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Einrichtung einer Halteverbotszone im nördlichen Bereich der Straße Im Klausenstück

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 24.02.2018, OF 270/12 Betreff: Einrichtung einer Halteverbotszone im nördlichen Bereich der Straße Im Klausenstück Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass im nördlichen Bereich der Straße "Im Klausenstück" von der Linksabbiegung zu den Häusern Nr. 26 usw. bis zur Einmündung in den "Crutzenkirchweg" vor dem Bonifatiuspark auf der westlichen Seite eine Halteverbotszone eingerichtet wird.

Begründung:

Im oben beschriebenen Bereich der Straße "Im Klausenstück" wird regelmäßig auf beiden Seiten geparkt. Das führt dazu, dass der Gehweg auf der westlichen Seite durch parkende Autos so stark eingeschränkt wird, dass z.B. mit einem Kinderwagen kein Durchkommen mehr möglich ist. Stehen die Autos aber weitgehend auf der Straße und auch auf der anderen Straßenseite stehen Autos, so kommen normale PKW nur mit Mühe, Krankenwagen oder gar die Feuerwehr gar nicht mehr durch die verbleibende Gasse. Eine Halteverbotszone (und natürlich die Einhaltung des Halteverbots) auf der westlichen Straßenseite würde das Problem lösen.Beratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsergebnisse:

20. Sitzung des OBR 12 am 16.03.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2937 2018 Die Vorlage OF 270/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 1 SPD, LINKE. und BFF gegen 3 SPD, GRÜNE und 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)