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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Gelände Mainzer Landstraße: Pläne vorstellen

16.12.2021 | Aktualisiert am: 19.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2021, OF 286/6 Betreff: Gelände Mainzer Landstraße: Pläne vorstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für das im Juni 2020 erworbene Grundstück Mainzer Landstraße/Elektronstraße/Akazienstraße die aktuell verfolgten Nutzungspläne im 1. Halbjahr des Jahres 2022 öffentlich vorzustellen. Begründung: Seit dem Kauf der rund 28 000 qm großen Fläche im Juni 2020 sind nun 1 1/2 Jahre vergangen. Bereits beim Kauf hat die Stadt eine Nutzung für eine zusätzliche Grundschule, eine zusätzliche weiterführende Schule, eine Kindertageseinrichtung, Wohnungsbau und eine Grünfläche angekündigt. Ein Modell zeigte schon eine mögliche Verteilung der Nutzungen mit Baukörpern an. Auch wenn bekannt ist, dass solche Modelle weit von einer baureifen Planung entfernt sind, konnte man annehmen, dass es mit den Planungen zügig voran geht. Nunmehr zeigen sich die typischen Folgen des Leerstanden. Fassaden sind beschmiert, erste Fensterflächen zeigen Risse und alles wirkt zunehmend verwahrlost. Die Zwischennutzung, die Freiflächen als Außenlager zu nutzen, tritt dem nicht entgegen. Tatsächlich ist bald damit zu rechnen, dass die leeren Gebäude weiter verfallen und mehr und mehr Personen sich Zutritt verschaffen, um dort ein "lost place" Erlebnis zu haben. Die Gefahren in solchen ehemaligen Gewerbebauten werden unterschätzt. An dieser zentralen Stelle ist eine verfallende Ruine ganz besonders schädlich. Die Stadt hat für das Grundstück viel Geld ausgegeben und Schulplätze werden dringend benötigt. Daher sind die seitdem erfolgten Weiterentwicklungen der Nutzungspläne von Interesse. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1323 2022 Die Vorlage OF 286/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim: Briefkästen in Griesheim

31.10.2021 | Aktualisiert am: 07.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.10.2021, OF 240/6 Betreff: Griesheim: Briefkästen in Griesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, auf die Deutsche Post einzuwirken, schriftlich mitzuteilen, welche und wie viele Briefkästen in Griesheim noch vorhanden sind und wo deren Standorte sind. Des weiteren wird der Magistrat gebeten, auf die Post einzuwirken, abgebaute Briefkästen an markanten Punkten wie z.B. Seniorenheimen oder nahe Straßenbahn- oder Bushaltestellen in einem nicht zu weiten Abstand zueinander wieder aufzustellen. Begründung: In Griesheim gibt es immer weniger Briefkästen auf den Stadtteil verteilt. Deshalb wird gebeten, dass der Bevölkerung die aktuellen Standorte schriftlich (und nicht nur gegebenenfalls elektronisch) mitgeteilt werden und weshalb Briefkästen abgebaut - z.B. in der Elektronstraße am Fiatgelände - und nicht in unmittelbarer Nähe an einem neuen Standort wieder aufgebaut werden. Auch wenn man davon ausgeht, dass immer weniger Briefschreiber vorhanden sind, gibt es noch genügend Bürger, die diese Art der Kommunikation nutzen bzw. nutzen müssen. Auch diese "Minderheit" muss geschützt und unterstützt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1094 2021 Die Vorlage OF 240/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim/Nied: Markierung des Rad-/Gehwegs entlang der Stroofstraße

09.10.2021 | Aktualisiert am: 09.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2021, OF 188/6 Betreff: Griesheim/Nied: Markierung des Rad-/Gehwegs entlang der Stroofstraße Vorgang: V 1848/20 OBR 6; ST 685/21 Der Weg entlang der Stroofstraße zwischen Nied und Griesheim ist als "Gehweg - Radfahrer frei" ausgeschildert (Zeichen 239 in Kombination mit Zusatzzeichen 1022-10). In seiner Stellungnahme ST 685 vom 22.03.2021 erläutert der Magistrat die aktuelle Situation und schlägt eine recht neue Markierungsoption vor: "Diese Markierung würde im Wechsel, mal in die eine, mal in die andere Richtung, auf dem Gehwegbereich markiert werden. So könnten Radfahrende den Seitenraum in beide Richtungen befahren, ohne einer Benutzungspflicht zu unterliegen. Das heißt, auch die Benutzung der Fahrbahn ist dann noch zulässig. Die Radfahrenden haben auch hier eine besondere Rücksichtnahme auf die zu Fuß Gehenden zu gewährleisten, Schrittgeschwindigkeit ist aber nicht explizit vorgeschrieben." Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, diesen Markierungsvorschlag umzusetzen. Begründung: Der Vorschlag lässt eine besondere Rücksichtnahme der Radfahrenden gegenüber zu Fuß Gehende erwarten, ohne Schrittgeschwindigkeit explizit vorzuschreiben und erlaubt weiterhin die Benutzung der Fahrbahn. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.11.2020, V 1848 Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 685 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 868 2021 Die Vorlage OF 188/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem letzten Satz im Tenor der folgende Wortlaut vorangestellt wird: "Die Radfahrenden sind zum Beispiel durch ein Schild zur Rücksichtnahem aufzufordern." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für die Anwohnerinnen und Anwohner der Ahrtalstraße, Am Weidenwörth und entlang der B 807 (Schwanheimer Ufer)

04.10.2021 | Aktualisiert am: 09.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2021, OF 190/6 Betreff: Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für die Anwohnerinnen und Anwohner der Ahrtalstraße, Am Weidenwörth und entlang der B 807 (Schwanheimer Ufer) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich für einen besseren Lärmschutz der Anwohner*innen in Schwanheim einzusetzen, indem 1. die Bundesstraße 807 (Schwanheimer Ufer) nach Süden mit einer Lärmschutzwand versehen wird; 2. zusätzlich ein für den innerörtlichen Verkehr übliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung eingerichtet wird 3. die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung wirksam überwacht wird. Begründung: Die Straße Schwanheimer Ufer ist auch und insbesondere in dem Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Geisenheimer Straße sehr laut. Tagsüber herrscht hier ein hohes Verkehrsaufkommen und die Fahrzeuge beschleunigen in diesem Bereich, wodurch es neben dem Abrollgeräuschen zu starkem Motorenlärm kommt. Das Schwanheimer Ufer ist nächtlich als Vorfahrtsstraße eingerichtet, sodass es aufgrund der Abrollgeräusche der mit hohem Tempo vorbefahrenden Fahrzeugen zu einer durchgängigen Lärmbelastung kommt. Hinzu kommen Motorräder, die grade nachts hier häufig stark beschleunigen, sodass es auch nachts und vor allem an den Wochenenden zu sehr starkem Motorenlärm kommt. Der Lärmschutzsoll so ausgeführt werden, wie er an der B807 bereits in Goldstein eingerichtet wurde. Hier wurde fast durchgängig zwischen der Einmündung Rheinlandstraße bis zum Abzweig Goldstein eine lichtdurchlässige Lärmschutzwand errichtet. Nur in den Bereichen, wo die Wohnhäuser entweder durch Kleingärten oder die Feuerwache und durch einen erdenen Lärmschutzwall abgeschirmt werden, fehlt es an einer Lärmschutzwand. Nach den gleichen Maßstäben, muss die gesamte Straße Schwanheimer Ufer südlich nach Schwanheim gegen Lärm abgeschirmt werden. Das als Anlage beigefügte Bildmaterial vergleicht die Situation in Goldstein (Bild 1) mit der Situation in Schwanheim (Bild 2 und 3). Die Abbildungen verdeutlichen, dass der Abstand zur Straße gleich bzw. in Schwanheim zum Teil geringer ist und gleichwohl hier keine Lärmschutzeinrichtungen errichtet sind. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h ist zusätzlich in Erwägung zu ziehen. Zum einen, weil ca. 150m hinter der Kreuzung Geisenheimerstraße/Ufer Straße sich seit ca. zwei Monaten ein Überweg befindet, sodass eine Tempolimitierung auf 70 km/h als nicht angemessen erscheint. Zum anderen, weil in diesem Bereich die Fahrzeuge beschleunigen. Insbesondere der von Motorrädern ausgehende Lärm ist bis zum Schwanheimer Forst zu hören. Die B807 ist in den 1970er Jahren errichtet worden, als Lärmschutzerwägungen noch keine oder eine untergeordnete Rolle spielten. Die Fehler von damals müssen endlich korrigiert werden. Es ist nicht zu erwarten, dass von den zu errichtenden Lärmschutzwänden eine störende Wirkung auf die Wohnbebauung in Griesheim ausgeht. Auf der gegenüberliegenden Mainseite ist keine Wohnbebauung und zwischen dem Schwanheimer und dem Griesheimer Ufer eine üppige Vegetation (siehe hierzu die Kartenübersicht Bild 4). Im Übrigen ist nicht zu beobachten, dass von den in Goldstein errichteten Lärmschutzwänden an der B807 eine störende Wirkung für Griesheim ausging. Bild 1 - Situation in Goldstein Bild 2 - Schwanheim - Am Weidenwörth Bild 3 - Schwanheim bei der Martinuskirche Bild 4 - Übersicht Quelle: Google Maps rot = Schematische Darstellung der neu zu errichtenden Lärmschutzwand blau = Schematische Darstellung der bestehenden Lärmschutzwand Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 26 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 190/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 870 2021 Die Vorlage OF 190/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffer 1. und 3. Einstimmige Annahme zu Ziffer 2. Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und fraktionslos

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim: Unterkunft in der Hartmannsweilerstraße 81

29.08.2021 | Aktualisiert am: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2021, OF 174/6 Betreff: Griesheim: Unterkunft in der Hartmannsweilerstraße 81 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, zu prüfen und berichten, 1. weshalb in der vorgenannten Unterkunft mit zur Zeit 19 Kindern zwischen 0 und 11 Jahren kein Spielzimmer vorgesehen wurde, 2. wo die Kinder in den nun beginnenden kalten Jahreszeit ihre Freizeit verbringen sollen, 3. weshalb die Unterkunft ohne eine ständige Betreuung rund um die Uhr eingerichtet wurde. 4. welche Vorgaben bestehen und welche Maßnahmen ergriffen werden, damit Unterkunft und Nachbarschaft harmonieren können. 5. welche Vorkehrungen und Maßnahmen schnellstmöglich zur Lärmminderung auf dem betonierten Außenbereich getroffen werden. 6. wie die Familienzusammenführungen schnellstmöglich erfolgen können, da Väter von den Müttern und Kinder anscheinend getrennt untergebracht sind. Begründung: Seit 2 Monaten werden die Gebäude auf dem Areal Hartmannsweiler Straße wieder als Unterkunft genutzt. Dieses Mal sind es zur Zeit 30 Personen (Frauen/Mütter), darunter 19 Kinder zwischen 0 und 11 Jahren. Die Ehemänner/Väter dürfen nur zu Besuch kommen. Sie wohnen nicht auf dem Gelände. Der Raum, der damals bei der Belegung mit den Jugendlichen als Aufenthaltsraum genutzt wurde, ist heute Büro. Somit fehlt den Kindern ein Ort, an dem sie spielen, lernen und auch betreut werden können, wenn sie nicht in Kindergarten oder Schule sind. Der Hof ist betoniert. Das Gelände ist mitten unter Wohnungen. Auf dem Hof fehlen jegliche lärmdämmende Maßnahmen. Sämtliche Aktivitäten erleben die Nachbarn ungefiltert. Ruhezeiten werden ebenfalls nicht eingehalten. Der Geräuschpegel geht bis in die späten Abendstunden. Hier muss dringend Abhilfe geleistet werden. Dies auch vor dem Hintergrund, dass wieder einmal im Vorfeld verpasst wurde, die Nachbarschaft rechtzeitig vorher in das Projekt einzubinden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 57 Beschluss: Anregung OA 62 2021 Die Vorlage OF 174/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim: Für die Elektronstraße durchgängig Tempo 30 ausweisen

22.08.2021 | Aktualisiert am: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 131/6 Betreff: Griesheim: Für die Elektronstraße durchgängig Tempo 30 ausweisen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Elektronstraße in Frankfurt Griesheim zwischen Bahnübergang und Mainzer Landstraße als Wohnstraße, d.h. als Tempo-30-Zone, auszuweisen. Begründung: Südlich der Bahnlinie und nördlich der Mainzer Landstraße ist bereits seit Jahrzehnten Tempo 30 in der Elektronstraße vorgeschrieben. In der Mitte der Elektronstraße gilt Tempo 50, wohl weil die Straße hier breiter ist und lange Zeit wenig Verständnis dafür herrschte, auch breitere Straßen als Tempo 30 Zonen auszuweisen. Inzwischen hat ein Umdenken stattgefunden. Das Bedürfnis der Menschen, die an der Straße wohnen, nach Ruhe und Sicherheit hat mehr Gewicht. Im Straßenverlauf sind Schulwege zur Georg-August-Zinn-Schule und zur Berthold-Otto-Schule. Die Krabbelstube "Ahörnchen" befindet sich an der Ecke Elektronstraße/Ahornstraße. An der Ecke Elektronstraße/Lärchenstraße hat sich ein großer Einkaufsmarkt angesiedelt, der von vielen Menschen aus der Umgebung zu Fuß oder mit dem Fahrrad besucht wird. Ganz allgemein hat die Dichte an Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen zugenommen. Aus all diesen Gründen sollte die Elektronstraße auch in diesem Bereich zur Tempo 30 Zone ausgewiesen werden. Es handelt sich um eine Strecke von etwa einem Kilometer. Der Zeitverlust bei etwas langsamerer Fahrt als bisher wäre gering. Des Weiteren hat die Straße schon wegen des Bahnübergangs nicht den Charakter einer Durchgangsstraße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 648 2021 Die Vorlage OF 131/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Satz 1 der Begründung durch folgenden Satz ersetzt wird: "Südlich der Bahnlinie ist in der Elektronstraße Tempo 30 vorgeschrieben und nördlich der Mainzer Landstraße in der Verlängerung der Elektronstraße (Zum Linnegraben) ebenfalls." Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim: Bahnübergang Elektronstraße und Individualverkehr zwischen Griesheim-Mitte und Griesheim-Süd, Sicherung der Fußgängerwege in Griesheim-Mitte

09.08.2021 | Aktualisiert am: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2021, OF 129/6 Betreff: Griesheim: Bahnübergang Elektronstraße und Individualverkehr zwischen Griesheim-Mitte und Griesheim-Süd, Sicherung der Fußgängerwege in Griesheim-Mitte Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich ein Konzept zu erarbeiten und umgehend im Ortsbeirat vorzustellen mit dem Inhalt Maßnahmen aufzuzeigen a) wie der Bahnübergang für Radfahrer und Fußgänger nutzerfreundlicher gestaltet werden kann und dies zeitnah umzusetzen, b) wie der Schwerlastverkehr nicht über die Elektronstraße von oder zur Stroofstraße /Mainzer Landstraße fährt und dies zeitnah umzusetzen, c) welche Möglichkeiten umgesetzt werden können, damit der Andienungsverkehr in Griesheim-Mitte die Anwohner weitestgehend nicht tangiert, d) damit die Fußgängerwege ihrem Sinn entsprechend für Fußgänger zur Verfügung stehen anstelle zum Parken von PKW, Sprinter und LKW genutzt werden und dies schnellstmöglich umzusetzen, e). wo auf den Straßen in Griesheim Mitte sichtbare (rote) Fahrradspuren auf den Straßen eingerichtet werden können und dies zeitnah umzusetzen. 2. Des weiteren fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, bis zur Umsetzung eines akzeptablen Konzeptes bezüglich des Bahnübergangs Elektronstraße Parkbänke beidseitig der Schranken aufzustellen, damit ältere und gehbehinderte Personen die Wartezeit im Sitzen verbringen können. Begründung: Der Bahnübergang in der Elektronstraße ist schon zu normalen Zeiten eine Zumutung für Fußgänger und Fahrradfahrer, da die Schranken häufig länger als min. 10 Minuten geschlossen sind. 30 Minuten sind keine Seltenheit. Die Aussage, dass man ja noch über die Omegabrücke die beiden Stadtteilteile Griesheims wechseln könne, ist ein Hohn für jeden Fußgänger, der in seiner Mobilität eingeschränkt ist oder vom Einkaufen mit schweren Tüten kommt. Durch die div. Bauarbeiten in Griesheim und/oder in Nied verschärfen sich die Schließzeiten bzw. die Wartezeiten. Andere Wege gibt es jedoch nicht zum queren. Ferner "verirrt" sich immer wieder ein Schwertransporter oder Lastwagengespann und will von dem einen Stadtteilteil in den anderen fahren. Dazu ist jedoch der Bereich nicht geeignet, da zu eng. LKWs bleiben hängen. Das Gewerbegebiet Griesheim-Mitte ist sehr gut angeschlossen. Jedoch sollte bei den weiteren Planungen auch überlegt werden, wie man den Andienungsverkehr so leiten kann, dass die Bevölkerung in diesem Teil Griesheims nicht übermäßig strapaziert wird. Eile ist auch geboten bei der Sicherheit für Fußgänger. Viel zu viele Fußgängerwege sind zugestellt mit parkenden Kraftfahrzeugen. Die Wege sind nicht nutzbar. Der Fußgänger muss auf die Straße ausweichen. Wohlwissend, dass das Stadtumbauprogramm Griesheim-Mitte läuft, muss dringend ein Verkehrskonzept für den fließenden und ruhenden Verkehr erarbeitet werden. Dies dient der Sicherheit unserer jungen und alten Bevölkerung Griesheims und duldet keinen Aufschub mehr. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 9 Auf Wunsch des Fraktionslosen wird über die Vorlage OF 129/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 646 2021 Die Vorlage OF 129/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1. a), c), e) und Ziffer 2.: Einstimmige Annahme Ziffer 1. b) und d): CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen fraktionslos (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Ergebnisse der Geschwindigkeitskontrollen in der Stroofstraße vor und nach der Neugestaltung des Ortseingangs Griesheim

14.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 79/6 Betreff: Ergebnisse der Geschwindigkeitskontrollen in der Stroofstraße vor und nach der Neugestaltung des Ortseingangs Griesheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ergebnisse von Geschwindigkeitskontrollen in der Stroofstraße im Bereich der Einmündung der Haeussermannstraße vor und nach der Neugestaltung des Ortseingangs von Griesheim zu veröffentlichen und zu bewerten. Begründung: Mit der neuen Gestaltung des Raumes des Ortseingangs von Griesheim im Bereich der Einmündung der Haeussermannstraße in die Stroofstraße wurden die Ziele klare, städtebaulich überzeugende Gestaltung des Raumes und Reduktion des Tempos verfolgt. Es gab viele Geschwindigkeitskontrollen vor dem Umbau und inzwischen auch eine ausreichende Zahl danach. Um zu zeigen, welche Veränderung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten sich ergeben hat, werden Messungen aus beiden Zeiträumen berichtet. Zugleich ist eine fachliche Bewertung der Zahlen sinnvoll und im Bedarfsfall auch Vorschläge für weitere Maßnahmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 353 2021 Die Vorlage OF 79/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim: Verkehrsberuhigung Mainufer

12.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2021, OF 80/6 Betreff: Griesheim: Verkehrsberuhigung Mainufer Die Straße Griesheimer Ufer ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen (Zeichen 325.1). Damit ist hier Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben. Es wird jedoch immer wieder beklagt, dass Autos zu schnell durch diese Straße fahren würden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, ein zweites Piktogramm direkt im Eingangsbereich der Straße (Nähe Hafnerstraße) anbringen zu lassen. Begründung: Eine gängige Ausrede sei, dass ja erst ab dem Piktogramm in der Mitte der Straße (neben dem kleinen Spielplatz) "Spielstraße" sei. Dies zeugt von Unkenntnis der Verkehrsregeln, die die Schrittgeschwindigkeit klar ab dem Schild am Eingang der Straße vorschreiben. Trotzdem erscheint es sinnvoll, auch diese Ausrede dadurch zu entkräften, dass ein zweites Piktogramm schon in Höhe des Verkehrsschildes am Eingang der Straße aufgemalt wird. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 354 2021 Die Vorlage OF 80/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim: Behinderung im Straßenbereich durch abgestellte Sprinter im Bereich Hartmannsweilerstraße, Taläckerstraße, Linkstraße, Elektronstraße und Alt-Griesheim

16.05.2021 | Aktualisiert am: 10.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2021, OF 39/6 Betreff: Griesheim: Behinderung im Straßenbereich durch abgestellte Sprinter im Bereich Hartmannsweilerstraße, Taläckerstraße, Linkstraße, Elektronstraße und Alt-Griesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten, 1. welche Maßnahmen ergriffen werden können, damit das Parken auf den Fußgängerwegen, in Halteverbotszonen und Kreuzungsbereichen in den im Betreff genannten Straßen unterbunden wird; 2. welche Möglichkeiten bestehen, um für die Sprinter oder Transporter Parkmöglichkeiten im Bereich der Stroofstraße nähe Infrasite-Gelände den Fahrzeuginhabern kostenpflichtig zur Verfügung zu stellen; Ferner wird der Magistrat aufgefordert mitzuteilen, 3. welche Kontrollen und Nachverfolgung von u.a. ortsfremden Fahrzeugen auf deren Zulässigkeit und Straßentauglichkeit unternommen werden; 4. ob KFZ-Werkstätten, die Kraftfahrzeuge zur Reparatur etc. erhalten, diese neuer-dings im Straßenbereich - zum Teil ohne Nummernschilder oder fahruntauglich - im öffentlichen Straßenraum abstellen dürfen und wenn nicht, was dagegen unter-nommen wird. Begründung: Seit Jahren ist die Parkplatzsituation in Griesheim Süd angespannt. Zudem häufen sich seit mindestens zwei Jahren unberechtigt abgestellte (Transporter größer als 2,5 t) und fahruntüchtige Fahrzeuge in den Straßenzügen Elektronstraße, Linkstraße, Hartmanns-weilerstraße und Alt Griesheim. Verschärft wird die Situation durch das massenweise Parken auf dem Gehweg von Transportern, die offensichtlich einigen wenigen Gewerbetreibenden gehören und ganze Straßenzüge blockieren. Außerdem werden regelmäßig und dauerhaft Bereiche an Kreuzungen, Fußgängerüberwegen und im Park- und Halteverbot zugeparkt, was die Verkehrssicherheit im Stadtbezirk nachhaltig gefährdet. Hinzu kommt das Parken auf den Gehwegen mit zu geringem Abstand zur Hauswand. Trotz wiederholter Eingaben bei der Straßenverkehrspolizei im Ordnungsamt der Stadt Frankfurt hat sich diese Situation nicht verbessert, eher das Gegenteil ist eingetreten. Bürger beklagen sich, dass sie vom Ordnungsamt nur vertröstet, abweisende Emails oder die Mitteilung erhalten, dass man personell unterbesetzt ist und nichts dagegen unternehmen kann. Um eine autoarme Innenstadt voranzutreiben, muss man auch die Stadtteile mitdenken und dort gleichzeitig für eine Regulierung des ruhenden Verkehrs sorgen. Denn jedes Auto, was dann nicht in die Innenstadt fahren kann, sucht sich seinen Platz in den Stadtteilen, die einen guten S-Bahn-Anschluss haben. Parkplatzprobleme und im Straßenverkehr nicht mehr taugliche Kraftfahrzeuge gibt es in ganz Griesheim. Die Zunahme der Sprinter ebenfalls. Eine Lösung, die für die geforderten Straßen gefunden wird, könnte dann auf alle Stadtteile im Westen ausgedehnt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 139 2021 Die Vorlage OF 39/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen AfD (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim/Nied: Beschilderung des Rad-/Gehwegs entlang der Stroofstraße

12.10.2020 | Aktualisiert am: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2020, OF 1375/6 Betreff: Griesheim/Nied: Beschilderung des Rad-/Gehwegs entlang der Stroofstraße Seit Jahrzehnten ist der Weg entlang der Stroofstraße zwischen Nied und Griesheim als "Gehweg - Radfahrer frei" ausgeschildert (Zeichen 239 in Kombination mit Zusatzzeichen 1022-10). Streng genommen darf man dort mit dem Fahrrad nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Da der Weg aber sehr breit ist ( 4-5 Meter) und dort nur wenige Menschen zu Fuß unterwegs sind, wird dieser Weg allgemein als normaler Rad/Fußweg mit normaler Radgeschwindigkeit benutzt. Es gibt überhaupt keinen vernünftigen Grund, hier Radfahrende auf einer Strecke von fast drei Kilometern auf einem fünf Meter breiten Weg zwischen Stadtteilen zu Schrittgeschwindigkeit zu zwingen. Der Ortsbeirat 6 fragt deshalb den Magistrat: 1. Wieso ist der Weg seit Jahrzehnten so ausgeschildert wie dargestellt? 2. Wie beurteilt der Magistrat den Vorschlag, den Weg zukünftig mit dem Zeichen 240 als gemeinsamen Fuß- und Radweg zu beschildern - das Radfahren muss dabei in beiden Richtungen möglich sein? 3. Welche anderen Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Beschilderung dort so zu gestalten, dass ein zeitgemäßes Radfahren auf dem Weg möglich ist, die zu Fuß gehenden aber weiter geschützt sind? Begründung: Zeichen 240 ist ein rundes blaues Verkehrsschild. In der oberen Hälfte des Verkehrsschildes 240 ist eine Frau und ein Kind dargestellt. Dann folgt ein weißer waagerechter Strich in der Mitte des Verkehrszeichens. Auf der unteren Hälfte ist ein Fahrrad abgebildet. Dieses Schild zwingt Radfahrende zur Rücksicht auf zu Fuß gehende, ohne dass Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben wird. Diese Regelung würde viel eher der gelebten Praxis auf der Strecke entsprechen als die derzeitige Beschilderung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 27.10.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1375/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 24.11.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1848 2020 Die Vorlage OF 1375/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "vier bis fünf Meter" durch den Wortlaut "drei Meter" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim: Bürgersteig in der Lärchenstraße verkehrssicher machen

11.10.2020 | Aktualisiert am: 05.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2020, OF 1382/6 Betreff: Griesheim: Bürgersteig in der Lärchenstraße verkehrssicher machen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Bürgersteig auf der Südseite der Lärchenstraße zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße wieder verkehrssicher wird. Begründung: Das Wurzelwerk der in diesem Abschnitt der Lärchenstraße stehenden Bäume hat die Platten des Bürgersteiges so angehoben, dass Fußgänger dort nur noch mit hoher Aufmerksamkeit laufen können. Menschen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl haben noch größere Probleme. Die Situation verschlimmert sich naturgemäß von Jahr zu Jahr. Es wird Zeit, sich eine Lösung zu überlegen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 27.10.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6789 2020 Die Vorlage OF 1382/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim: Standortvorschlag Wohnmobilstellplatz/Wohnmobilhafen

21.05.2020 | Aktualisiert am: 25.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2020, OF 1302/6 Betreff: Griesheim: Standortvorschlag Wohnmobilstellplatz/Wohnmobilhafen Vorgang: OM 4469/19 OBR 6; OF 1109/19 OBR 6; ST 1192/19; ST 346/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, in Anlehnung an die Vorgänge OF 1109/6 2019, OM 4469 2019 und der Stellungnahmen des Magistrats ST 1192 2019 sowie ST 346 2020, möge sich der Magistrat erneut dem Vorschlag zur Prüfung zuwenden, geeignete Wohnmobilstellplätze zur Tourismusförderung im Frankfurter Westen zu schaffen. Der Ortsbeirat bitte um Prüfung der Flächen A-C Flächen am Griesheimer Mainufer. Begründung: Durch die Wandlung des Industrieparks Griesheim, ergeben sich auch für die Flächen um den Industriepark neue Nutzungsmöglichkeiten. Gerade bei der Frage nach einem geeigneten Standort für Wohnmobilstellplätze bieten sich nunmehr die Möglichkeit, hier eine touristische Belebung Griesheims zu generieren. In der Variante A böte sich der Schaffung von Wohnmobilstellplätzen ein bereits erschlossener ehemaliger Mitarbeiter-Parkplatz, in unmittelbarer Nähe der Bebauung Griesheims. In der Flächenvariante B bietet sich der erschlossenen ehemalige Be- und Entlade-Hafen an. Als weitere Möglichkeit ist der Flächenvorschlag C zu sehen, der westlich der Werks-Kläranlage zu sehen ist. Hier handelt es sich um eine derzeit verwilderte Grünfläche, die nicht genutzt wird. Alle drei Flächen befinden sich an der Stroofstraße und sind durch die Bus-Linie 54 versorgt. Auch ist ein fußläufiges Erreichen der Griesheimer Geschäftswelt und der S-Bahnstation zumutbar. Durch eine Wandlung des Industrieparks Griesheim (Gewerbepark Griesheim ) sind hier gastronomische Synergien denkbar und könnten dahingehend auf- und ausgebaut werden. Aus Sicht der Straßenverkehrsanbindung für Zu- und Abfahrende Wohnmobilisten wären die vorgeschlagenen Flächen ebenfalls sehr gut erreichbar und würden sich auf die Nachbarschaft nicht störend auswirken. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4469 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1192 Antrag vom 24.08.2019, OF 1109/6 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2020, ST 346 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 16.06.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6155 2020 Die Vorlage OF 1302/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nur die Flächen A und B geprüft werden sollen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP und fraktionslos gegen LINKE. (= Ablehnung)

Partei: fraktionslos

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Ortseingang Griesheim Stroofstraße

12.11.2019 | Aktualisiert am: 04.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2019, OF 1161/6 Betreff: Ortseingang Griesheim Stroofstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, I. Eine Bepflanzung der Flächen auf der Querungshilfe mit höher wachsenden Pflanzen und eine Blumenwiese anzulegen. II. Messungen der Geschwindigkeiten vor und nach Errichtung des Bauwerkes zu veröffentlichen. III. Im Fall von zu häufigen Geschwindigkeitsübertretung Veränderungen an der Querungshilfe vorzunehmen, damit der Zweck der Anlage, eine Reduktion der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten, erzielt wird. Begründung: Die Bepflanzung der Querungshilfe in der Art einer Blumenwiese würde eine Verschönerung darzustellen, die wenig Pflege bedarf und biologisch sinnvoller als ein Rasen ist. Höhere Pflanzen verringern die Fernsicht und tragen zur Geschwindigkeitsreduktion bei. Die Ansichten, ob und in welchem Maß sich die gefahrenen Geschwindigkeiten verändert haben, gehen auseinander. Die Messungen vor und nach der Baumaßnahme zeigen eindeutig, welche Effekte die Maßnahme hat und beenden das Mutmaßen. Sollte sich zeigen, dass die Wirkung nicht ausreichen ist, erfolgt eine Anpassung der Querungshilfe und ihres Umfeldes. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5432 2019 Die Vorlage OF 1161/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim: Barrierefreier Zugang zu den Wahllokalen in der Griechischen Schule in der Linkstraße

28.05.2019 | Aktualisiert am: 26.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2019, OF 1021/6 Betreff: Griesheim: Barrierefreier Zugang zu den Wahllokalen in der Griechischen Schule in der Linkstraße Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass bei künftigen Wahlen den Wählerinnen und Wählern ein barrierefreier Zugang zu den beiden Wahllokalen 541-01 und 541-02 ermöglicht wird. Begründung: Die beiden genannten Wahllokale sind die einzigen im Frankfurter Westen, die nicht barrierefrei zugänglich sind. Der Ortsbeirat ist sicher, dass es dem Magistrat möglich sein wird, z.B. durch eine transportale Rampe künftig den Zugang auch für behinderte Menschen zu gewährleisten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4796 2019 Die Vorlage OF 1021/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Geschwindigkeitskontrollen mit Enforcement-Trailer ausweiten

16.04.2019 | Aktualisiert am: 15.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2019, OF 1007/6 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen mit Enforcement-Trailer ausweiten Vorgang: OM 4070/18 OBR 6; ST 421/19 Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeitskontrollen mit dem Enforcement Trailer auf nachfolgende Standorte im Ortsbezirk 6 auszuweiten: - Zur Frankenfurt (Goldstein) - Alt-Griesheim (Griesheim, im Bereich Boehleschule) - Elsterstraße (Griesheim, im Bereich vor dem Kindergarten St. Hedwig) - Gotenstraße (Höchst) - Königsteiner Straße (Höchst) - Sossenheimer Weg (Höchst, zwischen Gotenstraße und Bahnübergang) - Hoechster-Farben-Straße (Höchst und Sindlingen) - Oeserstraße (Nied, im Bereich zwischen Bahnhof und Nied Brücke) - Birminghamstraße (Nied, im Bereich zwischen Oeserstraße und Mainzer Landstraße) - Alt Schwanheim (Schwanheim) - Rheinlandstraße (Schwanheim, im westlichen Abschnitt) - Kurmainzer Straße (Sossenheim, zwischen Dunantring und Victor-Gollancz-Haus) - Westhöchster Straße (Zeilsheim, zwischen Annabergstraße und Frankenthaler Weg) - Alt-Zeilsheim (Zeilsheim, zwischen Welschgrabenstraße und Frankenthaler Weg) Begründung: Der sog. Enforcement-Trailer hat sich als wichtigen Bestandteil der Verkehrsüberwachung etabliert - insbesondere auch, weil die Kontrollen ohne Personal fortlaufend über mehrere Tage "rund um die Uhr" (also auch nachts) durchgeführt werden können. Damit trägt er nicht nur zur Steigerung der Verkehrssicherheit, sondern auch zur Reduzierung des nächtlichen Lärmpegels bei. Zwischenzeitlich wurde von der Stadt sogar ein weiterer Enforcement-Trailer angeschafft. Im Ortsbezirk 6 gibt es derzeit neun genehmigte Messstellen (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 42). Der Ortsbeirat 6 bittet nun, die Kontrollen auf o.g. Standorte im Ortsbezirk 6 auszuweiten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4070 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 421 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 07.05.2019, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4541 2019 Die Vorlage OF 1007/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim: Zu enges Parken auf Fußwegen in der Hartmannsweilerstraße

07.01.2019 | Aktualisiert am: 25.01.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2019, OF 898/6 Betreff: Griesheim: Zu enges Parken auf Fußwegen in der Hartmannsweilerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 zu erläutern, welche rechtlichen Vorgaben bestehen, um eine Mindestbreite der Fußwege entlang von Straßen sicher zu stellen. So sollte beispielhaft die Hartmannsweilerstraße in Frankfurt Griesheim (östlich der Alten-Falterstraße) betrachtet werden und es wird darum gebeten, Maßnahmen vorzuschlagen, die die Situation an dieser Straße für die Fußgängerinnen und Fußgänger verbessern könnten. Begründung: Wie in vielen Straßen ist auch in der Hartmannsweilerstraße das halbseitige Parken auf dem Fußweg grundsätzlich erlaubt. Dabei werden jedoch einige Fahrzeuge so weit auf den Fußweg gestellt, dass ein Vorbeikommen auf dem Fußweg mit Kinderwagen oder Rollatoren sehr erschwert wird. Außenspiegel, die so weit in den Fußweg hinein reichen, stellen darüber hinaus ein erhebliches Verletzungsrisiko dar. Da die meisten Fahrzeuge so platziert werden, dass der Fußweg nicht unzumutbar beeinträchtigt wird, müsste es doch eigentlich Möglichkeiten geben, zu verhindern, dass einige wenige Fahrzeuge die Benutzbarkeit der Fußwege derart beeinträchtigen. Ein Weg ist nur so durchlässig wie seine schmalste Stelle. Die angefügten Fotos zeigen die Situation. . . . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4112 2019 Die Vorlage OF 898/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim: Weitere Entwicklung an der Mainzer Landstraße westlich der Elektronstraße

07.01.2019 | Aktualisiert am: 25.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2019, OF 916/6 Betreff: Griesheim: Weitere Entwicklung an der Mainzer Landstraße westlich der Elektronstraße Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche Entwicklungs-möglichkeiten er im Bereich der südlichen Mainzer Landstraße zwischen der A5 und der Einmündung der Lärchenstraße sieht. Von besonderem Interesse ist die Beantwortung folgender Fragen: 1. Soll die aktuelle teils gewerbliche Nutzung dort erhalten bleiben? 2. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, ggf. hier Gewerbe mit höherwertiger Nutzung anzusiedeln? 3. Sind dem Magistrat aktuelle Bestrebungen zur Umnutzung in Wohnbebauung bekannt? Begründung: Aktuell gibt es in diesem Abschnitt der Mainzer Landstraße sehr unterschiedliche Nutzungen der gewerblichen Grundstücke. Einige gewerbliche Grundstücke wurden umgenutzt und dienen nun dem Wohnen. Diese Nutzungsänderungen sollten dazu führen, sich Gedanken über die künftige Entwicklung des Gebietes zu machen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.01.2019, OF 899/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 19.02.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1171 2019 1. Die Vorlage OF 899/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 916/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 916/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim: Weitere Entwicklung an der Mainzer Landstraße westlich der Elektronstraße

07.01.2019 | Aktualisiert am: 25.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2019, OF 899/6 Betreff: Griesheim: Weitere Entwicklung an der Mainzer Landstraße westlich der Elektronstraße Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche Entwicklungs-möglichkeiten er im Bereich Mainzer Landstraße/Südseite westlich der Elektronstraße bis Höhe Einmündung Eichenstraße sieht. Von besonderem Interesse ist die Beantwortung folgender Fragen: Soll die aktuelle gewerbliche Nutzung dort erhalten bleiben? Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat ggf., hier Gewerbe mit höherwertiger Nutzung anzusiedeln? Begründung: Aktuell gibt es in diesem Abschnitt der Mainzer Landstraße sehr unterschiedliche Nutzungen der gewerblichen Grundstücke. Nach der schon vor einigen Jahren erfolgten Schließung des Pro-Marktes und der Aufgabe des Standortes eines Lebensmittelmarktes im Jahr 2018 ist es jetzt an der Zeit, sich über die weitere Nutzung Gedanken zu machen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.01.2019, OF 916/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 899/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 6 am 19.02.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1171 2019 1. Die Vorlage OF 899/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 916/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 916/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim: Verkehrssituation Obere Rützelstraße/Am Gemeindegarten/Fabriciusstraße

18.11.2018 | Aktualisiert am: 12.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2018, OF 873/6 Betreff: Griesheim: Verkehrssituation Obere Rützelstraße/Am Gemeindegarten/Fabriciusstraße Bedingt durch die engen Straßen und Kurven in diesem Bereich kommt es immer wieder zu problematischen Situationen. Es wird bis in die Kurven hinein geparkt. Die Sicht für alle Verkehrsteilnehmer ist häufig nicht optimal. Der Ortsbeirat fragt deshalb den Magistrat, welche Möglichkeiten er sieht, die Situation zu entschärfen. Begründung: Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass sich Situationen wie im o.g. Bereich nicht immer sicher machen lassen. Am wirkungsvollsten wären vermutlich häufigere Kontrollen und entsprechende Bußgelder für Autofahrer, die in den Kurven parken und so anderen Verkehrsteilnehmern die Sicht nehmen. Da entsprechende Anträge immer mit dem Hinweis auf fehlendes Personal abgewiesen werden, stellen wir die Frage, welche Mittel dem Magistrat sonst zur Verfügung stehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 04.12.2018, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4073 2018 Die Vorlage OF 873/6 wird mit der Maßgabe als Anregung an den Magistrat beschlossen, dass der zweite Absatz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die Situation zu entschärfen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm „Sitzbänke - ausgeruht mobil“ im Frankfurter Westen umsetzen

27.08.2018 | Aktualisiert am: 14.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2018, OF 778/6 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" im Frankfurter Westen umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1314/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 1314/2017 zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beauftragt, an folgenden Standorten zu prüfen, ob zusätzliche Sitzbänke sinnvoll sind und bei positivem Ergebnis aufzustellen: - Alten-/Seniorenheim Goldstein, Ecke Tränkweg, Goldsteinstraße, kleine Grünfläche (Goldstein); - Erneuerung der Bänke im Goldsteinpark (Goldstein); - vor dem Rewe in Goldstein und am Eingang vom Waldfriedhof (Goldstein); - Harthweg an der Haltestelle der Linie 12 stadtauswärts (Goldstein); - Waldfriedhof Goldstein, hier sind Bänke entfernt worden (Goldstein); - Goldstein zwischen Am Auerborn und Henriette-Fürth-Straße Schwanheim Alt Schwanheim Ecke Am Abtshof (Schwanheim); - Wald Goldstein Süd (Durchgang vom Wildpfad, Grünanlage), Wald rund um den Waldfriedhof in Richtung Schwanheimer Wiesen (Goldstein Süd); - zwischen Mainzer Landstraße 514-528 (Griesheim); - am Mainufer in Griesheim (Griesheim); - vor dem Haus Mainzer Landstraße 500 (Griesheim); - Alte Falterstraße, Evangelische Segensgemeinde (Griesheim); - Alte erneuern, auf dem Fuß-/Radweg an der Fußgängerbrücke Mainzer Landstraße 683 (Griesheim); - Griesheim, Hartmannsweilerstraße, Parkweg (Griesheim); - Am Bahnübergang in Griesheim, Elektronstraße (Griesheim); - am Bürgerhaus Griesheim (Griesheim); - Griesheimer Friedhof, Waldschulstraße (Griesheim); - Erneuerung der Holzbank v. Rosemarie Fendel am Mainufer kurz vor Höchst (Höchst); - Höchst, Fußgängerzone in der Nähe der Post (Höchst); - Höchst, Amtsgasse, Bolongarostraße (Höchst); - Höchst Fußgängerzone (Höchst); - an der Höchster Fähre ggü. des Bogenschützenvereins an einem verwilderten Garten (Schwanheim); - zwischen Friedhof Höchst und Sossenheimer Bahnhof, auf der Seite vom Friedhof im Schatten (Höchst/Sossenheim); - zwischen Hobby-Werkstatt Nied und Schwanheimer Brücke am Mainufer (Mainufer Nied); - Birminghamstraße zwischen Tram-Haltestelle und Seniorenwohnanlage auf beiden Seiten (Nied); - Bushaltestelle Nied Kirche, Bus 51,54,59 (Nied); - Renaturierter Bereich der Nidda in Nied an der ehemaligen Schleuse/Höhe ehem. Tilly-Bad (Nied); - An der Altenwohnanlage in der Birminghamstraße auf halbem Weg zw. Altenwohnanlage Birminghamstraße und Bushaltestelle Nidda-Kampfbahn an der Ecke Weg vom Georgshof/Krumme Weide auf halbem Weg Georgshof und Nidda (Nied); - an der Nidda zwischen Nied u. der Eisenbahnsiedlung (Nied); - Bushaltestelle Nied Kirche, vor der Apotheke (Nied); - zwischen Wörthspitze und Niedwald, 5 Bänke (Nied); - Nied: entlang der Nidda, vor allem neben den Gleisen gibt es keine Bank und keinen Mülleimer (Nied); - Erneuerung zweier Bänke in Schwanheim, Kreuz Höchster Weg (Schwanheim); - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Schwanheim); - Straßburger Straße am Ende der Wiese (Schwanheim); - Ingelheimer Straße 14-16 eine Bank im Schatten (Schwanheim); - Schwanheimer Waldspielpark, es sind zwar Bänke vorhanden, aber nicht genügend oder defekt (Schwanheim); - Kinderspielplatz Merziger Weg 1, Durchgang zum Völklinger Weg (Schwanheim); - Schwanheim, Kelsterbacher Weg, Nürburgstraße und dort auf dem Grünstreifen vor dem Aldi (Schwanheim); - vor/neben dem neuen Gemeindepavillion der Ev. Martinusgemeinde, Martinskirchstr. 52b (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg in Richtung Schwanheimer Dünen (Schwanheim); - Verwitterte Bänke auf dem Sindlinger Friedhof (Sindlingen); - völlig defekte Bänke entlang des Mainufers von Sindlingen in Richtung Okriftlel erneuern (Sindlingen); - Bushaltestellen Sindlingen, Pfingstbornstraße beidseitig sowie im Ortskern Sindlingen (Sindlingen); - Sindlingen, Dalles (Apotheke) 2 Bänke (Sindlingen); - am geteerten Weg zwischen Sindlingen und Zeilsheim im Feld (Radweg) (Sindlingen, Zeilsheim); - von Sindlingen und von Zeilsheim zum Krifteler Ziegeleipark (Sindlingen, Zeilsheim); - Sossenheimer Friedhof, Gewann 10 (Sossenheim); - Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim); - 2 Bänke auf der Siegener Straße, bergauf in Richtung der Geschäfte (Sossenheim); - ein oder mehrere Bänke in der Nähe des Bouleplatzes Sossenheim (Kerbeplatz) (Sossenheim); - Sossenheim Nähe Nidda auf dem Feld, Umgebung Laufgraben, es gibt nur 1 Bank und die ist bei schönem Wetter immer besetzt (Google Koordinaten 50°06'51.9"N 8°34'40.9"E) (Sossenheim); - Sossenheimer Unterfeld und Sossenheimer Niddaufer (Sossenheim); - Sossenheim Nidda Flutbogen nach Norden 3,4,5 Bänke (Sossenheim); - Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim); - innerhalb des Grüngürtels entlang der Nidda, hauptsächlich rechts zw. Sossenheimer Wehr und im weiteren Verlauf der Wegbezeichnung "An der Nidda"bis Gemarkung Wiesenfeldstraße (Sossenheim); - in Sossenheim befindet sich ein kleiner Park zw. Schaumburger Straße und Alt-Sossenheim. Der Park ist vernachlässigt und die wenigen Bänke sind kaputt und/oder alt (Sossenheim); - Nidda-Uferweg, Sossenheimer Seite zw. Mittlerer Sand und Sossenheimer Wehr (Sossenheim/Nied); - im Park am Liederbach (Unterliederbach); - im verlängerten Cheruskerweg zwischen Cheruskerweg 66 und der Eisenbahnbrücke der Königsteinbahn über die A66 bei dem großen Feld auf der Frankfurter Seite (Unterliederbach); - Feldweg Blauländchenstraße nach Kriftel (Zeilsheim); - Feldweg Richtung Kriftel, Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Zeilsheimer Stadthalle (Zeilsheim); - Fußweg neben der S2 zwischen Zeilsheim Bahnhof und Jahrhunderthalle (Zeilsheim); - Zeilsheim, im kleinen Park Ecke Arnstädter Weg/Blankenburger Weg (Zeilsheim); - Münsterer Weg und in der Blauländchenstraße (Feld) (Zeilsheim); - Zeilsheim, Rosengarten, Greifswalder Weg, Friedhof Zeilsheim, Kleintierzüchter (Zeilsheim); - Friedhof Zeilsheim (Zeilsheim); - Zeilsheim Brücke Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Zeilsheim Münster Weg, Blauländchen Straße (Zeilsheim); - am südlichen Weg (Fußweg) neben der Autobahn A66 zwischen Ausfahrt Zeilsheim und Höchst (Zeilsheim/Höchst). Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke -ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch in den Stadtteilen des Ortsbezirks 6 Frankfurter Westen weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 11.09.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3610 2018 Die Vorlage OF 778/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor bei der Auflistung der potenziellen Bank-Standorte die nachfolgenden Nennungen ersatzlos gestrichen werden: "- vor dem REWE-Markt in Goldstein; - zwischen Am Auerborn und Henriette-Fürth-Straße (Goldstein); - Höchst, Fußgängerzone in der Nähe der Post; - im Park am Liederbach (Unterliederbach)". Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Gestaltung westlicher Ortseingang Griesheims an der Stroofstraße - Wann erfolgt die längst versprochene Umsetzung?

31.12.2017 | Aktualisiert am: 22.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2017, OF 573/6 Betreff: Gestaltung westlicher Ortseingang Griesheims an der Stroofstraße - Wann erfolgt die längst versprochene Umsetzung? Vorgang: OM 4310/10 OBR 6; ST 1210/10; EA 34/13 OBR 6; ST 950/13; EA 48/14 OBR 6; ST 540/15; EA 66/17 OBR 6; ST 1658/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. Die Umsetzung der Neugestaltung des westlichen Ortseingangs Griesheims an der Stroofstraße nun ohne weiteren Verzug durchzuführen. 2. Dem Ortsbeirat 6 mitzuteilen, wieso es zu der erneuten Verzögerung gekommen ist. 3. Dem Ortsbeirat 6 mitzuteilen, ob die von Bürgerinnen und Bürger in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 6 am 6.12.2017 vorgetragene Information, ihnen sei seitens der Stadt Frankfurt mitgeteilt worden, dass die Umbauarbeiten nun im Sommer 2018 durchgeführt würden, zutrifft, und außerdem mitzuteilen, wieso dies seitens des Magistrats zwar BürgerInnen mitgeteilt wurde, jede Information des Ortsbeirats durch den Magistrat aber bis heute unterblieben ist. Begründung: Im Mai 2010 hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, gestalterische Planungen einzuleiten, um den westlichen Ortseingang Griesheims in der Stroofstraße zu betonen und zu verschönern. Bald danach ist eine Planung erstellt worden. Mit dieser klaren, städtebaulich überzeugenden Gestaltung des Raumes kann sicherlich eine Reduktion des Tempos der von der landstraßenartigen Stroofstraße kommenden Fahrzeuge erreicht werden. Auch in der Gegenrichtung trägt diese Gestaltung des Ortsausgangs dazu bei, dass der Verkehr langsamer wird und die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km pro Stunde besser eingehalten wird. Zugleich wird eine Verschönerung in diesem Straßenabschnitt erreicht. Der Magistrat hat dann in der ST 950 (2013) angekündigt, "Realisierungskosten der Baumaßnahme ab 2015 in den Haushalt" aufzunehmen. Die Realisierung könne Ende 2017 erfolgen, wenn die Mittel in den Haushalt 2017 aufgenommen würden, so der Magistrat in ST 540 vom 31.03.2015. Dies ist erfolgt, und in seiner Stellungnahme vom 04.09.2017, ST 1658, erklärte der Magistrat: "Die erforderlichen Mittel für die Umsetzung der o.g. Maßnahme stehen unter der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002746 Nahmobilität in den Stadtteilen, zur Verfügung." Doch das Jahr 2017 ist nun verstrichen, ohne dass irgendetwas in dieser Sache geschehen ist. AnwohnerInnen berichteten in der Ortsbeiratssitzung am 6.12.2017, ihnen sei seitens der Stadt mitgeteilt worden, es sei nun von einem Baubeginn Sommer 2018 auszugehen. Der Ortsbeirat wurde bisher vom Magistrat in keiner Weise informiert, was so nicht akzeptabel ist. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM 4310 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2010, ST 1210 Etatanregung vom 22.01.2013, EA 34 Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 950 Etatanregung vom 04.11.2014, EA 48 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 540 Etatanregung vom 14.03.2017, EA 66 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1658 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2587 2018 Die Vorlage OF 573/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Ganz Griesheim-Süd eine Tempo-30-Zone - Schilderwald abbauen

31.07.2017 | Aktualisiert am: 18.08.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2017, OF 452/6 Betreff: Ganz Griesheim-Süd eine Tempo-30-Zone - Schilderwald abbauen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, nach der erfolgreichen Umsetzung des Modellversuchs "Entschilderung von Schwanheim" nun auch in Griesheim den Bereich südlich der Bahnlinie komplett zur einheitlichen Tempo 30 Zone zu machen und auch sonst alle überflüssigen Schilder abzubauen. Die Situation in der Alten Falterstraße zwischen Hartmannsweilerstraße und Fabriciusstraße ist schnellstens gesondert zu überprüfen. Hier fehlen wahrscheinlich Tempo 30 Schilder. Aus der Hartmannsweilerstraße kommend wird die Tempo 30 Zone aufgehoben, von Süden auf der Alten Falterstraße kommend gilt jedoch Tempo 30, und auch an der Fabriciusstraße steht ein Schild, welches dann wieder Tempo 30 ausweist. Es ist sicher nicht beabsichtigt, dass auf dem kurzen Abschnitt dazwischen mit eng parkenden Autos, vielen Geschäften und die Straßenseite wechselnden FußgängerInnen Tempo 50 zugelassen sein soll. Unabhängig von der Umsetzung von Punkt 1 ist dies schnellstmöglich zu korrigieren. Wahrscheinlich fehlt ein Schild in der Alten Falterstraße an der Einmündung der Hartmannsweilerstraße. Begründung: Lange war es angekündigt, dieses Frühjahr wurde es nun umgesetzt: In ganz Schwanheim gilt nun komplett Tempo 30. Bei dieser Gelegenheit wurden nicht nur die nun überflüssigen Tempo 30 Schilder entfernt, sondern der Schilderwald wurde insgesamt überprüft und ausgelichtet. Laut Vorstellung der Pläne durch den damaligen Verkehrsdezernenten Stefan Majer (Grüne) konnten in Schwanheim etwa ein Drittel der Verkehrsschilder entfernt werden. Überflüssige Schilder verursachen eine Reizüberflutung aller Verkehrsteilnehmer und vermindern damit die Verkehrssicherheit. Der Stadtteil Griesheim in seinem Bereich südlich der Bahnlinie bietet sich nun an, das in Schwanheim erfolgreiche Vorgehen auch hier umzusetzen. Es gibt nur drei Einfallsstraßen und auch in Griesheim ist bereits heute praktisch überall Tempo 30 ausgewiesen. Gerade in Griesheim auf den Straßen Alte Falterstraße und Alt-Griesheim, auf denen eigentlich Tempo 30 gilt und an fast jeder Seitenstraße ein neues T-30 Schild steht, trägt die derzeitige Regelung nur zur Verwirrung bei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.08.2017, OF 461/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 15.08.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1921 2017 Auskunftsersuchen V 526 2017 1. Die Vorlage OF 452/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Ziffer 1. die Worte "nach der erfolgreichen Umsetzung des Modellversuchs `Entschilderung von Schwanheim ́ nun auch" ersatzlos gestrichen werden. 2. Die Vorlage OF 461/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Enforcement Trailer auch im Frankfurter Westen einsetzen

30.07.2017 | Aktualisiert am: 18.08.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2017, OF 431/6 Betreff: Enforcement Trailer auch im Frankfurter Westen einsetzen Seit Mitte Juli ist der Blitzanhänger ("Enforcement Trailer") als weitere Geschwindigkeitsmessanlage der städtischen Verkehrspolizei in Betrieb. Dabei handelt es sich um einen Autoanhänger, der für mehrere Tage an einem Ort aufgestellt werden kann, um dann ohne Personalaufwand 24 Stunden pro Tag Raser zu blitzen. Der Ortsbeirat 6 begrüßt die Intensivierung der Geschwindigkeitskontrollen und die Investitionen der Stadt in neue Blitzanlagen. Vor dem Hintergrund, dass gerade abends und nachts regelmäßig über Geschwindigkeitsüberschreitungen geklagt wird, ist die Anschaffung des Trailers, mit dem rund um die Uhr geblitzt werden kann, sehr sinnvoll. Eine Ausweitung der Geschwindigkeitsüberwachung in die Nachstunden wurde schon oft vom Ortsbeirat gefordert, war aber aus organisatorischen und personellen Gründen leider bisher nicht umsetzbar. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 6 beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den neuen Blitzanhänger ("Enforcement Trailer") auch in den Straßen im Ortsbezirk 6 einzusetzen, für die bereits mehrfach Geschwindigkeitskontrollen auch abends und nachts gefordert wurden. Hierzu zählen bspw. die Königsteiner Straße (Höchst), Westerbachstraße, Oeserstraße, Rheinlandstraße, Stroofstraße (Tempo 30 Abschnitt) und der Tannenkopfweg. Ziel ist es, mithilfe der Kontrollen mit der neuen Geschwindigkeitsmessanlage die Geschwindigkeit in den Straßen rund um die Uhr zu reduzieren und die Unfallgefahr zu vermindern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 15.08.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1910 2017 Die Vorlage OF 431/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Haushalt 2017 Stroofstraße: Finanzmittel zur Umsetzung der Planung der Gestaltung des Ortseinganges von Griesheim

13.03.2017 | Aktualisiert am: 16.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.03.2017, OF 347/6 Betreff: Haushalt 2017 Stroofstraße: Finanzmittel zur Umsetzung der Planung der Gestaltung des Ortseinganges von Griesheim Vorgang: EA 34/13 OBR 6; ST 950/13; EA 48/14 OBR 6; ST 540/15 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2017 werden Finanzmittel zur Umsetzung der vorliegenden Planung zur Gestaltung des Ortseingangs von Griesheim in der Stroofstraße eingestellt. Begründung: Im Mai 2010 hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, gestalterische Planungen einzuleiten, um den westlichen Ortseingang Griesheims in der Stroofstraße zu betonen und zu verschönern. Inzwischen ist eine Planung erstellt worden. Mit dieser klaren, städtebaulich überzeugenden Gestaltung des Raumes kann sicherlich eine Reduktion des Tempos der von der landstraßenartigen Stroofstraße kommenden Fahrzeuge erreicht werden. Auch in der Gegenrichtung trägt diese Gestaltung des Ortsausgangs dazu bei, dass der Verkehr langsamer wird und die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km pro Stunde besser eingehalten wird. Zugleich wird eine Verschönerung in diesem Straßenabschnitt erreicht. Der Magistrat hat in der ST 950 (2013) bereits selbst angekündigt, "Realisierungskosten der Baumaßnahme ab 2015 in den Haushalt" aufzunehmen. Die Realisierung könne Ende 2017 erfolgen, wenn die Mittel in den Haushalt 2017 aufgenommen würden, so der Magistrat in ST 540 vom 31.03.2015. Für die Umsetzung dieser Planung sind die notwendigen Finanzmittel in den Haushalt 2017 einzustellen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.01.2013, EA 34 Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 950 Etatanregung vom 04.11.2014, EA 48 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 540 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 66 2017 Die Vorlage OF 347/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Beschilderung an der Kreuzung Alte Falterstraße/Alt-Griesheim prüfen

02.01.2017 | Aktualisiert am: 25.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2017, OF 280/6 Betreff: Beschilderung an der Kreuzung Alte Falterstraße/Alt-Griesheim prüfen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung und die Markierungen an der Kreuzung Alte Falterstraße / Alt Griesheim zu prüfen und bei Bedarf in Hinblick auf mehr Sicherheit anzupassen. Begründung: Die Verkehrsführung ergibt an dieser Kreuzung eine abknickenden Vorfahrtsstraße, d.h. Fahrzeuge auf der Alt Griesheim, die links in die Alte Falterstraße abbiegen, haben dennoch Vorfahrt gegenüber entgegenkommenden Fahrzeugen, die auf der Alt Griesheim geradeaus in Ost-West-Richtung fahren. Diese Regelung besteht schon lange und es handelt sich um keinen Unfallschwerpunkt. Dennoch kommt es vor, dass diese abknickende Vorfahrt nicht wahrgenommen wird und Fahrzeuge in der Alt Griesheim in Richtung Westen fahren, ohne den abbiegenden Fahrzeugen Vorfahrt zu gewähren. Die Prüfung soll ergeben, ob eine deutlichere Beschilderung und/oder Markierung auf der Fahrbahn bzw. eine andere Maßnahme zu mehr Sicherheit führt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1085 2017 Die Vorlage OF 280/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Sitzgelegenheiten am Bahnübergang in der Elektronstraße

17.09.2016 | Aktualisiert am: 12.10.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.09.2016, OF 189/6 Betreff: Sitzgelegenheiten am Bahnübergang in der Elektronstraße Der Magistrat möge prüfen und berichten ob es möglich ist, am Bahnübergang in der Elektronstrasse in Griesheim auf beiden Seiten Sitzgelegenheiten zu installieren. Begründung: In einer der letzten Sitzungen des Ortsbeirates haben BürgerInnen darauf aufmerksam gemacht, dass die Schranke am Bahnübergang Elektronstrasse oft länger geschlossen ist und es zu Wartezeiten kommt, die es für mobilitätseingeschränkte Menschen schwierig macht zu warten, weil keine Sitzgelegenheiten vorhanden sind. Da dieser Bahnübergang auch für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen für den Besuch der in der Nähe angesiedelten Discounter wichtig ist, wären Sitzgelegenheiten zu beiden Seiten der Schranke hilfreich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2016, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 164 2016 Die Vorlage OF 189/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim: Verbesserung der Querungsverbindungen im geteilten Stadtteil

05.06.2016 | Aktualisiert am: 06.07.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2016, OF 101/6 Betreff: Griesheim: Verbesserung der Querungsverbindungen im geteilten Stadtteil Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen, zu berichten : 1. welche Möglichkeiten es gibt, um eine barrierefreie Verbindung wenigstens für Fußgänger und Fahrradfahrer unter den Eisenbahngleisen in der Elektronstraße zu schaffen, 2. welche Möglichkeiten bestehen, um die die Griesheimer Bürger benachteiligende und den Stadtteil trennende Verbindung Griesheim-Mitte und Griesheim-Nord über die Mainzer Landstraße zu beseitigen bzw. zu minimieren. Der Magistrat wird weiter aufgefordert, in die Planungen interessierte Bürger und Vertretern des Ortsbeirates einzubeziehen. Begründung: Zu 1: Die bestehende Gleisanlage wird nicht nur von Zügen der Deutsche Bahn AG, sondern auch von privaten Anbietern benutzt. Oft finden nur Rangiertätigkeiten statt. Für diejenigen Bürger, die von Alt Griesheim nach Griesheim-Mitte und weiter möchten, egal ob als Autofahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, hat das zur Folge, dass sie teilweise 20 Minuten an der Schranke stehen, um den anderen Stadtteilteil zu erreichen. Da es jedoch keine andere Möglichkeit gibt, um hier die Gleisanlage zu überqueren, ist es dringend erforderlich, dass wenigstens für die Fußgänger und Radfahrer eine Möglichkeit geschaffen wird, an dieser Stelle eine schnelle und barrierefreie Querung vorzufinden. Das neben der Omegabrücke/Unterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße für die Griesheimer Bevölkerung dies die einzigen beiden Möglichkeiten sind, von einem Teil in den anderen Teil Griesheims zu gelangen, spricht schon für eine bessere Verbindungsmöglichkeit in der Elektronstraße. Zu 2.: Durch die Gestaltung der Mainzer Landstraße so, wie wir sie heute vorfinden, wurde Griesheim nochmals in zwei weitere Teile geteilt. Diese Gestaltung hat auch bewirkt, dass man als Griesheimer Bürger- egal ob mit Auto, Fahrrad oder zu Fuß - lange Wege und Wartezeiten in Kauf nehmen muss, damit der Verkehr auf der Mainzer Landstraße schnell vorwärts kommt. Diese Teilung und Förderung einer Schnellstraße mitten durch einen Stadtteil ist heute nicht mehr zeitgemäß. Das Augenmerk sollte auf den Bewohner eines gesamten Stadtteils liegen und nicht auf der ungehinderten Durchfahrbarkeit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2016, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 101/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Schulgebäude in der Linkstraße 25 für öffentliche Schule nutzen

16.05.2016 | Aktualisiert am: 03.06.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2016, OF 37/6 Betreff: Schulgebäude in der Linkstraße 25 für öffentliche Schule nutzen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Das im Jahr 1880 errichtete Schulgebäude in der Linkstraße 25 war für viele Schulformen Standort. Ursprünglich war vor der Koedukation dort die Griesheimer Volksschule für Mädchen beheimatet. Das Abendgymnasium und die Dependance der Helene-Lange-Schule folgten. Nachdem das Schulgebäude nicht mehr benötigt wurde, war es sinnvoll, es an eine private Schule zu vermieten. Aktuell gibt es im Bezirk der Boehleschule, einer öffentlichen Grundschule, starken Raumbedarf sowohl für schulische Zwecke als auch für die erweiterte schulische Betreuung (ESB). Dafür sind bereits auf dem Schulhof der Boehleschule Container aufgestellt worden. Spätestens bei Baubeginn des Erweiterungsbaus auf dem Schulhof wird die Raumsituation an der Boehleschule noch angespannter sein. Daher wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Gibt es im fraglichen Schulgebäude, das aus zwei Gebäuden besteht, noch einzelne tatsächlich ungenutzte Räume? 2. Wie lautet die Laufzeit des mit der Privatschule abgeschlossenen Mietvertrages? 3. Welche Möglichkeiten einer Kündigung sind im Vertrag vereinbart worden? 4. Kann das Schulgebäude Linkstraße 25 während der Baumaßnahmen für den Erweiterungsbau der Boehleschule als Raumreserve genutzt werden? 5. Wie bewertet der Magistrat die Chancen einer Verlagerung dieser nicht ortsgebundenen Privatschule? Begründung: Zum Zeitpunkt der Vermietung an die Privatschule bestand kein Bedarf an den Räumen dieser recht großen Schule und die Vermietung war sinnvoll. Inzwischen hat sich die Situation sehr geändert. Die Schülerzahlen an der Boehleschule nehmen stark zu und der Bedarf an Ganztagsangeboten lässt die ESB an Kapazitätsgrenzen stoßen. Daher ist es angemessen darüber nachzudenken, ob die Vermietung eines in der Nähe der Boehleschule gelegenen Schulgebäudes an eine Privatschule noch sinnvoll ist. Bereits einzelne Räume in dieser Schule, die aus zwei Schulgebäuden und einer Turnhalle besteht, könnten weitere Plätze in der ESB schaffen. Die Errichtung von Containern im Schulhof der Boehleschule schafft nicht genug Plätze, um den Bedarf zu decken. Insbesondere während der Bauarbeiten am Erweiterungsbau werden möglicherweise die Container sogar vom jetzigen Standort entfernt werden müssen. Dann wäre es sehr nützlich, wenn das nahegelegene Schulgebäude mitgenutzt werden könnte. Die Privatschule verfügt über die Jahrgangsschufen 1 bis 12. Aufgrund des Schulprofils der Schule kommen die Schüler sogar aus dem gesamten Rhein-Main-Gebiet. Daher ist diese Schule im Gegensatz zu einer Grundschule nicht an Griesheim gebunden. Sie war auch bis 2005 in dem Gebäude der Eichendorffschule mit ansässig. Daher gibt es Chancen dafür, dass der Magistrat zusammen mit der Privatschule einen neuen Standort sucht und im Einvernehmen mit der Privatschule die für Griesheimer Grundschüler notwendigen Räume zur Verfügung stellt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 26 2016 Die Vorlage OF 37/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim: Fahrbahnabsenkung an der Kreuzung Lärchenstraße/Elektronstraße beseitigen

17.04.2016 | Aktualisiert am: 03.06.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2016, OF 4/6 Betreff: Griesheim: Fahrbahnabsenkung an der Kreuzung Lärchenstraße/Elektronstraße beseitigen Der Ortsbeirat wolle beschließen: der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnabsenkungen an der Kreuzung Lärchenstraße / Elektronstraße, insbesondere die in der Rechtsabbiegespur der Lärchenstraße (in westlicher Fahrtrichtung) in die Elektronstraße zu beseitigen. Begründung: Die o.g. Rechtsabbiegespur hat erhebliche Fahrbahnabsenkungen. Bei Regen füllen sich diese mit Wasser, das mangels Gefälle nicht zu einem Kanal abfließt. Daher steht dort noch lange nach einem Regenfall das Wasser. Fußgänger, die an der Lichtsignalanlage auf Grün warten, werden von Spritzwasser getroffen, weil abbiegende Fahrzeuge die Wasseransammlung in den Senken zu spät bemerken. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 03.05.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 4/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 99 2016 Die Vorlage OF 4/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Ist das Projekt des Umbaus der Bahnunterführungen in Griesheim noch im Zeitplan?

17.04.2016 | Aktualisiert am: 11.05.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2016, OF 3/6 Betreff: Ist das Projekt des Umbaus der Bahnunterführungen in Griesheim noch im Zeitplan? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Im letzten Jahr sind im Bereich des Bahnhofs Griesheim viele wichtige Fortschritte erzielt worden. Die Sanierung der Omega Brücke und der Bau einer barrierefreien Bushaltestelle mit Wartehalle sowie die Neugestaltung des zugehörigen Abschnitts der Autogenstraße sind erfolgt. Der barrierefreie Umbau der beiden Unterführungen am Bahnhof Griesheim ist für 2018 geplant. Es ist wichtig, dass dieser Termin eingehalten werden wird. Daher wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. In welcher Phase befindet sich das Projekt zum Stichtag 1. Mai 2016? 2. Wann wurde oder wird das Planfeststellungsverfahren eingeleitet? 3. Welche Projektphasen sind für 2016 und 2017 vorgesehen? 4. Kann aus heutiger Sicht der angekündigte Baubeginn im Jahr 2018 eingehalten werden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 03.05.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 8 2016 Die Vorlage OF 3/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Verkehrsberuhigung in der Lärchenstraße: Mögliche Maßnahmen besprechen

12.06.2015 | Aktualisiert am: 08.07.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2015, OF 1381/6 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Lärchenstraße: Mögliche Maßnahmen besprechen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in einem Gespräch mit Mitgliedern des Ortsbeirates Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Abschnitt der Lärchenstraße zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße in beiden Richtungen zu erörtern. Denkbar sind z.B. Schutzstreifen für Radfahrer, Variation des geraden Straßenverlaufs durch Einrichten von Schrägparkplätzen. Begründung: Die verkehrlichen Ziele, welche den gegenwärtigen Ausbauzustand dieser Straße ergeben haben, bestehen inzwischen nicht mehr. Tatsächlich hat sich insbesondere die nördliche Straßenseite zu einem Wohngebiet entwickelt. Wichtige soziale Einrichtungen wie ein Altersheim und eine Kindertageseinrichtung befinden sich dort. Weder die Straßenführung in Form einer langen Geraden noch die enorme Breite der Lärchenstraße sind den gegenwärtigen Erfordernissen angemessen. Die Einrichtung eines Schutzstreifens für Radfahrer in diesem Bereich ist sinnvoll. Hier verlängert er die vorhandenen Schutzstreifen für Radfahrer in der Espenstraße in westlicher Richtung. Schrägparkplätze sind eine kostengünstige Möglichkeit, den Straßenverlauf so zu variieren, dass keine lange Gerade mehr vorhanden ist, die zu Geschwindigkeitsüberschreitungen verleitet. So wird ein Beitrag zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung geleistet. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 30.06.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4302 2015 Die Vorlage OF 1381/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Bahnhof Griesheim: Behindertengerechter Umbau und Sanierung

28.02.2015 | Aktualisiert am: 27.01.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2015, OF 1298/6 Betreff: Bahnhof Griesheim: Behindertengerechter Umbau und Sanierung Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der NR1135 wird zugestimmt unter Maßgabe, dass folgende Punkte in den Planungsabschluss der Sanierung der Unterführungen und des Bahnhofs aufgenommen werden, schnellstmöglich Baureife hergestellt und danach umgehend der Umbau durchgeführt wird: 1. Unbehinderter und barrierefreier Zugang zum umgestalteten und erhöhten Bahnsteig 1 über das zwischen der Autogenstraße und dem Bahnsteig liegende Privatgelände; hierbei handelt es sich um die beiden Zugänge links und rechts des alten Bahnhofsgebäudes, für die bereits ein Wegerecht besteht, 2. Überdachung aller Treppenabgänge der Fußgängerunterführung Alte Falterstraße /Waldschulstraße herstellen, 3. Fahrgast-Informationssystem an sämtlichen Aufzügen einrichten, um den Ausfall auch nur eines Aufzuges an jedem Aufzug anzuzeigen, 4. Bahnsteigüberdachungen auf den Bahnsteigen für Gleis 1 und für Gleis 2/3, 5. Notruf-Anlagen in sämtlichen Unterführungen. Außerdem wird der Magistrat aufgefordert, bei der Ausgestaltung und der Umbauplanung der beiden Unterführungen die Bürgerinnen und Bürger in Griesheim zu beteiligen, bevor die Beschlussfassung über einen fertig abgestimmten Plan erfolgt. Begründung: Am 27.01.2015 wurden die Planungen bezüglich des Umbaus des Bahnhofs und der Sanierung der Unterführung Waldschulstraße/Alte Falterstraße vorgestellt. Am 26.02.2015 konnten die Bürger, die bis zu diesem Zeitpunkt Zeit hatten, sich die Pläne nochmals genauer anzusehen, zusammen mit den Planern und Bauherren sprechen und ihre Ergänzungen und Änderungswünsche vorbringen. Hieraus sind die im Antrag angeführten Anregungen und Ergänzungen entstanden. Die Ergänzungen sind deshalb notwendig, da sich aus den Plänen nicht ergibt, wie die Anbindung der unbehinderten und barrierefreien Zugänge zum Bahnsteig über das Privatgelände erfolgen sollen. Dies muss aber sichergestellt sein. Die Überdachung der Treppen soll verhindern, dass die Nutzer unnötig den Witterungsverhältnissen ausgesetzt sind. Gleiches gilt für die Überdachungen der Bahnsteige. Diese müssen ebenfalls sichergestellt sein, da die heutigen Überdachungen wegfallen werden. Ein besonderes Augenmerk galt den Aufzügen und der Funktionstüchtigkeit. Da bekanntlich Aufzüge häufig ausfallen, soll sichergestellt sein, dass der Nutzer der Aufzüge und Kunde der Deutsche Bahn AG rechtzeitig auf die Funktionstüchtigkeit hingewiesen wird, um sich unnötige und noch längere Wege zu ersparen. Das Wiederanbringen des Notrufs in der Unterführung Waldschulstraße/Alte Falterstraße und auch in der Unterführung der Bahn ist auch im Zeitalter des Mobiltelefons wichtig und notwendig um die Sicherheit der Nutzer und Kunden zu gewährleisten bei Überfall (Diebstahl Mobiltelefon) und Unfall. Die Bürgerinnen und Bürger in Griesheim wünschen, bei der Planung der Ausgestaltung und des Umbaus der beiden Unterführungen mit beteiligt zu werden, bevor die Beschlussfassung über einen fertig abgestimmten Plan erfolgt. Dies ist zu berücksichtigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.02.2015, NR 1135 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.12.2015, OF 1555/6 Anregung vom 19.01.2016, OA 708 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 10.03.2015, TO I, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1135 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1298/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, REP und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Sanierung der Griesheimer Omegabrücke

28.02.2015 | Aktualisiert am: 19.03.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2015, OF 1300/6 Betreff: Sanierung der Griesheimer Omegabrücke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Punkte bei der anstehenden Sanierung der Omega-Brücke aufzunehmen bzw. zu prüfen und zu berichten: 1. Überwachung und Überprüfung der Einhaltung der Tempo 30 Zonen insbesondere an der Stroofstraße u.a. mittels einem dauerhaft eingerichtetem Geschwindigkeitsanzeigegerät, 2. Überprüfung der Auswirkungen der Einbahnstraßenregelung Nord/Süd über die Omegabrücke nach kurzer Zeit und gegebenenfalls Drehung der Einbahnstraßenregelung in Süd/Nord-Richtung. Begründung: Am 27.01.2015 wurden die Planungen zur Sanierung der Omega-Brücke vorgestellt. Sie konnten bis zum 26.02.2015 eingesehen werden und am 26.2. fand dazu ein abschließendes Gespräch in Griesheim statt. Die Sanierung der Brücke wurde von allen wohlwollend aufgenommen. Jedoch sprachen sich viele Bürger gegen die Einbahnstraßenregelung über die Omega-Brücke in Nord-Süd-Richtung aus. Aus diesem Grunde wird der Magistrat gebeten, die Einbahnstraßenregelung zu beobachten und gegebenenfalls zu drehen. Des Weiteren wurde schon auf die heutige Missachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Stroofstraße hingewiesen. Da durch die Sanierung der Omega-Brücke mit einem verstärkten Verkehrsaufkommen zu rechnen ist, baten die Bürger um Überwachung der Geschwindigkeit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 10.03.2015, TO I, TOP 44 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die Vorlage OF 1300/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3946 2015 a) Die Ziffer 1. der Vorlage OF 1300/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OF 1300/6 wird abgelehnt. Abstimmung: a) Einstimmige Annahme b) CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, REP und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Ausfahrt von der Froschhäuser Straße in die Elektronstraße sicherer gestalten

15.12.2014 | Aktualisiert am: 21.01.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2014, OF 1225/6 Betreff: Ausfahrt von der Froschhäuser Straße in die Elektronstraße sicherer gestalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ausfahrt von der Froschhäuser Straße in die Elektronstraße sicherer zu gestalten. Dazu sind ein absolutes Halteverbot (Verkehrszeichen 283) auf der Elektronstraße im der Einmündung der Froschhäuser Straße gegenüber liegenden Teil der Elektronstraße einzurichten sowie die Errichtung von Verkehrsspiegeln zu prüfen. Begründung: Bei der Ausfahrt von der Froschhäuser Straße in die Elektronstraße ist die Vorfahrtsregel zugunsten der Elektronstraße zu beachten. Die Einsicht in die Elektronstraße ist verbesserungsfähig; insbesondere behindern auf der gegenüber der Auffahrt liegenden Seite der Elektronstraße haltende Fahrzeuge den Verkehr in der Elektronstraße und erschweren die Sicht in die Elektronstraße zusätzlich. Die Ladetätigkeit ist dort erlaubt und die Fahrzeuge verweilen während der Be- und Entladevorgänge. Ein Halteverbot würde erreichen, dass die volle Fahrbahnbreite der Elektronstraße zur Verfügung stünde, dass die Einsicht erschwerenden großen haltenden Fahrzeuge verschwänden und wäre die Voraussetzung für zu prüfende Verkehrsspiegel. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2015, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3758 2015 Die Vorlage OF 1225/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Haushalt 2015/2016 Sanierung der Omegabrücke: Finanzmittel im Haushalt ausweisen

15.10.2014 | Aktualisiert am: 12.11.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2014, OF 1148/6 Betreff: Haushalt 2015/2016 Sanierung der Omegabrücke: Finanzmittel im Haushalt ausweisen Vorgang: ST 877/06; ST 1436/12 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2015/16 werden Finanzmittel zur Sanierung der Omabrücke als eigene Haushaltsstelle ausgewiesen. Begründung: Nach rund 40 Jahren Betrieb bedarf die Omegabrücke einer umfassenden Sanierung. Dies ist hat der Magistrat mehrfach bestätigt (ST 877, ST 1436 u.a.). Insbesondere die an beiden Fahrstreifen jeweils erhöhten Seitenstreifen sind in so schlechtem Zustand, dass sich ständig Baumaterial löst und auf der Fahrbahn liegt. Diese Betonbrocken sind eine Gefahr für Radfahrer, weil sie Stürze und plötzliche Ausweichmanöver auslösen können, und für Fußgänger, wenn sie den äußeren Seitenstreifen, der als behelfsmäßiger Fußgängerweg ausgestaltet ist, benutzen, weil die Steinbrocken beim Überfahren durch Fahrzeuge hin- und wieder zur Seite geschleudert werden und dann Personen treffen können. Die Omegabrücke ist für Griesheim eine sehr wichtige Verkehrsanbindung in östlicher Richtung (Innenstadt) und nach Norden. Der beschrankte Bahnübergang Elektronstraße hat wegen der engen Zugfolge nicht die verkehrliche Leistungsfähigkeit, um eine gute Alternative zu sein und der Weg über die Stroofstraße ist ein erheblicher Umweg. Zudem ist bei der Sanierung nach Mitteilung des zuständigen Verkehrsdezernenten Majer bei einer Veranstaltung in Griesheim vorgesehen, dass die behelfsmäßigen Bürgersteige ausgebaut werden. Dieser Bürgersteig der Omegabrücke wird bis zum Umbau der Unterführung die einzige barrierefreie Verbindung zwischen den beiderseits der Bahnlinie befindlichen Teile Griesheims sein. Wegen der Wichtigkeit der Baumaßnahme erscheint eine gesonderte Aufnahme in den Haushalt sinnvoll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2006, ST 877 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1436 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 47 2014 Die Vorlage OF 1148/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Haushalt 2015/2016 Stroofstraße: Finanzmittel zur Umsetzung der Planung der Gestaltung des Ortseinganges von Griesheim

15.10.2014 | Aktualisiert am: 12.11.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2014, OF 1149/6 Betreff: Haushalt 2015/2016 Stroofstraße: Finanzmittel zur Umsetzung der Planung der Gestaltung des Ortseinganges von Griesheim Vorgang: ST 950/13 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2015/16 werden Finanzmittel zur Umsetzung der vorliegenden Planung zur Gestaltung des Ortseingangs von Griesheim in der Stroofstraße eingestellt. Begründung: Im Mai 2010 hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, gestalterische Planungen einzuleiten, um den westlichen Ortseingang Griesheims in der Stroofstraße zu betonen und zu verschönern. Inzwischen ist eine Planung erstellt worden. Mit dieser klaren, städtebaulich überzeugenden Gestaltung des Raumes kann sicherlich eine Reduktion des Tempos der von der landstraßenartigen Stroofstraße kommenden Fahrzeuge erreicht werden. Auch in der Gegenrichtung trägt diese Gestaltung des Ortsausgangs dazu bei, dass der Verkehr langsamer wird und die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km pro Stunde besser eingehalten wird. Zugleich wird eine Verschönerung in diesem Straßenabschnitt erreicht. Der Magistrat hat in der ST 950 (2013) bereits selbst angekündigt, "Realisierungskosten der Baumaßnahme ab 2015 in den Haushalt" aufzunehmen. Für die Umsetzung dieser Planung sind die notwendigen Finanzmittel in den Haushalt 2015/16 einzustellen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 950 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 48 2014 Die Vorlage OF 1149/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Behinderungen durch große Autotransporter an der Straßenkreuzung Elektronstraße/Mainzer Landstraße

20.04.2014 | Aktualisiert am: 14.05.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2014, OF 994/6 Betreff: Behinderungen durch große Autotransporter an der Straßenkreuzung Elektronstraße/Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die regelmäßigen und schwerwiegenden Behinderungen sowohl des Radverkehrs als auch des Autoverkehrs und der Fußgänger durch große Autotransporter, die Anlieferungen bei der Firma Fiat an o.a. Straßenkreuzung vornehmen, abgestellt werden. Die Firma soll angewiesen werden, die Entladevorgänge nicht im öffentlichen Raum, sondern auf dem Firmengelände vorzunehmen. Begründung: Es ist tägliche Praxis, dass große Autotransporter sowohl den Bürgersteig, den Radweg als auch eine Fahrspur rund um die Firma Fiat in Griesheim blockieren. Im Prinzip nutzt die Firma den gesamten öffentlichen Raum als Betriebsgelände. Dabei könnten die Transporter auch auf das Firmengelände fahren und dort abladen, dies scheint aber als zu umständlich empfunden zu werden. Die Belästigungen und Gefährdungen, die so entstehen, sind erheblich. Blockierter Bürgersteig und Radweg Mainzer Landstraße am 17.3.2014 Ähnliche Situation am 18.6.2013 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 06.05.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3079 2014 Die Vorlage OF 994/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Gestaltung westlicher Ortseingang Griesheims an der Stroofstraße

23.02.2014 | Aktualisiert am: 24.03.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2014, OF 960/6 Betreff: Gestaltung westlicher Ortseingang Griesheims an der Stroofstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über den aktuellen Stand bei der Umsetzung der vorliegenden Planung zur Gestaltung des Ortseingangs von Griesheim in der Stroofstraße sowie die weiteren folgenden Projektschritte zu berichten und die Entwurfsplanung bis Juni 2014 vorzulegen. Begründung: Seit der Beauftragung einer Planung für den westlichen Ortseingang Griesheims im Mai 2010 ist einige Zeit vergangen. Im Dezember 2012 wurde die Vorplanung, die eine klare, städtebaulich überzeugende Gestaltung des Raumes vornimmt und geeignet ist, die auf diesem Abschnitt der Stroofstraße mit einer Tempo 30 Geschwindigkeitsbeschränkung die tatsächliche gefahrene Geschwindigkeit zu reduzieren, zugeleitet. Im Januar 2013 wurde diese Vorplanung zustimmend votiert. Mit einer Etatanregung hat der Ortsbeirat Mittel für die Umsetzung beantragt. Ein wesentliches Ziel dieser Gestaltung ist die Reduktion der in Stroofstraße tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten. Ohne eine Umgestaltung wird dies kaum gelingen, weil die erfolgten Geschwindigkeitskontrollen keinen dauerhaften Erfolg zeigen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2954 2014 Die Vorlage OF 960/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Baumnachpflanzung am Griesheimer Mainufer

06.01.2014 | Aktualisiert am: 29.01.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2014, OF 897/6 Betreff: Baumnachpflanzung am Griesheimer Mainufer Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, für die aufrund von Pilzbefall und Fäule gefällte Pappel am Griesheimer Ufer westl., Baum-Nr. 55, in der kommenden Pflanzperiode Ersatz nachzupflanzen. Begründung: Laut Mitteilung des Grünflächenamts vom 10.12.2013 (als Pressemitteilung versendet) sei eine Nachpflanzung an dieser Stelle nicht möglich (zu dichter Bestand). Hier muss ein Irrtum vorliegen, wie die beiliegenden Fotos zeigen, ist mehr als genug Platz für einen neuen Baum. Anlagen: Bild Baum vor der Fällung, leere Stelle nach der Fällung Anlage 1 (ca. 278 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2781 2014 Die Vorlage OF 897/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Städtebauliches Entwicklungskonzept .Griesheim - nördlich der Bahn.

29.12.2013 | Aktualisiert am: 29.01.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2013, OF 913/6 Betreff: Städtebauliches Entwicklungskonzept "Griesheim - nördlich der Bahn" Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der M 218 vom 18.11.2013 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 1. ermöglicht wird Wohnbebauung auch nördlich der Bahn im Bereich Eichenstraße zwischen Waldschul- und Elektronstraße zuzulassen, 2. durch die zuständigen städtischen Ämter sind mittels der dafür üblichen Verfahren ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Nutzungen (wie z.B. illegaler Gebrauchtwagenbetriebe) ohne Verzögerung zu unterbinden. Begründung: Dass der Magistrat die Anregung des Ortsbeirats aufgegriffen hat, das Gelände zwischen der Mainzer Landstraße und S-Bahn sowie Waldschulstraße und der Straße An der Schildwacht städtebaulich zu entwickeln ist sehr zu begrüßen. Auch die in der M 218 dazu dargestellte Vorgehensweise wird begrüßt. Von deren Umsetzung ist eine merkliche Verbesserung der gegenwärtigen Situation im betreffenden Gebiet zu erwarten. Jedoch ist abweichend von der M 218 schon jetzt zu ermöglichen, dass auch auf den bereits bestehenden Brachflächen zwischen Eichenstraße und S-Bahn Wohnbebauung entstehen kann. Dies würde zu einer spürbaren Aufwertung in diesen Bereichen führen, ohne dass damit eine Einschränkung für das bestehende genehmigte bzw. genehmigungsfähige Gewerbe verbunden wäre. Ebenso erscheint die vorgesehene Vorgehensweise gegen einzelne ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Gewerbebetriebe zunächst mit Hilfe eines externen Dienstleisters ohne hoheitliche Befugnisse einzuschreiten und nur in Konfliktfällen durch die Stadt vorzugehen nicht zielführend. Zumal dies auch noch einschränkend von den vorhandenen Personalressourcen abhängig gemacht werden soll. Die Stadt ist in der Pflicht, den Betrieb von nicht genehmigungsfähigen bzw. illegalen Betrieben zu beenden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.11.2013, M 218 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2014, TO I, TOP 36 Auf Wunsch der CDU wird über die Vorlage OF 913/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 453 2014 1. Der Vorlage M 218 wird unter Hinweis auf OA 453 zugestimmt. 2. Die Ziffer 1. der Vorlage OF 913/6 wird abgelehnt. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 913/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. In der Begründung der Vorlage OF 913/6 wird der zweite Absatz ersatzlos gestrichen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung SPD zu 2. a) und c) CDU, GRÜNE und REP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung FREIE WÄHLER b) Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 6 | PARLIS

Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen

27.08.2013 | Aktualisiert am: 12.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen!

12.08.2013 | Aktualisiert am: 04.09.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2013, OF 760/6 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidenten Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - die nachfolgend aufgeführten Minderungsmaßnahmen aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen; http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte über LDEN/L Night über 65/55 db(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat diese Straßenabschnitte zu ermitteln und es ist dort Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster-Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstr., Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder weil sie eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, d.h. sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z.B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Uferstraße, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstr. von der Birminghamstr. stadtauswärts sowie von der Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstr. von der Schmalkaldener Str. bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Höchster Farben-Straße. Auf den Straßen lt. Punkt 2 soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und wo dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z.B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Schwanheimer Uferstraße. Begründung: Im Laufe diesen Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG / Bundes-Immissionsschutzgesetz) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierung), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung und zwar unter Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, www.hlug.de. Direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default Werden, aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten, bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplan Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, Abschnitt: "Grundlagen der Lärmaktionsplanung, S.41", heißt es, Textauszug: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 db(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte ( LDEN/LNight > 65/55 db(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsreduzierungen prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich unserer Region wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen / Vorschläge bezüglich Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht, als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs dem RP vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregung, die erst nach der Veröffentlichung des Endwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplan aufgeführt werden, ist sehr sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen. So unter dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte ja die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen". Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern sicher zu stellen, dass für den Ortsbezirk 6, bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen, in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufgenommen werden. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich, (siehe auch Vortrag der FH Jena im Ortsbeirat 6 ). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo-30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo-30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.06.2013, OF 750/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 409 2013 1. Die Vorlage OF 750/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 760/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 760/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP und FDP

Parteien: SPD, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Sanierung der Omegabrücke

08.08.2013 | Aktualisiert am: 04.09.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2013, OF 794/6 Betreff: Sanierung der Omegabrücke Vorgang: ST 877/06; ST 1436/12 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine inhaltliche und zeitliche Planung für die Sanierung der Omegabrücke zu erstellen und dem Ortsbeirat vorzulegen. Das Ergebnis der im 2012 vorgenommen Rechnungen zum Thema "Spannungsrisskorrosion älterer Spannstähle" sowie eventuell vorgenommene weitere Untersuchungen und Beprobungen sind zu übermitteln. Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, zu welchem Zeitpunkt die Einbringung der Bau- und Finanzierungsvorlage vorgesehen ist und wann entsprechende Haushaltsmittel beantragt werden werden. Bis zum Beginn der Arbeiten ist für eine angemessene Entfernung der sich lösenden Betonbrocken zu sorgen. Begründung: Nach rund 40 Jahren Betrieb bedarf die Omegabrücke einer umfassenden Sanierung. Dies ist hat der Magistrat mehrfach bestätigt (ST 877, ST 1436 u.a.) Insbesondere die an beiden Fahrstreifen jeweils erhöhten Seitenstreifen sind in so schlechtem Zustand, dass sich ständig Baumaterial löst und auf der Fahrbahn liegt. Diese Betonbrocken sind eine Gefahr für Radfahrer, weil sie Stürze und plötzliche Ausweichmanöver auslösen können, und für Fußgänger, wenn sie den äußeren Seitenstreifen, der als behelfsmäßiger Fußgängerweg ausgestaltet ist, benutzen, weil die Steinbrocken beim Überfahren durch Fahrzeuge hin- und wieder zur Seite geschleudert werden und dann Personen treffen können. Die Omegabrücke ist für Griesheim eine sehr wichtige Verkehrsanbindung in östlicher Richtung (Innenstadt) und nach Norden. Der beschrankte Bahnübergang Elektronstraße hat wegen der engen Zugfolge nicht die verkehrliche Leistungsfähigkeit, um eine gute Alternative zu sein und der Weg über die Stroofstraße ist ein erheblicher Umweg. Daher ist die Sanierung der Omegabrücke sehr wichtig und sie soll so erfolgen, dass eine lange Vollsperrung vermieden werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2006, ST 877 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1436 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2381 2013 Die Vorlage OF 794/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 6 | PARLIS

Stadtteilentwicklung Griesheim hier: Ergebnisse aus der Vorstellung des Stadtplanungsamtes

16.05.2013 | Aktualisiert am: 12.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.05.2013, OA 377 entstanden aus Vorlage: OF 700/6 vom 19.04.2013 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim hier: Ergebnisse aus der Vorstellung des Stadtplanungsamtes Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen: 1. In welchen Straßenzügen wurde die illegale Nutzung von Grundstücken festgestellt? 2. Welche illegalen Nutzungen der Grundstücke wurden bei der Bestandsaufnahme im Einzelnen festgestellt? 3. Seit wann bestehen ggf. diese illegalen Nutzungen, und was wird unternommen, um die Grundstücke wieder in einen legalen Zustand zu überführen? 4. Was unternimmt der Magistrat, um die zugunsten der Allgemeinheit bereits im Bebauungsplan von 1967 eingetragenen Flächen wieder der Allgemeinheit zuzuführen? 5. Welche Anstrengungen hat der Magistrat im Einzelnen in den letzten fünf Jahren unternommen, um Gewerbe in der Eichenstraße bzw. Lärchenstraße zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße anzusiedeln? 6. Hat der Magistrat für Griesheim ein Gewerbecluster entwickelt bzw. entwickeln lassen oder plant er, schnellstmöglich ein solches zu entwickeln/entwickeln zu lassen? 7. Wurde verstärkt nach Betrieben der neuen Technologien oder mit Verwaltungs- und Bürobedarf gesucht, um so zur Qualifizierung und Modernisierung der Industrie- und Gewerbegebiete in Griesheim beizutragen? Wie waren die Ergebnisse? 8. Wie beurteilt der Magistrat angesichts einiger Firmeninsolvenzen und leer stehender Grundstücke die Chancen, zukunftsträchtiges Gewerbe schnellstmöglich hier anzusiedeln? 9. Hält es der Magistrat angesichts des trostlosen Zustandes vieler dortiger Grundstücke nicht auch für geboten, über eine andere Nutzung der Grundstücke ernsthaft und schnell nachzudenken? Als Beispiel sei hier die Bebauung mit dringend notwendigen Wohnungen genannt. Begründung: Die Vorstellung der Planungen des Stadtplanungsamtes in der Ortsbeiratssitzung am 09.04.2013 brachte Erkenntnisse zutage, die dringend einer Aufklärung des Ortsbeirates und auch der Bürger Griesheims bedürfen. Ferner wird von der Griesheimer Bevölkerung die weitere Nutzung der Gewerbegebiete insbesondere im Bereich Eichen- und Lärchenstraße zwischen Waldschul- und Elektronstraße als durchaus fraglich angesehen. Um die Eignung der bestehenden Gewerbegebiete als solche objektiv beurteilen zu können, wird der Magistrat um Beantwortung der vorgenannten Fragen gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2013, ST 1448 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 22.05.2013 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.06.2013, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 377 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3303, 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 24.06.2013 Aktenzeichen: 61 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Stadtteilentwicklung Griesheim hier: Ergebnisse aus der Vorstellung des Stadtplanungsamtes

19.04.2013 | Aktualisiert am: 22.05.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2013, OF 700/6 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim hier: Ergebnisse aus der Vorstellung des Stadtplanungsamtes Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen: 1. In welchen Straßenzügen wurde die illegale Nutzung von Grundstücken festgestellt? 2. Welche illegalen Nutzungen der Grundstücke wurden bei der Bestandsaufnahme im Einzelnen festgestellt? 3. Seit wann bestehen ggf. diese illegalen Nutzungen und was wird unternommen, um die Grundstücke wieder in einen legalen Zustand zu überführen? 4. Was unternimmt der Magistrat, um die zugunsten der Allgemeinheit bereits im Bebauungsplan von 1967 eingetragenen Flächen der Allgemeinheit wieder zuzuführen? 5. Welche Anstrengungen hat der Magistrat im Einzelnen in den letzten 5 Jahren unternommen, um Gewerbe in der Eichenstraße bzw. Lärchenstraße zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße anzusiedeln? 6. Hat der Magistrat für Griesheim ein Gewerbecluster entwickelt bzw. entwickeln lassen? Oder plant er, schnellstmöglich ein solches zu entwickeln/entwickeln zu lassen?, 7. Wurde verstärkt nach Betrieben der neuen Technologien oder Verwaltungs- und Büroflächen gesucht, um so zur Qualifizierung und Modernisierung der Industrie- und Gewerbegebiete in Griesheim beizutragen? Wie waren die Ergebnisse? 8. Wie beurteilt der Magistrat angesichts einiger Firmeninsolvenzen und leerstehender Grundstücke die Chancen, zukunftsträchtiges Gewerbe schnellstmöglich hier anzusiedeln? 9. Hält es der Magistrat angesichts des trostlosen Zustandes vieler dortiger Grundstücke nicht auch für geboten, über eine andere Nutzung der Grundstücke ernsthaft und schnell nachzudenken? Als Beispiel sei hier die Bebauung mit dringend notwendigen Wohnungen genannt. Begründung: Die Vorstellung der Planungen des Stadtplanungsamtes in der letzten Ortsbeiratssitzung brachten Erkenntnisse zutage, die dringend einer Aufklärung des Ortsbeirates und auch der Bürger Griesheims bedürfen. Ferner wird von der Griesheimer Bevölkerung die weitere Nutzung der Gewerbegebiete insbesondere im Bereich Eichen- und Lärchenstraße zwischen Waldschul- und Elektronstraße durchaus als fraglich angesehen. Um die Eignung der bestehenden Gewerbegebiete als solche objektiv beurteilen zu können, wird der Magistrat um Beantwortung der vorgenannten Fragen gebeten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 16.05.2013, TO I, TOP 13 Auf Wunsch der CDU wird über die Vorlage OF 700/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 377 2013 Die Vorlage OF 700/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 4.: SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER, REP und FDP gegen CDU (= Ablehnung) Rest der Vorlage: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Nied: Bahnübergang Oeserstraße Vorfahrtsregelung Oeserstraße/Birminghamstraße

24.03.2013 | Aktualisiert am: 17.04.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.03.2013, OF 681/6 Betreff: Nied: Bahnübergang Oeserstraße Vorfahrtsregelung Oeserstraße/Birminghamstraße Der Magistrat wird gebeten, zu den folgenden Fragestellungen zu berichten: Ausstattung des beschrankten Bahnübergangs mit einer Lichtzeichenanlage Änderung der Vorfahrtsregelung an der Kreuzung Oeserstraße / Birminghamstraße dergestalt, dass die Vorfahrtsstraße abknickend von der Birminghamstraße in die östliche Oeserstraße verläuft Begründung: Zur Zeit wird die Schließung der Schranken nicht gesondert vorab signalisiert und wird nur durch das Absenken der Schranken selbst sichtbar. Insbesondere zu Beginn dieses Vorganges sind die Schranken noch fast in einer 90 Grad Position zur Straße und die anfängliche geringe Neigung ist kaum erkennbar. Daher fahren dann noch Fahrzeuge in den Bereich zwischen den Schranken und sind auch gelegentlich an den sich dann weiter schließenden Schranken hängen geblieben. Eine Lichtzeichenanlage, die wie z.B. am Bahnübergang Elektronstraße bereits vorab ein Rotsignal gibt, würde dies vermeiden. Nach Ansicht von Beobachtern fließt mehr Verkehr über die Strecke Birminghamstraße - östliche Oeserstraße als von der östlichen Oeserstraße über den Bahnübergang in die westliche Oeserstraße. Eine Änderung der Vorfahrtsregelung im vorgeschlagenen Sinne würde eine Anpassung an die tatsächlichen Verkehrsströme darstellen und die Staus vermindern. Aus östlicher Richtung kommende Fahrzeuge könnten ohne wie bisher als Linksabbieger warten zu müssen direkt in die Birminghamstraße einfahren und zur Mainzer Landstraße gelangen. Beide Fragestellungen wurden auch auf der Veranstaltung zur Bahnunterführung Oeserstraße angesprochen und erscheinen nicht offenkundig unsinnig zu sein. Daher wird der Magistrat um eine fachliche Einschätzung gebeten. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.04.2013, OF 696/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 09.04.2013, TO I, TOP 16 Auf Wunsch der SPD wird über die Vorlage OF 681/6 absatzweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 699 2013 1. Die Vorlage OF 681/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 696/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Erster Absatz: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP gegen SPD (= Ablehnung) Zweiter Absatz: Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP gegen SPD (= Annahme)

Parteien: CDU, FDP

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Anregung Ortsbeirat 6 | PARLIS

Bürgersteig in der Autogenstraße im Bereich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes sowie Lösung für die Haltestellen der Buslinien 54 und 59

19.02.2013 | Aktualisiert am: 20.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.02.2013, OA 330 entstanden aus Vorlage: OF 630/6 vom 03.02.2013 Betreff: Bürgersteig in der Autogenstraße im Bereich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes sowie Lösung für die Haltestellen der Buslinien 54 und 59 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine Planung für einen dauerhaften Bürgersteig entlang der westlichen Fläche (früher Parkplatz) des ehemaligen Bahnhofsgebäudes zu erstellen sowie nach einer dauerhaften Lösung, einschließlich der Option einer örtlichen Verlegung, für die Haltestelle Griesheim Bahnhof der Buslinien 54 und 59 zu suchen, wobei die Barrierefreiheit ebenfalls zu verwirklichen ist. Die Planungen sind dem Ortsbeirat vorab vorzustellen. Begründung: Es zeigt sich, dass der Stadt Frankfurt am Main auch mittelfristig kein zusätzliches Gelände für einen Bürgersteig entlang des Parkplatzes zur Verfügung stehen wird. Zurzeit wird mittels rot-weißer Absperrungen ein Bereich von der Fahrbahn abgetrennt. Diese Sofortmaßnahme ist auch mittelfristig ungeeignet, weil Schneeräumung und Reinigung nur erschwert möglich sind und das Aussehen auch einfachsten Ansprüchen nicht genügt. Daher ist nun ein Bürgersteig auf dem der Stadt zur Verfügung stehenden Gelände zu errichten. Die Bushaltestelle Griesheim Bahnhof, die wegen der Umsteigebeziehung zu den S-Bahn-Linien 1 und 2 stark frequentiert ist, verfehlt die Anforderungen an eine Bushaltestelle in mindestens folgenden Punkten: Es gibt keine Wartehalle, es gibt keine Sitzgelegenheiten, die Bodenfläche ist sehr uneben und voller Stolperfallen (altes Kopfsteinpflaster mit zerbröseltem Asphalt) und sie ist nicht barrierefrei. Diese Situation könnte akzeptiert werden, solange die Aussicht auf Veränderung zeitnah möglich erscheinen würde. Inzwischen ist aber deutlich geworden, dass die Stadt Frankfurt am Main auch hier mit den zur Verfügung stehenden Flächen auskommen muss. Bei der künftigen Gestaltung der Haltestellen sind eine Wartehalle mit Sitzgelegenheiten sowie Barrierefreiheit zu verwirklichen. Bei der Suche nach einer Lösung ist auch eine örtliche Verlegung einzubeziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.07.2013, B 382 Antrag vom 29.12.2013, OF 894/6 Bericht des Magistrats vom 05.05.2014, B 145 Bericht des Magistrats vom 10.10.2014, B 395 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.02.2013 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.04.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 330 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 3027, 19. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 16.04.2013 Aktenzeichen: 66 2

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Bürgersteig in der Autogenstraße im Bereich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes sowie Lösung für die Haltestellen der Buslinien 54 und 59

03.02.2013 | Aktualisiert am: 27.02.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2013, OF 630/6 Betreff: Bürgersteig in der Autogenstraße im Bereich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes sowie Lösung für die Haltestellen der Buslinien 54 und 59 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine Planung für einen dauerhaften Bürgersteig entlang der westlichen Fläche (früher Parkplatz) des ehemaligen Bahnhofgebäudes zu erstellen und dem Ortsbeirat vorab vorzustellen sowie nach einer dauerhaften Lösung für die Haltestelle Bahnhof Griesheim der Buslinien 54 und 59 zu suchen - einschließlich einer örtlichen Verlegung - und dem Ortsbeirat vorab vorzustellen, wobei die Barrierefreiheit ebenfalls zu verwirklichen ist. Begründung: Es zeigt sich, dass auch mittelfristig der Stadt Frankfurt am Main kein zusätzliches Gelände für einen Bürgersteig entlang des Parkplatzes zur Verfügung stehen wird. Zur Zeit wird mittels rot-weißer Plastik Absperrungen ein Bereich von der Fahrbahn abgetrennt. Diese Sofortmaßnahme ist auch mittelfristig ungeeignet, weil Schneeräumung und Reinigung erschwert sind und das Aussehen auch einfachsten Ansprüchen nicht genügt. Daher ist nun ein Bürgersteig auf dem der Stadt zur Verfügung stehenden Gelände zu errichten. Die Haltestelle Bahnhof Griesheim, die wegen der Umsteigebeziehung zu den S Bahnlinien 1 und 2 stark frequentiert ist, verfehlt die Anforderungen an eine Bushaltestellte in mindestens folgenden Punkten: Es gibt keine Wartehalle, es gibt keine Sitzgelegenheiten, die Bodenfläche ist sehr uneben und voller Stolperfallen (altes Kopfsteinpflaster mit zerbröseltem Asphalt) und sie ist nicht barrierefrei. Diese Situation konnte akzeptiert werden, solange Aussicht auf eine Veränderung der Situation zeitnah möglich erschien. Inzwischen ist aber deutlich geworden, dass die Stadt Frankfurt am Main auch hier mit den zur Verfügung stehenden Flächen wird auskommen müssen. Bei der künftigen Gestaltung der Haltestellen sind eine Wartehalle mit Sitzgelegenheiten sowie Barrierefreiheit zu verwirklichen. Bei der Suche nach einer Lösung ist auch eine örtliche Verlegung einzubeziehen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 19.02.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung OA 330 2013 Die Vorlage OF 630/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Stroofstraße: Finanzmittel zur Umsetzung der Planung der Gestaltung des Ortseingangs von Griesheim

20.12.2012 | Aktualisiert am: 30.01.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.12.2012, OF 585/6 Betreff: Stroofstraße: Finanzmittel zur Umsetzung der Planung der Gestaltung des Ortseingangs von Griesheim Vorgang: OM 4310/10 OBR 6; ST 1210/10 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2013 werden Finanzmittel zur Umsetzung der vorliegenden Planung zur Gestaltung des Ortseingangs von Griesheim in der Stroofstraße eingestellt. Begründung: Im Mai 2010 hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, gestalterische Planungen einzuleiten, um den westlichen Ortseingang Griesheims in der Stroofstraße zu betonen und zu verschönern. Inzwischen ist eine Planung erstellt worden. Mit dieser klaren, städtebaulich überzeugenden Gestaltung des Raumes kann sicherlich eine Reduktion des Tempos der von der landstraßenartigen Stroofstraße kommenden Fahrzeuge erreicht werden. Auch in der Gegenrichtung trägt diese Gestaltung des Ortsausgangs dazu bei, dass der Verkehr langsamer wird und die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km pro Stunde besser eingehalten wird. Zugleich wird eine Verschönerung in diesem Straßenabschnitt erreicht. Für die Umsetzung dieser Planung sind die notwendigen Finanzmittel in den Haushalt 2013 einzustellen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM 4310 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2010, ST 1210 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 34 2013 Die Vorlage OF 585/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 6 | PARLIS

Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Ist die Stadt Eigentümerin von Grundstücken zwischen S-Bahn-Gleisen, Elektronstraße, Lärchenstraße und Waldschulstraße?

27.11.2012 | Aktualisiert am: 09.01.2014

S A C H S T A N D : Anregung vom 27.11.2012, OA 292 entstanden aus Vorlage: OF 561/6 vom 03.11.2012 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Ist die Stadt Eigentümerin von Grundstücken zwischen S-Bahn-Gleisen, Elektronstraße, Lärchenstraße und Waldschulstraße? Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 18.04.2013 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen, 1. ob die Stadt Frankfurt am Main in dem im Betreff benannten Bereich Eigentümerin von Grundstücken ist, und wenn ja, von welchen; 2. ob er in Anbetracht von fehlenden Flächen für Wohnraum und soziale Einrichtungen, wie z. B. Kinderbetreuungsplätze oder senioren- und behindertengerechte Wohnungen in Griesheim, auch hier seine Möglichkeiten auszuschöpfen gedenkt, um durch Überarbeitung des Bebauungsplans und Schaffung neuer Erschließungsflächen Platz für Wohnungsbau und soziale Einrichtungen zu gewinnen. Begründung: Angeblich besitzt die Stadt Frankfurt am Main Grundstücke im oben genannten Bereich. In Griesheim werden dringend Plätze zum Wohnen in allen Lebenslagen als auch für Betreuungsmöglichkeiten für Kinder gesucht. Wenn die Stadt Eigentümerin von Grundstücken mitten in Griesheim sein sollte, ist es doch nahe liegend, diese für den Bedarf der Griesheimer zu nutzen und Möglichkeiten zu schaffen, um die fehlenden Einrichtungen oder Wohnungen mitten in Griesheim bauen zu können. Hiermit würde die Stadt nicht nur ihrer sozialen Verpflichtung nachkommen, sondern mit brachliegenden Flächen auch noch Einnahmen erzielen. Sicherlich wäre in diesem Fall auch der ein oder andere Privateigentümer bereit, wenn die notwendigen Erschließungsmöglichkeiten vorhanden sind, brachliegende Grundstücke einer Nutzung zuzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.09.2013, B 448 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 05.12.2012 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 292 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.05.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 292 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 2590, 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 21.01.2013 § 3188, 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 27.05.2013 Aktenzeichen: 61 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Ist die Stadt Eigentümerin von Grundstücken zwischen S-Bahn-Gleisen, Elektronstraße, Lärchenstraße und Waldschulstraße?

03.11.2012 | Aktualisiert am: 05.12.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2012, OF 561/6 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Ist die Stadt Eigentümerin von Grundstücken zwischen S-Bahn-Gleisen, Elektronstraße, Lärchenstraße und Waldschulstraße? Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen, 1. ob die Stadt Frankfurt am Main in dem im Betreff benannten Bereich Eigentümerin von Grundstücken ist und wenn ja, von welchen? 2. ob von Seiten des Magistrats Überlegungen bestanden oder bestehen, die Buchenstraße zu verlängern, um gegebenenfalls Erschließungsmöglichkeiten für die langen Grundstücke zwischen Eichen- und Lärchenstraße zu schaffen? 3. ob der Magistrat in Anbetracht von fehlenden Flächen für Wohnraum und sozialen Einrichtungen wie z.B. Kinderbetreuungsplätzen oder senioren- und behindertengerechten Wohnungen in Griesheim auch hier seine Möglichkeiten gedenkt auszuschöpfen, um durch Überarbeitung des Bebauungsplanes und Schaffung neuer Erschließungsflächen Platz für Wohnungsbau und soziale Einrichtungen zu gewinnen. Begründung: Angeblich besitzt die Stadt Frankfurt am Main Grundstücke im vorgenannten Bereich. In Griesheim werden dringend Plätze für Wohnen in allen Lebenslagen als auch Betreuungsmöglichkeiten für Kinder gesucht. Wenn die Stadt Eigentümerin von Grundstücken mitten in Griesheim sein sollte, ist es doch naheliegend, diese für den Bedarf der Griesheimer zu nutzen und Möglichkeiten zu schaffen, um die fehlenden Einrichtungen oder Wohnungen mitten in Griesheim bauen zu können. Hiermit würde die Stadt nicht nur ihrer sozialen Verpflichtung nachkommen, sondern würde mit brachliegenden Flächen auch noch Einnahmen erzielen. Sicherlich wäre in diesem Fall auch der ein oder andere Privateigentümer bereit, wenn die notwendigen Erschließungsmöglichkeiten vorhanden sind, selbst brachliegende Grundstücke einer Nutzung zuzuführen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 27.11.2012, TO I, TOP 24 Auf Wunsch der CDU wird über die Vorlage OF 561/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 292 2012 1. Die Ziffern 1. und 3. der Vorlage OF 561/6 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 561/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1.: Einstimmige Annahme zu 2.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Blumenwiese neben der Stroofstraße etablieren

15.10.2012 | Aktualisiert am: 07.11.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2012, OF 527/6 Betreff: Blumenwiese neben der Stroofstraße etablieren Der Ortsbeirat 6 wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Pflegearbeiten für den Grünstreifen neben der Stroofstraße zwischen der Fritz-Klatte-Straße und der Schwanheimer Brücke so anzupassen, dass dort im Laufe der Jahre eine Blumenwiese entstehen kann. Nur auf den Flächen, auf denen ein Wiederbewuchs mit Robinien oder anderen Bäumen oder Sträuchern zu befürchten ist, ist das Gras entsprechend kürzer zu halten. Begründung: Hin und wieder konnte man bereits sehen, wie sich Blumen auf dem Grünstreifen entlang der Stroofstraße etablieren. Dann kam allerdings immer wieder die Firma dazwischen, die die Pflegearbeiten durchführt, und mähte die Wiese in so kurzen Abständen, dass sie wieder auf Golfrasenqualität degradiert wurde. Eine Nachfrage des Antragstellers beim Grünflächenamt ergab, dass ein häufiger Schnitt auf einigen Bereichen dieser Flächen notwendig ist, um ein Wiederaustreiben der dort noch im Boden befindlichen Wurzeln von Robinien, die dort vor der Sanierung der Altlast Stroofstraße standen, zu verhindern. Auch gegen ein Nachwachsen von Sträuchern von der Fläche unterhalb des Hangs in den Hang muss häufiger geschnitten werden. Es gibt jedoch auch große Flächen im oberen Bereich, auf denen durch selteneren Schnitt die Ausbreitung von blühenden Pflanzen gefördert werden könnte, ohne dass derartige Nachteile, die wegen der Altlast nicht hinnehmbar sind, zu befürchten wären. Dies würde Schmetterlingen und Vögeln Lebensraum bieten, und die Aufenthaltsqualität entlang der Stroofstraße für die dort zahlreichen Radfahrer und Spaziergänger deutlich steigern. Ganz nebenbei müsste sich eine Reduzierung des Schnitts in Teilbereichen der insgesamt doch sehr großen Fläche auch finanziell spürbar positiv auswirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 30.10.2012, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1625 2012 Die Vorlage OF 527/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Bewohnerparken im Gebiet Griesheim-Süd

10.09.2012 | Aktualisiert am: 02.10.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2012, OF 493/6 Betreff: Bewohnerparken im Gebiet Griesheim-Süd Der Ortsbeirat 6 bittet den Magistrat, in Griesheim südlich der Bahnlinie auf folgenden Straßenzügen Anwohnerparken einzurichten: Autogenstraße zwischen Alter Falter Straße und Taläckerstraße, Fabriciusstraße und die Linkstraße zwischen Obere Rützelstraße und Taläckerstraße, Hartmannsweilerstraße zwischen Alte Falterstraße und Auf der Beun, Am Gemeindegarten komplett, Obere Rützelstraße zwischen Linkstraße und Am Gemeindegarten, Jungmannstraße und Auf der Beun zwischen Hartmannsweilerstraße und Autogenstraße, Taläckerstraße zwischen Linkstraße und Autogenstraße Begründung: Die Idee wurde von einem Anwohner an den Ortsbeirat heran getragen. Dieser kritisiert, dass durch den Wegfall kostenloser Parkflächen am Bahnhof der Parkdruck durch Pendler, die ihr Auto in der Nähe des Bahnhofs abstellen, um mit der S-Bahn weiter zu fahren, zugenommen hat. Diese Beobachtung kann durch den Antragsteller bestätigt werden. Die Anwohner haben es zunehmend schwer, noch einen Parkplatz für ihr Auto zu finden. Der Griesheimer Bahnhof liegt mitten in einem Wohngebiet und ist als "Park and Ride" Station aus diesem Grund ungeeignet. Die Einführung von Anwohnerparken hat sich in anderen Gebieten, zum Beispiel in Höchst, sehr gut bewährt und ist dort nicht mehr wegzudenken. Man sollte diese Regelung auch in Griesheim einführen. Die aufgeführten Straßen liegen im Umfeld des Bahnhofs. Der Anwohner hat hier offensichtlich sehr gut beobachtet und recherchiert. Man kann sich diesen Beobachtungen nur anschließen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 25.09.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 493/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung REP und FDP

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Stadtteilentwicklung Griesheim Ausgangssituation, Entwicklungschancen und -risiken Konzepte und Maßnahmen für die Zukunft Griesheims

20.07.2012 | Aktualisiert am: 29.08.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.07.2012, OF 470/6 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim Ausgangssituation, Entwicklungschancen und -risiken Konzepte und Maßnahmen für die Zukunft Griesheims Das ehemalige Bauerndorf Griesheim wurde durch seine Nähe zur Großstadt Frankfurt und der Lage am nördlichen Mainufer im 19. Jahrhundert ein von der Industrie bevorzugter Standort. In dieser Ära erweiterte sich Griesheim nordwärts. Die chemische Industrie ex-pandierte direkt angrenzend mit großem Flächenbedarf sowie nördlich bis über die Bahn-gleise in Richtung Mainzer Landstraße. Ab den 50iger Jahren entwickelte sich Griesheim weiter nach Norden über die Mainzer Landstraße sowie nordwestwärts in Richtung Auto-bahn mit eigenständigen, großen Wohnsiedlungen. Dieser Entwicklungsschub veränderte die Erwerbs- und Bevölkerungsstruktur und war in ihrer Vielfalt bzw. Uneinheitlichkeit typisch für den kernstadtnahen Stadtteil. In den letzten Jahren hat sich das Erscheinungsbild verändert. Im Bereich südlich der Bahnlinie (Alt-Griesheim) entsteht auf ehemaligen Gewerbeflächen Wohnungsbau. Trotz-dem hat sich der Einzelhandel, die kleinen Läden wie zuletzt der Metzger in der Jung-mannstraße, zurückgezogen. Es gibt seit Jahren Leerstand bei Ladenlokalen und Gastro-nomieräumen. Der als Mischgebiet gekennzeichnete Bereich hat sich immer stärker in ein Wohngebiet gewandelt. Die in der Vergangenheit gewachsenen Gewerbeflächen nördlich der S-Bahn werden in den letzten Jahren zunehmend anderweitig genutzt. Hinzukommt, dass Unternehmen insolvent sind. Flächen liegen bereits jetzt brach und verkommen. Weitere werden hinzukommen. Teilweise sind diese Flächen mit Altlasten belastet. Obwohl die Veränderungen bekannt sind, hat sich die Stadtentwicklung dieser Gebiete noch nicht neu angenommen. Noch immer gelten die vor Jahrzehnten verabschiedeten Flächennutzungs- und Bebauungspläne als auch die einmal beschlossene Gebietsein-teilung. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die noch gültige Bauleitplanung und das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm für Griesheim hinsichtlich der heutigen Anforderungen zu überprüfen und zu überarbeiten und dabei folgende aktuelle Problemstellungen, die von besonderer Dringlichkeit sind und einer schnellen Lösung bedürfen, zu berücksichtigen: 1. Die weitere Entwicklung der Gewerbegebiete, die durch die Waldschulstraße, die Eichenstraße, die Lärchenstraße und die Mainzer Landstraße begrenzt werden. 2. Die Untersuchung der Möglichkeiten, wenigstens Teile der Gewerbeflächen für die Wohnnutzung zu gewinnen. 3. Eine unkontrollierte Verwendung nicht mehr genutzter Gewerbeflächen unterbinden. 4. Den Schutz der Wohnnutzung in den Mischgebieten zu erweitern, dies besonders im älteren Teil Griesheims südlich der S-Bahn. Der Magistrat wird ferner aufgefordert, dem Ortsbeirat über die Ergebnisse der Prüfung zu berichten und die Neufassungen im Entwurf öffentlich vorzustellen. Begründung: Die Gewerbegebiete im Westen Griesheims befinden sich seit vielen Jahren in einer Phase der Nutzungsänderung. Die mittleren und größeren Gewerbebetriebe, die hier ihren Sitz hatten, verschwinden nach und nach. Für zwei Firmen, die noch größere Flächen nutzen, sind aktuell Insolvenzverfahren in unterschiedlichen Stadien anhängig. Die künftige Nutzung auch dieser Flächen ist unklar. Neue gewerbetreibende Firmen haben sich in letzter Zeit nicht mehr angesiedelt Dies entspricht nicht mehr den Absichten, die vor vielen Jahrzehnten mit der aktuell noch gültigen Bauleitplanung für dieses Gebiet verfolgt wurden. Es ist Zeit, erneut über die künftige Entwicklung der Gewerbegebiete in Griesheim-West zu diskutieren und wieder Leitplanken für diese Entwicklung zu formulieren und zu beschließen. Die Entwicklung der Mischgebiete in Alt-Griesheim gibt ebenfalls Anlass zur Sorge. Viele kleine Einzelhandelsgeschäfte haben in den letzten Jahren aufgegeben. Auch hier voll-ziehen sich Nutzungsänderungen, die das Wohnen im Stadtteil beeinträchtigen. Der Magistrat ist aufgefordert, hier tätig zu werden. Er ist ferner aufgefordert, möglichst schnell dort, wo es notwendig ist, regulierend einzugreifen. Viele Bürgerinnen und Bürger Griesheims sind besorgt über die Entwicklung und erwarten Maßnahmen. Auch möchten die Bürger über die Veränderungen, die stattfinden, rechtzeitig informiert und angehört und nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 21.08.2012, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1393 2012 Die Vorlage OF 470/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Sanierung der Omegabrücke

24.04.2012 | Aktualisiert am: 22.05.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2012, OF 373/6 Betreff: Sanierung der Omegabrücke Vorgang: OM 163/06 OBR 6; ST 877/06 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine inhaltliche und zeitliche Planung für die Sanierung der Omegabrücke zu erstellen und bis zum Beginn der Arbeiten für eine angemessene Entfernung der sich lösenden Betonbrocken zu sorgen. Begründung: Nach rund 30 Jahren Betrieb bedarf die Omegabrücke einer umfassenden Sanierung. Dies ist hat der Magistrat mehrfach bestätigt (ST 877 u.a.) Insbesondere die an beiden Fahrstreifen jeweils erhöhten Seitenstreifen sind in so schlechtem Zustand, dass sich ständig Baumaterial löst und auf der Fahrbahn liegt. Diese Betonbrocken sind eine Gefahr für Radfahrer und für Fußgänger, wenn Sie den äußeren Seitenstreifen, der als behelfsmäßiger Fußgängerweg ausgestaltet ist, benutzen, weil die Steinbrocken beim Überfahren hin- und wieder zur Seite geschleudert werden und dann Personen treffen können. Die Omegabrücke ist für Griesheim eine sehr wichtige Verkehrsanbindung in östlicher Richtung (Innenstadt) und nach Norden. Der beschrankte Bahnübergang Elektronstraße hat wegen der engen Zugfolge nicht die verkehrliche Leistungsfähigkeit, um eine gute Alternative zu sein und der Weg über die Stroofstraße ist ein erheblicher Umweg. Daher ist die Sanierung der Omegabrücke sehr wichtig und sie soll so erfolgen, dass eine lange Vollsperrung vermieden werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2006, OM 163 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2006, ST 877 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 15.05.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1192 2012 Die Vorlage OF 373/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Verkehrsberuhigung Lärchenstraße - Ortstermin durchführen!

31.03.2012 | Aktualisiert am: 25.04.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2012, OF 341/6 Betreff: Verkehrsberuhigung Lärchenstraße - Ortstermin durchführen! Vorgang: OM 617/11 OBR 6; ST 259/12 Der Ortsbeirat 6 bat den Magistrat in seiner Anregung OM 617 vom 29.11.2011, auf der Lärchenstraße in Griesheim verschiedene Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung durchzuführen. In seiner Stellungnahme SST 259 vom 20.02.2012 antwortete der Magistrat, dass sich dies so, wie vom Ortsbeirat gewünscht, nicht verwirklichen lasse, da die Straße zu schmal sei. Wörtlich heißt es: "Im betroffenen Straßenbereich sind die benötigten Mindestmaße für zwei Radfahrstreifen und Zweirichtungsverkehr nicht gegeben. Aufgrund der vielen Bauminseln kann auch eine Änderung der Parkordnung keinen zusätzlichen Parkgewinn bringen. Aus o.g. Gründen kann der Anregung nicht entsprochen werden." Der Ortsbeirat 6 bittet hierzu den Magistrat, genauere Überlegungen anzustellen, wie die unterbreiteten Vorschläge wenigstens teilweise umgesetzt werden können. Also zum Beispiel versetztes Parken nur in bestimmten Bereichen, statt zwei Fahrradstreifen nur einer auf einer Seite (immer noch besser als gar keiner). Zur besseren Beurteilung der Situation wird vorgeschlagen, einen Ortstermin mit Vertretern der zuständigen Ämter und des Ortsbeirates durchzuführen. Begründung: Die Lärchenstraße ist im Bereich zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße breit und gerade. Dies verführt zum Rasen. Wenn es nicht möglich sein sollte, die vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Maßnahmen komplett umzusetzen, müsste es doch möglich sein, wenigstens kleinere Maßnahmen durchzuführen. Die Straße einfach so lassen, wie sie ist, wäre jedenfalls die schlechteste Lösung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 617 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 259 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 6 am 17.04.2012, TO I, TOP 15 Die Vorlage OF 341/6 wird zum gemeinsamen Antrag der GRÜNEN und der CDU. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1076 2012 Die Vorlage OF 341/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Altlastensanierung Stroofstraße - Besitzverhältnisse

14.02.2012 | Aktualisiert am: 22.02.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2012, OF 288/6 Betreff: Altlastensanierung Stroofstraße - Besitzverhältnisse Der Ortsbeirat 6 fragt den Magistrat: Befindet sich das in der M31 erwähnte Grundstück entlang des Anwesens Stroofstraße 49 im Besitz des Industrieparks Griesheim bzw. im Besitz einer im Industriepark Griesheim ansässigen Firma? Wenn ja, sieht der Magistrat irgendwelche Möglichkeiten, in Gesprächen mit dem Besitzer zu erreichen, dass dieser sich an der Sanierung der Altlast beteiligt? Begründung: Verursacher der Altlast ist, das ist unstrittig, die chemische Fabrik. Aufgrund des für die Gemeinde Griesheim sehr unglücklich formulierten Vertrags aus den 1920iger Jahren musste aber die öffentliche Hand die komplette Altlastensanierung der Stroofstraße und der Grundstücke entlang der Stroofstraße auf der südlichen Seite (Mainseite) tragen. Dies waren ganz erhebliche Mittel, die den Steuerzahler sehr belasten. Nun soll laut M 31 auch noch ein deutlich kleineres Stück nördlich der Stroofstraße saniert werden. Es wäre moralisch nur schwer zu vermitteln, wenn dieses Stück im Besitz einer Firma der chemischen Industrie - in der Nachfolge des ehemaligen Werkes Griesheim - wäre. Sollte dies der Fall sein, sollte wenigstens der Versuch unternommen werden, mit dem Industriebetrieb zu reden, mit dem Ziel, aus Kulanz wenigstens einen finanziellen Beitrag zur Sanierung zu erhalten. Es war schon schlimm genug, dass die öffentliche Hand komplett die Altlast der Chemieindustrie auf öffentlichem Gelände sanieren musste, dies nun auch noch auf dem Gelände der Chemieindustrie zu tun, wäre des Schlechten zu viel! Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.01.2012, M 31 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 6 am 14.02.2012, TO I, TOP 48 Beschluss: Auskunftsersuchen V 273 2012 1. Der Vorlage M 31 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 288/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Lkw-Verkehr in Griesheim reduzieren

14.11.2011 | Aktualisiert am: 07.12.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2011, OF 194/6 Betreff: Lkw-Verkehr in Griesheim reduzieren Der Ortsbeirat 6 wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um festzustellen, wie viele Lkw von der Stroofstraße kommend in die Elektronstraße einbiegen, und warum die Fahrer trotz Verbotsschildern diese Route wählen. Eine Möglichkeit wäre, im Rahmen einer Zählung einige der LKW anzuhalten und die Fahrer zu befragen. Danach sollte dann geprüft werden, welche Maßnahmen eingeleitet werden können, um diesen Verkehr abzustellen. Begründung: Von einer Griesheimer Bürgerin, die genau an diesem Straßenzug wohnt, wurde die Beobachtung vorgebracht, dass trotz Verbotsschildern viele LKW die genannte Route wählen. Dies verursache eine erhebliche Belastung für die Anwohner und sollte eigentlich nicht sein. Es wäre wünschenswert, zu wissen, wie groß das Ausmaß des LKW-Verkehrs in diesem Straßenzug genau ist, woher die LKW kommen und welche Ziele sie haben. Dann könnte man am besten entscheiden, welche Maßnahmen gegen diesen Verkehr sinnvollerweise zu ergreifen wären. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2011, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 618 2011 Die Vorlage OF 194/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Verkehrsberuhigung Lärchenstraße: Radfahrstreifen einrichten

14.11.2011 | Aktualisiert am: 07.12.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2011, OF 193/6 Betreff: Verkehrsberuhigung Lärchenstraße: Radfahrstreifen einrichten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Abschnitt der Lärchenstraße zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße in beiden Richtungen Radfahrstreifen einzurichten. Zusätzlich ist der durchwegs gerade Straßenverlauf z.B. mittels Einrichten von Schrägparkplätzen zu variieren. Langfristig werden die Ziele dieser eher provisorischen Maßnahmen in eine Planung zur Neugestaltung dieser Straße einfließen. Begründung: Die verkehrlichen Ziele, welche den gegenwärtigen Ausbauzustand dieser Straße ergeben haben, bestehen inzwischen nicht mehr. Tatsächlich hat sich insbesondere die nördliche Straßenseite zu einem Wohngebiet entwickelt. Wichtige soziale Einrichtungen wie ein Altersheim und ein Kindergarten befinden sich dort. Weder die Straßenführung in Form einer langen Geraden noch die enorme Breite der Lärchenstraße sind den gegenwärtigen Erfordernissen angemessen. Die Einrichtung eines Radfahrstreifens in diesem Bereich ist schon ohne weitere Begründung sinnvoll. Hier verlängert er die vorhandenen Radfahrstreifen in der Espenstraße in westlicher Richtung. Schrägparkplätze sind eine kostengünstige Möglichkeit, den Straßenverlauf so zu variieren, dass keine lange Gerade mehr vorhanden ist, die zu Geschwindigkeitsüberschreitungen verleitet. So wird ein Beitrag zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung geleistet. Langfristig ist es sicher sinnvoll, die Straßenführung und den Straßenquerschnitt den tatsächlichen Entwicklungen in der Stadt anzupassen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2011, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 617 2011 Die Vorlage OF 193/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Überwachung von Tempo 30 in Griesheim

14.11.2011 | Aktualisiert am: 07.12.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2011, OF 192/6 Betreff: Überwachung von Tempo 30 in Griesheim Der Ortsbeirat 6 wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 mitzuteilen, welche Ergebnisse die Geschwindigkeitsmessungen in Griesheim in den letzten beiden Jahren ergeben haben. Sollten in jüngerer Zeit keine Messungen mehr erfolgt sein, wird der Magistrat gebeten, Geschwindigkeitsmessungen insbesondere im Süden Griesheims durchführen zu lassen. Begründung: Von einer im Süden Griesheims wohnenden Bürgerin wurde die Beobachtung vorgebracht, dass eine nicht unerhebliche Zahl von Autofahrern das fast überall geltende Tempolimit von 30 Stundenkilometern zum Teil deutlich überschreite. Da der Magistrat an vielen Stellen im Stadtgebiet immer wieder Geschwindigkeitsmessungen durchführt, ist es gut möglich, dass auch aus Griesheim Erkenntnisse vorliegen, inwieweit diese Beobachtungen bestätigt werden können. Sollten keine aktuellen Messergebnisse vorliegen, sollten die vorgebrachten Beobachtungen Anlass sein, neue Messungen durchzuführen. Aus Gründen der Lärmminderung und der Verkehrssicherheit ist es wichtig, dass die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen auch eingehalten werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2011, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 616 2011 Die Vorlage OF 192/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "insbesondere im Süden Griesheims" die Worte ", z. B. in der Elektron- und Stroofstraße," eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Maßnahmen gegen das Einfahren von Lkws in die Autogenstraße in Griesheim

08.10.2011 | Aktualisiert am: 02.11.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2011, OF 163/6 Betreff: Maßnahmen gegen das Einfahren von Lkws in die Autogenstraße in Griesheim Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind zu verhindern, dass weiterhin Lkw verbotener weise von der Waldschulstraße kommend über die Omegabrücke in die Autogenstraße einfahren und dort dann an den Bäumen hängen bleiben, Beschädigungen anrichten und durch langwieriges Rangieren die Anwohner belästigen. In erster Linie ist an eine deutlich verbesserte Beschilderung zu denken, möglicherweise wären auch auf die Fahrbahn gemalte Hinweise oder sogar bauliche Maßnahmen sinnvoll. Begründung: Am 14. September 2011 verfuhr sich erneut ein sehr großer Lkw mit Anhänger in die Autogenstraße. Der Antragsteller hatte Gelegenheit, mit dem Fahrer zu sprechen und erfuhr, dass dieser ein Ziel ganz woanders in Frankfurt gesucht hatte, sich einfach total verfahren hatte. Nun stand er auf dem Parkplatz vor dem Netto-Markt und wusste nicht mehr weiter. Immerhin war er nicht in den schmalen Teil der Autogenstraße eingefahren, weil ein Anwohner ihn mit Handzeichen rechtzeitig gewarnt hatte. Sonst hätte ein Lkw dieser Größe fest gesteckt. Schilder, die das Befahren der von ihm benutzten Straßen mit Lkw verbieten, hatte er nicht gesehen. Auch wenn Schilder bereits existieren und "eigentlich" alles klar geregelt ist - die Realität zeigt, dass die momentane Lösung einfach nicht funktioniert. Die Beschilderung muss deutlich verbessert werden, vielleicht helfen auch Striche auf der Straße, Kölner Teller, Verengungen oder andere Maßnahmen, um offensichtlich überforderte Lkw-Fahrer vom Befahren dieser Strecke abzuhalten. Irgendetwas muss jedenfalls passieren, der Zustand kann so nicht bleiben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 25.10.2011, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 460 2011 Die Vorlage OF 163/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Lkw-Durchfahrt in der Autogenstraße

27.08.2011 | Aktualisiert am: 21.09.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2011, OF 135/6 Betreff: Lkw-Durchfahrt in der Autogenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, dass ein Schild, Durchfahrt für den Schwerverkehr verboten, an der Ecke Jungmannstraße - Einfahrt Autogenstraße in Richtung Elektronstraße angebracht wird. Begründung: Die Autogenstraße ist ab der Abzweigung Jungmannstraße eine schmale Einbahnstraße in dem Links die Autos parken und Rechts Bäume stehen. Widerhold ist zu beobachten, dass immer wieder Lkw diese Straße benutzen und dann auf halber Strecke fest stecken und weder vor noch zurück können. Beim Rangieren werden dann die Bäume rasiert. Es ist daher dringend notwendig, ein dementsprechendes Verkehrsschild aufzustellen. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 13.09.2011, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 135/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, FREIE WÄHLER, REP und FDP (= Annahme) bei Abwesenheit LINKE.

Partei: FREIE_WÄHLER

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Sind die Schwellen vor der Kreuzung Fabriciusstraße/Jungmannstraße wirklich noch notwendig?

22.07.2011 | Aktualisiert am: 17.08.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2011, OF 93/6 Betreff: Sind die Schwellen vor der Kreuzung Fabriciusstraße/Jungmannstraße wirklich noch notwendig? Der Ortsbeirat 6 fragt den Magistrat: Sieht der Magistrat schwerwiegende Hindernisse, die beiden Bodenschwellen in der Fabriciusstraße vor der Kreuzung mit der Jungmannstraße entfernen zu lassen? Begründung: Der gesamte Bereich ist seit Anfang der Neunzigerjahre Tempo-30-Zone. Ausnahme war die Jungmannstraße, aufgrund der dort fahrenden Buslinie. Später wurde dann aber auch die Jungmannstraße mit Tempo 30 verkehrsberuhigt, was auch sehr sinnvoll ist. Um den Verkehrsbetrieben etwas entgegen zu kommen, wurde aber die Rechts-vor-links-Regelung, die sonst in Tempo-30-Zonen üblich ist, an dieser Kreuzung nicht eingeführt. Die Jungmannstraße hat weiter Vorfahrt, damit die von links kommenden Busse nicht auch noch anhalten müssen. Auch dies ist sinnvoll. Nur war man dann damals seitens der Ämter sehr vorsichtig und baute zwei ziemlich große Schwellen in die Fabriciusstraße vor die Kreuzung, damit nun bloß kein Autofahrer die Vorfahrt (Stopp-Schilder!) übersehen kann. Dabei ist die Fabriciusstraße durch beiderseitig parkende Fahrzeuge sehr eng, so dass nicht schnell gefahren werden kann, ein durchgezogener weißer Strich und die die Vorfahrtsschilder sind eigentlich nicht zu übersehen, und die Schwellen sind schon extrem hoch geraten und belasten Autofahrer, Anwohner und sind auch für Radfahrer recht unangenehm. Nachdem sich die Verkehrsführung nun über so viele Jahre eingespielt hat, könnte man eigentlich auf diese Schwellen verzichten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 09.08.2011, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 93/6 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim vom Lkw-Durchgangsverkehr entlasten

18.04.2011 | Aktualisiert am: 11.05.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2011, OF 4/6 Betreff: Griesheim vom Lkw-Durchgangsverkehr entlasten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den südlich der Kreuzung mit der Eichenstraße befindlichen Abschnitt der Elektronstraße und den östlich der Zufahrt zum Industriepark Griesheim befindlichen Abschnitt der Stroofstraße für Fahrzeuge über 3.5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht zu sperren. Anlieger, Lieferverkehr etc. sind davon auszunehmen. Begründung: Die gegenwärtige Beschilderung mit einem LKW Verbot ab der Straße Alt Griesheim führt dazu, dass die Stroofstraße in östlicher Richtung befahrende Fahrzeuge nur über die hier recht schmale Elektronstraße weiter fahren können, wenn man von einer 180 Grad Wende absieht. Dies zeigt, dass es sinnvoller ist, wenn die LKW erst gar nicht bis zu dieser engen Kreuzungen fahren können. Ein Verbot des Befahrens der Stroofstraße ab der Zufahrt des Industrieparks Griesheim würde erreichen, dass der gesamte Schwerlastverkehr des Industrieparks über die westliche Stroofstraße zur Schwanheimer Brücke hin abgewickelt würde. Zusätzlich erreicht eine entsprechende Regelung ab der Kreuzung der Elektronstraße mit der Eichenstraße, dass auch keine LKW aus der anderen Richtung in die schmale südliche Elektronstraße einfahren. Eine Beeinträchtigung der Verkehrserschließung des Griesheimer Gewerbegebiets ergibt sich hierdurch nicht. Im Ergebnis wäre dann der gesamte südlich der Bahnlinie liegende Teil Griesheims vom LKW Durchgangsverkehr befreit. Die Ausnahmeregelung erreicht, dass die Belieferung der Supermärkte, Geschäfte etc. sowie der Bevölkerung ebenso möglich ist wie die Busverkehre im Linien- und sonstigen Verkehr. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 03.05.2011, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6 2011 Die Vorlage OF 4/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 6 | PARLIS

Vermeidung der unzumutbaren Lärmbelästigung von Anwohnern in Griesheim infolge falscher Fahrtrouten durch Lkw–Fahrer der Container–Firma Sperzel

06.05.2008 | Aktualisiert am: 29.05.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.05.2008, OA 647 entstanden aus Vorlage: OF 805/6 vom 14.04.2008 Betreff: Vermeidung der unzumutbaren Lärmbelästigung von Anwohnern in Griesheim infolge falscher Fahrtrouten durch Lkw-Fahrer der Container-Firma Sperzel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. mitzuteilen, wie er die Firma Sperzel dazu bringen will, die Fahrtroute ihrer Lkw in das Gewerbegebiet Griesheim und den Sitz der Firma über die Mainzer Landstraße und die beiden Linksabbiegemöglichkeiten Elektronstraße und In der Schildwacht oder über den Wendehammer in der Birminghamstraße einzuhalten; 2. erneut zu prüfen, ob die Espenstraße und die Lärchenstraße, die südliche Waldschulstraße sowie der östliche Teil der Eichenstraße für die Durchfahrt von Lkw gesperrt werden können. Begründung: Seit Verlagerung der Firma Sperzel vom Griesheimer Stadtweg in die Eichenstraße im Jahr 1994 reißen die Beschwerden über die Lärmbelästigung der Anwohner in der Espenstraße, der Lärchenstraße, dem südlichsten Teil der Waldschulstraße und des östlichen Teils der Eichenstraße über den durch die Lkw der Firma Sperzel verursachten Lärm nicht ab. Die Stadt hat insofern auf die Beschwerden reagiert, als mit den Abbiegemöglichkeiten von der Mainzer Landstraße in der Elektronstraße und der Straße In der Schildwacht Fahrtwege in das Gewerbegebiet geschaffen worden sind, die eine Durchfahrt durch Straßen mit hohem Wohnanteil entbehrlich machen. Trotzdem wählen die meisten Fahrer der Firma Sperzel diese Schleichwege. Wie weit dies eigenmächtig durch die Fahrer der Firma oder mit deren Billigung geschieht, ist unerheblich. Tatsache ist, dass es geschieht. Der Ortsbeirat 6 ist der Ansicht, dass der Magistrat alle ihm gegebenen Möglichkeiten nutzen soll, um den lärmgeplagten Anwohnern zu helfen. Dazu gehört auch, dass ernsthaft geprüft wird, ob die Durchfahrt von Lkw durch die Espenstraße, Lärchenstraße, südliche Waldschulstraße und östliche Eichenstraße verboten werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.11.2008, ST 1509 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 14.05.2008 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 10.06.2008, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 647 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 647 wird abgelehnt Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL und Stv. Seitz (= Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.06.2008, TO II, TOP 51 Beschluss: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 647 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 647 wird abgelehnt Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, ÖkoLinX-ARL und Stv. Seitz (= Annahme) sowie BFF und NPD (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG, ÖkoLinX-ARL und Stv. Seitz (= Annahme) und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF und NPD (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4157, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.06.2008 Aktenzeichen: 32 4

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Gelände Mainzer Landstraße: Pläne vorstellen

16.12.2021 | Aktualisiert am: 19.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2021, OF 286/6 Betreff: Gelände Mainzer Landstraße: Pläne vorstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für das im Juni 2020 erworbene Grundstück Mainzer Landstraße/Elektronstraße/Akazienstraße die aktuell verfolgten Nutzungspläne im 1. Halbjahr des Jahres 2022 öffentlich vorzustellen. Begründung: Seit dem Kauf der rund 28 000 qm großen Fläche im Juni 2020 sind nun 1 1/2 Jahre vergangen. Bereits beim Kauf hat die Stadt eine Nutzung für eine zusätzliche Grundschule, eine zusätzliche weiterführende Schule, eine Kindertageseinrichtung, Wohnungsbau und eine Grünfläche angekündigt. Ein Modell zeigte schon eine mögliche Verteilung der Nutzungen mit Baukörpern an. Auch wenn bekannt ist, dass solche Modelle weit von einer baureifen Planung entfernt sind, konnte man annehmen, dass es mit den Planungen zügig voran geht. Nunmehr zeigen sich die typischen Folgen des Leerstanden. Fassaden sind beschmiert, erste Fensterflächen zeigen Risse und alles wirkt zunehmend verwahrlost. Die Zwischennutzung, die Freiflächen als Außenlager zu nutzen, tritt dem nicht entgegen. Tatsächlich ist bald damit zu rechnen, dass die leeren Gebäude weiter verfallen und mehr und mehr Personen sich Zutritt verschaffen, um dort ein "lost place" Erlebnis zu haben. Die Gefahren in solchen ehemaligen Gewerbebauten werden unterschätzt. An dieser zentralen Stelle ist eine verfallende Ruine ganz besonders schädlich. Die Stadt hat für das Grundstück viel Geld ausgegeben und Schulplätze werden dringend benötigt. Daher sind die seitdem erfolgten Weiterentwicklungen der Nutzungspläne von Interesse. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1323 2022 Die Vorlage OF 286/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim: Briefkästen in Griesheim

31.10.2021 | Aktualisiert am: 07.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.10.2021, OF 240/6 Betreff: Griesheim: Briefkästen in Griesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, auf die Deutsche Post einzuwirken, schriftlich mitzuteilen, welche und wie viele Briefkästen in Griesheim noch vorhanden sind und wo deren Standorte sind. Des weiteren wird der Magistrat gebeten, auf die Post einzuwirken, abgebaute Briefkästen an markanten Punkten wie z.B. Seniorenheimen oder nahe Straßenbahn- oder Bushaltestellen in einem nicht zu weiten Abstand zueinander wieder aufzustellen. Begründung: In Griesheim gibt es immer weniger Briefkästen auf den Stadtteil verteilt. Deshalb wird gebeten, dass der Bevölkerung die aktuellen Standorte schriftlich (und nicht nur gegebenenfalls elektronisch) mitgeteilt werden und weshalb Briefkästen abgebaut - z.B. in der Elektronstraße am Fiatgelände - und nicht in unmittelbarer Nähe an einem neuen Standort wieder aufgebaut werden. Auch wenn man davon ausgeht, dass immer weniger Briefschreiber vorhanden sind, gibt es noch genügend Bürger, die diese Art der Kommunikation nutzen bzw. nutzen müssen. Auch diese "Minderheit" muss geschützt und unterstützt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1094 2021 Die Vorlage OF 240/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim/Nied: Markierung des Rad-/Gehwegs entlang der Stroofstraße

09.10.2021 | Aktualisiert am: 09.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2021, OF 188/6 Betreff: Griesheim/Nied: Markierung des Rad-/Gehwegs entlang der Stroofstraße Vorgang: V 1848/20 OBR 6; ST 685/21 Der Weg entlang der Stroofstraße zwischen Nied und Griesheim ist als "Gehweg - Radfahrer frei" ausgeschildert (Zeichen 239 in Kombination mit Zusatzzeichen 1022-10). In seiner Stellungnahme ST 685 vom 22.03.2021 erläutert der Magistrat die aktuelle Situation und schlägt eine recht neue Markierungsoption vor: "Diese Markierung würde im Wechsel, mal in die eine, mal in die andere Richtung, auf dem Gehwegbereich markiert werden. So könnten Radfahrende den Seitenraum in beide Richtungen befahren, ohne einer Benutzungspflicht zu unterliegen. Das heißt, auch die Benutzung der Fahrbahn ist dann noch zulässig. Die Radfahrenden haben auch hier eine besondere Rücksichtnahme auf die zu Fuß Gehenden zu gewährleisten, Schrittgeschwindigkeit ist aber nicht explizit vorgeschrieben." Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, diesen Markierungsvorschlag umzusetzen. Begründung: Der Vorschlag lässt eine besondere Rücksichtnahme der Radfahrenden gegenüber zu Fuß Gehende erwarten, ohne Schrittgeschwindigkeit explizit vorzuschreiben und erlaubt weiterhin die Benutzung der Fahrbahn. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.11.2020, V 1848 Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 685 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 868 2021 Die Vorlage OF 188/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem letzten Satz im Tenor der folgende Wortlaut vorangestellt wird: "Die Radfahrenden sind zum Beispiel durch ein Schild zur Rücksichtnahem aufzufordern." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für die Anwohnerinnen und Anwohner der Ahrtalstraße, Am Weidenwörth und entlang der B 807 (Schwanheimer Ufer)

04.10.2021 | Aktualisiert am: 09.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2021, OF 190/6 Betreff: Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für die Anwohnerinnen und Anwohner der Ahrtalstraße, Am Weidenwörth und entlang der B 807 (Schwanheimer Ufer) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich für einen besseren Lärmschutz der Anwohner*innen in Schwanheim einzusetzen, indem 1. die Bundesstraße 807 (Schwanheimer Ufer) nach Süden mit einer Lärmschutzwand versehen wird; 2. zusätzlich ein für den innerörtlichen Verkehr übliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung eingerichtet wird 3. die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung wirksam überwacht wird. Begründung: Die Straße Schwanheimer Ufer ist auch und insbesondere in dem Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Geisenheimer Straße sehr laut. Tagsüber herrscht hier ein hohes Verkehrsaufkommen und die Fahrzeuge beschleunigen in diesem Bereich, wodurch es neben dem Abrollgeräuschen zu starkem Motorenlärm kommt. Das Schwanheimer Ufer ist nächtlich als Vorfahrtsstraße eingerichtet, sodass es aufgrund der Abrollgeräusche der mit hohem Tempo vorbefahrenden Fahrzeugen zu einer durchgängigen Lärmbelastung kommt. Hinzu kommen Motorräder, die grade nachts hier häufig stark beschleunigen, sodass es auch nachts und vor allem an den Wochenenden zu sehr starkem Motorenlärm kommt. Der Lärmschutzsoll so ausgeführt werden, wie er an der B807 bereits in Goldstein eingerichtet wurde. Hier wurde fast durchgängig zwischen der Einmündung Rheinlandstraße bis zum Abzweig Goldstein eine lichtdurchlässige Lärmschutzwand errichtet. Nur in den Bereichen, wo die Wohnhäuser entweder durch Kleingärten oder die Feuerwache und durch einen erdenen Lärmschutzwall abgeschirmt werden, fehlt es an einer Lärmschutzwand. Nach den gleichen Maßstäben, muss die gesamte Straße Schwanheimer Ufer südlich nach Schwanheim gegen Lärm abgeschirmt werden. Das als Anlage beigefügte Bildmaterial vergleicht die Situation in Goldstein (Bild 1) mit der Situation in Schwanheim (Bild 2 und 3). Die Abbildungen verdeutlichen, dass der Abstand zur Straße gleich bzw. in Schwanheim zum Teil geringer ist und gleichwohl hier keine Lärmschutzeinrichtungen errichtet sind. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h ist zusätzlich in Erwägung zu ziehen. Zum einen, weil ca. 150m hinter der Kreuzung Geisenheimerstraße/Ufer Straße sich seit ca. zwei Monaten ein Überweg befindet, sodass eine Tempolimitierung auf 70 km/h als nicht angemessen erscheint. Zum anderen, weil in diesem Bereich die Fahrzeuge beschleunigen. Insbesondere der von Motorrädern ausgehende Lärm ist bis zum Schwanheimer Forst zu hören. Die B807 ist in den 1970er Jahren errichtet worden, als Lärmschutzerwägungen noch keine oder eine untergeordnete Rolle spielten. Die Fehler von damals müssen endlich korrigiert werden. Es ist nicht zu erwarten, dass von den zu errichtenden Lärmschutzwänden eine störende Wirkung auf die Wohnbebauung in Griesheim ausgeht. Auf der gegenüberliegenden Mainseite ist keine Wohnbebauung und zwischen dem Schwanheimer und dem Griesheimer Ufer eine üppige Vegetation (siehe hierzu die Kartenübersicht Bild 4). Im Übrigen ist nicht zu beobachten, dass von den in Goldstein errichteten Lärmschutzwänden an der B807 eine störende Wirkung für Griesheim ausging. Bild 1 - Situation in Goldstein Bild 2 - Schwanheim - Am Weidenwörth Bild 3 - Schwanheim bei der Martinuskirche Bild 4 - Übersicht Quelle: Google Maps rot = Schematische Darstellung der neu zu errichtenden Lärmschutzwand blau = Schematische Darstellung der bestehenden Lärmschutzwand Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 26 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 190/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 870 2021 Die Vorlage OF 190/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffer 1. und 3. Einstimmige Annahme zu Ziffer 2. Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und fraktionslos

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim: Unterkunft in der Hartmannsweilerstraße 81

29.08.2021 | Aktualisiert am: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2021, OF 174/6 Betreff: Griesheim: Unterkunft in der Hartmannsweilerstraße 81 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, zu prüfen und berichten, 1. weshalb in der vorgenannten Unterkunft mit zur Zeit 19 Kindern zwischen 0 und 11 Jahren kein Spielzimmer vorgesehen wurde, 2. wo die Kinder in den nun beginnenden kalten Jahreszeit ihre Freizeit verbringen sollen, 3. weshalb die Unterkunft ohne eine ständige Betreuung rund um die Uhr eingerichtet wurde. 4. welche Vorgaben bestehen und welche Maßnahmen ergriffen werden, damit Unterkunft und Nachbarschaft harmonieren können. 5. welche Vorkehrungen und Maßnahmen schnellstmöglich zur Lärmminderung auf dem betonierten Außenbereich getroffen werden. 6. wie die Familienzusammenführungen schnellstmöglich erfolgen können, da Väter von den Müttern und Kinder anscheinend getrennt untergebracht sind. Begründung: Seit 2 Monaten werden die Gebäude auf dem Areal Hartmannsweiler Straße wieder als Unterkunft genutzt. Dieses Mal sind es zur Zeit 30 Personen (Frauen/Mütter), darunter 19 Kinder zwischen 0 und 11 Jahren. Die Ehemänner/Väter dürfen nur zu Besuch kommen. Sie wohnen nicht auf dem Gelände. Der Raum, der damals bei der Belegung mit den Jugendlichen als Aufenthaltsraum genutzt wurde, ist heute Büro. Somit fehlt den Kindern ein Ort, an dem sie spielen, lernen und auch betreut werden können, wenn sie nicht in Kindergarten oder Schule sind. Der Hof ist betoniert. Das Gelände ist mitten unter Wohnungen. Auf dem Hof fehlen jegliche lärmdämmende Maßnahmen. Sämtliche Aktivitäten erleben die Nachbarn ungefiltert. Ruhezeiten werden ebenfalls nicht eingehalten. Der Geräuschpegel geht bis in die späten Abendstunden. Hier muss dringend Abhilfe geleistet werden. Dies auch vor dem Hintergrund, dass wieder einmal im Vorfeld verpasst wurde, die Nachbarschaft rechtzeitig vorher in das Projekt einzubinden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 57 Beschluss: Anregung OA 62 2021 Die Vorlage OF 174/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim: Für die Elektronstraße durchgängig Tempo 30 ausweisen

22.08.2021 | Aktualisiert am: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 131/6 Betreff: Griesheim: Für die Elektronstraße durchgängig Tempo 30 ausweisen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Elektronstraße in Frankfurt Griesheim zwischen Bahnübergang und Mainzer Landstraße als Wohnstraße, d.h. als Tempo-30-Zone, auszuweisen. Begründung: Südlich der Bahnlinie und nördlich der Mainzer Landstraße ist bereits seit Jahrzehnten Tempo 30 in der Elektronstraße vorgeschrieben. In der Mitte der Elektronstraße gilt Tempo 50, wohl weil die Straße hier breiter ist und lange Zeit wenig Verständnis dafür herrschte, auch breitere Straßen als Tempo 30 Zonen auszuweisen. Inzwischen hat ein Umdenken stattgefunden. Das Bedürfnis der Menschen, die an der Straße wohnen, nach Ruhe und Sicherheit hat mehr Gewicht. Im Straßenverlauf sind Schulwege zur Georg-August-Zinn-Schule und zur Berthold-Otto-Schule. Die Krabbelstube "Ahörnchen" befindet sich an der Ecke Elektronstraße/Ahornstraße. An der Ecke Elektronstraße/Lärchenstraße hat sich ein großer Einkaufsmarkt angesiedelt, der von vielen Menschen aus der Umgebung zu Fuß oder mit dem Fahrrad besucht wird. Ganz allgemein hat die Dichte an Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen zugenommen. Aus all diesen Gründen sollte die Elektronstraße auch in diesem Bereich zur Tempo 30 Zone ausgewiesen werden. Es handelt sich um eine Strecke von etwa einem Kilometer. Der Zeitverlust bei etwas langsamerer Fahrt als bisher wäre gering. Des Weiteren hat die Straße schon wegen des Bahnübergangs nicht den Charakter einer Durchgangsstraße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 648 2021 Die Vorlage OF 131/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Satz 1 der Begründung durch folgenden Satz ersetzt wird: "Südlich der Bahnlinie ist in der Elektronstraße Tempo 30 vorgeschrieben und nördlich der Mainzer Landstraße in der Verlängerung der Elektronstraße (Zum Linnegraben) ebenfalls." Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim: Bahnübergang Elektronstraße und Individualverkehr zwischen Griesheim-Mitte und Griesheim-Süd, Sicherung der Fußgängerwege in Griesheim-Mitte

09.08.2021 | Aktualisiert am: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2021, OF 129/6 Betreff: Griesheim: Bahnübergang Elektronstraße und Individualverkehr zwischen Griesheim-Mitte und Griesheim-Süd, Sicherung der Fußgängerwege in Griesheim-Mitte Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich ein Konzept zu erarbeiten und umgehend im Ortsbeirat vorzustellen mit dem Inhalt Maßnahmen aufzuzeigen a) wie der Bahnübergang für Radfahrer und Fußgänger nutzerfreundlicher gestaltet werden kann und dies zeitnah umzusetzen, b) wie der Schwerlastverkehr nicht über die Elektronstraße von oder zur Stroofstraße /Mainzer Landstraße fährt und dies zeitnah umzusetzen, c) welche Möglichkeiten umgesetzt werden können, damit der Andienungsverkehr in Griesheim-Mitte die Anwohner weitestgehend nicht tangiert, d) damit die Fußgängerwege ihrem Sinn entsprechend für Fußgänger zur Verfügung stehen anstelle zum Parken von PKW, Sprinter und LKW genutzt werden und dies schnellstmöglich umzusetzen, e). wo auf den Straßen in Griesheim Mitte sichtbare (rote) Fahrradspuren auf den Straßen eingerichtet werden können und dies zeitnah umzusetzen. 2. Des weiteren fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, bis zur Umsetzung eines akzeptablen Konzeptes bezüglich des Bahnübergangs Elektronstraße Parkbänke beidseitig der Schranken aufzustellen, damit ältere und gehbehinderte Personen die Wartezeit im Sitzen verbringen können. Begründung: Der Bahnübergang in der Elektronstraße ist schon zu normalen Zeiten eine Zumutung für Fußgänger und Fahrradfahrer, da die Schranken häufig länger als min. 10 Minuten geschlossen sind. 30 Minuten sind keine Seltenheit. Die Aussage, dass man ja noch über die Omegabrücke die beiden Stadtteilteile Griesheims wechseln könne, ist ein Hohn für jeden Fußgänger, der in seiner Mobilität eingeschränkt ist oder vom Einkaufen mit schweren Tüten kommt. Durch die div. Bauarbeiten in Griesheim und/oder in Nied verschärfen sich die Schließzeiten bzw. die Wartezeiten. Andere Wege gibt es jedoch nicht zum queren. Ferner "verirrt" sich immer wieder ein Schwertransporter oder Lastwagengespann und will von dem einen Stadtteilteil in den anderen fahren. Dazu ist jedoch der Bereich nicht geeignet, da zu eng. LKWs bleiben hängen. Das Gewerbegebiet Griesheim-Mitte ist sehr gut angeschlossen. Jedoch sollte bei den weiteren Planungen auch überlegt werden, wie man den Andienungsverkehr so leiten kann, dass die Bevölkerung in diesem Teil Griesheims nicht übermäßig strapaziert wird. Eile ist auch geboten bei der Sicherheit für Fußgänger. Viel zu viele Fußgängerwege sind zugestellt mit parkenden Kraftfahrzeugen. Die Wege sind nicht nutzbar. Der Fußgänger muss auf die Straße ausweichen. Wohlwissend, dass das Stadtumbauprogramm Griesheim-Mitte läuft, muss dringend ein Verkehrskonzept für den fließenden und ruhenden Verkehr erarbeitet werden. Dies dient der Sicherheit unserer jungen und alten Bevölkerung Griesheims und duldet keinen Aufschub mehr. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 9 Auf Wunsch des Fraktionslosen wird über die Vorlage OF 129/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 646 2021 Die Vorlage OF 129/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1. a), c), e) und Ziffer 2.: Einstimmige Annahme Ziffer 1. b) und d): CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen fraktionslos (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Ergebnisse der Geschwindigkeitskontrollen in der Stroofstraße vor und nach der Neugestaltung des Ortseingangs Griesheim

14.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 79/6 Betreff: Ergebnisse der Geschwindigkeitskontrollen in der Stroofstraße vor und nach der Neugestaltung des Ortseingangs Griesheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ergebnisse von Geschwindigkeitskontrollen in der Stroofstraße im Bereich der Einmündung der Haeussermannstraße vor und nach der Neugestaltung des Ortseingangs von Griesheim zu veröffentlichen und zu bewerten. Begründung: Mit der neuen Gestaltung des Raumes des Ortseingangs von Griesheim im Bereich der Einmündung der Haeussermannstraße in die Stroofstraße wurden die Ziele klare, städtebaulich überzeugende Gestaltung des Raumes und Reduktion des Tempos verfolgt. Es gab viele Geschwindigkeitskontrollen vor dem Umbau und inzwischen auch eine ausreichende Zahl danach. Um zu zeigen, welche Veränderung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten sich ergeben hat, werden Messungen aus beiden Zeiträumen berichtet. Zugleich ist eine fachliche Bewertung der Zahlen sinnvoll und im Bedarfsfall auch Vorschläge für weitere Maßnahmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 353 2021 Die Vorlage OF 79/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim: Verkehrsberuhigung Mainufer

12.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2021, OF 80/6 Betreff: Griesheim: Verkehrsberuhigung Mainufer Die Straße Griesheimer Ufer ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen (Zeichen 325.1). Damit ist hier Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben. Es wird jedoch immer wieder beklagt, dass Autos zu schnell durch diese Straße fahren würden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, ein zweites Piktogramm direkt im Eingangsbereich der Straße (Nähe Hafnerstraße) anbringen zu lassen. Begründung: Eine gängige Ausrede sei, dass ja erst ab dem Piktogramm in der Mitte der Straße (neben dem kleinen Spielplatz) "Spielstraße" sei. Dies zeugt von Unkenntnis der Verkehrsregeln, die die Schrittgeschwindigkeit klar ab dem Schild am Eingang der Straße vorschreiben. Trotzdem erscheint es sinnvoll, auch diese Ausrede dadurch zu entkräften, dass ein zweites Piktogramm schon in Höhe des Verkehrsschildes am Eingang der Straße aufgemalt wird. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 354 2021 Die Vorlage OF 80/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim: Behinderung im Straßenbereich durch abgestellte Sprinter im Bereich Hartmannsweilerstraße, Taläckerstraße, Linkstraße, Elektronstraße und Alt-Griesheim

16.05.2021 | Aktualisiert am: 10.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2021, OF 39/6 Betreff: Griesheim: Behinderung im Straßenbereich durch abgestellte Sprinter im Bereich Hartmannsweilerstraße, Taläckerstraße, Linkstraße, Elektronstraße und Alt-Griesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten, 1. welche Maßnahmen ergriffen werden können, damit das Parken auf den Fußgängerwegen, in Halteverbotszonen und Kreuzungsbereichen in den im Betreff genannten Straßen unterbunden wird; 2. welche Möglichkeiten bestehen, um für die Sprinter oder Transporter Parkmöglichkeiten im Bereich der Stroofstraße nähe Infrasite-Gelände den Fahrzeuginhabern kostenpflichtig zur Verfügung zu stellen; Ferner wird der Magistrat aufgefordert mitzuteilen, 3. welche Kontrollen und Nachverfolgung von u.a. ortsfremden Fahrzeugen auf deren Zulässigkeit und Straßentauglichkeit unternommen werden; 4. ob KFZ-Werkstätten, die Kraftfahrzeuge zur Reparatur etc. erhalten, diese neuer-dings im Straßenbereich - zum Teil ohne Nummernschilder oder fahruntauglich - im öffentlichen Straßenraum abstellen dürfen und wenn nicht, was dagegen unter-nommen wird. Begründung: Seit Jahren ist die Parkplatzsituation in Griesheim Süd angespannt. Zudem häufen sich seit mindestens zwei Jahren unberechtigt abgestellte (Transporter größer als 2,5 t) und fahruntüchtige Fahrzeuge in den Straßenzügen Elektronstraße, Linkstraße, Hartmanns-weilerstraße und Alt Griesheim. Verschärft wird die Situation durch das massenweise Parken auf dem Gehweg von Transportern, die offensichtlich einigen wenigen Gewerbetreibenden gehören und ganze Straßenzüge blockieren. Außerdem werden regelmäßig und dauerhaft Bereiche an Kreuzungen, Fußgängerüberwegen und im Park- und Halteverbot zugeparkt, was die Verkehrssicherheit im Stadtbezirk nachhaltig gefährdet. Hinzu kommt das Parken auf den Gehwegen mit zu geringem Abstand zur Hauswand. Trotz wiederholter Eingaben bei der Straßenverkehrspolizei im Ordnungsamt der Stadt Frankfurt hat sich diese Situation nicht verbessert, eher das Gegenteil ist eingetreten. Bürger beklagen sich, dass sie vom Ordnungsamt nur vertröstet, abweisende Emails oder die Mitteilung erhalten, dass man personell unterbesetzt ist und nichts dagegen unternehmen kann. Um eine autoarme Innenstadt voranzutreiben, muss man auch die Stadtteile mitdenken und dort gleichzeitig für eine Regulierung des ruhenden Verkehrs sorgen. Denn jedes Auto, was dann nicht in die Innenstadt fahren kann, sucht sich seinen Platz in den Stadtteilen, die einen guten S-Bahn-Anschluss haben. Parkplatzprobleme und im Straßenverkehr nicht mehr taugliche Kraftfahrzeuge gibt es in ganz Griesheim. Die Zunahme der Sprinter ebenfalls. Eine Lösung, die für die geforderten Straßen gefunden wird, könnte dann auf alle Stadtteile im Westen ausgedehnt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 139 2021 Die Vorlage OF 39/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen AfD (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim/Nied: Beschilderung des Rad-/Gehwegs entlang der Stroofstraße

12.10.2020 | Aktualisiert am: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2020, OF 1375/6 Betreff: Griesheim/Nied: Beschilderung des Rad-/Gehwegs entlang der Stroofstraße Seit Jahrzehnten ist der Weg entlang der Stroofstraße zwischen Nied und Griesheim als "Gehweg - Radfahrer frei" ausgeschildert (Zeichen 239 in Kombination mit Zusatzzeichen 1022-10). Streng genommen darf man dort mit dem Fahrrad nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Da der Weg aber sehr breit ist ( 4-5 Meter) und dort nur wenige Menschen zu Fuß unterwegs sind, wird dieser Weg allgemein als normaler Rad/Fußweg mit normaler Radgeschwindigkeit benutzt. Es gibt überhaupt keinen vernünftigen Grund, hier Radfahrende auf einer Strecke von fast drei Kilometern auf einem fünf Meter breiten Weg zwischen Stadtteilen zu Schrittgeschwindigkeit zu zwingen. Der Ortsbeirat 6 fragt deshalb den Magistrat: 1. Wieso ist der Weg seit Jahrzehnten so ausgeschildert wie dargestellt? 2. Wie beurteilt der Magistrat den Vorschlag, den Weg zukünftig mit dem Zeichen 240 als gemeinsamen Fuß- und Radweg zu beschildern - das Radfahren muss dabei in beiden Richtungen möglich sein? 3. Welche anderen Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Beschilderung dort so zu gestalten, dass ein zeitgemäßes Radfahren auf dem Weg möglich ist, die zu Fuß gehenden aber weiter geschützt sind? Begründung: Zeichen 240 ist ein rundes blaues Verkehrsschild. In der oberen Hälfte des Verkehrsschildes 240 ist eine Frau und ein Kind dargestellt. Dann folgt ein weißer waagerechter Strich in der Mitte des Verkehrszeichens. Auf der unteren Hälfte ist ein Fahrrad abgebildet. Dieses Schild zwingt Radfahrende zur Rücksicht auf zu Fuß gehende, ohne dass Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben wird. Diese Regelung würde viel eher der gelebten Praxis auf der Strecke entsprechen als die derzeitige Beschilderung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 27.10.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1375/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 24.11.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1848 2020 Die Vorlage OF 1375/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "vier bis fünf Meter" durch den Wortlaut "drei Meter" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim: Bürgersteig in der Lärchenstraße verkehrssicher machen

11.10.2020 | Aktualisiert am: 05.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2020, OF 1382/6 Betreff: Griesheim: Bürgersteig in der Lärchenstraße verkehrssicher machen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Bürgersteig auf der Südseite der Lärchenstraße zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße wieder verkehrssicher wird. Begründung: Das Wurzelwerk der in diesem Abschnitt der Lärchenstraße stehenden Bäume hat die Platten des Bürgersteiges so angehoben, dass Fußgänger dort nur noch mit hoher Aufmerksamkeit laufen können. Menschen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl haben noch größere Probleme. Die Situation verschlimmert sich naturgemäß von Jahr zu Jahr. Es wird Zeit, sich eine Lösung zu überlegen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 27.10.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6789 2020 Die Vorlage OF 1382/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim: Standortvorschlag Wohnmobilstellplatz/Wohnmobilhafen

21.05.2020 | Aktualisiert am: 25.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2020, OF 1302/6 Betreff: Griesheim: Standortvorschlag Wohnmobilstellplatz/Wohnmobilhafen Vorgang: OM 4469/19 OBR 6; OF 1109/19 OBR 6; ST 1192/19; ST 346/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, in Anlehnung an die Vorgänge OF 1109/6 2019, OM 4469 2019 und der Stellungnahmen des Magistrats ST 1192 2019 sowie ST 346 2020, möge sich der Magistrat erneut dem Vorschlag zur Prüfung zuwenden, geeignete Wohnmobilstellplätze zur Tourismusförderung im Frankfurter Westen zu schaffen. Der Ortsbeirat bitte um Prüfung der Flächen A-C Flächen am Griesheimer Mainufer. Begründung: Durch die Wandlung des Industrieparks Griesheim, ergeben sich auch für die Flächen um den Industriepark neue Nutzungsmöglichkeiten. Gerade bei der Frage nach einem geeigneten Standort für Wohnmobilstellplätze bieten sich nunmehr die Möglichkeit, hier eine touristische Belebung Griesheims zu generieren. In der Variante A böte sich der Schaffung von Wohnmobilstellplätzen ein bereits erschlossener ehemaliger Mitarbeiter-Parkplatz, in unmittelbarer Nähe der Bebauung Griesheims. In der Flächenvariante B bietet sich der erschlossenen ehemalige Be- und Entlade-Hafen an. Als weitere Möglichkeit ist der Flächenvorschlag C zu sehen, der westlich der Werks-Kläranlage zu sehen ist. Hier handelt es sich um eine derzeit verwilderte Grünfläche, die nicht genutzt wird. Alle drei Flächen befinden sich an der Stroofstraße und sind durch die Bus-Linie 54 versorgt. Auch ist ein fußläufiges Erreichen der Griesheimer Geschäftswelt und der S-Bahnstation zumutbar. Durch eine Wandlung des Industrieparks Griesheim (Gewerbepark Griesheim ) sind hier gastronomische Synergien denkbar und könnten dahingehend auf- und ausgebaut werden. Aus Sicht der Straßenverkehrsanbindung für Zu- und Abfahrende Wohnmobilisten wären die vorgeschlagenen Flächen ebenfalls sehr gut erreichbar und würden sich auf die Nachbarschaft nicht störend auswirken. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4469 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1192 Antrag vom 24.08.2019, OF 1109/6 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2020, ST 346 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 16.06.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6155 2020 Die Vorlage OF 1302/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nur die Flächen A und B geprüft werden sollen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP und fraktionslos gegen LINKE. (= Ablehnung)

Partei: fraktionslos

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Ortseingang Griesheim Stroofstraße

12.11.2019 | Aktualisiert am: 04.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2019, OF 1161/6 Betreff: Ortseingang Griesheim Stroofstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, I. Eine Bepflanzung der Flächen auf der Querungshilfe mit höher wachsenden Pflanzen und eine Blumenwiese anzulegen. II. Messungen der Geschwindigkeiten vor und nach Errichtung des Bauwerkes zu veröffentlichen. III. Im Fall von zu häufigen Geschwindigkeitsübertretung Veränderungen an der Querungshilfe vorzunehmen, damit der Zweck der Anlage, eine Reduktion der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten, erzielt wird. Begründung: Die Bepflanzung der Querungshilfe in der Art einer Blumenwiese würde eine Verschönerung darzustellen, die wenig Pflege bedarf und biologisch sinnvoller als ein Rasen ist. Höhere Pflanzen verringern die Fernsicht und tragen zur Geschwindigkeitsreduktion bei. Die Ansichten, ob und in welchem Maß sich die gefahrenen Geschwindigkeiten verändert haben, gehen auseinander. Die Messungen vor und nach der Baumaßnahme zeigen eindeutig, welche Effekte die Maßnahme hat und beenden das Mutmaßen. Sollte sich zeigen, dass die Wirkung nicht ausreichen ist, erfolgt eine Anpassung der Querungshilfe und ihres Umfeldes. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5432 2019 Die Vorlage OF 1161/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim: Barrierefreier Zugang zu den Wahllokalen in der Griechischen Schule in der Linkstraße

28.05.2019 | Aktualisiert am: 26.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2019, OF 1021/6 Betreff: Griesheim: Barrierefreier Zugang zu den Wahllokalen in der Griechischen Schule in der Linkstraße Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass bei künftigen Wahlen den Wählerinnen und Wählern ein barrierefreier Zugang zu den beiden Wahllokalen 541-01 und 541-02 ermöglicht wird. Begründung: Die beiden genannten Wahllokale sind die einzigen im Frankfurter Westen, die nicht barrierefrei zugänglich sind. Der Ortsbeirat ist sicher, dass es dem Magistrat möglich sein wird, z.B. durch eine transportale Rampe künftig den Zugang auch für behinderte Menschen zu gewährleisten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4796 2019 Die Vorlage OF 1021/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Geschwindigkeitskontrollen mit Enforcement-Trailer ausweiten

16.04.2019 | Aktualisiert am: 15.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2019, OF 1007/6 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen mit Enforcement-Trailer ausweiten Vorgang: OM 4070/18 OBR 6; ST 421/19 Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeitskontrollen mit dem Enforcement Trailer auf nachfolgende Standorte im Ortsbezirk 6 auszuweiten: - Zur Frankenfurt (Goldstein) - Alt-Griesheim (Griesheim, im Bereich Boehleschule) - Elsterstraße (Griesheim, im Bereich vor dem Kindergarten St. Hedwig) - Gotenstraße (Höchst) - Königsteiner Straße (Höchst) - Sossenheimer Weg (Höchst, zwischen Gotenstraße und Bahnübergang) - Hoechster-Farben-Straße (Höchst und Sindlingen) - Oeserstraße (Nied, im Bereich zwischen Bahnhof und Nied Brücke) - Birminghamstraße (Nied, im Bereich zwischen Oeserstraße und Mainzer Landstraße) - Alt Schwanheim (Schwanheim) - Rheinlandstraße (Schwanheim, im westlichen Abschnitt) - Kurmainzer Straße (Sossenheim, zwischen Dunantring und Victor-Gollancz-Haus) - Westhöchster Straße (Zeilsheim, zwischen Annabergstraße und Frankenthaler Weg) - Alt-Zeilsheim (Zeilsheim, zwischen Welschgrabenstraße und Frankenthaler Weg) Begründung: Der sog. Enforcement-Trailer hat sich als wichtigen Bestandteil der Verkehrsüberwachung etabliert - insbesondere auch, weil die Kontrollen ohne Personal fortlaufend über mehrere Tage "rund um die Uhr" (also auch nachts) durchgeführt werden können. Damit trägt er nicht nur zur Steigerung der Verkehrssicherheit, sondern auch zur Reduzierung des nächtlichen Lärmpegels bei. Zwischenzeitlich wurde von der Stadt sogar ein weiterer Enforcement-Trailer angeschafft. Im Ortsbezirk 6 gibt es derzeit neun genehmigte Messstellen (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 42). Der Ortsbeirat 6 bittet nun, die Kontrollen auf o.g. Standorte im Ortsbezirk 6 auszuweiten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4070 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 421 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 07.05.2019, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4541 2019 Die Vorlage OF 1007/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim: Zu enges Parken auf Fußwegen in der Hartmannsweilerstraße

07.01.2019 | Aktualisiert am: 25.01.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2019, OF 898/6 Betreff: Griesheim: Zu enges Parken auf Fußwegen in der Hartmannsweilerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 zu erläutern, welche rechtlichen Vorgaben bestehen, um eine Mindestbreite der Fußwege entlang von Straßen sicher zu stellen. So sollte beispielhaft die Hartmannsweilerstraße in Frankfurt Griesheim (östlich der Alten-Falterstraße) betrachtet werden und es wird darum gebeten, Maßnahmen vorzuschlagen, die die Situation an dieser Straße für die Fußgängerinnen und Fußgänger verbessern könnten. Begründung: Wie in vielen Straßen ist auch in der Hartmannsweilerstraße das halbseitige Parken auf dem Fußweg grundsätzlich erlaubt. Dabei werden jedoch einige Fahrzeuge so weit auf den Fußweg gestellt, dass ein Vorbeikommen auf dem Fußweg mit Kinderwagen oder Rollatoren sehr erschwert wird. Außenspiegel, die so weit in den Fußweg hinein reichen, stellen darüber hinaus ein erhebliches Verletzungsrisiko dar. Da die meisten Fahrzeuge so platziert werden, dass der Fußweg nicht unzumutbar beeinträchtigt wird, müsste es doch eigentlich Möglichkeiten geben, zu verhindern, dass einige wenige Fahrzeuge die Benutzbarkeit der Fußwege derart beeinträchtigen. Ein Weg ist nur so durchlässig wie seine schmalste Stelle. Die angefügten Fotos zeigen die Situation. . . . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4112 2019 Die Vorlage OF 898/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim: Weitere Entwicklung an der Mainzer Landstraße westlich der Elektronstraße

07.01.2019 | Aktualisiert am: 25.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2019, OF 916/6 Betreff: Griesheim: Weitere Entwicklung an der Mainzer Landstraße westlich der Elektronstraße Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche Entwicklungs-möglichkeiten er im Bereich der südlichen Mainzer Landstraße zwischen der A5 und der Einmündung der Lärchenstraße sieht. Von besonderem Interesse ist die Beantwortung folgender Fragen: 1. Soll die aktuelle teils gewerbliche Nutzung dort erhalten bleiben? 2. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, ggf. hier Gewerbe mit höherwertiger Nutzung anzusiedeln? 3. Sind dem Magistrat aktuelle Bestrebungen zur Umnutzung in Wohnbebauung bekannt? Begründung: Aktuell gibt es in diesem Abschnitt der Mainzer Landstraße sehr unterschiedliche Nutzungen der gewerblichen Grundstücke. Einige gewerbliche Grundstücke wurden umgenutzt und dienen nun dem Wohnen. Diese Nutzungsänderungen sollten dazu führen, sich Gedanken über die künftige Entwicklung des Gebietes zu machen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.01.2019, OF 899/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 19.02.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1171 2019 1. Die Vorlage OF 899/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 916/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 916/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim: Weitere Entwicklung an der Mainzer Landstraße westlich der Elektronstraße

07.01.2019 | Aktualisiert am: 25.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2019, OF 899/6 Betreff: Griesheim: Weitere Entwicklung an der Mainzer Landstraße westlich der Elektronstraße Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche Entwicklungs-möglichkeiten er im Bereich Mainzer Landstraße/Südseite westlich der Elektronstraße bis Höhe Einmündung Eichenstraße sieht. Von besonderem Interesse ist die Beantwortung folgender Fragen: Soll die aktuelle gewerbliche Nutzung dort erhalten bleiben? Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat ggf., hier Gewerbe mit höherwertiger Nutzung anzusiedeln? Begründung: Aktuell gibt es in diesem Abschnitt der Mainzer Landstraße sehr unterschiedliche Nutzungen der gewerblichen Grundstücke. Nach der schon vor einigen Jahren erfolgten Schließung des Pro-Marktes und der Aufgabe des Standortes eines Lebensmittelmarktes im Jahr 2018 ist es jetzt an der Zeit, sich über die weitere Nutzung Gedanken zu machen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.01.2019, OF 916/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 899/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 6 am 19.02.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1171 2019 1. Die Vorlage OF 899/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 916/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 916/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim: Verkehrssituation Obere Rützelstraße/Am Gemeindegarten/Fabriciusstraße

18.11.2018 | Aktualisiert am: 12.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2018, OF 873/6 Betreff: Griesheim: Verkehrssituation Obere Rützelstraße/Am Gemeindegarten/Fabriciusstraße Bedingt durch die engen Straßen und Kurven in diesem Bereich kommt es immer wieder zu problematischen Situationen. Es wird bis in die Kurven hinein geparkt. Die Sicht für alle Verkehrsteilnehmer ist häufig nicht optimal. Der Ortsbeirat fragt deshalb den Magistrat, welche Möglichkeiten er sieht, die Situation zu entschärfen. Begründung: Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass sich Situationen wie im o.g. Bereich nicht immer sicher machen lassen. Am wirkungsvollsten wären vermutlich häufigere Kontrollen und entsprechende Bußgelder für Autofahrer, die in den Kurven parken und so anderen Verkehrsteilnehmern die Sicht nehmen. Da entsprechende Anträge immer mit dem Hinweis auf fehlendes Personal abgewiesen werden, stellen wir die Frage, welche Mittel dem Magistrat sonst zur Verfügung stehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 04.12.2018, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4073 2018 Die Vorlage OF 873/6 wird mit der Maßgabe als Anregung an den Magistrat beschlossen, dass der zweite Absatz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die Situation zu entschärfen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm „Sitzbänke - ausgeruht mobil“ im Frankfurter Westen umsetzen

27.08.2018 | Aktualisiert am: 14.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2018, OF 778/6 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" im Frankfurter Westen umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1314/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 1314/2017 zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beauftragt, an folgenden Standorten zu prüfen, ob zusätzliche Sitzbänke sinnvoll sind und bei positivem Ergebnis aufzustellen: - Alten-/Seniorenheim Goldstein, Ecke Tränkweg, Goldsteinstraße, kleine Grünfläche (Goldstein); - Erneuerung der Bänke im Goldsteinpark (Goldstein); - vor dem Rewe in Goldstein und am Eingang vom Waldfriedhof (Goldstein); - Harthweg an der Haltestelle der Linie 12 stadtauswärts (Goldstein); - Waldfriedhof Goldstein, hier sind Bänke entfernt worden (Goldstein); - Goldstein zwischen Am Auerborn und Henriette-Fürth-Straße Schwanheim Alt Schwanheim Ecke Am Abtshof (Schwanheim); - Wald Goldstein Süd (Durchgang vom Wildpfad, Grünanlage), Wald rund um den Waldfriedhof in Richtung Schwanheimer Wiesen (Goldstein Süd); - zwischen Mainzer Landstraße 514-528 (Griesheim); - am Mainufer in Griesheim (Griesheim); - vor dem Haus Mainzer Landstraße 500 (Griesheim); - Alte Falterstraße, Evangelische Segensgemeinde (Griesheim); - Alte erneuern, auf dem Fuß-/Radweg an der Fußgängerbrücke Mainzer Landstraße 683 (Griesheim); - Griesheim, Hartmannsweilerstraße, Parkweg (Griesheim); - Am Bahnübergang in Griesheim, Elektronstraße (Griesheim); - am Bürgerhaus Griesheim (Griesheim); - Griesheimer Friedhof, Waldschulstraße (Griesheim); - Erneuerung der Holzbank v. Rosemarie Fendel am Mainufer kurz vor Höchst (Höchst); - Höchst, Fußgängerzone in der Nähe der Post (Höchst); - Höchst, Amtsgasse, Bolongarostraße (Höchst); - Höchst Fußgängerzone (Höchst); - an der Höchster Fähre ggü. des Bogenschützenvereins an einem verwilderten Garten (Schwanheim); - zwischen Friedhof Höchst und Sossenheimer Bahnhof, auf der Seite vom Friedhof im Schatten (Höchst/Sossenheim); - zwischen Hobby-Werkstatt Nied und Schwanheimer Brücke am Mainufer (Mainufer Nied); - Birminghamstraße zwischen Tram-Haltestelle und Seniorenwohnanlage auf beiden Seiten (Nied); - Bushaltestelle Nied Kirche, Bus 51,54,59 (Nied); - Renaturierter Bereich der Nidda in Nied an der ehemaligen Schleuse/Höhe ehem. Tilly-Bad (Nied); - An der Altenwohnanlage in der Birminghamstraße auf halbem Weg zw. Altenwohnanlage Birminghamstraße und Bushaltestelle Nidda-Kampfbahn an der Ecke Weg vom Georgshof/Krumme Weide auf halbem Weg Georgshof und Nidda (Nied); - an der Nidda zwischen Nied u. der Eisenbahnsiedlung (Nied); - Bushaltestelle Nied Kirche, vor der Apotheke (Nied); - zwischen Wörthspitze und Niedwald, 5 Bänke (Nied); - Nied: entlang der Nidda, vor allem neben den Gleisen gibt es keine Bank und keinen Mülleimer (Nied); - Erneuerung zweier Bänke in Schwanheim, Kreuz Höchster Weg (Schwanheim); - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Schwanheim); - Straßburger Straße am Ende der Wiese (Schwanheim); - Ingelheimer Straße 14-16 eine Bank im Schatten (Schwanheim); - Schwanheimer Waldspielpark, es sind zwar Bänke vorhanden, aber nicht genügend oder defekt (Schwanheim); - Kinderspielplatz Merziger Weg 1, Durchgang zum Völklinger Weg (Schwanheim); - Schwanheim, Kelsterbacher Weg, Nürburgstraße und dort auf dem Grünstreifen vor dem Aldi (Schwanheim); - vor/neben dem neuen Gemeindepavillion der Ev. Martinusgemeinde, Martinskirchstr. 52b (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg in Richtung Schwanheimer Dünen (Schwanheim); - Verwitterte Bänke auf dem Sindlinger Friedhof (Sindlingen); - völlig defekte Bänke entlang des Mainufers von Sindlingen in Richtung Okriftlel erneuern (Sindlingen); - Bushaltestellen Sindlingen, Pfingstbornstraße beidseitig sowie im Ortskern Sindlingen (Sindlingen); - Sindlingen, Dalles (Apotheke) 2 Bänke (Sindlingen); - am geteerten Weg zwischen Sindlingen und Zeilsheim im Feld (Radweg) (Sindlingen, Zeilsheim); - von Sindlingen und von Zeilsheim zum Krifteler Ziegeleipark (Sindlingen, Zeilsheim); - Sossenheimer Friedhof, Gewann 10 (Sossenheim); - Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim); - 2 Bänke auf der Siegener Straße, bergauf in Richtung der Geschäfte (Sossenheim); - ein oder mehrere Bänke in der Nähe des Bouleplatzes Sossenheim (Kerbeplatz) (Sossenheim); - Sossenheim Nähe Nidda auf dem Feld, Umgebung Laufgraben, es gibt nur 1 Bank und die ist bei schönem Wetter immer besetzt (Google Koordinaten 50°06'51.9"N 8°34'40.9"E) (Sossenheim); - Sossenheimer Unterfeld und Sossenheimer Niddaufer (Sossenheim); - Sossenheim Nidda Flutbogen nach Norden 3,4,5 Bänke (Sossenheim); - Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim); - innerhalb des Grüngürtels entlang der Nidda, hauptsächlich rechts zw. Sossenheimer Wehr und im weiteren Verlauf der Wegbezeichnung "An der Nidda"bis Gemarkung Wiesenfeldstraße (Sossenheim); - in Sossenheim befindet sich ein kleiner Park zw. Schaumburger Straße und Alt-Sossenheim. Der Park ist vernachlässigt und die wenigen Bänke sind kaputt und/oder alt (Sossenheim); - Nidda-Uferweg, Sossenheimer Seite zw. Mittlerer Sand und Sossenheimer Wehr (Sossenheim/Nied); - im Park am Liederbach (Unterliederbach); - im verlängerten Cheruskerweg zwischen Cheruskerweg 66 und der Eisenbahnbrücke der Königsteinbahn über die A66 bei dem großen Feld auf der Frankfurter Seite (Unterliederbach); - Feldweg Blauländchenstraße nach Kriftel (Zeilsheim); - Feldweg Richtung Kriftel, Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Zeilsheimer Stadthalle (Zeilsheim); - Fußweg neben der S2 zwischen Zeilsheim Bahnhof und Jahrhunderthalle (Zeilsheim); - Zeilsheim, im kleinen Park Ecke Arnstädter Weg/Blankenburger Weg (Zeilsheim); - Münsterer Weg und in der Blauländchenstraße (Feld) (Zeilsheim); - Zeilsheim, Rosengarten, Greifswalder Weg, Friedhof Zeilsheim, Kleintierzüchter (Zeilsheim); - Friedhof Zeilsheim (Zeilsheim); - Zeilsheim Brücke Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Zeilsheim Münster Weg, Blauländchen Straße (Zeilsheim); - am südlichen Weg (Fußweg) neben der Autobahn A66 zwischen Ausfahrt Zeilsheim und Höchst (Zeilsheim/Höchst). Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke -ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch in den Stadtteilen des Ortsbezirks 6 Frankfurter Westen weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 11.09.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3610 2018 Die Vorlage OF 778/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor bei der Auflistung der potenziellen Bank-Standorte die nachfolgenden Nennungen ersatzlos gestrichen werden: "- vor dem REWE-Markt in Goldstein; - zwischen Am Auerborn und Henriette-Fürth-Straße (Goldstein); - Höchst, Fußgängerzone in der Nähe der Post; - im Park am Liederbach (Unterliederbach)". Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Gestaltung westlicher Ortseingang Griesheims an der Stroofstraße - Wann erfolgt die längst versprochene Umsetzung?

31.12.2017 | Aktualisiert am: 22.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2017, OF 573/6 Betreff: Gestaltung westlicher Ortseingang Griesheims an der Stroofstraße - Wann erfolgt die längst versprochene Umsetzung? Vorgang: OM 4310/10 OBR 6; ST 1210/10; EA 34/13 OBR 6; ST 950/13; EA 48/14 OBR 6; ST 540/15; EA 66/17 OBR 6; ST 1658/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. Die Umsetzung der Neugestaltung des westlichen Ortseingangs Griesheims an der Stroofstraße nun ohne weiteren Verzug durchzuführen. 2. Dem Ortsbeirat 6 mitzuteilen, wieso es zu der erneuten Verzögerung gekommen ist. 3. Dem Ortsbeirat 6 mitzuteilen, ob die von Bürgerinnen und Bürger in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 6 am 6.12.2017 vorgetragene Information, ihnen sei seitens der Stadt Frankfurt mitgeteilt worden, dass die Umbauarbeiten nun im Sommer 2018 durchgeführt würden, zutrifft, und außerdem mitzuteilen, wieso dies seitens des Magistrats zwar BürgerInnen mitgeteilt wurde, jede Information des Ortsbeirats durch den Magistrat aber bis heute unterblieben ist. Begründung: Im Mai 2010 hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, gestalterische Planungen einzuleiten, um den westlichen Ortseingang Griesheims in der Stroofstraße zu betonen und zu verschönern. Bald danach ist eine Planung erstellt worden. Mit dieser klaren, städtebaulich überzeugenden Gestaltung des Raumes kann sicherlich eine Reduktion des Tempos der von der landstraßenartigen Stroofstraße kommenden Fahrzeuge erreicht werden. Auch in der Gegenrichtung trägt diese Gestaltung des Ortsausgangs dazu bei, dass der Verkehr langsamer wird und die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km pro Stunde besser eingehalten wird. Zugleich wird eine Verschönerung in diesem Straßenabschnitt erreicht. Der Magistrat hat dann in der ST 950 (2013) angekündigt, "Realisierungskosten der Baumaßnahme ab 2015 in den Haushalt" aufzunehmen. Die Realisierung könne Ende 2017 erfolgen, wenn die Mittel in den Haushalt 2017 aufgenommen würden, so der Magistrat in ST 540 vom 31.03.2015. Dies ist erfolgt, und in seiner Stellungnahme vom 04.09.2017, ST 1658, erklärte der Magistrat: "Die erforderlichen Mittel für die Umsetzung der o.g. Maßnahme stehen unter der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002746 Nahmobilität in den Stadtteilen, zur Verfügung." Doch das Jahr 2017 ist nun verstrichen, ohne dass irgendetwas in dieser Sache geschehen ist. AnwohnerInnen berichteten in der Ortsbeiratssitzung am 6.12.2017, ihnen sei seitens der Stadt mitgeteilt worden, es sei nun von einem Baubeginn Sommer 2018 auszugehen. Der Ortsbeirat wurde bisher vom Magistrat in keiner Weise informiert, was so nicht akzeptabel ist. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM 4310 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2010, ST 1210 Etatanregung vom 22.01.2013, EA 34 Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 950 Etatanregung vom 04.11.2014, EA 48 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 540 Etatanregung vom 14.03.2017, EA 66 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1658 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2587 2018 Die Vorlage OF 573/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Ganz Griesheim-Süd eine Tempo-30-Zone - Schilderwald abbauen

31.07.2017 | Aktualisiert am: 18.08.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2017, OF 452/6 Betreff: Ganz Griesheim-Süd eine Tempo-30-Zone - Schilderwald abbauen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, nach der erfolgreichen Umsetzung des Modellversuchs "Entschilderung von Schwanheim" nun auch in Griesheim den Bereich südlich der Bahnlinie komplett zur einheitlichen Tempo 30 Zone zu machen und auch sonst alle überflüssigen Schilder abzubauen. Die Situation in der Alten Falterstraße zwischen Hartmannsweilerstraße und Fabriciusstraße ist schnellstens gesondert zu überprüfen. Hier fehlen wahrscheinlich Tempo 30 Schilder. Aus der Hartmannsweilerstraße kommend wird die Tempo 30 Zone aufgehoben, von Süden auf der Alten Falterstraße kommend gilt jedoch Tempo 30, und auch an der Fabriciusstraße steht ein Schild, welches dann wieder Tempo 30 ausweist. Es ist sicher nicht beabsichtigt, dass auf dem kurzen Abschnitt dazwischen mit eng parkenden Autos, vielen Geschäften und die Straßenseite wechselnden FußgängerInnen Tempo 50 zugelassen sein soll. Unabhängig von der Umsetzung von Punkt 1 ist dies schnellstmöglich zu korrigieren. Wahrscheinlich fehlt ein Schild in der Alten Falterstraße an der Einmündung der Hartmannsweilerstraße. Begründung: Lange war es angekündigt, dieses Frühjahr wurde es nun umgesetzt: In ganz Schwanheim gilt nun komplett Tempo 30. Bei dieser Gelegenheit wurden nicht nur die nun überflüssigen Tempo 30 Schilder entfernt, sondern der Schilderwald wurde insgesamt überprüft und ausgelichtet. Laut Vorstellung der Pläne durch den damaligen Verkehrsdezernenten Stefan Majer (Grüne) konnten in Schwanheim etwa ein Drittel der Verkehrsschilder entfernt werden. Überflüssige Schilder verursachen eine Reizüberflutung aller Verkehrsteilnehmer und vermindern damit die Verkehrssicherheit. Der Stadtteil Griesheim in seinem Bereich südlich der Bahnlinie bietet sich nun an, das in Schwanheim erfolgreiche Vorgehen auch hier umzusetzen. Es gibt nur drei Einfallsstraßen und auch in Griesheim ist bereits heute praktisch überall Tempo 30 ausgewiesen. Gerade in Griesheim auf den Straßen Alte Falterstraße und Alt-Griesheim, auf denen eigentlich Tempo 30 gilt und an fast jeder Seitenstraße ein neues T-30 Schild steht, trägt die derzeitige Regelung nur zur Verwirrung bei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.08.2017, OF 461/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 15.08.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1921 2017 Auskunftsersuchen V 526 2017 1. Die Vorlage OF 452/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Ziffer 1. die Worte "nach der erfolgreichen Umsetzung des Modellversuchs `Entschilderung von Schwanheim ́ nun auch" ersatzlos gestrichen werden. 2. Die Vorlage OF 461/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Enforcement Trailer auch im Frankfurter Westen einsetzen

30.07.2017 | Aktualisiert am: 18.08.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2017, OF 431/6 Betreff: Enforcement Trailer auch im Frankfurter Westen einsetzen Seit Mitte Juli ist der Blitzanhänger ("Enforcement Trailer") als weitere Geschwindigkeitsmessanlage der städtischen Verkehrspolizei in Betrieb. Dabei handelt es sich um einen Autoanhänger, der für mehrere Tage an einem Ort aufgestellt werden kann, um dann ohne Personalaufwand 24 Stunden pro Tag Raser zu blitzen. Der Ortsbeirat 6 begrüßt die Intensivierung der Geschwindigkeitskontrollen und die Investitionen der Stadt in neue Blitzanlagen. Vor dem Hintergrund, dass gerade abends und nachts regelmäßig über Geschwindigkeitsüberschreitungen geklagt wird, ist die Anschaffung des Trailers, mit dem rund um die Uhr geblitzt werden kann, sehr sinnvoll. Eine Ausweitung der Geschwindigkeitsüberwachung in die Nachstunden wurde schon oft vom Ortsbeirat gefordert, war aber aus organisatorischen und personellen Gründen leider bisher nicht umsetzbar. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 6 beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den neuen Blitzanhänger ("Enforcement Trailer") auch in den Straßen im Ortsbezirk 6 einzusetzen, für die bereits mehrfach Geschwindigkeitskontrollen auch abends und nachts gefordert wurden. Hierzu zählen bspw. die Königsteiner Straße (Höchst), Westerbachstraße, Oeserstraße, Rheinlandstraße, Stroofstraße (Tempo 30 Abschnitt) und der Tannenkopfweg. Ziel ist es, mithilfe der Kontrollen mit der neuen Geschwindigkeitsmessanlage die Geschwindigkeit in den Straßen rund um die Uhr zu reduzieren und die Unfallgefahr zu vermindern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 15.08.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1910 2017 Die Vorlage OF 431/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Haushalt 2017 Stroofstraße: Finanzmittel zur Umsetzung der Planung der Gestaltung des Ortseinganges von Griesheim

13.03.2017 | Aktualisiert am: 16.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.03.2017, OF 347/6 Betreff: Haushalt 2017 Stroofstraße: Finanzmittel zur Umsetzung der Planung der Gestaltung des Ortseinganges von Griesheim Vorgang: EA 34/13 OBR 6; ST 950/13; EA 48/14 OBR 6; ST 540/15 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2017 werden Finanzmittel zur Umsetzung der vorliegenden Planung zur Gestaltung des Ortseingangs von Griesheim in der Stroofstraße eingestellt. Begründung: Im Mai 2010 hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, gestalterische Planungen einzuleiten, um den westlichen Ortseingang Griesheims in der Stroofstraße zu betonen und zu verschönern. Inzwischen ist eine Planung erstellt worden. Mit dieser klaren, städtebaulich überzeugenden Gestaltung des Raumes kann sicherlich eine Reduktion des Tempos der von der landstraßenartigen Stroofstraße kommenden Fahrzeuge erreicht werden. Auch in der Gegenrichtung trägt diese Gestaltung des Ortsausgangs dazu bei, dass der Verkehr langsamer wird und die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km pro Stunde besser eingehalten wird. Zugleich wird eine Verschönerung in diesem Straßenabschnitt erreicht. Der Magistrat hat in der ST 950 (2013) bereits selbst angekündigt, "Realisierungskosten der Baumaßnahme ab 2015 in den Haushalt" aufzunehmen. Die Realisierung könne Ende 2017 erfolgen, wenn die Mittel in den Haushalt 2017 aufgenommen würden, so der Magistrat in ST 540 vom 31.03.2015. Für die Umsetzung dieser Planung sind die notwendigen Finanzmittel in den Haushalt 2017 einzustellen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.01.2013, EA 34 Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 950 Etatanregung vom 04.11.2014, EA 48 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 540 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 66 2017 Die Vorlage OF 347/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Beschilderung an der Kreuzung Alte Falterstraße/Alt-Griesheim prüfen

02.01.2017 | Aktualisiert am: 25.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2017, OF 280/6 Betreff: Beschilderung an der Kreuzung Alte Falterstraße/Alt-Griesheim prüfen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung und die Markierungen an der Kreuzung Alte Falterstraße / Alt Griesheim zu prüfen und bei Bedarf in Hinblick auf mehr Sicherheit anzupassen. Begründung: Die Verkehrsführung ergibt an dieser Kreuzung eine abknickenden Vorfahrtsstraße, d.h. Fahrzeuge auf der Alt Griesheim, die links in die Alte Falterstraße abbiegen, haben dennoch Vorfahrt gegenüber entgegenkommenden Fahrzeugen, die auf der Alt Griesheim geradeaus in Ost-West-Richtung fahren. Diese Regelung besteht schon lange und es handelt sich um keinen Unfallschwerpunkt. Dennoch kommt es vor, dass diese abknickende Vorfahrt nicht wahrgenommen wird und Fahrzeuge in der Alt Griesheim in Richtung Westen fahren, ohne den abbiegenden Fahrzeugen Vorfahrt zu gewähren. Die Prüfung soll ergeben, ob eine deutlichere Beschilderung und/oder Markierung auf der Fahrbahn bzw. eine andere Maßnahme zu mehr Sicherheit führt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1085 2017 Die Vorlage OF 280/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Sitzgelegenheiten am Bahnübergang in der Elektronstraße

17.09.2016 | Aktualisiert am: 12.10.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.09.2016, OF 189/6 Betreff: Sitzgelegenheiten am Bahnübergang in der Elektronstraße Der Magistrat möge prüfen und berichten ob es möglich ist, am Bahnübergang in der Elektronstrasse in Griesheim auf beiden Seiten Sitzgelegenheiten zu installieren. Begründung: In einer der letzten Sitzungen des Ortsbeirates haben BürgerInnen darauf aufmerksam gemacht, dass die Schranke am Bahnübergang Elektronstrasse oft länger geschlossen ist und es zu Wartezeiten kommt, die es für mobilitätseingeschränkte Menschen schwierig macht zu warten, weil keine Sitzgelegenheiten vorhanden sind. Da dieser Bahnübergang auch für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen für den Besuch der in der Nähe angesiedelten Discounter wichtig ist, wären Sitzgelegenheiten zu beiden Seiten der Schranke hilfreich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2016, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 164 2016 Die Vorlage OF 189/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim: Verbesserung der Querungsverbindungen im geteilten Stadtteil

05.06.2016 | Aktualisiert am: 06.07.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2016, OF 101/6 Betreff: Griesheim: Verbesserung der Querungsverbindungen im geteilten Stadtteil Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen, zu berichten : 1. welche Möglichkeiten es gibt, um eine barrierefreie Verbindung wenigstens für Fußgänger und Fahrradfahrer unter den Eisenbahngleisen in der Elektronstraße zu schaffen, 2. welche Möglichkeiten bestehen, um die die Griesheimer Bürger benachteiligende und den Stadtteil trennende Verbindung Griesheim-Mitte und Griesheim-Nord über die Mainzer Landstraße zu beseitigen bzw. zu minimieren. Der Magistrat wird weiter aufgefordert, in die Planungen interessierte Bürger und Vertretern des Ortsbeirates einzubeziehen. Begründung: Zu 1: Die bestehende Gleisanlage wird nicht nur von Zügen der Deutsche Bahn AG, sondern auch von privaten Anbietern benutzt. Oft finden nur Rangiertätigkeiten statt. Für diejenigen Bürger, die von Alt Griesheim nach Griesheim-Mitte und weiter möchten, egal ob als Autofahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, hat das zur Folge, dass sie teilweise 20 Minuten an der Schranke stehen, um den anderen Stadtteilteil zu erreichen. Da es jedoch keine andere Möglichkeit gibt, um hier die Gleisanlage zu überqueren, ist es dringend erforderlich, dass wenigstens für die Fußgänger und Radfahrer eine Möglichkeit geschaffen wird, an dieser Stelle eine schnelle und barrierefreie Querung vorzufinden. Das neben der Omegabrücke/Unterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße für die Griesheimer Bevölkerung dies die einzigen beiden Möglichkeiten sind, von einem Teil in den anderen Teil Griesheims zu gelangen, spricht schon für eine bessere Verbindungsmöglichkeit in der Elektronstraße. Zu 2.: Durch die Gestaltung der Mainzer Landstraße so, wie wir sie heute vorfinden, wurde Griesheim nochmals in zwei weitere Teile geteilt. Diese Gestaltung hat auch bewirkt, dass man als Griesheimer Bürger- egal ob mit Auto, Fahrrad oder zu Fuß - lange Wege und Wartezeiten in Kauf nehmen muss, damit der Verkehr auf der Mainzer Landstraße schnell vorwärts kommt. Diese Teilung und Förderung einer Schnellstraße mitten durch einen Stadtteil ist heute nicht mehr zeitgemäß. Das Augenmerk sollte auf den Bewohner eines gesamten Stadtteils liegen und nicht auf der ungehinderten Durchfahrbarkeit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2016, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 101/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Schulgebäude in der Linkstraße 25 für öffentliche Schule nutzen

16.05.2016 | Aktualisiert am: 03.06.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2016, OF 37/6 Betreff: Schulgebäude in der Linkstraße 25 für öffentliche Schule nutzen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Das im Jahr 1880 errichtete Schulgebäude in der Linkstraße 25 war für viele Schulformen Standort. Ursprünglich war vor der Koedukation dort die Griesheimer Volksschule für Mädchen beheimatet. Das Abendgymnasium und die Dependance der Helene-Lange-Schule folgten. Nachdem das Schulgebäude nicht mehr benötigt wurde, war es sinnvoll, es an eine private Schule zu vermieten. Aktuell gibt es im Bezirk der Boehleschule, einer öffentlichen Grundschule, starken Raumbedarf sowohl für schulische Zwecke als auch für die erweiterte schulische Betreuung (ESB). Dafür sind bereits auf dem Schulhof der Boehleschule Container aufgestellt worden. Spätestens bei Baubeginn des Erweiterungsbaus auf dem Schulhof wird die Raumsituation an der Boehleschule noch angespannter sein. Daher wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Gibt es im fraglichen Schulgebäude, das aus zwei Gebäuden besteht, noch einzelne tatsächlich ungenutzte Räume? 2. Wie lautet die Laufzeit des mit der Privatschule abgeschlossenen Mietvertrages? 3. Welche Möglichkeiten einer Kündigung sind im Vertrag vereinbart worden? 4. Kann das Schulgebäude Linkstraße 25 während der Baumaßnahmen für den Erweiterungsbau der Boehleschule als Raumreserve genutzt werden? 5. Wie bewertet der Magistrat die Chancen einer Verlagerung dieser nicht ortsgebundenen Privatschule? Begründung: Zum Zeitpunkt der Vermietung an die Privatschule bestand kein Bedarf an den Räumen dieser recht großen Schule und die Vermietung war sinnvoll. Inzwischen hat sich die Situation sehr geändert. Die Schülerzahlen an der Boehleschule nehmen stark zu und der Bedarf an Ganztagsangeboten lässt die ESB an Kapazitätsgrenzen stoßen. Daher ist es angemessen darüber nachzudenken, ob die Vermietung eines in der Nähe der Boehleschule gelegenen Schulgebäudes an eine Privatschule noch sinnvoll ist. Bereits einzelne Räume in dieser Schule, die aus zwei Schulgebäuden und einer Turnhalle besteht, könnten weitere Plätze in der ESB schaffen. Die Errichtung von Containern im Schulhof der Boehleschule schafft nicht genug Plätze, um den Bedarf zu decken. Insbesondere während der Bauarbeiten am Erweiterungsbau werden möglicherweise die Container sogar vom jetzigen Standort entfernt werden müssen. Dann wäre es sehr nützlich, wenn das nahegelegene Schulgebäude mitgenutzt werden könnte. Die Privatschule verfügt über die Jahrgangsschufen 1 bis 12. Aufgrund des Schulprofils der Schule kommen die Schüler sogar aus dem gesamten Rhein-Main-Gebiet. Daher ist diese Schule im Gegensatz zu einer Grundschule nicht an Griesheim gebunden. Sie war auch bis 2005 in dem Gebäude der Eichendorffschule mit ansässig. Daher gibt es Chancen dafür, dass der Magistrat zusammen mit der Privatschule einen neuen Standort sucht und im Einvernehmen mit der Privatschule die für Griesheimer Grundschüler notwendigen Räume zur Verfügung stellt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 26 2016 Die Vorlage OF 37/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim: Fahrbahnabsenkung an der Kreuzung Lärchenstraße/Elektronstraße beseitigen

17.04.2016 | Aktualisiert am: 03.06.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2016, OF 4/6 Betreff: Griesheim: Fahrbahnabsenkung an der Kreuzung Lärchenstraße/Elektronstraße beseitigen Der Ortsbeirat wolle beschließen: der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnabsenkungen an der Kreuzung Lärchenstraße / Elektronstraße, insbesondere die in der Rechtsabbiegespur der Lärchenstraße (in westlicher Fahrtrichtung) in die Elektronstraße zu beseitigen. Begründung: Die o.g. Rechtsabbiegespur hat erhebliche Fahrbahnabsenkungen. Bei Regen füllen sich diese mit Wasser, das mangels Gefälle nicht zu einem Kanal abfließt. Daher steht dort noch lange nach einem Regenfall das Wasser. Fußgänger, die an der Lichtsignalanlage auf Grün warten, werden von Spritzwasser getroffen, weil abbiegende Fahrzeuge die Wasseransammlung in den Senken zu spät bemerken. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 03.05.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 4/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 99 2016 Die Vorlage OF 4/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Ist das Projekt des Umbaus der Bahnunterführungen in Griesheim noch im Zeitplan?

17.04.2016 | Aktualisiert am: 11.05.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2016, OF 3/6 Betreff: Ist das Projekt des Umbaus der Bahnunterführungen in Griesheim noch im Zeitplan? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Im letzten Jahr sind im Bereich des Bahnhofs Griesheim viele wichtige Fortschritte erzielt worden. Die Sanierung der Omega Brücke und der Bau einer barrierefreien Bushaltestelle mit Wartehalle sowie die Neugestaltung des zugehörigen Abschnitts der Autogenstraße sind erfolgt. Der barrierefreie Umbau der beiden Unterführungen am Bahnhof Griesheim ist für 2018 geplant. Es ist wichtig, dass dieser Termin eingehalten werden wird. Daher wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. In welcher Phase befindet sich das Projekt zum Stichtag 1. Mai 2016? 2. Wann wurde oder wird das Planfeststellungsverfahren eingeleitet? 3. Welche Projektphasen sind für 2016 und 2017 vorgesehen? 4. Kann aus heutiger Sicht der angekündigte Baubeginn im Jahr 2018 eingehalten werden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 03.05.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 8 2016 Die Vorlage OF 3/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Verkehrsberuhigung in der Lärchenstraße: Mögliche Maßnahmen besprechen

12.06.2015 | Aktualisiert am: 08.07.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2015, OF 1381/6 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Lärchenstraße: Mögliche Maßnahmen besprechen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in einem Gespräch mit Mitgliedern des Ortsbeirates Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Abschnitt der Lärchenstraße zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße in beiden Richtungen zu erörtern. Denkbar sind z.B. Schutzstreifen für Radfahrer, Variation des geraden Straßenverlaufs durch Einrichten von Schrägparkplätzen. Begründung: Die verkehrlichen Ziele, welche den gegenwärtigen Ausbauzustand dieser Straße ergeben haben, bestehen inzwischen nicht mehr. Tatsächlich hat sich insbesondere die nördliche Straßenseite zu einem Wohngebiet entwickelt. Wichtige soziale Einrichtungen wie ein Altersheim und eine Kindertageseinrichtung befinden sich dort. Weder die Straßenführung in Form einer langen Geraden noch die enorme Breite der Lärchenstraße sind den gegenwärtigen Erfordernissen angemessen. Die Einrichtung eines Schutzstreifens für Radfahrer in diesem Bereich ist sinnvoll. Hier verlängert er die vorhandenen Schutzstreifen für Radfahrer in der Espenstraße in westlicher Richtung. Schrägparkplätze sind eine kostengünstige Möglichkeit, den Straßenverlauf so zu variieren, dass keine lange Gerade mehr vorhanden ist, die zu Geschwindigkeitsüberschreitungen verleitet. So wird ein Beitrag zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung geleistet. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 30.06.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4302 2015 Die Vorlage OF 1381/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Bahnhof Griesheim: Behindertengerechter Umbau und Sanierung

28.02.2015 | Aktualisiert am: 27.01.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2015, OF 1298/6 Betreff: Bahnhof Griesheim: Behindertengerechter Umbau und Sanierung Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der NR1135 wird zugestimmt unter Maßgabe, dass folgende Punkte in den Planungsabschluss der Sanierung der Unterführungen und des Bahnhofs aufgenommen werden, schnellstmöglich Baureife hergestellt und danach umgehend der Umbau durchgeführt wird: 1. Unbehinderter und barrierefreier Zugang zum umgestalteten und erhöhten Bahnsteig 1 über das zwischen der Autogenstraße und dem Bahnsteig liegende Privatgelände; hierbei handelt es sich um die beiden Zugänge links und rechts des alten Bahnhofsgebäudes, für die bereits ein Wegerecht besteht, 2. Überdachung aller Treppenabgänge der Fußgängerunterführung Alte Falterstraße /Waldschulstraße herstellen, 3. Fahrgast-Informationssystem an sämtlichen Aufzügen einrichten, um den Ausfall auch nur eines Aufzuges an jedem Aufzug anzuzeigen, 4. Bahnsteigüberdachungen auf den Bahnsteigen für Gleis 1 und für Gleis 2/3, 5. Notruf-Anlagen in sämtlichen Unterführungen. Außerdem wird der Magistrat aufgefordert, bei der Ausgestaltung und der Umbauplanung der beiden Unterführungen die Bürgerinnen und Bürger in Griesheim zu beteiligen, bevor die Beschlussfassung über einen fertig abgestimmten Plan erfolgt. Begründung: Am 27.01.2015 wurden die Planungen bezüglich des Umbaus des Bahnhofs und der Sanierung der Unterführung Waldschulstraße/Alte Falterstraße vorgestellt. Am 26.02.2015 konnten die Bürger, die bis zu diesem Zeitpunkt Zeit hatten, sich die Pläne nochmals genauer anzusehen, zusammen mit den Planern und Bauherren sprechen und ihre Ergänzungen und Änderungswünsche vorbringen. Hieraus sind die im Antrag angeführten Anregungen und Ergänzungen entstanden. Die Ergänzungen sind deshalb notwendig, da sich aus den Plänen nicht ergibt, wie die Anbindung der unbehinderten und barrierefreien Zugänge zum Bahnsteig über das Privatgelände erfolgen sollen. Dies muss aber sichergestellt sein. Die Überdachung der Treppen soll verhindern, dass die Nutzer unnötig den Witterungsverhältnissen ausgesetzt sind. Gleiches gilt für die Überdachungen der Bahnsteige. Diese müssen ebenfalls sichergestellt sein, da die heutigen Überdachungen wegfallen werden. Ein besonderes Augenmerk galt den Aufzügen und der Funktionstüchtigkeit. Da bekanntlich Aufzüge häufig ausfallen, soll sichergestellt sein, dass der Nutzer der Aufzüge und Kunde der Deutsche Bahn AG rechtzeitig auf die Funktionstüchtigkeit hingewiesen wird, um sich unnötige und noch längere Wege zu ersparen. Das Wiederanbringen des Notrufs in der Unterführung Waldschulstraße/Alte Falterstraße und auch in der Unterführung der Bahn ist auch im Zeitalter des Mobiltelefons wichtig und notwendig um die Sicherheit der Nutzer und Kunden zu gewährleisten bei Überfall (Diebstahl Mobiltelefon) und Unfall. Die Bürgerinnen und Bürger in Griesheim wünschen, bei der Planung der Ausgestaltung und des Umbaus der beiden Unterführungen mit beteiligt zu werden, bevor die Beschlussfassung über einen fertig abgestimmten Plan erfolgt. Dies ist zu berücksichtigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.02.2015, NR 1135 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.12.2015, OF 1555/6 Anregung vom 19.01.2016, OA 708 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 10.03.2015, TO I, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1135 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1298/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, REP und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Sanierung der Griesheimer Omegabrücke

28.02.2015 | Aktualisiert am: 19.03.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2015, OF 1300/6 Betreff: Sanierung der Griesheimer Omegabrücke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Punkte bei der anstehenden Sanierung der Omega-Brücke aufzunehmen bzw. zu prüfen und zu berichten: 1. Überwachung und Überprüfung der Einhaltung der Tempo 30 Zonen insbesondere an der Stroofstraße u.a. mittels einem dauerhaft eingerichtetem Geschwindigkeitsanzeigegerät, 2. Überprüfung der Auswirkungen der Einbahnstraßenregelung Nord/Süd über die Omegabrücke nach kurzer Zeit und gegebenenfalls Drehung der Einbahnstraßenregelung in Süd/Nord-Richtung. Begründung: Am 27.01.2015 wurden die Planungen zur Sanierung der Omega-Brücke vorgestellt. Sie konnten bis zum 26.02.2015 eingesehen werden und am 26.2. fand dazu ein abschließendes Gespräch in Griesheim statt. Die Sanierung der Brücke wurde von allen wohlwollend aufgenommen. Jedoch sprachen sich viele Bürger gegen die Einbahnstraßenregelung über die Omega-Brücke in Nord-Süd-Richtung aus. Aus diesem Grunde wird der Magistrat gebeten, die Einbahnstraßenregelung zu beobachten und gegebenenfalls zu drehen. Des Weiteren wurde schon auf die heutige Missachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Stroofstraße hingewiesen. Da durch die Sanierung der Omega-Brücke mit einem verstärkten Verkehrsaufkommen zu rechnen ist, baten die Bürger um Überwachung der Geschwindigkeit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 10.03.2015, TO I, TOP 44 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die Vorlage OF 1300/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3946 2015 a) Die Ziffer 1. der Vorlage OF 1300/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OF 1300/6 wird abgelehnt. Abstimmung: a) Einstimmige Annahme b) CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, REP und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Ausfahrt von der Froschhäuser Straße in die Elektronstraße sicherer gestalten

15.12.2014 | Aktualisiert am: 21.01.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2014, OF 1225/6 Betreff: Ausfahrt von der Froschhäuser Straße in die Elektronstraße sicherer gestalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ausfahrt von der Froschhäuser Straße in die Elektronstraße sicherer zu gestalten. Dazu sind ein absolutes Halteverbot (Verkehrszeichen 283) auf der Elektronstraße im der Einmündung der Froschhäuser Straße gegenüber liegenden Teil der Elektronstraße einzurichten sowie die Errichtung von Verkehrsspiegeln zu prüfen. Begründung: Bei der Ausfahrt von der Froschhäuser Straße in die Elektronstraße ist die Vorfahrtsregel zugunsten der Elektronstraße zu beachten. Die Einsicht in die Elektronstraße ist verbesserungsfähig; insbesondere behindern auf der gegenüber der Auffahrt liegenden Seite der Elektronstraße haltende Fahrzeuge den Verkehr in der Elektronstraße und erschweren die Sicht in die Elektronstraße zusätzlich. Die Ladetätigkeit ist dort erlaubt und die Fahrzeuge verweilen während der Be- und Entladevorgänge. Ein Halteverbot würde erreichen, dass die volle Fahrbahnbreite der Elektronstraße zur Verfügung stünde, dass die Einsicht erschwerenden großen haltenden Fahrzeuge verschwänden und wäre die Voraussetzung für zu prüfende Verkehrsspiegel. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2015, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3758 2015 Die Vorlage OF 1225/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Haushalt 2015/2016 Sanierung der Omegabrücke: Finanzmittel im Haushalt ausweisen

15.10.2014 | Aktualisiert am: 12.11.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2014, OF 1148/6 Betreff: Haushalt 2015/2016 Sanierung der Omegabrücke: Finanzmittel im Haushalt ausweisen Vorgang: ST 877/06; ST 1436/12 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2015/16 werden Finanzmittel zur Sanierung der Omabrücke als eigene Haushaltsstelle ausgewiesen. Begründung: Nach rund 40 Jahren Betrieb bedarf die Omegabrücke einer umfassenden Sanierung. Dies ist hat der Magistrat mehrfach bestätigt (ST 877, ST 1436 u.a.). Insbesondere die an beiden Fahrstreifen jeweils erhöhten Seitenstreifen sind in so schlechtem Zustand, dass sich ständig Baumaterial löst und auf der Fahrbahn liegt. Diese Betonbrocken sind eine Gefahr für Radfahrer, weil sie Stürze und plötzliche Ausweichmanöver auslösen können, und für Fußgänger, wenn sie den äußeren Seitenstreifen, der als behelfsmäßiger Fußgängerweg ausgestaltet ist, benutzen, weil die Steinbrocken beim Überfahren durch Fahrzeuge hin- und wieder zur Seite geschleudert werden und dann Personen treffen können. Die Omegabrücke ist für Griesheim eine sehr wichtige Verkehrsanbindung in östlicher Richtung (Innenstadt) und nach Norden. Der beschrankte Bahnübergang Elektronstraße hat wegen der engen Zugfolge nicht die verkehrliche Leistungsfähigkeit, um eine gute Alternative zu sein und der Weg über die Stroofstraße ist ein erheblicher Umweg. Zudem ist bei der Sanierung nach Mitteilung des zuständigen Verkehrsdezernenten Majer bei einer Veranstaltung in Griesheim vorgesehen, dass die behelfsmäßigen Bürgersteige ausgebaut werden. Dieser Bürgersteig der Omegabrücke wird bis zum Umbau der Unterführung die einzige barrierefreie Verbindung zwischen den beiderseits der Bahnlinie befindlichen Teile Griesheims sein. Wegen der Wichtigkeit der Baumaßnahme erscheint eine gesonderte Aufnahme in den Haushalt sinnvoll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2006, ST 877 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1436 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 47 2014 Die Vorlage OF 1148/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Haushalt 2015/2016 Stroofstraße: Finanzmittel zur Umsetzung der Planung der Gestaltung des Ortseinganges von Griesheim

15.10.2014 | Aktualisiert am: 12.11.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2014, OF 1149/6 Betreff: Haushalt 2015/2016 Stroofstraße: Finanzmittel zur Umsetzung der Planung der Gestaltung des Ortseinganges von Griesheim Vorgang: ST 950/13 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2015/16 werden Finanzmittel zur Umsetzung der vorliegenden Planung zur Gestaltung des Ortseingangs von Griesheim in der Stroofstraße eingestellt. Begründung: Im Mai 2010 hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, gestalterische Planungen einzuleiten, um den westlichen Ortseingang Griesheims in der Stroofstraße zu betonen und zu verschönern. Inzwischen ist eine Planung erstellt worden. Mit dieser klaren, städtebaulich überzeugenden Gestaltung des Raumes kann sicherlich eine Reduktion des Tempos der von der landstraßenartigen Stroofstraße kommenden Fahrzeuge erreicht werden. Auch in der Gegenrichtung trägt diese Gestaltung des Ortsausgangs dazu bei, dass der Verkehr langsamer wird und die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km pro Stunde besser eingehalten wird. Zugleich wird eine Verschönerung in diesem Straßenabschnitt erreicht. Der Magistrat hat in der ST 950 (2013) bereits selbst angekündigt, "Realisierungskosten der Baumaßnahme ab 2015 in den Haushalt" aufzunehmen. Für die Umsetzung dieser Planung sind die notwendigen Finanzmittel in den Haushalt 2015/16 einzustellen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 950 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 48 2014 Die Vorlage OF 1149/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Behinderungen durch große Autotransporter an der Straßenkreuzung Elektronstraße/Mainzer Landstraße

20.04.2014 | Aktualisiert am: 14.05.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2014, OF 994/6 Betreff: Behinderungen durch große Autotransporter an der Straßenkreuzung Elektronstraße/Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die regelmäßigen und schwerwiegenden Behinderungen sowohl des Radverkehrs als auch des Autoverkehrs und der Fußgänger durch große Autotransporter, die Anlieferungen bei der Firma Fiat an o.a. Straßenkreuzung vornehmen, abgestellt werden. Die Firma soll angewiesen werden, die Entladevorgänge nicht im öffentlichen Raum, sondern auf dem Firmengelände vorzunehmen. Begründung: Es ist tägliche Praxis, dass große Autotransporter sowohl den Bürgersteig, den Radweg als auch eine Fahrspur rund um die Firma Fiat in Griesheim blockieren. Im Prinzip nutzt die Firma den gesamten öffentlichen Raum als Betriebsgelände. Dabei könnten die Transporter auch auf das Firmengelände fahren und dort abladen, dies scheint aber als zu umständlich empfunden zu werden. Die Belästigungen und Gefährdungen, die so entstehen, sind erheblich. Blockierter Bürgersteig und Radweg Mainzer Landstraße am 17.3.2014 Ähnliche Situation am 18.6.2013 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 06.05.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3079 2014 Die Vorlage OF 994/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Gestaltung westlicher Ortseingang Griesheims an der Stroofstraße

23.02.2014 | Aktualisiert am: 24.03.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2014, OF 960/6 Betreff: Gestaltung westlicher Ortseingang Griesheims an der Stroofstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über den aktuellen Stand bei der Umsetzung der vorliegenden Planung zur Gestaltung des Ortseingangs von Griesheim in der Stroofstraße sowie die weiteren folgenden Projektschritte zu berichten und die Entwurfsplanung bis Juni 2014 vorzulegen. Begründung: Seit der Beauftragung einer Planung für den westlichen Ortseingang Griesheims im Mai 2010 ist einige Zeit vergangen. Im Dezember 2012 wurde die Vorplanung, die eine klare, städtebaulich überzeugende Gestaltung des Raumes vornimmt und geeignet ist, die auf diesem Abschnitt der Stroofstraße mit einer Tempo 30 Geschwindigkeitsbeschränkung die tatsächliche gefahrene Geschwindigkeit zu reduzieren, zugeleitet. Im Januar 2013 wurde diese Vorplanung zustimmend votiert. Mit einer Etatanregung hat der Ortsbeirat Mittel für die Umsetzung beantragt. Ein wesentliches Ziel dieser Gestaltung ist die Reduktion der in Stroofstraße tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten. Ohne eine Umgestaltung wird dies kaum gelingen, weil die erfolgten Geschwindigkeitskontrollen keinen dauerhaften Erfolg zeigen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2954 2014 Die Vorlage OF 960/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Baumnachpflanzung am Griesheimer Mainufer

06.01.2014 | Aktualisiert am: 29.01.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2014, OF 897/6 Betreff: Baumnachpflanzung am Griesheimer Mainufer Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, für die aufrund von Pilzbefall und Fäule gefällte Pappel am Griesheimer Ufer westl., Baum-Nr. 55, in der kommenden Pflanzperiode Ersatz nachzupflanzen. Begründung: Laut Mitteilung des Grünflächenamts vom 10.12.2013 (als Pressemitteilung versendet) sei eine Nachpflanzung an dieser Stelle nicht möglich (zu dichter Bestand). Hier muss ein Irrtum vorliegen, wie die beiliegenden Fotos zeigen, ist mehr als genug Platz für einen neuen Baum. Anlagen: Bild Baum vor der Fällung, leere Stelle nach der Fällung Anlage 1 (ca. 278 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2781 2014 Die Vorlage OF 897/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Städtebauliches Entwicklungskonzept .Griesheim - nördlich der Bahn.

29.12.2013 | Aktualisiert am: 29.01.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2013, OF 913/6 Betreff: Städtebauliches Entwicklungskonzept "Griesheim - nördlich der Bahn" Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der M 218 vom 18.11.2013 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 1. ermöglicht wird Wohnbebauung auch nördlich der Bahn im Bereich Eichenstraße zwischen Waldschul- und Elektronstraße zuzulassen, 2. durch die zuständigen städtischen Ämter sind mittels der dafür üblichen Verfahren ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Nutzungen (wie z.B. illegaler Gebrauchtwagenbetriebe) ohne Verzögerung zu unterbinden. Begründung: Dass der Magistrat die Anregung des Ortsbeirats aufgegriffen hat, das Gelände zwischen der Mainzer Landstraße und S-Bahn sowie Waldschulstraße und der Straße An der Schildwacht städtebaulich zu entwickeln ist sehr zu begrüßen. Auch die in der M 218 dazu dargestellte Vorgehensweise wird begrüßt. Von deren Umsetzung ist eine merkliche Verbesserung der gegenwärtigen Situation im betreffenden Gebiet zu erwarten. Jedoch ist abweichend von der M 218 schon jetzt zu ermöglichen, dass auch auf den bereits bestehenden Brachflächen zwischen Eichenstraße und S-Bahn Wohnbebauung entstehen kann. Dies würde zu einer spürbaren Aufwertung in diesen Bereichen führen, ohne dass damit eine Einschränkung für das bestehende genehmigte bzw. genehmigungsfähige Gewerbe verbunden wäre. Ebenso erscheint die vorgesehene Vorgehensweise gegen einzelne ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Gewerbebetriebe zunächst mit Hilfe eines externen Dienstleisters ohne hoheitliche Befugnisse einzuschreiten und nur in Konfliktfällen durch die Stadt vorzugehen nicht zielführend. Zumal dies auch noch einschränkend von den vorhandenen Personalressourcen abhängig gemacht werden soll. Die Stadt ist in der Pflicht, den Betrieb von nicht genehmigungsfähigen bzw. illegalen Betrieben zu beenden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.11.2013, M 218 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2014, TO I, TOP 36 Auf Wunsch der CDU wird über die Vorlage OF 913/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 453 2014 1. Der Vorlage M 218 wird unter Hinweis auf OA 453 zugestimmt. 2. Die Ziffer 1. der Vorlage OF 913/6 wird abgelehnt. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 913/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. In der Begründung der Vorlage OF 913/6 wird der zweite Absatz ersatzlos gestrichen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung SPD zu 2. a) und c) CDU, GRÜNE und REP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung FREIE WÄHLER b) Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 6 | PARLIS

Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen

27.08.2013 | Aktualisiert am: 12.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen!

12.08.2013 | Aktualisiert am: 04.09.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2013, OF 760/6 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidenten Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - die nachfolgend aufgeführten Minderungsmaßnahmen aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen; http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte über LDEN/L Night über 65/55 db(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat diese Straßenabschnitte zu ermitteln und es ist dort Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster-Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstr., Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder weil sie eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, d.h. sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z.B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Uferstraße, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstr. von der Birminghamstr. stadtauswärts sowie von der Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstr. von der Schmalkaldener Str. bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Höchster Farben-Straße. Auf den Straßen lt. Punkt 2 soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und wo dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z.B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Schwanheimer Uferstraße. Begründung: Im Laufe diesen Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG / Bundes-Immissionsschutzgesetz) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierung), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung und zwar unter Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, www.hlug.de. Direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default Werden, aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten, bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplan Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, Abschnitt: "Grundlagen der Lärmaktionsplanung, S.41", heißt es, Textauszug: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 db(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte ( LDEN/LNight > 65/55 db(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsreduzierungen prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich unserer Region wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen / Vorschläge bezüglich Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht, als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs dem RP vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregung, die erst nach der Veröffentlichung des Endwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplan aufgeführt werden, ist sehr sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen. So unter dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte ja die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen". Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern sicher zu stellen, dass für den Ortsbezirk 6, bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen, in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufgenommen werden. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich, (siehe auch Vortrag der FH Jena im Ortsbeirat 6 ). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo-30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo-30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.06.2013, OF 750/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 409 2013 1. Die Vorlage OF 750/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 760/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 760/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP und FDP

Parteien: SPD, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Sanierung der Omegabrücke

08.08.2013 | Aktualisiert am: 04.09.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2013, OF 794/6 Betreff: Sanierung der Omegabrücke Vorgang: ST 877/06; ST 1436/12 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine inhaltliche und zeitliche Planung für die Sanierung der Omegabrücke zu erstellen und dem Ortsbeirat vorzulegen. Das Ergebnis der im 2012 vorgenommen Rechnungen zum Thema "Spannungsrisskorrosion älterer Spannstähle" sowie eventuell vorgenommene weitere Untersuchungen und Beprobungen sind zu übermitteln. Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, zu welchem Zeitpunkt die Einbringung der Bau- und Finanzierungsvorlage vorgesehen ist und wann entsprechende Haushaltsmittel beantragt werden werden. Bis zum Beginn der Arbeiten ist für eine angemessene Entfernung der sich lösenden Betonbrocken zu sorgen. Begründung: Nach rund 40 Jahren Betrieb bedarf die Omegabrücke einer umfassenden Sanierung. Dies ist hat der Magistrat mehrfach bestätigt (ST 877, ST 1436 u.a.) Insbesondere die an beiden Fahrstreifen jeweils erhöhten Seitenstreifen sind in so schlechtem Zustand, dass sich ständig Baumaterial löst und auf der Fahrbahn liegt. Diese Betonbrocken sind eine Gefahr für Radfahrer, weil sie Stürze und plötzliche Ausweichmanöver auslösen können, und für Fußgänger, wenn sie den äußeren Seitenstreifen, der als behelfsmäßiger Fußgängerweg ausgestaltet ist, benutzen, weil die Steinbrocken beim Überfahren durch Fahrzeuge hin- und wieder zur Seite geschleudert werden und dann Personen treffen können. Die Omegabrücke ist für Griesheim eine sehr wichtige Verkehrsanbindung in östlicher Richtung (Innenstadt) und nach Norden. Der beschrankte Bahnübergang Elektronstraße hat wegen der engen Zugfolge nicht die verkehrliche Leistungsfähigkeit, um eine gute Alternative zu sein und der Weg über die Stroofstraße ist ein erheblicher Umweg. Daher ist die Sanierung der Omegabrücke sehr wichtig und sie soll so erfolgen, dass eine lange Vollsperrung vermieden werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2006, ST 877 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1436 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2381 2013 Die Vorlage OF 794/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 6 | PARLIS

Stadtteilentwicklung Griesheim hier: Ergebnisse aus der Vorstellung des Stadtplanungsamtes

16.05.2013 | Aktualisiert am: 12.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.05.2013, OA 377 entstanden aus Vorlage: OF 700/6 vom 19.04.2013 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim hier: Ergebnisse aus der Vorstellung des Stadtplanungsamtes Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen: 1. In welchen Straßenzügen wurde die illegale Nutzung von Grundstücken festgestellt? 2. Welche illegalen Nutzungen der Grundstücke wurden bei der Bestandsaufnahme im Einzelnen festgestellt? 3. Seit wann bestehen ggf. diese illegalen Nutzungen, und was wird unternommen, um die Grundstücke wieder in einen legalen Zustand zu überführen? 4. Was unternimmt der Magistrat, um die zugunsten der Allgemeinheit bereits im Bebauungsplan von 1967 eingetragenen Flächen wieder der Allgemeinheit zuzuführen? 5. Welche Anstrengungen hat der Magistrat im Einzelnen in den letzten fünf Jahren unternommen, um Gewerbe in der Eichenstraße bzw. Lärchenstraße zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße anzusiedeln? 6. Hat der Magistrat für Griesheim ein Gewerbecluster entwickelt bzw. entwickeln lassen oder plant er, schnellstmöglich ein solches zu entwickeln/entwickeln zu lassen? 7. Wurde verstärkt nach Betrieben der neuen Technologien oder mit Verwaltungs- und Bürobedarf gesucht, um so zur Qualifizierung und Modernisierung der Industrie- und Gewerbegebiete in Griesheim beizutragen? Wie waren die Ergebnisse? 8. Wie beurteilt der Magistrat angesichts einiger Firmeninsolvenzen und leer stehender Grundstücke die Chancen, zukunftsträchtiges Gewerbe schnellstmöglich hier anzusiedeln? 9. Hält es der Magistrat angesichts des trostlosen Zustandes vieler dortiger Grundstücke nicht auch für geboten, über eine andere Nutzung der Grundstücke ernsthaft und schnell nachzudenken? Als Beispiel sei hier die Bebauung mit dringend notwendigen Wohnungen genannt. Begründung: Die Vorstellung der Planungen des Stadtplanungsamtes in der Ortsbeiratssitzung am 09.04.2013 brachte Erkenntnisse zutage, die dringend einer Aufklärung des Ortsbeirates und auch der Bürger Griesheims bedürfen. Ferner wird von der Griesheimer Bevölkerung die weitere Nutzung der Gewerbegebiete insbesondere im Bereich Eichen- und Lärchenstraße zwischen Waldschul- und Elektronstraße als durchaus fraglich angesehen. Um die Eignung der bestehenden Gewerbegebiete als solche objektiv beurteilen zu können, wird der Magistrat um Beantwortung der vorgenannten Fragen gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2013, ST 1448 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 22.05.2013 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.06.2013, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 377 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3303, 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 24.06.2013 Aktenzeichen: 61 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Stadtteilentwicklung Griesheim hier: Ergebnisse aus der Vorstellung des Stadtplanungsamtes

19.04.2013 | Aktualisiert am: 22.05.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2013, OF 700/6 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim hier: Ergebnisse aus der Vorstellung des Stadtplanungsamtes Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen: 1. In welchen Straßenzügen wurde die illegale Nutzung von Grundstücken festgestellt? 2. Welche illegalen Nutzungen der Grundstücke wurden bei der Bestandsaufnahme im Einzelnen festgestellt? 3. Seit wann bestehen ggf. diese illegalen Nutzungen und was wird unternommen, um die Grundstücke wieder in einen legalen Zustand zu überführen? 4. Was unternimmt der Magistrat, um die zugunsten der Allgemeinheit bereits im Bebauungsplan von 1967 eingetragenen Flächen der Allgemeinheit wieder zuzuführen? 5. Welche Anstrengungen hat der Magistrat im Einzelnen in den letzten 5 Jahren unternommen, um Gewerbe in der Eichenstraße bzw. Lärchenstraße zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße anzusiedeln? 6. Hat der Magistrat für Griesheim ein Gewerbecluster entwickelt bzw. entwickeln lassen? Oder plant er, schnellstmöglich ein solches zu entwickeln/entwickeln zu lassen?, 7. Wurde verstärkt nach Betrieben der neuen Technologien oder Verwaltungs- und Büroflächen gesucht, um so zur Qualifizierung und Modernisierung der Industrie- und Gewerbegebiete in Griesheim beizutragen? Wie waren die Ergebnisse? 8. Wie beurteilt der Magistrat angesichts einiger Firmeninsolvenzen und leerstehender Grundstücke die Chancen, zukunftsträchtiges Gewerbe schnellstmöglich hier anzusiedeln? 9. Hält es der Magistrat angesichts des trostlosen Zustandes vieler dortiger Grundstücke nicht auch für geboten, über eine andere Nutzung der Grundstücke ernsthaft und schnell nachzudenken? Als Beispiel sei hier die Bebauung mit dringend notwendigen Wohnungen genannt. Begründung: Die Vorstellung der Planungen des Stadtplanungsamtes in der letzten Ortsbeiratssitzung brachten Erkenntnisse zutage, die dringend einer Aufklärung des Ortsbeirates und auch der Bürger Griesheims bedürfen. Ferner wird von der Griesheimer Bevölkerung die weitere Nutzung der Gewerbegebiete insbesondere im Bereich Eichen- und Lärchenstraße zwischen Waldschul- und Elektronstraße durchaus als fraglich angesehen. Um die Eignung der bestehenden Gewerbegebiete als solche objektiv beurteilen zu können, wird der Magistrat um Beantwortung der vorgenannten Fragen gebeten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 16.05.2013, TO I, TOP 13 Auf Wunsch der CDU wird über die Vorlage OF 700/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 377 2013 Die Vorlage OF 700/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 4.: SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER, REP und FDP gegen CDU (= Ablehnung) Rest der Vorlage: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Nied: Bahnübergang Oeserstraße Vorfahrtsregelung Oeserstraße/Birminghamstraße

24.03.2013 | Aktualisiert am: 17.04.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.03.2013, OF 681/6 Betreff: Nied: Bahnübergang Oeserstraße Vorfahrtsregelung Oeserstraße/Birminghamstraße Der Magistrat wird gebeten, zu den folgenden Fragestellungen zu berichten: Ausstattung des beschrankten Bahnübergangs mit einer Lichtzeichenanlage Änderung der Vorfahrtsregelung an der Kreuzung Oeserstraße / Birminghamstraße dergestalt, dass die Vorfahrtsstraße abknickend von der Birminghamstraße in die östliche Oeserstraße verläuft Begründung: Zur Zeit wird die Schließung der Schranken nicht gesondert vorab signalisiert und wird nur durch das Absenken der Schranken selbst sichtbar. Insbesondere zu Beginn dieses Vorganges sind die Schranken noch fast in einer 90 Grad Position zur Straße und die anfängliche geringe Neigung ist kaum erkennbar. Daher fahren dann noch Fahrzeuge in den Bereich zwischen den Schranken und sind auch gelegentlich an den sich dann weiter schließenden Schranken hängen geblieben. Eine Lichtzeichenanlage, die wie z.B. am Bahnübergang Elektronstraße bereits vorab ein Rotsignal gibt, würde dies vermeiden. Nach Ansicht von Beobachtern fließt mehr Verkehr über die Strecke Birminghamstraße - östliche Oeserstraße als von der östlichen Oeserstraße über den Bahnübergang in die westliche Oeserstraße. Eine Änderung der Vorfahrtsregelung im vorgeschlagenen Sinne würde eine Anpassung an die tatsächlichen Verkehrsströme darstellen und die Staus vermindern. Aus östlicher Richtung kommende Fahrzeuge könnten ohne wie bisher als Linksabbieger warten zu müssen direkt in die Birminghamstraße einfahren und zur Mainzer Landstraße gelangen. Beide Fragestellungen wurden auch auf der Veranstaltung zur Bahnunterführung Oeserstraße angesprochen und erscheinen nicht offenkundig unsinnig zu sein. Daher wird der Magistrat um eine fachliche Einschätzung gebeten. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.04.2013, OF 696/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 09.04.2013, TO I, TOP 16 Auf Wunsch der SPD wird über die Vorlage OF 681/6 absatzweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 699 2013 1. Die Vorlage OF 681/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 696/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Erster Absatz: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP gegen SPD (= Ablehnung) Zweiter Absatz: Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP gegen SPD (= Annahme)

Parteien: CDU, FDP

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Anregung Ortsbeirat 6 | PARLIS

Bürgersteig in der Autogenstraße im Bereich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes sowie Lösung für die Haltestellen der Buslinien 54 und 59

19.02.2013 | Aktualisiert am: 20.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.02.2013, OA 330 entstanden aus Vorlage: OF 630/6 vom 03.02.2013 Betreff: Bürgersteig in der Autogenstraße im Bereich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes sowie Lösung für die Haltestellen der Buslinien 54 und 59 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine Planung für einen dauerhaften Bürgersteig entlang der westlichen Fläche (früher Parkplatz) des ehemaligen Bahnhofsgebäudes zu erstellen sowie nach einer dauerhaften Lösung, einschließlich der Option einer örtlichen Verlegung, für die Haltestelle Griesheim Bahnhof der Buslinien 54 und 59 zu suchen, wobei die Barrierefreiheit ebenfalls zu verwirklichen ist. Die Planungen sind dem Ortsbeirat vorab vorzustellen. Begründung: Es zeigt sich, dass der Stadt Frankfurt am Main auch mittelfristig kein zusätzliches Gelände für einen Bürgersteig entlang des Parkplatzes zur Verfügung stehen wird. Zurzeit wird mittels rot-weißer Absperrungen ein Bereich von der Fahrbahn abgetrennt. Diese Sofortmaßnahme ist auch mittelfristig ungeeignet, weil Schneeräumung und Reinigung nur erschwert möglich sind und das Aussehen auch einfachsten Ansprüchen nicht genügt. Daher ist nun ein Bürgersteig auf dem der Stadt zur Verfügung stehenden Gelände zu errichten. Die Bushaltestelle Griesheim Bahnhof, die wegen der Umsteigebeziehung zu den S-Bahn-Linien 1 und 2 stark frequentiert ist, verfehlt die Anforderungen an eine Bushaltestelle in mindestens folgenden Punkten: Es gibt keine Wartehalle, es gibt keine Sitzgelegenheiten, die Bodenfläche ist sehr uneben und voller Stolperfallen (altes Kopfsteinpflaster mit zerbröseltem Asphalt) und sie ist nicht barrierefrei. Diese Situation könnte akzeptiert werden, solange die Aussicht auf Veränderung zeitnah möglich erscheinen würde. Inzwischen ist aber deutlich geworden, dass die Stadt Frankfurt am Main auch hier mit den zur Verfügung stehenden Flächen auskommen muss. Bei der künftigen Gestaltung der Haltestellen sind eine Wartehalle mit Sitzgelegenheiten sowie Barrierefreiheit zu verwirklichen. Bei der Suche nach einer Lösung ist auch eine örtliche Verlegung einzubeziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.07.2013, B 382 Antrag vom 29.12.2013, OF 894/6 Bericht des Magistrats vom 05.05.2014, B 145 Bericht des Magistrats vom 10.10.2014, B 395 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.02.2013 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.04.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 330 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 3027, 19. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 16.04.2013 Aktenzeichen: 66 2

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Bürgersteig in der Autogenstraße im Bereich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes sowie Lösung für die Haltestellen der Buslinien 54 und 59

03.02.2013 | Aktualisiert am: 27.02.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2013, OF 630/6 Betreff: Bürgersteig in der Autogenstraße im Bereich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes sowie Lösung für die Haltestellen der Buslinien 54 und 59 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine Planung für einen dauerhaften Bürgersteig entlang der westlichen Fläche (früher Parkplatz) des ehemaligen Bahnhofgebäudes zu erstellen und dem Ortsbeirat vorab vorzustellen sowie nach einer dauerhaften Lösung für die Haltestelle Bahnhof Griesheim der Buslinien 54 und 59 zu suchen - einschließlich einer örtlichen Verlegung - und dem Ortsbeirat vorab vorzustellen, wobei die Barrierefreiheit ebenfalls zu verwirklichen ist. Begründung: Es zeigt sich, dass auch mittelfristig der Stadt Frankfurt am Main kein zusätzliches Gelände für einen Bürgersteig entlang des Parkplatzes zur Verfügung stehen wird. Zur Zeit wird mittels rot-weißer Plastik Absperrungen ein Bereich von der Fahrbahn abgetrennt. Diese Sofortmaßnahme ist auch mittelfristig ungeeignet, weil Schneeräumung und Reinigung erschwert sind und das Aussehen auch einfachsten Ansprüchen nicht genügt. Daher ist nun ein Bürgersteig auf dem der Stadt zur Verfügung stehenden Gelände zu errichten. Die Haltestelle Bahnhof Griesheim, die wegen der Umsteigebeziehung zu den S Bahnlinien 1 und 2 stark frequentiert ist, verfehlt die Anforderungen an eine Bushaltestellte in mindestens folgenden Punkten: Es gibt keine Wartehalle, es gibt keine Sitzgelegenheiten, die Bodenfläche ist sehr uneben und voller Stolperfallen (altes Kopfsteinpflaster mit zerbröseltem Asphalt) und sie ist nicht barrierefrei. Diese Situation konnte akzeptiert werden, solange Aussicht auf eine Veränderung der Situation zeitnah möglich erschien. Inzwischen ist aber deutlich geworden, dass die Stadt Frankfurt am Main auch hier mit den zur Verfügung stehenden Flächen wird auskommen müssen. Bei der künftigen Gestaltung der Haltestellen sind eine Wartehalle mit Sitzgelegenheiten sowie Barrierefreiheit zu verwirklichen. Bei der Suche nach einer Lösung ist auch eine örtliche Verlegung einzubeziehen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 19.02.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung OA 330 2013 Die Vorlage OF 630/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Stroofstraße: Finanzmittel zur Umsetzung der Planung der Gestaltung des Ortseingangs von Griesheim

20.12.2012 | Aktualisiert am: 30.01.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.12.2012, OF 585/6 Betreff: Stroofstraße: Finanzmittel zur Umsetzung der Planung der Gestaltung des Ortseingangs von Griesheim Vorgang: OM 4310/10 OBR 6; ST 1210/10 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2013 werden Finanzmittel zur Umsetzung der vorliegenden Planung zur Gestaltung des Ortseingangs von Griesheim in der Stroofstraße eingestellt. Begründung: Im Mai 2010 hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, gestalterische Planungen einzuleiten, um den westlichen Ortseingang Griesheims in der Stroofstraße zu betonen und zu verschönern. Inzwischen ist eine Planung erstellt worden. Mit dieser klaren, städtebaulich überzeugenden Gestaltung des Raumes kann sicherlich eine Reduktion des Tempos der von der landstraßenartigen Stroofstraße kommenden Fahrzeuge erreicht werden. Auch in der Gegenrichtung trägt diese Gestaltung des Ortsausgangs dazu bei, dass der Verkehr langsamer wird und die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km pro Stunde besser eingehalten wird. Zugleich wird eine Verschönerung in diesem Straßenabschnitt erreicht. Für die Umsetzung dieser Planung sind die notwendigen Finanzmittel in den Haushalt 2013 einzustellen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM 4310 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2010, ST 1210 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 34 2013 Die Vorlage OF 585/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 6 | PARLIS

Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Ist die Stadt Eigentümerin von Grundstücken zwischen S-Bahn-Gleisen, Elektronstraße, Lärchenstraße und Waldschulstraße?

27.11.2012 | Aktualisiert am: 09.01.2014

S A C H S T A N D : Anregung vom 27.11.2012, OA 292 entstanden aus Vorlage: OF 561/6 vom 03.11.2012 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Ist die Stadt Eigentümerin von Grundstücken zwischen S-Bahn-Gleisen, Elektronstraße, Lärchenstraße und Waldschulstraße? Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 18.04.2013 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen, 1. ob die Stadt Frankfurt am Main in dem im Betreff benannten Bereich Eigentümerin von Grundstücken ist, und wenn ja, von welchen; 2. ob er in Anbetracht von fehlenden Flächen für Wohnraum und soziale Einrichtungen, wie z. B. Kinderbetreuungsplätze oder senioren- und behindertengerechte Wohnungen in Griesheim, auch hier seine Möglichkeiten auszuschöpfen gedenkt, um durch Überarbeitung des Bebauungsplans und Schaffung neuer Erschließungsflächen Platz für Wohnungsbau und soziale Einrichtungen zu gewinnen. Begründung: Angeblich besitzt die Stadt Frankfurt am Main Grundstücke im oben genannten Bereich. In Griesheim werden dringend Plätze zum Wohnen in allen Lebenslagen als auch für Betreuungsmöglichkeiten für Kinder gesucht. Wenn die Stadt Eigentümerin von Grundstücken mitten in Griesheim sein sollte, ist es doch nahe liegend, diese für den Bedarf der Griesheimer zu nutzen und Möglichkeiten zu schaffen, um die fehlenden Einrichtungen oder Wohnungen mitten in Griesheim bauen zu können. Hiermit würde die Stadt nicht nur ihrer sozialen Verpflichtung nachkommen, sondern mit brachliegenden Flächen auch noch Einnahmen erzielen. Sicherlich wäre in diesem Fall auch der ein oder andere Privateigentümer bereit, wenn die notwendigen Erschließungsmöglichkeiten vorhanden sind, brachliegende Grundstücke einer Nutzung zuzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.09.2013, B 448 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 05.12.2012 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 292 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.05.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 292 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 2590, 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 21.01.2013 § 3188, 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 27.05.2013 Aktenzeichen: 61 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Ist die Stadt Eigentümerin von Grundstücken zwischen S-Bahn-Gleisen, Elektronstraße, Lärchenstraße und Waldschulstraße?

03.11.2012 | Aktualisiert am: 05.12.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2012, OF 561/6 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Ist die Stadt Eigentümerin von Grundstücken zwischen S-Bahn-Gleisen, Elektronstraße, Lärchenstraße und Waldschulstraße? Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen, 1. ob die Stadt Frankfurt am Main in dem im Betreff benannten Bereich Eigentümerin von Grundstücken ist und wenn ja, von welchen? 2. ob von Seiten des Magistrats Überlegungen bestanden oder bestehen, die Buchenstraße zu verlängern, um gegebenenfalls Erschließungsmöglichkeiten für die langen Grundstücke zwischen Eichen- und Lärchenstraße zu schaffen? 3. ob der Magistrat in Anbetracht von fehlenden Flächen für Wohnraum und sozialen Einrichtungen wie z.B. Kinderbetreuungsplätzen oder senioren- und behindertengerechten Wohnungen in Griesheim auch hier seine Möglichkeiten gedenkt auszuschöpfen, um durch Überarbeitung des Bebauungsplanes und Schaffung neuer Erschließungsflächen Platz für Wohnungsbau und soziale Einrichtungen zu gewinnen. Begründung: Angeblich besitzt die Stadt Frankfurt am Main Grundstücke im vorgenannten Bereich. In Griesheim werden dringend Plätze für Wohnen in allen Lebenslagen als auch Betreuungsmöglichkeiten für Kinder gesucht. Wenn die Stadt Eigentümerin von Grundstücken mitten in Griesheim sein sollte, ist es doch naheliegend, diese für den Bedarf der Griesheimer zu nutzen und Möglichkeiten zu schaffen, um die fehlenden Einrichtungen oder Wohnungen mitten in Griesheim bauen zu können. Hiermit würde die Stadt nicht nur ihrer sozialen Verpflichtung nachkommen, sondern würde mit brachliegenden Flächen auch noch Einnahmen erzielen. Sicherlich wäre in diesem Fall auch der ein oder andere Privateigentümer bereit, wenn die notwendigen Erschließungsmöglichkeiten vorhanden sind, selbst brachliegende Grundstücke einer Nutzung zuzuführen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 27.11.2012, TO I, TOP 24 Auf Wunsch der CDU wird über die Vorlage OF 561/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 292 2012 1. Die Ziffern 1. und 3. der Vorlage OF 561/6 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 561/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1.: Einstimmige Annahme zu 2.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Blumenwiese neben der Stroofstraße etablieren

15.10.2012 | Aktualisiert am: 07.11.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2012, OF 527/6 Betreff: Blumenwiese neben der Stroofstraße etablieren Der Ortsbeirat 6 wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Pflegearbeiten für den Grünstreifen neben der Stroofstraße zwischen der Fritz-Klatte-Straße und der Schwanheimer Brücke so anzupassen, dass dort im Laufe der Jahre eine Blumenwiese entstehen kann. Nur auf den Flächen, auf denen ein Wiederbewuchs mit Robinien oder anderen Bäumen oder Sträuchern zu befürchten ist, ist das Gras entsprechend kürzer zu halten. Begründung: Hin und wieder konnte man bereits sehen, wie sich Blumen auf dem Grünstreifen entlang der Stroofstraße etablieren. Dann kam allerdings immer wieder die Firma dazwischen, die die Pflegearbeiten durchführt, und mähte die Wiese in so kurzen Abständen, dass sie wieder auf Golfrasenqualität degradiert wurde. Eine Nachfrage des Antragstellers beim Grünflächenamt ergab, dass ein häufiger Schnitt auf einigen Bereichen dieser Flächen notwendig ist, um ein Wiederaustreiben der dort noch im Boden befindlichen Wurzeln von Robinien, die dort vor der Sanierung der Altlast Stroofstraße standen, zu verhindern. Auch gegen ein Nachwachsen von Sträuchern von der Fläche unterhalb des Hangs in den Hang muss häufiger geschnitten werden. Es gibt jedoch auch große Flächen im oberen Bereich, auf denen durch selteneren Schnitt die Ausbreitung von blühenden Pflanzen gefördert werden könnte, ohne dass derartige Nachteile, die wegen der Altlast nicht hinnehmbar sind, zu befürchten wären. Dies würde Schmetterlingen und Vögeln Lebensraum bieten, und die Aufenthaltsqualität entlang der Stroofstraße für die dort zahlreichen Radfahrer und Spaziergänger deutlich steigern. Ganz nebenbei müsste sich eine Reduzierung des Schnitts in Teilbereichen der insgesamt doch sehr großen Fläche auch finanziell spürbar positiv auswirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 30.10.2012, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1625 2012 Die Vorlage OF 527/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Bewohnerparken im Gebiet Griesheim-Süd

10.09.2012 | Aktualisiert am: 02.10.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2012, OF 493/6 Betreff: Bewohnerparken im Gebiet Griesheim-Süd Der Ortsbeirat 6 bittet den Magistrat, in Griesheim südlich der Bahnlinie auf folgenden Straßenzügen Anwohnerparken einzurichten: Autogenstraße zwischen Alter Falter Straße und Taläckerstraße, Fabriciusstraße und die Linkstraße zwischen Obere Rützelstraße und Taläckerstraße, Hartmannsweilerstraße zwischen Alte Falterstraße und Auf der Beun, Am Gemeindegarten komplett, Obere Rützelstraße zwischen Linkstraße und Am Gemeindegarten, Jungmannstraße und Auf der Beun zwischen Hartmannsweilerstraße und Autogenstraße, Taläckerstraße zwischen Linkstraße und Autogenstraße Begründung: Die Idee wurde von einem Anwohner an den Ortsbeirat heran getragen. Dieser kritisiert, dass durch den Wegfall kostenloser Parkflächen am Bahnhof der Parkdruck durch Pendler, die ihr Auto in der Nähe des Bahnhofs abstellen, um mit der S-Bahn weiter zu fahren, zugenommen hat. Diese Beobachtung kann durch den Antragsteller bestätigt werden. Die Anwohner haben es zunehmend schwer, noch einen Parkplatz für ihr Auto zu finden. Der Griesheimer Bahnhof liegt mitten in einem Wohngebiet und ist als "Park and Ride" Station aus diesem Grund ungeeignet. Die Einführung von Anwohnerparken hat sich in anderen Gebieten, zum Beispiel in Höchst, sehr gut bewährt und ist dort nicht mehr wegzudenken. Man sollte diese Regelung auch in Griesheim einführen. Die aufgeführten Straßen liegen im Umfeld des Bahnhofs. Der Anwohner hat hier offensichtlich sehr gut beobachtet und recherchiert. Man kann sich diesen Beobachtungen nur anschließen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 25.09.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 493/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung REP und FDP

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Stadtteilentwicklung Griesheim Ausgangssituation, Entwicklungschancen und -risiken Konzepte und Maßnahmen für die Zukunft Griesheims

20.07.2012 | Aktualisiert am: 29.08.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.07.2012, OF 470/6 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim Ausgangssituation, Entwicklungschancen und -risiken Konzepte und Maßnahmen für die Zukunft Griesheims Das ehemalige Bauerndorf Griesheim wurde durch seine Nähe zur Großstadt Frankfurt und der Lage am nördlichen Mainufer im 19. Jahrhundert ein von der Industrie bevorzugter Standort. In dieser Ära erweiterte sich Griesheim nordwärts. Die chemische Industrie ex-pandierte direkt angrenzend mit großem Flächenbedarf sowie nördlich bis über die Bahn-gleise in Richtung Mainzer Landstraße. Ab den 50iger Jahren entwickelte sich Griesheim weiter nach Norden über die Mainzer Landstraße sowie nordwestwärts in Richtung Auto-bahn mit eigenständigen, großen Wohnsiedlungen. Dieser Entwicklungsschub veränderte die Erwerbs- und Bevölkerungsstruktur und war in ihrer Vielfalt bzw. Uneinheitlichkeit typisch für den kernstadtnahen Stadtteil. In den letzten Jahren hat sich das Erscheinungsbild verändert. Im Bereich südlich der Bahnlinie (Alt-Griesheim) entsteht auf ehemaligen Gewerbeflächen Wohnungsbau. Trotz-dem hat sich der Einzelhandel, die kleinen Läden wie zuletzt der Metzger in der Jung-mannstraße, zurückgezogen. Es gibt seit Jahren Leerstand bei Ladenlokalen und Gastro-nomieräumen. Der als Mischgebiet gekennzeichnete Bereich hat sich immer stärker in ein Wohngebiet gewandelt. Die in der Vergangenheit gewachsenen Gewerbeflächen nördlich der S-Bahn werden in den letzten Jahren zunehmend anderweitig genutzt. Hinzukommt, dass Unternehmen insolvent sind. Flächen liegen bereits jetzt brach und verkommen. Weitere werden hinzukommen. Teilweise sind diese Flächen mit Altlasten belastet. Obwohl die Veränderungen bekannt sind, hat sich die Stadtentwicklung dieser Gebiete noch nicht neu angenommen. Noch immer gelten die vor Jahrzehnten verabschiedeten Flächennutzungs- und Bebauungspläne als auch die einmal beschlossene Gebietsein-teilung. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die noch gültige Bauleitplanung und das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm für Griesheim hinsichtlich der heutigen Anforderungen zu überprüfen und zu überarbeiten und dabei folgende aktuelle Problemstellungen, die von besonderer Dringlichkeit sind und einer schnellen Lösung bedürfen, zu berücksichtigen: 1. Die weitere Entwicklung der Gewerbegebiete, die durch die Waldschulstraße, die Eichenstraße, die Lärchenstraße und die Mainzer Landstraße begrenzt werden. 2. Die Untersuchung der Möglichkeiten, wenigstens Teile der Gewerbeflächen für die Wohnnutzung zu gewinnen. 3. Eine unkontrollierte Verwendung nicht mehr genutzter Gewerbeflächen unterbinden. 4. Den Schutz der Wohnnutzung in den Mischgebieten zu erweitern, dies besonders im älteren Teil Griesheims südlich der S-Bahn. Der Magistrat wird ferner aufgefordert, dem Ortsbeirat über die Ergebnisse der Prüfung zu berichten und die Neufassungen im Entwurf öffentlich vorzustellen. Begründung: Die Gewerbegebiete im Westen Griesheims befinden sich seit vielen Jahren in einer Phase der Nutzungsänderung. Die mittleren und größeren Gewerbebetriebe, die hier ihren Sitz hatten, verschwinden nach und nach. Für zwei Firmen, die noch größere Flächen nutzen, sind aktuell Insolvenzverfahren in unterschiedlichen Stadien anhängig. Die künftige Nutzung auch dieser Flächen ist unklar. Neue gewerbetreibende Firmen haben sich in letzter Zeit nicht mehr angesiedelt Dies entspricht nicht mehr den Absichten, die vor vielen Jahrzehnten mit der aktuell noch gültigen Bauleitplanung für dieses Gebiet verfolgt wurden. Es ist Zeit, erneut über die künftige Entwicklung der Gewerbegebiete in Griesheim-West zu diskutieren und wieder Leitplanken für diese Entwicklung zu formulieren und zu beschließen. Die Entwicklung der Mischgebiete in Alt-Griesheim gibt ebenfalls Anlass zur Sorge. Viele kleine Einzelhandelsgeschäfte haben in den letzten Jahren aufgegeben. Auch hier voll-ziehen sich Nutzungsänderungen, die das Wohnen im Stadtteil beeinträchtigen. Der Magistrat ist aufgefordert, hier tätig zu werden. Er ist ferner aufgefordert, möglichst schnell dort, wo es notwendig ist, regulierend einzugreifen. Viele Bürgerinnen und Bürger Griesheims sind besorgt über die Entwicklung und erwarten Maßnahmen. Auch möchten die Bürger über die Veränderungen, die stattfinden, rechtzeitig informiert und angehört und nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 21.08.2012, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1393 2012 Die Vorlage OF 470/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Sanierung der Omegabrücke

24.04.2012 | Aktualisiert am: 22.05.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2012, OF 373/6 Betreff: Sanierung der Omegabrücke Vorgang: OM 163/06 OBR 6; ST 877/06 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine inhaltliche und zeitliche Planung für die Sanierung der Omegabrücke zu erstellen und bis zum Beginn der Arbeiten für eine angemessene Entfernung der sich lösenden Betonbrocken zu sorgen. Begründung: Nach rund 30 Jahren Betrieb bedarf die Omegabrücke einer umfassenden Sanierung. Dies ist hat der Magistrat mehrfach bestätigt (ST 877 u.a.) Insbesondere die an beiden Fahrstreifen jeweils erhöhten Seitenstreifen sind in so schlechtem Zustand, dass sich ständig Baumaterial löst und auf der Fahrbahn liegt. Diese Betonbrocken sind eine Gefahr für Radfahrer und für Fußgänger, wenn Sie den äußeren Seitenstreifen, der als behelfsmäßiger Fußgängerweg ausgestaltet ist, benutzen, weil die Steinbrocken beim Überfahren hin- und wieder zur Seite geschleudert werden und dann Personen treffen können. Die Omegabrücke ist für Griesheim eine sehr wichtige Verkehrsanbindung in östlicher Richtung (Innenstadt) und nach Norden. Der beschrankte Bahnübergang Elektronstraße hat wegen der engen Zugfolge nicht die verkehrliche Leistungsfähigkeit, um eine gute Alternative zu sein und der Weg über die Stroofstraße ist ein erheblicher Umweg. Daher ist die Sanierung der Omegabrücke sehr wichtig und sie soll so erfolgen, dass eine lange Vollsperrung vermieden werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2006, OM 163 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2006, ST 877 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 15.05.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1192 2012 Die Vorlage OF 373/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Verkehrsberuhigung Lärchenstraße - Ortstermin durchführen!

31.03.2012 | Aktualisiert am: 25.04.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2012, OF 341/6 Betreff: Verkehrsberuhigung Lärchenstraße - Ortstermin durchführen! Vorgang: OM 617/11 OBR 6; ST 259/12 Der Ortsbeirat 6 bat den Magistrat in seiner Anregung OM 617 vom 29.11.2011, auf der Lärchenstraße in Griesheim verschiedene Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung durchzuführen. In seiner Stellungnahme SST 259 vom 20.02.2012 antwortete der Magistrat, dass sich dies so, wie vom Ortsbeirat gewünscht, nicht verwirklichen lasse, da die Straße zu schmal sei. Wörtlich heißt es: "Im betroffenen Straßenbereich sind die benötigten Mindestmaße für zwei Radfahrstreifen und Zweirichtungsverkehr nicht gegeben. Aufgrund der vielen Bauminseln kann auch eine Änderung der Parkordnung keinen zusätzlichen Parkgewinn bringen. Aus o.g. Gründen kann der Anregung nicht entsprochen werden." Der Ortsbeirat 6 bittet hierzu den Magistrat, genauere Überlegungen anzustellen, wie die unterbreiteten Vorschläge wenigstens teilweise umgesetzt werden können. Also zum Beispiel versetztes Parken nur in bestimmten Bereichen, statt zwei Fahrradstreifen nur einer auf einer Seite (immer noch besser als gar keiner). Zur besseren Beurteilung der Situation wird vorgeschlagen, einen Ortstermin mit Vertretern der zuständigen Ämter und des Ortsbeirates durchzuführen. Begründung: Die Lärchenstraße ist im Bereich zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße breit und gerade. Dies verführt zum Rasen. Wenn es nicht möglich sein sollte, die vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Maßnahmen komplett umzusetzen, müsste es doch möglich sein, wenigstens kleinere Maßnahmen durchzuführen. Die Straße einfach so lassen, wie sie ist, wäre jedenfalls die schlechteste Lösung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 617 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 259 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 6 am 17.04.2012, TO I, TOP 15 Die Vorlage OF 341/6 wird zum gemeinsamen Antrag der GRÜNEN und der CDU. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1076 2012 Die Vorlage OF 341/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Altlastensanierung Stroofstraße - Besitzverhältnisse

14.02.2012 | Aktualisiert am: 22.02.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2012, OF 288/6 Betreff: Altlastensanierung Stroofstraße - Besitzverhältnisse Der Ortsbeirat 6 fragt den Magistrat: Befindet sich das in der M31 erwähnte Grundstück entlang des Anwesens Stroofstraße 49 im Besitz des Industrieparks Griesheim bzw. im Besitz einer im Industriepark Griesheim ansässigen Firma? Wenn ja, sieht der Magistrat irgendwelche Möglichkeiten, in Gesprächen mit dem Besitzer zu erreichen, dass dieser sich an der Sanierung der Altlast beteiligt? Begründung: Verursacher der Altlast ist, das ist unstrittig, die chemische Fabrik. Aufgrund des für die Gemeinde Griesheim sehr unglücklich formulierten Vertrags aus den 1920iger Jahren musste aber die öffentliche Hand die komplette Altlastensanierung der Stroofstraße und der Grundstücke entlang der Stroofstraße auf der südlichen Seite (Mainseite) tragen. Dies waren ganz erhebliche Mittel, die den Steuerzahler sehr belasten. Nun soll laut M 31 auch noch ein deutlich kleineres Stück nördlich der Stroofstraße saniert werden. Es wäre moralisch nur schwer zu vermitteln, wenn dieses Stück im Besitz einer Firma der chemischen Industrie - in der Nachfolge des ehemaligen Werkes Griesheim - wäre. Sollte dies der Fall sein, sollte wenigstens der Versuch unternommen werden, mit dem Industriebetrieb zu reden, mit dem Ziel, aus Kulanz wenigstens einen finanziellen Beitrag zur Sanierung zu erhalten. Es war schon schlimm genug, dass die öffentliche Hand komplett die Altlast der Chemieindustrie auf öffentlichem Gelände sanieren musste, dies nun auch noch auf dem Gelände der Chemieindustrie zu tun, wäre des Schlechten zu viel! Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.01.2012, M 31 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 6 am 14.02.2012, TO I, TOP 48 Beschluss: Auskunftsersuchen V 273 2012 1. Der Vorlage M 31 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 288/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Lkw-Verkehr in Griesheim reduzieren

14.11.2011 | Aktualisiert am: 07.12.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2011, OF 194/6 Betreff: Lkw-Verkehr in Griesheim reduzieren Der Ortsbeirat 6 wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um festzustellen, wie viele Lkw von der Stroofstraße kommend in die Elektronstraße einbiegen, und warum die Fahrer trotz Verbotsschildern diese Route wählen. Eine Möglichkeit wäre, im Rahmen einer Zählung einige der LKW anzuhalten und die Fahrer zu befragen. Danach sollte dann geprüft werden, welche Maßnahmen eingeleitet werden können, um diesen Verkehr abzustellen. Begründung: Von einer Griesheimer Bürgerin, die genau an diesem Straßenzug wohnt, wurde die Beobachtung vorgebracht, dass trotz Verbotsschildern viele LKW die genannte Route wählen. Dies verursache eine erhebliche Belastung für die Anwohner und sollte eigentlich nicht sein. Es wäre wünschenswert, zu wissen, wie groß das Ausmaß des LKW-Verkehrs in diesem Straßenzug genau ist, woher die LKW kommen und welche Ziele sie haben. Dann könnte man am besten entscheiden, welche Maßnahmen gegen diesen Verkehr sinnvollerweise zu ergreifen wären. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2011, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 618 2011 Die Vorlage OF 194/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Verkehrsberuhigung Lärchenstraße: Radfahrstreifen einrichten

14.11.2011 | Aktualisiert am: 07.12.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2011, OF 193/6 Betreff: Verkehrsberuhigung Lärchenstraße: Radfahrstreifen einrichten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Abschnitt der Lärchenstraße zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße in beiden Richtungen Radfahrstreifen einzurichten. Zusätzlich ist der durchwegs gerade Straßenverlauf z.B. mittels Einrichten von Schrägparkplätzen zu variieren. Langfristig werden die Ziele dieser eher provisorischen Maßnahmen in eine Planung zur Neugestaltung dieser Straße einfließen. Begründung: Die verkehrlichen Ziele, welche den gegenwärtigen Ausbauzustand dieser Straße ergeben haben, bestehen inzwischen nicht mehr. Tatsächlich hat sich insbesondere die nördliche Straßenseite zu einem Wohngebiet entwickelt. Wichtige soziale Einrichtungen wie ein Altersheim und ein Kindergarten befinden sich dort. Weder die Straßenführung in Form einer langen Geraden noch die enorme Breite der Lärchenstraße sind den gegenwärtigen Erfordernissen angemessen. Die Einrichtung eines Radfahrstreifens in diesem Bereich ist schon ohne weitere Begründung sinnvoll. Hier verlängert er die vorhandenen Radfahrstreifen in der Espenstraße in westlicher Richtung. Schrägparkplätze sind eine kostengünstige Möglichkeit, den Straßenverlauf so zu variieren, dass keine lange Gerade mehr vorhanden ist, die zu Geschwindigkeitsüberschreitungen verleitet. So wird ein Beitrag zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung geleistet. Langfristig ist es sicher sinnvoll, die Straßenführung und den Straßenquerschnitt den tatsächlichen Entwicklungen in der Stadt anzupassen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2011, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 617 2011 Die Vorlage OF 193/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Überwachung von Tempo 30 in Griesheim

14.11.2011 | Aktualisiert am: 07.12.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2011, OF 192/6 Betreff: Überwachung von Tempo 30 in Griesheim Der Ortsbeirat 6 wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 mitzuteilen, welche Ergebnisse die Geschwindigkeitsmessungen in Griesheim in den letzten beiden Jahren ergeben haben. Sollten in jüngerer Zeit keine Messungen mehr erfolgt sein, wird der Magistrat gebeten, Geschwindigkeitsmessungen insbesondere im Süden Griesheims durchführen zu lassen. Begründung: Von einer im Süden Griesheims wohnenden Bürgerin wurde die Beobachtung vorgebracht, dass eine nicht unerhebliche Zahl von Autofahrern das fast überall geltende Tempolimit von 30 Stundenkilometern zum Teil deutlich überschreite. Da der Magistrat an vielen Stellen im Stadtgebiet immer wieder Geschwindigkeitsmessungen durchführt, ist es gut möglich, dass auch aus Griesheim Erkenntnisse vorliegen, inwieweit diese Beobachtungen bestätigt werden können. Sollten keine aktuellen Messergebnisse vorliegen, sollten die vorgebrachten Beobachtungen Anlass sein, neue Messungen durchzuführen. Aus Gründen der Lärmminderung und der Verkehrssicherheit ist es wichtig, dass die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen auch eingehalten werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2011, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 616 2011 Die Vorlage OF 192/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "insbesondere im Süden Griesheims" die Worte ", z. B. in der Elektron- und Stroofstraße," eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Maßnahmen gegen das Einfahren von Lkws in die Autogenstraße in Griesheim

08.10.2011 | Aktualisiert am: 02.11.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2011, OF 163/6 Betreff: Maßnahmen gegen das Einfahren von Lkws in die Autogenstraße in Griesheim Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind zu verhindern, dass weiterhin Lkw verbotener weise von der Waldschulstraße kommend über die Omegabrücke in die Autogenstraße einfahren und dort dann an den Bäumen hängen bleiben, Beschädigungen anrichten und durch langwieriges Rangieren die Anwohner belästigen. In erster Linie ist an eine deutlich verbesserte Beschilderung zu denken, möglicherweise wären auch auf die Fahrbahn gemalte Hinweise oder sogar bauliche Maßnahmen sinnvoll. Begründung: Am 14. September 2011 verfuhr sich erneut ein sehr großer Lkw mit Anhänger in die Autogenstraße. Der Antragsteller hatte Gelegenheit, mit dem Fahrer zu sprechen und erfuhr, dass dieser ein Ziel ganz woanders in Frankfurt gesucht hatte, sich einfach total verfahren hatte. Nun stand er auf dem Parkplatz vor dem Netto-Markt und wusste nicht mehr weiter. Immerhin war er nicht in den schmalen Teil der Autogenstraße eingefahren, weil ein Anwohner ihn mit Handzeichen rechtzeitig gewarnt hatte. Sonst hätte ein Lkw dieser Größe fest gesteckt. Schilder, die das Befahren der von ihm benutzten Straßen mit Lkw verbieten, hatte er nicht gesehen. Auch wenn Schilder bereits existieren und "eigentlich" alles klar geregelt ist - die Realität zeigt, dass die momentane Lösung einfach nicht funktioniert. Die Beschilderung muss deutlich verbessert werden, vielleicht helfen auch Striche auf der Straße, Kölner Teller, Verengungen oder andere Maßnahmen, um offensichtlich überforderte Lkw-Fahrer vom Befahren dieser Strecke abzuhalten. Irgendetwas muss jedenfalls passieren, der Zustand kann so nicht bleiben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 25.10.2011, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 460 2011 Die Vorlage OF 163/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Lkw-Durchfahrt in der Autogenstraße

27.08.2011 | Aktualisiert am: 21.09.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2011, OF 135/6 Betreff: Lkw-Durchfahrt in der Autogenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, dass ein Schild, Durchfahrt für den Schwerverkehr verboten, an der Ecke Jungmannstraße - Einfahrt Autogenstraße in Richtung Elektronstraße angebracht wird. Begründung: Die Autogenstraße ist ab der Abzweigung Jungmannstraße eine schmale Einbahnstraße in dem Links die Autos parken und Rechts Bäume stehen. Widerhold ist zu beobachten, dass immer wieder Lkw diese Straße benutzen und dann auf halber Strecke fest stecken und weder vor noch zurück können. Beim Rangieren werden dann die Bäume rasiert. Es ist daher dringend notwendig, ein dementsprechendes Verkehrsschild aufzustellen. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 13.09.2011, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 135/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, FREIE WÄHLER, REP und FDP (= Annahme) bei Abwesenheit LINKE.

Partei: FREIE_WÄHLER

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Sind die Schwellen vor der Kreuzung Fabriciusstraße/Jungmannstraße wirklich noch notwendig?

22.07.2011 | Aktualisiert am: 17.08.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2011, OF 93/6 Betreff: Sind die Schwellen vor der Kreuzung Fabriciusstraße/Jungmannstraße wirklich noch notwendig? Der Ortsbeirat 6 fragt den Magistrat: Sieht der Magistrat schwerwiegende Hindernisse, die beiden Bodenschwellen in der Fabriciusstraße vor der Kreuzung mit der Jungmannstraße entfernen zu lassen? Begründung: Der gesamte Bereich ist seit Anfang der Neunzigerjahre Tempo-30-Zone. Ausnahme war die Jungmannstraße, aufgrund der dort fahrenden Buslinie. Später wurde dann aber auch die Jungmannstraße mit Tempo 30 verkehrsberuhigt, was auch sehr sinnvoll ist. Um den Verkehrsbetrieben etwas entgegen zu kommen, wurde aber die Rechts-vor-links-Regelung, die sonst in Tempo-30-Zonen üblich ist, an dieser Kreuzung nicht eingeführt. Die Jungmannstraße hat weiter Vorfahrt, damit die von links kommenden Busse nicht auch noch anhalten müssen. Auch dies ist sinnvoll. Nur war man dann damals seitens der Ämter sehr vorsichtig und baute zwei ziemlich große Schwellen in die Fabriciusstraße vor die Kreuzung, damit nun bloß kein Autofahrer die Vorfahrt (Stopp-Schilder!) übersehen kann. Dabei ist die Fabriciusstraße durch beiderseitig parkende Fahrzeuge sehr eng, so dass nicht schnell gefahren werden kann, ein durchgezogener weißer Strich und die die Vorfahrtsschilder sind eigentlich nicht zu übersehen, und die Schwellen sind schon extrem hoch geraten und belasten Autofahrer, Anwohner und sind auch für Radfahrer recht unangenehm. Nachdem sich die Verkehrsführung nun über so viele Jahre eingespielt hat, könnte man eigentlich auf diese Schwellen verzichten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 09.08.2011, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 93/6 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim vom Lkw-Durchgangsverkehr entlasten

18.04.2011 | Aktualisiert am: 11.05.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2011, OF 4/6 Betreff: Griesheim vom Lkw-Durchgangsverkehr entlasten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den südlich der Kreuzung mit der Eichenstraße befindlichen Abschnitt der Elektronstraße und den östlich der Zufahrt zum Industriepark Griesheim befindlichen Abschnitt der Stroofstraße für Fahrzeuge über 3.5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht zu sperren. Anlieger, Lieferverkehr etc. sind davon auszunehmen. Begründung: Die gegenwärtige Beschilderung mit einem LKW Verbot ab der Straße Alt Griesheim führt dazu, dass die Stroofstraße in östlicher Richtung befahrende Fahrzeuge nur über die hier recht schmale Elektronstraße weiter fahren können, wenn man von einer 180 Grad Wende absieht. Dies zeigt, dass es sinnvoller ist, wenn die LKW erst gar nicht bis zu dieser engen Kreuzungen fahren können. Ein Verbot des Befahrens der Stroofstraße ab der Zufahrt des Industrieparks Griesheim würde erreichen, dass der gesamte Schwerlastverkehr des Industrieparks über die westliche Stroofstraße zur Schwanheimer Brücke hin abgewickelt würde. Zusätzlich erreicht eine entsprechende Regelung ab der Kreuzung der Elektronstraße mit der Eichenstraße, dass auch keine LKW aus der anderen Richtung in die schmale südliche Elektronstraße einfahren. Eine Beeinträchtigung der Verkehrserschließung des Griesheimer Gewerbegebiets ergibt sich hierdurch nicht. Im Ergebnis wäre dann der gesamte südlich der Bahnlinie liegende Teil Griesheims vom LKW Durchgangsverkehr befreit. Die Ausnahmeregelung erreicht, dass die Belieferung der Supermärkte, Geschäfte etc. sowie der Bevölkerung ebenso möglich ist wie die Busverkehre im Linien- und sonstigen Verkehr. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 03.05.2011, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6 2011 Die Vorlage OF 4/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 6 | PARLIS

Vermeidung der unzumutbaren Lärmbelästigung von Anwohnern in Griesheim infolge falscher Fahrtrouten durch Lkw–Fahrer der Container–Firma Sperzel

06.05.2008 | Aktualisiert am: 29.05.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.05.2008, OA 647 entstanden aus Vorlage: OF 805/6 vom 14.04.2008 Betreff: Vermeidung der unzumutbaren Lärmbelästigung von Anwohnern in Griesheim infolge falscher Fahrtrouten durch Lkw-Fahrer der Container-Firma Sperzel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. mitzuteilen, wie er die Firma Sperzel dazu bringen will, die Fahrtroute ihrer Lkw in das Gewerbegebiet Griesheim und den Sitz der Firma über die Mainzer Landstraße und die beiden Linksabbiegemöglichkeiten Elektronstraße und In der Schildwacht oder über den Wendehammer in der Birminghamstraße einzuhalten; 2. erneut zu prüfen, ob die Espenstraße und die Lärchenstraße, die südliche Waldschulstraße sowie der östliche Teil der Eichenstraße für die Durchfahrt von Lkw gesperrt werden können. Begründung: Seit Verlagerung der Firma Sperzel vom Griesheimer Stadtweg in die Eichenstraße im Jahr 1994 reißen die Beschwerden über die Lärmbelästigung der Anwohner in der Espenstraße, der Lärchenstraße, dem südlichsten Teil der Waldschulstraße und des östlichen Teils der Eichenstraße über den durch die Lkw der Firma Sperzel verursachten Lärm nicht ab. Die Stadt hat insofern auf die Beschwerden reagiert, als mit den Abbiegemöglichkeiten von der Mainzer Landstraße in der Elektronstraße und der Straße In der Schildwacht Fahrtwege in das Gewerbegebiet geschaffen worden sind, die eine Durchfahrt durch Straßen mit hohem Wohnanteil entbehrlich machen. Trotzdem wählen die meisten Fahrer der Firma Sperzel diese Schleichwege. Wie weit dies eigenmächtig durch die Fahrer der Firma oder mit deren Billigung geschieht, ist unerheblich. Tatsache ist, dass es geschieht. Der Ortsbeirat 6 ist der Ansicht, dass der Magistrat alle ihm gegebenen Möglichkeiten nutzen soll, um den lärmgeplagten Anwohnern zu helfen. Dazu gehört auch, dass ernsthaft geprüft wird, ob die Durchfahrt von Lkw durch die Espenstraße, Lärchenstraße, südliche Waldschulstraße und östliche Eichenstraße verboten werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.11.2008, ST 1509 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 14.05.2008 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 10.06.2008, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 647 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 647 wird abgelehnt Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL und Stv. Seitz (= Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.06.2008, TO II, TOP 51 Beschluss: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 647 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 647 wird abgelehnt Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, ÖkoLinX-ARL und Stv. Seitz (= Annahme) sowie BFF und NPD (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG, ÖkoLinX-ARL und Stv. Seitz (= Annahme) und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF und NPD (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4157, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.06.2008 Aktenzeichen: 32 4

Keine Partei

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Hundekot

04.04.2022

In Alt-Griesheim ist die Verschmutzung durch Hundekot enorm,gerade im Bereich Jungmannstr. Hartmannsweilerstr. und Alte Falterstr. Es wäre von Vorteil wenn mehr befüllt Hundekotbeutel-Spender in dem Bereich angebracht würden.

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Straßenspiegel dringend erforderlich

24.07.2021

An der Kreuzung Fabriciusstraße/Alte Falterstraße in Frankfurt-Griesheim wäre auf der Ecke dringend ein Straßenspiegel erforderlich. Aus Richtung Fabriciusstraße kommend, kann man nicht sehen, ob auf der Alten Falterstraße ein Auto kommt und man soll Vorfahrt gewähren. Hier kam es auch schon zu einigen Unfällen. Diese könnten durch die einfache Lösung der Anbringung eines Spiegels vermieden werden.

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In Alt-Griesheim ist die Verschmutzung durch Hundekot enorm,gerade im Bereich Jungmannstr. Hartmannsweilerstr. und Alte Falterstr. Es wäre von Vorteil wenn mehr befüllt Hundekotbeutel-Spender in dem Bereich angebracht würden.

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An der Kreuzung Fabriciusstraße/Alte Falterstraße in Frankfurt-Griesheim wäre auf der Ecke dringend ein Straßenspiegel erforderlich. Aus Richtung Fabriciusstraße kommend, kann man nicht sehen, ob auf der Alten Falterstraße ein Auto kommt und man soll Vorfahrt gewähren. Hier kam es auch schon zu einigen Unfällen. Diese könnten durch die einfache Lösung der Anbringung eines Spiegels vermieden werden.

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