Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 492/7 Betreff: Photovoltaik auf öffentlichen Dächern Laut Pressemitteilung der Stadt Frankfurt vom 20.2.2025 sollen "Die Anstrengungen ... noch intensiviert werden. Daher bereitet das Dezernat für Bildung, Immobilien und Neues Bauen einen Magistratsvortrag vor, um in den nächsten Jahren mit einem Volumen von rund 40 Millionen Euro städtische Dächer zu sanieren und mit Photovoltaikanlagen auszustatten." Laut Bericht des Magistrats B 404 vom 28.10.2024 stehen im Ortsbezirk 7 folgende städtische Bildungseinrichtungen für Dach-Photovoltaikausbau zur Verfügung. Auf den Dächern der Liebigschule bzw. des Gymnasium Nord sind bereits Anlagen mit 210 bzw. 150 kWp installiert. Brentanoschule und Turnhalle 130 kWp Hermann Luppe Schule und -Haus 99 kWp Kerschensteinerschule 99 kWp Michael Ende Schule und Kinderzentrum Niddagaustraße (KiZ 17) 50 kWp Kinderzentrum Stichelstraße (KiZ 100) 99 kWp Kinderzentrum Lötzener Straße (KiZ 67) 60 kWp Kinderzentrum Kollwitzstraße (KiZ 85) 60 kWp (baugleich) Kinderzentrum Biedenkopfer Weg (KiZ 104) 60 kWp (baugleich) Kinderzentrum Praunheimer Hohl (KiZ 16) 60 kWp (baugleich) Es wird berichtet, dass stadteigene Dachflächen vorzugsweise an Anlagenbetreiber verpachtet werden. Dem entnehmen wir, dass die Stadt selbst keine Dach-Photovoltaik-Anlagen baut. Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, über den Sachstand zu berichten, insbesondere, ob die Dachflächen ausgeschrieben oder ob Pachtverträge abgeschlossen bzw. in Planung sind, falls nicht, dies zügig umzusetzen. Der Magistrat wird gebeten zu erfragen, wie der Photovoltaikausbau auf Gebäuden der stadtnahen Stiftungen und städtischen Beteiligungsgesellschaften voranschreitet, die im Gebiet des Ortsbezirk 7 liegen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2025, OF 483/7 Betreff: Keine Ausreden mehr: Tempo 30 auf der Thudichumstraße und dem Hausener Weg endlich einführen! Vorgang: OM 4686/23 OBR 3; ST 16/25; OM 4786/23 OBR 7; ST 75/25 Erneut hat der Magistrat die Anregung des Ortsbeirats zurückgewiesen auf der Thudichumstraße sowie dem Hausener Weg Tempo 30 einzuführen. In der ST 75/25 wird darauf verwiesen, dass es keine ausreichende Anordnungsgrundlage gäbe. Ausnahmen von der Regelgeschwindigkeit Tempo 50 könnten "nur ‚im unmittelbaren Bereich von [...] Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern' statthaft" sein. Kurios ist, dass ausgerechnet die aufgeführten Tatbestände für die Situation an der Thudichumstraße und dem Hausener Weg zutreffend sind. Nicht nur führt hier der Schulweg der Kinder, die zur Michael-Ende-Schule gehen, entlang, auch liegen das Seniorenpflegeheim Domicil (Thudichumstraße 9) und das Sozial- und Rehazentrum West (Alexanderstraße 94-96) entweder direkt an der Straße, zumindest aber mal in unmittelbarer Umgebung. Auch der Rödelheimer Kinderbeauftragte und der Elternbeirat des Kinderzentrums Niddagaustraße (KiZ 17) fordern die Einführung der Tempobeschränkung. Am 26.09.2024 fand eine lautstarke Demo an der Ecke Thudichumstraße/Trümpertstraße statt. Entsprechend des neuen Straßenverkehrsgesetzes, das aus der Einigung von Bundestag und Bundesrat hervorgegangen ist, soll es Kommunen ermöglicht werden, Tempo 30 "entlang von hochfrequentierten Schulwegen" einzurichten. Zudem soll es vereinfacht werden zwei Tempo 30-Zonen miteinander zu verknüpfen, sog. Lückenschluss (max. 500m). Gemäß der ST 16/25 soll die dazu nötige Verwaltungsvorschrift im Mai 2025 vorliegen. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird beauftragt, die neuen gesetzlichen Gegebenheiten zu nutzen, um Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener Weg auszuweisen. Das Argument der Verkehrssicherheit überwiegt gegenüber dem Zeitverlust des Busses M34, der zu den Spitzenverkehrszeiten sowieso oft im Stau steht. Die von der traffiQ auf 36.000 € bezifferten Mehrkosten für Personal und Fahrzeuge werden getragen und die Änderung zum nächsten Fahrplanwechsel umgesetzt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4686 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4786 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 16 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 75 Beratung im Ortsbeirat: 7
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2025, OF 474/7 Betreff: Engstelle auf dem Bürgersteig Hausener Weg/Ecke Ludwig-Landmann-Straße (stadteinwärts) entschärfen Mit dem Fahrrad vom Hausener Weg kommend, befindet sich vor der Kreuzung zur Ludwig-Landmann-Straße eine unübersichtliche Stelle: Der Radverkehrist hier auf Höhe des Taxistands auf dem Gehweg freigegeben, dies wissenaber - vermutlich auch wegen fehlender Bodenmarkierungen - nicht alle Fußgänger*innen. Das dort angebrachte Schild weist nur in Blickrichtung Ludwig-Landmann-Str. darauf hin. Für Radfahrende und Fußgänger*innen, die den geteilten Geh- und Radweg auf dem Hausener Weg nutzen, um entlang der Ludwig-Landmann-Straße Richtung Süden/ Innenstadt ihren Weg fortzusetzen oder die Ludwig-Landmann-Straße zu queren, bedeutet die Verengung auf dieser Höhe ein zu vermeidendes Gefährdungspotential. Ursächlich dafür ist die Positionierung des Taxistands, die Verschwenkung der Fahrbahn und eine Laterne, die sich mittig auf dem Geh- und Radweg befindet. Dies führt dazu, dass zwischen den Stahlabweisern als Abgrenzung zur Straße wenig Platz ist. Rechts davon liegend ist nach Abschluss der vorher parallel verlaufenden Mauer, auch eine rechteckige Grünfläche mit einem Baum und einem Strauch angelegt. Hinzu kommt, dass hier gerne auch E-Scooter abgestellt werden. Gegenseitige Rücksichtnahme ist in jedem Fall erforderlich, besonders wenn viele Menschen von oder zur U-Bahn unterwegs sind. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat sich die Situation anzuschauen und dem Ortsbeirat Maßnahmenvorschläge zu unterbreiten, die zur Entschärfung und höherer Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen beitragen. Sofern die Umsetzung in Zusammenhang mit dem Radkonzept Nord steht, bittet der Ortsbeirat um Auskunft, wann mit tiefergehenden Ergebnissen der Konzeption der zukünftigen Wegeführung zu rechnen ist. Quelle: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 475/7 Betreff: Sperrmüll Schenckstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass an der Schenckstraße/Ecke Reifenberger Straße und den anderen bekannten Stellen im Stadtteil, Mitarbeiter der FES regelmäßige Kontrollen durchführen und nicht nur nach Beschwerden der Anwohner über wilden Sperrmüll, mehr oder weniger schnell darauf reagieren. Begründung: An der Schenckstraße/ Ecke Reifenberger Straße hat sich ein "beliebter Platz" für wilden Sperrmüll etabliert. Immer wieder werden dort größere oder kleinere Menge Müll entsorgt. Auch über die Weihnachtsfeiertage hatte sich dort wieder Abfall angesammelt. Abgesehen davon, dass dies kein schöner festlicher Anblick ist, besteht immer die Gefahr, dass solche Müllhaufen an Silvester angezündet werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2024, OF 454/7 Betreff: Sicheren und ungehinderten Schulweg im Hausener Weg schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten sich mit dem Eigentümer bzw. Pächter der Liegenschaft Hausener Weg 120 in Verbindung zu setzten und darauf einzuwirken, dass auf dem Grundstück vor dem Eingang ein Abstellplatz für Fahrräder geschaffen wird. Begründung: Da der Gehweg, der an dem Grundstück, Hausener Weg 120 vorbeiführt als Schulweg ausgewiesen ist, hat die Stadt vor dem Grundstück Poller angebracht. Nun werden diese Sperrbügel von den Bewohnern als Fahrradabstellplätze zahlreich in Beschlag genommen, wodurch ein sicheres Benutzen des Gehwegs nicht mehr möglich ist. Weder Kinder noch Kinderwagen oder gehbehindere Personen mit Rollator oder Rollstuhl können den Fußweg ungehindert und gefahrlos nutzen. Auf dem Gelände böte sich genügend Platz für eine Fahrrad-Abstellfläche. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6178 2024 Die Vorlage OF 454/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen farbechte/Linke (= Ablehnung); GRÜNE und SPD (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2024, OF 417/7 Betreff: Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße unterstützen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92/23, Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen), die Durchführung des Nachbarschafts- und Straßenfestes in der Hattsteiner Straße mit einer Summe von bis zu 2500,- Euro zu unterstützen. Begründung: Das Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße soll am 17. August zum dritten Mal unter dem Motto "Nachbarschaftsfest für Alle" stattfinden. Das Gebiet "Hattsteiner Straße/ Niddagaustraße" in Rödelheim-Ost liegt fernab von sozialer und kultureller Infrastruktur des Stadtteils Rödelheim. Mit der nachbarschaftlichen Initiative ist es gelungen in diesem Teil Rödelheims einen wichtigen sozialen und kulturellen Impuls zu setzen. Planung und Koordination erfolgt über bestehende informelle Nachbarschaftskontakte. Die Vorbereitung erfolgt eigenständig durch die Anwohnerschaft. Zum Nachbarschaftsfest gehören neben Essen und Speisen ein musikalisches Bühnenprogramm, an dem vor allem Musikgruppen aus der unmittelbaren Umgebung beteiligt sind. An Infoständen können sich Rödelheimer Vereine präsentieren oder Einzelpersonen aus der Nachbarschaft mit ihrem ehrenamtlichen Engagement präsentieren. Während das Kultur- und Begleitprogramm des Festes weitgehend ehrenamtlich und unentgeltlich geleistet wird, können die Kosten der Infrastrukturmaßnahmen des Festes voraussichtlich nur zu einem geringen Teil durch Einnahmen gedeckt werden. Der notwendige Förderantrag wird durch die Organisator*innen beim Kulturamt gestellt. Der vorläufige Kostenplan geht von folgenden Kosten aus: - Genehmigung und Absperrung der Straße / ca. 800 Euro - Bereitstellung von Toilettenkabinen / ca. 500 Euro - Bereitstellung von Biertischgarnituren / ca. 250 Euro - Bereitstellung von Sonnenschirmen u.ä. als Schattenspender/ ca. 250 Euro - Kosten für Bühne und Bühnentechnik / ca. 1500 Euro - Kosten für GEMA/ ca. 300 Euro - Plakate / Handzettel ca. 400 Euro - Spielmobil , 4 Std. 600 Euro - Gagen bzw. Fahrtkosten für Bands ca. 1000 Euro Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 25.06.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 58 2024 Die Vorlage OF 417/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Initiative vom 25.06.2024, OI 58 entstanden aus Vorlage: OF 417/7 vom 25.06.2024 Betreff: Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße unterstützen Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V. § 3563/23 Der Magistrat wird gebeten, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92, Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen"), die Durchführung des Nachbarschafts- und Straßenfestes in der Hattsteiner Straße mit einer Summe von bis zu 2.500 Euro zu unterstützen. Das Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße soll am 17. August zum dritten Mal unter dem Motto "Nachbarschaftsfest für Alle" stattfinden. Das Gebiet Hattsteiner Straße/Niddagaustraße in Rödelheim-Ost liegt fernab von sozialer und kultureller Infrastruktur des Stadtteils Rödelheim. Mit der nachbarschaftlichen Initiative ist es gelungen, in diesem Teil Rödelheims einen wichtigen sozialen und kulturellen Impuls zu setzen. Planung und Koordination erfolgt über bestehende informelle Nachbarschaftskontakte. Die Vorbereitung erfolgt eigenständig durch die Anwohnerschaft. Zum Nachbarschaftsfest gehören neben Essen und Getränken ein musikalisches Bühnenprogramm, an dem vor allem Musikgruppen aus der unmittelbaren Umgebung beteiligt sind. An Infoständen können sich Rödelheimer Vereine präsentieren oder Einzelpersonen aus der Nachbarschaft mit ihrem ehrenamtlichen Engagement präsentieren. Während das Kultur- und Begleitprogramm des Festes weitgehend ehrenamtlich und unentgeltlich geleistet wird, können die Kosten der Infrastrukturmaßnahmen des Festes voraussichtlich nur zu einem geringen Teil durch Einnahmen gedeckt werden. Der notwendige Förderantrag wird durch die Organisator*innen beim Kulturamt gestellt. Der vorläufige Kostenplan geht von folgenden Kosten aus: - Genehmigung und Absperrung der Straße ca. 800 Euro; - Bereitstellung von Toilettenkabinen ca. 500 Euro; - Bereitstellung von Biertischgarnituren ca. 250 Euro; - Bereitstellung von Sonnenschirmen u. Ä. als Schattenspender ca. 250 Euro; - Kosten für Bühne und Bühnentechnik ca. 1.500 Euro; - Kosten für GEMA ca. 300 Euro; - Plakate/Handzettel ca. 400 Euro; - Spielmobil, vier Std. 600 Euro; - Gagen bzw. Fahrtkosten für Bands ca. 1.000 Euro. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Versandpaket: 03.07.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2024, OF 404/7 Betreff: Verkehrsberuhigung an der Hausener Niddabrücke Vorgang: OM 5120/24 Seit der Fertigstellung und Eröffnung der neuen Hausener Niddabrücke (Hans-Busch-Brücke) mehren sich Beschwerden über den motorisierten Verkehr an dieser Stelle. Berichten zufolge wird das erlaubte Tempo 30 deutlich überschritten und die Einbahnstraßenregelung häufig ignoriert. Das ist einerseits ein Problem für alle, die ohne Auto die Brücke überqueren wollen, andererseits auch für die, die auf dem Weg parallel zur Nidda per Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind. Es ist zu beachten, dass dieser Bereich zum Schulweg der Kerschensteiner Schule gehört und damit die Sicherheit der Kinder auf diesem gefährdet wird. Weiterhin sind insbesondere am Hausener Weg 120 (Wohnanlage für Studierende und Geflüchtete) gefährliche Situationen vorgekommen, z.B. für dort spielende Kinder und Zufußgehende. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Die OM 5120/24 schnellstmöglich umzusetzen. 2. Zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen (z.B. erhöhte Kontrollen, Stoppschilder, (Rot-)Markierungen, Aufplasterungen, Anhebungen der Fahrbahn, Bodenwellen, versetzte mobile Begrünungen auf der Brücke) eine weitere Entschärfung der Situation erreicht werden kann. 3. Autofahrer*innen frühzeitiger auf den Schulweg zur Kerschensteiner Schule hinzuweisen 4. Das kurze Stück zwischen der Brücke und dem Friedhofsparkplatz dem verkehrsberuhigten Bereich hinzuzuschlagen und diesen entsprechend zu erweitern. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5120 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7 am 28.05.2024, TO I, TOP 13 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffern 1. und 4. getrennt vom Rest der Vorlage OF 404/7 abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5508 2024 Die Vorlage OF 404/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer zwei vor der Klammer "Sofortmaßnahmen zu ergreifen" und nach der Klammer "um die Situation zu entschärfen" lautet. Abstimmung: Ziffern 1. und 4.: GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU (= Ablehnung); FDP, BFF und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Rest der Vorlage: Annahme bei Enthaltung BFF
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Initiative vom 16.01.2024, OI 43 entstanden aus Vorlage: OF 357/7 vom 02.01.2024 Betreff: Benennung der neuen Hausener Nidda-Brücke nach Hans Busch 1. Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die neue Nidda-Brücke im Stadtteil Hausen (Verbindung Hausener Obergasse - Hausener Weg) nach Hans Busch zu benennen. 2. Falls dies für eine Brückenbenennung erforderlich ist, ist der Name Hans Busch zuvor in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen aufzunehmen 3. An der Brücke ist zeitnah eine Gedenktafel zum Gedenken an Hans Busch anzubringen. Hans Busch ist am 28.11.2019 im Alter von 89 Jahren verstorben und hat bis zu seinem Tode in Hausen gelebt und war dem Stadtteil über viele Jahre sehr verbunden. Hans Busch war Stadtältester und gehörte von 1977 bis 2011 der SPD-Fraktion der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt am Main an. Von 1989 bis 1997 war er als Mitglied des Präsidiums der Stadtverordnetenversammlung in herausgehobener Funktion tätig, von 1989 bis 1993 als Stadtverordnetenvorsteher und von 1993 bis 1997 als stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher. Sein langjähriges und herausragendes ehrenamtliches Engagement wurde mit den Römerplaketten in Bronze, Silber und Gold gewürdigt. Am 29. September 2011 verlieh ihm die Stadtverordnetenversammlung die Ehrenbezeichnung "Stadtältester". Sein langjähriges Engagement für den Stadtteil und das Vereinsleben in Hausen haben die Hausener Sportvereine mit Unterstützung des Arbeitskreises Hausen - ein Zusammenschluss von Vereinen und Organisationen aus dem Stadtteil - bewogen, eine Benennung der seinerzeit noch im Bau befindlichen neuen Nidda-Brücke nach Hans Busch vorzuschlagen. Die Brücke ist nunmehr fertiggestellt und kann zeitnah nach Hans Busch benannt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 24.01.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2024, OF 357/7 Betreff: Benennung der neuen Hausener Nidda-Brücke nach Hans Busch 1. Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert die neue Nidda-Brücke im Stadtteil Hausen (Verbindung Hausener Obergasse - Hausener Weg) nach Hans Busch zu benennen. 2. Falls dies für eine Brückenbenennung erforderlich ist, ist der Name Hans Busch zuvor in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen aufzunehmen. 3. An der Brücke ist zeitnah eine Gedenktafel an Hans Busch anzubringen. Begründung: Hans Busch ist am 28.11.2019 im Alter von 89 Jahren verstorben und hat bis zu seinem Tode in Hausen gelebt und war dem Stadtteil über viele Jahre sehr verbunden. Hans Busch war Stadtältester und gehörte von 1977 bis 2011 der SPD-Fraktion der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt am Main an. Von 1989 bis 1997 war er als Mitglied des Präsidiums der Stadtverordnetenversammlung in herausgehobener Funktion tätig, von 1989 bis 1993 als Stadtverordnetenvorsteher und von 1993 bis 1997 als stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher. Sein langjähriges und herausragendes ehrenamtliches Engagement wurde mit den Römerplaketten in Bronze, Silber und Gold gewürdigt. Am 29. September 2011 verlieh ihm die Stadtverordnetenversammlung die Ehrenbezeichnung "Stadtältester". Sein langjähriges Engagement für den Stadtteil und das Vereinsleben in Hausen haben die Hausener Sportvereine, mit Unterstützung des Arbeitskreis Hausen - ein Zusammenschluss von Vereinen und Organisationen aus dem Stadtteil - bewogen, eine Benennung der seinerzeit noch im Bau befindlichen neuen Nidda-Brücke nach Hans Busch vorzuschlagen. Die Brücke ist nunmehr fertiggestellt und kann zeitnah nach Hans Busch benannt werden. Antragsteller: CDU SPD FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO I, TOP 12 Auf Wunsch der farbechte/LINKE-Fraktion wird über Ziffer 3. der Vorlage OF 357/7 getrennt vom Rest der Vorlage abgestimmt. Beschluss: Initiative OI 43 2024 Die Vorlage OF 357/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen 1 farbechte/LINKE (= Ablehnung); GRÜNE und 2 farbechte/LINKE (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen farbechte/LINKE (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)
Parteien: CDU, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2023, OF 346/7 Betreff: Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener Weg Vorgang: V 1662/20 Der Straßenabschnitt zwischen Lorscher Straße und Ludwig-Landmann-Straße, der im vorderen Teil Thudichumstraße und und im hinteren Teil Hausener Weg heißt, ist - mit Ausnahme der Ludwig-Landmann-Straße selbst - der einzige Straßenzug in Rödelheim östlich des Bahnhofs, wo noch Tempo 50 gilt. Insbesondere vor dem REWE (Thudichumstraße 18-22) und wegen des Schulwegs zu den Standorten der Michael-Ende-Schule in der Assenheimer Straße und der Niddagaustraße queren viele Menschen die Straße, nicht nur an der Ampel an der Trümpertstraße. Außerdem dürfen Radfahrende gemeinsam mit den Bussen der Linie M34 und dem Autoverkehr die pro Fahrtrichtung einspurige Straße nutzen. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Thudichumstraße Tempo 30 anzuordnen, sobald die neue Novelle der Straßenverkehrsordnung (STVO) rechtskräftig ist und dies dadurch ermöglicht wird. Begründung: Die Straßenverkehrsgesetz-Novelle 2023 und die angepasste STVO erleichtert Kommunen die Einführung von Tempo 30-Zonen aus Gründen des Klimaschutzes, der Gesundheit und städtebaulicher Entwicklung, entlang vielbefahrener Schulwege und Fußgängerüberwegen. Dies wurde vom Bundestag am 20. Oktober beschlossen. Insbesondere aufgrund des dort verlaufenen Schulwegs lässt sich Tempo 30 auf der Thudichumstraße bzw. dem Hausener Weg begründen. Es ist nicht das erste Mal, dass sich der Ortsbeirat mit diesem Thema beschäftigt, letztmalig mit der Vorlage V 1662/20. In den bisherigen Stellungnahmen des Magistrats und auch den Ausführungen der TraffiQ zufolge wurden stets erhöhte finanzielle Aufwendungen (aktuell ca. 36.000 €) und ein Mehrbedarf an Fahrzeugen und Personal ins Feld geführt, die angesichts der Fahrzeitverlängerung von einer Minute auf der ein Kilometer langen Strecke entstehen würden. Aus dem Ortstermin am 15.09.2023, der an der Einmündung Thudichumstraße/Trümpertstraße zur Schulwegsicherung stattfand, ging hervor, dass ein neuer Anlauf unternommen werden sollte. In der Abwägung waren sich die Beteiligten einig, dass die Abwägung zugunsten der Sicherheit der Kinder getroffen werden sollte. Angesichts des Vorfalls am 27.09.2023, bei dem ein Kind angefahren wurde, zählt dieses Argument noch einmal stärker. Antragsteller: GRÜNE die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.06.2020, V 1662 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4786 2023 Die Vorlage OF 346/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/LINKE gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2023, OF 345/7 Betreff: Sanierung des Niddauferwegs von der Brücke Hausener Weg bis zum Anglerheim Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Wiederherstellung der Fuß- und Fahrradwege entlang der Nidda im Bereich Hausener Brücke den Teilabschnitt von der Brücke Hausener Weg zum Anglerheim Rödelheim zu sanieren. Begründung: Die Baumaßnahmen, aber auch die Wetterlagen haben dazu geführt, dass der viel genutzte Niddauferweg zwischen Hausener Brücke und Anglerheim Rödelheim besonders an den tieferliegenden Bereichen aufweicht und verschlammt. Insgesamt scheint dieser Bereich überfällig für eine grundlegende Erneuerung. Im Zuge der Wiederherstellung der Fuß- und Fahrradwege und Bereiche rund um den Neubau der Hausener Brücke sollte eine Sanierung des Teilabschnitts mit gemacht werden. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4785 2023 Die Vorlage OF 345/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2023, OF 327/7 Betreff: Neugestaltung Reifenberger Straße nach Sanierung: Pflanzung von Bäumen und SiGlinde-Konzept berücksichtigen Vorgang: NR 662/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Reifenberger Straße zu sanieren und anschließend eine Neuplanung durchzuführen. Dabei sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden: 1) Aufgrund des vergleichsweise breiten Straßenquerschnitts sollen - wo möglich - Baumpflanzungen vorgesehen werden, z.B. aus dem Programm zur Pflanzung von 10.000 neuen Stadtbäumen für Frankfurt bis 2030 (NR 662). Hierfür können auch teilweise Parkplätze entfallen, um den Gehweg nicht weiter einzuschränken. 2) Die Kreuzung Niddagaustraße/ Reifenberger Straße soll nach den Kriterien des SiGlinde - Kreuzungsmodells des Frankfurter Radentscheides (https://www.radentscheid-frankfurt.de/2022/01/siglinde-unser-modell-fuer-kleine -kreuzungen/) umgebaut werden. Wenn dies nicht vollständig umgesetzt werden kann, bittet der Ortsbeirat die Gründe darzulegen und zumindest Teilelemente zu realisieren. 3) zu prüfen und zu berichten, wann die Sanierung inkl. des angesprochenen Kreuzungsumbau und die Pflanzung der Bäume erfolgen kann. Begründung: Bei einer Sanierung der Reifenberger Straße in Rödelheim sollte diese dafür genutzt werden, grundlegende Veränderungen am Erscheinungsbild der Straße durchzuführen. Zum einen schlägt der Ortsbeirat vor, die Straße als einen möglichen Standort für die Pflanzung von zusätzlichen Bäumen vor, die wie in der NR 662 beschrieben und von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet, stadtweit intensiviert werden soll. Als Diese Maßnahme trägt zur Abkühlung des Straßenraums bei und ist zur Anpassung an die Klimakrise dringend erforderlich. Zweitens spricht sich der Ortsbeirat dafür aus, die o.g. Kreuzung gemäß den Kriterien des SiGlinde-Prinzips (Sicher-Gleichberechtigt-Lindgrün) umzubauen. Diese liegt sowohl auf dem Schulweg zu den weiterführenden Schulen nach Westhausen als auch zu den beiden Zweigen der Michael-Ende-Schule und viele Schüler*innen gehen hier zu Fuß bzw. fahren mit dem Rad. Eine gleichberechtigte Nutzung und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden sollten gewährleistet werden. Bisher haben die Ortsbeiräte 1,2,3,9 und 10 SiGlinde-Kreuzungen für ihren Ortsbezirk gefordert. Der Magistrat begrüßt diese und weitere Anregungen prinzipiell, verweist jedoch darauf, dass für den erfolgreichen Straßenumbau diese im aktuellen Straßenumbauprogramm enthalten sein müssen. Ebenso fließen die lokalen Gegebenheiten in die Umgestaltung mit ein. Dies bedeutet auch, dass alle oder auch nur einige passende Elemente umgesetzt werden können. Neben der Unterbindung von Falschparker*innen, der klimagerechten Gestaltung des Straßenraums, sollen auch Lade- und Lieferzonen vorgehalten werden. Dies kann für das Lokal "Zur Reifenburg" von Vorteil sein. Selbstverständlich soll dessen Betrieb nicht dadurch gefährdet werden, ganz im Gegenteil: Die Umgestaltung kann dazu beitragen die Probleme zwischen der Außengastronomie und dem Fuß-/Radweg an der Stelle zu lösen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 662 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 327/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 7 am 10.10.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4550 2023 Die Vorlage OF 327/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff das Wort "nach" durch das Wort "bei" ersetzt wird, der erste Satz des Tenors folgende Fassung erhält: "Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, folgende Aspekte in die Planungen zur Sanierung der Reifenberger Straße zu integrieren und darüber zu berichten, wann die Sanierung inkl. der Neuplanung des Straßenraums sowie die Pflanzung der Bäume erfolgen kann" und Ziffer 3 des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, farbechte/LINKE und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2023, OF 311/7 Betreff: Versenkte Altglascontainer und Entsieglung - Maßnahmen gegen Vermüllung an der Straßenecke Reifenberger/Schenckstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. die derzeit vorhandenen zwei Altglascontainer zu ersetzen durch versenkte Altglascontainer. 2. Begleitend sollte durch eine entsprechende Markierung ein Zuparken der Straßenecke verhindert werden. 3. Darüber hinaus wäre zu prüfen und zu berichten, - ob die Litfaßsäule entfernt werden könnte und - ob die versiegelte Hausecke entsiegelt und begrünt werden könnte. Begründung: Die Situation in der Ecke Reifenberger/Schenckstraße ist derzeit eine Einladung zum Abladen von Sperrmüll: Altglascontainer sind leider häufig umstellt von nicht abgeholtem Leergut, die schlecht einsehbare Ecke zwischen zwei Häusern ist gepflastert und bietet eine freie Fläche. Die Beschwerden über Vermüllung haben sich in der letzten Zeit gehäuft. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 21 Es besteht Einvernehmen, über die Vorlage OF 311/7 ziffernweise abzustimmen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4186 2023 1. Ziffer 1. der Vorlage OF 311/7 wird abgelehnt. 2. Ziffern 2. und 3. der Vorlage OF 311/7 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, FDP und BFF gegen farbechte/LINKE und fraktionslos (= Ablehnung); GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) Ziffer 3.: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2023, OF 310/7 Betreff: Parksituation Alexanderstraße/Kreuzung Trümpertstraße Am Gebäude in der Alexanderstraße 61 befindet sich derzeit eine Baustelle, die auch schon durch Beton in der Kanalisation überregionale Bekanntheit erlangt hat. Seit die Straße wieder frei ist, wird der Gehweg durch halb auf dem Gehweg parkende Autos blockiert. Zwar ist die Fahrbahn wegen der Baustelle etwas beengt, bis vor den Kanalarbeiten haben Autos trotz einer vergleichbaren Situation den Gehweg nicht zum Parken genutzt. Wegen der Baustelle steht allerdings nur der Gehweg auf dieser Seite der Alexanderstraße zur Verfügung (auch für den dort langführenden Schulweg). Ein Schild, welches Parken auf dem Gehweg erlaubt/ anweist, existiert nicht. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie lange wird die Baustelle voraussichtlich andauern? 2. Wie gedenkt der Magistrat, die Verkehrssicherheit in diesem Abschnitt zu lösen? 3. Wie gedenkt der Magistrat, die falsch parkenden Autos davon abzuhalten, den Gehweg zu blockieren? Foto Quelle: eigene Aufnahme der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4185 2023 Die Vorlage OF 310/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die unter Ziffer 1. bis 3. aufgeführten Fragen gestrichen und durch folgenden Satz ersetzt werden: "Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, ein temporäres Parkverbot zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer herzustellen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2023, OF 302/7 Betreff: Sicherstellung der nachschulischen Betreuung für die Schulanfänger*innen 2023 in den Grundschulen des Ortsbezirks 7 Vorgang: OM 4142/19; ST 1743/19; OM 4665/19; ST 1549/19; OM 19/21; ST 1352/22; V277/22; ST 2469/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der OBR 7 bittet den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie sind die aktuellen Zahlen aller Kindergartenkinder im letzten Kindergartenjahr im Ortsbezirk? Wie viele davon haben eine Halbtagsbetreuung? 2. Wie ist der Stand der einzelnen Schulen im Ortsbezirk bei der Ausgestaltung des Ganztages? Gibt es gegenüber der in der ST 2469/22 dargelegten Versorgungssituation für die nachschulische Betreuung an den Grundschulen im Ortsbezirk 7 Verbesserungen? Für welches Schuljahr wird die angestrebte Quote von 85% erreicht? 3. Eine große Herausforderung bestand in den vergangenen Jahren auch bei der Identifizierung von nutzbaren Liegenschaften. Welche Ergebnisse hat die Standortsuche des Stadtschulamts im Ortsbezirk 7 vorzuweisen? Bitte aufschlüsseln nach den jeweiligen Stadtteilen und Schulbezirken. 4. In der ST 1352/22 ist ausgeführt, dass die Anfrage der Kath. St. Antoniusgemeinde das Platzangebot im Kirschbaumweg 17-19 auszubauen vom Magistrat abgelehnt wurde, da in diesem Schulbezirk kein weiterer Bedarf gesehen wurde. Vertritt der Magistrat weiterhin die Auffassung, dass man sich dies angesichts der angespannten Situation leisten kann? Inwiefern könnten durch ein Überangebot andere Grundschulbezirke im Ortsbezirk 7 kompensiert werden, wo die Versorgungsquote nicht erreicht werden kann? 5. In der ST 2469/22 sind einige Kriterien zur Vergabe der Plätze, die zwischen dem Stadtschulamt und den Trägern verbindlich vereinbart worden sind, ausgeführt. Diese dienen als Grundlage für das kindernetfrankfurt. Wie werden diese prozentual gewichtet? 6. Wie gedenkt der Magistrat eine ausreichende Versorgung der nachschulischen Betreuung bis zum Jahr 2026 zu gewährleisten? Welche Umsetzungsprobleme im Hinblick auf den Rechtsanspruch 2026 bestehen aktuell? Wie sieht das detaillierte Gesamtkonzept (inkl. Dauer/Zwischenziele und deren Ergebnisse) für ganztägig arbeitende Grundschulen aus und in welcher Phase befindet es sich mittlerweile? 7. Was kann akut bis zur Einschulung nach den Sommerferien 2023 von Seiten des Magistrats getan werden, um eine "Notfallbetreuung" zu gewährleisten? 8. Laut der ST 1352/22 ist die Containerstellung an der Michael-Ende-Schule für das erste Quartal 2023 geplant gewesen. Dazu ist es jedoch nicht gekommen. Zu welchem konkreten Zeitpunkt kann damit gerechnet werden? Wie weit ist der Stand der Planungen für den Erweiterungsbau, der kurz- und mittelfristig die Raumnot an der Michael-Ende-Schule beheben soll? 9. Lässt sich an der Michael-Ende-Schule eine weitere Nutzung für die nachschulische Betreuung in den Containerbauten ermöglichen? Falls ja, stellt das Kapazitäten für Familien dar, die bisher noch keine nachschulische Betreuung zugesagt bekommen haben? Oder sind diese Räumlichkeiten bereits in den getätigten Zusagen enthalten? 10. Liegen die Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie, die in der ST 2469/22 für die Fünfzügigkeit der Michael-Ende-Schule angekündigt wurde, vor und welche Planungsschritte leiten sich daraus ab? 11. Ist es möglich, in den nächsten Jahren eher als bisher die Zu- bzw. Absagen für die nachschulische Betreuung zu machen, sodass eine größere Planbarkeit für Familien besteht? Begründung: In der vergangenen Bürger*innenfragestunde berichtete eine besorgte Mutter, dass ihre Tochter bei der Vergabe der Hortplätze nach den Sommerferien 2023 leer ausgegangen sei. Auch ein offener Brief an die zuständigen Dezernate vom 7.5.23, versandt von den Elternbeiräten der KiZ17 Niddagaustraße/ KiZ 100 Stichelstraße/ der Parklöwen sowie der Erweiterten schulischen Betreuung der Michael-Ende-Grundschule in Rödelheim unterstreichen die dramatische Situation. Dieser Zustand, den wir leider bereits aus den letzten Jahren kennen, stellt für die Eltern eine enorme Belastung dar, da vier Monate vor der beginnenden Grundschule unklar ist, ob diese ihre Berufstätigkeit weiter ausüben können. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf scheint mit dem Eintritt des Kindes in die Grundschule leider für viele Familien eine noch größere Herausforderung zu werden: Kinder, die bisher ggf. bis 17 Uhr im Kindergarten bleiben konnten, müssen nun ggf. ab mittags in der Familie betreut werden und stellen berufstätige Eltern damit vor enorme Probleme. Die Situation der nachschulischen Betreuung in unserem Ortsbezirk ist seit Jahren Anlass für Sorge der Eltern und des Ortsbeirates. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD die farbechten-LINKE. FDP BFF FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 7 am 06.06.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 687 2023 Die Vorlage OF 302/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 9. nach dem Wort "haben" die Worte "und wenn ja, welche (Anzahl an zusätzlichen Plätzen)" und unter Ziffer 11. nach dem Wort "Absagen" die Worte "gemäß transparentem Kommunikationskonzept" angehängt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, die_farbechten-LINKE., FDP, BFF, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2023, OF 284/7 Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung auf der A 66 und besonders im Bereich Westring/Fuchstanzstraße bei Hessenmobil beantragen Vorgang: B 446/14; OA 598/15 OBR 7; Beschl. D. St.-V. v. 26.02.2015, § 5675 Der Magistrat wird gebeten, bei Hessenmobil eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der A66 vom Nordwestkreuz bis zum Autobahnende Tempo 100 sowie in einem Teilabschnitt von der ersten Schilderbrücke Ausfahrt Ludwig- Landmann- Straße bis zur Autobahnbrücke Hoher Weg, vor allem im unmittelbaren Wohnbereich von Westring und Fuchstanzstraße, auf Tempo 80 zu beantragen. Begründung: Bereits in der OA 598 vom 20.01.2015 wurde vom Ortsbeirat 7 angeregt, ein Tempolimit auf der A 66 vom Nordwestkreuz bis zum Autobahnende auf Tempo 100 reduziert wird. Die Stadtverordnetenversammlung hat dem Anliegen des Ortsbeirats in ihrer 30. Sitzung vom 26.2.2015 im Rahmen der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main zugestimmt. Passiert ist aber nichts. Immer noch gilt, dass die Begrenzung von Tempo 120 ab dem Nordwestkreuz in Richtung Miquelallee aufgehoben wird, wie es bereits 2015 beklagt wurde: "Besonders widersinnig erscheint es, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung von 120 km/h stadteinwärts nach dem Nordwestkreuz und damit unmittelbar vor dem Wohngebiet aufgehoben worden ist, sodass den Autofahrern eine unbegrenzte Beschleunigung erlaubt wurde." Bereits 2015 hat der Ortsbeirat auf die besondere Belastung der Wohnbevölkerung im Bereich Westring und Fuchstanzstraße hingewiesen. Das betrifft sowohl die Lärmbelastung als auch Luftverschmutzung. Beides ist nachgewiesen gesundheitsschädlich. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.11.2014, B 446 Anregung vom 20.01.2015, OA 598 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3844 2023 Die Vorlage OF 284/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor das Wort "Hessenmobil" durch die Worte "der Autobahn GmbH" ersetzt wird. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); CDU und FDP (= Enthaltung)
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2023, OF 283/7 Betreff: Aktiver Lärmschutz auf der A 66 für die Bewohnerinnen und Bewohner im Westring und in der Fuchstanzstraße Der Magistrat wird gebeten, bei Hessenmobil sich für geeignete Maßnahmen zum Lärmschutz (Lärmschutzwand, Flüsterasphalt, Lärmschutzfenster) einzusetzen, um die Menschen, die in Westhausen sowie in der Fuchstanzstraße in Rödelheim wohnen, vor Lärm zu schützen. Begründung: Dass Lärm gesundheitsschädlich ist, ist bewiesen. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat Leitlinien festgelegt, ab wann Straßenverkehrslärm als gesundheitsschädlich gilt und Grenzwerte ermittelt. Als Mittelwert für 24 Stunden sollten maximal 53 dB(A) erreicht werden. In der Nacht noch weniger: maximal 45 dB(A). Die Bundesimmisionsschutzverordnung hat eine Obergrenze für Wohnbebauung von 62 dB festgelegt - das ist geltendes Recht! Für die Autobahnen werden in der Regel mindestens 80 dB (A) angenommen, im vorliegenden Fall eine Dauer- Lärmbelastung von 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche. Hier liegt dringender Handlungsbedarf vor. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3843 2023 Die Vorlage OF 283/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff das Wort "Aktiver" gestrichen wird und im Tenor das Wort "Hessenmobil" durch die Worte "der Autobahn GmbH" ersetzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2023, OF 282/7 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Mehr Photovoltaik auf Dächern der Stadt, von stadtnahen Stiftungen und städtischen Beteiligungsgesellschaften im Ortsbezirk 7 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten den folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird gebeten, im Haushalt für 2023 erhöhte Mittel für die Ausstattung von Gebäuden der Stadt, stadtnaher Stiftungen und städtischen Beteiligungsgesellschaften mit Photovoltaikanlagen im Ortsbezirk 7 bereitzustellen und das entsprechende Personal dafür vorzusehen. Wir schlagen u.a. die Dächer folgender Schulen vor: - Heinrich-Luppe-Schule - Ebelfeldschule - Sporthalle der Michael-Ende-Schule (Niddagaustraße) - Agnes-Karll-Schule, falls dies gemäß der ST 224/23 auf Zustimmung der Heilig-Geist-Stiftung trifft Darüber hinaus möge der Magistrat prüfen und berichten, welche Dächer von stadteigenen Liegenschaften, sowie derer von stadtnahen Stiftungen und städtischen Beteiligungsgesellschaften, in unserem Ortsbezirk geeignet sind für die Ausstattung mit Photovoltaik-Anlagen. Begründung: Bereits im Jahr 2018 hat die Stadtverordnetenversammlung mit der Zustimmung zur NR 495 bekräftigt, dass die Stadt der Vorbildfunktion beim Ausbau der erneuerbaren Energien und des Klimaschutzes weiter gerecht werden will und auf stadteigenen Dächern sowie auf Dächern stadtnaher Stiftungen und städtischer Beteiligungsgesellschaften die Installation von Photovoltaikanlagen zu forcieren. Im September 2022 wurde mit der Verabschiedung des NR 452 eine Antragsreihe Solaroffensive zur Forcierung der Fotovoltaik-Nutzung in Frankfurt gestartet. Der in der März-Sitzung von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedete NR 578 nimmt die Nutzung von Dachflächen auf stadteigenen Liegenschaften, sowie derer von stadtnahen Stiftungen und städtischen Beteiligungsgesellschaften in den Mittelpunkt. Sie spielen eine zentrale Rolle bei der Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035. Auf diesen Flächen müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden: von finanziellen Mitteln über personelle Kapazitäten bis hin zu konkreten Zeitplanen der Errichtung. Das fordern wir auch in unserem Ortsbezirk. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 63 2023 Die Vorlage OF 282/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass aus dem Betreff und dem ersten Satz des Tenors die Worte "stadtnahe Stiftungen und städtische Beteiligungsgesellschaften" sowie der vierte Spiegelstrich des Tenors gestrichen werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 269/7 Betreff: Bespielbare Stadt im Ortsbezirk 7 Der Ortsbeirat wolle beschließen: In Absprache mit den Kinderbeauftragten des Ortsbezirks schlägt der Ortsbeirat dem Magistrat folgende Straßen zur Berücksichtigung im Auswahlverfahren zur Umsetzung des E 36/22 vor: - Rödelheim: Rödelheimer Parkweg, Strubbergstraße, Fuchstanzstraße, Biedenkopfer Weg, Zentmarkweg - Praunheim: Steinbacher Hohl - Hausen: Alt-Hausen - Westhausen: Westring in der Nähe des Wendehammers, Josef-Wirmer-Straße Begründung: Im Bericht des Magistrats B 393/2022 wird beschrieben, dass die Ortsbeiräte bis zum Ende des 1. Quartals Vorschläge machen sollen, wo in ihren Stadtteilen das Pilotprojekt zur Einrichtung von bespielbaren Straßen umgesetzt werden könnte. Dafür stellte die Römerkoalition im Haushalt 2022 198.000 Euro ein. Straßen, in denen straßenbegleitendes Spielen möglich ist, wurden z.B. schon in Amsterdam erfolgreich umgesetzt. Wertvoll sind sie deswegen, weil sie zur Belebung des öffentlichen Raumes beitragen und das Zusammenleben im Stadtteil fördern. Gleichzeitig sollen klimaanpassende Maßnahmen damit verbunden werden. Gerade für Kinder und Jugendliche, aber auch für ältere Menschen, sind solche wohnortnahen Orte wichtig. Die Kinderbeauftragten berichteten, dass sich in den entsprechenden Straßen bereits Elterninitiativen zur Unterstützung gegründet haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3665 2023 Die Vorlage OF 269/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nur die Straßen Biedenkopfer Weg und Josef-Wirmer-Straße vorgeschlagen werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2023, OF 256/7 Betreff: Sicheres Fahrradfahren im Ortsbezirk Vorgang: OM 1389/22 OBR 7 Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen wie Piktogramme, rote Fahrradstreifen u.a. zu ergreifen, um ein sicheres Fahrradfahren in den Straßen Lorscher Straße Thudichumstraße/ Hausener Weg Breitlacher Straße Alt Praunheim/Augustenburgstraße/Ohlengarten zu gewährleisten. Er wird außerdem gebeten anzugeben, wann das Fahrradkonzept für den Ortsbezirk 7 erarbeitet und dem Ortsbeirat vorgestellt wird. Begründung: Das Anliegen wurde bereits im Juni im Ortsbeirat diskutiert, aber im Hinblick auf das versprochene Fahrradkonzept wieder zurückgenommen. Nachdem öffentlich bekannt wurde, dass die Stadtteile im Ortsbezirk nicht in der aktuellen Konzeptphase berücksichtigt werden, sind bis zur Umsetzung eines zukünftigen Konzepts umgehend geeignete Maßnahmen für ein sicheres Fahrradfahren in den genannten Straßen zu ergreifen. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1389 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 7 am 14.02.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 256/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD und farbechte/LINKE (= Annahme)
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2022, OF 239/7 Betreff: Gleichbehandlung von Wettbüros und Spielhallen Im Stadtteil Rödelheim sind auf einem kleinen Areal zwischen Burgfriedenstraße, Radilostraße, Lorscher Straße und Alexanderstraße insgesamt 4 Spielhallen und 6 Wettbüros bzw. Sportscafés/Lounges angesiedelt. Da für Spielhallen ein Mindestabstand gilt, nicht aber für Wettannahmestellen, eröffnen mittlerweile in Rödelheim immer weitere Wettbüros. Ein solches wird gerade fünf Meter entfernt von einem bereits existierenden an der Ecke Alexanderstraße / Lorscher Straße eröffnet, in Sichtweite zur knapp 50 m entfernten nächsten Spielhalle. Sämtliche Spiehallen und Wettbüros zeichnen sich dadurch aus, dass sie nahezu keinen sichtbaren Publikumsverkehr haben, was zumindest Fragen zu ihren Geschäftstätigkeiten aufkommen lässt. Aufgrund der Vergleichbarkeit des Angebots von Spielhallen und Wettbüros und der von ihnen ausgehenden Gefahren, insbesondere für Jugendliche, wird der Magistrat daher gefragt: - Welche rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen sind, um die für Spielhallen geltenden Mindestabstände auf Wettbüros bzw. Spielhallen und Wettbüros auszudehnen? - Wie und in welchem Turnus die Legalität der Geschäftstätigkeit der Spielhallen und Wettbüros in Rödelheim regelmäßig überprüft wird? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3353 2023 Die Vorlage OF 239/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Aufgrund der Vergleichbarkeit des Angebots von Spielhallen und Wettbüros und der von ihnen ausgehenden Gefahren, insbesondere für Jugendliche, wird der Magistrat daher aufgefordert, - sich beim Land dafür einzusetzen, dass die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen sind, um die für Spielhallen geltenden Mindestabstände auf Wettbüros bzw. Spielhallen und Wettbüros auszudehnen und - die Legalität der Geschäftstätigkeit der Spielhallen und Wettbüros in Rödelheim regelmäßig zu überprüfen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2022, OF 199/7 Betreff: Dazu-Antrag zur M 86 Der Ortsbeirat 7 steht dem Plan, eine RSV durch Rödelheim zu führen positiv gegenüber, bittet aber um die Beantwortung folgender Fragen: F-009 Beidseitig verläuft die RSV entlang Bushaltestellen. Wie kann hier eine Entflechtung erreicht werden, um eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmer*innen zu vermeiden? F-010 Die Querung der Ludwig Landmann Straße erfordert in dieser Form die Nutzung einer Bedarfsampel. Wie kann hier eine kurze Reaktionszeit gewährleistet werden, um zu vermeiden, dass Radfahrer*innen die Linksabbiegerspur (und dabei zwei Fahrspuren queren müssten, was an dieser Stelle nicht ungefährlich ist) nutzen, um unnötigen Wartezeiten zu entgehen? F-013 Im fraglichen Bereich auf der nördlichen Seite befindet sich eine Bushaltestelle. Wie soll diese in die RSV integriert werden? Der Hausener Weg wird in östlicher Richtung kurz nach der Einmündung Seelenberger Straße durch eine Ampel zur Ludwig Landmann-Straße hin reguliert. Es ist zu beobachten, dass an dieser Stelle seitens der Autofahrer noch beschleunigt wird, um die Ampel noch bei Grün zu schaffen. Hier sehen wir ein erhöhtes Gefahrenpotential für die Radfahrer*innen, die den Hausener Weg kreuzen müssen. Sind entsprechende Querungshilfen oder andere entschärfende Maßnahmen geplant? F-015 Durch die baulichen Gegebenheiten sehen wir hier eine deutliche Gefahrenstelle, eine Verkehrsführung im Mischverkehr scheint nicht zielführend. Gäbe es die Möglichkeit durch Erweiterung des Tunnelprofils hier eine Entlastung zu erreichen? F-016 /F-017a Die Vorplanung würde zu drei verschiedenen Wegführungen auf wenigen hundert Metern führen. Sinnvoller wäre eine stringente Verkehrsführung. Wenn man davon ausgeht, dass der kritische Bereich durch die Verkehrsbelastung im Bereich F-017a definiert wird, wäre ein durchgängiger Zweirichtungsradweg nicht sinnvoller? Begründung: ergibt sich aus den einzelnen Punkten. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.06.2022, M 86 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 500 2022 1. Der Vorlage M 86 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 199/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem ersten Satz des Tenors der folgende Halbsatz angefügt wird: "diese sollen als Anregung für die bevorstehende Detailplanung verstanden werden, sofern sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden können." Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und BFF
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2022, OF 185/7 Betreff: Maßnahmen für saubere Gehwege Bürger:innen in Rödelheim beschweren sich aktuell wieder vermehrt über mit Hundekot verschmutzte Gehwege, was sich unter anderem in einer aktuellen Petition auf "Frankfurt fragt mich" widerspiegelt. Eine Rolle spielt hier sicherlich auch die Zunahme gehaltener Hunde in den letzten Jahren. Aus diesem Grund sollten zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, um Hundebesitzer:innen für die Problematik zu sensibilisieren sowie Angebote der Entsorgung zu schaffen. Explizit sollten dabei auch Bereiche ohne Straßenbegleitgrün ins Auge gefasst werden, da hier die Nutzungskonflikte noch deutlicher zu Tage treten. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat, an den unten genannten Stellen in Rödelheim Spender für Hundekotbeutel, bestenfalls mit integrierter Mülltonne, aufzustellen. Im Straßenraum ist darauf zu achten, dass keine zusätzlichen Barrieren für Fußgänger:innen entstehen und ausreichend Platz auf dem Gehweg verbleibt. Darüber hinaus soll die Aufstellung mit einer Plakataktion zur Aufklärung der Hundebesitzer:innen begleitet werden, wie sie bereits in anderen Kommunen erfolgreich durchgeführt wurde. 1. Kreuzung Niddagaustraße / Am Alten See 2. Kreuzung Niddauferweg/Fußweg zur Nidda am Ende der Marquard- bzw. am Anfang der Röderichstraße (Genaue Koordinaten des gewünschten Standorts: 50°07'19.1"N 8°36'37.4"E) 3. Prießnitzstraße gegenüber Hausnummer 15 (Grünfläche bzw. Spielplatz) Bei positivem Bescheid kann für jede der Stellen eine Pat:in genannt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2552 2022 Die Vorlage OF 185/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, farbechte/LINKE, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2022, OF 192/7 Betreff: Studentisches Wohnen im Wohnkomplex Hausener Weg 120 Den Medien war zu entnehmen, dass der Immobilienfonds Next Generation Invest den Wohnkomplex im Hausener Weg 120 erworben hat. Dort leben unter einem Dach Studierende und Flüchtlinge. Vor gut zwei Jahren war dieser Komplex in die Schlagzeilen geraten, nachdem die rund 24 Quadratmeter großen Mikro-Wohnungen für Studierende für fast 1000 Euro am Markt angeboten wurden und damit doppelt so teuer waren, als ursprünglich vom Vermieter angekündigt. Das hatte auch im Ortsbeirat für großen Ärger gesorgt. Der neue Eigentümer hat angekündigt die Preise für die 106 Studierenden-Apartments zu senken. Durch eine Neukonzeptionierung soll es zur Reduzierung der Mietpreise kommen und bezahlbarer Wohnraum entstehen. Gleichzeitig wird angekündigt, dass der neue Eigentümer verschiedene Anträge bei der Stadt gestellt hat. Durch die Unterbringung geflüchteter Menschen hat die Stadt Frankfurt in erheblichem Maß zur sicheren Finanzierung des Anlageobjekts beigetragen, gleichzeitig ist es dem Magistrat seinerzeit nicht gelungen den Investor dazu zu verpflichten Studierendenwohnungen zu moderaten Preisen anzubieten. Die vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welche Informationen liegen dem Magistrat über die Pläne des neuen Eigentümers vor? 2. Beinhalten die bei der Stadt Frankfurt gestellten Anträge auch den Wunsch nach einer Förderung des Wohnraums? 3. Hat der Magistrat die Möglichkeit, Preisobergrenzen für den angebotenen Wohnraum festzusetzen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 192/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 192/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 531 2022 Die Vorlage OF 192/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass als Ziffer 4. die Worte "Ist das Studentenwerk eingebunden?" angefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2022, OF 171/7 Betreff: Verkehrsspiegel an der Kreuzung Trümpertstraße/Alexanderstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Trümpertstraße / Alexanderstraße einen Verkehrsspiegel anzubringen (an der Ecke des Restaurants Milly's, ehemals Blaue Adria). Begründung: Durch den fast regelmäßig zugeparkten o.g. Kreuzungsbereich ist die Sicht nach rechts in die Alexanderstraße von der Trümpertstraße kommend nicht möglich, ohne sehr weit auf die Kreuzung vorfahren zu müssen. Ein Verkehrsspiegel würde hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 28.06.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2337 2022 Die Vorlage OF 171/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Trümpertstraße/Alexanderstraße (an der Ecke des Restaurants MILLYs, ehemals Blaue Adria) geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wie zum Beispiel das Anbringen eines Verkehrsspiegels, von Fahrradbügeln o. Ä." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2022, OF 146/7 Betreff: Weiterer Spielsalon in Lorscher Straße 7 bis 9 Der Ortsbeirat 7 fordert den Magistrat, auf umgehend die Rechtmäßigkeit der geplanten Etablierung eines Spielsalons in der Lorscher Straße 7 - 9 zu prüfen. Laut Hessischen Spielhallengesetz vom 28.06.2012 § 2, Absatz 2, Satz 1 ist ein Abstand von 300 m Luftlinie zum nächsten Spielsalon vorgeschrieben. Der nächste Spielsalon befindet sich zur Zeit an der Straßenecke Lorscher Straße / Alexanderstraße und es besteht auf keinen Fall der gesetzlich vorgeschriebenen Abstand. Zurzeit wird das Ladengeschäft, bisher ein Zeitungs- und Tabakladen, renoviert und die dort tätigen Arbeiter wurden offensichtlich angewiesen, die Nachfolge für das Geschäft ‚geheim' zu halten. Glücklicherweise ist Rödelheimer Bürgern in der Nachbarschaft gelungen, diese ‚Geheimhaltung' zu durchbrechen. Sollte die Prüfung die offensichtliche Unrechtmäßigkeit bestätigen, ist die Zulassung für das Betreiben des Spielsalons umgehend zu versagen oder zurückzunehmen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1878 2022 Die Vorlage OF 146/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2022, OF 144/7 Betreff: Verkehrsführung für die Schmittener Straße und die Hattsteiner Straße südlich des Hausener Wegs neu regeln Die Antwort des Magistrat bezüglich der OM 983 ist nicht nachvollziehbar: 1. Bei einem Ortstermin am 20.9.2022 wurde ein Einvernehmen darüber hergestellt, dass die Einbahnstraßenregelung die verkehrliche Situation verbessert. Bedenken wegen einer möglichen beschleunigten Fahrweise wurden entkräftet, da es nur um aufsuchenden Verkehr in einem reinen Wohngebiet gibt und die kurze Strecke von ca. 70 Metern nicht dazu geeignet ist. Hauptsächlich ging es um Vermeidung von zurückweichenden Autos auf den Hausener Weg bei entgegenkommenden Verkehren. 2. Das Argument, dass die beiden Straßenabschnitte Bestandteil einer Tempo 30-Zone sind, kann nicht gegen eine Einbahnstraßenregelung sprechen: beide Straßenabschnitte nördlich des Hausener Wegs sind ebenfalls Tempo 30-Zonen, für beide Straßen trifft die Einbahnstraßenregelung zu, ebenso ist die Parksituation vergleichbar. Schneller gefahren wird deswegen dort nicht, jedenfalls nicht signifikant schneller als in den südlichen Straßenabschnitten. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat, die Ablehnung der OM 983 zu überdenken und um eine erneute Überprüfung der Anregung in der OM 983, die Verkehrsführung durch eine Einbahnstraßenregelung so zu regeln, dass entgegenkommende Verkehre in diesen beiden Straßen verhindert werden. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 144/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 144/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 7 am 24.05.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 144/7 wurde zurückgezogen.
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 129/7 Betreff: Verkehrssituation an der Lorscher Straße/Ecke Niddagaustraße verbessern Vorgang: OA 128/22 OBR 7 Die Verkehrssituation an der Lorscher Straße/ Ecke Niddagaustraße ist unübersichtlich: Aus Richtung Eschborn erreichen über die Lorscher Straße viele Menschen Rödelheim; aus der Niddagaustraße kommend ist es wegen der parkenden Autos nötig, weit vorzufahren um Einsicht zu haben und zu sehen, ob eine Querung möglich ist. Ein Radweg existiert nur weiter stadtauswärts. Die Kita Centre d ́Education Franco-Allemand an der Ecke (Lorscher Str. 20) hat bereits zur Sichtbarmachung der heraustretenden Familien kleine Plastikaufsteller zu den Abholzeiten vor dem Eingang installiert. Der Bau des Busbetriebshofs einen Kilometer nördlich wird die Situation sicher nicht entspannen - auch wenn die Busse hier nicht ihre Hauptroute haben werden. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation an der Lorscher Straße/ Ecke Niddagaustraße verbessert und die Gefahrensituation entschärft werden kann. Ziel soll es sein, die Nutzung durch die Verkehrsteilnehmer*innen auf sicheren Verkehrswegen zu gewährleisten, insbesondere für Fußgänger*innen auf dem Bürgersteig - unter besonderer Beachtung der Kita-Besucher*innen - sowie Radfahrende. Hierzu sollen folgende Optionen geprüft werden: a) Sichtverbesserung durch Wegnahme von 3 Parkplätzen unmittelbar vor der Kita (Lorscher Straße 20) - ggf. zusätzliche Installation von Fahrradbügeln. b) Sichtverbesserung durch Wegnahme von 2 Parkplätzen nördlich der Niddagaustraße (Lorscher Straße 22) - ggf. zusätzliche Installation von Fahrradbügeln. c) Änderung der "Parkstreifen" auf der Lorscher Straße von Höhe Niddagaustraße bis Radilostraße: Die Autos könnten auf beiden Seiten der Straße "halb" auf dem Bürgersteig parken. Derzeit wird auf der östlichen Seite der Lorscher Straße (wo auch die Kita liegt) komplett auf dem Bürgersteig geparkt, was die Nutzung dessen stark einschränkt. Auf der westlichen Seite parken die Autos komplett auf der Straße, wodurch der Bürgersteig dort hinreichend breit ist. Eine Verlegung könnte dafür sorgen, die Nutzung auf östlicher Seite deutlich zu verbessern ohne die Nutzung auf der westlichen Seite stark einzuschränken. d) Entsprechend des Stadtverordnetenbeschlusses vom 24.02.2022 zur OA 128/22 zügige Umsetzung der Vorschläge aus der Ideenwerkstatt Rödelheim wie die Reduktion der Parkplätze, der Etablierung einer sicheren Radinfrastruktur und der Pflanzung von straßenbegleitenden Bäumen. e) Deutlichere Sichtbarmachung und besserer Schutz der Wege für Radfahrende - mindestens über neue Piktogramme auf der Straße. Jedoch ist die vorgesehene Shared Space Nutzung langfristig zu unsicher. Dahingehend gilt es zu prüfen, durch welche Änderung des Straßenquerschnitts das Ziel der NR 895/2019, wonach künftige Radverkehrsanlagen in der Regel 2,3 m bzw. in Ausnahmefällen 2 m breit sein sollen, erreicht werden kann. Die Planung der Ideenwerkstatt aus 2016 geht nur von einem 1,50 m breiten Schutzstreifen aus. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.01.2022, OA 128 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 129/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Es besteht Einvernehmen, einen Ortstermin in der Angelegenheit zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 129/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 7 am 24.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 129/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 7 am 28.06.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 129/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 129/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 129/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 129/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 129/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 129/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 7 am 14.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 129/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 129/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 129/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 7 am 06.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 129/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 129/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4350 2023 Die Vorlage OF 129/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Absätze unter a), b) und c) gestrichen werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2022, OF 130/7 Betreff: Halteverbotszonen und Feuerwehrzufahrten mit Radbügeln freihalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, an folgenden Stellen Radbügel zu errichten, um die Kapazitäten für parkende Fahrräder deutlich zu erhöhen und sie aus sicherheitstechnischen Gründen freizuhalten: 1. Alexanderstr. 27, vor Pappmarché (Halteverbot) 2. Alexanderstr. 59a (schraffierte Fläche neben der Feuerwehrzufahrt gegenüber der Metzgerei Heinrich) Begründung: Auf dem Weg zu einer menschengerechten und fahrradfreundlichen Stadt fehlen auch in unserem Ortsbezirk noch ausreichende Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Diese kommen auch dem lokalen Einzelhandel zugute. Daneben können natürlich an den betroffenen Stellen keine Autos mehr rechtswidrig abgestellt werden und somit wird die Einsehbarkeit in den fließenden Verkehr erhöht, was zusätzlich zur Verkehrssicherheit aller Beteiligten beiträgt. Abbildung 1 Alexanderstraße vor Pappmarché, Quelle: privat Abbildung 2 Alexanderstraße 59a, Quelle: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1875 2022 Die Vorlage OF 130/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2022, OF 93/7 Betreff: Fahrrad-Piktogramme auf der Thudichumstraße und dem Hausener Weg Der Magistrat wird gebeten, in der Thudichumstraße, sowohl in der nördlichen als auch in der südlich gelegenen Straßenhälfte, insbesondere vor dem REWE-Supermarkt, die Fahrrad- Piktogramme auf der Fahrbahn zeitnah zu ergänzen. Darüber hinaus sollten die vorhandenen Piktogramme in der Thudichumstraße und dem Hausener Weg erneuert werden. Begründung: Die verkehrliche Situation in der Thudichumstraße im Bereich zwischen Trümpertstraße und der Kreuzung Lorscher Straße/Reichsburgstraße ist durch die Neubauten sehr unübersichtlich geworden: - Im Bereich des REWE-Supermarktes, ebenso wie bei den Neubauten der Senioren-Wohnanlage und dem neuen Wohnhaus sind Markierungen (entsprechend der Straßenverkehrsordnung) für einen Fahrradweg auf dem Bürgersteig entfallen. Dadurch nutzen die Fußgänger:innen den Bürgersteig in der gesamten Breite. - Die Situation setzt sich im Bereich Post und gegenüberliegend dem Penny-Markt fort. Durch parkende Autos wird der frühere Fahrradweg zusätzlich blockiert, ohne dass Markierungen auf der Fahrbahn die Nutzung für Fahrräder angeben. - Auch im Bereich der Bushaltestelle Ecke Thudichumstraße/Reifenberger Straße müsste klar sein, dass die FahrradfahrerInnen auch die Straße benutzten können. Durch die Reste der Markierung auf dem Bürgersteig wird den Autofahrern suggeriert, die Fahrradfahren auf der Straße unrechtmäßig ist. Mit dem Auftragen und Erneuern der Piktogramme sollte kurzfristig eine größere Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer:innen geschaffen werden. Davon unabhängig ist eine Prüfung von roten Fahrradstreifen zur sicheren Kennzeichnung von Radwegen. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 7 am 18.01.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1388 2022 Die Vorlage OF 93/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.12.2021, OF 94/7 Betreff: Rote Fahrrad-Streifen für sicheres Fahrradfahren auf den Hauptverbindungsstraßen in den Stadtteilen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in folgenden Straßen durch rote Fahrradstreifen auf der Fahrbahn Radwege auszuzeichnen und damit das Radfahren sicherer zu gestalten: Lorscher Straße/Auf der Insel/Rödelheimer Landstraße Thudichumstraße/Hausener Weg Breitlacherstraße Alt-Praunheim Begründung: Wie das Radfahrbüro auf Anfrage unserer Fraktion mitgeteilt hat, werden die Stadtteile unseres Ortsbezirks beim Radfahrkonzept für den Frankfurter Westen entgegen ursprünglicher Planung nicht mehr berücksichtigt. Dabei verlaufen durch den Ortsbezirk 7 wichtige Verbindungen zu angrenzenden Stadtteilen, in die Innenstadt und nach Eschborn, die für den Radverkehr allerdings oft unzureichend ausgebaut sind. Es ist nicht damit getan, in großer Zahl Wegweiser aufzustellen, um die Richtung zu benachbarten Stadtteilen anzuzeigen. Es müssen auch entsprechend sichere Wege für Radfahrende eingerichtet werden. Die Baumaßnahmen auf der Thudichumstraße/Hausener Weg haben dazu geführt, dass die Markierungen des ehemaligen Fahrradweges verschwunden sind. Auf der Straße fehlen die Hinweise, dass die Fahrradfahrer*innen zu Recht auf der Fahrbahn fahren. Die zum Teil beängstigenden Begegnungen mit Autofahrenden, die hupen, Radfahrende bedrängen und unzulässig in dem engen Straßenraum überholen, zeugen davon, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Die ehemaligen Fahrradstreifen der Lorscher Straße sind zu Autoparkplätzen geworden, von denen durch Ein- und Ausparken und Türenöffnen eine ständige Gefahr für die auf der Straße fahrenden Radfahrer*innen ausgeht. Die gemeinsam genutzte Fahrbahn ist sehr schmal. Ein farbiger Fahrradstreifen auf der Fahrbahn sollte hier und im weiteren Straßenverlauf zu einer besseren Aufmerksamkeit führen. In der Breitlacherstraße endet die Radweg-Markierung wenige Meter hinter der Kreuzung am Arthur-Stern-Platz, im weiteren Verlauf der Straße fehlen die Hinweise für Radfahrende, die auf der Fahrbahn erneut den Gefahren durch die am Fahrbahnrand parkenden Autos ausgesetzt sind. Erst ab Ecke Eschborner Landstraße existiert wieder ein Radweg. In der Gegenrichtung ist ein kombinierter Weg für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen vorhanden, der aber einerseits stark sanierungsbedürftig ist und andererseits ständig als Autoparkplatz missbraucht wird. In der Straße Alt-Praunheim ist überhaupt keine Fahrrad-Markierung vorhanden. Radfahrende, die aus der Praunheimer Landstraße oder vom Nidda-Radweg kommen, wechseln ohne erkennbare Hinweise auf die Fahrbahn. Eine rote Markierung könnte hier für mehr Aufmerksamkeit sorgen. Alternativ könnten Strecken durch verkehrsärmere Nebenstraßen für den Radverkehr in Praunheim ausgezeichnet werden. Die dringend erforderliche Verkehrswende darf nicht länger am überholten Leitbild einer autogerechten Stadt scheitern; Platzbedarf und Sicherheit von zu Fuß gehenden Menschen und Radfahrenden müssen bei den Planungen viel stärker berücksichtigt werden. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 7 am 18.01.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1389 2022 Die Vorlage OF 94/7 wird als Auftrag an den Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER gegen 3 CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2021, OF 78/7 Betreff: Modernes, adaptives Beleuchtungskonzept für den Niddaradweg prüfen Durch unseren Ortsbezirk verläuft entlang der Nidda ein Fuß- und Radweg, welcher Teil des Regionalparks Niddaroute ist. Er wird vielfältig genutzt, für Freizeitaktivitäten, private Mobilität, und auch in großem Maße als Arbeitsweg. Insbesondere zwischen Herbst und Frühling ist jedoch zu beobachten, dass ab der einsetzenden Dämmerung die Nutzung stark abnimmt, was auf die größtenteils fehlende Beleuchtung des Weges zurückzuführen ist. Im Resultat verringert sich die Sicherheit von Nutzer:innen, Freizeitaktivitäten sind in totaler Dunkelheit schwierig. Normale Straßenlaternen sind allerdings keine Option, da sie sich negativ auf die Insektenpopulation auswirken können. Gemeinden wie z.B. die Stadt Fulda mit ihrem Konzept der Sternenstadt arbeiten hier mit modernen, adaptiven Beleuchtungssystemen, die nicht-motorisierte Mobilität mit dem Natur- und Insektenschutz in Einklang bringen. Diese LED-basierten Beleuchtungssysteme erkennen mithilfe von Sensoren, wann Nutzer:innen ein Wegstück betreten, und regeln genau dann die Helligkeit lokal hoch. Daneben sind Lichtkegel und Lichtfarbe insektenfreundlich ausgelegt, sowie weitere Aspekte in einem Beleuchtungskonzept definiert. [1] Im Resultat wird der Radweg nur gering und bedarfsgerecht beleuchtet, was als Nebeneffekt die Stromkosten niedrig hält. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, - zu prüfen und zu berichten, ob die Installation einer adaptiven Beleuchtungsanlage, entsprechend oder ähnlich des Sternenstadtkonzepts Fuldas, auf bisher unbeleuchteten Teilen des Niddaradweges möglich ist und welche Umsetzungskonzepte bestehen. Dabei ist auch zu ermitteln, welche Fördermittel von Bund oder Land dafür beantragt werden können. - im Falle einer positiven Prüfung einen ersten Abschnitt modellhaft einzurichten (z.B. entlang der Kuhlmannswiese in Rödelheim, oder zwischen der Brücke am Hausener Weg und der Praunheimer Brücke). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 30.11.2021, TO I, TOP 17 Auf Wunsch der farbechte/LINKE-Fraktion wird über die beiden Spiegelstriche der Vorlage OF 78/7 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1167 2021 Die Vorlage OF 78/7 wird als gemeinsamer Antrag der GRÜNEN und der CDU mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Absatz nach dem Wort "Niddaradweges" die Worte "durch den Brentanopark" eingefügt werden. Abstimmung: 1. Spiegelstrich: Einstimmige Annahme 2. Spiegelstrich: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/LINKE (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 87/7 Betreff: Lärmaktionsplan umsetzen Im Lärmaktionsplan Hessen 3. Runde (Teilplan Ballungsräume) [https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hes sen.de/files/Lärmaktionsplan%20Hessen %20%283.%20Runde%29%20Teilplan%20Ballungsräume%20Darms tadt%20Frankfurt%20Offenbach%20Wiesbaden%20NEU%20%28002%29_0.pdf] werden Auslösewerte definiert, ab denen ein Lärmschutz an Straßen erforderlich wird. Auslösewerte sind Lärmmesswerte, bei deren Überschreitung Maßnahmen durch die Kommune zum Lärmschutz erforderlich werden. Die Auslösewerte für die Stadt Frankfurt werden im Lärmaktionsplan wie folgt definiert: Tabelle aus o.g. Lärmaktionsplan, Seite 21 [1] Weiterhin wird im Lärmaktionsplan ausgeführt: "Bei Überschreitung eines Immissionsgrenzwertes ist die zuständige Straßenverkehrsbehörde verpflichtet im Einzelfall zu prüfen, ob und welche verkehrsbeschränkenden Maßnahmen geeignet sind, die Lärmbelastung für die Anwohner spürbar zu verringern..." [Lärmaktionsplan S. 19] Laut HLNUG Lärmviewer (https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html?lang=de) stellt sich die aktuelle Situation in der Thudichumstraße / Hausener Weg wie folgt dar: Damit ist die Lärmimmission auf ganzer Länge der Thudichumstraße und des Hausener Wegs deutlich im Bereich der Auslösewerte bzw. darüber (min. im Bereich 70-75 dB(A), Teilweise über 75 dB(A)) und es greift die Verpflichtung zur Einzelfallprüfung, durch welche Maßnahmen der Verkehrslärm eingeschränkt werden kann. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat 7 den Magistrat: - Hat die verpflichtende Einzelfallprüfung stattgefunden und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist diese gekommen? - [Wenn ja] Welche Maßnahmen sind bereits in Umsetzung, welche Maßnahmen befinden sich in Planung? - [Wenn ja] Falls keine Maßnahmen ergriffen werden, warum nicht, mit welcher Begründung wird ein Lärmschutz nicht umgesetzt? - Wenn keine Einzelfallprüfung stattgefunden hat, wann wird damit begonnen und bis wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen? - Sind ad hoc-Maßnahmen geplant, um eine Lärmreduzierung herbeizuführen? Wenn nicht, warum nicht? - Der Lärmaktionsplan empfiehlt ausdrücklich Tempolimits als Verkehrslärmreduzierende Maßnahme. Warum ist dies in den genannten Straßen noch nicht erfolgt? Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 30.11.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 243 2021 Die Vorlage OF 87/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/LINKE gegen FDP und BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2021, OF 44/7 Betreff: Umbau der Unterführung Hausener Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Unterführung an der U-Bahnhaltestelle Hausener Weg barrierefrei und unter Vermeidung von Angsträumen umzugestalten. Zusätzlich möge der Magistrat prüfen und berichten, ob die Ampelschaltung, die an der o.g. Stelle über die Ludwig-Landmann-Str. führt, fußgänger*innenfreundlicher gestaltet werden kann. Begründung: An der U-Bahnhaltestelle Hausener Weg dauert eine oberirdische Querung der Ludwig-Landmann-Straße für Fußgänger*innen zu ungünstigen Zeiten wegen der verschiedenen Ampelabschnitte mehrere Minuten. Für Menschen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl ist dies aufgrund fehlender Rampen in der Unterführung allerdings die einzige Möglichkeit. Die geringe Beleuchtung stellt zudem einen Angstraum, nicht nur bei Dunkelheit dar. Aus diesen Gründen wäre eine Instandsetzung der Unterführung eine deutliche Verbesserung der Verbindung zwischen Hausen und Rödelheim. Die extrem langen Wartezeiten haben in der Vergangenheit bereits zu Verkehrsunfällen geführt, da (mobilitätseingeschränkte) Fußgänger*innen die Straße bei Rot überqueren und somit sich sowie andere, wie bspw. Menschen in Autos, gefährden. Aufgrund der hohen Verkehrsdichte an der Kreuzung Ludwig-Landmann-Straße inklusive der Abbiegespuren vom und in den Hausener Weg (Richtung Westen) sowie der durch den 34er-Bus beeinflussten Ampelschaltung ist zu vermuten, dass eine Fußgänger*innengerechtere Ampelschaltung oberirdisch schwer umzusetzen wäre, was eine Instandsetzung der Unterführung umso nötiger macht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 7 am 07.09.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 611 2021 Die Vorlage OF 44/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor "Der Magistrat wird beauftragt, die Ampelschaltung an der U-Bahn-Haltestelle "Hausener Weg" fußgängerinnen- und fußgängerfreundlicher umzugestalten. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie die Unterführung unter Vermeidung von Angsträumen barrierefrei gestaltet werden kann." lautet. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 45/7 Betreff: Verkehrsführung für die Schmittener Straße und die Hattsteiner Straße südlich des Hausener Wegs neu regeln Die Verkehrsführung sollte durch eine Einbahnstraßen-Regelung - für die Schmittener Straße in Richtung Schenckstraße hinein, für die Hattsteiner Straße in Richtung Hausener Weg heraus - geregelt werden, um entgegenkommende Verkehre in diesen beiden Straßen zu verhindern. Begründung: Die beiden o.g. Straßen sind für den Zwei-Richtungs-Verkehr zu eng. Bei Begegnungen muss zuweilen rückwärts auf den Hausener Weg ausgewichen werden, um entgegenkommenden Fahrzeugen die Herausfahrt zu ermöglichen, was häufig zu schwierigen Situationen auf dem Hausener Weg führt, bei dem ja Tempo 50 gilt. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 7 am 07.09.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 45/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 7 am 02.11.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 983 2021 Die Vorlage OF 45/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 46/7 Betreff: Parksituation für die Schmittener Straße und die Hattsteiner Straße neu regeln Durch Gewohnheit hat sich ein Halb-halb-Parken in der Siedlung durchgesetzt, wahrscheinlich in Übertragung der Gestattung auf der Schenckstraße. Das ist aber nicht vorgesehen, wie Verkehrskontrollen und Bußgeldbescheide in jüngster Zeit zur Überraschung einiger Parker feststellten. Die Parksituation ist dadurch klarer zu gestalten, dass die Möglichkeit, halb auf dem Bürgersteig zu parken, für eine Straßenseite gestattet und durch das entsprechende Verkehrsschild angezeigt wird. Begründung: Wenn nun die Autos nur auf der Straße parken sollen, wird die Fahrbahn noch weiter verengt. Andererseits gilt es, den Fußgängern den Gehweg nicht wegzunehmen. Ein Kompromiss könnte darin bestehen, nur auf einer Straßenseite bei den o.g. Straßen das Halb-halb-Parken zu gestatten und der gegenüberliegenden Seite nur das Parken auf der Straße zu erlauben, was durch Aufklärung und Kontrollen durchgesetzt werden müsste. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 7 am 07.09.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 46/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 7 am 02.11.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 46/7 wurde zurückgezogen.
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2020, OF 505/7 Betreff: Autobahnab- und -auffahrten an der Ludwig-Landmann-Straße für alle sicherer machen Die Autobahnab- bzw. -auffahrten zwischen Hausener Weg und Heerstr. sowie die Abzweigungen von der Ludwig-Landmann-Str. Richtung Westhausen werden von vielen Verkehrsteilnehmer*innen als Gefahrenpunkte wahrgenommen. Immer wieder kommt es wegen der schlechten Einsehbarkeit der Verkehrslage zu problematischen Situationen zwischen Autofahrer*innen, Radfahrenden und Fußgänger*innen. Neben der schlechten Einsehbarkeit sind sowohl die Notwendigkeit des sofortigen Fahrbahnwechsels, von der Autobahn kommend, sowie die mangelnde Aufmerksamkeit gegenüber den Radfahrenden ein hoher Risikofaktor. Bereits mehrere Bürger*innen haben sich über diese Problematik beschwert. Eine ähnliche Ausgestaltung, wie sie bereits an der letzten Autobahnauf- bzw. -abfahrt vor der Ortseinfahrt Rödelheim existiert, ist aus Sicht des Ortsbeirats sinnvoll, um für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen und sollte daher ausgeweitet werden. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - die Radwege auf den Kreuzungen von Autofahrbahn und Radweg rot zu markieren und somit auf alle Gefahrenstellen auf beiden Seiten hinzuweisen und für eine erhöhte Aufmerksamkeit sorgen. - durch weitere Maßnahmen, wie z.B. Vorwarnmarkierungen und -schilder, evtl. Stoppschilder oder bauliche Verengung der Fahrbahn, ebenfalls die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 505/7 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.06.2020, OA 571 entstanden aus Vorlage: OF 465/7 vom 10.03.2020 Betreff: Wohnungen für Studierende in der Liegenschaft Hausener Weg 120 Vorgang: V 1442/19 OBR 7; ST 316/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob bei den Wohnungen für Studierende in der o. g. Liegenschaft der Tatbestand des Mietwuchers gemäß § 5 Wirtschaftsstrafgesetz erfüllt ist und ggf. rechtliche Schritte gegen den Vermieter einzuleiten. 2. Der Magistrat wird gebeten, bei jeder Vermietung einer der Wohnungen für Studierende zu prüfen, ob es sich tatsächlich um Studierende handelt. Im negativen Fall sind entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten. 3. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob gegen den Eigentümer der Liegenschaft Anzeige wegen vorsätzlicher Täuschung eines gemäß der Hessischen Gemeindeordnung gewählten Gremiums der Stadt Frankfurt erstattet werden kann. 4. Der Magistrat wird aufgefordert, jegliche zukünftige Zusammenarbeit mit dem Eigentümer der Liegenschaft und dem Vermieter der Liegenschaft auszuschließen, sofern die Rechtslage dies zulässt. 5. Der Magistrat wird beauftragt, sicherzustellen, dass in Zukunft Baurecht entsprechend § 9 Absatz 1 Satz 8 BauGB nur noch dann erteilt wird, wenn der Bauherr in einem städtebaulichen Vertrag schriftlich zusichert, dass Wohnraum für Studierende ausschließlich über das Studentenwerk vergeben wird und der Mietpreis sich an den Mietpreisen des Studentenwerks orientiert. 6. Der Magistrat wird beauftragt, sich darum zu bemühen, über den Deutschen Städtetag eine Präzisierung des § 9 Absatz 1 Satz 8 BauGB zu erwirken, um in Zukunft sicherzustellen, dass diese Regelung nicht zur Schaffung von Luxuswohnungen ausgenutzt wird. Begründung: Ergibt sich aus der Vorlage V 1442 und der Stellungnahme ST 316. Der Eigentümer hat zumindest den Ortsbeirat offensichtlich vorsätzlich getäuscht und niemals die Absicht gehabt, im Hausener Weg 120 Wohnungen für Studierende zu akzeptablen Preisen zu errichten. Es ist nicht auszuschließen, dass auch die Baugenehmigung gemäß § 9 Absatz 1 Satz 8 BauGB mit der Aussicht "erschlichen" wurde, an dieser Stelle sowohl das Wohnen für geflüchtete Menschen als auch Wohnungen für Studierende zu ermöglichen. Selbst wenn das Vorgehen des Investors/Eigentümers/Vermieters rechtlich nicht zu beanstanden sein sollte, so sollte die Stadt alle möglichen Schritte einleiten, um in Zukunft eine solche Vorgehensweise zu verhindern. Zudem sollte solchen Investoren klar werden, dass sie in Zukunft in keiner Form auf eine Unterstützung durch die Stadt Frankfurt rechnen können. Der Bundesgesetzgeber sollte zudem dafür Sorge tragen, dass der § 9 Absatz 1 Satz 8 BauGB nicht weiterhin als "Lizenz zum Gelddrucken" missbraucht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.10.2019, V 1442 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 316 Bericht des Magistrats vom 18.12.2020, B 685 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 24.06.2020 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.08.2020, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 571 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 40. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.08.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 571 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 41. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.09.2020, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 571 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) 41. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.09.2020, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 571 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6363, 41. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 24.09.2020 Aktenzeichen: 51
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2020, OF 489/7 Betreff: Ausbau der Fahrradstraßen im Ortsbezirk 7 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und nach Möglichkeit umzusetzen, ob folgende Straßen in Fahrradstraßen umgewandelt werden können: Den Breidensteiner Weg zwischen Einmündung des nordöstlichen Weges von der Nidda (kurz hinter Ecke Breitlacherstraße) und der Einmündung des Weges von der Nidda in Verlängerung der Straße "In der Au" (zusätzlich den nordöstlichen Weg von der Nidda zum Breidensteiner Weg zu verbreitern durch Verringerung des westlich gelegenen Grundstückes), Biedenkopfer Weg, Schenckstraße, Assenheimer Straße, Praunheimer Hohl, Eberstadtstraße, Graebestraße, Hausener Obergasse, Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße (zwischen Bachmannstr. und Am Industriehof); nach einer Prüfphase die entsprechenden Straßen dauerhaft in Fahrradstraßen umzuwandeln; zudem sollen Formen kooperativer Demokratie unter Einbezug von Ortsbeirat, Bürger*innen, politischen und zivilgesellschaftlichen Initiativen und Künstler*innen angewandt werden, die sich mit der weiteren Nutzung bzw. Umgestaltung der entsprechenden Straßen beschäftigen und ein Konzept erarbeiten, sodass neben dem verkehrlichen auch ein kultureller Mehrwert entsteht. Begründung: In manchen Bereichen wirkt die Corona-Krise als Entwicklungsbeschleuniger. Momentan merken viele Bürger*innen die Vorzüge an verkehrsberuhigten Straßen, die außer für den Autoverkehr auch für andere Zwecke gebraucht werden können. Doch auch bereits zuvor wurden vermehrt Stimmen laut, Frankfurt fahrradfreundlicher zu gestalten. Gegipfelt hat dies im Radentscheid und dem anschließenden Magistratsbeschluss. Darin war auch die Forderung für fahrradfreundliche Nebenstraßen enthalten. Das Konzept der Fahrradstraße liefert dabei einen wertvollen Beitrag. Dieses besagt, dass hier Fahrräder nebeneinander fahren dürfen und der Fahrradverkehr Vorrang gegenüber dem Autoverkehr hat. Dieser wird aber nicht ausgeschlossen, muss sich nur unterordnen. Dies bedeutet, dass Anwohner*innen nach wie vor nur wenige Einschränkungen haben, wenn sie diese Straßen benutzen müssen. Gleichfalls trägt es aber auch zur Beruhigung der Verkehrslage bei, was insbesondere vor Schulen von großem Vorteil ist. Ein Frankfurter Beispiel für eine Fahrradstraße ist die Goethestraße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 489/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6292 2020 Die Vorlage OF 489/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des Tenors die Worte "nach Möglichkeit umzusetzen" durch die Worte "zu berichten" ersetzt werden. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FARBECHTE, FDP, Herr Leitzbach und Herr Richter gegen Frau Lämmer (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2020, OF 490/7 Betreff: Kurzfristig Pop-Up-Bikelanes auch im Ortsbezirk 7 einrichten Als Reaktion auf die Corona-Pandemie wurden in verschiedenen Städten, z.B. Berlin, so genannte Pop-Up-Bikelanes eingerichtet. Diese schnell entstehenden Radwege sorgen kurzfristig für mehr Platz und Sicherheit im Radverkehr. Damit kann dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Menschen vermehrt den ÖPNV meiden, aber gleichzeitig nicht auf ein Auto angewiesen sein möchten. Sie ermöglichen es den Radfahrenden außerdem, Distanz zu wahren. Der Magistrat wird gebeten, an diesen Straßen die Einrichtung von Pop-Up-Bikelanes zu prüfen und nach positiver Prüfung direkt umzusetzen: Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße (Breitenbachbrücke) /Am Industriehof/ Ludwig-Landmann-Straße bis Heerstraße zur Anknüpfung an die Radverbindung Richtung Oberursel Ludwig-Landmann-Straße zwischen Katharinenkreisel und Am Industriehof (in beide Richtungen), ab Industriehof Anknüpfung an Nr. 1 Gaugrafenstraße, Am Seedamm und Guerickestraße zwischen Heerstraße und Westerbachstraße Lorscher Straße jeweils ab und bis Fuchstanzstraße Richtung Eschborn bis Friedrich-Kahl-Straße. 1 + 2 . 3 4 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 490/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 490/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FARBECHTE, FDP, Frau Lämmer und Herr Leitzbach gegen GRÜNE (= Annahme); Herr Richter (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2020, OF 477/7 Betreff: Thudichumstraße und Hausener Weg zur Tempo-30-Straße erklären? Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die Thudichumstraße und deren Verlängerung, der Hausener Weg, zur Tempo 30-Straße erklärt werden könnte. Weiterhin bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: Ist es richtig, dass auf Verkehrswegen, auf denen Bussen verkehren, keine Tempo 30 Zonen eingerichtet werden dürfen? Trifft es zu, dass die Stadt an die VGF Strafzahlungen leisten muss, wenn auf Bustrassen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h eingeführt wird? Begründung: Die Thudichumstraße und der Hausener Weg sind im Ortskern Rödelheim die einzig verbliebenen Straßen, in der Tempo 50 gefahren werden kann. Alle Nebenstraßen gehören zu Tempo 30-Zonen. Auch die Ortsdurchfahrt , die Lorscher Straße - von der Glashüttener Straße bis zur Sternbrücke ist auf 30 km/h beschränkt. Mit einer Anpassung an diese Begebenheit würde der Ortskern Rödelheim eine einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung erhalten. Das ist sowohl in klimapolitischer Hinsicht als auch in verkehrstechnischer Hinsicht von Vorteil: Eine einheitliche Begrenzung im Stadtteil würde die Akzeptanz seitens der Verkehrsteilnehmer stärken und Missverständnisse vermeiden helfen. Damit wird auch die Sicherheit in den anderen Bereichen erhöht, für die Bereits Tempo 30 gilt. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1662 2020 Die Vorlage OF 477/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen Frau Lämmer (= Ablehnung); CDU, FDP, Herr Leitzbach und Herr Richter (= Enthaltung)
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2020, OF 465/7 Betreff: Wohnungen für Studierende in der Liegenschaft Hausener Weg 120 Vorgang: ST 316/20 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung den folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob bei den Wohnungen für Studierende in der og. Liegenschaft der Tatbestand des Mietwuchers gemäß § % Wirtschaftsstrafgesetz erfüllt ist und ggf. rechtliche Schritte gegen den Vermieter einzuleiten. 2. Der Magistrat wird gebeten bei jeder Vermietung einer der Wohnungen für Studierende zu prüfen, ob es sich tatsächlich um Studierende handelt. Im negativen Fall sind entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten. 3. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob gegen den Eigentümer der Liegenschaft Anzeige wegen vorsätzlicher Täuschung eines gemäß der Hessischen Gemeindeordnung gewählten Gremiums der Stadt Frankfurt erstattet werden kann. 4. Der Magistrat wird aufgefordert jegliche zukünftige Zusammenarbeit mit dem Eigentümer der Liegenschaft und dem Vermieter der Liegenschaft auszuschließen, sofern die Rechtslage dies zulässt. 5. Der Magistrat stellt sicher, dass in Zukunft Baurecht entsprechend §9/ Satz 8 BauGB nur noch dann erteilt wird, wenn der Bauherr in einem städtebaulichen Vertrag schriftlich zusichert, dass Wohnraum für Studierende ausschließlich über das Studentenwerk vergeben wird und der Mietpreis sich an den Mietpreisen des Studentenwerks orientiert. 6. Der Magistrat bemüht sich über den Deutschen Städtetag eine Präzisierung des § 9/ Satz 8 BauGB zu erwirken, um in Zukunft sicherzustellen, dass diese Regelung nicht zur Schaffung von Luxuswohnungen ausgenutzt wird. Begründung: Ergibt sich aus der OF 418/7 und der ST 316. Der Eigentümer hat zumindest den Ortsbeirat offensichtlich vorsätzlich getäuscht und niemals die Absicht gehabt im Hausener Weg 120 Wohnungen für Studierende zu akzeptablen Preisen zu errichten. Es ist nicht auszuschließen, dass auch die Baugenehmigung gemäß § 9/ Satz 8 BauGB mit der Aussicht "erschlichen" wurde, an dieser Stelle sowohl das Wohnen für geflüchtete Menschen als auch Wohnungen für Studierende zu ermöglichen. Selbst wenn das Vorgehen des Investors/Eigentümers/Vermieters rechtlich nicht zu beanstanden sein sollte, so sollte die Stadt alle möglichen Schritte einleiten um in Zukunft eine solche Vorgehensweise zu verhindern. Zudem sollte solchen Investoren klar werden, dass die in Zukunft in keiner Form auf eine Unterstützung durch die Stadt Frankfurt rechnen können. Der Bundesgesetzgeber sollte zudem dafür Sorge tragen, dass der § 9/ Satz 8 BauGB nicht weiterhin als "Lizenz zum Gelddrucken" missbraucht wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 316 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 7 am 10.03.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 465/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 571 2020 Die Vorlage OF 465/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2019, OF 418/7 Betreff: Aufklärung bezüglich der Liegenschaft Hausener Weg 120 In der Septembersitzung des vergangenen Jahres wurde in der Ortsbeiratssitzung die Umwandlung der Liegenschaft Hausener Weg 120 vorgestellt. Zwei Personengruppen, die gegenwärtig auf dem engen Wohnungsmarkt in Frankfurt besondere Schwierigkeiten haben, eine Wohnung zu finden, sollten hier eine angemessene Unterkunft erhalten und zwar Geflüchtete und Studierende. Diese eindeutige Nutzungsbeschränkung wurde in der Baugenehmigung verankert. Demzufolge beschränkt sich die Nutzung "auf Personengruppen mit besonderen Wohnbedarf - Flüchtlingswohnen und studentisches Wohnen". Damals war die Rede von ca. 160 geflüchteten Menschen und 120 Studierenden. Ende diesen Jahres sollte der Umbau der Liegenschaft abgeschlossen sein. Mit dem Ende der Fertigstellung treten nun jedoch mehr und mehr Fragen auf, die einer dringenden Klärung bedürfen: Die Studierenden Appartments werden im Internet von der Firma prodomiWohnservice GmbH als vollausgestattete Studenten-Apartments (insgesamt 195) mit vielen Extras angeboten. Der qm-Preis liegt zwischen 32 und 35 €. Für die Mehrzahl der Studierenden ein nicht realisierbarer Betrag. Weiterhin kann man im Internet eine Anzeige folgenden Inhalts des Unternehmens " solidare real estate group" finden: September 2017- Erste Immobilie in Frankfurt am Main erworben. In Frankfurt wird ein ehemaliges Institutsgebäude gekauft. Gemeinsam mit der Stadt Frankfurt werden in einem innovativen Wohnkonzept 195 Micro-Apartments geplant.... Der Ortsbeirat bittet deshalb um die Beantwortung folgender Fragen: - Wer war vor dem Verkauf an die Firma Solidare Real Estate Group Eigentümer der Liegenschaft Hausener Weg 120? - Unter welcher Voraussetzung hat die Stadt Frankfurt eine Sondergenehmigung für den Umbau des Objekts erteilt? - Welches Dezernat hat den Vertrag mit dem Investor abgeschlossen? - Wurden die Apartments für die Studierenden aus Mitteln des "Frankfurter Programms zur Wohnraumförderung für Studierende" oder einem anderen Programm gefördert? - Gibt es eine vertragliche Vereinbarung bezüglich der Mietobergrenze für die Studierenden Apartments? - Erfolgt die Vergabe der Wohnungen über das Studentenwerk Frankfurt, bzw. die Wohnrauminitiative FrankfurtRheinMain e.V. (WIF), damit sicher gestellt ist, dass die Wohnungen nur von Studierenden angemietet werden können. - Welche vertraglichen Vereinbarungen gelten für die Unterkunft für die Geflüchteten a). hinsichtlich der qm/pro Person b.) der Ausstattung c.) der Instandhaltung d.) der sozialen Beratung und Unterstützung - Auf welcher Grundlage erfolgt die Abrechnung (z. B. Personen bezogen oder pauschal? - Wie viel Jahre beträgt die vertragliche Laufzeit für die Unterkunft? - Welche Pläne bestehen nach Ablauf dieser Vereinbarung für die Liegenschaft? - Wurden Absprachen getroffen bezüglich der baurechtlichen Situation der Liegenschaft (z. B. Änderung des Bebauungsplans)? Antragsteller: SPD CDU GRÜNE die farbechten - LINKE. FDP BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 7 am 22.10.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1442 2019 Die Vorlage OF 418/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE., FDP, BFF, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2019, OF 338/7 Betreff: Neuschaffung von Wohnraum Der Magistrat wird gebeten, folgende Sachverhalte bezüglich brachliegender Liegenschaften zu prüfen und danach zu berichten: 1. die Eigentümer der Liegenschaft Alexanderstraße 30 zu ermitteln und mit diesen Verhandlungen aufzunehmen in Hinblick eines Verkaufs, bzw. eines Ankaufs durch die Stadt Frankfurt, zum Zwecke einer Bebauung für Menschen, die Anspruch auf einen sozial geförderten Wohnraum haben. 2. Kontakt mit der Hanseatischen Betreuungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, aufzunehmen, mit der Frage, ob sie daran interessiert sei, ihr Projekt als nicht realisierbar zu beenden und die Liegenschaft (Fläche des ehemaligen Bunkers) - vorzugsweise an die Stadt Frankfurt - zu veräußern. Begründung: Zu 1: Angesichts des dringend benötigten Bedarfs an Wohnraum ist es völlig unverständlich, dass Liegenschaften teilweise über Jahre unbewohnbar brach liegen. Zu 2: Bei der Hanseatischen Betreuungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH handelt es sich um das Unternehmen, das beabsichtigte, auf dem Gelände des ehemaligen Bunkers in der Tudichumstraße ein Seniorenpflegeheim zu errichten. Alle von diesem Unternehmen gemachten Aussagen deuten in die Richtung, dass man nach einem Generalbauunternehmen suche, das bereit sei, zu sozialverträglichen Preisen zu bauen. Da dieses zu finden in der heutigen hochkonjunkturellen Phase mehr als unwahrscheinlich ist, erscheint ein Verkauf sinnvoll. In diesem Falle könnte auf dem Gelände bezahlbarer Wohnraum entstehen, Erstellung auf dem ersten und zweiten Förderweg, als Ausgleich für die Eigentumswohnanlage, die in der Alexanderstraße geplant ist. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 01.01.2019, OF 332/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 22.01.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4141 2019 1. Die Vorlage OF 332/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 338/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 338/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU, FDP, BFF und fraktionslos
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2019, OF 332/7 Betreff: Bedarf an Wohnraum Der Magistrat wird gebeten, folgende Sachverhalte bezüglich brachliegender Liegenschaften zu prüfen und danach zu berichten: Angesichts des dringend benötigten Bedarfs an Wohnraum ist es völlig unverständlich, dass Liegenschaften teilweise über Jahre unbewohnbar brach liegen. Der Magistrat wird deshalb gebeten, die Eigentümer der Liegenschaft Alexanderstraße 30 zu ermitteln, mit diesen Verhandlungen aufzunehmen in Hinblick eines Verkaufs, bzw. eines Ankaufs durch die Stadt Frankfurt, zum Zwecke einer Bebauung für Menschen, die Anspruch auf einen sozial geförderten Wohnraum haben. Kontakt mit der Hanseatischen Betreuungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, aufzunehmen. (Hierbei handelt es sich um das Unternehmen, das beabsichtigte, auf dem Gelände des ehemaligen Bunkers in der Tudichumstraße ein Seniorenpflegeheim zu errichten.) Alle von diesem Unternehmen gemachten Aussagen deuten in die Richtung, dass man nach einem Generalbauunternehmen suche, das bereit sei, zu sozialverträglichen Preisen zu bauen. Da dies in der heutigen hochkonjunkturellen Phase mehr als unwahrscheinlich ist, erscheint es sinnvoll, an die Gesellschaft heranzutreten, mit der Frage, ob sie daran interessiert sei, das Projekt als nicht realisierbar zu beenden und die Liegenschaft - vorzugswiese an die Stadt Frankfurt - zu veräußern. In diesem Falle könnte auf dem Gelände die von vielen gewünschte Quartiersgarage entstehen, sowie bezahlbarer Wohnraum (Errichtung auf dem ersten und zweiten Förderweg). Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.01.2019, OF 338/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 22.01.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4141 2019 1. Die Vorlage OF 332/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 338/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 338/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU, FDP, BFF und fraktionslos
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.12.2018, OF 334/7 Betreff: Fragen zur Bildungslandschaft im Ortsbezirk 7 speziell in Rödelheim-Ost Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten: 1. Ob der Grundschulstandort der Michael-Ende-Schule in der Assenheimer Straße für die steigenden Schülerzahlen in Rödelheim-Ost ausreicht und ob dort Flächen für mögliche Erweiterungen darstellbar sind. Sollte dies nicht der Fall sein, inwieweit wäre ein zweiter Grundschulstandort für Rödelheim-Ost möglich? 2. Ob der jetzige Standort der Haupt u. Realschule in der Assenheimer Str. zukunftsträchtig ist. 3. Inwieweit nördlich der Heerstraße oder in Westhausen ein Schulstandort für den Haupt- und Realschulzweig der Michael-Ende-Schule zur Verfügung stehen könnte, der der Schulgemeinde auch Erweiterungsmöglichkeiten bietet. 4. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, dem OBR 7 die Auswirkungen der geplanten Baugebiete (Nachverdichtung in den Stadtteilen, Bebauung nördl. Heerstraße, südl. Rödelheimer Landstr., mögl. Bebauung Im Vogelsgesang usw.) auf die bestehenden Schulgemeinden in den Stadtteilen darzulegen. Begründung: Die Michael-Ende-Schule hat ihre Schülerkapazität bereits seit langem erreicht. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen muss die Grundschule in der Assenheimer Straße dringend erweitert werden. Da das aktuelle Grundstück begrenzte Erweiterungsmöglichkeiten hat und bereits erste Containeranlagen auf dem Schulhof stehen, braucht der Grundschulzweig dringend ein Erweiterungskonzept oder ggf. ein neues Grundstück bzw. eine Entlastung durch eine weitere Grundschule für Rödelheim-Ost. Der Haupt- und Realschulzweig der Michael-Endes-Schule ist ebenfalls überlastetet und benötigt dringend eine Erweiterung (z.B. nördl. Heerstraße) oder einen neuen ausbaufähigen Schulstandort. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 22.01.2019, TO I, TOP 13 Auf Wunsch der die farbechten - LINKE. wird über die Vorlage 334/7 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4142 2019 Die Vorlage OF 334/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 2 des Tenors die Worte "Assenheimer Straße" durch das Wort "Niddagaustraße" ersetzt werden. Abstimmung: Ziffer 1: Einstimmige Annahme Ziffer 2 bis 4: Annahme bei Enthaltung FARBECHTE
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2018, OF 304/7 Betreff: Erweiterung der Kerschensteinerschule auf dem bisherigen Standort der Feuerwehr Vorgang: M 108/18 Der Magistrat möge prüfen und berichten: Nach der Realisierung des Neubaus für die Freiwillige Feuerwehr Hausen auf dem Grundstück "Am Ellerfeld" könnte sich eine einmalige Gelegenheit für die Kerschensteiner Schule ergeben: nämlich das Schulgelände um den bisherigen Standort der Feuerwehr Hausen "Am Spritzenhaus 1-3" zu erweitern. Begründung: Im gesamten Ortsbezirk besteht ein hoher Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen. Zugleich gibt es kaum freie Flächen, erst recht nicht in unmittelbarer Nähe von bereits bestehenden Schulen. Ein Brennpunkt sind die Grundschulen, deren Raumbedarf durch die Errichtung von Containern zulasten der Schulhöfe gewährleistet werden muss. Die Situation an der Kerschensteiner Schule stellt keine Ausnahme dar. Angesichts der wachsenden Schülerzahlen (zur Zeit 340 Kinder), der Raumnot, der begrenzten Möglichkeiten im Schulhof (kein Platz für eine Kletterlandschaft), der Nachmittagsbetreuung mit ihrem Raumbedarf, und der zu erwartenden weiteren Zuwächse durch Neubauten und Nachverdichtungen, der möglichen Wohnbebauung "Im Vogelsang", sowie durch die geplante Unterkunft für Geflüchtete am Hausener Weg, ist eine Erweiterung dringend geboten. Abhilfe könnte hierbei das Grundstück bieten, auf dem gegenwärtig das Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr Hausen steht, nach deren Umzug in das neu errichtete Feuerwehrhaus "Am Ellerfeld". Selbstverständlich ist dies nur im Einvernehmen mit dem Dezernat IX (Wirtschaft, Sport, Sicherheit und Feuerwehr) möglich. Die Ankündigung in der M 108 vom 06.Juli.2018 lautet: "Der bisherige Standort "Am Spritzenhaus 1 - 3" wird zur weiteren Verwendung für Katastrophenschutz-, Brandschutz- und Rettungsdienstzwecke beibehalten." Daraus wird nicht ersichtlich, welche konkreten Aufgaben in der Liegenschaft vorgesehen sind und ob diese nicht auch an anderer Stelle möglich wären. Ein weiterer Vorteil wäre, dass man einen Teil der Straße für die Erweiterung des Schulhofs nutzen könnte! Antragsteller: die farbechten - LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 108 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 23.10.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 304/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 7 am 27.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 304/7 wurde zurückgezogen.
Parteien: die_farbechten_-_LINKE., FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2018, OF 276/7 Betreff: Entfernung von Halte- bzw. Parkverbotsschildern Der Magistrat wird gebeten die Halte- bzw. Parkverbotsschilder in der Alexanderstraße zwischen den Haunummern 31 bis 47 zu entfernen. Begründung: Die Schilder wurden dort vor etlichen Jahren aufgestellt, da sich gegenüber der Hausnummer 35, ein Markt der Firma Lidl befand. Durch die Schilder sollte dafür Sorge getragen werden, dass die Sattelzüge bei der Anlieferung von Waren ungehindert in den Hof und die sich darin befindliche Rampe an und abfahren konnten, ohne das gegenüber geparkte Fahrzeuge dies unmöglich machten. Der Lidl Markt befindet sich seit Jahren an anderer Stelle und in dem ehemaligen Markt befindet sich jetzt ein Spielsalon. Bei der sowieso herrschenden Parkplatznot in Rödelheim wäre ein entfernen der Schilder eine große Hilfe. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 7 am 08.05.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3140 2018 Die Vorlage OF 276/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2018, OF 245/7 Betreff: Umgehende Umsetzung des Hessischen Spielhallengesetzes im Ortsbezirk 7 Der Ortsbezirk 7 und hier in besonderem Maße Rödelheim sind mit einer Vielzahl von Spielhallen geplagt. Sehnsüchtig wurde deshalb von der Bevölkerung das neue Spielhallengesetz erwartet, mit dessen Umsetzung eine deutliche Reduzierung zu erwarten ist. Umso ärgerlicher ist es, dass am 6. Januar der Presse zu entnehmen war, dass "bislang die Stadt in der Sache nicht tätig geworden ist." Dies ist besonders verwunderlich, da der Magistrat bereits ein halbes Jahr Zeit hatte, sich auf die Umsetzung vorzubereiten. Nun werden auf einmal diverse Hinderungsgründe aus dem Hut gezaubert, wie: die Stadt müsse Kriterien finden für dir Entscheidung, welche Zockerstätten erhalten werden sollten und welche schließen müssten. Maßgeblich hierbei solle mit 60% der Gewichtung "die Qualität der Betriebsführung", sprich der Gewerbesteuereinnahmen für die Stadt Frankfurt sein. Auch der Abstand zu Jugendeinrichtungen soll mit 30% gewichtet werden. In diesem Zusammenhang ist zu lesen, dass das Ordnungsamt dabei ist, eine Bestandsaufnahme der aktuellen Jugendeinrichtungen zu machen. Warum nur hat niemand dem Ordnungsamt verraten, dass es diese Informationen mühelos vom Jugendamt erhalten könnte? Weiterhin stellt sich die Frage, weshalb der Magistrat z.B. im Falle der Spielstätten in der Alexanderstraße in Rödelheim nicht tätig wird. Hier wären alle Kriterien für eine umgehende Schließung gegeben: Beide Spielhallen befinden sich in unmittelbarer Nähe zu einem Gemeindezentrum, das Angebote für Kinder und Jugendliche vorhält. Der Mindestabstand liegt deutlich unter 300 m. In einem Fall handelt es sich offensichtlich um eine "Mehrfachspielhalle". All diese Widersprüche legen die Vermutung nahe, dass die Stadt Frankfurt wenig Interesse an einer zeitnahen Umsetzung der neuen Gesetzeslage hat und stattdessen lieber weiterhin auf die Gewerbesteuereinnahmen setzt. Dies legt auch die Aussage nahe, dass bislang nur solche Spielstätten geschlossen wurden, "wo es eindeutige Verstöße der Betreiber gab, etwa, wenn die Steuern nicht bezahlt wurden." All dies vorausgeschickt, beantragt der Ortsbeirat 7: Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich seinem Auftrag gerecht zu werden - nämlich seine Arbeitskraft zum Wohle der Bevölkerung einzusetzen - und in diesem Zusammenhang dafür Sorge zu tragen, dass Spielstätten, die eindeutig nach dem Hessischen Spielhallengesetz nicht weiter betrieben werden dürfen, umgehend geschlossen werden und bei den übrigen Spielhallen zielstrebig eine deutliche Reduzierung angestrebt und umgesetzt wird. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 7 am 23.01.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2674 2018 Die Vorlage OF 245/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der Bereich von "unverzüglich" bis "in diesem Zusammenhang" durch das Wort "zeitnah" ersetzt wird und die Begründung gestrichen wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2017, OF 205/7 Betreff: Benutzungspflicht der Radwege im Hausener Weg/Thudichumstraße Die Benutzungspflicht der Radwege im Hausener Weg und in der Thudichumstraße wurde bereits im Jahr 2012 aufgehoben. Da jedoch der Radweg weiterhin Bestand hat und auch benutzt werden darf, ist dies vielen Autofahrer*innen nicht bewusst. Radfahrer*innen werden teilweise beschimpft und von ihnen dazu gedrängt, den Radweg zu nutzen. Die zusätzlich installierten Piktogramme haben den Radverkehr stärker auf die Straße verlagert, weil vielen Radfahrer*innen die aufgehobene Benutzungspflicht erst bewusstgeworden ist. Das oben beschriebene Verhalten der Autofahrer*innen kann allerdings weiter beobachtet werden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die darüber informieren, dass die Radwege im Hausener Weg und in der Thudichumstraße nicht benutzt werden müssen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2234 2017 Die Vorlage OF 205/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2017, OF 179/7 Betreff: Zukunft des evangelischen Gemeindezentrums in der Alexanderstraße Vorgang: OM 498/11 OBR 7; ST 137/12; ST 437/12 Die evangelische Cyriakus-Gemeinde wird ihr Gemeindezentrum in der Alexanderstraße in Kürze aufgeben. Das Gemeindezentrum wird von vielen kirchlichen und unabhängigen Gruppen intensiv genutzt und eine Alternative in ähnlicher Größe steht nicht zur Verfügung. Noch sind keine Pläne über die zukünftige Nutzung der Gebäude bzw. des Grundstücks bekannt. Letztmals in der OM 498 aus 2011 hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten ein Konzept für die weitere Nutzung der Räumlichkeiten zu erstellen. Der Magistrat hat in der Stellungnahme ST 137/2012 deutlich gemacht, dass er keinen Bedarf für den Erhalt und den Unterhalt einer solchen Versammlungsstätte sieht. Zudem hat der Magistrat in der der ST 437 aus 2012 mitgeteilt, dass er sich aus arbeitskapazitären Gründen nicht in der Lage sieht, ein Konzept für öffentliche Räume im Ortbezirk zu erarbeiten. Der Ortsbeirat ist weiterhin der Ansicht, dass in Rödelheim eine Versammlungsstätte mit der entsprechenden Größe benötigt wird. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Hat sich die Meinung des Magistrats aus der ST 137/2012 mittlerweile geändert? 2. Liegen dem Magistrat Kenntnisse über die zukünftige Nutzung des Areals vor? 3. Liegt dem Magistrat ein Antrag zu Aufhebung des Status als Gemeinbedarfs-fläche für das Areal vor und beabsichtigt die Stadt einem solchen Antrag auf Nutzungsänderung zuzustimmen? 4. Sieht die Stadt eine Möglichkeit bei einer zukünftigen Nutzung für den Gemeinbedarf eine öffentliche Nutzung von Versammlungsflächen zu sichern? 5. Wäre der Magistrat bereit die Fläche selbst zu erwerbe um hier beispielsweise ein KITA zu errichten und könnten auf diesem Wege auch öffentlich nutzbare Versammlungsflächen zu erhalten? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 498 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2012, ST 137 Stellungnahme des Magistrats vom 19.03.2012, ST 437 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 7 am 22.08.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 547 2017 Die Vorlage OF 179/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2017, OF 180/7 Betreff: Erweiterung einer Lichtsignalanlage Der Magistrat wird geben die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Lorscher S traße/Thudichumstraße um ein gesondertes Signal für Linksabbieger zu ergänzen. Begründung: Im Berufsverkehr ist die Lorscher Straße in beiden Richtungen stark frequentiert. Die vorhandene Signalanlage gibt bei Grün den Verkehr in beide Richtungen frei. Die Phase für Linksabbieger ist sehr kurz, so dass bei dichtem Verkehr 2 maximal 3 Fahrzeuge von der Lorscher auf die Thudichumstraße einbiegen können . Der Verkehr staut sich dann oft bis zur Niddagaustraße zurück. Hier könnte ein zusätzliches Lichtsignal mit einem Pfeil nach links für Abhilfe sorgen, so das genügend Fahrzeuge in die Thudichumstraße abbiegen können und die angespannte Verkehrssituation etwas entschärft werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 7 am 22.08.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 180/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, einen Ortstermin in der Angelegenheit zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 180/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 180/7 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2017, OF 173/7 Betreff: Die Ampelschaltung an der Kreuzung "Lorscher-, Gontard-, Glashüttener- und Fuchstanzstraße an den Sonn- und Feiertagen abschalten Die Anwohner*innen im oben genannten Kreuzungsbereich klagen seit langem und immer wieder über den Lärm und die Abgasbelastung durch die Kraftfahrzeuge, die vor der Ampel auf freie Fahrt warten. Eine gewisse Entlastung könnte erreicht werden, wenn zumindest an den Sonn- und Feiertagen die Ampelanlage abgeschaltet würde, wie dies auch bereits an den Wochentagen nach 22:00 Uhr geschieht. Der Magistrat wird deshalb beauftragt, zu veranlassen, dass die Ampelschaltung an der Kreuzung "Lorscher-, Gontard-, Glashüttener- und Fuchstanzstraße" an den Sonn- und Feiertagen abgestellt wird. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 7 am 13.06.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1774 2017 Die Vorlage OF 173/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und FDP
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2017, OF 165/7 Betreff: Parkmöglichkeiten für Fahrräder auf der Lorscher Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Lorscher Straße Parkbügel für Fahrräder, vergleichbar mit den Bügeln auf der Radilostraße (Höhe Hausnummer 16, gegenüber Tegut), einzurichten. Als Standort wird die Höhe der Hausnummer 16, vor dem Biomarkt Picard, vorgeschlagen. Die Lorscher Straße ist eine der Haupteinkaufsstraßen Rödelheims, insbesondere zwischen der Mündung der Niddagaustraße und der Thudichumstraße. Der obere Teil der Lorscher Straße wird wegen des Biomarktes, aber auch der anderen Geschäfte, wie z.B. dem Metzger Kerber, stark von Fahrradfahrer*innen frequentiert. Während auf der Radilostraße in Höhe der Hausnummer 16 (gegenüber Tegut) Parkbügel für Fahrräder eingerichtet sind, fehlt eine vergleichbare Parkmöglichkeit in diesem Bereich der Lorscher Straße, weshalb Fahrradfahrer*innen ihre Fahrräder auf dem Gehweg abstellen müssen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 16.05.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 165/7 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2016, OF 103/7 Betreff: Kontrollen an der Niddabrücke "Hausener Weg/Hausener Obergasse" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat verstärkt Kontrollen im Bereich der Niddabrücke "Hausener Weg/ Hausener Obergasse" durchzuführen, um die verkehrsgefährdende illegale Nutzung der Einbahnstraße zu unterbinden bzw. einzuschränken. Begründung: Während die Nutzung der Niddabrücke für Kraftfahrzeuge aus Richtung Hausener Weg gestattet ist, kann die Brück aus Richtung Hausener Obergasse nicht genutzt werden. Leider nutzen viele Kraftfahrzeuge aber dennoch die Brücke aus Richtung Hausen und gefährden dadurch den Verkehr. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 982 2016 Die Vorlage OF 103/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, FARBECHTE, BFF und REP gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2016, OF 66/7 Betreff: Gaslaternen in Rödelheim-Ost Die Gaslaternen in Frankfurt gelten vielen Menschen als erhaltenswertes Kulturgut und das Licht der Gaslaternen wird allgemein als angenehm empfunden. Gleichzeitig wird von vielen Menschen die mangelnde Ausleuchtung der Straßen bemängelt. Zudem fallen die Leuchten häufiger aus und die Wartung scheint nicht unproblematisch zu sein. So wird z.B. in der Schmittener Straße/ Rödelheim-Ost immer wieder von nicht funktionstüchtigen Laternen berichtet, durch die das Sicherheitsgefühl im Straßenraum beeinträchtigt wird. In Rödelheim-Ost werden fast alle Straßen durch Gaslaternen beleuchtet. Das Gebiet gehört nicht zu den Erhaltungsgebieten, so dass bislang mit einer sukzessiven Umrüstung bis 2025 gerechnet werden musste. Nun möchte der Magistrat die Umrüstungsperiode verlängern. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat um die Beantwortung der folgenden Fragen: Wann ist mit einer Umrüstung in Rödelheim-Ost zu rechnen? Wie wird sichergestellt, dass die Lampen regelmäßig gewartet und defekte Leuchten repariert werden? Ist es prinzipiell möglich in Gebieten mit Gaslaternen zusätzliche Laternen/ Gaslaternen zur errichten um die Ausleuchtung zu verbessern? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 178 2016 Die Vorlage OF 66/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der zweiten Frage vor dem Wort "Lampen" das Wort "vorhandenen" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2016, OF 611/7 Betreff: Mögliche Flüchtlingsunterkunft prüfen Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und berichten, inwieweit die leerstehende Immobilie im Hausener Weg 120 (ehemaliges Max-Plank-Institut) und Am Stockborn Ecke Praunheimer Weg als mögliche Flüchtlingsunterkunft von der Stadt Frankfurt verwendet werden können. Sollte sich im Rahmen der Prüfung herauskristallisieren, dass die Immobilien für eine entsprechende Nutzung geeignet sind, wird der Magistrat aufgefordert, sich entsprechend mit dem Eigentümer in Verbindung zu setzen. Begründung: Bereits seit mehreren Jahren stehen die genannten Immobilien leer. Aufgrund der anhaltenden Flüchtlingssituation und der zunehmenden Schwierigkeit geeignete Unterkünfte in Frankfurt zu finden, sollten die Immobilien auf eine entsprechende Nutzung geprüft werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 611/7 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2015, OF 566/7 Betreff: Bauvorhaben Fuchstanzstraße 30 Das Bauvorhaben "Fuchstanzstraße 30" hat in den vergangenen Wochen den Unmut vieler Anwohner erregt. Im Geltungsbereich des B-Plans 24b Nr. 2 und der Erhaltungssatzung E 34 wurde ein Wohngebäude mit 11 Wohneinheiten und 3 Vollgeschossen innerhalb des Baublocks Fuchztanzstraße / Lorscher Straße/ Am Alten See/ Niddagaustraße genehmigt. Grundsätzlich begrüßt der Ortsbeirat angesichts der angespannten Wohnungssituation die Revitalisierung lange ungenutzter Grundstücke und Immobilien, allerdings müssen dabei im Interesse der Nachbarn die bestehenden planungsrechtlichen Grundlagen berücksichtigt werden. Es ist unstrittig, dass die Genehmigung von drei Vollgeschossen durch den Bebauungsplan abgedeckt ist. Der Ortsbeirat bittet jedoch um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Gilt für das Grundstück die im Plan erkennbare Grundflächenzahl von 0,4 und wird das Grundstück dementsprechend nur zu maximal 40 % überbaut? 2. Auf welcher Basis kommt die Genehmigungsbehörde zu dem Schluss, dass mit dem Neubau die bestehende Erhaltungssatzung berücksichtigt wird? 3. Wäre es nicht sinnvoller gewesen die größtenteils dreistöckige Blockrandbebauung im Blockinnenbereich durch eine deutlich niedrigere Bebauung zu ergänzen (max. 2 Vollgeschosse)? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 7 am 08.09.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1435 2015 Die Vorlage OF 566/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2015, OF 541/7 Betreff: Übertriebenes absolutes Halteverbot linksseitig der Alexanderstraße vor der Kreuzung Röderichstraße beseitigen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das absolute Halteverbot linksseitig der Alexanderstraße ab Bushaltestelle bis zur Kreuzung Röderichstraße in dieser übertriebenen Form entweder ganz zu beseitigen oder abzumildern. Begründung: Es ist unbestritten, dass die Busse von der Haltestelle Antonius-Kirche ungehindert weiterfahren können. Dies rechtfertigt jedoch nicht, auf der linken Seite auf einer Länge von 60 Metern ( ca. 8 Parkplätze) ein absolutes Halteverbot einzurichten. Selbst wenn dort ein Fahrzeug der gehobenen Mittelklasse parkt, ist die Straße immer noch gut 5 Meter breit. Das sollte auch den Bussen der VGF reichen. Bei der Alexanderstraße handelt es sich besonders an dieser Stelle in erster Linie um ein Wohngebiet mit einer großen Kirchengemeinde und einem Kindergarten. Sowohl die Anwohner als auch die Besucher der Kirche und der Kirchengemeindeeinrichtungen sind auf Parkmöglichkeiten angewiesen. Bei allem Verständnis für "Vorfahrt für den ÖPNV". An dieser Stelle wird deutlich zu Lasten der Anwohner übertrieben. Dies trägt sicher nicht zu einem besseren Verständnis zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmen bei. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 7 am 30.06.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Die Vorlage OF 541/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Der Ortsvorsteher wird beauftragt, einen Ortstermin in der Angelegenheit zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 7 am 08.09.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 541/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 7 am 06.10.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 541/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 7 am 03.11.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 541/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 49. Sitzung des OBR 7 am 01.12.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 541/7 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2015, OF 542/7 Betreff: Seniorenwohnanlage Alexanderstraße Die Seniorenwohnanlage der Wohnheim GmbH wurde in den vergangenen Jahren saniert. Der Ortsbeirat hat sich im Vorfeld der Sanierungen mehrfach mit den Verantwortlichen der Wohnheim GmbH getroffen und den Sanierungsprozess begleitet. In der Ortsbeiratssitzung vom Mai wurde nun berichtet, dass nach Abschluss der Sanierungen nur ein sehr geringer Teil der Wohnungen für einkommensschwache Personen zur Verfügung stehen. Um sich über die aktuelle Situation Klarheit zu verschaffen bittet der Ortsbeirat den Magistrat von der städtischen Gesellschaft Antworten auf die folgenden Fragen zu bekommen. Wie viele Wohnungen stehen in der Anlage nach der Sanierung insgesamt zur Verfügung und wie hoch war die Zahl der Wohnungen vor Beginn der Sanierung? Wir hoch ist die durchschnittliche Quadratmeterzahl der Wohnungen und wie hoch war dieser Wert vor der Sanierung? Wir hoch ist die durchschnittliche Miete pro Quadratmeter nach der Sanierung und wie hoch war diese vor der Sanierung? Wie viele Wohnungen werden/wurden als geförderte Wohnungen an berechtigte Personen vermietet und wie hoch war diese Zahl vor der Sanierung? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 7 am 30.06.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1407 2015 Die Vorlage OF 542/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.01.2015, OA 598 entstanden aus Vorlage: OF 490/7 vom 02.01.2015 Betreff: Tempolimit auf der Autobahn 66 vom Nordwestkreuz bis zum Autobahnende wieder einführen Bericht des Magistrats vom 28.11.2014, B 446 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über die Landesregierung auf Bundesebene initiativ zu werden und sich dafür einzusetzen, dass ein Tempolimit auf 80 km/h auf der Autobahn 66 vom Nordwestkreuz bis zum Autobahnende eingerichtet wird. Begründung: Der oben genannte Teilabschnitt der Autobahn 66 führt durch die Wohngebiete von Rödelheim (besonders betroffen die Fuchstanzstraße) und Westhausen (Westring). Die Anwohner klagen zu Recht über eine gestiegene Lärmbelastung. Besonders widersinnig erscheint es, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung von 120 km/h stadteinwärts nach dem Nordwestkreuz und damit unmittelbar vor dem Wohngebiet aufgehoben worden ist, sodass den Autofahrern eine unbegrenzte Beschleunigung erlaubt wurde. Im Koalitionsvertrag von CDU und GRÜNE von 2011 heißt es: "Das Thema Lärmschutz soll in dieser Wahlperiode deutlich vorangebracht werden." In einem Artikel der FR vom 9. Juli 2011 nannte Alexander Heuser, u. a. Vorsitzender des Verkehrsausschusses, im Zusammenhang mit einer Initiative für ein Tempolimit auf Frankfurts Stadtautobahnen auch die Stadtteile Rödelheim und Hausen, die durch den Verkehrslärm von Autobahnen besonders belastet seien. Das Beispiel aus Salzburg, das von Mitte Februar bis Mitte Mai 2014 auf einem Teilabschnitt der Stadtautobahn Tempo 80 testete, belegt die Wirksamkeit von Tempobeschränkungen: Die Luftgüte konnte effektiv verbessert und die Lärmbelastung deutlich gesenkt werden. Das Ergebnis wurde wie folgt zusammengefasst: "Das Tempolimit stellt somit eine sehr wirksame Maßnahme zur Reduktion der Gesundheitsbelastung dar." (siehe http://www.umweltbundesamt.at/aktuell/presse/lastnews/news2014/news_140618/) Grundsätzlich dienen Tempolimits dem Umweltschutz, insbesondere dem Lärmschutz, da die Schallintensität des Reifen-Fahrbahn-Geräusches mit der dritten bis vierten Potenz, die des aerodynamischen Geräusches mit etwa der sechsten Potenz der Geschwindigkeit ansteigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 28.11.2014, B 446 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3931 Antrag vom 11.04.2023, OF 284/7 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3844 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 28.01.2015 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.02.2015, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 446 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 598 wird im Rahmen der Vorlage NR 390/12 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (B 446 = Kenntnis, OA 598 = vereinfachtes Verfahren) Piraten (B 446 = Kenntnis, OA 598 = Annahme ohne Zusatz) ÖkoLinX-ARL (B 446 = Zurückweisung, OA 598 = Annahme ohne Zusatz) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.02.2015, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Vorlage B 446 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 598 wird im Rahmen der Vorlage NR 390/12 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., RÖMER, Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) und FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5675, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015 Aktenzeichen: 79 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2015, OF 490/7 Betreff: Tempolimit auf der A 66 vom Nordwestkreuz bis Autobahnende wieder einführen Der Magistrat wird gebeten, über die Landesregierung auf Bundesebene initiativ zu werden und sich dafür einzusetzen, dass ein Tempolimit auf 80 km/h auf der A 66 vom Nordwest-Kreuz beginnend bis zum Autobahnende eingerichtet wird. Begründung: Der oben genannte Teilabschnitt der A 66 führt durch die Wohngebiete von Rödelheim (besonders betroffen die Fuchstanzstraße) und Westhausen (Nordring). Die Anwohner klagen zu Recht über eine gestiegene Lärmbelastung. Besonders widersinnig erscheint es, dass die Geschwindigkeits-Beschränkung stadteinwärts nach dem Nordwest-Kreuz von 120 km/h und damit unmittelbar vor dem Wohngebiet aufgehoben worden ist, so dass den Autofahrern eine unbegrenzte Beschleunigung erlaubt wurde. Im Koalitionsvertrag des Magistrats von 2011 heißt es: "Das Thema Lärmschutz soll in dieser Wahlperiode deutlich vorangebracht werden." In einem Artikel der FR vom 9. Juli 2011 nannte Alexander Heuser, u.a. Vorsitzender des Verkehrsausschusses, im Zusammenhang mit einer Initiative für ein Tempolimit auf Frankfurts Stadtautobahnen auch die Stadtteile Rödelheim und Hausen, die durch den Verkehrslärm von Autobahnen besonders belastet seien. Das Beispiel aus Salzburg, das von Mitte Februar bis Mitte Mai 2014 auf einem Teilabschnitt der Stadtautobahn Tempo 80 testete, belegte die Wirksamkeit von Tempobeschränkungen: die Luftgüte konnte effektiv verbessert und die Lärmbelastung deutlich gesenkt werden. Das Ergebnis wurde wie folgt zusammengefasst: "Das Tempolimit stellt somit eine sehr wirksame Maßnahme zur Reduktion der Gesundheitsbelastung dar." ( zit. nach: http://www.umweltbundesamt.at/aktuell/presse/lastnews/news2014/news_140618/) Grundsätzlich dienen Tempolimits dem Umweltschutz, insbesondere dem Lärmschutz, da die Schallintensität des Reifen-Fahrbahn-Geräusches mit der 3. bis 4. Potenz, die des aerodynamischen Geräuschs mit etwa der 6. Potenz der Geschwindigkeit ansteigt. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 598 2015 Die Vorlage OF 490/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das letzte Wort des ersten Satzes der Begründung "Nordring" durch das Wort "Westring" ersetzt wird. Abstimmung: SPD, FARBECHTE, GRÜNE und fraktionslos gegen FREIE WÄHLER, FDP und REP (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2014, OF 463/7 Betreff: "Sofortgrün" an der Bedarfsampel in der Lorscher Straße In der Lorscher Straße befindet sich zwischen der Niddagaustraße und der Fuchstanzstraße eine Bedarfsampel für Fußgänger. Allerdings sind hier die Wartezeiten - bis die Ampel auf Grün springt - so lange, dass die Straße dann doch bei Rot überquert wird. Dies ist besonders problematisch, da der Übergang auch von Kindern auf dem Weg zur Schule genutzt wird. Aus diesem Grunde beantragen wir, dass bei Bedienung der Drucktaste die Ampel auf "Sofortgrün" umspringt, wie es z.B. auch in der Westerbachstraße in Höhe der Straße "Langer Weg" der Fall ist. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 7 am 02.12.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 463/7 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FREIE WÄHLER, FDP und REP gegen FARBECHTE, GRÜNE und fraktionslos (= Annahme)
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2014, OF 462/7 Betreff: Verlängerung der Grünphase für Fußgänger an der Kreuzung Lorscher Straße/Glashüttener Straße/Fuchstanzstraße Gegenwärtig ist die Grünphase für Fußgänger, die die Lorscher Straße überqueren wollen, so kurz, dass es nur den Wenigsten gelingt, die andere Straßenseite zu erreichen, bevor die Ampel auf Rot springt. Besonders schlechte Chancen haben Fußgänger, die die Kreuzung Richtung Glashüttener Straße überqueren. Sie befinden sich in Konkurrenz mit den Autos, die aus der Glashüttener Straße in die Lorscher Straße einbiegen wollen und zu diesem Zeitpunkt ebenfalls Grün haben. Nicht selten sind sie gezwungen, auf der Verkehrsinsel stehen bleiben zu müssen. Dieser Zustand ist besonders für ältere Menschen und für Väter/Mütter mit Kleinkindern und Kinderwagen eine Zumutung. Dies voraus geschickt wird der Magistrat deshalb aufgefordert, die Grünphase entsprechend zu verlängern, so dass ein gefahrloses Überqueren der Straße möglich ist. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 7 am 02.12.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3698 2014 Die Vorlage OF 462/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, FARBECHTE, FDP und fraktionslos gegen REP (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2014, OF 403/7 Betreff: Unzumutbare Härten für den Rödelheimer Einzelhandel vermeiden Geschäftsauslagen unbedingt ermöglichen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Rödelheimer Einzelhandel darin zu unterstützen, dass beispielhaft an dem Gemüsegeschäft Lorscherstr. 9 alles geprüft wird, eine Geschäftsauslage zu ermöglichen. Nicht nach starren Regeln, sondern nach Einzelfallprüfung muss entschieden werden. Außerdem wird der Magistrat gebeten, die Parkplätze auf dem Bürgersteig zwischen Alexanderstraße und Radilostraße zu markieren. Begründung: Es ist bekannt, dass der in Rödelheim ansässige Einzelhandel durch die starke Konkurrenz großer Mitbewerber nicht auf Rosen gebettet ist. Gleichzeitig sind kleine Geschäfte für die Nahversorgung unverzichtbar. Da passt es nicht in die Landschaft, einem kleinen Gemüsegeschäft die Außenauslage nur deshalb zu verbieten, weil jetzt seit 2012 zwanzig Zentimeter am Bürgersteig fehlen. ( Ursprünglich 1,60 m Bürgersteigbreite, jetzt nur noch 1,40 m). Mitglieder des Ortsbeirates haben sich persönlich davon überzeugt, dass durch eine Veränderung der Geschäftsauslage und markierten Parkplätzen, die Autofahrern das korrekte Parken erleichtern, die 1,60 m einzuhalten sind. Manchmal sollte man auch mal Gnade vor Recht ergehen lassen, damit der Wirtschaft, von der wir letztlich alle leben, noch Luft zum atmen bleibt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 7 am 17.06.2014, TO I, TOP 16 Beschluss: a) Die Vorlage OF 403/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Der Ortsvorsteher wird beauftragt, einen Ortstermin in der Angelegenheit zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7 am 15.07.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 403/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 7 am 16.09.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 403/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7 am 07.10.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 403/7 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2014, OF 373/7 Betreff: Sicherstellen der Fahrsicherheit in den Straßen Hausener Weg und Thudichumstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Radwegeschilder in den Straßen Hausener Weg und Thudichumstraße wieder aufzustellen. Begründung: Hausener Weg und Thudichumstraße bilden zusammen eine stark befahrene Straße, die als Hauptverbindungsachse nach und aus Rödelheim dient. Die Straße ist relativ schmal und eignet sich aus Sicherheitsgründen nicht zum Überholen. Bislang haben Radfahrer die bereits gekennzeichneten Radwege genutzt. Seit dem die Verkehrsschilder für Radfahrer abmontiert wurden, ist die Pflicht der Radwegenutzung aufgehoben. Dies gefährdet sowohl Rad- als auch Autofahrer. Wir bitten deshalb den Magistrat, die Radwegschilder, die zur Nutzung der Fahrradwege verpflichten, wieder aufzustellen. Grund für diesen Antrag sind massive Bürgerbeschwerden, die die Verkehrssicherheit besonders für Fahrradfahrer gefährdet sehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 7 am 25.03.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3026 2014 Die Vorlage OF 373/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 1 SPD und REP gegen GRÜNE, FARBECHTE und fraktionslos (= Ablehnung) bei Enthaltung 4 SPD und FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2013, OF 326/7 Betreff: Verkehrssicherheit auf dem Niddauferweg vor dem Anglerheim Der Niddauferweg vor dem Anglerheim in Rödelheim ist seit vielen Jahren ein neuralgischer Punkt. Immer wieder kommt es zu brenzligen Situationen zwischen den unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern: Radfahrer, Fußgänger und Gäste des Anglerheims. In den Sommermonaten wird die Situation durch die Außengastronomie des Anglerheims und die damit verbundene schmalere Wegbreite zusätzlich verschärft. Nach Aussagen von Mitgliedern des Sportanglerclubs Anker hat sich die Situation in den letzten Monaten vor allen Dingen durch sehr schnell und leider auch rücksichtslos fahrende Radfahrer deutlich zugespitzt, auch wenn es bisher wohl noch zu keinen ernsthaften Unfällen kam. Um diese aber auch zukünftig zu vermeiden, bittet der Ortsbeirat den Magistrat Folgendes zu veranlassen: Auf dem Niddauferweg wird vor dem Anglerheim (in Höhe der Einmündung des Fußweges aus der Schenkstraße) durch eine geeignete bauliche Maßnahme die Geschwindigkeit der Radfahrer entschleunigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Die Vorlage OF 326/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die stellvertretende Ortsvorsteherin wird beauftragt, in dieser Angelegenheit zu einem Ortstermin einzuladen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2715 2013 Die Vorlage OF 326/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FREIE WÄHLER, FDP und REP gegen fraktionslos (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE und FARBECHTE
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2013, OF 265/7 Betreff: Kreuzung Lorscher Straße/Fuchstanzstraße /Glashüttener Straße Um die Verkehrssituation an der oben genannten Kreuzung zu entschärfen, sollten folgende Maßnahmen getroffen werden: - Das Tempo 60 Schild in der Lorscher Straße hinter der Kreuzung am Beginn der Überführung sollte entfernt werden, da es Autofahrer, die stadtauswärts fahren, dazu verführt, bereits vor der Kreuzung zu beschleunigen. Diese wird dann gegebenenfalls bei "rot" überfahren. - Für stadteinwärts fahrende Verkehrsteilnehmer sollte bereits vor der Kreuzung ein Tempo 30 Schild als Hinweis, dass sie in eine solche Zone einfahren, angebracht werden. Begründung: Die genannte Kreuzung weist ein hohes Verkehrsaufkommen auf, da sie z.B. Teil des direkten Schulweges zu drei Schulen ist und zusätzlich zu einem Einkaufszentrum führt. Um im besonderen Fußgänger und Radfahrer zu schützen, sollte alles Mögliche getan werden, um den Autoverkehr zu entschleunigen. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 7 am 05.03.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 265/7 wurde zurückgezogen.
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2013, OF 260/7 Betreff: Durchgang zwischen REHA-Zentrum West und der Seniorenwohnanlage Alexanderstraße erhalten Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen soll der direkte Übergang zwischen dem REHA-Zentrum West und der Seniorenwohnanlage der Wohnheim GmbH entfallen. Dieser Durchgang erleichtert das Leben für die Bewohner der Seniorenwohnanlage erheblich, so ist z. B. dein barrierefreier und einfacher Zugang zum Kantine des REHA-Zentrums möglich. Die Schließung des Durchgangs soll aus Brandschutzgründen erfolgen. Seitens der Wohnheim GmbH wird keine Alternative zur Schließung gesehen, während die Sozialbezirksvorsteherin Ingrid Kruske mit Brandschutzexperten gesprochen hat, die sehr wohl eine Möglichkeit zum Erhalt des Durchgangs sehen. Der Ortsbeirat spricht sich für den Erhalt des Durchgangs aus, sofern dies mit vertretbaren Mehrkosten möglich ist. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die städtische Wohnheim GmbH um eine erneute Prüfung des Sachverhalts zu bitten und dem Ortsbeirat mitzuteilen mit welchen Mehrkosten für einen Erhalt des Durchgangs zu rechnen ist. Parallel wird die Wohnheim GmbH gebeten den Durchgang bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts nicht dauerhaft zu schließen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE die farbechten - LINKE. FREIE WÄHLER FDP REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 7 am 05.02.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1902 2013 Die Vorlage OF 260/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE., FREIE_WÄHLER, FDP, REP
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2012, OF 238/7 Betreff: Kommunikationskonzept, Beteiligung von Mieterinnen und Mietern, Management von Konflikten bei Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen in Siedlungen/Gebäuden der ABG Holding An den Ortsbeirat 7 werden im Rahmen der allgemeinen Bürgerfragestunde oder in schrift-licher Form zahlreiche Fragen oder Beschwerden von MieterInnen der im Ortsbezirk liegenden Siedlungen / Gebäude der ABG Holding herangetragen. In der Regel handelt es sich dabei um MieterInnen, deren Wohnungen aktuell saniert werden oder deren Sanierung bevorsteht. So äußerten sich in der aktuellen Wahlperiode z.B. BewohnerInnen der Altenwohnanlage Alexanderstraße sowie der Siedlung "Im Füldchen" mehrfach beunruhigt hinsichtlich ihrer Unterbringung während der Sanierung und darüber, ob sie nach deren Abschluss in ihre Wohnung zurück können und ob sie und wenn ja, mit welchen Mieterhöhungen sie zu rechnen haben. Dauerthema in der Bürgerfragestunde des OBR 7 sind zudem die im Rahmen der Sanierung der Heinrich-Lübke-Siedlung auftretenden Fragen und Beschwerden der dortigen MieterIn-nen. Zuletzt wurde dem OBR 7 ein neunseitiges Schreiben einer Mieterinitiative der Hein-rich-Lübke-Siedlung (datiert 21.10.2012, siehe Anlage) übermittelt, in welchem detailliert Kritikpunkte an bestimmten Sanierungsvorhaben (z.B. Lüftungsanlage, Türkürzungen, Bäder, Fenster) aufgeführt werden. Die Mieterinitiative beschreibt dort außerdem die bisherige Zusammenarbeit mit der ABG Holding als aus ihrer Sicht nicht zufriedenstellend. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat folgende Fragen zu beantworten und auch die Beantwortung durch die städtische Gesellschaft ABG Holding zu veranlassen: 1. Wie sehen die Kommunikationskonzepte für die Sanierungsvorhaben in den genannten Siedlungen / Wohnanlagen im Detail aus? Werden sie wie geplant umgesetzt und wenn ja, mit welchen Maßnahmen und Instrumenten (z.B. Art, Umfang, Häufigkeit, Beteiligte)? Wie beurteilt der Magistrat und wie beurteilt die ABG Holding die Wirksamkeit der Kommunikationskonzepte? 2. Werden die Wünsche und Bedürfnisse der MieterInnen bei der Planung der Sanierungs-vorhaben einbezogen und wenn ja, wie geschieht dies im Detail? Wenn ja, welche Wünsche und Bedürfnisse der MieterInnen fanden bislang bei der Modernisierung der Heinrich-Lübke-Siedlung Berücksichtigung, und welche konnten nicht berücksichtigt werden? Wie beurteilt der Magistrat und wie beurteilt die ABG Holding den Grad der Einbeziehung der MieterInnen und deren Wirksamkeit im Hinblick auf Mieterzufrieden-heit und Vermeidung von größeren Konflikten zwischen ABG und MieterInnen? 3. Stehen den MieterInnen oder Mieterinitiativen Ansprechpersonen oder Anlaufstellen zur Verfügung, an die sie sich mit ihren Fragen und Anliegen wenden können? Wenn ja, welche sind das? Wenn ja, mit welchen Anliegen und in welchem Umfang wurden diese Ansprechpersonen oder Anlaufstellen in Anspruch genommen? Wie beurteilt der Magistrat und wie beurteilt die ABG Holding die Wirksamkeit dieses Angebotes an die MieterInnen? 4. Welche Verfahren sind grundsätzlich für die Fälle vorgesehen, in denen zwischen den Interessen / Wünschen von MieterInnen / Mieterinitiativen und denen der ABG Holding kein Ausgleich hergestellt werden kann? Wer steht in solchen Fällen den MieterInnen / Mieterinitiativen als Ansprechpartner und/oder Interessensvertretung zur Verfügung? Sind Mediations- oder Schiedsstellenverfahren oder ähnliches etabliert? Wenn ja, welche, und zu welchen Punkten und mit welchen Ergebnissen wurde diese bisher in den genannten Siedlungen / Wohnanlagen in Anspruch genommen? Wenn nein, warum wurden solche Verfahren nicht vorgesehen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 7 am 27.11.2012, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 569 2012 Die Vorlage OF 238/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD und FARBECHTE
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2012, OF 213/7 Betreff: Parkplatzsituation um den Rödelheimer Bahnhof verbessern Der Magistrat wird gebeten, folgende Parkplatzverbesserungen rund um den Rödelheimer Bahnhof vorzunehmen: 1 Auf der Südseite Alexanderstraße sind gegenüber der St. Antonius Kirche drei Parkplätze einzurichten. Gleichzeitig ist das Halteverbot zur Ecke Röderichstr. welches z.Zt. elf Meter beträgt, auf ein normales Maß (fünf Meter) zu reduzieren. 2 Der Taxi - Halteplatz auf dem B. Baschwitzplatz ist so zu reduzieren, dass drei bis vier öffentliche Parkplätze eingerichtet werden können. 3 Der Taxi Halteplatz auf der Westerbachstraße, der für drei Stellplätze vorgesehen ist, wird soweit in Richtung Breitlacher Straße verlegt, dass zur Kurve noch fünf Meter Halteverbotsfläche besteht. Begründung: Zu 1: Die Abmarkierung als Halteverbot zur Kurve Alexander Str. / Röderichstr. Südseite ist mit ca. elf Metern übermäßig ausgelegt. Drei bis vier Parkplätze sind gegenüber der Antonius Kirche auf der Südseite der Alexanderstr. möglich, ohne dass der Busverkehr beeinträchtigt wird. Zu 2: Der Taxihalteplatz ist in den Augen des Ortsbeirates deutlich überdimensioniert. In der Regel stehen dort nicht mehr als drei Taxen. Zu 3: Auf der Westerbachstrasse kann ohne Beeinträchtigung des fließenden Verkehrs der Taxistand in Richtung Breitlacherstrasse verlegt werden, was zusätzliche Parkplätze bringt. Der Um - und Ausbau der Flächen rund um den Rödelheimer Bahnhof erfordert Einschränkungen bei der Bereitstellung von Parkplätzen. Dafür haben die Anwohner bis zu einem gewissen Grad auch Verständnis. Da sich die Bauarbeiten jedoch noch Jahre hinziehen werden, stößt das Verständnis langsam an Grenzen. Außerdem bedarf die großzügige Streichung von Parkplätzen seitens der Behörden in den genannten Bereichen einer dringenden Überprüfung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 7 am 30.10.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: a) Die Vorlage OF 213/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Der Ortsvorsteher wird beauftragt, einen Ortstermin zum Thema Parkplatzsituation um den Rödelheimer Bahnhof zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 7 am 27.11.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 213/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 7 am 22.01.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 213/7 wird bis zur Sitzung am 05.03.2013 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 7 am 05.03.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 213/7 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2012, OF 214/7 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Glashüttener Straße/Lorscher Straße optimieren Der Magistrat wird gebeten, die im Betreff genannte Ampelanlage so zu schalten, dass der Fußgängerüberweg auf der rechten Seite der Glashüttner Straße in Richtung Fuchstanzstraße ein Grünsignal hat, während die Rechtsabbiegerampel der Autos auf Rot steht. Begründung: Der im Antrag beschriebene Überweg ist Teil eines Schulweges. Die Autos, die aus der Glashüttener Straße kommend rechts in die Lorscher Straße einbiegen, haben zusammen mit der Fußgängerampel ein Grünsignal. Die Autofahrer werden zwar durch ein Warnlicht auf die Fußgänger und Radfahrer aufmerksam gemacht. Es entstehen jedoch gerade in der Hauptberufs- und Schülerverkehrszeit immer wieder gefährliche Situationen für die Fußgänger und Radfahrer. Deshalb wäre eine alleinige Grünphase die Fußgängerampel ein Beitrag zu mehr Sicherheit auf diesem Schulweg. Technisch dürfte das keine große Herausforderung sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 7 am 30.10.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1637 2012 Die Vorlage OF 214/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2012, OF 178/7 Betreff: Nördlicher Bahnhofzugang Der Magistrat wird beauftragt, auf die Deutsche Bahn dahingehend einzuwirken, dass der Zugang zum Rödelheimer Bahnhof von der Alexanderstraße her - also von der Nordseite - wieder ermöglicht wird, um damit den aus dieser Richtung kommenden oder gehenden Personen einen unnötigen Umweg zu ersparen. Begründung: Besonders angesichts der aktuellen Situation, dass die Rödelheimer sich anstelle eines Bahnhofsvorplatzes mit einem Bauzaun zufrieden geben müssen, sind die Fahrgäste der Busse der Linien 34 und 72 nun auch noch dazu gezwungen, um selbigen herum zu gehen, um endlich auf das Bahnhofsgelände zu gelangen. Auch wenn der Bahnhofsvorplatz eines Tages fertig gestellt sein sollte, wird der Zugang zum Rödelheimer Bahnhof von der Nordseite her für die Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs weiterhin eine kundenfreundliche Alternative bleiben. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 7 am 21.08.2012, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 178/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 7 am 26.09.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1542 2012 Die Vorlage OF 178/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um den Zusatz "zum anderen, damit bei einer möglichen Gefahren- und Paniksituation ein zweiter Fluchtweg vorhanden ist." ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2012, OF 159/7 Betreff: Einrichtung eines Zebrastreifens auf dem Hausener Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf dem Hausener Weg in Höhe der Schmittener Straße einen Fußgängerüberweg ( Zebrastreifen ) einzurichten. Begründung: Der Hausener Weg ist eine stark befahrene Straße. Beiderseits des Hausener Weges befinden sich Wohnblocks, in denen vorwiegend ältere Mitbürger wohnen. Möchten diese den Hausener Weg gefahrlos überqueren, müssen sie entweder bis zur Kreuzung Hausener Weg/Ludwig Landmannstraße oder bis in Höhe der Alten- Wohnanlage laufen. Weil diese Wege ihnen oft zu weit sind, ( vor allen Dingen bei schlechtem Wetter oder großer Hitze ) überqueren sie die Straße unter großen Gefahren für sich, aber auch für die anderen Verkehrsteilnehmer, zumal sich Autofahrer oft nicht an die vorgegebene Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 7 am 19.06.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1320 2012 Die Vorlage OF 159/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2012, OF 152/7 Betreff: Verkehrs/Straßenschildernutzung von Privatinitiativen Ist der Gleichheitsgrundsatz gewahrt? Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat folgende Frage zu beantworten: Ist die Nutzung von Verkehrsschildermasten zur Anbringung von Schildern durch eine Privatinitiative grundsätzlich erlaubt? Begründung: Dem Ortsbeirat liegen Informationen vor, dass eine Privatinitiative mit Billigung des Ordnungsamtes einen Verkehrsschildermast am Ortseingang Rödelheim im Hausener Weg dazu genutzt hat, ein eigenes Schild anzubringen. Nachdem dieses Schild kurzfristig entfernt war, wurde es erneut, offensichtlich jetzt dauerhaft, wieder angebracht. Dies motiviert die Bürgerinitiative dazu, darüber nachzudenken, weitere Verkehrsschildermasten für eigene Zwecke zu nutzen. Die Folgen wären nicht unproblematisch, denn andere Gruppen von Bürgern könnten sich dadurch motiviert fühlen, das gleiche zu tun. Dabei geht es nicht um eine Bewertung des Textes, den dieses Schild trägt. Aber eine Duldung dieser Aktion wäre mit Sicherheit eine Verletzung der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger durch den Staat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 22.05.2012, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 385 2012 Die Vorlage OF 152/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FREIE WÄHLER, FDP und REP gegen 1 FARBECHTE (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD, GRÜNE und 1 FARBECHTE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2012, OF 119/7 Betreff: Beleuchtungseinrichtung zwischen der Seelenberger Straße und der Alexanderstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der begrünten Verkehrsfläche zwischen der Seelenberger und der Alexander Straße eine Beleuchtung anzubringen. Begründung: Zwischen der Seelenberger Straße und der Alexander Straße befindet sich ein parkähnlicher Verkehrsabschnitt; das ehemals als Kinderspielplatz angelegte Areal wird beidseits von Mehrfamilienhäusern umschlossen. Der Abschnitt wird regelmäßig von Passanten und Radfahrern frequentiert und dient als Verbindungsweg zwischen den beiden Straßen. Über die gesamte Distanz von ca. 100 m sind keinerlei Beleuchtungseinrichtungen gegeben. Durch die umliegenden Flächen wird ebenfalls kein Licht erzeugt, so dass es komplett dunkel ist. Für Benutzer des Verbindungswegs, insbesondere für Schulkinder, ist der Weg bei Dunkelheit unsicher. Auf Grund der geschilderten Umstände sowie aus Sicherheitsgründen ist eine Beleuchtung erforderlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 7 am 20.03.2012, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1022 2012 Die Vorlage OF 119/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2012, OF 104/7 Betreff: Geschwindigkeitsüberschreitung in den Straßen: Thudichumstraße und Hausener Weg Der Ortsbeirat bitte den Magistrat, eine erneute Erhebung der Verkehrssituation in Bezug auf Geschwindigkeitsüberschreitungen im Bereich "Thudichumstr./Hausener Weg" vorzunehmen und bei Bestätigung von permanent signifikanten Geschwindigkeitsüberschreitungen eine in regelmäßigen Abständen mobile Geschwindigkeitsmessung ("Blitzer"), über einen länegren Zeit, aufzustellen. Begründung: Die Thudichumstrasse, welche fließend in die Straße "Hausener Weg" übergeht, ist ein hochfrequentierter Verkehrsstraße über ca. 1 km Länge. Die maximale Geschwindigkeit beträgt 50 km/h. Insbesondere zu den Stoßzeiten (vormittags 07.00 - 10.00 Uhr) und spätnachmittags (16.00 Uhr -19.00 Uhr) besteht auf dem Abschnitt, u.a. durch den Berufsverkehr, eine hohe Frequentierung des Verkehrs. In praktisch allen Abschnitten der Strasse befinden sich unmittelbar angrenzende Wohnungen, Einzelhandelsgeschäfte und zwei Supermärkte sowie das in der Nähe ansässige Sozial- und Rehazentrum West in der Alexanderstr. Gleichzeitig sind die beiden Straßen als Schulwege eingetragen. Aus den o.a. Gründen, wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Maßnahmen, wie Geschwindigkeitwarntafeln usw. getroffen, um die Kraftfahrzeugfahrer auf die Einhaltung der Regelgeschwindigeit zu erinnern. Nunmehr kammen wiederholt mehrere Beschwerden durch Anwohner und Passanten, dass die Geschwindigkeitsüberschreitungen in den letzter Wochen stark zugenommen hätten. Durch die Überschreitungen der Regelgeschwindigeit ist ein hohes Maß an Gefährdung vorhanden. Ebenso werden die dadurch verursachte Emission im Bezug auf Lärm und Abgase erhöht. Aus diesem Grund ist eine Erhebung "Ist-Status" mit einer "Black-Box" erforderlich. Sollte sich hierbei eine Bestätigung von permanent signifikanten Geschwindigkeitsüberschreitungen ergeben, sind in regelmäßigen Abständen (über einen längeren Zeitraum) mobile Geschwindigkeitsmessung ("Blitzer") aufzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 785 2012 Die Vorlage OF 104/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor und im letzten Satz der Begründung jeweils der letzte Teil ab "eine in regelmäßigen Abständen. ." durch die Worte "geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu unterbinden" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2011, OF 86/7 Betreff: Wohnraum für Senioren schaffen Vor dem Hintergrund des ständig wachsenden Bedarfs an seniorengerechtem Wohnraum in Frankfurt beauftragt der Ortsbeirat den Magistrat, den aktuellen Stand der Umbau- und Sanierungsmaßnahmen in der Seniorenwohnanlage "Sozial- und Reha-Zentrum West" (Reifenberger Straße/Alexanderstraße) zu prüfen, das Ergebnis dem Ortsbeirat mitzuteilen und den Eigentümer Wohnheim GmbH aufzufordern, schnellstmöglich dafür zu sorgen, dass die Wohnungen den Senioren wieder zur Verfügung stehen. Begründung: Eine von der Initiative "Impulse für den Wohnungsbau" in Auftrag gegebene Studie des Pestel-Instituts stuft die Entwicklung der Altersarmut in Frankfurt im Vergleich zum Bundesdurchschnitt als erhöht ein. Im Fokus der Untersuchungen stand dabei das bezahlbare Wohnen im Alter. Ziel muss es sein, es älteren Menschen zu ermöglichen, weitgehend selbständig in den eigenen vier Wänden zu leben, ihnen Unterstützung im Alltag zu bieten und soziale Ausgrenzung zu vermeiden. Häuser mit kleinen Appartements und Gemeinschaftsräumen - wie die Seniorenwohnanlage im Sozial- und Reha-Zentrum West - gelten als ideale Lösung; jedoch herrscht in dieser Einrichtung bereits seit Jahren ein erheblicher Leerstand. In einem Gespräch (vor mehr als einem Jahr!) von Vertretern des Ortsbeirats und der Wohnheim- GmbH wurde eine schnelle Realisierung des Umbau- und Modernisierungsprojekts in Aussicht gestellt. Einige der älteren Menschen, die ihre Appartements aufgrund der vorgesehenen Umbaumaßnahmen verlassen mussten, sind mittlerweile verstorben. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, womit der lange Leerstand in der o.g. Einrichtung zu rechtfertigen ist und wann der Wohnraum endlich wieder den Senioren zur Verfügung steht. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2011, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 86/7 wurde zurückgezogen.
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2011, OF 54/7 Betreff: Einrichtung verkehrsberuhigter Bereiche in Rödelheim prüfen Der Magistrat wird gebeten in zwei Straßenteilstücken Rödelheims die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs zu prüfen. Es handelt sich um folgende Abschnitte: 1. Röderichstraße im Verbindungsstück zwischen den Straßen Am Hopfengarten und Marquardstraße. 2. Reinborner / Reichenbacher Weg/ Reifenberger Straße zwischen Fuchstanzstraße und Reinborner Weg Begründung: Zu 1: Die Röderichstraße stellt auf einer Länge von ca.50 Metern die Verbindung zwischen den Straßen Am Hopfengarten und der Marquardstraße her und ist in diesem Bereich Einbahnstraße. Eine Trennung zwischen Fahrbahn und Bürgersteig gibt es nicht. Am Ende der Röderichstraße ist der Wendehammer der Marqardstraße. Gerade im Bereich des Wendehammers spielen viele Kinder. Zudem wird die Röderichstraße auch als Schulweg genutzt. Durch eine schlecht einsehbare Kurve in der Röderichstraße können Autofahrer spielende Kinder oder Kinder auf dem Weg zur Schule erst sehr spät sehen. Ebenfalls können auch die Kinder die ankommenden Fahrzeuge erst sehr spät erkennen. Dazu kommt, das die Fahrzeuge sich oft mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in diesem Bereich bewegen. Zu 2: Die genannten Straßen werden bereits als Spielstraßen genutzt. Eien Trennung zwischen Gehweg und Fahrbahn fehlt weitestgehend. Die Reifenberger Straße ist außerdem Schulweg zur Liebig- und zur Französischen Schule. Die Fuchstanzstraße ist in diesem Teil bereits als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 25.10.2011, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 499 2011 Die Vorlage OF 54/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2011, OF 52/7 Betreff: Ein Konzept für eine gesicherte Nutzung des Gemeindesaals der Cyriakusgemeinde Der Magistrat wird gebeten ein Konzept zu erarbeiten, um den Gemeindesaal der evangelischen Cyriakusgemeinde in der Alexanderstraße 37 als Gemeinschaftshaus für den Stadtteil nutzbar zu erhalten. Begründung: Die Gemeindesäle im Ortsbezirk, nämlich in Westhausen und in Hausen, die auch ein wichtiger Tagungsort des Ortsbeirats waren, haben keine Zukunft. In Hausen soll das Gemeindehaus Kollwitzstraße 7 abgegeben und vermarktet werden, in Westhausen wird ebenfalls die Liegenschaft aufgegeben. Nun droht auch dem Gemeindesaal der Cyriakusgemeinde das Aus. Der Ortsbeirat hat sich schon frühzeitig mit der Bitte um Hilfe an den Magistrat gewandt. Für Rödelheim hat der Gemeindesaal eine lange Tradition, er ist für die Bürger in vielfältiger Weise im Bewusstsein verankert. Rödelheim braucht den Saal als Gemeinschaftshaus, zumal er Behinderten gerecht ausgebaut ist. Die Antwort in der B 334 kann deshalb nicht das letzte Wort sein! Das Gemeinschaftsleben eines Stadtteils findet seinen Ausdruck in größeren Feiern und Veranstaltungen. Dazu braucht es Räume. Die Sicherung des Vorhandenen ist kostengünstiger als Neuplanung und Neubau. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 29.08.2011, B 334 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 25.10.2011, TO I, TOP 6 Frau Kroneisen wird gemäß § 62 (6) HGO zu den Beratungen hinzugezogen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 498 2011 1. Die Vorlage B 334 dient unter Hinweis auf OM 498 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 52/7 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass a) im Antragstenor nach dem Wort "gebeten" die Worte "gemeinsam mit der Cyriakusgemeinde" eingefügt werden; b) der erste Absatz der Begründung wie folgt lautet: "Auch andere Gemeindesäle im Ortsbezirk, wie z. B. in Westhausen, haben keine Zukunft. In Westhausen soll das Gemeindehaus Kollwitzstraße 7 abgegeben und vermarktet werden, und nun droht auch dem Gemeindesaal der Cyriakusgemeinde das Aus." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2011, OF 72/7 Betreff: Ampelschaltung an der U-Bahn-Station Hausener Weg fußgängerfreundlich anpassen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Ampelschaltung an der U-Bahn-Station Hausener Weg (U6) - Kreuzung Ludwig-Landmann-Straße/Hausener Weg - dahingehend zu verändern, dass Fußgänger zur Überquerung der Ludwig-Landmann-Straße Vorrang erhalten, sobald eine U-Bahn einfährt. Begründung: Aktuell besteht an der o.g. Kreuzung eine Ampelschaltung mit so langen Grün-Phasen für den Autoverkehr, dass Fußgänger, die an der Ampel warten, eine einfahrende U-Bahn nicht mehr erreichen können. Dies verleitet viele Fußgänger zu dem riskanten Verhalten, bei roter Ampel über die stark befahrene Ludwig-Landmann-Straße zu laufen. Dadurch kommt es immer wieder zu sehr gefährlichen Situationen, im Mai 2011 sogar zu einem Unfall, bei dem ein Fußgänger schwer verletzt wurde (siehe Anlage Polizeibericht). Eine verbesserte Kopplung der Ampelschaltung an den U-Bahn-Verkehr könnte für mehr Sicherheit sorgen, wenn gewährleistet wäre, dass Fußgänger sich darauf verlassen können, eine einfahrende U-Bahn auf regulärem Wege zu erreichen. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 25.10.2011, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 505 2011 Die Vorlage OF 72/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD und FARBECHTE gegen REP (= Ablehnung); CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und FDP (= Enthaltung)
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2011, OF 25/7 Betreff: Entfernung der Halteverbotsschilder gegenüber Schmittener Straße 27 Um die Einfahrt in die Garge der Schmittener Straße 27 zu ermöglichen wird der Magistrat gebeten den Begrenzungspfosten links der Einfahrt zu entfernen. Der Magistrat wird aufgefordert die Halteverbotsschilder gegenüber der Schmittener Str. 27 in Frankfurt Rödelheim zu entfernen und das Parken wieder zu genehmigen. Begründung: Aufgrund der OF 724/7 vom 19.05.2010 fand eine Begehung am 24.08.2010 in der Schmittener Straße, mit dem Straßenverkehrsamt, dem Ordnungsamt sowie Anliegern und Vertretern des Ortsbeirates statt. Im Rahmen dieser Begehung wurde beschlossen, dass die Halteverbotsschilder gegenüber dem Haus Schmittner Straße 27 entfernt werden, was auch im September bzw. Oktober 2010 durch die Straßenverkehrsbehörde umgesetzt wurde. Diese und andere vor Ort besprochenen Maßnahmen führten dazu, dass der o.a. Antrag vom Ortsbeirat am 14.09.2010 für erledigt erklärt wurde. Wie von einem Anlieger aufgeführt und vom Ortsbeirat geprüft, wurden die Halteverbotsschilder wieder am 10.11.2010 aufgestellt. Laut telefonischer Auskunft des Straßenverkehrsamtes sind die Halteverbotsschilder wieder aufgestellt worden, weil der Anlieger der Schmittener Straße 27 seine Einfahrt (bei gegenüber parkenden Fahrzeugen) nur schwierig nutzen konnte. Dies kann der Ortsbeirat nach nochmaliger Besichtigung der Situation nur zum geringen Teil nachvollziehen. Um eine bessere Einfahrt zu ermöglichen, bittet der Ortsbeirat um die Entfernung des Begrenzungspfostens links der Einfahrt der Liegenschaft. Gleichzeitig bittet der Ortsbeirat um die Entfernung der gegenüberliegenden Halteverbotsschilder. Anlage 1 (ca. 283 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 09.08.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 226 2011 Die Vorlage OF 25/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FARBECHTE und Abwesenheit FREIE WÄHLER
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2011, OF 26/7 Betreff: Optimale Verkehrssicherheit für unsere Kinder Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass in der Alexanderstraße in der Höhe des Kindergartens St. Antonius ein zusätzliches Verkehrsschild "Achtung Kinder" zu dem vorhandenen Piktogramm Aufgestellt wird. Begründung: Die Alexanderstraße ist verkehrsreich und unübersichtlich. Zum Schutz der Kindergartenkinder kann nicht genug auf die mögliche Gefahr hingewiesen werden. Da es auch an anderen Straßen beide Verkehrszeichen parallel gibt, wie z.B. in der Straße "In der Römerstadt" Höhe Haus Nr. 165, gibt es keinen plausiblen Grund hier nicht diesen doppelten Hinweis zu installieren und damit für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen. Anlage 1 (ca. 176 KB) Antragsteller: REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 09.08.2011, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 227 2011 Die Vorlage OF 26/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD und FARBECHTE und bei Abwesenheit FREIE WÄHLER
Partei: REP
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2011, OF 9/7 Betreff: Entfernung der Halteverbotschilder gegenüber Schmittener Straße 27 Der Magistrat wird aufgefordert die Halteverbotschilder gegenüber der Schmittener Str. 27 in Frankfurt Rödelheim zu entfernen und dem Ortsbeirat mitzuteilen, weshalb die Beschlossenen Schilder wieder angebracht wurden Begründung: Aufgrund der OF 724/7 vom 19.05.2010 fand eine Begehung am 24.08.2010 in der Schmittener Str., mit dem Straßenverkehrsamt, dem Ordnungsamt, Anliegern und Vertretern des Ortsbeirates statt. Im Rahmen dieser Begehung wurde beschlossen, dass die Halteverbotschilder gegenüber dem Haus Schmittner Str. 27 entfernt werden, was auch im September bzw. Oktober 2010 durch die Straßenverkehsbehörde umgesetzt wurde. Diese und andere vor Ort besprochenen Maßnahmen führten dazu, dass der o.a. Antrag vom Ortsbeirat am 14.09.2010 für erledigt erklärt wurde. Wie von einem Anlieger aufgeführt und vom Ortsbeirat geprüft, wurden die Halteverbotsschilder wieder am 10.11.2010 aufgestellt. Dies Vorausgeschickt möchte der Ortsbeirat wissen, weshalb die Halteverbotsschilder wieder aufgestellt wurden, ohne dass es hierzu eine nähere Begründung bzw. Gefahr im Verzug vorlag. Gleichzeit verlangt der Ortsbeirat die Entfernung der Halteverbotsschilder. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 7 am 31.05.2011, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 9/7 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Es existiert eine Idee den Hausener Weg/Thudichumstraße mit einem generellen Tempolimit 30 zu versehen. Dieses Thema wird unter den Anwohnern bei Nebenan.de sehr kontrovers diskutiert. Es gibt nicht nur Befürworter für ein generelles Tempolimit auf diesem Abschnitt. Sicherheit und Lärmbelastung und ein sinnvoller Verkehrsfluss müssen nicht unbedingt generelle Widersprüche sein. Ich würde dafür plädieren erst mal seitens der Stadt Frankfurt folgende Dinge zu prüfen: 1. Lärmmessung Tag und Nacht 2. Geschwindigkeitsmessungen Tag und Nacht Mit diesen Ergebnissen sollte man dann an weitere konstruktive Überlegungen eine Lösung finden. Was ich generell auf dieser Straße zur Verkehrsberuhigung gut fände, was auch vielen Fußgängern helfen würde, wären noch 1 bis 2 Zebrastreifen mit ganz leichten Erhebungen, ähnlich Kurhessenstraße. Das wäre kostengünstig und würde die Aufmerksamkeit der zu schnellen Autofahrer, die es leider überall gibt, zumindest fordern.
Ich wohne direkt an der Straße des Hausener Weges , und manchmal habe ich das Gefühl durch meine Wohnräume verläuft eine Rennstrecke. Vor allem Nachts ist es teilweise sehr laut, da hier auch manche Zeitgenossen eher mit Tempo 100 den Hausener Weg runter und hoch rasen. Sehr unangenehm. Ich schlage deswegen vor, den Hausener Weg von Tempo 50 runter auf Tempo 30 zu setzen. Das hätte schon einen Effekt. Da sind viele weitere Anwohner sicher auch sehr glücklich wenn eine Anpassung vorgenommen wird. Wenn es zumindest für die Nachtzeit umgesetzt werden würde, z.B. von 22-6 Uhr , das wäre schon eine tolle Sache.
Für mehr Sicherheit auf dieser engen Durchgangsstraße in Rödelheim, auf der viel zu häufig viel zu schnell gefahren und insbesondere die rote Ampel an der Kreuzung Trümpertstr. (Schulkinder!) als Anreiz gesehen wird, so richtig Gas zu geben. Deshalb: Tempo 30 auch hier - auf der Lorscher Str. um die Ecke funktioniert das schließlich auch.
Auf der Lorscher Straße im Stadtteil Rödelheim steht zwischen der Fuchstanz- und Niddagaustraße eine Fußgängerampel. Da diese Ampel so spät für die Fußgänger auf Grün schaltet, wird sie kaum benutzt und die Passanten laufen bei Rot über die Straße. Mein Vorschlag: entweder die Schaltung schneller einstellten oder aber um Energie und Wartungskosten der Ampel einzusparen diese ganz zu entfernen und einen Zebrastreifen einzurichten.