Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.06.2024, OA 472 entstanden aus Vorlage: OF 416/7 vom 25.06.2024 Betreff: Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Bericht des Magistrats vom 19.04.2024, B 142 Vorgang: OM 2551/22 OBR 7; B 24/23; EA 57/23; OM 5118/24 OBR 7; EA 106/24 Mit der Etatanregung EA 106 hat der Ortsbeirat wiederholt sein Interesse an der Bereitstellung von Planungsmitteln bekundet. Demnach sollen in den städtischen Haushalt 250.000 Euro eingestellt werden. Der Ortsbeirat reagierte damit auf die Mitteilung des Magistrats im Bericht B 24, dass derzeit keine Mittel zur Verfügung stehen. Es wäre fatal, wenn nun die Bauherrschaft des geplanten Neubaukomplexes einen Teil des öffentlichen Areals herrichtet, ohne dass gemeinsam mit den Bürger:innen ein Konzept für die Gesamtgestaltung beschlossen wird. Der Ortsbeirat weist auf seine Anregung OM 2551 hin, den Bereich zwischen Assenheimer Straße und Burgfriedenstraße autofrei zu machen, inkl. der Umkehrung des Einbahnstraßensystems. Bei der Ausführung respektiert der Ortsbeirat, dass derzeit begrenzte personelle Ressourcen in den ausführenden Ämtern vorhanden sind. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welche Höhe an Planungsmitteln benötigt wird. 2. Der Magistrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass folgende Maßnahmen umgesetzt werden: a) Die Planung der Platzgestaltung für mehr Aufenthaltsqualität auf dem Areal Alt-Rödelheim soll beginnen, bevor die Baumaßnahme fortgeschritten ist. Es muss gerade darum gehen, eine angepasste Gestaltung und keine bloße Wiederherstellung zu planen. b) Eine Planung "im Zuge der durch die Bauherrschaft zu finanzierenden Wiederherstellung der Oberfläche" wird als zu spät abgelehnt. Der Begriff "zeitnah" ist entsprechend der Vorlage OM 5118 zu konkretisieren. c) Als verlässliche Datengrundlage für die Anregung OM 2551, den Bereich zwischen Assenheimer Straße und Burgfriedenstraße mithilfe einer Umkehrung des Einbahnstraßensystems autofrei zu machen, soll eine Verkehrszählung durchgeführt und die Maßnahme temporär erprobt werden. Diese Anregung ist bei der Gesamtplanung zu berücksichtigen. d) Die Pläne für die Gestaltung des öffentlichen Raums (Platzgestaltung, Baumpflanzungen) sollen den Bürger:innen vorab in einer Ortsbeiratssitzung oder einer gesonderten Veranstaltung vorgestellt werden. Der Ortsbeirat entscheidet dann über das umzusetzende Konzept. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.04.2024, B 142 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2551 Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 24 Etatanregung vom 25.04.2023, EA 57 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5118 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 106 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 03.07.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.07.2024, TO I, TOP 84 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 142 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 472 wird im Rahmen der Vorlage EA 106 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Ablehnung); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD und FRAKTION (B 142 = Kenntnis, OA 472 = Annahme ohne Zusatz) Gartenpartei (B 142 = Zurückweisung, OA 472 = Annahme ohne Zusatz) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 142 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 472 wird im Rahmen der Vorlage EA 106 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (B 142 = Zurückweisung, OA 472 = Annahme ohne Zusatz) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO II, TOP 37 Beschluss: 1. Die Vorlage B 142 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 472 wird im Rahmen der Vorlage EA 106 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5035, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Initiative vom 25.06.2024, OI 58 entstanden aus Vorlage: OF 417/7 vom 25.06.2024 Betreff: Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße unterstützen Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V. § 3563/23 Der Magistrat wird gebeten, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92, Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen"), die Durchführung des Nachbarschafts- und Straßenfestes in der Hattsteiner Straße mit einer Summe von bis zu 2.500 Euro zu unterstützen. Das Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße soll am 17. August zum dritten Mal unter dem Motto "Nachbarschaftsfest für Alle" stattfinden. Das Gebiet Hattsteiner Straße/Niddagaustraße in Rödelheim-Ost liegt fernab von sozialer und kultureller Infrastruktur des Stadtteils Rödelheim. Mit der nachbarschaftlichen Initiative ist es gelungen, in diesem Teil Rödelheims einen wichtigen sozialen und kulturellen Impuls zu setzen. Planung und Koordination erfolgt über bestehende informelle Nachbarschaftskontakte. Die Vorbereitung erfolgt eigenständig durch die Anwohnerschaft. Zum Nachbarschaftsfest gehören neben Essen und Getränken ein musikalisches Bühnenprogramm, an dem vor allem Musikgruppen aus der unmittelbaren Umgebung beteiligt sind. An Infoständen können sich Rödelheimer Vereine präsentieren oder Einzelpersonen aus der Nachbarschaft mit ihrem ehrenamtlichen Engagement präsentieren. Während das Kultur- und Begleitprogramm des Festes weitgehend ehrenamtlich und unentgeltlich geleistet wird, können die Kosten der Infrastrukturmaßnahmen des Festes voraussichtlich nur zu einem geringen Teil durch Einnahmen gedeckt werden. Der notwendige Förderantrag wird durch die Organisator*innen beim Kulturamt gestellt. Der vorläufige Kostenplan geht von folgenden Kosten aus: - Genehmigung und Absperrung der Straße ca. 800 Euro; - Bereitstellung von Toilettenkabinen ca. 500 Euro; - Bereitstellung von Biertischgarnituren ca. 250 Euro; - Bereitstellung von Sonnenschirmen u. Ä. als Schattenspender ca. 250 Euro; - Kosten für Bühne und Bühnentechnik ca. 1.500 Euro; - Kosten für GEMA ca. 300 Euro; - Plakate/Handzettel ca. 400 Euro; - Spielmobil, vier Std. 600 Euro; - Gagen bzw. Fahrtkosten für Bands ca. 1.000 Euro. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Versandpaket: 03.07.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2024, OF 417/7 Betreff: Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße unterstützen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92/23, Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen), die Durchführung des Nachbarschafts- und Straßenfestes in der Hattsteiner Straße mit einer Summe von bis zu 2500,- Euro zu unterstützen. Begründung: Das Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße soll am 17. August zum dritten Mal unter dem Motto "Nachbarschaftsfest für Alle" stattfinden. Das Gebiet "Hattsteiner Straße/ Niddagaustraße" in Rödelheim-Ost liegt fernab von sozialer und kultureller Infrastruktur des Stadtteils Rödelheim. Mit der nachbarschaftlichen Initiative ist es gelungen in diesem Teil Rödelheims einen wichtigen sozialen und kulturellen Impuls zu setzen. Planung und Koordination erfolgt über bestehende informelle Nachbarschaftskontakte. Die Vorbereitung erfolgt eigenständig durch die Anwohnerschaft. Zum Nachbarschaftsfest gehören neben Essen und Speisen ein musikalisches Bühnenprogramm, an dem vor allem Musikgruppen aus der unmittelbaren Umgebung beteiligt sind. An Infoständen können sich Rödelheimer Vereine präsentieren oder Einzelpersonen aus der Nachbarschaft mit ihrem ehrenamtlichen Engagement präsentieren. Während das Kultur- und Begleitprogramm des Festes weitgehend ehrenamtlich und unentgeltlich geleistet wird, können die Kosten der Infrastrukturmaßnahmen des Festes voraussichtlich nur zu einem geringen Teil durch Einnahmen gedeckt werden. Der notwendige Förderantrag wird durch die Organisator*innen beim Kulturamt gestellt. Der vorläufige Kostenplan geht von folgenden Kosten aus: - Genehmigung und Absperrung der Straße / ca. 800 Euro - Bereitstellung von Toilettenkabinen / ca. 500 Euro - Bereitstellung von Biertischgarnituren / ca. 250 Euro - Bereitstellung von Sonnenschirmen u.ä. als Schattenspender/ ca. 250 Euro - Kosten für Bühne und Bühnentechnik / ca. 1500 Euro - Kosten für GEMA/ ca. 300 Euro - Plakate / Handzettel ca. 400 Euro - Spielmobil , 4 Std. 600 Euro - Gagen bzw. Fahrtkosten für Bands ca. 1000 Euro Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 25.06.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 58 2024 Die Vorlage OF 417/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2024, OF 416/7 Betreff: Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Vorgang: B 24/23; EA 57/23; EA 106/24 Mit dem EA 106/24 hat der Ortsbeirat wiederholt sein Interesse an der Bereitstellung von Planungsmitteln bekundet. Demnach sollen in den städtischen Haushalt 250.000 € eingestellt werden. Der Ortsbeirat reagierte damit auf die Mitteilung des Magistrats im B24/23, dass derzeit keine Mittel zur Verfügung stehen. Es wäre fatal, wenn nun die Bauherrschaft des geplanten Neubaukomplexes einen Teil des öffentlichen Areals herrichtet, ohne dass gemeinsam mit den Bürger:innen ein Konzept für die Gesamtgestaltung beschlossen wird. Der Ortsbeirat weist auf seine Anregung in der OM 2551/2022 hin, den Bereich zwischen Assenheimer Straße und Burgfriedenstraße autofrei zu machen, inkl. der Umkehrung des Einbahnstraßensystems. Bei der Ausführung respektiert der Ortsbeirat, dass derzeit begrenzte personelle Ressourcen in den ausführenden Ämtern vorhanden sind. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welche Höhe an Planungsmitteln benötigt wird. 2. Der Magistrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass folgende Maßnahmen umgesetzt werden: a) Die Planung der Platzgestaltung für mehr Aufenthaltsqualität auf dem Areal Alt-Rödelheim zu beginnen, bevor die Baumaßnahme fortgeschritten ist. Es muss gerade darum gehen, eine angepasste Gestaltung und keine bloße Wiederherstellung zu planen. b) Eine Planung "im Zuge der durch die Bauherrschaft zu finanzierenden Wiederherstellung der Oberfläche" wird als zu spät abgelehnt. Der Begriff "zeitnah" ist entsprechend der OM 5118/2024 zu konkretisieren. c) Als verlässliche Datengrundlage für die Anregung in der OM 2551/22, den Bereich zwischen Assenheimer Straße und Burgfriedenstraße mithilfe einer Umkehrung des Einbahnstraßensystems autofrei zu machen, soll eine Verkehrszählung durchgeführt und die Maßnahme temporär erprobt werden. Diese Anregung ist bei der Gesamtplanung zu berücksichtigen. d) Die Pläne für die Gestaltung des öffentlichen Raums (Platzgestaltung, Baumpflanzungen) sollen den Bürger:innen vorab in einer Ortsbeiratssitzung oder einer gesonderten Veranstaltung vorgestellt werden. Der Ortsbeirat entscheidet dann über das umzusetzende Konzept. Antragsteller: GRÜNE SPD die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.04.2024, B 142 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 24 Etatanregung vom 25.04.2023, EA 57 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 106 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 25.06.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 472 2024 1. Die Vorlage B 142 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 412/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 416/7 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 415/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 416/7 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 416/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU, FDP, BFF, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Kenntnis) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD, die_farbechten-Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2024, OF 415/7 Betreff: Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Vorgang: B 24/23; EA 57/23; EA 106/24 Mit dem EA 106/24 hat der Ortsbeirat wiederholt sein Interesse an der Bereitstellung von Planungsmitteln bekundet. Demnach sollen in den städtischen Haushalt 250.000 € eingestellt werden. Der Ortsbeirat reagierte damit auf die Mitteilung des Magistrats im B24/23, dass derzeit keine Mittel zur Verfügung stehen. Es wäre fatal, wenn nun die Bauherrschaft des geplanten Neubaukomplexes einen Teil des öffentlichen Areals herrichtet, ohne dass gemeinsam mit den Bürger:innen ein Konzept für die Gesamtgestaltung beschlossen wird. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: - Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welche Höhe an Planungsmitteln benötigt wird. - Die Planung der Platzgestaltung für mehr Aufenthaltsqualität auf dem Areal Alt-Rödelheim beginnt, bevor die Baumaßnahme fortgeschritten ist. Es muss gerade darum gehen, eine angepasste Gestaltung und keine bloße Wiederherstellung zu planen. - Eine Planung "im Zuge der durch die Bauherrschaft zu finanzierenden Wiederherstellung der Oberfläche" wird als zu spät abgelehnt. Der Begriff "zeitnah" ist entsprechend der OM 5118/2024 zu konkretisieren. - Der Ortsbeirat weist auf seine Anregung in der OM 2551/2022 hin, den Bereich zwischen Assenheimer Straße und Burgfriedenstraße autofrei zu machen, inkl. der Umkehrung des Einbahnstraßensystems. Als verlässliche Datengrundlage soll eine Verkehrszählung durchgeführt und die Maßnahme temporär erprobt werden. Diese Anregung ist bei der Gesamtplanung zu berücksichtigen. - Der Ortsbeirat respektiert, dass derzeit begrenzte personelle Ressourcen in den ausführenden Ämtern vorhanden sind. Jedoch sollten die Pläne für die Gestaltung des öffentlichen Raums (Platzgestaltung, Baumpflanzungen) den Bürger:innen vorab in einer Ortsbeiratssitzung oder einer gesonderten Veranstaltung vorgestellt werden. Der Ortsbeirat entscheidet dann über das umzusetzende Konzept. Antragsteller: GRÜNE SPD die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.04.2024, B 142 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 24 Etatanregung vom 25.04.2023, EA 57 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 106 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 25.06.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 472 2024 1. Die Vorlage B 142 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 412/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 416/7 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 415/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 416/7 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 416/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU, FDP, BFF, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Kenntnis) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD, die_farbechten-Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2024, OF 412/7 Betreff: Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Mit dem EA 106/24 hat der Ortsbeirat wiederholt sein Interesse an der Bereitstellung von Planungsmitteln bekundet. Demnach sollen in den städtischen Haushalt 250.000 € eingestellt werden. Der Ortsbeirat reagierte damit auf die Mitteilung des Magistrat im B24/23, dass derzeit keine Mittel zur Verfügung stehen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: - Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welche Höhe an Planungsmitteln benötigt wird. - Der Ortsbeirat erwartet vom Magistrat, die Planung der Platzgestaltung für mehr Aufenthaltsqualität auf dem Areal Alt- Rödelheim zu beginnen, bevor die Baumaßnahme fortgeschritten ist. Es muss gerade darum gehen, eine angepasste Gestaltung und keine bloße Wiederherstellung zu planen. - Eine Planung "im Zuge der durch die Bauherrschaft zu finanzierenden Wiederherstellung der Oberfläche" wird daher als zu spät abgelehnt. Der Begriff "zeitnah" ist entsprechend der OM 5118/ 2024 zu konkretisieren. - Der Ortsbeirat weist auf seine Anregung in der OM 2551/2022 hin, den Bereich zwischen Assenheimer Straße und Burgfriedenstraße autofrei zu machen, inkl. der Umkehrung des Einbahnstraßensystems. Als verlässliche Datengrundlage soll eine Verkehrszählung durchgeführt und die Maßnahme temporär erprobt werden. - Der Ortsbeirat respektiert, dass derzeit begrenzte personelle Ressourcen in den ausführenden Ämtern vorhanden sind. Eine umfangreiche Bürger*innenbeteiligung ist deshalb nicht möglich. Eine finale Entscheidung darüber, wie der öffentliche Raum aussehen soll (Platzgestaltung, Baumpflanzungen etc.) und welche Maßnahmen umgesetzt werden, erfolgt erst nach Auswertung der Verkehrszählung und einem Ämtergespräch mit dem Ortsbeirat sowie einer Präsentation der Ergebnisse im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung, womit die Bürger*innenbeteiligung hergestellt wird. Antragsteller: GRÜNE SPD die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.04.2024, B 142 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7 am 28.05.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage B 142 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 412/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 7 am 25.06.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 472 2024 1. Die Vorlage B 142 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 412/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 416/7 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 415/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 416/7 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 416/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU, FDP, BFF, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Kenntnis) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD, die_farbechten-Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2024, OF 404/7 Betreff: Verkehrsberuhigung an der Hausener Niddabrücke Vorgang: OM 5120/24 Seit der Fertigstellung und Eröffnung der neuen Hausener Niddabrücke (Hans-Busch-Brücke) mehren sich Beschwerden über den motorisierten Verkehr an dieser Stelle. Berichten zufolge wird das erlaubte Tempo 30 deutlich überschritten und die Einbahnstraßenregelung häufig ignoriert. Das ist einerseits ein Problem für alle, die ohne Auto die Brücke überqueren wollen, andererseits auch für die, die auf dem Weg parallel zur Nidda per Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind. Es ist zu beachten, dass dieser Bereich zum Schulweg der Kerschensteiner Schule gehört und damit die Sicherheit der Kinder auf diesem gefährdet wird. Weiterhin sind insbesondere am Hausener Weg 120 (Wohnanlage für Studierende und Geflüchtete) gefährliche Situationen vorgekommen, z.B. für dort spielende Kinder und Zufußgehende. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Die OM 5120/24 schnellstmöglich umzusetzen. 2. Zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen (z.B. erhöhte Kontrollen, Stoppschilder, (Rot-)Markierungen, Aufplasterungen, Anhebungen der Fahrbahn, Bodenwellen, versetzte mobile Begrünungen auf der Brücke) eine weitere Entschärfung der Situation erreicht werden kann. 3. Autofahrer*innen frühzeitiger auf den Schulweg zur Kerschensteiner Schule hinzuweisen 4. Das kurze Stück zwischen der Brücke und dem Friedhofsparkplatz dem verkehrsberuhigten Bereich hinzuzuschlagen und diesen entsprechend zu erweitern. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5120 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7 am 28.05.2024, TO I, TOP 13 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffern 1. und 4. getrennt vom Rest der Vorlage OF 404/7 abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5508 2024 Die Vorlage OF 404/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer zwei vor der Klammer "Sofortmaßnahmen zu ergreifen" und nach der Klammer "um die Situation zu entschärfen" lautet. Abstimmung: Ziffern 1. und 4.: GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU (= Ablehnung); FDP, BFF und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Rest der Vorlage: Annahme bei Enthaltung BFF
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2024, OF 386/7 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für die Gestaltung und Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns und insbesondere des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße wird in der Produktgruppe 13.01 ein eigenes Produkt/Projekt angelegt, in dem für 2024 zusätzlich die Summe von 250.000,00 € eingestellt wird. Aus diesen Mitteln wird zunächst die Planung für die Aufwertung und Gestaltung finanziert, die gemeinsam mit den BürgerInnen stattfinden sollte. Nicht verausgabte Mittel werden zweckgebunden für die Umsetzung der Planungen reserviert. Begründung: Jahrelang ließen verschiedene EigentümerInnen im og. Bereich eine komplette Häuserzeile verfallen. Nun soll dort ein Wohnbauprojekt errichtet werden. In diesem Zuge soll der öffentliche Bereich in Kooperation mit den BürgerInnen neugestalten werden. Der Planungsprozess muss jetzt anlaufen, um nach Fertigstellung des Wohnbauprojekts zügig mit der Umsetzung beginnen zu können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 106 2024 Die Vorlage OF 386/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 383/7 Betreff: Störenden Verteilerkasten versetzen - Schulweg sicherer machen Der Magistrat möge mit dem Betreiber des Verteilerkastens an der Fußgängerampel Ecke Thudichumstraße/ Trümpertstraße sprechen mit dem Ziel, diesen zu versetzen. Begründung: Wie im Ortsbezirk 1 an der Nordseite des Hauptbahnhofs (die FR berichtete am 23.2.2024, F13), so steht auch in Rödelheim an einem Fußgängerübergang ein Verteilerkasten so ungünstig, dass er den Aufstellungsraum für Fußgänger behindert und damit eine Gefährdung für Schulkinder darstellt. Der Fußgängerübergang ist ein Schulweg zur Michael-Ende-Grundschule und an einer sehr schwierigen Kreuzung aufgestellt, weil der Zulieferverkehr für den REWE-Markt diesen Bereich zum Einschwenken nutzt. Bei dem Ortstermin am 15.09.2023 wurde darüber hinaus erkennbar, dass häufig sogar der Fußgängerüberweg zum Rückwärtseinfahren in die Trümpertstraße genutzt wurde. Die schwierige Verkehrslage für GrundschülerInnen (und ihre Eltern) würde dadurch etwas erträglicher. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2024, OF 369/7 Betreff: Den Pakt für den Nachmittag im Ortsbezirk transparent machen Vorgang: V 687/23 OBR 7; ST 2469/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen beantworten: 1. Wie viele Schulkinder im Ortsbezirk können derzeit am Pakt für den Nachmittag (Betreuung ist mit dem schulischen Angebot verzahnt und ist ein Ganztagsangebot bis 17.00 Uhr) teilnehmen (1. bis 4. Klasse, absolut und in %, aufgeschlüsselt nach Grundschulen) und welche Verbesserungen sind mit dem neu erarbeiteten Gesamtkonzept Ganztag zu erwarten? 2. Wie verteilen sich die Kosten für die gegenwärtige Nachmittagsbetreuung auf die Stadt Frankfurt und das Land Hessen? 3. Wie groß ist die Lücke der Plätze, um den Rechtsanspruch auf eine Schulkindbetreuung am Nachmittag ab dem Schuljahr 2026/2027 im Ortsbezirk zu schließen und die angestrebte Versorgungsquote von 85% zu erfüllen? 4. Welcher zusätzlicher Raum- und Personalbedarf wird benötigt (in Stellen, Soll und Ist)? Bei dem Ortstermin am 17.07.2023 in der Michael-Ende-Schule schlug die anwesende Elternschaft die Liegenschaft Assenheimer Straße 17 vor. Wurde diese bereits geprüft und wenn ja mit welchem Ergebnis? Darüber hinaus bittet der Ortsbeirat die Liegenschaft Thudichumstr. 50 (ehem. Lampenladen) zu prüfen. 5. Welche Planungen von Seiten des Magistrats gibt es, um die fehlenden Kapazitäten (Räume, Personal) im Ortsbezirk sicher zu stellen? Begründung: Das Problem fehlender Nachmittagsbetreuung verschärft sich Jahr für Jahr, wie die Anzahl der Anträge belegen. Das zuletzt beantragte Auskunftsersuchen V 689 wurde bis zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht beantwortet. Die zuletzt bekannt gegebenen Zahlen der ST 2469 aus dem Jahr 2022 stammen aus der Bestandserhebung vom 31.12.2020, der Aussagewert ist sowohl hinfällig als auch hoch problematisch mit Versorgungszahlen von 49, 58 und 59%. Ab dem Schuljahr 2026/27 soll es einen Rechtsanspruch auf eine vollständige Nachmittagsbetreuung für alle Schulkinder geben. Bislang ist nicht absehbar, wie dieser erreicht werden soll, wenn man die aktuellen Nöte der Eltern und die tatsächliche Zahl von Plätzen in der Betreuung am Nachmittag zur Kenntnis nimmt. In zwei Jahren greift die Tatsache eines Rechtsanspruchs, den Eltern gegen die Kommune geltend machen können. Die Antworten auf die Fragen sollen Licht ins Dunkle der städtischen Planungen bringen - für den Ortsbeirat und die betroffenen Eltern. Antragsteller: GRÜNE die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2469 Auskunftsersuchen vom 06.06.2023, V 687 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 860 2024 Die Vorlage OF 369/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Parteien: GRÜNE, die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2024, OF 364/7 Betreff: Bebauung der Häuserzeile Alt-Rödelheim Vorgang: OM 2334/22 OBR 7; OM 3420/18 OBR 7; V 1338/19; OM 6113/20 OBR 7 Anfrage an den Magistrat: Laut Auskunft unseres Ortsvorstehers vom 14.6.2022 aus einem Gespräch mit dem damaligen Dezernenten und seiner Büroleiterin musste dem Investor für die Häuserzeile Alt Rödelheim eine "weitreichende Ausnahme vom bestehenden B-Plan" erteilt werden. Das sei die Begründung, warum der Investor auf eine Unterstützung des Ortsbeirats dränge. Die Sachlage war klar: In einem Beschluss vom 13.6.2022, als Anregung an den Magistrat vom 28.6.2022, OM 2334, entstanden aus der OF 169/7, wird die Position des Ortsbeirates, die er seit 2018 immer wieder geäußert hat, bestätigt: "Der Magistrat wird gebeten, auf die Gestaltungswünsche der Bauherrschaft dahin gehend Einfluss zu nehmen, dass sich eine Bebauung der Häuserzeile Alt-Rödelheim 14 bis 20 und Assenheimer Straße 1 gemäß der Erhaltungssatzung E 34 an den derzeitigen Traufhöhen orientiert, wie es durch Beschlüsse des Ortsbeirats bezüglich der Dokumentation Ideenwerkstatt (Vision Ortskern Rödelheim, veröffentlicht im "Dialog 12" des Stadtplanungsamtes) seit 2017 festgehalten ist (OM 3420, V 1338, OM 6113). Gleichzeitig sind auch die planungsrechtlichen Grundlagen aus dem derzeit gültigen Bebauungsplan Nr. 886 einzuhalten." (Hervorhebung durch I.P.) In der o.g. Mail wird auch zugesichert, dass die Rückmeldungen aus der öffentlichen Präsentation noch in den Genehmigungsprozess einfließen würden. Tatsache ist jedoch: Die Erhaltungssatzung wurde gegenüber dem Investor aufgehoben, der gültige Bebauungsplan Nr. 886 wurde bezüglich der Traufhöhe den Wünschen des Investors angepasst. Daraus folgend stellen sich für uns folgende Fragen: Welche baurechtlichen Bedingungen wurden mit dem Investor vereinbart, damit dieser seine Pläne für Abriss und Neubau umsetzen kann? Welche Gründe gab es, die rechtlichen Bindungen für den Neubau der Häuserzeile aufzugeben und an die Pläne des Investors anzupassen? Warum gab es keine Festschreibung von Mietwohnungen für den Neubau der Häuserzeile Alt Rödelheim? Warum wurde nicht vereinbart, dass ein Teil der aufgegebenen rechtlichen Bindungen mit gefördertem Wohnungsbau abgegolten werden? Warum wurden die Beschlüsse des Ortsbeirats 7 bezüglich Alt Rödelheim nicht berücksichtigt? Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3420 Auskunftsersuchen vom 18.06.2019, V 1338 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6113 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2334 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 12 Auf Wunsch der SPD wird über die Frage 3 der Vorlage OF 364/7 getrennt vom Rest der Vorlage abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 859 2024 1. Die dritte Frage der Vorlage OF 364/7 wird abgelehnt. 2. Der Rest der Vorlage OF 364/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen farbechte/LINKE (= Annahme) zu 2.: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und fraktionslos gegen BFF und FDP (= Ablehnung); CDU und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Initiative vom 16.01.2024, OI 43 entstanden aus Vorlage: OF 357/7 vom 02.01.2024 Betreff: Benennung der neuen Hausener Nidda-Brücke nach Hans Busch 1. Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die neue Nidda-Brücke im Stadtteil Hausen (Verbindung Hausener Obergasse - Hausener Weg) nach Hans Busch zu benennen. 2. Falls dies für eine Brückenbenennung erforderlich ist, ist der Name Hans Busch zuvor in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen aufzunehmen 3. An der Brücke ist zeitnah eine Gedenktafel zum Gedenken an Hans Busch anzubringen. Hans Busch ist am 28.11.2019 im Alter von 89 Jahren verstorben und hat bis zu seinem Tode in Hausen gelebt und war dem Stadtteil über viele Jahre sehr verbunden. Hans Busch war Stadtältester und gehörte von 1977 bis 2011 der SPD-Fraktion der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt am Main an. Von 1989 bis 1997 war er als Mitglied des Präsidiums der Stadtverordnetenversammlung in herausgehobener Funktion tätig, von 1989 bis 1993 als Stadtverordnetenvorsteher und von 1993 bis 1997 als stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher. Sein langjähriges und herausragendes ehrenamtliches Engagement wurde mit den Römerplaketten in Bronze, Silber und Gold gewürdigt. Am 29. September 2011 verlieh ihm die Stadtverordnetenversammlung die Ehrenbezeichnung "Stadtältester". Sein langjähriges Engagement für den Stadtteil und das Vereinsleben in Hausen haben die Hausener Sportvereine mit Unterstützung des Arbeitskreises Hausen - ein Zusammenschluss von Vereinen und Organisationen aus dem Stadtteil - bewogen, eine Benennung der seinerzeit noch im Bau befindlichen neuen Nidda-Brücke nach Hans Busch vorzuschlagen. Die Brücke ist nunmehr fertiggestellt und kann zeitnah nach Hans Busch benannt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 24.01.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2024, OF 357/7 Betreff: Benennung der neuen Hausener Nidda-Brücke nach Hans Busch 1. Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert die neue Nidda-Brücke im Stadtteil Hausen (Verbindung Hausener Obergasse - Hausener Weg) nach Hans Busch zu benennen. 2. Falls dies für eine Brückenbenennung erforderlich ist, ist der Name Hans Busch zuvor in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen aufzunehmen. 3. An der Brücke ist zeitnah eine Gedenktafel an Hans Busch anzubringen. Begründung: Hans Busch ist am 28.11.2019 im Alter von 89 Jahren verstorben und hat bis zu seinem Tode in Hausen gelebt und war dem Stadtteil über viele Jahre sehr verbunden. Hans Busch war Stadtältester und gehörte von 1977 bis 2011 der SPD-Fraktion der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt am Main an. Von 1989 bis 1997 war er als Mitglied des Präsidiums der Stadtverordnetenversammlung in herausgehobener Funktion tätig, von 1989 bis 1993 als Stadtverordnetenvorsteher und von 1993 bis 1997 als stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher. Sein langjähriges und herausragendes ehrenamtliches Engagement wurde mit den Römerplaketten in Bronze, Silber und Gold gewürdigt. Am 29. September 2011 verlieh ihm die Stadtverordnetenversammlung die Ehrenbezeichnung "Stadtältester". Sein langjähriges Engagement für den Stadtteil und das Vereinsleben in Hausen haben die Hausener Sportvereine, mit Unterstützung des Arbeitskreis Hausen - ein Zusammenschluss von Vereinen und Organisationen aus dem Stadtteil - bewogen, eine Benennung der seinerzeit noch im Bau befindlichen neuen Nidda-Brücke nach Hans Busch vorzuschlagen. Die Brücke ist nunmehr fertiggestellt und kann zeitnah nach Hans Busch benannt werden. Antragsteller: CDU SPD FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO I, TOP 12 Auf Wunsch der farbechte/LINKE-Fraktion wird über Ziffer 3. der Vorlage OF 357/7 getrennt vom Rest der Vorlage abgestimmt. Beschluss: Initiative OI 43 2024 Die Vorlage OF 357/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen 1 farbechte/LINKE (= Ablehnung); GRÜNE und 2 farbechte/LINKE (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen farbechte/LINKE (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)
Parteien: CDU, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2023, OF 346/7 Betreff: Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener Weg Vorgang: V 1662/20 Der Straßenabschnitt zwischen Lorscher Straße und Ludwig-Landmann-Straße, der im vorderen Teil Thudichumstraße und und im hinteren Teil Hausener Weg heißt, ist - mit Ausnahme der Ludwig-Landmann-Straße selbst - der einzige Straßenzug in Rödelheim östlich des Bahnhofs, wo noch Tempo 50 gilt. Insbesondere vor dem REWE (Thudichumstraße 18-22) und wegen des Schulwegs zu den Standorten der Michael-Ende-Schule in der Assenheimer Straße und der Niddagaustraße queren viele Menschen die Straße, nicht nur an der Ampel an der Trümpertstraße. Außerdem dürfen Radfahrende gemeinsam mit den Bussen der Linie M34 und dem Autoverkehr die pro Fahrtrichtung einspurige Straße nutzen. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Thudichumstraße Tempo 30 anzuordnen, sobald die neue Novelle der Straßenverkehrsordnung (STVO) rechtskräftig ist und dies dadurch ermöglicht wird. Begründung: Die Straßenverkehrsgesetz-Novelle 2023 und die angepasste STVO erleichtert Kommunen die Einführung von Tempo 30-Zonen aus Gründen des Klimaschutzes, der Gesundheit und städtebaulicher Entwicklung, entlang vielbefahrener Schulwege und Fußgängerüberwegen. Dies wurde vom Bundestag am 20. Oktober beschlossen. Insbesondere aufgrund des dort verlaufenen Schulwegs lässt sich Tempo 30 auf der Thudichumstraße bzw. dem Hausener Weg begründen. Es ist nicht das erste Mal, dass sich der Ortsbeirat mit diesem Thema beschäftigt, letztmalig mit der Vorlage V 1662/20. In den bisherigen Stellungnahmen des Magistrats und auch den Ausführungen der TraffiQ zufolge wurden stets erhöhte finanzielle Aufwendungen (aktuell ca. 36.000 €) und ein Mehrbedarf an Fahrzeugen und Personal ins Feld geführt, die angesichts der Fahrzeitverlängerung von einer Minute auf der ein Kilometer langen Strecke entstehen würden. Aus dem Ortstermin am 15.09.2023, der an der Einmündung Thudichumstraße/Trümpertstraße zur Schulwegsicherung stattfand, ging hervor, dass ein neuer Anlauf unternommen werden sollte. In der Abwägung waren sich die Beteiligten einig, dass die Abwägung zugunsten der Sicherheit der Kinder getroffen werden sollte. Angesichts des Vorfalls am 27.09.2023, bei dem ein Kind angefahren wurde, zählt dieses Argument noch einmal stärker. Antragsteller: GRÜNE die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.06.2020, V 1662 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4786 2023 Die Vorlage OF 346/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/LINKE gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2023, OF 345/7 Betreff: Sanierung des Niddauferwegs von der Brücke Hausener Weg bis zum Anglerheim Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Wiederherstellung der Fuß- und Fahrradwege entlang der Nidda im Bereich Hausener Brücke den Teilabschnitt von der Brücke Hausener Weg zum Anglerheim Rödelheim zu sanieren. Begründung: Die Baumaßnahmen, aber auch die Wetterlagen haben dazu geführt, dass der viel genutzte Niddauferweg zwischen Hausener Brücke und Anglerheim Rödelheim besonders an den tieferliegenden Bereichen aufweicht und verschlammt. Insgesamt scheint dieser Bereich überfällig für eine grundlegende Erneuerung. Im Zuge der Wiederherstellung der Fuß- und Fahrradwege und Bereiche rund um den Neubau der Hausener Brücke sollte eine Sanierung des Teilabschnitts mit gemacht werden. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4785 2023 Die Vorlage OF 345/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2023, OF 327/7 Betreff: Neugestaltung Reifenberger Straße nach Sanierung: Pflanzung von Bäumen und SiGlinde-Konzept berücksichtigen Vorgang: NR 662/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Reifenberger Straße zu sanieren und anschließend eine Neuplanung durchzuführen. Dabei sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden: 1) Aufgrund des vergleichsweise breiten Straßenquerschnitts sollen - wo möglich - Baumpflanzungen vorgesehen werden, z.B. aus dem Programm zur Pflanzung von 10.000 neuen Stadtbäumen für Frankfurt bis 2030 (NR 662). Hierfür können auch teilweise Parkplätze entfallen, um den Gehweg nicht weiter einzuschränken. 2) Die Kreuzung Niddagaustraße/ Reifenberger Straße soll nach den Kriterien des SiGlinde - Kreuzungsmodells des Frankfurter Radentscheides (https://www.radentscheid-frankfurt.de/2022/01/siglinde-unser-modell-fuer-kleine -kreuzungen/) umgebaut werden. Wenn dies nicht vollständig umgesetzt werden kann, bittet der Ortsbeirat die Gründe darzulegen und zumindest Teilelemente zu realisieren. 3) zu prüfen und zu berichten, wann die Sanierung inkl. des angesprochenen Kreuzungsumbau und die Pflanzung der Bäume erfolgen kann. Begründung: Bei einer Sanierung der Reifenberger Straße in Rödelheim sollte diese dafür genutzt werden, grundlegende Veränderungen am Erscheinungsbild der Straße durchzuführen. Zum einen schlägt der Ortsbeirat vor, die Straße als einen möglichen Standort für die Pflanzung von zusätzlichen Bäumen vor, die wie in der NR 662 beschrieben und von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet, stadtweit intensiviert werden soll. Als Diese Maßnahme trägt zur Abkühlung des Straßenraums bei und ist zur Anpassung an die Klimakrise dringend erforderlich. Zweitens spricht sich der Ortsbeirat dafür aus, die o.g. Kreuzung gemäß den Kriterien des SiGlinde-Prinzips (Sicher-Gleichberechtigt-Lindgrün) umzubauen. Diese liegt sowohl auf dem Schulweg zu den weiterführenden Schulen nach Westhausen als auch zu den beiden Zweigen der Michael-Ende-Schule und viele Schüler*innen gehen hier zu Fuß bzw. fahren mit dem Rad. Eine gleichberechtigte Nutzung und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden sollten gewährleistet werden. Bisher haben die Ortsbeiräte 1,2,3,9 und 10 SiGlinde-Kreuzungen für ihren Ortsbezirk gefordert. Der Magistrat begrüßt diese und weitere Anregungen prinzipiell, verweist jedoch darauf, dass für den erfolgreichen Straßenumbau diese im aktuellen Straßenumbauprogramm enthalten sein müssen. Ebenso fließen die lokalen Gegebenheiten in die Umgestaltung mit ein. Dies bedeutet auch, dass alle oder auch nur einige passende Elemente umgesetzt werden können. Neben der Unterbindung von Falschparker*innen, der klimagerechten Gestaltung des Straßenraums, sollen auch Lade- und Lieferzonen vorgehalten werden. Dies kann für das Lokal "Zur Reifenburg" von Vorteil sein. Selbstverständlich soll dessen Betrieb nicht dadurch gefährdet werden, ganz im Gegenteil: Die Umgestaltung kann dazu beitragen die Probleme zwischen der Außengastronomie und dem Fuß-/Radweg an der Stelle zu lösen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 662 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 327/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 7 am 10.10.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4550 2023 Die Vorlage OF 327/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff das Wort "nach" durch das Wort "bei" ersetzt wird, der erste Satz des Tenors folgende Fassung erhält: "Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, folgende Aspekte in die Planungen zur Sanierung der Reifenberger Straße zu integrieren und darüber zu berichten, wann die Sanierung inkl. der Neuplanung des Straßenraums sowie die Pflanzung der Bäume erfolgen kann" und Ziffer 3 des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, farbechte/LINKE und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.07.2023, OA 373 entstanden aus Vorlage: OF 320/7 vom 27.06.2023 Betreff: Keine Budgetübertragung der Investitionsmittel 2022-2025 für das Kinderzentrum Stichelstraße (KiZ 100) von 354.970 Euro Vortrag des Magistrats vom 26.05.2023, M 73 Vorgang: B 172/23 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Finanzierung der Maßnahmen (Abriss und Neubau des Kinderzentrums Eckernförder Straße, KiZ 56) nicht zulasten des Investitionshaushalts für das Kinderzentrum Stichelstraße (KiZ 100) durchzuführen. Die Mittel für das KiZ 100 bleiben vollständig im Investitionsprogramm 2022-2025 erhalten. Die Mittel zur Maßnahmenfinanzierung gemäß des Vortrags des Magistrats vom 26.05.2023, M 73, werden aus anderen Haushaltstiteln als den Kita-Haushalten generiert. Begründung: Mit der Vorlage M 73 werden die notwendigen Investitionen für das KiZ 56 von 10.399.000 Euro unter anderem aus den Investitionsmitteln anderer KiZ generiert. Das betrifft im Ortsbezirk 7 das KiZ 100 in der Stichelstraße. Dessen Investitionsbedarf steht angesichts der dramatischen Situation der Versorgung mit Hortplätzen und Nachmittagsbetreuung im Bereich der Michael-Ende-Schule wie überhaupt in Rödelheim außer Frage. Dies wurde in der Vorlage B 172 vom 24.04.2023 durch den Magistrat ja festgestellt (S. 24: "unterdurchschnittliche Versorgungsquote", "Erweiterung der Hortkapazitäten" und "Ausbau von Erweiterter Schulischer Betreuung priorisiert"). Damit wird nicht die Maßnahme für das Kinderzentrum Eckernförder Straße infrage gestellt. Der steigende Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen muss durch eine entsprechende Priorisierung im gesamten Haushalt getragen werden - nicht auf dem Rücken der Kinder und Familien und zulasten anderer Kitas. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.05.2023, M 73 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.04.2023, B 172 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 346 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 12.07.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 10.07.2023, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 73 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Schulbau die Beratung der Vorlage OA 373 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, FRAKTION und BFF-BIG gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 373) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: zu 1. Volt und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 2. Volt (= Del. auf H); ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.07.2023, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 73 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 373 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 373) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 73 und OA 373 = Annahme) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.07.2023, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage M 73 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 373 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 373) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3598, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2023, OF 320/7 Betreff: Keine Budgetübertragung der Investitionsmittel 2022-2025 für das Kinderzentrum Stichelstraße (KiZ 100) von 354.970,00 € Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu ergreifen: Die Finanzierung der Maßnahmen (Abriss und Neubau des Kinderzentrums Eckernförder Straße, KiZ 56) wird nicht zu Lasten des Investitionshaushalts für das Kinderzentrum Stichelstraße (KiZ 100) durchgeführt. Die Mittel für das KiZ 100 bleiben vollständig im Investitionsprogramm 2022-2025 erhalten. Die Mittel zur Maßnahmefinanzierung der M 73 werden aus anderen Haushaltstiteln als den KT- Haushalten generiert. Begründung: Mit der Vorlage der M 73 werden die notwendigen Investitionen für das KiZ 56 von 10.399.000 € unter anderem aus den Investitionsmitteln anderer KiZs generiert. Das betrifft im OBR 7 das KiZ 100 in der Stichelstraße. Dessen Investitionsbedarf steht angesichts der dramatischen Situation der Versorgung mit Hortplätzen und Nachmittagsbetreuung im Bereich der Michael-Ende-Schule wie überhaupt in Rödelheim außer Frage. Dies wurde in der B 172 vom 24.4.2023 durch den Magistrat ja festgestellt (S. 24: "unterdurchschnittliche Versorgungsquote", "Erweiterung der Hortkapazitäten" und "Ausbau von Erweiterter Schulischer Betreuung priorisiert"). Damit wird nicht die Maßnahme für das Kinderzentrum Eckernförder Straße in Frage gestellt! Der steigende Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen muss durch eine entsprechende Priorisierung im gesamten Haushalt getragen werden - nicht auf dem Rücken der Kinder und Familien und zu Lasten anderer KTs. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.05.2023, M 73 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung OA 373 2023 1. Der Vorlage M 73 wird unter Hinweis auf OA 373 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 320/7 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2023, OF 310/7 Betreff: Parksituation Alexanderstraße/Kreuzung Trümpertstraße Am Gebäude in der Alexanderstraße 61 befindet sich derzeit eine Baustelle, die auch schon durch Beton in der Kanalisation überregionale Bekanntheit erlangt hat. Seit die Straße wieder frei ist, wird der Gehweg durch halb auf dem Gehweg parkende Autos blockiert. Zwar ist die Fahrbahn wegen der Baustelle etwas beengt, bis vor den Kanalarbeiten haben Autos trotz einer vergleichbaren Situation den Gehweg nicht zum Parken genutzt. Wegen der Baustelle steht allerdings nur der Gehweg auf dieser Seite der Alexanderstraße zur Verfügung (auch für den dort langführenden Schulweg). Ein Schild, welches Parken auf dem Gehweg erlaubt/ anweist, existiert nicht. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie lange wird die Baustelle voraussichtlich andauern? 2. Wie gedenkt der Magistrat, die Verkehrssicherheit in diesem Abschnitt zu lösen? 3. Wie gedenkt der Magistrat, die falsch parkenden Autos davon abzuhalten, den Gehweg zu blockieren? Foto Quelle: eigene Aufnahme der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4185 2023 Die Vorlage OF 310/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die unter Ziffer 1. bis 3. aufgeführten Fragen gestrichen und durch folgenden Satz ersetzt werden: "Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, ein temporäres Parkverbot zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer herzustellen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2023, OF 311/7 Betreff: Versenkte Altglascontainer und Entsieglung - Maßnahmen gegen Vermüllung an der Straßenecke Reifenberger/Schenckstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. die derzeit vorhandenen zwei Altglascontainer zu ersetzen durch versenkte Altglascontainer. 2. Begleitend sollte durch eine entsprechende Markierung ein Zuparken der Straßenecke verhindert werden. 3. Darüber hinaus wäre zu prüfen und zu berichten, - ob die Litfaßsäule entfernt werden könnte und - ob die versiegelte Hausecke entsiegelt und begrünt werden könnte. Begründung: Die Situation in der Ecke Reifenberger/Schenckstraße ist derzeit eine Einladung zum Abladen von Sperrmüll: Altglascontainer sind leider häufig umstellt von nicht abgeholtem Leergut, die schlecht einsehbare Ecke zwischen zwei Häusern ist gepflastert und bietet eine freie Fläche. Die Beschwerden über Vermüllung haben sich in der letzten Zeit gehäuft. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 21 Es besteht Einvernehmen, über die Vorlage OF 311/7 ziffernweise abzustimmen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4186 2023 1. Ziffer 1. der Vorlage OF 311/7 wird abgelehnt. 2. Ziffern 2. und 3. der Vorlage OF 311/7 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, FDP und BFF gegen farbechte/LINKE und fraktionslos (= Ablehnung); GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) Ziffer 3.: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2023, OF 302/7 Betreff: Sicherstellung der nachschulischen Betreuung für die Schulanfänger*innen 2023 in den Grundschulen des Ortsbezirks 7 Vorgang: OM 4142/19; ST 1743/19; OM 4665/19; ST 1549/19; OM 19/21; ST 1352/22; V277/22; ST 2469/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der OBR 7 bittet den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie sind die aktuellen Zahlen aller Kindergartenkinder im letzten Kindergartenjahr im Ortsbezirk? Wie viele davon haben eine Halbtagsbetreuung? 2. Wie ist der Stand der einzelnen Schulen im Ortsbezirk bei der Ausgestaltung des Ganztages? Gibt es gegenüber der in der ST 2469/22 dargelegten Versorgungssituation für die nachschulische Betreuung an den Grundschulen im Ortsbezirk 7 Verbesserungen? Für welches Schuljahr wird die angestrebte Quote von 85% erreicht? 3. Eine große Herausforderung bestand in den vergangenen Jahren auch bei der Identifizierung von nutzbaren Liegenschaften. Welche Ergebnisse hat die Standortsuche des Stadtschulamts im Ortsbezirk 7 vorzuweisen? Bitte aufschlüsseln nach den jeweiligen Stadtteilen und Schulbezirken. 4. In der ST 1352/22 ist ausgeführt, dass die Anfrage der Kath. St. Antoniusgemeinde das Platzangebot im Kirschbaumweg 17-19 auszubauen vom Magistrat abgelehnt wurde, da in diesem Schulbezirk kein weiterer Bedarf gesehen wurde. Vertritt der Magistrat weiterhin die Auffassung, dass man sich dies angesichts der angespannten Situation leisten kann? Inwiefern könnten durch ein Überangebot andere Grundschulbezirke im Ortsbezirk 7 kompensiert werden, wo die Versorgungsquote nicht erreicht werden kann? 5. In der ST 2469/22 sind einige Kriterien zur Vergabe der Plätze, die zwischen dem Stadtschulamt und den Trägern verbindlich vereinbart worden sind, ausgeführt. Diese dienen als Grundlage für das kindernetfrankfurt. Wie werden diese prozentual gewichtet? 6. Wie gedenkt der Magistrat eine ausreichende Versorgung der nachschulischen Betreuung bis zum Jahr 2026 zu gewährleisten? Welche Umsetzungsprobleme im Hinblick auf den Rechtsanspruch 2026 bestehen aktuell? Wie sieht das detaillierte Gesamtkonzept (inkl. Dauer/Zwischenziele und deren Ergebnisse) für ganztägig arbeitende Grundschulen aus und in welcher Phase befindet es sich mittlerweile? 7. Was kann akut bis zur Einschulung nach den Sommerferien 2023 von Seiten des Magistrats getan werden, um eine "Notfallbetreuung" zu gewährleisten? 8. Laut der ST 1352/22 ist die Containerstellung an der Michael-Ende-Schule für das erste Quartal 2023 geplant gewesen. Dazu ist es jedoch nicht gekommen. Zu welchem konkreten Zeitpunkt kann damit gerechnet werden? Wie weit ist der Stand der Planungen für den Erweiterungsbau, der kurz- und mittelfristig die Raumnot an der Michael-Ende-Schule beheben soll? 9. Lässt sich an der Michael-Ende-Schule eine weitere Nutzung für die nachschulische Betreuung in den Containerbauten ermöglichen? Falls ja, stellt das Kapazitäten für Familien dar, die bisher noch keine nachschulische Betreuung zugesagt bekommen haben? Oder sind diese Räumlichkeiten bereits in den getätigten Zusagen enthalten? 10. Liegen die Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie, die in der ST 2469/22 für die Fünfzügigkeit der Michael-Ende-Schule angekündigt wurde, vor und welche Planungsschritte leiten sich daraus ab? 11. Ist es möglich, in den nächsten Jahren eher als bisher die Zu- bzw. Absagen für die nachschulische Betreuung zu machen, sodass eine größere Planbarkeit für Familien besteht? Begründung: In der vergangenen Bürger*innenfragestunde berichtete eine besorgte Mutter, dass ihre Tochter bei der Vergabe der Hortplätze nach den Sommerferien 2023 leer ausgegangen sei. Auch ein offener Brief an die zuständigen Dezernate vom 7.5.23, versandt von den Elternbeiräten der KiZ17 Niddagaustraße/ KiZ 100 Stichelstraße/ der Parklöwen sowie der Erweiterten schulischen Betreuung der Michael-Ende-Grundschule in Rödelheim unterstreichen die dramatische Situation. Dieser Zustand, den wir leider bereits aus den letzten Jahren kennen, stellt für die Eltern eine enorme Belastung dar, da vier Monate vor der beginnenden Grundschule unklar ist, ob diese ihre Berufstätigkeit weiter ausüben können. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf scheint mit dem Eintritt des Kindes in die Grundschule leider für viele Familien eine noch größere Herausforderung zu werden: Kinder, die bisher ggf. bis 17 Uhr im Kindergarten bleiben konnten, müssen nun ggf. ab mittags in der Familie betreut werden und stellen berufstätige Eltern damit vor enorme Probleme. Die Situation der nachschulischen Betreuung in unserem Ortsbezirk ist seit Jahren Anlass für Sorge der Eltern und des Ortsbeirates. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD die farbechten-LINKE. FDP BFF FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 7 am 06.06.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 687 2023 Die Vorlage OF 302/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 9. nach dem Wort "haben" die Worte "und wenn ja, welche (Anzahl an zusätzlichen Plätzen)" und unter Ziffer 11. nach dem Wort "Absagen" die Worte "gemäß transparentem Kommunikationskonzept" angehängt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, die_farbechten-LINKE., FDP, BFF, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2023, OF 276/7 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für die Gestaltung und Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns und insbesondere des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/ Assenheimer Straße wird in der Produktgruppe 13.01 ein eigenes Produkt/ Projekt angelegt, in dem für 2023 zusätzlich die Summe von 500.000 € eingestellt wird. Aus diesen Mitteln wird zunächst die Planung für die Aufwertung und Gestaltung finanziert, die gemeinsam mit den Bürger:innen stattfinden sollte. Nicht verausgabte Mittel werden zweckgebunden für die Umsetzung der Planungen reserviert. Begründung: Jahrelang ließen verschiedene Eigentümer:innen im og. Bereich eine komplette Häuserzeile verfallen, ohne dass die Stadt eine Handhabe gegen diesen Zustand gehabt hätte. Nun soll dort ein Wohnbauprojekt errichtet werden. Anschließend kann der öffentliche Bereich in Kooperation mit den Bürger:innen neu gestaltet werden. Der Planungsprozess sollte jetzt anlaufen, um nach Fertigstellung des Wohnbau-projekts zügig mit der Umsetzung beginnen zu können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 57 2023 Die Vorlage OF 276/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Begriff "Assenheimer Straße" die Worte "sowie der Platz vor der Häuserzeile 12 bis 20" eingefügt werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2023, OF 256/7 Betreff: Sicheres Fahrradfahren im Ortsbezirk Vorgang: OM 1389/22 OBR 7 Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen wie Piktogramme, rote Fahrradstreifen u.a. zu ergreifen, um ein sicheres Fahrradfahren in den Straßen Lorscher Straße Thudichumstraße/ Hausener Weg Breitlacher Straße Alt Praunheim/Augustenburgstraße/Ohlengarten zu gewährleisten. Er wird außerdem gebeten anzugeben, wann das Fahrradkonzept für den Ortsbezirk 7 erarbeitet und dem Ortsbeirat vorgestellt wird. Begründung: Das Anliegen wurde bereits im Juni im Ortsbeirat diskutiert, aber im Hinblick auf das versprochene Fahrradkonzept wieder zurückgenommen. Nachdem öffentlich bekannt wurde, dass die Stadtteile im Ortsbezirk nicht in der aktuellen Konzeptphase berücksichtigt werden, sind bis zur Umsetzung eines zukünftigen Konzepts umgehend geeignete Maßnahmen für ein sicheres Fahrradfahren in den genannten Straßen zu ergreifen. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1389 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 7 am 14.02.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 256/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD und farbechte/LINKE (= Annahme)
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.01.2023, OF 246/7 Betreff: Sicherheit vor dem REWE in der Thudichumstraße Rödelheim Vorgang: OM 2336/22 OBR 7; ST 2504/22 Der Magistrat wird aufgefordert, eine Lösung für die verkehrliche Gefahrensituation vor dem neuen REWE in der Thudichumstraße zu finden und dem Ortsbeirat vorzuschlagen. Gegebenenfalls kann dies bei einem Ortstermin geschehen. Vor dem REWE gibt es ein Problem zwischen Menschen, die in den REWE gehen und aus dem REWE kommen mit denen, die mit dem Fahrrad oder Auto vorbeifahren. Falsch parkende Autos verschärfen die hochkomplexe Lage zwischen Fußgänger*innen, Radfahrenden und dem Kund*innenverkehr zusätzlich. Auf dem Bordstein und dem leeren Erdbereich zwischen Fahrradständern und Bäumen ist dies regelmäßig zu beobachten. Kollisionen mit schwächeren Verkehrsteilnehmenden müssen vermieden werden. Dazu gehören, neben den o.g. Personengruppen, auch Kinder und Senior*innen, die es zu schützen gilt. Gespräche mit dem REWE haben gezeigt, dass eine Bereitschaft zur Begrünung der Fläche besteht. Falls ein Teil der privaten Fläche in Anspruch genommen werden muss, wäre dies weiterzuverfolgen und der Eigentümer zu involvieren. Begründung: Bereits in mehreren Anträgen hat der Ortsbeirat die unübersichtliche Situation am o.g. REWE dargelegt und Lösungsvorschläge unterbreitet. Erfreulicherweise wurden seitdem großflächig Fahrradpiktogramme auf der Thudichumstraße angebracht, aber die oben beschriebene Problematik wird damit nicht gelöst. Der Antrag auf Frankfurter Hüte wurde vom Magistrat abgelehnt (ST2504/2022). Daher fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, andere Vorschläge gemeinsam mit dem Ortsbeirat zu entwickeln, damit die Gefahrenlage entschärft werden kann. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD die farbechten-LINKE. FDP BFF ÖkoLinX-ARL FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2336 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2504 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3356 2023 Die Vorlage OF 246/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, die_farbechten-LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2022, OF 239/7 Betreff: Gleichbehandlung von Wettbüros und Spielhallen Im Stadtteil Rödelheim sind auf einem kleinen Areal zwischen Burgfriedenstraße, Radilostraße, Lorscher Straße und Alexanderstraße insgesamt 4 Spielhallen und 6 Wettbüros bzw. Sportscafés/Lounges angesiedelt. Da für Spielhallen ein Mindestabstand gilt, nicht aber für Wettannahmestellen, eröffnen mittlerweile in Rödelheim immer weitere Wettbüros. Ein solches wird gerade fünf Meter entfernt von einem bereits existierenden an der Ecke Alexanderstraße / Lorscher Straße eröffnet, in Sichtweite zur knapp 50 m entfernten nächsten Spielhalle. Sämtliche Spiehallen und Wettbüros zeichnen sich dadurch aus, dass sie nahezu keinen sichtbaren Publikumsverkehr haben, was zumindest Fragen zu ihren Geschäftstätigkeiten aufkommen lässt. Aufgrund der Vergleichbarkeit des Angebots von Spielhallen und Wettbüros und der von ihnen ausgehenden Gefahren, insbesondere für Jugendliche, wird der Magistrat daher gefragt: - Welche rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen sind, um die für Spielhallen geltenden Mindestabstände auf Wettbüros bzw. Spielhallen und Wettbüros auszudehnen? - Wie und in welchem Turnus die Legalität der Geschäftstätigkeit der Spielhallen und Wettbüros in Rödelheim regelmäßig überprüft wird? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3353 2023 Die Vorlage OF 239/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Aufgrund der Vergleichbarkeit des Angebots von Spielhallen und Wettbüros und der von ihnen ausgehenden Gefahren, insbesondere für Jugendliche, wird der Magistrat daher aufgefordert, - sich beim Land dafür einzusetzen, dass die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen sind, um die für Spielhallen geltenden Mindestabstände auf Wettbüros bzw. Spielhallen und Wettbüros auszudehnen und - die Legalität der Geschäftstätigkeit der Spielhallen und Wettbüros in Rödelheim regelmäßig zu überprüfen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2022, OF 199/7 Betreff: Dazu-Antrag zur M 86 Der Ortsbeirat 7 steht dem Plan, eine RSV durch Rödelheim zu führen positiv gegenüber, bittet aber um die Beantwortung folgender Fragen: F-009 Beidseitig verläuft die RSV entlang Bushaltestellen. Wie kann hier eine Entflechtung erreicht werden, um eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmer*innen zu vermeiden? F-010 Die Querung der Ludwig Landmann Straße erfordert in dieser Form die Nutzung einer Bedarfsampel. Wie kann hier eine kurze Reaktionszeit gewährleistet werden, um zu vermeiden, dass Radfahrer*innen die Linksabbiegerspur (und dabei zwei Fahrspuren queren müssten, was an dieser Stelle nicht ungefährlich ist) nutzen, um unnötigen Wartezeiten zu entgehen? F-013 Im fraglichen Bereich auf der nördlichen Seite befindet sich eine Bushaltestelle. Wie soll diese in die RSV integriert werden? Der Hausener Weg wird in östlicher Richtung kurz nach der Einmündung Seelenberger Straße durch eine Ampel zur Ludwig Landmann-Straße hin reguliert. Es ist zu beobachten, dass an dieser Stelle seitens der Autofahrer noch beschleunigt wird, um die Ampel noch bei Grün zu schaffen. Hier sehen wir ein erhöhtes Gefahrenpotential für die Radfahrer*innen, die den Hausener Weg kreuzen müssen. Sind entsprechende Querungshilfen oder andere entschärfende Maßnahmen geplant? F-015 Durch die baulichen Gegebenheiten sehen wir hier eine deutliche Gefahrenstelle, eine Verkehrsführung im Mischverkehr scheint nicht zielführend. Gäbe es die Möglichkeit durch Erweiterung des Tunnelprofils hier eine Entlastung zu erreichen? F-016 /F-017a Die Vorplanung würde zu drei verschiedenen Wegführungen auf wenigen hundert Metern führen. Sinnvoller wäre eine stringente Verkehrsführung. Wenn man davon ausgeht, dass der kritische Bereich durch die Verkehrsbelastung im Bereich F-017a definiert wird, wäre ein durchgängiger Zweirichtungsradweg nicht sinnvoller? Begründung: ergibt sich aus den einzelnen Punkten. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.06.2022, M 86 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 500 2022 1. Der Vorlage M 86 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 199/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem ersten Satz des Tenors der folgende Halbsatz angefügt wird: "diese sollen als Anregung für die bevorstehende Detailplanung verstanden werden, sofern sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden können." Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und BFF
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2022, OF 183/7 Betreff: Planungen für den Quartiersplatz Alt-Rödelheim beginnen und Bürgerinnen und Bürger beteiligen Im Zuge der Bürger*inneninformationsveranstaltung am 12.07.2022 wurden die Pläne für die Häuserzeile Alt-Rödelheim 14-20/Assenheimer Str. 1 seitens des Investors und der Bauaufsicht vorgestellt. Damit ist die Grundlage für die Bebauung gelegt und es geht endlich voran. Gleichzeitig legte der Vertreter des Stadtplanungsamts dar, dass es für die Platzgestaltung noch keine vertiefende Planung gibt. Für den Ortsbeirat und die Bürger*innen vor Ort ist diese jedoch von entscheidender Bedeutung. Der Ortsbeirat möge beschließen: - Aufbauend auf dem Beschluss der OF 476/2020 erkennt der Ortsbeirat an, dass mit der Errichtung einer Tiefgarage die Voraussetzungen für einen verkehrsberuhigten Platzbereich gegeben sind und der Magistrat wird beauftragt in die konkretisierende Planung einzusteigen. - Hierfür soll ein Runder Tisch mit allen Beteiligten (Anwohner*innen, Bürger*inneninitiativen, Ortsbeirat, Stadtplanungsamt, Straßenverkehrsamt etc.) einberufen werden, um sich sowohl über erste schnell umsetzbare, temporäre Maßnahmen zu einigen als auch die langfristige Gestaltung eines klimaresilienten Quartiersplatzes mit einer hohen Aufenthaltsqualität inmitten des Rödelheimer Ortskerns in den Blickpunkt zu nehmen. - Diesbezüglich ist zu prüfen und zu berichten, wie und unter welchen Voraussetzungen der Straßenraum Alt-Rödelheim zwischen der Assenheimer Straße und Burgfriedenstraße autofrei werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 12 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffer 2. der Vorlage OF 183/7 nach Einfügen der zusätzlichen Ziffer 1 getrennt vom Rest der Vorlage abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2551 2022 Die Vorlage OF 183/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass als erster Satz "In die Planung eines Quartiersplatzes "Alt Rödelheim" wird eingestiegen." eingefügt wird. Abstimmung: Ziffern 1, 3 und 4: Annahme bei Enthaltung FDP und BFF Ziffer 2: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2022, OF 192/7 Betreff: Studentisches Wohnen im Wohnkomplex Hausener Weg 120 Den Medien war zu entnehmen, dass der Immobilienfonds Next Generation Invest den Wohnkomplex im Hausener Weg 120 erworben hat. Dort leben unter einem Dach Studierende und Flüchtlinge. Vor gut zwei Jahren war dieser Komplex in die Schlagzeilen geraten, nachdem die rund 24 Quadratmeter großen Mikro-Wohnungen für Studierende für fast 1000 Euro am Markt angeboten wurden und damit doppelt so teuer waren, als ursprünglich vom Vermieter angekündigt. Das hatte auch im Ortsbeirat für großen Ärger gesorgt. Der neue Eigentümer hat angekündigt die Preise für die 106 Studierenden-Apartments zu senken. Durch eine Neukonzeptionierung soll es zur Reduzierung der Mietpreise kommen und bezahlbarer Wohnraum entstehen. Gleichzeitig wird angekündigt, dass der neue Eigentümer verschiedene Anträge bei der Stadt gestellt hat. Durch die Unterbringung geflüchteter Menschen hat die Stadt Frankfurt in erheblichem Maß zur sicheren Finanzierung des Anlageobjekts beigetragen, gleichzeitig ist es dem Magistrat seinerzeit nicht gelungen den Investor dazu zu verpflichten Studierendenwohnungen zu moderaten Preisen anzubieten. Die vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welche Informationen liegen dem Magistrat über die Pläne des neuen Eigentümers vor? 2. Beinhalten die bei der Stadt Frankfurt gestellten Anträge auch den Wunsch nach einer Förderung des Wohnraums? 3. Hat der Magistrat die Möglichkeit, Preisobergrenzen für den angebotenen Wohnraum festzusetzen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 192/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 192/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 531 2022 Die Vorlage OF 192/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass als Ziffer 4. die Worte "Ist das Studentenwerk eingebunden?" angefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2022, OF 171/7 Betreff: Verkehrsspiegel an der Kreuzung Trümpertstraße/Alexanderstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Trümpertstraße / Alexanderstraße einen Verkehrsspiegel anzubringen (an der Ecke des Restaurants Milly's, ehemals Blaue Adria). Begründung: Durch den fast regelmäßig zugeparkten o.g. Kreuzungsbereich ist die Sicht nach rechts in die Alexanderstraße von der Trümpertstraße kommend nicht möglich, ohne sehr weit auf die Kreuzung vorfahren zu müssen. Ein Verkehrsspiegel würde hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 28.06.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2337 2022 Die Vorlage OF 171/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Trümpertstraße/Alexanderstraße (an der Ecke des Restaurants MILLYs, ehemals Blaue Adria) geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wie zum Beispiel das Anbringen eines Verkehrsspiegels, von Fahrradbügeln o. Ä." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2022, OF 169/7 Betreff: Alt Rödelheim muss seine historische Gestaltung als Ortskern behalten Der Magistrat wird gebeten, - auf die Gestaltungswünsche der Bauherrschaft dahingehend Einfluss zu nehmen, dass sich eine Bebauung der Häuserzeile Alt Rödelheim 14-20 und Assenheimerstr 1 gemäß der Erhaltungssatzung E 34 an den derzeitigen Traufhöhen orientiert. - Maßnahmen zu ergreifen, dass die Bebauung nicht zu hochpreisigem Wohnen führt. - durch einen Gutachter prüfen zu lassen, welche Denkmalschutz- Auflagen dem Bauherrn bezüglich des Hauses Assenheimer Straße 1 gemacht werden können, um das historische Gebäude in seiner äußeren Gestalt zu erhalten. Begründung: Alt Rödelheim, früher Marktplatz, ist der eigentliche traditionelle Ortskern des Stadtteils. Die mögliche neue Bebauung sollte sich an der bisher vorhandenen orientieren und den historischen Charakter erhalten. Eine Neubebauung und Neuvermietung sollte durch soziale Kriterien gestaltet werden, damit nicht aus dem Projekt Alt- Rödelheim ein Gentrifizierungsprojekt wird, der die umliegenden Mietwohnungen verteuert und die Mieter aus ihren Wohnungen vertreibt. Das Fachwerkhaus Assenheimer Straße 1 stammt vermutlich aus dem frühen 19. oder sogar 18. Jahrhundert. Es war das Familienhaus der Eheleute Arthur Stern und Elli Capell, der das Haus bis 1937 gehörte. Arthur Stern ist der Namensgeber des Bahnhofsplatzes Rödelheim West. Darüber hinaus wohnten an und rund um den Platz zahlreiche jüdische Familien, deren Schicksal durch die zahlreichen Stolpersteine zu erkennen ist. Dieses Haus könnte daher ein Markstein sein für das ehemalige jüdische Leben in Rödelheim. Durch eine Begutachtung soll geprüft werden, welche Möglichkeiten der Gestaltung dem Bauherrn aufgezeigt werden, um der historischen Bedeutung gerecht zu werden. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.04.2022, OF 152/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 28.06.2022, TO I, TOP 7 Vor der Abstimmung über die Vorlage OF 169/7 ergänzt die antragstellende Fraktion Punkt 1 des Tenors wie folgt: ". .wie es durch Beschlüsse des Ortsbeirats bezüglich der Dokumentation Ideenwerkstatt (Vision Ortskern Rödelheim, veröffentlicht im Dialog 12 des Stadtplanungsamtes) seit 2017 festgehalten ist (OM 3420, V 1338, OM 6113). Gleichzeitig sind auch die planungsrechtlichen Grundlagen aus dem derzeit gültigen Bebauungsplan Nr. 886 einzuhalten." Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Vorlage OF 169/7 punktweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2334 2022 1. Die Vorlage OF 152/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 169/7 für erledigt erklärt. 2. Punkt 1 der Vorlage OF 169/7 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Punkt 2 der Vorlage OF 169/7 wird abgelehnt. Punkt 3 der Vorlage OF 169/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Zu 1.: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU Zu 2.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER gegen farbechte/LINKE (= Annahme) Zu 3.: GRÜNE, CDU, FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER gegen SPD und farbechte/LINKE (= Annahme)
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2022, OF 170/7 Betreff: Sicherheit vor dem REWE in der Thudichumstraße erhöhen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, auf dem Geh-/Radweg der Thudichumstrasse auf Höhe der Fassade des Rewe (nach der Tiefgaragen-Einfahrt bis inklusive Huck) Frankfurter Hüte anzubringen. Begründung: Erfreulicherweise wurden auf der Thudichumstrasse nach Anregung des Ortsbeirats die Fahrradpiktogramme erneuert. Dies löst jedoch noch nicht die Problematik, dass Autos auf dem oben beschriebenen Abschnitt halten bzw. parken. Am Rewe wurden bereits Schilder angebracht, dass auf der leeren Fläche neben dem Weg nicht geparkt werden darf. Frankfurter Hüte könnten falsch parkende Autos verhindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 28.06.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2336 2022 Die Vorlage OF 170/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "inklusive Huck durch die Worte "bis zur Feuerwehrzufahrt zu Hausnummer 18 - 22" ersetzt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2022, OF 152/7 Betreff: Alt Rödelheim muss seine historische Gestaltung als Ortskern behalten und soziales Wohnen ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, · die Gestaltungswünsche der Bauherrschaft dahingehend zu beraten, dass sich eine Bebauung der Häuserzeile Alt Rödelheim 14-20 und Assenheimer Straße 1 an den derzeitigen Traufhöhen orientiert. · den Baulandbeschluss in diesem Bauprojekt zu verwirklichen, d.h. 30 % geförderten Wohnungsbau beim Investor als Vorgabe durchzusetzen. · durch einen Gutachter prüfen zu lassen, welche Denkmalschutz- Auflagen dem Bauherrn bezüglich dem Haus Assenheimer Straße 1 gemacht werden können, um das historische Gebäude in seiner äußeren Gestalt zu erhalten. Begründung: Alt Rödelheim, früher Marktplatz, ist der eigentliche traditionelle Ortskern des Stadtteils. Die mögliche neue Bebauung sollte sich an der bisher vorhandenen orientieren. Zugleich sollte darauf geachtet werden, dass die Bebauung nicht zu hochpreisigem Wohnen führt. Das Haus Assenheimer Straße 1 stammt vermutlich aus dem frühen 19. oder sogar 18. Jahrhundert. Dies sollte durch eine Begutachtung festgestellt werden. Darüber hinaus wohnten an und rund um den Platz zahlreiche jüdische Familien, deren Schicksal durch die zahlreichen Stolpersteine zu erkennen ist. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 13.06.2022, OF 169/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 152/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 7 am 24.05.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 152/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 7 am 28.06.2022, TO I, TOP 7 Vor der Abstimmung über die Vorlage OF 169/7 ergänzt die antragstellende Fraktion Punkt 1 des Tenors wie folgt: ". .wie es durch Beschlüsse des Ortsbeirats bezüglich der Dokumentation Ideenwerkstatt (Vision Ortskern Rödelheim, veröffentlicht im Dialog 12 des Stadtplanungsamtes) seit 2017 festgehalten ist (OM 3420, V 1338, OM 6113). Gleichzeitig sind auch die planungsrechtlichen Grundlagen aus dem derzeit gültigen Bebauungsplan Nr. 886 einzuhalten." Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Vorlage OF 169/7 punktweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2334 2022 1. Die Vorlage OF 152/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 169/7 für erledigt erklärt. 2. Punkt 1 der Vorlage OF 169/7 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Punkt 2 der Vorlage OF 169/7 wird abgelehnt. Punkt 3 der Vorlage OF 169/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Zu 1.: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU Zu 2.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER gegen farbechte/LINKE (= Annahme) Zu 3.: GRÜNE, CDU, FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER gegen SPD und farbechte/LINKE (= Annahme)
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2022, OF 144/7 Betreff: Verkehrsführung für die Schmittener Straße und die Hattsteiner Straße südlich des Hausener Wegs neu regeln Die Antwort des Magistrat bezüglich der OM 983 ist nicht nachvollziehbar: 1. Bei einem Ortstermin am 20.9.2022 wurde ein Einvernehmen darüber hergestellt, dass die Einbahnstraßenregelung die verkehrliche Situation verbessert. Bedenken wegen einer möglichen beschleunigten Fahrweise wurden entkräftet, da es nur um aufsuchenden Verkehr in einem reinen Wohngebiet gibt und die kurze Strecke von ca. 70 Metern nicht dazu geeignet ist. Hauptsächlich ging es um Vermeidung von zurückweichenden Autos auf den Hausener Weg bei entgegenkommenden Verkehren. 2. Das Argument, dass die beiden Straßenabschnitte Bestandteil einer Tempo 30-Zone sind, kann nicht gegen eine Einbahnstraßenregelung sprechen: beide Straßenabschnitte nördlich des Hausener Wegs sind ebenfalls Tempo 30-Zonen, für beide Straßen trifft die Einbahnstraßenregelung zu, ebenso ist die Parksituation vergleichbar. Schneller gefahren wird deswegen dort nicht, jedenfalls nicht signifikant schneller als in den südlichen Straßenabschnitten. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat, die Ablehnung der OM 983 zu überdenken und um eine erneute Überprüfung der Anregung in der OM 983, die Verkehrsführung durch eine Einbahnstraßenregelung so zu regeln, dass entgegenkommende Verkehre in diesen beiden Straßen verhindert werden. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 144/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 144/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 7 am 24.05.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 144/7 wurde zurückgezogen.
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2022, OF 146/7 Betreff: Weiterer Spielsalon in Lorscher Straße 7 bis 9 Der Ortsbeirat 7 fordert den Magistrat, auf umgehend die Rechtmäßigkeit der geplanten Etablierung eines Spielsalons in der Lorscher Straße 7 - 9 zu prüfen. Laut Hessischen Spielhallengesetz vom 28.06.2012 § 2, Absatz 2, Satz 1 ist ein Abstand von 300 m Luftlinie zum nächsten Spielsalon vorgeschrieben. Der nächste Spielsalon befindet sich zur Zeit an der Straßenecke Lorscher Straße / Alexanderstraße und es besteht auf keinen Fall der gesetzlich vorgeschriebenen Abstand. Zurzeit wird das Ladengeschäft, bisher ein Zeitungs- und Tabakladen, renoviert und die dort tätigen Arbeiter wurden offensichtlich angewiesen, die Nachfolge für das Geschäft ‚geheim' zu halten. Glücklicherweise ist Rödelheimer Bürgern in der Nachbarschaft gelungen, diese ‚Geheimhaltung' zu durchbrechen. Sollte die Prüfung die offensichtliche Unrechtmäßigkeit bestätigen, ist die Zulassung für das Betreiben des Spielsalons umgehend zu versagen oder zurückzunehmen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1878 2022 Die Vorlage OF 146/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2022, OF 130/7 Betreff: Halteverbotszonen und Feuerwehrzufahrten mit Radbügeln freihalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, an folgenden Stellen Radbügel zu errichten, um die Kapazitäten für parkende Fahrräder deutlich zu erhöhen und sie aus sicherheitstechnischen Gründen freizuhalten: 1. Alexanderstr. 27, vor Pappmarché (Halteverbot) 2. Alexanderstr. 59a (schraffierte Fläche neben der Feuerwehrzufahrt gegenüber der Metzgerei Heinrich) Begründung: Auf dem Weg zu einer menschengerechten und fahrradfreundlichen Stadt fehlen auch in unserem Ortsbezirk noch ausreichende Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Diese kommen auch dem lokalen Einzelhandel zugute. Daneben können natürlich an den betroffenen Stellen keine Autos mehr rechtswidrig abgestellt werden und somit wird die Einsehbarkeit in den fließenden Verkehr erhöht, was zusätzlich zur Verkehrssicherheit aller Beteiligten beiträgt. Abbildung 1 Alexanderstraße vor Pappmarché, Quelle: privat Abbildung 2 Alexanderstraße 59a, Quelle: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1875 2022 Die Vorlage OF 130/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2022, OF 93/7 Betreff: Fahrrad-Piktogramme auf der Thudichumstraße und dem Hausener Weg Der Magistrat wird gebeten, in der Thudichumstraße, sowohl in der nördlichen als auch in der südlich gelegenen Straßenhälfte, insbesondere vor dem REWE-Supermarkt, die Fahrrad- Piktogramme auf der Fahrbahn zeitnah zu ergänzen. Darüber hinaus sollten die vorhandenen Piktogramme in der Thudichumstraße und dem Hausener Weg erneuert werden. Begründung: Die verkehrliche Situation in der Thudichumstraße im Bereich zwischen Trümpertstraße und der Kreuzung Lorscher Straße/Reichsburgstraße ist durch die Neubauten sehr unübersichtlich geworden: - Im Bereich des REWE-Supermarktes, ebenso wie bei den Neubauten der Senioren-Wohnanlage und dem neuen Wohnhaus sind Markierungen (entsprechend der Straßenverkehrsordnung) für einen Fahrradweg auf dem Bürgersteig entfallen. Dadurch nutzen die Fußgänger:innen den Bürgersteig in der gesamten Breite. - Die Situation setzt sich im Bereich Post und gegenüberliegend dem Penny-Markt fort. Durch parkende Autos wird der frühere Fahrradweg zusätzlich blockiert, ohne dass Markierungen auf der Fahrbahn die Nutzung für Fahrräder angeben. - Auch im Bereich der Bushaltestelle Ecke Thudichumstraße/Reifenberger Straße müsste klar sein, dass die FahrradfahrerInnen auch die Straße benutzten können. Durch die Reste der Markierung auf dem Bürgersteig wird den Autofahrern suggeriert, die Fahrradfahren auf der Straße unrechtmäßig ist. Mit dem Auftragen und Erneuern der Piktogramme sollte kurzfristig eine größere Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer:innen geschaffen werden. Davon unabhängig ist eine Prüfung von roten Fahrradstreifen zur sicheren Kennzeichnung von Radwegen. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 7 am 18.01.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1388 2022 Die Vorlage OF 93/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: die_farbechten-LINKE.
Es existiert eine Idee den Hausener Weg/Thudichumstraße mit einem generellen Tempolimit 30 zu versehen. Dieses Thema wird unter den Anwohnern bei Nebenan.de sehr kontrovers diskutiert. Es gibt nicht nur Befürworter für ein generelles Tempolimit auf diesem Abschnitt. Sicherheit und Lärmbelastung und ein sinnvoller Verkehrsfluss müssen nicht unbedingt generelle Widersprüche sein. Ich würde dafür plädieren erst mal seitens der Stadt Frankfurt folgende Dinge zu prüfen: 1. Lärmmessung Tag und Nacht 2. Geschwindigkeitsmessungen Tag und Nacht Mit diesen Ergebnissen sollte man dann an weitere konstruktive Überlegungen eine Lösung finden. Was ich generell auf dieser Straße zur Verkehrsberuhigung gut fände, was auch vielen Fußgängern helfen würde, wären noch 1 bis 2 Zebrastreifen mit ganz leichten Erhebungen, ähnlich Kurhessenstraße. Das wäre kostengünstig und würde die Aufmerksamkeit der zu schnellen Autofahrer, die es leider überall gibt, zumindest fordern.
Es existiert eine Idee den Hausener Weg/Thudichumstraße mit einem generellen Tempolimit 30 zu versehen. Dieses Thema wird unter den Anwohnern bei Nebenan.de sehr kontrovers diskutiert. Es gibt nicht nur Befürworter für ein generelles Tempolimit auf diesem Abschnitt. Sicherheit und Lärmbelastung und ein sinnvoller Verkehrsfluss müssen nicht unbedingt generelle Widersprüche sein. Ich würde dafür plädieren erst mal seitens der Stadt Frankfurt folgende Dinge zu prüfen: 1. Lärmmessung Tag und Nacht 2. Geschwindigkeitsmessungen Tag und Nacht Mit diesen Ergebnissen sollte man dann an weitere konstruktive Überlegungen eine Lösung finden. Was ich generell auf dieser Straße zur Verkehrsberuhigung gut fände, was auch vielen Fußgängern helfen würde, wären noch 1 bis 2 Zebrastreifen mit ganz leichten Erhebungen, ähnlich Kurhessenstraße. Das wäre kostengünstig und würde die Aufmerksamkeit der zu schnellen Autofahrer, die es leider überall gibt, zumindest fordern.
Ich wohne direkt an der Straße des Hausener Weges , und manchmal habe ich das Gefühl durch meine Wohnräume verläuft eine Rennstrecke. Vor allem Nachts ist es teilweise sehr laut, da hier auch manche Zeitgenossen eher mit Tempo 100 den Hausener Weg runter und hoch rasen. Sehr unangenehm. Ich schlage deswegen vor, den Hausener Weg von Tempo 50 runter auf Tempo 30 zu setzen. Das hätte schon einen Effekt. Da sind viele weitere Anwohner sicher auch sehr glücklich wenn eine Anpassung vorgenommen wird. Wenn es zumindest für die Nachtzeit umgesetzt werden würde, z.B. von 22-6 Uhr , das wäre schon eine tolle Sache.
Für mehr Sicherheit auf dieser engen Durchgangsstraße in Rödelheim, auf der viel zu häufig viel zu schnell gefahren und insbesondere die rote Ampel an der Kreuzung Trümpertstr. (Schulkinder!) als Anreiz gesehen wird, so richtig Gas zu geben. Deshalb: Tempo 30 auch hier - auf der Lorscher Str. um die Ecke funktioniert das schließlich auch.
Nach Beendigung der Bauarbeiten am Rewe-Markt wurde der östliche Teil der Trümpertstraße als Einbahnstraße ausgewiesen. Im Gegensatz zu den zahlreichen Einbahnstraßen in der Umgebung ist dieser Abschnitt nicht für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben. Die Straße ist nicht schmaler als zum Beispiel die Assenheimer Straße, welche für den Radverkehr freigegeben ist, und wie diese Teil einer 30-Zone. Die Trümpertstraße ist eine wichtige Verbindung für Radfahrende, um über die Assenheimer Straße und den Friedel-Schomann-Weg in den Brentanopark zu gelangen. Die Alternative führt über die stark befahrene Thudichumstraße. Durch die Freigabe würde sich also nicht nur der Weg verkürzen sondern auch die Gefährdung von Radfahrenden verringert.
Nach Beendigung der Bauarbeiten am Rewe-Markt wurde der östliche Teil der Trümpertstraße als Einbahnstraße ausgewiesen. Im Gegensatz zu den zahlreichen Einbahnstraßen in der Umgebung ist dieser Abschnitt nicht für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben. Die Straße ist nicht schmaler als zum Beispiel die Assenheimer Straße, welche für den Radverkehr freigegeben ist, und wie diese Teil einer 30-Zone. Die Trümpertstraße ist eine wichtige Verbindung für Radfahrende, um über die Assenheimer Straße und den Friedel-Schomann-Weg in den Brentanopark zu gelangen. Die Alternative führt über die stark befahrene Thudichumstraße. Durch die Freigabe würde sich also nicht nur der Weg verkürzen sondern auch die Gefährdung von Radfahrenden verringert.