Griesheim: Grundwasserschutz im neuen Gewerbepark

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Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 25.08.2023, OF 820/6 Betreff: Griesheim: Grundwasserschutz im neuen Gewerbepark Der von der Höchst AG und danach von der Clariant betriebene Industriepark Griesheim ist von der BEOS AG in Erbpacht übernommen worden. Auf dem Gelände soll begrüßenswerterweise mit "Westside" ein neuer Gewerbepark entstehen. Die Pläne, die Flächen für Industrie- und Rechenzentren, aber auch für kleinere Gewerbebetriebe und für Cafés und Spielplätze vorsehen, sind im letzten Jahr vorgestellt worden. Die Rückbaumaßnahmen laufen bereits. Das für die Öffentlichkeit geschlossenen Gelände konnte in den letzten Wochen und Monaten von Bürger*innen im Rahmen von Konzerten, Filmvorführungen und Führungen besichtigen werden. Der Anfang des Jahres beschlossene Bebauungsplan des Industrieparks spricht von vorhandenen schädlichen Bodenveränderungen. Von diesen Altlasten können "erhebliche Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen, insbesondere in der Freiflächenplanung resultieren". So dürfen Stroofstraße und Fritz-Klatte-Straße aus diesem Grund auch nicht aufgebrochen werden. Ein Teil dieses Geländes sind die "Griesheimer Alpen", die aus u.a. mit Dioxinen und Furanen belasteten Produktionsrückständen und Schutt bestehen. Diese Halde ist zur Vermeidung von Staubabdrift in die Umgebung mit Erde und dichtem Grasbewuchs abgedichtet, das Grundwasser muss, genau wie das Grundwasser unter dem gesamten Betriebsgelände, dauerhaft, über Jahrzehnte bzw. Jahrhunderte abgepumpt werden, um Umweltschäden zu verhindern. Dazu bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Beantwortung folgender Fragen: - In wessen auch finanzieller Verantwortung liegt die Pflege und Kontrolle der "Griesheimer Alpen"? - Wie und von wem wird das Grundwasser unter dem ehemaligen Industriepark überwacht und welche Maßnahmen werden derzeit unternommen, um zu gewährleisten, dass keine Schadstoffe in die Umwelt gelangen? - Wird es Änderungen im bisherigen Vorgehen geben? Falls ja, wie wird gewährleistet, dass auch in Zukunft keine Schad- und Giftstoffe entweichen?

Begründung:

Es ist von großem allgemeinen Interesse, dass die Sicherheit von Anwohner*innen und Umwelt auf Dauer gewährleistet wird.Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 741 2023 Die Vorlage OF 820/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme