückstellung) 2. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und Linke (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2024, OF 975/2 Betreff: Neuer Mitscherlichplatz Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte den aktuellen Mitscherlichplatz zu entwidmen, 2. gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte den Platz zwischen Bockenheimer Landstraße, Mendelssohnstraße und Schwindstraße (siehe Abbildung) in "Mitscherlichplatz" zu benennen 3. Die Bushaltestelle der Linie 50 "Schubertstraße" zum nächsten Fahrplanwechsel in "Mitscherlichplatz" umzubenennen. Begründung: Die Entwicklungen um den aktuellen Mitscherlichplatz bedauert der Ortsbeirat zutiefst. Der Kiosk wurde seitens der Stadt - entgegen dem ausdrücklichen Willen des Ortsbeirates - dem Investor des Hochhauses Park View Grüneburgweg / Fürstenberger Straße überlassen. Die Fläche des Mitscherlichplatzes liegt nur noch zu 1/3 auf öffentlichem Grund. Die übrigen 2/3 liegen auf privater Fläche des Investors, weshalb die Stadt die gesamthafte Gestaltung des Platzes ebenfalls aufgegeben und dem Investor überlassen hat. Schließlich wurde bekannt, dass dieser den in seinem privaten Eigentum befindlichen Teil des aktuellen Mitscherlichplatzes als Hotelauffahrt nutzen und entsprechend gestalten will. Eine konstruktive Kommunikation der Mitscherlich-Initiative, deren Engagement maßgeblich für die Benennung des Ortes nach dem Ehepaar Mitscherlich war, mit dem Investor ist schon lange nicht mehr möglich. Entsprechend gab es keine Einflussmöglichkeiten mehr, die Platzgestaltung auf eine dem Andenken an die Personen und das Werk des Ehepaares Mitscherlich angemessene Entwicklung hin zu lenken. Im Gegenteil läuft die Entwicklung des Platzes und seines Umfeldes dem zuwider, wofür die Mitscherlichs insbesondere im Hinblick auf die Stadtentwicklung standen. Die Einschätzung, dass hier kein würdiges Gedenken an diese großen Persönlichkeiten mehr möglich ist, teilt der Ortsbeirat mit der Mitscherlich-Initiative. Alternativ wurde ein Ort für eben dieses Andenken gesucht, an dem die Mitscherlichs und ihr Schaffen einer interessierten Öffentlichkeit in einem gebührenden Rahmen präsentiert werden kann. Hierfür wurden mehrere Plätze im Umfeld des Sigmund-Freud-Institutes, dessen erster Direktor Alexander Mitscherlich war, gesucht. Der Platz zwischen Bockenheimer Landstraße, Mendelssohnstraße und Schwindstraße eignet sich hierfür, weil er stark belebt ist und insbesondere viele Fußgänger*innen ihn überqueren. Er bietet auch Platz für Infotafeln oder alternative noch zu planende Informationselemente. Interessant könnte hier auch sein, dass der Platz zwar durch die Bäume ein fast geschlossenes Kronendach hat, aber seitlich von allen Richtungen her beinahe durchgehend freie Sichtachsen bietet und somit Informationselemente auch von weitem gut sichtbar wären. Derzeit ist die Aufenthaltsqualität des Platzes noch ausbaufähig. Hierfür müsste in einem weiteren Schritt eine Platzgestaltung erarbeitet werden, die diesen optisch aufwertet, Sitz-/Verweilmöglichkeiten schafft und dabei auf den Platz angepasste Informationselemente zu den Mitscherlichs berücksichtigt. Die Mitscherlich-Initiative sowie der Sohn des Ehepaares Mitscherlich stehen hinter diesem Vorschlag und möchte sich in die Gestaltung des Platzes und insbesondere der Informationselemente konstruktiv einbringen. (Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt, eigene Bearbeitung der Antragstellenden) Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.08.2024, OF 991/2 Antrag vom 06.09.2024, OF 992/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 13 Die SPD- und die FDP-Fraktion stellen den Geschäftsordnungsantrag die Vorlage OF 991/2 um eine Runde zurückzustellen. Beschluss: Initiative OI 70 2024 Anregung an den Magistrat OM 5879 2024 1. Die Vorlage OF 975/2 wird durch die Annahme der Vorlagen OF 991/2 und OF 992/2 für erledigt erklärt. 2. 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 991/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 992/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 1. GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Zurückstellung) 2. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und Linke (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2024, OF 987/2 Betreff: Effizienteres Management der Straßensperrungen im Straßenraum des südlichen Westends Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit den zahlreichen Baustellen und Strassensperrungen im Westend für die einzelnen gesperrten Abschnitte folgende Punkte zu prüfen und zu berichten: 1. Was sind jeweils die Gründe und Dauer der genehmigten Sperrung? 2. Was sind die Gründe für den zweijährigen Baustillstand auf der Bockenheimer Landstrasse und eine siebenjährige Sperrung auf der Feuerbachstrasse? 3. Wie kann für die Anwohner, die teilweise für Anwohnerparken zahlen, dennoch ausreichend Parkraum zur Verfügung gestellt werden bzw. können für die Dauer der Sperrungen die Gebühren für Anwohnerparken ausgesetzt werden? 4. Koordinieren Bauamt und Amt für Strassenbau und Entwicklung die Sperrungen? 5. Wie könnte ein Konzept für effizientere Steuerung von Strassensperrungen aussehen? Bei den Sperrungen handelt es sich um folgende Strassen, die abschnittsweise sogar beidseitig gesperrt sind: - Lindenstrasse zwischen Guiolettstrasse und Kettenhofweg - Guiolettstrasse von Lindenstrasse bis Feuerbachstrasse - Lessingstrasse zwischen Guiolettstrasse und Kettenhofweg - Feuerbachstrasse zwischen Guiolettstrasse und Kettenhofweg (Sperrung seit 7 Jahren) - Guiolettstrasse zwischen Feuerbachstrasse und Ulmenstrasse - Sperrung Abbiegerspur Bockenheimer Landstraße kurz vor der Oper (hier wurde seit Errichten der Sperrung vor 2 Jahren NICHT gearbeitet) Begründung: Um die Lessing-Strasse im Südlichen Westend haben die Anwohner seit kurzem mit einer massiven Flut von Bauarbeiten und damit einhergehende Straßensperrungen zu kämpfen (siehe Fotos unten). Sicherlich 80% (!) der Parkplätze sind aufgrund von Bauaktivitäten weggefallen - zusätzlich zu den Parkplätzen, die vor einem Jahr bereits auf dem Kettenhofweg im Rahmen der Umgestaltung zur fahrradfreundlichen Nebenstraße weggefallen sind. Einerseits wird an vielen Baustellen sechs Tage die Woche von 7 Uhr morgens bis 20 Uhr abends gearbeitet - es ist einfach immer laut. Auch klagen die Anwohner über ständigen Baustellendreck. Die Sperrungen führen auch für Fußgänger zu massiven Einschränkungen. Zudem gibt es auch Sperrungen zu Baustellen, an denen seit Jahren nicht mehr gearbeitet wurde. Nachstehende Karte verdeutlicht die Situation. Nachfragen und Beschwerden von Bürgern, die in ihrer Nachbarschaft mittlerweile wegen der zahllosen Sperrungen weder für Fußgänger noch für Autos Platz finden -und dies teilweise über Jahre. Sperrungen von Parkplätzen aufgrund von Baustellen / Hausrenovierungen Fotos der Sperrungen: Quelle: Fotos eines Anwohners Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1018 2024 Die Vorlage OF 987/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2024, OF 989/2 Betreff: Zusätzliche Umleitung während der Baumaßnahme und der Sperrung des Reuterwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, während der weiteren Bauabschnitte der Sperrung des Reuterwegs auf Höhe des Bremer Platzes (Kreuzung Bremer Straße/ Fürstenbergerstraße) eine Umleitung für von der Miquelallee kommenden Verkehr einzurichten. Für den Verkehr, der die Sperrung des Reuterwegs nicht wahrgenommen hat, soll zur Entlastung der Wohnstraßen im nördlichen Westend eine Umleitung über Fürstenbergerstraße und Liebigstraße in Richtung Bockenheimer Landstraße erfolgen. Begründung: Trotz der bisher erfolgenden Umleitung auf der Eschersheimer Landstraße fließt ein Teil des Verkehrs in Unkenntnis der Sperrung des Reuterwegs weiterhin über die Bremer Straße in die Wohnstraßen des nördlichen Westends. Eine weitere Umleitung ab dem Bremer Platz über die Fürstenbergerstraße und den Kreisel in die breitere Liebigstraße würde den Verkehrsdruck aus den engeren Wohnstraßen nehmen. Zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung, denen seit der Einrichtung der Baustellen eine deutliche Zunahme des Verkehrs in den Wohnstraßen aufgefallen ist, geben dem Ortsbeirat 2 Anlass, die vorgeschlagene Erweiterung der Umleitung zu empfehlen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5885 2024 Die Vorlage OF 989/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2024, OF 976/2 Betreff: Platz der Unwirtlichkeit unserer Städte Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte den aktuell nach dem Psychoanalytiker-Ehepaar Mitscherlich benannten Mitscherlichplatz im Westend in "Platz der Unwirtlichkeit unserer Städte" zu benennen. 2. Die aktuellen Haltestellen der Linien 36 und 75 "Mitscherlichplatz" zum nächsten Fahrplanwechsel in "Platz der Unwirtlichkeit unserer Städte" umzubenennen. Begründung: Die Entwicklungen um den aktuellen Mitscherlichplatz bedauert der Ortsbeirat zutiefst. Der Kiosk wurde seitens der Stadt - entgegen dem ausdrücklichen Willen des Ortsbeirates - dem Investor des Hochhauses Park View Grüneburgweg/ Fürstenberger Straße überlassen. Die Fläche des Mitscherlichplatzes liegt nur noch zu 1/3 auf öffentlichem Grund. Die übrigen 2/3 liegen auf privater Fläche des Investors, weshalb die Stadt die gesamthafte Gestaltung des Platzes ebenfalls aufgegeben und dem Investor überlassen hat. Schließlich wurde bekannt, dass dieser den in seinem privaten Eigentum befindlichen Teil des aktuellen Mitscherlichplatzes als Hotelauffahrt nutzen und entsprechend gestalten will. Eine konstruktive Kommunikation der Mitscherlich-Initiative, deren Engagement maßgeblich für die Benennung des Ortes nach dem Ehepaar Mitscherlich war, mit dem Investor ist schon lange nicht mehr möglich. Entsprechend gab es keine Einflussmöglichkeiten mehr, die Platzgestaltung auf eine dem Andenken an die Personen und das Werk des Ehepaares Mitscherlich angemessene Entwicklung hin zu lenken. Im Gegenteil läuft die Entwicklung des Platzes und seines Umfeldes dem zuwider, wofür die Mitscherlichs insbesondere im Hinblick auf die Stadtentwicklung standen. Die Einschätzung, dass hier kein würdiges Gedenken an diese großen Persönlichkeiten mehr möglich ist, teilt der Ortsbeirat mit der Mitscherlich-Initiative. Der neue Name des Platzes lehnt sich an Alexander Mitscherlichs Werk "Die Unwirtlichkeit unserer Städte" an. Wolfgang Werth sagte einst im Hessischen Rundfunk über diese Streitschrift: "Gegenstand von Alexander Mitscherlichs brillant formulierter, aus profunder Kenntnis vorgetragener Polemik ist die menschenfeindliche, weil aufs Merkantile gerichtete moderne Städteplanung, der Egoismus der Grundstückbesitzer und Bauherren und - nicht zuletzt - die Furcht unserer Politiker, durch unpopuläre, aber fürs allgemeine Wohl dringend erforderliche Maßnahmen ins Fettnäpfchen zu treten." Genau dies ist am Mitscherlichplatz eingetreten. Der Platz - die privaten wie die öffentlichen Flächen sowie der Kiosk - wurde von der Stadt faktisch an die Profitinteressen des Investors übergeben. Ein würdiges Gedenken an die Mitscherlichs ist hier nicht mehr möglich. Eine Mahnung auch aus dem Andenken an Mitscherlich an den künftigen Umgang mit städtischem Raum - ob öffentlicher oder privater Grund - sollte hier aus Sicht des Ortsbeirats dennoch hinterlassen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.09.2024, OF 993/2 Antrag vom 21.08.2024, OF 994/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Initiative OI 71 2024 Anregung an den Magistrat OM 5880 2024 1. Die Vorlage OF 976/2 wird durch die Annahme der Vorlagen OF 993/2 und OF 994/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 993/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 994/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2024, OF 973/2 Betreff: Straßenverkehrsgefährdung für Kleinkinder im Westend Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Städtische Verkehrspolizei soll schnelltsmöglich in der Kronberger Straße, die als Umleitungsstraße dient, während der morgendtlichen Rushhour Geschwindigkeitskontrollen und auch danach ausführen. Begründung: Anwohner der Kronberger Straße, die allmorgendlich zur Rushhour ihre Kleinkinder zu Fuß zur Kita bringen, berichten über zu schnell fahrende Fahrzeuge auf der Kronberger Straße die in einer Tempo 30 Zone liegt und als Umleitungsstrecke dient. Aufgrund von Baumaßnahmen auf dem Reuterweg wird der Stadteinwärts fahrende Verkehr in die Kronberger Straße geleitet und über die Umleitungsbeschilderung in die Liebigstraße in Richtung Bockenheimer Landstraße geführt. Manche Fahrzeuglenker nutzen auch andere Straßen, wie z.B. Oberlindau oder Myliusstraße, um auf die Bockenheimer Landstraße zu gelangen. Hierbei wird von den Fahrzeuglenkern gerne die Tempo 30 Zonen Regelung ignoriert um schnell weiter zu kommen. Um die zu Fuß gehenden Eltern mit ihren Kleinkindern zu schützen sind schnellstmöglich Geschwindigkeitskontrollen im Berufsverkehr und auch danach durchzuführen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5689 2024 Die Vorlage OF 973/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2024, OF 972/2 Betreff: Effiziente Kontrolle in den Lieferzonen am Grüneburgweg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die im Rahmen des Projektes "Fahrradfreundliche Nebenstraßen" am Grüneburgweg geschaffenen Lieferzonen auch tatsächlich nur zur Anlieferung genutzt und nicht als Dauerparkplätze zweckentfremdet werden. Ziel ist die Einrichtung einer effizienten Kontrolle aller Lieferzonen für die Dauer der Evaluationsphase. Der Magistrat hat die Aufgabe, die Einhaltung Verkehrsordnung nachzukommen und diese Bereiche regelmäßig zu kontrollieren. Hierzu soll die Erhöhung der Kontrollfrequenz und -effizient durch Verstärkung des gegenwärtigen Personals veranlasst werden. Begründung: Wiederkehrende Beschwerden von Gewerbetreibenden und Lieferanten am Grüneburgweg. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.05.2024, OF 934/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5681 2024 1. Die Vorlage OF 934/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 972/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 954/2 Betreff: Grüneburgweg: Pollerwald lichten an Fahrradständern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, im Grüneburgweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Reuterweg die nachfolgend aufgelisteten rot-weißen Poller von Fahrrad-Abstellpositionen zu entfernen, da sie nicht erforderlich sind: GBW 12 vor Trutz GBW 12 GBW 14 nach Trutz GBW 17 GBW 19 & 21 GBW 37 GBW 56 Ecke Leerbachstraße 67 GBW 60 Begründung: Die genannten Positionen sind mit Fahrradbügeln versehen und stellen damit keine Freiflächen dar, die irrtümlich als Parkplätze mißbraucht werden könnten. Nachstehend die Fotos der genannten Positionen (in der Reihenfolge der Liste): (alle Fotos vom Antragsteller) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 954/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU und BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 Linke
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 953/2 Betreff: Grüneburgweg: Pollerwald lichten an Parkscheinautomaten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, im Grüneburgweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Reuterweg die nachfolgend aufgelisteten rot-weißen Poller neben Parkscheinautomaten zu entfernen, da sie nicht erforderlich sind: GBW 14 GBW 16 Begründung: Die genannten Positionen sind sowohl durch Parkscheinautomaten belegt, als auch viel zu kurz, als daß sie irrtümlich als Parkplätze mißbraucht werden könnten. Nachstehend die Fotos der genannten Positionen (in der Reihenfolge der Liste): (alle Fotos vom Antragsteller) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 953/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme) bei Abwesenheit 1 Linke
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 955/2 Betreff: Grüneburgweg 12: Parksituation vor dem REWE-Markt verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, den ehemaligen Parkplatz vor dem Haus Grüneburgweg 12 (REWE-Markt) mit dem derzeitigen, davor neu angelegten Parkplatz zu vereinigen und Querparken zu erlauben, wodurch mindestens 2 zusätzliche Parkpositionen geschaffen würden. Begründung: Der ehemalige Parkplatz (Kopfsteinpflaster) wurde durch Poller abgesperrt. Er wird aber durch niemanden und nichts genutzt, weil nicht benötigt. Die Parksituation im Grüneburgweg ist durch die Neuanlage deutlich verschlechtert worden, so daß die vorgeschlagene Maßnahme eine - wenn auch kleine - Entlastung böte; insbesondere für Kunden des REWE-Marktes, die größere Einkäufe transportieren müssen. Die Fahrradstraße wird dadurch nicht tangiert. Nachstehend das Foto der Situation: (Foto vom Antragsteller) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 955/2 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme) bei Abwesenheit 1 Linke
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 958/2 Betreff: Grüneburgweg 8: Abstellsituation für Rad- und Rollerfahrer verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, den ehemaligen Parkplatz vor dem Haus Grüneburgweg 8 als Fahrrad- und Roller-Abstellplatz reaktivieren. Begründung: Dieser Parkplatz wurde kürzlich abgesperrt und davor ein Fahrrad-Abstellplatz angelegt. Dieser Platz wird rege genutzt und ist meist voll belegt. Auf dem ehemaligen Parkplatz (Kiesfläche) haben mehr Fahrradpositionen Platz als auf dem aktuellen Abstellplatz davor. Zudem könnte eine Position für die (seltenen, aber gelegentlich doch abgestellten) einzelnen Roller vorgesehen werden. Dadurch würde der bisher als Rollerabstellplatz markierte Bereich vor der Hausnummer 6 frei und könnte als Ladezone ausgewiesen werden (regelmäßig benötigt durch den Biomarkt, und gern genutzt von den Müllwerkern): vgl. Antrag "Nutzlose Rollerabstellfläche umwandeln". Nachstehend das Foto der Situation: (Foto vom Antragsteller) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 958/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 952/2 Betreff: Grüneburgweg: Pollerwald lichten auf Sperrflächen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, im Grüneburgweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Reuterweg die nachfolgend aufgelisteten rot-weißen Poller von Sperrflächen zu entfernen, da sie eine nicht erforderliche, in ihrer Vielzahl störende redundante Markierung darstellen: GBW 5 Ecke Sachsenlager Sachsenlager Ecke GBW 5 GBW 7 Ecke Sachsenlager GBW 8 Ecke Körnerstraße Körnerstraße Ecke GBW 12 GBW 12 Ecke Körnerstraße GBW 12 Ecke Trutz GBW 14 Ecke Trutz GBW 16 Ecke Leerbachstraße GBW 17 Ecke Trutz 48 GBW 19 Ecke Trutz 51 GBW 33 Ecke Leerbachstraße 63 GBW 56 Ecke Leerbachstraße Begründung: Die markierten Sperrflächen erkennt jeder Autofahrer, der seine Führerscheinprüfung bestanden hat, als freizuhaltende Flächen, auf denen nicht geparkt oder abgestellt werden darf. Die zusätzlichen Poller sind daher signaltechnisch sinnlos. Sie stellen außerdem eine unnütze Gefahr dar, wie die in den vergangenen Wochen erfolgten Karambolagen mit Lieferwagen zeigen. Antragsteller war selbst Zeuge, als ein Lieferwagen aus dem Trutz in den Grüneburgweg einbog und an einem Poller hängen blieb, den der Fahrer nicht gesehen hatte, weil ihm erstens die Kühlerhaube die Sicht versperrte und er zweitens notwendigerweise auf Fußgänger und Radfahrer achten mußte, die die Straße kreuzten. Vor dem Grüneburgweg 41 ist eine Sperrfläche pollerfrei geblieben - und sie bleibt tatsächlich zuverlässig frei, beweist also die Sinnlosigkeit der exzessiven Verpollerung. Nachstehend die Fotos der genannten Positionen (in der Reihenfolge der Liste): zum Vergleich die freigebliebene Sperrfläche: (alle Fotos vom Antragsteller) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 952/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 2 CDU, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 959/2 Betreff: Grüneburgweg: Einbahnstraßenregelung aufheben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, die Einbahnstraßen-Regelung auf dem Grüneburgweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Im Trutz aufzuheben und wieder - wie westlich davon - zum Zweirichtungsverkehr zurückzukehren, weil die derzeitige Situation unerträgliche Nachteile und Gefahren generiert. Begründung: Die alltäglichen Verkehrsbedürfnisse der Menschen zwingen sie zu Umwegfahrten, die mehr Treibstoff verbrauchen, daher mehr Abgas emittieren, mehr Verkehrslärm in den Wohnvierteln verursachen, mehr Passanten in den einstmals ruhigen und sicheren Wohnvierteln gefährden. So müssen Einwohner aus Gärtnerweg und Sachsenlager, die zur Eschersheimer Landstraße wollen, statt auf dem kurzen Weg nun über Grüneburgweg - Körnerstraße - Auf der Körnerwiese - Hansaallee fahren: durch meist reine Wohnstraßen. Weshalb viele doch schnell entgegen der Einbahnregelung den gewohnten kurzen Weg nehmen. Wer aus der Emil-Claar-Straße zur Eschersheimer Landstraße will, fährt statt über ein kurzes Stück Reuterweg und dann den Grüneburgweg entlang nunmehr die lange Strecke durch Reuterweg - Wolfsgangstraße, letztere ebenfalls reine Wohnstraße. Zudem kann man täglich sehen, daß viele Autofahrer gegen die Einbahnstraße durchfahren, weil die Neuregelung keinem vernünftigen Menschen einsichtig ist. Und viele tun es aus reiner Verzweiflung, weil sie unerwartet mit einer absurden Regelung konfrontiert werden, so wie ich schon zahlreiche - besonders Lieferwagen- und LKW-Fahrer - gesehen habe, die lange am Trutz die Straße blockieren (und, weil abgelenkt, Fußgänger und Radfahrer gefährden), weil sie plötzlich vor einem Sperrschild der neuen Einbahnstraße stehen. Manche fahren dann in den Trutz und besagte weite Wege durch die Wohnviertel. Und manche fahren einfach geradeaus weiter, weil die Straße ja auch im weiteren Abschnitt unverändert breit genug ist und das Ziel Eschersheimer Landstraße schon voraus zu sehen ist. Es ist kein Zeichen politischer Intelligenz, unter dem Vorwand, umweltfreundliche Verkehrssituationen zu schaffen, mehr Umweltschäden zu verursachen. Und nein, Menschen sind keine Reiz-Reaktions-Automaten, denen man nur eine neue Regel aufzwingen muß, damit sie sich so verhalten, wie sich der Planer das vorgestellt hat. Menschen entwickeln Ausweichverhalten, die den ursprünglichen Plan nicht nur in diesem Fall konterkarieren. Auch Verkehrspolitik sollte nach rationalen Kriterien arbeiten, statt nach ideologischen Scheuklappen-Vorgaben. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 959/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 GRÜNE, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 957/2 Betreff: Grüneburgweg: Kontaktschleife funktionsfähig machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, im Grüneburgweg an der Ampel vor dem Reuterweg die Kontaktschleife zurückzuverlegen unter die erste PKW-Halteposition: GBW 64 vor Reuterweg Begründung: Die Kontaktschleife für die Ampelsteuerung ist an ihrer ursprünglichen Position verblieben, obwohl jetzt eine Fahrrad-Warteposition dort markiert ist, die vom Kraftverkehr freigehalten werden muß. Damit ist die Kontaktschleife funktionslos. Nachstehend das Foto der Situation: (Foto vom Antragsteller) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 957/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 956/2 Betreff: Grüneburgweg: Lebensgefährliche Verkehrsinsel beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, die Verkehrsinsel im Grüneburgweg unmittelbar hinter der Einfahrt aus der Eschersheimer Landstraße umgehend zu entfernen, da sie eine erhebliche Gefahr für Radfahrer darstellt. Begründung: Hier wird er KfZ-Verkehr direkt schräg in den Radweg eingeleitet. Da der Autofahrer an dieser Stelle ohnehin auf kreuzende Fußgänger und irregulär querfahrende Rad- und Rollerfahrer achten muß, kann er die von hinten (aus der Fichardstraße) mit meist erhöhter Geschwindigkeit herankommenden Radfahrer nicht bemerken. Niemand kann gleichzeitig in vier verschiedenen Richtungen gleich aufmerksam sein. Insbesondere dürfte im Fall eines Unfalles, der durch diese Verkehrsinsel verursacht wird, die Stadt haftbar sein. Evtl. sind auch die für die Anlage verantwortlichen städtischen Mitarbeiter persönlich haftbar. Nachstehend das Foto der Situation: (Foto vom Antragsteller) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 956/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 947/2 Betreff: Grüneburgweg: Nutzlose Rollerabstellfläche umwandeln Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, die Roller-Abstellfläche vor dem Haus Grüneburgweg 6 (Bioladen) aufzulösen und durch eine zusätzliche Ladezone zu ersetzen. Begründung: Nur extrem selten findet sich hier ein einzelner Roller ein; meist bleibt die Fläche gähnend leer. Zudem läßt sich die Situation direkt daneben leicht verbessern (siehe Antrag "Abstellsituation für Rad- und Rollerfahrer verbessern"). Nachstehend das Foto der Situation: (Foto vom Antragsteller) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 947/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD, FDP, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 SPD und 1 Linke
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 930/2 Betreff: Ist die Studie zum Umbau des Grüneburgwegs wissenschaftlich zuverlässig? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, 1. Ist es richtig, daß die Studie der Frankfurt University of Applied Sciences, die zu den Auswirkungen des fahrradfreundlichen Umbaus des Grüneburgwegs in Analogie zu der entsprechenden Studie für den Oederweg erstellt werden soll, federführend durch einen Lehrstuhl für Radverkehr erstellt wird ? 2. Wenn ja, wie soll gewährleistet werden, daß die Ergebnisse der Studie neutral und objektiv alle Belange auch der Fußgänger, Autofahrer, Gewerbetreibenden und Anwohner der vom Umbau unmittelbar betroffenen Stadtviertel berücksichtigen ? 3. Woher stammen die Daten, die in die Studie eingingen, nachdem bekanntlich lediglich winzige an einigen Laternenmasten angeklebte Fragezettel die einzige öffentlich bekannte Frageaktion der Hochschule darstellten, während kein Anwohner der betroffenen Stadtviertel und kein Autofahrer jemals befragt wurden ? 4. Wieviele Antworten aus der Bevölkerung wurden als Grundlage der Studie gesammelt, aufgeschlüsselt nach Betroffenheitskategorien (Radfahrer, Fußgänger, Autofahrer, Gewerbetreibende, Anwohner) ? 5. Ist bei diesen Daten gesichert, daß sie nachweislich nur von Betroffenen stammen, oder sind auch Daten enthalten, die Fahrradaktivisten im gesamten Stadtgebiet gesammelt haben ? 6. Wie groß ist die statistische Signifikanz der erhobenen Daten ? 7. Hält es der Magistrat für gute Wissenschaft, wenn über die Auswirkungen einer für Radfahrer günstigen Planung ein Institut berichtet, welches sich allein mit Radverkehr befaßt und bei dem daher davon ausgegangen werden kann, daß im Institut eine positive Grundstimmung für alles, was mit Radverkehr zu tun hat, vorherrscht ? 8. Wenn ja, hält der Magistrat dann logischerweise auch ein Gutachten der Zigarettenindustrie, das die Unschädlichkeit des Rauchens "nachweist", für gute Wissenschaft ? 9. Wenn der Magistrat letzteres bestreitet, welches sind dann die Kriterien, nach denen er zuverlässige Gefälligkeitsgutachten von unzuverlässigen Gefälligkeitsgutachten unterscheidet ? 10. Welche international anerkannten Nachweise hat das federführende Institut für Radverkehr für seine wissenschaftliche Kompetenz erbracht ? 11. Kann der Magistrat nachvollziehen, daß Wissenschaftler, die sich mit umfangreichen Fachgebieten wie Quantenphysik, altorientalischer Archäologie, Sozialpsychologie, Evolutionsgenetik oder Kunstgeschichte der Gotik befassen (um nur wenige Beispiele zu nennen), ein Institut für Radverkehr eher als lächerlich empfinden ? Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 930/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 931/2 Betreff: Kosten und Ausschreibungen der temporären Umgestaltungsmaßnahmen bei den fahrradfreundlichen Nebenstraßen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die in der temporären Projektphase "Fahrradfreundliche Nebenstrassen" befindlichen Bereiche im Ortsbezirk 2 zu prüfen und zu berichten: - Was haben die temporären Umgestaltungsmassnahmen bisher gekostet? - Wie setzen sich die Kosten für die Umgestaltungsmaßnahmen genau zusammen - wie verteilen sich die Kosten auf den Grüneburgweg und den Kettenhofweg? - Was war das ursprünglich geplante Budget und liegen die Kosten der Umgestaltungsmaßnahmen bisher im Rahmen des Budgets? - Was hat die wissenschaftliche Begleitung durch die Frankfurt University of Applied Sciences für die einzelnen umgestalteten Strassen bisher gekostet? Welche Kosten sind bis zum Abschluß des Projektes je Strasse (Grüneburgweg, Kettenhofweg und Oeder Weg) noch zu erwarten? - Gab es eine Ausschreibung der Wissenschaftlichen Begleitung, an der sich mehrere Unisversitäten in Deutschland beteiligen konnten? Begründung: Die obigen Fragen kamen von Anwohnern, die sich angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage Frankfurts zunehmend Sorgen machen, ob die Kosten eines temporären Umbau-Experimentes den etwaigen Nutzen rechtfertigen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 931/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2024, OF 935/2 Betreff: Verlegung der Kleidercontainer des Deutschen Roten Kreuzes in der Feldbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die beiden Kleidercontainer des Roten Kreuz' vor der Feldbergstr. 17 zu verlegen. Als alternativen Standort schlägt das Gremium den Bereich auf Höhe der Feldbergstr. 37 vor. Begründung: Bitte von Anwohnern. Bei der Entleerung der Container wurde wiederholt ein nebenstehender Baum erheblich touchiert. Darüber hinaus werden im Bereich zuzügliche Flächen für Fahrrad- und Mofaständer benötigt. Auf dem vorgeschlagenen neuen Standort auf Höhe der Liegenschaft Feldbergstr. 35 ist wesentlich mehr Platz vorhanden, neben den Containern könnten zudem - da im Quartier noch nicht ausreichend vorhanden - Altglascontainer aufgestellt werden. Die städtebauliche Situation bietet sich aufgrund der dort vorhandenen Infrastruktur von Geschäften, Bürogebäuden und Gastronomie ebenfalls wesentlich besser an, da auch die Sichtbarkeit für die Container erhöht würde. Die Container des Roten Kreuz' vor der Feldbergstr. 17 Alternativstandort vor der Feldbergstr. 35 (alle Fotos: Antragstellerin) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5492 2024 Die Vorlage OF 935/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.05.2024, OF 932/2 Betreff: Einrichtung einer Arbeitsgruppe "Gewerbe und Verkehr im Grüneburgweg" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Teilhabe und Kommunikation mit den Gewerbetreibenden hinsichtlich der schon erfolgten und noch geplanten Umgestaltungsmaßnahmen "Fahrradfreundliche Nebenstraßen" im Grüneburgweg spürbar zu verbessern und per sofort eine Arbeitsgruppe "Gewerbe und Verkehr im Grüneburgweg" ins Leben zu rufen. Diese soll sich in kleiner Runde monatlich treffen und aus 2-3 Vertretern der Interessengemeinschaft Grüneburgweg sowie Herrn Hof vom Verkehrsdezernat und einem Vertreter des Amtes für Strassenbau und Entwicklung bestehen. Wichtig ist es, dass die Gruppe mit Entscheidungsträgern seitens Dezernat und Amt besetzt wird, um auf Anregungen direkt reagieren zu können. Begründung: Anregung von Gewerbetreibenden im Grüneburgweg, die die Kommunikation und Teilhabe als unzureichend empfinden. So wurde die Initatiative Grüneburgweg am 21.03. vom Amt für Strassenbau und Erschließung informiert, dass die Umgestaltung des Abschnittes 2 am 25.03. starten würden. Die betroffenen Haushalte am Grüneburgweg wurden einen Tag früher informiert - es gab also einen Vorlauf von ganzen fünf bzw. vier Tagen! Anwohner im mittleren Abschnitt sowie an den direkt angrenzenden Straßen (z.B. Unterlindau oder Wolfsgangstraße) haben diese Informationen offensichtlich nicht erhalten, obwohl diese gleichermaßen von den Sperrungen betroffen sind. Auch Anwohner im Trutz meinten, daß Sie nicht bekommen hätten, obwohl ja der der gesamte Verkehr, der bisher aus dem Grüneburgweg Richtung Innenstadt fuhr, jetzt in den Trutz umgeleitet wurde. Wenn Magistrat und Dezernat Bürger und Anwohner ins Boot holen und Teilhabe wirklich leben möchten, muß sich dringend etwas ändern. Ein erster Schritt wäre zumindest die Bildung einer kleinen, auf das Gewerbe fokussierten Arbeitsgruppe, um die Teilhabe der Betroffenen direkt zu ermöglichen und auf die vielen konstruktiven Vorschläge, die im Verlauf der letzten Jahre über den Ortsbeirat, in Mails, auf Veranstaltungen und in der Presse an den Magistrat und das Dezernat herangetragen wurden, sofort reagieren zu können. Dazu würden monatliche Treffen ausreichen. Die konkreten Vorschläge zur Optimierungen der Maßnahmen könnte ein weiteres Sterben des Einzelhandels im Grüneburgweg vielleicht noch aufhalten. Seit der Umgestaltung haben etwa 10 Einzelhändler ihre Geschäfte dort aufgegeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 932/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.05.2024, OF 934/2 Betreff: Effiziente Kontrolle und Reduktion des Parkdrucks in den Lieferzonen am Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die im Rahmen des Projektes "Fahrradfreundliche Nebenstraßen" am Grüneburgweg geschaffenen Lieferzonen auch tatsächlich nur zur Anlieferung genutzt und nicht als Dauerparkplätze zweckentfremdet werden. Ziel ist die Einrichtung einer effizienten Kontrolle aller Lieferzonen für die Dauer der Evaluationsphase. Der Magistrat hat die Pflicht, der Verkehrsordnung nachzukommen und diese Bereiche regelmäßig zu kontrollieren. Folgende Maßnahmen sind denkbar, die der Magistrat erörtern und in ein Gesamtkonzept zusammenfassen möge: 1. Erhöhung der Kontrollfrequenz und -effizient durch Verstärkung des gegenwärtigen Personals durch einen externen Dienstleister wie z.B. die FairParken GmbH. 2. Verminderung des Parkdrucks auf Lieferflächen durch Entfernung des immer noch ungenutzten Parklets und Umwandlung der seit Errichtung permanent ungenutzten Fahrradständer auf den für die Geschäfte vormals wichtigen Parkplatzflächen auf Höhe der Hausnummern 89 und 93 in Parkplätze. Bei Hausnummer 93 könnten die Flächen der E-Roller und Fahrradständer getauscht werden und eine Fläche wieder als Parkplätze genutzt werden. 3. Verminderung des Parkdrucks auf Lieferflächen durch vorzeitige Rücknahme der weggefallenen Parkplätze auf dem jüngst umgestalteten Abschnitt des Grüneburgwegs und Abbau des Modalfilters. Begründung: Wiederkehrende Beschwerden von Gewerbetreibenden und Lieferanten am Grüneburgweg. Weitere Details auf der folgenden Seite. Schon im Februar 2023 hatte die Antragstellerin um Verstärkung der Kontrollen mit Fokus auf die mißbräuchliche Nutzung von Lieferzonen gebeten. Durch die über Ostern erfolgten weiteren Umgestaltungen im Verlauf des Grüneburgwegs Richtung Palmengarten hat sich die Situation rund um die Ladezonen am Grüneburgweg so verschärft, dass es regelmäßig zu Rückstaus kommt und sowohl der Grüneburgweg als auch die Nebenstrassen durch in die zweite Reihe gezwungenen Lieferfahrzeuge verstopft sind. Die Ladezonensuche wird durch den Wegfall der zahlreichen Parkflächen erschwert. Wegen der hohen Zahl an Lieferanten (Restaurants und Ladengeschäfte) und Paketdienstleistern reichen die Flächen nicht aus. Zusätzlich werden Ladezonen regelmäßig von "normalen" PKWs oder Handwerker-Fahrzeugen dauerhaft belegt. Die Folge ist ein vermehrtes Parken in der zweiten Reihe. Dies führt teilweise auch in den ruhigeren Straßenabschnitten und Nebenstraßen zu Chaos. Die dauerhaften Klagen der Betroffenen haben jetzt nach Ostern noch einmal zugenommen. Die von der Stadt mit sporadischen Kontrollen beauftragten Kräfte sind völlig überfordert und zudem voll damit beschäftigt, den Menschen die zahllosen Schilder und Färbungen und Reglen zu erklären - schon die Bildzeitung berichtete jüngst. Die Gewerbtreibenden werden durch den Mißbrauch der Ladeflächen massiv am Ausüben ihrer Geschäftstätigkeit behindert. Parallel dazu werden Fahrräder und Roller nach wie vor unkontrolliert auf Bürgersteigen, Einfahrten und auch Multifunktionszonen abgestellt, was die Situation noch verschärft. Aussitzen ist keine Lösung! Nachstehendes Foto zeigt einer der typischen neuen Chaos-Situationen, die sich mehrfach täglich ereignen: Der Bus kann die Kreuzung nicht überqueren, wenn durch Rückstau mehrere Lieferanten gleichzeitig auf der gleichen Höhe des Grüneburgwegs Ihrer Liefertätigkeit in zweiter Reihe nachkommen müssen, weil sich wegen des hohen Parkdrucks Autos auf die Lieferflächen stellen. (Aufnahme Grüneburgweg 94, 29.4. 12.04 Uhr, Quelle: Foto eines betroffenen Ladeninhabers) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.06.2024, OF 972/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 934/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5681 2024 1. Die Vorlage OF 934/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 972/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2024, OF 868/2 Betreff: Anlage zum Antrag des Ortsbeirats vom 07.01.2024, OF 822/2 Die nachstehenden Fotografien (alle vom Antragsteller) geben einen exemplarischen Zustand in der Körnerstraße wieder. Die ersten beiden Bilder zeigen die Situation an einem beliebigen Wochentag (Mittwoch, 6.3.2024, 10:55), ohne zusätzlich an Vorgartenzäunen angekettete Fahrräder. Der für Fußgänger verbleibende Platz ist eng genug: mit Elektro-Rollstuhl oder Zwillings-Kinderwagen ist schon kein Durchkommen. Erst recht, wenn wieder mal Räder an den Zäunen hängen. Direkt gegenüber dieser Ansicht, links der Straße, befindet sich ein großer Freiraum: Ganz im Hintergrund sieht man das grün-weiß gestreifte Verkaufszelt eines Blumenhändlers, der meist während der Einkaufszeiten hier seine Blumen anbietet, nachstehend von der anderen Seite aus der Nähe aufgenommen: Zwischen diesem Zelt und den Straßenrand des Grüneburgwegs findet sich ebenfalls eine größere Freifläche: Der normale Fußweg führt rechts der Bäume antlang, an den Auslagen des REWE-Marktes vorbei. Es wäre problemlos möglich, das Blumenzelt hier, in der Nähe zu Litfaßsäule und Baum, aufzustellen (und hinter dem für Behinderte markierten Taststreifen). Damit wäre die gesamte Fläche im Bild unten auf der vorherigen Seite frei verfügbar für Fahrradständer (und Stellplätze für die üblicherweise vier hier abgestellten Motorräder und -roller). Wie man auf den ersten beiden Bildern sieht, ist die Gefahr, daß nach Abbau der Sperrgitter am Straßenrand der rechten Seite der Körnerstraße hier PKW abgestellt werden, wegen der dann zu geringen verbleibenden Durchfahrtbreite sehr gering. Die linke Straßenseite ist praktisch vollständig zugeparkt (evtl. müßte der erste Parkplatz direkt hinter dem Fußgänger-Überweg entfernt werden, um Radfahrern einen ungehinderten Zugang zu den neuen Abstellbügeln freizuhalten). Auf der rechten Seite der Körnerstraße (etwa da, wo ich bei der Aufnahme des ersten Bildes stand) hätte das nötige Parkverbotsschild Platz. Übrigens: die ersten beiden Bilder auf der vorigen Seite zeigen nicht den schlimmsten Zustand. Wie bemerkt, fehlen hier (der Zufälligkeit der Aufnahme geschuldet) die Räder an den Zäunen. Außerdem sind hier gelegentlich (nicht immer, wenn aber, dann extrem störend) auch ausladende Lastenräder festgemacht. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.01.2024, OF 822/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 822/2 wird zurückgestellt, bis die Thematik im Ortsbeirat vorgestellt wurde. 2. Die Vorlage OF 868/2 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 938 2024 1. Die Vorlage OF 822/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der erste Punkt um den Wortlaut "und ggf. durch Frankfurter Hüte zu ersetzen, sodass dort keine Pkws mehr parken können" ergänzt wird. 2. Die Vorlage OF 868/2 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. 1 GRÜNE, CDU, FDP und BFF gegen SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 4 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2024, OF 859/2 Betreff: Recht auf ruhiges Wohnen - nicht für alle? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, warum in den Stadtvierteln um den Grüneburgweg die Wohnviertel gezielt mit dem Durchgangsverkehr der zentralen Erschließungsstraße belastet werden sollen, während in anderen Stadtvierteln mit der Anlage sogenannter Superblocks die Wohnviertel vom Durchgangsverkehr befreit werden sollen. Begründung: Das Ziel, Wohnviertel in Form sog. Superblocks zu verkehrsberuhigten, vom Durchgangsverkehr gänzlich befreiten Zonen zu machen, ist begrüßenswert. Obwohl es eigentlich kein neues Konzept ist; war doch die ursprüngliche Idee als "Wohnhof"-Konzept bereits in den 1970er Jahren in den Niederlanden entwickelt worden. Damals hatte sie allerdings unter der herrschenden Ideologie der "autogerechten Stadt" in Frankfurt keine Chance. Völlig im Gegensatz dazu steht aber die aktuelle Planung, den Durchgangsverkehr aus dem Grüneburgweg zwangsweise in die benachbarten Wohnviertel umzuleiten. Die Vermutung mancher Einwohner der betroffenen Viertel im Westend, die Schonung durch Superblocks käme bewußt solchen Stadtvierteln zugute, in denen eine Mehrheit von Wählern der amtierenden Römerkoalition wohnt, während im Westend eher Wähler der Römeropposition wohnen, scheint eine gewisse Wahrscheinlichkeit zu haben. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2024, OF 862/2 Betreff: Einführung Bewohnerparken an der Kleinen Wiesenau Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: - Auf der Kleinen Wiesenau im Abschnitt zwischen Spielplatz und Freiherr-Vom-Stein-Strasse Anwohnerparken einzuführen, - beim gegenwärtigen legalen Bordsteinparken die Bordsteine mit weißen Markierungen zu versehen, innerhalb derer die Autos parken sollen, - Hinweisschilder "Spielende Kinder" aufzustellen. Begründung: Die Gehwege im o.g. Abschnitt der Kleinen Wiesenau sind mit ca. 2m nicht besonders breit. Manche Autos parken im Rahmen des legalen Gehwegparkens zu weit auf dem Bordstein, so dass Eltern mit Kindern und Kinderwagen auf dem Weg zum Spielplatz auf die Strasse ausweichen müssen. Wenn die Autos sich nicht komplett auf den Gehweg stellen, wäre genügend Platz, um auch mit Kinderwagen oder Kinderfahrrädern dort vorbei zu kommen. Auch könnte der dort v.a. für die Anwohner bestehende hohe Parkdruck durch die Einführung des Anwohnerparkens entspannt werden, es parken dort immer wieder auch Ortsfremde. Hinweis-Schilder mit spielenden Kindern könnten zudem zur Beruhigung beitragen. Fotos auf der nächsten Seite. Quelle Fotos: Antragstellerin Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2024, OF 858/2 Betreff: Grüneburgweg - optimierte Planung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Umbaupläne für den östlichen Abschnitt des Grüneburgwegs zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße wie folgt anzupassen: 1. der besagte Abschnitt des Grüneburgwegs wird analog zum bereits realisierten mittleren Abschnitt als Fahrradstraße ausgewiesen und entsprechend signaltechnisch eindeutig markiert; 2. auf die Diagonalsperre im Kreuzungsbereich "Im Trutz" wird verzichtet; 3. der Durchgangsverkehr verbleibt in beiden Richtungen im Grüneburgweg, durch die Regeln der Fahrradstraße angemessen in der Priorität zurückgestuft. Begründung: Die bisherige Planung führt zu einer Umlenkung des Durchgangsverkehrs in die Wohnviertel beiderseits des Grüneburgwegs, mit entsprechend erhöhten Werten für Lärm- und Abgasbelastung der Wohnbevölkerung und erhöhter Gefährdung von Passanten und insbesondere Kindern durch das erhöhte Verkehrsaufkommen. Während der Teilsperrung des Grüneburgwegs in den vergangenen Monaten aufgrund einer Neuverlegung von Fernwärmeleitungen konnte schon beobachtet werden, daß der umgeleitete Verkehr ungehindert und außerdem mit erheblich zu hoher Geschwindigkeit durch die Wohnstraßen fuhr. Besonders in der Emil-Claar-Straße waren zahlreiche Autofahrer mit über 50 km/h unterwegs, wie Bürger von den Balkonen aus leidvoll mitbekamen. Zudem schwenkten sehr viele Autofahrer am Ende der Emil-Claar-Straße nach links in den Reuterweg Richtung Innenstadt ein (als Ersatz für den legalen Linksabbiger im damals gesperrten Grüneburgweg), was erstens durch eine durchgezogene doppelte Mittellinie verboten ist, zweitens durch den zweispurigen Zweirichtungsverkehr auf dem Reuterweg sehr gefährlich ist, und drittens eine erhebliche Gefährdung des Fahrradverkehrs auf dem Fahrradweg der östlichen Seite des Reuterwegs verursacht. Einer der Planer, die im vergangenen Jahr das Konzept für den Grüneburgweg in einer Veranstaltung für die Gewerbe-treibenden des Stadtviertel vorstellten, bezeichnete den hier nunmehr beantragten Vorschlag des Antragstellers in einem persönlichen Gespräch als interessant und bedenkenswert. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2024, OF 853/2 Betreff: Wegweiser zum WC in der U-Bahn-Station Bockenheimer Warte Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der U-Bahn-Station Bockenheimer Warte auf allen Ebenen Wegweiser zu den Toilettenanlegen auf der B Ebene anzubringen. Begründung: Öffentliche Toiletten sind in Frankfurt selten und wo diese existieren, fehlt im Umfeld oft ein Wegweiser zu den WC-Standorten. In der U-Bahn-Station Bockenheimer Warte existiert in der B-Ebene eine öffentliche Toilette, wenn auch leider nicht barrierefrei zugänglich. Wer an dieser sehr frequentierten U-Bahn-Station auf den Bahnsteigebenen B, C und D einen Hinweis auf die in der B-Ebene gelegenen Toiletten sucht, braucht schon ein kriminalistisches Gespür und viel Zeit. In der östlich gelegenen B-Ebene mit Zugängen von der Bockenheimer Landstraße, Zeppelinallee und Senckenberganlage, befinden sich hingegen entsprechende Hinweisschilder. Quelle: Lageplan der VGF B-Ebene Ost Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.02.2024, OA 443 entstanden aus Vorlage: OF 820/2 vom 04.01.2024 Betreff: Die tödlichen Unfälle in Passau und in Niederkassel sind Anlass, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Aufzugs und der Umgebung der U-Bahn in der Bockenheimer Landstraße zu schaffen Vorgang: OM 2079/22 OBR 2; ST 2063/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, auf der Seite des U-Bahn-Aufzugs in der Bockenheimer Landstraße in Richtung Alte Oper Poller vor der Aufstellungsfläche aufzustellen, die üblicherweise zum Schutz vor Lkws und Anschlägen benutzt werden. Dass auf der östlichen Seite nur einfache Poller aufgestellt wurden, weil im Planfeststellungsbeschluss Poller überhaupt nicht vorgesehen waren (siehe Stellungnahme vom 09.09.2022, ST 2063), hält der Ortsbeirat ausdrücklich nicht für eine ausreichende Begründung, keine sicheren Poller aufzustellen. Begründung: Der Unfall in Niederkassel, bei dem ein fünfzehnjähriger Jugendlicher an einer Bushaltestelle durch einen Pkw tödlich verletzt wurde und der tödliche Unfall in Passau, bei dem eine Mutter und ihre elfjährige Tochter durch einen ausweichenden Lkw ums Leben kamen sowie Fußgänger verletzt wurden, sind der Beweis für die Notwendigkeit von zusätzlichen Schutzeinrichtungen im Fall des Aufzugs in der Bockenheimer Landstraße. Es ist unerklärlich, wieso vor dem Aufzug in Richtung Bockenheim terrorsichere Poller aufgestellt wurden, aber auf der gegenüberliegenden Seite in Richtung Alte Oper, an der Fußgänger üblicherweise warten, nur normale Poller aufgestellt wurden. Diese bieten keinen Schutz vor schnell fahrenden Pkws, geschweige denn vor Bussen und Lkws. Zählen Menschenleben so wenig? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2079 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2063 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 28.02.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Initiative vom 22.01.2024, OI 46 entstanden aus Vorlage: OF 812/2 vom 06.01.2024 Betreff: Unterstützung "Kulturcampus Open Air" Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 3563/23 Der Magistrat wird gebeten, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), das nichtkommerzielle Stadtteilfest "Κulturcampus Open Air" mit einem Betrag in Höhe von 3.000 Euro aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" zu bezuschussen. Die Mittel sollen zweckgebunden an den Verein VCD Hessen e. V. überwiesen werden. An den Erfolg des "Kulturcampus Open Air" im vergangenen Jahr mit 5.000 Besucherinnen und Besuchern und einem Line-up von 15 Liveacts auf drei Bühnen möchten die Veranstalterinnen und Veranstalter mit nun noch optimierterem Konzept dieses Jahr anknüpfen. Das Bündnis aus Initiativen setzt sich damit weiterhin für eine sozial und ökologisch nachhaltige Entwicklung des Kulturcampus ein. Die erste Ausgabe dieses nichtkommerziellen Straßenfests im Juni 2023 nahm einige der Themen bereits auf: So wurde die das Gelände durchquerende Bockenheimer Landstraße einen Tag lang vom Autoverkehr befreit und für Livemusik, Theater, Spaß und Kultur geöffnet, um zu zeigen, wie ein Kulturcampus ohne Durchgangsverkehr aussehen könnte. Auf einem Markt der Möglichkeiten informierten Initiativen über ihre Aktivitäten, es gab Führungen zu den Möglichkeiten des Erhalts von zum Abriss vorgesehenen Bestandsgebäuden, dem Thema Graue Energie und nachhaltige Energieversorgung und der neue Nachbarschaftsgarten auf dem Gelände wurde eingeweiht. Der größte Essensstand und das Catering kamen von der solidarischen, veganen und ökologischen AdA-Kantine. Ziel dieses Mal ist es auch, mit dem nichtkommerziellen Straßenfest eine Vision aufzuzeigen, wie der ehemalige Unicampus weiterhin als öffentliche Versammlungs- und Veranstaltungsfläche genutzt und zugleich zu einem Reallabor für nachhaltige Stadtentwicklung werden könnte. Der Kulturcampus blickt auf eine über zehnjährige Geschichte zivilgesellschaftlichen Engagements für nachhaltige Stadtentwicklung zurück und die Chance, dass die Planungen in eine Richtung gelenkt werden, die den heutigen Anforderungen an eine klimatisch angepasste Stadtentwicklung auf diesem Gebiet entspricht, sollte auf allen Ebenen weiter verfolgt werden. Die Initiatorinnen und Initiatoren legen neben ökologischer Nachhaltigkeit (z. B. nachhaltige Stromanbieter, Recyclingbecher und Pfandsystem, veganes und ökologisches Essen aus z. T. geretteten Lebensmitteln) in ihren Planungen besonderen Wert auf Teilhabe und eine ganzheitliche Barrierefreiheit (neben Barrierefreiheit für Menschen mit Gehbehinderung z. B. Bühnen mit Übersetzung für im Hören beeinträchtige Personen, Musik von und für Menschen mit Flucht- bzw. Migrationsgeschichte) sowie die Stärkung demokratischer Strukturen. Im Hinblick auf den langen Weg, den die Entwicklung des Kulturcampus bereits hinter sich hat, die veränderten gesellschaftlichen und klimatischen Bedingungen sowie die an vielen Orten wenig visionär erscheinende Frankfurter Stadtentwicklung hält es der Ortsbeirat für umso wichtiger, solches bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen. Die bereitgestellten Mittel fließen in das Gesamtbudget der Veranstaltung ein, welches mit etwa 45.000 Euro kalkuliert wird. Der VCD ist dieses Jahr Anmelder der geplanten Straßensperrung und der Nutzung des öffentlichen Raums. In dieser Funktion agiert er auch als Vertragspartner gegenüber den Behörden und Firmen für die Straßenbeschilderung, die Busumleitung und die Terrorabwehr. Allein die Kosten für die Straßensperrung belaufen sich auf rund 3. 000 Euro (1.500 Euro Beschilderung, 1.500 Euro Busumleitung). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Versandpaket: 31.01.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2024, OF 822/2 Betreff: Mehr Platz für Fußgänger in der Körnerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich ist, die Sperrgitter am Rand des Bürgersteigs auf der Ostseite der Körnerstraße abzubauen, gleichzeitig das Abstellen von Fahrrädern an den dortigen Vorgartenzäunen zu untersagen, und dafür auf der großen Freifläche am Anfang der Körnerstraße zwischen Grüneburgweg und erstem Vorgarten auf der Westseite der Körnerstraße feste Fahrradbügel zu montieren. Begründung: Praktisch immer sind auf der Ostseite der Körnerstraße sowohl alle Sperrgitter als auch alle Vorgartenzäune mit abgestellten Fahrrädern belegt. Für Fußgänger bleiben dadurch häufig nur 50 bis 60 cm Gehweg frei, was eindeutig zu wenig ist und gegen alle gültigen Anforderungen an Gehwege verstößt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 822/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 822/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2024, OF 812/2 Betreff: Unterstützung "Kulturcampus Open Air" Vorgang: E 92/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), das nichtkommerzielle Stadtteilfest "Κulturcampus Open Air" mit einem Betrag in Höhe von 3.000 Euro aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" zu bezuschussen. Die Mittel sollen zweckgebunden an den Verein VCD Hessen e. V. überwiesen werden. Begründung: An den Erfolg des "Kulturcampus Open Air" im vergangenen Jahr mit 5000 Besucher*innen und einem Line-up von 15 Live Acts auf drei Bühnen möchten die Veranstalter*innen mit nun noch optimiertem Konzept dieses Jahr anknüpfen. Das Bündnis aus Initiativen setzt sich damit weiterhin für eine sozial und ökologisch nachhaltige Entwicklung des Kulturcampus ein. Die erste Ausgabe dieses nichtkommerziellen Straßenfests im Juni 2023 nahm einige der Themen bereits auf: So wurde die das Gelände durchquerende Bockenheimer Landstraße einen Tag lang vom Autoverkehr befreit und für Livemusik, Theater, Spaß und Kultur geöffnet, um zu zeigen, wie ein Kulturcampus ohne Durchgangsverkehr aussehen könnte. Auf einem Markt der Möglichkeiten informierten Initiativen über ihre Aktivitäten, es gab Führungen zu den Möglichkeiten des Erhalts von zum Abriss vorgesehenen Bestandsgebäuden, dem Thema Graue Energie und nachhaltige Energieversorgung, und der neue Nachbarschaftsgarten auf dem Gelände wurde eingeweiht. Der größte Essensstand und das Catering kamen von der solidarischen, veganen und ökologischen ada_kantine. Ziel ist es auch dieses mal, mit dem nichtkommerziellen Straßenfest eine Vision aufzuzeigen, wie der ehemalige Unicampus weiterhin als öffentliche Versammlungs- und Veranstaltungsfläche genutzt und zugleich zu einem Reallabor für nachhaltige Stadtentwicklung werden könnte. Der Kulturcampus blickt auf eine über zehnjährige Geschichte zivilgesellschaftlichen Engagements für nachhaltige Stadtentwicklung zurück, und die Chance, dass die Planungen in eine Richtung gelenkt werden, die den heutigen Anforderungen an eine klimatisch angepasste Stadtentwicklung auf diesem Gebiet entspricht sollte auf allen Ebenen weiter verfolgt werden. Die Initiator*innen legen neben ökologischer Nachhaltigkeit (z.B. nachhaltige Stromanbieter, Recycling Becher und Pfandsystem, veganes und ökologisches Essen aus z.T. geretteten Lebensmitteln) in ihren Planungen besonderen Wert auf Teilhabe und eine "ganzheitliche Barrierefreiheit" (neben Barrierefreiheit für Menschen mit Gehbehinderung z.B. Bühnen mit Übersetzung für im Hören beeinträchtige Personen, Musik von und für Menschen mit Flucht- bzw. Migrationsgeschichte), sowie die Stärkung demokratischer Strukturen. Im Hinblick auf den langen Weg, den die Entwicklung des Kulturcampus bereits hinter sich hat, die veränderten gesellschaftlichen und klimatischen Bedingungen sowie die an vielen Orten wenig visionär erscheinende Frankfurter Stadtentwicklung halten wir es für umso wichtiger, solches bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen. Die durch den Ortsbeirat bereitgestellten Mittel fließen in das Gesamtbudget der Veranstaltung ein, welches mit etwa 45 000,- Euro kalkuliert wird. Der VCD ist dieses Jahr Anmelder der geplanten Straßensperrung und der Nutzung des öffentlichen Raums. In dieser Funktion agiert er auch als Vertragspartner gegenüber den Behörden und Firmen für die Straßenbeschilderung, die Busumleitung und die Terrorabwehr. Allein die Kosten für die Straßensperrung belaufen sich auf rund 3000,- Euro (1500,- Beschilderung, 1500,- Busumleitung). Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Initiative OI 46 2024 Die Vorlage OF 812/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung der Wortlaut "durch den Ortsbeirat" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen 1 CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2024, OF 820/2 Betreff: Die tödlichen Unfälle in Passau und in Niederkassel sind Anlass, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Aufzugs und der Umgebung der U-Bahn in der Bockenheimer Landstraße zu schaffen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Auf der Seite des U-Bahn Aufzugs in der Bockenheimer Landstraße in Richtung Alte Oper werden Poller vor der Aufstellungsfläche aufgestellt, die üblicherweise zum Schutz vor LKS und Anschlägen benutzt werden. Begründung: Der Unfall in Niederkassel, bei dem ein 15jähriger Jugendlicher an einer Bushaltestelle durch einen PKW tödlich verletzt wurde und der tödliche Unfall in Passau, bei dem eine Mutter und ihre 11jährige Tochter durch einen ausweichenden LKW ums Leben kamen und Fußgänger verletzt wurden, sind der Beweis für die Notwendigkeit von zusätzlichen Schutzeinrichtungen im Fall des Aufzugs in der Bockenheimer Landstraße. Es ist unerklärlich, wieso vor dem Aufzug in Richtung Bockenheim terrorsichere Poller aufgestellt wurden, aber auf der gegenüberliegenden Seite in Richtung Alte Oper, an der Fussgänger üblicherweise warten, nur normale Poller aufgestellt wurden. Diese bieten keinen Schutz vor schnell fahrenden PKW`s, gewschweige vor Bussen und LKWs. Zählen Menschenleben so wenig? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 820/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung OA 443 2024 Die Vorlage OF 820/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an das Ende des Antragstenors folgender Absatz eingefügt wird: "Dass auf der östlichen Seite nur einfache Poller aufgestellt wurden, weil im Planfeststellungsbeschluss Poller überhaupt nicht vorgesehen waren (siehe Stellungnahme vom 09.09.2022, ST 2063), hält der Ortsbeirat ausdrücklich nicht für eine ausreichende Begründung, keine sicheren Poller aufzustellen." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 SPD und bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2023, OF 618/3 Betreff: Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Holzhausenstraße und Grüneburgweg Immer wieder kommt es zu Unfällen im Bereich der Eschersheimer Landstraße im o.g. Abschnitt, insbesondere aufgrund überhöhter Geschwindigkeit. Deshalb hält der Ortsbeirat eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in diesem Bereich für sehr wichtig. Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, Ob eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage im Bereich der Eschersheimer Landstraße zwischen Holzhausenstraße und Grüneburgweg möglich ist? Ob zusätzlich die Fussgängerampel an der Fichardstraße mit einem stationären Blitzgerät für Rotlichtverstöße ausgestattet werden kann? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4929 2023 Die Vorlage OF 618/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2023, OF 754/2 Betreff: Einführung einer Zwischenevaluation bei der wissenschaftlichen Begleitung der Umgestaltungsmaßnahmen im Grüneburgweg sowie sofortige Umsetzung der lange vorliegenden Verbesserungsvorschläge Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, angesichts der erheblichen Verzögerungen der Umgestaltungsmassnahmen im Grüneburgweg (Abschnitte zwei und drei sind weder endgültig beschlossen, noch umgesetzt - derzeitige Verzögerung > 1 Jahr) folgende Schritte umzusetzen: - Ortsbeirats-Präsentation mit Einladung der Bürger der geplanten Veränderungen in den Abschnitten 2 und 3 sowie des veränderten Zeitplanes im Vergleich zur öffentlichen Präsentation vom 17.09.23 und Darlegung der Gründe für die Verzögerungen - Einführung einer Zwischenevaluation der schon seit einem Jahr bestehenden Umgestaltungsmassnahmen in Abschnitt 1 - Sofortige Umsetzung der lange vorliegenden konkreten Verbesserungsvorschläge der Bürgerinitiative Grüneburgweg sowie verschiedener Anwohner Begründung: Zur Kommunikation und Präsentation des neuen Zeitplans sowie der konkreten Planung für die Abschnitte 2 und 3 Die Umgestaltungsmassnahmen der Phasen 2 und 3 und wurden dem Ortsbeirat bislang in einer kleinen, informellen Runde im Strassenbauamt bei einem Termin im Sommer 2023 präsentiert, zu dem Termin waren weder alle Fraktionen noch die Öffentlichkeit anwesend. Bei einem zweiten offiziellen Termin wurden die Gewerbetreibenden gezielt eingeladen - doch hier wurden zum einen nicht alle betroffenen Geschäfte erreicht (Rewe, eines der zentralen Geschäfte am Grüneburgweg erfuhr z.B. erst durch Initiative der Antragstellerin von den geplanten Massnahmen). Aus beiden Terminen ergaben sich viele Fragen, die entsprechenden Anträge, Fragen und Vorschläge der Anwohner, Gewerbetreibenden sowie der Initiative Grüneburgweg wurden bislang noch nicht behandelt. Auch die jetzt in der beiliegenden Email vom 20.09.23 vorgeschlagene Anpassung des Zeitplanes der wissenschaftlichen Evaluation wurde vermutlich erst auf Nachfrage der Antragstellerin überhaupt konzipiert und ebenfalls nicht öffentlich diskutiert. Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses und der sehr kontroversen, in den Medien immer präsenten Berichterstattung über die Auswirkungen der Umgestaltungsmassnahmen besteht hier ein erheblicher Informationsbedarf sowohl des Ortsbeirats als auch der betroffenen Öffentlichkeit. Die jetzt vorgeschlagene Verschiebung der wissenschaftlichen Evaluation verlängert die ursprünglich für ein Jahr veranschlagte Probephase für die Betroffenen in Abschnitt 1 auf über ein weiteres Jahr - hier ergibt sich eine schleichende Verstetigung der Massnahmen, von denen viele von den Betroffenen als kontraproduktiv empfunden werden. Zur Einführung einer Zwischenevaluation Die in der Email dargestellte Argumentation bzgl Methodik Datenvergleichbarkeit hinsichtlich Erhebungszeiträumen und Jahreszeiten ist völlig nachvollziehbar und aus wissenschaftlicher Sicht eine korrekte Antwort auf die Verzögerungen bei der Umsetzung. Auch die Einsicht, die Gewöhnungsphase auf ein halbes Jahr nach Vollendung der Komplettumgestaltung zu verkürzen, ist zu begrüßen. Gleichwohl handelt es sich bei der Umgestaltung nicht um einen Versuch aus dem Forschungslabor, sondern die Massnahmen haben konkrete Auswirkungen auf das Leben der den Grüneburgweg nutzenden Menschen, denen eine einjährige Probephase kommuniziert und versprochen wurde. Eine weitere Verstetigung des als Pilot geplanten Projektes stellt für viele v.a. der betroffenen Gewerbetreibenden in Abschnitt 1 aufgrund der nachgewiesenen Umsatzeinbussen die gesamte Lebensplanung und Existenz infrage. So schlagen wir in Absprache mit der Initiative Grüneburgweg eine zusätzliche Zwischenevaluation vor, die sich konkret nur auf den schon umgestalteten ersten Abschnitt bezieht. Zur sofortigen Umsetzung der von der Bürgerinitiative Grüneburgweg sowie von Anwohnern und Betroffenen vorgeschlagenen Verbesserungsvorschläge Um die Kosten und den Zeitverlust einer Zwischenerhebung zu vermeiden, könnten endlich die den Ämtern und Dezernat schon lange vorliegenden Verbesserungsvorschläge der Umgestaltungsmassnahmen einfach umgesetzt werden. Es hat sich während des Jahres Erprobungszeit für den ersten Abschnitt klar herausgestellt, dass diverse Massnahmen unerwünschte Nebeneffekte haben und dass z.B. E-Roller-Ladestationen, Fahrradbügel sowie das Parklet gegenüber dem Mitscherlichplatz zu keiner Jahreszeit genutzt wurden - selbst zu Öffnungszeiten des inzwischen wieder geschlossenen Restaurants am Grüneburgkreisel. Es liegt ein breites Spektrum konkreter Verbesserungsvorschläge nicht nur einzelner Betroffener vor, sondern in breiten Kreisen im Rahmen einer Bürgerinitiative erarbeiteten Vorschlägen vor. Es gab auch diverse Ortstermine und persönliche Gespräche mit Gremien- und Amtsvertretern sowie persönliche Vorsprachen und Emails der IG Grüneburgweg beim Verkehrsdezernat. Es wurden von den Gremien- und Amtsvertretern ausnahmslos viele der Vorschläge als inhaltlich richtig, sinnvoll und konstruktiv bewertet, aber nicht ein einziger Vorschlag auch nur im Ansatz weiter verfolgt, was insbesondere mit der Verlängerung der Testphase zu größter Frustration führt. Der Dialog mit den Betroffenen findet zwar statt, aber es herrscht Stillstand bei der Umsetzung. Die Umsetzung wurde seitens des Amtes und Dezernats immer verweigert, weil die Erprobungsphase und abschließende Befragung der gesamten Umgestaltung abgewartet werden müsse. Die Realität hat die Planung inzwischen eingeholt - nach neuem Zeitplan kann die Umfrage frühestens ein Jahr später stattfinden. Dies ist für viele Betroffene unzumutbar, die stillschweigend eingeforderte Flexibilität bei den Betroffenen von Abschnitt 1, die Pilotphase um ein Jahr zu verlängern setzt mindestens auch Flexibilität im Dezernat und bei den Ämtern voraus, die vorliegenden Verbesserungsmassnahmen und Vorschläge auch umzusetzen. Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 133 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 754/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 754/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 10 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 754/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP, und BFF (= Ablehnung) zu 2.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2023, OF 1011/1 Betreff: Radwegeführung Opernplatz - Goethestraße sichern Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Haltelinie vor der LSA Neue Mainzer Straße / Goethestraße dauerhaft vor die Goethestraße zurückverlegen und neu markieren zu lassen. Außerdem sollen Markierungen zur Radwegeführungen auf der Fahrbahn und über den benachbarten Opernplatz in Richtung Taunusanlage inkl. Fahrrad-Logo ergänzt werden, um die Verkehrsführung für den PKW- und Radverkehr sicher und eindeutig zu machen. Begründung: Ortskundige und ortsfremde Radfahrende, die von der Bockenheimer Landstraße oder Taunusanlage aus den Opernplatz überqueren und in Richtung Goethestraße weiterfahren wollen, haben es schwer, den richtigen Weg zu finden. Auf dem Opernplatz markieren lediglich zwei Pflasterstreifen einen Radweg, der jedoch weder mit Fahrradlogos noch mit entsprechenden Schildern markiert ist. Viele Radfahrende erkennen die Markierungen nicht und überqueren den Opernplatz kreuz und quer. Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Neue Mainzer Straße, Hochstraße, Fressgass und Goethestraße wurde baustellenbedingt so angepasst, dass die Haltelinie für PKW hinter die Goethestraße verlegt wurde. Markierungen für den querenden Radverkehr gibt es nicht. Bei Rot wartende PKW blockieren nun die Zufahrt für Radfahrende in die Fahrradstraße Goethestraße in beide Richtungen. Das führt des Öfteren zu Beinaheunfällen. Bilder: Google Maps Streetview Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4579 2023 Die Vorlage OF 1011/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Antragtenors ersatzlosgestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2023, OF 710/2 Betreff: Ortsbeiratsinitiative zur Kofinanzierung der Channukabeleuchtung auf dem Westendplatz 2023 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Zur Co-Finanzierung der Channukabeleuchtung 2023 * (07.-15.12.23) auf dem Westendplatz (seit 2012, davor auf dem Grüneburgweg) stellt der Ortsbeirat 2 dem Jüdischen Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitsch Frankfurt e.V. aus seinem Budget Mittel i.H.v. € 1.500 zur Verfügung. Die Gesamtkosten Im Jahr 2021 betrugen € 3.000. (Transport des Leuchters € 750, Lagerung des Leuchters € 1.500 sowie Leuchtfarben € 250) Der Magistrat wird gebeten, die Zahlung direkt mit dem Verein abzuwickeln. *Das Entzünden der Lichter ist zentraler Bestandteil des jüdischen Lichterfestes Chanukka (hebräisch: Einweihung). Das acht Tage dauernde Fest erinnert an die Weihe des neu errichteten Tempels in Jerusalem im Jahr 164 v.u.Z. Der Überlieferung nach war für die Wiedereinweihung des Tempels nur ein kleiner Krug mit reinem Öl vorhanden, das gerade für einen Tag reichte. Jedoch brannte der Leuchter im Tempel acht Tage bis neues reines Öl gewonnen war. Begründung: Bereits seit über 20 Jahren lädt das Jüdische Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitsch Frankfurt e.V.zum Chanukkafest alle Bürger zum öffentlichen Lichterzünden ein. Neben dem sehr prominenten Standort auf dem Opernplatz stellt der Verein weitere Menora auf dem Westendplatz sowie an der Eisernen Hand (Nordend) auf. Die Co-Finanzierung durch den OBR 2 ist ein Beitrag des Gremiums, Jüdisches Leben im Stadtteil sichtbarer zu machen. Foto: Chabad Frankfurt Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO II, TOP 1 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 252 2023 Die Vorlage OF 710/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2023, OF 729/2 Betreff: Grüneburgweg zugunsten seiner Nutzer umgestalten: ein paar weitere Vorschläge Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die am 10. Juli 2023 vorgestellte Planung zum Grüneburgweg mit dem Rewe abzustimmen; 2. eine stringente, durchgängige und einfach verständliche Verkehrsführung am Kreisel an der Ecke Grüneburgweg/Feldbergstr. für Autos, Fußgänger und Radfahrer zu markieren und zu beschildern; 3. entgegen der am 10. Juli 2023 vorgestellten Planung die Lieferzonen nicht gegenüber von McPaper und der Post, sondern auf der anderen Straßenseite direkt vor McPaper/Post, DM-Markt und Bachbäcker vorzusehen; und 4. ein Konzept für Liefer-/Ladezonen zu entwickeln und insbesondere in Straßenabschnitten mit viel Gastronomie oder vielen Läden mehr Liefer-/Ladezonen vorzusehen. Begründung: Der Rewe ist von enormer Bedeutung als Einkaufsmarkt für das angrenzende Wohngebiet am Grüneburgweg. Nach Auskunft von Mitarbeitern der Stadt in der öffentlichen Informationsveranstaltung am 10. Juli 2023 muss der Rewe zur Belieferung und Anfahrt zukünftig aufgrund der geplanten neuen Verkehrsführung ‚rückwärts' über die Straße ‚Am Trutz' angefahren werden. Allerdings sei diese angepasste Planung (noch) nicht mit dem Rewe abgestimmt. Diese Anlieferung erscheint kompliziert und aufwendig. Insofern bittet der Ortsbeirat den Magistrat, das Gespräch mit dem Rewe zu suchen, ob die angepasste Umgestaltung des Grüneburgwegs für ihn praktisch funktioniert (Ziff. 1). Die aktuelle Verkehrsführung am Kreisel an der Ecke Grüneburgweg/Feldbergstr. für Autos, Fußgänger und Radfahrer führt immer wieder zur Verwirrung der Verkehrsteilnehmer. Der Magistrat wird gebeten, die Markierung und Ausschilderung anzupassen, um so für Klarheit zu sorgen (Ziff. 2). Außerdem wird gebeten, die Liefer-/Ladezonen an die praktischen Bedürfnisse der Geschäfte anzupassen (Ziff. 3). Dabei wird der Magistrat gebeten, ein Konzept für Liefer-/Ladezonen zu entwickeln und insbesondere in Straßenabschnitten mit viel Gastronomie oder vielen Läden, z.B. bei McPaper, mehr solcher Zonen vorzusehen, so dass die Lieferanten die Geschäfte im Einklang mit der Straßenverkehrsordnung beliefern und sich gleichzeitig die Verkehrsteilnehmer sicher in dem Bereich auch während der Anlieferung fortbewegen können (Ziff. 4). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage OF 729/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 729/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 729/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD, 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2023, OF 712/2 Betreff: Zusätzliche Abfallbehälter für Bockenheim, Kuhwald, Westend Vorgang: EA 131/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. unter Hinweis auf die Etatanregung 131 vom 21.03.2022, an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 jeweils eine sog. Müllgarage aufzustellen: a) Ecke Jordanstraße 8 / Kiesstraße 28 b) Rohmerplatz, vor Greifstraße Nr. 12 c) Ecke Leipziger Str. / Markgrafenstraße, seitlich vor U-Bahn Eingang d) Ecke Leipziger Str. / Am Weingarten, seitlich vor U-Bahn Eingang e) Leipziger Str., Platz vor Oxfam f) Hessenplatz, Umgebung Kinderspielplatz g) Kirchplatz / Ecke Grempstraße, seitlich vor U-Bahn Eingang h) Rothschildpark, Umgebung Opernturm i) Grüneburgpark, Platz unterhalb Rothschild-Denkmal j) Grüneburgpark, angrenzende Wiese Rothschild-Denkmal k) Grüneburgpark, Sitzplatz oberhalb Park-Café 2. an folgenden Standorten zusätzliche krähensichere Abfallbehälter zu installieren: a) Bockenheimer Warte, Verdichtung mit kleineren Abfalleimern b) Ecke Homburger Straße / Robert-Mayer-Str. 40, kleiner Abfalleimer zwischen Holzbänken c) Odina-Bott-Platz, zwischen Bänken, nahe U-Bahn Ausgang Richtung Freiherr-vom-Stein-Str. d) Feldbergstraße / Freiherr-vom-Stein-Str., vor Bäckerei e) Freiherr-vom-Stein-Str. / Ecke Feldbergstr. f) Kreuzung Grüneburgweg / Oberlindau, vor ehemaliger Filiale der Deutschen Bank g) Grüneburgweg, Höhe ARAL-Tankstelle, Umgebung Glascontainer 3. alle Bestandsbehälter auf dem Kurfürstenplatz, die noch nicht krähensicher sind, mit einem Krähenschutz zu versehen. 4. zu prüfen und zu berichten, ob dem Ortsbeirat 2 nach Umsetzung der genannten Maßnahmen noch Restmittel aus der Etatanregung 131 zur Verfügung stehen und falls ja, in welcher Höhe. Begründung: Die genannten Standorte wurden im Rahmen von Ortsbegehungen am 27.06.2023 und am 29.06.2023 im Austausch mit einem Vertreter der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) ermittelt. Die Protokolle, inkl. Fotos zu den Standorten, können auf Anfrage von den Antragstellenden zur Verfügung gestellt werden. Der FES liegen diese bereits vor. Zur Finanzierung zusätzlicher Müllgaragen wurden auf Anregung des Ortsbeirats 2 im städtischen Haushalt zusätzlich 54.000 Euro eingestellt (EA 131). Große Müllmengen treffen im Ortsbezirk an vielen Stellen auf eine ungenügende Entsorgungsinfrastruktur. Die Maßnahmen tragen zu einer Verbesserung der Sauberkeit und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum bei. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 21.03.2022, EA 131 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4508 2023 Die Vorlage OF 712/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP, 1 LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und 1 LINKE. (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2023, OF 724/2 Betreff: Arbeitsgruppe mit Anwohnern und Gewerbetreibenden als "Experten vor Ort" bei der Detailplanung des Grüneburgwegs involvieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine Arbeitsgruppe mit Vertretern von Gastronomie, Gewerbetreibenden und Anwohnern im bzw. am Grüneburgweg zu initiieren und diese zur Detailgestaltung von Flächen zur Begrünung, Verweilzonen sowie Multifunktionsflächen zu involvieren. Begründung: Eine Arbeitsgruppe von Händlern und Anwohnern, die direkt von der Umgestaltung des Grüneburgwegs betroffen sind, verfügt über das Wissen der Gegebenheiten vor Ort sowie praktische Erfahrungen bei den Abläufen, z.B. bei Anlieferungen von Waren. Der Ortsbeirat regt an, dass der Magistrat diese Expertise nutzt, indem er die Gründung einer solchen Arbeitsgruppe initiiert, und diese involviert bei der Detailplanung der Gestaltung von Flächen zur Begrünung, Verweilzonen sowie Multifunktionsflächen, die je nach saisonalem Bedarf über das Jahr hinweg und Jahreszeit unterschiedlich genutzt werden können. Die Einbindung der Händler und Anwohner erhöht nicht nur das Verständnis und die Akzeptanz der direkt Betroffenen. Sie führt auch zu einer effizienteren Umsetzung des Gesamtprojekts, das sich zudem noch stärker an den Bedürfnissen vor Ort orientiert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 724/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 724/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 724/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2023, OF 726/2 Betreff: Flächen im Grüneburgweg für saisonal unterschiedliche Nutzungen vorsehen (sog. "Fleximodel") Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Multifunktionsflächen im Grüneburgweg so auszugestalten, dass sie je nach saisonalem Bedarf über das Jahr hinweg unterschiedlich genutzt werden können. Begründung: Der Magistrat wird gebeten, Multifunktionsflächen, die nur temporär für eine bestimmte Nutzung benötigt werden, so auszugestalten, dass sie über das Jahr hinweg unterschiedlich genutzt werden können (sog. Fleximodell). Insbesondere sollten Flächen, die während der Schönwetterperiode für die Außengastronomie genutzt werden, so ausgestaltet werden, dass diese im Herbst/Winter/Frühjahr außerhalb der Schönwetterperiode mit geringem Aufwand und unbürokratisch wieder in Parkplätze umgewandelt werden können. Hierdurch wird eine maximale Nutzung des knappen Raums im Grüneburgweg erreicht. Während in Schönwetterperioden die Nutzung durch die Gastronomie Sinn macht, können hierdurch ‚tote' Flächen außerhalb dieser Phase und insbesondere in den Wintermonaten vermieden werden. Außerdem käme die erweiterte Parkfläche während der Weihnachtseinkäufe zudem den Einzelhändlern zugute, indem ihre Kunden einfacher einen Parkplatz finden können. Gerade im Winter steigt der Bedarf an Parkplätzen, wenn viele Menschen weniger Rad fahren und aufs Auto umsteigen. Ein solches Fleximodell schafft damit eine ‚win win' Situation insbesondere für Gewerbetreibende, Kunden mit Auto sowie Anwohnern, die auf Parkplätze angewiesen sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage OF 726/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 726/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4707 2023 Die Vorlage OF 726/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor und in der Begründung nach dem Wortlaut "Der Magistrat wird gebeten" der Wortlaut "zu prüfen und zu berichten" eingefügt wird. Weiterhin wird der letzte Satz im ersten Absatz der Begründung ersatzlos gestrichen. Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2023, OF 728/2 Betreff: Grüneburgweg: Transparenz zu Bedenken von Gewerbetreibenden und Anwohnern schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Ortsbeirat das Protokoll zur öffentlichen Informationsveranstaltung zur Umgestaltung des Grüneburgwegs am 10. Juli 2023 zeitnah zur Verfügung zu stellen; und 2. das Protokoll auf der Homepage der Stadt Frankfurt zum Grüneburgweg zu veröffentlichen hier: https://www.radfahren-ffm.de/629-0-Fahrradfreundliche-Nebenstrassen.html Begründung: In der recht ‚hitzig' verlaufenden öffentlichen Informationsveranstaltung am 10. Juli 2023 mit kontroversen Diskussionen hat der Referent des Dezernenten für Mobilität und Leiter der Stabstelle auf Nachfrage von Teilnehmern angekündigt, das Protokoll zur Veranstaltung den Teilnehmern zur Verfügung zu stellen. Bis heute hat der Ortsbeirat dieses nicht erhalten, auch nicht auf nochmalige Nachfrage der Antragstellerin am 12. August 2023 unter folgender Email-Adresse der Stadt Frankfurt am Main: grueneburgweg@stadt-frankfurt.de (s. Anlage). Zahlreiche Teilnehmer der Veranstaltung, u.a. auch betroffene Anwohner und Gewerbetreibende, haben deutliche Bedenken gegen die vorgestellte Planung zur Umgestaltung des Grüneburgwegs geäußert. Für einen demokratischen Prozess ist es wichtig, dass diese Bedenken festgehalten und dokumentiert werden. Auch können sich über das Protokoll auch Personen, die an der Veranstaltung nicht teilnehmen konnten, zum Verlauf und zur Diskussion in der Veranstaltung informieren. Letztlich dürfte ein transparentes Vorgehen auch dazu führen, die Akzeptanz für das Vorhaben zu erhöhen. Insofern bittet der Ortsbeirat darum, das Protokoll zeitnah zu erhalten, und es zeitnah auf der o.g. Homepage der Stadt zu veröffentlichen. Anlage 1 (ca. 109 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OF 728/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 728/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4708 2023 Die Vorlage OF 728/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor und in der Begründung das Datum "10. Juli 2023" in das Datum "19. Juli 2023" geändert wird. Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 GRÜNE, und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) bei Abwesenheit ÖkoLinX-ARL
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2023, OF 730/2 Betreff: Umgestaltung des Grüneburgwegs mit breitem Sachverstand der Industrie- und Handelskammer und "neutralem" Zweitgutachter evaluieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zur Evaluierung der Maßnahmen zur Umgestaltung des Grüneburgwegs im Herbst 2023 einen Zweitgutachter ohne besonderen Bezug zu einem Verkehrsmittel zu beauftragen, z.B. das Fraunhofer-Institut für Verkehrs- und Infrastruktursysteme; eine Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main (IHK) zu den Auswirkungen der Umgestaltung des Grüneburgwegs einzuholen; und die IHK mit ihrer Sachexpertise zukünftig zu öffentlichen Informationsveranstaltungen zur Umgestaltung des Grüneburgwegs als Sachverständige einzuladen. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass Prof. Knese, Inhaber der Stiftungsprofessur für Radverkehr an der Frankfurt University of Applied Sciences, mit der wissenschaftlichen Begleitung der Umgestaltung des Grüneburgwegs beauftragt ist. In der öffentlichen Informationsveranstaltung zum Grüneburgweg am 10. Juli 2023 äußerte die Mehrheit der anwesenden Personen mit einem Geschäft im Grüneburgweg sowie Anwohner (erneut) Zweifel, ob ein Gutachter mit einer Professur mit dem alleinigen Fokus auf dem Verkehrsmittel Fahrrad die Folgen der Umgestaltung für Anwohner, Autofahrer und Gewerbetreibende gleichermaßen berücksichtigt und bewertet. Um diesen Bedenken Rechnung zu tragen, wird der Magistrat gebeten, als Zweitgutachter eine Person/ Institution zu beauftragen, die nicht an den Planungen des Grüneburgwegs beteiligt war. Insbesondere sollte sie eine neutrale Ausrichtung mit Blick auf das Verkehrsmittel haben, z.B. das Fraunhofer-Institut für Verkehrs- und Infrastruktursysteme in Dresden. Dadurch wird eine Evaluierung unter unterschiedlichen Blickwinkeln ermöglicht. Das ist wichtig, um zu einer ganzheitlichen Bewertung der Umgestaltung zu kommen. Dadurch wird die Akzeptanz der Bevölkerung für dieses wichtige Vorhaben erhöht, das die Interessensgruppen der Radfahrer einerseits und Personen, die aufs Auto und auf Parkplätze angewiesen sind (z.B. Familien mit Kindern, Menschen mit Bewegungseinschränkungen, Pflegedienste, Anwohner, Gewerbetreibende, Handwerker) andererseits kontrovers und emotional aufgeladen diskutieren. Des Weiteren sollte die Industrie- und Handelskammer, die bestens mit den örtlichen Verhältnissen vertraut ist, mit ihrer breiten Sachexpertise für eine umfassende Bewertung der Umgestaltung deutlich stärker eingebunden werden. Insbesondere sollte sie zukünftig bei öffentlichen Informationsveranstaltungen als Sachverständige zu ihren wirtschaftlichen Folgen eingeladen werden, so dass sie direkt Fragen der Teilnehmer beantworten kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage OF 730/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 730/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 730/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2023, OF 727/2 Betreff: Gesundheit der Menschen im Grüneburgweg hat oberste Priorität auch nach seiner Umgestaltung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei einer etwaigen Umgestaltung des Grüneburgwegs sicherzustellen, dass es zu keinerlei Verzögerungen oder Hindernissen bei der Anfahrt zum Grüneburgweg sowie zu seinen Quer- und Seitenstraßen durch Rettungsdienste, die Feuerwehr und den Katastrophenschutz kommt. Begründung: Der Arbeiter-Samariter-Bund hat im August 2023 starke Bedenken hinsichtlich der seit kurzem veränderten Verkehrsführung in der Cronstettenstr. im Nordend geäußert. Durch die dort angebrachten Poller könne es zu Verzögerungen bei lebensnotendigen Rettungseinsätzen kommen.[1] Der Magistrat wird gebeten, bei einer etwaigen Umgestaltung des Grüneburgwegs darauf zu achten, dass insbesondere Rettungsdienste, die Feuerwehr und der Katastrophenschutz den Grüneburgweg und das gesamte angrenzende (Wohn-) Gebiet ohne jegliche Verzögerung und ohne Umweg - im Vergleich zu der derzeitigen Situation - erreichen können. Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass die Gesundheit der Menschen im und am Grüneburgweg höchste Priorität hat. Auch Verzögerungen, selbst wenn gesetzliche Hilfsfristen eingehalten sein sollten, sind nicht hinnehmbar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage OF 727/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 727/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 727/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2023, OF 725/2 Betreff: Fakten statt Ideologie zum Grüneburgweg: durch Erhebung zur Umsatzentwicklung von Gewerbetreibenden Klarheit schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. eine Befragung aller Gewerbetreibenden mit einem kurzen Fragebogen im Herbst 2023 zur Entwicklung ihres Umsatzes durchzuführen, der insbesondere folgende Fragenblöcke enthält: a. Umsatzeinbußen (ja/nein); b. Höhe des Umsatzes bzw. der Umsatzeinbußen in den Jahren 2021 bis Q2/2023[1], idealerweise quartalsmäßig erfasst; und c. Selbsteinschätzung der/s Gewerbetreibenden zu den Ursachen hierfür; und 2. die Ergebnisse der Öffentlichkeit und dem Ortsbeirat im ersten Quartal 2024 vorzustellen. Begründung: Anlässlich der Umgestaltung des Grüneburgwegs gibt es immer wieder Diskussionen, ob es hierdurch zu Umsatzrückgängen bei Gewerbetreibenden gekommen ist bzw. kommt. Der Magistrat wird gebeten, die o.g. Daten mit einem Fragebogen zu erheben. Um die Gewerbetreibenden zur Teilnahme daran zu motivieren, wird gebeten, die Fragen kurz und knapp zu halten und den Gewerbetreibenden anzubieten, die Daten beispielsweise bei einem vorher angekündigten Rundgang durch Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter der Stadt an drei Vormittagen/ Nachmittagen im Oktober/ November 2023 zu erfassen. Durch die Erhebung der Umsatzentwicklung der Gewerbetreibenden wird die Faktenlage eruiert. Diese Auswertung ist eine weitere wichtige Informationsquelle, um eine sinnvolle Entscheidung nach der Probephase zur permanenten Gestaltung des Grüneburgwegs zu treffen. Der Aufwand durch die Stadt scheint überschaubar. Da gerade den Geschäften für das Flair und den Charme des Grüneburgwegs eine entscheidende Bedeutung zukommt und die Gewerbetreibenden durch Steuern zur Finanzierung der Ausgaben der Stadt beitragen, erscheint der Aufwand für diese Auswertung sinnvoll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OF 725/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 725/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 725/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 725/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2023, OF 873/5 Betreff: Überholverbot in der Offenbacher Landstraße besser überwachen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat ggfls. in Zusammenarbeit mit der Landespolizei, das Überholverbot in der östlichen Offenbacher Landstraße regelmäßig zu kontrollieren. Die Kontrollen sollen nicht nur das explizite Überholverbot durch die entsprechenden Verkehrszeichen, sondern auch das implizite Verbot umfassen, Fahrräder zu überholen. Begründung: Dem Ortsbeirat liegen Beschwerden vor, dass es in der östlichen Offenbacher Landstraße immer wieder zu gefährlichen Überholmanövern kommt. Das betrifft auch das Überholen von Fahrrädern. Diese fahren regelmäßig zwischen den Straßenbahnschienen, sodass Kraftfahrzeuge den Mindestabstand beim Überholen von 1,5 Metern nicht einhalten können, selbst wenn sie äußerst links auf der Gegenfahrbahn an den Fahrräder vorbeifahren. Leider wurde diese Art des verbotswidrigen Überholens bisher grundsätzlich nicht kontrolliert, sodass unter vielen Kraftfahrenden kein Unrechtsbewusstsein herrscht. Wer mit dem Rad den Teil der Offenbacher Landstraße befährt, wird feststellen, dass das verbotswidrige Überholen leider ganz überwiegend die Regel und nicht die Ausnahme ist. Auch Messungen des ADFC haben ergeben, dass dort der maximale Überholabstand unter 1,3 Meter lag (https://obs.adfc-hessen.de/map#15.40/50.10119322552056/8.728562941287453). Immerhin scheint ein Sinneswandel eingetreten zu sein, was die Notwendigkeit der Kontrolle des Mindestabstands angeht. Erstmals ist überhaupt bekannt geworden, dass der Mindestabstand in Frankfurt kontrolliert wurde. Einem Zeitungsbericht aus dem Mai diesen Jahres ist zu entnehmen, dass im Grüneburgweg eine entsprechende Kontrolle stattfand (https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-praeventionskampagne-am-strassenrand-9229 8098.html). Leider wird meist die Notwendigkeit regelmäßiger Kontrollen bestritten mit dem Argument, dass kein Unfallschwerpunkt vorliege. Diese Argumentation ist abwegig. Erst die fehlenden Kontrollen führen dazu, dass Radfahrende die Straße wegen der exorbitanten Gefahr für sie gar nicht erst benutzen oder auf den Gehweg ausweichen. Es kann somit naturgemäß keine Auffälligkeiten mit dem Radverkehr geben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4429 2023 Die Vorlage OF 873/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2023, OF 702/2 Betreff: Grüneburgeweg und Feldbergstraße kombinieren Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die laufenden Planungen für den westlichen Abschnitt des Grüneburgwegs nicht besser dahingehend abgewandelt werden können, daß - entweder dieser Abschnitt für den motorisierten Verkehr (einschließlich Buslinie) reserviert, der Fahrradverkehr dafür auf die Feldbergstraße verlegt wird, welche als Fahrradstraße angelegt werden kann; - oder alternativ der motorisierte Verkehr (einschließlich Buslinie) in die Feldbergstraße verlegt, und der westliche Grüneburgweg als Fahrradstraße mit ausschließlicher Mitbenutzung durch Anlieger-PKW (ohne Durchgangsverkehr) eingerichtet werden kann. Begründung: Durch beide Planungsvarianten könnten die Parkplätze an der Südseite des wetlichen Grüneburgwegs erhalten bleiben, wodurch gravierende Nachteile für die Einwohner vermieden werden, die der Wegfall aller Parkplätze mit sich brächte. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 702/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Initiative vom 12.06.2023, OI 18 entstanden aus Vorlage: OF 687/2 vom 26.05.2023 Betreff: Den Platz vor der Universitätsbibliothek in Freimannplatz benennen Vorgang: OM 4071/23 OBR 2 1. Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den Platz vor der Universitätsbibliothek in "Freimannplatz" zu benennen. Die Adresse des Gebäudes der Universitätsbibliothek J. C. Senckenberg (jetzt Bockenheimer Landstraße 134 bis 138) soll künftig "Freimannplatz" lauten. 2. Analog zum Mitscherlichplatz sollen am Straßenschild zwei separate Zusatzschilder zu Therese bzw. Prof. Dr. Freimann angebracht werden (siehe Foto). Mit der Benennung möchte der Ortsbeirat 2 u. a. an Therese und Prof. Dr. Aron Freimann erinnern und dazu beitragen, Fragmente ihres Lebens und Wirkens für unsere Stadt und die Wissenschaft sichtbar zu machen. Zu Therese und Prof. Dr. Aron Freimann: Therese Freimann, geborene Horovitz (1882 bis 1965), war u. a. im Jüdischen Frauenbund aktiv. Weiterhin pflegte sie engen Kontakt mit der Frauenrechtlerin und Begründerin des Jüdischen Frauenbundes Bertha Pappenheim, deren Heim in Neu-Isenburg sie unterstützte. Frau Freimanns besonderes Interesse galt der Kinder- und Jugendfürsorge, für deren Umsetzung sie sich einsetzte. 1920 wurde sie in den Beirat des Israelitischen Krankenhauses berufen und war damit die erste Frau, welcher in der Israelitischen Gemeinde ein offizielles Verwaltungsamt übertragen wurde. Sie führte dieses bis zur Emigration im Jahr 1939 aus. Nach der Auswanderung in die USA war sie in verschiedenen Wohlfahrtsorganisationen tätig und organisierte nach Kriegsende die Sendung von Carepaketen nach Frankfurt am Main. Prof. Dr. Aron Freimann (1871 bis 1948) wirkte seit 1898 an der Frankfurter Stadtbibliothek - der heutigen Universitätsbibliothek - als Bibliothekar. Mit Unterstützung zahlreicher Spenden jüdischer Mäzene baute er hier die Hebraica- und Judaica-Sammlung zur größten des europäischen Kontinents und zu einer der bedeutendsten Sammlungen weltweit aus. Im Zuge der Einführung des "Arierparagrafen" - welcher dazu diente, Juden aus dem beruflichen und gesellschaftlichen Leben zu "entfernen" - wurde Freimann von der Stadt bzw. Universität Frankfurt nach 35-jähriger Dienstzeit sofort seines Amtes enthoben und durfte die Bibliothek nicht mehr betreten. Der Paragraf - Teil des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums - wurde durch Adolf Hitler zum 7. April 1933 erlassen. Der damalige Frankfurter Oberbürgermeister Friedrich Krebs verfügte bereits am 28. März, dass zum Stichtag 30. März 1933 alle jüdischen Beamten und Angestellten der Stadt zu entfernen sind. Herr Freimann war zudem in der Gemeindepolitik der hiesigen Jüdischen Gemeinde aktiv. Er war Synagogenvorsteher der Börneplatzsynagoge und seit 1918 als Vertreter der Konservativen Fraktion im Vorstand der Israelitischen Gemeinde, seit 1928 als stellvertretender Vorstandsvorsitzender. 1937 wurde er als Vertreter der Gemeindeorthodoxie in den Präsidialausschuss der Reichsvertretung der Deutschen Juden gewählt. Vom 6. März 1939 bis zu seiner Emigration hatte Freimann das Amt des Vorsitzenden der von den Nazis zwangsvereinigten Jüdischen Gemeinde inne und war somit der letzte Vorsitzende der jahrhundertealten Frankfurter Jüdischen Gemeinde. Gemeinsam mit seiner Frau emigrierte Prof. Dr. Aron Freimann im April 1939 über England in die Vereinigten Staaten. In New York arbeitete er in der New York Public Library sowie als Dozent und wurde als Bibliograf und Gelehrter auch im amerikanischen Wissenschaftsbetrieb anerkannt. Das Jahr 2023 markiert: - 90 Jahre Machtergreifung durch die Nationalsozialisten/Entlassung von Prof. Dr. Aron Freimann; - 90 Jahre Bücherverbrennung; - 85 Jahre Reichsprogromnacht; - 75. Todesjahr von Prof. Dr. Aron Freimann; - 75 Jahre Wiederbegründung der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main. Der Ortsbeirat hat den Vorstand des Gemeinderats der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main im Vorfeld zum Vorhaben kontaktiert. Das Gremium hat über den Vorschlag beraten und unterstützt ihn vollumfänglich. Die Benennung des "Freimannplatzes " soll im Rahmen der Jüdischen Kulturtage 2023 (22. Oktober bis 7. November) erfolgen. Foto: Zusatzschilder Mitscherlichplatz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.06.2023, OM 4071 Bericht des Magistrats vom 28.08.2023, B 326 Bericht des Magistrats vom 04.12.2023, B 451 Versandpaket: 21.06.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2023, OF 691/2 Betreff: Westend: Prüfung von Parkplatzflächen für Pflegedienste Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die zurzeit immer häufiger ausgewiesenen Lieferzonen - siehe Grüneburgweg und Kettenhofweg - auch den ambulanten Pflegediensten zur Verfügung gestellt werden können. Darüber hinaus bittet der Ortsbeirat um die Prüfung von explizit als Pflegeparkplätze ausgewiesenen Flächen, die durch die ambulanten Pflegedienste genutzt werden können. Das nördliche Westend würde sich für eine Prüfung dieser Bedarfe und Umsetzungsmöglichkeiten anbieten. Begründung: Im Zuge des Wegfalls von Parkplätzen im nördlichen Westend wird von Anwohnern immer wieder die Problematik der Parkplatzsuche der ambulanten Pflegedienste betont. Mit der Einführung der fahrradfreundlichen Nebenstraßen wurden vom Magistrat spezielle Lieferzone eingerichtet, um den Versorgungsverkehr im Viertel mehr Raum zu geben. Der Ortsbeirat bittet daher um eine Prüfung, ob diese Lieferzonen im Bereich der fahrradfreundlichen Nebenstraßen auch durch ambulante Pflegedienste für die Versorgung ihrer Patient:innen genutzt werden können. Weiterhin erscheint die Einrichtung von expliziten Pflegezonen im gesamten Viertel - bspw. ein Parkplatz pro Straße - als sinnvolle Maßnahme dem Bedarf der pflegebedürftigen Bevölkerung entgegenzukommen. Immer wieder berichten Bürger:innen mit Anspruch auf eine ambulante Pflege von den Schwierigkeiten der Pfleger:innen einen Parkplatz zu finden. Grundsätzlich ist in den kommenden Jahren mit der fortschreitenden Alterung geburtenstarker Jahrgänge von einer Zunahme der ambulanten Pflege auszugehen. Die oftmals lange Suche führt zwangsläufig zu verringerten Behandlungszeiten und großem Stress bei den Pfleger:innen. Die Einrichtung einer bestimmten Anzahl von Pflegezonen pro Straßenzug könnte diesem Problem Abhilfe schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 691/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4338 2023 Die Vorlage OF 691/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz des Antragstenors ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2023, OF 687/2 Betreff: Den Platz vor der Universitätsbibliothek in Freimannplatz benennen Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. den Platz vor der Universitätsbibliothek in ‚Freimannplatz' zu benennen. Die Adresse des Gebäudes der Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg (jetzt Bockenheimer Landstraße 134-138) soll künftig ‚Freimannplatz' lauten. 2. Analog zum Mitscherlichplatz sollen am Straßenschild zwei separate Zusatzschilder zu Therese, bzw. Prof. Dr. Freimann angebracht werden (Foto 1). Begründung: Mit der Benennung möchte der Ortsbeirat 2 u.a. an Therese und Prof. Dr. Aron Freimann erinnern und dazu beitragen, Fragmente ihres Lebens und Wirkens für unsere Stadt und die Wissenschaft sichtbar zu machen, Zu Therese und Prof. Dr. Aron Freimann: Therese Horovitz (1882-1965) war u.a. im Jüdischen Frauenbund aktiv. Weiterhin pflegte sie engen Kontakt mit der Frauenrechtlerin und Begründerin des Jüdischen Frauenbundes Bertha Pappenheim, deren Heim in Neu-Isenburg sie unterstützte. Frau Freimanns besonderes Interesse galt der Kinder- und Jugendfürsorge, für deren Umsetzung sie sich einsetzte. 1920 wurde sie in den Beirat des Israelitischen Krankenhauses berufen und war damit die erste Frau, welcher in der Israelitischen Gemeinde ein offizielles Verwaltungsamt übertragen wurde. Sie führte dieses bis zur Emigration 1939 aus. Nach der Auswanderung in die USA war sie in verschiedenen Wohlfahrtsorganisationen tätig und organisierte nach Kriegsende die Sendung von Care-Paketen nach Frankfurt/ Main. Prof. Dr. Aron Freimann (1871-1948) wirkte seit 1898 an der Frankfurter Stadtbibliothek - der heutigen Universitätsbibliothek - als Bibliothekar. Mit Unterstützung zahlreicher Spenden jüdischer Mäzene baute er hier die Hebraica- und Judaica-Sammlung zur größten des europäischen Kontinents und zu einer der bedeutendsten Sammlungen weltweit aus. Im Zuge der Einführung des ‚Arierparagraphen' - welcher dazu diente, Juden aus dem beruflichen und gesellschaftlichen Leben zu ‚entfernen' - wurde Freimann von der Stadt, bzw. Universität Frankfurt nach 35-jähriger Dienstzeit sofort seines Amtes enthoben und durfte die Bibliothek nicht mehr betreten. Der Paragraph - Teil des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums - wurde durch Adolf Hitler zum 7. April 1933 erlassen. Der damalige Frankfurter Oberbürgermeister Friedrich Krebs verfügte bereits am 28. März, dass zum Stichtag 30. März 1933 alle jüdischen Beamten und Angestellten der Stadt zu entfernen sind. Herr Freimann war zudem in der Gemeindepolitik der hiesigen Jüdischen Gemeinde aktiv. Er war Synagogenvorsteher der Börneplatzsynagoge und seit 1918 als Vertreter der Konservativen Fraktion im Vorstand der Israelitischen Gemeinde, seit 1928 als stellv. Vorstandsvorsitzender. 1937 wurde er als Vertreter der Gemeindeorthodoxie in den Präsidialausschuss der Reichsvertretung der Deutschen Juden gewählt. Vom 6. März 1939 bis zu seiner Emigration hatte Freimann das Amt des Vorsitzenden der von den Nazis zwangsvereinigten Jüdischen Gemeinde inne und war somit der letzte Vorsitzende der jahrhundertealten Frankfurter Jüdischen Gemeinde. Gemeinsam mit seiner Frau emigrierte A.F. im April 1939 über England in die Vereinigten Staaten. In New York arbeitete er in der New York Public Library sowie als Dozent und wurde als Bibliograph und Gelehrter auch im amerikanischen Wissenschaftsbetrieb anerkannt. Das Jahr 2023 markiert: - 90 Jahre Machtergreifung durch die Nationalsozialisten/ Entlassung von Prof. Dr. Freimann - 90 Jahre Bücherverbrennung - 85 Jahre Reichsprogromnacht - 75. Todesjahr von Prof. Dr. Aron Freimann - 75 Jahre Wiederbegründung der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main Die Antragsteller haben den Vorstand des Gemeinderats der Jüdischen Gemeinde Frankfurt/ Main im Vorfeld zum Vorhaben kontaktiert. Das Gremium hat über den Vorschlag beraten und unterstützt ihn vollumfänglich. Die Benennung des ‚Freimannplatz' soll im Rahmen der Jüdischen Kulturtage 2023 (22.10.-7.11.) erfolgen. Foto 1; Zusatzschilder Mitscherlichplatz Foto: Suzanne Turré Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Initiative OI 18 2023 Die Vorlage OF 687/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL; 4 GRÜNE (= Enthaltung)
Parteien: CDU, SPD, FDP, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 692/2 Betreff: Aktueller Stand zu Gerüstbauten an der Ecke Eschersheimer Landstraße/Grüneburgweg Vorgang: V 350/22 OBR 2; ST 1545/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nach Ablauf des 30.06.2023 zu berichten, ob der Bauherr fristgemäß seine gemäß ST 1545 aus 2022 zum 30.06.2023 fälligen Zulieferungen erbracht hat und ob das Gerüst entsprechend abgebaut bzw. die Baustelle zeitnah eingerichtet wird. Begründung: In der ST lautete es: "Dem Magistrat ist bewusst, dass das besagte Gerüst bereits seit geraumer Zeit dort steht. Es wurde bis zum 30. Juni 2022 bewilligt. Bei einer erneuten Verlängerung muss der Bauherr genaue Angaben über die Länge der geplanten Maßnahme machen und eine Erklärung abgeben, welche Bauzeiten noch zu erwarten sind und welche Bautätigkeiten tatsächlich stattfinden. Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums ohne diese Angaben wird es nicht geben." Das Interesse des Ortsbeirats am Ausgang des Verfahrens besteht, da der Unmut in der Anwohnerschaft ob des Gerüsts verständlicherweise andauert. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.03.2022, V 350 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1545 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 692/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 734 2023 Die Vorlage OF 692/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE, 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2023, OF 659/2 Betreff: Planungskorrektur Grüneburgweg ist notwendig Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie die Planungen für den Grüneburgweg im Zug der Realisierung des Projektes "Fahrradfreundliche Nebenstraßen" abgeändert werden müssen, um folgenden bisher nicht berücksichtigten Fakten Rechnung zu tragen: Die Ladendichte im mittleren und östlichen Grüneburgweg beträgt 112 Läden pro Kilometer, im Oederweg nur 76 (fast nur im südlichen Abschnitt), im Kettenhofweg 19. Die umgebenden Stadtviertel bestehen im Grüneburgweg und Kettenhofweg fast ausschließlich aus Wohnungen, im Oederweg trifft dies nur für die nördliche Hälfte zu. Daraus folgt, daß Kettenhofweg und nördlicher Oederweg miteinander vergleichbar sind, mittlerer und östlicher Grüneburgweg aber eine andere Infrastruktur aufweisen und der südliche Oederweg ebenfalls eine wieder andere Struktur. Aus diesen offensichtlichen Fakten ergibt sich, daß die Planungen für die unterschiedlichen Straßen und Straßenabschnitte sich unterscheiden müssen. Der Magistrat wird daher gebeten, diese Planungen sachgerecht abzuändern und über die vorgesehenen Änderungen zu berichten. Anmerkung: Mit "Laden" sind alle Arten Geschäfte mit häufigem Publikumsverkehr gemeint, wie Supermärkte, Kioske, Cafés, Restaurants, Blumengeschäfte, Zeitungsläden, Apotheken, Kosmetik-Geschäfte, Weinhandlungen, Bankfilialen, Handwerksbetriebe etc. Begründung: Die drei Straßen Grüneburgweg, Kettenhofweg und Oederweg wurden bisher einheitlich zum Ziel "Fahrradfreundliche Nebenstraßen" beplant. Die Fakten zeigen aber, daß diese drei Straßen völlig unterschiedliche Funktionen in Vierteln unterschiedlicher Struktur aufweisen. Daher darf diesen drei Straßen keine Einheitsplanung übergestülpt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 659/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 659/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 659/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2023, OF 658/2 Betreff: Keine Diagonalsperre im Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Diagonalsperre im Grüneburgweg zu verzichten, da sie unannehmbare Nachteile für die Straße und die umliegenden Wohnviertel verursachen würde, was sich insbesondere an der Auswirkung der Diagonalsperre im Oederweg zeigt, die zu massiven Verkehrsbelastungen der Anwohner geführt hat. Begründung: Sie macht die Belieferung des REWE-Marktes unmöglich, der demzufolge wegziehen muß, was die Nahversorgung des gesamten Wohnviertels entscheidend verschlechtert. Sie lenkt Tausende von PKW in die engen Wohnstraßen, insbesondere in die Straßen Im Trutz, Emil-Claar-Straße, Gärtnerweg, Im Sachsenlager, Auf der Körnerwiese, Körnerstraße, Böhmerstraße, wo die Abgasbelastungen, Straßenlärmemission und Gefährdung von Fußgängern, Radfahrern und Tieren eminent steigen werden. Sie macht LKW-Zufahrten (z.B. für Möbellieferungen, Umzüge, Getränkelieferungen, Paketzustellung) schwieriger und zeitraubender und teilweise wegen der zu engen Kurvenradien sogar unmöglich. Bereits heute hat z.B. die Müllabfuhr an manchen Kurven große Probleme und muß mehrfach hin- und her rangieren oder gar rückwärts in eine Straße hineinfahren. Sie behindert und verzögert Rettungsdienste, was besonders bei Feuerwehr- und Notarzteinsätzen tödliche Folgen haben kann. Die Hoffnung, daß der in die Wohnviertel umgeleitete Verkehr sich andere Wege suchen wird, ist realitätsferne Illusion, wie das Beispiel Oederweg bereits zeigt und jeder unideologisch vorgehende Verkehrsplaner weiß. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 658/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 658/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 658/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2023, OF 661/2 Betreff: Wo sollen die Bürger parken? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wo die Bürger, deren Parkplätze im Grüneburgweg weggefallen sind und noch wegfallen sollen, ihre Fahrzeuge abstellen sollen. Begründung: Durch den Wegfall zahlreicher Parkplätze im Zug der Realisierung des Projektes "Fahrradfreundliche Nebenstraßen" stehen Einwohner vor dem Dilemma, daß sie nicht wissen, wo sie ihre Fahrzeuge parken können, da auch die Straßenränder aller umliegenden Straßen in weitem Umkreis bereits von Fahrzeugen der dort wohnenden Bürger belegt sind. Die im Ortsbeirat 2 geäußerte Ansicht "Die sollen ihre Autos abschaffen und Fahrrad fahren" kann unmöglich die Ansicht des Magistrats wiedergeben, da er sonst gegen verschiedene Gebote des Grundgesetzes verstieße, insbesondere gegen Art.2, Abs.1, aber auch Art.11, 12, 14 sowie Art.20, Abs.3. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 661/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 661/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 661/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2023, OF 637/2 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Umwandlung der Buslinie 64 in eine Metrobuslinie sowie Einrichtung einer Vorrangschaltung auf dieser Route Stadtverordnetenversammlungrat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Es werden Mittel in Höhe von 50.000.-€ in den Haushalt eingestellt, damit die Buslinie 64 im Vorlaufbetrieb der Lückenschlussuntersuchung (Verbindung Hauptbahnhof - Westend - Ginnheim) zum Fahrplanwechsel Winter 2023/Sonntag, 10. Dezember 2023, in eine 1. Metrobuslinie (24-Stunden-Verkehr) umzuwandeln (analog der Linie 58 im Frankfurter Westen) 2.sowie eine.Vorrangschaltung auf der Route einzurichten. Begründung: Begründung: Die Busse der Linie 64 (Hauptbahnhof - Alte Oper - Kronberger Straße/Grüneburgweg - Campus Westend - Ginnheim) verkehren zu selten (bis 20:00 Uhr im 15-Minuten-Takt, danach im 30-Minuten-Takt, letzte Fahrt 00:55 Uhr ab Frankfurt Hauptbahnhof, erste Fahrt 04:59 Uhr, danach wieder im 30-Minuten-Takt). An Sonntagen verkehren sie ganztägig im 30-Minuten-Takt. Es kommt immer wieder zu Verspätungen und Ausfällen von Bussen, die in Ermangelung digitaler Anzeigen an vielen Bushaltestellen von den Fahrgästen nicht überblickt werden können. Auch erscheint die o. g. Strecke teilweise durch sehr hohes Fahrgastaufkommen überlastet. Das ist auf dieser sehr essenziellen und hoch frequentierten Strecke (einzige direkte Verbindung des Westends östlich der Bockenheimer Anlage mit dem Hauptbahnhof) eine Situation, die der Ortsbeirat schnellstmöglich ändern will. Die Vorrangschaltung soll zudem dazu beitragen, dass Verspätungen und Ausfälle aufgrund von Staus insbesondere in den Hauptverkehrsstunden vermieden werden. Im Zuge der Entscheidung der Verantwortlichen zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs in Frankfurt und dem damit einhergehenden Ausbau von Radwegen wurde den Bürgerinnen und Bürgern zugesagt, dass der ÖPNV verbessert und ausgebaut wird. Die Verkehrswende sei oberste Priorität. Eine Verbesserung ist aus Sicht des Ortsbeirates bisher nicht zu verzeichnen. Vielmehr verschärft sich die Situation u. a. aufgrund von Personalmangel beim RMV noch weiter. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 180 2023 Die Vorlage OF 637/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 CDU, 2 SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 4 GRÜNE und FDP (= Ablehnung); 1 GRÜNE, 2 CDU und 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2023, OF 277/8 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich 22: Umwelt 22.09: Grün- und Freiflächen Baumpflanzungen in den Bachtälern im OBZ 8 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen In den vorliegenden Etat-Entwurf, Produktbereich 22 Umwelt wird eine weitere Investitionsposition (Baumpflanzungen in den Bachtälern OBZ 8) aufgenommen, so dass im Winter 2023 im Ortsbezirk mindestens 80 neue Bäume neu gepflanzt werden können. Folgende Standorte sollen durch neue Pflanzen ergänzt oder erweitert werden: a) Urselbachaue: östlich der HH Wiesenau, südlich der U-Bahn Gleise zwischen asphaltiertem Weg und Bachlauf, nördlich der U-Bahn Gleise auf der Wiese anschließend an vorhandenen Baumbestand b) Steinbachtal bis zur A 5: Ergänzung des Baumbestandes am nördlichen Ufer c) südlich Naturschutzgebiet Riedwiese: zwischen Rohrborngraben und Weg entlang der A 661 d) Martin-Luther-King Park: Ergänzung des Baumbestandes im Westen zwischen Praunheimer Weg und Hammarsköldring Die Auswahl der Baumsorten soll sich 1. an dem prognostizierten Klimawandel der nächsten Jahre orientieren und 2. daran, ob die richtige Wassermenge für die Wurzeln am Standort zu gewährleistet ist und 3. ob mit der Ausbildung der Kronen eine Verschattung der bodennahen Vegetation zu erreichen ist. Begründung: Durch steigende Temperaturen steigt die Gefahr des Wassermangels, womit ein Austrocknen des Bodens und das Absterben der bodennahen Vegetation verbunden sein können. Größere Bäume mit einem dichten Blätterdach können sowohl Wasser speichern als auch die niedrigere Vegetation vor dem Vertrocknen bewahren. Auch verarbeiten sie in ihrem Stoffwechsel das schädliche CO2 und versorgen die Luft mit Sauerstoff. Sie dienen in vielfacher Weise der Gesundheit der Stadtbewohner. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 108 2023 Die Vorlage OF 277/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den vorliegenden Etatentwurf, Produktbereich 22 Umwelt, wird eine weitere Investitionsposition ‚Baumpflanzungen in den Bach- und Flusstälern im Ortsbezirk 8' aufgenommen. Die Auswahl der Baumsorten soll sich 1. an dem prognostizierten Klimawandel der nächsten Jahre orientieren und 2. daran, ob die richtige Wassermenge für die Wurzeln am Standort zu gewährleisten ist und 3. ob mit der Ausbildung der Kronen eine Verschattung der bodennahen Vegetation zu erreichen ist." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 287/8 Betreff: Bahnübergang am Krautgartenweg Antrag im Rahmen der ST 778/2023 Der Ortsbeirat möge beschließen: den Magistrat aufzufordern, den Unfallschwerpunkt am Bahnübergang Wiesenau mit geeigneten Mitteln zu entschärfen. Dies könnte beispielsweise auch durch Verschwenken der Straße erreicht werden, sodass Radfahrer nur noch im rechten Winkel die Bahngleise queren können. Begründung: Aufgrund der Anfrage des Ortsbeirates 8 hart sich ergeben, dass die Querung der Bahngleise bei Radfahrern tatsächlich häufig zu Unfällen führt. Die vorhandenen Schilder und Piktogramme sind leider kein ausreichender Schutz, da selbige nicht befolgt werden. Daher muss über andere geeignete Maßnahmen nachgedacht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3973 2023 Die Vorlage OF 287/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2023, OF 657/2 Betreff: Sichere Querung der Modalsperre (Schulweg) und Parkraumüberwachung auf dem Grüneburgweg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die Querung der Modalsperre an der Ecke Feldbergstraße / Grüneburgweg in Richtung Wolfsgangstraße für Schulkinder (Schulweg u.a. zur Engelbert-Humperdinck-Schule) und Zufußgehende durch z.B. einen Zebrastreifen sicherer zu gestalten. 2. die Parkraumüberwachung des Grüneburgwegs, zwischen Reuterweg und Feldbergstraße, durch das Ordnungsamt und die Fahrradstaffel zu erhöhen. Begründung: Bei einem Treffen mit Anwohnenden des Grüneburgwegs wurde moniert, dass Grundschulkinder auf ihrem Schulweg bei der Querung der Modalsperre Ecke Feldbergstraße und Grüneburgweg unsicher sind die rot markierten Flächen in Richtung Wolfsgangstraße zu queren. Der Bereich ist für Busse und Radfahrende reserviert, aber schützt er auch die querenden Schulkinder oder braucht es doch eine Art Zebrastreifen? Auf dem Grüneburgweg, im Abschnitt Reuterweg bis Feldbergstraße, sind neben der Parkraumbewirtschaftung auch Lieferzonen ausgewiesen, die leider auch viel zu oft illegal durch PKW genutzt werden. Deshalb ist es dringend notwendig illegales Parken durch eine erhöhte Bestreifung durch das Ordnungsamt und durch die Fahrradstaffel einzudämmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 657/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 657/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4336 2023 Die Vorlage OF 657/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und SPD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2023, OF 660/2 Betreff: Umgestaltung im westlichen Teil des Grüneburgwegs gescheitert: Aufgrund neuer Erkenntnisse Neuplanung erforderlich Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unter Berücksichtigung der neuen Erkenntnisse des Amts für Straßenbau und Erschließung (ASE) vom 3. April 2023 zum Wegfall von weiteren Parkplätzen 1. den Grüneburgweg von der Siesmayer-Straße zum Mitscherlich-Platz (westlicher Teil) nicht wie geplant als Fahrradstraße umzubauen; 2. neue Vorschläge zum Verlauf der fahrradfreundlichen Nebenstraße im westlichen Teil des Grüneburgwegs unter der Prämisse eines größtmöglichen Erhalts von PKW-Parkplätzen zu erarbeiten und hierzu an den Ortsbeirat zu berichten; 3. diese neuen Vorschläge im Ortsbeirat und in einer öffentlichen Informationsveranstaltung vor ihrer Umsetzung vorzustellen; 4. (falls nicht in der Sitzung des Ortsbeirats am 8. Mai 2023 erfolgt) darauf einzuwirken, dass das ASE ihre neuen Erkenntnisse in ihrer Email vom 3. April 2023 in einer öffentlichen Informationsveranstaltung zeitnah vor der Umgestaltung dieses Teils des Grüneburgwegs vorstellt. Begründung: Das ASE hat in einer nicht-öffentlichen Sitzung am 28. März 2023 und seiner Email vom 3. April 2023 erstmals dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass es die Fahrbahn im Grüneburgweg von der Siesmayer-Straße zum Mitscherlich-Platz saniert und dadurch weitere Parkplätze auf der Südseite des Grüneburgwegs entfallen werden. Aufgrund der ohnehin eingeschränkten Parkplatzsituation sowie der massiven Beschwerden der Anwohner und Gewerbetreibenden, die für ihre Kunden geschäftsnahe Parkplätze benötigen, ist ein weiterer Wegfall von Parkplätzen am Grüneburgweg nicht tragbar. Insbesondere Seniorinnen, Senioren und behinderte Menschen, die auf das Automobil und wohnortnahe Parkplätze angewiesen sind, fürchten um ihre Mobilität und haben Sorge vor sozialer Vereinsamung. Außerdem melden schon jetzt Gewerbetreibende, die vom bisherigen Umbau betroffen sind, massive Umsatzeinbußen aufgrund des Wegfalls von Parkplätzen sowie der erschwerten Zufahrt zu ihren Geschäften. Insofern zeigt sich, wie auch das ASE in seiner Email vom 3. April 2023 feststellt, dass die beschlossene Umgestaltung im westlichen Teil des Grüneburgwegs nicht wie vereinbart umgesetzt werden kann und diese gescheitert ist. Um die Mobilität von Seniorinnen, Senioren und behinderten Menschen sowie das einzigartige Flair des Grüneburgwegs mit seinen Geschäften, Läden und Restaurants zu erhalten, bittet den Magistrat, den Grüneburgweg von der Siesmayer-Straße zum Mitscherlich-Platzes nicht wie geplant als Fahrradstraße umzubauen, sondern neue Vorschläge zum Verlauf der fahrradfreundlichen Nebenstraße dort zu erarbeiten. Dabei wird der Magistrat gebeten, diese neuen Vorschläge in einer öffentlichen Informationsveranstaltung dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit vor ihrer Umsetzung vorzustellen. Eine solche umfassende Bürgerbeteiligung ist auch deshalb geboten, da die Stadt bislang bei öffentlichen Informationsveranstaltungen kommuniziert hatte, dass es sich bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs um reversible Maßnahmen handele, die nach einer Evaluationsphase bewertet und unter Umständen rückgängig gemacht würden. Eine nur provisorische Umsetzung zu Testzwecken ist aufgrund der neuen Erkenntnisse mit Blick auf die Thematik "Grundsanierung" der Fahrbahn ausweislich der beigefügten Email vom ASE jedoch nicht mehr möglich, was diesem ursprünglichen Versprechen an die Bürgerinnen und Bürger widerspricht. Aufgrund der Mitteilung des ASE am 28. März 2023, die Fahrbahnsanierung in Q2/2023 zu beginnen, ist dieser Antrag eilbedürftig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 660/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 660/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 660/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2023, OF 646/2 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Trimm-Dich-Pfad verbindet Bockenheim und Westend Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Zwischen Bockenheim und Westend im südlichen Teil des Niddaparks, z.B. nördlich der dort verlaufenden Bahnlinie und westlich vom Makkabi Tennis & Swash Park, einen Trimm-Dich-Pfad mit einem natürlichen Bodenuntergrund zu gestalten, der von Bockenheim z.B. über die Sophienstr. und Knöterichweg und vom Westend her z.B. über den Grüneburgpark über die Autobahnbrücke erreichbar ist, s.u. Anlage 1 mit Karte und Skizze für eine mögliche Wegführung. Es wird angeregt, dass der Weg die Fitnessanlage Niddatal mit seinen bereits vorhandenen Fitnessgeräten integriert wird, um so die Kosten für Geräte an anderen Fitness-Stationen geringer halten zu können. 2. Entlang des Trimm-Dich-Pfades ca. 10 Fitness-Stationen mit einigen Outdoor-Geräten einzurichten, wobei an ca. 5 Stationen Outdoor-Geräte, z.B. Reck für Klimmzüge, Bauchtrainer, Hangelparcours und Beinübungen, eingerichtet und die anderen 5 Stationen markiert und beschildert werden könnten mit Übungen basierend auf dem eigenen Körpergewicht, um so die Kosten zu reduzieren. 3. Schilder, die durch den Parcours führen und ihn ausweisen, beginnend in Bockenheim und im Westend, anzubringen. 4. Den Rasen in den öffentlichen Flächen entlang des Wegs in Ziff. 1 im Frühjahr 2023 nachzusäen und dadurch zu begrünen, siehe Foto 1 in Anlage 2. 5. Bei der Fitnessanlage Niddapark die dortigen Bäume aufzuforsten und den kleinen Teich nachzubessern bzw. neu anzulegen, s. Foto 2 in Anlage 2. Hierfür soll für die Übernahme der erforderlichen Sach- und Personalkosten bzw. Kosten aufgrund der Beauftragung von Dritten der Haushalt in der Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen mit 45.000,- Euro aufgestockt werden. Begründung: Anregung von Bewohnern Bockenheims und des Westends Der Niddapark wird von zahlreichen Bewohnern/ Bewohnerinnen, Spaziergängern/ Spaziergängerinnen und anderen Sporttreibenden aus Bockenheim, dem Westend und der ganzen Stadt intensiv zum Joggen und spazieren gehen und für andere Sportarten genutzt. Weite Teile des Wegs sind z.B. als Schotterwege gestaltet und fügen sich bereits heute schön in den Niddapark ein. Einzelne andere Stellen bestehen aus harten Teerwegen und es wird angeregt, diese Stellen des Trimm-Dich-Pfads ebenfalls durch einen natürlichen Bodenuntergrund, z.B. Naturweg oder Schotterweg, zu ersetzen. Dieser ist für Sportreibende und Nutzer/ Nutzerinnen gesünder und trägt damit zur Volksgesundheit der Frankfurter und Frankfurterinnen bei. Zudem wird angeregt, die Aufenthaltsqualität im Niddapark zusätzlich zu steigern, indem entlang des in Ziff. 1 genannten Weges die dortigen Rasenflächen im Frühjahr 2023 nachgesät und begrünt werden. Zudem unterstützt die Aufforstung der vorhandenen Bäume insbesondere in der Nähe der Fitnessanlage Niddapark (Ziff. 5) das Bestreben der Koalition im Römer, Frankfurt klimaneutral zu gestalten. Dabei würde eine Nachbesserung bzw. Neugestaltung des bereits vorhandenen kleinen Teiches bei der Fitnessanlage Niddapark die Attraktivität des Niddaparks und des Trimm-Dich-Pfades zusätzlich erhöhen, s.u. Fotos in Anlage 2. Gerade nach der Pandemie und zur erhöhten Lebensqualität und positiven Freizeitgestaltung sollte der ‚grüneren' und gesünderen Gestaltung der unmittelbaren Lebensbedingungen vor der ‚eigenen Haustüre" ein besonderer Stellenwert auch im Haushalt eingeräumt werden. Dieser vergleichsweise überschaubare finanzielle Aufwand käme der breiten Bevölkerung Bockenheims und des Westends und allen Frankfurtern und Frankfurterinnen zu Gute. Dies leistet einen zusätzlichen Beitrag, die Klimaziele in Frankfurt am Main zu erreichen. Der Trimm-Dich-Pfad wäre aus Bockenheim sehr gut über z.B. die Sophienstraße aber auch die nördlich von der Sophienstraßen gelegenen Straßen und Wege, wie z.B. über die Frauenlobstraße, erreichbar, siehe die Karte in der Anlage 1. Aus dem Westend wäre er ebenfalls sehr gut erreichbar über den bereits vorhandenen Weg vom Grüneburgweg über die Autobahnbrücke entlang der A66. Die Integration des Trimm-Dich-Pfades und seine Anbindung über bereits vorhandene Wege reduzieren die Kosten für dieses Projekt erheblich. Ein typischer Trimm-Dich-Pfad sieht ca. 15 bis 20 Fitness-Stationen vor. Es wird angeregt, den Trimm-Dich-Pfad an der vorhandenen Fitnessanlage Niddatal, die einige Fitnessgeräte hat, vorbeizuführen, und ca. 10 weitere Fitness Stationen mit einem ganzheitlichen Ansatz und Übungen für den ganzen Körper, z.B. Reck für Klimmzüge, Bauchtrainer, Hangelparcours und Beinübungen, einzurichten. Dabei sollen aus Kostengründen ca. die Hälfte der Fitness-Stationen mit Outdoor-Geräten und die andere Hälfte mit einer Beschilderung für Übungen basierend auf dem eigenen Körpergewicht ausgestattet werden. Die Details sollten bei der konkreten Planung festgelegt werden. Die Kosten werden auf ca. Euro 45.000 geschätzt unter folgenden Annahmen: - Ca. 5 Fitness-Stationen sollen mit Outdoor Sportgeräten ausgestattet werden. Die Kosten für die Geräte, den Bodenbelag und die Montagekosten werden auf ca. 2.000 bis 3.500 Euro pro Fitness-Station und damit insgesamt auf ca. 15.000 Euro geschätzt. - Um die Kosten zu reduzieren, wird angeregt, an den anderen 5 Fitness-Stationen keine Outdoor-Sportgeräte, sondern Übungen ohne Geräte, basierend auf dem eigenen Körpergewicht, vorzusehen und diese an Tafeln zu beschreiben. Hierfür werden ca. 5.000 Euro für Schilder für die Kennzeichnung der jeweiligen Station und die Beschreibung der Sportübung geschätzt (d.h. 1.000 Euro pro Station). - Hinzukommen kommen geschätzt ca. weitere 25.000 Euro (i) zur Beschilderung des Trimm-Dich-Pfads, (ii) die Ersetzung des Teerbelags an einzelnen wenigen Stellen mit einem natürlichen Belag, z.B. Naturweg oder Schotterweg (z.B. westlich des Makkabi Tennis & Swash Park), (iii) bei der Fitnessanlage Niddapark die dortigen Bäume aufzuforsten, und (iv) den kleinen Teich nachzubessern, und dafür den Rasen in den öffentlichen Flächen entlang des Wegs im Frühjahr 2022 nachzusäen und zu begrünen. Anlage 1: Karte mit Weg und Stationen Anlage 2: Fotos Anlage 1: Karte mit Verlauf des Trimm-Dich-Pfads mit Standorten für Stationen Markierter Weg Markiert den Bereich des Trimm-Dich-Pfads mit Standorten für Stationen Quelle: https://www.google.de/maps/place/Kn%C3%B6terichweg,+60487+Frankfurt+am+Main,+All emagne/@50.1326606,8.6332513,15.37z/data=!4m6!3m5!1s0x47bd096c8ffdd7b5:0x8664f87 e2dc8dbc6!8m2!3d50.1298225!4d8.6365123!16s%2Fg%2F1td5_vjz mit ergänzter Markierung des Wegs Anlage 2: Fotos zum Aufforstungsbedarf und Teich der Antragstellerin Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 186 2023 Die Vorlage OF 646/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 4 GRÜNE (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2023, OF 654/2 Betreff: Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußgängerverkehrs an der Kreuzung Adalbertstraße/Gräfstraße/Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Adalbertstraße/Gräfstraße/Bockenheimer Landstraße aus der Gräfstraße/Carlo-Schmid Platz kommend gen Bockenheimer Warte fußgängerfreundlicher zu gestalten. Das Verweilen auf der Verkehrsinsel in der Mitte der Straße sollte die Ausnahme und nicht die Regel sein. Begründung: Die Ampelphasen sind programmiert, dass regelmäßig nur eine Straßenhälfte für Fußgänger zu queren ist und diese gezwungen sind, in der Mitte zu warten. Da das Warten auf der Verkehrsinsel unangenehm erscheint und häufig tatsächlich kein Fahrzeugverkehr aus Richtung Bockenheimer Landstraße in die Kreuzung einfährt, erscheint es möglich, ohne den Verkehrsfluss erheblich zu behindern, diese Ampel fußgänger- und radfahrerfreundlich zu schalten. Schließlich ist es ärgerlich, wenn aufgrund regelkonformen Wartens, ohne dass Fahrzeuge passieren, Busse und Straßenbahnen nicht zu erreichen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 654/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 654/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 654/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4495 2023 Die Vorlage OF 654/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an das Ende des Antragstenors folgender Satz angefügt wird: "Ein Hinausschieben bis zu einer eventuellen Realisierung des Kulturcampus ist nicht akzeptabel. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und SPD (= Ablehnung)
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 630/2 Betreff: Knotenpunkt Siesmayerstraße/Ecke Bockenheimer Landstraße Vorgang: OM 1688/17 OBR 2; ST 419/18 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Siesmayerstraße, zwischen Bockenheimer Landstraße und Siesmayerstraße Hausnummer 15, die Parkplätze zugunsten eines rot markierten Fahrradstreifens umzuwidmen. Die rote Markierung ist bis zum Schwenk auf den Bürgersteig fortzuführen. 2. zwischen Bockenheimer Landstraße und Grüneburgweg, in nördlicher und südlicher Richtung, sollten Fahrradpiktogramme aufgebracht werden. Begründung: Die Siesmayerstraße ist am Knotenpunkt zur Bockenheimer Landstraße von Kfz und Radfahrenden stark belastet. Insbesondere die aus Richtung Grüneburgweg kommenden Fahrradfahrenden nutzen aus Sicherheitsgründen auch den Gehweg, um an den häufig auftretenden Fahrzeugschlangen vor der Ampel zum Abbieger auf der Bockenheimer Landstraße zu gelangen. Auch Fahrradfahrende, die die Straße benutzen, werden ohne ausreichenden Abstand überholt und auch geschnitten. Radfahrende bewegen sich oft in der gefährlichen Dooring-Zone neben den parkenden Fahrzeugen. Bei einer Verkehrszählung im Jahr 2017 wurden die Verkehrsströme von Rad und Kfz auch am Knotenpunkt Siesmayerstraße/Bockenheimer Landstraße gemessen. In der ST 419 2018 kann der hohe Anteil von Radfahrenden erkannt werden, der inzwischen sicherlich noch zugenommen hat. Aus diesen Gründen sind Radfahrende schützenswerter als parkende Fahrzeuge. Anlage: Auszug aus der ST 419 2018 Einfädelung zur Bockenheimer Landstr. Richtung Bockenheimer Landstr. Richtung Grüneburgweg (Quelle: Eigene Aufnehmen des Antragstellers) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1688 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 419 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3720 2023 Die Vorlage OF 630/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2023, OF 627/2 Betreff: Vorzeitige Optimierung einiger Umgestaltungsmaßnahmen am Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einige der Umgestaltungsmaßnahmen "Fahrradfreundliche Nebenstraßen", die sich gegenwärtig in der Evaluations-Projektphase befinden, kurzfristig zu ändern und zu optimieren. Es handelt sich um folgende Maßnahmen: 1. Verlegung der Verweilzone vom eher unattraktiven Standort auf Höhe der Hausnummer 91 auf Höhe der Hausnummer 77 (ehemals Deutsche Bank). Vorteile: Das Parklet würde so nicht direkt vor einem Wohnhaus und in der Nähe von gastronomischen Einrichtungen stehen, so dass man sich Getränke und Speisen holen kann und die Gastronomen entsprechend davon profitieren. 2. Umwandlung der seit Errichtung permanent ungenutzten Fahrradständer auf den für die Geschäfte vormals wichtigen Parkplatzflächen auf Höhe der Hausnummern 89 und 93 in Parkplätze. Bei Hausnummer 93 könnten die Flächen der E-Roller und Fahrradständer getauscht werden und eine Fläche wieder als Parkplätze genutzt werden. 3. Entfernung des Transparentes zur Fahrradstraße auf Höhe der Frankfurter Sparkasse/Ecke Reuterweg. Nach mehr als vier Monaten ist ein separater Hinweis auf eine Fahrradstrasse nicht mehr notwendig und das Schild versperrt seit Monaten wichtige Parkplatzfläche. Durch Entfernung des Transparentes könnten die Parkplätze wieder genutzt werden. 4. Grundsätzliche Bitte für verstärkte Kontrollen zu: - Fahrradfahrer auf Bürgersteigen - Abstellen von Fahrrädern auf Bürgersteigen - Nutzung der Lieferzonen nur für Lieferzwecke Begründung: Wiederkehrende Beschwerden von Anwohnern, Gewerbetreibenden und Besuchern des Grüneburgwegs. Nach nunmehr über vier Monaten nach der Umgestaltung des ersten Abschnittes des Grüenburgweges in eine "Fahrradfreundliche Nebenstrasse" erreichen uns immer wieder Klagen der Betroffenen mit konkreten Vorschlägen zur Änderungen und Optimierungen der Maßnahmen. So verzeichnet der Einzelhandel seit dem Umbau erhebliche Umsatzverluste - teilweise im zweistelligen Bereich und v.a. auch während des wichtigen Weihnachtsgeschäftes. Die Hypthese einer erhöhten Passantenfrequenz durch die Verkehrsberuhigung hat sich nicht bewahrheitet. Obwohl der sonnige Herbst und der milde Winter ideale Voraussetzungen für Radfahrer und Passanten dargestellt hätten, blieben diese aus. Wegen der fehlenden Parkplätze kommen viele Kunden nicht mehr. Zu den inhabergeführten Ladengeschäften kommen wegen des individuellen Flairs viele Kunden aus anderen Stadtteilen und dem Taunus - ohne Auto ist der Grüneburgweg für diese Kundengruppen nicht zu erreichen. Auch für viele ältere oder behinderte Menschen sind lange Fußwege oder Rad und Elektroroller keine Option. Dazu kommt, dass sich z.B. mehrere Weinkisten, größere Pflanzen und Sträuße, Hundesofas oder manche Deko- und Einrichtungsgegenstände nicht mit dem Fahrrad transportieren lassen. Die Parkplatz- und Ladezonensuche wird durch den Wegfall zahlreicher Parkflächen erschwert. Wegen der hohen Zahl an Lieferanten (Restaurants und Ladengeschäfte) und Paketdienstleistern reichen die Flächen nicht aus. Zusätzlich werden manche Ladezonen regelmäßig von Handwerker Fahrzeugen den ganzen Tag belegt. Die Folge ist ein vermehrtes Parken in der zweiten Reihe. Dies führt teilweise auch in den ruhigeren Straßenabschnitten und Nebenstraßen zu Chaos. Das Feedback vieler Kunden und Anwohner zeigt Unverständnis für die unverhältnismäßig hohe Zahl an Fahrradständern auf den Flächen bisheriger Parkplätze. Dies gilt gleichermaßen auch für Abstellplätze für E-Roller, von denen kein einziger in den vorgesehenen Zonen zu finden ist - sie werden immer noch mitten auf Gehwegen abgestellt. Die verwaisten E-Roller- und Fahrrad-Plätze auf Höhe des Grüneburgwegs 95 waren schon Gegenstand eines früheren Antrags der Antragstelleruin - eine Nutzung derselben findet immer noch nicht statt. Zudem wundern sich die Anwohner, warum ein großes Parklet direkt neben einem Wohnhaus platziert wurde. Auch dieses ist noch nie genutzt worden - trotz teilweise warmer, angenehmer Witterung. Scheinbar verweilen die Menschen lieber auf den Parkbänken am Mitscherlichplatz oder gehen direkt in den Grüneburgpark. Nach den massiven Umsatzverlusten der vergangenen vier Monate wird die Hundeboutique am Grüneburgweg 94 aufgeben. Es wäre schön, wenn der Experimentierphase nicht noch weitere Geschäfte zum Opfer fallen und die konkreten Verbesserungsvorschläge zügig umgesetzt werden können. So ließe sich vielleicht doch noch eine "Win-Win-Situation" durch die Umgestaltung erreichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 627/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 9 Über die Vorlage OF 627/2 wird ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3980 2023 1. Die Ziffern 1., 3. und 4. der Vorlage OF 627/2 werden angenommen. 2. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 627/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1.: CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung) zu 2.: GRÜNE, SPD, 1 FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2023, OF 583/2 Betreff: Radweg Feldbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. den Radweg an der Feldbergstraße, der auf dem Bürgersteig geführt wird, als verbreiterten Fußweg zu markieren und ggfs. an geeigneten Stellen Gastronomen weitere Flächen anzubieten, 2. den Radweg auf der Fahrbahn in beide Richtungen als solche zu markieren und 3. ggfs. an Straßenkreuzungen durch entsprechende Markierungen, das Abbiegen für Radfahrer entsprechend sicher zu gestalten. Das Markieren in roter Farbe ist aufgrund der insgesamt eher ruhigen Straße nicht erforderlich. Begründung: Derzeit hat die Feldbergstraße an einigen Stellen zwei Fahrradwege, einen auf der Fahrbahn und einen weiteren auf dem Bürgersteig. Die Straße ist recht breit. Die Feldbergstraße ist eine Einbahnstraße mit ausreichend Platz für Radverkehr in beide Richtungen. Da an der Feldbergstraße auch diverse Gastronomiebetriebe angesiedelt sind und Fußgänger auch ausreichend Platz haben sollten, sollte der Radverkehr ausschließlich auf der Straße stattfinden und die Straße und die Kreuzungen/Einmündungen entsprechend ummarkiert werden. Gewonnene Flächen an besonderes breiten Stellen sollten Gastronomen als Außenflächen angeboten werden, da sich die dortige Gastronomie in den Sommermonaten großer Beliebtheit erfreut. Markierungen in roter Farbe sollten nicht aufgebracht werden, die Straße ist keine Hauptverkehrsstraße und erscheint nicht erforderlich, das Erscheinungsbild durch großflächige Einfärbungen zu beeinträchtigen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.01.2023, OF 555/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3543 2023 Anregung an den Magistrat OM 3544 2023 1. Die Vorlage OF 555/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OF 583/2 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Ziffer 3. der Vorlage OF 583/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. a) Ziffer 1.: GRÜNE, 1 CDU, SPD und FDP gegen 3 CDU und 1 LINKE. bei Enthaltung 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL Ziffer 2.: GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und 1 LINKE. gegen 1 CDU und ÖkoLinX-ARL bei Enthaltung 1 LINKE. b) GRÜNE, SPD, 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Annahme) bei Enthaltung CDU und 1 LINKE.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2023, OF 598/2 Betreff: Verkehrssituation in der Leerbachstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen hinsichtlich der Verkehrssituation in der Leerbachstraße bei Eignung umzusetzen: 1. auf dem Grüneburgweg vor der Mc-Paper Filiale einen Lieferanten-Parkplatz zum Be- und Entladen der Postpakete einzurichten, dieser könnte von der DM-Drogerie zugleich mitgenutzt werden, 2. zu veranlassen, dass die Ordnungsbehörden der Leerbachstraße mehr Aufmerksamkeit schenken und auf dem Geh- und Radweg falschparkende Pkw sowie die im absoluten Halteverbot stehenden entsprechend zu sanktionieren. Begründung: Anregung eines Bewohners der Leerbachstraße. Auf dem Grüneburgweg liegt eine McPaper-Filiale mit angeschlossenem DHL-Umschlagplatz. Die LKWs (Lieferung und Abholung) halten allerdings nicht auf dem Grüneburgweg, sondern nutzen auf der Rückseite des Gebäudes einen Durchgang in die Leerbachstraße. Entweder wird auf dem Fahrradweg gehalten oder auf dem Fußgängerweg. Dies führt zur häufigen Blockade der schmalen Leerbachstraße und entsprechende Staus. Beim anstehenden Umbau des Grüneburgweges und der stärkeren Verlagerung des Pkw-Verkehrs in die Leerbachstraße wäre eine solche Blockade durch anliefernden Lkw-Verkehr sinnvollerweise zu vermeiden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3556 2023 Die Vorlage OF 598/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass bei Ziffer 1. nach dem Wort "Grüneburgweg" die Worte "in Abstimmung mit den betroffenen Gewerbeunternehmen" eingefügt werden. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und LINKE. gegen 1 FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2023, OF 596/2 Betreff: Fokussierte Verkehrskontrollen der Busschleuse im Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Ordnungsbehörden anzuweisen, bei ihren Verkehrskontrollen im Westend einen verstärkten Fokus auf die Einhaltung der geltenden Durchfahrtsregeln für Pkw an der Busschleuse (Kreuzung Grüneburgweg, Feldberg- und Wolfgangstraße) zu legen. Begründung: In der Bürgerfragestunde vom 23.01.2023 berichteten Bürger*innen wiederholt von Verstößen gegen die im Zuge der Umgestaltung des Grüneburgweges neuaufgestellten Durchfahrtsregeln. Der Antragsteller hat das entsprechende Verhalten ebenfalls mehrfach feststellen können. Der Ortsbeirat erhofft sich von einer verstärkten Kontrolle der genannten Stelle langfristig eine zuverlässigere Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3554 2023 Die Vorlage OF 596/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2023, OF 580/2 Betreff: Verbesserung Anwohnerparken an der Eppsteiner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Abschnitt Eppsteiner Strasse 25-39 zwischen Liebigstrasse und Unterlindau beidseitig die Beschilderungen und Fahrbahnmarkierungen an den beiden Kreuzungen zu erneuern, um für die Anwohner die erlaubten Parkmöglichkeiten klarer und eindeutig kenntlich zu machen. Ausserdem sollte das Gehwegparken auf die gegenüberliegende Strassenseite verlegt werden, weil dort der Gehweg durchgängig breiter ist. Kreuzung Eppsteiner/Liebigstrasse - Einfahrt von der Liebigstrasse: - Ersatz des verblassten blauen Gehweg-Parkschildes auf der linken Seite (gegenüber von Hausnummer 39) durch Parken auf der Strasse - Aufstellen eines Gehweg-Parkschildes auf der rechten Seite (vor Hausnummer 39), um zu verdeutlichen, dass Gehwegparken erlaubt ist Kreuzung Eppsteiner Strasse/Unterlindau - Ausfahrt auf die Unterlindau: - Aufmarkierung der ersten beiden Parkplätze auf der linken Seite im Anschluss an die Fahrradständer, um zu verdeutlichen, dass die Fahrzeuge auf der Strasse stehen dürfen - Aufmarkierung der ersten beiden Parkplätze auf der rechten Seite (vor Hausnummer 25, Florastyle), um zu verdeutlichen, dass Gehwegparken erwünscht ist Falls vom Magistrat notwendig erachtet, sind die Anwohner gern zu einem Ortstermin bereit, um die vorgeschlagen Maßnahmen zu erläutern. Begründung: Wiederholte Beschwerden von Anwohnern. Laut Beschilderung ist Gehwegparken auf der linken Seite erlaubt, das Schild ist allerdings verblasst und steht es im Widerspruch zu den gegenwärtigen Parkplatzmarkierungen auf der Fahrbahn der linken Seite, die suggerieren, daß man voll auf der Fahrbahn parken solle. Auf der rechten Seite dürfen die PKW nicht auf dem Gehweg parken, doch die schmalen Parkplatzmarkierungen suggerieren genau das. Grundsätzlich problematisch ist, daß das Gehwegparken ausgerechnet auf der linken Straßenseite erlaubt ist, auf der der Bürgersteig zeitweise wesentlich schmaler ist. Dies führt selbst bei alteingesessenen Anwohnern zur Verwirrung und v.a. seit längerem zu wiederholten Bußgeldern i.H.v.je 55,- Euro. Mehrere Gespräche mit den Beamten und Beschwerden bei den Behörden haben bislang zu keiner Verbesserung geführt - die allerdings leicht umzusetzen wäre. Quelle: Google Maps und Zeichnung Antragstellerin Verblasstes Schild linke Seite - Kreuzung Eppsteiner/Liebigstrasse - Einfahrt von der Liebigstrasse, Hinweis auf erlaubtes Gehwegparken bei schmalem Bürgersteig (Quelle: alle Bilder stammen von der Antragstellerin) Verblasste, unklare Markierung auf der rechten Seite ist so schmal, dass sie suggeriert, hier sei Parken auf dem Gehweg erlaubt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.11.2022, OF 546/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3425 2023 1. Die Vorlage OF 546/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 580/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 580/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 4 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2023, OF 574/2 Betreff: Umwandlung der Buslinie 64 in eine Metrobuslinie sowie Einrichtung einer Vorrangschaltung auf dieser Route Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Buslinie 64 im Vorlaufbetrieb der Lückenschlussuntersuchung (Verbindung Hbf - Westend - Ginnheim) zum Fahrplanwechsel Winter 2023/ So, 10. Dezember 2023 in eine 1. Metrobuslinie (24-Stunden-Verkehr) umzuwandeln (analog der Linie 58 im Frankfurter Westen) sowie eine 2. Vorrangschaltung auf der Route einzurichten. Begründung: Die Busse der Linie 64 (Hauptbahnhof - Alte Oper - Kronberger Strasse/ Grüneburgweg - UniCampus Westend - Ginnheim) verkehren zu selten (bis 20:00h im 15min Takt, danach im 30min Takt, letzte Fahrt 0:55h ab FFM Hbf, erste Fahrt 4:59h, danach wieder im 30min Takt). An Sonntagen ganztägig im 30min Takt. . Es kommt immer wieder zu Verspätungen und Ausfällen von Bussen, die in Ermangelung digitaler Anzeigen an vielen Bushaltestellen von den Fahrgästen nicht überblickt werden können. Auch erscheint die o.g. Strecke teilweise durch sehr hohes Fahrgastaufkommen überlastet. Das ist auf dieser sehr essentiellen und hoch frequentierten Strecke (einzige direkte Verbindung des Westends östlich der Bockenheimer Anlage mit dem Hbf) eine Situation, die wir schnellstmöglich ändern wollen. Die Vorrangschaltung soll zudem dazu beitragen, dass Verspätungen und Ausfälle auf Grund von Staus insbesondere in den Hauptverkehrsstunden vermieden werden, Im Zuge der Entscheidung der Verantwortlichen zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs in Frankfurt und dem damit einhergehenden Ausbau von Radwegen wurde den Bürgerinnen und Bürgern zugesagt, dass der ÖPNV verbessert und ausgebaut wird. Die Verkehrswende sei oberste Priorität. Eine Verbesserung ist aus unserer Sicht bisher nicht zu verzeichnen. Vielmehr verschärft sich die Situation u.a. aufgrund von Personalmangel beim RMV - noch weiter. Antragsteller: CDU LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO II, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3439 2023 Die Vorlage OF 574/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2023, OF 429/9 Betreff: Umwandlung der Buslinie 64 in eine Metrobuslinie sowie Einrichtung einer Vorrangschaltung auf dieser Route Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Buslinie 64 im Vorlaufbetrieb der Lückenschluss-untersuchung (Verbindung Hauptbahnhof - Westend - Ginnheim) zum Fahrplanwechsel Winter 2023/ So, 10. Dezember 2023 in eine 1. Metrobuslinie (24-Stunden-Verkehr) umzuwandeln (analog der Linie 58 im Frankfurter Westen) sowie eine 2. Vorrangschaltung auf der Route einzurichten. Begründung: Die Busse der Linie 64 (Hauptbahnhof - Alte Oper - Kronberger Strasse/ Grüneburgweg - UniCampus Westend - Ginnheim) verkehren zu selten (bis 20:00h im 15min Takt, danach im 30min Takt, letzte Fahrt 0:55h ab FFM Hauptbahnhof, erste Fahrt 4:59h, danach wieder im 30min Takt). An Sonntagen ganztägig im 30min Takt. Im Zuge der Entscheidung der Verantwortlichen zur Reduzierung des Individualverkehrs in Frankfurt und dem damit eingehenden Ausbau von Radwegen wurde den Bürgerinnen und Bürgern zugesagt, dass der ÖPNV verbessert und ausgebaut wird. Die Verkehrswende sei oberste Priorität. Bislang ist nichts geschehen. Im Gegenteil - die Situation hat sich in den vergangenen Wochen, u.a. aufgrund des Personalmangels des RMV - noch weiter verschärft. Passagiere müssen sehr lange auf die Busse warten - manche fallen auch aus (Digitale Anzeigen an allen Bushaltestellen wären hier ebenfalls hilfreich), die eingesetzten Fahrzeuge sind dann sehr voll. Das ist auf dieser sehr essenziellen (einzige direkte Verbindung des Westends östlich der Bockenheimer Anlage mit dem Hauptbahnhof) und hoch frequentierten Strecke eine untragbare Situation und muss schnellstens beseitigt werden. Weiterhin ist dafür Sorge zu tragen, dass eine Vorrangschaltung für die Linie eingerichtet wird, da es gerade während Hauptverkehrszeiten immer wieder zu Stausituationen zu beobachten sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3388 2023 Die Vorlage OF 429/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung komplett gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2023, OF 557/2 Betreff: Gefährliche Situation für Fußgänger am Grüneburgweg und Im Trutz Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Gefahrensituation für Fußgänger an der Straßenecke Grüneburgweg / Im Trutz (vor dem Fischgeschäft) entschärft werden kann, die in folgendem Fehlverhalten zahlreicher Radfahrer besteht: Radfahrer, die im Grüneburgweg aus östlicher Richtung kommend nach links in die Straße Im Trutz einbiegen wollen, nutzen dafür sehr häufig (mehrfach am Tag) den auf dem folgenden Foto rot markierten Weg: von der Fahrbahn quer über den Fußgängerüberweg (bei jeder beliebigen Ampelschaltung), auf den Bürgersteig vor dem Eingang zum Fischgeschäft, quer über den Bürgersteig, und weiter neben der Fußgängerampel über den Trutz in diesen in südlicher Richtung. (Fotoquelle: Antragsteller) Dabei fahren die Radfahrer immer mit sehr hoher Geschwindigkeit, und achten niemals auf die Fußgänger, weil sie zur Eigensicherung nur den Autoverkehr im Blick haben. Diese Fahrweise ist auch immer wieder mit Lastenrädern beobachtet worden. Explizit wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch geeignete Plazierung von gestaffelten Sperrgittern - die für Fußgänger incl. Rollstuhlfahrer passierbar gestellt sind - das Problem dauerhaft gelöst werden kann. Der Antragsteller ist gern bereit, dazu einen detaillierten Vorschlag zu unterbreiten. Begründung: Fußgänger erwarten nicht, daß plötzlich von der Straße her ein rasender Radfahrer über den Gehweg geschossen kommt. Meist fahren die Radfahrer in wenigen Zentimetern Abstand an den Fußgängern vorbei, die sich häufig nur durch eine Sprung zur Seite in Sicherheit bringen können - auch vom Antragsteller so erlebt. Die gefährliche Fahrweise wird auch im Dunkeln und ohne Licht regelmäßig genutzt - ebenfalls vom Antragsteller so erlebt; sein Protest wurde vom Radfahrer quittiert mit dem Satz: "Nun seien sie doch nicht so unfreundlich". Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 557/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2023, OF 556/2 Betreff: Temporäre Begrünung - Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mitzuteilen, ab welchem Zeitpunkt der temporären Projektphase "Fahrradfreundliche Nebenstraße - Grüneburgweg" die angedachte temporäre Begrünung in Form von Pflanzkübeln etc. realisiert wird. Begründung: Den öffentlich vorgestellten Präsentationen des Magistrats zum derzeitig in der Umsetzungsphase befindlichen Projekt ist zu entnehmen, dass eine temporäre Begrünung mit Pflanzkübeln und weiteren Maßnahmen geplant ist. Auf dem in der Projektphase weiter fortgeschrittenen Oeder Weg sind diese Begrünungsmaßnahmen zum Ende letzten Jahres bereits umgesetzt worden. Dementsprechend möchte der Ortsbeirat 2 genauer wissen, ab wann dies auch im Westend geschieht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 556/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 556/2 wird bis zur Sitzung am 08.05.2023 zurückgestellt, da am 28.03.2023 ein Gespräch im zuständigen Amt stattfinden wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2023, OF 729/1 Betreff: Umwandlung der Buslinie 64 in eine Metrobuslinie sowie Einrich-tung einer Vorrangschaltung auf dieser Route Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Buslinie 64 im Vorlaufbetrieb der Lückenschlussuntersuchung (Verbindung Hbf - Westend - Ginnheim) zum Fahrplanwechsel Winter 2023/ So, 10. Dezember 2023 in eine 1. Metrobuslinie (24-Stunden-Verkehr) umzuwandeln (analog der Linie 58 im Frankfurter Westen) sowie eine 2. Vorrangschaltung auf der Route einzurichten. Begründung: Die Busse der Linie 64 (Hauptbahnhof - Alte Oper - Kronberger Strasse/ Grüneburgweg - UniCampus Westend - Ginnheim) verkehren zu selten (bis 20:00h im 15min Takt, danach im 30min Takt, letzte Fahrt 0:55h ab FFM Hbf, erste Fahrt 4:59h, danach wieder im 30min Takt). An Sonntagen ganztägig im 30min Takt. Es kommt immer wieder zu Verspätungen und Ausfällen von Bussen, die in Ermangelung digitaler Anzeigen an vielen Bushaltestellen von den Fahrgästen nicht überblickt werden können. Auch erscheint die o.g. Strecke teilweise durch sehr hohes Fahrgastaufkommen überlastet. Das ist auf dieser sehr essenziellen und hoch frequentierten Strecke eine Situation, die wir schnellstmöglich ändern wollen. Die Vorrangschaltung soll zudem dazu beitragen, dass Verspätungen und Ausfälle auf Grund von Staus insbesondere in den Hauptverkehrsstunden vermieden werden. Im Zuge der Entscheidung der Verantwortlichen zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs in Frankfurt und dem damit einhergehenden Ausbau von Radwegen wurde den Bürgerinnen und Bürgern zugesagt, dass der ÖPNV verbessert und ausgebaut wird. Die Verkehrswende sei oberste Priorität. Eine Verbesserung ist aus unserer Sicht bisher nicht zu verzeichnen. Vielmehr verschärft sich die Situation u.a. aufgrund von Personalmangel beim RMV - noch weiter. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3421 2023 Die Vorlage OF 729/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und fraktionslos gegen Die Partei (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2023, OF 555/2 Betreff: Einfädel-Fahrradstreifen Liebigstraße/Ecke Feldbergstraße, Markierungen erneuern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die Markierung des Einfädel-Fahrradstreifens an der Ecke Liebigstr. / Feldbergstr., vor der Fahrradampel, Höhe Hausnummer Feldbergstr. 9, zu erneuern und die Fahrradspur rot einzufärben. 2. das vor der Hausnummer Feldbergstr. 9 befindliche Halteverbotsschild an den Beginn des Einfädel-Fahrradstreifens zu setzen. 3. den Fahrradaufstellbereich und den Einfädel-Fahrradstreifen im westlichen Bereich der Feldbergstr. rot einzufärben, sowie die weiße Markierung zu erneuern. 4. den aus Norden und Osten kommenden kurzen Fahrradstreifen vor der Einmündung zur Kreuzung rot einzufärben und die weiße Markierung zu erneuern. Begründung: Die Markierung des Einfädel-Fahrradstreifens in der Liebigstraße/Ecke Feldbergstraße ist sehr verblichen und wird kaum wahrgenommen. Radfahrende können aufgrund von parkenden Fahrzeugen den Fahrradstreifen vor der Fahrradampel nicht benutzen. Die anderen drei Einmündungen weisen auch recht verblichene Markierungen auf. (Liebigstr. / Feldbergstr., Einfädelspur) (Liebigstr., nördlich Feldbergstr.) (Feldbergstr., westlich Liebigstr. Quelle: Alle Bilder sind eigene Aufnahmen des Antragstellers Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.01.2023, OF 583/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 555/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3543 2023 Anregung an den Magistrat OM 3544 2023 1. Die Vorlage OF 555/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OF 583/2 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Ziffer 3. der Vorlage OF 583/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. a) Ziffer 1.: GRÜNE, 1 CDU, SPD und FDP gegen 3 CDU und 1 LINKE. bei Enthaltung 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL Ziffer 2.: GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und 1 LINKE. gegen 1 CDU und ÖkoLinX-ARL bei Enthaltung 1 LINKE. b) GRÜNE, SPD, 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Annahme) bei Enthaltung CDU und 1 LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2022, OF 551/2 Betreff: Stehendes Wasser, Überflutung und Rückstau auf der Feldbergstraße/Ecke Mitscherlichplatz nach Regenfall Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie künftig sichergestellt werden kann, dass sich Regenwasser im Bereich der Bushaltestelle am Mitscherlichplatz sowie auf der Feldbergstrasse (Höhe Hausnummern 15-19) nicht zurückstaut sowie schnell Abhilfe zu schaffen. Begründung: Anregung von Anwohnern. Während der letzten Monate war wiederholt zu beobachten, dass Regenwasser nicht unmittelbar in die Kanalisation abgeflossen ist, sondern teilweise über mehrere Tage auf der gesamten Fahrbahnbreite und mit einer Ausdehnung von ca. 15-20m (knöcheltief) stehengeblieben ist. Passagiere der Buslinie 36 können dann bespw. nach Ausstieg nicht sofort die Strasse überqueren sondern müssen über die Wolfgangsstrasse, bzw. das ‚Mitscherlichrondell' ausweichen. Ein ähnliches Phänomen ist in der Feldbergstrasse zu beobachten, hier können Radfahrer und Fussgänger den betroffenenen Bereich nicht mehr passieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO II, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3326 2022 Die Vorlage OF 551/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2022, OF 552/2 Betreff: Wiederaufstellung des Altglascontainers auf dem Erich-Fromm-Platz/Ecke Eppsteiner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass der Anfang November 2022 am Erich-Fromm-Platz (Ecke Liebig- und Eppsteinerstrasse) abgebaute Altglascontainer zügig wieder aufgebaut wird. Auch interessiert, warum der Container überhaupt abgebaut wurde. Begründung: Der Altglascontainer am Erich-Fromm-Platz hat niemanden behindert und wird sowohl von vielen Anwohnern als auch von den Gewerbetreibenden in der Eppsteiner Strasse, v.a. den Gastronomiebetrieben schmerzlich vermisst. Die Gründe für den Abbau des Altglascontainers liegen völlig im Dunkeln. Mehrfache Anrufe bei der FES ergaben, dass diese nur nach den Vorgaben der Stadt handelt. Im Falle des o.g. Glascontainers kam die Anweisung laut Dokumentation im Computer der FES offenbar vom Amt für Strassenbau und Erschliessung. Mehrere Gesprächspartner im Amt für Strassenbau und Erschliessung sahen sich ebenfalls als nicht zuständig an und konnten ebenfalls keinen Grund nennen. Es bleibt zu hoffen, daß der Magistrat das Mysterium des abgebauten Glascontainers lüften kann. Dem Antragsteller leuchtet nach fast zwei Stunden kafkaesk anmutenden Telefon-Ping-Pongs nicht ein, warum die Ämter nicht in der Lage sind, ein einfaches Auskunftsanliegen zu beantworten und zu normalen morgendlichen Bürozeiten zahlreiche Telefonate gar nicht beantwortet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3314 2022 Die Vorlage OF 552/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wort "zügig" der Wortlaut "dort oder an einer anderen geeigneten Stelle dort in der Nähe" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2022, OF 546/2 Betreff: Verbesserung Anwohnerparken an der Eppsteiner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Abschnitt Eppsteiner Strasse 25-39 zwischen Liebigstrasse und Unterlindau beidseitig die Beschilderungen und Fahrbahnmarkierungen an den beiden Kreuzungen zu erneuern, um für die Anwohner die erlaubten Parkmöglichkeiten klarer und eindeutig kenntlich zu machen. Gegebenfalls sollte das Gehwegparken auf die gegenüberliegende Strassenseite verlegt werden, weil dort der Gehweg durchgängig breiter ist. Kreuzung Eppsteiner/Liebigstrasse - Einfahrt von der Liebigstrasse: - Erneuerung des verblassten blauen Gehweg-Parkschildes auf der linken Seite (gegenüber von Hausnummer 39) - Aufmarkierung des ersten Parkplatzes auf der linken Seite, um zu verdeutlichen, dass Gehwegparken erlaubt - Aufmarkierung des ersten Parkplatzes auf der rechten Seite (vor Hausnummer 39), um zu verdeutlichen, dass voll auf der Strasse geparkt werden soll Kreuzung Eppsteiner Strasse/Unterlindau - Ausfahrt auf die Unterlindau: - Aufstellung eines blauen Gehweg-Parkschildes auf der linken Seite (gegenüber von Hausnummer 25, bei Petersen Feinkost) - Aufmarkierung der ersten beiden Parkplätze auf der linken Seite im Anschluss an die Fahrradständer, um zu verdeutlichen, dass Gehwegparken gewünscht ist und die Fahrzeuge nicht voll auf der Strasse stehen dürfen - Aufmarkierung der ersten beiden Parkplätze auf der rechten Seite (vor Hausnummer 25, Florastyle), um zu verdeutlichen, dass Gehwegparken nicht erlaubt ist und die Fahrzeuge voll auf der Strasse stehen müssen Falls vom Magistrat notwendig erachtet, sind die Anwohner gern zu einem Ortstermin bereit, um die vorgeschlagen Maßnahmen zu erläutern. Begründung: Wiederholte Beschwerden von Anwohnern. Laut Beschilderung ist Gehwegparken auf der linken Seite erlaubt, das Schild ist allerdings verblasst und steht es im Widerspruch zu den gegenwärtigen Parkplatzmarkierungen auf der Fahrbahn der linken Seite, die suggerieren, daß man voll auf der Fahrbahn parken solle. Auf der rechten Seite dürfen die PKW nicht auf dem Gehweg parken, doch die schmalen Parkplatzmarkierungen suggerieren genau das. Grundsätzlich problematisch ist, daß das Gehwegparken ausgerechnet auf der linken Straßenseite erlaubt ist, auf der der Bürgersteig durchweg schmaler ist. Dies führt selbst bei alteingesessenen Anwohnern zur Verwirrung und v.a. seit längerem zu wiederholten Bußgeldern i.H.v.je 55,- Euro. Mehrere Gespräche mit den Beamten und Beschwerden bei den Behörden haben bislang zu keiner Verbesserung geführt - die allerdings leicht umzusetzen wäre. Quelle: Google Maps und Zeichnung Antragstellerin Verblasstes Schild linke Seite - Kreuzung Eppsteiner/Liebigstrasse - Einfahrt von der Liebigstrasse (Quelle: alle Bilder stammen von der Antragstellerin) Verblasste, unklare Markierung der Parkplätze an der linken Seite suggerieren, dass Parken ausschließlich auf der Fahrbahn erlaubt sei Verblasste, unklare Markierung auf der rechten Seite ist so schmal, dass sie suggeriert, hier sei Parken auf dem Gehweg erlaubt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.01.2023, OF 580/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 546/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3425 2023 1. Die Vorlage OF 546/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 580/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 580/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 4 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2022, OF 526/2 Betreff: Radschnellweg Vordertaunus im Miteinander aller Verkehrsteilnehmer Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat bei der Gestaltung des Radschnellwegs Vordertaunus im Ortsbezirk 2 folgende Parameter beachtet: 1. Der Radschnellweg wird so ausgestaltet, dass der Verkehrsfluss des motorisierten Verkehrs auf den Hauptverbindungsstraßen zwischen den Stadtteilen Praunheim, Rödelheim, Hausen, Bockenheim, Westend und Innenstadt auch in den Stoßzeiten erhalten bleibt, insbesondere auch im Bereich Breitenbachbrücke/ Schloßstr./ Rödelheimer Str. sowie an den Kreuzungen Schloßstr./ Adalbertstr., Robert-Mayer-Str./ Senckenberganlage/ Kettenhofweg, Westendstr./ Mendelssohnstr. und Mainzer Landstr./ Westendstr. 2. Die an den Radschnellweg angrenzenden Gebiete sollen auch nach der Umgestaltung mit allen Verkehrsmitteln inklusive KFZ und dem ÖPNV erreichbar bleiben und insbesondere Fußgänger, Familien mit Kinderwagen, Menschen mit Rollator und Rollstuhlfahrer sollen sich dort auch zukünftig sicher fortbewegen können. 3. Die bestehenden Parkplätze entlang des Radschnellwegs sollen so weit wie möglich erhalten bleiben. 4. Im Bereich von Einzelhandel und Geschäften insbesondere im Kettenhofweg und Schloßstr., in Abstimmung mit den Gewerbetreibenden, ist eine substanzielle Zahl an Kurzzeitparkplätze und Ladeflächen vorzusehen. 5. Der Radschnellweg ist mit entsprechender Beleuchtung auszustatten. 6. Der Ortsbeirat 2, die Ortsbeiräte 1, 5 und 7, die Gewerbetreibenden sowie die allgemeine Öffentlichkeit sind frühzeitig zum konkreten Umsetzungsvorschlag des Radschnellwegs zu informieren und anzuhören. Begründung: Der Radschnellweg Vordertaunus ist eine Bereicherung für Bewohner des Ortsbeirats 2, Frankfurt am Main und der Umlandgemeinden. Dabei kommt es zu einer beträchtlichen Neuverteilung des Straßenraums. Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, dass diese Umgestaltung im Geiste eines gleichberechtigten Miteinanders aller Verkehrsteilnehmer erfolgt. Dabei sollen insbesondere auch die Interessen von Fußgängern, Anwohnern, KFZ-Verkehr, Gewerbetreibenden und Lieferverkehr berücksichtigt und bei der weiteren Planung die Gewerbevereine, der Seniorenbeirat, die Sozialbezirksvorsteher und Kinderbeauftragte im Ortsbezirk 2 sowie die Industrie- und Handelskammer einbezogen werden. Der Radschnellweg verläuft in großen Teilen auf wichtigen Hauptstraßen, die die Stadtteile Praunheim, Rödelheim, Hausen, Bockenheim, Westend, Innenstadt und Sachsenhausen miteinander verbinden. Der Ortsbeirat 2 erkennt an, dass viele Menschen im Ortsbezirk auf das Auto angewiesen sind, um beispielsweise ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können, Einkäufe für die Familie zu erledigen oder um sich fortbewegen zu können (z.B. ältere Menschen oder Personen mit Bewegungseinschränkungen). Die konkrete Strecke soll daher so verlaufen, dass der Verkehrsfluss auch des motorisierten Verkehrs im Ortsbezirk insbesondere in den in Ziff. 1 genannten Bereichen und Kreuzungen erhalten bleibt. Dies ist für eine sinnvolle Verkehrsplanung in einer modernen Großstadt unabdingbar und trägt zudem dazu bei, den Ausstoß von umweltschädlichem CO2 aufgrund von Verkehrsstockungen und Staus zu reduzieren. Dabei ist außerdem darauf zu achten, Nutzungskonflikte an der Schloßstr. auch nach deren Umbau sowie der geplanten Inbetriebnahme der Tram Linie 13 ab ca. 2025, zwischen KFZ, ÖPNV und Radfahrern zu vermeiden. An Stellen mit angrenzendem Einzelhandel, wie z.B. im Kettenhofweg und in der Schloßstr., sollen, in Absprache mit den Gewerbetreibenden, Kurzzeit-Parkplätze und Ladeflächen in substanzieller Zahl vorgesehen werden. Dabei sollen die jüngsten Erfahrungen im Kettenhofweg, aber auch im Grüneburgweg und Oederweg infolge der diversen Umgestaltungen im Jahr 2022 einfließen. Des Weiteren sollen an der gesamten Strecke, die überwiegend durchs Wohngebiet führt, die KFZ-Parkplätze angesichts des ohnehin bestehenden Parkdrucks im Westend und Bockenheim so weit wie möglich erhalten bleiben (Ziff. 2-4). Der Radschnellweg ist mit entsprechender Beleuchtung auszustatten (Ziff. 5). Dabei wird der Magistrat gebeten, den konkreten Gestaltungsvorschlag des Radschnellwegs in Informationsveranstaltungen der allgemeinen Öffentlichkeit und den Gewerbetreibenden vorzustellen und den Ortsbeirat 2 sowie die Ortsbeiräte 1, 5 und 7 frühzeitig anzuhören (Ziff. 6). Durch die o.g. Parameter soll die Akzeptanz der Bevölkerung des Radschnellwegs weiter gestärkt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 27 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 526/2 zurückzustellen bis aktuelle Planungen zu diesem Thema vorliegen. Beschluss: Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt und somit wird die Vorlage OF 526/2 zurückgestellt, bis aktuelle Planungen zu diesem Thema vorliegen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 7 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die Vorlage OF 526/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3424 2023 1. Die Ziffern 1. bis 5. der Vorlage OF 526/2 werden abgelehnt. 2. Die Ziffer 6. der Vorlage OF 526/2 wird angenommen. Abstimmung: zu 1. Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme) Ziffer 2.: 4 GRÜNE, 2 SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU und BFF (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung) Ziffer 4.: 3 GRÜNE, 2 SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE und 1 SPD (= Enthaltung) Ziffer 5.: 4 GRÜNE, 2 SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU und BFF (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung) zu 2. 1 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 2 GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 2 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2022, OF 522/2 Betreff: Architekturwettbewerb zum Kulturcampus soll u. a. die Möglichkeit zum Erhalt des Gebäudes des Juridicums eröffnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass bei der Auslobung des gemeinsamen Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Kulturcampus mit dem Land Hessen ausdrücklich die Möglichkeit des Erhalts des Juridicums vorgesehen wird. Sicherzustellen, dass zur Auslobung des gemeinsamen Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Kulturcampus ausdrücklich der 2012 veröffentlichte Konsensplan als Ergebnis der BürgerInnenbeteiligung sowie der rechtskräftige, daraus abgeleitete Bebauungsplans Nr. 569 Maßgabe sein muss. Dieser definiert das Baufeld südlich der Bockenheimer Landstraße als Mischgebiet, d.h. mindestens 30 % der Bebauung sind als Wohnbebauung zu entwerfen, das Zentrum der Künste ist in jedem Fall zu berücksichtigen, Sonderbauten (z.B. die Hochschule - HfMDK) dürften nicht mehr als die Hälfte ausmachen. Neben dem architektonischen Gesamteindruck sollen u.a. auch die voraussichtlichen Kosten der Umsetzung Bewertungsmaßstab sein. Sicherzustellen, dass im weiteren Verlauf des gemeinsamen Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Kulturcampus und vor Entscheidung für einen von mehreren Gestaltungsvorschlägen der Öffentlichkeit im Rahmen einer Sondersitzung des Ortsbeirats eine engere Auswahl von Entwürfen mit jeweils den voraussichtlichen Kosten der Umsetzung vorgestellt werden. Mindestens einer der Gestaltungsvorschläge sollte den Erhalt des Gebäudes des Juridicums vorsehen. Festzustellen, dass die HfMDK entgegen dem Konsensplan nicht auf dem Baufeld der heutigen Universitätsbibliothek, sondern zur Realisierung gemeinsam mit dem Frankfurt LAB und einer Wohnbebauung sowie Gewerbe auf dem südlichen Baufeld vorgesehen und gewollt ist. Schließlich sollen Stadt Frankfurt und Land Hessen - nach rund 12 Jahren Wartezeit für die Öffentlichkeit - nun möglichst zügig den Architektenwettbewerb für dieses für den Kulturcampus zentrale Baufeld endlich starten. Begründung: Ein Umbau des Juridicums im Zuge des Bauvorhabens könnte die Chance bieten, den Erhalt sogenannter grauer Energie zu sichern und die über dem definierten Maximum des jetzigen Bebauungsplans liegende Höhe des Gebäudes durch Bestandschutz zur weiteren Nutzung jeweils zu sichern, was der Ortsbeirat grundsätzlich begrüßen würde. Daher sollte der Architekturwettbewerb ausdrücklich den Erhalt des Gebäudes des Juridicums als Möglichkeit im Wettbewerb an die BewerberInnen adressieren. Den Erhalt des Gebäudes des Juridicums als zwingende Voraussetzung im Architekturwettbewerb einzufordern, wäre jedoch aus verschiedenen Gründen falsch, da dies die Möglichkeiten der Anordnungen der verschiedenen Baukörper im Wettbewerb drastisch einschränken und schon mehrere Vorentscheidungen hinsichtlich der architektonischen Gestaltung treffen würde. Hinzu tritt, dass durch eine möglichst breite Palette von Gestaltungsentwürfen auch die anfallenden Kosten der Umsetzung fairer durch die Öffentlichkeit und die öffentlichen Träger bewertet werden können. Klar muss allen Beteiligten auch sein: Der unbeliebte Kostenfaktor wird nicht nur bei Umsetzung des Gestaltungsentwurfes ein wichtiger Faktor sein, sondern auch die spätere Nutzung (z.B. für studentisches Wohnen) erheblich beeinflussen. Dies gilt insbesondere auch für den im Kern guten Gedanken, das insoweit funktionale Gebäude des Juridicums zu erhalten. Daher ist eine offene Formulierung der Ausschreibung, die den Erhalt ebenso wie den Abriss ermöglicht, die beste Grundlage dafür, dass der Wettbewerb zur für den Stadtteil besten Lösung führt, ohne dass die ArchitektInnenschaft durch Denkverbote in ihrer Kreativität beschränkt werden. Im 2012 als Ergebnis der BürgerInnenbeteiligung veröffentlichten Konsensplan ist die Nutzung des südlichen Baufelds folgendermaßen festgelegt: "Kulturschwerpunkt (Institutionen des Kulturforums e.V., z.B. LAB), mögliche Erweiterung HfMDK, (kulturaffines) Gewerbe, Wohnen". Der geplante Hochschulbau ist nur durch die Kompromissbereitschaft des Magistrats vom komplexen Baufeld der UB auf dieses Baufeld gewechselt, eine zu dominante Ausnutzung des Raumes durch die HfMDK steht dem Konsensplan aber entgegen. Die Kernvorhaben für dieses Baufeld müssen nach wie vor die Errichtung des Frankfurt LAB und Schaffung von Wohnraum sein. Das Baufeld ist als Mischgebiet definiert, d.h. mindestens 30 % der Bebauung ist als Wohnbebauung zu errichten, Sonderbauten (d.h. die Hochschule) dürften nicht mehr als die Hälfte ausmachen. Das Zentrum der Künste bzw. das Frankfurt LAB sind für dieses Baufeld im Bebauungsplan ebenso wie das Wohnen ausdrücklich vorgesehen. Auf diese Festlegungen muss die Stadt Frankfurt bestehen! Insbesondere nachdem der Magistrat zunächst ja eine Zweiteilung des Zentrums der Künste angeboten hat, so dass auf dem südlichen Baufeld nur noch das Frankfurt LAB errichtet würde und dass in Gesprächen mit den NutzerInnen das Raumprogramm des Frankfurt LAB soweit reduziert werden konnte, dass es nunmehr weniger als 15 % des Baufeldes einnimmt. Für das Projekt "Kulturcampus" ist es nach 12 Jahren Wartezeit erforderlich, dass der Startschuss für das so wichtige südliche Baufeld bald fällt. Die Hochschule - HfMDK, die Institutionen des geplanten Zentrums der Künste sowie die Bockenheimer Bevölkerung wartet seit 12 Jahren darauf! Dies spricht im Übrigen auch klar -mindestens zu diesem Zeitpunkt- gegen eine gesonderte Machbarkeitsstudie oder gesonderten Wettbewerb für das Gebäude des Juridicums. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.10.2022, OF 502/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 502/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 522/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 2. GRÜNE, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme)
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2022, OF 514/2 Betreff: Zügiger Rückbau E-Roller- und Radstellplätze am Grüneburgweg 95/Einfahrt in den Kreisverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über einen Zeitraum von 3 Monaten zu prüfen, ob die im Rahmen der Umgestaltung des Grüneburgweges am Grüneburgkreisel angelegten E-Roller- und Radstellplätze tatsächlich genutzt werden. Falls keine Nutzung erfolgt, sind diese zügig zurückzubauen und wieder als PKW-Parkplätze auszuweisen. Begründung: Die tatsächliche Nutzung der neuen Rad- und E-Roller-Stellplatzangebote ist bislang nicht Teil der wissenschaftlichen Begleitstudie der fahrradfreundlichen Umgestaltung des Grüneburgweges. Während manche zusätzlich geschaffene Radstellplätze durchaus rege genutzt werden, gibt es nach Hinweisen von Anwohnern an der Zufahrt des Grüneburgweges in den Grüneburgkreisel permanent leerstehende, ungenutzte E-Roller und Radstellplätze. Hier könnten wieder mindestens fünf dringend benötigte Parkplätze erstellt werden. Die Umgestaltungsmaßnahmen sollten sich an den Interessen und Bedürfnissen der Anwohner und Bürger orientieren. Bildbelege an auf der folgenden Seite. Sonntag, 16.10.22, 17.00 Uhr (Quelle: Bilder der Antragstellerin) Montag, 17.10.22, ca. 15.00 Uhr Weitere Fotos bringt die Antragfstellerin noch als Tischvorlage mit. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.10.2022, OF 523/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 514/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 523/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 514/2 wird durch die Vorlage OF 523/2 ersetzt. 2. Die Vorlage OF 523/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2022, OF 523/2 Betreff: Zügiger Rückbau E-Roller- und Radstellplätze am Grüneburgweg 95/Einfahrt in den Kreisverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über einen Zeitraum von 3 Monaten zu prüfen, ob die im Rahmen der Umgestaltung des Grüneburgweges am Grüneburgkreisel angelegten E-Roller- und Radstellplätze tatsächlich genutzt werden. Falls keine Nutzung erfolgt, sind diese zügig zurückzubauen und wieder als PKW-Parkplätze auszuweisen. Begründung: Die tatsächliche Nutzung der neuen Rad- und E-Roller-Stellplatzangebote ist bislang nicht Teil der wissenschaftlichen Begleitstudie der fahrradfreundlichen Umgestaltung des Grüneburgweges. Während manche zusätzlich geschaffene Radstellplätze durchaus rege genutzt werden, gibt es nach Hinweisen von Anwohnern an der Zufahrt des Grüneburgweges in den Grüneburgkreisel permanent leerstehende, ungenutzte E-Roller und Radstellplätze. Hier könnten wieder mindestens fünf dringend benötigte Parkplätze erstellt werden. Die Umgestaltungsmaßnahmen sollten sich an den Interessen und Bedürfnissen der Anwohner und Bürger orientieren. Bildbelege an auf der folgenden Seite. Sonntag, 16.10.22, 17.00 Uhr (Quelle: Bilder der Antragstellerin) Montag, 17.10.22, ca. 15.00 Uhr Montag, 31.10.22, ca. 17.00 Uhr Dienstag, 01.11.22, ca. 7.45 Samstag, 05.11.22 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 16.10.2022, OF 514/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 514/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 523/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 514/2 wird durch die Vorlage OF 523/2 ersetzt. 2. Die Vorlage OF 523/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2022, OF 515/2 Betreff: Spekulative Leerstände im östlichen Westend benennen und beheben Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Welche Erkenntnisse hat der Magistrat darüber, dass im östlichen Westend (Karree Taunusanlage, Bockenheimer Landstraße, Kettenhofweg, Niedenau und Guiollettstraße) Wohn- und Bürogebäude im Eigentum der Allianz (oder Tochterfirmen) zum Teil seit mehr als 10 Jahren leerstehen? 2. Welche Kenntnisse hat der Magistrat über die Absichten der Eigentümer*innen, die Gebäude zu sanieren und sinnvollen (Nach-)Nutzungen zuzuführen? 3. Welche Erkenntnisse hat der Magistrat über Verkaufsabsichten? 4. Welche Maßnahmen wurden seitens des Magistrats und der Verwaltung bereits ergriffen, um die Eigentümer*innen entsprechend zu beraten bzw. ihnen zu verdeutlichen, dass diese langjährigen Leerstände unerwünscht sind? 5. Für welche Liegenschaften liegen dem Magistrat Bauvoranfragen bzw. Bauanträge oder Abrissanträge vor? Begründung: Durch die monopolisierten Eigentümerstrukturen und das Verhalten der Eigentümer*innen im genannten Karree Taunusanlage, Bockenheimer Landstraße, Kettenhofweg, Niedenau und Guiollettstraße ist das östliche Westend zu einem weitgehend "toten" Quartier geworden. Auch ein Investor Allianz Real Estate hat sich in Bezug auf Stadtentwicklung transparent und verantwortlich zu verhalten und insbesondere Wohnraum wieder seiner Nutzung zuzuführen. Bei den Liegenschaften, um die es insbesondere geht, handelt es sich um - Guiollettstraße 18-24; Büros - Leerstand seit ca. 12 Jahren; - Kettenhofweg 3-7; Büros und Wohnen - Leerstand seit mindestens 10 Jahren; - Kettenhofweg 1; Gewerbe/Büros - Leerstand seit Januar 2022; - Taunusanlage 21; Gewerbe/ Büros - Leerstand seit Mitte 2021/Januar 2022 ; - Taunusanlage 20; ehem. Kameha-Suite/Kulturdenkmal; Leerstand seit 2021; - Kettenhofweg 23; unbebaut, aber nutzbar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 515/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 571 2022 Die Vorlage OF 515/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2022, OF 503/2 Betreff: Kulturcampus - Raum für Kultur und Wohnen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche der bisher angedachten Frankfurter Kultureinrichtungen weiterhin planen, auf den Kulturcampus umzuziehen und diesen Umzug weiterhin befürworten; 2. welchen Raum die jeweiligen Einrichtungen an ihrer derzeitigen Stätte einnehmen; 3. welcher Raumbedarf für die jeweiligen Einrichtungen am Kulturcampus angemeldet wird; 4. ob inzwischen bekannt ist, wie die viel erwähnte Synergie zwischen den Kultureinrichtungen untereinander und mit der Hochschule konkret ausgestaltet werden soll und inwieweit hierdurch tatsächlich der Raumbedarf dieser Einrichtungen gesenkt werden kann; 5. ob hierbei sichergestellt ist, dass das Frankfurt LAB mit der Hochschule einen großen Saal gemeinsam nutzen wird; 6. wie der im Bebauungsplan festgesetzte Mindestanteil Wohnen von 30-40 % im Mischgebiet angesichts der Raumbedarfe der Kultureinrichtungen und der Hochschule realisiert werden soll, a) wenn das Juridicum erhalten bliebe und auch für Wohnungen genutzt würde, b) wenn das Juridicum nicht erhalten bliebe; 7. ob für den Fall, dass die benötigte Fläche für Kultureinrichtungen auf dem Kulturcampus nicht ausreicht, vorgesehen ist, eine oder mehrere dieser Einrichtungen an ihrem bisherigen Standort zu belassen. Begründung: Bisher ist bekannt dass die folgenden Kultureinrichtungen neben der HfMDK auf den Kulturcampus umziehen sollen: - Junge Deutsche Philharmonie - Ensemble Modern - Dresden Frankfurt Dance Company - Frankfurt LAB - Hindemith Institut - Hessische Theaterakademie Es ist immer wieder die Rede von Synergie zwischen den Einrichtungen und der Hochschule. Allerdings fehlt es noch immer an einer genaueren Beschreibung, worin die Synergie nun tatsächlich bestehen könnte. Wenn dieser Begriff nicht nur zu einer Phrase werden soll, ist hier dringend eine Klärung vonnöten. Derzeit scheinen die Raumbedarfe der angedachten Kultur- und Hochschuleinrichtungen den zulässigen Anteil im Mischgebiet des Bebauungsplanes zu übersteigen. Sollte hier keine Einsparung der Raumbedarfe erfolgen, könnten wohl nicht alle geplanten Einrichtungen auf den Kulturcampus umziehen. Gleichzeitig ist im MI-Gebiet ein Mindestanteil von Wohnungen von 30-40 % festgesetzt, der dringend herzustellen ist. Hierbei geht es auch um die Wohnungen im 1. Förderweg, die ursprünglich auch für den nördlichen Teil des Kulturcampus, nördlich der Bockenheimer Landstraße, vorgesehen waren und nun im mittleren Bereich des Bebauungsgebietes realisiert werden sollten. Dass hierbei das Juridicum mit seiner enormen Nutzfläche eine tragende Rolle spielen könnte liegt auf der Hand. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 503/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3292 2022 Die Vorlage OF 503/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2022, OF 502/2 Betreff: Kulturcampus - Juridicum langfristig erhalten und u. a. für studentischen Wohnraumbedarf umbauen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. im Auslobungstext für den bevorstehenden Architektenwettbewerb zum Kulturcampus den Erhalt des Gebäudes Juridicum nicht nur als Option vorzugeben, sondern als Stadt klar einzufordern; 2. Einvernehmen innerhalb des Magistrats und insbesondere mit der ABG herzustellen, dass der für eine Zwischennutzung als Unterkunft für Geflüchtete erforderliche Umbau des Gebäudes so erfolgt, dass eine langfristige Nutzung (studentisches Wohnen und Gewerbe) vorbereitet und ermöglicht wird; 3. auf keinen Fall zuzulassen, dass das Gebäude im Laufe der Zwischennutzung Schaden nimmt, der ggf. zur Begründung für einen späteren Abriss herhalten könnte; 4. das Juridicum als Modellprojekt des "Umbauens im Bestand" vorzusehen und eine entsprechende Machbarkeitsstudie, bzw. einen eigenen Wettbewerb vorzusehen; 5. den Ortsbeirat und den Stadtteil baldmöglichst über den Wettbewerb zum Kulturcampus und die damit zusammenhängenden Planungen zu informieren. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt zwar Äußerungen des Magistrats, dass der Abriss des Juridicums (entsprechend B-Plan) im anstehenden Architektenwettbewerb von Land und Stadt nicht mehr vorgegeben werden soll, sondern den Architekten und der Wettbewerbsjury optional überlassen werden soll (FR 1.10.22). Gleichwohl besteht der Ortsbeirat nach einer Phase der Umnutzung und Zwischennutzung des Juridicums (die ebenfalls begrüßt wird) darauf, das Gebäude langfristig zu erhalten und insbesondere für studentischen Wohnraum neu zu nutzen. Der Hintergrund ist klar: Studierende finden immer seltener in Frankfurt Wohnraum; zudem ist der Kulturcampus ein geeigneter Ort für eine Mischung mit studentischem Wohnen. Entsprechende Forderungen zu Erhalt des Gebäudes und Neunutzung u.a. als studentischer Wohnraum hat mittlerweile auch die 4. Stadtteilversammlung am 28.9.22 erhoben. Angesichts der Tatsache, dass die Eigentümerin des Gebäudes, die städtische ABG, vehement für einen Abbruch des Juridicum plädiert (FR 12.7.22), muss damit gerechnet werden, dass ein nur optional vorgegebener Erhalt des Gebäudes nicht ausreicht, sondern dass klare Zielsetzungen für Erhalt und Weiternutzung des Juridicums in den Auslobungstext des Wettbewerbs eingefügt werden müssen. Dieser Erhalt ist insbesondere auch aus Gründen des Klima- und Baumaterialschutzes, des Erhalts "Grauer Energie"(bereits im Gebäude gespeicherte Energie) erforderlich. In Zeiten von Klimakrise und knapper werdenden Rohstoffen ist die Reaktivierung und Neunutzung von Bestandsgebäuden wichtiger denn je. Für innovative Beispiele gibt es bundes- und europaweit zahlreiche Beispiele, wie aktuell die Ausstellung des DAM im Ostend (Nichts Neues - Besser bauen mit Bestand/ bis 15.1.23) aufzeigt. Dass Umbau und Neunutzung des Gebäudes Juridicum mit seinen 17.500 qm BGF aufgrund seiner guten Bausubstanz und Gebäudestruktur möglich sind, zeigt u.a. eine neue Studie des Architektenbüros Schneider/Schumacher (https://www.skylineatlas.de). Gleichermaßen ist es problemlos möglich, sowohl die Baumassen des Gebäudes der HfMDK auf dem Areal südlich der Bockenheimer Landstraße unterzubringen als auch das Juridicum mit entsprechenden Abstandsflächen zur Hochschule zu erhalten. Entsprechende aktuelle Baumassenuntersuchungen weisen darauf hin. Die teilweise Wohnnutzung des Juridicums würde es Stadt und ABG zudem ermöglichen, einen hohen Wohnanteil auf dem Kulturcampus-Areal zu realisieren. Das Gebäude selbst ist aufgrund seiner Höhe zudem ein wichtiger Schallschutz für alle Campus-Nutzungen gegenüber der verkehrsreichen Senckenberganlage. Das Juridicum bietet die einmalige Chance, auch in Frankfurt anhand eines großen und innovativen Umbauprojektes zu zeigen, dass Abriss und Neubau nicht mehr im Vordergrund stehen, sondern dass man die Zeichen der Zeit erkannt hat: die Verlängerung der Lebensdauer von Gebäuden ist die nachhaltigste Lösung, um Energie- und Materialressourcen sowie Deponiefläche und -kosten für Bauschutt einzusparen. Baudezernentin Sylvia Weber selbst forciert ein Umdenken in Richtung Bauen im Bestand. Der Ortsbeirat schließt sich dieser Auffassung vollumfänglich an und begrüßt diese Haltung, die die Dezernentin jüngst in einem Gastbeitrag im Magazin urban shorts dargelegt hat (https://www.urban-shorts.net/2022/09/22/graue-energie-weiternutzen/"). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.11.2022, OF 522/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 502/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 522/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 2. GRÜNE, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2022, OF 494/2 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit und Fahrradabstellplätze für das Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungen und Fußgängerüberwegen zu prüfen, ob Fahrradbügel installiert werden können, um die freie Sicht auf potenzielle Gefahrenstellen sicherzustellen und die Fläche, anstatt durch Poller und Markierungen, sinnstiftend zu nutzen: 1. Altkönigstraße / Kreuzung Liebigstraße 27 c / Sperrfläche 2. Beethovenstraße 34 3.Beethovenstraße 55 / vor dem Zebrastreifen beidseitig 4. Böhmerstraße / Kreuzung Leerbachstraße 5. Elsheimerstraße / Kreuzung Leerbachstraße 6. Emil-Claar-Straße 15, 17 7. Eppsteiner Straße 18 / Kreuzung Oberlindau 8. Eppsteiner Straße / Kreuzung Reuterweg / vor dem Zebrastreifen 9. Fellnerstraße 14, 15 / nach dem Zebrastreifen 10. Fellnerstraße 3 / Kreuzung Bockenheimer Anlage / Freie Fläche 11. Feuerbachstraße 24 / vor dem Zebrastreifen 12. Freiherr vom Stein Straße 19/22 / Kreuzung Eppsteiner Straße 47 13. Friedrichstraße 22 / Kreuzung Liebigstraße 35, 44 / Sperrfläche 14. Gärtnerweg 29 / statt Poller Fahrradbügel 15. Gärtnerweg / Kreuzung im Trutz / Sperrfläche 16. Georg-Voigt-Straße 21 / Kreuzung Emil-Sulzbachstraße 22 17. Guiollettstraße 25 18. Kleine Wiesenau 3 / Ecke Myliusstraße 20 19. Klüberstraße / Kreuzung Niedenau 20. Lessingstraße 2 / Kreuzung Guiollettstraße 21. Liebigstraße / vor dem Zebrastreifen 22. Lindenstraße 19 / Kreuzung Kettenhofweg 82 23. Lindenbachstraße 37 / Absicherung Tiefgarageneinfahrt mit einem Fahrradbügel 24. Niedenau 78 / Kreuzung Kettenhofweg 31 25. Savignystraße 71 / Kreuzung Arndtstraße 7 c 26. Staufenstraße 41 / Liebigstraße 11 27. Telemannstraße 9 / Kreuzung Kronberger Straße 5,7 28. Ulmenstraße / Kreuzung Guiollettstraße 29. Westendstraße / Kreuzung Arndtstraße 30. Wöhlerstraße 15 / Kreuzung Staufenstraße 35 Bei positiver Prüfung durch das zuständige Amt bittet der Ortsbeirat um baldmögliche Umsetzung. Begründung: Indem Kreuzungsbereiche und Fußgängerüberwege zugeparkt werden bzw. die erforderlichen Abstände um diese Gefahrenstellen nicht eingehalten werden, wird die Sicherheit vom Fuß- und Radverkehr gefährdet. Insbesondere auf Schulwegen und rund um Orte, wo sich vermehrt Familien mit Kindern aufhalten, muss dafür gesorgt werden, dass ein solches Gefährdungspotenzial vermieden wird. Eventuell vorhandene Poller halten die Flächen zwar frei, jedoch verbleiben diese Flächen ungenutzt. Fahrradbügel verhindern hier nicht nur ein Zuparken der genannten Gefahrenbereiche, sondern geben der freizuhaltenden Fläche einen Nutzen, indem sie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer eine geordnete Fläche zum Abstellen ihrer Fahrräder bieten. Der Magistrat wird gebeten beim Prüfen der Aufstellungsorte und der Montage darauf zu achten, dass insbesondere zu Fuß Gehenden mit besonderem Bedarf die Kreuzungsbereiche weiterhin passieren können. Der Ortsbeirat bedankt sich für das bürgerschaftliche Engagement, dass die umfassende Liste an möglichen Standorten erstellt hat und parallel bereits in den Ortsbezirken 3 und 5 zur Verbesserung der allgemeinen Verkehrssituation beigetragen hat. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2946 2022 Die Vorlage OF 494/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ELF gegen 3 CDU und FDP (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2022, OF 492/2 Betreff: Interessen von Anwohnern am Grüneburgweg schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und an den Ortsbeirat zu berichten, welche Maßnahmen er ergreift, damit Anwohner-Parkplätze den Anwohnerinnen und Anwohnern am Grüneburgweg tatsächlich zur Verfügung stehen (und nicht von Nicht-Anwohnern zugeparkt sind). Begründung: Beschwerde von Anwohnern im Grüneburgweg Nach Einschätzung von Anwohnern im Grüneburgweg wird seit der Umgestaltung des Grüneburgwegs ca. ein Drittel der Anwohnerparkplätze insbesondere im mittleren Teil des Grüneburgwegs von Verkehrsteilnehmern genutzt, die nicht in diesem Stadtbezirk wohnen. Außerdem kommt es häufig zu weiteren Regelverstößen, da parkende Nicht-Anwohner kein Parkticket erwerben, siehe Fotos mit PKWs ohne Anwohner-Parkausweis und z.T. Kennzeichen nicht von Frankfurt als Anlage 1. Da durch die Umgestaltung des Grüneburgwegs außerdem Parkplätze weggefallen sind, müssen Anwohner häufig im Viertel kreisen, um einen Parkplatz zu finden. Dadurch kommt es zu zusätzlichen Verkehrsemissionen. Laut Auskunft der Städtischen Verkehrspolizei (Amt 36) am 13.9.2022 wurde der Bewohnerparkbereich 16 am Grüneburgweg zuletzt in der 34. Kalenderwoche (22.-28.8.2022) im Spätdienst kontrolliert. Daher ist davon auszugehen, dass im besten Fall nur ca. alle zwei bis drei Wochen solche Verkehrskontrollen am Grüneburgweg stattfinden. Eine höhere Überwachungsintensität könne die Städtische Verkehrspolizei aufgrund des hohen Beschwerdeaufkommens aus allen Teilen der Stadt nicht gewährleisten, s.u. die Stellungnahme vom 13.9.2022 als Anlage 2. Dies ist aus Sicht des Ortsbeirats nicht ausreichend, um die Interessen von Anwohnerinnen und Anwohnern wohnortnah zu parken, ausreichend zu schützen. Auch kann diese Situation beispielsweise für Familien mit Kindern, ältere Menschen oder Personen mit gewissen Einschränkungen, insbesondere, wenn sie nicht berechtigt sind, auf Sonderparkplätzen, zu parken, zu einer großen Belastung werden Daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat, ihn zu informieren, welche Maßnahmen er ergreift, damit Anwohner-Parkplätze tatsächlich den Anwohnerinnen und Anwohnern zur Verfügung stehen. Anlage 1 mit Fotos vom 14.9.2022 Anlage (ca. 12 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 492/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3100 2022 Die Vorlage OF 492/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um Ziffer 1. mit folgendem Wortlaut ergänzt wird: "dafür zu sorgen, dass deutlich mehr Kontrollen durchgeführt werden, dass Anwohnerparkplätze im Bereich Grüneburgweg tatsächlich den Anwohnern zur Verfügung stehen und nicht von anderen Personen genutzt werden." Der bereits vorhandene Beschlusstext wird zu Ziffer 2. Weiterhin wird in der Begründung nach dem Wortlaut "Daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat" der Wortlaut "deutlich mehr Kontrollen durchzuführen, und" eingefügt. Abstimmung: 2 GRÜNE, CDU, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 4 GRÜNE, FDP und LINKE. (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Partei: CDU
Wer im Mertonviertel wohnt und die U Bahn Station Wiesenau nutzt muss im Winter über stockdunkle Wege gehen und Taschenlampen nutzen. Das ist gerade für Kinder furchterregend. Es ist wirklich so dunkel man sieht seine eigenen Füße nicht. Aber dafür ist der Spinnennetztspielplatz mit 5 Laternen ausgestattet. Wer spielt denn im Dunkeln auf dem Spielplatz.
Die Eschersheimer Landstraße ist eine stark befahrene Straße und wird auch mal zu einer 5 bzw. 7-spurigen Straße. Dies ist vor allem Höhe Grüneburgweg bis Miquel-/Adickesallee unerträglich vom Lärmpegel. Entlang der Eschersheimer Landstraße sind fast nur Wohnhäuser und die Anwohner:innen haben weniger Lärm (=weniger Stress). Mögliche 30er Zone: vom Eschenheimer Tor Höhe Cinestar bis zum Dornbusch.
Der Eingang des Grüneburgparks (Ecke Siesmayerstr. / Grüneburgweg) ist seit einiger Zeit durch einen mobilen Kaffeewagen sehr belebt und ein tolles Entrée in den Park. Leider hat sich ein jedoch Teil der Grünanlage im Eingangsbereich in einen Trampelpfad verwandelt. Dies bedroht einerseits den stattlichen Baum und sieht andererseits extrem ungepflegt aus. Die Idee wäre entlang der Wegbegrenzung einen kleinen Zaun anzubringen und gleichzeitig die Erde für eine passende Bepflanzung oder zumindest als Rasenfläche zu nutzen.
Im Bereich Niederursel und Wiesenau wurden die wenigen existierenden Mülleimer an den beliebtesten Spazierstrecken für Hundehalter und Andere entfernt, da sie immer übervoll waren ( Leerung ca alle 4 Wochen). Nun wird noch mehr Müll inclusive Hundekot-Beutel in die Grünflächen entsorgt. Dringend sind hier Mülleimer mit regelmäßiger Leerung und möglichst Krähen-Schutz erforderlich!
Zum Beispiel in Rotterdam sind einige Straßen „Parkfrei“ deklariert worden und entsprechend sind Tiefgaragen für die Anwohner zu bezahlbaren Preisen gebaut worden. Zwei oder mehrere Tiefgaragen wären nutzbringend für alle Anwohner im und um den Grüneburgweg Westend-Nord und Westend-Süd. Ein weiteres Beispiel die Tiefgaragen in Palma de Mallorca.
Vielleicht könnte jetzt nach dem Ende der Bauarbeiten an der Ecke Myliusstraße/Bockenheimer der Altglascontainer wieder aufgestellt werden?
Im Westend Rossertstraße Ecke Myliusstraße fehlt es an Fahrradabstellflächen. Regelmäßig sind alle umliegenden Verkehrsschilder doppelt mit Fahrrädern belegt. Der Überweg für die Fußgänger*innen ist jedoch gleichzeitig im Kreuzungsbereich durch Autos zugeparkt. Hier könnte man zwei Ziele miteinander verbinden: sichere und freie Überwege und sichere Abstellanlagen für Radfahrer*innen.
Im Westend Rossertstraße Ecke Myliusstraße fehlt es an Fahrradabstellflächen. Regelmäßig sind alle umliegenden Verkehrsschilder doppelt mit Fahrrädern belegt. Der Überweg für die Fußgänger*innen ist jedoch gleichzeitig im Kreuzungsbereich durch Autos zugeparkt. Hier könnte man zwei Ziele miteinander verbinden: sichere und freie Überwege und sichere Abstellanlagen für Radfahrer*innen.
An der Abbiegung Reuterweg stadtauswärts in den Grüneburgweg ist eine unübersichtliche Straßenüberquerung für Autofahrer, sodass es öfters zu kritischen Situationen kommt. Daher wünsche ich mit eine Roteinfärbung der Fahrradstreifen an dieser Stelle. Ich denke, dies ist gut für Autofahrer, damit diese nicht in unangenehme Situationen kommen und bietet mehr Sicherheit für Radfahrer.
Um endlich der stark gestiegenen Einwohnerzahl am Riedberg gerecht zu werden, sollte die U2 abwechselnd über Riedberg und Riedwiese/Mertonviertel geführt werden. Somit könnte der Riedberg im 7-8 Minutentakt bedient werden, statt wie bisher nur alle 15 Minuten. Die Stationen Sandelmühle und Riedwiese/Mertonviertel würden dadurch zwar nur noch alle 15 Minuten durch die U2 bedient, aber dafür stehen den noch die Haltestellen Zeilweg und Wiesenau zur Verfügung.
Während des morgendlichen Berufsverkehrs fahren in der Siesmayer Straße sehr viele Autos und Fahrräder Richtung Bockenheimer Landstraße. Die Fahrbahn ist durch PKWs mit Rückstau an der Ampel blockiert, Radfahrer*innen kommen auf der Fahrbahn nicht an diesem Rückstau vorbei.
Die Siesmayerstraße hat keinen Fahrradweg. Da besonders im Berufsverkehr, die Straße zu mit Autos ist, wegen der Ampel vorne Bockenheimer Landstraße, muss man als Fahrradfahrer gezwungenermaßen auf den Gehweg ausweichen. Das hat zur Folge das man sich fast täglich von Fussgängern beschimpfen lassen muss. Da die Fahrbahn sehr eng ist hat man, bei Stau, als Fahrradfahrer keine Möglichkeit irgendwo auszuweichen. Denn vom Palmengarten kommend parken rechter Hand Autos. Die Unfallgefahr ist hier sehr hoch, da die Parkenden oft nicht auf Radfahrer achten und einfach die Autotür öffnen. Der Bus der dort auch noch fährt macht diese Strecke sehr gefährlich. Bitte den Gehweg freigeben für Fahrradfahrer oder eine andere Lösung finden.
Die Bockenheimer Landstraße führt quer durch den Stadtteil Westend und ist besonders zu Stoßzeiten eine stark befahrene Straße. Aber nicht nur Autos, sondern auch Radfahrer und Fußgänger nutzen diese beliebte Strecke. Durch die Schaffung der Buslinie 75, welche zwischen Bockenheimer Warte und Bremer Straße verkehrt, soll ein schneller Transport zwischen dem Universitätscampus Westend und Bockenheim ermöglicht werden. Mit einer voraussichtlichen Zeitkalkulation von zehn Minuten wäre dies zu schaffen. Allerdings kommt es in der Siesmayerstraße meistens, aufgrund der Ampelschaltung, zu Stau. Der Grund liegt dabei, dass die Fußgängerampel auf der Bockenheimer Landstraße vom Steakhouse "The Black Bulls" Richtung Mendelssohnstraße gleichzeitig mit der Ampel der Siesmayerstraße auf "Grün" schaltet. Durch die hohe Fußgängeranzahl können nur wenige Autofahrer die kurze Ampelphase zum Abbiegen nutzen und dadurch wird Stau verursacht. Es ist nicht nur eine Geduldsprobe für Autofahrer und Businsassen, sondern ebenfalls für Busfahrer, die einen Fahrplan einhalten müssen und das Recht auf eine Pause bis zur nächsten Fahrt haben. Mit einer Änderung dieser Ampelschaltung würde allen Betroffenen geholfen werden.
Ich möchte darum bitten, die Ampelanlage Bockenheimer Landstraße/Beethovenstraße bzw. Palmengartenstraße so umzustellen, dass die beiden Fußgängeranzeigen zur Querung der Bockenheimer Landstraße immer grünes Licht zeigen, wenn der Fahrverkehr aus Beethoven- und Palmengartenstraße freie Fahrt erhält. Aktuell schaltet die Fußgängerampel nur auf grün, wenn man rechtzeitig vor dem Umschalten der Kfz.-Ampel den gelben Knopf drückt. Diese beiden Fußgängerübergänge werden überwiegend von Kindern und ihren Familien benutzt (auf dem Weg zum/vom Palmengarten oder zum/vom Kinderarzt). Die oft doppelte Wartezeit und auch der gelbe Knopf, um den sich die Kinder zum Drücken rangeln, bedeuten angesichts des sehr zügigen Auto- und Radverkehrs unmittelbar vor den Nasen der Fußgänger besondere Gefahren.