Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2025, OF 1277/6 Betreff: Nied: Aufstellung einer Sitzbank im Bereich der Kreuzung Birminghamstraße/Mumm-von-Schwarzenstein-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung Birminghamstraße / Mumm-von-Schwarzenstein-Straße eine Sitzbank aufzustellen. Begründung: Bewohner der Altenwohnanlage in der Birminghamstraße haben den Wunsch geäußert, entlang ihres Weges zur Straßenbahnhaltestelle in der Mainzer Landstraße eine Sitzgelegenheit zu erhalten. Die genannte Kreuzung liegt etwa auf halber Strecke und eignet sich daher besonders gut für eine Sitzbank, die älteren Menschen eine Möglichkeit zur kurzen Rast bietet. Dies würde die Mobilität und Selbstständigkeit der Seniorinnen und Senioren unterstützen und zur Aufenthaltsqualität im Stadtteil beitragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1698/1 Betreff: Platz der Republik aufwerten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine Planung zur Aufwertung des Platzes der Republik zu erarbeiten, sodass dieser Platz seinem Namen wieder gerecht wird. Im Rahmen dieser Planung sollen insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden: 1. Die geplante Umgestaltung der Straßenbahnhaltestelle im Rahmen des viergleisigen Ausbaus der Haltestelle am Hauptbahnhof, 2. Maßnahmen zur Entsiegelung und Begrünung des Platzes, 3. die Aufstellung einer Informationstafel oder Stele zur Geschichte und Bedeutung des Namens "Platz der Republik". Der Entwurf dieser Planung ist dem Ortsbeirat zur Beratung und Stellungnahme vorzulegen. Begründung: "Platz der Republik" klingt bedeutungsschwer, doch aktuell verfügt dieser Platz weder über eine attraktive Gestaltung, noch erinnert irgendetwas an diesem Platz daran, was man mit dessen Namen in Verbindung bringen könnte. Daher soll dieser Platz wieder eine würdige Gestaltung erhalten. Gerade in der heutigen Zeit ist es wichtig, die Demokratie zu stärken und dessen Symbole angemessen sichtbar zu machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1695/1 Betreff: Fester Blitzer Mainzer Landstraße/Platz der Republik Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Platz der Republik aus der nördlichen Mainzer Landstraße kommend in südlicher Fahrtrichtung einen festen, kombinierten Rotlicht-Geschwindigkeitsblitzer aufzustellen. Begründung: An dieser Stelle wird die erlaubte Geschwindigkeit häufig deutlich übertreten und ebenso bei Rot über die Ampel gefahren, was bereits zu schweren Unfällen geführt hat. Ein Raser, der erst Anfang Juli kurz nach dieser Kreuzung auf Höhe Ludwigstraße zwei E-Scooter-Fahrer totgefahren hat und bereits davor durch seine schnelle Fahrweise aufgefallen war, hätte nach dem Auslösen eines Blitzers seine Geschwindigkeit wahrscheinlich reduziert, sodass es womöglich nicht zu einem solch schweren Unfall gekommen wäre. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1696/1 Betreff: Markierungsknöpfe Mainzer Landstraße anbringen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entlang der weißen Fahrbahnbegrenzungsmarkierung neben der ebenerdig verlaufenden Gleisanlage entlang der Mainzer Landstraße auf dem Abschnitt zwischen Platz der Republik und Krifteler Straße für beide Fahrtrichtungen überfahrbare Markierungsknöpfe mit weißem Reflektor anbringen zu lassen. Begründung: Bei in der Mitte der Fahrbahn verlaufenden Straßenbahngleisen kann es zu gefährlichen Situationen kommen, insbesondere wenn Autofahrer unbeabsichtigt in den Gleisbereich einfahren, beim Linksabbiegen/Wenden die Gleise unzulässig überquert werden, Fußgänger oder Radfahrer schlecht zwischen Fahrbahn und Gleisbereich unterscheiden können, es bei Dunkelheit oder Regen zu schlechter Sicht kommt. In solchen Fällen können überfahrbare Reflektoren / Markierungsknöpfe die seitliche Abgrenzung des Gleisbereichs visuell und haptisch durch Lichtreflexion und leichte Vibration beim Überfahren unterstützen und die Aufmerksamkeit erhöhen, insbesondere bei Dunkelheit oder schlechter Witterung, indem sie das Überfahren erschweren oder bewusst machen, ohne den Straßenbahnverkehr zu behindern. Entlang dieses Abschnitts der Mainzer Landstraße ist es bereits mehrfach zu Unfällen gekommen. Daher kann diese Maßnahme einen wichtigen Beitrag leisten, um Unfälle möglichst zu vermeiden und besser auf die Gefahrensituation hin zu sensibilisieren. Quelle: Ultra Reflex GmbH Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1698/1 Betreff: Platz der Republik aufwerten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine Planung zur Aufwertung des Platzes der Republik zu erarbeiten, sodass dieser Platz seinem Namen wieder gerecht wird. Im Rahmen dieser Planung sollen insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden: 1. Die geplante Umgestaltung der Straßenbahnhaltestelle im Rahmen des viergleisigen Ausbaus der Haltestelle am Hauptbahnhof, 2. Maßnahmen zur Entsiegelung und Begrünung des Platzes, 3. die Aufstellung einer Informationstafel oder Stele zur Geschichte und Bedeutung des Namens "Platz der Republik". Der Entwurf dieser Planung ist dem Ortsbeirat zur Beratung und Stellungnahme vorzulegen. Begründung: "Platz der Republik" klingt bedeutungsschwer, doch aktuell verfügt dieser Platz weder über eine attraktive Gestaltung, noch erinnert irgendetwas an diesem Platz daran, was man mit dessen Namen in Verbindung bringen könnte. Daher soll dieser Platz wieder eine würdige Gestaltung erhalten. Gerade in der heutigen Zeit ist es wichtig, die Demokratie zu stärken und dessen Symbole angemessen sichtbar zu machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1696/1 Betreff: Markierungsknöpfe Mainzer Landstraße anbringen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entlang der weißen Fahrbahnbegrenzungsmarkierung neben der ebenerdig verlaufenden Gleisanlage entlang der Mainzer Landstraße auf dem Abschnitt zwischen Platz der Republik und Krifteler Straße für beide Fahrtrichtungen überfahrbare Markierungsknöpfe mit weißem Reflektor anbringen zu lassen. Begründung: Bei in der Mitte der Fahrbahn verlaufenden Straßenbahngleisen kann es zu gefährlichen Situationen kommen, insbesondere wenn Autofahrer unbeabsichtigt in den Gleisbereich einfahren, beim Linksabbiegen/Wenden die Gleise unzulässig überquert werden, Fußgänger oder Radfahrer schlecht zwischen Fahrbahn und Gleisbereich unterscheiden können, es bei Dunkelheit oder Regen zu schlechter Sicht kommt. In solchen Fällen können überfahrbare Reflektoren / Markierungsknöpfe die seitliche Abgrenzung des Gleisbereichs visuell und haptisch durch Lichtreflexion und leichte Vibration beim Überfahren unterstützen und die Aufmerksamkeit erhöhen, insbesondere bei Dunkelheit oder schlechter Witterung, indem sie das Überfahren erschweren oder bewusst machen, ohne den Straßenbahnverkehr zu behindern. Entlang dieses Abschnitts der Mainzer Landstraße ist es bereits mehrfach zu Unfällen gekommen. Daher kann diese Maßnahme einen wichtigen Beitrag leisten, um Unfälle möglichst zu vermeiden und besser auf die Gefahrensituation hin zu sensibilisieren. Quelle: Ultra Reflex GmbH Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1695/1 Betreff: Fester Blitzer Mainzer Landstraße/Platz der Republik Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Platz der Republik aus der nördlichen Mainzer Landstraße kommend in südlicher Fahrtrichtung einen festen, kombinierten Rotlicht-Geschwindigkeitsblitzer aufzustellen. Begründung: An dieser Stelle wird die erlaubte Geschwindigkeit häufig deutlich übertreten und ebenso bei Rot über die Ampel gefahren, was bereits zu schweren Unfällen geführt hat. Ein Raser, der erst Anfang Juli kurz nach dieser Kreuzung auf Höhe Ludwigstraße zwei E-Scooter-Fahrer totgefahren hat und bereits davor durch seine schnelle Fahrweise aufgefallen war, hätte nach dem Auslösen eines Blitzers seine Geschwindigkeit wahrscheinlich reduziert, sodass es womöglich nicht zu einem solch schweren Unfall gekommen wäre. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2025, OF 1697/1 Betreff: Tempo 30 bei Baustelle auf Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge gemäß§ 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: - die Baustelleneinrichtung bei der Baustelle Mainzer Landstraße 137 auf seine Zulässigkeit und die Umsetzung vor Ort im Hinblick auf die verbleibende Gehwegbreite überprüfen zu lassen und - entlang der Baustelle auf der Mainzer Landstraße folgerichtig die Höchstgeschwindigkeit stadteinwärts mindestens auf Tempo 30 beschildern zu lassen. Begründung: Seit Monaten wird der Gehweg auf der Mainzer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 137 aufgrund einer immer weiter expandierenden Baustelle weiter eingeengt. Mehrere Beschwerden haben es nicht vermocht, dass eine ausreichende Gehwegbreite dauerhaft vorgehalten wird. Direkt nebenan brausen die Fahrzeuge mit Tempo 50 an den Fußgehenden vorbei. Weder zu den Gehwegnutzenden noch zu Radfahrenden können die Mindestabstände eingehalten werden. Mit einem Kinderwagen oder Rollstuhl besteht kein Durchkommen. Fußgehende müssen bei Entgegenkommenden auf die Straße treten. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2025, OF 1694/1 Betreff: Mehr Sicherheit auf der Mainzer Landstraße stadtauswärts zwischen Platz der Republik und Güterplatz Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Mainzer Landstraße stadtauswärts zwischen Platz der Republik und Güterplatz aufgrund zahlreicher Gefahrensituationen und des tödlichen Unfalls am 6. Juli 2025 geeignete Maßnahmen zur signifikanten Erhöhung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu ergreifen. Begründung: Viele Autofahrende fahren mit deutlich zu hoher Geschwindigkeit über den Platz der Republik in Richtung Westen. Sodann müssen sie von zwei Fahrspuren auf eine Spur einfädeln und dabei noch den lediglich gestrichelt markierten Radschutzstreifen beachten. Zudem befindet sich mit der Straßenbahn ein weiterer Verkehrsteilnehmer in der Fläche. Am Güterplatz erfolgt das Aussteigen aus der Straßenbahn direkt auf die Fahrbahn, womit sich auch noch Fußgehende auf der Straße befinden. Ab dem Platz der Republik wandelt sich die zweispurige "Schnellstraße" damit in einen vielfältigen Hindernisparcours für alle Verkehrsteilnehmenden mit einer besonderen Gefahr für Radfahrende und E-Scooter-Fahrende. Nicht zuletzt nach dem tragischen tödlichen Unfall am 6. Juli 2025 sollte dieser Bereich erheblich sicherer für alle werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2025, OF 1694/1 Betreff: Mehr Sicherheit auf der Mainzer Landstraße stadtauswärts zwischen Platz der Republik und Güterplatz Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Mainzer Landstraße stadtauswärts zwischen Platz der Republik und Güterplatz aufgrund zahlreicher Gefahrensituationen und des tödlichen Unfalls am 6. Juli 2025 geeignete Maßnahmen zur signifikanten Erhöhung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu ergreifen. Begründung: Viele Autofahrende fahren mit deutlich zu hoher Geschwindigkeit über den Platz der Republik in Richtung Westen. Sodann müssen sie von zwei Fahrspuren auf eine Spur einfädeln und dabei noch den lediglich gestrichelt markierten Radschutzstreifen beachten. Zudem befindet sich mit der Straßenbahn ein weiterer Verkehrsteilnehmer in der Fläche. Am Güterplatz erfolgt das Aussteigen aus der Straßenbahn direkt auf die Fahrbahn, womit sich auch noch Fußgehende auf der Straße befinden. Ab dem Platz der Republik wandelt sich die zweispurige "Schnellstraße" damit in einen vielfältigen Hindernisparcours für alle Verkehrsteilnehmenden mit einer besonderen Gefahr für Radfahrende und E-Scooter-Fahrende. Nicht zuletzt nach dem tragischen tödlichen Unfall am 6. Juli 2025 sollte dieser Bereich erheblich sicherer für alle werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2025, OF 1677/1 Betreff: Absperrungen bei Events regelmäßig kontrollieren lassen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei Events auf städtischen Flächen, insbesondere auch während des Opernplatzfestes auf dem Opernplatz, regelmäßig die Absperrungen auf ihre Verkehrssicherheit kontrollieren zu lassen als auch an Engstellen im Straßenraum die Fahrgeschwindigkeit reduzieren zu lassen. Begründung: Während des Opernplatzfestes vom 25.06. bis 04.07.2025 war der Radweg entlang der Mainzer Landstraße in Richtung Norden von Pollern und Absperrungen zugestellt. Gleichzeitig war die Fahrgeschwindigkeit auf der Straße trotz Engstelle nicht reduziert. Dies ergab eine erhebliche Gefahrensituation. Radfahrende mussten in dieser unübersichtlichen Situation anhalten und auf die Straße ausweichen. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2025, OF 1701/1 Betreff: Stromanschluss für den Gustavsburgplatz schaffen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, am Gustavsburgplatz einen öffentlich nutzbaren Stromanschluss zu installieren, der von Initiativen, Vereinen und anderen Veranstaltern genutzt werden kann. Die Verwaltung des Schlüssels soll - wie bereits bei der Schranke - der Internationale Bund übernehmen. Der Anschluss könnte im oder am bestehenden Kasten an der Mainzer Landstraße realisiert werden. Begründung: Der Gustavsburgplatz ist zu einem beliebten Treffpunkt im Gallus geworden, besonders für neu hinzugezogene Bewohnerinnen und Bewohner. Ein Stromanschluss würde stadtteilbezogene Veranstaltungen erheblich erleichtern, ob Filmvorführungen, Beleuchtungen oder andere Angebote. So kann das Gemeinschaftsleben im Stadtteil gestärkt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2025, OF 1697/1 Betreff: Tempo 30 bei Baustelle auf Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge gemäß§ 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: - die Baustelleneinrichtung bei der Baustelle Mainzer Landstraße 137 auf seine Zulässigkeit und die Umsetzung vor Ort im Hinblick auf die verbleibende Gehwegbreite überprüfen zu lassen und - entlang der Baustelle auf der Mainzer Landstraße folgerichtig die Höchstgeschwindigkeit stadteinwärts mindestens auf Tempo 30 beschildern zu lassen. Begründung: Seit Monaten wird der Gehweg auf der Mainzer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 137 aufgrund einer immer weiter expandierenden Baustelle weiter eingeengt. Mehrere Beschwerden haben es nicht vermocht, dass eine ausreichende Gehwegbreite dauerhaft vorgehalten wird. Direkt nebenan brausen die Fahrzeuge mit Tempo 50 an den Fußgehenden vorbei. Weder zu den Gehwegnutzenden noch zu Radfahrenden können die Mindestabstände eingehalten werden. Mit einem Kinderwagen oder Rollstuhl besteht kein Durchkommen. Fußgehende müssen bei Entgegenkommenden auf die Straße treten. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2025, OF 1231/6 Betreff: Nied: Nieder Tor und Mainzer Landstraße - Gibt es schon Aktivität und ein Update zu den Planungen? Vorgang: OM 5952/20 OBR 6; V 410/22 OBR 6; ST 2331/22; OM 3521/23 OBR 6; ST 820/23; OM 3841/23 OBR 6; ST 1351/23; ST 1663/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, den derzeitigen Planungsstand zum Nieder Tor und der Weiterentwicklung der Mainzer Landstraße zwischen Nieder Tor und Birminghamstraße vorzustellen. Falls möglich, sollten hierzu auch schon Zeithorizonte genannt werden, u.a. auch, ob und ggf. wann eine Bürgerbeteiligung hierzu geplant ist. Falls es noch keine Neuigkeiten im Vergleich zu den Stellungnahmen ST 2331/2022, ST 820/2023, ST 1351/2023 oder 1663/2023 gibt, möge dem Ortsbeirat mitgeteilt werden, warum es bei den Planungen nicht weitergeht und wann mit einer Wiederaufnahme gerechnet wird. Begründung: In seinen Stellungnahmen aus den Jahren 2022/23 berichtete der Magistrat, dass die ursprünglich mehr als 10 Jahre währenden Planungen gestoppt und "ad acta" gelegt worden seien, weil die Stadt zur Einsicht gelangt ist, dass der genannte Bereich nicht nur funktional überarbeitet werden muss, sondern auch einer gestalterischen Aufwertung bedarf. Da es seit 2 Jahren keine neuen Informationen hierzu gab, sollte der Magistrat den Ortsbeirat nun über den aktuellen Stand der Planungen informieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.05.2020, OM 5952 Auskunftsersuchen vom 24.05.2022, V 410 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2331 Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3521 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 820 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3841 Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1351 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1663 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7101 2025 Die Vorlage OF 1231/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1633/1 Betreff: Einen weiteren Bahnhof für das Gallus II Vorgang: OA 430/07 OBR 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat den aktuellen Stand mitzuteilen und die bereits beschlossene Maßnahme zeitnah umzusetzen. Sollte bisher keine Machbarkeitsstudie erstellt worden sein, ist zeitnah damit zu beginnen. Zu prüfen wäre ebenfalls eine Variante mit Umstiegspunkt in der Nähe "Am Römerhof" zur geplanten U5. Begründung: Diese Maßnahme wurde bereits 2007 beschlossen, ohne dass bisher eine Umsetzung erfolgte oder ein konkretes Datum, bis wann diese Maßnahme realisiert werden soll, kommuniziert wurde. Seitdem wurden nicht nur zahlreiche neue Wohngebäude, sondern ganze Wohnviertel errichtet, ohne dass die Infrastruktur wesentlich mitgewachsen ist. Insbesondere die Straßenbahn in der Mainzer Landstraße ist zu Stoßzeiten am Limit. Auch der Frankfurter Hauptbahnhof ist hoch ausgelastet. Ein vorgelagerter Halt könnte Umsteiger frühzeitig abfangen und auf andere Verkehrsträger umleiten. In Zeiten der Mobilitätswende könnten dezentrale Halte wie im Gallus die Abhängigkeit vom motorisierten Individualverkehr mindern und den Umstieg auf den ÖPNV erleichtern. Durch Bündelung mit Straßenbahn bzw. U-Bahn und Buslinien könnte eine attraktive Umsteigemöglichkeit als intermodaler Knoten entstehen. Das Gallus/Rebstock-Gebiet ist bisher schwächer angebunden als Nordend, Bornheim oder Sachsenhausen. Ein Haltepunkt würde zur Mobilitätsgerechtigkeit beitragen und die Qualität des Angebotes erheblich steigern, womit mehr Fahrgäste für den ÖPNV gewonnen werden könnten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.06.2025, OF 1644/1 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.06.2007, OA 430 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1633/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1217 2025 1. Die Vorlage OF 1633/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1644/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD und Die Partei (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1629/1 Betreff: Den Frankfurter Weg konstruktiv weiterentwickeln: Für ein Hilfszentrum für Crack-Abhängige im Umfeld der bestehenden Hilfseinrichtungen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Frankfurter Weg konstruktiv und mit wissenschaftlichen Erkenntnissen weiterzuentwickeln. Das Projekt eines Suchthilfezentrums für Crack-Abhängige soll weiterverfolgt werden und in unmittelbarer Nähe zu den bestehenden Hilfseinrichtungen umgesetzt werden. Für die Finanzierung soll das Land angefragt werden. Begründung: Der Frankfurter Weg war bisher sehr erfolgreich. Die Anzahl der Drogentoten ging massiv zurück, und die drogenkranken Menschen halten sich weitestgehend in zwei Straßenzügen in der Niddastraße und Moselstraße auf. Benutzte Spritzen in Sandkästen von Spielplätzen, wie in anderen Städten durchaus üblich, gibt es in Frankfurt nicht. Das Problem mit der Suchtkrankheit ist Dank professioneller Einrichtungen auf eine kleine Fläche in Frankfurt konzentriert. Eine Verteilung der Hilfseinrichtungen mit der Folge längerer Wege und dem verstärkten Aufenthalt von Drogenkranken in der Öffentlichkeit in Straßen und im ÖPNV ist nicht im Sinne aller Betroffenen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1629/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7153 2025 Die Vorlage OF 1629/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1636/1 Betreff: Wintertaugliche Außengastronomie entlang der Mainzer Landstraße ermöglichen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen, wie eine winterfeste Außengastronomie im Gallus entlang der Mainzer Landstraße ermöglicht werden kann und bei positivem Ergebnis entsprechend umzusetzen, z.B. durch eine entsprechende Konzession. Begründung: Mehrere Gastronomiebetriebe entlang der Mainzer Landstraße berichten, dass sie seitens der Bauaufsicht aufgefordert wurden, ihre wintertauglichen Außenbereiche zurückzubauen, z.B. Mainzer Landstraße 373 oder 434. Teilweise handelt es sich um Pergolen mit transparenten Seitenverkleidungen aus Kunststoff, um den Aufenthalt auch bei kälteren Temperaturen zu ermöglichen. Dabei handelt es sich nicht um feste Außenwände. Diese Maßnahmen wurden den Gastronomen zur Abmilderung der Corona-Folgen gewährt. Hierfür wurden enorme Anschaffungen aufgewendet, welche noch nicht abbezahlt sind. Der Rückbau würde zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. Teilweise müssten bis zu fünf Mitarbeiter entlassen werden. Buchungen bis Februar 2026 müssten storniert werden. Dies hätte auch für eine Messestadt wie Frankfurt negative wirtschaftliche Folgen. Daher soll eine einvernehmliche Lösung mit den Gastronomen gefunden werden, um die wintertaugliche Außengastronomie erhalten zu können. Diese sind nicht nur eine Bereicherung für Anwohner, sondern generieren ebenso Steuereinnahmen für die Stadt, die dringend benötigt werden. Im Rahmen einer Konzession könnten beide Seiten, sowohl Stadt als auch Gastronomie, davon profitieren. Die Gastronomiebranche hat sich bis heute nicht vollständig von der Pandemie erholt und ist weiterhin auf Unterstützung angewiesen. Insbesondere die hohen Preissteigerungen treffen die Branche zusätzlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 1636/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen CDU und 1 FDP (= Annahme); 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2025, OF 1628/1 Betreff: Kühlcontainer mit Generatoren in der Poststraße - Lärmbelastung reduzieren Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Gespräch mit der Deutsch Bahn zu suchen, um die Situation in der Poststraße zu verbessern. Konkret soll eine Lösung bezüglich der Lärmbelastung durch Generatoren, die sich auf Bahngelände befinden, gefunden werden. Der Lärm muss durch geeignete Maßnahmen reduziert werden. Begründung: Seit einem Jahr stehen in der Poststraße Kühlcontainer mit Generatoren. Diese sind auch bei geschlossenem Fenster hörbar und stellen durch ihr monotones Brummen eine nicht unerhebliche dauerhafte Lärmbelästigung dar. Die Generatoren laufen 24h, d.h. auch nachts. Laut Informationen der Stadt wurden die Generatoren "vorübergehend" aufgestellt. Ein Jahr ist aber eine lange "vorübergehende" Maßnahmen, insbesondere, wenn Bewohner im Sommer kaum ihre Fenster öffnen können. Deshalb muss schnell eine Lösung gefunden werden, wie der Lärm reduziert werden kann, so dass die Sommermonate für die Bewohner erträglich werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7071 2025 Die Vorlage OF 1628/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2025, OF 1628/1 Betreff: Kühlcontainer mit Generatoren in der Poststraße - Lärmbelastung reduzieren Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Gespräch mit der Deutsch Bahn zu suchen, um die Situation in der Poststraße zu verbessern. Konkret soll eine Lösung bezüglich der Lärmbelastung durch Generatoren, die sich auf Bahngelände befinden, gefunden werden. Der Lärm muss durch geeignete Maßnahmen reduziert werden. Begründung: Seit einem Jahr stehen in der Poststraße Kühlcontainer mit Generatoren. Diese sind auch bei geschlossenem Fenster hörbar und stellen durch ihr monotones Brummen eine nicht unerhebliche dauerhafte Lärmbelästigung dar. Die Generatoren laufen 24h, d.h. auch nachts. Laut Informationen der Stadt wurden die Generatoren "vorübergehend" aufgestellt. Ein Jahr ist aber eine lange "vorübergehende" Maßnahmen, insbesondere, wenn Bewohner im Sommer kaum ihre Fenster öffnen können. Deshalb muss schnell eine Lösung gefunden werden, wie der Lärm reduziert werden kann, so dass die Sommermonate für die Bewohner erträglich werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2025, OF 1631/1 Betreff: Sonntags frei für zu Fuß Gehende: Gehwege in Sondershausenstraße und Herxheimer Straße sichern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen eine regelmäßige Kontrolle des ruhenden Verkehrs sowie die konsequente Entfernung verkehrsbehindernd abgestellter Fahrzeuge in der Sondershausenstraße (insbesondere im Abschnitt zwischen Mainzer Landstraße und Steuernagelstraße) sowie in der Herxheimer Straße sicherzustellen. Begründung: An Sonntagen sind in beiden Straßenabschnitten immer wieder Gehwege, Zebrastreifen und Kreuzungsbereiche vollständig zugeparkt. Für Menschen im Rollstuhl, mit Rollatoren oder Kinderwagen ist das nicht nur ein Hindernis - es ist ein Ausschluss. Sie können weder sicher die Straße queren noch ihre Wohnung verlassen. Dies stellt eine unhaltbare Situation dar, die grundlegende Rechte auf Teilhabe und Mobilität verletzt. Dabei ist der Bereich hervorragend an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Es besteht keinerlei Notwendigkeit, Fahrzeuge in ein Wohngebiet zu lenken, in dem es kaum Parkraum gibt. Die Stadt muss hier für Ordnung sorgen - zugunsten aller, die sich zu Fuß, mit Mobilitätshilfen oder Kinderwagen fortbewegen. (Bilder Quelle: privat) Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7072 2025 Die Vorlage OF 1631/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.04.2025, OA 554 entstanden aus Vorlage: OF 1123/2 vom 29.03.2025 Betreff: Wann erhalten die Eltern der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule endlich Planungssicherheit zur Schulauslagerung in das ehemalige DIPF-Gebäude? Vorgang: OM 3295/22 OBR 2; ST 666/23 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Wie ist die Schulauslagerung in das ehemalige DIPF-Gebäude konkret geplant und wie soll diese konkret umgesetzt werden? 2. Wie kommen die Grundschulkinder der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule sicher zur ausgelagerten Schule in das ehemalige DIPF-Gebäude und wie wird der Weg mittags von der Schule zum Hort bzw. vom Hort zur Schule gelöst? 3. Wird die Außenstelle bis zum 15.08.2025 für den Schulbetrieb fertiggestellt? Der Magistrat wird weiterhin gebeten, den genannten Schüleröffnungstermin, 15.08.2025, neu zu prüfen und, falls dieser Termin gefährdet ist, einen Notfallplan zu erstellen und diesen zu kommunizieren. Begründung: Da die (noch nicht im Bau befindliche) Grundschule im neuen Schönhofviertel wohl frühestens erst ab 2027/2028 fertiggestellt werden soll, aber bereits immer mehr Familien mit Kindern in das Viertel ziehen, müssen die betreffenden Grundschulkinder aktuell in der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule (GBS) beschult werden. Da das aktuell viel zu kleine Schulgebäude in der Pfingstbrunnenstraße bereits jetzt schon völlig überbelegt ist, muss die GBS-Grundstufe die Überkapazität (2025/2026 wohl über 100 Prozent) durch eine temporäre Auslagerung im ehemaligen DIPF-Gebäude, Schloßstraße 29, auffangen. Dies bedeutet nun, dass alle bestehenden und neuen Grundschüler*innen, die in unmittelbarer Nähe der aktuellen GBS-Grundstufe wohnen, sowohl einen wesentlich weiteren Schulweg auf sich nehmen müssen (bis zu 1,8 Kilometer pro Strecke), zum Mittagessen wieder in die alten Horte zurückkehren müssen, die sich in unmittelbarer Nähe der alten Schule befinden (ca. ein Kilometer pro Strecke), um dann nach dem Mittagessen wieder zur Nachmittagsbetreuung in die neue Schule zu laufen (wieder ca. ein Kilometer pro Strecke). Einige Grundschulkinder (sechs bis neun Jahre) laufen somit knapp sechs Kilometer pro Tag. Erschwerend hinzu kommt, dass dieser längere, neue Weg, außerhalb des bestehenden Grundschulbezirks, an zahlreichen Stellen sehr unsicher ist - neben der Unterführung am Westbahnhof, mit anstehendem Umbau, müssen die Schüler*innen enge Gehwege entlang der Voltastraße/Hamburger Allee, diverse ungesicherte Überquerungen, viel zu kurze Grünphasen an den Ampelanlagen und schlecht einsehbare Straßenecken überwinden. Im Rahmen der am 28.03.2025 durchgeführten Schulwegbegehung mit dem zuständigen Amt, konnten sich einige Mitglieder aus unterschiedlichen Fraktionen des Ortsbeirates 2 selbst ein Bild davon machen, wie schier verzweifelt die Eltern mit dieser Situation sind, da sie sehr große Angst um die Sicherheit ihrer Kinder haben und zudem die Hortsituation (zusätzlich anfallende Laufstrecke für das Mittagessen) bis dato weiterhin nicht gelöst scheint. Im Schreiben des Stadtschulamtes vom 10.04.2025 zur Schulwegsicherung wird weder auf diese Bedenken/Tatsachen eingegangen, sodass die Grundschüler:innen bis zu sechs Kilometer pro Tag laufen müssen, noch wird auf die Querung des Westbahnhofes/enge Tunnelsituation eingegangen, die zudem ja auch noch umgebaut werden soll. Die Planungen zur konkreten Auslagerung der Grundstufe inkl. der Hort-/Schulwegsituation sowie die neue Aufteilung der Grundschulbezirke hätten schon längst erfolgen müssen und wurden seitens des Ortsbeirates 2 bereits im Jahr 2022 gefordert. Die auf der Schulwegbegehung geäußerte Aussage der Amtsvertreter an zwei Eltern, die Schulleitung wäre an der späten Planung schuld, da sie erst kürzlich entschieden hat, mit der Grundstufe umzuziehen, wird von der Schule entschieden zurückgewiesen. Bereits im Jahr 2022 war völlig klar, dass die Grundstufe umziehen muss (siehe u. a. Anregung OM 3295). Spätestens seit 2022 ist dem zuständigen Amt bekannt, dass die GBS-Grundstufe in das neue DIPF-Gebäude umziehen soll. Der Umzug wurde bereits um ein Schuljahr verschoben, da sich der Umbau verzögert; ob das Gebäude zum Sommer hin fertig wird, bleibt abzuwarten. Leider wurde den Eltern bis dato kein Notfallplan aufgezeigt für den Fall, dass die Schule bis August 2025 nicht fertig werden sollte. Die Eltern und Grundschulkinder brauchen dringend Planungssicherheit und konkrete Lösungsvorschläge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3295 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 666 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 07.05.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 26.05.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 554 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6191, 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 26.05.2025
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2025, OF 1595/1 Betreff: Neues Wettbüro im Gallus genehmigt? Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu beantworten, ob das neue Wettbüro in der Mainzer Landstraße 324 offiziell genehmigt wurde und wenn ja, mit welcher Begründung bzw. ob der Betrieb an dieser Stelle aufgrund der derzeitigen Regelung überhaupt erfolgen darf. Begründung: In der Schwalbacher Straße 53 befindet sich unweit bereits ein Wettbüro. Daher stellt sich die Frage, ob die geltende Abstandsregelung eingehalten wurde. Der Bereich wird stark von Kindern frequentiert, da es sich um einen Schulweg handelt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1180 2025 Die Vorlage OF 1595/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2025, OF 1591/1 Betreff: Außengastronomie in der Mainzer Landstraße erhalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Außengastronomie in der Mainzer Landstraße zu erhalten, z.B. in Form einer Sondergenehmigung oder im Rahmen einer Konzession. Begründung: Mehrere Gastronomiebetriebe entlang der Mainzer Landstraße berichten, dass sie seitens der Bauaufsicht aufgefordert wurden, ihre Außenbereiche zurückzubauen, z.B. Mainzer Landstraße 434. Teilweise handelt es sich um Pergolen mit durchsichtigen Seitenverkleidungen aus Kunststoff, um den Aufenthalt auch bei kälteren Temperaturen zu ermöglichen. Diese Maßnahmen wurden den Gastronomen zur Abmilderung der Corona-Folgen seitens des ehemaligen Oberbürgermeisters gewährt. Hierfür wurden enorme Anschaffungen aufgewendet, welche noch nicht abbezahlt sind. Der Rückbau würde zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. Teilweise müssten bis zu fünf Mitarbeiter entlassen werden. Buchungen bis Februar 2026 müssten storniert werden. Dies hätte auch für eine Messestadt wie Frankfurt negative wirtschaftliche Folgen. Daher soll nach wohlwollenden Lösungen geschaut werden, um die Außengastronomie erhalten zu können. Diese sind nicht nur eine Bereicherung für Anwohner, sondern generieren ebenso Steuereinnahmen für die Stadt, die dringend benötigt werden. Im Rahmen einer Konzession könnten beide Seiten, sowohl Stadt als auch Gastronomie, davon profitieren. Quelle: G. Romagnoli Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1591/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 1598/1 Betreff: Verkehrssicherheit - Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Einmündung Ecke Mainzer Landstraße / Rüsselsheimer Straße einen Zebrastreifen anzubringen. Zudem ist jeweils ein Parkplatz rechts- und linksseitig vor dem anzubringenden Zebrastreifen mit Radbügeln zu versehen. Die genannte Einmündung ist somit gleich der Einmündung Ecke Mainzer Landstraße / Wickerer Straße zu gestalten. Begründung: Die Einmündung Ecke Mainzer Landstraße / Rüsselsheimer Straße ist durch parkende Fahrzeuge bei Querung der Straße schlecht von Fußgängern und Fahrradfahren einsehbar. Damit auch hier Verkehrssicherheit gewährleistet werden kann, ist die Einmündung nach dem Vorbild der Einmündung Ecke Mainzer Landstraße / Wickerer Straße zu gestalten. Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße Quelle: privat Mainzer Landstraße/Wickerer Straße Quelle: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6930 2025 Die Vorlage OF 1598/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 1597/1 Betreff: Verkehrspolitische Maßnahmen nach Westville-Fertigstellung Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Nach Bezug des Westville-Komplexes wird mit einem wesentlich höheren Verkehrsaufkommen im Gallus zu rechnen sein. Welche verkehrspolitischen Maßnahmen sind vorgesehen, um das höhere Verkehrsaufkommen zu händeln? 2. Sofern noch keine Maßnahmen vorgesehen sind: Welche verkehrspolitischen Maßnahmen können ergriffen werden? 3. Konkret: Inwiefern ist es möglich die Taktung des ÖPNV - insbesondere der Tram - zu erhöhen? Begründung: Zwischen der Mainzer Landstraße und der Kleyerstraße unweit des Frankfurter Hauptbahnhofes entstehen unter dem Namen Westville insgesamt 1.300 Mietwohnungen, Kindertagesstätten, Gewerbeflächen sowie 1.200 Tiefgaragenplätze. Durch die zuvor genannten Zahlen wird deutlich, dass zukünftig im Gallus rund um den Westville-Komplex mit einem wesentlichen höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. Zudem ist auch anzunehmen, dass die neuen Bewohner auch die öffentlichen Verkehrsmittel - insbesondere die Tram - nutzen werden. Schon jetzt ist die Tram regelmäßig überfüllt. Gerade um den Bewohnern einen Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel zu erleichtern ist eine stärkere Taktung der Tram erforderlich. Daher ist es wichtig, dass durch die Stadt verkehrspolitische Überlegungen angestrengt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1181 2025 Die Vorlage OF 1597/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 1 Linke und Die Partei (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 1588/1 Betreff: Galluswarte: Gefährliches Parken auf Gehweg unterbinden Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Das gefährliche und illegale Parken auf dem Gehweg unter den Gleisen im südlichen Bereich der Galluswarte zwischen Mainzer Landstraße 257 und Camberger Straße möge durch geeignete Maßnahmen wie z.B. kontrastreiche Poller unterbunden werden. Begründung: Der Weg für Fußgehende entlang der Mainzer Landstraße verläuft direkt zwischen Brückenkopf und Radweg. Dieser Bereich ist häufig komplett auf ganzer Länge zugeparkt. Fußgehende müssen auf dem Radweg oder über die Bushaltestelle ausweichen. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6926 2025 Die Vorlage OF 1588/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2025, OF 1192/6 Betreff: Nied: Zugesagte Verkehrssicherheitsmaßnahmen an den Kreuzungen der Mainzer Landstraße endlich umsetzen Vorgang: OM 867/21 OBR 6; ST 529/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme ST 529/2022 zugesagten Maßnahmen zur Vermeidung des Parkens in den Kreuzungen der Mainzer Landstraße zu den Straßen - Am Mainplacken - Am Rosengarten und - Bildäckerstraße sehr zeitnah umzusetzen. Begründung: Die Maßnahmen (Markierungen, Fahrradbügel oder Ähnliches) waren zugesagt worden, sind aber leider noch nicht umgesetzt. Die oben beschriebenen Kreuzungen werden sehr oft zugeparkt, so dass ein Fahren aus den Straßen "Am Mainplacken", "Am Rosengarten" und aus der "Bildäckerstraße" auf die Mainzer Landstraße nur "im Blindflug" möglich ist. Anwohner berichten von sehr gefährlichen Verkehrssituationen. Die zugesagten Maßnahmen sollten nun schnell und mit erhöhter Priorität umgesetzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 867 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 529 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6811 2025 Die Vorlage OF 1192/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2025, OF 1193/6 Betreff: Nied: Parken in der Mainzer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 764 verhindern Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Parken in der kleinen Mainzer Landstraße zwischen Hausnr. 764 und "Haltestelle Luthmerstrasse" mit geeigneten Maßnahmen zu verhindern. Begründung: Der beschriebene Bereich kurz hinter einem Zebrastreifen ist sehr eng. Wenn gegenüber der Hausnummer 764 ein Auto parkt, dann ist die kleine Mainzer Landstraße für größere Fahrzeuge wie zum Beispiel Müll- oder Rettungsfahrzeuge nicht mehr befahrbar (siehe Foto). Durch einen Poller, Fahrradbügel oder Ähnliches sollte das Parken an dieser Stelle somit verhindert werden. Foto: Privat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6812 2025 Die Vorlage OF 1193/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2025, OF 1195/6 Betreff: Nied: Ausbesserung der Fuß- und Radwege westlich des Lachegrabens Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Fuß- und Radwege westlich des Lachegrabens zwischen Werner-Bockelmann-Straße und Mainzer Landstraße auszubessern. Begründung: Die Wege in dem beschriebenen Bereich (siehe Fotos) sind teilweise nicht mehr in einem guten Zustand. An bestimmten Stellen besteht die Oberfläche aus sehr großen und groben Steinen. Menschen mit Rollatoren haben nach eigener Aussage große Schwierigkeiten, diese Wege zu benutzen, weil sie mitunter mit den Rädern steckenbleiben. Auch für Personen mit Kinderwagen oder auch Radfahrer ruckelt es an bestimmten Stellen sehr stark, wenn darübergefahren wird. Teilweise weichen die Wegenutzer auf die Rasenflächen aus. Die betreffenden Stellen sollten so ausgebessert und / oder mit einem Belag versehen werden, dass sie wieder gefahrlos befahren werden können. Fotos: Google Maps (links) und Tobias Fechler Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6814 2025 Die Vorlage OF 1195/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2025, OF 1198/6 Betreff: Nied: Ehemaliger Bolzplatz östlich der Mainzer Landstraße 750 bis 752 Betrifft: Gemarkung Nied, Flur 27, Flurstücke 1977/4, 1978/5, 1980/6, 1981/4 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen, warum der Bolzplatz östlich der Häuser Mainzer Landstraße 750 - 752 vor Jahren geschlossen und nicht wieder eröffnet wurde. Ferner wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Pläne für das Grundstück vorliegen bzw. aufgefordert, die Fläche zeitnah wieder für die Kinder und Jugendlichen als Bolzplatz herzurichten und zu öffnen. Begründung: Generationen von Kindern und Jugendlichen haben ihre Kindheit auf dem einfachen Bolz-platz verbracht. Vor Jahren wurde das Gelände verschlossen und ist sich seit dem selbst überlassen, verwildert zunehmend. Die gesamte Fläche, an der täglich hunderte Men-schen vorbeilaufen oder fahren, befindet sich aktuell in einem bedauernswerten Zustand. Dies ist besonders bedauernswert, da sich in direkter Nachbarschaft die denkmalge-schützte Wohnanlage Heinrich-Stahl-Straße 2 - 24 der städtischen Wohnungsbaugesell-schaft befindet, zu der der Bolzplatz gehören müsste. Kinder und Jugendliche haben im näheren Umkreis keine Möglichkeiten sich sportlich zu betätigen. Bahndamm und Tramgleise sind zusätzliche Barrieren, bevor hunderte Meter weiter der nächste Bolzplatz erreichbar ist. Quelle: eigenes Bild Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6817 2025 Die Vorlage OF 1198/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2025, OF 1123/2 Betreff: Wann erhalten die Eltern der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule endlich Planungssicherheit zur Schulauslagerung in das ehemalige DIPF-Gebäude? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wie ist die Schulauslagerung in das ehemalige DIPF-Gebäude konkret geplant und wie soll diese konkret umgesetzt werden? 2. Wie kommen die Grundschulkinder der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule sicher zur ausgelagerten Schule in das ehemalige DIPF-Gebäude und wie wird der Weg mittags von Schule zu Hort bzw. von Hort zu Schule gelöst? 3. Wird die Außenstelle bis zum 15.8.2025 für den Schulbetrieb fertiggestellt? Der Magistrat wird gebeten, den genannten Schüleröffnungstermin 15.8.2025 neu zu prüfen und falls dieser Termin gefährdet ist, einen Notfallplan zu erstellen und diesen zu kommunizieren. Begründung: Da die (noch nicht im Bau befindliche!) Grundschule im neuen Schönhofviertel wohl frühestens erst ab 2027/2028 fertig gestellt werden soll, aber bereits immer mehr Familien mit Kindern in das Viertel einziehen, müssen die betreffenden Grundschulkinder aktuell in der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule beschult werden. Da das aktuell viel zu kleine Schulgebäude in der Pfingstbrunnenstraße bereits jetzt völlig überbelegt ist, muss die GBS-Grundstufe die Überkapazität (2025/2026 wohl über 100%!) durch eine temporäre Auslagerung im ehemaligen DIPF-Gebäude, Schloßstraße 29, auffangen. Dies bedeutet nun, dass alle bestehenden und neuen Grundschüler*innen, die in unmittelbarer Nähe der aktuellen GBS-Grundstufe wohnen, sowohl einen wesentlich weiteren Schulweg auf sich nehmen müssen (bis zu 1,8 km pro Strecke), zum Mittagessen wieder in die alten Horte zurückkehren müssen, die sich in unmittelbarer Nähe der alten Schule befinden (ca. 1 km Strecke), um dann nach dem Mittagessen wieder zur Nachmittagsbetreuung in die neue Schule zu laufen (wieder ca. 1 km Strecke). Einige Grundschulkinder (6 bis 9 Jahre) laufen somit knapp 6 km pro Tag. Erschwerend hinzu kommt, dass dieser längere, neue Weg, außerhalb des bestehenden Grundschulbezirks, an zahlreichen Stellen sehr unsicher ist - neben der Unterführung Westbahnhof, mit anstehendem Umbau, müssen die Schüler*innen enge Gehwege entlang der Voltastraße / Hamburger Allee, diverse ungesicherte Überquerungen, viel zu kurze Grünphasen an den Ampelanlagen und schlecht einsehbare Straßenecken überwinden. Im Rahmen der am 28.3.2025 durchgeführten Schulwegbegehung mit dem Amt, konnten sich einige Mitglieder aus unterschiedlichen Fraktionen des OBR 2 selbst ein Bild davon machen, wie schier verzweifelt die Eltern mit dieser Situation sind, da sie sehr große Angst um die Sicherheit ihrer Kinder haben. Die Planungen zur konkreten Auslagerung der Grundstufe inkl. der Hort-/Schulwegsituation sowie die neue Aufteilung der Grundschulbezirke hätten schon längst erfolgen müssen und wurden seitens des OBR 2 bereits im Jahr 2022 gefordert. Die auf der Schulwegbegehung geäußerte Aussage der Amtsvertreter an zwei Eltern, die Schulleitung wäre an der späten Planung Schuld, da sie erst kürzlich entschieden hat mit der Grundstufe umzuziehen, wird von der Schule entschieden zurückgewiesen. Bereits im Jahr 2022 war völlig klar, dass die Grundstufe umziehen muss (siehe u.a. OBR-Antrag OF 506/2 vom 14.10.2022. Spätestens seit 2022 ist dem Amt bekannt, dass die GBS-Grundstufe in das neue DIPF-Gebäude umziehen soll. Der Umzug wurde bereits um ein Schuljahr verschoben, da sich der Umbau verzögert; ob das Gebäude zum Sommer hin fertig wird bleibt abzuwarten. Leider wurde den Eltern bis dato kein Notfallplan aufgezeigt, für den Fall, dass die Schule bis August 2025 nicht fertig werden sollte. Die Eltern und Ihre Grundschulkinder brauchen dringend Planungssicherheit und konkrete Lösungsvorschläge. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 23 Die Vorlage OF 1123/2 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke erklärt. Beschluss: Anregung OA 554 2025 Die Vorlage OF 1123/2 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung an das Ende des vierten Absatzes der folgende Wortlaut eingefügt wird: "haben und zudem die Hortsituation (zusätzlich anfallende Laufstrecke für das Mittagessen) bis dato weiterhin nicht gelöst scheint." Weiterhin wird im Anschluss ein neuer Absatz mit folgendem Wortlaut eingefügt: "Im Schreiben des Stadtschulamtes vom 10.04.2025 zur Schulwegsicherung wird weder auf diese Bedenken/Tatsachen eingegangen, sodass die Grundschüler:innen bis zu sechs Kilometer pro Tag laufen müssen, noch wird auf die Querung des Westbahnhofes/enge Tunnelsituation eingegangen, der zudem ja auch noch umgebaut werden soll." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2025, OF 1173/6 Betreff: Nied: Die problematische Radverkehrssituation in der Mainzer Landstraße zwischen Nieder Tor und Haltestelle "Birminghamstraße" bei einem Ortstermin klären Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei einem Ortstermin gemeinsam mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung und dem Radfahrbüro die Verkehrssituation und -führung für Radfahrer in der Mainzer Landstraße (zwischen dem Nieder Tor und der Haltestelle Birminghamstraße) in beide Richtungen zu prüfen. An dem Ortstermin sollten auch Vertreter des Beirates der Sozialen Stadt Nied teilnehmen. Begründung: Die Bewohnervertreter im Beirat der Sozialen Stadt Nied wünschen sich einen Ortstermin mit der Stadt, um die problematische Radverkehrssituation in der Mainzer Landstraße zu klären. Stadteinwärts wird der Radweg ab der St. Markus-Kirche oft durch parkende Autos blockiert. Zudem ist die Markierung abgenutzt und es fehlt eine durchgehende Radwege-Beschilderung. Falls es sich hier nicht um einen offiziellen Radweg handelt, sollte geklärt werden, welche Strecke Radfahrer hier stadteinwärts nutzen sollen. Stadtauswärts werden Radfahrer ab Mainzer Landstraße 786 entgegen die sehr enge Einbahnstraße an Schrägparkplätzen vorbeigeführt. Kommt hier dem Radfahrer ein Auto entgegen, ist das Passieren für beide sehr schwierig. Besonders Schulkinder sind hier durch ausparkende und entgegenkommende Autos gefährdet. Anschließend führt der Radweg in die Straße Alt-Nied. Seine Markierung an der Einmündung nach Alt-Nied ist abgenutzt. Zudem wird der Radweg dort oft zugeparkt. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6624 2025 Die Vorlage OF 1173/6 wird als gemeinsamer Antrag von CDU und GRÜNE in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 1558/1 Betreff: Planungen für das "Kaisertor" vorstellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 1 und der geneigten Öffentlichkeit den aktuellen Stand der Planungen zur Neugestaltung des sogenannten "Kaisertors" im Abschnitt der Kaiserstraße zwischen Moselstraße und Am Hauptbahnhof vorzustellen und den Ortsbeirat an den Planungen zu beteiligen. Begründung: Mittlerweile wurde dieser Straßenabschnitt dem Straßenverkehr entwidmet. Es besteht eine gewisse Unzufriedenheit bei den Anwohnenden und Gastronomen über den jetzigen Zustand: Es gibt immer noch viel zu viele Fahrzeuge, die das Einfahr- und Parkverbot ignorieren. Außerdem ist die Müllsituation immer noch nicht unter Kontrolle, nach wie vor die Mülleimer viel zu früh in den öffentlichen Raum gestellt werden. Es bedarf jetzt dringend einer Vision und konkreten Planung, um die Menschen positiv zu stimmen und die Aufenthaltsqualität vor Ort deutlich zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6663 2025 Die Vorlage OF 1558/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 1557/1 Betreff: Anwohnende am Karlsplatz nicht mehr kameraüberwachen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Eingangsbereich des Nika-Haus-Projekts in der Niddastraße 57 von der Erfassung der 360°-Kamera am Karlsplatz auszunehmen und dem Ortsbeirat mitzuteilen, auf welcher juristischen Grundlage diese Kamera eigentlich errichtet wurde. Begründung: Die Bewohner*innen fühlen sich durch die permanente Überwachungs-situation verunsichert und gestört. Die Privatsphäre der Anwohnenden ist ein hohes schützenwertes Gut und ist gegen das berechtigte öffentliche Interesse an Strafverfolgung und Prävention abzuwägen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6662 2025 Die Vorlage OF 1557/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, FDP, BFF und Die Partei gegen SPD (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 1551/1 Betreff: Ortstermin am Bischofsheimer Platz: Warum wird der Verkehr nicht beruhigt? Vorgang: OM 4394/1 23 OBR 1; ST 29/24; OM 5228/24 OBR 1; ST 1238/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, am und rund um den Bischofsheimer Platz folgende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Sicherung zu ergreifen und umzusetzen: 1. Ortstermin mit Ortsbeirat 1, ASE und Grünflächenamt 2. Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in Form einer sogenannten "Spielstraße" mit VZ 325.1 im Bereich des Bischofsheimer Platzes und der Bischofsheimer Straße 3. Anbringen von Piktogrammen VZ 325.1 auf der Fahrbahn an den Zufahrten Mönchhofstraße und Mainzer Landstraße 4. Sicherung von Einmündungsbereichen mittels Findlingen gegen unbefugtes und behinderndes Parken 5. Abpollern des Gehwegbereiches vor dem Trafohäuschen an der Einmündung Bischofsheimer Platz / Mönchhofstraße und Versetzen der Klapppoller der Mainova in Richtung Fahrbahnrand 6. Durchführung regelmäßiger Kontrollen durch die Stadtpolizei nach Umsetzung der Maßnahmen Begründung: Unweit des Bischofsheimer Platzes existiert eine vergleichbare verkehrsberuhigte Zone rund um den Marxheimer Platz mit Beschilderung VZ 325.1 verkehrsberuhigter Bereich. In ST 29/24 und ST 1238/24 lehnt der Magistrat die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches am Bischofsheimer Platz ab und verweist u.A. auf die Vorgaben der STVO sowie seinen Ermessensspielraum. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich jedoch der Marxheimer Platz, der dem Bischofsheimer Platz sehr ähnlich ist und wo ein verkehrsberuhigter Bereich existiert. Die Argumentation des Magistrats ist inkonsequent und benachteiligt die Anwohnenden und spielenden Kinder zahlreicher Familien rund um den Bischofsheimer Platz. Bilder: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4394 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 29 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5228 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1238 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6656 2025 Die Vorlage OF 1551/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 1572/1 Betreff: Leerstand im Ortsbezirk 1: Gebäude nutzen oder sichern Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Immer mehr Gebäude im Gallus stehen über einen längeren Zeitraum leer, wie in der Weilburger Straße 17 oder seit Jahresbeginn in der Mainzer Landstraße 261-263. Kontrollen der Eigentümer zur Sicherung des Gebäudes und des Grundstücks finden offenbar nicht statt. Dies vorangeschickt fragen wir den Magistrat: Was unternimmt der Magistrat, um gegen den verwahrlosten Zustand des Grundstücks vorzugehen und dieses gegen unbefugte Nutzung sichern zu lassen? https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4970/5963009< /p> Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1144 2025 Die Vorlage OF 1572/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1083/2 Betreff: Stadtbahnstrecke D, Teilabschnitt 2, Verlängerung U 4 Bockenheimer Warte - Ginnheim hier: Variantenenscheidung und Freigabe von Planungsmitteln, aktualisierte Kostenschätzung, Terminplanung und Nutzen-Kosten-Untersuchung für den Lückenschluss der U 4 Die Stadtverodnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1.) Die Kostenschätzung mindestens auf den Stand heute zu aktualisieren. 2.) Die Nutzen-Kosten-Untersuchung mindestens zwischen der Variante 3i und der modifizierten Variante 1d vor einer Auswahlentscheidung vorzulegen. 3.) Eine realistische, auf den Erfahrungen mit dem U-Bahn-Tunnel unter dem Europaviertel beruhende Terminplanung ist vorzulegen, bevor eine Auswahlentscheidung getroffen wird. 4.) Eine genaue Bedarfsanalyse für eine U-Bahn-Station auf dem Campusgelände und eine an die erhobenen Zahlen angepasste Nutzen-/Kostenuntersuchung NKU vor der Festlegung auf die Variante 3i sind vor zu legen. 5.) Bei der Nutzen-Kosten-Untersuchung muss gewährleistet sein, dass die "Standardisierte Bewertung 2016plus" in der Fassung von 2022 angewandt wird, in der die Bepreisung von 1 to CO2 mit 670 Euro statt wie im Handbuch von 2015 mit 145 Euro angesetzt wird. Begründung: Die Planungen für den "Lückenschluss der U-4 haben zu einer Auswahl unter verschiedenen Varianten geführt, die auf längst überholten Kostenangaben beruht. So findet sich in der Magistratsvorlage M 16 unter D.Kosten folgende Ausführung: "Nach erster grober Kostenschätzung ergeben sich derzeit für Variante 3i Gesamtkosten von 404 Mio. EUR netto von denen rund 25 % auf die VGF und rund 75 % auf den städtischen Kostenanteil entfallen. Eine erste qualifizierte Kostenschätzung inklusive einer Konkretisierung des Kostenteilungsschlüssels können erst mit Fertigstellung der Vorplanung erstellt werden. Darüber hinaus können die aktuellen extremen Preisentwicklungen derzeit nicht valide berücksichtigt werden." Dies ist eindeutig falsch. Die Angaben zu Kosten und zur Finanzierung in der Bewertungsmatrix sind komplett unrealistisch. Auch wenn dies bei politisch gewollten Großprojekten so üblich ist, haben Stadtverordnete und Steuerzahler dennoch ein Anrecht auf eine realistische Darstellung, um über eine verantwortliche Verwendung von knappen Steuermitteln zu entscheiden. Die Kosten für den 2,2 Kilometer langen Tunnel der Variante 3i werden in der Machbarkeitsstudie mit 404 Millionen Euro angegeben. Nach Aussage des Magistrats kostete demgegenüber der Bau der circa 2 x 850 Meter langen Tunnelstrecke für die U-5 vom Platz der Republik zur Europaallee inklusive Tiefstation sowie Notausgang bereits rund 422 Millionen Euro. Der lange Tunnel über den Uni Campus Westend würde nach jetzigem Stand also bei gleicher Bauweise wie der tunel im Europaviertel,mindestens 1,1 Milliarden Euro kosten. Bei einer um 1,5 Kilometer längeren Strecke , wie bei einer modifizierten Variante 1d, also Mehrkosten von mindestens 450 Millionen Euro Nach dem beschlossenen Nahverkehrsplan, verursachen. Der OBR fordert realistische Angaben zu den zu erwartenden Kosten! Auch eine angepasste Nutzen-/Kostenuntersuchung (NKU) soll nach den Plänen des Magistrats erst dann beauftragt werden, wenn die Stadtverordneten dem Projekt zugestimmt haben und das Planfeststellungsverfahren in die Wege geleitet wird. Das ist eine falsche Vorgehensweise Eine Beschlußfassung über die für den Bau vorgesehene Variante muss sich an der Kosten/ Nutzen Analyse orientieren. Anlage:Frage Nr.: 2703 Stadtbahnstrecke U5 32. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2024 Anlage 1 (ca. 31 KB) Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.01.2025, M 16 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 16 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1083/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 GRÜNE (Herr Gutmann), Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE zu 2. 5 GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und BFF gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) bei Abwesenheit 1 GRÜNE und 1 FDP
Partei: Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1515/1 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße - Planung priorisieren Vorgang: OM 202/21 OBR 1; ST 1539/21; OM 2620/22 OBR 1; ST 2827/22; OM 3934/23 OBR 1; ST 1898/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat schreibt in der ST 1898 vom 28.10.2024, dass nicht abzusehen ist, wann eine abgestimmte Planung finalisiert werden kann. Der Ortsbeirat bedankt sich für die Erklärungen in der ST und fordert den Magistrat auf, die Planungen zu priorisieren, damit sie zügig (im Jahr 2024) finalisiert und dem Ortsbeirat vorgestellt werden können. Begründung: Es wird auf die Begründung aus OM 3934 verwiesen: "Die Ampel wird nach wie vor dringend gebraucht, darüber besteht Konsens. In der Stellungnahme vom 03.09.2021, ST 1539, spricht der Magistrat davon, dass die Planungen zur Ampel ab dem 2. Quartal 2022 vorgestellt werden können. Auf Nachfrage erklärte der Magistrat in der Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2827, dass sich die Planungen verzögern und im 1. Quartal 2023 die Verkehrsuntersuchung fertiggestellt werden kann. Dieses ist nun auch vorbei, daher erwartet der Ortsbeirat nun Antworten." Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 202 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1539 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2620 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2827 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3934 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1898 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6541 2025 Die Vorlage OF 1515/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD, FDP und Die Partei (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2025, OF 1513/1 Betreff: Barrierearme Bordsteine rund um die Galluswarte Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, alle Bordsteine rund um die Straßenbahnhaltestelle Galluswarte, insbesondere die Wegstrecke von der Straßenbahnhaltestelle zum Ärztehaus und zum AMKA, auf ihre Barrierefreiheit zu überprüfen und zu hohe Bordsteine absenken zu lassen, möglichst als sogenannte getrennte Überquerungsstelle. Begründung: Einige Bordsteine an Übergängen rund um die Straßenbahnhaltestelle Galluswarte sind für Rollstuhlfahrende und Rollatornutzende mit einer Höhe von 1 - 2 Zentimetern zu hoch, um diese eigenständig zu überqueren. Regelmäßig benötigen Menschen Hilfe, um bei Übergängen von der Straße wieder auf den Gehweg der Mainzer Landstraße zu gelangen. Das Ärztehaus Galluswarte und das AMKA sind mit ihren Beratungsangeboten und Dienstleistungen häufig aufgesuchte Orte von Gehbehinderten. Da die S-Bahnstation Galluswarte aufgrund fehlender Aufzüge nicht nutzbar ist, können Gehbehinderte oft nur die Straßenbahn und den Bus nutzen. Alle Wegebeziehungen und Straßenquerungen rund um die Galluswarte sollen daher auf ihre Barrierefreiheit überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6540 2025 Die Vorlage OF 1513/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 1502/1 Betreff: Gehwegparken Mainzer Landstraße/Ackermannstraße unterbin-den Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Mainzer Landstraße stadteinwärts hinter der LSA vor der Ackermannstraße das Befahren und Beparken des Gehwegs mittels Poller zu unterbinden. Begründung: Da an dieser Stelle ordnungswidrig geparkt wird und dadurch Fußgänger behindert und gefährdet werden sowie die Mindestgehwegbreite dabei deutlich unterschritten wird, ist dieser Bereich mittels Stahlabweiser abzusichern. Quelle: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6360 2025 Die Vorlage OF 1502/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, auf der Mainzer Landstraße stadteinwärts hinter der Lichtsignalanzeige vor der Ackermannstraße das Befahren und Beparken des Gehwegs mittels Poller zu unterbinden, wenn möglich sollen Fahrradbügel installiert werden." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und Die Partei
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2024, OF 1136/6 Betreff: Nied: Realisierung eines Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) im Stadtteil Nied Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, für den Stadtteil Nied mit der Planung und anschließenden Umsetzung für ein Kinder- und Familienzentrum (KiFaZ) zu beginnen. Die Sozialstruktur des Stadtteils Nied und dessen Ranking im Benachteiligungsindex zeigen eindeutigen Handlungsbedarf auf: - Der Stadtteil Nied ist einer von 13 Stadtteilen der zweithöchsten Kategorie bzgl. der Haushaltsgröße, es gibt nur einen mit der höchsten Kategorie. - Die Wohnfläche pro Person ist mit rund 32 qm die drittniedrigste in Frankfurt! - Nied hat über rund 67% Menschen mit Migrationshintergrund die im Stadtteil leben. - Drei von vier Kinder haben einen Elternteil mit ausländischer Herkunft. - Es gibt über 500 Alleinerziehende im Stadtteil. - Fast jede fünfte Person bezieht bedarfsorientierte Sozialleistungen. Mögliche Standorte wären: - die zukünftige IGS 15 an der Mainzer Landstraße 701 oder - durch Erweiterung der Räumlichkeiten der SAALBAU Nied in der Heinrich-Stahl-Straße 3 Zusätzlich sollte es eine Dependance an dem zu realisierenden Kinderzentrum Georgshof an der Oeserstraße geben. Begründung: S. Antragstext und beigefügte Karte des Benachteiligungsindex der Stadt Frankfurt am Main Quelle: https://arcg.is/1WDmzC0 (Analyse der Sozialstruktur Frankfurt am Mains) Die Größe der Symbole gibt die Größe des Haushaltsgrößen-Index wieder, während die Farbe der Symbole die Sozialstruktur nach dem Benachteiligungsindex darstellt. Hier wird insgesamt nochmal verdeutlicht, dass die einkommensstarken Haushalte nahe der Innenstadt meist kleine Haushalte aufweisen, während sich einkommensstarke und große Haushalte überwiegend am Stadtrand befinden. Stadtteile, in denen sich überwiegend einkommensschwache Haushalte befinden, weisen überwiegend große Haushalte auf. Die wenigen Ausnahmen befinden sich, wie auch bei den einkommensstarken Haushalten, nahe der Innenstadt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6299 2025 Die Vorlage OF 1136/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2024, OF 1499/1 Betreff: EM-Ampelmännchen im Gallus einsetzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Fußball-EM-Ampelmännchen-Schablonen der Lichtsignalanlage (LSA) der Fußgängerquerungen am Hauptbahnhof nachhaltig wiederzuverwenden und in der LSA an der Kreuzung Mainzer Landstraße / Schwalbacher Straße im Gallus einzusetzen. Begründung: Die am Frankfurter Hauptbahnhof eingesetzten Fußball-Ampelmännchen haben während der EM in Frankfurt internationale Beachtung erfahren. Es wäre schade, diese nicht nachhaltig wieder zu verwenden. Besonders gut passen die Fussball-Ampelmännchen an die Kreuzung Mainzer Landstraße/ Schwalbacher Straße im Gallus. Die Schwalbacher Straße verbindet den Lotte-Sprecht-Park im Norden mit dem Bolzplatz im Galluspark im Süden. Der nach Lotte Sprecht genannte Park erinnert an eine Frankfurter Fußballpionierin aus dem Gallus, die 1930 den ersten deutschen Frauenfußballverein gründete. Der Bolzplatz im Galluspark sicherte erstmals in Frankfurt das Recht für Kinder und Jugendliche, dort zu spielen und sich austoben zu dürfen, ohne dass dagegen gerichtlich vorgegangen werden kann. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 34 Die Vorlage OF 1499/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6358 2025 Die Vorlage OF 1499/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2024, OF 1484/1 Betreff: Sitzgelegenheiten vor dem Konsumraum in der Niddastraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, vor dem Konsumraum der Integrativen Drogenhilfe in der Niddastraße 49 mehrere vorübergehende Sitzgelegenheiten in Form sogenannter "Sitzpilze" aufstellen zu lassen, damit sich Menschen dort regengeschützt aufhalten und auf Einlass warten können und nicht in unwürdiger Weise auf dem Boden sitzen müssen. Begründung: Jeden Tag halten sich viele Menschen vor dem Konsumraum der Integrativen Drogenhilfe in der Niddastraße 49 auf. Dort fehlen seit Jahren Sitzgelegenheiten, weshalb die Menschen auf dem Gehweg vor der Einrichtung sitzen oder liegen müssen, bis sie eingelassen werden können. Der Wunsch nach Sitzgelegenheiten wird von den Konsumierenden wie auch von Einrichtungen geäußert. Sitzgelegenheiten entschärfen nicht nur die teils unwürdigen Aufenthaltsbedingungen vor der Einrichtung, sondern tragen auch zu mehr Sauberkeit und Ordnung und somit zu mehr Akzeptanz bei. Sitzpilze haben sich bereits in Frankfurt an anderen Stellen bewährt, zum Beispiel an den temporären Haltestellen des Busersatzverkehrs der Bahn. Foto: privat, Beispiel Sitzpilze in Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6348 2025 Die Vorlage OF 1484/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Die Partei gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2024, OF 1483/1 Betreff: Gedenken an Oskar Schindler sichern - Gedenktafel erhalten und würdige Erinnerung schaffen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Ortsbeirat setzt sich für den Erhalt des Gebäudes und der Wohnungen Am Hauptbahnhof 4 ein. Dies vorangestellt wird der Magistrat vorsorglich aufgefordert: 1. Sicherzustellen, dass die Gedenktafel, die an Oskar Schindler und seine Verdienste während der Nazidiktatur erinnert, im Zuge eines möglichen Abbruchs des Gebäudes Am Hauptbahnhof 4 erhalten bleibt und an einem geeigneten Ort in oder an der Liegenschaft wieder angebracht wird. 2. Gemeinsam mit der Eigentümerin der Liegenschaft Am Hauptbahnhof 4 Möglichkeiten zu prüfen, wie in würdiger und angemessener Weise an Oskar Schindler und seine Bedeutung im Zuge der Neuerrichtung eines Gebäudes erinnert werden kann. Begründung: Oskar Schindler, bekannt durch seine Rettung von über 1.000 jüdischen Menschen während des Holocaust, lebte ab 1957 bis zu seinem Tod 1974 in Frankfurt am Main und prägte mit seinem Engagement die Geschichte. Zunächst wohnte er in der Arndtstraße 46 und zog 1965 in die Straße Am Hauptbahnhof 4 gegenüber dem Frankfurter Hauptbahnhof. An diesem Wohnsitz wurde 1996 eine Gedenktafel angebracht, die an seine Verdienste während des Nationalsozialismus erinnert. Der Erhalt und die Wiederanbringung der Gedenktafel sind nicht nur ein Zeichen des Respekts, sondern auch ein wichtiges Signal für die Erinnerungskultur in Frankfurt. Das Gebäude Am Hauptbahnhof 4 ist ein authentischer Ort, der an Schindlers Leben erinnert. Eine würdige und sichtbare Erinnerung an diesem Standort trägt dazu bei, seine außergewöhnlichen Verdienste ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken und zukünftige Generationen zum Nachdenken und Lernen zu inspirieren. Frankfurt hat die Chance, ein starkes Zeichen für Geschichtsbewusstsein und Verantwortung zu setzen - diese sollte genutzt werden. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird über die Vorlage OF 1483/1 absatzweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6347 2025 Die Vorlage OF 1483/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Absatz 1: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung) Absatz 2: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2024, OF 1498/1 Betreff: Radweg Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße sichtbarer kennzeichnen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den bestehenden Radweg auf dem Gehweg der Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße stadtauswärts sichtbarer zu kennzeichnen, um die Verkehrssicherheit von Radfahrenden und Fußgehenden zu erhöhen. Farbige Markierungen am Boden sind weiteren Beschilderungen vorzuziehen. Begründung: Zahlreiche Menschen im Gallus beklagen sich darüber, dass es beim Ein- und Aussteigen an der Straßenbahnhaltestelle Rebstöcker Straße oft zu Beinahe-Zusammenstößen zwischen Radfahrenden und Fußgehenden kommt. Grund dafür ist, dass der schmale Radweg auf dem Gehweg hinter dem Wartehäuschen der Haltestelle entlanggeführt wird und nur sehr schlecht markiert ist. Eine farbige Markierung mit zwei weißen durchgehenden Linien mit Fahrrad-piktogrammen, Markierungen der Fußquerungen und/oder eine Rotmarkierung signalisiert den Verkehrsteilnehmenden, dass Rad- und Fußverkehr auf engem Raum geführt werden. Zusätzliche Schilder würden aus Erfahrung nur mehr Verwirrung stiften und nicht zur Sicherheit beitragen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6357 2025 Die Vorlage OF 1498/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Wortlaut ergänzt wird: "In der Stellungnahme vom 12.06.2023, ST 1319, versprach der Magistrat für eine sichere und deutliche Führung des Radverkehrs an der Haltestelle, 'Rebstöcker Straße' zu sorgen. Er wird weiterhin gebeten, diese Maßnahme unverzüglich umzusetzen." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke und Die Partei
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.12.2024, OF 1128/6 Betreff: Griesheim: Fußgängerampel Mainzer Landstraße 533 nutzerfreundlicher machen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, eine Überprüfung der Ampelschaltung der Fußgängerampel in Höhe auf der Mainzer Landstraße 533 vorzunehmen. Die Fußgängerampel wird von Schüler*innen auf dem Schulweg genutzt, die aktuell oft bei roter Signalschaltung die Straßenseite wechseln, da die Wartezeit zu lange ist. Begründung: Die Begründung ergibt sich aus dem Antragstext. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6292 2025 Die Vorlage OF 1128/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2024, OF 1463/1 Betreff: Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die nötigen Maßnahmen für eine sichere und zeitgemäße Fahrradinfrastruktur auf der gesamten Emser Brücke zu gewährleisten. Um die Umsetzung zu beschleunigen, soll mit bereits bewährten, temporären Elementen gearbeitet werden. Die Maßnahmen sollen bei einer gemeinsamen Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt, dem Radfahrbüro und dem Ortsbeirat 1 sowie dem Ortsbeirat 2 abgestimmt werden. Begründung: Die Emser Brücke ist eine wichtige Verbindungsachse, in deren Verlängerung kürzlich erst eine neue Querungsmöglichkeit an der Galluswarte / Mainzer Landstraße entstand und dessen Anbindung auch durch die inzwischen fahrradfreundliche Nebenstraße Robert-Mayer-Straße verbessert wurde. Die Radverkehrsanlagen auf der Brücke sind aber zu schmal, nicht durchgängig und nicht mehr zeitgemäß - teilweise sogar gefährlich, sodass eine Umgestaltung dringend notwendig ist. Ziel ist ein qualitativ hochwertiger und sicherer Lückenschluss für den Radverkehr, damit die Nord-Süd-Verbindung ihren vollen Nutzen entfalten kann und ein sicheres Befahren auch für Kinder möglich ist. Sowohl während der EUROBIKE-Messen als auch während einer Baustelle im Mai 2022 wurde die Emser Brücke zur Einbahnstraße oder komplett für den Kraftverkehr gesperrt. Beschwerden gab es im Ortsbeirat 1 deswegen keine, sodass davon ausgegangen werden kann, dass die Auswirkungen auf den PKW-Verkehr gering sein werden. Fotos: Frankfurter Neue Presse . . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6261 2024 Die Vorlage OF 1463/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2024, OF 1462/1 Betreff: Ampelschaltung Mainzer Landstraße/Ecke Wickerer Straße verbessern Der Magistrat wird gebeten, die Wartezeit für Fußgänger an der Lichtsignalanlage Mainzer Landstraße Ecke Wickerer Straße deutlich zu reduzieren. Begründung: Die vorbezeichnete Ampelschaltung ist insofern sehr fußgängerunfreundlich, als die Wartezeit nach Grünanforderung viel zu lang ist. Dies führt dazu, dass ungeduldige Fußgänger bei Rot die Mainzer Landstraße überqueren, etwa um eine Straßenbahn zu erreichen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6260 2024 Die Vorlage OF 1462/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2024, OF 1014/2 Betreff: Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die nötigen Maßnahmen für eine sichere Fahrradinfrastruktur auf der gesamten Emser Brücke zu gewährleisten. Um die Umsetzung zu beschleunigen, soll mit den bereits bewährten, temporären Trennelementen, der Umwandlung von Fahrstreifen oder einer Einbahnstraßenregelung gearbeitet werden. Die Maßnahmen sollen bei einer gemeinsamen Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt, dem Radfahrbüro und dem Ortsbeirat 1 sowie dem Ortsbeirat 2 abgestimmt werden. Begründung: Die Emser Brücke ist eine wichtige Verbindungsachse, in deren Verlängerung kürzlich eine neue Querungsmöglichkeit an der Galluswarte/Mainzer Landstraße entstanden ist, deren Anbindung durch die inzwischen fahrradfreundliche Robert-Mayer-Straße ebenfalls verbessert wurde. Die Radverkehrsanlagen entlang der gesamten Brücke sind an mehreren Stellen nicht mehr zeitgemäß - teilweise sogar gefährlich, sodass eine Umgestaltung dringend notwendig ist. Ziel sollte es sein, einen qualitativ hochwertigen und sicheren Lückenschluss für den Radverkehr zu gewährleisten, damit die Verbindungen ihren vollen Nutzen entfalten können und ein sicheres Befahren, beispielsweise auch für Kinder, möglich ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1014/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6227 2024 Die Vorlage OF 1014/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE und Linke gegen CDU, 2 SPD und FDP (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 1416/1 Betreff: Poller südliche Schmidtstraße anbringen Vorgang: OM 3243/22 OBr 1; ST 874/23 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemäß Punkt 1 aus ST 874/2023 sowie OM 3243/2022 zumindest auf dem südlichen von Wohnbebauung geprägten Abschnitt der Schmidtstraße zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee das ordnungswidrige Parken von Personenkraftwagen auf dem Gehweg mittels Pflanztrögen, Fahrradbügeln und Pollern zu unterbinden. Begründung: Der Gehweg ist durch ordnungswidrig abgestellte Personenkraftwagen oftmals nur eingeschränkt nutzbar. Durch die o.g. Maßnahme können die Aufenthaltsqualität sowie das Sicherheitsgefühl dank verbesserter Übersichtlichkeit und die Barrierefreiheit der Gehwege erheblich gesteigert bzw. überhaupt erst sichergestellt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 28.10.2024, OF 1438/1 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3243 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 874 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6005 2024 1. Die Vorlage OF 1416/1 wird bis zum Ortstermin zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1438/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1416/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1416/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1416/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1416/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1416/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1416/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 1415/1 Betreff: Blitzer Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße aufstellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen Rotlichtblitzer an der Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße/Kleyerstraße für den beidseitigen Verkehr aufstellen zu lassen. Sollte dies nicht möglich sein, sind alternative Maßnahmen zur Sicherung des Schulwegs zu prüfen. Begründung: Viele Kinder laufen auf ihrem Schulweg aus den Neubauten der Weilburger Straße über die Kleyerstraße Richtung Galluswarte und müssen anschließend dort die Mainzer Landstraße überqueren. An dieser Stelle fahren regelmäßig Autos als auch Straßenbahnen bei Rot, während die Kinder loslaufen, da die Ampel für sie Grün zeigt. Aus diesem Grund gab es eine große Diskussion auf der letzten Schulelternbeiratssitzung der Günderrodeschule über die Sicherheit des Schulwegs. Quelle: Apple Karten Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6004 2024 Die Vorlage OF 1415/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung); Linke und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1421/1 Betreff: Aufenthaltsqualität im Gallus/Europaviertel: Eine Grünfläche zwischen Güterplatz und Skyline Plaza Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bereich der derzeitigen Baustelle des U-Bahnhofs "Güterplatz" zwischen dem Güterplatz und der Europaallee als durchgehende Grünfläche zu planen und herstellen zu lassen. Durch diese neu geschaffene begrünte Aufenthaltsfläche sollen Wege für den Rad- und Fußverkehr sowie die Feuerwehr und Rettungsdienste vorgesehen werden. Begründung: Die Baustelle der unterirdischen Station "Güterplatz" in offener Bauweise bietet die einmalige Gelegenheit, die Geländeoberfläche nach der Fertigstellung und Überdeckelung des U-Bahnhofes neu zu gestalten. Außerdem soll dieser Abschnitt ein Bindeglied zwischen der neu herzurichtenden östlichen Europaallee und der Neugestaltung des Güterplatzes werden und so das "grüne Band" in Richtung Mainzer Landstraße und Hafentunnel verlängern. Die Menschen im Europaviertel profitieren davon mehrfach: Statt Verkehrslärm entsteht eine grüne Oase für Besuchende des Skyline Plaza und Bewohnende zugleich. Dreck und Staub bleiben außen vor. Rad- und Fußverkehr werden sicher in Richtung Güterplatz geleitet. Der motorisierte Verkehr fließt einfach weiter wie bisher über die Den Haager Straße, Brüsseler Straße und Osloer Straße. Eine Grünfläche mit Bäumen und insektenfreundlichen Pflanzen spendet im Sommer Schatten, Bänke laden zum Verweilen ein und auch begrenzte außengastronomische Flächen sind denkbar. Ein großer Beitrag für mehr Aufenthaltsqualität im Gallus. Foto: FAZ Lageplan: Geoportal Frankfurt, Anmerkungen Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6008 2024 Die Vorlage OF 1421/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1454/1 Betreff: Abbiegeunfälle am Francois-Mitterand-Platz reduzieren Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Rechtsabbieger im Bahnhofsviertel von der Mainzer Landstraße in Richtung Francois- Mitterrand-Platz stillzulegen, um die Abbiegeunfälle zwischen PKW und Radfahrenden zuverlässig zu verhindern. Die Verkehrsführung rund um den Platz kann durch Änderung der Einbahnstraßenrichtung im östlichen Bereich und Stilllegung der Fahrbahn im westlichen Bereich für den Individualverkehr optimiert werden. Begründung: Jedes Jahr werden Radfahrende entlang der Mainzer Landstraße in Richtung Alte Oper durch unachtsame, abbiegende PKW-Fahrende, Taxen und LKW gefährdet oder gar verletzt. Die Unfallstatistik weist trotz Maßnahmen wie einem zwischen PKW-Fahrspur und Radschutzstreifen Poller weiterhin Unfälle auf. Der Magistrat soll daher im Zuge der Überarbeitung der Mobilitätsplanung im Bahnhofsviertel diese Unfallstelle gezielt betrachten und entschärfen. Ein geeignetes Mittel ist der Entfall es Rechtsabbiegers aus der Mainzer Landstraße. Grafik: Magistratsbericht B205/2024 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6253 2024 Die Vorlage OF 1454/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2024, OF 1100/6 Betreff: Nied: Parken mit Parkscheibe an der Ladenzeile an der Mainzer Landstraße 786/798 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, entlang der Ladenzeile zwischen 8.00 h und 18.00 h nur Kurz-Zeit-Parken mit Parkscheibe für 90 Minuten zuzulassen. Begründung: Vor der Ladenzeile, u.a. ein Einzelhändler, gibt es einige Parkplätze, die jedoch viel zu oft tagsüber von Dauernutzern belegt sind. Um denjenigen, die hier mit dem PKW einkaufen fahren (müssen) die Möglichkeit des Einkaufens und damit des Ent- und Beladens zu ermöglichen, bittet der Ortsbeirat, hier nur Parken mit Parkscheibe tagsüber zuzulassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5980 2024 Die Vorlage OF 1100/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2024, OF 984/2 Betreff: Zusätzliche Parkplätze in der Ohmstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entlang der Ohmstraße, in den Abschnitten zwischen Kuhwaldstraße und Pfingstbrunnenstraße sowie zwischen Galvanistraße und An der Dammheide insgesamt 20 zusätzliche Fahrradbügel zu installieren. Begründung: Es fehlt in der Straße an sicheren Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Dies führt dazu, dass zahlreiche Fahrräder an Verkehrsschildern oder Straßenlampen angeschlossen werden und auf den Gehwegen für Behinderungen sorgen (Beispiele anbei). In den oben genannten Abschnitten, u.a. in unmittelbarer Nähe der Parkanlagen, besteht augenscheinlich besonderer Bedarf. Hier sollten bevorzugt Abstellmöglichkeiten installiert werden. (Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1014 2024 Die Vorlage OF 984/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wort "gebeten" der Wortlaut "zu prüfen und zu berichten, wo" eingefügt wird. Abstimmung: GRÜNE, 1 CDU, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 1342/1 Betreff: Bahnhofsviertel: Weg für Rettungskräfte zwischen Baseler Platz und Poststraße ermöglichen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert für das folgende verkehrliche Problem eine Lösung zu finden: Rettungskräfte, die von der Friedensbrücke aus kommend Richtung Hauptbahnhof fahren, stecken auf dem Abschnitt der B44 zwischen Baseler Platz (Baseler Straße / Am Hauptbahnhof) und Poststraße oft im Verkehr fest. Auto- und LKW-Fahrern ist es kaum möglich, auszuweichen, gerade im Berufsverkehr oder bei größeren Veranstaltungen mit hohem Verkehrsaufkommen in der Stadt, weshalb die Rettungsfahrzeuge teilweise im Stau feststecken und auf diesem kurzen Abschnitt bis zu zwei Minuten verlieren. Dies kann im Zweifelsfall Leben kosten. Der Magistrat wird aufgefordert, eine Lösung zu finden, wie die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge im Notfall auch bei starkem Verkehr gewährleistet werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1342/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Die Partei gegen CDU und FDP (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 1348/1 Betreff: Lieferzonen, E-Scooter-Parkzonen und Radbügel nördlich des Hauptbahnhofs Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Nördlich des Hauptbahnhofs liegt das Saar-Karree umgeben von den Straßen Poststraße, Niddastraße, Ludwigstraße und Rudolfstraße. Dort wurden Lieferzonen und E-Scooter-Parkzonen ausgewiesen, sowie Radbügel installiert. Der Magistrat wird gebeten dazu folgende Fragen zu beantworten: 1. Warum werden in diesem Bereich so viele Lieferzonen benötigt? 2. Auf welcher Grundlage wurde die Einschätzung und Festlegung der Anzahl und Größe der Lieferzonen vorgenommen? 3. Warum wurden Radbügel auf PKW-Parkplätzen installiert und nicht auf anderen Flächen? 4. In diesem Bereich gibt es schon zahlreiche Radbügel. Wie kam man auf die Einschätzung, dass hier weitere Radbügel benötigt werden? 5. Wie ist die Konzeption für die Nutzung der Parkflächen am Straßenrand in Poststraße 22-32, Niddastraße 101-103, Ludwigstraße und Rudolfstraße? Gerne auch mit Begründung der Maßnahmen und angesetzten Kosten. 6. Gibt es weitere noch nicht umgesetzte Planungen z.B. Parkraumbewirtschaftung/Anwohnerparken in dem genannten Bereich? 7. Ist es möglich Anwohner an den weiteren Planungen zu beteiligen und deren Interessen abzufragen? Begründung: Wie bereits im Gutleutviertel wurden im Gallus Maßnahmen umgesetzt, über die weder der Ortsbeirat noch die Anwohner vorab informiert und eingebunden wurden. Bürgerbeteiligung und Transparenz fanden im Vorfeld nicht statt. Die Anwohner sind verwundert und können einige der Maßnahmen nicht nachvollziehen. Hier ist Aufklärung dringend von Nöten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1007 2024 Die Vorlage OF 1348/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1356/1 Betreff: Starkregen im Ortsbezirk 1: Regenentwässerung auf der Mainzer Landstraße instand setzen lassen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass nach Starkregenereignissen die Wassermassen auf der Mainzer Landstraße, insbesondere zwischen Galluswarte und Hafenstraße, schneller abfließen und sich keine stundenlangen, großflächigen Wasserflächen auf den Fahrbahnen bilden. Begründung: Regelmäßig bilden sich nach Starkregen große Wasserflächen auf der Mainzer Landstraße. Das Problem besteht seit einigen Monaten und wurde auch bereits im Mängelmelder im Juni gemeldet (ID 94199). Der Radstreifen ist durch die Wassermassen zeitweise unbenutzbar. Die Wasserflächen gefährden somit den Fahrzeugverkehr als auch Fußgehende auf den Gehwegen durch Spritzwasser. Foto: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5835 2024 Die Vorlage OF 1356/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1355/1 Betreff: Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor der Mainzer Landstraße 351 endlich beheben Vorgang: V 86/21 OBR 1; ST 839/22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat schreibt in seiner Stellungnahme ST 839 / 2022 bezugnehmend auf den Ortsbeiratsantrag V86 / 2021 Folgendes: "Durch den Magistrat wurde die Genehmigungslage hinsichtlich der Liegenschaft Mainzer Landstraße 351 geprüft. Die Stellplätze direkt vor dem Gebäude befinden sich nicht im öffentlichen Verkehrsraum, sondern auf einer Fläche in privatem Eigentum. Eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis hinsichtlich einer Nutzung der Stellplätze ist somit nicht erforderlich. Baurechtlich wurde die Fläche vor dem Gebäude ursprünglich mit Baugenehmigung vom 24.03.1972 als gepflasterte Fläche mit vereinzelten Pflanzbeeten genehmigt. Insofern sind in diesem Fall weitergehende Maßnahmen hinsichtlich einer Entsiegelung auf Grundlage der Vorgartensatzung nicht möglich. Als effizientes Mittel zur Verhinderung der dargestellten Gefahrensituation besteht die Möglichkeit, die Zugänglichkeit und damit die Querung der öffentlichen Fläche durch Fahrzeuge zu verhindern, indem Stahlabweiser gesetzt werden. Die Prüfung dieser Möglichkeit erfolgt derzeit durch den Magistrat. Der Magistrat wird hierzu zu gegebener Zeit berichten." Bis 13.08.2024 sah sich der Magistrat bedauerlicherweise nicht in der Lage, zu prüfen und zu berichten. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, nun endlich alle Zufahrten zu den privaten Stellplätzen über den Gehweg vor der Mainzer Landstraße 351 umgehend so abpollern zu lassen, dass ein Befahren wirksam verhindert wird, um die Sicherheit der Fußgehenden und der Kundinnen und Kunden der dortigen Geschäfte sicherzustellen. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, den Eigentümer zu verpflichten, mindestens die gemäß Baugenehmigung erforderlichen Pflanzbeete im teilversiegelten "Vorgarten" wieder herstellen zu lassen. Der Magistrat sollte darüber hinaus beim Eigentümer dafür werben, die Fläche stärker zu entsiegeln und die Förderprogramme der Stadt Frankfurt in Anspruch zu nehmen. Zuletzt wird der Magistrat aufgefordert, das illegale und behindernde Gehwegparken der Fahrzeuge der Autovermietung an der Ecke zur Kriftelerstraße dauerhaft zu unterbinden. Dies soll notfalls mit Pollern geschehen. Bilder: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 86 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2022, ST 839 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5834 2024 Die Vorlage OF 1355/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und FDP (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1354/1 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Ludwigstraße zukunftssicher machen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einmündung Mainzer Landstraße / Ludwigstraße nachhaltig und sicher zu gestalten und folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Entfall der Rechtsabbiegespur von der Mainzer Landstraße stadtauswärts in Richtung Ludwigstraße 2. Entsiegelung und Begrünung der vorgenannten Fläche 3. Entfall der Linksabbiegespur in der Ludwigstraße in Richtung Mainzer Landstraße stadteinwärts 4. Anpassung der geänderten Verkehrsführung durch Markierungsarbeiten, Beschilderung und Entfall der LSA im Rechtsabbiegerbereich 5. Aufstellen von mindestens 5 Radbügeln im Kreuzungsbereich der ehemaligen Abbiegespur und Schaffung einer sogenannten Gehwegnase Begründung: Die Rotphasen für Fußgehende und Rechtsabbieger in Richtung Ludwigstraße sind sehr lange. Dadurch entsteht regelmäßig ein Rückstaun von PKW auf den Radschutzstreifen der Mainzer Landstraße. Radfahrende müssen dann in gefährlicher Weise auf die Fahrbahn ausweichen. Rechtsabbiegende PKW achten zudem oft nicht auf geradeaus fahrende Radler*innen. Die Neuordnung des Kreuzungsbereiches schafft Klarheit, Sicherheit und Ordnung für alle Verkehrsteilnehmenden. Fußgehende können die Mainzer Landstraße in einem Zug überqueren und Radfahrende werden weniger gefährdet. Zudem entstehen Fahrradstellplätze gegenüber von Gastronomie und Geschäften. Nicht mehr benötigte asphaltierte Flächen können eröffnet, entsiegelt und begrünt werden. So kann Regenwasser versickern. Pflanzen kühlen im Sommer und schaffen ein wenig Grün. Die LSA muss nicht zwingend umprogrammiert werden; lediglich der Austausch der Beschilderung ist erforderlich. Bild: Geoportal Frankfurt, Skizze Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5833 2024 Die Vorlage OF 1354/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Antragtenors folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Einmündung Mainzer Landstraße/Ludwigstraße nachhaltig und sicher gestaltet und folgende Maßnahmen umsetzt werden können:" Zudem wird der Antragstenor um die Ziffer 6. ergänzt: "6. barrierefreie Umbau der Kreuzung." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1359/1 Betreff: Mindestgehwegbreite in der Günderrodestraße sicherstellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das aufgesetzte Gehwegparken auf der östlichen Seite der Günderrodestraße zwischen Frankenallee und Kölner Straße zurücknehmen und das Parken mit PKW zu untersagen sowie den Gehweg abzupollern, um so die notwendige Mindestgehwegbreite für Fußgehende und mobilitätseingeschränkte Menschen im Gallus sicherzustellen. Begründung: Bei Gehwegen wird bei Neuanlage eine Gehwegbreite zwischen 2,30m und 2,50m empfohlen. Auf der östlichen Seite der Günderrodestraße ist zwischen Mainzer Landstraße und Koblenzer Straße jedoch regelmäßig noch nicht einmal die absolute Mindestbreite von 1,50m gegebenen. Außerdem wird so das Parken auf den vielen Schachtdeckeln wirksam verhindert. Bürger*innen beschweren sich immer wieder, dass der verbliebene Platz auf dem Gehweg selbst für eine einzige Person oft nicht ausreicht. Mobilitätseingeschränkte Menschen können den Gehweg oft gar nicht nutzen. Fotos: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5838 2024 Die Vorlage OF 1359/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2024, OF 1079/6 Betreff: Nied: Parksituation Nied-Süd Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten 1. zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, in dem Bereich Nied Süd - zwischen Mainzer Landstraße und B 40 für die Anwohner eine Parkbeordnung zu erreichen, die wenigstens die Fremdparker aus dem Bereich fernhält. 2. Endlich Carsharing in den Stadtteilen anzubieten, damit der Parkdruck reduziert wird. Begründung: Innerhalb des Viertels Landauer, Alzeyer und Dürkheimer Straße sind viele Mehrfamilienhäuser. Im Bereich des Nieder Kirchwegs sind neue Mehrfamilienhäuser in Bau oder so gut wie fertig gestellt. Wo vorher Gewerbe war, leben jetzt viele Familien. Damit steigt der Parkdruck auf diesen Bereich zwischen Mainzer Landstraße und B 40. Erschwert wird die Situation durch viele fremdabgestellte Fahrzeuge u.a. auch Firmenwagen. Ein Carsharing-Angebot ist eine gute Alternative zu mehreren Autos pro Haushalt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 25 Auf Wunsch der Linke-Fraktion wird über die Anregungen unter den Spiegelstrichen 1 und 2 getrennt voneinander abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5806 2024 Die Vorlage OF 1079/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Spiegelstrich 1: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen Linke (= Ablehnung) zu Spiegelstrich 2: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2024, OF 1302/1 Betreff: Bahnhofsviertel: Elbestraßen begrünen und Gehweg erneuern Vorgang: OM 4589/23 OBR 1; ST 117/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Elbestraße zwischen Taunusstraße und Niddastraße Bäume zu pflanzen. Außerdem soll der Gehweg auf der östlichen Seite saniert werden. Begründung: Der Ortsbeirat hatte im Jahr 2023 gefordert die Litfaßsäulen in der Elbestraße bei der Neuvergabe der Werberechte nicht neu zu vergeben, sondern abbauen zu lassen. Erfreulicherweise hat nun das Werbeunternehmen freiwillig und selbstständig die Litfaßsäulen entfernt. (10.10.2023, OM 4589) Der Gehweg zeigt sich nun in einem äußerst schlechten Zustand und muss dringend saniert werden. In diesem Zuge soll geprüft werden, wo Bäume in diesem Straßenabschnitt gepflanzt werden können. Evtl. bieten sich die alten Standorte der Litfaßsäulen an. Da der Straßenabschnitt keinerlei Begrünung aufweist sollten unbedingt Standorte für Baumpflanzungen gefunden werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4589 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 117 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5736 2024 Die Vorlage OF 1302/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2024, OF 1309/1 Betreff: Versteckte Ampel Mainzer Landstraße/Heinrichstraße hinter dem Baum hervorholen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die seitliche Lichtsignalanlage an der Kreuzung Mainzer Landstraße / Heinrichstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts für alle Verkehrsteilnehmenden, vor allem für Radfahrende, so umsetzen zu lassen, dass sie seitlich des Baumstamms sichtbar wird. Begründung: Bei blendender Sonne ist die obere Ampel am Ausleger nur schwer erkennbar. Auto- und Radfahrende sind dann umso mehr auf die Lichtzeichen am Fahrbahnrand angewiesen. Für Radfahrende sind diese erst "im letzten Moment" erkennbar und verursachen damit des Öfteren gefährliche Situationen. Eine Meldung im Mängelmelder führte bisher leider nicht zu einer Umsetzung. Foto: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5742 2024 Die Vorlage OF 1309/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF gegen Die Partei (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Initiative vom 27.05.2024, OI 54 entstanden aus Vorlage: OF 908/2 vom 07.05.2024 Betreff: Platzbenennung in der City West - Gisela Eckhardt Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, den Platz Ohmstraße 63 und 65 bzw. Voltastraße 80 und 82 in "Gisela-Eckhardt-Platz" zu benennen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, in Abstimmung mit dem Ortsbeirat und dem Physikalischen Verein eine würdige Einweihungszeremonie vorzubereiten. Sollten hierfür Mittel aus dem Ortsbeiratsbudget nötig sein, dient es zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat sich in angemessenem Rahmen hieran beteiligen wird. In diesem Fall wird der Magistrat um eine Kostenaufstellung gebeten, damit der Ortsbeirat eine entsprechende Ortsbeiratsinitiative (Budget) beschließen kann. Es dient zur Kenntnis, dass sich der Physikalische Verein in der Sitzung des Ortsbeirates am 22. April 2024 ausdrücklich für eine Benennung einer der beiden bisher unbenannten Stadtplätze in der City West nach Gisela Eckhardt ausgesprochen hat. Der Platz ist bisher unbenannt. Die Straßen- und Platzbenennungen in der City West orientieren sich sehr stark an Physikern (sic!), sowohl deutschen als auch internationalen. Frauen sind hier bisher deutlich unterrepräsentiert - bisher einzig durch die Lise-Meitner-Straße. Weitere Platz- und Straßenbenennungen sollten dem entgegenwirken. Dass es deutlich mehr Männer als Frauen gibt, die durch ihre wissenschaftlichen Erfolge Berühmtheit erlangen, ist der Rolle geschuldet, die Frauen vielfach in der Vergangenheit in Familie und Gesellschaft einnehmen mussten. Eine der wenigen, die trotz dieser gesellschaftlichen Hindernisse dennoch wissenschaftliche Erfolge und Berühmtheit erlangen konnte, ist Gisela Eckhardt (1926 bis 2020). Sie wurde in Frankfurt geboren, studierte hier Physik und promovierte auch in Frankfurt, was ihr jedoch durch ihren Doktorvater erschwert wurde. Auch anschließend in den USA erfuhr sie zunächst Benachteiligungen im Hinblick auf Entlohnung und Anerkennung ihrer Leistungen, trotz Forschungserfolgen. 1962 war sie schließlich maßgeblich an der Entwicklung des ersten Raman-Lasers beteiligt. Bei diesem Lasertypus kann, im Gegensatz zu anderen Lasertypen, die Wellenlänge des ausgesendeten Lichts variiert werden, was neue Anwendungsbereiche ermöglichte. Trotz ihrer negativen Erfahrungen in Frankfurt während der Promotion bedachte Gisela Eckhardt in ihrem Testament den Physikalischen Verein sehr großzügig. Ausschnitt mit den beiden bisher unbenannten Plätzen (Quelle: www.openstreetmaps.org mit eigener Bearbeitung) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.08.2024, B 303 Versandpaket: 05.06.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 928/2 Betreff: Kontrolle der Zufahrt in die Kuhwaldsiedlung während Messen und sonstigen Großveranstaltungen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat aufgefordert, die Zufahrtsregelung in die Kuhwaldsiedlung durch Polizeikräfte während großer Messe- und sonstiger Großveranstaltungen wieder einzuführen. Begründung: In den vergangenen Jahren hat es eine Regelung gegeben, die Kuhwaldsiedlung während großer Veranstaltungen auf dem Messegelände für Nichtanlieger*innen der Kuhwaldsiedlung, die mit Kraftfahrzeugen anreisen, zu sperren. Um dies durchzusetzen ist nur eine Einfahrt über die Straßen Philipp- Reis- Straße/Funckstraße eingerichtet worden, was auch jetzt noch so ist. Alle anderen Straßen gehen als Einbahnstraßen auf den Dammgraben oder die Braunfelsstraße. Über diese Straßen ist keine Einfahrt in die Siedlung möglich. Auch dies ist noch heute so. Den Bewohner*innen der Siedlung hat die Verwaltung in geeigneter Form eine Zufahrtserlaubnis zur Verfügung gestellt, die am Beginn eines Jahres durch den/die jeweilige/n Stadtbezirksvorsteher/in ausgehändigt wird. Auch dies ist noch heute so. Was eingestellt wurde, ist die amtliche Überwachung der Zufahrt über die Funckstraße durch Polizeikräfte. Damit ist die Zufahrtserlaubnis sinnlos geworden, da jeder ungehindert in die Siedlung einfahren kann, was während Messen auch verstärkt gemacht wird. Bewohner und Bewohnerinnen der Siedlung, die nachmittags von der Arbeit nach Hause kommen, finden sehr oft keinen Parkplatz mehr für ihr Fahrzeug. Aus den aufgezeigten Gründen wäre es sehr begrüßenswert, die bewährte Regelung der vergangenen Jahre wiedereinzuführen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5490 2024 Die Vorlage OF 928/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 711/3 Betreff: Fahrradreparaturstation am Holzhausenpark Der Ortsbeirat möge beschließen, Auf Anregung der Schüler*innenvertretung der Elisabethenschule wird der Magistrat gebeten, eine Fahrradreparaturstation am Holzhausenpark zu errichten. Die Fläche am südwestlichen Zugang zum Holzhausenpark an der Ecke Hamannstraße/Fürstenbergerstraße bietet sich aus Sicht des OBR als geeigneter Standort an. Begründung: In der Sitzung des OBR 3 am 25.4.2024 stellten Schüler*innenvertreter der Elisabethenschule ihre Idee vor, in direkter Umgebung ihrer Schule eine Fahrradreparaturstation errichten zu lassen. Die Schülervertretung der Elisabethenschule hat sich bereit erklärt, eine Patenschaft für die neue Reparaturstation zu übernehmen. Der OBR ist überzeugt von den vorgebrachten Argumenten, dass nicht nur die zahlreichen Schüler*innen der Elisabethenstraße, die mit dem Rad zur Schule kommen, von einer solchen Reparaturstation profitieren sollen, sondern ebenfalls die Schülerinnen und Schüler der umgebenden Schulen wie Fürstenbergerschule und Kant-Schule. Die Hamannstraße als Teil einer etablierten und frequentierten Radroute von Nord nach Süd bietet sich als Standort an, da auch Pendler und Ausflügler von einer Reparaturstation am Holzhausenpark zur schnellen Behebung von kleineren Pannen profitieren würden. (Beispiel) Quelle: Technische Hochschule Mittelhessen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5578 2024 Die Vorlage OF 711/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 1266/1 Betreff: Radweg Hafenstraße vor Kreuzung Gutleutstraße baulich sichern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Radweg in der Hafenstraße vor der Kreuzung zur Gutleutstraße aus Richtung Mainzer Landstraße kommend baulich zu sichern, sodass dort nicht mehr geparkt werden kann. Begründung: Quelle: Privat Parkende Fahrzeuge behindern dort nicht nur den Radweg, sondern behindern während des Einparkens auch alle anderen Fahrzeuge, welche in die Kreuzung einfahren möchten. Quelle: Google (m) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.08.2024, OF 1380/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1266/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1266/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 7 Die Vorlage OF 1389/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5818 2024 1. Die Vorlage OF 1266/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1380/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz des Antragtenors um folgenden Wortlaut ergänzt wird: "Die Strecke zwischen Pkw-Haltelinie und Absenkung des Gehweges soll mit Abweisern gegen Befahren und Beparken geschützt werden. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2024, OF 1020/6 Betreff: Nied: Wann geht es mit der Bebauung des sogenannten Nieder Lochs weiter? Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zum Areal des sogenannten "Nieder Lochs" (Bereich zwischen Mainzer Landstraße und der Straße Alt-Nied) zu beantworten: - Wann wird mit dem 2. Bauabschnitt zur Schließung des Nieder Lochs begonnen? - Welche Gründe stehen der Realisierung dieses 2. Bauabschnitts aktuell entgegen? - Ist dieser Bauabschnitt mit der Neuplanung des "Nieder Tors" / Wendeschleife verknüpft? - Sofern in den nächsten Jahren keine Baufortführung geplant ist: Soll der wie eine Bauruine wirkende unbebaute Bereich des Nieder Lochs unverändert jahrelang einen hässlichen Anblick bieten oder würde es hier auch ohne 2. Bauabschnitt eine bauliche Veränderung geben? Begründung: Seit einigen Jahren wurde das zwischen Mainzer Landstraße und der Straße Alt-Nied gelegene Areal zu einem großen Teil mit Wohnhäusern bebaut und hat sich sehr gut in den Stadtteil Nied eingefügt. Allerdings lässt die weitere Bebauung des noch übrig gebliebenen Teils des Nieder Lochs zwischen 1. Bauabschnitt und der Straßenbahn-Wendeschliefe immer noch auf sich warten. Hier war auch ein neuer Supermarkt geplant. Der noch nicht bebaute Bereich ist eine hässliche Bauruine und sollte darum entweder zügig bebaut oder zumindest baulich so verändert werden, dass der Bereich wieder gepflegt aussieht. Im Dezember 2018 berichtete der ehemalige OB Feldmann, dass mit dem 2. Bauabschnitt begonnen werde, wenn in unmittelbarer Nachbarschaft die Bauarbeiten für eine neue Wendeschleife der Straßenbahn und einen Kreisverkehr abgeschlossen seien. Wenn diese Aussage noch aktuell ist, würde der nächste Bauabschnitt erst am "St. Nimmerleinstag" beginnen, weil mit den Planungen für das Vorhaben "Nieder Tor" / Wendeschleife nach Aussagen der Stadt frühestens in diesem Jahr begonnen wird. Dieser unfertige Bereich sollte aber auf keinen Fall die nächsten 20 Jahre im gleichen Zustand verbleiben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 953 2024 Die Vorlage OF 1020/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2024, OF 908/2 Betreff: Platzbenennung in der City West - Gisela Eckhardt Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, den Platz Ohmstraße 63 & 65 bzw. Voltastraße 80 & 82 "Gisela-Eckhardt-Platz" zu benennen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten in Abstimmung mit dem Ortsbeirat und dem Physikalischen Verein eine würdige Einweihungszeremonie vorzubereiten. Sollten hierfür Mittel aus dem Ortsbeiratsbudget nötig sein, dient es zur Kenntnis, dass der Ortbeirat sich in angemessenem Rahmen hieran beteiligen wird. In diesem Fall wird der Magistrat um eine Kostenaufstellung gebeten, damit der Ortsbeirat eine entsprechende OIB beschließen kann. Es dient zur Kenntnis, dass sich der Physikalische Verein in der Sitzung des Ortsbeirates am 22. April 2024 ausdrücklich für eine Benennung einer der beiden bisher unbenannten Stadtplätze in der City West nach Gisela Eckhardt ausgesprochen hat. Begründung: Der Platz ist bisher unbenannt. Die Straßen- und Platzbenennungen in der City West orientieren sich sehr stark an Physikern (sic!), sowohl deutschen als auch internationalen. Frauen sind hier bisher deutlich unterrepräsentiert - bisher einzig durch die Lise-Meitner-Straße. Weitere Platz- und Straßenbenennungen sollten dem entgegenwirken. Dass es deutlich mehr Männer als Frauen gibt, die durch ihre wissenschaftlichen Erfolge Berühmtheit erlangen, ist der Rolle geschuldet, die Frauen vielfach in der Vergangenheit in Familie und Gesellschaft einnehmen mussten. Eine der wenigen, die trotz dieser gesellschaftlichen Hindernisse dennoch wissenschaftliche Erfolge und Berühmtheit erlangen konnte, ist Gisela Eckhardt (1926 - 2020). Sie wurde in Frankfurt geboren, studierte hier Physik und promovierte auch in Frankfurt, was ihr jedoch durch ihren Doktorvater erschwert wurde. Auch anschließend in den USA erfuhr sie zunächst Benachteiligungen im Hinblick auf Entlohnung und Anerkennung ihrer Leistungen, trotz Forschungserfolgen. 1962 war sie schließlich maßgeblich an der Entwicklung des ersten Raman-Lasers beteiligt. Bei diesem Lasertypus kann, im Gegensatz zu anderen Lasertypen, die Wellenlänge des ausgesendeten Lichts variiert werden, was neue Anwendungsbereiche ermöglichte. Trotz ihrer negativen Erfahrungen in Frankfurt während der Promotion unterstützte Gisela Eckhardt in ihrem Testament den Physikalischen Verein sehr großzügig. Ausschnitt mit den beiden bisher unbenannten Plätzen (Quelle: www.openstreetmaps.org, eigene Bearbeitung) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.02.2024, OF 852/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 6 Die Vorlagen OF 908/2 und 909/2 werden zu gemeinsamen Anträgen von GRÜNE, CDU, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Initiative OI 54 2024 Initiative OI 55 2024 1. Die Vorlage OF 852/2 wird durch die Annahme der Vorlagen OF 908/2 und OF 909/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 908/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 909/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 910/2 wird durch die Annahme der Vorlagen OF 908/2 und OF 909/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 Linke (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2024, OF 1216/1 Betreff: Umbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" - Chance für umfassende Verkehrsberuhigung im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zum 4-gleisigen Ausbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" und die damit verbundene Verbesserung der Verkehrssituation für Zufußgehende, Radfahrende und ÖPNV-Nutzende. Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die sich mit dem Ausbau bietenden verkehrlichen und städtebaulichen Spielräume zu nutzen und die Verkehrsführung im Bahnhofsviertel zwischen Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gutleutstraße und Am Hauptbahnhof so umzugestalten, dass motorisierter Durchgangsverkehr im benannten Bereich unmöglich wird. Dabei soll die Zufahrt zu allen Gebäuden selbstverständlich gewährleistet bleiben. Nicht mehr benötigte Verkehrsflächen sollen konsequent entsiegelt und begrünt werden. Begründung: Für den motorisierten Durchgangsverkehr stehen um das Bahnhofsviertel herum die Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gutleutstraße und Am Hauptbahnhof / Düsseldorfer Straße zur Verfügung. Die Straßen im benannten Viereck sind für Menschen, deren Wege dort beginnen oder enden, weiterhin wichtig, nicht jedoch für den Durchgangsverkehr. Weniger Verkehr bedeutet weniger Lärm, weniger Umweltbelastung und mehr Lebensqualität für alle. Frankfurt sollte die Chance nutzen, die sich durch die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes ergibt. Antragsteller: Linke Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5395 2024 Die Vorlage OF 1216/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Parteien: Linke, Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2024, OF 1206/1 Betreff: Haushalt 2024/2025 Taubenschutzgitter an der Galluswarte - Ausgang Frankenallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den Taubenschutzgitter unter der Brücke der S-Bahn-Station Galluswarte, Ausgang Frankenallee, werden die nötigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Die Zustände unter der Bahnbrücke an der Galluswarte, Ausgang Frankenallee sind seit Jahren katastrophal. Die Gehwege sind mit Taubenkot übersät. Die Radbügel in der Mitte der Frankenallee werden nicht benutzt, da jeder Radfahrer befürchten muss, dass sein Rad mit Taubenkot verschmutzt wird. Entsprechend sieht auch die Bushaltestelle aus. Der Ortsbeirat hat schon öfter Maßnahmen gefordert, passiert ist nichts. An der Bahnunterführung Galluswarte, Ausgang Mainzer Landstraße, wurden bereits Taubenschutzgitter an der Unterseite der Bahnbrücke angebracht. Die Zustände haben sich daraufhin erheblich verbessert. Dies soll auch an der Bahnunterführung Ausgang Frankenallee umgesetzt werden, so dass Passanten, wartende Busnutzer, Radfahrer u.a. nicht fürchten müssen, dass sie von oben Taubenkot trifft. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 87 2024 Die Vorlage OF 1206/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2024, OF 986/6 Betreff: Griesheim: Einbahnstraßenlösung südliche Elektronstraße prüfen Die südliche Elektronstraße von der Eisenbahn bis zum Main ist für den nach dem Abbruch der Omega-Brücke stark angestiegenen Begegnungsverkehr eigentlich zu schmal. Autos fahren auf den Bürgersteig, manchmal geht es überhaupt nicht mehr vorwärts, die Straße ist eigentlich nicht für den Begegnungsverkehr von LKW und den ausschließlich in südliche Richtung fahrenden Bussen geeignet, die Anwohner*innen leiden sehr. Die Einmündung aus der Linkstraße in die Elektronstraße wird zum zusätzlichen Problem, weil da oft Stau entsteht und sich große Autos, Busse und LKWs gegenseitig blockieren. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob eine Einbahnstraßenregelung auf der südlichen Elektronstraße von der Schranke in Richtung Main eine Erleichterung der Situation schaffen würde. Begründung: Eine Einbahnstraßenregelung würde bedeuten, dass man in Richtung Norden immer den Umweg über Stroofstraße - Mainzer Landstraße in Kauf nehmen müsste. Das geschieht allerdings auch heute schon, da viele Autofahrende inzwischen sowieso, um den Stau und das Warten an der Schranke zu vermeiden, diesen Weg wählen. Dafür würde der Verkehr in südlicher Richtung jedoch wieder flüssig und es würde allgemein viel ruhiger werden. Mehrere Bürger*innen haben eine Einbahnstraßenlösung in die aktuelle Diskussion gebracht und erwarten eine Einschätzung des Magistrates. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.05.2024, OF 1030/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 986/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 986/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1030/6 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, FDP und fraktionslos gegen SPD, GRÜNE und BFF (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2024, OF 996/6 Betreff: Nied: Planungsstand der IGS 15 am Standort Mainzer Landstraße 701 Vorgang: OM 5694/20 OBR 6; ST 473/23 Nach der Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 473 ist das Gelände an der Mainzer Landstraße 701 nach eingehender Prüfung geeignet für einen Schulstandort. Zusammen mit Vertretern der Schulgemeinde wurde die Phase 0 für eine 6-zügige IGS erfolgreich abgeschlossen. Die benötigten Mittel wurden für den Haushalt 2023 angemeldet. Die Baugenehmigung der IGS 15 an ihrem aktuellen Interimsstandort in der Palleskestraße endet 2025. Um eine erneute Verlängerung zu vermeiden ist geplant, dass der Neubau an der Mainzer Landstraße 701 bis 2025/2026 abgeschlossen sein soll. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten: Wie ist der aktuelle Planungsstand und kann der in der Stellungnahme ST473 genannte Zeitpunkt des Umzugs gehalten werden? Begründung: Ergibt sich aus dem Antragstext Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5694 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 473 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 924 2024 Die Vorlage OF 996/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2024, OF 852/2 Betreff: Platzbenennung in der City West Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die beiden bisher unbenannten Plätze in der City West zwischen Ohmstraße und Voltastraße und westlich bzw. östlich des Celsiusplatzes (siehe Anlage) werden nach zwei Physiker*innen benannt. Dabei soll mindestens einer der beiden Plätze nach einer Physikerin benannt werden. Der Ortsbeirat schlägt die folgenden Persönlichkeiten als Namensgeber*innen für in Rede stehenden Stadtplätze vor (die endgültige Diskussion, Priorisierung, Entscheidung und Zuordnung erfolgen in einer Ortsbeiratssitzung): - Gisela Eckhardt - Caroline Herschel - Karl Schwarzschild Es dient zur Kenntnis, dass die gegebenen Vorschläge mit dem Physikalischen Verein vordiskutiert wurden. Dieser wird in der Ortsbeiratssitzung am 22.04.2024 die bisherigen Vorschläge aus Sicht des Vereins in die Diskussion einbringen. Begründung: Beide Plätze sind bisher unbenannt. Die Straßen- und Platzbenennungen in der City West orientieren sich sehr stark an Physikern (sic!), sowohl deutschen als auch internationalen. Frauen sind hier bisher deutlich unterrepräsentiert - bisher einzig durch die Lise-Meitner-Straße. Weitere Platz- und Straßenbenennungen sollten dem entgegenwirken. Dass es deutlich mehr Männer als Frauen gibt, die durch ihre wissenschaftlichen Erfolge Berühmtheit erlangen, ist der Rolle geschuldet, die Frauen vielfach in der Vergangenheit in Familie und Gesellschaft einnehmen mussten. Entsprechend enthält diese Vorschlagsliste auch nur einen Mann. Karl Schwarzschild (1873 - 1916): Schwarzschild wurde als Sohn einer jüdischen Familie in Frankfurt geboren und hat derart wesentliche theoretische wie experimentelle Beiträge zur Astronomie geleistet, dass er als Wegbereiter der modernen Astrophysik gilt. So wird der Ereignishorizont eines kugelförmigen schwarzen Loches, der Radius ab dem selbst Licht nicht mehr aus diesem schwarzen Loch entweichen kann und der damit die Grenze beschreibt, jenseits der Ereignisse für Beobachter außerhalb des schwarzen Loches nicht mehr sichtbar sind, als Schwarzschild-Radius bezeichnet. Der Physikalische Verein steht mit Nachkommen Karl Schwarzschilds in Großbritannien in Kontakt. Gisela Eckhardt (1926 - 2020): Eckhardt wurde ebenfalls in Frankfurt geboren und studierte hier Physik und promovierte auch in Frankfurt, was ihr jedoch durch ihren Doktorvater erschwert wurde. Auch anschließend in den USA erfuhr sie zunächst Benachteiligungen im Hinblick auf Entlohnung und Anerkennung ihrer Leistungen, trotz Forschungserfolgen. 1962 war sie schließlich maßgeblich an der Entwicklung des ersten Raman-Lasers beteiligt. Bei diesem Lasertypus kann, im Gegensatz zu anderen Lasertypen, die Wellenlänge des ausgesendeten Lichts variiert werden, was neue Anwendungsbereiche ermöglichte. Trotz ihrer negativen Erfahrungen in Frankfurt während der Promotion unterstützte Gisela Eckhardt in ihrem Testament die Goethe-Universität durch Einrichtung einer Professur sehr großzügig. Die Förderung von Frauen in der Physik war Gisela Eckhardt ein wichtiges Anliegen. Caroline Herschel (1750 - 1848): Herschel ist in Hannover und nicht in Frankfurt geboren - wie andere Namensgeber*innen für Straßen und Plätze der City West auch. Trotz der Möglichkeit einer Karriere als Konzertsängerin, wendete sie sich in der Unterstützung ihren Bruders Wilhelm einer wissenschaftlichen Tätigkeit in der Astronomie zu. Sie galt zu Lebzeiten lange als "nur" Assistentin ihres Bruders Wilhelm. Erst später wurde sie für ihre zahlreichen Entdeckungen von Sternen und Berechnungen anerkannt. So fügte sie 1797 dem damals maßgeblichen Sternenkatalog der englischen Royal Society, dem Flamsteeds Atlas, einen Ergänzungskatalog mit 561 neuen Sternen und diversen Korrekturen des bestehenden Katalogs hinzu. Darüber hinaus entdeckte sie eine Vielzahl von Kometen, Sternenhaufen und Sternnebel. Ihr Werdegang verweist eindrucksvoll auf die Hindernisse, die Frauen auf ihrem Weg zu Anerkennung im wissenschaftlichen Bereich erfuhren und noch immer erfahren. Anlage: (Quelle: www.openstreetmaps.org (eigene Bearbeitung), Ausschnitt mit den beiden bisher unbenannten Plätzen) Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.05.2024, OF 908/2 Antrag vom 07.05.2024, OF 909/2 Antrag vom 12.05.2024, OF 910/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 852/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 852/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 6 Die Vorlagen OF 908/2 und 909/2 werden zu gemeinsamen Anträgen von GRÜNE, CDU, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Initiative OI 54 2024 Initiative OI 55 2024 1. Die Vorlage OF 852/2 wird durch die Annahme der Vorlagen OF 908/2 und OF 909/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 908/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 909/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 910/2 wird durch die Annahme der Vorlagen OF 908/2 und OF 909/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 Linke (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 940/6 Betreff: Griesheim: Beleuchtung Fuß- und Radweg entlang der A 5 und über die A 5 (östliche Seite) zwischen Griesheimer Stadtweg und Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für ausreichende Beleuchtung neben der A 5 und hoch zur A 5 auf dem dort vorhanden Fuß- und Radweg zwischen Griesheimer Stadtweg und Mainzer Landstraße zu sorgen. Begründung: Entlang der A 5 und hoch zur A 5 über die Bahngleise befindet sich auf der östlichen Seite der A 5 Fuß- und Radwege. Diese sind nicht oder sehr ungenügend beleuchtet und sind Angsträume. Da diese Wege nun auch als Umleitung für die Fahrradfahrenden genutzt werden und werden sollen, ist es notwendig, dass hier die Angsträume beseitigt werden und diese Wege entsprechend ausgeleuchtet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5201 2024 Die Vorlage OF 940/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2024, OF 1166/1 Betreff: Nutzung und Erhaltung des Gebäudes Am Hauptbahnhof 4 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Welche Kenntnisse hat der Magistrat von den angeblichen Plänen des Eigentümers das Gebäude "Am Hauptbahnhof 4" zum Teil mit dem Ziel abzureißen, ein Boardinghaus zu errichten? 2. Wie bewertet der Magistrat die Pläne? 3. Hat der Eigentümer bereits eine Genehmigung zum (teilweisen) Abbruch des Gebäudes beantragt und wurde diese erteilt? 4. Wie bewertet der Magistrat die Umwandlung von Mietwohnungen und -apartments in ein Boardinghaus? Wird er dafür eine Genehmigung erteilen? 5. Hat die Stadt die Möglichkeit eine Nutzungsänderung des Gebäudes zu verhindern? 6. Erlauben der Bebauungsplan B527 und die Gestaltungssatzung G4 eine Umwandlung des Gebäudes, so wie sie der Eigentümer angeblich vorhat? 7. Hält der Magistrat den Weg der Verwertungskündigung zur Entmietung der Immobilie für rechtlich haltbar? Liegen aus Sicht des Magistrats die dafür notwendigen Voraussetzungen vor? 8. Im Stadtteil gibt es Gerüchte, die Verwertungskündigung der Mieterinnen und Mieter diene nur dazu, die Immobilie zu einem höheren Preis - da dann mieter:innenfrei - verkaufen zu können. Wie bewertet der Magistrat dies? 9. Hat der Magistrat die Möglichkeit die Mieterinnen und Mieter, die eine Kündigung für ihre Wohnung erhalten haben, bei der Suche nach einer neuen Bleibe zu unterstützen? 10. Wie bewertet der Magistrat den möglichen Abriss von Oskar Schindlers letzter Wohnung in Frankfurt? Wird sich der Magistrat dafür einsetzen, dass die am Gebäude angebrachte Gedenktafel erhalten bleibt? 11. Setzt sich der Magistrat für eine weitere gastronomische Nutzung der Erdgeschossebene ein, sollte die beliebte Sportsbar "O'Reilly's Irish Pub" tatsächlich den Plänen des Eigentümers weichen müssen? Begründung: Nach Informationen des Antragsstellers plant der Eigentümer der Immobilie "Am Hauptbahnhof 4" eine Umnutzung des gemischt genutzten Gebäudes mit zahlreichen Mietwohnungen und der Bar "O'Reilly's Irish Pub" hin zu einem Boardinghaus. Über 60 Mieterinnen und Mieter haben eine Verwertungskündigung mit Mietende in diesem Jahr erhalten. Fraglich sind die Position des Magistrats zur Umnutzung des Gebäudes und dessen Möglichkeiten Einfluss auf die Nutzungsänderung zu nehmen. Aufgrund der Dringlichkeit des Themas bitten wir um eine zeitnahe Beantwortung dieser Anfrage. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 889 2024 Die Vorlage OF 1166/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.02.2024, OF 1163/1 Betreff: Niddastraße Ecke Düsseldorfer Straße: Entwässerung gewährleisten, Abflüsse instand setzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Entwässerung auf der Niddastraße Ecke Düsseldorfer Straße auf Höhe der ehemaligen Sparkassenfiliale instand setzen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, dass in Zukunft dort das Regenwasser ordentlich abfließen kann und es nicht zur Bildung großer Wasserlachen kommt. Begründung: Nach starken Regenfällen kommt es regelmäßig vor, dass sich auf der Niddastraße Ecke Düsseldorfer Straße auf Höhe der ehemaligen Sparkassenfiliale eine große Wasserlache bildet. Der dort stark frequentierte Zebrastreifen ist dann nur noch in Teilen nutzbar. Im Winter könnte das stehende Wasser sogar noch gefrieren und dann zu einer Gefahrenstelle werden. Es ist also dringend geboten, dass dort eine Lösung gefunden wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5222 2024 Die Vorlage OF 1163/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.02.2024, OA 439 entstanden aus Vorlage: OF 936/6 vom 30.01.2024 Betreff: Griesheim: Bau/Aufstellen einer Behelfsbrücke während der mindestens siebenmonatigen Sperrung der Fußgängerunterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. während der Sperrung der für die zu Fuß Gehenden wichtigen Stadtteile verbindenden Fußgängerunterführung als auch für die Nutzer des ÖPNV zwischen Sommer 2024 und mindestens Frühjahr 2025 gesperrten Tunnels eine Behelfs brücke aufzustellen/zu installieren; 2. zu prüfen und zu berichten, wie die Behelfsbrücke barrierefrei sein kann, ohne eine Verzögerung des Baus der Behelfsbrücke zu verursachen. Begründung: Nach der letzten Ortsbeiratssitzung hat es viele Gespräche zwischen und mit den Bürgern gegeben und das Für und Wider wurde diskutiert. Hierbei hat sich herauskristallisiert, dass für alle nicht nachvollziehbar ist, warum die Behelfsbrücke für die Fußgänger aus Kostengründen nicht installiert werden soll. Für die Brücke wurden Kosten in Höhe von circa zwei Millionen Euro und 10.000 Euro am Tag genannt. Das hört sich erst einmal viel an. Durch alle Nutzer umgerechnet wären das aber bei der Nutzung während der Bauzeit Kosten von circa zwei Euro pro Tag/pro Nutzer. Darin sind sowohl die Wechsler der Stadtteile inbegriffen als auch die Nutzer der S-Bahnen. Die Nutzer, die aus Griesheim-Mitte die S-Bahnen nutzen, hätten eine gute und kurze Verbindung zum Bahnhof. Es wurden schon Wetten abgeschlossen, dass man bei Nutzung der Straßenbahn auf der Mainzer Landstraße zum Hauptbahnhof und von dort zurück zum Griesheimer Bahnhof (um dann seinen Zug am Griesheimer Bahnhof in Richtung Höchst oder Innenstadt zu erreichen) eventuell schneller sein könnte, als mit der Fahrt mit dem Bus der Linie 89 durch Griesheim, welcher über die Schranke in der Elektronstraße und durch ganz Alt-Griesheim (Griesheim-Süd) fahren muss, um an der Endhaltestelle "Erzberger Straße" auszusteigen und zu Fuß zum Bahnhof zu laufen oder durch nochmaliges Umsteigen in den Bus der Linie 45 den Bahnhof zu erreichen. Bei der Rückfahrt hält zwar der Bus direkt am Bahnhof, aber bei Ankunft der S-Bahnen werden dann mehr Menschen den Bus nutzen müssen, als der Bus Platz bietet. Das heißt, man muss auf den nächsten oder übernächsten Bus oder den danach warten; das mit den jeweils neu angekommenen Nutzern der S-Bahn. Zurück geht es über die Gleise der Elektronstraße. Man kann sich ausrechnen, wie lange ein jeder dann unterwegs ist, um den Arbeitsplatz, das Zuhause oder sonstige Termine außerhalb Griesheims zu erreichen. Selbst innerhalb Griesheims ist es eine sehr lange Fahrt. Bei allem Verständnis für die Notsituation ist dies inakzeptabel und die Ersatzbrücke muss gebaut werden, wohlwissend, dass Menschen mit schweren Bewegungseinschränkungen diese nicht nutzen können. Denn keiner weiß, ob es tatsächlich bei den angepeilten sieben bis acht Monaten bleibt. Wie schon angeführt, wären die Kosten der Brücke heruntergerechnet auf den Tag und Nutzer "Peanuts", wie ein großer Bänker Frankfurts mal erheblich größere Ausgaben nannte. Die Griesheimer sind der Meinung, dass das eine Summe ist, die man für sie ausgeben können muss. Es kam schon die Frage auf, ob das vorgesehene umständliche Verfahren ohne Brücke auch den Bürgern des Westends, Nordends oder Bornheims zugemutet werden würde. Die kostenfreie Nutzung der Busse der Linie 89 während der Sperrzeiten ist ein sehr gutes Angebot und hilft denjenigen, die schlecht zu Fuß unterwegs, keine Dauernutzer des ÖPNV mit einer Zeitfahrkarte und nicht motorisiert sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.06.2024, B 252 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 14.02.2024 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 11.03.2024, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 439 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2024, TO II, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage OA 439 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei Beschlussausfertigung(en): § 4571, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2024 Aktenzeichen: 66-2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2024, OF 1150/1 Betreff: Kunstobjekte der FAZ für die Nachwelt sichern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Kunstobjekte auf den abzureißenden Liegenschaften im FAZ-Areal für die Nachwelt zu sichern. Insbesondere handelt es sich dabei um - das weltbekannte männliche FAZ-Emblem - das weiße, weibliche FAZ-Emblem am FAZ-Hochhaus in der Mainzer Landstraße - die Plastik "Die Lesenden" - die sog. "Ackermänner" (10 große Betonplatten), die allesamt von Mitarbeitenden des Historischen Museums und des Kulturamts bereits als erhaltenswert eingeschätzt werden. Die Kunstobjekte sollen im Idealfall in den städtischen Bestand aufgenommen werden, hilfsweise wird der Magistrat gebeten, den Erhalt der Kunstobjekte durch die derzeitigen Eigentümer sicherzustellen. Begründung: Der Abriss der Bestandsgebäude auf dem ehemaligen FAZ-Areal an der Hellerhofstraße schreitet voran. Erst am Wochenende hat die Antragsteller die Nachricht erreicht, dass die "Ackermänner" bereits demontiert sind. Um den Erhalt der Kunstobjekte sicherzustellen, ist ein schnelles Eingreifen des Magistrats geboten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 63 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5098 2024 Die Vorlage OF 1150/1 wird als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme; bei Abwesenheit 1 GRÜNE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2024, OF 1120/1 Betreff: Gehwege von parkenden Autos in der Flörsheimer Straße/Ecke Mainzer Landstraße freihalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Gehwege rund um die Autovermietung in der Flörsheimer Straße 1 / Ecke Mainzer Landstraße freigehalten werden. Dort parken und rangieren nahezu dauerhaft zahlreiche Fahrzeuge der Autovermietung, obwohl kaum Parkplätze auf dem Grundstück vorhanden sind. Außerdem soll der Magistrat Grundstückseigentümer und Mieter auffordern, die legalen Stellplätze eindeutig markieren zu lassen. Sollten Eigentümer und Mieter nicht tätig werden, soll der Magistrat Poller anbringen lassen, um eine Gefährdung von Fußgehenden zu minimieren. Begründung: Zahlreiche Fahrzeuge der Autovermietung "enterprise" und deren Kunden parken teilweise oder ganz auf den Gehwegen der Flörsheimer Straße und Mainzer Landstraße. Sie schränken die Gehwegbreite erheblich ein, blockieren sie gänzlich oder gefährden Fußgehende beim Rangieren. Fotos: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5077 2024 Die Vorlage OF 1120/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2024, OF 821/2 Betreff: Attraktivität der Buslinie 64 erhöhen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge in Zusammenarbeit mit den städtischen Verkehrsbetrieben prüfen und berichten, ob es möglich ist, die Buslinie 64 über den Baseler Platz hinaus zu verlängern über Museumsufer - Schulstraße - Elisabethenstraße bis zum Lokalbahnhof, womit das Museumsufer ebenso wie das Krankenhaus Sachsenhausen endlich einen akzeptablen ÖPNV-Anschluß bekämen, der auch für alte und gehbehinderte Menschen außerordentlich vorteilhaft wäre. Begründung: Das Museumsufer und das Krankenhaus Sachsenhausen sind aus den Stadtteilen nördlich des Mains extrem schlecht mit dem ÖPNV erreichbar, insbesondere für Menschen, die gehbehindert sind oder sich auch altersbedingt mit weiten Fußwegen schwer tun. Die Wege von der U-Bahn-Station Schweizer Platz und den Tramhaltestellen Schweizer/Gartenstraße, Otto-Hahn-Platz und Stresemannallee sind von allen Museen am Schaumainkai nur über längere Fußwege zu erreichen. Dies gilt verstärkt bei schlechtem Wetter. Da der 64er auch den Hauptbahnhof anfährt, wäre er auch die Verbindung der Wahl für auswärtige Museumsbesucher, die dort mit der S-Bahn ankommen. Zusätzlicher Vorteil der verlängerten Linie wäre ein direkter Anschluß an den Universitätscampus Westend für Studenten, Lehr- und Hilfskräfte, die in Sachsenhausen wohnen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 821/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 821/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2023, OF 1085/1 Betreff: Sind die Planungen zum Güterplatz noch zeitgemäß? Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat 1 zeitnah folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist der Magistrat der Meinung, dass die mittlerweile veraltete Planung den Anforderungen an eine klimaresiliente Planung und den Vorgaben des mittlerweile gültigen Leitfadens zur klimaangepassten Stadtplatzgestaltung entspricht? 2. Beabsichtigt der Magistrat, anhand dieser Leitlinien die Planungen der Grünfläche klimaangepasst überarbeiten zu lassen? 3. Beabsichtigt der Magistrat, die östliche Fahrbahn und Parkplätze zwischen Mainzer Landstraße und Hohenstaufenstraße dauerhaft zu schließen und als Platz für Gastronomie und Fußgehende umzuwandeln? 4. Beabsichtigt der Magistrat, den bevorstehenden barrierefreien Umbau der Straßenbahnhaltestelle Güterplatz in Richtung Westen mit der Planung des Güterplatzes und dem Übergang zur U-Bahn zu koordinieren? 5. Hat der Magistrat dazu bereits Kontakt zum Wettbewerbsgewinner, dem Büro Kulka aufgenommen? 6. Hat der städtebauliche Vertrag mit Fa. Bosch noch Bestand, obwohl sich entlang des Güterplatzes gar keine Liegenschaften der Fa. Bosch mehr befinden? 7. Wie sieht der Zeitplan des Magistrats aus und wann sollen Planung, Ausschreibung, Baubeginn und Fertigstellung sein? Begründung: Die Menschen im Europaviertel und Gallus warten schon sehr lange auf die Umgestaltung und Nutzung der Grünfläche Güterplatz. Die Planungen des Büros Kulka aus 2007/2008 wurden vor den Planungen der Stadtbahn ins Europaviertel und der U-Bahn-Station Güterplatz prämiert. Sie entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur und an Grünflächen und müssen daher auf den Prüfstand. Die Umplanungen sollten rechtzeitig erfolgen, um die barrierefreie Umgestaltung der Tramhaltestelle zu berücksichtigen und eine Fertigstellung bis zur Inbetriebnahme der U-Bahn nicht zu gefährden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 828 2024 Die Vorlage OF 1085/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2023, OF 1103/1 Betreff: Übergang Hauptbahnhof zur Kaiserstraße auch während des Umbaus des Hauptbahnhofs jederzeit sicher gestalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Durch Umbauarbeiten fällt auf dem Bahnhofsvorplatz ein Großteil der Fläche für Fußgehende weg. Wie bei solchen Baustellen üblich, ist damit zu rechnen, dass das Umfeld sich dynamisch anhand des Baufortschritts verändert. Dies vorausgeschickt möge der Magistrat ggf. in Abstimmung mit der Deutschen Bahn Folgendes veranlassen: 1. Zu jeder Zeit muss ausreichend Fläche für Fußgehende zwischen Hauptbahnhofseingang und Kaiserstraße verbleiben, um starkes Gedränge und Stresssituationen an den Übergängen zu vermeiden. 2. Der Bahnhofsvorplatz soll frei von dem Verkehrsfluss störenden Gegenständen gehalten werden wie z.B. den "historisierenden Verkaufswagen", um die derzeit reduzierte Verkehrsfläche nicht noch zusätzlich erheblich einzuschränken. 3. Die Fahrgeschwindigkeit auf der Straße Am Hauptbahnhof (B44) soll so reduziert werden, dass auch bei Gedränge von Fußgehenden auf die Fahrbahn das Risiko an schweren Verletzungen minimiert wird. Die zulässige Fahrgeschwindigkeit ist an dieser Gefahrenstelle deutlich mit Schildern, Bodenmarkierungen und ggf. weiteren Maßnahmen für alle Fahrspuren in alle Richtungen sichtbar anzuzeigen. Begründung: Der Fußübergang vor dem Hauptbahnhof ist vermutlich der am meiste frequentierte Übergang in Frankfurt. Durch eine zeltartige Lagerhalle auf dem Bahnhofsvorplatz wird derzeit die Fläche für Fußgehende vor dem Hauptbahnhof um mehr als zwei Drittel reduziert. Zusätzlich stehen um die Zelthalle herum zwei historisierende Verkaufswagen, die die Fläche weiter einschränken und wenigstens versetzt werden müssen. Hier war schon vor der Baustelle bereits oft erhebliches Gedränge. Gerade zu den Hauptverkehrszeiten ist die Fläche extrem voll und es droht, dass Fußgehende von Nachdrängenden auf die Fahrbahn geschoben und verletzt werden könnten. Normalerweise wird bei Baustellen auf angrenzenden Straßen das Tempo reduziert. Dies ist hier ebenfalls beidseitig notwendig, insbesondere, weil es sich bei dem Übergang um eine stark frequentierte Wegeverbindung handelt. Der Magistrat möge dazu prüfen, welche Fahrgeschwindigkeit angemessen ist, und soll die Tempobegrenzung sodann deutlich sichtbar auf allen Fahrbahnen umsetzen lassen. Derzeit ist nur ein vereinzeltes Tempo-30-Schild auf der B44 in Fahrtrichtung Norden wegen der Fahrbahnverengung aufgestellt, jedoch schlecht sichtbar. In Fahrtrichtung Süden steht dagegen überhaupt kein Schild, obwohl es dort wegen der Krümmung der Straße und der schlechten Einsehbarkeit noch wichtiger wäre. Die Situation rund um Radwege, Taxistand, Fußgängerüberwege und Baustelle ist für Ortsunkundige (oft mit veraltetem Navi mit Tempo-50) derart irritierend, dass es einer rechtzeitigen und deutlichen Beschilderung sowie weiterer Markierungen bedarf. Foto: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 31 Auf Antrag der CDU und FDP-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1103/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4968 2024 Die Vorlage OF 1103/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: GRÜNE, 2 SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, 1 SPD und BFF (= Ablehnung) Ziffer 3.: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.11.2023, OA 416 entstanden aus Vorlage: OF 879/6 vom 13.11.2023 Betreff: Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, so schnell wie möglich einen Ersatz für die abgerissene Omegabrücke zu errichten und insbesondere 1. im ersten Quartal des Jahres 2024 einen Zeitplan mit einzelnen Schritten zur Umsetzung vorzulegen; 2. im ersten Quartal des Jahres 2024 in Griesheim in einer öffentlichen Informationsveranstaltung den weiteren Ablauf zu erläutern; 3. Möglichkeiten von Provisorien zu prüfen und zu bewerten; 4. alle Möglichkeiten für eine beschleunigte Umsetzung zu nutzen; 5. keine Wiederholung schon erfolgter zeitintensiver Variantenprüfungen vorzunehmen; 6. eine örtliche Gegebenheiten berücksichtigende Planung zu erstellen. Begründung: Die wichtigen kulturellen und infrastrukturellen Einrichtungen im Stadtteil Griesheim verteilen sich auf Gebiete nördlich und südlich der Bahnlinie. Daher ist die Durchgängigkeit der Bahnlinie sehr bedeutsam. Der Bahnübergang in der Elektronstraße (häufige Schließzeiten) und die Umleitungen über die Stroofstraße und die Mainzer Landstraße sind nur für eine Übergangszeit geeignet. Schon allein das Fehlen der zwei Buslinien 54 und 59 innerhalb Griesheims ist ein großer Nachteil. Bei der Einführung des S-Bahn-Verkehrs wurde intensiv geprüft, ob der Bahnübergang in der Alten Falterstraße/Waldschulstraße durch eine Unterführung oder eine Brücke ersetzt wird. Gegen die Unterführung sprachen folgende Punkte: lange Rampen auf beiden Seiten; Straßen wie Fabriciusstraße, Autogenstraße, Eichenstraße und Schwarzerlenweg würden zu Sackgassen; fehlende Anbindung der Anlieger der Alten Falterstraße; städtebauliche Bewertung des Eingriffs durch den tiefen Schacht. Diese Bewertung besteht unverändert. Alle Häuser und Straßen bestehen weiterhin und zusätzlich gibt es mit dem Bürgerhaus Griesheim anstelle der Wendeanlage der Straßenbahn ein großes Gebäude mit Einfahrt zur Tiefgarage. Für den Platz vor dem Bürgerhaus hat ein Wettbewerb einen schönen Vorschlag ergeben, der den Bereich verschönert und zum Aufenthalt einlädt. Stattdessen würde dann an dieser Stelle die Zufahrt zum unterirdischen Tunnel sein. Nach den Baumaßnahmen im Jahr 2015 für 2,8 Millionen Euro (von Sanierung mag der Ortsbeirat nicht mehr sprechen) hatte die Brücke zwei Gehwege mit einer Breite von 1,2 Metern und 1,8 Metern sowie zwei je 1,5 Meter breite Radfahrspuren. Dies war bedarfsgerecht. Nun Gehwegbreiten von je 2,5 Metern sowie zwei baulich getrennte Radwege von je zwei Metern Breite zu fordern, würde die Breite der Brücke derart erhöhen, dass der vorhandene Raum nicht mehr ausreicht. Das Ergebnis wäre dann keine Brücke. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.04.2024, B 169 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 06.12.2023 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 22.01.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 416 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4227, 23. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 22.01.2024 Aktenzeichen: 66-2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.11.2023, OA 418 entstanden aus Vorlage: OF 1074/1 vom 28.11.2023 Betreff: Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack und Kaiserstraße umgestalten und begrünen Vorgang: OM 4816/23 OBR 1 Zwischenbescheide des Magistrats vom 08.04.2024 und 29.08.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat 1 und den Anliegern (Eigentümern und Nutzern) einen Ideenwettbewerb für die Gestaltung des Kaisersacks im Bereich östlich der Straße Am Hauptbahnhof bis westlich der Moselstraße auszuloben. Dabei sind folgende Kriterien zu beachten: 1. Der genannte Bereich soll in eine Fußgängerzone umgewandelt werden und nur noch für Fahrzeuge von Rettungsdiensten und Anlieferungsverkehr (vormittags) befahrbar sein. 2. Die gesamte Fläche zwischen der Straße Am Hauptbahnhof und Moselstraße soll einen Platzcharakter mit niveaugleichen und barrierefreien Wegebeziehungen erhalten. Der Platz wird teilweise die Funktion des Bahnhofsvorplatzes übernehmen, der bis voraussichtlich Ende der 2030er- Jahre als Baustellenfläche der Bahn benötigt wird. 3. Die vorhandenen Parkplätze sollen entsprechend entfallen. Der Bereich der jetzigen Parkplätze sowie Teile des Wendehammers und des Kaisersacks sollen entsiegelt und begrünt werden. Als Vorbild können bspw. die geplanten Hochbeete am Rathenauplatz dienen. 4. Die im Vergleich zur nördlichen Seite der Kaiserstraße fehlenden Bäume auf der südlichen Seite der Kaiserstraße sollen ergänzt werden. 5. Die entstehenden begrünten Flächen und die Wegeflächen sind mit adäquaten Materialien und Sitzgelegenheiten auszustatten. 6. Bei der Umgestaltung der Straßenflächen, Parkplätze und des Wendehammers ist den Belangen des Wochenmarktes Rechnung zu tragen. 7. Im genannten Bereich soll das Abstellen von E-Scootern nicht mehr möglich sein. Begründung: Der sogenannte Kaisersack ist das Entree der Stadt Frankfurt für Hunderttausende Menschen, die täglich am Hauptbahnhof ankommen. Nach dem Verlassen des Bahnhofvorplatzes ist der Kaisersack das Erste, was Touristen, Geschäftsreisende, Pendelnde und Anwohnende sehen, wenn sie das Bahnhofsviertel betreten. Heute bietet sich dort ein katastrophales Bild: Massenweise liegen dort E-Scooter und Müll herum. Autos stehen im Wendehammer und versperren den Weg. Insgesamt ein unwürdiges Bild für eine Weltstadt wie Frankfurt. Der U-Bahnausgang in diesem Bereich soll bis 2024 bereits neu gestaltet sein. Es bietet sich an, diesen Teil der Kaiserstraße durch Umbau des Kaisersacks in Grünanlagen mit Blumenbeeten, Bäumen und Sitzgelegenheiten aufzuwerten und die Kaiserstraße zu der prachtvollen Straße werden zu lassen, die sie einst war. Der dort stattfindende Kaisermarkt (Wochenmarkt) sollte an der Stelle verstetigt werden, um damit auch eine Aufwertung zu erfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4816 Bericht des Magistrats vom 27.09.2024, B 362 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 06.12.2023 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 18.01.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage OA 418 wird auf den Ausschuss für Mobilität und Smart-City delegiert. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 23. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 22.01.2024, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 418 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 2. bis 7. der Vorlage OA 418 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass folgender Punkt ergänzt wird: "8. Dem Charakter als zentraler Versammlungsort ist Rechnung zu tragen.") sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme), LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass folgender Punkt ergänzt wird: "8. Dem Charakter als zentraler Versammlungsort ist Rechnung zu tragen.") sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 23. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.01.2024, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 418 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 2. bis 7. der Vorlage OA 418 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung), ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass folgender Punkt ergänzt wird: "8. Der Bereich soll so umgestaltet werden, dass er weiterhin als Versammlungsort für Kundgebungen und Demonstrationen genutzt werden kann.") und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2024, TO II, TOP 36 Beschluss: a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 418 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 2. bis 7. der Vorlage OA 418 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung), AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass folgender Punkt ergänzt wird: "8. Der Bereich soll so umgestaltet werden, dass er weiterhin als Versammlungsort für Kundgebungen und Demonstrationen genutzt werden kann.") 27. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 04.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 418 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF Beschlussausfertigung(en): § 4338, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2024 § 4816, 27. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 04.06.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.11.2023, OF 1074/1 Betreff: Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack und Kaiserstraße umgestalten und begrünen Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat 1 und den Anliegern (Eigentümern und Nutzern) einen Ideenwettwettbewerb für die Gestaltung des "Kaisersacks" im Bereich östlich der Straße "Am Hauptbahnhof" bis westlich der Moselstraße auszuloben. Dabei sind folgende Kriterien zu beachten: 1. Der genannte Bereich soll in eine Fußgängerzone umgewandelt werden und nur noch für Fahrzeuge von Rettungsdiensten und Anlieferungsverkehr (vormittags) befahrbar sein. 2. Die gesamte Fläche zwischen der Straße "Am Hauptbahnhof" und Moselstraße soll einen Platz-Charakter mit niveaugleichen und behindertengerechten Wegebeziehungen erhalten. Der Platz wird teilweise die Funktion des Bahnhofsvorplatzes übernehmen, der bis voraussichtlich Ende der 2030er Jahre als Baustellenfläche der Bahn benötigt wird. 3. Die vorhandenen Parkplätze sollen entsprechend entfallen. Der Bereich der jetzigen Parkplätze sowie Teile des Wendehammers und des Kaisersacks sollen entsiegelt und begrünt werden. Als Vorbild können bspw. die geplanten Hochbeete am Rathenauplatz dienen. 4. Die im Vergleich zur nördlichen Seite der Kaiserstraße fehlenden Bäume auf der südlichen Seite der Kaiserstraße sollen ergänzt werden. 5. Die entstehenden begrünten Flächen und die Wegeflächen sind mit adäquaten Materialien und Sitzgelegenheiten auszustatten. 6. Bei der Umgestaltung der Straßenflächen, Parkplätze und des Wendehammers ist den Belangen des Wochenmarktes Rechnung zu tragen. 7. Im genannten Bereich soll das Abstellen von E-Scootern nicht mehr möglich sein. Begründung: Der sogenannte "Kaisersack" ist das Entrée der Stadt Frankfurt für hunderttausende Menschen, die täglich am Hauptbahnhof ankommen. Nach dem Verlassen des Bahnhofvorplatzes ist der Kaisersack das Erste, was Touristen, Geschäftsreisende, Pendelnde und Anwohnende sehen, wenn sie das Bahnhofsviertel betreten. Heute bietet sich dort ein katastrophales Bild: Massenweise liegen dort E-Scooter und Müll herum. Autos stehen im Wendehammer und versperren den Weg. Die sich dort treffende Drogenszene führt zu Verunsicherung bei vielen Menschen. Insgesamt ein unwürdiges Bild für eine Weltstadt wie Frankfurt. Der U-Bahnausgang in diesem Bereich soll bis 2024 bereits neugestaltet sein. Es bietet sich an, diesen Teil der Kaiserstraße durch Umbau des "Kaisersacks" in Grünanlagen mit Blumenbeeten, Bäumen und Sitzgelegenheiten aufzuwerten und die Kaiserstraße zu der prachtvollen Straße werden zu lassen, die sie zu früheren Zeiten einst war. Der dort stattfindende Kaisermarkt (Wochenmarkt) sollte an der Stelle verstetigt werden, um damit auch eine Aufwertung zu erfahren. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.10.2023, OF 1062/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 41 Die Vorlage OF 1074/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU und SPD erklärt. Beschluss: Anregung OA 418 2023 1. Die Vorlage OF 1062/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1074/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Punkt 2. Die Formulierung "behindertengerecht" durch "barrierefrei" ersetzt wird und, dass der zweite Satz des zweiten Absatzes ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.11.2023, OF 1078/1 Betreff: Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern - wirklich! Vorgang: OM 3943/23 OBR 1; ST 2317/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, wie in OM 3943 unter 1. gefordert die generelle Parkerlaubnis auf dem Gehweg im Abschnitt Mainzer Landstraße zwischen Hafenstraße und Rudolfstraße aufzuheben und den Gehweg baulich zu sichern. Wie in ST 2317 erörtert, entfallen die bestehenden Stellplätze ersatzlos zugunsten zusätzlichen Platzes für den Fußverkehr - mit Ausnahme einer auf dem Hochbord neu einzurichtenden Lieferzone. Begründung: Mit OM 3943 beabsichtigte der Ortsbeirat nicht, statt dem Gehwegparken das Parken auf der Fahrbahn der Mainzer Landstraße zu erlauben. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass dies dort unmöglich ist, und es ginge am Ziel des ursprünglichen Antrags (mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr) vorbei. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3943 Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2023, ST 2317 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 85 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4821 2023 Die Vorlage OF 1078/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.11.2023, OF 1075/1 Betreff: Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack schnellstmöglich für Fußgehende öffnen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Straßenabschnitt der Kaiserstraße zwischen "Am Hauptbahnhof" und Moselstraße zur Fußgängerzone schnellstmöglich umzuwidmen, für den regulären PKW-Verkehr sperren und für Fußgehende öffnen zu lassen. Hierzu sollen folgende Maßnahmen getroffen werden: 1. Die Zufahrt von der Moselstraße in den sogenannten "Kaisersack" wird mit klappbaren oder versenkbaren Pollern versehen und somit für den Lieferverkehr und berechtigte Anwohnende weiterhin erreichbar bleiben. 2. Im genannten Bereich wird das Abstellen von E-Scootern generell untersagt. 3. Es wird eine temporäre Bepflanzung mit Kübelpflanzen und -bäumen eingerichtet, die die Aufenthaltsqualität erhöht. 4. Die Nutzung der Fläche für den Kaisermarkt muss gewährleistet werden. 5. Zur Verbesserung der Barrierefreiheit sollen Bordsteine abgesenkt werden, wo das möglich ist. Die Entscheidung soll zeitnah getroffen und die Maßnahmen sollen rechtzeitig bis zum Beginn der Fußball-Europameisterschaften 2024 umgesetzt werden, um die Menschenmassen bewältigen zu können, die zusätzlich zu den Pendler*innen und Anwohnenden vom Hauptbahnhof in die Innenstadt strömen werden. Begründung: Bereits vor Beginn der Umbaumaßnahmen in der B-Ebene des Hauptbahnhofes und der Sperrung des Ausgangs Kaisersack herrschte an der Stelle reger Betrieb. Pendler*innen und Reisende queren den Kaisersack auf dem Weg zu Fuß ins Bahnhofsviertel und die Innenstadt. Da die Nutzung des ÖPNV und der Fußverkehr in Frankfurt weiterhin zunehmen, wird auch die Frequentierung des Kaisersacks steigen. Zudem ist nach Fertigstellung und Öffnung der B-Ebene und der Ausgangs Kaisersack zur Euro 2024 damit zu rechnen, dass sehr viel mehr Menschen als bisher den Kaisersack queren werden. Dafür wird der Platz der bisherigen Sackgasse und des Wendekreises benötigt. Dieser Platz wird teilweise die Funktion des Bahnhofsvorplatzes übernehmen, der bis voraussichtlich Ende der 2030er Jahre als Baustellenfläche der Bahn benötigt wird. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.11.2023, OF 1063/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 42 Die Vorlage OF 1075/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4816 2023 1. Die Vorlage OF 1063/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1075/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2025, OF 1277/6 Betreff: Nied: Aufstellung einer Sitzbank im Bereich der Kreuzung Birminghamstraße/Mumm-von-Schwarzenstein-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung Birminghamstraße / Mumm-von-Schwarzenstein-Straße eine Sitzbank aufzustellen. Begründung: Bewohner der Altenwohnanlage in der Birminghamstraße haben den Wunsch geäußert, entlang ihres Weges zur Straßenbahnhaltestelle in der Mainzer Landstraße eine Sitzgelegenheit zu erhalten. Die genannte Kreuzung liegt etwa auf halber Strecke und eignet sich daher besonders gut für eine Sitzbank, die älteren Menschen eine Möglichkeit zur kurzen Rast bietet. Dies würde die Mobilität und Selbstständigkeit der Seniorinnen und Senioren unterstützen und zur Aufenthaltsqualität im Stadtteil beitragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1698/1 Betreff: Platz der Republik aufwerten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine Planung zur Aufwertung des Platzes der Republik zu erarbeiten, sodass dieser Platz seinem Namen wieder gerecht wird. Im Rahmen dieser Planung sollen insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden: 1. Die geplante Umgestaltung der Straßenbahnhaltestelle im Rahmen des viergleisigen Ausbaus der Haltestelle am Hauptbahnhof, 2. Maßnahmen zur Entsiegelung und Begrünung des Platzes, 3. die Aufstellung einer Informationstafel oder Stele zur Geschichte und Bedeutung des Namens "Platz der Republik". Der Entwurf dieser Planung ist dem Ortsbeirat zur Beratung und Stellungnahme vorzulegen. Begründung: "Platz der Republik" klingt bedeutungsschwer, doch aktuell verfügt dieser Platz weder über eine attraktive Gestaltung, noch erinnert irgendetwas an diesem Platz daran, was man mit dessen Namen in Verbindung bringen könnte. Daher soll dieser Platz wieder eine würdige Gestaltung erhalten. Gerade in der heutigen Zeit ist es wichtig, die Demokratie zu stärken und dessen Symbole angemessen sichtbar zu machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1695/1 Betreff: Fester Blitzer Mainzer Landstraße/Platz der Republik Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Platz der Republik aus der nördlichen Mainzer Landstraße kommend in südlicher Fahrtrichtung einen festen, kombinierten Rotlicht-Geschwindigkeitsblitzer aufzustellen. Begründung: An dieser Stelle wird die erlaubte Geschwindigkeit häufig deutlich übertreten und ebenso bei Rot über die Ampel gefahren, was bereits zu schweren Unfällen geführt hat. Ein Raser, der erst Anfang Juli kurz nach dieser Kreuzung auf Höhe Ludwigstraße zwei E-Scooter-Fahrer totgefahren hat und bereits davor durch seine schnelle Fahrweise aufgefallen war, hätte nach dem Auslösen eines Blitzers seine Geschwindigkeit wahrscheinlich reduziert, sodass es womöglich nicht zu einem solch schweren Unfall gekommen wäre. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1696/1 Betreff: Markierungsknöpfe Mainzer Landstraße anbringen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entlang der weißen Fahrbahnbegrenzungsmarkierung neben der ebenerdig verlaufenden Gleisanlage entlang der Mainzer Landstraße auf dem Abschnitt zwischen Platz der Republik und Krifteler Straße für beide Fahrtrichtungen überfahrbare Markierungsknöpfe mit weißem Reflektor anbringen zu lassen. Begründung: Bei in der Mitte der Fahrbahn verlaufenden Straßenbahngleisen kann es zu gefährlichen Situationen kommen, insbesondere wenn Autofahrer unbeabsichtigt in den Gleisbereich einfahren, beim Linksabbiegen/Wenden die Gleise unzulässig überquert werden, Fußgänger oder Radfahrer schlecht zwischen Fahrbahn und Gleisbereich unterscheiden können, es bei Dunkelheit oder Regen zu schlechter Sicht kommt. In solchen Fällen können überfahrbare Reflektoren / Markierungsknöpfe die seitliche Abgrenzung des Gleisbereichs visuell und haptisch durch Lichtreflexion und leichte Vibration beim Überfahren unterstützen und die Aufmerksamkeit erhöhen, insbesondere bei Dunkelheit oder schlechter Witterung, indem sie das Überfahren erschweren oder bewusst machen, ohne den Straßenbahnverkehr zu behindern. Entlang dieses Abschnitts der Mainzer Landstraße ist es bereits mehrfach zu Unfällen gekommen. Daher kann diese Maßnahme einen wichtigen Beitrag leisten, um Unfälle möglichst zu vermeiden und besser auf die Gefahrensituation hin zu sensibilisieren. Quelle: Ultra Reflex GmbH Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1698/1 Betreff: Platz der Republik aufwerten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine Planung zur Aufwertung des Platzes der Republik zu erarbeiten, sodass dieser Platz seinem Namen wieder gerecht wird. Im Rahmen dieser Planung sollen insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden: 1. Die geplante Umgestaltung der Straßenbahnhaltestelle im Rahmen des viergleisigen Ausbaus der Haltestelle am Hauptbahnhof, 2. Maßnahmen zur Entsiegelung und Begrünung des Platzes, 3. die Aufstellung einer Informationstafel oder Stele zur Geschichte und Bedeutung des Namens "Platz der Republik". Der Entwurf dieser Planung ist dem Ortsbeirat zur Beratung und Stellungnahme vorzulegen. Begründung: "Platz der Republik" klingt bedeutungsschwer, doch aktuell verfügt dieser Platz weder über eine attraktive Gestaltung, noch erinnert irgendetwas an diesem Platz daran, was man mit dessen Namen in Verbindung bringen könnte. Daher soll dieser Platz wieder eine würdige Gestaltung erhalten. Gerade in der heutigen Zeit ist es wichtig, die Demokratie zu stärken und dessen Symbole angemessen sichtbar zu machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1696/1 Betreff: Markierungsknöpfe Mainzer Landstraße anbringen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entlang der weißen Fahrbahnbegrenzungsmarkierung neben der ebenerdig verlaufenden Gleisanlage entlang der Mainzer Landstraße auf dem Abschnitt zwischen Platz der Republik und Krifteler Straße für beide Fahrtrichtungen überfahrbare Markierungsknöpfe mit weißem Reflektor anbringen zu lassen. Begründung: Bei in der Mitte der Fahrbahn verlaufenden Straßenbahngleisen kann es zu gefährlichen Situationen kommen, insbesondere wenn Autofahrer unbeabsichtigt in den Gleisbereich einfahren, beim Linksabbiegen/Wenden die Gleise unzulässig überquert werden, Fußgänger oder Radfahrer schlecht zwischen Fahrbahn und Gleisbereich unterscheiden können, es bei Dunkelheit oder Regen zu schlechter Sicht kommt. In solchen Fällen können überfahrbare Reflektoren / Markierungsknöpfe die seitliche Abgrenzung des Gleisbereichs visuell und haptisch durch Lichtreflexion und leichte Vibration beim Überfahren unterstützen und die Aufmerksamkeit erhöhen, insbesondere bei Dunkelheit oder schlechter Witterung, indem sie das Überfahren erschweren oder bewusst machen, ohne den Straßenbahnverkehr zu behindern. Entlang dieses Abschnitts der Mainzer Landstraße ist es bereits mehrfach zu Unfällen gekommen. Daher kann diese Maßnahme einen wichtigen Beitrag leisten, um Unfälle möglichst zu vermeiden und besser auf die Gefahrensituation hin zu sensibilisieren. Quelle: Ultra Reflex GmbH Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1695/1 Betreff: Fester Blitzer Mainzer Landstraße/Platz der Republik Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Platz der Republik aus der nördlichen Mainzer Landstraße kommend in südlicher Fahrtrichtung einen festen, kombinierten Rotlicht-Geschwindigkeitsblitzer aufzustellen. Begründung: An dieser Stelle wird die erlaubte Geschwindigkeit häufig deutlich übertreten und ebenso bei Rot über die Ampel gefahren, was bereits zu schweren Unfällen geführt hat. Ein Raser, der erst Anfang Juli kurz nach dieser Kreuzung auf Höhe Ludwigstraße zwei E-Scooter-Fahrer totgefahren hat und bereits davor durch seine schnelle Fahrweise aufgefallen war, hätte nach dem Auslösen eines Blitzers seine Geschwindigkeit wahrscheinlich reduziert, sodass es womöglich nicht zu einem solch schweren Unfall gekommen wäre. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2025, OF 1697/1 Betreff: Tempo 30 bei Baustelle auf Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge gemäß§ 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: - die Baustelleneinrichtung bei der Baustelle Mainzer Landstraße 137 auf seine Zulässigkeit und die Umsetzung vor Ort im Hinblick auf die verbleibende Gehwegbreite überprüfen zu lassen und - entlang der Baustelle auf der Mainzer Landstraße folgerichtig die Höchstgeschwindigkeit stadteinwärts mindestens auf Tempo 30 beschildern zu lassen. Begründung: Seit Monaten wird der Gehweg auf der Mainzer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 137 aufgrund einer immer weiter expandierenden Baustelle weiter eingeengt. Mehrere Beschwerden haben es nicht vermocht, dass eine ausreichende Gehwegbreite dauerhaft vorgehalten wird. Direkt nebenan brausen die Fahrzeuge mit Tempo 50 an den Fußgehenden vorbei. Weder zu den Gehwegnutzenden noch zu Radfahrenden können die Mindestabstände eingehalten werden. Mit einem Kinderwagen oder Rollstuhl besteht kein Durchkommen. Fußgehende müssen bei Entgegenkommenden auf die Straße treten. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2025, OF 1694/1 Betreff: Mehr Sicherheit auf der Mainzer Landstraße stadtauswärts zwischen Platz der Republik und Güterplatz Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Mainzer Landstraße stadtauswärts zwischen Platz der Republik und Güterplatz aufgrund zahlreicher Gefahrensituationen und des tödlichen Unfalls am 6. Juli 2025 geeignete Maßnahmen zur signifikanten Erhöhung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu ergreifen. Begründung: Viele Autofahrende fahren mit deutlich zu hoher Geschwindigkeit über den Platz der Republik in Richtung Westen. Sodann müssen sie von zwei Fahrspuren auf eine Spur einfädeln und dabei noch den lediglich gestrichelt markierten Radschutzstreifen beachten. Zudem befindet sich mit der Straßenbahn ein weiterer Verkehrsteilnehmer in der Fläche. Am Güterplatz erfolgt das Aussteigen aus der Straßenbahn direkt auf die Fahrbahn, womit sich auch noch Fußgehende auf der Straße befinden. Ab dem Platz der Republik wandelt sich die zweispurige "Schnellstraße" damit in einen vielfältigen Hindernisparcours für alle Verkehrsteilnehmenden mit einer besonderen Gefahr für Radfahrende und E-Scooter-Fahrende. Nicht zuletzt nach dem tragischen tödlichen Unfall am 6. Juli 2025 sollte dieser Bereich erheblich sicherer für alle werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2025, OF 1694/1 Betreff: Mehr Sicherheit auf der Mainzer Landstraße stadtauswärts zwischen Platz der Republik und Güterplatz Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Mainzer Landstraße stadtauswärts zwischen Platz der Republik und Güterplatz aufgrund zahlreicher Gefahrensituationen und des tödlichen Unfalls am 6. Juli 2025 geeignete Maßnahmen zur signifikanten Erhöhung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu ergreifen. Begründung: Viele Autofahrende fahren mit deutlich zu hoher Geschwindigkeit über den Platz der Republik in Richtung Westen. Sodann müssen sie von zwei Fahrspuren auf eine Spur einfädeln und dabei noch den lediglich gestrichelt markierten Radschutzstreifen beachten. Zudem befindet sich mit der Straßenbahn ein weiterer Verkehrsteilnehmer in der Fläche. Am Güterplatz erfolgt das Aussteigen aus der Straßenbahn direkt auf die Fahrbahn, womit sich auch noch Fußgehende auf der Straße befinden. Ab dem Platz der Republik wandelt sich die zweispurige "Schnellstraße" damit in einen vielfältigen Hindernisparcours für alle Verkehrsteilnehmenden mit einer besonderen Gefahr für Radfahrende und E-Scooter-Fahrende. Nicht zuletzt nach dem tragischen tödlichen Unfall am 6. Juli 2025 sollte dieser Bereich erheblich sicherer für alle werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2025, OF 1677/1 Betreff: Absperrungen bei Events regelmäßig kontrollieren lassen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei Events auf städtischen Flächen, insbesondere auch während des Opernplatzfestes auf dem Opernplatz, regelmäßig die Absperrungen auf ihre Verkehrssicherheit kontrollieren zu lassen als auch an Engstellen im Straßenraum die Fahrgeschwindigkeit reduzieren zu lassen. Begründung: Während des Opernplatzfestes vom 25.06. bis 04.07.2025 war der Radweg entlang der Mainzer Landstraße in Richtung Norden von Pollern und Absperrungen zugestellt. Gleichzeitig war die Fahrgeschwindigkeit auf der Straße trotz Engstelle nicht reduziert. Dies ergab eine erhebliche Gefahrensituation. Radfahrende mussten in dieser unübersichtlichen Situation anhalten und auf die Straße ausweichen. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2025, OF 1701/1 Betreff: Stromanschluss für den Gustavsburgplatz schaffen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, am Gustavsburgplatz einen öffentlich nutzbaren Stromanschluss zu installieren, der von Initiativen, Vereinen und anderen Veranstaltern genutzt werden kann. Die Verwaltung des Schlüssels soll - wie bereits bei der Schranke - der Internationale Bund übernehmen. Der Anschluss könnte im oder am bestehenden Kasten an der Mainzer Landstraße realisiert werden. Begründung: Der Gustavsburgplatz ist zu einem beliebten Treffpunkt im Gallus geworden, besonders für neu hinzugezogene Bewohnerinnen und Bewohner. Ein Stromanschluss würde stadtteilbezogene Veranstaltungen erheblich erleichtern, ob Filmvorführungen, Beleuchtungen oder andere Angebote. So kann das Gemeinschaftsleben im Stadtteil gestärkt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2025, OF 1697/1 Betreff: Tempo 30 bei Baustelle auf Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge gemäß§ 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: - die Baustelleneinrichtung bei der Baustelle Mainzer Landstraße 137 auf seine Zulässigkeit und die Umsetzung vor Ort im Hinblick auf die verbleibende Gehwegbreite überprüfen zu lassen und - entlang der Baustelle auf der Mainzer Landstraße folgerichtig die Höchstgeschwindigkeit stadteinwärts mindestens auf Tempo 30 beschildern zu lassen. Begründung: Seit Monaten wird der Gehweg auf der Mainzer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 137 aufgrund einer immer weiter expandierenden Baustelle weiter eingeengt. Mehrere Beschwerden haben es nicht vermocht, dass eine ausreichende Gehwegbreite dauerhaft vorgehalten wird. Direkt nebenan brausen die Fahrzeuge mit Tempo 50 an den Fußgehenden vorbei. Weder zu den Gehwegnutzenden noch zu Radfahrenden können die Mindestabstände eingehalten werden. Mit einem Kinderwagen oder Rollstuhl besteht kein Durchkommen. Fußgehende müssen bei Entgegenkommenden auf die Straße treten. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2025, OF 1231/6 Betreff: Nied: Nieder Tor und Mainzer Landstraße - Gibt es schon Aktivität und ein Update zu den Planungen? Vorgang: OM 5952/20 OBR 6; V 410/22 OBR 6; ST 2331/22; OM 3521/23 OBR 6; ST 820/23; OM 3841/23 OBR 6; ST 1351/23; ST 1663/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, den derzeitigen Planungsstand zum Nieder Tor und der Weiterentwicklung der Mainzer Landstraße zwischen Nieder Tor und Birminghamstraße vorzustellen. Falls möglich, sollten hierzu auch schon Zeithorizonte genannt werden, u.a. auch, ob und ggf. wann eine Bürgerbeteiligung hierzu geplant ist. Falls es noch keine Neuigkeiten im Vergleich zu den Stellungnahmen ST 2331/2022, ST 820/2023, ST 1351/2023 oder 1663/2023 gibt, möge dem Ortsbeirat mitgeteilt werden, warum es bei den Planungen nicht weitergeht und wann mit einer Wiederaufnahme gerechnet wird. Begründung: In seinen Stellungnahmen aus den Jahren 2022/23 berichtete der Magistrat, dass die ursprünglich mehr als 10 Jahre währenden Planungen gestoppt und "ad acta" gelegt worden seien, weil die Stadt zur Einsicht gelangt ist, dass der genannte Bereich nicht nur funktional überarbeitet werden muss, sondern auch einer gestalterischen Aufwertung bedarf. Da es seit 2 Jahren keine neuen Informationen hierzu gab, sollte der Magistrat den Ortsbeirat nun über den aktuellen Stand der Planungen informieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.05.2020, OM 5952 Auskunftsersuchen vom 24.05.2022, V 410 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2331 Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3521 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 820 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3841 Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1351 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1663 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7101 2025 Die Vorlage OF 1231/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1633/1 Betreff: Einen weiteren Bahnhof für das Gallus II Vorgang: OA 430/07 OBR 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat den aktuellen Stand mitzuteilen und die bereits beschlossene Maßnahme zeitnah umzusetzen. Sollte bisher keine Machbarkeitsstudie erstellt worden sein, ist zeitnah damit zu beginnen. Zu prüfen wäre ebenfalls eine Variante mit Umstiegspunkt in der Nähe "Am Römerhof" zur geplanten U5. Begründung: Diese Maßnahme wurde bereits 2007 beschlossen, ohne dass bisher eine Umsetzung erfolgte oder ein konkretes Datum, bis wann diese Maßnahme realisiert werden soll, kommuniziert wurde. Seitdem wurden nicht nur zahlreiche neue Wohngebäude, sondern ganze Wohnviertel errichtet, ohne dass die Infrastruktur wesentlich mitgewachsen ist. Insbesondere die Straßenbahn in der Mainzer Landstraße ist zu Stoßzeiten am Limit. Auch der Frankfurter Hauptbahnhof ist hoch ausgelastet. Ein vorgelagerter Halt könnte Umsteiger frühzeitig abfangen und auf andere Verkehrsträger umleiten. In Zeiten der Mobilitätswende könnten dezentrale Halte wie im Gallus die Abhängigkeit vom motorisierten Individualverkehr mindern und den Umstieg auf den ÖPNV erleichtern. Durch Bündelung mit Straßenbahn bzw. U-Bahn und Buslinien könnte eine attraktive Umsteigemöglichkeit als intermodaler Knoten entstehen. Das Gallus/Rebstock-Gebiet ist bisher schwächer angebunden als Nordend, Bornheim oder Sachsenhausen. Ein Haltepunkt würde zur Mobilitätsgerechtigkeit beitragen und die Qualität des Angebotes erheblich steigern, womit mehr Fahrgäste für den ÖPNV gewonnen werden könnten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.06.2025, OF 1644/1 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.06.2007, OA 430 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1633/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1217 2025 1. Die Vorlage OF 1633/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1644/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD und Die Partei (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1629/1 Betreff: Den Frankfurter Weg konstruktiv weiterentwickeln: Für ein Hilfszentrum für Crack-Abhängige im Umfeld der bestehenden Hilfseinrichtungen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Frankfurter Weg konstruktiv und mit wissenschaftlichen Erkenntnissen weiterzuentwickeln. Das Projekt eines Suchthilfezentrums für Crack-Abhängige soll weiterverfolgt werden und in unmittelbarer Nähe zu den bestehenden Hilfseinrichtungen umgesetzt werden. Für die Finanzierung soll das Land angefragt werden. Begründung: Der Frankfurter Weg war bisher sehr erfolgreich. Die Anzahl der Drogentoten ging massiv zurück, und die drogenkranken Menschen halten sich weitestgehend in zwei Straßenzügen in der Niddastraße und Moselstraße auf. Benutzte Spritzen in Sandkästen von Spielplätzen, wie in anderen Städten durchaus üblich, gibt es in Frankfurt nicht. Das Problem mit der Suchtkrankheit ist Dank professioneller Einrichtungen auf eine kleine Fläche in Frankfurt konzentriert. Eine Verteilung der Hilfseinrichtungen mit der Folge längerer Wege und dem verstärkten Aufenthalt von Drogenkranken in der Öffentlichkeit in Straßen und im ÖPNV ist nicht im Sinne aller Betroffenen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1629/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7153 2025 Die Vorlage OF 1629/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1636/1 Betreff: Wintertaugliche Außengastronomie entlang der Mainzer Landstraße ermöglichen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen, wie eine winterfeste Außengastronomie im Gallus entlang der Mainzer Landstraße ermöglicht werden kann und bei positivem Ergebnis entsprechend umzusetzen, z.B. durch eine entsprechende Konzession. Begründung: Mehrere Gastronomiebetriebe entlang der Mainzer Landstraße berichten, dass sie seitens der Bauaufsicht aufgefordert wurden, ihre wintertauglichen Außenbereiche zurückzubauen, z.B. Mainzer Landstraße 373 oder 434. Teilweise handelt es sich um Pergolen mit transparenten Seitenverkleidungen aus Kunststoff, um den Aufenthalt auch bei kälteren Temperaturen zu ermöglichen. Dabei handelt es sich nicht um feste Außenwände. Diese Maßnahmen wurden den Gastronomen zur Abmilderung der Corona-Folgen gewährt. Hierfür wurden enorme Anschaffungen aufgewendet, welche noch nicht abbezahlt sind. Der Rückbau würde zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. Teilweise müssten bis zu fünf Mitarbeiter entlassen werden. Buchungen bis Februar 2026 müssten storniert werden. Dies hätte auch für eine Messestadt wie Frankfurt negative wirtschaftliche Folgen. Daher soll eine einvernehmliche Lösung mit den Gastronomen gefunden werden, um die wintertaugliche Außengastronomie erhalten zu können. Diese sind nicht nur eine Bereicherung für Anwohner, sondern generieren ebenso Steuereinnahmen für die Stadt, die dringend benötigt werden. Im Rahmen einer Konzession könnten beide Seiten, sowohl Stadt als auch Gastronomie, davon profitieren. Die Gastronomiebranche hat sich bis heute nicht vollständig von der Pandemie erholt und ist weiterhin auf Unterstützung angewiesen. Insbesondere die hohen Preissteigerungen treffen die Branche zusätzlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 1636/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen CDU und 1 FDP (= Annahme); 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2025, OF 1628/1 Betreff: Kühlcontainer mit Generatoren in der Poststraße - Lärmbelastung reduzieren Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Gespräch mit der Deutsch Bahn zu suchen, um die Situation in der Poststraße zu verbessern. Konkret soll eine Lösung bezüglich der Lärmbelastung durch Generatoren, die sich auf Bahngelände befinden, gefunden werden. Der Lärm muss durch geeignete Maßnahmen reduziert werden. Begründung: Seit einem Jahr stehen in der Poststraße Kühlcontainer mit Generatoren. Diese sind auch bei geschlossenem Fenster hörbar und stellen durch ihr monotones Brummen eine nicht unerhebliche dauerhafte Lärmbelästigung dar. Die Generatoren laufen 24h, d.h. auch nachts. Laut Informationen der Stadt wurden die Generatoren "vorübergehend" aufgestellt. Ein Jahr ist aber eine lange "vorübergehende" Maßnahmen, insbesondere, wenn Bewohner im Sommer kaum ihre Fenster öffnen können. Deshalb muss schnell eine Lösung gefunden werden, wie der Lärm reduziert werden kann, so dass die Sommermonate für die Bewohner erträglich werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7071 2025 Die Vorlage OF 1628/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2025, OF 1628/1 Betreff: Kühlcontainer mit Generatoren in der Poststraße - Lärmbelastung reduzieren Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Gespräch mit der Deutsch Bahn zu suchen, um die Situation in der Poststraße zu verbessern. Konkret soll eine Lösung bezüglich der Lärmbelastung durch Generatoren, die sich auf Bahngelände befinden, gefunden werden. Der Lärm muss durch geeignete Maßnahmen reduziert werden. Begründung: Seit einem Jahr stehen in der Poststraße Kühlcontainer mit Generatoren. Diese sind auch bei geschlossenem Fenster hörbar und stellen durch ihr monotones Brummen eine nicht unerhebliche dauerhafte Lärmbelästigung dar. Die Generatoren laufen 24h, d.h. auch nachts. Laut Informationen der Stadt wurden die Generatoren "vorübergehend" aufgestellt. Ein Jahr ist aber eine lange "vorübergehende" Maßnahmen, insbesondere, wenn Bewohner im Sommer kaum ihre Fenster öffnen können. Deshalb muss schnell eine Lösung gefunden werden, wie der Lärm reduziert werden kann, so dass die Sommermonate für die Bewohner erträglich werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2025, OF 1631/1 Betreff: Sonntags frei für zu Fuß Gehende: Gehwege in Sondershausenstraße und Herxheimer Straße sichern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen eine regelmäßige Kontrolle des ruhenden Verkehrs sowie die konsequente Entfernung verkehrsbehindernd abgestellter Fahrzeuge in der Sondershausenstraße (insbesondere im Abschnitt zwischen Mainzer Landstraße und Steuernagelstraße) sowie in der Herxheimer Straße sicherzustellen. Begründung: An Sonntagen sind in beiden Straßenabschnitten immer wieder Gehwege, Zebrastreifen und Kreuzungsbereiche vollständig zugeparkt. Für Menschen im Rollstuhl, mit Rollatoren oder Kinderwagen ist das nicht nur ein Hindernis - es ist ein Ausschluss. Sie können weder sicher die Straße queren noch ihre Wohnung verlassen. Dies stellt eine unhaltbare Situation dar, die grundlegende Rechte auf Teilhabe und Mobilität verletzt. Dabei ist der Bereich hervorragend an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Es besteht keinerlei Notwendigkeit, Fahrzeuge in ein Wohngebiet zu lenken, in dem es kaum Parkraum gibt. Die Stadt muss hier für Ordnung sorgen - zugunsten aller, die sich zu Fuß, mit Mobilitätshilfen oder Kinderwagen fortbewegen. (Bilder Quelle: privat) Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7072 2025 Die Vorlage OF 1631/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.04.2025, OA 554 entstanden aus Vorlage: OF 1123/2 vom 29.03.2025 Betreff: Wann erhalten die Eltern der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule endlich Planungssicherheit zur Schulauslagerung in das ehemalige DIPF-Gebäude? Vorgang: OM 3295/22 OBR 2; ST 666/23 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Wie ist die Schulauslagerung in das ehemalige DIPF-Gebäude konkret geplant und wie soll diese konkret umgesetzt werden? 2. Wie kommen die Grundschulkinder der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule sicher zur ausgelagerten Schule in das ehemalige DIPF-Gebäude und wie wird der Weg mittags von der Schule zum Hort bzw. vom Hort zur Schule gelöst? 3. Wird die Außenstelle bis zum 15.08.2025 für den Schulbetrieb fertiggestellt? Der Magistrat wird weiterhin gebeten, den genannten Schüleröffnungstermin, 15.08.2025, neu zu prüfen und, falls dieser Termin gefährdet ist, einen Notfallplan zu erstellen und diesen zu kommunizieren. Begründung: Da die (noch nicht im Bau befindliche) Grundschule im neuen Schönhofviertel wohl frühestens erst ab 2027/2028 fertiggestellt werden soll, aber bereits immer mehr Familien mit Kindern in das Viertel ziehen, müssen die betreffenden Grundschulkinder aktuell in der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule (GBS) beschult werden. Da das aktuell viel zu kleine Schulgebäude in der Pfingstbrunnenstraße bereits jetzt schon völlig überbelegt ist, muss die GBS-Grundstufe die Überkapazität (2025/2026 wohl über 100 Prozent) durch eine temporäre Auslagerung im ehemaligen DIPF-Gebäude, Schloßstraße 29, auffangen. Dies bedeutet nun, dass alle bestehenden und neuen Grundschüler*innen, die in unmittelbarer Nähe der aktuellen GBS-Grundstufe wohnen, sowohl einen wesentlich weiteren Schulweg auf sich nehmen müssen (bis zu 1,8 Kilometer pro Strecke), zum Mittagessen wieder in die alten Horte zurückkehren müssen, die sich in unmittelbarer Nähe der alten Schule befinden (ca. ein Kilometer pro Strecke), um dann nach dem Mittagessen wieder zur Nachmittagsbetreuung in die neue Schule zu laufen (wieder ca. ein Kilometer pro Strecke). Einige Grundschulkinder (sechs bis neun Jahre) laufen somit knapp sechs Kilometer pro Tag. Erschwerend hinzu kommt, dass dieser längere, neue Weg, außerhalb des bestehenden Grundschulbezirks, an zahlreichen Stellen sehr unsicher ist - neben der Unterführung am Westbahnhof, mit anstehendem Umbau, müssen die Schüler*innen enge Gehwege entlang der Voltastraße/Hamburger Allee, diverse ungesicherte Überquerungen, viel zu kurze Grünphasen an den Ampelanlagen und schlecht einsehbare Straßenecken überwinden. Im Rahmen der am 28.03.2025 durchgeführten Schulwegbegehung mit dem zuständigen Amt, konnten sich einige Mitglieder aus unterschiedlichen Fraktionen des Ortsbeirates 2 selbst ein Bild davon machen, wie schier verzweifelt die Eltern mit dieser Situation sind, da sie sehr große Angst um die Sicherheit ihrer Kinder haben und zudem die Hortsituation (zusätzlich anfallende Laufstrecke für das Mittagessen) bis dato weiterhin nicht gelöst scheint. Im Schreiben des Stadtschulamtes vom 10.04.2025 zur Schulwegsicherung wird weder auf diese Bedenken/Tatsachen eingegangen, sodass die Grundschüler:innen bis zu sechs Kilometer pro Tag laufen müssen, noch wird auf die Querung des Westbahnhofes/enge Tunnelsituation eingegangen, die zudem ja auch noch umgebaut werden soll. Die Planungen zur konkreten Auslagerung der Grundstufe inkl. der Hort-/Schulwegsituation sowie die neue Aufteilung der Grundschulbezirke hätten schon längst erfolgen müssen und wurden seitens des Ortsbeirates 2 bereits im Jahr 2022 gefordert. Die auf der Schulwegbegehung geäußerte Aussage der Amtsvertreter an zwei Eltern, die Schulleitung wäre an der späten Planung schuld, da sie erst kürzlich entschieden hat, mit der Grundstufe umzuziehen, wird von der Schule entschieden zurückgewiesen. Bereits im Jahr 2022 war völlig klar, dass die Grundstufe umziehen muss (siehe u. a. Anregung OM 3295). Spätestens seit 2022 ist dem zuständigen Amt bekannt, dass die GBS-Grundstufe in das neue DIPF-Gebäude umziehen soll. Der Umzug wurde bereits um ein Schuljahr verschoben, da sich der Umbau verzögert; ob das Gebäude zum Sommer hin fertig wird, bleibt abzuwarten. Leider wurde den Eltern bis dato kein Notfallplan aufgezeigt für den Fall, dass die Schule bis August 2025 nicht fertig werden sollte. Die Eltern und Grundschulkinder brauchen dringend Planungssicherheit und konkrete Lösungsvorschläge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3295 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 666 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 07.05.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 26.05.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 554 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6191, 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 26.05.2025
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2025, OF 1595/1 Betreff: Neues Wettbüro im Gallus genehmigt? Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu beantworten, ob das neue Wettbüro in der Mainzer Landstraße 324 offiziell genehmigt wurde und wenn ja, mit welcher Begründung bzw. ob der Betrieb an dieser Stelle aufgrund der derzeitigen Regelung überhaupt erfolgen darf. Begründung: In der Schwalbacher Straße 53 befindet sich unweit bereits ein Wettbüro. Daher stellt sich die Frage, ob die geltende Abstandsregelung eingehalten wurde. Der Bereich wird stark von Kindern frequentiert, da es sich um einen Schulweg handelt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1180 2025 Die Vorlage OF 1595/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2025, OF 1591/1 Betreff: Außengastronomie in der Mainzer Landstraße erhalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Außengastronomie in der Mainzer Landstraße zu erhalten, z.B. in Form einer Sondergenehmigung oder im Rahmen einer Konzession. Begründung: Mehrere Gastronomiebetriebe entlang der Mainzer Landstraße berichten, dass sie seitens der Bauaufsicht aufgefordert wurden, ihre Außenbereiche zurückzubauen, z.B. Mainzer Landstraße 434. Teilweise handelt es sich um Pergolen mit durchsichtigen Seitenverkleidungen aus Kunststoff, um den Aufenthalt auch bei kälteren Temperaturen zu ermöglichen. Diese Maßnahmen wurden den Gastronomen zur Abmilderung der Corona-Folgen seitens des ehemaligen Oberbürgermeisters gewährt. Hierfür wurden enorme Anschaffungen aufgewendet, welche noch nicht abbezahlt sind. Der Rückbau würde zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. Teilweise müssten bis zu fünf Mitarbeiter entlassen werden. Buchungen bis Februar 2026 müssten storniert werden. Dies hätte auch für eine Messestadt wie Frankfurt negative wirtschaftliche Folgen. Daher soll nach wohlwollenden Lösungen geschaut werden, um die Außengastronomie erhalten zu können. Diese sind nicht nur eine Bereicherung für Anwohner, sondern generieren ebenso Steuereinnahmen für die Stadt, die dringend benötigt werden. Im Rahmen einer Konzession könnten beide Seiten, sowohl Stadt als auch Gastronomie, davon profitieren. Quelle: G. Romagnoli Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1591/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 1598/1 Betreff: Verkehrssicherheit - Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Einmündung Ecke Mainzer Landstraße / Rüsselsheimer Straße einen Zebrastreifen anzubringen. Zudem ist jeweils ein Parkplatz rechts- und linksseitig vor dem anzubringenden Zebrastreifen mit Radbügeln zu versehen. Die genannte Einmündung ist somit gleich der Einmündung Ecke Mainzer Landstraße / Wickerer Straße zu gestalten. Begründung: Die Einmündung Ecke Mainzer Landstraße / Rüsselsheimer Straße ist durch parkende Fahrzeuge bei Querung der Straße schlecht von Fußgängern und Fahrradfahren einsehbar. Damit auch hier Verkehrssicherheit gewährleistet werden kann, ist die Einmündung nach dem Vorbild der Einmündung Ecke Mainzer Landstraße / Wickerer Straße zu gestalten. Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße Quelle: privat Mainzer Landstraße/Wickerer Straße Quelle: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6930 2025 Die Vorlage OF 1598/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 1597/1 Betreff: Verkehrspolitische Maßnahmen nach Westville-Fertigstellung Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Nach Bezug des Westville-Komplexes wird mit einem wesentlich höheren Verkehrsaufkommen im Gallus zu rechnen sein. Welche verkehrspolitischen Maßnahmen sind vorgesehen, um das höhere Verkehrsaufkommen zu händeln? 2. Sofern noch keine Maßnahmen vorgesehen sind: Welche verkehrspolitischen Maßnahmen können ergriffen werden? 3. Konkret: Inwiefern ist es möglich die Taktung des ÖPNV - insbesondere der Tram - zu erhöhen? Begründung: Zwischen der Mainzer Landstraße und der Kleyerstraße unweit des Frankfurter Hauptbahnhofes entstehen unter dem Namen Westville insgesamt 1.300 Mietwohnungen, Kindertagesstätten, Gewerbeflächen sowie 1.200 Tiefgaragenplätze. Durch die zuvor genannten Zahlen wird deutlich, dass zukünftig im Gallus rund um den Westville-Komplex mit einem wesentlichen höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. Zudem ist auch anzunehmen, dass die neuen Bewohner auch die öffentlichen Verkehrsmittel - insbesondere die Tram - nutzen werden. Schon jetzt ist die Tram regelmäßig überfüllt. Gerade um den Bewohnern einen Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel zu erleichtern ist eine stärkere Taktung der Tram erforderlich. Daher ist es wichtig, dass durch die Stadt verkehrspolitische Überlegungen angestrengt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1181 2025 Die Vorlage OF 1597/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 1 Linke und Die Partei (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 1588/1 Betreff: Galluswarte: Gefährliches Parken auf Gehweg unterbinden Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Das gefährliche und illegale Parken auf dem Gehweg unter den Gleisen im südlichen Bereich der Galluswarte zwischen Mainzer Landstraße 257 und Camberger Straße möge durch geeignete Maßnahmen wie z.B. kontrastreiche Poller unterbunden werden. Begründung: Der Weg für Fußgehende entlang der Mainzer Landstraße verläuft direkt zwischen Brückenkopf und Radweg. Dieser Bereich ist häufig komplett auf ganzer Länge zugeparkt. Fußgehende müssen auf dem Radweg oder über die Bushaltestelle ausweichen. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6926 2025 Die Vorlage OF 1588/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2025, OF 1192/6 Betreff: Nied: Zugesagte Verkehrssicherheitsmaßnahmen an den Kreuzungen der Mainzer Landstraße endlich umsetzen Vorgang: OM 867/21 OBR 6; ST 529/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme ST 529/2022 zugesagten Maßnahmen zur Vermeidung des Parkens in den Kreuzungen der Mainzer Landstraße zu den Straßen - Am Mainplacken - Am Rosengarten und - Bildäckerstraße sehr zeitnah umzusetzen. Begründung: Die Maßnahmen (Markierungen, Fahrradbügel oder Ähnliches) waren zugesagt worden, sind aber leider noch nicht umgesetzt. Die oben beschriebenen Kreuzungen werden sehr oft zugeparkt, so dass ein Fahren aus den Straßen "Am Mainplacken", "Am Rosengarten" und aus der "Bildäckerstraße" auf die Mainzer Landstraße nur "im Blindflug" möglich ist. Anwohner berichten von sehr gefährlichen Verkehrssituationen. Die zugesagten Maßnahmen sollten nun schnell und mit erhöhter Priorität umgesetzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 867 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 529 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6811 2025 Die Vorlage OF 1192/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2025, OF 1193/6 Betreff: Nied: Parken in der Mainzer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 764 verhindern Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Parken in der kleinen Mainzer Landstraße zwischen Hausnr. 764 und "Haltestelle Luthmerstrasse" mit geeigneten Maßnahmen zu verhindern. Begründung: Der beschriebene Bereich kurz hinter einem Zebrastreifen ist sehr eng. Wenn gegenüber der Hausnummer 764 ein Auto parkt, dann ist die kleine Mainzer Landstraße für größere Fahrzeuge wie zum Beispiel Müll- oder Rettungsfahrzeuge nicht mehr befahrbar (siehe Foto). Durch einen Poller, Fahrradbügel oder Ähnliches sollte das Parken an dieser Stelle somit verhindert werden. Foto: Privat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6812 2025 Die Vorlage OF 1193/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2025, OF 1195/6 Betreff: Nied: Ausbesserung der Fuß- und Radwege westlich des Lachegrabens Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Fuß- und Radwege westlich des Lachegrabens zwischen Werner-Bockelmann-Straße und Mainzer Landstraße auszubessern. Begründung: Die Wege in dem beschriebenen Bereich (siehe Fotos) sind teilweise nicht mehr in einem guten Zustand. An bestimmten Stellen besteht die Oberfläche aus sehr großen und groben Steinen. Menschen mit Rollatoren haben nach eigener Aussage große Schwierigkeiten, diese Wege zu benutzen, weil sie mitunter mit den Rädern steckenbleiben. Auch für Personen mit Kinderwagen oder auch Radfahrer ruckelt es an bestimmten Stellen sehr stark, wenn darübergefahren wird. Teilweise weichen die Wegenutzer auf die Rasenflächen aus. Die betreffenden Stellen sollten so ausgebessert und / oder mit einem Belag versehen werden, dass sie wieder gefahrlos befahren werden können. Fotos: Google Maps (links) und Tobias Fechler Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6814 2025 Die Vorlage OF 1195/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2025, OF 1198/6 Betreff: Nied: Ehemaliger Bolzplatz östlich der Mainzer Landstraße 750 bis 752 Betrifft: Gemarkung Nied, Flur 27, Flurstücke 1977/4, 1978/5, 1980/6, 1981/4 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen, warum der Bolzplatz östlich der Häuser Mainzer Landstraße 750 - 752 vor Jahren geschlossen und nicht wieder eröffnet wurde. Ferner wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Pläne für das Grundstück vorliegen bzw. aufgefordert, die Fläche zeitnah wieder für die Kinder und Jugendlichen als Bolzplatz herzurichten und zu öffnen. Begründung: Generationen von Kindern und Jugendlichen haben ihre Kindheit auf dem einfachen Bolz-platz verbracht. Vor Jahren wurde das Gelände verschlossen und ist sich seit dem selbst überlassen, verwildert zunehmend. Die gesamte Fläche, an der täglich hunderte Men-schen vorbeilaufen oder fahren, befindet sich aktuell in einem bedauernswerten Zustand. Dies ist besonders bedauernswert, da sich in direkter Nachbarschaft die denkmalge-schützte Wohnanlage Heinrich-Stahl-Straße 2 - 24 der städtischen Wohnungsbaugesell-schaft befindet, zu der der Bolzplatz gehören müsste. Kinder und Jugendliche haben im näheren Umkreis keine Möglichkeiten sich sportlich zu betätigen. Bahndamm und Tramgleise sind zusätzliche Barrieren, bevor hunderte Meter weiter der nächste Bolzplatz erreichbar ist. Quelle: eigenes Bild Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6817 2025 Die Vorlage OF 1198/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2025, OF 1123/2 Betreff: Wann erhalten die Eltern der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule endlich Planungssicherheit zur Schulauslagerung in das ehemalige DIPF-Gebäude? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wie ist die Schulauslagerung in das ehemalige DIPF-Gebäude konkret geplant und wie soll diese konkret umgesetzt werden? 2. Wie kommen die Grundschulkinder der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule sicher zur ausgelagerten Schule in das ehemalige DIPF-Gebäude und wie wird der Weg mittags von Schule zu Hort bzw. von Hort zu Schule gelöst? 3. Wird die Außenstelle bis zum 15.8.2025 für den Schulbetrieb fertiggestellt? Der Magistrat wird gebeten, den genannten Schüleröffnungstermin 15.8.2025 neu zu prüfen und falls dieser Termin gefährdet ist, einen Notfallplan zu erstellen und diesen zu kommunizieren. Begründung: Da die (noch nicht im Bau befindliche!) Grundschule im neuen Schönhofviertel wohl frühestens erst ab 2027/2028 fertig gestellt werden soll, aber bereits immer mehr Familien mit Kindern in das Viertel einziehen, müssen die betreffenden Grundschulkinder aktuell in der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule beschult werden. Da das aktuell viel zu kleine Schulgebäude in der Pfingstbrunnenstraße bereits jetzt völlig überbelegt ist, muss die GBS-Grundstufe die Überkapazität (2025/2026 wohl über 100%!) durch eine temporäre Auslagerung im ehemaligen DIPF-Gebäude, Schloßstraße 29, auffangen. Dies bedeutet nun, dass alle bestehenden und neuen Grundschüler*innen, die in unmittelbarer Nähe der aktuellen GBS-Grundstufe wohnen, sowohl einen wesentlich weiteren Schulweg auf sich nehmen müssen (bis zu 1,8 km pro Strecke), zum Mittagessen wieder in die alten Horte zurückkehren müssen, die sich in unmittelbarer Nähe der alten Schule befinden (ca. 1 km Strecke), um dann nach dem Mittagessen wieder zur Nachmittagsbetreuung in die neue Schule zu laufen (wieder ca. 1 km Strecke). Einige Grundschulkinder (6 bis 9 Jahre) laufen somit knapp 6 km pro Tag. Erschwerend hinzu kommt, dass dieser längere, neue Weg, außerhalb des bestehenden Grundschulbezirks, an zahlreichen Stellen sehr unsicher ist - neben der Unterführung Westbahnhof, mit anstehendem Umbau, müssen die Schüler*innen enge Gehwege entlang der Voltastraße / Hamburger Allee, diverse ungesicherte Überquerungen, viel zu kurze Grünphasen an den Ampelanlagen und schlecht einsehbare Straßenecken überwinden. Im Rahmen der am 28.3.2025 durchgeführten Schulwegbegehung mit dem Amt, konnten sich einige Mitglieder aus unterschiedlichen Fraktionen des OBR 2 selbst ein Bild davon machen, wie schier verzweifelt die Eltern mit dieser Situation sind, da sie sehr große Angst um die Sicherheit ihrer Kinder haben. Die Planungen zur konkreten Auslagerung der Grundstufe inkl. der Hort-/Schulwegsituation sowie die neue Aufteilung der Grundschulbezirke hätten schon längst erfolgen müssen und wurden seitens des OBR 2 bereits im Jahr 2022 gefordert. Die auf der Schulwegbegehung geäußerte Aussage der Amtsvertreter an zwei Eltern, die Schulleitung wäre an der späten Planung Schuld, da sie erst kürzlich entschieden hat mit der Grundstufe umzuziehen, wird von der Schule entschieden zurückgewiesen. Bereits im Jahr 2022 war völlig klar, dass die Grundstufe umziehen muss (siehe u.a. OBR-Antrag OF 506/2 vom 14.10.2022. Spätestens seit 2022 ist dem Amt bekannt, dass die GBS-Grundstufe in das neue DIPF-Gebäude umziehen soll. Der Umzug wurde bereits um ein Schuljahr verschoben, da sich der Umbau verzögert; ob das Gebäude zum Sommer hin fertig wird bleibt abzuwarten. Leider wurde den Eltern bis dato kein Notfallplan aufgezeigt, für den Fall, dass die Schule bis August 2025 nicht fertig werden sollte. Die Eltern und Ihre Grundschulkinder brauchen dringend Planungssicherheit und konkrete Lösungsvorschläge. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 23 Die Vorlage OF 1123/2 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke erklärt. Beschluss: Anregung OA 554 2025 Die Vorlage OF 1123/2 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung an das Ende des vierten Absatzes der folgende Wortlaut eingefügt wird: "haben und zudem die Hortsituation (zusätzlich anfallende Laufstrecke für das Mittagessen) bis dato weiterhin nicht gelöst scheint." Weiterhin wird im Anschluss ein neuer Absatz mit folgendem Wortlaut eingefügt: "Im Schreiben des Stadtschulamtes vom 10.04.2025 zur Schulwegsicherung wird weder auf diese Bedenken/Tatsachen eingegangen, sodass die Grundschüler:innen bis zu sechs Kilometer pro Tag laufen müssen, noch wird auf die Querung des Westbahnhofes/enge Tunnelsituation eingegangen, der zudem ja auch noch umgebaut werden soll." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2025, OF 1173/6 Betreff: Nied: Die problematische Radverkehrssituation in der Mainzer Landstraße zwischen Nieder Tor und Haltestelle "Birminghamstraße" bei einem Ortstermin klären Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei einem Ortstermin gemeinsam mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung und dem Radfahrbüro die Verkehrssituation und -führung für Radfahrer in der Mainzer Landstraße (zwischen dem Nieder Tor und der Haltestelle Birminghamstraße) in beide Richtungen zu prüfen. An dem Ortstermin sollten auch Vertreter des Beirates der Sozialen Stadt Nied teilnehmen. Begründung: Die Bewohnervertreter im Beirat der Sozialen Stadt Nied wünschen sich einen Ortstermin mit der Stadt, um die problematische Radverkehrssituation in der Mainzer Landstraße zu klären. Stadteinwärts wird der Radweg ab der St. Markus-Kirche oft durch parkende Autos blockiert. Zudem ist die Markierung abgenutzt und es fehlt eine durchgehende Radwege-Beschilderung. Falls es sich hier nicht um einen offiziellen Radweg handelt, sollte geklärt werden, welche Strecke Radfahrer hier stadteinwärts nutzen sollen. Stadtauswärts werden Radfahrer ab Mainzer Landstraße 786 entgegen die sehr enge Einbahnstraße an Schrägparkplätzen vorbeigeführt. Kommt hier dem Radfahrer ein Auto entgegen, ist das Passieren für beide sehr schwierig. Besonders Schulkinder sind hier durch ausparkende und entgegenkommende Autos gefährdet. Anschließend führt der Radweg in die Straße Alt-Nied. Seine Markierung an der Einmündung nach Alt-Nied ist abgenutzt. Zudem wird der Radweg dort oft zugeparkt. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6624 2025 Die Vorlage OF 1173/6 wird als gemeinsamer Antrag von CDU und GRÜNE in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 1558/1 Betreff: Planungen für das "Kaisertor" vorstellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 1 und der geneigten Öffentlichkeit den aktuellen Stand der Planungen zur Neugestaltung des sogenannten "Kaisertors" im Abschnitt der Kaiserstraße zwischen Moselstraße und Am Hauptbahnhof vorzustellen und den Ortsbeirat an den Planungen zu beteiligen. Begründung: Mittlerweile wurde dieser Straßenabschnitt dem Straßenverkehr entwidmet. Es besteht eine gewisse Unzufriedenheit bei den Anwohnenden und Gastronomen über den jetzigen Zustand: Es gibt immer noch viel zu viele Fahrzeuge, die das Einfahr- und Parkverbot ignorieren. Außerdem ist die Müllsituation immer noch nicht unter Kontrolle, nach wie vor die Mülleimer viel zu früh in den öffentlichen Raum gestellt werden. Es bedarf jetzt dringend einer Vision und konkreten Planung, um die Menschen positiv zu stimmen und die Aufenthaltsqualität vor Ort deutlich zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6663 2025 Die Vorlage OF 1558/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 1557/1 Betreff: Anwohnende am Karlsplatz nicht mehr kameraüberwachen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Eingangsbereich des Nika-Haus-Projekts in der Niddastraße 57 von der Erfassung der 360°-Kamera am Karlsplatz auszunehmen und dem Ortsbeirat mitzuteilen, auf welcher juristischen Grundlage diese Kamera eigentlich errichtet wurde. Begründung: Die Bewohner*innen fühlen sich durch die permanente Überwachungs-situation verunsichert und gestört. Die Privatsphäre der Anwohnenden ist ein hohes schützenwertes Gut und ist gegen das berechtigte öffentliche Interesse an Strafverfolgung und Prävention abzuwägen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6662 2025 Die Vorlage OF 1557/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, FDP, BFF und Die Partei gegen SPD (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 1551/1 Betreff: Ortstermin am Bischofsheimer Platz: Warum wird der Verkehr nicht beruhigt? Vorgang: OM 4394/1 23 OBR 1; ST 29/24; OM 5228/24 OBR 1; ST 1238/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, am und rund um den Bischofsheimer Platz folgende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Sicherung zu ergreifen und umzusetzen: 1. Ortstermin mit Ortsbeirat 1, ASE und Grünflächenamt 2. Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in Form einer sogenannten "Spielstraße" mit VZ 325.1 im Bereich des Bischofsheimer Platzes und der Bischofsheimer Straße 3. Anbringen von Piktogrammen VZ 325.1 auf der Fahrbahn an den Zufahrten Mönchhofstraße und Mainzer Landstraße 4. Sicherung von Einmündungsbereichen mittels Findlingen gegen unbefugtes und behinderndes Parken 5. Abpollern des Gehwegbereiches vor dem Trafohäuschen an der Einmündung Bischofsheimer Platz / Mönchhofstraße und Versetzen der Klapppoller der Mainova in Richtung Fahrbahnrand 6. Durchführung regelmäßiger Kontrollen durch die Stadtpolizei nach Umsetzung der Maßnahmen Begründung: Unweit des Bischofsheimer Platzes existiert eine vergleichbare verkehrsberuhigte Zone rund um den Marxheimer Platz mit Beschilderung VZ 325.1 verkehrsberuhigter Bereich. In ST 29/24 und ST 1238/24 lehnt der Magistrat die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches am Bischofsheimer Platz ab und verweist u.A. auf die Vorgaben der STVO sowie seinen Ermessensspielraum. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich jedoch der Marxheimer Platz, der dem Bischofsheimer Platz sehr ähnlich ist und wo ein verkehrsberuhigter Bereich existiert. Die Argumentation des Magistrats ist inkonsequent und benachteiligt die Anwohnenden und spielenden Kinder zahlreicher Familien rund um den Bischofsheimer Platz. Bilder: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4394 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 29 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5228 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1238 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6656 2025 Die Vorlage OF 1551/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 1572/1 Betreff: Leerstand im Ortsbezirk 1: Gebäude nutzen oder sichern Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Immer mehr Gebäude im Gallus stehen über einen längeren Zeitraum leer, wie in der Weilburger Straße 17 oder seit Jahresbeginn in der Mainzer Landstraße 261-263. Kontrollen der Eigentümer zur Sicherung des Gebäudes und des Grundstücks finden offenbar nicht statt. Dies vorangeschickt fragen wir den Magistrat: Was unternimmt der Magistrat, um gegen den verwahrlosten Zustand des Grundstücks vorzugehen und dieses gegen unbefugte Nutzung sichern zu lassen? https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4970/5963009< /p> Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1144 2025 Die Vorlage OF 1572/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1083/2 Betreff: Stadtbahnstrecke D, Teilabschnitt 2, Verlängerung U 4 Bockenheimer Warte - Ginnheim hier: Variantenenscheidung und Freigabe von Planungsmitteln, aktualisierte Kostenschätzung, Terminplanung und Nutzen-Kosten-Untersuchung für den Lückenschluss der U 4 Die Stadtverodnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1.) Die Kostenschätzung mindestens auf den Stand heute zu aktualisieren. 2.) Die Nutzen-Kosten-Untersuchung mindestens zwischen der Variante 3i und der modifizierten Variante 1d vor einer Auswahlentscheidung vorzulegen. 3.) Eine realistische, auf den Erfahrungen mit dem U-Bahn-Tunnel unter dem Europaviertel beruhende Terminplanung ist vorzulegen, bevor eine Auswahlentscheidung getroffen wird. 4.) Eine genaue Bedarfsanalyse für eine U-Bahn-Station auf dem Campusgelände und eine an die erhobenen Zahlen angepasste Nutzen-/Kostenuntersuchung NKU vor der Festlegung auf die Variante 3i sind vor zu legen. 5.) Bei der Nutzen-Kosten-Untersuchung muss gewährleistet sein, dass die "Standardisierte Bewertung 2016plus" in der Fassung von 2022 angewandt wird, in der die Bepreisung von 1 to CO2 mit 670 Euro statt wie im Handbuch von 2015 mit 145 Euro angesetzt wird. Begründung: Die Planungen für den "Lückenschluss der U-4 haben zu einer Auswahl unter verschiedenen Varianten geführt, die auf längst überholten Kostenangaben beruht. So findet sich in der Magistratsvorlage M 16 unter D.Kosten folgende Ausführung: "Nach erster grober Kostenschätzung ergeben sich derzeit für Variante 3i Gesamtkosten von 404 Mio. EUR netto von denen rund 25 % auf die VGF und rund 75 % auf den städtischen Kostenanteil entfallen. Eine erste qualifizierte Kostenschätzung inklusive einer Konkretisierung des Kostenteilungsschlüssels können erst mit Fertigstellung der Vorplanung erstellt werden. Darüber hinaus können die aktuellen extremen Preisentwicklungen derzeit nicht valide berücksichtigt werden." Dies ist eindeutig falsch. Die Angaben zu Kosten und zur Finanzierung in der Bewertungsmatrix sind komplett unrealistisch. Auch wenn dies bei politisch gewollten Großprojekten so üblich ist, haben Stadtverordnete und Steuerzahler dennoch ein Anrecht auf eine realistische Darstellung, um über eine verantwortliche Verwendung von knappen Steuermitteln zu entscheiden. Die Kosten für den 2,2 Kilometer langen Tunnel der Variante 3i werden in der Machbarkeitsstudie mit 404 Millionen Euro angegeben. Nach Aussage des Magistrats kostete demgegenüber der Bau der circa 2 x 850 Meter langen Tunnelstrecke für die U-5 vom Platz der Republik zur Europaallee inklusive Tiefstation sowie Notausgang bereits rund 422 Millionen Euro. Der lange Tunnel über den Uni Campus Westend würde nach jetzigem Stand also bei gleicher Bauweise wie der tunel im Europaviertel,mindestens 1,1 Milliarden Euro kosten. Bei einer um 1,5 Kilometer längeren Strecke , wie bei einer modifizierten Variante 1d, also Mehrkosten von mindestens 450 Millionen Euro Nach dem beschlossenen Nahverkehrsplan, verursachen. Der OBR fordert realistische Angaben zu den zu erwartenden Kosten! Auch eine angepasste Nutzen-/Kostenuntersuchung (NKU) soll nach den Plänen des Magistrats erst dann beauftragt werden, wenn die Stadtverordneten dem Projekt zugestimmt haben und das Planfeststellungsverfahren in die Wege geleitet wird. Das ist eine falsche Vorgehensweise Eine Beschlußfassung über die für den Bau vorgesehene Variante muss sich an der Kosten/ Nutzen Analyse orientieren. Anlage:Frage Nr.: 2703 Stadtbahnstrecke U5 32. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2024 Anlage 1 (ca. 31 KB) Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.01.2025, M 16 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 16 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1083/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 GRÜNE (Herr Gutmann), Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE zu 2. 5 GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und BFF gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) bei Abwesenheit 1 GRÜNE und 1 FDP
Partei: Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1515/1 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße - Planung priorisieren Vorgang: OM 202/21 OBR 1; ST 1539/21; OM 2620/22 OBR 1; ST 2827/22; OM 3934/23 OBR 1; ST 1898/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat schreibt in der ST 1898 vom 28.10.2024, dass nicht abzusehen ist, wann eine abgestimmte Planung finalisiert werden kann. Der Ortsbeirat bedankt sich für die Erklärungen in der ST und fordert den Magistrat auf, die Planungen zu priorisieren, damit sie zügig (im Jahr 2024) finalisiert und dem Ortsbeirat vorgestellt werden können. Begründung: Es wird auf die Begründung aus OM 3934 verwiesen: "Die Ampel wird nach wie vor dringend gebraucht, darüber besteht Konsens. In der Stellungnahme vom 03.09.2021, ST 1539, spricht der Magistrat davon, dass die Planungen zur Ampel ab dem 2. Quartal 2022 vorgestellt werden können. Auf Nachfrage erklärte der Magistrat in der Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2827, dass sich die Planungen verzögern und im 1. Quartal 2023 die Verkehrsuntersuchung fertiggestellt werden kann. Dieses ist nun auch vorbei, daher erwartet der Ortsbeirat nun Antworten." Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 202 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1539 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2620 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2827 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3934 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1898 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6541 2025 Die Vorlage OF 1515/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD, FDP und Die Partei (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2025, OF 1513/1 Betreff: Barrierearme Bordsteine rund um die Galluswarte Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, alle Bordsteine rund um die Straßenbahnhaltestelle Galluswarte, insbesondere die Wegstrecke von der Straßenbahnhaltestelle zum Ärztehaus und zum AMKA, auf ihre Barrierefreiheit zu überprüfen und zu hohe Bordsteine absenken zu lassen, möglichst als sogenannte getrennte Überquerungsstelle. Begründung: Einige Bordsteine an Übergängen rund um die Straßenbahnhaltestelle Galluswarte sind für Rollstuhlfahrende und Rollatornutzende mit einer Höhe von 1 - 2 Zentimetern zu hoch, um diese eigenständig zu überqueren. Regelmäßig benötigen Menschen Hilfe, um bei Übergängen von der Straße wieder auf den Gehweg der Mainzer Landstraße zu gelangen. Das Ärztehaus Galluswarte und das AMKA sind mit ihren Beratungsangeboten und Dienstleistungen häufig aufgesuchte Orte von Gehbehinderten. Da die S-Bahnstation Galluswarte aufgrund fehlender Aufzüge nicht nutzbar ist, können Gehbehinderte oft nur die Straßenbahn und den Bus nutzen. Alle Wegebeziehungen und Straßenquerungen rund um die Galluswarte sollen daher auf ihre Barrierefreiheit überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6540 2025 Die Vorlage OF 1513/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 1502/1 Betreff: Gehwegparken Mainzer Landstraße/Ackermannstraße unterbin-den Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Mainzer Landstraße stadteinwärts hinter der LSA vor der Ackermannstraße das Befahren und Beparken des Gehwegs mittels Poller zu unterbinden. Begründung: Da an dieser Stelle ordnungswidrig geparkt wird und dadurch Fußgänger behindert und gefährdet werden sowie die Mindestgehwegbreite dabei deutlich unterschritten wird, ist dieser Bereich mittels Stahlabweiser abzusichern. Quelle: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6360 2025 Die Vorlage OF 1502/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, auf der Mainzer Landstraße stadteinwärts hinter der Lichtsignalanzeige vor der Ackermannstraße das Befahren und Beparken des Gehwegs mittels Poller zu unterbinden, wenn möglich sollen Fahrradbügel installiert werden." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und Die Partei
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2024, OF 1136/6 Betreff: Nied: Realisierung eines Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) im Stadtteil Nied Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, für den Stadtteil Nied mit der Planung und anschließenden Umsetzung für ein Kinder- und Familienzentrum (KiFaZ) zu beginnen. Die Sozialstruktur des Stadtteils Nied und dessen Ranking im Benachteiligungsindex zeigen eindeutigen Handlungsbedarf auf: - Der Stadtteil Nied ist einer von 13 Stadtteilen der zweithöchsten Kategorie bzgl. der Haushaltsgröße, es gibt nur einen mit der höchsten Kategorie. - Die Wohnfläche pro Person ist mit rund 32 qm die drittniedrigste in Frankfurt! - Nied hat über rund 67% Menschen mit Migrationshintergrund die im Stadtteil leben. - Drei von vier Kinder haben einen Elternteil mit ausländischer Herkunft. - Es gibt über 500 Alleinerziehende im Stadtteil. - Fast jede fünfte Person bezieht bedarfsorientierte Sozialleistungen. Mögliche Standorte wären: - die zukünftige IGS 15 an der Mainzer Landstraße 701 oder - durch Erweiterung der Räumlichkeiten der SAALBAU Nied in der Heinrich-Stahl-Straße 3 Zusätzlich sollte es eine Dependance an dem zu realisierenden Kinderzentrum Georgshof an der Oeserstraße geben. Begründung: S. Antragstext und beigefügte Karte des Benachteiligungsindex der Stadt Frankfurt am Main Quelle: https://arcg.is/1WDmzC0 (Analyse der Sozialstruktur Frankfurt am Mains) Die Größe der Symbole gibt die Größe des Haushaltsgrößen-Index wieder, während die Farbe der Symbole die Sozialstruktur nach dem Benachteiligungsindex darstellt. Hier wird insgesamt nochmal verdeutlicht, dass die einkommensstarken Haushalte nahe der Innenstadt meist kleine Haushalte aufweisen, während sich einkommensstarke und große Haushalte überwiegend am Stadtrand befinden. Stadtteile, in denen sich überwiegend einkommensschwache Haushalte befinden, weisen überwiegend große Haushalte auf. Die wenigen Ausnahmen befinden sich, wie auch bei den einkommensstarken Haushalten, nahe der Innenstadt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6299 2025 Die Vorlage OF 1136/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2024, OF 1499/1 Betreff: EM-Ampelmännchen im Gallus einsetzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Fußball-EM-Ampelmännchen-Schablonen der Lichtsignalanlage (LSA) der Fußgängerquerungen am Hauptbahnhof nachhaltig wiederzuverwenden und in der LSA an der Kreuzung Mainzer Landstraße / Schwalbacher Straße im Gallus einzusetzen. Begründung: Die am Frankfurter Hauptbahnhof eingesetzten Fußball-Ampelmännchen haben während der EM in Frankfurt internationale Beachtung erfahren. Es wäre schade, diese nicht nachhaltig wieder zu verwenden. Besonders gut passen die Fussball-Ampelmännchen an die Kreuzung Mainzer Landstraße/ Schwalbacher Straße im Gallus. Die Schwalbacher Straße verbindet den Lotte-Sprecht-Park im Norden mit dem Bolzplatz im Galluspark im Süden. Der nach Lotte Sprecht genannte Park erinnert an eine Frankfurter Fußballpionierin aus dem Gallus, die 1930 den ersten deutschen Frauenfußballverein gründete. Der Bolzplatz im Galluspark sicherte erstmals in Frankfurt das Recht für Kinder und Jugendliche, dort zu spielen und sich austoben zu dürfen, ohne dass dagegen gerichtlich vorgegangen werden kann. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 34 Die Vorlage OF 1499/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6358 2025 Die Vorlage OF 1499/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2024, OF 1484/1 Betreff: Sitzgelegenheiten vor dem Konsumraum in der Niddastraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, vor dem Konsumraum der Integrativen Drogenhilfe in der Niddastraße 49 mehrere vorübergehende Sitzgelegenheiten in Form sogenannter "Sitzpilze" aufstellen zu lassen, damit sich Menschen dort regengeschützt aufhalten und auf Einlass warten können und nicht in unwürdiger Weise auf dem Boden sitzen müssen. Begründung: Jeden Tag halten sich viele Menschen vor dem Konsumraum der Integrativen Drogenhilfe in der Niddastraße 49 auf. Dort fehlen seit Jahren Sitzgelegenheiten, weshalb die Menschen auf dem Gehweg vor der Einrichtung sitzen oder liegen müssen, bis sie eingelassen werden können. Der Wunsch nach Sitzgelegenheiten wird von den Konsumierenden wie auch von Einrichtungen geäußert. Sitzgelegenheiten entschärfen nicht nur die teils unwürdigen Aufenthaltsbedingungen vor der Einrichtung, sondern tragen auch zu mehr Sauberkeit und Ordnung und somit zu mehr Akzeptanz bei. Sitzpilze haben sich bereits in Frankfurt an anderen Stellen bewährt, zum Beispiel an den temporären Haltestellen des Busersatzverkehrs der Bahn. Foto: privat, Beispiel Sitzpilze in Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6348 2025 Die Vorlage OF 1484/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Die Partei gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2024, OF 1483/1 Betreff: Gedenken an Oskar Schindler sichern - Gedenktafel erhalten und würdige Erinnerung schaffen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Ortsbeirat setzt sich für den Erhalt des Gebäudes und der Wohnungen Am Hauptbahnhof 4 ein. Dies vorangestellt wird der Magistrat vorsorglich aufgefordert: 1. Sicherzustellen, dass die Gedenktafel, die an Oskar Schindler und seine Verdienste während der Nazidiktatur erinnert, im Zuge eines möglichen Abbruchs des Gebäudes Am Hauptbahnhof 4 erhalten bleibt und an einem geeigneten Ort in oder an der Liegenschaft wieder angebracht wird. 2. Gemeinsam mit der Eigentümerin der Liegenschaft Am Hauptbahnhof 4 Möglichkeiten zu prüfen, wie in würdiger und angemessener Weise an Oskar Schindler und seine Bedeutung im Zuge der Neuerrichtung eines Gebäudes erinnert werden kann. Begründung: Oskar Schindler, bekannt durch seine Rettung von über 1.000 jüdischen Menschen während des Holocaust, lebte ab 1957 bis zu seinem Tod 1974 in Frankfurt am Main und prägte mit seinem Engagement die Geschichte. Zunächst wohnte er in der Arndtstraße 46 und zog 1965 in die Straße Am Hauptbahnhof 4 gegenüber dem Frankfurter Hauptbahnhof. An diesem Wohnsitz wurde 1996 eine Gedenktafel angebracht, die an seine Verdienste während des Nationalsozialismus erinnert. Der Erhalt und die Wiederanbringung der Gedenktafel sind nicht nur ein Zeichen des Respekts, sondern auch ein wichtiges Signal für die Erinnerungskultur in Frankfurt. Das Gebäude Am Hauptbahnhof 4 ist ein authentischer Ort, der an Schindlers Leben erinnert. Eine würdige und sichtbare Erinnerung an diesem Standort trägt dazu bei, seine außergewöhnlichen Verdienste ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken und zukünftige Generationen zum Nachdenken und Lernen zu inspirieren. Frankfurt hat die Chance, ein starkes Zeichen für Geschichtsbewusstsein und Verantwortung zu setzen - diese sollte genutzt werden. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird über die Vorlage OF 1483/1 absatzweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6347 2025 Die Vorlage OF 1483/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Absatz 1: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung) Absatz 2: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2024, OF 1498/1 Betreff: Radweg Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße sichtbarer kennzeichnen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den bestehenden Radweg auf dem Gehweg der Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße stadtauswärts sichtbarer zu kennzeichnen, um die Verkehrssicherheit von Radfahrenden und Fußgehenden zu erhöhen. Farbige Markierungen am Boden sind weiteren Beschilderungen vorzuziehen. Begründung: Zahlreiche Menschen im Gallus beklagen sich darüber, dass es beim Ein- und Aussteigen an der Straßenbahnhaltestelle Rebstöcker Straße oft zu Beinahe-Zusammenstößen zwischen Radfahrenden und Fußgehenden kommt. Grund dafür ist, dass der schmale Radweg auf dem Gehweg hinter dem Wartehäuschen der Haltestelle entlanggeführt wird und nur sehr schlecht markiert ist. Eine farbige Markierung mit zwei weißen durchgehenden Linien mit Fahrrad-piktogrammen, Markierungen der Fußquerungen und/oder eine Rotmarkierung signalisiert den Verkehrsteilnehmenden, dass Rad- und Fußverkehr auf engem Raum geführt werden. Zusätzliche Schilder würden aus Erfahrung nur mehr Verwirrung stiften und nicht zur Sicherheit beitragen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6357 2025 Die Vorlage OF 1498/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Wortlaut ergänzt wird: "In der Stellungnahme vom 12.06.2023, ST 1319, versprach der Magistrat für eine sichere und deutliche Führung des Radverkehrs an der Haltestelle, 'Rebstöcker Straße' zu sorgen. Er wird weiterhin gebeten, diese Maßnahme unverzüglich umzusetzen." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke und Die Partei
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.12.2024, OF 1128/6 Betreff: Griesheim: Fußgängerampel Mainzer Landstraße 533 nutzerfreundlicher machen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, eine Überprüfung der Ampelschaltung der Fußgängerampel in Höhe auf der Mainzer Landstraße 533 vorzunehmen. Die Fußgängerampel wird von Schüler*innen auf dem Schulweg genutzt, die aktuell oft bei roter Signalschaltung die Straßenseite wechseln, da die Wartezeit zu lange ist. Begründung: Die Begründung ergibt sich aus dem Antragstext. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6292 2025 Die Vorlage OF 1128/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2024, OF 1463/1 Betreff: Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die nötigen Maßnahmen für eine sichere und zeitgemäße Fahrradinfrastruktur auf der gesamten Emser Brücke zu gewährleisten. Um die Umsetzung zu beschleunigen, soll mit bereits bewährten, temporären Elementen gearbeitet werden. Die Maßnahmen sollen bei einer gemeinsamen Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt, dem Radfahrbüro und dem Ortsbeirat 1 sowie dem Ortsbeirat 2 abgestimmt werden. Begründung: Die Emser Brücke ist eine wichtige Verbindungsachse, in deren Verlängerung kürzlich erst eine neue Querungsmöglichkeit an der Galluswarte / Mainzer Landstraße entstand und dessen Anbindung auch durch die inzwischen fahrradfreundliche Nebenstraße Robert-Mayer-Straße verbessert wurde. Die Radverkehrsanlagen auf der Brücke sind aber zu schmal, nicht durchgängig und nicht mehr zeitgemäß - teilweise sogar gefährlich, sodass eine Umgestaltung dringend notwendig ist. Ziel ist ein qualitativ hochwertiger und sicherer Lückenschluss für den Radverkehr, damit die Nord-Süd-Verbindung ihren vollen Nutzen entfalten kann und ein sicheres Befahren auch für Kinder möglich ist. Sowohl während der EUROBIKE-Messen als auch während einer Baustelle im Mai 2022 wurde die Emser Brücke zur Einbahnstraße oder komplett für den Kraftverkehr gesperrt. Beschwerden gab es im Ortsbeirat 1 deswegen keine, sodass davon ausgegangen werden kann, dass die Auswirkungen auf den PKW-Verkehr gering sein werden. Fotos: Frankfurter Neue Presse . . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6261 2024 Die Vorlage OF 1463/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2024, OF 1462/1 Betreff: Ampelschaltung Mainzer Landstraße/Ecke Wickerer Straße verbessern Der Magistrat wird gebeten, die Wartezeit für Fußgänger an der Lichtsignalanlage Mainzer Landstraße Ecke Wickerer Straße deutlich zu reduzieren. Begründung: Die vorbezeichnete Ampelschaltung ist insofern sehr fußgängerunfreundlich, als die Wartezeit nach Grünanforderung viel zu lang ist. Dies führt dazu, dass ungeduldige Fußgänger bei Rot die Mainzer Landstraße überqueren, etwa um eine Straßenbahn zu erreichen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6260 2024 Die Vorlage OF 1462/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2024, OF 1014/2 Betreff: Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die nötigen Maßnahmen für eine sichere Fahrradinfrastruktur auf der gesamten Emser Brücke zu gewährleisten. Um die Umsetzung zu beschleunigen, soll mit den bereits bewährten, temporären Trennelementen, der Umwandlung von Fahrstreifen oder einer Einbahnstraßenregelung gearbeitet werden. Die Maßnahmen sollen bei einer gemeinsamen Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt, dem Radfahrbüro und dem Ortsbeirat 1 sowie dem Ortsbeirat 2 abgestimmt werden. Begründung: Die Emser Brücke ist eine wichtige Verbindungsachse, in deren Verlängerung kürzlich eine neue Querungsmöglichkeit an der Galluswarte/Mainzer Landstraße entstanden ist, deren Anbindung durch die inzwischen fahrradfreundliche Robert-Mayer-Straße ebenfalls verbessert wurde. Die Radverkehrsanlagen entlang der gesamten Brücke sind an mehreren Stellen nicht mehr zeitgemäß - teilweise sogar gefährlich, sodass eine Umgestaltung dringend notwendig ist. Ziel sollte es sein, einen qualitativ hochwertigen und sicheren Lückenschluss für den Radverkehr zu gewährleisten, damit die Verbindungen ihren vollen Nutzen entfalten können und ein sicheres Befahren, beispielsweise auch für Kinder, möglich ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1014/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6227 2024 Die Vorlage OF 1014/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE und Linke gegen CDU, 2 SPD und FDP (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 1416/1 Betreff: Poller südliche Schmidtstraße anbringen Vorgang: OM 3243/22 OBr 1; ST 874/23 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemäß Punkt 1 aus ST 874/2023 sowie OM 3243/2022 zumindest auf dem südlichen von Wohnbebauung geprägten Abschnitt der Schmidtstraße zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee das ordnungswidrige Parken von Personenkraftwagen auf dem Gehweg mittels Pflanztrögen, Fahrradbügeln und Pollern zu unterbinden. Begründung: Der Gehweg ist durch ordnungswidrig abgestellte Personenkraftwagen oftmals nur eingeschränkt nutzbar. Durch die o.g. Maßnahme können die Aufenthaltsqualität sowie das Sicherheitsgefühl dank verbesserter Übersichtlichkeit und die Barrierefreiheit der Gehwege erheblich gesteigert bzw. überhaupt erst sichergestellt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 28.10.2024, OF 1438/1 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3243 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 874 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6005 2024 1. Die Vorlage OF 1416/1 wird bis zum Ortstermin zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1438/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1416/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1416/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1416/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1416/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1416/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1416/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 1415/1 Betreff: Blitzer Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße aufstellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen Rotlichtblitzer an der Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße/Kleyerstraße für den beidseitigen Verkehr aufstellen zu lassen. Sollte dies nicht möglich sein, sind alternative Maßnahmen zur Sicherung des Schulwegs zu prüfen. Begründung: Viele Kinder laufen auf ihrem Schulweg aus den Neubauten der Weilburger Straße über die Kleyerstraße Richtung Galluswarte und müssen anschließend dort die Mainzer Landstraße überqueren. An dieser Stelle fahren regelmäßig Autos als auch Straßenbahnen bei Rot, während die Kinder loslaufen, da die Ampel für sie Grün zeigt. Aus diesem Grund gab es eine große Diskussion auf der letzten Schulelternbeiratssitzung der Günderrodeschule über die Sicherheit des Schulwegs. Quelle: Apple Karten Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6004 2024 Die Vorlage OF 1415/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung); Linke und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1421/1 Betreff: Aufenthaltsqualität im Gallus/Europaviertel: Eine Grünfläche zwischen Güterplatz und Skyline Plaza Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bereich der derzeitigen Baustelle des U-Bahnhofs "Güterplatz" zwischen dem Güterplatz und der Europaallee als durchgehende Grünfläche zu planen und herstellen zu lassen. Durch diese neu geschaffene begrünte Aufenthaltsfläche sollen Wege für den Rad- und Fußverkehr sowie die Feuerwehr und Rettungsdienste vorgesehen werden. Begründung: Die Baustelle der unterirdischen Station "Güterplatz" in offener Bauweise bietet die einmalige Gelegenheit, die Geländeoberfläche nach der Fertigstellung und Überdeckelung des U-Bahnhofes neu zu gestalten. Außerdem soll dieser Abschnitt ein Bindeglied zwischen der neu herzurichtenden östlichen Europaallee und der Neugestaltung des Güterplatzes werden und so das "grüne Band" in Richtung Mainzer Landstraße und Hafentunnel verlängern. Die Menschen im Europaviertel profitieren davon mehrfach: Statt Verkehrslärm entsteht eine grüne Oase für Besuchende des Skyline Plaza und Bewohnende zugleich. Dreck und Staub bleiben außen vor. Rad- und Fußverkehr werden sicher in Richtung Güterplatz geleitet. Der motorisierte Verkehr fließt einfach weiter wie bisher über die Den Haager Straße, Brüsseler Straße und Osloer Straße. Eine Grünfläche mit Bäumen und insektenfreundlichen Pflanzen spendet im Sommer Schatten, Bänke laden zum Verweilen ein und auch begrenzte außengastronomische Flächen sind denkbar. Ein großer Beitrag für mehr Aufenthaltsqualität im Gallus. Foto: FAZ Lageplan: Geoportal Frankfurt, Anmerkungen Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6008 2024 Die Vorlage OF 1421/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1454/1 Betreff: Abbiegeunfälle am Francois-Mitterand-Platz reduzieren Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Rechtsabbieger im Bahnhofsviertel von der Mainzer Landstraße in Richtung Francois- Mitterrand-Platz stillzulegen, um die Abbiegeunfälle zwischen PKW und Radfahrenden zuverlässig zu verhindern. Die Verkehrsführung rund um den Platz kann durch Änderung der Einbahnstraßenrichtung im östlichen Bereich und Stilllegung der Fahrbahn im westlichen Bereich für den Individualverkehr optimiert werden. Begründung: Jedes Jahr werden Radfahrende entlang der Mainzer Landstraße in Richtung Alte Oper durch unachtsame, abbiegende PKW-Fahrende, Taxen und LKW gefährdet oder gar verletzt. Die Unfallstatistik weist trotz Maßnahmen wie einem zwischen PKW-Fahrspur und Radschutzstreifen Poller weiterhin Unfälle auf. Der Magistrat soll daher im Zuge der Überarbeitung der Mobilitätsplanung im Bahnhofsviertel diese Unfallstelle gezielt betrachten und entschärfen. Ein geeignetes Mittel ist der Entfall es Rechtsabbiegers aus der Mainzer Landstraße. Grafik: Magistratsbericht B205/2024 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6253 2024 Die Vorlage OF 1454/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2024, OF 1100/6 Betreff: Nied: Parken mit Parkscheibe an der Ladenzeile an der Mainzer Landstraße 786/798 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, entlang der Ladenzeile zwischen 8.00 h und 18.00 h nur Kurz-Zeit-Parken mit Parkscheibe für 90 Minuten zuzulassen. Begründung: Vor der Ladenzeile, u.a. ein Einzelhändler, gibt es einige Parkplätze, die jedoch viel zu oft tagsüber von Dauernutzern belegt sind. Um denjenigen, die hier mit dem PKW einkaufen fahren (müssen) die Möglichkeit des Einkaufens und damit des Ent- und Beladens zu ermöglichen, bittet der Ortsbeirat, hier nur Parken mit Parkscheibe tagsüber zuzulassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5980 2024 Die Vorlage OF 1100/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2024, OF 984/2 Betreff: Zusätzliche Parkplätze in der Ohmstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entlang der Ohmstraße, in den Abschnitten zwischen Kuhwaldstraße und Pfingstbrunnenstraße sowie zwischen Galvanistraße und An der Dammheide insgesamt 20 zusätzliche Fahrradbügel zu installieren. Begründung: Es fehlt in der Straße an sicheren Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Dies führt dazu, dass zahlreiche Fahrräder an Verkehrsschildern oder Straßenlampen angeschlossen werden und auf den Gehwegen für Behinderungen sorgen (Beispiele anbei). In den oben genannten Abschnitten, u.a. in unmittelbarer Nähe der Parkanlagen, besteht augenscheinlich besonderer Bedarf. Hier sollten bevorzugt Abstellmöglichkeiten installiert werden. (Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1014 2024 Die Vorlage OF 984/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wort "gebeten" der Wortlaut "zu prüfen und zu berichten, wo" eingefügt wird. Abstimmung: GRÜNE, 1 CDU, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 1342/1 Betreff: Bahnhofsviertel: Weg für Rettungskräfte zwischen Baseler Platz und Poststraße ermöglichen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert für das folgende verkehrliche Problem eine Lösung zu finden: Rettungskräfte, die von der Friedensbrücke aus kommend Richtung Hauptbahnhof fahren, stecken auf dem Abschnitt der B44 zwischen Baseler Platz (Baseler Straße / Am Hauptbahnhof) und Poststraße oft im Verkehr fest. Auto- und LKW-Fahrern ist es kaum möglich, auszuweichen, gerade im Berufsverkehr oder bei größeren Veranstaltungen mit hohem Verkehrsaufkommen in der Stadt, weshalb die Rettungsfahrzeuge teilweise im Stau feststecken und auf diesem kurzen Abschnitt bis zu zwei Minuten verlieren. Dies kann im Zweifelsfall Leben kosten. Der Magistrat wird aufgefordert, eine Lösung zu finden, wie die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge im Notfall auch bei starkem Verkehr gewährleistet werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1342/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Die Partei gegen CDU und FDP (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 1348/1 Betreff: Lieferzonen, E-Scooter-Parkzonen und Radbügel nördlich des Hauptbahnhofs Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Nördlich des Hauptbahnhofs liegt das Saar-Karree umgeben von den Straßen Poststraße, Niddastraße, Ludwigstraße und Rudolfstraße. Dort wurden Lieferzonen und E-Scooter-Parkzonen ausgewiesen, sowie Radbügel installiert. Der Magistrat wird gebeten dazu folgende Fragen zu beantworten: 1. Warum werden in diesem Bereich so viele Lieferzonen benötigt? 2. Auf welcher Grundlage wurde die Einschätzung und Festlegung der Anzahl und Größe der Lieferzonen vorgenommen? 3. Warum wurden Radbügel auf PKW-Parkplätzen installiert und nicht auf anderen Flächen? 4. In diesem Bereich gibt es schon zahlreiche Radbügel. Wie kam man auf die Einschätzung, dass hier weitere Radbügel benötigt werden? 5. Wie ist die Konzeption für die Nutzung der Parkflächen am Straßenrand in Poststraße 22-32, Niddastraße 101-103, Ludwigstraße und Rudolfstraße? Gerne auch mit Begründung der Maßnahmen und angesetzten Kosten. 6. Gibt es weitere noch nicht umgesetzte Planungen z.B. Parkraumbewirtschaftung/Anwohnerparken in dem genannten Bereich? 7. Ist es möglich Anwohner an den weiteren Planungen zu beteiligen und deren Interessen abzufragen? Begründung: Wie bereits im Gutleutviertel wurden im Gallus Maßnahmen umgesetzt, über die weder der Ortsbeirat noch die Anwohner vorab informiert und eingebunden wurden. Bürgerbeteiligung und Transparenz fanden im Vorfeld nicht statt. Die Anwohner sind verwundert und können einige der Maßnahmen nicht nachvollziehen. Hier ist Aufklärung dringend von Nöten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1007 2024 Die Vorlage OF 1348/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1356/1 Betreff: Starkregen im Ortsbezirk 1: Regenentwässerung auf der Mainzer Landstraße instand setzen lassen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass nach Starkregenereignissen die Wassermassen auf der Mainzer Landstraße, insbesondere zwischen Galluswarte und Hafenstraße, schneller abfließen und sich keine stundenlangen, großflächigen Wasserflächen auf den Fahrbahnen bilden. Begründung: Regelmäßig bilden sich nach Starkregen große Wasserflächen auf der Mainzer Landstraße. Das Problem besteht seit einigen Monaten und wurde auch bereits im Mängelmelder im Juni gemeldet (ID 94199). Der Radstreifen ist durch die Wassermassen zeitweise unbenutzbar. Die Wasserflächen gefährden somit den Fahrzeugverkehr als auch Fußgehende auf den Gehwegen durch Spritzwasser. Foto: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5835 2024 Die Vorlage OF 1356/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1355/1 Betreff: Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor der Mainzer Landstraße 351 endlich beheben Vorgang: V 86/21 OBR 1; ST 839/22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat schreibt in seiner Stellungnahme ST 839 / 2022 bezugnehmend auf den Ortsbeiratsantrag V86 / 2021 Folgendes: "Durch den Magistrat wurde die Genehmigungslage hinsichtlich der Liegenschaft Mainzer Landstraße 351 geprüft. Die Stellplätze direkt vor dem Gebäude befinden sich nicht im öffentlichen Verkehrsraum, sondern auf einer Fläche in privatem Eigentum. Eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis hinsichtlich einer Nutzung der Stellplätze ist somit nicht erforderlich. Baurechtlich wurde die Fläche vor dem Gebäude ursprünglich mit Baugenehmigung vom 24.03.1972 als gepflasterte Fläche mit vereinzelten Pflanzbeeten genehmigt. Insofern sind in diesem Fall weitergehende Maßnahmen hinsichtlich einer Entsiegelung auf Grundlage der Vorgartensatzung nicht möglich. Als effizientes Mittel zur Verhinderung der dargestellten Gefahrensituation besteht die Möglichkeit, die Zugänglichkeit und damit die Querung der öffentlichen Fläche durch Fahrzeuge zu verhindern, indem Stahlabweiser gesetzt werden. Die Prüfung dieser Möglichkeit erfolgt derzeit durch den Magistrat. Der Magistrat wird hierzu zu gegebener Zeit berichten." Bis 13.08.2024 sah sich der Magistrat bedauerlicherweise nicht in der Lage, zu prüfen und zu berichten. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, nun endlich alle Zufahrten zu den privaten Stellplätzen über den Gehweg vor der Mainzer Landstraße 351 umgehend so abpollern zu lassen, dass ein Befahren wirksam verhindert wird, um die Sicherheit der Fußgehenden und der Kundinnen und Kunden der dortigen Geschäfte sicherzustellen. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, den Eigentümer zu verpflichten, mindestens die gemäß Baugenehmigung erforderlichen Pflanzbeete im teilversiegelten "Vorgarten" wieder herstellen zu lassen. Der Magistrat sollte darüber hinaus beim Eigentümer dafür werben, die Fläche stärker zu entsiegeln und die Förderprogramme der Stadt Frankfurt in Anspruch zu nehmen. Zuletzt wird der Magistrat aufgefordert, das illegale und behindernde Gehwegparken der Fahrzeuge der Autovermietung an der Ecke zur Kriftelerstraße dauerhaft zu unterbinden. Dies soll notfalls mit Pollern geschehen. Bilder: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 86 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2022, ST 839 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5834 2024 Die Vorlage OF 1355/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und FDP (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1354/1 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Ludwigstraße zukunftssicher machen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einmündung Mainzer Landstraße / Ludwigstraße nachhaltig und sicher zu gestalten und folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Entfall der Rechtsabbiegespur von der Mainzer Landstraße stadtauswärts in Richtung Ludwigstraße 2. Entsiegelung und Begrünung der vorgenannten Fläche 3. Entfall der Linksabbiegespur in der Ludwigstraße in Richtung Mainzer Landstraße stadteinwärts 4. Anpassung der geänderten Verkehrsführung durch Markierungsarbeiten, Beschilderung und Entfall der LSA im Rechtsabbiegerbereich 5. Aufstellen von mindestens 5 Radbügeln im Kreuzungsbereich der ehemaligen Abbiegespur und Schaffung einer sogenannten Gehwegnase Begründung: Die Rotphasen für Fußgehende und Rechtsabbieger in Richtung Ludwigstraße sind sehr lange. Dadurch entsteht regelmäßig ein Rückstaun von PKW auf den Radschutzstreifen der Mainzer Landstraße. Radfahrende müssen dann in gefährlicher Weise auf die Fahrbahn ausweichen. Rechtsabbiegende PKW achten zudem oft nicht auf geradeaus fahrende Radler*innen. Die Neuordnung des Kreuzungsbereiches schafft Klarheit, Sicherheit und Ordnung für alle Verkehrsteilnehmenden. Fußgehende können die Mainzer Landstraße in einem Zug überqueren und Radfahrende werden weniger gefährdet. Zudem entstehen Fahrradstellplätze gegenüber von Gastronomie und Geschäften. Nicht mehr benötigte asphaltierte Flächen können eröffnet, entsiegelt und begrünt werden. So kann Regenwasser versickern. Pflanzen kühlen im Sommer und schaffen ein wenig Grün. Die LSA muss nicht zwingend umprogrammiert werden; lediglich der Austausch der Beschilderung ist erforderlich. Bild: Geoportal Frankfurt, Skizze Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5833 2024 Die Vorlage OF 1354/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Antragtenors folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Einmündung Mainzer Landstraße/Ludwigstraße nachhaltig und sicher gestaltet und folgende Maßnahmen umsetzt werden können:" Zudem wird der Antragstenor um die Ziffer 6. ergänzt: "6. barrierefreie Umbau der Kreuzung." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1359/1 Betreff: Mindestgehwegbreite in der Günderrodestraße sicherstellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das aufgesetzte Gehwegparken auf der östlichen Seite der Günderrodestraße zwischen Frankenallee und Kölner Straße zurücknehmen und das Parken mit PKW zu untersagen sowie den Gehweg abzupollern, um so die notwendige Mindestgehwegbreite für Fußgehende und mobilitätseingeschränkte Menschen im Gallus sicherzustellen. Begründung: Bei Gehwegen wird bei Neuanlage eine Gehwegbreite zwischen 2,30m und 2,50m empfohlen. Auf der östlichen Seite der Günderrodestraße ist zwischen Mainzer Landstraße und Koblenzer Straße jedoch regelmäßig noch nicht einmal die absolute Mindestbreite von 1,50m gegebenen. Außerdem wird so das Parken auf den vielen Schachtdeckeln wirksam verhindert. Bürger*innen beschweren sich immer wieder, dass der verbliebene Platz auf dem Gehweg selbst für eine einzige Person oft nicht ausreicht. Mobilitätseingeschränkte Menschen können den Gehweg oft gar nicht nutzen. Fotos: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5838 2024 Die Vorlage OF 1359/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2024, OF 1079/6 Betreff: Nied: Parksituation Nied-Süd Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten 1. zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, in dem Bereich Nied Süd - zwischen Mainzer Landstraße und B 40 für die Anwohner eine Parkbeordnung zu erreichen, die wenigstens die Fremdparker aus dem Bereich fernhält. 2. Endlich Carsharing in den Stadtteilen anzubieten, damit der Parkdruck reduziert wird. Begründung: Innerhalb des Viertels Landauer, Alzeyer und Dürkheimer Straße sind viele Mehrfamilienhäuser. Im Bereich des Nieder Kirchwegs sind neue Mehrfamilienhäuser in Bau oder so gut wie fertig gestellt. Wo vorher Gewerbe war, leben jetzt viele Familien. Damit steigt der Parkdruck auf diesen Bereich zwischen Mainzer Landstraße und B 40. Erschwert wird die Situation durch viele fremdabgestellte Fahrzeuge u.a. auch Firmenwagen. Ein Carsharing-Angebot ist eine gute Alternative zu mehreren Autos pro Haushalt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 25 Auf Wunsch der Linke-Fraktion wird über die Anregungen unter den Spiegelstrichen 1 und 2 getrennt voneinander abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5806 2024 Die Vorlage OF 1079/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Spiegelstrich 1: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen Linke (= Ablehnung) zu Spiegelstrich 2: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2024, OF 1302/1 Betreff: Bahnhofsviertel: Elbestraßen begrünen und Gehweg erneuern Vorgang: OM 4589/23 OBR 1; ST 117/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Elbestraße zwischen Taunusstraße und Niddastraße Bäume zu pflanzen. Außerdem soll der Gehweg auf der östlichen Seite saniert werden. Begründung: Der Ortsbeirat hatte im Jahr 2023 gefordert die Litfaßsäulen in der Elbestraße bei der Neuvergabe der Werberechte nicht neu zu vergeben, sondern abbauen zu lassen. Erfreulicherweise hat nun das Werbeunternehmen freiwillig und selbstständig die Litfaßsäulen entfernt. (10.10.2023, OM 4589) Der Gehweg zeigt sich nun in einem äußerst schlechten Zustand und muss dringend saniert werden. In diesem Zuge soll geprüft werden, wo Bäume in diesem Straßenabschnitt gepflanzt werden können. Evtl. bieten sich die alten Standorte der Litfaßsäulen an. Da der Straßenabschnitt keinerlei Begrünung aufweist sollten unbedingt Standorte für Baumpflanzungen gefunden werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4589 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 117 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5736 2024 Die Vorlage OF 1302/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2024, OF 1309/1 Betreff: Versteckte Ampel Mainzer Landstraße/Heinrichstraße hinter dem Baum hervorholen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die seitliche Lichtsignalanlage an der Kreuzung Mainzer Landstraße / Heinrichstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts für alle Verkehrsteilnehmenden, vor allem für Radfahrende, so umsetzen zu lassen, dass sie seitlich des Baumstamms sichtbar wird. Begründung: Bei blendender Sonne ist die obere Ampel am Ausleger nur schwer erkennbar. Auto- und Radfahrende sind dann umso mehr auf die Lichtzeichen am Fahrbahnrand angewiesen. Für Radfahrende sind diese erst "im letzten Moment" erkennbar und verursachen damit des Öfteren gefährliche Situationen. Eine Meldung im Mängelmelder führte bisher leider nicht zu einer Umsetzung. Foto: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5742 2024 Die Vorlage OF 1309/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF gegen Die Partei (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Initiative vom 27.05.2024, OI 54 entstanden aus Vorlage: OF 908/2 vom 07.05.2024 Betreff: Platzbenennung in der City West - Gisela Eckhardt Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, den Platz Ohmstraße 63 und 65 bzw. Voltastraße 80 und 82 in "Gisela-Eckhardt-Platz" zu benennen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, in Abstimmung mit dem Ortsbeirat und dem Physikalischen Verein eine würdige Einweihungszeremonie vorzubereiten. Sollten hierfür Mittel aus dem Ortsbeiratsbudget nötig sein, dient es zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat sich in angemessenem Rahmen hieran beteiligen wird. In diesem Fall wird der Magistrat um eine Kostenaufstellung gebeten, damit der Ortsbeirat eine entsprechende Ortsbeiratsinitiative (Budget) beschließen kann. Es dient zur Kenntnis, dass sich der Physikalische Verein in der Sitzung des Ortsbeirates am 22. April 2024 ausdrücklich für eine Benennung einer der beiden bisher unbenannten Stadtplätze in der City West nach Gisela Eckhardt ausgesprochen hat. Der Platz ist bisher unbenannt. Die Straßen- und Platzbenennungen in der City West orientieren sich sehr stark an Physikern (sic!), sowohl deutschen als auch internationalen. Frauen sind hier bisher deutlich unterrepräsentiert - bisher einzig durch die Lise-Meitner-Straße. Weitere Platz- und Straßenbenennungen sollten dem entgegenwirken. Dass es deutlich mehr Männer als Frauen gibt, die durch ihre wissenschaftlichen Erfolge Berühmtheit erlangen, ist der Rolle geschuldet, die Frauen vielfach in der Vergangenheit in Familie und Gesellschaft einnehmen mussten. Eine der wenigen, die trotz dieser gesellschaftlichen Hindernisse dennoch wissenschaftliche Erfolge und Berühmtheit erlangen konnte, ist Gisela Eckhardt (1926 bis 2020). Sie wurde in Frankfurt geboren, studierte hier Physik und promovierte auch in Frankfurt, was ihr jedoch durch ihren Doktorvater erschwert wurde. Auch anschließend in den USA erfuhr sie zunächst Benachteiligungen im Hinblick auf Entlohnung und Anerkennung ihrer Leistungen, trotz Forschungserfolgen. 1962 war sie schließlich maßgeblich an der Entwicklung des ersten Raman-Lasers beteiligt. Bei diesem Lasertypus kann, im Gegensatz zu anderen Lasertypen, die Wellenlänge des ausgesendeten Lichts variiert werden, was neue Anwendungsbereiche ermöglichte. Trotz ihrer negativen Erfahrungen in Frankfurt während der Promotion bedachte Gisela Eckhardt in ihrem Testament den Physikalischen Verein sehr großzügig. Ausschnitt mit den beiden bisher unbenannten Plätzen (Quelle: www.openstreetmaps.org mit eigener Bearbeitung) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.08.2024, B 303 Versandpaket: 05.06.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 928/2 Betreff: Kontrolle der Zufahrt in die Kuhwaldsiedlung während Messen und sonstigen Großveranstaltungen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat aufgefordert, die Zufahrtsregelung in die Kuhwaldsiedlung durch Polizeikräfte während großer Messe- und sonstiger Großveranstaltungen wieder einzuführen. Begründung: In den vergangenen Jahren hat es eine Regelung gegeben, die Kuhwaldsiedlung während großer Veranstaltungen auf dem Messegelände für Nichtanlieger*innen der Kuhwaldsiedlung, die mit Kraftfahrzeugen anreisen, zu sperren. Um dies durchzusetzen ist nur eine Einfahrt über die Straßen Philipp- Reis- Straße/Funckstraße eingerichtet worden, was auch jetzt noch so ist. Alle anderen Straßen gehen als Einbahnstraßen auf den Dammgraben oder die Braunfelsstraße. Über diese Straßen ist keine Einfahrt in die Siedlung möglich. Auch dies ist noch heute so. Den Bewohner*innen der Siedlung hat die Verwaltung in geeigneter Form eine Zufahrtserlaubnis zur Verfügung gestellt, die am Beginn eines Jahres durch den/die jeweilige/n Stadtbezirksvorsteher/in ausgehändigt wird. Auch dies ist noch heute so. Was eingestellt wurde, ist die amtliche Überwachung der Zufahrt über die Funckstraße durch Polizeikräfte. Damit ist die Zufahrtserlaubnis sinnlos geworden, da jeder ungehindert in die Siedlung einfahren kann, was während Messen auch verstärkt gemacht wird. Bewohner und Bewohnerinnen der Siedlung, die nachmittags von der Arbeit nach Hause kommen, finden sehr oft keinen Parkplatz mehr für ihr Fahrzeug. Aus den aufgezeigten Gründen wäre es sehr begrüßenswert, die bewährte Regelung der vergangenen Jahre wiedereinzuführen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5490 2024 Die Vorlage OF 928/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 711/3 Betreff: Fahrradreparaturstation am Holzhausenpark Der Ortsbeirat möge beschließen, Auf Anregung der Schüler*innenvertretung der Elisabethenschule wird der Magistrat gebeten, eine Fahrradreparaturstation am Holzhausenpark zu errichten. Die Fläche am südwestlichen Zugang zum Holzhausenpark an der Ecke Hamannstraße/Fürstenbergerstraße bietet sich aus Sicht des OBR als geeigneter Standort an. Begründung: In der Sitzung des OBR 3 am 25.4.2024 stellten Schüler*innenvertreter der Elisabethenschule ihre Idee vor, in direkter Umgebung ihrer Schule eine Fahrradreparaturstation errichten zu lassen. Die Schülervertretung der Elisabethenschule hat sich bereit erklärt, eine Patenschaft für die neue Reparaturstation zu übernehmen. Der OBR ist überzeugt von den vorgebrachten Argumenten, dass nicht nur die zahlreichen Schüler*innen der Elisabethenstraße, die mit dem Rad zur Schule kommen, von einer solchen Reparaturstation profitieren sollen, sondern ebenfalls die Schülerinnen und Schüler der umgebenden Schulen wie Fürstenbergerschule und Kant-Schule. Die Hamannstraße als Teil einer etablierten und frequentierten Radroute von Nord nach Süd bietet sich als Standort an, da auch Pendler und Ausflügler von einer Reparaturstation am Holzhausenpark zur schnellen Behebung von kleineren Pannen profitieren würden. (Beispiel) Quelle: Technische Hochschule Mittelhessen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5578 2024 Die Vorlage OF 711/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 1266/1 Betreff: Radweg Hafenstraße vor Kreuzung Gutleutstraße baulich sichern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Radweg in der Hafenstraße vor der Kreuzung zur Gutleutstraße aus Richtung Mainzer Landstraße kommend baulich zu sichern, sodass dort nicht mehr geparkt werden kann. Begründung: Quelle: Privat Parkende Fahrzeuge behindern dort nicht nur den Radweg, sondern behindern während des Einparkens auch alle anderen Fahrzeuge, welche in die Kreuzung einfahren möchten. Quelle: Google (m) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.08.2024, OF 1380/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1266/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1266/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 7 Die Vorlage OF 1389/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5818 2024 1. Die Vorlage OF 1266/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1380/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz des Antragtenors um folgenden Wortlaut ergänzt wird: "Die Strecke zwischen Pkw-Haltelinie und Absenkung des Gehweges soll mit Abweisern gegen Befahren und Beparken geschützt werden. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2024, OF 1020/6 Betreff: Nied: Wann geht es mit der Bebauung des sogenannten Nieder Lochs weiter? Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zum Areal des sogenannten "Nieder Lochs" (Bereich zwischen Mainzer Landstraße und der Straße Alt-Nied) zu beantworten: - Wann wird mit dem 2. Bauabschnitt zur Schließung des Nieder Lochs begonnen? - Welche Gründe stehen der Realisierung dieses 2. Bauabschnitts aktuell entgegen? - Ist dieser Bauabschnitt mit der Neuplanung des "Nieder Tors" / Wendeschleife verknüpft? - Sofern in den nächsten Jahren keine Baufortführung geplant ist: Soll der wie eine Bauruine wirkende unbebaute Bereich des Nieder Lochs unverändert jahrelang einen hässlichen Anblick bieten oder würde es hier auch ohne 2. Bauabschnitt eine bauliche Veränderung geben? Begründung: Seit einigen Jahren wurde das zwischen Mainzer Landstraße und der Straße Alt-Nied gelegene Areal zu einem großen Teil mit Wohnhäusern bebaut und hat sich sehr gut in den Stadtteil Nied eingefügt. Allerdings lässt die weitere Bebauung des noch übrig gebliebenen Teils des Nieder Lochs zwischen 1. Bauabschnitt und der Straßenbahn-Wendeschliefe immer noch auf sich warten. Hier war auch ein neuer Supermarkt geplant. Der noch nicht bebaute Bereich ist eine hässliche Bauruine und sollte darum entweder zügig bebaut oder zumindest baulich so verändert werden, dass der Bereich wieder gepflegt aussieht. Im Dezember 2018 berichtete der ehemalige OB Feldmann, dass mit dem 2. Bauabschnitt begonnen werde, wenn in unmittelbarer Nachbarschaft die Bauarbeiten für eine neue Wendeschleife der Straßenbahn und einen Kreisverkehr abgeschlossen seien. Wenn diese Aussage noch aktuell ist, würde der nächste Bauabschnitt erst am "St. Nimmerleinstag" beginnen, weil mit den Planungen für das Vorhaben "Nieder Tor" / Wendeschleife nach Aussagen der Stadt frühestens in diesem Jahr begonnen wird. Dieser unfertige Bereich sollte aber auf keinen Fall die nächsten 20 Jahre im gleichen Zustand verbleiben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 953 2024 Die Vorlage OF 1020/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2024, OF 908/2 Betreff: Platzbenennung in der City West - Gisela Eckhardt Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, den Platz Ohmstraße 63 & 65 bzw. Voltastraße 80 & 82 "Gisela-Eckhardt-Platz" zu benennen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten in Abstimmung mit dem Ortsbeirat und dem Physikalischen Verein eine würdige Einweihungszeremonie vorzubereiten. Sollten hierfür Mittel aus dem Ortsbeiratsbudget nötig sein, dient es zur Kenntnis, dass der Ortbeirat sich in angemessenem Rahmen hieran beteiligen wird. In diesem Fall wird der Magistrat um eine Kostenaufstellung gebeten, damit der Ortsbeirat eine entsprechende OIB beschließen kann. Es dient zur Kenntnis, dass sich der Physikalische Verein in der Sitzung des Ortsbeirates am 22. April 2024 ausdrücklich für eine Benennung einer der beiden bisher unbenannten Stadtplätze in der City West nach Gisela Eckhardt ausgesprochen hat. Begründung: Der Platz ist bisher unbenannt. Die Straßen- und Platzbenennungen in der City West orientieren sich sehr stark an Physikern (sic!), sowohl deutschen als auch internationalen. Frauen sind hier bisher deutlich unterrepräsentiert - bisher einzig durch die Lise-Meitner-Straße. Weitere Platz- und Straßenbenennungen sollten dem entgegenwirken. Dass es deutlich mehr Männer als Frauen gibt, die durch ihre wissenschaftlichen Erfolge Berühmtheit erlangen, ist der Rolle geschuldet, die Frauen vielfach in der Vergangenheit in Familie und Gesellschaft einnehmen mussten. Eine der wenigen, die trotz dieser gesellschaftlichen Hindernisse dennoch wissenschaftliche Erfolge und Berühmtheit erlangen konnte, ist Gisela Eckhardt (1926 - 2020). Sie wurde in Frankfurt geboren, studierte hier Physik und promovierte auch in Frankfurt, was ihr jedoch durch ihren Doktorvater erschwert wurde. Auch anschließend in den USA erfuhr sie zunächst Benachteiligungen im Hinblick auf Entlohnung und Anerkennung ihrer Leistungen, trotz Forschungserfolgen. 1962 war sie schließlich maßgeblich an der Entwicklung des ersten Raman-Lasers beteiligt. Bei diesem Lasertypus kann, im Gegensatz zu anderen Lasertypen, die Wellenlänge des ausgesendeten Lichts variiert werden, was neue Anwendungsbereiche ermöglichte. Trotz ihrer negativen Erfahrungen in Frankfurt während der Promotion unterstützte Gisela Eckhardt in ihrem Testament den Physikalischen Verein sehr großzügig. Ausschnitt mit den beiden bisher unbenannten Plätzen (Quelle: www.openstreetmaps.org, eigene Bearbeitung) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.02.2024, OF 852/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 6 Die Vorlagen OF 908/2 und 909/2 werden zu gemeinsamen Anträgen von GRÜNE, CDU, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Initiative OI 54 2024 Initiative OI 55 2024 1. Die Vorlage OF 852/2 wird durch die Annahme der Vorlagen OF 908/2 und OF 909/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 908/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 909/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 910/2 wird durch die Annahme der Vorlagen OF 908/2 und OF 909/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 Linke (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2024, OF 1216/1 Betreff: Umbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" - Chance für umfassende Verkehrsberuhigung im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zum 4-gleisigen Ausbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" und die damit verbundene Verbesserung der Verkehrssituation für Zufußgehende, Radfahrende und ÖPNV-Nutzende. Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die sich mit dem Ausbau bietenden verkehrlichen und städtebaulichen Spielräume zu nutzen und die Verkehrsführung im Bahnhofsviertel zwischen Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gutleutstraße und Am Hauptbahnhof so umzugestalten, dass motorisierter Durchgangsverkehr im benannten Bereich unmöglich wird. Dabei soll die Zufahrt zu allen Gebäuden selbstverständlich gewährleistet bleiben. Nicht mehr benötigte Verkehrsflächen sollen konsequent entsiegelt und begrünt werden. Begründung: Für den motorisierten Durchgangsverkehr stehen um das Bahnhofsviertel herum die Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gutleutstraße und Am Hauptbahnhof / Düsseldorfer Straße zur Verfügung. Die Straßen im benannten Viereck sind für Menschen, deren Wege dort beginnen oder enden, weiterhin wichtig, nicht jedoch für den Durchgangsverkehr. Weniger Verkehr bedeutet weniger Lärm, weniger Umweltbelastung und mehr Lebensqualität für alle. Frankfurt sollte die Chance nutzen, die sich durch die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes ergibt. Antragsteller: Linke Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5395 2024 Die Vorlage OF 1216/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Parteien: Linke, Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2024, OF 1206/1 Betreff: Haushalt 2024/2025 Taubenschutzgitter an der Galluswarte - Ausgang Frankenallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den Taubenschutzgitter unter der Brücke der S-Bahn-Station Galluswarte, Ausgang Frankenallee, werden die nötigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Die Zustände unter der Bahnbrücke an der Galluswarte, Ausgang Frankenallee sind seit Jahren katastrophal. Die Gehwege sind mit Taubenkot übersät. Die Radbügel in der Mitte der Frankenallee werden nicht benutzt, da jeder Radfahrer befürchten muss, dass sein Rad mit Taubenkot verschmutzt wird. Entsprechend sieht auch die Bushaltestelle aus. Der Ortsbeirat hat schon öfter Maßnahmen gefordert, passiert ist nichts. An der Bahnunterführung Galluswarte, Ausgang Mainzer Landstraße, wurden bereits Taubenschutzgitter an der Unterseite der Bahnbrücke angebracht. Die Zustände haben sich daraufhin erheblich verbessert. Dies soll auch an der Bahnunterführung Ausgang Frankenallee umgesetzt werden, so dass Passanten, wartende Busnutzer, Radfahrer u.a. nicht fürchten müssen, dass sie von oben Taubenkot trifft. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 87 2024 Die Vorlage OF 1206/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2024, OF 986/6 Betreff: Griesheim: Einbahnstraßenlösung südliche Elektronstraße prüfen Die südliche Elektronstraße von der Eisenbahn bis zum Main ist für den nach dem Abbruch der Omega-Brücke stark angestiegenen Begegnungsverkehr eigentlich zu schmal. Autos fahren auf den Bürgersteig, manchmal geht es überhaupt nicht mehr vorwärts, die Straße ist eigentlich nicht für den Begegnungsverkehr von LKW und den ausschließlich in südliche Richtung fahrenden Bussen geeignet, die Anwohner*innen leiden sehr. Die Einmündung aus der Linkstraße in die Elektronstraße wird zum zusätzlichen Problem, weil da oft Stau entsteht und sich große Autos, Busse und LKWs gegenseitig blockieren. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob eine Einbahnstraßenregelung auf der südlichen Elektronstraße von der Schranke in Richtung Main eine Erleichterung der Situation schaffen würde. Begründung: Eine Einbahnstraßenregelung würde bedeuten, dass man in Richtung Norden immer den Umweg über Stroofstraße - Mainzer Landstraße in Kauf nehmen müsste. Das geschieht allerdings auch heute schon, da viele Autofahrende inzwischen sowieso, um den Stau und das Warten an der Schranke zu vermeiden, diesen Weg wählen. Dafür würde der Verkehr in südlicher Richtung jedoch wieder flüssig und es würde allgemein viel ruhiger werden. Mehrere Bürger*innen haben eine Einbahnstraßenlösung in die aktuelle Diskussion gebracht und erwarten eine Einschätzung des Magistrates. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.05.2024, OF 1030/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 986/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 986/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1030/6 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, FDP und fraktionslos gegen SPD, GRÜNE und BFF (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2024, OF 996/6 Betreff: Nied: Planungsstand der IGS 15 am Standort Mainzer Landstraße 701 Vorgang: OM 5694/20 OBR 6; ST 473/23 Nach der Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 473 ist das Gelände an der Mainzer Landstraße 701 nach eingehender Prüfung geeignet für einen Schulstandort. Zusammen mit Vertretern der Schulgemeinde wurde die Phase 0 für eine 6-zügige IGS erfolgreich abgeschlossen. Die benötigten Mittel wurden für den Haushalt 2023 angemeldet. Die Baugenehmigung der IGS 15 an ihrem aktuellen Interimsstandort in der Palleskestraße endet 2025. Um eine erneute Verlängerung zu vermeiden ist geplant, dass der Neubau an der Mainzer Landstraße 701 bis 2025/2026 abgeschlossen sein soll. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten: Wie ist der aktuelle Planungsstand und kann der in der Stellungnahme ST473 genannte Zeitpunkt des Umzugs gehalten werden? Begründung: Ergibt sich aus dem Antragstext Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5694 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 473 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 924 2024 Die Vorlage OF 996/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2024, OF 852/2 Betreff: Platzbenennung in der City West Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die beiden bisher unbenannten Plätze in der City West zwischen Ohmstraße und Voltastraße und westlich bzw. östlich des Celsiusplatzes (siehe Anlage) werden nach zwei Physiker*innen benannt. Dabei soll mindestens einer der beiden Plätze nach einer Physikerin benannt werden. Der Ortsbeirat schlägt die folgenden Persönlichkeiten als Namensgeber*innen für in Rede stehenden Stadtplätze vor (die endgültige Diskussion, Priorisierung, Entscheidung und Zuordnung erfolgen in einer Ortsbeiratssitzung): - Gisela Eckhardt - Caroline Herschel - Karl Schwarzschild Es dient zur Kenntnis, dass die gegebenen Vorschläge mit dem Physikalischen Verein vordiskutiert wurden. Dieser wird in der Ortsbeiratssitzung am 22.04.2024 die bisherigen Vorschläge aus Sicht des Vereins in die Diskussion einbringen. Begründung: Beide Plätze sind bisher unbenannt. Die Straßen- und Platzbenennungen in der City West orientieren sich sehr stark an Physikern (sic!), sowohl deutschen als auch internationalen. Frauen sind hier bisher deutlich unterrepräsentiert - bisher einzig durch die Lise-Meitner-Straße. Weitere Platz- und Straßenbenennungen sollten dem entgegenwirken. Dass es deutlich mehr Männer als Frauen gibt, die durch ihre wissenschaftlichen Erfolge Berühmtheit erlangen, ist der Rolle geschuldet, die Frauen vielfach in der Vergangenheit in Familie und Gesellschaft einnehmen mussten. Entsprechend enthält diese Vorschlagsliste auch nur einen Mann. Karl Schwarzschild (1873 - 1916): Schwarzschild wurde als Sohn einer jüdischen Familie in Frankfurt geboren und hat derart wesentliche theoretische wie experimentelle Beiträge zur Astronomie geleistet, dass er als Wegbereiter der modernen Astrophysik gilt. So wird der Ereignishorizont eines kugelförmigen schwarzen Loches, der Radius ab dem selbst Licht nicht mehr aus diesem schwarzen Loch entweichen kann und der damit die Grenze beschreibt, jenseits der Ereignisse für Beobachter außerhalb des schwarzen Loches nicht mehr sichtbar sind, als Schwarzschild-Radius bezeichnet. Der Physikalische Verein steht mit Nachkommen Karl Schwarzschilds in Großbritannien in Kontakt. Gisela Eckhardt (1926 - 2020): Eckhardt wurde ebenfalls in Frankfurt geboren und studierte hier Physik und promovierte auch in Frankfurt, was ihr jedoch durch ihren Doktorvater erschwert wurde. Auch anschließend in den USA erfuhr sie zunächst Benachteiligungen im Hinblick auf Entlohnung und Anerkennung ihrer Leistungen, trotz Forschungserfolgen. 1962 war sie schließlich maßgeblich an der Entwicklung des ersten Raman-Lasers beteiligt. Bei diesem Lasertypus kann, im Gegensatz zu anderen Lasertypen, die Wellenlänge des ausgesendeten Lichts variiert werden, was neue Anwendungsbereiche ermöglichte. Trotz ihrer negativen Erfahrungen in Frankfurt während der Promotion unterstützte Gisela Eckhardt in ihrem Testament die Goethe-Universität durch Einrichtung einer Professur sehr großzügig. Die Förderung von Frauen in der Physik war Gisela Eckhardt ein wichtiges Anliegen. Caroline Herschel (1750 - 1848): Herschel ist in Hannover und nicht in Frankfurt geboren - wie andere Namensgeber*innen für Straßen und Plätze der City West auch. Trotz der Möglichkeit einer Karriere als Konzertsängerin, wendete sie sich in der Unterstützung ihren Bruders Wilhelm einer wissenschaftlichen Tätigkeit in der Astronomie zu. Sie galt zu Lebzeiten lange als "nur" Assistentin ihres Bruders Wilhelm. Erst später wurde sie für ihre zahlreichen Entdeckungen von Sternen und Berechnungen anerkannt. So fügte sie 1797 dem damals maßgeblichen Sternenkatalog der englischen Royal Society, dem Flamsteeds Atlas, einen Ergänzungskatalog mit 561 neuen Sternen und diversen Korrekturen des bestehenden Katalogs hinzu. Darüber hinaus entdeckte sie eine Vielzahl von Kometen, Sternenhaufen und Sternnebel. Ihr Werdegang verweist eindrucksvoll auf die Hindernisse, die Frauen auf ihrem Weg zu Anerkennung im wissenschaftlichen Bereich erfuhren und noch immer erfahren. Anlage: (Quelle: www.openstreetmaps.org (eigene Bearbeitung), Ausschnitt mit den beiden bisher unbenannten Plätzen) Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.05.2024, OF 908/2 Antrag vom 07.05.2024, OF 909/2 Antrag vom 12.05.2024, OF 910/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 852/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 852/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 6 Die Vorlagen OF 908/2 und 909/2 werden zu gemeinsamen Anträgen von GRÜNE, CDU, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Initiative OI 54 2024 Initiative OI 55 2024 1. Die Vorlage OF 852/2 wird durch die Annahme der Vorlagen OF 908/2 und OF 909/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 908/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 909/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 910/2 wird durch die Annahme der Vorlagen OF 908/2 und OF 909/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 Linke (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 940/6 Betreff: Griesheim: Beleuchtung Fuß- und Radweg entlang der A 5 und über die A 5 (östliche Seite) zwischen Griesheimer Stadtweg und Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für ausreichende Beleuchtung neben der A 5 und hoch zur A 5 auf dem dort vorhanden Fuß- und Radweg zwischen Griesheimer Stadtweg und Mainzer Landstraße zu sorgen. Begründung: Entlang der A 5 und hoch zur A 5 über die Bahngleise befindet sich auf der östlichen Seite der A 5 Fuß- und Radwege. Diese sind nicht oder sehr ungenügend beleuchtet und sind Angsträume. Da diese Wege nun auch als Umleitung für die Fahrradfahrenden genutzt werden und werden sollen, ist es notwendig, dass hier die Angsträume beseitigt werden und diese Wege entsprechend ausgeleuchtet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5201 2024 Die Vorlage OF 940/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2024, OF 1166/1 Betreff: Nutzung und Erhaltung des Gebäudes Am Hauptbahnhof 4 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Welche Kenntnisse hat der Magistrat von den angeblichen Plänen des Eigentümers das Gebäude "Am Hauptbahnhof 4" zum Teil mit dem Ziel abzureißen, ein Boardinghaus zu errichten? 2. Wie bewertet der Magistrat die Pläne? 3. Hat der Eigentümer bereits eine Genehmigung zum (teilweisen) Abbruch des Gebäudes beantragt und wurde diese erteilt? 4. Wie bewertet der Magistrat die Umwandlung von Mietwohnungen und -apartments in ein Boardinghaus? Wird er dafür eine Genehmigung erteilen? 5. Hat die Stadt die Möglichkeit eine Nutzungsänderung des Gebäudes zu verhindern? 6. Erlauben der Bebauungsplan B527 und die Gestaltungssatzung G4 eine Umwandlung des Gebäudes, so wie sie der Eigentümer angeblich vorhat? 7. Hält der Magistrat den Weg der Verwertungskündigung zur Entmietung der Immobilie für rechtlich haltbar? Liegen aus Sicht des Magistrats die dafür notwendigen Voraussetzungen vor? 8. Im Stadtteil gibt es Gerüchte, die Verwertungskündigung der Mieterinnen und Mieter diene nur dazu, die Immobilie zu einem höheren Preis - da dann mieter:innenfrei - verkaufen zu können. Wie bewertet der Magistrat dies? 9. Hat der Magistrat die Möglichkeit die Mieterinnen und Mieter, die eine Kündigung für ihre Wohnung erhalten haben, bei der Suche nach einer neuen Bleibe zu unterstützen? 10. Wie bewertet der Magistrat den möglichen Abriss von Oskar Schindlers letzter Wohnung in Frankfurt? Wird sich der Magistrat dafür einsetzen, dass die am Gebäude angebrachte Gedenktafel erhalten bleibt? 11. Setzt sich der Magistrat für eine weitere gastronomische Nutzung der Erdgeschossebene ein, sollte die beliebte Sportsbar "O'Reilly's Irish Pub" tatsächlich den Plänen des Eigentümers weichen müssen? Begründung: Nach Informationen des Antragsstellers plant der Eigentümer der Immobilie "Am Hauptbahnhof 4" eine Umnutzung des gemischt genutzten Gebäudes mit zahlreichen Mietwohnungen und der Bar "O'Reilly's Irish Pub" hin zu einem Boardinghaus. Über 60 Mieterinnen und Mieter haben eine Verwertungskündigung mit Mietende in diesem Jahr erhalten. Fraglich sind die Position des Magistrats zur Umnutzung des Gebäudes und dessen Möglichkeiten Einfluss auf die Nutzungsänderung zu nehmen. Aufgrund der Dringlichkeit des Themas bitten wir um eine zeitnahe Beantwortung dieser Anfrage. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 889 2024 Die Vorlage OF 1166/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.02.2024, OF 1163/1 Betreff: Niddastraße Ecke Düsseldorfer Straße: Entwässerung gewährleisten, Abflüsse instand setzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Entwässerung auf der Niddastraße Ecke Düsseldorfer Straße auf Höhe der ehemaligen Sparkassenfiliale instand setzen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, dass in Zukunft dort das Regenwasser ordentlich abfließen kann und es nicht zur Bildung großer Wasserlachen kommt. Begründung: Nach starken Regenfällen kommt es regelmäßig vor, dass sich auf der Niddastraße Ecke Düsseldorfer Straße auf Höhe der ehemaligen Sparkassenfiliale eine große Wasserlache bildet. Der dort stark frequentierte Zebrastreifen ist dann nur noch in Teilen nutzbar. Im Winter könnte das stehende Wasser sogar noch gefrieren und dann zu einer Gefahrenstelle werden. Es ist also dringend geboten, dass dort eine Lösung gefunden wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5222 2024 Die Vorlage OF 1163/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.02.2024, OA 439 entstanden aus Vorlage: OF 936/6 vom 30.01.2024 Betreff: Griesheim: Bau/Aufstellen einer Behelfsbrücke während der mindestens siebenmonatigen Sperrung der Fußgängerunterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. während der Sperrung der für die zu Fuß Gehenden wichtigen Stadtteile verbindenden Fußgängerunterführung als auch für die Nutzer des ÖPNV zwischen Sommer 2024 und mindestens Frühjahr 2025 gesperrten Tunnels eine Behelfs brücke aufzustellen/zu installieren; 2. zu prüfen und zu berichten, wie die Behelfsbrücke barrierefrei sein kann, ohne eine Verzögerung des Baus der Behelfsbrücke zu verursachen. Begründung: Nach der letzten Ortsbeiratssitzung hat es viele Gespräche zwischen und mit den Bürgern gegeben und das Für und Wider wurde diskutiert. Hierbei hat sich herauskristallisiert, dass für alle nicht nachvollziehbar ist, warum die Behelfsbrücke für die Fußgänger aus Kostengründen nicht installiert werden soll. Für die Brücke wurden Kosten in Höhe von circa zwei Millionen Euro und 10.000 Euro am Tag genannt. Das hört sich erst einmal viel an. Durch alle Nutzer umgerechnet wären das aber bei der Nutzung während der Bauzeit Kosten von circa zwei Euro pro Tag/pro Nutzer. Darin sind sowohl die Wechsler der Stadtteile inbegriffen als auch die Nutzer der S-Bahnen. Die Nutzer, die aus Griesheim-Mitte die S-Bahnen nutzen, hätten eine gute und kurze Verbindung zum Bahnhof. Es wurden schon Wetten abgeschlossen, dass man bei Nutzung der Straßenbahn auf der Mainzer Landstraße zum Hauptbahnhof und von dort zurück zum Griesheimer Bahnhof (um dann seinen Zug am Griesheimer Bahnhof in Richtung Höchst oder Innenstadt zu erreichen) eventuell schneller sein könnte, als mit der Fahrt mit dem Bus der Linie 89 durch Griesheim, welcher über die Schranke in der Elektronstraße und durch ganz Alt-Griesheim (Griesheim-Süd) fahren muss, um an der Endhaltestelle "Erzberger Straße" auszusteigen und zu Fuß zum Bahnhof zu laufen oder durch nochmaliges Umsteigen in den Bus der Linie 45 den Bahnhof zu erreichen. Bei der Rückfahrt hält zwar der Bus direkt am Bahnhof, aber bei Ankunft der S-Bahnen werden dann mehr Menschen den Bus nutzen müssen, als der Bus Platz bietet. Das heißt, man muss auf den nächsten oder übernächsten Bus oder den danach warten; das mit den jeweils neu angekommenen Nutzern der S-Bahn. Zurück geht es über die Gleise der Elektronstraße. Man kann sich ausrechnen, wie lange ein jeder dann unterwegs ist, um den Arbeitsplatz, das Zuhause oder sonstige Termine außerhalb Griesheims zu erreichen. Selbst innerhalb Griesheims ist es eine sehr lange Fahrt. Bei allem Verständnis für die Notsituation ist dies inakzeptabel und die Ersatzbrücke muss gebaut werden, wohlwissend, dass Menschen mit schweren Bewegungseinschränkungen diese nicht nutzen können. Denn keiner weiß, ob es tatsächlich bei den angepeilten sieben bis acht Monaten bleibt. Wie schon angeführt, wären die Kosten der Brücke heruntergerechnet auf den Tag und Nutzer "Peanuts", wie ein großer Bänker Frankfurts mal erheblich größere Ausgaben nannte. Die Griesheimer sind der Meinung, dass das eine Summe ist, die man für sie ausgeben können muss. Es kam schon die Frage auf, ob das vorgesehene umständliche Verfahren ohne Brücke auch den Bürgern des Westends, Nordends oder Bornheims zugemutet werden würde. Die kostenfreie Nutzung der Busse der Linie 89 während der Sperrzeiten ist ein sehr gutes Angebot und hilft denjenigen, die schlecht zu Fuß unterwegs, keine Dauernutzer des ÖPNV mit einer Zeitfahrkarte und nicht motorisiert sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.06.2024, B 252 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 14.02.2024 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 11.03.2024, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 439 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2024, TO II, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage OA 439 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei Beschlussausfertigung(en): § 4571, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2024 Aktenzeichen: 66-2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2024, OF 1150/1 Betreff: Kunstobjekte der FAZ für die Nachwelt sichern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Kunstobjekte auf den abzureißenden Liegenschaften im FAZ-Areal für die Nachwelt zu sichern. Insbesondere handelt es sich dabei um - das weltbekannte männliche FAZ-Emblem - das weiße, weibliche FAZ-Emblem am FAZ-Hochhaus in der Mainzer Landstraße - die Plastik "Die Lesenden" - die sog. "Ackermänner" (10 große Betonplatten), die allesamt von Mitarbeitenden des Historischen Museums und des Kulturamts bereits als erhaltenswert eingeschätzt werden. Die Kunstobjekte sollen im Idealfall in den städtischen Bestand aufgenommen werden, hilfsweise wird der Magistrat gebeten, den Erhalt der Kunstobjekte durch die derzeitigen Eigentümer sicherzustellen. Begründung: Der Abriss der Bestandsgebäude auf dem ehemaligen FAZ-Areal an der Hellerhofstraße schreitet voran. Erst am Wochenende hat die Antragsteller die Nachricht erreicht, dass die "Ackermänner" bereits demontiert sind. Um den Erhalt der Kunstobjekte sicherzustellen, ist ein schnelles Eingreifen des Magistrats geboten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 63 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5098 2024 Die Vorlage OF 1150/1 wird als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme; bei Abwesenheit 1 GRÜNE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2024, OF 1120/1 Betreff: Gehwege von parkenden Autos in der Flörsheimer Straße/Ecke Mainzer Landstraße freihalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Gehwege rund um die Autovermietung in der Flörsheimer Straße 1 / Ecke Mainzer Landstraße freigehalten werden. Dort parken und rangieren nahezu dauerhaft zahlreiche Fahrzeuge der Autovermietung, obwohl kaum Parkplätze auf dem Grundstück vorhanden sind. Außerdem soll der Magistrat Grundstückseigentümer und Mieter auffordern, die legalen Stellplätze eindeutig markieren zu lassen. Sollten Eigentümer und Mieter nicht tätig werden, soll der Magistrat Poller anbringen lassen, um eine Gefährdung von Fußgehenden zu minimieren. Begründung: Zahlreiche Fahrzeuge der Autovermietung "enterprise" und deren Kunden parken teilweise oder ganz auf den Gehwegen der Flörsheimer Straße und Mainzer Landstraße. Sie schränken die Gehwegbreite erheblich ein, blockieren sie gänzlich oder gefährden Fußgehende beim Rangieren. Fotos: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5077 2024 Die Vorlage OF 1120/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2024, OF 821/2 Betreff: Attraktivität der Buslinie 64 erhöhen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge in Zusammenarbeit mit den städtischen Verkehrsbetrieben prüfen und berichten, ob es möglich ist, die Buslinie 64 über den Baseler Platz hinaus zu verlängern über Museumsufer - Schulstraße - Elisabethenstraße bis zum Lokalbahnhof, womit das Museumsufer ebenso wie das Krankenhaus Sachsenhausen endlich einen akzeptablen ÖPNV-Anschluß bekämen, der auch für alte und gehbehinderte Menschen außerordentlich vorteilhaft wäre. Begründung: Das Museumsufer und das Krankenhaus Sachsenhausen sind aus den Stadtteilen nördlich des Mains extrem schlecht mit dem ÖPNV erreichbar, insbesondere für Menschen, die gehbehindert sind oder sich auch altersbedingt mit weiten Fußwegen schwer tun. Die Wege von der U-Bahn-Station Schweizer Platz und den Tramhaltestellen Schweizer/Gartenstraße, Otto-Hahn-Platz und Stresemannallee sind von allen Museen am Schaumainkai nur über längere Fußwege zu erreichen. Dies gilt verstärkt bei schlechtem Wetter. Da der 64er auch den Hauptbahnhof anfährt, wäre er auch die Verbindung der Wahl für auswärtige Museumsbesucher, die dort mit der S-Bahn ankommen. Zusätzlicher Vorteil der verlängerten Linie wäre ein direkter Anschluß an den Universitätscampus Westend für Studenten, Lehr- und Hilfskräfte, die in Sachsenhausen wohnen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 821/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 821/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2023, OF 1085/1 Betreff: Sind die Planungen zum Güterplatz noch zeitgemäß? Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat 1 zeitnah folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist der Magistrat der Meinung, dass die mittlerweile veraltete Planung den Anforderungen an eine klimaresiliente Planung und den Vorgaben des mittlerweile gültigen Leitfadens zur klimaangepassten Stadtplatzgestaltung entspricht? 2. Beabsichtigt der Magistrat, anhand dieser Leitlinien die Planungen der Grünfläche klimaangepasst überarbeiten zu lassen? 3. Beabsichtigt der Magistrat, die östliche Fahrbahn und Parkplätze zwischen Mainzer Landstraße und Hohenstaufenstraße dauerhaft zu schließen und als Platz für Gastronomie und Fußgehende umzuwandeln? 4. Beabsichtigt der Magistrat, den bevorstehenden barrierefreien Umbau der Straßenbahnhaltestelle Güterplatz in Richtung Westen mit der Planung des Güterplatzes und dem Übergang zur U-Bahn zu koordinieren? 5. Hat der Magistrat dazu bereits Kontakt zum Wettbewerbsgewinner, dem Büro Kulka aufgenommen? 6. Hat der städtebauliche Vertrag mit Fa. Bosch noch Bestand, obwohl sich entlang des Güterplatzes gar keine Liegenschaften der Fa. Bosch mehr befinden? 7. Wie sieht der Zeitplan des Magistrats aus und wann sollen Planung, Ausschreibung, Baubeginn und Fertigstellung sein? Begründung: Die Menschen im Europaviertel und Gallus warten schon sehr lange auf die Umgestaltung und Nutzung der Grünfläche Güterplatz. Die Planungen des Büros Kulka aus 2007/2008 wurden vor den Planungen der Stadtbahn ins Europaviertel und der U-Bahn-Station Güterplatz prämiert. Sie entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur und an Grünflächen und müssen daher auf den Prüfstand. Die Umplanungen sollten rechtzeitig erfolgen, um die barrierefreie Umgestaltung der Tramhaltestelle zu berücksichtigen und eine Fertigstellung bis zur Inbetriebnahme der U-Bahn nicht zu gefährden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 828 2024 Die Vorlage OF 1085/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2023, OF 1103/1 Betreff: Übergang Hauptbahnhof zur Kaiserstraße auch während des Umbaus des Hauptbahnhofs jederzeit sicher gestalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Durch Umbauarbeiten fällt auf dem Bahnhofsvorplatz ein Großteil der Fläche für Fußgehende weg. Wie bei solchen Baustellen üblich, ist damit zu rechnen, dass das Umfeld sich dynamisch anhand des Baufortschritts verändert. Dies vorausgeschickt möge der Magistrat ggf. in Abstimmung mit der Deutschen Bahn Folgendes veranlassen: 1. Zu jeder Zeit muss ausreichend Fläche für Fußgehende zwischen Hauptbahnhofseingang und Kaiserstraße verbleiben, um starkes Gedränge und Stresssituationen an den Übergängen zu vermeiden. 2. Der Bahnhofsvorplatz soll frei von dem Verkehrsfluss störenden Gegenständen gehalten werden wie z.B. den "historisierenden Verkaufswagen", um die derzeit reduzierte Verkehrsfläche nicht noch zusätzlich erheblich einzuschränken. 3. Die Fahrgeschwindigkeit auf der Straße Am Hauptbahnhof (B44) soll so reduziert werden, dass auch bei Gedränge von Fußgehenden auf die Fahrbahn das Risiko an schweren Verletzungen minimiert wird. Die zulässige Fahrgeschwindigkeit ist an dieser Gefahrenstelle deutlich mit Schildern, Bodenmarkierungen und ggf. weiteren Maßnahmen für alle Fahrspuren in alle Richtungen sichtbar anzuzeigen. Begründung: Der Fußübergang vor dem Hauptbahnhof ist vermutlich der am meiste frequentierte Übergang in Frankfurt. Durch eine zeltartige Lagerhalle auf dem Bahnhofsvorplatz wird derzeit die Fläche für Fußgehende vor dem Hauptbahnhof um mehr als zwei Drittel reduziert. Zusätzlich stehen um die Zelthalle herum zwei historisierende Verkaufswagen, die die Fläche weiter einschränken und wenigstens versetzt werden müssen. Hier war schon vor der Baustelle bereits oft erhebliches Gedränge. Gerade zu den Hauptverkehrszeiten ist die Fläche extrem voll und es droht, dass Fußgehende von Nachdrängenden auf die Fahrbahn geschoben und verletzt werden könnten. Normalerweise wird bei Baustellen auf angrenzenden Straßen das Tempo reduziert. Dies ist hier ebenfalls beidseitig notwendig, insbesondere, weil es sich bei dem Übergang um eine stark frequentierte Wegeverbindung handelt. Der Magistrat möge dazu prüfen, welche Fahrgeschwindigkeit angemessen ist, und soll die Tempobegrenzung sodann deutlich sichtbar auf allen Fahrbahnen umsetzen lassen. Derzeit ist nur ein vereinzeltes Tempo-30-Schild auf der B44 in Fahrtrichtung Norden wegen der Fahrbahnverengung aufgestellt, jedoch schlecht sichtbar. In Fahrtrichtung Süden steht dagegen überhaupt kein Schild, obwohl es dort wegen der Krümmung der Straße und der schlechten Einsehbarkeit noch wichtiger wäre. Die Situation rund um Radwege, Taxistand, Fußgängerüberwege und Baustelle ist für Ortsunkundige (oft mit veraltetem Navi mit Tempo-50) derart irritierend, dass es einer rechtzeitigen und deutlichen Beschilderung sowie weiterer Markierungen bedarf. Foto: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 31 Auf Antrag der CDU und FDP-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1103/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4968 2024 Die Vorlage OF 1103/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: GRÜNE, 2 SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, 1 SPD und BFF (= Ablehnung) Ziffer 3.: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.11.2023, OA 416 entstanden aus Vorlage: OF 879/6 vom 13.11.2023 Betreff: Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, so schnell wie möglich einen Ersatz für die abgerissene Omegabrücke zu errichten und insbesondere 1. im ersten Quartal des Jahres 2024 einen Zeitplan mit einzelnen Schritten zur Umsetzung vorzulegen; 2. im ersten Quartal des Jahres 2024 in Griesheim in einer öffentlichen Informationsveranstaltung den weiteren Ablauf zu erläutern; 3. Möglichkeiten von Provisorien zu prüfen und zu bewerten; 4. alle Möglichkeiten für eine beschleunigte Umsetzung zu nutzen; 5. keine Wiederholung schon erfolgter zeitintensiver Variantenprüfungen vorzunehmen; 6. eine örtliche Gegebenheiten berücksichtigende Planung zu erstellen. Begründung: Die wichtigen kulturellen und infrastrukturellen Einrichtungen im Stadtteil Griesheim verteilen sich auf Gebiete nördlich und südlich der Bahnlinie. Daher ist die Durchgängigkeit der Bahnlinie sehr bedeutsam. Der Bahnübergang in der Elektronstraße (häufige Schließzeiten) und die Umleitungen über die Stroofstraße und die Mainzer Landstraße sind nur für eine Übergangszeit geeignet. Schon allein das Fehlen der zwei Buslinien 54 und 59 innerhalb Griesheims ist ein großer Nachteil. Bei der Einführung des S-Bahn-Verkehrs wurde intensiv geprüft, ob der Bahnübergang in der Alten Falterstraße/Waldschulstraße durch eine Unterführung oder eine Brücke ersetzt wird. Gegen die Unterführung sprachen folgende Punkte: lange Rampen auf beiden Seiten; Straßen wie Fabriciusstraße, Autogenstraße, Eichenstraße und Schwarzerlenweg würden zu Sackgassen; fehlende Anbindung der Anlieger der Alten Falterstraße; städtebauliche Bewertung des Eingriffs durch den tiefen Schacht. Diese Bewertung besteht unverändert. Alle Häuser und Straßen bestehen weiterhin und zusätzlich gibt es mit dem Bürgerhaus Griesheim anstelle der Wendeanlage der Straßenbahn ein großes Gebäude mit Einfahrt zur Tiefgarage. Für den Platz vor dem Bürgerhaus hat ein Wettbewerb einen schönen Vorschlag ergeben, der den Bereich verschönert und zum Aufenthalt einlädt. Stattdessen würde dann an dieser Stelle die Zufahrt zum unterirdischen Tunnel sein. Nach den Baumaßnahmen im Jahr 2015 für 2,8 Millionen Euro (von Sanierung mag der Ortsbeirat nicht mehr sprechen) hatte die Brücke zwei Gehwege mit einer Breite von 1,2 Metern und 1,8 Metern sowie zwei je 1,5 Meter breite Radfahrspuren. Dies war bedarfsgerecht. Nun Gehwegbreiten von je 2,5 Metern sowie zwei baulich getrennte Radwege von je zwei Metern Breite zu fordern, würde die Breite der Brücke derart erhöhen, dass der vorhandene Raum nicht mehr ausreicht. Das Ergebnis wäre dann keine Brücke. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.04.2024, B 169 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 06.12.2023 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 22.01.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 416 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4227, 23. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 22.01.2024 Aktenzeichen: 66-2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.11.2023, OA 418 entstanden aus Vorlage: OF 1074/1 vom 28.11.2023 Betreff: Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack und Kaiserstraße umgestalten und begrünen Vorgang: OM 4816/23 OBR 1 Zwischenbescheide des Magistrats vom 08.04.2024 und 29.08.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat 1 und den Anliegern (Eigentümern und Nutzern) einen Ideenwettbewerb für die Gestaltung des Kaisersacks im Bereich östlich der Straße Am Hauptbahnhof bis westlich der Moselstraße auszuloben. Dabei sind folgende Kriterien zu beachten: 1. Der genannte Bereich soll in eine Fußgängerzone umgewandelt werden und nur noch für Fahrzeuge von Rettungsdiensten und Anlieferungsverkehr (vormittags) befahrbar sein. 2. Die gesamte Fläche zwischen der Straße Am Hauptbahnhof und Moselstraße soll einen Platzcharakter mit niveaugleichen und barrierefreien Wegebeziehungen erhalten. Der Platz wird teilweise die Funktion des Bahnhofsvorplatzes übernehmen, der bis voraussichtlich Ende der 2030er- Jahre als Baustellenfläche der Bahn benötigt wird. 3. Die vorhandenen Parkplätze sollen entsprechend entfallen. Der Bereich der jetzigen Parkplätze sowie Teile des Wendehammers und des Kaisersacks sollen entsiegelt und begrünt werden. Als Vorbild können bspw. die geplanten Hochbeete am Rathenauplatz dienen. 4. Die im Vergleich zur nördlichen Seite der Kaiserstraße fehlenden Bäume auf der südlichen Seite der Kaiserstraße sollen ergänzt werden. 5. Die entstehenden begrünten Flächen und die Wegeflächen sind mit adäquaten Materialien und Sitzgelegenheiten auszustatten. 6. Bei der Umgestaltung der Straßenflächen, Parkplätze und des Wendehammers ist den Belangen des Wochenmarktes Rechnung zu tragen. 7. Im genannten Bereich soll das Abstellen von E-Scootern nicht mehr möglich sein. Begründung: Der sogenannte Kaisersack ist das Entree der Stadt Frankfurt für Hunderttausende Menschen, die täglich am Hauptbahnhof ankommen. Nach dem Verlassen des Bahnhofvorplatzes ist der Kaisersack das Erste, was Touristen, Geschäftsreisende, Pendelnde und Anwohnende sehen, wenn sie das Bahnhofsviertel betreten. Heute bietet sich dort ein katastrophales Bild: Massenweise liegen dort E-Scooter und Müll herum. Autos stehen im Wendehammer und versperren den Weg. Insgesamt ein unwürdiges Bild für eine Weltstadt wie Frankfurt. Der U-Bahnausgang in diesem Bereich soll bis 2024 bereits neu gestaltet sein. Es bietet sich an, diesen Teil der Kaiserstraße durch Umbau des Kaisersacks in Grünanlagen mit Blumenbeeten, Bäumen und Sitzgelegenheiten aufzuwerten und die Kaiserstraße zu der prachtvollen Straße werden zu lassen, die sie einst war. Der dort stattfindende Kaisermarkt (Wochenmarkt) sollte an der Stelle verstetigt werden, um damit auch eine Aufwertung zu erfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4816 Bericht des Magistrats vom 27.09.2024, B 362 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 06.12.2023 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 18.01.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage OA 418 wird auf den Ausschuss für Mobilität und Smart-City delegiert. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 23. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 22.01.2024, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 418 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 2. bis 7. der Vorlage OA 418 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass folgender Punkt ergänzt wird: "8. Dem Charakter als zentraler Versammlungsort ist Rechnung zu tragen.") sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme), LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass folgender Punkt ergänzt wird: "8. Dem Charakter als zentraler Versammlungsort ist Rechnung zu tragen.") sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 23. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.01.2024, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 418 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 2. bis 7. der Vorlage OA 418 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung), ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass folgender Punkt ergänzt wird: "8. Der Bereich soll so umgestaltet werden, dass er weiterhin als Versammlungsort für Kundgebungen und Demonstrationen genutzt werden kann.") und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2024, TO II, TOP 36 Beschluss: a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 418 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 2. bis 7. der Vorlage OA 418 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung), AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass folgender Punkt ergänzt wird: "8. Der Bereich soll so umgestaltet werden, dass er weiterhin als Versammlungsort für Kundgebungen und Demonstrationen genutzt werden kann.") 27. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 04.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 418 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF Beschlussausfertigung(en): § 4338, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2024 § 4816, 27. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 04.06.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.11.2023, OF 1074/1 Betreff: Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack und Kaiserstraße umgestalten und begrünen Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat 1 und den Anliegern (Eigentümern und Nutzern) einen Ideenwettwettbewerb für die Gestaltung des "Kaisersacks" im Bereich östlich der Straße "Am Hauptbahnhof" bis westlich der Moselstraße auszuloben. Dabei sind folgende Kriterien zu beachten: 1. Der genannte Bereich soll in eine Fußgängerzone umgewandelt werden und nur noch für Fahrzeuge von Rettungsdiensten und Anlieferungsverkehr (vormittags) befahrbar sein. 2. Die gesamte Fläche zwischen der Straße "Am Hauptbahnhof" und Moselstraße soll einen Platz-Charakter mit niveaugleichen und behindertengerechten Wegebeziehungen erhalten. Der Platz wird teilweise die Funktion des Bahnhofsvorplatzes übernehmen, der bis voraussichtlich Ende der 2030er Jahre als Baustellenfläche der Bahn benötigt wird. 3. Die vorhandenen Parkplätze sollen entsprechend entfallen. Der Bereich der jetzigen Parkplätze sowie Teile des Wendehammers und des Kaisersacks sollen entsiegelt und begrünt werden. Als Vorbild können bspw. die geplanten Hochbeete am Rathenauplatz dienen. 4. Die im Vergleich zur nördlichen Seite der Kaiserstraße fehlenden Bäume auf der südlichen Seite der Kaiserstraße sollen ergänzt werden. 5. Die entstehenden begrünten Flächen und die Wegeflächen sind mit adäquaten Materialien und Sitzgelegenheiten auszustatten. 6. Bei der Umgestaltung der Straßenflächen, Parkplätze und des Wendehammers ist den Belangen des Wochenmarktes Rechnung zu tragen. 7. Im genannten Bereich soll das Abstellen von E-Scootern nicht mehr möglich sein. Begründung: Der sogenannte "Kaisersack" ist das Entrée der Stadt Frankfurt für hunderttausende Menschen, die täglich am Hauptbahnhof ankommen. Nach dem Verlassen des Bahnhofvorplatzes ist der Kaisersack das Erste, was Touristen, Geschäftsreisende, Pendelnde und Anwohnende sehen, wenn sie das Bahnhofsviertel betreten. Heute bietet sich dort ein katastrophales Bild: Massenweise liegen dort E-Scooter und Müll herum. Autos stehen im Wendehammer und versperren den Weg. Die sich dort treffende Drogenszene führt zu Verunsicherung bei vielen Menschen. Insgesamt ein unwürdiges Bild für eine Weltstadt wie Frankfurt. Der U-Bahnausgang in diesem Bereich soll bis 2024 bereits neugestaltet sein. Es bietet sich an, diesen Teil der Kaiserstraße durch Umbau des "Kaisersacks" in Grünanlagen mit Blumenbeeten, Bäumen und Sitzgelegenheiten aufzuwerten und die Kaiserstraße zu der prachtvollen Straße werden zu lassen, die sie zu früheren Zeiten einst war. Der dort stattfindende Kaisermarkt (Wochenmarkt) sollte an der Stelle verstetigt werden, um damit auch eine Aufwertung zu erfahren. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.10.2023, OF 1062/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 41 Die Vorlage OF 1074/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU und SPD erklärt. Beschluss: Anregung OA 418 2023 1. Die Vorlage OF 1062/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1074/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Punkt 2. Die Formulierung "behindertengerecht" durch "barrierefrei" ersetzt wird und, dass der zweite Satz des zweiten Absatzes ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.11.2023, OF 1078/1 Betreff: Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern - wirklich! Vorgang: OM 3943/23 OBR 1; ST 2317/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, wie in OM 3943 unter 1. gefordert die generelle Parkerlaubnis auf dem Gehweg im Abschnitt Mainzer Landstraße zwischen Hafenstraße und Rudolfstraße aufzuheben und den Gehweg baulich zu sichern. Wie in ST 2317 erörtert, entfallen die bestehenden Stellplätze ersatzlos zugunsten zusätzlichen Platzes für den Fußverkehr - mit Ausnahme einer auf dem Hochbord neu einzurichtenden Lieferzone. Begründung: Mit OM 3943 beabsichtigte der Ortsbeirat nicht, statt dem Gehwegparken das Parken auf der Fahrbahn der Mainzer Landstraße zu erlauben. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass dies dort unmöglich ist, und es ginge am Ziel des ursprünglichen Antrags (mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr) vorbei. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3943 Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2023, ST 2317 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 85 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4821 2023 Die Vorlage OF 1078/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.11.2023, OF 1075/1 Betreff: Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack schnellstmöglich für Fußgehende öffnen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Straßenabschnitt der Kaiserstraße zwischen "Am Hauptbahnhof" und Moselstraße zur Fußgängerzone schnellstmöglich umzuwidmen, für den regulären PKW-Verkehr sperren und für Fußgehende öffnen zu lassen. Hierzu sollen folgende Maßnahmen getroffen werden: 1. Die Zufahrt von der Moselstraße in den sogenannten "Kaisersack" wird mit klappbaren oder versenkbaren Pollern versehen und somit für den Lieferverkehr und berechtigte Anwohnende weiterhin erreichbar bleiben. 2. Im genannten Bereich wird das Abstellen von E-Scootern generell untersagt. 3. Es wird eine temporäre Bepflanzung mit Kübelpflanzen und -bäumen eingerichtet, die die Aufenthaltsqualität erhöht. 4. Die Nutzung der Fläche für den Kaisermarkt muss gewährleistet werden. 5. Zur Verbesserung der Barrierefreiheit sollen Bordsteine abgesenkt werden, wo das möglich ist. Die Entscheidung soll zeitnah getroffen und die Maßnahmen sollen rechtzeitig bis zum Beginn der Fußball-Europameisterschaften 2024 umgesetzt werden, um die Menschenmassen bewältigen zu können, die zusätzlich zu den Pendler*innen und Anwohnenden vom Hauptbahnhof in die Innenstadt strömen werden. Begründung: Bereits vor Beginn der Umbaumaßnahmen in der B-Ebene des Hauptbahnhofes und der Sperrung des Ausgangs Kaisersack herrschte an der Stelle reger Betrieb. Pendler*innen und Reisende queren den Kaisersack auf dem Weg zu Fuß ins Bahnhofsviertel und die Innenstadt. Da die Nutzung des ÖPNV und der Fußverkehr in Frankfurt weiterhin zunehmen, wird auch die Frequentierung des Kaisersacks steigen. Zudem ist nach Fertigstellung und Öffnung der B-Ebene und der Ausgangs Kaisersack zur Euro 2024 damit zu rechnen, dass sehr viel mehr Menschen als bisher den Kaisersack queren werden. Dafür wird der Platz der bisherigen Sackgasse und des Wendekreises benötigt. Dieser Platz wird teilweise die Funktion des Bahnhofsvorplatzes übernehmen, der bis voraussichtlich Ende der 2030er Jahre als Baustellenfläche der Bahn benötigt wird. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.11.2023, OF 1063/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 42 Die Vorlage OF 1075/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4816 2023 1. Die Vorlage OF 1063/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1075/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
Parteien: CDU, GRÜNE
Auf der verkehrsreichen Mainzer Landstraße, besonders zwischen Platz der Republik und Gustavsburgplatz, ist zwar ein Schutzstreifen für Radfahrende eingezeichnet. Dieser Schutzstreifen wird aber regelmäßig durch haltende Autos blockiert. Viel zu oft müssen Radfahrende ihre Schutzzone im fließenden Verkehr verlassen. *Idee* Aus den Schutzzonen rechts und links soll ein sicherer, baulich getrennter Radweg werden. Baulich getrennt bedeutet, dass nicht allein durch Farbe der Radweg markiert sondern z.B. durch Poller abgesichert wird. Dadurch werden nicht nur schwächere Verkehrsteilnehmende geschützt, sondern die Autospur verengt. Diese Fahrbahnverengung führt nachweislich zur Geschwindigkeitsreduktion und damit ebenfalls zu mehr Verkehrssicherheit.
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Weiter lesen auf FFM.DEAuf der verkehrsreichen Mainzer Landstraße, besonders zwischen Platz der Republik und Gustavsburgplatz, ist zwar ein Schutzstreifen für Radfahrende eingezeichnet. Dieser Schutzstreifen wird aber regelmäßig durch haltende Autos blockiert. Viel zu oft müssen Radfahrende ihre Schutzzone im fließenden Verkehr verlassen. *Idee* Aus den Schutzzonen rechts und links soll ein sicherer, baulich getrennter Radweg werden. Baulich getrennt bedeutet, dass nicht allein durch Farbe der Radweg markiert sondern z.B. durch Poller abgesichert wird. Dadurch werden nicht nur schwächere Verkehrsteilnehmende geschützt, sondern die Autospur verengt. Diese Fahrbahnverengung führt nachweislich zur Geschwindigkeitsreduktion und damit ebenfalls zu mehr Verkehrssicherheit.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Mainzer Landstraße ist eine vielbefahrene und zudem auch von der Tram benutzte Straße. Als Radfahrer fühlt man sich an einigen Stellen vor allem zwischen Griesheim und Platz der Republik sehr unsicher. Mein Vorschlag besteht darin, dass der Radweg entlang der Mainzer Landstraße baulich vom Kfz-Verkehr abgegrenzt werden sollte, Beispielsweise durch einen Durchgehenden Bordstein oder Poller etc. An den meisten Stellen ist der Radweg nicht einmal farblich markiert.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Mainzer Landstraße ist eine vielbefahrene und zudem auch von der Tram benutzte Straße. Als Radfahrer fühlt man sich an einigen Stellen vor allem zwischen Griesheim und Platz der Republik sehr unsicher. Mein Vorschlag besteht darin, dass der Radweg entlang der Mainzer Landstraße baulich vom Kfz-Verkehr abgegrenzt werden sollte, Beispielsweise durch einen Durchgehenden Bordstein oder Poller etc. An den meisten Stellen ist der Radweg nicht einmal farblich markiert.
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Weiter lesen auf FFM.DEAn der Straßenbahn Haltestelle Schwalbacher Straße Stadtauswärts Richtung Griesheim; Mainzer Landstraße / Schwalbacher Straße im Herzen des Gallus gibt es keinen Mülleimer der FES oder der VGF. Es gibt keine Möglichkeit "Laufmüll" richtig zu entsorgen, entsprechend sieht die viel besuchte Station und Straßenecke aus. Bitte stellt einen Mülleimer der FES an der Straßenecke und/oder einen Mülleimer der VGF an der Straßenbahnhaltestelle auf wie an anderen Straßenecken/Haltestellen.
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Weiter lesen auf FFM.DESeit Jahren müssen Fahrgäste, die auf den Bus 52 unter dem Bahnsteig Galluswarte warten oder zur S-Bahn gehen, sich mit diesem dreckigen und von Tauben überbevölkerten Ort abgeben. Jeden Tag in der früh kommen Putztrupps mit Hochleistungsreinigern um die vollgekoteten Böden unter hohem Wassereinsatz zu reinigen. Dieser ganze Taubendreck ist unzumutbar und gesundheitsschädlich. Warum sind hier die Decken der Unterführung nicht wie beim Haupteingang an der Mainzer Landstraße mit Netzen gegen Tauben gesichert. Im Vergleich zu dem täglichen kosten- und wasserintensiven Reinigungsaufwand wäre das sicherlich eine bessere Lösung.
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Weiter lesen auf FFM.DEEs geht um die bauliche Behinderung der Nutzer des Gehsteigs in der Ohmstraße neben dem Umweltamt. Seit dessen Fassadenrenovierung wurde der an sich schon schmale Gehweg durch die Rankpflanzenhilfen halbiert. Zusätzlich sind exakt an diesen Stellen auch noch Fahhradbügel installiert. Und dies auch noch so, dass nur zum Gehweg in abgestellt werden kann, da zur Straße hin Parken mit zwei Reifen auf dem Gehweg erlaubt ist. Damit Autos nicht mehr Platz auf dem Gehsteig beanspruchen, sind entsprechend ebenfalls dort auch noch Poller installiert. Alles auf Kosten der Fußgänger, was bezüglich der Pflanzkübel an dieser Stelle eine vollständige Fehlplanung darstellt. In der Galvanistraße um die Ecke mag dies aufgrund des breiteren Gehweges und Parken nur auf der Straße funktionieren, in der Ohmstraße ist es aktive Behinderung von Fußgängern, mehr aber noch derer, die Kinderwagen, Rollator und Rollstuhl benutzen. Als Alternative die andere Straßenseite zu nutzen macht es bei auch schmalem Gehweg und auf diesem breiter parkenden Autos nicht einfacher. Somit besteht die Anregung, die Pflanzkübel zu entfernen oder wieder so schmal anzubringen, wie es vor der Fassadenrenovierung der Fall war. Fassadenbegrünung also bitte nicht zum Nachteil der Fußgänger planen.
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Weiter lesen auf FFM.DEes ist wichtig in Mainzer Landstraße zwischen Schwalbacher Straße und Rebstockerstr noch eine Ampel zu stellen
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Weiter lesen auf FFM.DEAn die Gleis Überfahrt von der Mainzer Landstraße in die Kehreinstr. Gegen die Einbahnstraße. Hier passieren öfter Unfälle da die Leute verbotener Weise abkürzen wollen. Da eine Kralle montieren die sich runter klappt wenn man die Straße richtig herum befährt.
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Weiter lesen auf FFM.DEMein Vorschlag wäre eine Verlängerung der Grünphase an der Ampel Hafenstraßen / Mainzer Landstraße in Fahrtrichtung Griesheim bis zum Ende der Bauarbeiten an der Camberger Brücke. Die aktuelle Grünphase an dieser Ampel ist so kurz, dass es immer nur 3 - 4 Autos schaffen die Ampel auf einmal zu passieren. Dadurch ist der Rückstau manchmal bis hinter den Hafentunnel und da die Spur zum links abbiegen so kurz ist kommt es regelmäßig zum Verkehrschaos.
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Weiter lesen auf FFM.DEAm Hauptbahnhof Nähe der normalen Städtischen Busstationen, gibt es Richtung Straße einige Blumenbeete. Diese können bepflanzt werden, um dem Hauptbahnhof und dem Vorplatz etwas mehr Farbe zu verleihen. Hier empfehlen sich Pflanzen, welche Sonne und Hitze vertragen.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Mainzer Landstraße benötigt dringend zur Gefahrenabwehr eine Fußgängerampel in der Höhe Krifteler Straße, vor allem da sich genau gegenüberliegend Lidl, Aldi und das REWE Center befinden. Die bestehenden Ampeln an der ecke Rebstöcker Straße und Schwalbacher Straße sind beide über 250 Meter in beiden Richtungen zu weit entfernt. Der Abschnitt der Mainzer Landstraße ist von Fußgängerampel zu Fußgängerampel 520 Meter (EINEN HALBEN KILOMETER) entfernt. Somit ist es nicht verwunderlich das sehr viele Fußgänger gefährlich dort die Mainzer Landstraße im fließenden Verkehr überqueren, um die Discounter und Supermärkte zu erreichen! Hier muss mehr sicherheit her, also bitte eine neue Ampel für die Mainzer Landstraße in der Höhe Krifteler Straße installieren.
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Weiter lesen auf FFM.DEFrankfurt hat ein echtes Sauberkeitsproblem. In der Stadt gibt es immer mehr egoistische Menschen, die ihren Müll überall hin werfen und erwarten dass es andere wieder wegräumen. Am Hauptbahnhof ist es besonders schlimm. Überall wird hingerotzt, hingepisst, sogar hingeschissen. Es braucht richtig empfindliche Strafen dafür und am Hauptbahnhof mehr Kameras auf dem Vorplatz und in den unterirdischen Geschossen. Am Hauptbahnhof muss echt was passieren beim Thema Sauberkeit. Es wird gefühlt immer schlimmer. Auch muss man Räume und Plätze für Junkies einrichten. Auf den Treppen des Hbf sitzen führt dazu, dass die Leute und Touristen Angst haben, besonders Frauen die abends dort vorbei müssen.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Straße: „Zum Messeparkhaus Rebstock“ grenzt unmittelbar an das Naherholungsgebiet „ Neuer Rebstockpark“ und ist zunehmend beliebt bei Familien und allen Anwohnern und Anwohnerinnen. Zusätzlich teilt diese Straße den alten von dem neuen Rebstockpark. Für 2 Jahre war diese Straße durchgehend für den motorisierten Kraftverkehr gesperrt, Kinder haben den Raum zum spielen genutzt und sich in diesen zwei Jahren daran gewöhnt, dass dort kein motorisierter Kraftverkehr unterwegs ist. Mit Wiedereröffnung der Messe wird diese Straße nun regelmäßig geöffnet - und vor allem wurde diese Straße auch für den Auf- und Abbau und damit für den Schwerlastverkehr geöffnet. Es rollen zu diesen Zeiten ein LKW an dem anderen - häufig mit dem Mobiltelefon zur Navigation und Orientierung in der Hand - mit zu beginn 50 km/h und später 30 km/h über diese Straße. Aufgrund der nähe zur Autobahn werden diese Geschwindigkeiten häufig deutlich überschritten. Zur Wiederherstellung der Sicherheit aller Anwohner und Parknutzer und vor allem der dort lebenden Kinder- fordern wir die Stadt Frankfurt und die Messe Frankfurt auf: - Umgehend den Schwerlastverkehr „wie früher“ über den Katharinenkreisel/Philip-Reis-Straße / Tor 9 oder außen um die beiden Parkanlagen herum zu führen und von der Straße fern zu halten - Die Straße ausschließlich zu Betriebszeiten des Parkhauses frei zu geben - Die Geschwindigkeit auf dieser Straße auf 10 km/h zu begrenzen - Deutlich sichtbare Warnhinweise mit VZ 136 („spielende Kinder“) oder ähnliches an der Einfahrt zur Straße anzubringen - Erarbeiten eines neuen Verkehrskonzepts ohne Trennung des alten/neuen Rebstockpark durch 5 Spuren für den MiV Es ist leider damit zu rechnen, dass ohne obige Maßnahmen es zu schweren Unfällen mit Personenschäden kommen kann - dies kann nicht im Interesse der Stadt Frankfurt und aller Anwohner sein, daher bitten wir um die Mithilfe und Unterstützung dieser Forderung. Helfen Sie mit die Sicherheit im und um den Rebstockpark zu erhöhen!
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Haltestelle Galluswarte Ausgang Franken-Allee ist immer stark mit Taubenkot verunreinigt. Der Ausgang an der Mainzer Landstraße wurde effektiv gegen Tauben gesichert. Bitte auch dir Frankenallee sichern
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Vorschlag besteht darin, einen Radverkehrsabzweig von und zu der Mainzer Landstraße Südseite zu ergänzen, um eine größtenteils schon bestehende Verbindung aus Nied und Griesheim Richtung Schwanheim zu vervollständigen, zu verbessern und damit das Radverkehrsnetz weiter zu stärken.
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Weiter lesen auf FFM.DEAn der Ecke Mainzer Landstraße / Waldschulstraße (Fahrtrichtung Nied) könnte man für die Rechtsabbieger ein Verkehrsschild „grün Pfeil“ montieren. Hier gibt es keinen Verkehr der von links kommen kann. Ferner müsste man nur den Fußgänger- sowie Radfahrverkehr berücksichtigen, welcher sehr gut einsehbar ist.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Moselstraße dient als ausgewiesene Radroute vom Mainufer in Richtung Westend und Bockenheim. Von Fahrradfahrer*innen wird sie rege genutzt, gerne auch als Möglichkeit zur Umfahrung des Bereichs um den Hauptbahnhof. Da die Stadt Frankfurt sich grundsätzlich einer stärkeren Förderung des Radverkehrs verpflichtet hat, wäre es meiner Meinung nach sinnvoll die Ampelschaltung entlang der Moselstraße anzupassen. Aktuell ist es so, dass in beiden Richtungen 3-4 Ampelstopps mit dem Fahrrad im Bereich der Moselstraße nötig sind. Dies bedeutet, dass die Durchfahrt für Fahradfahrer*innen sich deutlich verbessern ließe, wenn entlang der Moselstraße in beiden Fahrtrichtungen eine "Grüne Welle" für Geschwindigkeiten zwischen 15 und 25 km/h eingeführt werden würde (vom Untermainkai bis zur Mainzer Landstraße). Ich sehe diese Idee als wichtige und relativ einfach umzusetzende Maßnahme auf dem Weg zu einer fahrradfreundlichen Stadt, vor allem da dieser Weg eine offizielle Fahrradroute der Stadt darstellt. Diese Strecken sollten entsprechend attraktiv gestaltet sein, damit noch mehr Menschen auf das Fahrradfahren umsteigen.
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Weiter lesen auf FFM.DESeit Inkrafttreten der StVO Novelle im April 2020 gilt für das Überholen einspuriger Fahrzeuge durch mehrspurige Kraftfahrzeuge ein Mindestabstand von 1,5m. Im Alltag wird diese Regelung kaum befolgt, Kontrollen oder gar Konsequenzen für dieses potentiell gefährdende Verhalten sind jedoch eine Seltenheit. Von Autofahrern werden gerne Ausreden der Art "du hast doch deinen Radweg, da muss ich keinen weiteren Abstand halten" ins Feld geführt. Besonders kritisch ist dies in einspurigen Bereichen, in denen der vorgegebene Überholabstand durch bauliche Gegebenheiten, durchgezogene Linien, o.Ä. mit den meisten Fahrzeugen gar nicht eingehalten werden kann. Zusätzlich befinden sich rechts des Radweges häufig Parkplätze oder Parkbuchten, zu denen man als Radfahrer mindestens 0,8m Abstand halten sollte bzw. muss, was den möglichen Abstand zu überholenden Autos weiter verringert. Prominente Abschnitte mit diesen Bedingungen sind insbesondere die nördliche Eschersheimer Landstraße zwischen den U-Bahn Stationen Weißer Stein und Hügelstraße, sowie große Bereiche der Mainzer Landstraße zwischen dem Platz der Republik (bzw. Kreuzung Ludwigstrasse) und dem Gustavsburgplatz. Auf diesen Abschnitten kommt es durch das hohe Verkehrsaufkommen und die hohe Dichte an Radfahrern wohl täglich zu hunderten von Verstößen gegen die StVO und die Gefährdung von Radfahrern, durch das weiterhin kaum kontrollierte (teilweise) Halten / Parken auf Radwegen wird diese Situation sogar noch weiter verschärft. Um die Sicherheit der Radfahrer zu verbessern und klare Verhältnisse zu schaffen, sollte in diesen Bereichen dringend in regelmäßigen Abständen das "neue" Verkehrszeichen 277.1 angebracht werden, das ein generelles Überholverbot von zweispurigen gegenüber einspurigen Fahrzeugen anzeigt. Idealerweise wird dies nach dem Vorbild der Schloßstrasse auch durch die entsprechenden Fahrbahnmarkierungen inkl. der Dooring Zone (wo notwendig) deutlich gemacht. Gerade zu Stoßzeiten ist der Autoverkehr auf diesen Ausfallstraßen maximal geringfügig schneller als gut fließender Radverkehr, das Argument des "Ausbremsens" wiegt darüber hinaus kein Tolerieren von StVO Verstößen auf. Im Gegenteil wird zu diesen Zeiten gerade der Radverkehr verstärkt ausgebremst wenn man an Ampeln nicht selbst Autofahrer mit <1,5m Abstand überholt (und diesen Autos somit im Anschluss ebenfalls ein Überholen mit geringem Abstand zugesteht). Für ein ernstzunehmendes Bekenntnis zur Verkehrswende ist die konsequente Durchsetzung der Sicherheit schwächerer Verkehrsteilnehmer unerlässlich.
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Weiter lesen auf FFM.DESeit Inkrafttreten der StVO Novelle im April 2020 gilt für das Überholen einspuriger Fahrzeuge durch mehrspurige Kraftfahrzeuge ein Mindestabstand von 1,5m. Im Alltag wird diese Regelung kaum befolgt, Kontrollen oder gar Konsequenzen für dieses potentiell gefährdende Verhalten sind jedoch eine Seltenheit. Von Autofahrern werden gerne Ausreden der Art "du hast doch deinen Radweg, da muss ich keinen weiteren Abstand halten" ins Feld geführt. Besonders kritisch ist dies in einspurigen Bereichen, in denen der vorgegebene Überholabstand durch bauliche Gegebenheiten, durchgezogene Linien, o.Ä. mit den meisten Fahrzeugen gar nicht eingehalten werden kann. Zusätzlich befinden sich rechts des Radweges häufig Parkplätze oder Parkbuchten, zu denen man als Radfahrer mindestens 0,8m Abstand halten sollte bzw. muss, was den möglichen Abstand zu überholenden Autos weiter verringert. Prominente Abschnitte mit diesen Bedingungen sind insbesondere die nördliche Eschersheimer Landstraße zwischen den U-Bahn Stationen Weißer Stein und Hügelstraße, sowie große Bereiche der Mainzer Landstraße zwischen dem Platz der Republik (bzw. Kreuzung Ludwigstrasse) und dem Gustavsburgplatz. Auf diesen Abschnitten kommt es durch das hohe Verkehrsaufkommen und die hohe Dichte an Radfahrern wohl täglich zu hunderten von Verstößen gegen die StVO und die Gefährdung von Radfahrern, durch das weiterhin kaum kontrollierte (teilweise) Halten / Parken auf Radwegen wird diese Situation sogar noch weiter verschärft. Um die Sicherheit der Radfahrer zu verbessern und klare Verhältnisse zu schaffen, sollte in diesen Bereichen dringend in regelmäßigen Abständen das "neue" Verkehrszeichen 277.1 angebracht werden, das ein generelles Überholverbot von zweispurigen gegenüber einspurigen Fahrzeugen anzeigt. Idealerweise wird dies nach dem Vorbild der Schloßstrasse auch durch die entsprechenden Fahrbahnmarkierungen inkl. der Dooring Zone (wo notwendig) deutlich gemacht. Gerade zu Stoßzeiten ist der Autoverkehr auf diesen Ausfallstraßen maximal geringfügig schneller als gut fließender Radverkehr, das Argument des "Ausbremsens" wiegt darüber hinaus kein Tolerieren von StVO Verstößen auf. Im Gegenteil wird zu diesen Zeiten gerade der Radverkehr verstärkt ausgebremst wenn man an Ampeln nicht selbst Autofahrer mit <1,5m Abstand überholt (und diesen Autos somit im Anschluss ebenfalls ein Überholen mit geringem Abstand zugesteht). Für ein ernstzunehmendes Bekenntnis zur Verkehrswende ist die konsequente Durchsetzung der Sicherheit schwächerer Verkehrsteilnehmer unerlässlich.
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Weiter lesen auf FFM.DEAn der Kreuzung Mainzer Landstraße / Krifteler Straße muss endlich eine Ampel (Lichtsignalanlage/LSA) installiert werden, um Fußgängern die Möglichkeit zu geben, an dieser Stelle sicher die Straße zu queren und Autofahrern, die von der Krifteler Straße nach links auf die Mainzer Landstraße abbiegen wollen, dies ebenfalls sicher zu ermöglichen. Am 05. Februar ereignete sich schon wieder ein schwerer Unfall an dieser Stelle, was mit einer Ampel nicht passiert wäre. Außerdem queren durch die vielen neuen Wohnungen und die Supermärkte viele Menschen dort jeden Tag die Straße, was aber ohne Ampel oft sehr gefährlich ist.
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Weiter lesen auf FFM.DESehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich für eine modernisierte Wege- und Straßenbeleuchtung für den Bereich „im Sechholder“ in FFM-Nied einsetzen. Analog der Neugestaltung des Fußwegs zwischen der Mainzer Landstraße am Bahndamm entlang bis zum Bhf.-Nied. Momentan ist die Beleuchtung sehr hell und in Bezug auf Lichtverschmutzung ( Strahlungswinkel und Lichttemperatur ) sowie aus Energiespargründen, wäre eine Erneuerung der teilweise knapp 50 Jahre alten Installation wünschenswert. Mit freundlichen Grüßen
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Weiter lesen auf FFM.DEGuten Tag, in weiten Teilen der Stadt gilt neuerdings Tempo 40. Ok, muss man mit leben. Aber: was hilft‘s, wenn‘s keiner kontrolliert?!? Auf der Oeserstraße gilt seit Jahrzehnten Tempo 40. Blöd nur, wenn sich insbesondere abends und nachts niemand dran hält. Ab 20 Uhr fährt die Hälfte mindestens 80 km/h. Ab 22 Uhr ist Tempo 100 keine Seltenheit. Die wenigen mobilen Blitzer muss die SV über‘s ganze Stadtgebiet verteilen. Warum werden nicht mehr von den Blitzersäulen aufgebaut? An der Finanzierung kann’s nicht liegen. Die Säulen finanzieren sich selbst (fragt mal in Wiesbaden nach). Auf der Mainzer Landstraße geht’s ja auch.
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Weiter lesen auf FFM.DEMorgendliche Straßenreinigung der Elisabethenstraße von den Resten der Partynächte (Glassplitter auf Radwegen)
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Weiter lesen auf FFM.DEZwischen der Messe und dem Main (Friedensbrücke) verläuft die folgende direkte Strecke: Friedrich-Ebert-Anlage >> Düsseldorfer Straße >> Am Hauptbahnhof >> Baseler Straße Dabei gibt es entlang dieser gesamten Strecke nur auf der Friedrich-Ebert einen Fahrradweg auf beiden Seiten (siehe grüne Markierung auf dem Bild). Auf den anderen drei Teilen der Strecke gibt es gar keinen und man muss als Fahrradfahrer auf die Spuren der Autofahrer ausweichen (siehe rote Markierung auf dem Bild). In diesem Abschnitt werden von den Autofahrern viele Spurwechsel vorgenommen und es ist somit ein extrem gefährlicher Bereich für Radfahrer. Es gibt jedoch keine Alternative. Eine besonders gefährliche Stelle ist hierbei Folgende: Von der Messe her kommend endet der Fahrradweg relativ am Anfang der Düsseldorfer Strasse in der Höhe der Niddastraße abrupt und man befindet sich direkt auf einer Spur für rechtsabbiegende Autofahrer. Hier herrscht besonders akuter Handlungsbedarf. Ich finde die Frankfurter haben rund um den Bahnhof definitiv einen vernünftigen und sicheren Fahrradweg verdient.
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Weiter lesen auf FFM.DEZwischen der Messe und dem Main (Friedensbrücke) verläuft die folgende direkte Strecke: Friedrich-Ebert-Anlage >> Düsseldorfer Straße >> Am Hauptbahnhof >> Baseler Straße Dabei gibt es entlang dieser gesamten Strecke nur auf der Friedrich-Ebert einen Fahrradweg auf beiden Seiten (siehe grüne Markierung auf dem Bild). Auf den anderen drei Teilen der Strecke gibt es gar keinen und man muss als Fahrradfahrer auf die Spuren der Autofahrer ausweichen (siehe rote Markierung auf dem Bild). In diesem Abschnitt werden von den Autofahrern viele Spurwechsel vorgenommen und es ist somit ein extrem gefährlicher Bereich für Radfahrer. Es gibt jedoch keine Alternative. Eine besonders gefährliche Stelle ist hierbei Folgende: Von der Messe her kommend endet der Fahrradweg relativ am Anfang der Düsseldorfer Strasse in der Höhe der Niddastraße abrupt und man befindet sich direkt auf einer Spur für rechtsabbiegende Autofahrer. Hier herrscht besonders akuter Handlungsbedarf. Ich finde die Frankfurter haben rund um den Bahnhof definitiv einen vernünftigen und sicheren Fahrradweg verdient.
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Weiter lesen auf FFM.DEZwischen der Messe und dem Main (Friedensbrücke) verläuft die folgende direkte Strecke: Friedrich-Ebert-Anlage >> Düsseldorfer Straße >> Am Hauptbahnhof >> Baseler Straße Dabei gibt es entlang dieser gesamten Strecke nur auf der Friedrich-Ebert einen Fahrradweg auf beiden Seiten (siehe grüne Markierung auf dem Bild). Auf den anderen drei Teilen der Strecke gibt es gar keinen und man muss als Fahrradfahrer auf die Spuren der Autofahrer ausweichen (siehe rote Markierung auf dem Bild). In diesem Abschnitt werden von den Autofahrern viele Spurwechsel vorgenommen und es ist somit ein extrem gefährlicher Bereich für Radfahrer. Es gibt jedoch keine Alternative. Eine besonders gefährliche Stelle ist hierbei Folgende: Von der Messe her kommend endet der Fahrradweg relativ am Anfang der Düsseldorfer Strasse in der Höhe der Niddastraße abrupt und man befindet sich direkt auf einer Spur für rechtsabbiegende Autofahrer. Hier herrscht besonders akuter Handlungsbedarf. Ich finde die Frankfurter haben rund um den Bahnhof definitiv einen vernünftigen und sicheren Fahrradweg verdient.
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Weiter lesen auf FFM.DEEs ist dringend eine Linksabbiegerzone für Fahrradfahrer an der Ampel der Alten Brücke stadtauswärts zum Abbiegen in die Elisabethenstraße erfolderlich. Das Risiko, vom Fahrradweg aus über die Geradeausspur nach links wechseln zu müssen ist zu groß. Ich erlebe das jeden Morgen. Bitte handeln sie schnell!
Unterstützer: 28
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Weiter lesen auf FFM.DEAn der Ecke Karlstraße/Niddastraße im Bahnhofsviertel wäre es toll, wenn es einen Zebrastreifen gäbe. Die Verkehrssituation ist teilweise unübersichtlich und Autofahrer haben keinen Anreiz an der Stelle stehenzubleiben, um Fußgänger passieren zu lassen.
Unterstützer: 3
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Weiter lesen auf FFM.DEBogotá und Berlin machen es vor: In Zeiten von Corona ist es wichtig, den Menschen die Möglichkeit zu geben, sich in sicherem Abstand voneinander fortzubewegen. Eine kostengünstige und sehr schnell umsetzbare Maßnahme ist die Umwidmung von Autospuren in Fahrradspuren auf mehrspurigen Hauptstraßen. In den letzten Wochen hat der motorisierte Individualverkehr in Frankfurt stark abgenommen, der Platz auf den Straßen wird also nicht für Autos benötigt. Der Radverkehr dagegen hat zugenommen, auch, weil Menschen nicht eng gedrängt im ÖPNV unterwegs sein wollen. Der Straßenraum könnte also umgewidmet werden, um dem vermehrten Bedarf gerecht zu werden und damit auch Rad Fahrende ausreichend Platz voneinander halten können. Besonders geeignet dazu sind folgende Straßen: Reuterweg/Berliner Straße, Eschersheimer Landstraße, Friedberger Landstraße, Ludwig-Landmann-Straße, Miquelallee, Adickesallee, Hanauer Landstraße, Mainzer Landstraße ab Platz der Republik Richtung Oper, Düsseldorfer Straße/Baseler Platz/Friedensbrücke. Beispiele aus anderen Städten: - Bogotá: https://www.smartcitiesworld.net/news/news/bogota-expands-bike-lanes-overnight-to-curb-coronavirus-spread-5127 - Berlin: https://twitter.com/SenUVKBerlin/status/1242859043716202498?s=20 - New York: https://nyc.streetsblog.org/2020/03/20/breaking-mayor-announces-emergency-bike-lanes-for-smith-street-second-ave-gap/
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Weiter lesen auf FFM.DEAuf der verkehrsreichen Mainzer Landstraße, besonders zwischen Platz der Republik und Gustavsburgplatz, ist zwar ein Schutzstreifen für Radfahrende eingezeichnet. Dieser Schutzstreifen wird aber regelmäßig durch haltende Autos blockiert. Viel zu oft müssen Radfahrende ihre Schutzzone im fließenden Verkehr verlassen. *Idee* Aus den Schutzzonen rechts und links soll ein sicherer, baulich getrennter Radweg werden. Baulich getrennt bedeutet, dass nicht allein durch Farbe der Radweg markiert sondern z.B. durch Poller abgesichert wird. Dadurch werden nicht nur schwächere Verkehrsteilnehmende geschützt, sondern die Autospur verengt. Diese Fahrbahnverengung führt nachweislich zur Geschwindigkeitsreduktion und damit ebenfalls zu mehr Verkehrssicherheit.
Unterstützer: 4
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Weiter lesen auf FFM.DEAuf der verkehrsreichen Mainzer Landstraße, besonders zwischen Platz der Republik und Gustavsburgplatz, ist zwar ein Schutzstreifen für Radfahrende eingezeichnet. Dieser Schutzstreifen wird aber regelmäßig durch haltende Autos blockiert. Viel zu oft müssen Radfahrende ihre Schutzzone im fließenden Verkehr verlassen. *Idee* Aus den Schutzzonen rechts und links soll ein sicherer, baulich getrennter Radweg werden. Baulich getrennt bedeutet, dass nicht allein durch Farbe der Radweg markiert sondern z.B. durch Poller abgesichert wird. Dadurch werden nicht nur schwächere Verkehrsteilnehmende geschützt, sondern die Autospur verengt. Diese Fahrbahnverengung führt nachweislich zur Geschwindigkeitsreduktion und damit ebenfalls zu mehr Verkehrssicherheit.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Mainzer Landstraße ist eine vielbefahrene und zudem auch von der Tram benutzte Straße. Als Radfahrer fühlt man sich an einigen Stellen vor allem zwischen Griesheim und Platz der Republik sehr unsicher. Mein Vorschlag besteht darin, dass der Radweg entlang der Mainzer Landstraße baulich vom Kfz-Verkehr abgegrenzt werden sollte, Beispielsweise durch einen Durchgehenden Bordstein oder Poller etc. An den meisten Stellen ist der Radweg nicht einmal farblich markiert.
Unterstützer: 31
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Weiter lesen auf FFM.DEAn der Straßenbahn Haltestelle Schwalbacher Straße Stadtauswärts Richtung Griesheim; Mainzer Landstraße / Schwalbacher Straße im Herzen des Gallus gibt es keinen Mülleimer der FES oder der VGF. Es gibt keine Möglichkeit "Laufmüll" richtig zu entsorgen, entsprechend sieht die viel besuchte Station und Straßenecke aus. Bitte stellt einen Mülleimer der FES an der Straßenecke und/oder einen Mülleimer der VGF an der Straßenbahnhaltestelle auf wie an anderen Straßenecken/Haltestellen.
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Weiter lesen auf FFM.DESeit Jahren müssen Fahrgäste, die auf den Bus 52 unter dem Bahnsteig Galluswarte warten oder zur S-Bahn gehen, sich mit diesem dreckigen und von Tauben überbevölkerten Ort abgeben. Jeden Tag in der früh kommen Putztrupps mit Hochleistungsreinigern um die vollgekoteten Böden unter hohem Wassereinsatz zu reinigen. Dieser ganze Taubendreck ist unzumutbar und gesundheitsschädlich. Warum sind hier die Decken der Unterführung nicht wie beim Haupteingang an der Mainzer Landstraße mit Netzen gegen Tauben gesichert. Im Vergleich zu dem täglichen kosten- und wasserintensiven Reinigungsaufwand wäre das sicherlich eine bessere Lösung.
Unterstützer: 86
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Weiter lesen auf FFM.DEEs geht um die bauliche Behinderung der Nutzer des Gehsteigs in der Ohmstraße neben dem Umweltamt. Seit dessen Fassadenrenovierung wurde der an sich schon schmale Gehweg durch die Rankpflanzenhilfen halbiert. Zusätzlich sind exakt an diesen Stellen auch noch Fahhradbügel installiert. Und dies auch noch so, dass nur zum Gehweg in abgestellt werden kann, da zur Straße hin Parken mit zwei Reifen auf dem Gehweg erlaubt ist. Damit Autos nicht mehr Platz auf dem Gehsteig beanspruchen, sind entsprechend ebenfalls dort auch noch Poller installiert. Alles auf Kosten der Fußgänger, was bezüglich der Pflanzkübel an dieser Stelle eine vollständige Fehlplanung darstellt. In der Galvanistraße um die Ecke mag dies aufgrund des breiteren Gehweges und Parken nur auf der Straße funktionieren, in der Ohmstraße ist es aktive Behinderung von Fußgängern, mehr aber noch derer, die Kinderwagen, Rollator und Rollstuhl benutzen. Als Alternative die andere Straßenseite zu nutzen macht es bei auch schmalem Gehweg und auf diesem breiter parkenden Autos nicht einfacher. Somit besteht die Anregung, die Pflanzkübel zu entfernen oder wieder so schmal anzubringen, wie es vor der Fassadenrenovierung der Fall war. Fassadenbegrünung also bitte nicht zum Nachteil der Fußgänger planen.
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Weiter lesen auf FFM.DEes ist wichtig in Mainzer Landstraße zwischen Schwalbacher Straße und Rebstockerstr noch eine Ampel zu stellen
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Weiter lesen auf FFM.DEAn die Gleis Überfahrt von der Mainzer Landstraße in die Kehreinstr. Gegen die Einbahnstraße. Hier passieren öfter Unfälle da die Leute verbotener Weise abkürzen wollen. Da eine Kralle montieren die sich runter klappt wenn man die Straße richtig herum befährt.
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Weiter lesen auf FFM.DEMein Vorschlag wäre eine Verlängerung der Grünphase an der Ampel Hafenstraßen / Mainzer Landstraße in Fahrtrichtung Griesheim bis zum Ende der Bauarbeiten an der Camberger Brücke. Die aktuelle Grünphase an dieser Ampel ist so kurz, dass es immer nur 3 - 4 Autos schaffen die Ampel auf einmal zu passieren. Dadurch ist der Rückstau manchmal bis hinter den Hafentunnel und da die Spur zum links abbiegen so kurz ist kommt es regelmäßig zum Verkehrschaos.
Unterstützer: 3
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Weiter lesen auf FFM.DEAm Hauptbahnhof Nähe der normalen Städtischen Busstationen, gibt es Richtung Straße einige Blumenbeete. Diese können bepflanzt werden, um dem Hauptbahnhof und dem Vorplatz etwas mehr Farbe zu verleihen. Hier empfehlen sich Pflanzen, welche Sonne und Hitze vertragen.
Unterstützer: 9
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Mainzer Landstraße benötigt dringend zur Gefahrenabwehr eine Fußgängerampel in der Höhe Krifteler Straße, vor allem da sich genau gegenüberliegend Lidl, Aldi und das REWE Center befinden. Die bestehenden Ampeln an der ecke Rebstöcker Straße und Schwalbacher Straße sind beide über 250 Meter in beiden Richtungen zu weit entfernt. Der Abschnitt der Mainzer Landstraße ist von Fußgängerampel zu Fußgängerampel 520 Meter (EINEN HALBEN KILOMETER) entfernt. Somit ist es nicht verwunderlich das sehr viele Fußgänger gefährlich dort die Mainzer Landstraße im fließenden Verkehr überqueren, um die Discounter und Supermärkte zu erreichen! Hier muss mehr sicherheit her, also bitte eine neue Ampel für die Mainzer Landstraße in der Höhe Krifteler Straße installieren.
Unterstützer: 28
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Weiter lesen auf FFM.DEFrankfurt hat ein echtes Sauberkeitsproblem. In der Stadt gibt es immer mehr egoistische Menschen, die ihren Müll überall hin werfen und erwarten dass es andere wieder wegräumen. Am Hauptbahnhof ist es besonders schlimm. Überall wird hingerotzt, hingepisst, sogar hingeschissen. Es braucht richtig empfindliche Strafen dafür und am Hauptbahnhof mehr Kameras auf dem Vorplatz und in den unterirdischen Geschossen. Am Hauptbahnhof muss echt was passieren beim Thema Sauberkeit. Es wird gefühlt immer schlimmer. Auch muss man Räume und Plätze für Junkies einrichten. Auf den Treppen des Hbf sitzen führt dazu, dass die Leute und Touristen Angst haben, besonders Frauen die abends dort vorbei müssen.
Unterstützer: 27
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Straße: „Zum Messeparkhaus Rebstock“ grenzt unmittelbar an das Naherholungsgebiet „ Neuer Rebstockpark“ und ist zunehmend beliebt bei Familien und allen Anwohnern und Anwohnerinnen. Zusätzlich teilt diese Straße den alten von dem neuen Rebstockpark. Für 2 Jahre war diese Straße durchgehend für den motorisierten Kraftverkehr gesperrt, Kinder haben den Raum zum spielen genutzt und sich in diesen zwei Jahren daran gewöhnt, dass dort kein motorisierter Kraftverkehr unterwegs ist. Mit Wiedereröffnung der Messe wird diese Straße nun regelmäßig geöffnet - und vor allem wurde diese Straße auch für den Auf- und Abbau und damit für den Schwerlastverkehr geöffnet. Es rollen zu diesen Zeiten ein LKW an dem anderen - häufig mit dem Mobiltelefon zur Navigation und Orientierung in der Hand - mit zu beginn 50 km/h und später 30 km/h über diese Straße. Aufgrund der nähe zur Autobahn werden diese Geschwindigkeiten häufig deutlich überschritten. Zur Wiederherstellung der Sicherheit aller Anwohner und Parknutzer und vor allem der dort lebenden Kinder- fordern wir die Stadt Frankfurt und die Messe Frankfurt auf: - Umgehend den Schwerlastverkehr „wie früher“ über den Katharinenkreisel/Philip-Reis-Straße / Tor 9 oder außen um die beiden Parkanlagen herum zu führen und von der Straße fern zu halten - Die Straße ausschließlich zu Betriebszeiten des Parkhauses frei zu geben - Die Geschwindigkeit auf dieser Straße auf 10 km/h zu begrenzen - Deutlich sichtbare Warnhinweise mit VZ 136 („spielende Kinder“) oder ähnliches an der Einfahrt zur Straße anzubringen - Erarbeiten eines neuen Verkehrskonzepts ohne Trennung des alten/neuen Rebstockpark durch 5 Spuren für den MiV Es ist leider damit zu rechnen, dass ohne obige Maßnahmen es zu schweren Unfällen mit Personenschäden kommen kann - dies kann nicht im Interesse der Stadt Frankfurt und aller Anwohner sein, daher bitten wir um die Mithilfe und Unterstützung dieser Forderung. Helfen Sie mit die Sicherheit im und um den Rebstockpark zu erhöhen!
Unterstützer: 220
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Haltestelle Galluswarte Ausgang Franken-Allee ist immer stark mit Taubenkot verunreinigt. Der Ausgang an der Mainzer Landstraße wurde effektiv gegen Tauben gesichert. Bitte auch dir Frankenallee sichern
Unterstützer: 18
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Vorschlag besteht darin, einen Radverkehrsabzweig von und zu der Mainzer Landstraße Südseite zu ergänzen, um eine größtenteils schon bestehende Verbindung aus Nied und Griesheim Richtung Schwanheim zu vervollständigen, zu verbessern und damit das Radverkehrsnetz weiter zu stärken.
Unterstützer: 54
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Weiter lesen auf FFM.DEAn der Ecke Mainzer Landstraße / Waldschulstraße (Fahrtrichtung Nied) könnte man für die Rechtsabbieger ein Verkehrsschild „grün Pfeil“ montieren. Hier gibt es keinen Verkehr der von links kommen kann. Ferner müsste man nur den Fußgänger- sowie Radfahrverkehr berücksichtigen, welcher sehr gut einsehbar ist.
Unterstützer: 10
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Moselstraße dient als ausgewiesene Radroute vom Mainufer in Richtung Westend und Bockenheim. Von Fahrradfahrer*innen wird sie rege genutzt, gerne auch als Möglichkeit zur Umfahrung des Bereichs um den Hauptbahnhof. Da die Stadt Frankfurt sich grundsätzlich einer stärkeren Förderung des Radverkehrs verpflichtet hat, wäre es meiner Meinung nach sinnvoll die Ampelschaltung entlang der Moselstraße anzupassen. Aktuell ist es so, dass in beiden Richtungen 3-4 Ampelstopps mit dem Fahrrad im Bereich der Moselstraße nötig sind. Dies bedeutet, dass die Durchfahrt für Fahradfahrer*innen sich deutlich verbessern ließe, wenn entlang der Moselstraße in beiden Fahrtrichtungen eine "Grüne Welle" für Geschwindigkeiten zwischen 15 und 25 km/h eingeführt werden würde (vom Untermainkai bis zur Mainzer Landstraße). Ich sehe diese Idee als wichtige und relativ einfach umzusetzende Maßnahme auf dem Weg zu einer fahrradfreundlichen Stadt, vor allem da dieser Weg eine offizielle Fahrradroute der Stadt darstellt. Diese Strecken sollten entsprechend attraktiv gestaltet sein, damit noch mehr Menschen auf das Fahrradfahren umsteigen.
Unterstützer: 229
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Weiter lesen auf FFM.DESeit Inkrafttreten der StVO Novelle im April 2020 gilt für das Überholen einspuriger Fahrzeuge durch mehrspurige Kraftfahrzeuge ein Mindestabstand von 1,5m. Im Alltag wird diese Regelung kaum befolgt, Kontrollen oder gar Konsequenzen für dieses potentiell gefährdende Verhalten sind jedoch eine Seltenheit. Von Autofahrern werden gerne Ausreden der Art "du hast doch deinen Radweg, da muss ich keinen weiteren Abstand halten" ins Feld geführt. Besonders kritisch ist dies in einspurigen Bereichen, in denen der vorgegebene Überholabstand durch bauliche Gegebenheiten, durchgezogene Linien, o.Ä. mit den meisten Fahrzeugen gar nicht eingehalten werden kann. Zusätzlich befinden sich rechts des Radweges häufig Parkplätze oder Parkbuchten, zu denen man als Radfahrer mindestens 0,8m Abstand halten sollte bzw. muss, was den möglichen Abstand zu überholenden Autos weiter verringert. Prominente Abschnitte mit diesen Bedingungen sind insbesondere die nördliche Eschersheimer Landstraße zwischen den U-Bahn Stationen Weißer Stein und Hügelstraße, sowie große Bereiche der Mainzer Landstraße zwischen dem Platz der Republik (bzw. Kreuzung Ludwigstrasse) und dem Gustavsburgplatz. Auf diesen Abschnitten kommt es durch das hohe Verkehrsaufkommen und die hohe Dichte an Radfahrern wohl täglich zu hunderten von Verstößen gegen die StVO und die Gefährdung von Radfahrern, durch das weiterhin kaum kontrollierte (teilweise) Halten / Parken auf Radwegen wird diese Situation sogar noch weiter verschärft. Um die Sicherheit der Radfahrer zu verbessern und klare Verhältnisse zu schaffen, sollte in diesen Bereichen dringend in regelmäßigen Abständen das "neue" Verkehrszeichen 277.1 angebracht werden, das ein generelles Überholverbot von zweispurigen gegenüber einspurigen Fahrzeugen anzeigt. Idealerweise wird dies nach dem Vorbild der Schloßstrasse auch durch die entsprechenden Fahrbahnmarkierungen inkl. der Dooring Zone (wo notwendig) deutlich gemacht. Gerade zu Stoßzeiten ist der Autoverkehr auf diesen Ausfallstraßen maximal geringfügig schneller als gut fließender Radverkehr, das Argument des "Ausbremsens" wiegt darüber hinaus kein Tolerieren von StVO Verstößen auf. Im Gegenteil wird zu diesen Zeiten gerade der Radverkehr verstärkt ausgebremst wenn man an Ampeln nicht selbst Autofahrer mit <1,5m Abstand überholt (und diesen Autos somit im Anschluss ebenfalls ein Überholen mit geringem Abstand zugesteht). Für ein ernstzunehmendes Bekenntnis zur Verkehrswende ist die konsequente Durchsetzung der Sicherheit schwächerer Verkehrsteilnehmer unerlässlich.
Unterstützer: 213
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Weiter lesen auf FFM.DESeit Inkrafttreten der StVO Novelle im April 2020 gilt für das Überholen einspuriger Fahrzeuge durch mehrspurige Kraftfahrzeuge ein Mindestabstand von 1,5m. Im Alltag wird diese Regelung kaum befolgt, Kontrollen oder gar Konsequenzen für dieses potentiell gefährdende Verhalten sind jedoch eine Seltenheit. Von Autofahrern werden gerne Ausreden der Art "du hast doch deinen Radweg, da muss ich keinen weiteren Abstand halten" ins Feld geführt. Besonders kritisch ist dies in einspurigen Bereichen, in denen der vorgegebene Überholabstand durch bauliche Gegebenheiten, durchgezogene Linien, o.Ä. mit den meisten Fahrzeugen gar nicht eingehalten werden kann. Zusätzlich befinden sich rechts des Radweges häufig Parkplätze oder Parkbuchten, zu denen man als Radfahrer mindestens 0,8m Abstand halten sollte bzw. muss, was den möglichen Abstand zu überholenden Autos weiter verringert. Prominente Abschnitte mit diesen Bedingungen sind insbesondere die nördliche Eschersheimer Landstraße zwischen den U-Bahn Stationen Weißer Stein und Hügelstraße, sowie große Bereiche der Mainzer Landstraße zwischen dem Platz der Republik (bzw. Kreuzung Ludwigstrasse) und dem Gustavsburgplatz. Auf diesen Abschnitten kommt es durch das hohe Verkehrsaufkommen und die hohe Dichte an Radfahrern wohl täglich zu hunderten von Verstößen gegen die StVO und die Gefährdung von Radfahrern, durch das weiterhin kaum kontrollierte (teilweise) Halten / Parken auf Radwegen wird diese Situation sogar noch weiter verschärft. Um die Sicherheit der Radfahrer zu verbessern und klare Verhältnisse zu schaffen, sollte in diesen Bereichen dringend in regelmäßigen Abständen das "neue" Verkehrszeichen 277.1 angebracht werden, das ein generelles Überholverbot von zweispurigen gegenüber einspurigen Fahrzeugen anzeigt. Idealerweise wird dies nach dem Vorbild der Schloßstrasse auch durch die entsprechenden Fahrbahnmarkierungen inkl. der Dooring Zone (wo notwendig) deutlich gemacht. Gerade zu Stoßzeiten ist der Autoverkehr auf diesen Ausfallstraßen maximal geringfügig schneller als gut fließender Radverkehr, das Argument des "Ausbremsens" wiegt darüber hinaus kein Tolerieren von StVO Verstößen auf. Im Gegenteil wird zu diesen Zeiten gerade der Radverkehr verstärkt ausgebremst wenn man an Ampeln nicht selbst Autofahrer mit <1,5m Abstand überholt (und diesen Autos somit im Anschluss ebenfalls ein Überholen mit geringem Abstand zugesteht). Für ein ernstzunehmendes Bekenntnis zur Verkehrswende ist die konsequente Durchsetzung der Sicherheit schwächerer Verkehrsteilnehmer unerlässlich.
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Weiter lesen auf FFM.DEAn der Kreuzung Mainzer Landstraße / Krifteler Straße muss endlich eine Ampel (Lichtsignalanlage/LSA) installiert werden, um Fußgängern die Möglichkeit zu geben, an dieser Stelle sicher die Straße zu queren und Autofahrern, die von der Krifteler Straße nach links auf die Mainzer Landstraße abbiegen wollen, dies ebenfalls sicher zu ermöglichen. Am 05. Februar ereignete sich schon wieder ein schwerer Unfall an dieser Stelle, was mit einer Ampel nicht passiert wäre. Außerdem queren durch die vielen neuen Wohnungen und die Supermärkte viele Menschen dort jeden Tag die Straße, was aber ohne Ampel oft sehr gefährlich ist.
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Weiter lesen auf FFM.DEGuten Tag, in weiten Teilen der Stadt gilt neuerdings Tempo 40. Ok, muss man mit leben. Aber: was hilft‘s, wenn‘s keiner kontrolliert?!? Auf der Oeserstraße gilt seit Jahrzehnten Tempo 40. Blöd nur, wenn sich insbesondere abends und nachts niemand dran hält. Ab 20 Uhr fährt die Hälfte mindestens 80 km/h. Ab 22 Uhr ist Tempo 100 keine Seltenheit. Die wenigen mobilen Blitzer muss die SV über‘s ganze Stadtgebiet verteilen. Warum werden nicht mehr von den Blitzersäulen aufgebaut? An der Finanzierung kann’s nicht liegen. Die Säulen finanzieren sich selbst (fragt mal in Wiesbaden nach). Auf der Mainzer Landstraße geht’s ja auch.
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Weiter lesen auf FFM.DEZwischen der Messe und dem Main (Friedensbrücke) verläuft die folgende direkte Strecke: Friedrich-Ebert-Anlage >> Düsseldorfer Straße >> Am Hauptbahnhof >> Baseler Straße Dabei gibt es entlang dieser gesamten Strecke nur auf der Friedrich-Ebert einen Fahrradweg auf beiden Seiten (siehe grüne Markierung auf dem Bild). Auf den anderen drei Teilen der Strecke gibt es gar keinen und man muss als Fahrradfahrer auf die Spuren der Autofahrer ausweichen (siehe rote Markierung auf dem Bild). In diesem Abschnitt werden von den Autofahrern viele Spurwechsel vorgenommen und es ist somit ein extrem gefährlicher Bereich für Radfahrer. Es gibt jedoch keine Alternative. Eine besonders gefährliche Stelle ist hierbei Folgende: Von der Messe her kommend endet der Fahrradweg relativ am Anfang der Düsseldorfer Strasse in der Höhe der Niddastraße abrupt und man befindet sich direkt auf einer Spur für rechtsabbiegende Autofahrer. Hier herrscht besonders akuter Handlungsbedarf. Ich finde die Frankfurter haben rund um den Bahnhof definitiv einen vernünftigen und sicheren Fahrradweg verdient.
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