Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.04.2024, OF 512/12 Betreff: Stadtbahnlinie U9, Bebauungsgebiet Am Bonifatiusbrunnen, Bebauungsplan Nr. 820 Vorgang: OM 4899/23 OBR 12; ST 493/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Mit der Stellungnahme ST 493 wurde der Wunsch nach Überprüfung von Schallschutzmaßnahmen aufgrund der Anregung OM 4899 vom Magistrat nicht beachtet, da er nur Vermutungen bezüglich einer ausreichenden Beachtung des Schallschutzes im Rahmen der Erschließung des Gebiets (siehe letzter Absatz) anstellt. Daher ist, unabhängig von früheren Zuständigkeiten (Stadt oder Bund), erneut eine eingehende schalltechnische Überprüfung des heute vor Ort gegebenen Sachverhalts einzufordern. Ferner wurde inzwischen der sechsspurige Ausbau der BAB 661 in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen, was auf die Zunahme der Fahrzeugbewegungen zurückzuführen ist. Es handelt sich in diesem Fall um ein Lärmproblem mit Auswirkungen im gesundheitsgefährdenden Ausmaß für die Bevölkerung der Stadt Frankfurt am Main in diesem Bereich, das beseitigt werden muss. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. In welchem Umfang könnten die Verkehrslärmbelastungen insbesondere im östlichen Bereich des Bonifatiusviertels reduziert werden, wenn der Lärmschutzwall bis an das gegenüberliegende Brückenwiderlager verlängert würde? 2. Welche Möglichkeiten gäbe es, die Lärmschutzlücke zu schließen und trotzdem die heutige Führung des Fuß- und Radweges beizubehalten (z. B. durch die Überlappung von zwei Lärmschutzwänden)? 3. Könnte durch eine separate Lärmschutzmaßnahme (z. B. Lärmschutzwand) in der öffentlichen Grünfläche (ÖM2 gemäß Bebauungsplan Nr. 820) auf der westlichen Seite des Fuß- und Radweges eine wesentliche Reduzierung des Schalleintrags erreicht werden? Antragsteller: SPD FDP Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4899 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 493 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 458 2024 Die Vorlage OF 512/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, FDP, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2023, OF 431/12 Betreff: Fernwärme in Kalbach Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen laut Gesetzentwurf der Bundesregierung bis Mitte 2026 eine kommunale Wärmeplanung erstellen. Dazu gehört auch Frankfurt. Damit dieses Vorhaben gelingen kann, sollte die Stadt Anregungen der Ortsbeiräte mitberücksichtigen, da diese sich mit den örtlichen Gegebenheiten bestens auskennen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bei der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung zu prüfen, 1. ob die vorhandene Fernwärme im Bereich des neu errichteten Baugebietes "Berghöfe" durch den Bonitatiuspark in den Bereich des Bauabschnittes von "Heddernheim Nord" mit den Straßen u. a. "Im Klausenstück", "Crutzenkirchweg", "Am Bonitatiusbrunnen" etc. verlängert werden kann, 2. ob das auf dem Riedberg vorhandene Fernwärmenetz über die Straße "Am Bonifatiusbrunnen" und 3. über die Straße "An der Bergstraße", auf einfachen Weg - weil durch das Feld - nach Kalbach geführt werden kann und 4. ob die Wärme aus den beiden Rechenzentren im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" sowie 5. aus der angeregten Biogasanlage im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" ebenfalls in das Wärmenetz eingespeichert werden könnte (OM 2660). Begründung: Für die Bürgerinnen und Bürger in Kalbach-Riedberg ist Planungssicherheit wichtig. Sie sollten frühzeitig wissen über welche Optionen sie beim Austausch einer alten Heizungsanlage verfügen können. Außerdem wird davon ausgegangen, dass nach einer energetischen Sanierung eines Wohngebäudes der Energiebedarf sinkt. Das heißt, dass das im Ortsteil bereits existierende Fernwärmenetz schon bei gleicher Einspeiseleistung zukünftig mehr Haushalte als heute versorgen kann. Ein Anschluss weiterer Straßenzüge an das existierende Fernwärmenetz ist daher sinnvoll. Die Bekanntgabe der Ausbaupläne sollte rechtzeitig erfolgen. Auch soll so vermieden werden, dass z.B. die Immobilieneigentümer*innen zuvor bereits eine Wärmepumpe installiert haben und die notwendige Anschlussdichte für einen wirtschaftlichen Ausbau und Betrieb des Fernwärmenetzes verloren geht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 12 am 22.09.2023, TO I, TOP 18 Es besteht Einvernehmen im Ortsbeirat, über die Ziffer 5. des Tenors getrennt von der restlichen Vorlage abzustimmen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4527 2023 Die Vorlage OF 431/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der Betreff wie folgt lautet: "Fernwärme in Kalbach-Riedberg"; 2. unter Ziffer 5. des Tenors das Wort "angeregten" durch die Worte "in Prüfung befindlichen" ersetzt wird. Abstimmung: Ziffer 5. CDU, 2 GRÜNE, SPD, Volt, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) restliche Vorlage: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.02.2023, OF 354/12 Betreff: Sichere Fußgängerüberwege an der Kalbacher Höhe Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Beleuchtung der Fußgängerüberwege rund um den Kreisel "Zur Kalbacher Höhe" / "Am Bonifatiusbrunnen" / "Renoirallee" auch in der Vegetationsperiode ausreichend ist oder ob eine Verbesserung der Beleuchtung geboten ist. Begründung: An diesem Kreisel befinden sich vier Straßenlaternen, die die Fahrbahn des Kreisels beleuchten. Es gibt aber keine Straßenlaternen, die gezielt die Zebrastreifen ausleuchten, was auch von Anwohnern kritisiert wurde. Gerade wenn die dort erfreulich gut gewachsenen Bäume Laub tragen, reduziert sich die Helligkeit gerade an den Fußgängerüberwegen weiter. Evtl. sind hier zusätzliche Straßenlaternen notwendig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 12 am 24.02.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3637 2023 Die Vorlage OF 354/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Volt, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.10.2022, OF 315/12 Betreff: Sachstand Kita Sonnenwind Vorgang: OM 4509/19 OBR 12; V 122/21 OBR 12; ST 1954/21; 2475/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Wann erfolgt die Vorstellung der für Herbst 2021 angekündigten Planungen (ST 1954/12 vom 25.10.2021) und 2. wie weit ist die für Ende 2022 angekündigte Bau-und Finanzierungsvorlage erstellt (ST 1954/12 vom 25.10.2021)? Begründung: Der Ortsbeirat 12 hat in seiner Anregung zum Erhalt der Kita Sonnenwind am 29.03.2019 (OM 4509/12) den Magistrat um verschiedene Auskünfte gebeten. Mit ST 2475/12 vom 24.10.2022 kündigt der Magistrat den Neubau der Kitas auf der dafür vorgesehen Fläche "Am Bonifatiusbrunnen" an. Allerdings fehlt in der Ankündigung jegliche Angabe von Zeitfenstern - wie in der ST 1954/12 vom 25.10.2021 genannt - für Planung, Finanzierung und Vorstellung der Pläne im Ortsbeirat sowie der Öffentlichkeit. Dies ist vor dem Hintergrund der gerade im Einzug befindlichen Mehrfamilienhäuser "Berghöfe" mit ca. 330 Wohneinheiten in der Nachbarschaft des geplanten neuen Stadtortes der Kita Sonnenwind von noch größerer Wichtigkeit als 2019. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.03.2019, OM 4509 Auskunftsersuchen vom 09.07.2021, V 122 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1954 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2475 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 11.11.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 543 2022 Die Vorlage OF 315/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.06.2021, OF 62/12 Betreff: Nachfrage Kita Sonnenwind Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der Planungen bezüglich des Neubaus/Umzugs der Kita Sonnenwind auf das Grundstück Ecke Marie Curie Straße/Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen zu berichten und mitzuteilen, wann mit einer Fertigstellung der neuen Kita Sonnenwind gerechnet wird. Begründung: Ende Oktober 2019 verkündete Stadtrat Schneider und im November 2019 Stadträtin Weber, dass ein Grundstück an der Ecke Marie Curie Straße/Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen, das bereits einem Investor für den Bau von Wohnungen in Erbpacht versprochen gewesen sei, für die Stadt zurückgeholt wurde. Eine Baumasseprüfung habe ergeben, dass sich hierauf ein viergruppiger Kindergarten errichten ließe. In ca. 2,5 Jahren nach offizieller Auftragserteilung durch die Schuldezernentin könne hier eine neue Kita Sonnenwind eröffnet werden, d.h. die jetzige Kita Sonnenwind in neue Räumlichkeiten umziehen. Seit der Verkündung sind nunmehr mehr als 1,5 Jahre vergangen. Sollte die Kita plangemäß in ca. 1 Jahr umziehen, müssten inzwischen konkrete Planungen bestehen, die sowohl für den Ortsbeirat als auch für die mehr als 900 Unterzeichner*innen der Onlinepetition von Interesse sind. Auch ist natürlich wissenswert, ob der Zeitplan gehalten werden kann, da gerüchteweise die geplante Modulbauweise aufgrund der Beschaffenheit des Grundstücks nicht umgesetzt werden kann. Darüber hinaus ist der Zeitplan für das Projekt für die Planung der Kita Sonnenwind und der Grundschule von großem Interesse vor dem Hintergrund, dass das Bauprojekt Berghöfe immer mehr Formen annimmt und ein erweitertes Platzangebot für beide Einrichtungen notwendig ist und immer mehr wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 122 2021 Die Vorlage OF 62/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2021, OF 71/12 Betreff: Beseitigung der übrigen Baumaterialien sowie der mobilen Toilettenkabine am Ende des westlichen Teils des Bonifatiusparks Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den Abtransport der - nach den abgeschlossenen Kanalbauarbeiten - übrigen gebliebenen Baumaterialien sowie die mobile Toilettenkabine zu sorgen. Fotos privat Begründung: Die Kanalbauarbeiten am Ende des westlichen Teils des Bonifatiusparks in Höhe der Kreuzung der Straßen Im Klausenstück und Crutzenkirchweg sind seit mehreren Monaten abgeschlossen und der Weg in Richtung Park ist neu gepflastert. Seit dem stehen die restlichen Baumaterialien und die mobile Toilettenkabine an dieser Stelle. Unmittelbar neben diesem Lagerplatz befindet sich ein Spielplatz für Kleinkinder. Die dort lagernden restlichen Baumaterialien sowie die Toilettenkabine stellen eine Gefahrenquelle für Kinder da und beeinträchtigen das Landschaftsbild. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 71/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2020, OF 679/12 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Keine Verschlechterungen der Erreichbarkeit der Schulen in Kalbach-Riedberg durch die Linienverlaufsänderungen der Buslinien 28 und 29 Vorgang: M 93/18; OM 3392/18 OBR 12; ST 1846/18; OM 4510/19 OBR 12; ST 1392/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der M 163 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass trotz der geplanten Änderungen der Streckenführungen der Buslinien 28 und 29 ab Dezember 2021, eine Andienung aller Schulstandorte und somit auch des Gymnasiums Riedberg über die Haltestelle Annette-Kolb-Weg mit einer verkürzten Streckenführung weiter zur Haltestelle Riedberg (endgültiger Standort der IGS Kalbach-Riedberg) gewährleistet bleibt. Begründung: Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ sieht als Planungsansatz ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 einen neuen Linienweg der Buslinie 29 über Hohe Brück - Nieder-Eschbach - Berner Straße/Ben-Gurion-Ring - Kalbach - Alt-Bonames - Im Uhrig - Hilgenfeld - Eschersheim Bahnhof - Heddernheim - Nordwestzentrum vor. Die Buslinie 28 soll laut Planungsansatz über Tempelhof - Kalbach - Rathaus Kalbach - Hans-Leistikow-Straße - Uni Campus Riedberg - Riedberg - Am Bonifatiusbrunnen - Sandelmühle - Zeilweg - Nordwestzentrum über den heutigen Linienweg der Linie 29 verlängert werden. Mit der ST 1392 teilt der Magistrat zwar mit, dass es, genau wie heute, je drei Schülerfahrten der Linie 28 zu Schulbeginn und zum Schulschluss zwischen Harheim, Kalbach, Annette-Kolb-Weg und der U-Bahnstation Riedberg geben wird, allerdings finden sich weder in der Entwurfsfassung des Nahverkehrsplans noch in den dazugehörigen Anlagebänden Angaben, wie dem Rechnung getragen werden soll. Der Ortsbeirat 12 weist aufgrund der hohen Zahl an Schülerinnen und Schüler, die mit dem Bus zu den Schulen im Stadtteil Kalbach-Riedberg fahren, nochmals auf die hohe Bedeutung der direkten und schnellen Erreichbarkeit aller Schulstandorte hin. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.05.2018, M 93 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3392 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1848 Anregung an den Magistrat vom 29.03.2019, OM 4510 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1392 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung OA 642 2020 1. Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OA 642 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 679/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2020, OF 669/12 Betreff: Reparatur bzw. Ersatz von Wegweisern und einer Informationstafel im Bereich des Bonifatiusparks Vorgang: OM 2483/17 OBR 12; ST 352/18 Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die beschädigten metallenen Wegweiser "Bonifatiusbrunnen" und "Krutzenkirche" an der westlichen Verlängerung des "Prozessionsweges" bzw. nördlich der Straße "Am Bonifatiusbrunnen" repariert oder erneuert werden. Die teilweise zerstörte Tafel 10 des Geo-Pfads (südlich der Grundschule Riedberg) müsste ersetzt werden. Begründung: Die Wegweiser bzw. die Informationstafel sind offenbar leider mutwillig beschädigt bzw. zerstört worden. Sie sollten dennoch in nächster Zeit repariert bzw. ersetzt werden. Vandalismus führt bekanntlich nicht selten zu Nachahmereffekten. Dieser Antrag wurde vom OBR am 1. Dezember 2017 einstimmig beschlossen (OA 241/12). Mit ST 352 vom 19.2. 2018 hat der Magistrat mitgeteilt: "Die Reparatur von Wegweisern und Informationsschildern wird veranlasst." Auch nach drei Jahren ist das leider noch nicht geschehen und sollte nun umgehend durchgeführt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2483 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 352 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6941 2020 Die Vorlage OF 669/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2020, OF 609/12 Betreff: Entfernung/Versetzung Verkehrsschild "Ende Tempo-30-Zone" an der Straßenecke Zur Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrsschild "Ende Tempo-30-Zone" an der Straßenecke "Zur Kalbacher Höhe" - "Am Bonifatiusbrunnen" zu entfernen oder an die Kreuzung "Zur Kalbacher Höhe" - "Marie-Curie-Straße" zu versetzen. Begründung: Das Verkehrsschild führt dazu, dass viele Autofahrer mit Blick auf das Ende der Tempo-30-Zone schon im Vorfeld ab dem Kreisel "Zur Kalbacher Höhe" - "Renoirallee" ihr Tempo deutlich erhöhen, um z.B. noch die Grünphase an der Ampel "Zur Kalbacher Höhe" - "Marie-Curie-Straße" zu erreichen. Die oftmals starke Beschleunigung und die hohe Geschwindigkeit gefährden Fußgänger, die z.B. die Straße "Zur Kalbacher Höhe" aus Richtung "Am Bonifatiusbrunnen" und umgekehrt in Höhe des Lidl-Parkplatzes überqueren wollen, und machen die Ein- und Ausfahrt zum Lidl-Parkplatz oftmals zu einem Wagnis. Durch die Entfernung bzw. Versetzung des Schildes würde deutlicher festgelegt, dass die Tempo-30-Zone erst an der Kreuzung "Zur Kalbacher Höhe" - "Marie-Curie-Straße" endet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 28.08.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6446 2020 Die Vorlage OF 609/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sowohl im Betreff als auch im Antragstenor und der Begründung die singuläre Verwendung der Wörter "(Verkehrs-)Schild" durch die Verwendung des Plurals ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2020, OF 589/12 Betreff: Bikepark für den Riedberg - ein attraktives Mountainbike-Gelände schaffen Der Magistrat wird gebeten einen Bikepark auf dem Riedberg anzulegen. Dieser soll ein zusätzliches Bewegungsangebot in selbst erreichbarer Entfernung schaffen. Hierbei sollen insbesondere die folgenden Flächen auf eine Nutzbarkeit geprüft werden: - Lärmschutzwall A5: Hier könnten sich gerade aufgrund des Höhenunterschieds von bis zu acht Metern verschiedene Teile des Walls als Ausgangsbasis anbieten: (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand 04.2019, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation - Fläche nördlich des Weges "Zur Bornfloßquelle" außerhalb der öffentlichen Grünfläche ÖM 9 des Bebauungsplans B803 Ä5 (ca. 25 x 100 m, 6 m Höhenunterschied) Quelle: PlanAS-System der Stadt Frankfurt plus eigene Markierung Begründung: Die Initiative für einen solchen Bikepark stammt von Kindern aus dem Stadtteil (11 Jahre). Angesichts der zu erwartenden riesigen Zahl von Jugendlichen im Stadtteil ist es wichtig, mehrere verschiedene Angebote zu machen. Für Jugendliche gibt es nur wenige altersgerechte Freizeitmöglichkeiten. Daher ist dieser Bikepark ein zusätzliches Angebot, um Jugendlichen Sport- und Bewegungsmöglichkeiten wohnortnah anzubieten. Verglichen mit manchen anderen Outdoor-Beschäftigungen ist ein Bike-Park vergleichsweise leise. Im Rhein-Main-Gebiet existieren solche Parks zum Beispiel in Bad Vilbel-Dortelweil und -Heilsberg oder in Ginnheim (Platenstraße). Gerade für Kinder sind diese Anlagen aber noch zu weit weg, um sie selbst zu erreichen. Spezialisierte Firmen für solche Anlagen existieren, siehe z. B. https://www.bikepark-bau.de/ Da meist nur mit Lehm, Erde und ggf. anderen einfachsten Materialien gearbeitet wird, sind die Investitionen gering. Schon für einen vierstelligen Betrag sind Anlagen möglich. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.06.2020, OF 567/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6226 2020 1. Die Vorlage OF 567/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 589/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 589/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz des Tenors wie folgt lautet: "Dieser soll ein zusätzliches Bewegungsangebot in selbst erreichbarer Entfernung schaffen und die Planungen dem Ortsbeirat 12 vorstellen." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE und LINKE. gegen 6 CDU (= Ablehnung); 1 CDU, FDP und BFF (= Enthaltung)
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2020, OF 569/12 Betreff: Für Kinder und Jugendliche in Kalbach-Riedberg attraktives Mountainbike-Gelände schaffen Der Magistrat wird gebeten, als weiteres Angebot für Kinder und Jugendliche im Stadtteil die Einrichtung eines Bikeparks zu prüfen und zu berichten. Dieser soll ein zusätzliches Bewegungsangebot in selbst erreichbarer Entfernung schaffen. Hierbei sollen insbesondere die folgenden Flächen auf eine Nutzbarkeit geprüft werden: - Lärmschutzwall A5: Hier könnten sich gerade aufgrund des Höhenunterschieds von bis zu acht Metern verschiedene Teile des Walls als Ausgangsbasis anbieten: (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand 04.2019, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation - Fläche nördlich des Weges "Zur Bornfloßquelle" außerhalb der öffentlichen Grünfläche ÖM 9 des Bebauungsplans B803 Ä5 (ca. 25 x 100 m, 6 m Höhenunterschied) Quelle: PlanAS-System der Stadt Frankfurt plus eigene Markierung Begründung: Die Initiative für einen solchen Bikepark stammt von Kindern aus dem Stadtteil (11 Jahre). Angesichts der zu erwartenden riesigen Zahl von Jugendlichen im Stadtteil ist es wichtig, mehrere verschiedene Angebote zu machen. Verglichen mit manchen anderen Outdoor-Beschäftigungen ist ein Bike-Park vergleichsweise leise. Im Rhein-Main-Gebiet existieren solche Parks zum Beispiel in Bad Vilbel-Dortelweil und -Heilsberg oder in Ginnheim (Platenstraße). Gerade für Kinder sind diese Anlagen aber noch zu weit weg, um sie selbst zu erreichen. Spezialisierte Firmen für solche Anlagen existieren, siehe z. B. https://www.bikepark-bau.de/ Da meist nur mit Lehm, Erde und ggf. anderen einfachsten Materialien gearbeitet wird, sind die Investitionen gering. Schon für einen vierstelligen Betrag sind Anlagen möglich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 569/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 589/12 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2018, OF 284/12 Betreff: Heddernheim-Nord, B-Plan Nr. 537 und B-Plan Nr. 820 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten über die weitere Entwicklung der drei unbebauten Grundstücke Am Bonifatiusbrunnen Flurstück 150, 224 (Ecke Zur Kalbacher Höhe), welches nur teilweise bebaut ist im B-Plan 537 sowie Zur Kalbacher Höhe Flurstück 337/1 im B-Plan 820 (ehemals CKV) Auskunft zu geben, ob diese für eine Wohnbebauung oder andere Nutzung wie Kita vorgesehen sind. Begründung: Derzeit ist im Hinblick auf den angespannten Wohnungsmarkt mit wenig bezahlbarem Wohnraum und fehlender Wohnbauflächen sowie fehlender Flächen für u. a. Kitas jedes brach liegende Grundstück in Betracht zu ziehen. Hierzu verweisen wir auf die ST 1259 vom 19.08.2013. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 817 2018 Die Vorlage OF 284/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2018, OF 270/12 Betreff: Einrichtung einer Halteverbotszone im nördlichen Bereich der Straße Im Klausenstück Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass im nördlichen Bereich der Straße "Im Klausenstück" von der Linksabbiegung zu den Häusern Nr. 26 usw. bis zur Einmündung in den "Crutzenkirchweg" vor dem Bonifatiuspark auf der westlichen Seite eine Halteverbotszone eingerichtet wird. Begründung: Im oben beschriebenen Bereich der Straße "Im Klausenstück" wird regelmäßig auf beiden Seiten geparkt. Das führt dazu, dass der Gehweg auf der westlichen Seite durch parkende Autos so stark eingeschränkt wird, dass z.B. mit einem Kinderwagen kein Durchkommen mehr möglich ist. Stehen die Autos aber weitgehend auf der Straße und auch auf der anderen Straßenseite stehen Autos, so kommen normale PKW nur mit Mühe, Krankenwagen oder gar die Feuerwehr gar nicht mehr durch die verbleibende Gasse. Eine Halteverbotszone (und natürlich die Einhaltung des Halteverbots) auf der westlichen Straßenseite würde das Problem lösen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 16.03.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2937 2018 Die Vorlage OF 270/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 1 SPD, LINKE. und BFF gegen 3 SPD, GRÜNE und 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 241/12 Betreff: Reparatur bzw. Ersatz von Wegweisern und einer Informationstafel im Bereich des Bonifatiusparks Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die beschädigten metallenen Wegweiser "Bonifatiusbrunnen" und "Krutzenkirche" an der westlichen Verlängerung des "Prozessionsweges" bzw. nördlich der Straße "Am Bonifatiusbrunnen" repariert oder erneuert werden. Die teilweise zerstörte Tafel 10 des Geo-Pfads (südlich der Grundschule Riedberg) müsste, wie schon in der ST 1370 zugesagt, ersetzt werden. Begründung: Die Wegweiser bzw. die Informationstafel sind offenbar leider mutwillig beschädigt bzw. zerstört worden. Sie sollten dennoch in nächster Zeit repariert bzw. ersetzt werden. Vandalismus führt bekanntlich nicht selten zu Nachahmereffekten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 01.12.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2483 2017 Die Vorlage OF 241/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2015, OF 508/12 Betreff: Sicherung des Kreisverkehrs Zur Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen Ende Oktober wurde ein Kind im Kreisverkehr Zur Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen angefahren. Das Kind ist, zum Glück, nur leicht verletzt worden. In der letzten Sitzung des Ortsbeirates am 09.10.2015 wurde bereits einstimmig beschlossen, diesen Kreisel durch eine Aufpflasterung zu ertüchtigen, um die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge zu reduzieren. Die Verkehrsschilder am Kreisel sind teilweise durch den vorhandenen Baumbestand nur schwer oder sehr spät zu erkennen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, dass Straßenverkehrsamt und/oder das Grünflächenamt zu beauftragen, die Beschilderung für die Fußgängerüberwege sowie die bereits bestehende Tempo 30 Zone durch Beschnitt der Bäume, bis zur notwendigen Höhe, diese besser einsehbar zu machen. Ferner wird der Magistrat gebeten, weitere Maßnahmen insbesondere an den Einmündungen in den Kreisverkehr zu prüfen, die geschwindigkeitsreduzierend wirken können. Begründung: Diese Maßnahmen sind notwendig, um die Verkehrssicherheit insbesondere für Kinder herzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 13.11.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 508/12 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2015, OF 500/12 Betreff: Ausbau des südlichen Teils des Crutzenkirchweges als Fuß- und Radweg Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der südliche Teil des Crutzenkirchweges möglichst bald als Fuß- und Radweg ausgebaut wird. Begründung: Der Ortsbeirat hatte mit OM 4232 v. 29.05.2015 den Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, ob und wann der südliche Teil des Crutzenkirchweges und die schon vorbereiteten Parkbuchten fertiggestellt werden. Mit St. 1306 v.11.09.2015 hat der Magistrat mitgeteilt, dass nach dem Bebauungsplan der südliche Teil des Crutzenkirchweges als Fuß- und Radweg ausgewiesen und keine Parkbuchten vorgesehen seien. Der südliche Teil des Crutzenkirchweges befindet sich derzeit in einem sehr schlechten Zustand. Er kann bei Regen, Schnee und Eis weder von Fußgängern noch von Radfahrern genutzt werden. Deswegen sollte der noch ausstehende Ausbau als Fuß- und Radweg so schnell wie möglich durchgeführt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 13.11.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4727 2015 Die Vorlage OF 500/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2015, OF 451/12 Betreff: Fertigstellung des Weges bzw. der Parkbuchten im Bereich "Crutzenkirchweg" bzw. "Im Klausenstück" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wann der südliche Teil des Weges bzw. die schon vorbereiteten Parkbuchten im Bereich "Crutzenkirchweg" bzw. "Im Klausenstück" fertig gestellt werden. Begründung: Während der obere (nördliche) Teil des Weges und die westlich angrenzenden Parkbuchten bereits seit längerem fertig gestellt und von den Anwohnern auch rege genutzt werden, steht die Fertigstellung des unteren (südlichen) Teils aus unbekannten Gründen noch aus. Für die Anwohner wäre es wünschenswert, einen befestigten Weg und einige zusätzliche Parkflächen zur Verfügung zu haben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 29.05.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4232 2015 Die Vorlage OF 451/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, BFF und LINKE. gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2014, OF 372/12 Betreff: Maßnahmen gegen die Überflutung des Weges Zur Bornfloßquelle Vorgang: ST 328/13 Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Hessen-Agentur dafür zu sorgen, dass der Weg "Zur Bornfloßquelle" dauerhaft vor teilweiser Überflutung geschützt wird. Begründung: Der Ortsbeirat 12 hatte sich in seiner Sitzung am 30. November 2012 schon einmal mit der Thematik befasst und sich für geeignete Maßnahmen zum Schutz der Weges "Zur Bornfloßquelle" (asphaltierter Weg zwischen Altenhöferallee und dem westlichen Ende des Bonifatiusparks) vor teilweiser Überflutung ausgesprochen. Das im Auftrag des Magistrats (ST 328 v. 22.02. 2013) durch die Hessen-Agentur veranlasste teilweise Abschälen der Grasnarbe am Nordrand des Weges hat sich als unzureichend erwiesen, weil das Gras immer wieder stark nachwächst. Um eine dauerhafte Lösung zu erreichen, wäre es sinnvoll, den Weg an der tiefsten Stelle etwas höher zu legen und zu unterrohren. Der derzeitige Zustand ist unbefriedigend. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2013, ST 328 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3455 2014 Die Vorlage OF 372/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2013, OF 246/12 Betreff: Zügige Bebauung baureifer Grundstücke im Gebiet Am Bonifatiusbrunnen Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass die baureifen, aber noch immer nicht bebauten Grundstücke im Gebiet "Am Bonifatiusbrunnen" möglichst bald bebaut werden. Begründung: Im Gebiet "Am Bonifatiusbrunnen" befinden sich einige, seit Jahren baureife Grundstücke, die in nächster Zeit bebaut werden könnten. Diese Grundstücke gehören zum Teil der Stadt Frankfurt am Main, zum Teil aber auch privaten Eigentümern. Einige dieser Grundstücke sind in einem sehr verwahrlosten Zustand. Sie werden vielfach als Müllkippe oder auch als "Hundeklo" missbraucht und beeinträchtigen das Erscheinungsbild des Wohnquartiers. Daher wäre es sehr wünschenswert, wenn die Stadt Frankfurt am Main die ihr gehörenden Grundstücke bald einer Bebauung zuführen würde. Bei den privaten Grundeigentümern sollte die Stadt darauf hinwirken, dass auch diese Grundstücke bald von den Eigentümern selbst bebaut oder an Bauinteressenten verkauft werden. Auch mit Blick auf den von vielen beklagten Wohnungsmangel in Frankfurt am Main, sollten die vorhandenen baureifen Grundstücke gerade auch in dem hervorragend erschlossenen Gebiet "Am Bonifatiusbrunnen" möglichst bald bebaut werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 24.05.2013, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2252 2013 Die Vorlage OF 246/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2013, OF 226/12 Betreff: Besserer Schneeräum- und Streudienst im Gebiet Am Bonifatiusbrunnen Der Magistrat wird gebeten, künftig für einen besseren Schneeräum- und Streudienst im Gebiet "Am Bonifatiusbrunnen" zu sorgen. Begründung: Wie schon in den letzten Wintern zu beobachten war, wurden auch in diesem Winter die Gehwege (Bürgersteige) im Bereich der öffentlichen Grünflächen im Gebiet "Am Bonifatiusbrunnen" bei Schneefall oder auch Eisregen gar nicht, verspätet oder nur unzureichend geräumt bzw. gestreut. Dies gilt insbesondere für die Gehwege, die an den Kinderspielplatz und die Grünfläche mit dem steinernen Grundriss der alten Crutzenkirche angrenzen und für den Gehweg auf der gegenüberliegenden Seite. Insbesondere den an die Grünfläche anschließenden Gehweg rechtzeitig und ordentlich zu räumen und zu streuen, ist auch deshalb wichtig, weil hier an jedem Dienstagmittag die Fahrbibliothek der Stadt Frankfurt am Main hält und ein sicherer Zugang gewährleistet sein sollte. Die einschlägigen Pflichten, die die Stadt mit der Satzung über die Straßenreinigung den Grundeigentümern u.a. auferlegt, sollten auch von der Stadt als Grundeigentümer erfüllt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 19.04.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2158 2013 Die Vorlage OF 226/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2012, OF 196/12 Betreff: Teilweise Überflutung des Weges "Zur Bornfloßquelle" verhindern Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Weg "Zur Bornfloßquelle" auch bei stärkeren Niederschlägen passierbar bleibt. Begründung: Bei stärkeren Niederschlägen, wie z. B. Anfang November dieses Jahres, steht der Weg "Zur Bornfloßquelle" (Weg vom Bonifatiusbrunnen zur Universität) in Teilbereichen regelmäßig unter Wasser. Dies gilt vor allem für den Bereich gegenüber der Schautafel (Erläuterung der Bornfloßquelle). Für Fußgänger und Radfahrer ist ein Passieren dieses Wegstückes ohne Stiefel kaum möglich. Um hier die notwendige Abhilfe zu schaffen, wäre es sinnvoll, die betroffenen Wegstücke höher zu legen oder unter den Wegstücken Abflussrohre zu verlegen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1781 2012 Die Vorlage OF 196/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2012, OF 118/12 Betreff: Gestaltung des Verkehrskreisels der Straße Zur Kalbacher Höhe Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob der Verkehrskreisel auf der Straßenkreuzung "Zur Kalbacher Höhe/Renoirallee/Am Bonifatiusbrunnen" in seinem jetzigen Ausbauzustand bestehen bleibt oder noch umgestaltet wird. Begründung: Als einziger Verkehrskreisel am Riedberg hat der Kreisel "Zur Kalbacher Höhe" ein inneres flaches Rondell, gestaltet als Rasenstück mit zwei größeren Feldsteinen. Er ist damit nicht gut erkennbar. Mit seiner Lage an einem wichtigen Straßenabschnitt wäre es wünschenswert, den Kreisel mit landschaftsgärtnerischen Eingriffen, der Bedeutung des Europaviertels entsprechend, optisch aufzuwerten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 12 am 25.05.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1233 2012 Die Vorlage OF 118/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "oder noch umgestaltet wird" durch die Worte "und zu erläutern, mit welchen Maßnahmen der Kreisel optisch wirksam gestaltet werden kann, um von den Verkehrsteilnehmern beachtet zu werden" ersetzt werden und in der Begründung das Wort "Eingriffen" durch das Wort "Maßnahmen" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2012, OF 78/12 Betreff: Säuberung und Sicherung oder Bebauung des städtischen Grundstücks zwischen "Marie-Curie-Straße", "Zur Kalbacher Höhe" und "Am Bonifatiusbrunnen" Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass das noch unbebaute Grundstück zwischen der "Marie-Curie-Straße" und den Straßen "Zur Kalbacher Höhe" und "Am Bonifatiusbrunnen" gesäubert und gegen weitere Verschmutzung gesichert oder aber möglichst bald bebaut wird. Begründung: Das oben genannte, direkt am Eingang zum Wohnquartier Riedberg gelegene Grundstück entwickelt sich immer mehr zu einem Schandfleck für den Riedberg. Inzwischen werden auf diesem Grundstück nicht nur Gartenabfälle aller Art und Bauschutt abgeladen, sondern in letzter Zeit auch Sperrmüll. Das ist ein unerträglicher Zustand. Die Stadt als Eigentümerin sollte sich umgehend um eine Säuberung und Sicherung des Grundstücks gegen künftige Müllentsorgung kümmern. Eine noch bessere Lösung wäre die baldige Bebauung. Das Grundstück würde sich auch sehr gut für eine Quartiersgarage (zur Linderung des jetzt schon beträchtlichen Parkdrucks im Bereich Bonifatiusbrunnen) eignen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 836 2012 Die Vorlage OF 78/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.04.2009, OA 882 entstanden aus Vorlage: OF 274/12 vom 08.04.2009 Betreff: Mit Schallschutzmaßnahmen die Lärmbelastungen des Stadtteils Kalbach/Riedberg durch die Autobahn A 661 reduzieren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, mit welchen Maßnahmen und mit welchen Kosten eine Lärmminderung in den an die A 661 angrenzenden Wohnbereichen des Stadtteils Kalbach/Riedberg erreicht werden kann. Dabei sind sowohl Maßnahmen für die Verbesserung der bestehenden Lärmschutzeinrichtungen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 820 Am Bonifatiusbrunnen, sowie für die erstmalige Anlage von Lärmschutzvorkehrungen an der A 661 von dem Bereich Am Bonifatiusbrunnen bis zur Talstraße vorzusehen. Begründung: Nachdem der Hessische Verkehrsminister im Jahr 2000 das Geschwindigkeitslimit von 100 km/h auf der A 661 aufgehoben hat, sind alle Bemühungen der Stadt Frankfurt, zur Lärmminderung wieder eine Geschwindigkeitsbegrenzung einzufordern, erfolglos geblieben. Die Verkehrsbelastung auf der A 661 hat sich in den vergangenen Jahren deutlich stärker als ursprünglich prognostiziert erhöht. Damit ist die Lärm- und Schadstoffbelastung kontinuierlich gestiegen. Mit dem Ausbau der Ostumgehung und dem Bau des Riederwaldtunnels in einigen Jahren ist mit einem weiteren Verkehrsanstieg auf der A 661 zu rechnen. Schon jetzt erfordert die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz verpflichtende Lärmminderungsplanung auch für den Ortsbezirk 12 weitere Maßnahmen. Sofern die Verantwortlichen in der Bundes- und Landesregierung nicht davon zu überzeugen sind, dass die Schutzmaßnahmen für die Menschen im Stadtteil Kalbach verbessert werden müssen, sollte der Magistrat eine vorbereitende Planungskonzeption ausarbeiten, um Wege zur Lärmminderung aufzuzeigen. Lärmschutz dient der Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung. Lärmschutz stellt somit eine nachhaltige Zukunftsinvestition dar, die zudem Arbeitsplätze sichert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2009, ST 1262 Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2010, ST 475 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2011, ST 598 Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2011, ST 1169 Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2012, ST 694 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 12 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 29.04.2009 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 19.05.2009, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 882 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler (= Annahme) 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.05.2009, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 882 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) 37. Sitzung der KAV am 22.06.2009, TO II, TOP 135 Beschluss: Der Vorlage OA 882 wird zugestimmt. 40. Sitzung des OBR 12 am 16.04.2010, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 46. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2010, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 12 am 06.05.2011, TO I, TOP 9 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 6020, 31. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 26.05.2009 Aktenzeichen: 61 12
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.04.2024, OF 512/12 Betreff: Stadtbahnlinie U9, Bebauungsgebiet Am Bonifatiusbrunnen, Bebauungsplan Nr. 820 Vorgang: OM 4899/23 OBR 12; ST 493/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Mit der Stellungnahme ST 493 wurde der Wunsch nach Überprüfung von Schallschutzmaßnahmen aufgrund der Anregung OM 4899 vom Magistrat nicht beachtet, da er nur Vermutungen bezüglich einer ausreichenden Beachtung des Schallschutzes im Rahmen der Erschließung des Gebiets (siehe letzter Absatz) anstellt. Daher ist, unabhängig von früheren Zuständigkeiten (Stadt oder Bund), erneut eine eingehende schalltechnische Überprüfung des heute vor Ort gegebenen Sachverhalts einzufordern. Ferner wurde inzwischen der sechsspurige Ausbau der BAB 661 in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen, was auf die Zunahme der Fahrzeugbewegungen zurückzuführen ist. Es handelt sich in diesem Fall um ein Lärmproblem mit Auswirkungen im gesundheitsgefährdenden Ausmaß für die Bevölkerung der Stadt Frankfurt am Main in diesem Bereich, das beseitigt werden muss. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. In welchem Umfang könnten die Verkehrslärmbelastungen insbesondere im östlichen Bereich des Bonifatiusviertels reduziert werden, wenn der Lärmschutzwall bis an das gegenüberliegende Brückenwiderlager verlängert würde? 2. Welche Möglichkeiten gäbe es, die Lärmschutzlücke zu schließen und trotzdem die heutige Führung des Fuß- und Radweges beizubehalten (z. B. durch die Überlappung von zwei Lärmschutzwänden)? 3. Könnte durch eine separate Lärmschutzmaßnahme (z. B. Lärmschutzwand) in der öffentlichen Grünfläche (ÖM2 gemäß Bebauungsplan Nr. 820) auf der westlichen Seite des Fuß- und Radweges eine wesentliche Reduzierung des Schalleintrags erreicht werden? Antragsteller: SPD FDP Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4899 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 493 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 458 2024 Die Vorlage OF 512/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, FDP, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2023, OF 431/12 Betreff: Fernwärme in Kalbach Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen laut Gesetzentwurf der Bundesregierung bis Mitte 2026 eine kommunale Wärmeplanung erstellen. Dazu gehört auch Frankfurt. Damit dieses Vorhaben gelingen kann, sollte die Stadt Anregungen der Ortsbeiräte mitberücksichtigen, da diese sich mit den örtlichen Gegebenheiten bestens auskennen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bei der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung zu prüfen, 1. ob die vorhandene Fernwärme im Bereich des neu errichteten Baugebietes "Berghöfe" durch den Bonitatiuspark in den Bereich des Bauabschnittes von "Heddernheim Nord" mit den Straßen u. a. "Im Klausenstück", "Crutzenkirchweg", "Am Bonitatiusbrunnen" etc. verlängert werden kann, 2. ob das auf dem Riedberg vorhandene Fernwärmenetz über die Straße "Am Bonifatiusbrunnen" und 3. über die Straße "An der Bergstraße", auf einfachen Weg - weil durch das Feld - nach Kalbach geführt werden kann und 4. ob die Wärme aus den beiden Rechenzentren im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" sowie 5. aus der angeregten Biogasanlage im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" ebenfalls in das Wärmenetz eingespeichert werden könnte (OM 2660). Begründung: Für die Bürgerinnen und Bürger in Kalbach-Riedberg ist Planungssicherheit wichtig. Sie sollten frühzeitig wissen über welche Optionen sie beim Austausch einer alten Heizungsanlage verfügen können. Außerdem wird davon ausgegangen, dass nach einer energetischen Sanierung eines Wohngebäudes der Energiebedarf sinkt. Das heißt, dass das im Ortsteil bereits existierende Fernwärmenetz schon bei gleicher Einspeiseleistung zukünftig mehr Haushalte als heute versorgen kann. Ein Anschluss weiterer Straßenzüge an das existierende Fernwärmenetz ist daher sinnvoll. Die Bekanntgabe der Ausbaupläne sollte rechtzeitig erfolgen. Auch soll so vermieden werden, dass z.B. die Immobilieneigentümer*innen zuvor bereits eine Wärmepumpe installiert haben und die notwendige Anschlussdichte für einen wirtschaftlichen Ausbau und Betrieb des Fernwärmenetzes verloren geht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 12 am 22.09.2023, TO I, TOP 18 Es besteht Einvernehmen im Ortsbeirat, über die Ziffer 5. des Tenors getrennt von der restlichen Vorlage abzustimmen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4527 2023 Die Vorlage OF 431/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der Betreff wie folgt lautet: "Fernwärme in Kalbach-Riedberg"; 2. unter Ziffer 5. des Tenors das Wort "angeregten" durch die Worte "in Prüfung befindlichen" ersetzt wird. Abstimmung: Ziffer 5. CDU, 2 GRÜNE, SPD, Volt, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) restliche Vorlage: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.02.2023, OF 354/12 Betreff: Sichere Fußgängerüberwege an der Kalbacher Höhe Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Beleuchtung der Fußgängerüberwege rund um den Kreisel "Zur Kalbacher Höhe" / "Am Bonifatiusbrunnen" / "Renoirallee" auch in der Vegetationsperiode ausreichend ist oder ob eine Verbesserung der Beleuchtung geboten ist. Begründung: An diesem Kreisel befinden sich vier Straßenlaternen, die die Fahrbahn des Kreisels beleuchten. Es gibt aber keine Straßenlaternen, die gezielt die Zebrastreifen ausleuchten, was auch von Anwohnern kritisiert wurde. Gerade wenn die dort erfreulich gut gewachsenen Bäume Laub tragen, reduziert sich die Helligkeit gerade an den Fußgängerüberwegen weiter. Evtl. sind hier zusätzliche Straßenlaternen notwendig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 12 am 24.02.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3637 2023 Die Vorlage OF 354/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Volt, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.10.2022, OF 315/12 Betreff: Sachstand Kita Sonnenwind Vorgang: OM 4509/19 OBR 12; V 122/21 OBR 12; ST 1954/21; 2475/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Wann erfolgt die Vorstellung der für Herbst 2021 angekündigten Planungen (ST 1954/12 vom 25.10.2021) und 2. wie weit ist die für Ende 2022 angekündigte Bau-und Finanzierungsvorlage erstellt (ST 1954/12 vom 25.10.2021)? Begründung: Der Ortsbeirat 12 hat in seiner Anregung zum Erhalt der Kita Sonnenwind am 29.03.2019 (OM 4509/12) den Magistrat um verschiedene Auskünfte gebeten. Mit ST 2475/12 vom 24.10.2022 kündigt der Magistrat den Neubau der Kitas auf der dafür vorgesehen Fläche "Am Bonifatiusbrunnen" an. Allerdings fehlt in der Ankündigung jegliche Angabe von Zeitfenstern - wie in der ST 1954/12 vom 25.10.2021 genannt - für Planung, Finanzierung und Vorstellung der Pläne im Ortsbeirat sowie der Öffentlichkeit. Dies ist vor dem Hintergrund der gerade im Einzug befindlichen Mehrfamilienhäuser "Berghöfe" mit ca. 330 Wohneinheiten in der Nachbarschaft des geplanten neuen Stadtortes der Kita Sonnenwind von noch größerer Wichtigkeit als 2019. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.03.2019, OM 4509 Auskunftsersuchen vom 09.07.2021, V 122 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1954 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2475 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 11.11.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 543 2022 Die Vorlage OF 315/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.06.2021, OF 62/12 Betreff: Nachfrage Kita Sonnenwind Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der Planungen bezüglich des Neubaus/Umzugs der Kita Sonnenwind auf das Grundstück Ecke Marie Curie Straße/Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen zu berichten und mitzuteilen, wann mit einer Fertigstellung der neuen Kita Sonnenwind gerechnet wird. Begründung: Ende Oktober 2019 verkündete Stadtrat Schneider und im November 2019 Stadträtin Weber, dass ein Grundstück an der Ecke Marie Curie Straße/Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen, das bereits einem Investor für den Bau von Wohnungen in Erbpacht versprochen gewesen sei, für die Stadt zurückgeholt wurde. Eine Baumasseprüfung habe ergeben, dass sich hierauf ein viergruppiger Kindergarten errichten ließe. In ca. 2,5 Jahren nach offizieller Auftragserteilung durch die Schuldezernentin könne hier eine neue Kita Sonnenwind eröffnet werden, d.h. die jetzige Kita Sonnenwind in neue Räumlichkeiten umziehen. Seit der Verkündung sind nunmehr mehr als 1,5 Jahre vergangen. Sollte die Kita plangemäß in ca. 1 Jahr umziehen, müssten inzwischen konkrete Planungen bestehen, die sowohl für den Ortsbeirat als auch für die mehr als 900 Unterzeichner*innen der Onlinepetition von Interesse sind. Auch ist natürlich wissenswert, ob der Zeitplan gehalten werden kann, da gerüchteweise die geplante Modulbauweise aufgrund der Beschaffenheit des Grundstücks nicht umgesetzt werden kann. Darüber hinaus ist der Zeitplan für das Projekt für die Planung der Kita Sonnenwind und der Grundschule von großem Interesse vor dem Hintergrund, dass das Bauprojekt Berghöfe immer mehr Formen annimmt und ein erweitertes Platzangebot für beide Einrichtungen notwendig ist und immer mehr wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 122 2021 Die Vorlage OF 62/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2021, OF 71/12 Betreff: Beseitigung der übrigen Baumaterialien sowie der mobilen Toilettenkabine am Ende des westlichen Teils des Bonifatiusparks Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den Abtransport der - nach den abgeschlossenen Kanalbauarbeiten - übrigen gebliebenen Baumaterialien sowie die mobile Toilettenkabine zu sorgen. Fotos privat Begründung: Die Kanalbauarbeiten am Ende des westlichen Teils des Bonifatiusparks in Höhe der Kreuzung der Straßen Im Klausenstück und Crutzenkirchweg sind seit mehreren Monaten abgeschlossen und der Weg in Richtung Park ist neu gepflastert. Seit dem stehen die restlichen Baumaterialien und die mobile Toilettenkabine an dieser Stelle. Unmittelbar neben diesem Lagerplatz befindet sich ein Spielplatz für Kleinkinder. Die dort lagernden restlichen Baumaterialien sowie die Toilettenkabine stellen eine Gefahrenquelle für Kinder da und beeinträchtigen das Landschaftsbild. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 71/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2020, OF 679/12 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Keine Verschlechterungen der Erreichbarkeit der Schulen in Kalbach-Riedberg durch die Linienverlaufsänderungen der Buslinien 28 und 29 Vorgang: M 93/18; OM 3392/18 OBR 12; ST 1846/18; OM 4510/19 OBR 12; ST 1392/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der M 163 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass trotz der geplanten Änderungen der Streckenführungen der Buslinien 28 und 29 ab Dezember 2021, eine Andienung aller Schulstandorte und somit auch des Gymnasiums Riedberg über die Haltestelle Annette-Kolb-Weg mit einer verkürzten Streckenführung weiter zur Haltestelle Riedberg (endgültiger Standort der IGS Kalbach-Riedberg) gewährleistet bleibt. Begründung: Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ sieht als Planungsansatz ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 einen neuen Linienweg der Buslinie 29 über Hohe Brück - Nieder-Eschbach - Berner Straße/Ben-Gurion-Ring - Kalbach - Alt-Bonames - Im Uhrig - Hilgenfeld - Eschersheim Bahnhof - Heddernheim - Nordwestzentrum vor. Die Buslinie 28 soll laut Planungsansatz über Tempelhof - Kalbach - Rathaus Kalbach - Hans-Leistikow-Straße - Uni Campus Riedberg - Riedberg - Am Bonifatiusbrunnen - Sandelmühle - Zeilweg - Nordwestzentrum über den heutigen Linienweg der Linie 29 verlängert werden. Mit der ST 1392 teilt der Magistrat zwar mit, dass es, genau wie heute, je drei Schülerfahrten der Linie 28 zu Schulbeginn und zum Schulschluss zwischen Harheim, Kalbach, Annette-Kolb-Weg und der U-Bahnstation Riedberg geben wird, allerdings finden sich weder in der Entwurfsfassung des Nahverkehrsplans noch in den dazugehörigen Anlagebänden Angaben, wie dem Rechnung getragen werden soll. Der Ortsbeirat 12 weist aufgrund der hohen Zahl an Schülerinnen und Schüler, die mit dem Bus zu den Schulen im Stadtteil Kalbach-Riedberg fahren, nochmals auf die hohe Bedeutung der direkten und schnellen Erreichbarkeit aller Schulstandorte hin. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.05.2018, M 93 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3392 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1848 Anregung an den Magistrat vom 29.03.2019, OM 4510 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1392 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung OA 642 2020 1. Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OA 642 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 679/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2020, OF 669/12 Betreff: Reparatur bzw. Ersatz von Wegweisern und einer Informationstafel im Bereich des Bonifatiusparks Vorgang: OM 2483/17 OBR 12; ST 352/18 Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die beschädigten metallenen Wegweiser "Bonifatiusbrunnen" und "Krutzenkirche" an der westlichen Verlängerung des "Prozessionsweges" bzw. nördlich der Straße "Am Bonifatiusbrunnen" repariert oder erneuert werden. Die teilweise zerstörte Tafel 10 des Geo-Pfads (südlich der Grundschule Riedberg) müsste ersetzt werden. Begründung: Die Wegweiser bzw. die Informationstafel sind offenbar leider mutwillig beschädigt bzw. zerstört worden. Sie sollten dennoch in nächster Zeit repariert bzw. ersetzt werden. Vandalismus führt bekanntlich nicht selten zu Nachahmereffekten. Dieser Antrag wurde vom OBR am 1. Dezember 2017 einstimmig beschlossen (OA 241/12). Mit ST 352 vom 19.2. 2018 hat der Magistrat mitgeteilt: "Die Reparatur von Wegweisern und Informationsschildern wird veranlasst." Auch nach drei Jahren ist das leider noch nicht geschehen und sollte nun umgehend durchgeführt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2483 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 352 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6941 2020 Die Vorlage OF 669/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2020, OF 609/12 Betreff: Entfernung/Versetzung Verkehrsschild "Ende Tempo-30-Zone" an der Straßenecke Zur Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrsschild "Ende Tempo-30-Zone" an der Straßenecke "Zur Kalbacher Höhe" - "Am Bonifatiusbrunnen" zu entfernen oder an die Kreuzung "Zur Kalbacher Höhe" - "Marie-Curie-Straße" zu versetzen. Begründung: Das Verkehrsschild führt dazu, dass viele Autofahrer mit Blick auf das Ende der Tempo-30-Zone schon im Vorfeld ab dem Kreisel "Zur Kalbacher Höhe" - "Renoirallee" ihr Tempo deutlich erhöhen, um z.B. noch die Grünphase an der Ampel "Zur Kalbacher Höhe" - "Marie-Curie-Straße" zu erreichen. Die oftmals starke Beschleunigung und die hohe Geschwindigkeit gefährden Fußgänger, die z.B. die Straße "Zur Kalbacher Höhe" aus Richtung "Am Bonifatiusbrunnen" und umgekehrt in Höhe des Lidl-Parkplatzes überqueren wollen, und machen die Ein- und Ausfahrt zum Lidl-Parkplatz oftmals zu einem Wagnis. Durch die Entfernung bzw. Versetzung des Schildes würde deutlicher festgelegt, dass die Tempo-30-Zone erst an der Kreuzung "Zur Kalbacher Höhe" - "Marie-Curie-Straße" endet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 28.08.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6446 2020 Die Vorlage OF 609/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sowohl im Betreff als auch im Antragstenor und der Begründung die singuläre Verwendung der Wörter "(Verkehrs-)Schild" durch die Verwendung des Plurals ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2020, OF 589/12 Betreff: Bikepark für den Riedberg - ein attraktives Mountainbike-Gelände schaffen Der Magistrat wird gebeten einen Bikepark auf dem Riedberg anzulegen. Dieser soll ein zusätzliches Bewegungsangebot in selbst erreichbarer Entfernung schaffen. Hierbei sollen insbesondere die folgenden Flächen auf eine Nutzbarkeit geprüft werden: - Lärmschutzwall A5: Hier könnten sich gerade aufgrund des Höhenunterschieds von bis zu acht Metern verschiedene Teile des Walls als Ausgangsbasis anbieten: (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand 04.2019, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation - Fläche nördlich des Weges "Zur Bornfloßquelle" außerhalb der öffentlichen Grünfläche ÖM 9 des Bebauungsplans B803 Ä5 (ca. 25 x 100 m, 6 m Höhenunterschied) Quelle: PlanAS-System der Stadt Frankfurt plus eigene Markierung Begründung: Die Initiative für einen solchen Bikepark stammt von Kindern aus dem Stadtteil (11 Jahre). Angesichts der zu erwartenden riesigen Zahl von Jugendlichen im Stadtteil ist es wichtig, mehrere verschiedene Angebote zu machen. Für Jugendliche gibt es nur wenige altersgerechte Freizeitmöglichkeiten. Daher ist dieser Bikepark ein zusätzliches Angebot, um Jugendlichen Sport- und Bewegungsmöglichkeiten wohnortnah anzubieten. Verglichen mit manchen anderen Outdoor-Beschäftigungen ist ein Bike-Park vergleichsweise leise. Im Rhein-Main-Gebiet existieren solche Parks zum Beispiel in Bad Vilbel-Dortelweil und -Heilsberg oder in Ginnheim (Platenstraße). Gerade für Kinder sind diese Anlagen aber noch zu weit weg, um sie selbst zu erreichen. Spezialisierte Firmen für solche Anlagen existieren, siehe z. B. https://www.bikepark-bau.de/ Da meist nur mit Lehm, Erde und ggf. anderen einfachsten Materialien gearbeitet wird, sind die Investitionen gering. Schon für einen vierstelligen Betrag sind Anlagen möglich. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.06.2020, OF 567/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6226 2020 1. Die Vorlage OF 567/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 589/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 589/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz des Tenors wie folgt lautet: "Dieser soll ein zusätzliches Bewegungsangebot in selbst erreichbarer Entfernung schaffen und die Planungen dem Ortsbeirat 12 vorstellen." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE und LINKE. gegen 6 CDU (= Ablehnung); 1 CDU, FDP und BFF (= Enthaltung)
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2020, OF 569/12 Betreff: Für Kinder und Jugendliche in Kalbach-Riedberg attraktives Mountainbike-Gelände schaffen Der Magistrat wird gebeten, als weiteres Angebot für Kinder und Jugendliche im Stadtteil die Einrichtung eines Bikeparks zu prüfen und zu berichten. Dieser soll ein zusätzliches Bewegungsangebot in selbst erreichbarer Entfernung schaffen. Hierbei sollen insbesondere die folgenden Flächen auf eine Nutzbarkeit geprüft werden: - Lärmschutzwall A5: Hier könnten sich gerade aufgrund des Höhenunterschieds von bis zu acht Metern verschiedene Teile des Walls als Ausgangsbasis anbieten: (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand 04.2019, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation - Fläche nördlich des Weges "Zur Bornfloßquelle" außerhalb der öffentlichen Grünfläche ÖM 9 des Bebauungsplans B803 Ä5 (ca. 25 x 100 m, 6 m Höhenunterschied) Quelle: PlanAS-System der Stadt Frankfurt plus eigene Markierung Begründung: Die Initiative für einen solchen Bikepark stammt von Kindern aus dem Stadtteil (11 Jahre). Angesichts der zu erwartenden riesigen Zahl von Jugendlichen im Stadtteil ist es wichtig, mehrere verschiedene Angebote zu machen. Verglichen mit manchen anderen Outdoor-Beschäftigungen ist ein Bike-Park vergleichsweise leise. Im Rhein-Main-Gebiet existieren solche Parks zum Beispiel in Bad Vilbel-Dortelweil und -Heilsberg oder in Ginnheim (Platenstraße). Gerade für Kinder sind diese Anlagen aber noch zu weit weg, um sie selbst zu erreichen. Spezialisierte Firmen für solche Anlagen existieren, siehe z. B. https://www.bikepark-bau.de/ Da meist nur mit Lehm, Erde und ggf. anderen einfachsten Materialien gearbeitet wird, sind die Investitionen gering. Schon für einen vierstelligen Betrag sind Anlagen möglich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 569/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 589/12 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2018, OF 284/12 Betreff: Heddernheim-Nord, B-Plan Nr. 537 und B-Plan Nr. 820 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten über die weitere Entwicklung der drei unbebauten Grundstücke Am Bonifatiusbrunnen Flurstück 150, 224 (Ecke Zur Kalbacher Höhe), welches nur teilweise bebaut ist im B-Plan 537 sowie Zur Kalbacher Höhe Flurstück 337/1 im B-Plan 820 (ehemals CKV) Auskunft zu geben, ob diese für eine Wohnbebauung oder andere Nutzung wie Kita vorgesehen sind. Begründung: Derzeit ist im Hinblick auf den angespannten Wohnungsmarkt mit wenig bezahlbarem Wohnraum und fehlender Wohnbauflächen sowie fehlender Flächen für u. a. Kitas jedes brach liegende Grundstück in Betracht zu ziehen. Hierzu verweisen wir auf die ST 1259 vom 19.08.2013. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 817 2018 Die Vorlage OF 284/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2018, OF 270/12 Betreff: Einrichtung einer Halteverbotszone im nördlichen Bereich der Straße Im Klausenstück Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass im nördlichen Bereich der Straße "Im Klausenstück" von der Linksabbiegung zu den Häusern Nr. 26 usw. bis zur Einmündung in den "Crutzenkirchweg" vor dem Bonifatiuspark auf der westlichen Seite eine Halteverbotszone eingerichtet wird. Begründung: Im oben beschriebenen Bereich der Straße "Im Klausenstück" wird regelmäßig auf beiden Seiten geparkt. Das führt dazu, dass der Gehweg auf der westlichen Seite durch parkende Autos so stark eingeschränkt wird, dass z.B. mit einem Kinderwagen kein Durchkommen mehr möglich ist. Stehen die Autos aber weitgehend auf der Straße und auch auf der anderen Straßenseite stehen Autos, so kommen normale PKW nur mit Mühe, Krankenwagen oder gar die Feuerwehr gar nicht mehr durch die verbleibende Gasse. Eine Halteverbotszone (und natürlich die Einhaltung des Halteverbots) auf der westlichen Straßenseite würde das Problem lösen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 16.03.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2937 2018 Die Vorlage OF 270/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 1 SPD, LINKE. und BFF gegen 3 SPD, GRÜNE und 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 241/12 Betreff: Reparatur bzw. Ersatz von Wegweisern und einer Informationstafel im Bereich des Bonifatiusparks Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die beschädigten metallenen Wegweiser "Bonifatiusbrunnen" und "Krutzenkirche" an der westlichen Verlängerung des "Prozessionsweges" bzw. nördlich der Straße "Am Bonifatiusbrunnen" repariert oder erneuert werden. Die teilweise zerstörte Tafel 10 des Geo-Pfads (südlich der Grundschule Riedberg) müsste, wie schon in der ST 1370 zugesagt, ersetzt werden. Begründung: Die Wegweiser bzw. die Informationstafel sind offenbar leider mutwillig beschädigt bzw. zerstört worden. Sie sollten dennoch in nächster Zeit repariert bzw. ersetzt werden. Vandalismus führt bekanntlich nicht selten zu Nachahmereffekten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 01.12.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2483 2017 Die Vorlage OF 241/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2015, OF 508/12 Betreff: Sicherung des Kreisverkehrs Zur Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen Ende Oktober wurde ein Kind im Kreisverkehr Zur Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen angefahren. Das Kind ist, zum Glück, nur leicht verletzt worden. In der letzten Sitzung des Ortsbeirates am 09.10.2015 wurde bereits einstimmig beschlossen, diesen Kreisel durch eine Aufpflasterung zu ertüchtigen, um die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge zu reduzieren. Die Verkehrsschilder am Kreisel sind teilweise durch den vorhandenen Baumbestand nur schwer oder sehr spät zu erkennen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, dass Straßenverkehrsamt und/oder das Grünflächenamt zu beauftragen, die Beschilderung für die Fußgängerüberwege sowie die bereits bestehende Tempo 30 Zone durch Beschnitt der Bäume, bis zur notwendigen Höhe, diese besser einsehbar zu machen. Ferner wird der Magistrat gebeten, weitere Maßnahmen insbesondere an den Einmündungen in den Kreisverkehr zu prüfen, die geschwindigkeitsreduzierend wirken können. Begründung: Diese Maßnahmen sind notwendig, um die Verkehrssicherheit insbesondere für Kinder herzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 13.11.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 508/12 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2015, OF 500/12 Betreff: Ausbau des südlichen Teils des Crutzenkirchweges als Fuß- und Radweg Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der südliche Teil des Crutzenkirchweges möglichst bald als Fuß- und Radweg ausgebaut wird. Begründung: Der Ortsbeirat hatte mit OM 4232 v. 29.05.2015 den Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, ob und wann der südliche Teil des Crutzenkirchweges und die schon vorbereiteten Parkbuchten fertiggestellt werden. Mit St. 1306 v.11.09.2015 hat der Magistrat mitgeteilt, dass nach dem Bebauungsplan der südliche Teil des Crutzenkirchweges als Fuß- und Radweg ausgewiesen und keine Parkbuchten vorgesehen seien. Der südliche Teil des Crutzenkirchweges befindet sich derzeit in einem sehr schlechten Zustand. Er kann bei Regen, Schnee und Eis weder von Fußgängern noch von Radfahrern genutzt werden. Deswegen sollte der noch ausstehende Ausbau als Fuß- und Radweg so schnell wie möglich durchgeführt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 13.11.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4727 2015 Die Vorlage OF 500/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2015, OF 451/12 Betreff: Fertigstellung des Weges bzw. der Parkbuchten im Bereich "Crutzenkirchweg" bzw. "Im Klausenstück" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wann der südliche Teil des Weges bzw. die schon vorbereiteten Parkbuchten im Bereich "Crutzenkirchweg" bzw. "Im Klausenstück" fertig gestellt werden. Begründung: Während der obere (nördliche) Teil des Weges und die westlich angrenzenden Parkbuchten bereits seit längerem fertig gestellt und von den Anwohnern auch rege genutzt werden, steht die Fertigstellung des unteren (südlichen) Teils aus unbekannten Gründen noch aus. Für die Anwohner wäre es wünschenswert, einen befestigten Weg und einige zusätzliche Parkflächen zur Verfügung zu haben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 29.05.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4232 2015 Die Vorlage OF 451/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, BFF und LINKE. gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2014, OF 372/12 Betreff: Maßnahmen gegen die Überflutung des Weges Zur Bornfloßquelle Vorgang: ST 328/13 Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Hessen-Agentur dafür zu sorgen, dass der Weg "Zur Bornfloßquelle" dauerhaft vor teilweiser Überflutung geschützt wird. Begründung: Der Ortsbeirat 12 hatte sich in seiner Sitzung am 30. November 2012 schon einmal mit der Thematik befasst und sich für geeignete Maßnahmen zum Schutz der Weges "Zur Bornfloßquelle" (asphaltierter Weg zwischen Altenhöferallee und dem westlichen Ende des Bonifatiusparks) vor teilweiser Überflutung ausgesprochen. Das im Auftrag des Magistrats (ST 328 v. 22.02. 2013) durch die Hessen-Agentur veranlasste teilweise Abschälen der Grasnarbe am Nordrand des Weges hat sich als unzureichend erwiesen, weil das Gras immer wieder stark nachwächst. Um eine dauerhafte Lösung zu erreichen, wäre es sinnvoll, den Weg an der tiefsten Stelle etwas höher zu legen und zu unterrohren. Der derzeitige Zustand ist unbefriedigend. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2013, ST 328 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3455 2014 Die Vorlage OF 372/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2013, OF 246/12 Betreff: Zügige Bebauung baureifer Grundstücke im Gebiet Am Bonifatiusbrunnen Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass die baureifen, aber noch immer nicht bebauten Grundstücke im Gebiet "Am Bonifatiusbrunnen" möglichst bald bebaut werden. Begründung: Im Gebiet "Am Bonifatiusbrunnen" befinden sich einige, seit Jahren baureife Grundstücke, die in nächster Zeit bebaut werden könnten. Diese Grundstücke gehören zum Teil der Stadt Frankfurt am Main, zum Teil aber auch privaten Eigentümern. Einige dieser Grundstücke sind in einem sehr verwahrlosten Zustand. Sie werden vielfach als Müllkippe oder auch als "Hundeklo" missbraucht und beeinträchtigen das Erscheinungsbild des Wohnquartiers. Daher wäre es sehr wünschenswert, wenn die Stadt Frankfurt am Main die ihr gehörenden Grundstücke bald einer Bebauung zuführen würde. Bei den privaten Grundeigentümern sollte die Stadt darauf hinwirken, dass auch diese Grundstücke bald von den Eigentümern selbst bebaut oder an Bauinteressenten verkauft werden. Auch mit Blick auf den von vielen beklagten Wohnungsmangel in Frankfurt am Main, sollten die vorhandenen baureifen Grundstücke gerade auch in dem hervorragend erschlossenen Gebiet "Am Bonifatiusbrunnen" möglichst bald bebaut werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 24.05.2013, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2252 2013 Die Vorlage OF 246/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2013, OF 226/12 Betreff: Besserer Schneeräum- und Streudienst im Gebiet Am Bonifatiusbrunnen Der Magistrat wird gebeten, künftig für einen besseren Schneeräum- und Streudienst im Gebiet "Am Bonifatiusbrunnen" zu sorgen. Begründung: Wie schon in den letzten Wintern zu beobachten war, wurden auch in diesem Winter die Gehwege (Bürgersteige) im Bereich der öffentlichen Grünflächen im Gebiet "Am Bonifatiusbrunnen" bei Schneefall oder auch Eisregen gar nicht, verspätet oder nur unzureichend geräumt bzw. gestreut. Dies gilt insbesondere für die Gehwege, die an den Kinderspielplatz und die Grünfläche mit dem steinernen Grundriss der alten Crutzenkirche angrenzen und für den Gehweg auf der gegenüberliegenden Seite. Insbesondere den an die Grünfläche anschließenden Gehweg rechtzeitig und ordentlich zu räumen und zu streuen, ist auch deshalb wichtig, weil hier an jedem Dienstagmittag die Fahrbibliothek der Stadt Frankfurt am Main hält und ein sicherer Zugang gewährleistet sein sollte. Die einschlägigen Pflichten, die die Stadt mit der Satzung über die Straßenreinigung den Grundeigentümern u.a. auferlegt, sollten auch von der Stadt als Grundeigentümer erfüllt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 19.04.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2158 2013 Die Vorlage OF 226/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2012, OF 196/12 Betreff: Teilweise Überflutung des Weges "Zur Bornfloßquelle" verhindern Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Weg "Zur Bornfloßquelle" auch bei stärkeren Niederschlägen passierbar bleibt. Begründung: Bei stärkeren Niederschlägen, wie z. B. Anfang November dieses Jahres, steht der Weg "Zur Bornfloßquelle" (Weg vom Bonifatiusbrunnen zur Universität) in Teilbereichen regelmäßig unter Wasser. Dies gilt vor allem für den Bereich gegenüber der Schautafel (Erläuterung der Bornfloßquelle). Für Fußgänger und Radfahrer ist ein Passieren dieses Wegstückes ohne Stiefel kaum möglich. Um hier die notwendige Abhilfe zu schaffen, wäre es sinnvoll, die betroffenen Wegstücke höher zu legen oder unter den Wegstücken Abflussrohre zu verlegen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1781 2012 Die Vorlage OF 196/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2012, OF 118/12 Betreff: Gestaltung des Verkehrskreisels der Straße Zur Kalbacher Höhe Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob der Verkehrskreisel auf der Straßenkreuzung "Zur Kalbacher Höhe/Renoirallee/Am Bonifatiusbrunnen" in seinem jetzigen Ausbauzustand bestehen bleibt oder noch umgestaltet wird. Begründung: Als einziger Verkehrskreisel am Riedberg hat der Kreisel "Zur Kalbacher Höhe" ein inneres flaches Rondell, gestaltet als Rasenstück mit zwei größeren Feldsteinen. Er ist damit nicht gut erkennbar. Mit seiner Lage an einem wichtigen Straßenabschnitt wäre es wünschenswert, den Kreisel mit landschaftsgärtnerischen Eingriffen, der Bedeutung des Europaviertels entsprechend, optisch aufzuwerten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 12 am 25.05.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1233 2012 Die Vorlage OF 118/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "oder noch umgestaltet wird" durch die Worte "und zu erläutern, mit welchen Maßnahmen der Kreisel optisch wirksam gestaltet werden kann, um von den Verkehrsteilnehmern beachtet zu werden" ersetzt werden und in der Begründung das Wort "Eingriffen" durch das Wort "Maßnahmen" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2012, OF 78/12 Betreff: Säuberung und Sicherung oder Bebauung des städtischen Grundstücks zwischen "Marie-Curie-Straße", "Zur Kalbacher Höhe" und "Am Bonifatiusbrunnen" Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass das noch unbebaute Grundstück zwischen der "Marie-Curie-Straße" und den Straßen "Zur Kalbacher Höhe" und "Am Bonifatiusbrunnen" gesäubert und gegen weitere Verschmutzung gesichert oder aber möglichst bald bebaut wird. Begründung: Das oben genannte, direkt am Eingang zum Wohnquartier Riedberg gelegene Grundstück entwickelt sich immer mehr zu einem Schandfleck für den Riedberg. Inzwischen werden auf diesem Grundstück nicht nur Gartenabfälle aller Art und Bauschutt abgeladen, sondern in letzter Zeit auch Sperrmüll. Das ist ein unerträglicher Zustand. Die Stadt als Eigentümerin sollte sich umgehend um eine Säuberung und Sicherung des Grundstücks gegen künftige Müllentsorgung kümmern. Eine noch bessere Lösung wäre die baldige Bebauung. Das Grundstück würde sich auch sehr gut für eine Quartiersgarage (zur Linderung des jetzt schon beträchtlichen Parkdrucks im Bereich Bonifatiusbrunnen) eignen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 836 2012 Die Vorlage OF 78/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.04.2009, OA 882 entstanden aus Vorlage: OF 274/12 vom 08.04.2009 Betreff: Mit Schallschutzmaßnahmen die Lärmbelastungen des Stadtteils Kalbach/Riedberg durch die Autobahn A 661 reduzieren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, mit welchen Maßnahmen und mit welchen Kosten eine Lärmminderung in den an die A 661 angrenzenden Wohnbereichen des Stadtteils Kalbach/Riedberg erreicht werden kann. Dabei sind sowohl Maßnahmen für die Verbesserung der bestehenden Lärmschutzeinrichtungen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 820 Am Bonifatiusbrunnen, sowie für die erstmalige Anlage von Lärmschutzvorkehrungen an der A 661 von dem Bereich Am Bonifatiusbrunnen bis zur Talstraße vorzusehen. Begründung: Nachdem der Hessische Verkehrsminister im Jahr 2000 das Geschwindigkeitslimit von 100 km/h auf der A 661 aufgehoben hat, sind alle Bemühungen der Stadt Frankfurt, zur Lärmminderung wieder eine Geschwindigkeitsbegrenzung einzufordern, erfolglos geblieben. Die Verkehrsbelastung auf der A 661 hat sich in den vergangenen Jahren deutlich stärker als ursprünglich prognostiziert erhöht. Damit ist die Lärm- und Schadstoffbelastung kontinuierlich gestiegen. Mit dem Ausbau der Ostumgehung und dem Bau des Riederwaldtunnels in einigen Jahren ist mit einem weiteren Verkehrsanstieg auf der A 661 zu rechnen. Schon jetzt erfordert die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz verpflichtende Lärmminderungsplanung auch für den Ortsbezirk 12 weitere Maßnahmen. Sofern die Verantwortlichen in der Bundes- und Landesregierung nicht davon zu überzeugen sind, dass die Schutzmaßnahmen für die Menschen im Stadtteil Kalbach verbessert werden müssen, sollte der Magistrat eine vorbereitende Planungskonzeption ausarbeiten, um Wege zur Lärmminderung aufzuzeigen. Lärmschutz dient der Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung. Lärmschutz stellt somit eine nachhaltige Zukunftsinvestition dar, die zudem Arbeitsplätze sichert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2009, ST 1262 Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2010, ST 475 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2011, ST 598 Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2011, ST 1169 Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2012, ST 694 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 12 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 29.04.2009 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 19.05.2009, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 882 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler (= Annahme) 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.05.2009, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 882 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) 37. Sitzung der KAV am 22.06.2009, TO II, TOP 135 Beschluss: Der Vorlage OA 882 wird zugestimmt. 40. Sitzung des OBR 12 am 16.04.2010, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 46. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2010, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 12 am 06.05.2011, TO I, TOP 9 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 6020, 31. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 26.05.2009 Aktenzeichen: 61 12
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