Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2021, OF 286/6 Betreff: Gelände Mainzer Landstraße: Pläne vorstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für das im Juni 2020 erworbene Grundstück Mainzer Landstraße/Elektronstraße/Akazienstraße die aktuell verfolgten Nutzungspläne im 1. Halbjahr des Jahres 2022 öffentlich vorzustellen. Begründung: Seit dem Kauf der rund 28 000 qm großen Fläche im Juni 2020 sind nun 1 1/2 Jahre vergangen. Bereits beim Kauf hat die Stadt eine Nutzung für eine zusätzliche Grundschule, eine zusätzliche weiterführende Schule, eine Kindertageseinrichtung, Wohnungsbau und eine Grünfläche angekündigt. Ein Modell zeigte schon eine mögliche Verteilung der Nutzungen mit Baukörpern an. Auch wenn bekannt ist, dass solche Modelle weit von einer baureifen Planung entfernt sind, konnte man annehmen, dass es mit den Planungen zügig voran geht. Nunmehr zeigen sich die typischen Folgen des Leerstanden. Fassaden sind beschmiert, erste Fensterflächen zeigen Risse und alles wirkt zunehmend verwahrlost. Die Zwischennutzung, die Freiflächen als Außenlager zu nutzen, tritt dem nicht entgegen. Tatsächlich ist bald damit zu rechnen, dass die leeren Gebäude weiter verfallen und mehr und mehr Personen sich Zutritt verschaffen, um dort ein "lost place" Erlebnis zu haben. Die Gefahren in solchen ehemaligen Gewerbebauten werden unterschätzt. An dieser zentralen Stelle ist eine verfallende Ruine ganz besonders schädlich. Die Stadt hat für das Grundstück viel Geld ausgegeben und Schulplätze werden dringend benötigt. Daher sind die seitdem erfolgten Weiterentwicklungen der Nutzungspläne von Interesse. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1323 2022 Die Vorlage OF 286/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.12.2021, OF 304/6 Betreff: Frankfurter Westen: Wurzelaufbrüche auf Niddauferweg beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, möglichst kurzfristig die Gefährdungen durch Wurzelaufbrüche u. Ä. auf dem Uferweg an der Nidda zu beseitigen. Begründung: Zwischen dem Sossenheimer Wehr und den Autobahnbrücken des Westkreuzes gefährden einige Wurzelaufbrüche die Sicherheit von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden auf der südlichen Seite des Nidda-Uferweges. Im September kam es an dieser Stelle zu einem schweren Unfall zweier Radfahrerinnen, Anwohnende befürchten, dass auch die Bodenwellen dazu beigetragen haben könnten. Vor ca. 10 Jahren wurden die Aufbrüche bereits einmal entfernt, sind aber inzwischen wieder so hoch wie zuvor. Besonders kritisch ist es im Herbst, wenn die Schäden von Laub verdeckt sind. Auch in Höchst gibt es auf der nördlichen Nidda-Seite zwischen Mainzer Landstraße und Amtsgasse (ausgeschilderte Umfahrung "Gaasebrickelche") einige gefährliche Stellen. (eigene Bilder) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1339 2022 Die Vorlage OF 304/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.12.2021, OF 260/1 Betreff: Sicherer Fußverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Ampel Galluswarte/Mainzer Landstraße sicherer machen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die signalgesteuerte Fußgängerquerungshilfe an der Galluswarte über die Mainzer Landstraße in Höhe der Hausnummern 240 / 269 von einer "Bettelampel" auf regelmäßigen Umlauf "Grün" umzustellen. Dabei ist darauf zu achten, dass den Fußgehenden genügend Zeit eingeräumt wird, die Straße vollständig zu queren. Begründung: Die nach einem Verkehrsunfall beschädigte Lichtsignalanlage wurde Ende November 2021 wieder hergestellt. Jedoch weist diese für die Benutzung durch Fußgehende erhebliche Mängel auf, wie beispielsweise die verwirrende Anordnung der Taster zur GrünAnforderung. "Bettelampeln" stehen erheblich in der Kritik und benachteiligen vor allem die Fußgehenden. Im Bereich der Galluswarte ist dies jedoch die einzige "Bettelampel", die zudem geringen Einfluss auf die komplexe Gesamtsituation hat. Eine Optimierung der Fußgängerquerungshilfe würde den Verkehrsfluss für die Fußgehenden wesentlich sicherer, verlässlicher und schneller machen. Foto: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1356 2022 Die Vorlage OF 260/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2021, OF 247/1 Betreff: Straßenbenennungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Quartiersplatz Nr. 8596 Der im Bebauungsplan Nr. 905 festgesetzte Quartiersplatz mit der Nr. 8596 soll in "Marie-PfungstPlatz" benannt werden. Marie Eleonore Pfungst (1862-1943) führte gemeinsam mit ihrer Mutter einen Betrieb und einen Verlag ihres verstorbenen Vaters und Bruders weiter. Mit der von ihr gegründeten Arthur-Pfungst-Stiftung versuchte sie Bildungsarbeit für alle sozialen Schichten zu ermöglichen. Nach erheblichen Eingriffen in ihre Stiftungsarbeit durch die Nationalsozialisten wurde sie im September 1942 ins KZ Theresienstadt deportiert, wo sie wenige Monate später in Folge der Misshandlungen verstarb. (1) 2. Straße Nr. 8593 Die unbenannte Straße Nr. 8593 soll in "Meta-Gadesmann-Straße" benannt werden. Meta Gadesmann wurde am 13. November 1881 in Osnabrück geboren, sie starb am 12. Mai 1962 in Rottach Egern. Meta Gadesmann war Vertraute und Testamentsvollstreckerin des T&NFirmengründers Harry Fuld und war eine der maßgeblich Aktiven des Ende des 19. Jahrhunderts von Frauen gegründeten "Verband der kaufmännischen weiblichen Angestellten". Ziel des Verbandes: die Frauentätigkeit in Kontoren und Handelshäusern als vollständiges Ausbildungs- und Berufsprofil zu entwickeln und die beschäftigten Frauen rechtlich abzusichern und vor Übergriffen zu schützen. Ab 1914 wohnte sie in Frankfurt. Hier setzte sie sich weiterhin für den Aufbau des Frankfurter Vereins ein, in seiner Beratungsstelle für Frauen und vor allem im Aufbau einer Berufsberatungsstelle für Mädchen und junge Frauen. 1919 wurde sie eine von drei weiblichen Stadtverordneten für die Demokratische Partei. Im Folgenden zitiert aus Cobabus : Meta Gadesmann war die "einzige Frau bei der T&N, die nach ihrem Eintritt in die Frankfurter Firma den Weg bis in die Leitungsgremien der T&N schaffte. Harry Fuld, der sie auf Grund ihres sozialen und politischen Engagements kennen und schätzen gelernt hatte, holte sie im Jahre 1916 in sein Unternehmen. Sie hatte sich im Auftrag von Harry Fuld schon bald um den weiteren Aufbau von Vertriebsgesellschaften und die Organisation des Vertriebs verdient gemacht und war deshalb einige Zeit auch in verschiedenen Orten tätig, so unter anderem in Berlin und Hamburg. Diesbezüglich wurde sie auf dem kaufmännischen Sektor zur rechten Hand von Harry Fuld. Daher wurde sie von ihm auch schon bald nach der Gründung der Aktiengesellschaft im Jahre 1926 zur stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Von dem Firmengründer Harry Fuld wurde sie in der letzten Fassung seines im Sommer 1931 verfassten Testaments an erster Stelle unter den Testamentsvollstreckerinnen und Testamentsvollstreckern angeführt, noch vor Carl Lehner, der dort erst an zweiter Position benannt wurde. Im Zusammenhang mit den "Reorganisationen" ab Ende 1936 musste sie auf Grund ihrer reservierten Haltung gegenüber dem NS-System - sie pflegte in der Tat auch weiterhin Umgang mit Juden und erwiderte auch den Hitlergruß nicht - ihre Leitungsfunktionen als stellvertretende Vorsitzende bei der T&N aufgeben. Vermutlich wurde sie bereits zu dieser Zeit verhaftet, ins Gefängnis gesteckt und dort für einige Zeit verhört. Dies geschah aber wohl auch deshalb, weil sie vermutlich den im Spätherbst 1936 ins Ausland emigrierenden deutschen Juden aus der Unternehmensleitung der T&N noch etwas Geld mitgegeben hatte. Nach ihrer Freilassung verlegte sie noch im Laufe des Jahres 1937 ihren Wohnsitz von Frankfurt am Main nach Rottach-Egern, wo sie bis an ihr Lebensende wohnen blieb, auch wenn sie sich später selbstverständlich des Öfteren in Frankfurt aufhielt. Trotz ihrer nunmehr nur eingeschränkten Rolle bei T&N war sie im Jahre 1940 und 1941 ganz maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt, mit denen es seinerzeit gelang, neue Gesellschafterkreise- neben Dr. Otto Schniewind also vor allem die Thyssen-Gruppe - in das Unternehmen zu holen. Besonders Carl Ludwig Lehner und Ulrich Engel bezichtigten Meta Gadesmann aber auch später weiterhin bei verschiedenen Gliederungen der NSDAP bis hinauf zum RSHA, dass sie sich gegenüber dem NS-Staat obstruktiv verhalten würde. Dies wurde ihr dann auch noch ein weiteres Mal, nach ihrer Verhaftung am 03. August 1944 im Anschluss an das Attentat von Claus Schenk von Stauffenberg auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 in der Wolfsschanze in Ostpreußen, dem ehemaligen Hauptquartier der deutschen Wehrmacht, von einem Mitglied des RSHA in Berlin, einem Freund von Ulrich Engel, vorgehalten. Sie sei politisch unzuverlässig, hätte Umgang mit Juden, würde den Hitlergruß nicht erwidern und müsse daher aus der Leitung der T&N verschwinden. Immerhin wurde sie nach einigen Verhören und einer insgesamt gesehen doch nur wenige Tage andauernden Haft wieder frei gelassen, musste nun aber bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs ihre Kontakte zur T&N vollständig unterbrechen. [Es ist dem] Autor nicht bekannt, ob auch Meta Gadesmann als "nicht betroffen [NS]" erklärt wurde... auf jeden Fall sollten aber [ab Juli 1947] Dr. Otto Schniewind und Meta Gadesmann ebenso wie auch Friedrich Sperl schon bald wieder den Leitungsgremien der T&N angehören. ...Meta Gadesmann übte nun vor allem die Funktion einer Kommanditistin aus und gehörte sodann auch im Verlauf der 1950er Jahre bis zu ihrem Tode im Jahre 1962 dem in dieser Zeit gebildeten Präsidium der Gesellschaftsvertretung der T&N an." (2) 3. Straße Nr. 8591 Die unbenannte Straße Nr. 8591 soll in "Mathilde-Maier-Straße" benannt werden. Mathilde Maier, geb. Wormser, wurde am 14.7.1896 in Dinslaken geboren, lebte und arbeitete in Frankfurt und flüchtete am 10.11.1938 nach Brasilien. Im Sommer 1920 heiratete sie den Frankfurter Rechtsanwalt Max Hermann Maier, in dessen Kanzlei sie dann auch die Büroarbeiten erledigte. 1926 konnten beide das vom Frankfurter Architekten Franz Roeckle erbaute Haus Kleebergstraße 3 beziehen. Das Ehepaar war stark engagiert in sozialen Initiativen und Organisationen wie dem Ausschuss für Volksvorlesungen und in gemeinnützigen Stiftungen und Institutionen und eng verbunden mit Ernst Kahn, Frankfurter Stadtverordneter der SPD und ehrenamtlicher Direktor der ABG, und der Gartenstadt AG. 1931 war Mathilde Maier eine der Gründer*innen und Vorsitzende des Dachverbands der Frankfurter Erwerbslosenküchen e.V. Mit ihren Vorstandskollegen Ernst Kahn und Ulrich Burmann unterstützte sie aus dem unentgeltlich überlassenen Büro in der Zentrale der Aktienbaugesellschaft für Kleine Wohnungen in der Elbestraße 48 die lokalen Selbsthilfevereine, initiierte und unterstützte Öffentlichkeitsarbeit und Spendenkampagnen für die Deckung der Kosten. Am bekanntesten ist hier sicher der Film von Ella Bergmann-Michel "Erwerbslose kochen für Erwerbslose", der in allen Frankfurter Kinos und auf mobilen Leinwänden an der Hauptwache erfolgreich um Spenden warb. Wohnungsgesellschaften, die die Erwerbslosenküchen maßgeblich unterstützten, waren u.a. die Gartenstadt AG und die Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen (ABG), dies sowohl personell wie durch die unentgeltliche Überlassung von Räumen - für die Küche im Bahnhofsviertel Räume in der Elbestraße 48 und für die Küche in der Friedrich Ebert Siedlung in der Cordierstraße. Mit 1933 änderte sich das Leben des jüdischen Ehepaares Maier. Als Kriegsteilnehmer im Ersten Weltkrieg konnte Max Hermann Maier zuerst noch als Rechtsanwalt arbeiten. 1936 übernahm Max Hermann Maier die Leitung der Beratungsstelle des jüdischen Hilfsvereins für Hessen-Nassau und Hessen, wo Auswanderungswillige Informationen und Hilfe bekamen. Auch Mathilde Maier hatte nun hier ihr Haupttätigkeitsgebiet - bis beide am 10. November 1938 mit der adoptierten Tochter nach Brasilien flohen. Hier bauten sie mit anderen sozial engagierten jüdischen dem Nationalsozialismus Entflohenen die Farmen "Rolandia" auf, die auch nach 1945 ihr Lebensmittelpunkt bleiben. Margarethe Maier veröffentlichte 1978 das Buch "Alle Gärten meines Lebens", Max Hermann Maier u.a. "In uns verwoben, tief und wunderbar", Ffm. 1972; und in "Dokumente zur Geschichte der Frankfurter Juden 1933-1945": "Auswanderungsberatung in Frankfurt/M 1936-1938. Geschrieben 1961" (S. 382 ff.) In der Kleebergstraße 3 sind seit 2017 für Mathilde Maier, Max Hermann und die Adoptivtochter Margarethe Maier Stolpersteine verlegt. (3) 4. Straße Nr. 8592 Die unbenannte Straße Nr. 8592 soll in "Johanna-Zittel-Straße" benannt werden. Johanna Zittel geb. Wertheimer wurde am 04.07.1890 in Frankfurt am Main geboren und starb am 02.10.1959 in Frankfurt am Main. Sie ist das letzte Opfer der NS-Deportationen im Gallus und wurde am 14.02.1945 nach Theresienstadt deportiert, überlebte und kam 16.07.1945 mit einem schweren Herzleiden nach Frankfurt zurück. Johanna Zittel, von Beruf Privatsekretärin, wohnte mit ihrem Mann Bernhardt und ihrem Sohn Günter in einem der neu errichteten Siedlungshäusern der Friedrich Ebert Siedlung, Mainzer Landstraße 475. Sie führte ab 1931 in der Ackermannstraße 43 ein gut gehendes Lebensmittelgeschäft, das einer der Mittel-/Treffpunkte der neuen Siedlung war. Nach dem Boykott vom 1. April 1933 musste sie als Jüdin den Laden auf ihren Ehemann Bernhardt übertragen. Nach seinen Aussagen gingen die Einkünfte nichtsdestotrotz um ein Drittel zurück. Vor ihrer Deportation war sie zwei Jahre zur Arbeit in der Druckerei Osterrieth, Frankenallee 25, zwangsverpflichtet. Johanna und Bernhardt Zittel stellten 1948 Anträge zur Ausreise in die USA, um dort zusammen mit ihrem Sohn Günter zu leben. Offenbar blieben sie aber doch in Frankfurt. (4) Anlage: Übersichtsplan mit Darstellung der zu benennenden Straßen (Quellen: Planauszug Stadtvermessungsamt Frankfurt; Eintragungen Antragstellende) Quellenverzeichnis: Aus Entwurf M-Vorlage des Dezernats IV ohne Datum Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 "25 Jahre Berufsorganisation 1889 - 1914. Zugleich Verwaltungs-Bericht des kaufmännischen Verbandes für weibliche Angestellte e.V. für das Jahr 1913" (Archiv der deutschen Frauenbewegung"); Hessische Landeszenrale für Politische Bildung: FrauenStadtGeschichte. Zum Beispiel Frankfurt am Main, Königstein 1995; Norbert Cobabus: Deutsche Juden in der modernen Industriegeschichte am Beispiel der Firmen C.F. Donner, Bloch & Hirsch, Celluslose- und Papierfabrik Okriftel sowie Telefonbau & Normalzeit vom Ende des 18.Jahrhunderts bis zum Anfang der 1950er Jahre; Norbert Cobabus: Geschichte der T & N / Telenorma und das Unternehmen in Urberach (1937 - 1996); Beide herausgegeben vom Verein für ein Forschungs-, Ausstellungs- und Dokumentationszentrum des ehemaligen Fabrikgeländes Ober-Rodener Straße in Rödermark-Urberach e.V., s.: http://www.dokuzentrum-tn.de; Diverse Werksveröffentlichungen T+N und von ehemals Beschäftigten herausgegebene Firmen-chroniken; Meindl, Zwillig: Legalisierter Raub. Die Ausplünderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung in Hessen, Frankfurt 2004; Institut für Stadtgeschichte: Akten Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 Quellen (zitiert): Dokumentation der Stolpersteinverlegungen 2017, Seite 62 (online: stolpersteine-frankfurt.de); Zu den Erwerbslosenküchen: A.u.R. Schmid: Frankfurt in stürmischer Zeit. 1930-1933, Stuttgart; 1987, S. 81 ff; Frankfurter Arbeiterbewegung in Dokumenten, Frankfurt 1997, S. 1287 u. 1378 ff; Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet Nr. 94 (Lutz Mohnhaupt Oktober 2020) Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 Michael Knorn wies 2012 bei Stolpersteinverlegungen auf die Biografie von Johanna Zittel hin, die er und das Team in seinen Recherchen und Bewohner:innen-Interviews betr. KZ-Außenlager Katzbach geführt hatten Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet" Nr. 97 (Lutz Mohnhaupt, Januar 2021) Arolsen-Archives: Antrag Ausreise Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden: Fallakte 1948 - 1963 Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main 62.41 Nr. der unbenannten Straße Benennungsbereich Bezeichnung 8591 Michael-Flürscheim-Straße 8592 Heinrich-Weiss-Straße 8593 Fini-Pfannes-Straße 8596 Marie-Pfungst-Platz (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt a.M., 2021 Anlage 1 (ca. 260 KB) Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 61 Beschluss: Initiative OI 4 2021 Die Vorlage OF 247/1 wird als Ortsbeiratsinitiative beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Die PARTEI gegen FDP (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL und BFF (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2021, OF 269/6 Betreff: Grundschulen in Nied Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Frage zu beantworten: 1. Wie sieht die derzeitige Versorgung des Stadtteils Nied mit Grundschulplätzen an den jeweiligen Grundschulen aus, da nach den Herbstferien neu zugezogene Kinder eingeschult wurden? 2. Wie viele Klassen bzw. Klassenräume können durch den geplanten Erweiterungsbau der Friedrich-List-Schule dazukommen? 3. Wann wird dieser Erweiterungsbau fertiggestellt sein? 4. Wann sollen die Grundschulbezirke angepasst werden und für welchen Zeitraum ermöglicht dies eine Entspannung? 5. In wie weit ist der Platzbedarf für das kommende Ganztagsangebot eingeplant? 6. Sind die weiteren Wohnungsbaugebiete und Verdichtungen (z.B. Nieder Loch) bei der Planung berücksichtigt? Begründung: In der Sichtungsveranstaltung zur Bildungsregion West wiesen die Schulleiterinnen der 3 Nieder Grundschulen darauf hin, dass schon jetzt Engpässe an den Grundschulen bestehen, da durch die Fertigstellung des Baugebiets zwischen Mainzer Landstraße und dem Ortsteil Alt-Nied mehr Grundschulkinder zu erwarten sind. Weitere Baugebiete werden abgewickelt und geplant. Es wird bezweifelt, dass dies ausreichend im iSEP 2020-2029 berücksichtigt wurde. Es ist fraglich, ob die Anpassung der Grundschulbezirke die erforderliche Entlastung bringt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 353 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 271 2022 1. Die Vorlage B 353 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 269/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht im Rahmen V 271) zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 221/6 Betreff: Nied: Kanaldeckel und Unterflurhydranten in der Mainzer Landstraße zwischen Nied Kirche und S-Bahn-Brücke der erhöhten Fahrbahn anpassen Vor einigen Jahren wurde der Fahrbahnbelag auf der Mainzer Landstraße zwischen Nied-Kirche und der S-Bahnbrücke durch Aufbringen eines ca. 2-3 cm hohen Belages in einem besonderen Verfahren verbessert. Hierbei wurden jedoch die Kanaldeckel und Unterflurhydranten der neuen Fahrbahndecke augenscheinlich nicht angepasst. Dies führt aktuell beim Befahren der nun tiefer gelegenen Deckel und Hydranten durch den motorisierten Verkehr zu geräuschvollen Erschütterungen und hierdurch zu Belästigungen für die Anwohner. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Anpassung der Kanaldeckel und Unterflurhydranten an den Belag der Mainzer Landstraße zwischen Nied Kirche und S-Bahn-Brücke anzupassen, beispielsweise durch den Einbau von höhenverstellbaren Straßenkappen. Begründung: Die nun tiefer gelegten Hydranten (kleine Löcher) führen zu teilweise lauten Erschütterungen, welche die Anwohner belästigen. Da die Anpassung augenscheinlich vergessen wurde, sollte sie nachgeholt werden, beispielsweise durch den Einbau von höhenverstellbaren Straßenkappen. Fotos: Schachtdeckel und Unterflurhydrant in der Mainzer Landstraße (Fotos: Privat). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1081 2021 Die Vorlage OF 221/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 222/1 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Rebstöcker Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Rebstöcker Straße, v.a. im Bereich des Kindergartens der Gemeinde Maria Hilf, für eine dauerhafte Verkehrsberuhigung zu sorgen. Im Abschnitt zwischen der Mainzer Landstraße und der Frankenallee müssen dazu bauliche Maßnahmen getroffen werden. Begründung: In der Rebstöcker Straße zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee gibt es gleich mehrere Treffpunkte der Menschen aus der Nachbarschaft - zwei Supermärkte, zwei Kioske, die Maria Hilf Kirche und die angeschlossene Kindertagesstätte. Folgerichtig ist der Abschnitt Teil der 30er-Zone. Leider kommt es regelmäßig vor, dass Autofahrer die hier relativ breite Straße mit Geschwindigkeit jenseits der 50 befahren und Fußgänger wie Radfahrer gefährden und die Anwohner durch Lärm belästigen. Eine bauliche Lösung zur Verlangsamung des Verkehrs - ähnlich wie in der Eppenhainer Straße - würde nachhaltig Abhilfe schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1119 2021 Die Vorlage OF 222/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 223/6 Betreff: Nied/Griesheim: Aufstellung von Hundekotbeutelspendern Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, an 2 Grünflächen in Nied / Griesheim Hundekotbeutelspender und ggf. Müllbehältnisse aufzustellen. Bei den beiden Grünflächen handelt es sich um: 1. Wiese am Lachener Graben zwischen Denisweg und Mainzer Landstraße in Nied/Griesheim 2. Wiese zwischen Elsterstraße und Mainzer Landstraße gegenüber der St. Hedwigskirche in Griesheim Entsprechende Paten für die Spender sind vorhanden und dem Ortsbeirat bekannt. Begründung: Bürger in den beschriebenen Wiesen beklagen sich über eine große Verunreinigung von Hundekot und weisen auf den dringenden Bedarf an Hundekotbeutelspendern und entsprechenden Müllbehältern hin. Hier gibt es auch mindestens 3 Personen, die bereit wären, Paten dieser Spender zu werden. Quelle: Google Maps. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1083 2021 Die Vorlage OF 223/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 230/1 Betreff: Taubenabwehr an der Galluswarte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die folgenden Informationen im Wege einer Stellungnahme zukommen zu lassen: 1. Wie ist der Sachstand der Taubenvergrämungsmaßnahmen an der Galluswarte? 2. Wie bewertet der Magistrat den Erfolg der angebrachten Gitter und Bleche auf der Mainzer Landstraße? 3. Welche Maßnahmen sind derzeit für die Galluswarte Ausgang Frankenallee vorgesehen? 4. Wurde hierzu mittlerweile ein nötiger Gestattungsvertrag mit der Deutschem Bahn zur Anbringung von Blechen für den Ausgang Frankenallee abgeschlossen? 5. Welche Reinigungsmaßnahmen gegen Taubenkot nimmt der Magistrat derzeit an der Galluswarte regelmäßig vor? 6. Hält der Magistrat die Reinigungsmaßnahmen gegen Taubenkot an der Galluswarte derzeit für ausreichend? 7. Welche Bemühungen zur Errichtung eines Taubenhauses in der Nähe der Galluswarte hat der Magistrat unternommen? 8. Hat die Magistrat die Standorte Grünflächenamt in der Adam-Riese-Straße und Wasserturm an der Europa-Allee einer erneuten Prüfung mit dem Ziel der Errichtung eines Taubenhauses unterzogen? 9. Welche weiteren Standorte zieht der Magistrat in Erwägung? Begründung: Taubenkot an den beiden Unterführungen an der S-Bahn-Station Galluswarte ist seit Jahren ein Ärgernis der Bevölkerung. Diese Anfrage soll den Sachstand der Maßnahmen dagegen abfragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 237 2021 Die Vorlage OF 230/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass bei den Aufzählungspunkten 5. und 6. das Wort "Galluswarte" ersetzt wird durch "im Bereich der S-Bahn-Station Galluswarte". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2021, OF 243/1 Betreff: Fußgängerampeln Kreuzung Mainzer Landstraße und Ludwigstraße für Fußgänger sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerampeln an der Kreuzung zwischen der Mainzer Landstraße und der Ludwigstraße fußgängerfreundlicher zu schalten. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass die Fußgängerampel für die Querung der Mainzer Landstraße bei "Rot" für den Verkehr auf der Mainzer Landstraße auch ohne Anforderung auf "Grün" schaltet. Zudem soll die Fußgängerampel schneller auf Anforderung reagieren. Zuletzt sollte durch einen grünen Pfeil für die Linksabbieger, die von der Mainzer Landstraße in die Ludwigstraße einbiegen wollen, verhindert werden, dass diese Fußgänger, welche die Ludwigstraße überqueren, gefährden. Begründung: Auch bei Rotphasen für den Verkehr auf der Mainzer Landstraße zeigt die Ampel für Fußgänger, welche die Mainzer Landstraße überqueren wollen, nicht automatisch "Grün". Zudem reagiert die Fußgängerampel häufig nicht auf manuelle Anforderung. Durch einen grünen Pfeil soll sichergestellt werden, dass Fußgänger, welche die Ludwigstraße überqueren wollen, "Rot" haben, wenn Linksabbieger in diese einbiegen. Hier kommt es häufig zu gefährlichen Situationen. Eine Verbesserung der dortigen Situation ist angezeigt und würde etwa Schülern der Falkschule und Beschäftigten im "Tower 185" zugutekommen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 58 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1136 2021 Die Vorlage OF 243/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im letzten Absatz des Antragstenors das Wort "Pfeil" durch das Wort "Ampelpfeil" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2021, OF 228/1 Betreff: Briefmarkenautomaten im Gallus Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit der Deutschen Post in Verbindung zu setzen und dafür Sorge zu tragen, dass zwei Briefmarkenautomaten im Gallus aufgestellt werden; wünschenswerterweise sollte ein Automat im östlichen und einer im eher westlichen Teil liegen. Dafür sollen die Standorte der ehemaligen Postfiliale (Mainzer Landstraße 254) / alternativ in der Nähe der Haltestelle Galluswarte sowie der Standort der neuen Postfiliale (Mainzer Landstraße 405) geprüft werden. Begründung: Vor dem Standort der ehemaligen Postfiliale auf der Mainzer Landstraße 254 befand sich bis zu deren Umzug ein Briefmarkenautomat, der rege genutzt wurde. Bürgerinnen und Bürger, die nun Briefmarken in diesem Teil des Gallus kaufen wollen, haben erst am Hauptbahnhof wieder einen verfügbaren Briefmarkenautomat. Daher sollte dieser wieder dort oder direkt an der Galluswarte aufgestellt werden. Da in der neuen Postfiliale auf der Mainzer Landstraße 405 hoher Betrieb herrscht, wäre es auch hier sinnvoll, einen Briefmarkenautomaten vor der Tür aufzustellen, damit Menschen, die nur Briefmarken wollen, sich nicht in die lange Schlange der Filiale einreihen müssen. Außerdem sind die Briefmarkenautomaten auch außerhalb der Öffnungszeiten der Post erreichbar und bieten somit einen Mehrwert für die Bewohnerinnen und Bewohner des Gallus. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1124 2021 Die Vorlage OF 228/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 216/1 Betreff: Vorgartensatzung Mainzer Landstraße: Ein jahrzehntelanges Trauerspiel ohne Ende Vorgang: OM 198/21 OBR 1; ST 1741 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Ortsbeirat 1 setzt sich seit rund 30 Jahren für den Erhalt bzw. die Wiederherstellung der Vorgärten in der Mainzer Landstraße ein. In allen Erwiderungen hat der Magistrat auf anhängige gerichtliche Widerspruchsverfahren hingewiesen und um Verständnis dafür gebeten, nicht handeln zu können, bis die Verfahren abgeschlossen seien. Auf erneute Initiative des Ortsbeirates antwortet der Magistrat dem Ortsbeirat mit ST 1741, dass sämtliche Verfahren mittlerweile - überwiegend vergleichsweise - beendet worden seien. Der Magistrat weist außerdem darauf hin, dass die Überprüfung der Einhaltung der Vorgartensatzung stadtweit mittels zwei Planstellen bewältigt und stadtteilweise in Stadtgebieten mit "überwiegend wohnlicher Nutzung" durchgeführt werde. Dies vorangestellt wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. War dem Magistrat bekannt, dass der Ortsbeirat seit über 30 Jahren an Erhalt und Wiederherstellung der Vorgärten hochgradig interessiert ist und dieses Interesse seither mit zahlreichen Anträgen zum Ausdruck brachte? 1a. Wenn ja, warum hat der Magistrat den Ortsbeirat nicht proaktiv über den Abschluss der Gerichtsverfahren informiert? 2. Welche Vergleiche wurden in der Regel geschlossen? Welche inhaltlichen und zeitlichen Ziele sowie Zahlungen wurden vereinbart? 3. Wann und auf welchen Liegenschaften sollen die durch die Vorgartensatzung geschützten Vorgärten der Mainzer Landstraße - auf Basis der abgeschlossenen Verfahren - wieder errichtet werden? 4. Betrachtet der Magistrat das Gallus als einen Stadtteil mit nicht überwiegend wohnlicher Nutzung? 5. Ist dem Magistrat bekannt, dass es sich beim Gallus um einen der am dichtesten besiedelten Stadtteile Frankfurts, jedoch mit einem der geringsten Grünanteile pro Kopf, handelt? 6. Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der bislang überprüften Stadtteile? Warum steht das Gallus hinten an und warum werden Stadtteile mit deutlich höheren Grünflächenanteilen bevorzugt behandelt? 7. Wann wird der Magistrat mit einer flächendeckenden Überprüfung der Vorgärten im Gallus beginnen? Begründung: Nachdem der Magistrat den Ortsbeirat in der Vergangenheit stets mit den anhängigen Gerichtsverfahren vertröstet hat, hätte es nach Jahrzehnten der Verfahrensdauer auch mal gut getan, wenn der Magistrat in dieser Angelegenheit von selbst an den Ortsbeirat herangetreten wäre. Schließlich haben sich dort zahllose Beteiligte immer wieder mit der Thematik auseinandergesetzt. Wenn nun Stadtteile mit deutlich höherem Grünanteil pro Kopf zuvorderst auf Einhaltung der Vorgartensatzung überprüft werden und der Magistrat dies auch noch mit der überwiegend wohnlichen Nutzung begründet, bleibt eine gewisse Verwunderung beim Blick auf das Gallus. Alle können nun erwarten, dass der Magistrat schnellstmöglich mit der Umsetzung der Vorgartensatzung im Gallus beginnt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 198 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1741 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 235 2021 Die Vorlage OF 216/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2021, OF 251/6 Betreff: Unerledigte Drucksachen: Ortsbeiräte Ernst nehmen und Anregungen bzw. Anträge des Ortsbeirats 6 endlich beantworten Vorgang: OM 4481/19 OBR 6; V 1486/19 OBR 6; OM 6357/20 OBR 6; V 1815/20 OBR 6; ST 883/21 § 4 Absatz 10 Satz 3 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt am Main besagt: "Wird ein Antrag oder eine Anregung des Ortsbeirates an den Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen oder im vereinfachten Verfahren direkt der Verwaltung zugeleitet oder handelt es sich um ein Auskunftsersuchen nach § 4 Absatz 9, hat der Magistrat innerhalb von zwölf Wochen zu berichten." Auf der letzten Tagesordnung des Ortsbeirats waren jedoch 14 unerledigte Drucksachen aufgeführt, wobei die älteste Anregung bereits vom 26.03.2019 datiert. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat 6 beschließen: Der Ortsbeirat 6 fordert den Magistrat auf, die Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt am Main einzuhalten und dabei insbesondere die Frist von zwölf Wochen zur Beantwortung von Auskunftsersuchen, Anregungen bzw. Anträge der Ortsbeiräte zu beachten. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat aufgefordert, 1. die unerledigten Drucksachen des Ortsbeirates 6 schnellstmöglich zu beantworten, 2. im Rahmen der Stellungnahmen zu den unerledigten Drucksachen in einem gesonderten Punkt die jeweiligen Gründe zu benennen, die für die (teils massiven) Überschreitungen der Fristen ursächlich sind, 3. dem Ortsbeirat gesondert die (allgemeinen) Gründe darzulegen, die maßgeblich dazu führen, dass die Fristen für Anträge und Anregungen seit Jahren zunehmend nicht eingehalten werden, 4. aus den Gründen entsprechende Konsequenzen abzuleiten, wie die Einhaltung der Frist künftig gewährleistet bzw. in einem ersten Schritt zumindest deutlich verbessert werden kann. Zudem wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat 6 eine Aufstellung über Auskunftsersuchen, Anregungen bzw. Anträge mit vorläufigen Stellungnahmen ("Die Beratungen des Magistrats sind noch nicht abgeschlossen. Es wird daher um Fristverlängerung gebeten") zur Verfügung zu stellen, die in den unerledigten Drucksachen gar nicht mehr aufgeführt sind. Begründung: Zahlreiche Anträge des Ortsbeirats 6 sind unbeantwortet - ein Problem, das scheinbar fast alle Ortsbeiräte betrifft. So ist der Ortsbeirat 6 bereits mit 12 unerledigten Drucksachen in die Legislaturperiode gestartet, auf der Tagesordnung der Sitzung vom 26. Oktober 2021 standen dann schon 14 unerledigte Drucksachen. Hinzu kommen zahlreiche Auskunftsersuchen, Anregungen bzw. Anträge mit vorläufigen Stellungnahmen ("Die Beratungen des Magistrats sind noch nicht abgeschlossen. Es wird daher um Fristverlängerung gebeten"), die in den unerledigten Drucksachen gar nicht mehr aufgeführt sind. Abgesehen davon, dass das keine Wertschätzung der ehrenamtlich tätigen Ortsbeiräte darstellt, stehen hinter den Anträgen auch Bürgerinnen und Bürger, die auf eine Antwort warten. Hier obliegt es wieder den Ortsbeiräten Rede und Antwort zu stehen. Dabei fehlen den Ortsbeiräten selbst die Erklärungen, warum Anträge teils seit Jahren unbeantwortet bleiben. Zu den unerledigten Drucksachen des Ortsbeirats 6 zählen bspw. Anregungen mit der Bitte nach Vereinbarung eines Ortstermins (bspw. OM 4481 2019 und OM 6357 2020) - ob man dieser Bitte nachkommt, müsste doch eigentlich kurz zu beantworten sein. Stattdessen konnte der Ortsbeirat 6 bei Anregung vom 26.03.2019, OM 4481 in diesem Jahr bereits den zweiten Jahrestag feiern. In anderen Fällen wurden die Informationen teilweise schon über die Presse weitergegeben, während der Ortsbeirat noch auf die Stellungnahme wartet. So wurde zu der Frage, welche Schulen auf dem Gelände Mainzer Landstraße 581 gebaut werden, in einer Pressekonferenz der Dezernentin bereits im März 2021 informiert, während das Auskunftsersuchen des Ortsbeirats vom 26.11.2019, V 1486 noch unbeantwortet ist. Und auch Fragen zum Bolongaropalast werden zwar gegenüber der Presse (und zumindest teilweise gegenüber Stadtverordneten) beantwortet, während der Ortsbeirat auf das Auskunftsersuchen vom 27.10.2020, V 1815 nach eineinhalb Jahren mit der Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 883 lediglich die Antwort bekam: "Die Beratungen des Magistrats sind noch nicht abgeschlossen. Es wird daher um Fristverlängerung gebeten." Es stellt sich fast die Frage, ob die Presse vielleicht einfach eine höhere Priorität beim Magistrat genießt und sich die Ortsbeiräte die Antworten entsprechend künftig aus der Presse besorgen sollen. In diesem Fall sollte den ehrenamtlich tätigen Ortsbeiräten aber auch ein Abonnement der lokal ansässigen Tageszeitung zur Verfügung gestellt werden
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2021, OF 183/1 Betreff: Sachstand Radwegeführung an der Galluswarte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, was die aktuellen Planungen sind, den Knotenpunkt Galluswarte für Radfahrende sicherer zu gestalten. Begründung: An der Galluswarte gibt es in allen Hauptrichtungen nur unzulängliche Infrastruktur für Radfahrende: 1. Entlang der Mainzer Landstraße wird der Verkehr mittlerweile auf nur noch einem Fahrstreifen mit Radschutzstreifen geführt. Nur im Bereich der Galluswarte existiert kein solcher Schutzstreifen, die Radfahrenden müssen hier im Mischverkehr fahren. 2. Von der Camberger Straße kommend müssen Radfahrende sich kurz vor der Kreuzung in den Mischverkehr einordnen und dafür bergab den Rechtsabbiegestreifen queren. 3. Radfahrende, die aus bzw. in die Kleyerstraße fahren, müssen dafür mehrere Fahrstreifen überqueren, ohne dass dort gesonderte Infrastruktur existiert. Angesichts des steigenden Anteils des Radverkehrs in Frankfurt und der Bedeutung dieses Verkehrsknotenpunkts ist es notwendig, dort den Verkehrsraum neu zu ordnen und sichere und angenehme Infrastruktur für den Radverkehr zu schaffen. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 195 2021 Die Vorlage OF 183/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2021, OF 193/1 Betreff: Verkehrssicherheit im Ortsbezirk 1 hier: Baustelle Güterplatz entlang der Mainzer Landstraße für Radfahrende und zu Fuß Gehende sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Verkehrssicherheit entlang der Baustelle am Güterplatz / Mainzer Landstraße umgehend sicherzustellen und insbesondere folgende Maßnahmen für die Laufzeit der Baustelle durchzuführen: Die Wege für Fuß- und Radverkehr rund um den Güterplatz sollen überprüft und nach gültigen Normen gestaltet werden. Dabei sollen alle Verkehrsarten gleich behandelt werden. Im Zweifel soll vom Fußverkehr aus geplant werden, wie es heutzutage geübte Praxis ist. Baustelleneinrichtungen sind regelmäßig zu kontrollieren und Mängel abzustellen. Kommen Bauherren ihren Pflichten nicht nach, sollen entsprechende Ordnungswidrigkeiten auch geahndet werden. Begründung: Durch die vorübergehenden Umleitungen und Verlegungen von Fuß- und Radwegen werden Radfahrende und Fußgehende erheblich gefährdet. Insbesondere die abenteuerliche Radwegeführung entlang der Haltestelle Güterplatz stadteinwärts als auch auf dem Gehweg Richtung Hafentunnel ist weder normgerecht noch fußgängerfreundlich Es grenzt an ein Wunder, dass dort noch kein schwerer Unfall geschehen ist. Künftig sollte die Verlegung von Rad- und Fußwegen nicht mehr aus Sicht der Autofahrenden geplant werden, sondern vor allem die Belange der Radfahrenden und Fußgehenden berücksichtigt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 907 2021 Die Vorlage OF 193/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2021, OF 186/6 Betreff: Nied: Verkehrssicherheit an der Einfahrt in die Mainzer Landstraße/Ecke Straße Am Mainplacken erhöhen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die zum Einhalten des Parkmindestabstands zur Kreuzung Mainzer Landstraße / Am Mainplacken führen. Dies könnte beispielsweise durch deutlichere Einzeichnung der Sperrflächen, Errichtung von Fahrradbügeln oder Pollern erfolgen. Begründung: Anwohner der Kolpingstraße und der Straße "Am Mainplacken" beanstanden, dass Fahrzeuge (oftmals Sprinter, Kastenwagen, Lasttransporter) auf der Mainzer Landstraße sehr nahe an der Einfahrt "Am Mainplacken" parken. Hierdurch ist die Sicht beim Einfahren aus der Straße "Am Mainplacken" in die Mainzer Landstraße sehr stark behindert. Das Einbiegen geschieht "quasi im Blindflug" und es ist schon zu gefährlichen Verkehrssituationen gekommen. Zugeparkte Kreuzungen stellen auch für Radfahrer und Fußgänger eine Gefahr da. Ggf. könnte durch Fahrradbügel einem verbotenen Parken vorgebeugt und gleichzeitig Abstellplätze für Fahrräder geschaffen werden, die dann nicht mehr auf dem Bürgersteig abgestellt werden müssen. Auch könnte die Sperrfläche als Abstellfläche für E-Roller genutzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 867 2021 Die Vorlage OF 186/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2021, OF 181/1 Betreff: Packstation in der Weilburger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit der Deutschen Post in Verbindung zu setzen und zu prüfen, ob bzw. wo im Bereich der Weilburger Straße eine Packstation errichtet werden kann. Begründung: Die Weilburger Straße ist seit dem Neubau vieler Häuser in diesem Bereich sehr stark besiedelt. Bis zur nächsten Packstation ist es jedoch recht weit und die Postfiliale auf der Mainzer Landstraße hat zudem vor Kurzem ihren Standort verlagert, was dazu führt, dass die Anwohnenden noch längere Wege zurücklegen müssen. Hier kann eine Packstation Abhilfe schaffen und kurze Wege sowie ein einfaches Abholen und Abgeben von Sendungen ermöglichen. Auch ist laut Lieferdiensten die Weilburger Straße eine Straße mit hoher Auslastung und einem hohen Paketaufkommen, sodass der Wunsch schon von mehreren Seiten geäußert wurde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 900 2021 Die Vorlage OF 181/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und LINKE. gegen ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI (= Ablehnung); Volt (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2021, OF 182/1 Betreff: Anwohnende schlafen lassen: Lkw-Durchfahrt durch Wohngebiete erst ab 06:00 Uhr morgens erlauben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Regelung bzw. ein nächtliches Fahrverbot zu erlassen, damit LKW nicht vor 6 Uhr morgens durch Wohngebiete fahren und dort Lärm verursachen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner verschiedener Straßen im Gallus haben sich über Ruhestörungen vor 6 Uhr beschwert, die durch LKW entstehen, die beispielsweise Lebensmittelmärkte beliefern. Diese fahren oft längere Strecken durch reine Wohnstraßen (bspw. Frankenallee), obwohl sie die entsprechende Strecke auch auf der Mainzer Landstraße zurücklegen könnten. Auch in den Verbindungsstraßen zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee (bspw. Krifteler Straße, Schwalbacher Straße) gibt es viel LKW-Durchgangsverkehr, der die Anwohnerinnen und Anwohner morgens aus dem Bett wirft. In Wohngebieten sollte es zumindest eine Lärmpause bis 6 Uhr morgens geben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 182/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 182/1 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 143/6 Betreff: Nied: Organisation eines Ortstermins in Nied zur Klärung (Beibehaltung/Aufhebung) der Einbahnstraßenregelungen in der "kleinen Mainzer Landstraße" zwischen Spielmannstraße und Kehreinstraße sowie zwischen Kehreinstraße und Sauerstraße Vorgang: OM 5806/20 OBR 6; ST 849/20 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, gemäß der Anregung an den Magistrat OM 5806 vom 18.02.2020 einen Ortstermin in Nied zu organisieren, um das Für und Wider der Einbahnstraßenregelung in der "kleinen Mainzer Landstraße" zwischen der Spielmannstraße und der Kehreinstraße sowie zwischen der Kehreinstraße und der Sauerstraße abzuwägen. Begründung: Zu diesem Thema hat im letzten Jahr schon ein Ortstermin stattgefunden. Aufgrund der damals sehr geringen Teilnehmerzahl (Gründe hierfür nicht mehr nachvollziehbar) war ein Meinungsaustausch zum Thema nicht möglich. Der Magistrat wird hiermit höflichst darum gebeten, noch einmal einen Ortstermin hierzu anzuberaumen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2020, OM 5806 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 849 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 658 2021 Die Vorlage OF 143/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 127/1 Betreff: Parken für Anwohnende - in Frankfurt nur für Besserverdienende? Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, nunmehr endlich das Parken für Anwohnende auch im Gallus in folgenden Bereichen einrichten zu lassen: Wickerer Straße, Erbbaustraße, Rüsselsheimer Straße Weilburger Straße Friedrich-Ebert-Siedlung inkl. Mainzer Landstraße sowie das Parken für Anwohnende in der Parkausweiszone 37/38 (Kölner-/Koblenzer-/Günderrodestraße) zeitlich auf Samstage auszuweiten. Begründung: Seit Jahrzehnten fordert der Ortsbeirat immer wieder, den Anwohnerinnen und Anwohnern das wohnortnahe Parken zu ermöglichen. Der Magistrat verweist immer wieder auf eine Prioritätenliste, deren Abarbeitung aber nicht merklich voranschreitet. Gerade Menschen mit geringeren Einkommen, Arbeitsorten ohne ÖPNV-Anbindung und Schichtarbeitszeiten sind auf einen PKW-Stellplatz angewiesen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 27 Auf Wunsch der LINKE.-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 127/1 zeilenweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 67 2021 Die Vorlage OF 127/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1. und 4. Zeile: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung) 2. Zeile: GRÜNE, CDU, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE., BFF und Die PARTEI (= Enthaltung) 3. Zeile: GRÜNE, CDU, SPD, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung); LINKE. und Die PARTEI (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 130/1 Betreff: Tempo runter vor Kinder- und Jugendeinrichtungen hier: Tempo 30 auf der Kleyerstraße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Die Kleyerstraße soll auf dem Abschnitt zwischen Mainzer Landstraße (Galluswarte) und westlicher Weilburger Straße in beide Richtungen für den Verkehr mit Tempo 30 beschränkt werden. Dazu sollen Schilder und Markierungen auf der Straße auf Tempo 30 sowie spielende Kinder und den Radverkehr hinweisen. Begründung: Die Kleyerstraße verbindet das Gallus mit Griesheim. Schmale Gehwege, auf denen PKW parken, sowie Straßenbahngleise im Straßenraum, die insbesondere bei Nässe gefährlich für Radfahrende sind, verlangen hohe Konzentration und Rücksichtnahme. Der Verkehr ist gerade für schwächere und mobilitätseingeschränkte Verkehrsteilnehmende gefährlich und unkomfortabel. Daher fährt die Straßenbahn ohnehin regelmäßig bereits nicht schneller als Tempo 30. Vier Kindergärten - davon einer im Bau - befinden sich in dem Bereich der Kleyerstraße: Kindergarten Kleyerstr. 7 (in Bau), Kindergarten Bahnbini Kleyerstr. 25, Awo KiTa Adlerwerke Kleyerstr. 41, Kindergarten Galluspark, Pfarrer-Perabo-Platz 1. Wendet man die übliche Geschwindigkeitsbeschränkung im Umkreis von 300m um die Kitas an, müsste die Straße ohnehin in voller Länge Tempo 30 aufweisen. Weiterhin befinden sich in dem Abschnitt drei größere öffentliche Spielplätze und Bolzplätze, zu denen Kinder an unübersichtlichen Stellen die Straße queren müssen: Spielplatz Galluspark und Spielplatz Kleyerstraße / Golub-Lebedenko-Platz sowie den Bolzplatz Julius-Munk-Anlage. Zudem erzeugt der Parksuchverkehr beim Parkhaus Galluswarte, beim Supermarkt Kleyerstr. 74-78 und bei den Ämtern (Ordnungsamt, Sozialrathaus, Ausländerbehörde) erhebliche Eingriffe in den fließenden Verkehr, wobei PKW und Radfahrende auf den rutschigen Schienen gefährlich abbremsen müssen. Die geringere Geschwindigkeit würde zudem den Verkehr flüssiger machen. Die jüngsten Anträge zur Kleyerstraße (OM 7322 2021, OM 6337 2020) zeigen deutlich, dass das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung nicht zufriedenstellend ist und dass hier dringend gehandelt werden muss. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 680 2021 Die Vorlage OF 130/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 132/1 Betreff: Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Markierung der Radwegeverbindung entlang der Galluswarte Vorgang: OM 2996/18; ST 1282/18 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Folgende Maßnahmen sollen auf der Mainzer Landstraße umgesetzt werden, um eine lückenlose Radwegeverbindung zu gewährleisten: 1. Die in ST 1282/2018 zu Punkt Nr. 7 zugesagte "Fahrrad-Piktogrammspur" stadteinwärts soll schnellstmöglich umgesetzt werden. 2. Stadtauswärts sind bereits zwei Fahrrad-Piktogramme ab Höhe Hausnummer 236 aufgetragen. Dies ist jedoch viel zu spät. Fahrrad-Piktogramme sollen bereits ab der Kreuzung zur Günderrodestraße angebracht werden. Begründung: Mit OM 2996/2018 wurde der Magistrat aufgefordert, die Mainzer Landstraße für Radfahrende sicherer zu machen. Punkt 7 ist hiervon noch nicht umgesetzt und ist daher eine Lücke im Radwegenetz. Dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen, weil Autofahrende auf die Ampeln und die Engstellen unter der Brücke achten und nicht damit rechnen, dass auf ihrer Fahrspur auch Radfahrende fahren. Link: https://www.stvv.frankfurt.de/PARLISLINK/DDW?W=DOK_NAME=%27ST_1282_2018%27 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2996 Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1282 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 682 2021 Die Vorlage OF 132/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 151/1 Betreff: Gustavsburgstraße vollständig für Anwohnende und Jugendliche nutzbar machen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Absperrungen im Bereich der Gustavsburgstraße zu versetzen und bis an die Mainzer Landstraße und den Gustavsburgplatz heran zu führen, damit an den Zugängen nicht mehr verbotswidrig geparkt werden kann. Vor Ausführung ist dem Ortsbeirat eine Planungsskizze zukommen zu lassen. Begründung: Die Gustavsburgstraße wurde bereits in ihrer gesamten Länge entwidmet. Fahren und Parken mit PKW ist daher unzulässig. Das Ein- und Ausfahren parkplatzsuchender PKWs stellt zudem eine hohe Gafahr für Radfahrende entlang der Mainzer Landstraße dar. Folglich ist der Straßenraum auch gänzlich für Anwohnende, insbesondere Kinder und Jugendliche nutzbar zu machen. Die Gustavsburgstraße bietet Platz für vielfältige Aktivitäten. So kann der Spielplatz erweitert oder ein benötigtes Angebot für Jugendliche etabliert werden. Die Zufahrt für Rettungskräfte und Feuerwehr kann weiterhin über Schranken oder Poller gewährleistet werden. . Foto: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 51 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 699 2021 Die Vorlage OF 151/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt abgeändert wird: "Der Magistrat wird aufgefordert, die Absperrungen im Bereich der Gustavsburgstraße zu versetzen und an den Gustavsburgplatz sowie an die Mainzer Landstraße heranzuführen und im Bereich der Mainzer Landstraße eine ausreichende Pufferzone einzurichten." Abstimmung: GRÜNE, CDU, 1 SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen 2 SPD und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 131/6 Betreff: Griesheim: Für die Elektronstraße durchgängig Tempo 30 ausweisen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Elektronstraße in Frankfurt Griesheim zwischen Bahnübergang und Mainzer Landstraße als Wohnstraße, d.h. als Tempo-30-Zone, auszuweisen. Begründung: Südlich der Bahnlinie und nördlich der Mainzer Landstraße ist bereits seit Jahrzehnten Tempo 30 in der Elektronstraße vorgeschrieben. In der Mitte der Elektronstraße gilt Tempo 50, wohl weil die Straße hier breiter ist und lange Zeit wenig Verständnis dafür herrschte, auch breitere Straßen als Tempo 30 Zonen auszuweisen. Inzwischen hat ein Umdenken stattgefunden. Das Bedürfnis der Menschen, die an der Straße wohnen, nach Ruhe und Sicherheit hat mehr Gewicht. Im Straßenverlauf sind Schulwege zur Georg-August-Zinn-Schule und zur Berthold-Otto-Schule. Die Krabbelstube "Ahörnchen" befindet sich an der Ecke Elektronstraße/Ahornstraße. An der Ecke Elektronstraße/Lärchenstraße hat sich ein großer Einkaufsmarkt angesiedelt, der von vielen Menschen aus der Umgebung zu Fuß oder mit dem Fahrrad besucht wird. Ganz allgemein hat die Dichte an Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen zugenommen. Aus all diesen Gründen sollte die Elektronstraße auch in diesem Bereich zur Tempo 30 Zone ausgewiesen werden. Es handelt sich um eine Strecke von etwa einem Kilometer. Der Zeitverlust bei etwas langsamerer Fahrt als bisher wäre gering. Des Weiteren hat die Straße schon wegen des Bahnübergangs nicht den Charakter einer Durchgangsstraße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 648 2021 Die Vorlage OF 131/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Satz 1 der Begründung durch folgenden Satz ersetzt wird: "Südlich der Bahnlinie ist in der Elektronstraße Tempo 30 vorgeschrieben und nördlich der Mainzer Landstraße in der Verlängerung der Elektronstraße (Zum Linnegraben) ebenfalls." Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 141/1 Betreff: Mainzer Landstraße: Grünphase für Zufußgehende verlängern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Die Grünphasen für Zufußgehende an den LSA auf der Mainzer Landstraße auf Höhe der Wickerer Straße und auf Höhe der Ackermannstraße bei gleichzeitiger Beibehaltung der aktuellen Schutzzeit zu verdoppeln. 2. Die Wartezeit für Zufußgehende nach Betätigung der Anforderungstaste signifikant zu verringern. 3. Auf der Mainzer Landstraße im Gebiet des Ortsbezirks 1 sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts Tempo 30 anzuordnen. 4. Auf der Mainzer Landstraße in Fahrtrichtung stadteinwärts an der Einmündung der Ackermannstraße einen Blitzer aufzustellen oder regelmäßig mobile Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Begründung: Die Grünphasen an beiden LSA betragen aktuell unter 6 Sekunden. Insbesondere für Kinder, Menschen mit Kinderwagen oder mobilitätseingeschränkte Personen ist es unmöglich, die an dieser Stelle 4-spurige Straße sicher zu überqueren. Zudem beträgt die Wartezeit nach Betätigung der Anforderungstaste an beiden genannten LSA über 1,5 min. An der LSA Höhe Wickerer Straße liegt beidseitig eine Straßenbahnhaltestelle, was dazu führt, dass hier Menschen oftmals bei Rot schnell über die Straße rennen, um eine Straßenbahn zu bekommen. Die LSA Höhe Ackermannstraße liegt auf einem Schulweg. Die Mainzer Landstraße ist dafür bekannt, dass hier sogenannte Autoposer ihr Unwesen treiben. Insbesondere am Wochenende, aber auch in den Abendstunden sind regelmäßig extrem laute Motorenzu hören und die entsprechenden Fahrzeuge zu beobachten. Diesem Phänomen könnte mit einer - dann natürlich auch entsprechend zu überprüfenden und bei Übertretung zu ahndenden - Geschwindigkeitsbegrenzung Abhilfe geschafft werden. Zudem sind niedrigere Geschwindigkeiten auch ohne Raser und Autoposer sicherer für andere Verkehrsteilnehmende wie Radfahrende und Zufußgehende. Auch dem Klimaschutz ist diese Maßnahme zuträglich, da der CO2-Ausstoß und der Feinstaubabrieb bei niedrigeren Geschwindigkeiten reduziert sind. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 41 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 141/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 690 2021 Die Vorlage OF 141/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) Ziffer 2.: Einstimmige Annahme Ziffer 3.: 4 GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung) Ziffer 4.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und BFF
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2021, OF 130/6 Betreff: Griesheim: Straße Im Bruch - Wem gehört sie, wer ist zuständig und wer haftet? Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, 1. wem welche Teile der Straße im Bruch gehören, 2. wer zuständig für die Verkehrssicherheit und Instandhaltung ist, 3. wer haftet bei Schäden oder Unfällen, 4. welche Rechte und Pflichten haben die Anrainer der Straße Im Bruch. Begründung: Die schmale Straße Im Bruch geht von der Emdener Straße ab und führt entlang der A5 bis zur Mainzer Landstraße. Sie ist in beiden Richtungen befahrbar und hat keinen Bürgersteig. Die Zu- und Ausgänge der Grundstücke zu den Wohnhäusern liegen direkt an der Straße. Anrainer sind ein Mehrfamilienhaus, Einfamilienhäuser und (eine) Kleingartenanlage(n) sowie der Begrenzungszaun einer Sportanlage. Ferner gibt es einen kleinen Parkplatz der Kleingärtner und div. (reguläre?) Parkbuchten(-streifen) entlang der Autobahn. Es gibt einige Gartenparzellen der Kleingartenanlage im Eingangsbereich Im Bruch bei der Emdener Straße neben den Privathäusern 20/21. Der Rest der Kleingartenanlage befindet sich im Bereich ab Mainzer Landstraße entlang der A5, soweit es die Straßenführung Im Bruch bis an die Autobahn zulässt. Die Straße hat einen unterschiedlichen Straßenbelag (Verbundpflaster) im oberen Teil von der Emdener Straße aus bis zum Knick zur Autobahn und dem anschließenden Teil bis zur Mainzer Landstraße (Teer). Dieser Zustand und die Anlage der Straße führt zu den im Antrag gestellten Fragen und dient zur Aufklärung, wer für was zuständig ist und welche Rechte und Pflichten die Anrainer haben. Die Vermutung würde nahelegen, dass die Straße zum Teil städtisch und zu Teil privat ist. Anwohner beklagen sich, dass zunehmend mehr rücksichtslose Fahrer unterwegs sind. Was auch zu der Frage der Haftung führt. Außerdem sehen sie sich und ihre Kinder gefährdet beim Verlassen des Grundstücks. Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 647 2021 Die Vorlage OF 130/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE. und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung); CDU, GRÜNE und BFF (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2021, OF 129/6 Betreff: Griesheim: Bahnübergang Elektronstraße und Individualverkehr zwischen Griesheim-Mitte und Griesheim-Süd, Sicherung der Fußgängerwege in Griesheim-Mitte Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich ein Konzept zu erarbeiten und umgehend im Ortsbeirat vorzustellen mit dem Inhalt Maßnahmen aufzuzeigen a) wie der Bahnübergang für Radfahrer und Fußgänger nutzerfreundlicher gestaltet werden kann und dies zeitnah umzusetzen, b) wie der Schwerlastverkehr nicht über die Elektronstraße von oder zur Stroofstraße /Mainzer Landstraße fährt und dies zeitnah umzusetzen, c) welche Möglichkeiten umgesetzt werden können, damit der Andienungsverkehr in Griesheim-Mitte die Anwohner weitestgehend nicht tangiert, d) damit die Fußgängerwege ihrem Sinn entsprechend für Fußgänger zur Verfügung stehen anstelle zum Parken von PKW, Sprinter und LKW genutzt werden und dies schnellstmöglich umzusetzen, e). wo auf den Straßen in Griesheim Mitte sichtbare (rote) Fahrradspuren auf den Straßen eingerichtet werden können und dies zeitnah umzusetzen. 2. Des weiteren fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, bis zur Umsetzung eines akzeptablen Konzeptes bezüglich des Bahnübergangs Elektronstraße Parkbänke beidseitig der Schranken aufzustellen, damit ältere und gehbehinderte Personen die Wartezeit im Sitzen verbringen können. Begründung: Der Bahnübergang in der Elektronstraße ist schon zu normalen Zeiten eine Zumutung für Fußgänger und Fahrradfahrer, da die Schranken häufig länger als min. 10 Minuten geschlossen sind. 30 Minuten sind keine Seltenheit. Die Aussage, dass man ja noch über die Omegabrücke die beiden Stadtteilteile Griesheims wechseln könne, ist ein Hohn für jeden Fußgänger, der in seiner Mobilität eingeschränkt ist oder vom Einkaufen mit schweren Tüten kommt. Durch die div. Bauarbeiten in Griesheim und/oder in Nied verschärfen sich die Schließzeiten bzw. die Wartezeiten. Andere Wege gibt es jedoch nicht zum queren. Ferner "verirrt" sich immer wieder ein Schwertransporter oder Lastwagengespann und will von dem einen Stadtteilteil in den anderen fahren. Dazu ist jedoch der Bereich nicht geeignet, da zu eng. LKWs bleiben hängen. Das Gewerbegebiet Griesheim-Mitte ist sehr gut angeschlossen. Jedoch sollte bei den weiteren Planungen auch überlegt werden, wie man den Andienungsverkehr so leiten kann, dass die Bevölkerung in diesem Teil Griesheims nicht übermäßig strapaziert wird. Eile ist auch geboten bei der Sicherheit für Fußgänger. Viel zu viele Fußgängerwege sind zugestellt mit parkenden Kraftfahrzeugen. Die Wege sind nicht nutzbar. Der Fußgänger muss auf die Straße ausweichen. Wohlwissend, dass das Stadtumbauprogramm Griesheim-Mitte läuft, muss dringend ein Verkehrskonzept für den fließenden und ruhenden Verkehr erarbeitet werden. Dies dient der Sicherheit unserer jungen und alten Bevölkerung Griesheims und duldet keinen Aufschub mehr. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 9 Auf Wunsch des Fraktionslosen wird über die Vorlage OF 129/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 646 2021 Die Vorlage OF 129/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1. a), c), e) und Ziffer 2.: Einstimmige Annahme Ziffer 1. b) und d): CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen fraktionslos (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2021, OF 87/1 Betreff: Haifischzähne für die Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee Der Magistrat wird gebeten, an der südlichen Kreuzung Schloßborner Straße / Frankenallee "Haifischzähne" anbringen zu lassen, um die Verkehrsteilnehmer*innen optisch zu erinnern, dass an dieser Kreuzung die Vorfahrt anderer Verkehrsteilnehmer zu beachten ist. Begründung: An der südlich des Grünstreifens in der Frankenallee gelegenen Kreuzung Schloßborner Straße / Frankenallee treffen die Frankenallee sowie die von Norden kommend sowie von Süden kommend als Einbahnstraße jeweils in Richtung Frankenallee befahrbare Schloßborner Straße aufeinander. Da die Frankenallee westlich der Kreuzung nach wenigen Metern endet, und in die Schloßborner Straße zwischen der Frankenallee und der Mainzer Landstraße aufgrund der dort geltenden Einbahnstraße nicht eingefahren werden darf, biegt der motorisierte Verkehr, der von der Idsteiner Straße aus auf diese Kreuzung zufährt, regelmäßig nach links in Richtung Innenstadt in die Frankenallee ab. Bürger*innen berichten, dass die so fahrenden Verkehrsteilnehmer*innen - häufig kaum abgebremst - über die Kreuzung brettern und andere Verkehrsteilnehmer*innen gefährden. Insbesondere wird häufig missachtet, dass dem aus Süden kommende Verkehr beim Linksabbiegen Vorfahrt zu gewähren ist. Hierdurch kommt es mehrmals pro Tag zu gefährlichen Situationen, besonders häufig werden dabei Radfahrer*innen gefährdet. Der Magistrat wird daher gebeten, an dieser Kreuzung die Markierung Zeichen 342 StVO, sog. "Haifischzähne" anzubringen, um die Verkehrsteilnehmer auf eine mögliche Wartepflicht optisch hinzuweisen und so die Kreuzung zu entschärfen. An der bestehenden Rechts-Vor-Links-Regelung soll dabei nichts geändert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 402 2021 Die Vorlage OF 87/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2021, OF 77/1 Betreff: Reinigung Düsseldorfer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg auf der nördlichen Seite der Düsseldorfer Straße zwischen Mainzer Landstraße und Niddastraße häufiger reinigen zu lassen. Begründung: In diesem Bereich häufen sich die Beschwerden über Vermüllung. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 393 2021 Die Vorlage OF 77/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2021, OF 79/1 Betreff: Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor Mainzer Landstraße 351 Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Auf dem Grundstück Mainzer Landstraße 351 zur Straßenseite direkt vor den Ladenflächen befinden sich 15 PKW-Stellplätze, die mit Fahrzeugen nur über den Gehweg angefahren werden können. Die Flächen sind mit Pflastersteinen versiegelt. Es existiert lediglich eine Zu- und Abfahrt zur Mainzer Landstraße. Auf Grund weiterer geparkter PKW zwischen den Bäumen am Straßenrand müssen alle Autofahrenden den Gehweg befahren, um zu den Parkplätzen zu gelangen und diese wieder zu verlassen. Zahlreiche Autofahrende nutzen sogar direkt den Gehweg im Kreuzungsbereich der Krifteler Straße als Abkürzung. Vor allem werktags sind mehrmals pro Stunde gefährliche Beinahe-Unfälle zwischen PKW und Fußgehenden zu beobachten. Darauf angesprochen, zeigen Autofahrende keine Einsicht und hupen sogar, wenn Fußgehende nicht schnell genug zur Seite springen. Auf der Dachfläche des Gebäudes Mainzer Landstraße 351 befindet sich zudem ein PKW-Parkdeck mit 50 Stellplätzen, das mit einer Rampe aus der Krifteler Straße befahren werden kann. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wurde für die Stellplätze vor dem Gebäude zur Mainzer Landstraße 351 hin eine Sondernutzungs-erlaubnis zur Versiegelung der Flächen und für PKW-Stellplätze erteilt? 2. Falls nein, warum wird der Status Quo trotz Gefährdung der Fußgehenden hingenommen? 3. Wiederspricht eine mögliche Sondernutzungserlaubnis der Vorgartensatzung und Stellplatzsatzung? 4. Genießt eine mögliche Sondernutzungserlaubnis Bestandsschutz? 5. An welcher Stelle im Grundstück sind notwendige Stellplätze in der Baugenehmigung nachgewiesen? 6. Sind die PKW-Stellplätze auf der Dachfläche als öffentliche Stellplätze oder Stellplätze für die Mieter*innen genehmigt? Fotos: Alexander Mitsch, Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 86 2021 Die Vorlage OF 79/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2021, OF 80/1 Betreff: Sicherheit am Zebrastreifen Wickerer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert auf den Sperrflächen am Fußgängerüberweg an der Einmündung Wickerer Straße, Ecke Mainzer Landstraße Fahrradbügel (falls nicht möglich Poller) anbringen zu lassen. Die Fahrradbügel (oder Poller) sollen so aufgestellt werden, dass dort keine PKW mehr verbotswidrig geparkt werden können. Begründung: Wie auf den Bildern zu sehen ist kommt es häufig vor, dass Autos verbotswidrig auf der Sperrfläche am Fußgängerüberweg geparkt werden. Dadurch entsteht an dieser Stelle eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit der Fußgänger*innen. Beschwerden bei der Polizei haben bisher keine Verhaltensänderung herbeigeführt. Deshalb sind bauliche Maßnahmen dringend gefordert. Fahrradbügel an Stelle von Pollern bieten zusätzlichen Stellplatz und lassen trotzdem eine gute Sicht zu. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 395 2021 Die Vorlage OF 80/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass Pflanzenkübel statt Poller aufgestellt werden sollen)
Parteien: GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2021, OF 78/1 Betreff: Radbügel vor dem Rossmann Ecke Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, vor dem Geschäft "Rossmann" an der Mainzer Landstraße 341, Ecke Schwalbacher Straße schnellstmöglich sichere Fahrradabstellmöglichkeiten, beispielsweise Radbügel, aufzustellen. Begründung: Neben dem Rossmann befinden sich hier einige weitere Geschäfte, ein Fitnesscenter, Hotel, Büros und eine Straßenbahnhaltestelle, sichere Möglichkeiten zum Abstellen von Fahrrädern sucht man aber vergebens. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 394 2021 Die Vorlage OF 78/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2021, OF 90/1 Betreff: Vorplatz Skyline Plaza/Grand Tower funktional einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert 1. zu berichten, wer für die Gestaltung des Vorplatzes zuständig ist. 2. Dafür Sorge zu tragen, dass der Vorplatz mit wenigstens zwei Bänken und mehreren Mülleimern ausgestattet wird. Begründung: Viele Menschen laufen täglich über diesen Platz zum Skyline Plaza bzw. Richtung Mainzer Landstraße. In der wärmeren Jahreszeit und noch verstärkt durch die Corona-Pandemie kaufen viele Menschen z.B. im Skyline Plaza etwas zum Essen, das sie dann aber draußen verzehren möchten. Zurzeit gibt es dort keinerlei Möglichkeit sich hinzusetzen und seinen Verpackungsmüll zu entsorgen. Auch ältere Menschen können eine Sitzbank für eine kurze Pause gut gebrauchen. Anlage: Fotos (privat) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 404 2021 Die Vorlage OF 90/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2021, OF 48/6 Betreff: Nied: Links- und rechtsseitiges Parken auf dem Gehweg in der Kolpingstraße erlauben sowie einen zusätzlichen Parkplatz einrichten Vorgang: V 340/17 OBR 6; ST 833/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten: 1. In der Kolpingstraße zwischen Einmündung der Mainzer Landstraße und dem Beginn der Linkskurve sowohl das links- als auch das rechtsseitige Parken auf dem jeweiligen Gehweg zu erlauben (durch Verkehrszeichen 315, siehe Foto 1 unten). 2. Einen zusätzlichen Parkplatz in der Kolpingstraße einzurichten, und zwar von der Mainzer Landstraße kommend sofort rechts (Siehe Foto 2). Begründung: Zu 1: Bis vor wenigen Monaten wurde das links- und rechtsseitige Parken in diesem Bereich der Kolpingstraße (Einbahnstraße) von der Stadt Frankfurt "geduldet". Seit einigen Wochen wird hier jedoch von der Polizei kontrolliert und es werden Strafknöllchen verteilt. In diesem Bereich muss beidseitig auf dem Gehweg geparkt werden, weil ansonsten die Durchfahrt zu eng wird. Parken Autos links- und rechtsseitig auf dem Gehweg, ist dieser jeweils immer noch breit genug, dass Fußgänger mit Kinderwagen diesen passieren können. Bisher ist hier das Parken auf dem Gehweg allerdings nicht erlaubt. Durch diesen Antrag soll das Parken legalisiert werden und dort die Aufstellung von Verkehrszeichen Nr. 315 erfolgen. Ein ähnlicher Antrag wurde bereits vor 4 Jahren im Jahr 2017 gestellt (V340). In seiner Stellungnahme ST833 befürwortete der Magistrat damals das halbseitige Parken auf der linken Seite, nicht jedoch auf der rechten Seite. Leider wurde bis heute das Verkehrszeichen 315 für die linke Seite immer noch nicht angebracht. Für die rechte Seite wurde keine Begründung angegeben, warum hier halbseitiges Parken nicht möglich sein soll und die hier momentan genutzten 4 Parkplätze entfallen sollen. Durch diesen Antrag soll die Legalisierung des rechtsseitigen Parkens auf dem Gehweg noch einmal geprüft und hierüber berichtet werden sowie ggf. nach weiteren Möglichkeiten gesucht werden, so dass die 4 bisher geduldeten Parkplätze auf der rechten Seite erhalten bleiben und legalisiert werden können. Zu 2: Bis vor wenigen Jahren war an dieser Stelle ein Behindertenparkplatz für eine Familie mit Behinderung vorhanden. Mit Wegzug dieser Familie wurde der Parkplatz ohne ersichtlichen Grund komplett entfernt. Da hier aber Parken ohne Beeinträchtigung von Anwohnern / Autos möglich ist, soll durch den Antrag ein Parkplatz an dieser Stelle wieder eingerichtet werden. Die Parkplatznot und die Verzweiflung der Autofahrer in Nied sind groß. Es sollten alle Möglichkeiten genutzt werden, Parkplätze dort, wo es möglich ist, zu schaffen und zu legalisieren. Foto zu 1: Links- und rechtsseitiges Parken auf dem Gehweg durch Verkehrszeichen 315 erlauben. (Quelle: Google Maps) Foto zu 2: An dieser Stelle in der Kolpingstraße soll wieder ein Parkplatz eingerichtet werden, wie es in der Vergangenheit schon einmal der Fall gewesen ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.02.2017, V 340 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 833 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 145 2021 Die Vorlage OF 48/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wortlaut "Der Magistrat wird gebeten" folgender Wortlaut eingefügt wird: "zu prüfen und zu berichten, ob". Abstimmung: CDU, SPD, AfD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2021, OF 44/1 Betreff: Planungen für Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße zügig durchführen und dem Ortsbeirat vorstellen Vorgang: OM 7321/21 OBR 1; ST 1022/21 An der Kreuzung Mainzer Landstraße / Krifteler Straße muss endlich eine Ampel (Lichtsignalanlage/LSA) installiert werden, um Fußgängern die Möglichkeit zu geben, an dieser Stelle sicher die Straße zu queren und Autofahrern, die von der Krifteler Straße nach links auf die Mainzer Landstraße abbiegen wollen, dies ebenfalls sicher zu ermöglichen. Nach mehreren Jahren und vielen Anträgen des OBRs hat die Stadt dies nun auch endlich eingesehen. In der ST 1022 vom 07.05.2021 antwortet der Magistrat allerdings sehr unbefriedigend, dass die Realisierung der Lichtsignalanlage zwar angedacht ist, ein Umsetzungszeitraum könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings nicht terminiert werden, da dieser wesentlich von den verfügbaren Finanzmitteln abhängig sei. In der Antwort auf die Petition "Endlich eine Ampelanlage an der Kreuzung Krifteler Straße / Mainzer Landstraße" auf der Plattform FFM.de (https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/1678) sieht die Situation jedoch (erfreulicherweise?!) etwas anders aus. Dort lautet die Antwort: "Die Signalplanung hierzu wird voraussichtlich im III. Quartal 2021 abgeschlossen. Hierbei wird festgelegt, ob eine einfache Fußgängerschutzanlage oder eine Signalisierung der gesamten Kreuzung Mainzer Landstraße / Krifteler Straße erfolgt. Ebenso wird bei den Planungen ein hoher Stellenwert auf die Priorisierung der dort verkehrenden Straßenbahnen gelegt. Ein wichtiges Planungsziel ist, Straßenbahnen ohne Halt an der Lichtsignalanlage abwickeln zu können. Aufbauend auf der Signalplanung erfolgt die Projektierung des signaltechnischen Tiefbaus als Grundlage für eine Kostenschätzung. (Prüfung Maststandorte und Kabeltrassen ggf. mit Suchschürfen). Zurzeit ist noch nicht absehbar, inwieweit das Amt für Straßenbau- und Erschließung für ggf. erforderliche straßenbautechnische Anpassungen einbezogen werden muss. Eine Einzelanmeldung der Kosten kann damit frühestens für das Haushaltsjahr 2023 erfolgen. Bereits heute ist absehbar, dass die bautechnische Umsetzung eine große Herausforderung darstellt. Die tiefbautechnische Querung der Straßenbahngleise wird voraussichtlich eine Betriebsunterbrechung der Straßenbahnen erfordern und hat daher einen hohen Abstimmungsbedarf mit anderen Stellen und entsprechende zeitliche Vorläufe." Dies vorausgeschickt möge der OBR beschließen: 1. Die Planung der LSA muss priorisiert behandelt und schnellstmöglich durchgeführt werden. 2.Ein genauer Ablauf der Planung und Errichtung der LSA soll dem OBR zeitnah vorgestellt werden. 3. Es soll geprüft werden, ob der Bau der LSA zeitgleich mit dem Bau der barrierefreien Haltestellen Schwalbacher Straße / Rebstöcker Straße geschehen kann, damit die Betriebsunterbrechung der Straßenbahnen so kurz wie möglich gehalten werden kann. Begründung: Begründung: Die Ampelanlage ist dringend notwendig und es darf keine weitere Verzögerung geben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7321 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1022 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 202 2021 Die Vorlage OF 44/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 3. des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Es soll geprüft werden, ob der Bau der LSA zeitgleich mit dem Bau der barrierefreien Haltestellen ‚Schwalbacher Straße'/‚Rebstöcker Straße' geschehen kann, damit die Betriebsunterbrechung der Straßenbahnen so kurz wie möglich gehalten werden kann. Wenn dies zu Verzögerungen führen sollte, muss der Bau der LSA priorisiert werden. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2021, OF 47/10 Betreff: Respekt! Kein Platz für Rassismus Vorgang: OM 5554/20 OBR 10; ST 620/21 Der OBR bedankt sich für die ausführliche ST 620 vom 01.03.2021. Letzter und entscheidender Absatz der Stellungnahme: "... Um die Haltung der Stadt Frankfurt zu verdeutlichen, begrüßt der Magistrat die Anbringung der Schilder mit der Aufschrift Respekt! Kein Platz für Rassismus. Der Oberbürgermeister und die Integrationsdezernentin haben darum alle städtischen Einrichtungen mit der Bitte angeschrieben, die Schilder in den Einrichtungen anzubringen. Die Schilder können an der Pforte des stadtRAUMfrankfurt, Mainzer Landstraße 293, 60326 Frankfurt abgeholt werden." Dies voraus schickend: Der OBR möge beschließen, der Magistrat sollte jedoch nicht die bereits überforderten Lehrer*innen und Erzieher*innen auffordern, die Schilder abzuholen, sondern diese den Einrichtungen zukommen lassen Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5554 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 620 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 01.06.2021, TO I, TOP 21 Vor Beschlussfassung ändert die antragstellende Fraktion den Antrag dahingehend ab, dass das Wort "überforderten" im Tenor durch das Wort "überlasteten" ersetzt wird. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 180 2021 Die Vorlage OF 47/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2021, OF 39/1 Betreff: Vorgartensatzung Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat zu berichten: 1. Wieweit der Rechtsstreit um die Frankfurter Vorgartensatzung - hier insbesondere zur Mainzer Landstraße - gediehen ist. 2. Welche Schritte der Magistrat unternommen hat, bzw. unternehmen wird um die Vorgartensatzung auch abseits des Rechtsstreits umzusetzen. 3. Welche Schritte der Magistrat unternommen hat, bzw. unternehmen wird, um das Gerichtsverfahren nunmehr endlich zum Abschluss zu bringen. Begründung: Aus dem Wortprotokoll 15.- Sitzung Stadtverordneten-versammlung 17.09.1998: Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Ute Hochgrebe: Ich rufe die Frage Nr. 334 auf. Fragesteller ist Herr Stadtverordneter Zöttlein. Bitte sehr! Stadtverordneter Oswald Zöttlein, CDU: Die Vorgartensatzung scheint in der Vorhergehender Mainzer Landstraße westlich des Platzes der Republik nicht durchsetzbar zu sein. Ich frage deshalb den Magistrat: Was gedenkt er zu tun, um eine weitere Ausweitung des Abstellens von Kraftfahrzeugen insbesondere auf öffentlichem Straßenraum - hier meine ich besonders die Bürgersteige -, zu verhindern? Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Ute Hochgrebe: Es antwortet Herr Stadtrat Dr. Wentz. Bitte sehr! Stadtrat Dr. Martin Wentz: Frau Stadtverordnetenvorsteherin, Herr Stadtverordneter Zöttlein, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Magistrat hat wiederholt gegenüber der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat berichtet, daß die Bauaufsichtsbehörde weite Bereiche der Mainzer Landstraße westlich des Güterplatzes im Hinblick auf die ungenehmigte Nutzung von Vorgärten als Pkw-Abstellplätze überprüft, entsprechende Verwaltungsverfahren zur Wiederherstellung der Vorgärten eingeleitet und bei gegebenen Voraussetzungen diesbezügliche Verfügungen erläßt. Ein Teil der betroffenen Grundstückseigentümer hat hiergegen Widerspruch und nach dessen Zurückweisung Klage beim Verwaltungsgericht erhoben. Die gerichtlichen Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Eine behördliche Vollstreckung ist erst bei Vorliegen rechtskräftiger Entscheidungen möglich. Unabhängig davon wurden auch mit einem Teil der Grundstückseigentümer gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche über die Wiederherstellung der Vorgärten vereinbart, vor deren Umsetzung allerdings - auch aus Gründen der Gleichbehandlung - der Abschluß der oben genannten Gerichtsverfahren abzuwarten ist. Soweit die Nutzung öffentlicher Straßenflächen zum Parken von Kraftfahrzeugen in dem genannten Bereich der Mainzer Landstraße angesprochen ist, kann mitgeteilt werden, daß das Ordnungsamt dort - wie auch im übrigen Stadtgebiet - regelmäßige Kontrollen durchführt und eventuelle Verstöße ahndet. Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Ute Hochgrebe: Es gibt eine Zusatzfrage von Herrn Stadtverordneten Zöttlein. Bitte sehr! Stadtverordneter Oswald Zöttlein, CDU: (Zusatzfrage) Herr Stadtrat, seit zirka 20 Jahren sind diese Verfahren anhängig. Es ist niemandem begreiflich zu machen, daß wir in 20 Jahren kein Urteil erreichen konnten, auf das man zurückgreifen kann. Stadtrat Dr. Martin Wentz: (fortfahrend) Als Bürger dieser Stadt kann ich das alles nachvollziehen und so empfinden, wie Sie das sagen. Als Magistratsmitglied muß ich Ihnen sagen, die Gerichte sind unabhängig. Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Ute Hochgrebe: Eine weitere Zusatzfrage von Herrn Stadtverordneten Baier. Bitte sehr! Stadtverordneter Ulrich Baier, GRÜNE: (Zusatzfrage) Wenn es zutrifft, daß diese Antwort ein Textbaustein ist und der Magistrat aus den von Ihnen dargestellten Gründen darauf keine Einwirkung nehmen kann, frage ich Sie: Gibt es Gespräche von Ihnen und dem Baudezernenten mit dem Kämmerer über die Praxis, daß die Stadt Frankfurt zur Einnahmensteigerung verschiedene Bürgersteige an interessierte Firmen vermietet, um dadurch mehr Geld in die Kasse zu bringen, was natürlich zu weiteren Auswüchsen führt? Stadtrat Dr. Martin Wentz: (fortfahrend) Da bin ich ein wenig überfragt. Aber ich kann mir nicht vorstellen, daß die Stadt Frankfurt Vorgärten zwecks Abstellen von Autos oder anderem vermietet. Es gibt ein Regelverfahren vom Straßenbauamt, wie solche Flächen zeitweilige überlassen werden können. Dieses Verfahren können Sie erfragen. Das ist eine alte Praxis. Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, daß es nicht ganz ein Textbaustein war. Es kommt immer wieder etwas Neues dazu, zum Beispiel, daß wir inzwischen Vereinbarungen haben, immer unter der auflösenden Randbedingung, wie das Gericht entscheidet. Manche gehen freiwillig diesen Weg, warten gemeinsam dieses Gerichtsurteil ab und wollen nicht noch einmal klagen. Wenn das Gericht in unserem Sinne entscheidet, werden die Flächen freigeräumt. Neu ist auch der Absatz über das Ordnungsamt, daß es selbstverständlich Straßenverkehrskontrollen durchführt und prüft, ob dort falsch geparkt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 198 2021 Die Vorlage OF 39/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2021, OF 49/1 Betreff: Auswirkungen hyperlokaler Logistikzentren auf den lokalen Einzelhandel Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR folgende Anfrage an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat möge zum Markteintritt neuer Lieferdienste, sogenannter hyperlokaler Logistikzentren, folgenden Fragen beantworten: 1. Wie werden diese neuen Lieferdienste in dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept zukünftig berücksichtigt und wie werden sie zukünftig gesteuert? Welchen Einfluss hat der Magistrat? 2. Wie werden die verkehrlichen Effekte (Anlieferung, Auslieferung) bei der Ansiedlung neuer hyperlokaler Logistikzentren insbesondere in Wohngebieten gesteuert? Welchen Einfluss hat der Magistrat? 3. Wie kann der Magistrat Einfluss nehmen, dass sich keine wettbewerbsschädlichen Monopole bilden? Begründung: Verschiedene Lieferdienste sind im Alltag fest etabliert und erfüllen sinnvolle Aufgaben. Kaum auszudenken, wenn man sich seine Korrespondenz selbst bei der Post abholen müsste oder man sein Wasser noch aus dem Brunnen schöpfen müsste. Lieferdienste können das Leben angenehmer machen, günstiger sein und ökologisch sinnvoll sein, z.B. indem sie den Verkehr durch eine effiziente Belieferung in Summe reduzieren. Derzeit gründen sich neue Lieferdienste, die versprechen, Einkäufe innerhalb von 10 Minuten zu liefern, und das 12h am Tag (sog. hyperlokale Logistikzentren). Hierzu hat bspw. das Unternehmen Grovy Tech GmbH aus Frankfurt einen Hub im Gallus auf der Mainzer Landstraße eingerichtet. Von diesem Logistikcenter werden Waren in das umliegende Gebiet geliefert mit einem Sortiment, wie es auch Lebensmittelläden anbieten. Wissenschaftler stellen sich die Frage, ob das soziale Gefüge in den Stadtteilen dadurch verändert wird. Ein Effekt könnte sein, dass Lebensmittelläden und kleine Geschäfte unter dieser neuen, bequemen Lieferkonkurrenz leiden. Die neuen Anbieter werden dabei häufig von Venture-Capital-Gebern finanziell stark unterstützt und setzen auf eine schnelle Expansion. Ein ruinöser Wettbewerb könnte in Zukunft sogar dazu führen, dass diese neuen Logistikanbieter ein lokales Monopol erreichen und die Preise der Güter sogar steigen könnten. Die Einrichtung von Logistik-Hubs könnte in Städten den Verkehr sogar noch erhöhen. Einkäufe, die früher zu Fuß erledigt wurden, werden nun motorisiert z.B. per E-Bike geliefert. LKWs müssen die Fracht zu den hyperlokalen Logistikzentren bringen und blockieren dort Gehwege und Fahrspuren. Aufgrund der geringen Lagerkapazität dieser neuen Logistikzentren ist eine hochfrequente Anlieferung notwendig. Die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden der hyperlokalen Lieferdienste entsprechen zudem sicher nicht denen der tarifvertraglich Beschäftigten in großen Supermarktunternehmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 31 2021 Die Vorlage OF 49/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 2 CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF und Die PARTEI (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2021, OF 36/1 Betreff: Radweg Niddastraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Niddastraße im Abschnitt Ludwigstraße bis Hafenstraße einen rot eingefärbten Radweg in beide Richtungen erstellen zu lassen und beide Radwege an die Adam-Riese-Straße in Richtung Galluswarte sowie die Ludwig-straße in Richtung Hauptbahnhof anschließen und entsprechend beschildern zu lassen. Zusätzlich soll der Magistrat Möglichkeiten nutzen, um den Radverkehr im Bereich der Straßenbahngleise im Abschnitt Ludwigstraße bis Düsseldorfer Straße sicherer und bequemer zu gestalten. Begründung: Das Teilstück der Niddastraße ist für den Radverkehr eine viel genutzte Alternativroute zur stark befahrenen Mainzer Land-straße. Der Frankfurter Hauptbahnhof ist insgesamt schlecht an das Radwegenetz angebunden. Durch die vorgeschlagene Maßnahme kann sowohl die Alternativroute gestärkt als auch der Anschluss des Radwegenetzes an den Hauptbahnhof attraktiver und sicherer gestaltet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 195 2021 Die Vorlage OF 36/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2021, OF 5/6 Betreff: Griesheim: Spielgeräte auf dem Spielplatz an der Jägerallee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob es möglich ist, die in den letzten Jahren abgebauten Spielgeräte auf dem Spielplatz gleichwertig zu ersetzen. Den Spielplatz nutzende Menschen berichteten, dass in den letzten Jahren folgende Spielgeräte ersatzlos abgebaut wurden und fragen sich, ob und zu wann mit neuen Spielgeräten zu rechnen ist: - Netzhängematte - Wippe - Kleines Spielhaus - Tischtennisplatte - Zwei Wipptiere (Federwippe) Begründung: Die anwohnenden Familien wünschen sich auch weiterhin einen für die Kinder attraktiven Spielplatz. Daher interessiert den Ortsbeirat, wann und ob die abgebauten Spielgeräte ersetzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 25 2021 Die Vorlage OF 5/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2021, OF 25/6 Betreff: Spielplätze erhalten Der Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, die öffentlichen Spielplätze, insbesondere die Spielgeräte, in ihrer Substanz zu erhalten. Zeitnah sind defekte Spielgeräte und sonstige in den letzten Jahren entstandene Schäden entweder zu reparieren oder zu ersetzen. Begründung: Spielgeräte auf den öffentlichen Spielplätzen im Frankfurter Westen werden, falls defekt, immer öfter nicht zeitnah oder gar nicht ersetzt. Dafür gab es in den vergangenen Jahren i.W. zwei Begründungen. Zunächst diente die Beseitigung der Dürreschäden als Begründung dafür, dass Budgetmittel umgeschichtet werden mussten. Der Ortsbeirat hat Verständnis dafür, dass die Sicherheit der Menschen Vorrang hat. Leider müssen wir feststellen, dass bereits seit längerer Zeit bei der Ausstattung und Unterhaltung vorhandener Spielplätze gespart wird. Dafür können wir kein Verständnis aufbringen. Zumindest die bereits vorhandenen Geräte sollten zeitnah repariert bzw. ersetzt werden. Aktuell dienen Einsparnotwendigkeiten aufgrund der Corona-Pandemie als Begründung dafür, dass bereits beschlossene Maßnahmen nicht durchgeführt werden. Auch hier - der Ortsbeirat hat Verständnis für notwendige Einsparungen. Das Gremium hat selbst die Initiative ergriffen, Vereine und Institutionen im Ortsbezirk 6 aus seinen eigenen Budgetmitteln zu unterstützen. Aber wieder wird auf Kosten der Kinder gespart. Dieses Sparen auf Kosten der Kinder führt z. B. dazu, dass auf dem großen Spielplatz am Griesheimer Mainufer vor einigen Wochen die beiden Schatten spendenden Schirme aufgestellt und Bäume gepflanzt wurden. Leider beschirmen sie aktuell nur eine seit Monaten defekte Spielanlage. Gerade in von der Corona-Pandemie bestimmten Zeiten waren Familien mit Kindern darauf angewiesen, die Spielplätze zu nutzen und trafen dort viel zu oft auf defekte Geräte. In der letzten Wahlperiode hat der Ortsbeirat bisher ca. 165.000 Euro aus seinen Budgetmitteln bewilligt, um die Ausstattung der Spielplätze zu verbessern, weitere 53.000 Euro wurden für Reparaturzwecke bewilligt. Der Ortsbeirat sieht es nicht als seine Aufgabe an, vorhandene Spielgeräte zu reparieren oder zu ersetzen. Bei allem Verständnis für vorhandene Sparnotwendigkeiten - wenigstens die Substanz unserer Spielplätze sollte erhalten bleiben. Hinzu kommen die in der Februar-Sitzung beschlossenen 25.000 Euro für den Ersatz defekter Spielgeräte. Folgende Maßnahmen wurden ab 2016 finanziert bzw. bezuschusst (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): OIB 527/2021: 25.000 Euro - Ersatz defekter Spielgeräte OIB 455/2020: 10.000 Euro - Schatten Spielplatz Höchster Stadtpark OIB 408/2020: 8.000 Euro - Maroder Zaun am Waldspielpark Schwanheim OIB 362/2019: 4.000 Euro - Fallschutzplatten für Spielplatz Feierabendweg OIB 351/2019: 5.000 Euro - Spielanlage Minna-Specht Schule OIB 350/2019: 12.000 Euro - Schatten Spielplatz Mainufer Griesheim OIB 330/2019: 15.000 Euro - Hermann-Brill-Anlage, neues Gerät OIB 326/2019: 3.000 Euro - Bänke für Sindlinger Spielplätze OIB 325/2019: 3.000 Euro - Schaukel Therese-Herger-Anlage OIB 324/2019: 3.000 Euro - neues Gerät Spielplatz Adelonstraße OIB 323/2019: 7.000 Euro - neues Gerät Spielplatz Eichwäldchen OIB 322/2019: 15.000 Euro - neues Gerät Spielplatz am Gemeindegarten OIB 321/2019: 3.000 Euro - neues Gerät Spielplatz am Schwarzerlenweg OIB 293/2019: 10.000 Euro - Aufwertung Spielplatz Liederbachpark OIB 292/2019: 10.000 Euro - Aufwertung Spielplatz Graubnerpark OIB 291/2019: 5.000 Euro - Bäume Spielplatz Ferdinand-Scholling-Ring OIB 263/2018: 11.800 Euro - neues Gerät Spielplatz Feierabendweg OIB 230/2018: 15.000 Euro - Ersatz Gerät Spielplatz Marderweg OIB 229/2018: 15.000 Euro - neue Geräte Spielplatz Frankenthaler Weg OIB 228/2018: 11.500 Euro - Erneuerung zweier Spielgeräte OIB 193/2018: 10.000 Euro - Erneuerung Spielgeräte Spielplatz Eichwäldchen OIB 158/2017: 10.000 Euro - neues Gerät Spielplatz Sulzbachwiesen OIB 90/2017: 10.000 Euro - Ausstattung Spielplatz Mainberg OIB 87/2017: 5.000 Euro - Wiederherstellung Spielplatz Pflugspfad OIB 78/2017: 4.000 Euro - Ersatz Spielgeräte Mainuferspielplatz Griesheim OIB 15/2016: 4.000 Euro - Geräte Spielplatz Alzeyer Straße OIB 2/2016: 10.000 Euro - Geräte Goldsteinschule Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung OA 7 2021 Die Vorlage OF 25/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2021, OF 1569/1 Betreff: Kreuzung Kleyerstraße/Rebstöcker Straße für Fußgänger sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) auf der Kleyerstraße auf Höhe der Rebstöckerstraße für Fußgänger sicherer zu machen. Dazu soll eine (bedarfsbesteuerte) Lichtsignalanlage/Fußgängerampel an besagter Stelle installiert werden. Sollte eine Ampel an dieser Stelle nicht möglich sein, so wird der Magistrat gebeten den Zebrastreifen sicherer zu machen, indem geeignete Maßnahmen vorgenommen werden. Diese könnten z.B. Warnblinkanlagen, eine viel bessere Ausleuchtung, blauweiße Posten, Aufplasterung des Zebrastreifens, o.ä. sein. Begründung: Der Fußgängerüberweg über die Kleyerstraße auf Höhe der Rebstöckerstraße wird von vielen Fußgängern rege genutzt. Darunter sind viele Kinder bzw. Familien. (Es befinden sich einige Kitas in der Umgebung). Zudem hat der Verkehr auf der Kleyerstraße in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die Straße wird auch als Ausweichroute zur Mainzer Landstraße genutzt. Dadurch wird das Queren für Fußgänger gefährlicher. Eine Gefahrenquelle ist zudem die schlechte Sicht auf Fußgänger für Autofahrer, die aus westlicher Richtung kommen. Wie auf dem Bild zu sehen ist wird durch die Bushaltestelle und einen Mast die Sicht stark beeinträchtigt. Gerade schnell fahrende Autos sehen damit die Fußgänger sehr spät. Aber auch Fußgänger, die auf der nördlichen Seite der Straße stehen, um sie zu queren, werden schlecht und spät von Autofahrern gesehen. Autofahrer, die aus der Rebstöckerstraße in die Kleyerstraße rechts abbiegen stehen praktisch sofort auf dem Zebrastreifen und sehen diesen zu spät. Die schlechte Ausleuchtung des Zebrastreifens ist besonders in den Wintermonaten ein zusätzlicher Grund, warum Fußgänger spät oder gar nicht wahrgenommen werden und sich dadurch sehr unsicher fühlen. Aus der Sicht eines Autofahrers von westlicher Richtung kommend. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7322 2021 Die Vorlage OF 1569/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2021, OF 1568/1 Betreff: Kreuzung Krifteler Straße/Mainzer Landstraße endlich sichern - Fußgängern eine sichere Überquerung ermöglichen und ungeregeltes Linksabbiegen verhindern! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Mainzer Landstraße / Krifteler Straße eine Lichtsignalanlage (LSA) zu installieren, um Fußgängern die Möglichkeit zu geben, an dieser Stelle sicher die Straße zu queren und Autofahrern, die von der Krifteler Straße nach links auf die Mainzer Landstraße abbiegen wollen, dies ebenfalls sicher zu ermöglichen. Sollte auf Grund der Nähe zu den LSA an der Kreuzung Schwalbacher Straße und Rebstöcker Straße eine vollausgebaute LSA nicht möglich sein, so muss eine lichtsignalgeschützte Querung (umgangssprachlich Ampel) für Fußgänger dort installiert und das Linksabbiegen verboten werden. Damit einhergehend müssen dann in der Mitte der Mainzer Landstraße (zwischen den Gleisen) Leitschwellen eingelassen werden, um ein Überfahren des Bereichs beim Linksabbiegen zu verhindern. Begründung: Der Kreuzungsbereich ist seit längerer Zeit Thema bei vielen Bürgern und im Ortsbeirat. Bereits Anfang 2018 wurden durch den OBR Leitschwellen gefordert, die das Verkehrsdezernat abgelehnt hat. Ende 2018 gab es außerdem eine Online-Petition auf FFM.DE, die dort eine Fußgänger-Passage forderte. Der Magistrat antwortete darauf, dass der Bau der LSA in die Vormerkliste mit aufgenommen werde (siehe https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/718). Nun ist 2021. Leider musste sich vergangenen Freitag schon wieder ein schwerer Verkehrsunfall an dieser Kreuzung ereignen, als ein Auto links abbiegen wollte und mit einer Straßenbahn zusammenstieß (https://www.fnp.de/frankfurt/frankfurter-bauarbeiter-verhindert-schlimmeres-und -stoppt-unfallauto-mit-frau-und-zwei-kindern-90194069.html?fbclid=IwAR19WwD30Sjf O9gQ7LkOL4KLMJVqJeALEadWEuIKLGkD34ujbKimKssl5W4). Leider häufen sich dort Unfälle und entstehen i.d.R. dadurch, dass Autofahrer - trotz Verbotes - von der Mainzer Landstraße (meist stadteinwärts fahrend) links in die Krifteler Straße abbiegen. Ebenso gibt es oft gefährliche Situationen, weil Autos aus der Krifteler Straße links in die Mainzer Landstraße abbiegen wollen und dabei wegen der unübersichtlichen Situation weit in die Autofahrbahn hineinfahren oder auf den Straßenbahnschienen halten bis sich eine Lücke auftut. Fußgänger queren dort ebenfalls sehr häufig die Fahrbahn, um von der Wohnbebauung bspw. zu den Supermärkten Rewe, Aldi, Lidl, Denn's und weiteren Geschäften zu gelangen. Da die Kreuzung unübersichtlich ist, bleiben die Fußgänger dann oft in der Mitte der Fahrbahn auf den Straßenbahngleisen stehen und warten auf eine Lücke zum Überqueren der Straße. Die Situation lässt sich daher am besten durch eine Ampel lösen, die Fußgängern eine gefahrlose Überquerung ermöglicht und Autofahrern ein sicheres Linksabbiegen erlaubt. Wenn eine vollausgebaute LSA nicht möglich sein sollte, muss zumindest eine Fußgängerampel, die auf Bedarf reagiert, dort installiert und das Linksabbiegen verboten werden. Durch Leitschwellen wie beispielhaft im Anhang aufgeführt, muss dann das Linksabbiegen verhindert und der Kreuzungsbereich übersichtlicher sowie weniger unfallgefährdet gestaltet werden. Beispiel für eine Leitschwelle: Quelle https://www.strassenausstatter.de/produkt/verkehrslenkung/leitschwellen-l eitelement-leitboy-flexible-leitpoller/leitschwellen-ln-60-mit-ars/ Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 23 Die Vorlage OF 1568/1 wird zum gemeinsamen Antrag von SPD und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7321 2021 Die Vorlage OF 1568/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2021, OF 1567/1 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit für die Krifteler Straße/Mainzer Landstraße Vorgang: OM 6531/20 OBR 1; Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert a) zumindest geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Linksabbiegen von der Krifteler Straße auf die Mainzer Landstraße zu unterbinden oder vorzugsweise b) eine Lichtzeichenanlage zu installieren, die das sichere Linksabbiegen sowie eine sichere Überquerung der Mainzer Landstraße für Fußgängerinnen und Fußgänger ermöglicht. Begründung: Auf der Mainzer Landstraße ist es am 05.02.2021 zu einem schweren Unfall gekommen, bei dem ein Auto von der Krifteler Straße auf die Mainzer Landstraße abgebogen ist und dabei eine Straßenbahn aus Richtung Innenstadt kommend übersehen hat. Gefährliche Situationen dieser Art gilt es zu verhindern, deswegen wird hier erneut und in Anlehnung an OF1400 (2020) eine bauliche Maßnahme gefordert. Darüber hinaus wird die Mainzer Landstraße aufgrund der zahlreichen neuen Wohneinheiten häufiger an dieser gefährlichen Stelle zu Fuß gequert, ohne dass es eine dafür vorgesehene Lichtzeichenanlage gibt. Um Unfälle in Zukunft zu vermeiden, muss hier schnellstmöglich gehandelt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6531 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 1567/1 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2021, OF 1464/6 Betreff: Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob an den folgenden Kreuzungen ein "grüner Pfeil" zum Rechtsabbiegen für Fahrradfahrer*innen angebracht werden kann: 1. Waldschulstraße/Oeserstraße aus Süden kommend 2. Nieder Kirchweg/Mainzer Landstraße aus Osten kommend 3. Diverse Kreuzungen entlang der Königsteiner Straße: - Wasgaustraße / Königsteiner Straße - Johannesallee / Sieringstraße -> Königsteiner 4. Silostraße/Hunsrückstraße von Osten kommend 5. Westerbachstraße/Carl-Sonnenscheinstraße von Rödelheim kommend 6. Alt Sossenheim/Siegener Straße von Rödelheim kommend 7. Hortensienring / Hunsrückstraße (2x) 8. Brüningstraße -> Leunastraße / Leunabrücke (also von Osten und Westen jeweils nach rechts) Begründung: Mit der angepassten Straßenverkehrsordnung gelten ab dem 28. April 2020 neue Regeln. So wird auch ein "grüner Pfeil" nur für Radfahrer*innen möglich. Künftig erlaubt dieser das Rechtsabbiegen auch dann, wenn eine Ampel rot leuchtet. Voraussetzung ist, dass Radfahrer*innen trotzdem erst anhalten, warten bis die Kreuzung frei ist, und niemanden gefährden. Diese sinnvolle Regelung sollte wenn möglich auch im Bereich des Ortsbezirks 6 angewendet werden. Es nützt niemandem, wenn Radfahrende unnötig lange an Ampeln warten müssen, obwohl der Weg erkennbar frei ist. Zur Vorsicht insbesondere gegenüber zu Fuß gehenden sind sie ja wie angeführt trotzdem verpflichtet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7126 2021 Die Vorlage OF 1464/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Ziffer 3. ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1465/6 Betreff: Spielplätze erhalten Der Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, die öffentlichen Spielplätze, insbesondere die Spielgeräte, in ihrer Substanz zu erhalten. Zeitnah sind defekte Spielgeräte und sonstige in den letzten Jahren entstandene Schäden entweder zu reparieren oder zu ersetzen Begründung: Spielgeräte auf den öffentlichen Spielplätzen im Frankfurter Westen werden, falls defekt, immer öfter nicht zeitnah oder gar nicht ersetzt. Dafür gab es in den vergangenen Jahren i.W. zwei Begründungen. Zunächst diente die Beseitigung der Dürreschäden als Begründung dafür, dass Budgetmittel umgeschichtet werden mussten. Der Ortsbeirat hat Verständnis dafür, dass die Sicherheit der Menschen Vorrang hat. Leider müssen wir feststellen, dass bereits seit längerer Zeit bei der Ausstattung und Unterhaltung vorhandener Spielplätze gespart wird. Dafür können wir kein Verständnis aufbringen. Zumindest die bereits vorhandenen Geräte sollten zeitnah repariert bzw. ersetzt werden. Aktuell dienen Einsparnotwendigkeiten aufgrund der Corona-Pandemie als Begründung dafür, dass bereits beschlossene Maßnahmen nicht durchgeführt werden. Auch hier - der Ortsbeirat hat Verständnis für notwendige Einsparungen. Das Gremium hat selbst die Initiative ergriffen, Vereine und Institutionen im Ortsbezirk 6 aus seinen eigenen Budgetmitteln zu unterstützen. Aber wieder wird auf Kosten der Kinder gespart. Dieses Sparen auf Kosten der Kinder führt z. B. dazu, dass auf dem großen Spielplatz am Griesheimer Mainufer vor einigen Wochen die beiden Schatten spendenden Schirme aufgestellt und Bäume gepflanzt wurden. Leider beschirmen sie aktuell nur eine seit Monaten defekte Spielanlage. Gerade in von der Corona-Pandemie bestimmten Zeiten waren Familien mit Kindern darauf angewiesen, die Spielplätze zu nutzen und trafen dort viel zu oft auf defekte Geräte. In der aktuellen Wahlperiode hat der Ortsbeirat bisher ca. 165.000 Euro aus seinen Budgetmitteln bewilligt, um die Ausstattung der Spielplätze zu verbessern, weitere 53.000 Euro wurden für Reparaturzwecke bewilligt. Der Ortsbeirat sieht es nicht als seine Aufgabe an, vorhandene Spielgeräte zu reparieren oder zu ersetzen. Bei allem Verständnis für vorhandene Sparnotwendigkeiten - wenigstens die Substanz unserer Spielplätze sollte erhalten bleiben. Anlage: In der aktuellen Wahlperiode hat der Ortsbeirat aus seinen Mitteln folgende Maßnahmen finanziert bzw. bezuschusst (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) OIB 455/2020: 10.000 Euro - Schatten Spielplatz Höchster Stadtpark OIB 408/2020: 8.000 Euro - Maroder Zaun am Waldspielpark Schwanheim OIB 362/2019: 4.000 Euro - Fallschutzplatten für Spielplatz Feierabendweg OIB 351/2019: 5.000 Euro - Spielanlage Minna-Specht Schule OIB 350/2019: 12.000 Euro - Schatten Spielplatz Mainufer Griesheim OIB 330/2019: 15.000 Euro - Hermann-Brill-Anlage, neues Gerät OIB 326/2019: 3.000 Euro - Bänke für Sindlinger Spielplätze OIB 325/2019: 3.000 Euro - Schaukel Therese-Herger-Anlage OIB 324/2019: 3.000 Euro - neues Gerät Spielplatz Adelonstraße OIB 323/2019: 7.000 Euro - neues Gerät Spielplatz Eichwäldchen OIB 322/2019: 15.000 Euro - neues Gerät Spielplatz am Gemeindegarten OIB 321/2019: 3.000 Euro - neues Gerät Spielplatz am Schwarzerlenweg OIB 293/2019: 10.000 Euro - Aufwertung Spielplatz Liederbachpark OIB 292/2019: 10.000 Euro - Aufwertung Spielplatz Graubnerpark OIB 291/2019: 5.000 Euro - Bäume Spielplatz Ferdinand-Scholling-Ring OIB 263/2018: 11.800 Euro - neues Gerät Spielplatz Feierabendweg OIB 230/2018: 15.000 Euro - Ersatz Gerät Spielplatz Marderweg OIB 229/2018: 15.000 Euro - neue Geräte Spielplatz Frankenthaler Weg OIB 228/2018: 11.500 Euro - Erneuerung zweier Spielgeräte OIB 193/2018: 10.000 Euro - Erneuerung Spielgeräte Spielplatz Eichwäldchen OIB 158/2017: 10.000 Euro - neues Gerät Spielplatz Sulzbachwiesen OIB 90/2017: 10.000 Euro - Ausstattung Spielplatz Mainberg OIB 87/2017: 5.000 Euro - Wiederherstellung Spielplatz Pflugspfad OIB 78/2017: 4.000 Euro - Ersatz Spielgeräte Mainuferspielplatz Griesheim OIB 15/2016: 4.000 Euro - Geräte Spielplatz Alzeyer Straße OIB 2/2016: 10.000 Euro - Geräte Goldsteinschule Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung OA 668 2021 Die Vorlage OF 1465/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2020, OF 1262/2 Betreff: Der Grüneburgweg muss für alle Bürger da sein! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die am 03.11.2020 dem Ortsbeirat vorgestellte Umplanung des Grüneburgwegs in der vorgestellten Form sofort einzustellen; und 2. jegliche weitere Überlegung für den Grüneburgweg zunächst mit den betroffenen Bürgern, Institutionen und Unternehmen des Stadtteils zu besprechen. Begründung: Die vorgestellte Planung ist eine realitätsferne Kopfgeburt, die allein die Wunschvorstellungen der Radentscheid-Aktivisten wiedergibt. Deren Nachteile wären nicht nur vielfältig, sondern für das Leben der Menschen im Grüneburgweg und den angrenzenden Stadtvierteln unerträglich. Allein die größten Nachteile wären: - Im Gegensatz zur Amts-Präsentation ist der Grüneburgweg keine Nebenstraße, sondern die einzige verkehrstüchtige Querspange mit Zweirichtungsverkehr zwischen den Ausfallstraßen Hansaallee / Reuterweg / Mainzer Landstraße und Eschersheimer Landstraße. Der Verkehr müßte bei Realisierung der Planung mehrere Kilometer weite Umwege oder Schleichwege durch die Wohnviertel nehmen - mit ökologisch absurden Folgen: mehr Lärm, mehr Abgase, mehr Lebensgefahr. - Wegfall zahlreicher Parkplätze von Anwohnern, deren Fahrzeuge dann in den umliegenden Quartieren jeden nur erdenklichen Stellplatz belegen werden. Auch die Fahrzeuge des Installationsbetriebes Kletti würden noch stärker als bisher mit dem Parkplatzbedarf der Einwohner konkurrieren. - Nachteile für die Anlieferung zu den zahlreichen Läden und Bürogebäuden; die Anlieferung zum REWE-Markt - und damit zur zentralen Lebensmittelversorgung für einen großen Umkreis - würde unmöglich. - Nach den Zahlen des Straßenverkehrsamtes ist die Zahl der Fahrzeuge, die jeden Tag den Grüneburgweg nutzen (und nicht selten mit mehr als einer Person besetzt sind), weitaus größer als die der Radfahrer; eine solche Straße allein auf die Wünsche der Radfahrer auszurichten, ist daher sowohl sachfremd als auch undemokratisch. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1262/2 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.12.2020, OF 1528/1 Betreff: Raser im Ortsbezirk nach dem Unfall vom 21.11.2020 in der Oskar-von-Miller-Straße Vorgang: OM 6339/20 OBR 1; ST 2016/20 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Am Samstag, den 21.11.2020, ereignete sich ein tragischer Unfall in der Oskar-von-Miller-Straße, wenige Meter vom Ortsbezirk 1 entfernt, bei dem zwei Menschen starben und ein Mensch schwer verletzt wurde. Dieser Unfall hätte sich auch anderswo ereignen können, beispielsweise in der Berliner Straße, der Mainzer Landstraße, auf der Europa-Allee, auf dem Mainufer oder auf dem Anlagenring. Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten: - Verbände wie Fuss e.V. und der Verkehrsclub Deutschland fordern nicht erst seit dem 21.11. die Einführung von flächendeckendem Tempo 30 in der Innenstadt. Wie ist die Meinung des Magistrats im Lichte des oben erwähnten tragischen Unfalls hierzu? - Der Unfallwagen war ein sogenannter "Sportgeländewagen" und nach seinem serienmäßig veränderten und individualisierten Äußeren zu urteilen ein typisches Fahrzeug wie es Autoposer nutzen. Derartige Fahrzeuge, wie auch "Sportwagen" und "schwarze Limousinen" fahren immer wieder mit weit überhöhter Geschwindigkeit durch den Ortsbezirk. Wird der Magistrat an seiner Strategie zur Verfolgung dieser Gruppe etwas ändern? Wenn ja, was genau? - Immer wieder lehnt der Magistrat die im Ortsbeirat beantragten Temporeduzierungen ab. Er antwortet dann beispielsweise, dass eine Reduzierung der Geschwindigkeit nur im Einzelfall erlaubt sei, und dass "keine das allgemeine Risiko erheblich übersteigende qualifizierte Gefahrenlage" besteht, so bspw. in ST 2016 aus dem Jahr 2020. Das klingt nach einem Unfall mit zwei Toten wie blanker Hohn. Wird der Magistrat zukünftig sensibler mit Anträgen des Ortsbeirats umgehen und insbesondere bei schlecht einsehbaren Situationen zu einer anderen Einschätzung kommen? - Wird der Magistrat in Bezug auf stationäre und mobile Geschwindigkeitskontrollen eine Neueinschätzung der Priorisierung und eine stärkere Überwachung des Verkehrs anstreben? Begründung: Links: - https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/zwei-tote-bei-unfall-in-frankfu rt-mann-faehrt-in-fussgaengergruppe-17064383.html - https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-suv-tragoedie-unfall-toedlich-raser-mensch en-halten-mahnwache-90110955.html - https://www.fnp.de/frankfurt/frankfurt-raser-bmw-suv-raserei-polizei-ostend-unfa ll-hohe-geschwindigkeit-tote-zr-90109180.html Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6339 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2016 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7023 2021 Die Vorlage OF 1528/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 1 CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen 3 CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2020, OF 1521/1 Betreff: Straßenbahnkapazität im Gallus erhöhen statt senken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Kapazität der Straßenbahnlinien durch das Gallus, insbesondere auf der Mainzer Landstraße westlich der Galluswarte zu erhöhen statt wie geplant zu senken. Zwar sollen z.B. auf der Linie 11 größere Bahnen eingesetzt werden, jedoch ist die Anzahl der Sitzplätze in diesen unterm Strich weniger; es gehen durch die geplante Taktung Kapazitäten verloren. Begründet wird dies u.a. durch den Bau der U5, welche aber zum einen vor 2025 nicht fertiggestellt werden wird und zum anderen kaum Menschen südlich der Mainzer Landstraße anziehen wird. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, eine Entlastungslinie zu planen, welche z.B. in den Hauptverkehrszeiten zumindest den Abschnitt zwischen Mönchhofstraße und Galluswarte bedient, da gerade an den Haltestellen "Schwalbacher Straße" und "Rebstöcker Straße" keine Entlastung durch die Linie 14 gegeben ist. Begründung: Das neue Straßenbahnkonzept birgt viele Nachteile für das Gallus. Eine Erhöhung der Kapazitäten ist bereits heute notwendig. Durch neue Wohngebiete entlang der Mainzer Landstraße wird der Druck auf die bereits jetzt überfüllten Bahnen eher steigen als nachlassen. Auch bei der Vorstellung des Nahverkehrsplan 2025+ am 16. November 2020 war leider kein Problembewusstsein für diesen belasteten Straßenabschnitt vorhanden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.10.2020, OF 1464/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1464/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1521/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7019 2021 Die Vorlage OF 1521/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2020, OF 1235/2 Betreff: Messeparkhaus Rebstock zeitnah für P+R nutzen Vorgang: OM 5458/19 OBR 2; ST 591/20 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten mit der Messe Frankfurt GmbH über die Nutzung des Parkhauses für P&R zu verhandeln, geeignete (Express-)Buslinien einzurichten und die für eine effiziente Routenführung notwendigen verkehrlichen Maßnahmen umzusetzen. Diese können beispielsweise - bis 2025, oder auch darüber hinaus - über die Schmidtstraße auf die Mainzer Landstraße, über die Europa-Allee oder über die B44 in Richtung Innenstadt führen. Begründung: In der ST 591 hat der Magistrat in Aussicht gestellt, dass das Messeparkhaus grundsätzlich für P&R nutzbar wäre. Um die verkehrliche und umweltbezogene Situation zu verbessern, wäre es wünschenswert, im Westen Frankfurts nicht erst im Jahr 2025 nach der Fertigstellung der U-Bahnlinie U5 mit P&R anzufangen, sondern möglichst frühzeitig. Der Ortsbeirat teilt die Auffassung des Magistrats, dass P&R bestenfalls direkt am Wohnort der Pendler beginnt, jedoch halten wir es nicht für realistisch, dass die umliegenden Städte und Gemeinden in Kürze die benötigten Kapazitäten aufbauen. Daher wäre es eine kostengünstige Idee, das bestehende Parkhaus an der Messe (und ggf umliegende Messeparkplätze) zu nutzen. Besser parken Fahrzeuge dort als in der überfüllten Innenstadt. Auch zu Messezeiten besteht immer ein Pendelverkehr vom Parkhaus zur Messe. Direkt an der A648 gelegen, ist es direkt an die Autobahn angebunden. Mit der Fertigstellung der U-Bahnlinie U5 hätte es ab ca. 2025 auch einen U-Bahn-Anschluss. Schon jetzt fahren diverse Buslinien (34, 46, 50, 52) über die Straße Am Römerhof am Parkhaus vorbei. Mit dem Bau des Römerhofquartiers würde durch die dann dort wohnende Bevölkerung sowieso mehr Kapazität an ÖPNV benötigt, sodass ein Ausbau der Buslinien mit Verbindung in die Innenstadt, oder auch in anderen Richtungen (Nied, Bockenheim, Gallus), durchaus Sinn ergeben würde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5458 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 591 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO II, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6972 2020 Die Vorlage OF 1235/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und Piraten gegen FDP und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2020, OF 1500/1 Betreff: Sichere Querung für zu Fuß Gehende - Lichtsignalanlage in der Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Krifteler Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Mainzer Landstraße zwischen der Sodener Straße und Krifteler Straße auf Höhe der Verbrauchermärkte eine Lichtsignalanlage für Fußgehende zu errichten. Die Ampel soll regelmäßige ausreichend lange Grünphasen für Fußgehende sicherstellen und nicht als "Bettelampel" errichtet werden. Die Gehwegbereiche sollen barrierefrei und und blindengerecht gestaltet sowie Bordsteine im Bedarfsfall abgesenkt werden. Die dort verlaufenden Straßenbahnlinien 11 und 21 sollen eine Vorrangschaltung erhalten. Begründung: Auf dem ca. 600m langen Abschnitt der Mainzer Landstraße zwischen Rebstöcker Straße und Schwalbacher Straße befindet sich keine Lichtsignalanlage, kein Fußgängerüberweg oder eine anderweitige sichere Querungsmöglichkeit für Fußgehende. Immer wieder queren Fußgehende und Radfahrende die beiden stark befahrenen Fahrbahnen und Straßenbahngleise unter Gefährdung der eigenen Sicherheit und der der anderen Verkehrsteilnehmenden. Zwischen der Sodener Straße und Krifteler Straße auf Höhe der Verbrauchermärkte Aldi, REWE und Lidl queren besonders viele Menschen die Mainzer Landstraße, um die Geschäfte, Büros und Wohnungen zu erreichen oder zur benachbarten Straßenbahnhaltestelle Gustavsburgplatz zu gelangen. In den letzten Jahren sind insbesondere in diesem Abschnitt zahlreiche Neubauten mit Wohnungen und zwei weitere Verbrauchermärkte entstanden; die Anzahl der Anwohnenden und Einkaufenden hat sich signifikant erhöht. Insbesondere Mütter mit Kinderwagen und ältere mobilitätseingeschränkte Menschen benötigen eine sichere Querungsmöglichkeit. Quelle: Goolge Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6921 2020 Die Vorlage OF 1500/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 2 SPD, GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen 1 SPD, CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2020, OF 1408/6 Betreff: Griesheim: Verkauf von Wohnungen in der Auerhahnstraße Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, ob ihm bekannt ist, dass 1. das Wohnungsunternehmen Vonovia die nicht bereits an die Privateigentümer verkauften Reihenhäuser in der Auerhahnstraße an eine privaten Immobiliengesellschaft veräußert hat? 2. dieser neue Eigentümer die langjährigen Mieter verdrängen will?, 3. ob der Magistrat hier ein Vorkaufsrecht hatte bzw. ein solches hätte ausüben können? 4. ob den bisherigen Mietern angesichts der Corona-bedingten Einschränkungen ggf. Hilfestellung beim weiteren Umgang mit der Situation gegeben werden kann. Begründung: Wieder einmal werden Mietwohnungen von einer Immobiliengesellschaft zur anderen Immobiliengesellschaft verkauft und die Mieter haben das Nachsehen. In einer Zeit, in der preisgünstiges Bauen erschwert und Neubaugebiete durch Andere verhindert werden sollen, gehen Bestandswohnungen verloren, die Mieter müssen wegen der Geschäftspolitik weichen. Die betroffenen Mieter sind häufig älter und langjährige Mieter. Eine neue Wohnung in Frankfurt zu finden ist fast unmöglich und die Mieter sind in diesen Corona-Zeiten kaum in der Lage, andere Wohnungen zu besichtigen. Auch hier stellt sich die Frage, ob die Stadt Frankfurt in Anbetracht der angespannten Wohnungslage ein Vorkaufsrecht hätte geltend machen können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 24.11.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6899 2020 Die Vorlage OF 1408/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2020, OF 1469/1 Betreff: Radfahrende schützen an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Camberger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die Kreuzung Mainzer Landstraße/ Camberger Straße für Fahrradfahrer*innen sicher gestalten zu lassen. Der Ortsbeirat empfiehlt hierzu folgende Maßnahmen: - Schaffung eines roten Fahrradaufstellstreifens auf der mittleren und rechten Fahrspur mit vorgezogener Haltelinie für Pkw - Aufzeichnung eines roten Schutzstreifens vom Ende des Radwegs auf der rechten Gerade-aus-Spur bis zum Ende der Kurve zur Mainzer Landstraße Begründung: Der Radweg von der Camberger Brücke zur Galluswarte verbindet das Gutleutviertel mit dem Gallus und ist deswegen eine wichtige Verkehrsverbindung. Der Radweg endet leider unvermittelt kurz vor der Kreuzung zur Mainzer Landstraße, sodass Radfahrende zum Rechtsabbiegen oder einem gefährlichen Manöver zur Geradeaus-Spur gezwungen werden. Radfahrende haben nämlich nur ca. 1,5 - 2,5 m lang die Möglichkeit auf die Geradeaus-Spur zu wechseln (gestrichelte Linie). Immer wieder kommt es hier zu gefährlichen Situationen durch Pkw, die von hinten mit höherer Geschwindigkeit auf die Kreuzung zufahren und nicht mit Radfahrenden rechnen. Bildquelle: Open Street Maps Blickrichtung zur Mainzer Landstr. Blickrichtung zur Camberger Straße Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 51 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6711 2020 Die Vorlage OF 1469/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2020, OF 1468/1 Betreff: Radwegbelag Mainzer Landstraße erneuern Der Magistrat wird aufgefordert, den Asphaltbelag des Radweges auf der Mainzer Landstraße instand zu setzen. Insbesondere sollen die Schlaglöcher zwischen der Ottostraße und der Friedrich-Ebert-Anlage beseitigt werden. Begründung: Die Schlaglöcher stellen eine Gefahr für Radfahrende dar. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OF 1468/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1467/1 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2020, OF 1464/1 Betreff: Straßenbahnkapazität im Gallus erhöhen statt senken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Kapazität der Straßenbahnlinien durch das Gallus, insbesondere auf der Mainzer Landstraße westlich der Galluswarte zu erhöhen statt wie geplant zu senken. Zwar sollen z.B. auf der Linie 11 größere Bahnen eingesetzt werden, jedoch ist die Anzahl der Sitzplätze in diesen unterm Strich weniger; es gehen durch die geplante Taktung Kapazitäten verloren. Begründet wird dies u.a. durch den Bau der U5, welche aber zum einen vor 2025 nicht fertiggestellt werden wird und zum anderen wohl kaum Menschen südlich der Mainzer Landstraße anziehen wird. Daher sollen die vom Verkehrsdezernenten geplanten Maßnahmen im OBR 1 vorgestellt und nach Diskussion mit diesem schnellstmöglich angepasst werden, sodass sich die Situation für die Nutzer der Straßenbahnen im Gallus verbessert statt verschlechtert. Des Weiteren wird der Dezernent bereits für diesen Termin aufgefordert, eine Entlastungslinie zu planen und vorzustellen, welche z.B. in den Hauptverkehrszeiten zumindest den Abschnitt zwischen Mönchhofstraße und Galluswarte bedient. Begründung: Das neue Straßenbahnkonzept birgt viele Nachteile für das Gallus. Eine Erhöhung der Kapazitäten ist bereits heute notwendig. Durch neue Wohngebiete entlang der Mainzer Landstraße wird der Druck auf die bereits jetzt überfüllten Bahnen eher steigen als nachlassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.11.2020, OF 1521/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 1464/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1464/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1521/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2020, OF 1467/1 Betreff: Radverkehr Mainzer Landstraße - das Stiefkind der Frankfurter Verkehrspolitik? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Schlaglöcher und Unebenheiten im Bereich der abmarkierten Radwege der Mainzer Landstraße im Bereich Ottostraße - Platz der Republik / ungerade Hausnummern beseitigen 2. den Radweg auf beiden Straßenseiten rot markieren und 3. den Radweg baulich abtrennen und gegen das Falschparken sichern zu lassen Begründung: Die beschriebene dem Radverkehr vorgegebene Strecke ist - wegen des schlechten baulichen Zustandes - absolut gefährlich und muss schnellstens in Schuss gebracht werden. Der Radweg ist ständig zugeparkt und muss daher - neben der roten Einfärbung des Belags - auch baulich abgetrennt werden um den Radlerinnen und Redlern eine sichere und bequeme Fahrt zu ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 49 Die Vorlage OF 1467/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und FDP erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6710 2020 Die Vorlage OF 1467/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 3. des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "3. die Rechtsabbiegespur der Mainzer Landstraße in Richtung der Düsseldorfer Straße in einen baulich getrennten Radweg umbauen zu lassen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2020, OF 1466/1 Betreff: Fußgängerinnen- und Fußgängerüberweg Hohenstaufenstraße/Ecke Güterplatz besser sichern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Überweg für Fußgänger*innen am südlichen Ende der Hohenstaufenstraße / Ecke Güterplatz besser vor einbiegenden Pkw bzw. Lkw schützen zu lassen. Während ihrer Grün-Ampelphasen sollte die Ampel für den von der Mainzer Landstraße kommenden und über die Rechtsabbiegespur in die Hohenstaufenstraße fließenden Straßenverkehr grundsätzlich auf Rot gestellt sein. Das Risiko des stärkeren Pkw-/Lkw-Rückstaus ist mittels der Ampelschaltungen an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Güterplatz auszugleichen. Alternativ ist an einer auffälligeren Warnbeschilderung zu Gunsten der Fußgänger*innen zu arbeiten. Begründung: Die Abbiegeampel für den Pkw-Verkehr in die Hohenstaufenstraße und die Fußgänger*innenampel sind an dieser Stelle bisweilen synchron auf Grün geschaltet. Der Verkehrsführung fehlt dort aber der typische Charakter einer 90-Grad-Kreuzungsabbiegung, sie lädt motorisierte Verkehrsteilnehmer bei Grün über ihre Abbiegespur zum beschleunigten Durchfahren ein. Vor allem Raser fühlen sich motiviert durchzuziehen. Die Fußgänger*innenampel samt Zusatzwarnlampe wird hier oft übersehen. Die Stelle birgt ein ernsthaftes Unfallrisiko. Immer wieder sehen sich alle Verkehrsteilnehmer*innen gezwungen, sich selbst über den Fortgang des Verkehrsgeschehens verständigen zu müssen, die Ampel- und Schilderanlagen bieten - obwohl vorhanden - nur mangelhafte bzw. konkurrierende Orientierung. Foto: Sebastian Nitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6709 2020 Die Vorlage OF 1466/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 3 CDU, GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen 1 CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 1166/2 Betreff: Fahrradweg Westendstraße/Karlstraße sicher zweispurig markieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Radweg Westendstraße, Richtung Karlstraße an der Kreuzung Mainzer Landstraße zweispurig zu markieren. Auf Seiten der Karlstraße befindet sich bereits ein zweispuriger Radweg (beide Richtungen). Auf der Westendstraße ist lediglich eine Spur aus der Gegenrichtung kommend markiert (siehe Bild 1). Gleichzeitig weist ein Schild an der Westendstraße neben dem Radweg in Richtung Karlstraße (siehe Bild 2), während die Autospuren nur Abbiegen links und rechts auf die Mainzer Landstraße zulassen. Begründung: Verkehrssicherheit schaffen. Bild 1 Westendstraße, Richtung Kreuzung Mainzer Landstraße Bild 2 Westendstraße, Richtung Kreuzung Mainzer Landstraße Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 1166/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1166/2 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und FDP (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 1165/2 Betreff: Radweg auf der Bockenheimer Landstraße - bitte komplett Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. zu prüfen und berichten, ob auf der Bockenheimer Landstraße auch nach dem Umbau und dem Bau neuer Radwege, die auf Kosten des PKW-Fahrspuren gehen, es weiterhin notwendig ist an der Ampelkreuzung Bockenheimer Landstraße/Mainzer Landstraße/Reuterweg aus der Bockenheimer Landstraße kommend alle bisherige drei Abbiegespuren zu erhalten. 2. sofern die Prüfung ergibt, dass zwei Abbiegespuren ausreichend sind, die Planungen für den Radweg von besagter Kreuzung in Richtung Bockenheimer Warte dahingehend anzupassen, dass der breitere, von der Straße baulich getrennte Radweg nicht erst, wie derzeit und in der bisherigen Planung, auf Höhe des U-Bahn-Eingangs "Alte Oper", sondern direkt an/nach der Ampelkreuzung beginnt. Begründung: Bei der Vorstellung des Vorhabens im Ortsbeirat wurde angemerkt, dass die Bockenheimer Landstraße ohnehin nur noch etwa 2/3 des bisherigen Auto-Verkehrs in ausreichendem oder befriedigendem Maße bewältigen kann. Gleichwohl scheint bisher an der Kreuzung bei der Alten Oper keine Veränderung geplant zu sein, was bedeuten würde, dass eben nicht die gesamte Bockenheimer Landstraße einen baulich getrennten Radweg erhält. Dem stehen bisher die Abbiegespuren an besagter Kreuzung im Wege. Sofern diese Kreuzung nur noch 2/3 des Verkehrs bewältigen muss, da der Rest der Bockenheimer Landstraße ohnehin nicht mehr Verkehr verkraftet, ist anzunehmen, dass auf eine der drei Abbiegespuren verzichtet werden kann. Damit wäre die Möglichkeit des Ausbaus des Radwegs auf der kompletten Bockenheimer Landstraße gegeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1165/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2020, OF 1400/1 Betreff: Verbotswidriges Linksabbiegen von der Mainzer Landstraße in die Krifteler Straße unterbinden Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, durch zusätzliche ggf. auch bauliche Maßnahmen sicher zu stellen, dass das notorische und illegale Linksabbiegen und Wenden auf der Mainzer Landstraße in Höhe Krifteler Straße (beide Fahrtrichtungen der Mainzer Landstraße) wirkungsvoll unterbunden wird. Begründung: In diesem Abschnitt kommt es durch illegales Linksabbiegen und Wenden häufig zu gefährlichen Situationen. Fahrzeuge bleiben im Schienenbereich stehen, was zu Kollisionsgefahren mit der Straßenbahn führt und diese stark behindert. Gleichzeitig werden auch andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer gefährdet. Der Verkehr in diesem Abschnitt hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Der Magistrat sollte nicht abwarten, bis ein ernster Unfall passiert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6531 2020 Die Vorlage OF 1400/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und U.B. gegen BFF (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2020, OF 1398/1 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße neu organisieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten aufgrund des zu erwartenden Zuwachses an neuen Anwohnerinnen und Anwohnern im Teves-Gelände eine umfassende Verkehrsplanung für dieses Gelände sowie der unmittelbar angrenzenden Straßen zu erstellen und dem Ortsbeirat 1 zeitnah und vor Abschluss der endgültigen Planungen in der Bürgersprechstunde vorzustellen und einzubinden. Dabei sollen insbesondere nachfolgende Punkte berücksichtigt werden: · Die Kreuzung Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße hinsichtlich der Abbiegemöglichkeit des motorisierten Individualverkehrs, · Die sichere Führung der Fahrradwege, · Sichere Überquerungsmöglichkeiten für Fußgänger/innen, · Barrierefreiheit der Straßenbahnhaltestelle und Gehwege, · Die voraussichtlichen Nutzerzahlen der jeweiligen Verkehrsmittel und ihrer Folgen, · Priorisierte Ampelschaltungen für die Stellen mit besonders hohem Verkehrsaufkommen. Begründung: Das Verkehrsaufkommen im Umfeld der Rebstöcker Straße/ Mainzer Landstraße ist bereits jetzt sehr hoch. Durch den Zuzug weiterer Anwohnerinnen und Anwohner wird eine neue Planung umso wichtiger. Idealerweise ist die Umsetzung der Planungen erfolgt bis die ersten neuen Bürgerinnen und Bürger dort eingezogen sind. Eine Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung des Ortsbeirats sind hierbei unerlässlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 20 Auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL wird über den fünften Punkt des Antragstenors der Vorlage OF 1398/1 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6529 2020 Die Vorlage OF 1398/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der fünfte Punkt um die Worte ", die per Verkehrsschätzung für alle Verkehrsmittel ermittelt werden sollen" ergänzt wird. Abstimmung: erster bis vierter und sechster Punkt: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI fünfter Punkt: SPD, CDU, FDP, BFF und U.B. gegen GRÜNE, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2020, OF 1369/1 Betreff: Nutzungskonflikte auf dem Geh- und Radweg an der Tramstation "Mönchhofstraße" entschärfen Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, die Verkehrssituation an der Mainzer Landstraße stadteinwärts zwischen Mönchhofstraße und Sondershausenstraße wie folgt neu zu regeln: 1. Der getrennte Geh- und Radweg (VZ 241) wird in einen reinen Gehweg (VZ 239) umgewandelt; 2. Der Radverkehr soll am Ende des Grünstreifens an der Fußgängerampel auf den rechten Fahrstreifen geführt werden; 3. Auf der Fahrbahn soll ein Radfahrstreifen (VZ 295) eingerichtet werden, der Anfang dieses Radfahrstreifens durch geeignete Maßnahmen (wie z.B. an der Kreuzung Kurt-Schumacher- Straße / Berliner Straße) gegen den motorisierten Verkehr gesichert werden; 4. Am Fahrbahnrand werden Sperrgitter, Poller o.ä. aufgestellt werden, um das illegale Parken auf dem Gehweg zu verhindern. Begründung: Der Geh- und Radweg an der Mainzer Landstraße stadteinwärts zwischen Mönchhofstraße und Schmidtstraße wird regelmäßig auf gesamter Länge zugeparkt, hauptsächlich von Anliegern der Kleingartensiedlung. Dadurch werden Fußgänger*innen behindert und gefährdet, da sie auf den Radweg ausweichen müssen. Insbesondere Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder einen Kinderwagen mitführen, sind betroffen. Fahrradfahrer*innen werden dadurch wiederum behindert, so dass die aktuelle Situation für alle nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer*innen unbefriedigend ist. Der Geh- und Radweg endet derzeit etwa 200m weiter stadteinwärts, an der Ecke Mainzer Landstraße / Sondershausenstraße. Gleichzeitig bietet die Mainzer Landstraße an dieser Stelle dem motorisierten Verkehr zwei Fahrstreifen plus den Linkasbbiegestreifen Richtung Schmidtstraße; hinter der Kreuzung Mainzer Landstraße / Schmidtstraße verengt sich dies auf einen Fahrstreifen. Die hier vorgeschlagene Neuregelung würde diese Verengung nur um etwa 100m vorverlegen, gleichzeitig aber ausreichend sicheren Raum für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen schaffen. . Foto: privat . https://geoinfo.frankfurt.de/mapbender/application/sta dtplan Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 34 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffern 1. bis 3. und die Ziffer 4. der Vorlage OF 1369/1 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6333 2020 Die Vorlage OF 1369/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. bis 3.: SPD, GRÜNE, LINKE., Die PARTEI und U.B. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 4.: Einstimmige Annahme
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2020, OF 1378/1 Betreff: Bolzplätze für Kinder und Jugendliche frei halten Nördlich der Mainzer Landstraße, zwischen Skyline Plaza und Tel-Aviv-Platz gibt es lediglich zwei für Kinder bespielbare Bolzplätze: An der Niedernhausener Straße (im Europagarten in der Verlängerung der Schwalbacher Straße) und am Lotte-Specht-Park / Idsteiner Straße. Beide Plätze sind ausgewiesen als Spielflächen für Kinder bis 14 Jahren. Für diese Altersgruppe stehen darüber hinaus keine weiteren Spielflächen zur Verfügung. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, den Kindern dieser Altersgruppe "ihre" Freiflächen zu sichern gegen die Übernahme durch rücksichtslose Erwachsene. In den vergangenen Jahren hat die Abstimmung zwischen Kindern unterschiedlicher Altersgruppen zur Nutzung der Bolzplätze recht gut geklappt: An der Idsteiner bolzen eher jüngere Kinder, auf dem Platz am Europagarten eher Kinder über 10 Jahren. An Abenden wurden die Plätze dann auch häufiger mal von Gruppen älterer Jugendlicher genutzt. Nach Aussagen von Eltern und nach eigener Beobachtung haben sich die unterschiedlichen Altersgruppen die Plätze recht konfliktfrei geteilt und auch mal altersübergreifend friedlich gespielt. Die Situation hat sich mit Beginn des Sommers gravierend geändert. Der Bolzplatz am Europagarten wird an vielen Sonn- und Feiertagen und oft schon ab 10 h morgens bis nach Sonnenuntergang von Männern der Altersgruppe ca. 25 - 40 J. dauerhaft belegt. Kinder, die den Platz nutzen wollen, können sich gegen das Spiel der Männer nicht behaupten oder werden gar nicht auf den Platz gelassen. Wenn Eltern sich einschalten, werden sie ignoriert oder aggressiv angegangen. Nach Beobachtungen handelt es sich um 5-6 Männermannschaften, deren Mitglieder z.T. mit dem Pkw anreisen. Es ist der Eindruck entstanden, dass einige Männer, die in der Nähe wohnen, den Bolzplatz entdeckt haben und sich hier mit Freunden aus dem weiteren Stadt- und Rhein-Main-Gebiet (Nummernschilder der Pkw) treffen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert: 1. an Wochenenden regelmäßig vorbeizufahren, die Situation zu prüfen und die Erwachsenen zum Verlassen der Bolzplätze aufzufordern; 2. die Regeln zur Nutzung der Bolzplätze, d.h. die städtischen Regeln der Grünflächensatzung durchzusetzen; 3. die Nutzer dieser für Kinder bis 14 Jahren ausgeschilderten Bolzplätze hinzuweisen auf das nur ca. 1 km oder 15 Gehminuten entfernte Gelände für Ballspiele im neuen Rebstockpark. das Erwachsene gerne nutzen können. Begründung: In Flyern stellt das Grünflächenamt klar: "Wer sich nicht an die Regeln hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen. In besonders schwerwiegenden oder wiederholten Fällen sogar mit einem Verweis aus der öffentlichen Grünanlage und einem Betretungsverbot." Was nützen Regeln, die nicht durchgesetzt werden. Im Falle des Bolzplatzes im Europagarten kommt erschwerend hinzu, dass sich die Stadt in einem Rechtsstreit mit Anwohnern befindet. Diese verklagen die Stadt auf Durchsetzung der Regeln zur Nutzung des Bolzplatzes - "bis 20 Uhr - Kinder bis 14 Jahre". Durch die faktische Duldung der Nutzung der Anlage durch lautstarke Gruppen männlicher Erwachsener liefert den Anwohnenden gute Argumente zur Schließung der Anlage. Dies umso mehr, als zusätzlich Musikanlagen mit lauten und harten Beats den Spielern (und der Nachbarschaft) einheizen. Die Kinder aus den anliegenden Gebieten sind von der Situation sehr frustriert. Die Kinder kommen mit ihren Bällen an, stehen eine Weile am Zaun, warten dass man sie spielen lässt - und ziehen dann irgendwann unverrichteter Dinge ab. Eine Gruppe hoffnungsvoller Nachwuchsfußballer von 6-9jährigen aus der Wohnanlage Schwalbacher wurde so vertrieben und auch Väter, die freundlich die Situation klären wollten, waren nicht erfolgreich. Im neuen Rebstockpark, zwischen den Straßen "Am Römerhof" und "Zum Rebstockbad" befindet sich ein Gelände, das für Ballspiele frei gegeben ist. Es handelt sich um einen lang gezogenen "Graben", z.T. eingefasst von Terrassen zum Sitzen, der sich hervorragend für Mannschaftsspiele eignet. Da das Gelände nicht an Wohnbebauung grenzt, stört die musikalische Untermalung der sportlichen Aktivitäten auch kaum. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6340 2020 Die Vorlage OF 1378/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 1. des Antragstenors die Worte "an Wochenenden regelmäßig" durch das Wort "täglich" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: U.B.
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.07.2020, OF 1372/1 Betreff: Verkehrsführung für Fahrräder an der Einmündung Gustavsburgstraße/Mainzer Landstraße klarmachen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Einmündung Gustavsburgstraße / Mainzer Landstraße die alten / "ungültigen" Markierungen für Fahrräder zu entfernen. Begründung: Zurzeit befinden sich an der Einmündung parallele Markierungen, die verwirrend sind. Anlage: Fotos (privat) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6336 2020 Die Vorlage OF 1372/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2020, OF 1306/1 Betreff: Radschutzstreifen einfärben - Untermainkai Vorgang: OM 4825/19 OBR 1; ST 2065/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Radschutzstreifen am Untermainkai in beiden Richtungen rot markieren zu lassen. In der ST 2065 vom 11.11.2019 berichtete der Magistrat, dass die Rotmarkierung eines Schutzstreifens erstmals in der Mainzer Landstraße (Galluswarte-Hafenstraße) umgesetzt wurde und aus dieser Erfahrung Erkenntnisse gezogen werden würden. Soweit diese Erkenntnisse positiv sind - wovon auszugehen ist - sollten nun auch die Schutzstreifen auf dem Untermainkai rot markiert werden. Begründung: Die Situation für Radfahrer ist an besagter Stelle immer noch schwierig und gefährlich. Der Magistrat schreibt in seiner Stellungnahme selbst, dass der Schutzstreifen in Ausnahmefällen von Autos befahren werden darf. Genau das ist die große Gefahr für Radfahrer. Da die Straße für eine bauliche Trennung eines Radwegs nicht breit genug ist, sollte der Schutzstreifen unbedingt rot markiert werden, um die Sicherheit der Radfahrer zu erhöhen. Es würde damit auch das Mainufer entlasten, denn viele fahren mit dem Fahrrad zurzeit lieber am sicheren Mainuferweg als auf der Straße. Das wiederum führt immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrern und Fußgängern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4825 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2065 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6124 2020 Die Vorlage OF 1306/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und Die PARTEI
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2020, OF 1318/1 Betreff: Ladezone Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert auf dem Seitenstreifen der Mainzer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 71 die dortigen drei Parkplätze als Ladezone auszuweisen. Dabei soll als Beschilderung "absolutes Halteverbot und Lieferverkehr frei auf dem Seitenstreifen" genutzt werden. Der zeitliche Zusatz soll sich an der bestehen Anschlussbeschilderung orientieren. Begründung: Die dortigen Parkflächen werden als Dauerparkplatz genutzt (unter anderem ein rosafarbener Anhänger mit Werbung für ortsansässige Gastronomie), obwohl der Bedarf für Lieferverkehr in diesem Bereich besonders deutlich ist. Lieferanten stehen dort ständig auf dem Radfahrstreifen und zwingen die Radfahrer in den Autoverkehr auszuweichen und sich damit zu gefährden. Quelle: https://www.google.de/maps/place/Mainzer+Landstra%C3%9Fe+65,+60329+Frankfurt+am+ Main/@50.1097605,8.6614972,3a,75y,207h,78.92t/data=!3m6!1e1!3m4!1sT4RvtcbLcjF3WR erqHgoMQ!2e0!7i13312!8i6656!4m5!3m4!1s0x47bd0955c9c1bae7:0x4d7ee7119bd5096e!8m2! 3d50.1098652!4d8.6622923 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6136 2020 Die Vorlage OF 1318/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.05.2020, OF 1293/1 Betreff: Neues Verkehrszeichen "Grünpfeil nur für Radfahrer" im Ortsbezirk einsetzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Verkehrszeichen "Grünpfeil" (VZ 721) [vormal VZ 720 mit dem Zusatzzeichen "Nur für Radverkehr"] an folgenden Kreuzungen aufzustellen, um Rad Fahrenden das Rechtsabbiegen bei "Rot" zu ermöglichen: • Junghofstraße beim Abbiegen auf den Roßmarkt • Kreuzung Berliner Straße/Kornmarkt aus sämtlichen vier Richtungen • Kornmarkt nach Süden beim Abbiegen in die Bethmannstraße • Fahrgasse nach Süden beim Abbiegen in die Berliner Straße • Kreuzung Alte Brücke/Mainkai/Schöne Aussicht/KurtSchumacher-Straße aus sämtlichen vier Richtungen • Schöne Aussicht beim Abbiegen auf die IgnatzBubis-Brücke • Lange Straße beim Abbiegen in die Schöne Aussicht • Untermainbrücke beim Abbiegen auf den Untermainkai • Mainzer Landstraße stadtauswärts beim Abbiegen auf den Güterplatz, in die Heinrichstraße und in die Günderrodestraße • Kleyerstraße beim Abbiegen auf die Mainzer Landstraße • Kreuzung Europaallee/Lissaboner Straße, kommend von der Emser Brücke, beim Abbiegen in die Europaallee • Europaallee stadtauswärts beim Abbiegen in die Lissaboner Straße • Europaallee stadteinwärts beim Abbiegen in die Stephensonstraße • Osloer Straße beim Abbiegen auf den Platz der Einheit Darüber wird der Magistrat aufgefordert, auch alle anderen Ampelkreuzungen mit bereits vorhandenen Radfahrstreifen auf die neue Abbiegeregel zu prüfen. Eine ebensolche Prüfung ist bei jeder Errichtung neuer Radweganlagen unaufgefordert durchzuführen. Begründung: Das mit der STVO-Novelle mit Wirkung ab dem 28.4.2020 neu eingeführte Zeichen zum Rechtsabbiegen für Rad Fahrende ist ein Grünpfeil (VZ 721) mit dem Zusatzzeichen "Nur für Radverkehr". Mit dem neuen Zeichen ist nach § 37 Absatz 2 Nummer 1 Satz 10 das Rechtsabbiegen für Radfahrende unter folgender Maßgabe möglich: "Soweit der Radverkehr die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten hat, dürfen Rad Fahrende auch aus einem am rechten Fahrbahnrand befindlichen Radfahrstreifen oder aus straßenbegleitenden, nicht abgesetzten, baulich angelegten Radwegen abbiegen." Der bisherige Grünpfeil für alle Verkehrsteilnehmer war häufig in der Kritik. Für Autofahrer brachte er im Stadtverkehr meistens keinen Mehrwert, weil man an der folgenden Ampel sowieso wieder halte musste, um auf eine grüne Welle zu warten. Zudem waren die Unfallzahlen höher als bei normalen Abbiegesituationen. Der neue Grünpfeil für Radfahrende ist dagegen eine erhebliche Verbesserung. Er wurde Anfang 2019 in 9 Städten getestet und ist mit der STVO-Novelle nun bundesweit nutzbar. Links: STVO-Novelle: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl1 20s0814.pdf%27%5D__1588316642745 https://www.fr.de/ratgeber/auto/stvo-novelle-2020-dies e-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.html https://www.fnp.de/ratgeber/auto/stvo-novelle-2020-die se-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.html Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6023 2020 Die Vorlage OF 1293/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem vierten Punkt ein neuer Punkt mit den Worten "Gutleutstraße Richtung Innenstadt in die Zanderstraße" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2020, OF 1279/1 Betreff: Aufhebung des benutzungspflichtigen Radwegs Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße Vorgang: NR 895/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird kurzfristig gebeten, die Radwegbenutzungspflicht in der Mainzer Landstraße stadtauswärts zwischen Sodener und Rebstöcker Straße aufzuheben. Begründung: Im genannten Abschnitt verläuft parallel zum KFZ-Fahrstreifen ein getrennter Fuß- und Radweg (Verkehrszeichen 241), der für Radfahrer benutzungspflichtig ist und direkt hinter dem Wartehäuschen der Straßenbahnhaltestelle "Rebstöcker Straße" verläuft. Der Weg wird durch Bäume weiter verengt, das Pflaster auf dem Abschnitt ist zudem sehr uneben. Durch die örtlichen Gegebenheiten kommt es zwischen Fußgänger*innen und Radfahrer*innen an dieser Stelle immer wieder zu Nutzungskonflikten. Wege mit Verkehrszeichen 241 kommen lt. VwV-StVO "nur in Betracht, wenn die Belange der Fußgänger ausreichend berücksichtigt sind und die Zuordnung der Verkehrsflächen zweifelsfrei erfolgen kann.". Dies ist hier nicht der Fall. Auch wenn dieser Bereich bereits im Maßnahmenpaket des Antrags NR 895 "Fahrradstadt Frankfurt am Main" enthalten und "zur Umsetzung vorgesehen" ist, ist nicht abzusehen, wann dort eine sichere Wegeführung eingerichtet wird. Der hier vorliegende Antrag erfordert lediglich die Entfernung eines Verkehrszeichens (bzw. Ersetzen des vorhandenen Zeichens 241 mit Zeichen 239 und Zusatzzeichen 1022-10), so besteht hier die Gelegenheit, die Verkehrssicherheit von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen mit minimalem Aufwand quasi sofort zu erhöhen. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6015 2020 Die Vorlage OF 1279/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2020, OF 1291/1 Betreff: Wenn schon Poller - dann richtig Beim Gang durch die Straßen ist festzustellen, dass Poller ihren Zweck häufig nicht mehr erfüllen: - "Fest" einbetonierte Poller werden rausgezogen und liegen dauerhaft irgendwo daneben - Poller, die entfernt werden können, damit z.B. Fahrzeuge des Grünflächenamts o.ä. eine Fläche befahren können, werden aufgeschlossen und entweder ganz entfernt oder nach Bedarf entfernt und wieder eingesetzt Möglich ist dies, weil - Poller nicht wirklich fest und stabil einbetoniert werden - sich die Poller, die mit einem Schließsystem ausgestattet sind, mit einem handelsüblichen Drei- bzw. Vierkantschlüssel problemlos öffnen lassen. Damit erfüllen Poller an vielen Stellen offensichtlich nicht mehr ihre Funktion. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert: 1. Abschließbare Poller mit einem sicheren Schließsystem zu versehen und einen Austausch gegen das bisherige (Drei- bzw. Vierkantschlüssel) System vorrangig dort zu ersetzen, wo Poller häufig illegal entfernt werden. 2. Poller generell stärker zu verankern, so dass sie mit normalem Kraftaufwand nicht aus der Verankerung zu ziehen sind. 3. Das Personal, das den ruhenden Verkehr überwacht anzuweisen, eine Prüfung der Abpollerung mit vorzunehmen und Schäden umgehend zu melden. 4. Halter von Fahrzeugen, die in Bereichen stehen, die nur durch illegales Entfernen von Pollern befahren werden können, an Kosten zur Beseitigung des Schadens zu beteiligen. Zu beobachten ist auch, dass herausgezogene Poller an manchen Stellen bereits seit Monaten liegen und die eigentlich abzusperrenden Gehwege als Fahrfläche benutzt werden. Dabei liegen die entfernten Poller deutlich sichtbar am Straßen- bzw. Wegrand. Es ist nicht nachvollziehbar, warum städtisches Personal bei Überwachung des ruhenden Verkehrs dies nicht bemerkt und den Schaden meldet. Begründung: einige besonders unschöne Beispiele: - Gehweg Europaallee ca. 133: Abschließbarer Poller ist dauerhaft nicht mehr abgeschlossen; Fahrzeuge ziehen den Poller, fahren auf den Gehweg, stecken den Poller wieder in die Halterung; der Gehweg wird befahren und auf dem Tel-Aviv-Platz geparkt (vor Pizzeria Carmino) - Gehweg Europaallee 73: Poller sind dauerhaft entfernt, liegen am Gehwegrand. Der Gehweg wird als Parkplatz benutzt. - Gehweg Mainzer Landstraße / Ecke Kriegkstraße: Poller sind dauerhaft entfernt und liegen am Gehwegrand, da sie die Lieferfahrzeuge des ansässigen Fastfood-Restaurants stören. I.d.R. stehen hier 2 Fahrzeuge hinter einander (1 Parkplatz auf dem Grundstück). Für zu Fuß Gehende ist hier meist kein Durchkommen und es muss (auch mit Kinderwagen!) auf die Mainzer Landstraße ausgewichen werden. - Fußweg "Kameruner Rosengärtchen" / Ecke Schneidhainer: Poller locker in Halterung gesteckt, vor allem abends und nachts wird der Weg als Parkplatz genutzt - Grünstreifen Frankenallee vor Hotel Franken: Immer wieder wird der Poller, der die Straße vom Grünstreifen trennt entfernt; im Grünstreifen der Frankenallee sind dann Lieferfahrzeuge abgestellt (insbesondere zu Messezeiten). (Fotos privat) . Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 51 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6021 2020 Die Vorlage OF 1291/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: U.B.
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2020, OF 1253/6 Betreff: Griesheim: Wilde Müllablagerungen im Grüngebiet zwischen Griesheim und Gallus - Arbeitsgespräch Vorgang: OM 4867/19 OBR 6; ST 2176/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, wie in seiner Stellungnahme ST 2176 vom 22.11.2019 vorgeschlagen, zu einem Arbeitsgespräch einzuladen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Der Ausweitung des Kreises der zu beteiligenden Ämter auf Stadtpolizei, Abteilung Umwelt - und Naturschutz / Abfallrecht sowie die Stabsstelle Sauberes Frankfurt stimmt der Ortsbeirat ausdrücklich zu. Begründung: Von einer "Müllpatin" wurde geschildert, dass sich besonders viel Müll und wilde Ablagerungen rund um die Kleingartenanlagen zwischen Denisweg und Mainzer Landstraße häufen würden. Sammelaktionen würden in ihrer Wirkung verpuffen. Kaum seien die mühsam gesammelten Mülltüten von der FES abgeholt worden, würden schon wieder große Mengen neuen Abfalls daliegen. Vor diesem Hintergrund bat der Ortsbeirat 6 am 13.8.2019 in seiner OM 4867 den Magistrat, zu einem Treffen aller Beteiligten einzuladen. In seiner Stellungnahme ST 2176 vom 22.11.2019 schlug der Magistrat dazu vor, erst einmal ein "Arbeitsgespräch" durchzuführen. Dies sollte nun baldmöglichst erfolgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4867 Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2176 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 12.05.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 1253/6 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2020, OF 1227/1 Betreff: Kreuzung Platz der Republik nach niederländischem Konzept gestalten Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob die Kreuzung Mainzer Landstraße/Düsseldorfer Straße nach niederländischem Konzept fahrradfahrerfreundlich gestaltet werden kann. Insbesondere sollen hierzu Schutzinseln aufgemalt werden. Begründung: Neue Designkonzepte der sicheren Verkehrsplanung wurden in den Niederlanden erfolgreich getestet. Diese haben vor allem zur Sicherheit von Fahrradfahrenden beigetragen. Als Testkreuzung für Frankfurt eignet sich vor allem die Kreuzung Mainzer Landstraße/Düsseldorfer Straße. Video: https://bit.ly/37SuI5h Kreuzung heute: Quelle: geoinfo.frankfurt.de Schematische Darstellung: Quelle: BicycleDutch, youtube.com Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 10.03.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1597 2020 Die Vorlage OF 1227/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass auch zur Kreuzung Gutleutstraße/Hafenstraße geprüft und berichtet werden soll. Abstimmung: SPD, 2 CDU, GRÜNE, FDP, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen 2 CDU (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2020, OF 1239/1 Betreff: Parkplätze freiräumen von Schrottfahrzeugen Abgemeldete, nicht mehr fahrtüchtige Pkw und Lieferfahrzeuge werden immer wieder auf öffentlichen Parkplätzen in Wohngebieten abgestellt. Nachdem die angekündigte Frist (rotes Formular, das auf die Scheibe geklebt wird) für den Halter/die Halterin des Fahrzeugs, dieses zu entfernen, abgelaufen ist, sollte die angekündigte Maßnahme durchgeführt und das Fahrzeug entfernt werden. Dass Fahrzeuge nach Ablauf dieser Frist z.T. noch monatelang im öffentlichen Raum vor sich hinrosten und dringend benötigte Parkflächen belegen, ist nicht hinnehmbar. In der Rebstöcker Straße rostete ein Lieferwagen nach Fristablauf August 2019 noch bis Anfang Februar vor sich hin; vor der Frankenallee 143 wartet ein Pkw seit Sept. 2019 darauf, abgeholt zu werden. Von der Stadt angebrachte Hinweise, dass Fahrzeuge nach Ablauf einer genau datierten Frist auf Kosten des Fahrzeughalters entfernt werden, hängen noch Monate - folgenlos. Maßnahmen, die die Behörden androhen - und dann monatelang nicht umsetzen, machen Behörden zur Lachnummer und signalisieren, dass Regelverstöße ohne Folgen bleiben - kein Signal, das wir uns für eine Gesellschaft wünschen! (A) Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert: 1. im Ortsbezirk 1 abgemeldete und/oder fahruntüchtige Fahrzeuge aus dem öffentlichen Raum zu entfernen und Parkplätze frei zu räumen; 2. für nicht fahrtüchtige und/oder abgemeldete Fahrzeuge zukünftig unmittelbar nach Fristablauf die angedrohte Maßnahme (Beseitigung auf Kosten des/der Fahrzeug-Haltenden) umzusetzen; 3. Insbesondere Parkplätze von folgenden Fahrzeugen frei zu räumen: a) weißer Lieferwagen (ohne Kennzeichen), Parkbucht im Grünstreifen Frankenallee (ca. Höhe Haus-Nr. 240 - seit Febr. 2020 b) schw arzer Pkw (ohne Kennzeichen), Parkbucht Frankenallee / Krifteler Straße c) roter Pkw (ohne Kennzeichen), Parkbucht vor Frankenallee 143 (B) Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat weiterhin aufgefordert, dem Ortsbeirat mitzuteilen, wie der organisatorische Ablauf aussieht, vom Zeitpunkt, nach dem abgemeldete Fahrzeuge im Straßenraum eine Aufforderung erhalten (rote Mitteilung) bis zum Fristablauf. Hier ist der Eindruck entstanden, dass die Fahrzeuge bei Kontrollgängen erfasst werden, die Mitteilung an die Fahrzeug Haltenden angebracht wird - und dann scheint es darauf anzukommen, wann bei einem Kontrollgang entdeckt wird, dass hier eine Frist abgelaufen ist und Handlungsbedarf besteht. Fotos privat Begründung: Die Parkplätze in Wohngebieten werden dringend benötigt und es ist ärgerlich, wenn sie durch Schrottfahrzeuge blockiert sind. Es ist lächerlich, wenn mit Abholung und Verschrottung gedroht wird - und die Stadt die Maßnahme dann monatelang nicht umsetzt. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 10.03.2020, TO I, TOP 31 Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 1239/1 dahin gehend ab, dass im Antragstenor die Ziffer 3. wie folgt ergänzt wird: "d) Mercedes-Bus ohne Nummernschilder vor der Liegenschaft Josbacher Straße 20; e) abgemeldeter Opel Corsa vor der Liegenschaft Idsteiner Straße 184; f) abgemeldeter Renault gegenüber des Fußwegs zu den Liegenschaften Wörsdorfer Straße 8 bis 10 und 12 bis 14; g) zwei Fahrzeuge gegenüber des Hostels auf der Mainzer Landstraße." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5896 2020 Die Vorlage OF 1239/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF und U.B. gegen Die PARTEI (= Ablehnung)
Partei: U.B.
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2020, OF 1231/1 Betreff: Kreuzung Schloßborner Straße - Frankenallee sichern, Poller setzen Freie Fahrt für Bus und Müllwagen, sicheres Abbiegen für Fahrzeuge aus der Frankenallee, Gehweg für zu Fuß Gehende frei halten Im Kreuzungsbereich zur Frankenallee parken auf der Ostseite der Schloßborner Straße die Fahrzeuge fast bis zur Einmündung der Frankenallee, verengen hier die Fahrbahn und verhindern freie Sicht in die Schloßborner für die Fahrzeuge, die von der Frankenallee kommend hier die rechts-vor-links-Regelung beachten müssen. Dies ist insbesondere deshalb schwierig, weil von der Frankenallee kommende Fahrzeuge nur in einem U-Turn weiterfahren können. Aufgrund dieser Abbiegebeziehung muss die Kreuzung auch von parkenden Pkw frei gehalten werden, da ansonsten größere Fahrzeuge (Busse, Müllfahrzeuge der FES, Getränkelieferanten u.ä.) nur mit großen Mühen und unter erheblichem Zeitaufwand um die Kurve kommen. Immer wieder "bleiben Fahrzeuge stecken" und der westliche Bereich der Frankenallee vor dem Homburger Damm wird (auch für den 52er Bus) blockiert, der Verkehr kommt vollständig zum Erliegen. Im Kreuzungsbereich von Schloßborner und Frankenallee wird der abgesenkte Gehwegbereich (westliche Straßenseite) gewohnheitsmäßig als Schrägparkplatz für zwei Fahrzeuge genutzt. Zu Fuß Gehende aus Richtung Mainzer Landstraße müssen entweder auf Höhe des Spielplatzes die Straßenseite wechseln oder um die hier abgestellten Fahrzeuge einen Bogen machen und auf der Straße weiterlaufen. Der Gehweg vor dem Kinderspielplatz wird zudem auch auf der südlichen Seite durch hier geparkte Fahrzeuge regelmäßig blockiert. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, umgehend tätig zu werden und den Kreuzungsbereich für den fließenden Verkehr und zu Fuß Gehende zu sichern: 1. Östlicher Rand der Schloßborner Straße: Poller im Straßenraum so setzen, dass ca. 5 m zur Einmündung der Frankenallee kein Fahrzeug abgestellt werden kann. 2. Westlicher Gehweg der Schloßborner Straße: Auf dem Gehweg vor der Querung der Frankenallee (ca. am Ende des Grundstücks Schloßborner Straße 35) Poller so setzen, dass Fahrzeuge nicht mehr auffahren können. 3. Gehweg vor dem Kinderspielplatz im Mittelstreifen der Frankenallee zwischen Schloßborner Straße und Homburger Damm durch Setzen von Pollern oder Bügeln gegen das Auffahren und Abstellen von Pkw sichern. (zu 1) Deutlich wird die im Kreuzungsbereich verengte Fahrbahn durch die am östlichen Fahrbahnrand der Schloßborner sowie in der Frankenallee geparkten Fahrzeuge (zu 2) Situation am Ende des Gehwegs der Schloßborner (westlich); erkennbar ist, dass auch der weitere Gehweg entlang des Spielplatzes im Mittelstreifen der Frankenallee nach Überqueren der Frankenallee versperrt ist. Links im Bild ist noch ein am östlichen Fahrbahnrand der Schloßborner geparktes Fahrzeug zu sehen, das recht nah in den Kreuzungsbereich der Schloßborner/Frankenallee abgestellt ist. (zu 2) nach Querung der Frankenallee (nördliche Fahrbahn) - Gehweg durch parkende Fahrzeuge versperrt (zu 3) Gehweg vor dem Kinderspielplatz nach Querung der südlichen Fahrbahn der Frankenallee blockiert Begründung: Die Maßnahmen führen zu deutlich mehr Sicherheit für den fließenden Verkehr und für zu Fuß Gehende. Außerdem werden insbesondere durch Poller auf der östlichen Straßenseite Behinderungen für den fließenden Verkehr beseitigt. Durch Sicherung des Gehwegs auf der westlichen Straßenseite durch Poller, ist der Weg für zu Fuß Gehende wieder nutzbar. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 10.03.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5891 2020 Die Vorlage OF 1231/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor die Ziffer 2. um die Worte ", dabei ist auf Barrierefreiheit zu achten." ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: U.B.
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2020, OF 1222/1 Betreff: Kürzere Wartezeiten für Fuß- und Radverkehr im Bereich Karlstraße/Mainzer Landstraße und Am Hauptbahnhof/Karlstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die langen Wartezeiten für den Fuß - und Radverkehr an den im Betreff genannten Überwegen und Radverkehrsanlagen deutlich verkürzt werden. Begründung: Die Einstellungen und die daraus resultierenden langen - und nicht mehr zeitgemäßen - Wartezeiten entsprechen weder den heutigen Ansprüchen, noch dem gestiegenen Anteil des zu Fuß Gehens und des Rad Fahrens am gesamtstädtischem Verkehrsaufkommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 10.03.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5885 2020 Die Vorlage OF 1222/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, BFF und U.B. gegen 1 CDU (= Ablehnung); 3 CDU und Die PARTEI (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2020, OF 1229/1 Betreff: Baustellenbedingte Einbahnstraßenregelung in der Schwalbacher Straße hat sich bewährt Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die temporär wegen einer Baustelle eingerichtete Einbahnstraßenregelung in der Schwalbacher Straße im Bereich zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee in geeigneter Weise in eine dauerhafte Verkehrsregelung übergehen zu lassen. Zusätzlich sind Maßnahmen ergreifen zu lassen (verschwengte Parkplätze), die ein langsames Fahren in der Straße erforderlich machen. Begründung: Die von Anwohnerinnen und Anwohnern beklagte Situation und chaotische Zustände haben sich deutlich gebessert. Offensichtlich liegt es an der für die Baustelle eingerichteten Einbahnstraßenreglung. Diese sollte daher dauerhaft beibehalten werden, allerdings müssen Vorkehrungen gegen zu schnelles Fahren getroffen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 10.03.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1229/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, 3 CDU, FDP, BFF und U.B. gegen GRÜNE und Die PARTEI (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2020, OF 1231/6 Betreff: Begrünung des Gleisbetts der Straßenbahnlinie 11 zwischen der Tillystraße und der Wendeschleife in Alt-Nied Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Gleisbetts der derzeit von der Straßenbahnlinie 11 genutzten Trasse zwischen der Tillystraße und der Wendeschleife in Alt-Nied zu begrünen. Begründung: Das Gleisbett als Grünstreifen würde eine Aufwertung der Mainzer Landstraße und der neuen Bebauung darstellen. Weiterhin würde dieser gut ins Straßenbild passen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5812 2020 Die Vorlage OF 1231/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2020, OF 1225/6 Betreff: Rücknahme der Einbahnstraßenregelung in der "kleinen Mainzer Landstraße" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Einbahnstraßenregelung in der kleinen Mainzer Landstraße zwischen der Spielmannstraße und der Kehreinstraße sowie zwischen der Kehreinstraße und der Sauerstraße aufzuheben. Begründung: Die derzeitige Verkehrsführung führt zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen insbesondere in der Schmidtbornstraße und auch in der Oeserstraße. Zudem verleitet die derzeitige Einrichtung die Verkehrsteilnehmer verkehrswidrig in die Kehreinstraße entgegen der Einbahnstraße zu fahren, um den Weg in Richtung Luthmerstraße und Saalbau Nied zu finden, anstatt erneut den Weg über die Kreuzung an der Kirche durch Alt Nied und über die Schmidtbornstraße zu fahren. Die derzeitige Einbahnstraßenregelung erhöht das Fahrzeugaufkommen in der Schmidtbornstraße, welche im Bereich zwischen Alt-Nied und Sauerstraße sehr schmal und gut beparkt ist. Anwohner der unteren Spielmannstraße müssen, um in die Oeserstraße zu gelangen entweder in der Straße wenden oder über die Mainzer Landstraße und durch Alt-Nied fahren, um in die Oeserstraße zu gelangen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5806 2020 Die Vorlage OF 1225/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin zu organisieren, um das Für und Wider der Einbahnstraßenregelung in der ,kleinen Mainzer Landstraße' zwischen der Spielmannstraße und der Kehreinstraße sowie zwischen der Kehreinstraße und der Sauerstraße abzuwägen.". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2020, OF 1216/6 Betreff: Nied: Radverkehrsführung über die Nidda (Wörthspitze) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das zuständige Fachamt zu beauftragen, den Radverkehr entlang des Mains nicht ausschließlich zum "Gaasebrickelsche" sondern auch zur naheliegenden Niddabrücke (Mainzer Landstraße) zu führen. Dazu müssen die Radwegweiser und die Radrouten entsprechend geändert werden. Die neue Radwegführung sollte möglichst einen Hinweis auf die Engstelle (Gaasebrickelsche) enthalten. Eine Ausschilderung dieser Umleitung für Lasten- und mehrspurige Liegeräder direkt am Gaasebrickelsche sollte für die Fahrrichtung Nied und Griesheim in Höhe Amtsgasse/Seilerbahn stehen. Für Radfahrer, die aus Nied bzw. Griesheim kommen und nach Höchst weiter möchten, sollte jedoch bereits in Höhe des Spielplatzes Wörthspitze und der Aussichtsplattform auf die Wegführung über die Mainzer Landstraße hingewiesen werden. An der Brücke selbst ist ein Hinweis auf die Umfahrung anzubringen, um den Fahrern sperriger Räder eine Alternative zum Schwimmen zu geben, auch wenn dies ein Zurückradeln bis zum Abzweig bedeutet. In diesem Zusammenhang muss auch die Benutzung des Radweges auf der Niddabrücke (Mainzer Landstraße) in beide Fahrtrichtungen gut erkennbar freigegeben werden. Die Ausschilderung könnte analog zur Lösung auf der Friedensbrücke umgesetzt werden. Begründung: Der Radfahrverkehr nimmt im gesamten Stadtgebiet deutlich zu. Diese Entwicklung wird begrüßenswerter Weise durch den Magistrat gefördert. Seit langem ist die Problemstelle "Gaasebrickelche" an der Wörthspitze bekannt. Das schützenwerte historische Bauwerk wird bei schönem Wetter stark frequentiert. Durch das Ausschildern einer alternativen Route ist eine Abnahme des Radverkehrs an dieser Engstelle zu erwarten. Für größere Räder (z.B. Liege- oder Lastenräder) stellt das Drängelgitter eine im Extremfall unüberwindbare Hürde dar. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.11.2019, OF 1168/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5800 2020 1. Die Vorlage OF 1168/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1216/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1182/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1216/6 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 1216/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 1023/2 Betreff: Prüfung der Variante 1a - Haltestellen Europaturm/Botanischer Garten - im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des Lückenschlusses im Verlauf der U 4 Bockenheim/Ginnheim in Verbindung mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilen-Linie) und der Buslinie 64 (Uni-Linie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der Kosten- Nutzen- Analyse der Varianten des U-Bahn- Lückenschlusses Ginnheim-Bockenheim als zusätzlich Möglichkeit die Variante Europaturm 1a mit Haltestelle Botanischer Garten in Verbindung mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campus-Meilen Linie) und der Buslinie 64 ( Uni-Linie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: Buslinie 32: vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelin- allee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und von dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. Buslinie 64: vom Hauptbahnhof über die Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Straßenbahn Ringlinie. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und dem Universitäts-Campus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahn-Linie 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campus-Meile (Verbindung der Universität, der Finanzhochschule, der Deutschen Bibliothek und der "University of Applied Sciences" - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campus-Meile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Line zweigt im Osten von der Linie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Linie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Uni-Linie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (IG-Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotential erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringbahnstraßenbahn möglich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 533 2020 Die Vorlage OF 1023/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 CDU, SPD, 3 GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 3 CDU, 1 GRÜNE und FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2020, OF 1187/1 Betreff: Radstreifen Mainzer Landstraße symbolfrei Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf den farbigen Radstreifen in der Mainzer Landstraße auch weiße Fahrradsymbole anbringen zu lassen. Begründung: Dies dient dem besseren Schutz des Radverkehrs. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 11.02.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5742 2020 Die Vorlage OF 1187/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2020, OF 1185/1 Betreff: Fußgängerüberweg einrichten in der Eppenhainer Straße an der Einmündung Wörsdorfer Straße/Wallauer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die zuständige Behörde anzuweisen, in der Eppenhainer Straße, an der Einmündung Wallauer Straße/ Wörsdorfer Straße einen Fußgängerüberweg einzurichten. Begründung: Nicht alle Autos, die von der Europaallee in die Eppenhainer Straße fahren, wollen in den Stadtteil Gallus einfahren. Die Eppenhainer Straße wird seit dieser Zeit auch als Abkürzung genommen, von Autofahrern, die möglichst schnell zur Mainzer Landstraße gelangen wollen. Aus diesem Grund hat der Autoverkehr in diesem Teil der Eppenhainer Straße enorm zugenommen. Für die dortige Bevölkerung muss deshalb ein sicheres queren der Eppenhainer Straße möglich sein. Vor allem auch für die dortige ältere Bevölkerung, die teils nicht mehr so mobil ist und auch für die Kinder in diesem Bereich. Deshalb ist hier ein gekennzeichneter Fußgängerüberweg dringend erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 11.02.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5741 2020 Die Vorlage OF 1185/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.01.2020, OF 1186/1 Betreff: Ladezone Mainzer Landstraße Ecke Platz der Republik Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die derzeit unbeschränkten Parkplätze auf dem Seitenstreifen der Mainzer Landstraße Höhe Hausnummer 73 ab Platz der Republik bis zur Hausnummer 65 als Ladezone auszuweisen. Dabei soll als Beschilderung "absolutes Haltverbot und Lieferverkehr frei, auf dem Seitenstreifen" genutzt werden. Der zeitliche Zusatz soll sich an der bestehenden Anschlussbeschilderung orientieren. Begründung: Die dortigen Parkflächen werden als Dauerparkplatz genutzt (unter anderem ein rosafarbener Anhänger mit Werbung für ortsansässige Gastronomie), obwohl der Bedarf für Lieferverkehr in diesem Bereich besonders deutlich ist. Lieferanten stehen dort ständig auf dem Radfahrstreifen und zwingen die Fahrradfahrer*innen, in den Autoverkehr auszuweichen und sich damit zu gefährden. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 11.02.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1186/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 10.03.2020, TO I, TOP 6 Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 1186/1 dahin gehend ab, dass im Antragstenor die Zahl "65" durch die Zahl "69" ersetzt wird. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, im Antragstenor der Vorlage OF 1186/1 die Zahl "73" durch die Zahl "71" zu ersetzen. Beschluss: 1. Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1186/1 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE, Die PARTEI und U.B. (= Ablehnung)
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2020, OF 1208/6 Betreff: Nied: Neue Chance für ein Gymnasium in Nied Der Wunsch nach einem Gymnasium in Nied besteht schon sehr lange. Im Jahr 2015 wurde durch die damalige Bildungsdezernentin Sarah Sorge der Plan vorgestellt, an der Mainzer Landstraße ein Gymnasium zu errichten. Diese Pläne scheiterten jedoch daran, dass aufgrund der Nähe zum Industriepark Griesheim (Seveso-Richtlinie) ein Sicherheitsabstand eingehalten werden musste, in dem kein Neubau einer Schule möglich war. Nachdem nun aber im Sommer 2019 der letzte Chemiebetrieb im Industriepark Griesheim stillgelegt wurde und im Dezember 2019 schließlich beschlossen wurde, den Standort in einen Gewerbepark weiter zu entwickeln, ist dieses Hindernis beseitigt. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, die Planungen für ein Gymnasium in Nied am ursprünglich vorgesehenen Standort nun schnell voran zu treiben. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die Pläne für ein Gymnasium in Nied am Standort an der Mainzer Landstraße wieder aufzugreifen und so bald wie möglich umzusetzen. Begründung: Gelände, das für Schulneubau geeignet ist, ist in Frankfurt sehr rar. Überall in der Stadt wird händeringend nach geeigneten Standorten gesucht. Das Gelände in Nied ist verkehrlich gut erschlossen, es ist bereits als Schulstandort in den entsprechenden Plänen vorgesehen, möglicherweise kann man was genauere Planungen angeht, sogar schon auf die Pläne von 2015 zurück greifen. Man bräuchte die Nieder Schülerinnen und Schüler nicht mehr auf den umständlichen Weg zum Gymnasium am Rebstock schicken. Bedarf für Schulplätze am Gymnasium am Rebstock gibt es auch in Bereichen, die näher am Rebstock liegen. Es spricht also alles dafür, die Chance schnell am Schopf zu ergreifen und den Nieder Kindern endlich den Besuch eines Gymnasiums in ihrem Stadtteil zu ermöglichen. Dies würde die von einigen als benachteiligt dargestellten Stadtteile Nied wie auch das benachbarte Griesheim erkennbar aufwerten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5694 2020 Die Vorlage OF 1208/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2020, OF 1200/6 Betreff: Griesheim: Aufwertung der Grünanlage in der Jägerallee 28 vor der Evangelischen Kirchengemeinde Frankfurt am Main Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Grünfläche vor der Kirche in der Jägerallee 28 aufzuwerten. Es könnten z.B. ein bis zwei Sitzgarnituren (Tisch und zwei Sitzbänke) entlang des Fußwegs (siehe Lageplan) aufgestellt werden. Zur Steigerung der Aufenthaltsqualität könnten die Sitzgarnituren durch Sträucher etwas eingerahmt werden. Gleichzeitig wäre es für die dauerhafte Sauberhaltung (vor Hundekot) der Wiese von Vorteil, wenn an den Zugängen zur Grünanlage z.B. zwei Hundekotbeutelspender aufgestellt werden würden. Zusätzlich könnten auf der restlichen großen Wiesenfläche ca. 5-8 Bäume nachgepflanzt werden. Begründung: Die Grünfläche vor der Kirche verkümmert mehr und mehr. Abgestorbene oder Kranke Pflanzen wurden in den letzten Jahren ohne Nachpflanzungen entfernt. Die Wiese wird derzeit hauptsächlich von Hunden als Auslauf- und Kotfläche genutzt. Die Aufenthaltsqualität in diesem Bereich ließe sich durch die Schaffung von Sitzgelegenheiten und Hundekotbeutelspendern steigern. Die Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und Blumen hätte einen positiven Einfluss auf die Grünfläche und das Stadtklima. In einem Ortstermin am 20.11.2019 mit Anlieger*innen, dem Quartiersmanagement Griesheim sowie dem Grünflächenamt hat sich diese Lösung als möglicher, jedoch zu prüfender Lösungsweg ergeben. Anlagen: Abbildung 1: Rote Markierung: Vorschlag für Aufstellung der Sitzbankgarnituren; Grüne Markierung: Vorschlag für Aufstellfläche von Bäumen | Quelle: geoinfo.frankfurt.de Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5689 2020 Die Vorlage OF 1200/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 1008/2 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bereitstellung von Planungsmitteln zur Prüfung des Lückenschlusses der U 4 Bockenheim/Ginnheim in der Variante 1a - Europaturm - mit Haltestelle "Botanischer Garten" verbunden mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die mit 1,512 Mio. € veranschlagten Planungsmittel für den Bau der Stadtbahnverbindung Ginnheim-Bockenheim werden aufgestockt, um im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des U-Bahn-Lückenschlusses Ginnheim-Bockenheim den Kosten-Nutzen-Effekt gemeinsam mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: Buslinie 32: vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelinallee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. Buslinie 64: vom Hauptbahnhof über die Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Straßenbahn Ringlinie. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und dem Universitäts-Campus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahnlinie 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campus-Meile (Verbindung der Universität, der Finanzhochschule, der Deutschen Bibliothek und der "University of Applied Sciences" - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campus-Meile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Line zweigt im Osten von der Linie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Linie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Unilinie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (IG-Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotential erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringbahnstraßenbahn möglich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1008/2 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2019, OF 1182/6 Betreff: Nied: Radverkehrsführung über die Nidda (Wörthspitze) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das zuständige Fachamt zu beauftragen, den Radverkehr entlang des Mains nicht zum "Gaasebrickelsche" sondern naheliegenden Niddabrücke (Mainzer Landstraße) zu führen. Dies bedarf einer besseren Ausschilderung der Radwegführung mit dem Hinweis auf die Engstelle. Begründung: Der Radfahrverkehr nimmt im gesamten Stadtgebiet deutlich zu. Diese Entwicklung wird begrüßenswerter Weise durch den Magistrat gefördert. Seit langem ist die Problemstelle "Gaasebrickelche" an der Wörthspitze bekannt. Das schützenwerte historische Bauwerk ist nicht für den Radverkehr geeignet. Für größere Räder (z.B. Liege- oder Lastenräder) stellt das Drängelgitter eine im Extremfall unüberwindbare Hürde dar. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.11.2019, OF 1168/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1168/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1182/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5800 2020 1. Die Vorlage OF 1168/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1216/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1182/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1216/6 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 1216/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2019, OF 1148/1 Betreff: Bekämpfung von Halte- und Parkverstößen in der Schwalbacher Straße Der Magistrat wird aufgefordert, das ordnungswidrige Halten und Parken in der Schwalbacher Straße im Bereich zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee durch Kraftfahrzeuge nachhaltig zu bekämpfen. Hierzu sollen Verkehrspolizeikräfte der Stadt Frankfurt für einen mit dem Ortsbeirat abzustimmenden Zeitraum von drei Wochen gemeinsam mit Kräften der Landespolizei der vorbezeichnete Bereich im Sinne einer konzertierten Aktion intensiv bestreifen, Präsenz zeigen, und Verstöße konsequent ahnden. Insbesondere sollen verbotswidrig abgestellte Kraftfahrzeuge abgeschleppt werden, die den Straßenverkehr behindern, Zufahrten von Grundstücken blockieren, oder andere abgestellte Kraftfahrzeuge in zweiter Reihe zuparken. Verstöße, bei denen das Abschleppen des Fahrzeugs nicht gerechtfertigt ist, sollen zumindest ordnungswidrigkeitenrechtlich verfolgt werden. Begründung: Die Anwohner des vorbezeichneten Bereichs sind zu Recht verärgert darüber, dass Verstöße wie die geschilderten dort überhandnehmen und die zuständigen Sicherheitsbehörden diese bislang nicht wirksam bekämpft haben. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5565 2020 Die Vorlage OF 1148/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2019, OF 1197/6 Betreff: Griesheim: Einbahnregelung für die Elsterstraße? Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob es sinnvoll ist, die Elsterstraße als Einbahnstraße auszuweisen. Begründung: Die Elsterstraße ist eng und hat neben der Parkreihe deshalb nur eine Fahrspur. Immer wieder kommt es zu Begegnungsverkehr. Normalerweise gelingt es, bei einigem guten Willen aneinander vorbei zu kommen. Probleme entstehen bei Veranstaltungen in der dortigen Kirche, zu der Teilnehmerinnen und Teilnehmer vermehrt mit dem Auto kommen. Deshalb sollte geprüft werden, ob eine Einbahnstraßenregelung für die Elsterstraße Abhilfe schaffen kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1197/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen SPD und fraktionslos (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2019, OF 1147/1 Betreff: Wie weiter mit der Schwalbacher Straße? Die Situation in der Schwalbacher Straße zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee beschäftigt den Ortsbeirat schon lange. Der Verkehr auf der Schwalbacher muss fließen, um ein Ausweichen von Fahrzeugen auf parallel verlaufende reine Wohnstraßen zu vermeiden. Außerdem führen Staus in der Schwalbacher zu einem Rückstau auf die Mainzer Landstraße und hier zeitweise mit Behinderung des ÖPNV, da die Haltestelle der Straßenbahnlinien 11 und 21 direkt an der Kreuzung Mainzer/Schwalbacher gelegen ist. Die Schwalbacher ist die einzige Straße im Gallus, die - in Verbindung mit dem Kreuzungsbereich zur Frankenallee - so etwas wie einen Stadtteilmittelpunkt mit Gewerbe, Einkaufsmöglichkeiten, Apotheke, Reinigung, Ärzten und Gastronomie bildet. Auf diesem kurzen Teilstück der Schwalbacher Straße befinden sich aktuell sieben Gastronomiebetriebe, die im Sommer auf Gehwegen und Pkw-Stellplätzen Außengastronomie betreiben und z.T. zusätzlich Lieferservice über die einschlägigen Dienstleister anbieten. Anwohnerinnen und Anwohner der Schwalbacher sowie andere dort ansässige Gewerbe beklagen das Verhalten der Gäste der Gastronomiebetriebe in der Straße: Fahrzeuge werden (kürzer oder länger) in Einfahrten geparkt, Pkw stehen hinter der Außengastronomie auf der Fahrbahn, Fahrzeuge halten auf der Straße, damit Fahrer sich mit Gästen unterhalten können (ohne sich um die sich hinter ihnen bildenden Staus zu kümmern). Auf Ansprache reagieren die Fahrzeugführer i.d.R. aggressiv, Anwohnende, die in der Straße bekannt sind, sind bedroht worden. In mehreren Sitzungen des Präventionsrats haben sich Vertreterinnen und Vertreter von Ämtern, Polizeidienststellen, Ortsbeirat und Quartiersmanagement um eine Lösung der Situation bemüht. Neben der Forderung nach höherer Überwachungsdichte wurden die Gastronomiebetreiber angeschrieben, eingeladen, angesprochen und in persönlichen Gesprächen darum gebeten, auf ihre Gäste so einzuwirken, dass Fahrzeuge ordentlich geparkt (evtl. auch einige Gehminuten entfernt) und nicht direkt vor den Lokalen wild im Straßenraum abgestellt werden. Ernüchterndes Fazit aller Bemühungen ist, dass die Gastronomen das Geschäft über die Außengastronomie gerne "mitnehmen", sich dabei aber rücksichtslos über die legitimen Interessen anderer hinwegsetzen. Diese Situation wird sich in 2020 dadurch verschärfen, dass mit dem Abriss des ehemaligen Sozialrathauses und dem neuen Bauvorhaben begonnen wird. Die Firma FBW Projektbau GmbH hat im Dez. 2019 mit der Vermarktung der Eigentumswohnungen begonnen und als Bezugstermin das 4te Quartal 2021 für die Käufer angegeben. Es ist also davon auszugehen, dass mind. im Jahr 2020 die ganze Straßenbreite benötigt wird, da vermutlich Baustellenabsperrungen in den öffentlichen Raum reinragen, im Baustellenbereich sichere Fuß- und Radwegeführung hergestellt werden und auch Baufahrzeuge die Baustelle beliefern können müssen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat wie folgt aufgefordert: 1. im Jahr 2020 die Genehmigung für Außengastronomie allen Gastronomen auf der Schwalbacher zwischen Frankenallee und Mainzer Landstraße zu versagen. 2. in diesem Jahr zu prüfen und zu berichten, wie sich ein Wegfall der Außengastronomie auf den Verkehrsfluss in der Straße auswirkt. 3. zu prüfen und zu berichten, unter welchen Auflagen einzelnen Betrieben Außengastronomie gestattet werden kann. Begründung: Bei den Beteiligten des Präventionsrat ist der Eindruck entstanden, dass allen Gastronomen in der Straße der Wille fehlt, ihre Gäste dazu anzuhalten, sich so zu verhalten, dass Anwohnende und andere Gewerbe nicht über das zu erwartende Maß hinaus belästigt werden. Da es sich nach allen Beobachtungen bei der Mehrzahl der Gastronomiebetriebe um solche mit einem sehr hohen Anteil an Stammpublikum handelt, könnte ein Inhaber hier durchaus eingreifen. Anwohnende und Vertreter*innen des Präventionsrats wünschen sich mit Entzug der Genehmigung zur Außenbewirtschaftung ein Signal an die Gastronomie, dass nicht alles geduldet wird. Grundsätzlich befürworten die Antragstellenden Außengastronomie und sind insbesondere dagegen, dass Außengastronomie zu Gunsten von Pkw-Stellflächen und zur Sicherstellung des Verkehrsflusses verboten wird. Hier stellt sich die Situation aber anders dar: 1. Den Gastronomiebetreibern muss deutlich werden, dass sie auf Einnahmen verzichten müssen, wenn sie und ihre Gäste sich nicht an Regeln halten. Wer etwas von der Gemeinschaft will - hier einen Teil des öffentlichen Raums - der muss sich an die Regeln dieser Gemeinschaft halten! Regelverstöße müssen Folgen haben. 2. Es muss verhindert werden, dass sich dauerhaft Ausweichverkehr in den angrenzenden reinen Wohnstraßen etabliert (wie es bereits in Ansätzen zu beobachten ist). 3. Häufig ist die Schadstoffbelastung der Schwalbacher mit ihrem relativ schmalen Straßenschnitt und der Blockrandbebauung mit mehrstöckigen Altbauten deutlich zu riechen. Ursache ist neben der allgemeinen Belastung durch die Mainzer Landstraße die Situation in der Schwalbacher selbst: insbesondere die Staus zu Spitzenzeiten sowie ganztägig meist mehrere Fahrzeuge, die mit laufenden Motoren auch über einen langen Zeitraum halten, weil deren Fahrer die Gastronomie nutzen oder weil die Fahrzeuginsassen mit einem der Gäste ein längeres Gespräch führen "müssen". 4. Die Verkehrssituation trägt auch nicht zu einer attraktiven Außengastronomie bei; die Gäste verzehren ihr Essen vor allem tagsüber in einer Abgaswolke und mit Lärm belastet. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1147/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und Die PARTEI gegen BFF und U.B. (= Annahme)
Partei: U.B.
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2019, OA 503 entstanden aus Vorlage: OF 1099/1 vom 11.11.2019 Betreff: Bebauungsplan Adam-Riese-Straße hier: Sichere Infrastruktur für Radverkehr und Spielflächen für Kinder Vortrag des Magistrats vom 30.09.2019, M 148 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 148, Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 912, wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass die folgenden Ergänzungen darin Eingang finden: 1. Die Adam-Riese-Straße wird als verkehrsberuhigter Bereich oder als Fahrradstraße konzipiert, und es werden Maßnahmen ergriffen, dort den motorisierten Durchgangsverkehr zu verhindern. 2. Auf dem Adam-Riese-Platz wird eine öffentliche Spielfläche für Kinder und Jugendliche errichtet. Begründung: Die Adam-Riese-Straße bietet sich für den Fahrradverkehr als Alternative zur Mainzer Landstraße an, um das Gallus in Ost-West-Richtung zu durchfahren. Diese Alternative kann aber nur dann sicher genutzt werden, wenn Rad Fahrenden dort genügend sicherer Raum geboten wird und andere Formen des Verkehrs dort soweit möglich vermieden werden. In den bisherigen Plänen ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bis auf den Außenbereich der Kindertagesstätte kein Spielplatz geplant. Im Sinne einer "Stadt für alle" sind Spiel- und Freiflächen für Kinder und Jugendliche jedoch unbedingt notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.09.2019, M 148 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.05.2020, B 256 Bericht des Magistrats vom 04.12.2020, B 658 Bericht des Magistrats vom 09.07.2021, B 275 Bericht des Magistrats vom 24.06.2022, B 272 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 27.11.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2019, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 503 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 503) und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 503 Ziffer 2.) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2019, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 503 wird zur nochmaligen Beratung an den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung), FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 503) sowie FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 503 Ziffer 2.) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 148 = Ablehnung) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 503 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 503) sowie FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 503 Ziffer 2.) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 503 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 59. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 03.02.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage OA 503 wird zugestimmt. 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 503 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4986, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 § 5331, 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.02.2020 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2019, OA 506 entstanden aus Vorlage: OF 1162/6 vom 12.11.2019 Betreff: In der Jägerallee zwischen den Hausnummern 21 und 27 für sechs Parkplätze Parkscheibenregelung einführen Vorgang: OM 4111/19 OBR 6; ST 809/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in der Jägerallee an Werktagen zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr im Bereich zwischen den Hausnummern 21 und 27 sechs bestehende, zeitlich nicht begrenzte Parkplätze in Parkplätze mit einer Höchstparkdauer von zwei Stunden umzuwandeln und eine Parkscheibenregelung für diese Parkplätze einzuführen (Verkehrszeichen Nr. 1040-32). Begründung: Weitgehend aufgrund engagierter Einzelhändler und Geschäftsinhaber hat sich in diesem Bereich Griesheims ein kleines Handelszentrum mit Anbietern für Lebensmittel und Produkte der Grundversorgung gebildet. Ärzte, Friseure und andere Geschäfte ergänzen diesen Bereich sinnvoll. Um dieses kleine Zentrum wirtschaftlich zu stärken, ist es sinnvoll, dass eine gewisse Anzahl von Parkplätzen auch für Kunden tatsächlich nutzbar ist. Bislang werden viele Parkplätze von Dauerparkern genutzt. Ohne Parkmöglichkeit besteht ein weiterer Nachteil gegenüber den Großmärkten. Die Umwandlung von Parkplätzen ist ein Beitrag, um die Qualität und Quantität von Nahversorgung dort zu stärken, indem die Geschäfte wirtschaftlich stabilisiert werden. Die Begründung der Ablehnung dieses Vorschlages in der Stellungnahme vom 03.05.2019, ST 809, "Kurzzeitparken mit Parkscheibenregelung wird nur in den ländlich geprägten Stadtteilen eingerichtet. Die Jägerallee bzw. Griesheim gehört nicht dazu.", überzeugt den Ortsbeirat nicht, weil in anderen Stadtteilen des Ortsbezirks 6 und auch in Griesheim in der Alte Falterstraße Kurzparken mit Parkscheibenregelung besteht und überwiegend entsprechend der Vorschrift genutzt wird. Der Vorschlag, einen Parkscheinautomaten aufzustellen und pro Stunde Parken 1,50 Euro zu verlangen, würde dazu führen, dass dort kaum noch Kunden parken würden und stattdessen die kostenlosen Parkplätze der nahe gelegenen Großmärkte nutzen würden. Die Einzelhändler in der Jägerallee nun auch noch mit kostenpflichtigen Parkplätzen zu belasten, wäre ein großer Wettbewerbsnachteil gegenüber den Großmärkten und wird als nicht hilfreich abgelehnt. Der Ortsbeirat bleibt dabei, dass kostenlose Parkplätze mit zwei Stunden Höchstparkdauer und einer Parkscheibenregelung eine angemessene Unterstützung der kleinen Geschäfte in der Jägerallee wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4111 Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 809 Bericht des Magistrats vom 25.05.2020, B 239 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 04.12.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.01.2020, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 506 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 59 Beschluss: Der Vorlage OA 506 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 5222, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2019, OF 1180/6 Betreff: Griesheim: Welche Schule(n) werden auf dem Gelände Mainzer Landstraße 581 gebaut? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge berichten, welche Schule(n) er auf dem Gelände Mainzer Landstraße 581 zu bauen beabsichtigt. Begründung: Die Magistratsvorlage M187 benennt ausdrücklich den steigenden Bedarf an Grundschulplätzen in Griesheim. Es werden aber auch dringend Flächen für weiterführende Schulen im Frankfurter Westen gesucht. Die Bevölkerung sollte baldmöglichst erfahren, wie es mit dem Grundstück weitergeht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.11.2019, M 187 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2019, TO I, TOP 38 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1486 2019 1. Der Vorlage M 187 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1180/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2019, OF 1162/6 Betreff: In der Jägerallee zwischen den Hausnummern 21 und 27 für sechs Parkplätze Parkscheibenregelung einführen Vorgang: OM 4111/19 OBR 6; ST 809/19 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in der Jägerallee an Werktagen zwischen 8 und 18 Uhr im Bereich zwischen den Hausnummer 27 und 21 sechs bestehende, zeitlich nicht begrenzte Parkplätze in Parkplätze mit einer Höchstparkdauer von 2 Stunden umzuwandeln und eine Parkscheibenregelung für diese Parkplätze einzuführen (Zeichen 1040-32). Begründung: Weitgehend aufgrund engagierter Einzelhändler und Geschäftsinhaber hat sich in diesem Bereich Griesheims ein kleines Handelszentrum mit Anbietern für Lebensmittel und Produkte der Grundversorgung gebildet. Ärzte, Friseure und andere Geschäfte ergänzen sinnvoll. Um dieses kleine Zentrum wirtschaftlich zu stärken, ist es sinnvoll, dass eine gewisse Anzahl von Parkplätzen auch für Kunden tatsächlich nutzbar ist. Bislang sind viele Parkplätze von Dauerparkern genutzt. Ohne Parkmöglichkeit besteht ein weiterer Nachteil gegenüber den Großmärkten. Die Umwandlung von Parkplätzen ist ein Beitrag um die Qualität und Quantität von Nahversorgung dort zu stärken, indem die Geschäfte wirtschaftlich stabilisiert werden. Die Begründung der Ablehnung dieses Vorschlages (ST 809 / 2019): "Kurzzeitparken mit Parkscheibenregelung wird nur in den ländlich geprägten Stadtteilen eingerichtet. Die Jägerallee bzw. Griesheim gehört nicht dazu." überzeugt den Ortsbeirat nicht, weil in anderen Stadtteilen des Ortsbezirks 6 und auch in Griesheim in der Alte Falterstraße Kurzparken mit Parkscheibenregelung besteht und überwiegend entsprechend der Vorschrift genutzt wird. Der Vorschlag einen Parkscheinautomaten aufzustellen und pro Stunde Parken 1.50 Euro zu verlangen, würde dazu führen, dass dort kaum noch Kunden parken würden und stattdessen die kostenlosen Parkplätze der nahegelegenen Großmärkte nutzen würden. Die Einzelhändler in der Jägerallee nun auch noch mit kostenpflichten Parkplätzen zu belasten, wäre ein großer Wettbewerbsnachteil gegenüber den Großmärkten und wird als nicht hilfreich abgelehnt. Der Ortsbeirat bleibt dabei, dass kostenlose Parkplätze mit 2 Stunden Höchstparkdauer und einer Parkscheibenregelung eine angemessene Unterstützung der kleinen Geschäfte in der Jägerallee sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4111 Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 809 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 506 2019 Die Vorlage OF 1162/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2019, OF 1099/1 Betreff: Bebauungsplan Adam-Riese-Straße hier: Sichere Infrastruktur für Radverkehr und Spielflächen für Kinder Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Vorlage M 148, Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan 912, wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass die folgenden Ergänzungen darin Eingang finden: 1. Die Adam-Riese-Straße wird als verkehrsberuhigter Bereich oder als Fahrradstraße konzipiert und es werden Maßnahmen ergriffen, dort den motorisierten Durchgangsverkehr zu verhindern. 2. Auf dem Adam-Riese-Platz wird eine öffentliche Spielfläche für Kinder und Jugendliche errichtet. Begründung: Die Adam-Riese-Straße bietet sich für den Fahrradverkehr als Alternative zur Mainzer Landstraße an, um das Gallus in Ost-West-Richtung zu durchfahren. Diese Alternative kann aber nur dann sicher genutzt werden, wenn Rad Fahrenden dort genügend sicherer Raum geboten wird und andere Formen des Verkehrs dort, soweit möglich, vermieden werden. In den bisherigen Plänen ist im Geltungsbereich des B-Plans bis auf den Außenbereich der Kindertagesstätte kein Spielplatz geplant. Im Sinne einer "Stadt für alle" sind Spiel- und Freiflächen für Kinder und Jugendliche jedoch unbedingt notwendig. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.09.2019, M 148 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 26.11.2019, TO I, TOP 7 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 1098/1 dahin gehend ab, dass im Antragstenor unter Ziffer I. nach den Worten "bis Hafenstraße geschaffen werden." die Worte "Die Adam-Riese-Straße wird als verkehrsberuhigter Bereich oder als Fahrradstraße konzipiert, und es werden Maßnahmen ergriffen, dort den motorisierten Durchgangsverkehr zu verhindern." eingefügt werden und eine neue Ziffer mit den Worten "V. Auf dem Adam-Riese-Platz wird eine öffentliche Spielfläche für Kinder und Jugendliche errichtet." angefügt wird sowie dass die Begründung wie folgt ergänzt wird: "In den bisherigen Plänen ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bis auf den Außenbereich der Kindertagesstätte kein Spielplatz geplant. Im Sinne einer "Stadt für alle" sind Spiel- und Freiflächen für Kinder und Jugendliche jedoch unbedingt notwendig. Die Adam-Riese-Straße bietet sich für den Fahrradverkehr als Alternative zur Mainzer Landstraße an, um das Gallus in Ost-West-Richtung zu durchfahren. Diese Alternative kann aber nur dann sicher genutzt werden, wenn Rad Fahrenden dort genügend sicherer Raum geboten wird und andere Formen des Verkehrs dort soweit möglich vermieden werden." Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, über die Vorlage OF 1098/1 ziffernweise abzustimmen. Beschluss: Anregung OA 503 2019 1. Der Vorlage M 148 wird unter Hinweis auf OA 503 zugestimmt. 2. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 1098/1 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 1099/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 1 SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, Die PARTEI und U.B. gegen 1 SPD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. a) 1 SPD, CDU, FDP, BFF und U.B. gegen 1 SPD, GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI (= Annahme) b) CDU, FDP und U.B. gegen SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Die PARTEI (= Annahme) zu 3. 1 SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, Die PARTEI und U.B. gegen 1 SPD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2019, OF 1171/6 Betreff: Nied: Parkende Busse blockieren Bürgersteig und Radweg Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat zu berichten, welche Maßnahmen geeignet sind, das Parken von Reisebussen im Halteverbot vor der Gaststätte "Goldener Wok", Mainzer Landstraße 793, zu unterbinden. Begründung: Auf dem Gehweg vor dem Restaurant parken häufig Reisebusse, die dort offenbar auf Ihre Reisegäste warten, die das Restaurant besuchen. Durch dort im Halteverbot parkenden Busse müssen Fußgänger und Radfahrer auf die Mainzer Landstraße ausweichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5439 2019 Die Vorlage OF 1171/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2019, OF 1125/1 Betreff: Saubere Straßen um Baustellen (Osloer Straße/Güterplatz/Mainzer Landstraße/Hafenstraße) gewährleisten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mit den Baustellenbetreibern der Baustelle am Güterplatz, zwischen Mainzer Landstraße und Skyline Plaza in Kontakt zu treten und daraufhin zu wirken, dass der Baustellenbetreiber dafür Sorge trägt, dass die umliegenden Straßen auf eigene Kosten regelmäßig von Schmutz, Schlamm und Geröll gereinigt werden. An Tagen mit großer Verschmutzung durch Lastwagen bzw. Baumaschinen bedeutet dies auch, dass mehrmals täglich die Straßen und die Gehwege gereinigt werden müssen. Davon betroffen sind nicht nur die direkt an die Baustelle anliegenden Straßen, sondern auch die Straßen in unmittelbarer Umgebung, die von den Lastwagen befahren werden, wie beispielsweise die Hafenstraße, da diese Straßen ebenso durch Baustellendreck verschmutzt werden. Sollte der Baustellenbetreiber nicht dazu in der Lage sein, dies zu gewährleisten wird der Magistrat aufgefordert in eigener Regie die Straßen zu säubern. Die entstehenden Kosten werden dem Baustellenbetreiber in Rechnung gestellt. Begründung: Wie auf den Bildern zu sehen ist kommt es rund um die Baustellenausfahrten zu erheblichen Verschmutzungen. Der Schlamm und die Steine werden bis weit über die Mainzer Landstraße verteilt. Im Bereich des Skyline Plaza ist der Fußgängerweg stark betroffen. Menschen müssen gerade bei Regen durch ein Schlammbett waten. Für Fußgänger, Radfahrer und Autos bedeutet das Geröll, dass dich auf der Straße befindet eine erhebliche Gefahr. Autos schleudern beim Fahren die Steine herum, so dass Menschen verletzt werden können. Der gesamte Kreuzungsbereich (Hafenstraße/Mainzer Landstraße/Güterplatz) ist betroffen. Die Baustelle wird noch einige Monate bestehen und die nasse Jahreszeit beginnt gerade erst. Die Situation ist so nicht hinnehmbar und muss sofort und dauerhaft verbessert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 26.11.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5459 2019 Die Vorlage OF 1125/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2019, OF 1098/1 Betreff: Bebauungsplan Nr. 912 - Adam-Riese-Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 bis 3 GOOBR folgende Ortsbeiratsinitiative beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge den Magistratsbericht M 148, Bebauungsplan Nr. 912 - Adam-Riese-Straße mit folgenden ergänzten (fett und unterstrichen dargestellten) Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung beschließen: Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die Entwicklung und Neuordnung eines innerstädtischen Baugebietes mit gemischter Nutzung ermöglicht werden. Es soll Planungsrecht für die Neuerrichtung eines 140 Meter hohen Wohnhochhauses sowie ergänzend eines Gebäudes mit 7 Vollgeschossen für überwiegend Wohnnutzung im südöstlichen Teil des Geltungsbereichs geschaffen werden. Darüber hinaus soll die Erschließungssituation im Umfeld geregelt und verbessert und die Umgebungsbebauung im Sinne der Bestandssicherung festgesetzt werden. Zur Verbesserung der Bedingungen für den Radverkehr sollen in der Adam-Riese-Straße Voraussetzungen für eine Radumfahrung der Mainzer Landstraße von der Galluswarte bis Hafenstraße geschaffen werden. Eine bequeme und barrierefreie fußläufige Erschließung des Hauptbahnhofes wird sicher gestellt. II. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 557 - Mainzer Landstraße von Hafenstraße bis Hufnagelstraße wird um die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 912 - Adam-Riese-Straße gelegenen Flächen reduziert. III. Es dient zur Kenntnis, dass durch die Planung circa 550 neue Wohneinheiten entstehen. Etwa 165 Wohneinheiten davon (50 %) sollen als geförderter Wohnungsbau, jeweils zur Hälfte nach dem ersten und zweiten Förderweg, hergestellt werden. Wegen der direkten und guten Erschließung (Hauptbahnhof, Güterplatz) wird zumindest für die Hälfte der Wohnungen das sog. "autofreie Wohnen" vorgesehen. Entsprechende Ausnahmen von der Stellplatzsatzung und hierfür notwendige sonstige Befreiungen sind vom Magistrat vorzunehmen. IV. Sämtliche Neubauten sind in der sog. Nullenergie-Bauweise zu errichten. In geeigneter Weise sind ökologische und klimaschonende Bauweisen festzusetzen. Die Neubauten oder Nutzungsänderungen sind barrierefrei errichten zu lassen. Begründung: Die Rad-Umfahrung dient der Stärkung und Sicherheit des Radverkehrs. Im Planungsgebiet kann dem Radverkehr eine saubere und sichere Route angeboten werden. Der Ortsbeirat hat eine entsprechende Anregung mit dieser Streckenführung bereits zuvor auf den Weg gebracht. Nicht zum ersten mal wurden dem Ortsbeirat Planungen mit Versprechungen zur bessere Erschließung vorgestellt. Nicht immer wurde das Versprochene eingehalten. Im mündlichen Vortrag am 29.10. in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirats wurde eine Fußwegbrücke über die Hafenstraße erläutert. Diese Brücke trägt maßgeblich zur bestmöglichen Erschließung des Areals bei und nützt außerdem den Bewohnerinnen und Bewohnern der Bestandswohnungen im Areal Post- und Niddastraße in außerordentlicher Weise. Daher ist die Brücke als eines der allgemeinen Ziele und Zwecke aufzuführen. Immer mehr Bewohnerinnen und Bewohner in Großstädten führen ein (weitgehend) freies Leben ohne Automobil. Dies schlägt sich auch im Wunsch nach Wohnformen um, in denen keine entsprechend teure Infrastruktur für das Abstellen eines Automobils vorgehalten werden muss, da z. B. Car-Sharingmodelle genutzt werden. Diesem Umstand muss - gerade in Zeiten des Klimawandels und des wachsenden Bewusstseins hierfür - in einem zeitgemäßem Bebauungsplan Rechnung getragen werden. Das größte CO2-Einsparpotential besteht - neben der Landwirtschaft - im Bau und Betrieb von Wohnanlagen. Dieses Potential muss auch in Frankfurt in Gänze ausgenutzt werden um die gesteckten Klimaziele zu erreichen. Zur Sicherstellung sind entsprechende Vorgaben in den Bebauungsplan aufzunehmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.09.2019, M 148 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 26.11.2019, TO I, TOP 7 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 1098/1 dahin gehend ab, dass im Antragstenor unter Ziffer I. nach den Worten "bis Hafenstraße geschaffen werden." die Worte "Die Adam-Riese-Straße wird als verkehrsberuhigter Bereich oder als Fahrradstraße konzipiert, und es werden Maßnahmen ergriffen, dort den motorisierten Durchgangsverkehr zu verhindern." eingefügt werden und eine neue Ziffer mit den Worten "V. Auf dem Adam-Riese-Platz wird eine öffentliche Spielfläche für Kinder und Jugendliche errichtet." angefügt wird sowie dass die Begründung wie folgt ergänzt wird: "In den bisherigen Plänen ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bis auf den Außenbereich der Kindertagesstätte kein Spielplatz geplant. Im Sinne einer "Stadt für alle" sind Spiel- und Freiflächen für Kinder und Jugendliche jedoch unbedingt notwendig. Die Adam-Riese-Straße bietet sich für den Fahrradverkehr als Alternative zur Mainzer Landstraße an, um das Gallus in Ost-West-Richtung zu durchfahren. Diese Alternative kann aber nur dann sicher genutzt werden, wenn Rad Fahrenden dort genügend sicherer Raum geboten wird und andere Formen des Verkehrs dort soweit möglich vermieden werden." Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, über die Vorlage OF 1098/1 ziffernweise abzustimmen. Beschluss: Anregung OA 503 2019 1. Der Vorlage M 148 wird unter Hinweis auf OA 503 zugestimmt. 2. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 1098/1 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 1099/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 1 SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, Die PARTEI und U.B. gegen 1 SPD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. a) 1 SPD, CDU, FDP, BFF und U.B. gegen 1 SPD, GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI (= Annahme) b) CDU, FDP und U.B. gegen SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Die PARTEI (= Annahme) zu 3. 1 SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, Die PARTEI und U.B. gegen 1 SPD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2019, OF 1165/6 Betreff: Griesheim: Radfahren entgegen der Einbahnstraße auf kleinem Abschnitt der Rehstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu beschließen, auf dem Abschnitt der Rehstraße zwischen Jägerallee und Tarnowitzer Straße das Fahren entgegen der Einbahnstraße für den Radverkehr zu erlauben. Das Zusatzschild "Radfahrer frei" findet in der Siedlung bereits eine häufige Verwendung. Begründung: Anwohner*innen berichten, dass bei Besorgungen, in den Geschäften der Jägerallee mit dem Fahrrad auf dem Rückweg (in Richtung "An der Zingelswiese"), oft ein großer Umweg gefahren werden muss. Wenn für den kurzen Abschnitt der Rehstraße zwischen Jägerallee und Tarnowitzer Straße, das Fahren entgegen der Einbahnstraße für den Radverkehr erlaubt werden würde, könnte die Straße an der Zingelswiese schnell über die Tarnowitzer Straße erreicht werden. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5435 2019 Die Vorlage OF 1165/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem ersten Satz folgender Satz hinzugefügt wird: "Nach Möglichkeit ist die Regelung bis zur Straße Zum Linnegraben fortzusetzen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2021, OF 286/6 Betreff: Gelände Mainzer Landstraße: Pläne vorstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für das im Juni 2020 erworbene Grundstück Mainzer Landstraße/Elektronstraße/Akazienstraße die aktuell verfolgten Nutzungspläne im 1. Halbjahr des Jahres 2022 öffentlich vorzustellen. Begründung: Seit dem Kauf der rund 28 000 qm großen Fläche im Juni 2020 sind nun 1 1/2 Jahre vergangen. Bereits beim Kauf hat die Stadt eine Nutzung für eine zusätzliche Grundschule, eine zusätzliche weiterführende Schule, eine Kindertageseinrichtung, Wohnungsbau und eine Grünfläche angekündigt. Ein Modell zeigte schon eine mögliche Verteilung der Nutzungen mit Baukörpern an. Auch wenn bekannt ist, dass solche Modelle weit von einer baureifen Planung entfernt sind, konnte man annehmen, dass es mit den Planungen zügig voran geht. Nunmehr zeigen sich die typischen Folgen des Leerstanden. Fassaden sind beschmiert, erste Fensterflächen zeigen Risse und alles wirkt zunehmend verwahrlost. Die Zwischennutzung, die Freiflächen als Außenlager zu nutzen, tritt dem nicht entgegen. Tatsächlich ist bald damit zu rechnen, dass die leeren Gebäude weiter verfallen und mehr und mehr Personen sich Zutritt verschaffen, um dort ein "lost place" Erlebnis zu haben. Die Gefahren in solchen ehemaligen Gewerbebauten werden unterschätzt. An dieser zentralen Stelle ist eine verfallende Ruine ganz besonders schädlich. Die Stadt hat für das Grundstück viel Geld ausgegeben und Schulplätze werden dringend benötigt. Daher sind die seitdem erfolgten Weiterentwicklungen der Nutzungspläne von Interesse. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1323 2022 Die Vorlage OF 286/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.12.2021, OF 304/6 Betreff: Frankfurter Westen: Wurzelaufbrüche auf Niddauferweg beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, möglichst kurzfristig die Gefährdungen durch Wurzelaufbrüche u. Ä. auf dem Uferweg an der Nidda zu beseitigen. Begründung: Zwischen dem Sossenheimer Wehr und den Autobahnbrücken des Westkreuzes gefährden einige Wurzelaufbrüche die Sicherheit von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden auf der südlichen Seite des Nidda-Uferweges. Im September kam es an dieser Stelle zu einem schweren Unfall zweier Radfahrerinnen, Anwohnende befürchten, dass auch die Bodenwellen dazu beigetragen haben könnten. Vor ca. 10 Jahren wurden die Aufbrüche bereits einmal entfernt, sind aber inzwischen wieder so hoch wie zuvor. Besonders kritisch ist es im Herbst, wenn die Schäden von Laub verdeckt sind. Auch in Höchst gibt es auf der nördlichen Nidda-Seite zwischen Mainzer Landstraße und Amtsgasse (ausgeschilderte Umfahrung "Gaasebrickelche") einige gefährliche Stellen. (eigene Bilder) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1339 2022 Die Vorlage OF 304/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.12.2021, OF 260/1 Betreff: Sicherer Fußverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Ampel Galluswarte/Mainzer Landstraße sicherer machen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die signalgesteuerte Fußgängerquerungshilfe an der Galluswarte über die Mainzer Landstraße in Höhe der Hausnummern 240 / 269 von einer "Bettelampel" auf regelmäßigen Umlauf "Grün" umzustellen. Dabei ist darauf zu achten, dass den Fußgehenden genügend Zeit eingeräumt wird, die Straße vollständig zu queren. Begründung: Die nach einem Verkehrsunfall beschädigte Lichtsignalanlage wurde Ende November 2021 wieder hergestellt. Jedoch weist diese für die Benutzung durch Fußgehende erhebliche Mängel auf, wie beispielsweise die verwirrende Anordnung der Taster zur GrünAnforderung. "Bettelampeln" stehen erheblich in der Kritik und benachteiligen vor allem die Fußgehenden. Im Bereich der Galluswarte ist dies jedoch die einzige "Bettelampel", die zudem geringen Einfluss auf die komplexe Gesamtsituation hat. Eine Optimierung der Fußgängerquerungshilfe würde den Verkehrsfluss für die Fußgehenden wesentlich sicherer, verlässlicher und schneller machen. Foto: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1356 2022 Die Vorlage OF 260/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2021, OF 247/1 Betreff: Straßenbenennungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Quartiersplatz Nr. 8596 Der im Bebauungsplan Nr. 905 festgesetzte Quartiersplatz mit der Nr. 8596 soll in "Marie-PfungstPlatz" benannt werden. Marie Eleonore Pfungst (1862-1943) führte gemeinsam mit ihrer Mutter einen Betrieb und einen Verlag ihres verstorbenen Vaters und Bruders weiter. Mit der von ihr gegründeten Arthur-Pfungst-Stiftung versuchte sie Bildungsarbeit für alle sozialen Schichten zu ermöglichen. Nach erheblichen Eingriffen in ihre Stiftungsarbeit durch die Nationalsozialisten wurde sie im September 1942 ins KZ Theresienstadt deportiert, wo sie wenige Monate später in Folge der Misshandlungen verstarb. (1) 2. Straße Nr. 8593 Die unbenannte Straße Nr. 8593 soll in "Meta-Gadesmann-Straße" benannt werden. Meta Gadesmann wurde am 13. November 1881 in Osnabrück geboren, sie starb am 12. Mai 1962 in Rottach Egern. Meta Gadesmann war Vertraute und Testamentsvollstreckerin des T&NFirmengründers Harry Fuld und war eine der maßgeblich Aktiven des Ende des 19. Jahrhunderts von Frauen gegründeten "Verband der kaufmännischen weiblichen Angestellten". Ziel des Verbandes: die Frauentätigkeit in Kontoren und Handelshäusern als vollständiges Ausbildungs- und Berufsprofil zu entwickeln und die beschäftigten Frauen rechtlich abzusichern und vor Übergriffen zu schützen. Ab 1914 wohnte sie in Frankfurt. Hier setzte sie sich weiterhin für den Aufbau des Frankfurter Vereins ein, in seiner Beratungsstelle für Frauen und vor allem im Aufbau einer Berufsberatungsstelle für Mädchen und junge Frauen. 1919 wurde sie eine von drei weiblichen Stadtverordneten für die Demokratische Partei. Im Folgenden zitiert aus Cobabus : Meta Gadesmann war die "einzige Frau bei der T&N, die nach ihrem Eintritt in die Frankfurter Firma den Weg bis in die Leitungsgremien der T&N schaffte. Harry Fuld, der sie auf Grund ihres sozialen und politischen Engagements kennen und schätzen gelernt hatte, holte sie im Jahre 1916 in sein Unternehmen. Sie hatte sich im Auftrag von Harry Fuld schon bald um den weiteren Aufbau von Vertriebsgesellschaften und die Organisation des Vertriebs verdient gemacht und war deshalb einige Zeit auch in verschiedenen Orten tätig, so unter anderem in Berlin und Hamburg. Diesbezüglich wurde sie auf dem kaufmännischen Sektor zur rechten Hand von Harry Fuld. Daher wurde sie von ihm auch schon bald nach der Gründung der Aktiengesellschaft im Jahre 1926 zur stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Von dem Firmengründer Harry Fuld wurde sie in der letzten Fassung seines im Sommer 1931 verfassten Testaments an erster Stelle unter den Testamentsvollstreckerinnen und Testamentsvollstreckern angeführt, noch vor Carl Lehner, der dort erst an zweiter Position benannt wurde. Im Zusammenhang mit den "Reorganisationen" ab Ende 1936 musste sie auf Grund ihrer reservierten Haltung gegenüber dem NS-System - sie pflegte in der Tat auch weiterhin Umgang mit Juden und erwiderte auch den Hitlergruß nicht - ihre Leitungsfunktionen als stellvertretende Vorsitzende bei der T&N aufgeben. Vermutlich wurde sie bereits zu dieser Zeit verhaftet, ins Gefängnis gesteckt und dort für einige Zeit verhört. Dies geschah aber wohl auch deshalb, weil sie vermutlich den im Spätherbst 1936 ins Ausland emigrierenden deutschen Juden aus der Unternehmensleitung der T&N noch etwas Geld mitgegeben hatte. Nach ihrer Freilassung verlegte sie noch im Laufe des Jahres 1937 ihren Wohnsitz von Frankfurt am Main nach Rottach-Egern, wo sie bis an ihr Lebensende wohnen blieb, auch wenn sie sich später selbstverständlich des Öfteren in Frankfurt aufhielt. Trotz ihrer nunmehr nur eingeschränkten Rolle bei T&N war sie im Jahre 1940 und 1941 ganz maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt, mit denen es seinerzeit gelang, neue Gesellschafterkreise- neben Dr. Otto Schniewind also vor allem die Thyssen-Gruppe - in das Unternehmen zu holen. Besonders Carl Ludwig Lehner und Ulrich Engel bezichtigten Meta Gadesmann aber auch später weiterhin bei verschiedenen Gliederungen der NSDAP bis hinauf zum RSHA, dass sie sich gegenüber dem NS-Staat obstruktiv verhalten würde. Dies wurde ihr dann auch noch ein weiteres Mal, nach ihrer Verhaftung am 03. August 1944 im Anschluss an das Attentat von Claus Schenk von Stauffenberg auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 in der Wolfsschanze in Ostpreußen, dem ehemaligen Hauptquartier der deutschen Wehrmacht, von einem Mitglied des RSHA in Berlin, einem Freund von Ulrich Engel, vorgehalten. Sie sei politisch unzuverlässig, hätte Umgang mit Juden, würde den Hitlergruß nicht erwidern und müsse daher aus der Leitung der T&N verschwinden. Immerhin wurde sie nach einigen Verhören und einer insgesamt gesehen doch nur wenige Tage andauernden Haft wieder frei gelassen, musste nun aber bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs ihre Kontakte zur T&N vollständig unterbrechen. [Es ist dem] Autor nicht bekannt, ob auch Meta Gadesmann als "nicht betroffen [NS]" erklärt wurde... auf jeden Fall sollten aber [ab Juli 1947] Dr. Otto Schniewind und Meta Gadesmann ebenso wie auch Friedrich Sperl schon bald wieder den Leitungsgremien der T&N angehören. ...Meta Gadesmann übte nun vor allem die Funktion einer Kommanditistin aus und gehörte sodann auch im Verlauf der 1950er Jahre bis zu ihrem Tode im Jahre 1962 dem in dieser Zeit gebildeten Präsidium der Gesellschaftsvertretung der T&N an." (2) 3. Straße Nr. 8591 Die unbenannte Straße Nr. 8591 soll in "Mathilde-Maier-Straße" benannt werden. Mathilde Maier, geb. Wormser, wurde am 14.7.1896 in Dinslaken geboren, lebte und arbeitete in Frankfurt und flüchtete am 10.11.1938 nach Brasilien. Im Sommer 1920 heiratete sie den Frankfurter Rechtsanwalt Max Hermann Maier, in dessen Kanzlei sie dann auch die Büroarbeiten erledigte. 1926 konnten beide das vom Frankfurter Architekten Franz Roeckle erbaute Haus Kleebergstraße 3 beziehen. Das Ehepaar war stark engagiert in sozialen Initiativen und Organisationen wie dem Ausschuss für Volksvorlesungen und in gemeinnützigen Stiftungen und Institutionen und eng verbunden mit Ernst Kahn, Frankfurter Stadtverordneter der SPD und ehrenamtlicher Direktor der ABG, und der Gartenstadt AG. 1931 war Mathilde Maier eine der Gründer*innen und Vorsitzende des Dachverbands der Frankfurter Erwerbslosenküchen e.V. Mit ihren Vorstandskollegen Ernst Kahn und Ulrich Burmann unterstützte sie aus dem unentgeltlich überlassenen Büro in der Zentrale der Aktienbaugesellschaft für Kleine Wohnungen in der Elbestraße 48 die lokalen Selbsthilfevereine, initiierte und unterstützte Öffentlichkeitsarbeit und Spendenkampagnen für die Deckung der Kosten. Am bekanntesten ist hier sicher der Film von Ella Bergmann-Michel "Erwerbslose kochen für Erwerbslose", der in allen Frankfurter Kinos und auf mobilen Leinwänden an der Hauptwache erfolgreich um Spenden warb. Wohnungsgesellschaften, die die Erwerbslosenküchen maßgeblich unterstützten, waren u.a. die Gartenstadt AG und die Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen (ABG), dies sowohl personell wie durch die unentgeltliche Überlassung von Räumen - für die Küche im Bahnhofsviertel Räume in der Elbestraße 48 und für die Küche in der Friedrich Ebert Siedlung in der Cordierstraße. Mit 1933 änderte sich das Leben des jüdischen Ehepaares Maier. Als Kriegsteilnehmer im Ersten Weltkrieg konnte Max Hermann Maier zuerst noch als Rechtsanwalt arbeiten. 1936 übernahm Max Hermann Maier die Leitung der Beratungsstelle des jüdischen Hilfsvereins für Hessen-Nassau und Hessen, wo Auswanderungswillige Informationen und Hilfe bekamen. Auch Mathilde Maier hatte nun hier ihr Haupttätigkeitsgebiet - bis beide am 10. November 1938 mit der adoptierten Tochter nach Brasilien flohen. Hier bauten sie mit anderen sozial engagierten jüdischen dem Nationalsozialismus Entflohenen die Farmen "Rolandia" auf, die auch nach 1945 ihr Lebensmittelpunkt bleiben. Margarethe Maier veröffentlichte 1978 das Buch "Alle Gärten meines Lebens", Max Hermann Maier u.a. "In uns verwoben, tief und wunderbar", Ffm. 1972; und in "Dokumente zur Geschichte der Frankfurter Juden 1933-1945": "Auswanderungsberatung in Frankfurt/M 1936-1938. Geschrieben 1961" (S. 382 ff.) In der Kleebergstraße 3 sind seit 2017 für Mathilde Maier, Max Hermann und die Adoptivtochter Margarethe Maier Stolpersteine verlegt. (3) 4. Straße Nr. 8592 Die unbenannte Straße Nr. 8592 soll in "Johanna-Zittel-Straße" benannt werden. Johanna Zittel geb. Wertheimer wurde am 04.07.1890 in Frankfurt am Main geboren und starb am 02.10.1959 in Frankfurt am Main. Sie ist das letzte Opfer der NS-Deportationen im Gallus und wurde am 14.02.1945 nach Theresienstadt deportiert, überlebte und kam 16.07.1945 mit einem schweren Herzleiden nach Frankfurt zurück. Johanna Zittel, von Beruf Privatsekretärin, wohnte mit ihrem Mann Bernhardt und ihrem Sohn Günter in einem der neu errichteten Siedlungshäusern der Friedrich Ebert Siedlung, Mainzer Landstraße 475. Sie führte ab 1931 in der Ackermannstraße 43 ein gut gehendes Lebensmittelgeschäft, das einer der Mittel-/Treffpunkte der neuen Siedlung war. Nach dem Boykott vom 1. April 1933 musste sie als Jüdin den Laden auf ihren Ehemann Bernhardt übertragen. Nach seinen Aussagen gingen die Einkünfte nichtsdestotrotz um ein Drittel zurück. Vor ihrer Deportation war sie zwei Jahre zur Arbeit in der Druckerei Osterrieth, Frankenallee 25, zwangsverpflichtet. Johanna und Bernhardt Zittel stellten 1948 Anträge zur Ausreise in die USA, um dort zusammen mit ihrem Sohn Günter zu leben. Offenbar blieben sie aber doch in Frankfurt. (4) Anlage: Übersichtsplan mit Darstellung der zu benennenden Straßen (Quellen: Planauszug Stadtvermessungsamt Frankfurt; Eintragungen Antragstellende) Quellenverzeichnis: Aus Entwurf M-Vorlage des Dezernats IV ohne Datum Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 "25 Jahre Berufsorganisation 1889 - 1914. Zugleich Verwaltungs-Bericht des kaufmännischen Verbandes für weibliche Angestellte e.V. für das Jahr 1913" (Archiv der deutschen Frauenbewegung"); Hessische Landeszenrale für Politische Bildung: FrauenStadtGeschichte. Zum Beispiel Frankfurt am Main, Königstein 1995; Norbert Cobabus: Deutsche Juden in der modernen Industriegeschichte am Beispiel der Firmen C.F. Donner, Bloch & Hirsch, Celluslose- und Papierfabrik Okriftel sowie Telefonbau & Normalzeit vom Ende des 18.Jahrhunderts bis zum Anfang der 1950er Jahre; Norbert Cobabus: Geschichte der T & N / Telenorma und das Unternehmen in Urberach (1937 - 1996); Beide herausgegeben vom Verein für ein Forschungs-, Ausstellungs- und Dokumentationszentrum des ehemaligen Fabrikgeländes Ober-Rodener Straße in Rödermark-Urberach e.V., s.: http://www.dokuzentrum-tn.de; Diverse Werksveröffentlichungen T+N und von ehemals Beschäftigten herausgegebene Firmen-chroniken; Meindl, Zwillig: Legalisierter Raub. Die Ausplünderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung in Hessen, Frankfurt 2004; Institut für Stadtgeschichte: Akten Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 Quellen (zitiert): Dokumentation der Stolpersteinverlegungen 2017, Seite 62 (online: stolpersteine-frankfurt.de); Zu den Erwerbslosenküchen: A.u.R. Schmid: Frankfurt in stürmischer Zeit. 1930-1933, Stuttgart; 1987, S. 81 ff; Frankfurter Arbeiterbewegung in Dokumenten, Frankfurt 1997, S. 1287 u. 1378 ff; Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet Nr. 94 (Lutz Mohnhaupt Oktober 2020) Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 Michael Knorn wies 2012 bei Stolpersteinverlegungen auf die Biografie von Johanna Zittel hin, die er und das Team in seinen Recherchen und Bewohner:innen-Interviews betr. KZ-Außenlager Katzbach geführt hatten Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet" Nr. 97 (Lutz Mohnhaupt, Januar 2021) Arolsen-Archives: Antrag Ausreise Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden: Fallakte 1948 - 1963 Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main 62.41 Nr. der unbenannten Straße Benennungsbereich Bezeichnung 8591 Michael-Flürscheim-Straße 8592 Heinrich-Weiss-Straße 8593 Fini-Pfannes-Straße 8596 Marie-Pfungst-Platz (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt a.M., 2021 Anlage 1 (ca. 260 KB) Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 61 Beschluss: Initiative OI 4 2021 Die Vorlage OF 247/1 wird als Ortsbeiratsinitiative beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Die PARTEI gegen FDP (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL und BFF (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2021, OF 269/6 Betreff: Grundschulen in Nied Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Frage zu beantworten: 1. Wie sieht die derzeitige Versorgung des Stadtteils Nied mit Grundschulplätzen an den jeweiligen Grundschulen aus, da nach den Herbstferien neu zugezogene Kinder eingeschult wurden? 2. Wie viele Klassen bzw. Klassenräume können durch den geplanten Erweiterungsbau der Friedrich-List-Schule dazukommen? 3. Wann wird dieser Erweiterungsbau fertiggestellt sein? 4. Wann sollen die Grundschulbezirke angepasst werden und für welchen Zeitraum ermöglicht dies eine Entspannung? 5. In wie weit ist der Platzbedarf für das kommende Ganztagsangebot eingeplant? 6. Sind die weiteren Wohnungsbaugebiete und Verdichtungen (z.B. Nieder Loch) bei der Planung berücksichtigt? Begründung: In der Sichtungsveranstaltung zur Bildungsregion West wiesen die Schulleiterinnen der 3 Nieder Grundschulen darauf hin, dass schon jetzt Engpässe an den Grundschulen bestehen, da durch die Fertigstellung des Baugebiets zwischen Mainzer Landstraße und dem Ortsteil Alt-Nied mehr Grundschulkinder zu erwarten sind. Weitere Baugebiete werden abgewickelt und geplant. Es wird bezweifelt, dass dies ausreichend im iSEP 2020-2029 berücksichtigt wurde. Es ist fraglich, ob die Anpassung der Grundschulbezirke die erforderliche Entlastung bringt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 353 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 271 2022 1. Die Vorlage B 353 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 269/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht im Rahmen V 271) zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 221/6 Betreff: Nied: Kanaldeckel und Unterflurhydranten in der Mainzer Landstraße zwischen Nied Kirche und S-Bahn-Brücke der erhöhten Fahrbahn anpassen Vor einigen Jahren wurde der Fahrbahnbelag auf der Mainzer Landstraße zwischen Nied-Kirche und der S-Bahnbrücke durch Aufbringen eines ca. 2-3 cm hohen Belages in einem besonderen Verfahren verbessert. Hierbei wurden jedoch die Kanaldeckel und Unterflurhydranten der neuen Fahrbahndecke augenscheinlich nicht angepasst. Dies führt aktuell beim Befahren der nun tiefer gelegenen Deckel und Hydranten durch den motorisierten Verkehr zu geräuschvollen Erschütterungen und hierdurch zu Belästigungen für die Anwohner. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Anpassung der Kanaldeckel und Unterflurhydranten an den Belag der Mainzer Landstraße zwischen Nied Kirche und S-Bahn-Brücke anzupassen, beispielsweise durch den Einbau von höhenverstellbaren Straßenkappen. Begründung: Die nun tiefer gelegten Hydranten (kleine Löcher) führen zu teilweise lauten Erschütterungen, welche die Anwohner belästigen. Da die Anpassung augenscheinlich vergessen wurde, sollte sie nachgeholt werden, beispielsweise durch den Einbau von höhenverstellbaren Straßenkappen. Fotos: Schachtdeckel und Unterflurhydrant in der Mainzer Landstraße (Fotos: Privat). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1081 2021 Die Vorlage OF 221/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 222/1 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Rebstöcker Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Rebstöcker Straße, v.a. im Bereich des Kindergartens der Gemeinde Maria Hilf, für eine dauerhafte Verkehrsberuhigung zu sorgen. Im Abschnitt zwischen der Mainzer Landstraße und der Frankenallee müssen dazu bauliche Maßnahmen getroffen werden. Begründung: In der Rebstöcker Straße zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee gibt es gleich mehrere Treffpunkte der Menschen aus der Nachbarschaft - zwei Supermärkte, zwei Kioske, die Maria Hilf Kirche und die angeschlossene Kindertagesstätte. Folgerichtig ist der Abschnitt Teil der 30er-Zone. Leider kommt es regelmäßig vor, dass Autofahrer die hier relativ breite Straße mit Geschwindigkeit jenseits der 50 befahren und Fußgänger wie Radfahrer gefährden und die Anwohner durch Lärm belästigen. Eine bauliche Lösung zur Verlangsamung des Verkehrs - ähnlich wie in der Eppenhainer Straße - würde nachhaltig Abhilfe schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1119 2021 Die Vorlage OF 222/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 223/6 Betreff: Nied/Griesheim: Aufstellung von Hundekotbeutelspendern Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, an 2 Grünflächen in Nied / Griesheim Hundekotbeutelspender und ggf. Müllbehältnisse aufzustellen. Bei den beiden Grünflächen handelt es sich um: 1. Wiese am Lachener Graben zwischen Denisweg und Mainzer Landstraße in Nied/Griesheim 2. Wiese zwischen Elsterstraße und Mainzer Landstraße gegenüber der St. Hedwigskirche in Griesheim Entsprechende Paten für die Spender sind vorhanden und dem Ortsbeirat bekannt. Begründung: Bürger in den beschriebenen Wiesen beklagen sich über eine große Verunreinigung von Hundekot und weisen auf den dringenden Bedarf an Hundekotbeutelspendern und entsprechenden Müllbehältern hin. Hier gibt es auch mindestens 3 Personen, die bereit wären, Paten dieser Spender zu werden. Quelle: Google Maps. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1083 2021 Die Vorlage OF 223/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 230/1 Betreff: Taubenabwehr an der Galluswarte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die folgenden Informationen im Wege einer Stellungnahme zukommen zu lassen: 1. Wie ist der Sachstand der Taubenvergrämungsmaßnahmen an der Galluswarte? 2. Wie bewertet der Magistrat den Erfolg der angebrachten Gitter und Bleche auf der Mainzer Landstraße? 3. Welche Maßnahmen sind derzeit für die Galluswarte Ausgang Frankenallee vorgesehen? 4. Wurde hierzu mittlerweile ein nötiger Gestattungsvertrag mit der Deutschem Bahn zur Anbringung von Blechen für den Ausgang Frankenallee abgeschlossen? 5. Welche Reinigungsmaßnahmen gegen Taubenkot nimmt der Magistrat derzeit an der Galluswarte regelmäßig vor? 6. Hält der Magistrat die Reinigungsmaßnahmen gegen Taubenkot an der Galluswarte derzeit für ausreichend? 7. Welche Bemühungen zur Errichtung eines Taubenhauses in der Nähe der Galluswarte hat der Magistrat unternommen? 8. Hat die Magistrat die Standorte Grünflächenamt in der Adam-Riese-Straße und Wasserturm an der Europa-Allee einer erneuten Prüfung mit dem Ziel der Errichtung eines Taubenhauses unterzogen? 9. Welche weiteren Standorte zieht der Magistrat in Erwägung? Begründung: Taubenkot an den beiden Unterführungen an der S-Bahn-Station Galluswarte ist seit Jahren ein Ärgernis der Bevölkerung. Diese Anfrage soll den Sachstand der Maßnahmen dagegen abfragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 237 2021 Die Vorlage OF 230/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass bei den Aufzählungspunkten 5. und 6. das Wort "Galluswarte" ersetzt wird durch "im Bereich der S-Bahn-Station Galluswarte". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2021, OF 243/1 Betreff: Fußgängerampeln Kreuzung Mainzer Landstraße und Ludwigstraße für Fußgänger sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerampeln an der Kreuzung zwischen der Mainzer Landstraße und der Ludwigstraße fußgängerfreundlicher zu schalten. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass die Fußgängerampel für die Querung der Mainzer Landstraße bei "Rot" für den Verkehr auf der Mainzer Landstraße auch ohne Anforderung auf "Grün" schaltet. Zudem soll die Fußgängerampel schneller auf Anforderung reagieren. Zuletzt sollte durch einen grünen Pfeil für die Linksabbieger, die von der Mainzer Landstraße in die Ludwigstraße einbiegen wollen, verhindert werden, dass diese Fußgänger, welche die Ludwigstraße überqueren, gefährden. Begründung: Auch bei Rotphasen für den Verkehr auf der Mainzer Landstraße zeigt die Ampel für Fußgänger, welche die Mainzer Landstraße überqueren wollen, nicht automatisch "Grün". Zudem reagiert die Fußgängerampel häufig nicht auf manuelle Anforderung. Durch einen grünen Pfeil soll sichergestellt werden, dass Fußgänger, welche die Ludwigstraße überqueren wollen, "Rot" haben, wenn Linksabbieger in diese einbiegen. Hier kommt es häufig zu gefährlichen Situationen. Eine Verbesserung der dortigen Situation ist angezeigt und würde etwa Schülern der Falkschule und Beschäftigten im "Tower 185" zugutekommen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 58 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1136 2021 Die Vorlage OF 243/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im letzten Absatz des Antragstenors das Wort "Pfeil" durch das Wort "Ampelpfeil" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2021, OF 228/1 Betreff: Briefmarkenautomaten im Gallus Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit der Deutschen Post in Verbindung zu setzen und dafür Sorge zu tragen, dass zwei Briefmarkenautomaten im Gallus aufgestellt werden; wünschenswerterweise sollte ein Automat im östlichen und einer im eher westlichen Teil liegen. Dafür sollen die Standorte der ehemaligen Postfiliale (Mainzer Landstraße 254) / alternativ in der Nähe der Haltestelle Galluswarte sowie der Standort der neuen Postfiliale (Mainzer Landstraße 405) geprüft werden. Begründung: Vor dem Standort der ehemaligen Postfiliale auf der Mainzer Landstraße 254 befand sich bis zu deren Umzug ein Briefmarkenautomat, der rege genutzt wurde. Bürgerinnen und Bürger, die nun Briefmarken in diesem Teil des Gallus kaufen wollen, haben erst am Hauptbahnhof wieder einen verfügbaren Briefmarkenautomat. Daher sollte dieser wieder dort oder direkt an der Galluswarte aufgestellt werden. Da in der neuen Postfiliale auf der Mainzer Landstraße 405 hoher Betrieb herrscht, wäre es auch hier sinnvoll, einen Briefmarkenautomaten vor der Tür aufzustellen, damit Menschen, die nur Briefmarken wollen, sich nicht in die lange Schlange der Filiale einreihen müssen. Außerdem sind die Briefmarkenautomaten auch außerhalb der Öffnungszeiten der Post erreichbar und bieten somit einen Mehrwert für die Bewohnerinnen und Bewohner des Gallus. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1124 2021 Die Vorlage OF 228/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 216/1 Betreff: Vorgartensatzung Mainzer Landstraße: Ein jahrzehntelanges Trauerspiel ohne Ende Vorgang: OM 198/21 OBR 1; ST 1741 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Ortsbeirat 1 setzt sich seit rund 30 Jahren für den Erhalt bzw. die Wiederherstellung der Vorgärten in der Mainzer Landstraße ein. In allen Erwiderungen hat der Magistrat auf anhängige gerichtliche Widerspruchsverfahren hingewiesen und um Verständnis dafür gebeten, nicht handeln zu können, bis die Verfahren abgeschlossen seien. Auf erneute Initiative des Ortsbeirates antwortet der Magistrat dem Ortsbeirat mit ST 1741, dass sämtliche Verfahren mittlerweile - überwiegend vergleichsweise - beendet worden seien. Der Magistrat weist außerdem darauf hin, dass die Überprüfung der Einhaltung der Vorgartensatzung stadtweit mittels zwei Planstellen bewältigt und stadtteilweise in Stadtgebieten mit "überwiegend wohnlicher Nutzung" durchgeführt werde. Dies vorangestellt wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. War dem Magistrat bekannt, dass der Ortsbeirat seit über 30 Jahren an Erhalt und Wiederherstellung der Vorgärten hochgradig interessiert ist und dieses Interesse seither mit zahlreichen Anträgen zum Ausdruck brachte? 1a. Wenn ja, warum hat der Magistrat den Ortsbeirat nicht proaktiv über den Abschluss der Gerichtsverfahren informiert? 2. Welche Vergleiche wurden in der Regel geschlossen? Welche inhaltlichen und zeitlichen Ziele sowie Zahlungen wurden vereinbart? 3. Wann und auf welchen Liegenschaften sollen die durch die Vorgartensatzung geschützten Vorgärten der Mainzer Landstraße - auf Basis der abgeschlossenen Verfahren - wieder errichtet werden? 4. Betrachtet der Magistrat das Gallus als einen Stadtteil mit nicht überwiegend wohnlicher Nutzung? 5. Ist dem Magistrat bekannt, dass es sich beim Gallus um einen der am dichtesten besiedelten Stadtteile Frankfurts, jedoch mit einem der geringsten Grünanteile pro Kopf, handelt? 6. Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der bislang überprüften Stadtteile? Warum steht das Gallus hinten an und warum werden Stadtteile mit deutlich höheren Grünflächenanteilen bevorzugt behandelt? 7. Wann wird der Magistrat mit einer flächendeckenden Überprüfung der Vorgärten im Gallus beginnen? Begründung: Nachdem der Magistrat den Ortsbeirat in der Vergangenheit stets mit den anhängigen Gerichtsverfahren vertröstet hat, hätte es nach Jahrzehnten der Verfahrensdauer auch mal gut getan, wenn der Magistrat in dieser Angelegenheit von selbst an den Ortsbeirat herangetreten wäre. Schließlich haben sich dort zahllose Beteiligte immer wieder mit der Thematik auseinandergesetzt. Wenn nun Stadtteile mit deutlich höherem Grünanteil pro Kopf zuvorderst auf Einhaltung der Vorgartensatzung überprüft werden und der Magistrat dies auch noch mit der überwiegend wohnlichen Nutzung begründet, bleibt eine gewisse Verwunderung beim Blick auf das Gallus. Alle können nun erwarten, dass der Magistrat schnellstmöglich mit der Umsetzung der Vorgartensatzung im Gallus beginnt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 198 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1741 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 235 2021 Die Vorlage OF 216/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2021, OF 251/6 Betreff: Unerledigte Drucksachen: Ortsbeiräte Ernst nehmen und Anregungen bzw. Anträge des Ortsbeirats 6 endlich beantworten Vorgang: OM 4481/19 OBR 6; V 1486/19 OBR 6; OM 6357/20 OBR 6; V 1815/20 OBR 6; ST 883/21 § 4 Absatz 10 Satz 3 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt am Main besagt: "Wird ein Antrag oder eine Anregung des Ortsbeirates an den Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen oder im vereinfachten Verfahren direkt der Verwaltung zugeleitet oder handelt es sich um ein Auskunftsersuchen nach § 4 Absatz 9, hat der Magistrat innerhalb von zwölf Wochen zu berichten." Auf der letzten Tagesordnung des Ortsbeirats waren jedoch 14 unerledigte Drucksachen aufgeführt, wobei die älteste Anregung bereits vom 26.03.2019 datiert. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat 6 beschließen: Der Ortsbeirat 6 fordert den Magistrat auf, die Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt am Main einzuhalten und dabei insbesondere die Frist von zwölf Wochen zur Beantwortung von Auskunftsersuchen, Anregungen bzw. Anträge der Ortsbeiräte zu beachten. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat aufgefordert, 1. die unerledigten Drucksachen des Ortsbeirates 6 schnellstmöglich zu beantworten, 2. im Rahmen der Stellungnahmen zu den unerledigten Drucksachen in einem gesonderten Punkt die jeweiligen Gründe zu benennen, die für die (teils massiven) Überschreitungen der Fristen ursächlich sind, 3. dem Ortsbeirat gesondert die (allgemeinen) Gründe darzulegen, die maßgeblich dazu führen, dass die Fristen für Anträge und Anregungen seit Jahren zunehmend nicht eingehalten werden, 4. aus den Gründen entsprechende Konsequenzen abzuleiten, wie die Einhaltung der Frist künftig gewährleistet bzw. in einem ersten Schritt zumindest deutlich verbessert werden kann. Zudem wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat 6 eine Aufstellung über Auskunftsersuchen, Anregungen bzw. Anträge mit vorläufigen Stellungnahmen ("Die Beratungen des Magistrats sind noch nicht abgeschlossen. Es wird daher um Fristverlängerung gebeten") zur Verfügung zu stellen, die in den unerledigten Drucksachen gar nicht mehr aufgeführt sind. Begründung: Zahlreiche Anträge des Ortsbeirats 6 sind unbeantwortet - ein Problem, das scheinbar fast alle Ortsbeiräte betrifft. So ist der Ortsbeirat 6 bereits mit 12 unerledigten Drucksachen in die Legislaturperiode gestartet, auf der Tagesordnung der Sitzung vom 26. Oktober 2021 standen dann schon 14 unerledigte Drucksachen. Hinzu kommen zahlreiche Auskunftsersuchen, Anregungen bzw. Anträge mit vorläufigen Stellungnahmen ("Die Beratungen des Magistrats sind noch nicht abgeschlossen. Es wird daher um Fristverlängerung gebeten"), die in den unerledigten Drucksachen gar nicht mehr aufgeführt sind. Abgesehen davon, dass das keine Wertschätzung der ehrenamtlich tätigen Ortsbeiräte darstellt, stehen hinter den Anträgen auch Bürgerinnen und Bürger, die auf eine Antwort warten. Hier obliegt es wieder den Ortsbeiräten Rede und Antwort zu stehen. Dabei fehlen den Ortsbeiräten selbst die Erklärungen, warum Anträge teils seit Jahren unbeantwortet bleiben. Zu den unerledigten Drucksachen des Ortsbeirats 6 zählen bspw. Anregungen mit der Bitte nach Vereinbarung eines Ortstermins (bspw. OM 4481 2019 und OM 6357 2020) - ob man dieser Bitte nachkommt, müsste doch eigentlich kurz zu beantworten sein. Stattdessen konnte der Ortsbeirat 6 bei Anregung vom 26.03.2019, OM 4481 in diesem Jahr bereits den zweiten Jahrestag feiern. In anderen Fällen wurden die Informationen teilweise schon über die Presse weitergegeben, während der Ortsbeirat noch auf die Stellungnahme wartet. So wurde zu der Frage, welche Schulen auf dem Gelände Mainzer Landstraße 581 gebaut werden, in einer Pressekonferenz der Dezernentin bereits im März 2021 informiert, während das Auskunftsersuchen des Ortsbeirats vom 26.11.2019, V 1486 noch unbeantwortet ist. Und auch Fragen zum Bolongaropalast werden zwar gegenüber der Presse (und zumindest teilweise gegenüber Stadtverordneten) beantwortet, während der Ortsbeirat auf das Auskunftsersuchen vom 27.10.2020, V 1815 nach eineinhalb Jahren mit der Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 883 lediglich die Antwort bekam: "Die Beratungen des Magistrats sind noch nicht abgeschlossen. Es wird daher um Fristverlängerung gebeten." Es stellt sich fast die Frage, ob die Presse vielleicht einfach eine höhere Priorität beim Magistrat genießt und sich die Ortsbeiräte die Antworten entsprechend künftig aus der Presse besorgen sollen. In diesem Fall sollte den ehrenamtlich tätigen Ortsbeiräten aber auch ein Abonnement der lokal ansässigen Tageszeitung zur Verfügung gestellt werden
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2021, OF 183/1 Betreff: Sachstand Radwegeführung an der Galluswarte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, was die aktuellen Planungen sind, den Knotenpunkt Galluswarte für Radfahrende sicherer zu gestalten. Begründung: An der Galluswarte gibt es in allen Hauptrichtungen nur unzulängliche Infrastruktur für Radfahrende: 1. Entlang der Mainzer Landstraße wird der Verkehr mittlerweile auf nur noch einem Fahrstreifen mit Radschutzstreifen geführt. Nur im Bereich der Galluswarte existiert kein solcher Schutzstreifen, die Radfahrenden müssen hier im Mischverkehr fahren. 2. Von der Camberger Straße kommend müssen Radfahrende sich kurz vor der Kreuzung in den Mischverkehr einordnen und dafür bergab den Rechtsabbiegestreifen queren. 3. Radfahrende, die aus bzw. in die Kleyerstraße fahren, müssen dafür mehrere Fahrstreifen überqueren, ohne dass dort gesonderte Infrastruktur existiert. Angesichts des steigenden Anteils des Radverkehrs in Frankfurt und der Bedeutung dieses Verkehrsknotenpunkts ist es notwendig, dort den Verkehrsraum neu zu ordnen und sichere und angenehme Infrastruktur für den Radverkehr zu schaffen. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 195 2021 Die Vorlage OF 183/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2021, OF 193/1 Betreff: Verkehrssicherheit im Ortsbezirk 1 hier: Baustelle Güterplatz entlang der Mainzer Landstraße für Radfahrende und zu Fuß Gehende sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Verkehrssicherheit entlang der Baustelle am Güterplatz / Mainzer Landstraße umgehend sicherzustellen und insbesondere folgende Maßnahmen für die Laufzeit der Baustelle durchzuführen: Die Wege für Fuß- und Radverkehr rund um den Güterplatz sollen überprüft und nach gültigen Normen gestaltet werden. Dabei sollen alle Verkehrsarten gleich behandelt werden. Im Zweifel soll vom Fußverkehr aus geplant werden, wie es heutzutage geübte Praxis ist. Baustelleneinrichtungen sind regelmäßig zu kontrollieren und Mängel abzustellen. Kommen Bauherren ihren Pflichten nicht nach, sollen entsprechende Ordnungswidrigkeiten auch geahndet werden. Begründung: Durch die vorübergehenden Umleitungen und Verlegungen von Fuß- und Radwegen werden Radfahrende und Fußgehende erheblich gefährdet. Insbesondere die abenteuerliche Radwegeführung entlang der Haltestelle Güterplatz stadteinwärts als auch auf dem Gehweg Richtung Hafentunnel ist weder normgerecht noch fußgängerfreundlich Es grenzt an ein Wunder, dass dort noch kein schwerer Unfall geschehen ist. Künftig sollte die Verlegung von Rad- und Fußwegen nicht mehr aus Sicht der Autofahrenden geplant werden, sondern vor allem die Belange der Radfahrenden und Fußgehenden berücksichtigt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 907 2021 Die Vorlage OF 193/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2021, OF 186/6 Betreff: Nied: Verkehrssicherheit an der Einfahrt in die Mainzer Landstraße/Ecke Straße Am Mainplacken erhöhen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die zum Einhalten des Parkmindestabstands zur Kreuzung Mainzer Landstraße / Am Mainplacken führen. Dies könnte beispielsweise durch deutlichere Einzeichnung der Sperrflächen, Errichtung von Fahrradbügeln oder Pollern erfolgen. Begründung: Anwohner der Kolpingstraße und der Straße "Am Mainplacken" beanstanden, dass Fahrzeuge (oftmals Sprinter, Kastenwagen, Lasttransporter) auf der Mainzer Landstraße sehr nahe an der Einfahrt "Am Mainplacken" parken. Hierdurch ist die Sicht beim Einfahren aus der Straße "Am Mainplacken" in die Mainzer Landstraße sehr stark behindert. Das Einbiegen geschieht "quasi im Blindflug" und es ist schon zu gefährlichen Verkehrssituationen gekommen. Zugeparkte Kreuzungen stellen auch für Radfahrer und Fußgänger eine Gefahr da. Ggf. könnte durch Fahrradbügel einem verbotenen Parken vorgebeugt und gleichzeitig Abstellplätze für Fahrräder geschaffen werden, die dann nicht mehr auf dem Bürgersteig abgestellt werden müssen. Auch könnte die Sperrfläche als Abstellfläche für E-Roller genutzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 867 2021 Die Vorlage OF 186/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2021, OF 181/1 Betreff: Packstation in der Weilburger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit der Deutschen Post in Verbindung zu setzen und zu prüfen, ob bzw. wo im Bereich der Weilburger Straße eine Packstation errichtet werden kann. Begründung: Die Weilburger Straße ist seit dem Neubau vieler Häuser in diesem Bereich sehr stark besiedelt. Bis zur nächsten Packstation ist es jedoch recht weit und die Postfiliale auf der Mainzer Landstraße hat zudem vor Kurzem ihren Standort verlagert, was dazu führt, dass die Anwohnenden noch längere Wege zurücklegen müssen. Hier kann eine Packstation Abhilfe schaffen und kurze Wege sowie ein einfaches Abholen und Abgeben von Sendungen ermöglichen. Auch ist laut Lieferdiensten die Weilburger Straße eine Straße mit hoher Auslastung und einem hohen Paketaufkommen, sodass der Wunsch schon von mehreren Seiten geäußert wurde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 900 2021 Die Vorlage OF 181/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und LINKE. gegen ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI (= Ablehnung); Volt (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2021, OF 182/1 Betreff: Anwohnende schlafen lassen: Lkw-Durchfahrt durch Wohngebiete erst ab 06:00 Uhr morgens erlauben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Regelung bzw. ein nächtliches Fahrverbot zu erlassen, damit LKW nicht vor 6 Uhr morgens durch Wohngebiete fahren und dort Lärm verursachen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner verschiedener Straßen im Gallus haben sich über Ruhestörungen vor 6 Uhr beschwert, die durch LKW entstehen, die beispielsweise Lebensmittelmärkte beliefern. Diese fahren oft längere Strecken durch reine Wohnstraßen (bspw. Frankenallee), obwohl sie die entsprechende Strecke auch auf der Mainzer Landstraße zurücklegen könnten. Auch in den Verbindungsstraßen zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee (bspw. Krifteler Straße, Schwalbacher Straße) gibt es viel LKW-Durchgangsverkehr, der die Anwohnerinnen und Anwohner morgens aus dem Bett wirft. In Wohngebieten sollte es zumindest eine Lärmpause bis 6 Uhr morgens geben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 182/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 182/1 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 143/6 Betreff: Nied: Organisation eines Ortstermins in Nied zur Klärung (Beibehaltung/Aufhebung) der Einbahnstraßenregelungen in der "kleinen Mainzer Landstraße" zwischen Spielmannstraße und Kehreinstraße sowie zwischen Kehreinstraße und Sauerstraße Vorgang: OM 5806/20 OBR 6; ST 849/20 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, gemäß der Anregung an den Magistrat OM 5806 vom 18.02.2020 einen Ortstermin in Nied zu organisieren, um das Für und Wider der Einbahnstraßenregelung in der "kleinen Mainzer Landstraße" zwischen der Spielmannstraße und der Kehreinstraße sowie zwischen der Kehreinstraße und der Sauerstraße abzuwägen. Begründung: Zu diesem Thema hat im letzten Jahr schon ein Ortstermin stattgefunden. Aufgrund der damals sehr geringen Teilnehmerzahl (Gründe hierfür nicht mehr nachvollziehbar) war ein Meinungsaustausch zum Thema nicht möglich. Der Magistrat wird hiermit höflichst darum gebeten, noch einmal einen Ortstermin hierzu anzuberaumen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2020, OM 5806 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 849 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 658 2021 Die Vorlage OF 143/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 127/1 Betreff: Parken für Anwohnende - in Frankfurt nur für Besserverdienende? Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, nunmehr endlich das Parken für Anwohnende auch im Gallus in folgenden Bereichen einrichten zu lassen: Wickerer Straße, Erbbaustraße, Rüsselsheimer Straße Weilburger Straße Friedrich-Ebert-Siedlung inkl. Mainzer Landstraße sowie das Parken für Anwohnende in der Parkausweiszone 37/38 (Kölner-/Koblenzer-/Günderrodestraße) zeitlich auf Samstage auszuweiten. Begründung: Seit Jahrzehnten fordert der Ortsbeirat immer wieder, den Anwohnerinnen und Anwohnern das wohnortnahe Parken zu ermöglichen. Der Magistrat verweist immer wieder auf eine Prioritätenliste, deren Abarbeitung aber nicht merklich voranschreitet. Gerade Menschen mit geringeren Einkommen, Arbeitsorten ohne ÖPNV-Anbindung und Schichtarbeitszeiten sind auf einen PKW-Stellplatz angewiesen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 27 Auf Wunsch der LINKE.-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 127/1 zeilenweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 67 2021 Die Vorlage OF 127/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1. und 4. Zeile: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung) 2. Zeile: GRÜNE, CDU, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE., BFF und Die PARTEI (= Enthaltung) 3. Zeile: GRÜNE, CDU, SPD, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung); LINKE. und Die PARTEI (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 130/1 Betreff: Tempo runter vor Kinder- und Jugendeinrichtungen hier: Tempo 30 auf der Kleyerstraße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Die Kleyerstraße soll auf dem Abschnitt zwischen Mainzer Landstraße (Galluswarte) und westlicher Weilburger Straße in beide Richtungen für den Verkehr mit Tempo 30 beschränkt werden. Dazu sollen Schilder und Markierungen auf der Straße auf Tempo 30 sowie spielende Kinder und den Radverkehr hinweisen. Begründung: Die Kleyerstraße verbindet das Gallus mit Griesheim. Schmale Gehwege, auf denen PKW parken, sowie Straßenbahngleise im Straßenraum, die insbesondere bei Nässe gefährlich für Radfahrende sind, verlangen hohe Konzentration und Rücksichtnahme. Der Verkehr ist gerade für schwächere und mobilitätseingeschränkte Verkehrsteilnehmende gefährlich und unkomfortabel. Daher fährt die Straßenbahn ohnehin regelmäßig bereits nicht schneller als Tempo 30. Vier Kindergärten - davon einer im Bau - befinden sich in dem Bereich der Kleyerstraße: Kindergarten Kleyerstr. 7 (in Bau), Kindergarten Bahnbini Kleyerstr. 25, Awo KiTa Adlerwerke Kleyerstr. 41, Kindergarten Galluspark, Pfarrer-Perabo-Platz 1. Wendet man die übliche Geschwindigkeitsbeschränkung im Umkreis von 300m um die Kitas an, müsste die Straße ohnehin in voller Länge Tempo 30 aufweisen. Weiterhin befinden sich in dem Abschnitt drei größere öffentliche Spielplätze und Bolzplätze, zu denen Kinder an unübersichtlichen Stellen die Straße queren müssen: Spielplatz Galluspark und Spielplatz Kleyerstraße / Golub-Lebedenko-Platz sowie den Bolzplatz Julius-Munk-Anlage. Zudem erzeugt der Parksuchverkehr beim Parkhaus Galluswarte, beim Supermarkt Kleyerstr. 74-78 und bei den Ämtern (Ordnungsamt, Sozialrathaus, Ausländerbehörde) erhebliche Eingriffe in den fließenden Verkehr, wobei PKW und Radfahrende auf den rutschigen Schienen gefährlich abbremsen müssen. Die geringere Geschwindigkeit würde zudem den Verkehr flüssiger machen. Die jüngsten Anträge zur Kleyerstraße (OM 7322 2021, OM 6337 2020) zeigen deutlich, dass das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung nicht zufriedenstellend ist und dass hier dringend gehandelt werden muss. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 680 2021 Die Vorlage OF 130/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 132/1 Betreff: Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Markierung der Radwegeverbindung entlang der Galluswarte Vorgang: OM 2996/18; ST 1282/18 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Folgende Maßnahmen sollen auf der Mainzer Landstraße umgesetzt werden, um eine lückenlose Radwegeverbindung zu gewährleisten: 1. Die in ST 1282/2018 zu Punkt Nr. 7 zugesagte "Fahrrad-Piktogrammspur" stadteinwärts soll schnellstmöglich umgesetzt werden. 2. Stadtauswärts sind bereits zwei Fahrrad-Piktogramme ab Höhe Hausnummer 236 aufgetragen. Dies ist jedoch viel zu spät. Fahrrad-Piktogramme sollen bereits ab der Kreuzung zur Günderrodestraße angebracht werden. Begründung: Mit OM 2996/2018 wurde der Magistrat aufgefordert, die Mainzer Landstraße für Radfahrende sicherer zu machen. Punkt 7 ist hiervon noch nicht umgesetzt und ist daher eine Lücke im Radwegenetz. Dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen, weil Autofahrende auf die Ampeln und die Engstellen unter der Brücke achten und nicht damit rechnen, dass auf ihrer Fahrspur auch Radfahrende fahren. Link: https://www.stvv.frankfurt.de/PARLISLINK/DDW?W=DOK_NAME=%27ST_1282_2018%27 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2996 Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1282 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 682 2021 Die Vorlage OF 132/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 151/1 Betreff: Gustavsburgstraße vollständig für Anwohnende und Jugendliche nutzbar machen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Absperrungen im Bereich der Gustavsburgstraße zu versetzen und bis an die Mainzer Landstraße und den Gustavsburgplatz heran zu führen, damit an den Zugängen nicht mehr verbotswidrig geparkt werden kann. Vor Ausführung ist dem Ortsbeirat eine Planungsskizze zukommen zu lassen. Begründung: Die Gustavsburgstraße wurde bereits in ihrer gesamten Länge entwidmet. Fahren und Parken mit PKW ist daher unzulässig. Das Ein- und Ausfahren parkplatzsuchender PKWs stellt zudem eine hohe Gafahr für Radfahrende entlang der Mainzer Landstraße dar. Folglich ist der Straßenraum auch gänzlich für Anwohnende, insbesondere Kinder und Jugendliche nutzbar zu machen. Die Gustavsburgstraße bietet Platz für vielfältige Aktivitäten. So kann der Spielplatz erweitert oder ein benötigtes Angebot für Jugendliche etabliert werden. Die Zufahrt für Rettungskräfte und Feuerwehr kann weiterhin über Schranken oder Poller gewährleistet werden. . Foto: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 51 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 699 2021 Die Vorlage OF 151/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt abgeändert wird: "Der Magistrat wird aufgefordert, die Absperrungen im Bereich der Gustavsburgstraße zu versetzen und an den Gustavsburgplatz sowie an die Mainzer Landstraße heranzuführen und im Bereich der Mainzer Landstraße eine ausreichende Pufferzone einzurichten." Abstimmung: GRÜNE, CDU, 1 SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen 2 SPD und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 131/6 Betreff: Griesheim: Für die Elektronstraße durchgängig Tempo 30 ausweisen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Elektronstraße in Frankfurt Griesheim zwischen Bahnübergang und Mainzer Landstraße als Wohnstraße, d.h. als Tempo-30-Zone, auszuweisen. Begründung: Südlich der Bahnlinie und nördlich der Mainzer Landstraße ist bereits seit Jahrzehnten Tempo 30 in der Elektronstraße vorgeschrieben. In der Mitte der Elektronstraße gilt Tempo 50, wohl weil die Straße hier breiter ist und lange Zeit wenig Verständnis dafür herrschte, auch breitere Straßen als Tempo 30 Zonen auszuweisen. Inzwischen hat ein Umdenken stattgefunden. Das Bedürfnis der Menschen, die an der Straße wohnen, nach Ruhe und Sicherheit hat mehr Gewicht. Im Straßenverlauf sind Schulwege zur Georg-August-Zinn-Schule und zur Berthold-Otto-Schule. Die Krabbelstube "Ahörnchen" befindet sich an der Ecke Elektronstraße/Ahornstraße. An der Ecke Elektronstraße/Lärchenstraße hat sich ein großer Einkaufsmarkt angesiedelt, der von vielen Menschen aus der Umgebung zu Fuß oder mit dem Fahrrad besucht wird. Ganz allgemein hat die Dichte an Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen zugenommen. Aus all diesen Gründen sollte die Elektronstraße auch in diesem Bereich zur Tempo 30 Zone ausgewiesen werden. Es handelt sich um eine Strecke von etwa einem Kilometer. Der Zeitverlust bei etwas langsamerer Fahrt als bisher wäre gering. Des Weiteren hat die Straße schon wegen des Bahnübergangs nicht den Charakter einer Durchgangsstraße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 648 2021 Die Vorlage OF 131/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Satz 1 der Begründung durch folgenden Satz ersetzt wird: "Südlich der Bahnlinie ist in der Elektronstraße Tempo 30 vorgeschrieben und nördlich der Mainzer Landstraße in der Verlängerung der Elektronstraße (Zum Linnegraben) ebenfalls." Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 141/1 Betreff: Mainzer Landstraße: Grünphase für Zufußgehende verlängern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Die Grünphasen für Zufußgehende an den LSA auf der Mainzer Landstraße auf Höhe der Wickerer Straße und auf Höhe der Ackermannstraße bei gleichzeitiger Beibehaltung der aktuellen Schutzzeit zu verdoppeln. 2. Die Wartezeit für Zufußgehende nach Betätigung der Anforderungstaste signifikant zu verringern. 3. Auf der Mainzer Landstraße im Gebiet des Ortsbezirks 1 sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts Tempo 30 anzuordnen. 4. Auf der Mainzer Landstraße in Fahrtrichtung stadteinwärts an der Einmündung der Ackermannstraße einen Blitzer aufzustellen oder regelmäßig mobile Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Begründung: Die Grünphasen an beiden LSA betragen aktuell unter 6 Sekunden. Insbesondere für Kinder, Menschen mit Kinderwagen oder mobilitätseingeschränkte Personen ist es unmöglich, die an dieser Stelle 4-spurige Straße sicher zu überqueren. Zudem beträgt die Wartezeit nach Betätigung der Anforderungstaste an beiden genannten LSA über 1,5 min. An der LSA Höhe Wickerer Straße liegt beidseitig eine Straßenbahnhaltestelle, was dazu führt, dass hier Menschen oftmals bei Rot schnell über die Straße rennen, um eine Straßenbahn zu bekommen. Die LSA Höhe Ackermannstraße liegt auf einem Schulweg. Die Mainzer Landstraße ist dafür bekannt, dass hier sogenannte Autoposer ihr Unwesen treiben. Insbesondere am Wochenende, aber auch in den Abendstunden sind regelmäßig extrem laute Motorenzu hören und die entsprechenden Fahrzeuge zu beobachten. Diesem Phänomen könnte mit einer - dann natürlich auch entsprechend zu überprüfenden und bei Übertretung zu ahndenden - Geschwindigkeitsbegrenzung Abhilfe geschafft werden. Zudem sind niedrigere Geschwindigkeiten auch ohne Raser und Autoposer sicherer für andere Verkehrsteilnehmende wie Radfahrende und Zufußgehende. Auch dem Klimaschutz ist diese Maßnahme zuträglich, da der CO2-Ausstoß und der Feinstaubabrieb bei niedrigeren Geschwindigkeiten reduziert sind. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 41 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 141/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 690 2021 Die Vorlage OF 141/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) Ziffer 2.: Einstimmige Annahme Ziffer 3.: 4 GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung) Ziffer 4.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und BFF
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2021, OF 130/6 Betreff: Griesheim: Straße Im Bruch - Wem gehört sie, wer ist zuständig und wer haftet? Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, 1. wem welche Teile der Straße im Bruch gehören, 2. wer zuständig für die Verkehrssicherheit und Instandhaltung ist, 3. wer haftet bei Schäden oder Unfällen, 4. welche Rechte und Pflichten haben die Anrainer der Straße Im Bruch. Begründung: Die schmale Straße Im Bruch geht von der Emdener Straße ab und führt entlang der A5 bis zur Mainzer Landstraße. Sie ist in beiden Richtungen befahrbar und hat keinen Bürgersteig. Die Zu- und Ausgänge der Grundstücke zu den Wohnhäusern liegen direkt an der Straße. Anrainer sind ein Mehrfamilienhaus, Einfamilienhäuser und (eine) Kleingartenanlage(n) sowie der Begrenzungszaun einer Sportanlage. Ferner gibt es einen kleinen Parkplatz der Kleingärtner und div. (reguläre?) Parkbuchten(-streifen) entlang der Autobahn. Es gibt einige Gartenparzellen der Kleingartenanlage im Eingangsbereich Im Bruch bei der Emdener Straße neben den Privathäusern 20/21. Der Rest der Kleingartenanlage befindet sich im Bereich ab Mainzer Landstraße entlang der A5, soweit es die Straßenführung Im Bruch bis an die Autobahn zulässt. Die Straße hat einen unterschiedlichen Straßenbelag (Verbundpflaster) im oberen Teil von der Emdener Straße aus bis zum Knick zur Autobahn und dem anschließenden Teil bis zur Mainzer Landstraße (Teer). Dieser Zustand und die Anlage der Straße führt zu den im Antrag gestellten Fragen und dient zur Aufklärung, wer für was zuständig ist und welche Rechte und Pflichten die Anrainer haben. Die Vermutung würde nahelegen, dass die Straße zum Teil städtisch und zu Teil privat ist. Anwohner beklagen sich, dass zunehmend mehr rücksichtslose Fahrer unterwegs sind. Was auch zu der Frage der Haftung führt. Außerdem sehen sie sich und ihre Kinder gefährdet beim Verlassen des Grundstücks. Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 647 2021 Die Vorlage OF 130/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE. und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung); CDU, GRÜNE und BFF (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2021, OF 129/6 Betreff: Griesheim: Bahnübergang Elektronstraße und Individualverkehr zwischen Griesheim-Mitte und Griesheim-Süd, Sicherung der Fußgängerwege in Griesheim-Mitte Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich ein Konzept zu erarbeiten und umgehend im Ortsbeirat vorzustellen mit dem Inhalt Maßnahmen aufzuzeigen a) wie der Bahnübergang für Radfahrer und Fußgänger nutzerfreundlicher gestaltet werden kann und dies zeitnah umzusetzen, b) wie der Schwerlastverkehr nicht über die Elektronstraße von oder zur Stroofstraße /Mainzer Landstraße fährt und dies zeitnah umzusetzen, c) welche Möglichkeiten umgesetzt werden können, damit der Andienungsverkehr in Griesheim-Mitte die Anwohner weitestgehend nicht tangiert, d) damit die Fußgängerwege ihrem Sinn entsprechend für Fußgänger zur Verfügung stehen anstelle zum Parken von PKW, Sprinter und LKW genutzt werden und dies schnellstmöglich umzusetzen, e). wo auf den Straßen in Griesheim Mitte sichtbare (rote) Fahrradspuren auf den Straßen eingerichtet werden können und dies zeitnah umzusetzen. 2. Des weiteren fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, bis zur Umsetzung eines akzeptablen Konzeptes bezüglich des Bahnübergangs Elektronstraße Parkbänke beidseitig der Schranken aufzustellen, damit ältere und gehbehinderte Personen die Wartezeit im Sitzen verbringen können. Begründung: Der Bahnübergang in der Elektronstraße ist schon zu normalen Zeiten eine Zumutung für Fußgänger und Fahrradfahrer, da die Schranken häufig länger als min. 10 Minuten geschlossen sind. 30 Minuten sind keine Seltenheit. Die Aussage, dass man ja noch über die Omegabrücke die beiden Stadtteilteile Griesheims wechseln könne, ist ein Hohn für jeden Fußgänger, der in seiner Mobilität eingeschränkt ist oder vom Einkaufen mit schweren Tüten kommt. Durch die div. Bauarbeiten in Griesheim und/oder in Nied verschärfen sich die Schließzeiten bzw. die Wartezeiten. Andere Wege gibt es jedoch nicht zum queren. Ferner "verirrt" sich immer wieder ein Schwertransporter oder Lastwagengespann und will von dem einen Stadtteilteil in den anderen fahren. Dazu ist jedoch der Bereich nicht geeignet, da zu eng. LKWs bleiben hängen. Das Gewerbegebiet Griesheim-Mitte ist sehr gut angeschlossen. Jedoch sollte bei den weiteren Planungen auch überlegt werden, wie man den Andienungsverkehr so leiten kann, dass die Bevölkerung in diesem Teil Griesheims nicht übermäßig strapaziert wird. Eile ist auch geboten bei der Sicherheit für Fußgänger. Viel zu viele Fußgängerwege sind zugestellt mit parkenden Kraftfahrzeugen. Die Wege sind nicht nutzbar. Der Fußgänger muss auf die Straße ausweichen. Wohlwissend, dass das Stadtumbauprogramm Griesheim-Mitte läuft, muss dringend ein Verkehrskonzept für den fließenden und ruhenden Verkehr erarbeitet werden. Dies dient der Sicherheit unserer jungen und alten Bevölkerung Griesheims und duldet keinen Aufschub mehr. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 9 Auf Wunsch des Fraktionslosen wird über die Vorlage OF 129/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 646 2021 Die Vorlage OF 129/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1. a), c), e) und Ziffer 2.: Einstimmige Annahme Ziffer 1. b) und d): CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen fraktionslos (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2021, OF 87/1 Betreff: Haifischzähne für die Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee Der Magistrat wird gebeten, an der südlichen Kreuzung Schloßborner Straße / Frankenallee "Haifischzähne" anbringen zu lassen, um die Verkehrsteilnehmer*innen optisch zu erinnern, dass an dieser Kreuzung die Vorfahrt anderer Verkehrsteilnehmer zu beachten ist. Begründung: An der südlich des Grünstreifens in der Frankenallee gelegenen Kreuzung Schloßborner Straße / Frankenallee treffen die Frankenallee sowie die von Norden kommend sowie von Süden kommend als Einbahnstraße jeweils in Richtung Frankenallee befahrbare Schloßborner Straße aufeinander. Da die Frankenallee westlich der Kreuzung nach wenigen Metern endet, und in die Schloßborner Straße zwischen der Frankenallee und der Mainzer Landstraße aufgrund der dort geltenden Einbahnstraße nicht eingefahren werden darf, biegt der motorisierte Verkehr, der von der Idsteiner Straße aus auf diese Kreuzung zufährt, regelmäßig nach links in Richtung Innenstadt in die Frankenallee ab. Bürger*innen berichten, dass die so fahrenden Verkehrsteilnehmer*innen - häufig kaum abgebremst - über die Kreuzung brettern und andere Verkehrsteilnehmer*innen gefährden. Insbesondere wird häufig missachtet, dass dem aus Süden kommende Verkehr beim Linksabbiegen Vorfahrt zu gewähren ist. Hierdurch kommt es mehrmals pro Tag zu gefährlichen Situationen, besonders häufig werden dabei Radfahrer*innen gefährdet. Der Magistrat wird daher gebeten, an dieser Kreuzung die Markierung Zeichen 342 StVO, sog. "Haifischzähne" anzubringen, um die Verkehrsteilnehmer auf eine mögliche Wartepflicht optisch hinzuweisen und so die Kreuzung zu entschärfen. An der bestehenden Rechts-Vor-Links-Regelung soll dabei nichts geändert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 402 2021 Die Vorlage OF 87/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2021, OF 77/1 Betreff: Reinigung Düsseldorfer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg auf der nördlichen Seite der Düsseldorfer Straße zwischen Mainzer Landstraße und Niddastraße häufiger reinigen zu lassen. Begründung: In diesem Bereich häufen sich die Beschwerden über Vermüllung. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 393 2021 Die Vorlage OF 77/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2021, OF 79/1 Betreff: Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor Mainzer Landstraße 351 Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Auf dem Grundstück Mainzer Landstraße 351 zur Straßenseite direkt vor den Ladenflächen befinden sich 15 PKW-Stellplätze, die mit Fahrzeugen nur über den Gehweg angefahren werden können. Die Flächen sind mit Pflastersteinen versiegelt. Es existiert lediglich eine Zu- und Abfahrt zur Mainzer Landstraße. Auf Grund weiterer geparkter PKW zwischen den Bäumen am Straßenrand müssen alle Autofahrenden den Gehweg befahren, um zu den Parkplätzen zu gelangen und diese wieder zu verlassen. Zahlreiche Autofahrende nutzen sogar direkt den Gehweg im Kreuzungsbereich der Krifteler Straße als Abkürzung. Vor allem werktags sind mehrmals pro Stunde gefährliche Beinahe-Unfälle zwischen PKW und Fußgehenden zu beobachten. Darauf angesprochen, zeigen Autofahrende keine Einsicht und hupen sogar, wenn Fußgehende nicht schnell genug zur Seite springen. Auf der Dachfläche des Gebäudes Mainzer Landstraße 351 befindet sich zudem ein PKW-Parkdeck mit 50 Stellplätzen, das mit einer Rampe aus der Krifteler Straße befahren werden kann. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wurde für die Stellplätze vor dem Gebäude zur Mainzer Landstraße 351 hin eine Sondernutzungs-erlaubnis zur Versiegelung der Flächen und für PKW-Stellplätze erteilt? 2. Falls nein, warum wird der Status Quo trotz Gefährdung der Fußgehenden hingenommen? 3. Wiederspricht eine mögliche Sondernutzungserlaubnis der Vorgartensatzung und Stellplatzsatzung? 4. Genießt eine mögliche Sondernutzungserlaubnis Bestandsschutz? 5. An welcher Stelle im Grundstück sind notwendige Stellplätze in der Baugenehmigung nachgewiesen? 6. Sind die PKW-Stellplätze auf der Dachfläche als öffentliche Stellplätze oder Stellplätze für die Mieter*innen genehmigt? Fotos: Alexander Mitsch, Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 86 2021 Die Vorlage OF 79/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2021, OF 80/1 Betreff: Sicherheit am Zebrastreifen Wickerer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert auf den Sperrflächen am Fußgängerüberweg an der Einmündung Wickerer Straße, Ecke Mainzer Landstraße Fahrradbügel (falls nicht möglich Poller) anbringen zu lassen. Die Fahrradbügel (oder Poller) sollen so aufgestellt werden, dass dort keine PKW mehr verbotswidrig geparkt werden können. Begründung: Wie auf den Bildern zu sehen ist kommt es häufig vor, dass Autos verbotswidrig auf der Sperrfläche am Fußgängerüberweg geparkt werden. Dadurch entsteht an dieser Stelle eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit der Fußgänger*innen. Beschwerden bei der Polizei haben bisher keine Verhaltensänderung herbeigeführt. Deshalb sind bauliche Maßnahmen dringend gefordert. Fahrradbügel an Stelle von Pollern bieten zusätzlichen Stellplatz und lassen trotzdem eine gute Sicht zu. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 395 2021 Die Vorlage OF 80/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass Pflanzenkübel statt Poller aufgestellt werden sollen)
Parteien: GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2021, OF 78/1 Betreff: Radbügel vor dem Rossmann Ecke Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, vor dem Geschäft "Rossmann" an der Mainzer Landstraße 341, Ecke Schwalbacher Straße schnellstmöglich sichere Fahrradabstellmöglichkeiten, beispielsweise Radbügel, aufzustellen. Begründung: Neben dem Rossmann befinden sich hier einige weitere Geschäfte, ein Fitnesscenter, Hotel, Büros und eine Straßenbahnhaltestelle, sichere Möglichkeiten zum Abstellen von Fahrrädern sucht man aber vergebens. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 394 2021 Die Vorlage OF 78/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2021, OF 90/1 Betreff: Vorplatz Skyline Plaza/Grand Tower funktional einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert 1. zu berichten, wer für die Gestaltung des Vorplatzes zuständig ist. 2. Dafür Sorge zu tragen, dass der Vorplatz mit wenigstens zwei Bänken und mehreren Mülleimern ausgestattet wird. Begründung: Viele Menschen laufen täglich über diesen Platz zum Skyline Plaza bzw. Richtung Mainzer Landstraße. In der wärmeren Jahreszeit und noch verstärkt durch die Corona-Pandemie kaufen viele Menschen z.B. im Skyline Plaza etwas zum Essen, das sie dann aber draußen verzehren möchten. Zurzeit gibt es dort keinerlei Möglichkeit sich hinzusetzen und seinen Verpackungsmüll zu entsorgen. Auch ältere Menschen können eine Sitzbank für eine kurze Pause gut gebrauchen. Anlage: Fotos (privat) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 404 2021 Die Vorlage OF 90/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2021, OF 48/6 Betreff: Nied: Links- und rechtsseitiges Parken auf dem Gehweg in der Kolpingstraße erlauben sowie einen zusätzlichen Parkplatz einrichten Vorgang: V 340/17 OBR 6; ST 833/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten: 1. In der Kolpingstraße zwischen Einmündung der Mainzer Landstraße und dem Beginn der Linkskurve sowohl das links- als auch das rechtsseitige Parken auf dem jeweiligen Gehweg zu erlauben (durch Verkehrszeichen 315, siehe Foto 1 unten). 2. Einen zusätzlichen Parkplatz in der Kolpingstraße einzurichten, und zwar von der Mainzer Landstraße kommend sofort rechts (Siehe Foto 2). Begründung: Zu 1: Bis vor wenigen Monaten wurde das links- und rechtsseitige Parken in diesem Bereich der Kolpingstraße (Einbahnstraße) von der Stadt Frankfurt "geduldet". Seit einigen Wochen wird hier jedoch von der Polizei kontrolliert und es werden Strafknöllchen verteilt. In diesem Bereich muss beidseitig auf dem Gehweg geparkt werden, weil ansonsten die Durchfahrt zu eng wird. Parken Autos links- und rechtsseitig auf dem Gehweg, ist dieser jeweils immer noch breit genug, dass Fußgänger mit Kinderwagen diesen passieren können. Bisher ist hier das Parken auf dem Gehweg allerdings nicht erlaubt. Durch diesen Antrag soll das Parken legalisiert werden und dort die Aufstellung von Verkehrszeichen Nr. 315 erfolgen. Ein ähnlicher Antrag wurde bereits vor 4 Jahren im Jahr 2017 gestellt (V340). In seiner Stellungnahme ST833 befürwortete der Magistrat damals das halbseitige Parken auf der linken Seite, nicht jedoch auf der rechten Seite. Leider wurde bis heute das Verkehrszeichen 315 für die linke Seite immer noch nicht angebracht. Für die rechte Seite wurde keine Begründung angegeben, warum hier halbseitiges Parken nicht möglich sein soll und die hier momentan genutzten 4 Parkplätze entfallen sollen. Durch diesen Antrag soll die Legalisierung des rechtsseitigen Parkens auf dem Gehweg noch einmal geprüft und hierüber berichtet werden sowie ggf. nach weiteren Möglichkeiten gesucht werden, so dass die 4 bisher geduldeten Parkplätze auf der rechten Seite erhalten bleiben und legalisiert werden können. Zu 2: Bis vor wenigen Jahren war an dieser Stelle ein Behindertenparkplatz für eine Familie mit Behinderung vorhanden. Mit Wegzug dieser Familie wurde der Parkplatz ohne ersichtlichen Grund komplett entfernt. Da hier aber Parken ohne Beeinträchtigung von Anwohnern / Autos möglich ist, soll durch den Antrag ein Parkplatz an dieser Stelle wieder eingerichtet werden. Die Parkplatznot und die Verzweiflung der Autofahrer in Nied sind groß. Es sollten alle Möglichkeiten genutzt werden, Parkplätze dort, wo es möglich ist, zu schaffen und zu legalisieren. Foto zu 1: Links- und rechtsseitiges Parken auf dem Gehweg durch Verkehrszeichen 315 erlauben. (Quelle: Google Maps) Foto zu 2: An dieser Stelle in der Kolpingstraße soll wieder ein Parkplatz eingerichtet werden, wie es in der Vergangenheit schon einmal der Fall gewesen ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.02.2017, V 340 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 833 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 145 2021 Die Vorlage OF 48/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wortlaut "Der Magistrat wird gebeten" folgender Wortlaut eingefügt wird: "zu prüfen und zu berichten, ob". Abstimmung: CDU, SPD, AfD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2021, OF 44/1 Betreff: Planungen für Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße zügig durchführen und dem Ortsbeirat vorstellen Vorgang: OM 7321/21 OBR 1; ST 1022/21 An der Kreuzung Mainzer Landstraße / Krifteler Straße muss endlich eine Ampel (Lichtsignalanlage/LSA) installiert werden, um Fußgängern die Möglichkeit zu geben, an dieser Stelle sicher die Straße zu queren und Autofahrern, die von der Krifteler Straße nach links auf die Mainzer Landstraße abbiegen wollen, dies ebenfalls sicher zu ermöglichen. Nach mehreren Jahren und vielen Anträgen des OBRs hat die Stadt dies nun auch endlich eingesehen. In der ST 1022 vom 07.05.2021 antwortet der Magistrat allerdings sehr unbefriedigend, dass die Realisierung der Lichtsignalanlage zwar angedacht ist, ein Umsetzungszeitraum könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings nicht terminiert werden, da dieser wesentlich von den verfügbaren Finanzmitteln abhängig sei. In der Antwort auf die Petition "Endlich eine Ampelanlage an der Kreuzung Krifteler Straße / Mainzer Landstraße" auf der Plattform FFM.de (https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/1678) sieht die Situation jedoch (erfreulicherweise?!) etwas anders aus. Dort lautet die Antwort: "Die Signalplanung hierzu wird voraussichtlich im III. Quartal 2021 abgeschlossen. Hierbei wird festgelegt, ob eine einfache Fußgängerschutzanlage oder eine Signalisierung der gesamten Kreuzung Mainzer Landstraße / Krifteler Straße erfolgt. Ebenso wird bei den Planungen ein hoher Stellenwert auf die Priorisierung der dort verkehrenden Straßenbahnen gelegt. Ein wichtiges Planungsziel ist, Straßenbahnen ohne Halt an der Lichtsignalanlage abwickeln zu können. Aufbauend auf der Signalplanung erfolgt die Projektierung des signaltechnischen Tiefbaus als Grundlage für eine Kostenschätzung. (Prüfung Maststandorte und Kabeltrassen ggf. mit Suchschürfen). Zurzeit ist noch nicht absehbar, inwieweit das Amt für Straßenbau- und Erschließung für ggf. erforderliche straßenbautechnische Anpassungen einbezogen werden muss. Eine Einzelanmeldung der Kosten kann damit frühestens für das Haushaltsjahr 2023 erfolgen. Bereits heute ist absehbar, dass die bautechnische Umsetzung eine große Herausforderung darstellt. Die tiefbautechnische Querung der Straßenbahngleise wird voraussichtlich eine Betriebsunterbrechung der Straßenbahnen erfordern und hat daher einen hohen Abstimmungsbedarf mit anderen Stellen und entsprechende zeitliche Vorläufe." Dies vorausgeschickt möge der OBR beschließen: 1. Die Planung der LSA muss priorisiert behandelt und schnellstmöglich durchgeführt werden. 2.Ein genauer Ablauf der Planung und Errichtung der LSA soll dem OBR zeitnah vorgestellt werden. 3. Es soll geprüft werden, ob der Bau der LSA zeitgleich mit dem Bau der barrierefreien Haltestellen Schwalbacher Straße / Rebstöcker Straße geschehen kann, damit die Betriebsunterbrechung der Straßenbahnen so kurz wie möglich gehalten werden kann. Begründung: Begründung: Die Ampelanlage ist dringend notwendig und es darf keine weitere Verzögerung geben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7321 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1022 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 202 2021 Die Vorlage OF 44/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 3. des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Es soll geprüft werden, ob der Bau der LSA zeitgleich mit dem Bau der barrierefreien Haltestellen ‚Schwalbacher Straße'/‚Rebstöcker Straße' geschehen kann, damit die Betriebsunterbrechung der Straßenbahnen so kurz wie möglich gehalten werden kann. Wenn dies zu Verzögerungen führen sollte, muss der Bau der LSA priorisiert werden. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2021, OF 47/10 Betreff: Respekt! Kein Platz für Rassismus Vorgang: OM 5554/20 OBR 10; ST 620/21 Der OBR bedankt sich für die ausführliche ST 620 vom 01.03.2021. Letzter und entscheidender Absatz der Stellungnahme: "... Um die Haltung der Stadt Frankfurt zu verdeutlichen, begrüßt der Magistrat die Anbringung der Schilder mit der Aufschrift Respekt! Kein Platz für Rassismus. Der Oberbürgermeister und die Integrationsdezernentin haben darum alle städtischen Einrichtungen mit der Bitte angeschrieben, die Schilder in den Einrichtungen anzubringen. Die Schilder können an der Pforte des stadtRAUMfrankfurt, Mainzer Landstraße 293, 60326 Frankfurt abgeholt werden." Dies voraus schickend: Der OBR möge beschließen, der Magistrat sollte jedoch nicht die bereits überforderten Lehrer*innen und Erzieher*innen auffordern, die Schilder abzuholen, sondern diese den Einrichtungen zukommen lassen Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5554 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 620 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 01.06.2021, TO I, TOP 21 Vor Beschlussfassung ändert die antragstellende Fraktion den Antrag dahingehend ab, dass das Wort "überforderten" im Tenor durch das Wort "überlasteten" ersetzt wird. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 180 2021 Die Vorlage OF 47/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2021, OF 39/1 Betreff: Vorgartensatzung Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat zu berichten: 1. Wieweit der Rechtsstreit um die Frankfurter Vorgartensatzung - hier insbesondere zur Mainzer Landstraße - gediehen ist. 2. Welche Schritte der Magistrat unternommen hat, bzw. unternehmen wird um die Vorgartensatzung auch abseits des Rechtsstreits umzusetzen. 3. Welche Schritte der Magistrat unternommen hat, bzw. unternehmen wird, um das Gerichtsverfahren nunmehr endlich zum Abschluss zu bringen. Begründung: Aus dem Wortprotokoll 15.- Sitzung Stadtverordneten-versammlung 17.09.1998: Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Ute Hochgrebe: Ich rufe die Frage Nr. 334 auf. Fragesteller ist Herr Stadtverordneter Zöttlein. Bitte sehr! Stadtverordneter Oswald Zöttlein, CDU: Die Vorgartensatzung scheint in der Vorhergehender Mainzer Landstraße westlich des Platzes der Republik nicht durchsetzbar zu sein. Ich frage deshalb den Magistrat: Was gedenkt er zu tun, um eine weitere Ausweitung des Abstellens von Kraftfahrzeugen insbesondere auf öffentlichem Straßenraum - hier meine ich besonders die Bürgersteige -, zu verhindern? Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Ute Hochgrebe: Es antwortet Herr Stadtrat Dr. Wentz. Bitte sehr! Stadtrat Dr. Martin Wentz: Frau Stadtverordnetenvorsteherin, Herr Stadtverordneter Zöttlein, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Magistrat hat wiederholt gegenüber der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat berichtet, daß die Bauaufsichtsbehörde weite Bereiche der Mainzer Landstraße westlich des Güterplatzes im Hinblick auf die ungenehmigte Nutzung von Vorgärten als Pkw-Abstellplätze überprüft, entsprechende Verwaltungsverfahren zur Wiederherstellung der Vorgärten eingeleitet und bei gegebenen Voraussetzungen diesbezügliche Verfügungen erläßt. Ein Teil der betroffenen Grundstückseigentümer hat hiergegen Widerspruch und nach dessen Zurückweisung Klage beim Verwaltungsgericht erhoben. Die gerichtlichen Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Eine behördliche Vollstreckung ist erst bei Vorliegen rechtskräftiger Entscheidungen möglich. Unabhängig davon wurden auch mit einem Teil der Grundstückseigentümer gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche über die Wiederherstellung der Vorgärten vereinbart, vor deren Umsetzung allerdings - auch aus Gründen der Gleichbehandlung - der Abschluß der oben genannten Gerichtsverfahren abzuwarten ist. Soweit die Nutzung öffentlicher Straßenflächen zum Parken von Kraftfahrzeugen in dem genannten Bereich der Mainzer Landstraße angesprochen ist, kann mitgeteilt werden, daß das Ordnungsamt dort - wie auch im übrigen Stadtgebiet - regelmäßige Kontrollen durchführt und eventuelle Verstöße ahndet. Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Ute Hochgrebe: Es gibt eine Zusatzfrage von Herrn Stadtverordneten Zöttlein. Bitte sehr! Stadtverordneter Oswald Zöttlein, CDU: (Zusatzfrage) Herr Stadtrat, seit zirka 20 Jahren sind diese Verfahren anhängig. Es ist niemandem begreiflich zu machen, daß wir in 20 Jahren kein Urteil erreichen konnten, auf das man zurückgreifen kann. Stadtrat Dr. Martin Wentz: (fortfahrend) Als Bürger dieser Stadt kann ich das alles nachvollziehen und so empfinden, wie Sie das sagen. Als Magistratsmitglied muß ich Ihnen sagen, die Gerichte sind unabhängig. Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Ute Hochgrebe: Eine weitere Zusatzfrage von Herrn Stadtverordneten Baier. Bitte sehr! Stadtverordneter Ulrich Baier, GRÜNE: (Zusatzfrage) Wenn es zutrifft, daß diese Antwort ein Textbaustein ist und der Magistrat aus den von Ihnen dargestellten Gründen darauf keine Einwirkung nehmen kann, frage ich Sie: Gibt es Gespräche von Ihnen und dem Baudezernenten mit dem Kämmerer über die Praxis, daß die Stadt Frankfurt zur Einnahmensteigerung verschiedene Bürgersteige an interessierte Firmen vermietet, um dadurch mehr Geld in die Kasse zu bringen, was natürlich zu weiteren Auswüchsen führt? Stadtrat Dr. Martin Wentz: (fortfahrend) Da bin ich ein wenig überfragt. Aber ich kann mir nicht vorstellen, daß die Stadt Frankfurt Vorgärten zwecks Abstellen von Autos oder anderem vermietet. Es gibt ein Regelverfahren vom Straßenbauamt, wie solche Flächen zeitweilige überlassen werden können. Dieses Verfahren können Sie erfragen. Das ist eine alte Praxis. Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, daß es nicht ganz ein Textbaustein war. Es kommt immer wieder etwas Neues dazu, zum Beispiel, daß wir inzwischen Vereinbarungen haben, immer unter der auflösenden Randbedingung, wie das Gericht entscheidet. Manche gehen freiwillig diesen Weg, warten gemeinsam dieses Gerichtsurteil ab und wollen nicht noch einmal klagen. Wenn das Gericht in unserem Sinne entscheidet, werden die Flächen freigeräumt. Neu ist auch der Absatz über das Ordnungsamt, daß es selbstverständlich Straßenverkehrskontrollen durchführt und prüft, ob dort falsch geparkt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 198 2021 Die Vorlage OF 39/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2021, OF 49/1 Betreff: Auswirkungen hyperlokaler Logistikzentren auf den lokalen Einzelhandel Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR folgende Anfrage an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat möge zum Markteintritt neuer Lieferdienste, sogenannter hyperlokaler Logistikzentren, folgenden Fragen beantworten: 1. Wie werden diese neuen Lieferdienste in dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept zukünftig berücksichtigt und wie werden sie zukünftig gesteuert? Welchen Einfluss hat der Magistrat? 2. Wie werden die verkehrlichen Effekte (Anlieferung, Auslieferung) bei der Ansiedlung neuer hyperlokaler Logistikzentren insbesondere in Wohngebieten gesteuert? Welchen Einfluss hat der Magistrat? 3. Wie kann der Magistrat Einfluss nehmen, dass sich keine wettbewerbsschädlichen Monopole bilden? Begründung: Verschiedene Lieferdienste sind im Alltag fest etabliert und erfüllen sinnvolle Aufgaben. Kaum auszudenken, wenn man sich seine Korrespondenz selbst bei der Post abholen müsste oder man sein Wasser noch aus dem Brunnen schöpfen müsste. Lieferdienste können das Leben angenehmer machen, günstiger sein und ökologisch sinnvoll sein, z.B. indem sie den Verkehr durch eine effiziente Belieferung in Summe reduzieren. Derzeit gründen sich neue Lieferdienste, die versprechen, Einkäufe innerhalb von 10 Minuten zu liefern, und das 12h am Tag (sog. hyperlokale Logistikzentren). Hierzu hat bspw. das Unternehmen Grovy Tech GmbH aus Frankfurt einen Hub im Gallus auf der Mainzer Landstraße eingerichtet. Von diesem Logistikcenter werden Waren in das umliegende Gebiet geliefert mit einem Sortiment, wie es auch Lebensmittelläden anbieten. Wissenschaftler stellen sich die Frage, ob das soziale Gefüge in den Stadtteilen dadurch verändert wird. Ein Effekt könnte sein, dass Lebensmittelläden und kleine Geschäfte unter dieser neuen, bequemen Lieferkonkurrenz leiden. Die neuen Anbieter werden dabei häufig von Venture-Capital-Gebern finanziell stark unterstützt und setzen auf eine schnelle Expansion. Ein ruinöser Wettbewerb könnte in Zukunft sogar dazu führen, dass diese neuen Logistikanbieter ein lokales Monopol erreichen und die Preise der Güter sogar steigen könnten. Die Einrichtung von Logistik-Hubs könnte in Städten den Verkehr sogar noch erhöhen. Einkäufe, die früher zu Fuß erledigt wurden, werden nun motorisiert z.B. per E-Bike geliefert. LKWs müssen die Fracht zu den hyperlokalen Logistikzentren bringen und blockieren dort Gehwege und Fahrspuren. Aufgrund der geringen Lagerkapazität dieser neuen Logistikzentren ist eine hochfrequente Anlieferung notwendig. Die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden der hyperlokalen Lieferdienste entsprechen zudem sicher nicht denen der tarifvertraglich Beschäftigten in großen Supermarktunternehmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 31 2021 Die Vorlage OF 49/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 2 CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF und Die PARTEI (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2021, OF 36/1 Betreff: Radweg Niddastraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Niddastraße im Abschnitt Ludwigstraße bis Hafenstraße einen rot eingefärbten Radweg in beide Richtungen erstellen zu lassen und beide Radwege an die Adam-Riese-Straße in Richtung Galluswarte sowie die Ludwig-straße in Richtung Hauptbahnhof anschließen und entsprechend beschildern zu lassen. Zusätzlich soll der Magistrat Möglichkeiten nutzen, um den Radverkehr im Bereich der Straßenbahngleise im Abschnitt Ludwigstraße bis Düsseldorfer Straße sicherer und bequemer zu gestalten. Begründung: Das Teilstück der Niddastraße ist für den Radverkehr eine viel genutzte Alternativroute zur stark befahrenen Mainzer Land-straße. Der Frankfurter Hauptbahnhof ist insgesamt schlecht an das Radwegenetz angebunden. Durch die vorgeschlagene Maßnahme kann sowohl die Alternativroute gestärkt als auch der Anschluss des Radwegenetzes an den Hauptbahnhof attraktiver und sicherer gestaltet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 195 2021 Die Vorlage OF 36/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2021, OF 5/6 Betreff: Griesheim: Spielgeräte auf dem Spielplatz an der Jägerallee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob es möglich ist, die in den letzten Jahren abgebauten Spielgeräte auf dem Spielplatz gleichwertig zu ersetzen. Den Spielplatz nutzende Menschen berichteten, dass in den letzten Jahren folgende Spielgeräte ersatzlos abgebaut wurden und fragen sich, ob und zu wann mit neuen Spielgeräten zu rechnen ist: - Netzhängematte - Wippe - Kleines Spielhaus - Tischtennisplatte - Zwei Wipptiere (Federwippe) Begründung: Die anwohnenden Familien wünschen sich auch weiterhin einen für die Kinder attraktiven Spielplatz. Daher interessiert den Ortsbeirat, wann und ob die abgebauten Spielgeräte ersetzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 25 2021 Die Vorlage OF 5/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2021, OF 25/6 Betreff: Spielplätze erhalten Der Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, die öffentlichen Spielplätze, insbesondere die Spielgeräte, in ihrer Substanz zu erhalten. Zeitnah sind defekte Spielgeräte und sonstige in den letzten Jahren entstandene Schäden entweder zu reparieren oder zu ersetzen. Begründung: Spielgeräte auf den öffentlichen Spielplätzen im Frankfurter Westen werden, falls defekt, immer öfter nicht zeitnah oder gar nicht ersetzt. Dafür gab es in den vergangenen Jahren i.W. zwei Begründungen. Zunächst diente die Beseitigung der Dürreschäden als Begründung dafür, dass Budgetmittel umgeschichtet werden mussten. Der Ortsbeirat hat Verständnis dafür, dass die Sicherheit der Menschen Vorrang hat. Leider müssen wir feststellen, dass bereits seit längerer Zeit bei der Ausstattung und Unterhaltung vorhandener Spielplätze gespart wird. Dafür können wir kein Verständnis aufbringen. Zumindest die bereits vorhandenen Geräte sollten zeitnah repariert bzw. ersetzt werden. Aktuell dienen Einsparnotwendigkeiten aufgrund der Corona-Pandemie als Begründung dafür, dass bereits beschlossene Maßnahmen nicht durchgeführt werden. Auch hier - der Ortsbeirat hat Verständnis für notwendige Einsparungen. Das Gremium hat selbst die Initiative ergriffen, Vereine und Institutionen im Ortsbezirk 6 aus seinen eigenen Budgetmitteln zu unterstützen. Aber wieder wird auf Kosten der Kinder gespart. Dieses Sparen auf Kosten der Kinder führt z. B. dazu, dass auf dem großen Spielplatz am Griesheimer Mainufer vor einigen Wochen die beiden Schatten spendenden Schirme aufgestellt und Bäume gepflanzt wurden. Leider beschirmen sie aktuell nur eine seit Monaten defekte Spielanlage. Gerade in von der Corona-Pandemie bestimmten Zeiten waren Familien mit Kindern darauf angewiesen, die Spielplätze zu nutzen und trafen dort viel zu oft auf defekte Geräte. In der letzten Wahlperiode hat der Ortsbeirat bisher ca. 165.000 Euro aus seinen Budgetmitteln bewilligt, um die Ausstattung der Spielplätze zu verbessern, weitere 53.000 Euro wurden für Reparaturzwecke bewilligt. Der Ortsbeirat sieht es nicht als seine Aufgabe an, vorhandene Spielgeräte zu reparieren oder zu ersetzen. Bei allem Verständnis für vorhandene Sparnotwendigkeiten - wenigstens die Substanz unserer Spielplätze sollte erhalten bleiben. Hinzu kommen die in der Februar-Sitzung beschlossenen 25.000 Euro für den Ersatz defekter Spielgeräte. Folgende Maßnahmen wurden ab 2016 finanziert bzw. bezuschusst (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): OIB 527/2021: 25.000 Euro - Ersatz defekter Spielgeräte OIB 455/2020: 10.000 Euro - Schatten Spielplatz Höchster Stadtpark OIB 408/2020: 8.000 Euro - Maroder Zaun am Waldspielpark Schwanheim OIB 362/2019: 4.000 Euro - Fallschutzplatten für Spielplatz Feierabendweg OIB 351/2019: 5.000 Euro - Spielanlage Minna-Specht Schule OIB 350/2019: 12.000 Euro - Schatten Spielplatz Mainufer Griesheim OIB 330/2019: 15.000 Euro - Hermann-Brill-Anlage, neues Gerät OIB 326/2019: 3.000 Euro - Bänke für Sindlinger Spielplätze OIB 325/2019: 3.000 Euro - Schaukel Therese-Herger-Anlage OIB 324/2019: 3.000 Euro - neues Gerät Spielplatz Adelonstraße OIB 323/2019: 7.000 Euro - neues Gerät Spielplatz Eichwäldchen OIB 322/2019: 15.000 Euro - neues Gerät Spielplatz am Gemeindegarten OIB 321/2019: 3.000 Euro - neues Gerät Spielplatz am Schwarzerlenweg OIB 293/2019: 10.000 Euro - Aufwertung Spielplatz Liederbachpark OIB 292/2019: 10.000 Euro - Aufwertung Spielplatz Graubnerpark OIB 291/2019: 5.000 Euro - Bäume Spielplatz Ferdinand-Scholling-Ring OIB 263/2018: 11.800 Euro - neues Gerät Spielplatz Feierabendweg OIB 230/2018: 15.000 Euro - Ersatz Gerät Spielplatz Marderweg OIB 229/2018: 15.000 Euro - neue Geräte Spielplatz Frankenthaler Weg OIB 228/2018: 11.500 Euro - Erneuerung zweier Spielgeräte OIB 193/2018: 10.000 Euro - Erneuerung Spielgeräte Spielplatz Eichwäldchen OIB 158/2017: 10.000 Euro - neues Gerät Spielplatz Sulzbachwiesen OIB 90/2017: 10.000 Euro - Ausstattung Spielplatz Mainberg OIB 87/2017: 5.000 Euro - Wiederherstellung Spielplatz Pflugspfad OIB 78/2017: 4.000 Euro - Ersatz Spielgeräte Mainuferspielplatz Griesheim OIB 15/2016: 4.000 Euro - Geräte Spielplatz Alzeyer Straße OIB 2/2016: 10.000 Euro - Geräte Goldsteinschule Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung OA 7 2021 Die Vorlage OF 25/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2021, OF 1569/1 Betreff: Kreuzung Kleyerstraße/Rebstöcker Straße für Fußgänger sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) auf der Kleyerstraße auf Höhe der Rebstöckerstraße für Fußgänger sicherer zu machen. Dazu soll eine (bedarfsbesteuerte) Lichtsignalanlage/Fußgängerampel an besagter Stelle installiert werden. Sollte eine Ampel an dieser Stelle nicht möglich sein, so wird der Magistrat gebeten den Zebrastreifen sicherer zu machen, indem geeignete Maßnahmen vorgenommen werden. Diese könnten z.B. Warnblinkanlagen, eine viel bessere Ausleuchtung, blauweiße Posten, Aufplasterung des Zebrastreifens, o.ä. sein. Begründung: Der Fußgängerüberweg über die Kleyerstraße auf Höhe der Rebstöckerstraße wird von vielen Fußgängern rege genutzt. Darunter sind viele Kinder bzw. Familien. (Es befinden sich einige Kitas in der Umgebung). Zudem hat der Verkehr auf der Kleyerstraße in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die Straße wird auch als Ausweichroute zur Mainzer Landstraße genutzt. Dadurch wird das Queren für Fußgänger gefährlicher. Eine Gefahrenquelle ist zudem die schlechte Sicht auf Fußgänger für Autofahrer, die aus westlicher Richtung kommen. Wie auf dem Bild zu sehen ist wird durch die Bushaltestelle und einen Mast die Sicht stark beeinträchtigt. Gerade schnell fahrende Autos sehen damit die Fußgänger sehr spät. Aber auch Fußgänger, die auf der nördlichen Seite der Straße stehen, um sie zu queren, werden schlecht und spät von Autofahrern gesehen. Autofahrer, die aus der Rebstöckerstraße in die Kleyerstraße rechts abbiegen stehen praktisch sofort auf dem Zebrastreifen und sehen diesen zu spät. Die schlechte Ausleuchtung des Zebrastreifens ist besonders in den Wintermonaten ein zusätzlicher Grund, warum Fußgänger spät oder gar nicht wahrgenommen werden und sich dadurch sehr unsicher fühlen. Aus der Sicht eines Autofahrers von westlicher Richtung kommend. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7322 2021 Die Vorlage OF 1569/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2021, OF 1568/1 Betreff: Kreuzung Krifteler Straße/Mainzer Landstraße endlich sichern - Fußgängern eine sichere Überquerung ermöglichen und ungeregeltes Linksabbiegen verhindern! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Mainzer Landstraße / Krifteler Straße eine Lichtsignalanlage (LSA) zu installieren, um Fußgängern die Möglichkeit zu geben, an dieser Stelle sicher die Straße zu queren und Autofahrern, die von der Krifteler Straße nach links auf die Mainzer Landstraße abbiegen wollen, dies ebenfalls sicher zu ermöglichen. Sollte auf Grund der Nähe zu den LSA an der Kreuzung Schwalbacher Straße und Rebstöcker Straße eine vollausgebaute LSA nicht möglich sein, so muss eine lichtsignalgeschützte Querung (umgangssprachlich Ampel) für Fußgänger dort installiert und das Linksabbiegen verboten werden. Damit einhergehend müssen dann in der Mitte der Mainzer Landstraße (zwischen den Gleisen) Leitschwellen eingelassen werden, um ein Überfahren des Bereichs beim Linksabbiegen zu verhindern. Begründung: Der Kreuzungsbereich ist seit längerer Zeit Thema bei vielen Bürgern und im Ortsbeirat. Bereits Anfang 2018 wurden durch den OBR Leitschwellen gefordert, die das Verkehrsdezernat abgelehnt hat. Ende 2018 gab es außerdem eine Online-Petition auf FFM.DE, die dort eine Fußgänger-Passage forderte. Der Magistrat antwortete darauf, dass der Bau der LSA in die Vormerkliste mit aufgenommen werde (siehe https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/718). Nun ist 2021. Leider musste sich vergangenen Freitag schon wieder ein schwerer Verkehrsunfall an dieser Kreuzung ereignen, als ein Auto links abbiegen wollte und mit einer Straßenbahn zusammenstieß (https://www.fnp.de/frankfurt/frankfurter-bauarbeiter-verhindert-schlimmeres-und -stoppt-unfallauto-mit-frau-und-zwei-kindern-90194069.html?fbclid=IwAR19WwD30Sjf O9gQ7LkOL4KLMJVqJeALEadWEuIKLGkD34ujbKimKssl5W4). Leider häufen sich dort Unfälle und entstehen i.d.R. dadurch, dass Autofahrer - trotz Verbotes - von der Mainzer Landstraße (meist stadteinwärts fahrend) links in die Krifteler Straße abbiegen. Ebenso gibt es oft gefährliche Situationen, weil Autos aus der Krifteler Straße links in die Mainzer Landstraße abbiegen wollen und dabei wegen der unübersichtlichen Situation weit in die Autofahrbahn hineinfahren oder auf den Straßenbahnschienen halten bis sich eine Lücke auftut. Fußgänger queren dort ebenfalls sehr häufig die Fahrbahn, um von der Wohnbebauung bspw. zu den Supermärkten Rewe, Aldi, Lidl, Denn's und weiteren Geschäften zu gelangen. Da die Kreuzung unübersichtlich ist, bleiben die Fußgänger dann oft in der Mitte der Fahrbahn auf den Straßenbahngleisen stehen und warten auf eine Lücke zum Überqueren der Straße. Die Situation lässt sich daher am besten durch eine Ampel lösen, die Fußgängern eine gefahrlose Überquerung ermöglicht und Autofahrern ein sicheres Linksabbiegen erlaubt. Wenn eine vollausgebaute LSA nicht möglich sein sollte, muss zumindest eine Fußgängerampel, die auf Bedarf reagiert, dort installiert und das Linksabbiegen verboten werden. Durch Leitschwellen wie beispielhaft im Anhang aufgeführt, muss dann das Linksabbiegen verhindert und der Kreuzungsbereich übersichtlicher sowie weniger unfallgefährdet gestaltet werden. Beispiel für eine Leitschwelle: Quelle https://www.strassenausstatter.de/produkt/verkehrslenkung/leitschwellen-l eitelement-leitboy-flexible-leitpoller/leitschwellen-ln-60-mit-ars/ Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 23 Die Vorlage OF 1568/1 wird zum gemeinsamen Antrag von SPD und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7321 2021 Die Vorlage OF 1568/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2021, OF 1567/1 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit für die Krifteler Straße/Mainzer Landstraße Vorgang: OM 6531/20 OBR 1; Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert a) zumindest geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Linksabbiegen von der Krifteler Straße auf die Mainzer Landstraße zu unterbinden oder vorzugsweise b) eine Lichtzeichenanlage zu installieren, die das sichere Linksabbiegen sowie eine sichere Überquerung der Mainzer Landstraße für Fußgängerinnen und Fußgänger ermöglicht. Begründung: Auf der Mainzer Landstraße ist es am 05.02.2021 zu einem schweren Unfall gekommen, bei dem ein Auto von der Krifteler Straße auf die Mainzer Landstraße abgebogen ist und dabei eine Straßenbahn aus Richtung Innenstadt kommend übersehen hat. Gefährliche Situationen dieser Art gilt es zu verhindern, deswegen wird hier erneut und in Anlehnung an OF1400 (2020) eine bauliche Maßnahme gefordert. Darüber hinaus wird die Mainzer Landstraße aufgrund der zahlreichen neuen Wohneinheiten häufiger an dieser gefährlichen Stelle zu Fuß gequert, ohne dass es eine dafür vorgesehene Lichtzeichenanlage gibt. Um Unfälle in Zukunft zu vermeiden, muss hier schnellstmöglich gehandelt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6531 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 1567/1 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2021, OF 1464/6 Betreff: Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob an den folgenden Kreuzungen ein "grüner Pfeil" zum Rechtsabbiegen für Fahrradfahrer*innen angebracht werden kann: 1. Waldschulstraße/Oeserstraße aus Süden kommend 2. Nieder Kirchweg/Mainzer Landstraße aus Osten kommend 3. Diverse Kreuzungen entlang der Königsteiner Straße: - Wasgaustraße / Königsteiner Straße - Johannesallee / Sieringstraße -> Königsteiner 4. Silostraße/Hunsrückstraße von Osten kommend 5. Westerbachstraße/Carl-Sonnenscheinstraße von Rödelheim kommend 6. Alt Sossenheim/Siegener Straße von Rödelheim kommend 7. Hortensienring / Hunsrückstraße (2x) 8. Brüningstraße -> Leunastraße / Leunabrücke (also von Osten und Westen jeweils nach rechts) Begründung: Mit der angepassten Straßenverkehrsordnung gelten ab dem 28. April 2020 neue Regeln. So wird auch ein "grüner Pfeil" nur für Radfahrer*innen möglich. Künftig erlaubt dieser das Rechtsabbiegen auch dann, wenn eine Ampel rot leuchtet. Voraussetzung ist, dass Radfahrer*innen trotzdem erst anhalten, warten bis die Kreuzung frei ist, und niemanden gefährden. Diese sinnvolle Regelung sollte wenn möglich auch im Bereich des Ortsbezirks 6 angewendet werden. Es nützt niemandem, wenn Radfahrende unnötig lange an Ampeln warten müssen, obwohl der Weg erkennbar frei ist. Zur Vorsicht insbesondere gegenüber zu Fuß gehenden sind sie ja wie angeführt trotzdem verpflichtet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7126 2021 Die Vorlage OF 1464/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Ziffer 3. ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1465/6 Betreff: Spielplätze erhalten Der Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, die öffentlichen Spielplätze, insbesondere die Spielgeräte, in ihrer Substanz zu erhalten. Zeitnah sind defekte Spielgeräte und sonstige in den letzten Jahren entstandene Schäden entweder zu reparieren oder zu ersetzen Begründung: Spielgeräte auf den öffentlichen Spielplätzen im Frankfurter Westen werden, falls defekt, immer öfter nicht zeitnah oder gar nicht ersetzt. Dafür gab es in den vergangenen Jahren i.W. zwei Begründungen. Zunächst diente die Beseitigung der Dürreschäden als Begründung dafür, dass Budgetmittel umgeschichtet werden mussten. Der Ortsbeirat hat Verständnis dafür, dass die Sicherheit der Menschen Vorrang hat. Leider müssen wir feststellen, dass bereits seit längerer Zeit bei der Ausstattung und Unterhaltung vorhandener Spielplätze gespart wird. Dafür können wir kein Verständnis aufbringen. Zumindest die bereits vorhandenen Geräte sollten zeitnah repariert bzw. ersetzt werden. Aktuell dienen Einsparnotwendigkeiten aufgrund der Corona-Pandemie als Begründung dafür, dass bereits beschlossene Maßnahmen nicht durchgeführt werden. Auch hier - der Ortsbeirat hat Verständnis für notwendige Einsparungen. Das Gremium hat selbst die Initiative ergriffen, Vereine und Institutionen im Ortsbezirk 6 aus seinen eigenen Budgetmitteln zu unterstützen. Aber wieder wird auf Kosten der Kinder gespart. Dieses Sparen auf Kosten der Kinder führt z. B. dazu, dass auf dem großen Spielplatz am Griesheimer Mainufer vor einigen Wochen die beiden Schatten spendenden Schirme aufgestellt und Bäume gepflanzt wurden. Leider beschirmen sie aktuell nur eine seit Monaten defekte Spielanlage. Gerade in von der Corona-Pandemie bestimmten Zeiten waren Familien mit Kindern darauf angewiesen, die Spielplätze zu nutzen und trafen dort viel zu oft auf defekte Geräte. In der aktuellen Wahlperiode hat der Ortsbeirat bisher ca. 165.000 Euro aus seinen Budgetmitteln bewilligt, um die Ausstattung der Spielplätze zu verbessern, weitere 53.000 Euro wurden für Reparaturzwecke bewilligt. Der Ortsbeirat sieht es nicht als seine Aufgabe an, vorhandene Spielgeräte zu reparieren oder zu ersetzen. Bei allem Verständnis für vorhandene Sparnotwendigkeiten - wenigstens die Substanz unserer Spielplätze sollte erhalten bleiben. Anlage: In der aktuellen Wahlperiode hat der Ortsbeirat aus seinen Mitteln folgende Maßnahmen finanziert bzw. bezuschusst (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) OIB 455/2020: 10.000 Euro - Schatten Spielplatz Höchster Stadtpark OIB 408/2020: 8.000 Euro - Maroder Zaun am Waldspielpark Schwanheim OIB 362/2019: 4.000 Euro - Fallschutzplatten für Spielplatz Feierabendweg OIB 351/2019: 5.000 Euro - Spielanlage Minna-Specht Schule OIB 350/2019: 12.000 Euro - Schatten Spielplatz Mainufer Griesheim OIB 330/2019: 15.000 Euro - Hermann-Brill-Anlage, neues Gerät OIB 326/2019: 3.000 Euro - Bänke für Sindlinger Spielplätze OIB 325/2019: 3.000 Euro - Schaukel Therese-Herger-Anlage OIB 324/2019: 3.000 Euro - neues Gerät Spielplatz Adelonstraße OIB 323/2019: 7.000 Euro - neues Gerät Spielplatz Eichwäldchen OIB 322/2019: 15.000 Euro - neues Gerät Spielplatz am Gemeindegarten OIB 321/2019: 3.000 Euro - neues Gerät Spielplatz am Schwarzerlenweg OIB 293/2019: 10.000 Euro - Aufwertung Spielplatz Liederbachpark OIB 292/2019: 10.000 Euro - Aufwertung Spielplatz Graubnerpark OIB 291/2019: 5.000 Euro - Bäume Spielplatz Ferdinand-Scholling-Ring OIB 263/2018: 11.800 Euro - neues Gerät Spielplatz Feierabendweg OIB 230/2018: 15.000 Euro - Ersatz Gerät Spielplatz Marderweg OIB 229/2018: 15.000 Euro - neue Geräte Spielplatz Frankenthaler Weg OIB 228/2018: 11.500 Euro - Erneuerung zweier Spielgeräte OIB 193/2018: 10.000 Euro - Erneuerung Spielgeräte Spielplatz Eichwäldchen OIB 158/2017: 10.000 Euro - neues Gerät Spielplatz Sulzbachwiesen OIB 90/2017: 10.000 Euro - Ausstattung Spielplatz Mainberg OIB 87/2017: 5.000 Euro - Wiederherstellung Spielplatz Pflugspfad OIB 78/2017: 4.000 Euro - Ersatz Spielgeräte Mainuferspielplatz Griesheim OIB 15/2016: 4.000 Euro - Geräte Spielplatz Alzeyer Straße OIB 2/2016: 10.000 Euro - Geräte Goldsteinschule Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung OA 668 2021 Die Vorlage OF 1465/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2020, OF 1262/2 Betreff: Der Grüneburgweg muss für alle Bürger da sein! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die am 03.11.2020 dem Ortsbeirat vorgestellte Umplanung des Grüneburgwegs in der vorgestellten Form sofort einzustellen; und 2. jegliche weitere Überlegung für den Grüneburgweg zunächst mit den betroffenen Bürgern, Institutionen und Unternehmen des Stadtteils zu besprechen. Begründung: Die vorgestellte Planung ist eine realitätsferne Kopfgeburt, die allein die Wunschvorstellungen der Radentscheid-Aktivisten wiedergibt. Deren Nachteile wären nicht nur vielfältig, sondern für das Leben der Menschen im Grüneburgweg und den angrenzenden Stadtvierteln unerträglich. Allein die größten Nachteile wären: - Im Gegensatz zur Amts-Präsentation ist der Grüneburgweg keine Nebenstraße, sondern die einzige verkehrstüchtige Querspange mit Zweirichtungsverkehr zwischen den Ausfallstraßen Hansaallee / Reuterweg / Mainzer Landstraße und Eschersheimer Landstraße. Der Verkehr müßte bei Realisierung der Planung mehrere Kilometer weite Umwege oder Schleichwege durch die Wohnviertel nehmen - mit ökologisch absurden Folgen: mehr Lärm, mehr Abgase, mehr Lebensgefahr. - Wegfall zahlreicher Parkplätze von Anwohnern, deren Fahrzeuge dann in den umliegenden Quartieren jeden nur erdenklichen Stellplatz belegen werden. Auch die Fahrzeuge des Installationsbetriebes Kletti würden noch stärker als bisher mit dem Parkplatzbedarf der Einwohner konkurrieren. - Nachteile für die Anlieferung zu den zahlreichen Läden und Bürogebäuden; die Anlieferung zum REWE-Markt - und damit zur zentralen Lebensmittelversorgung für einen großen Umkreis - würde unmöglich. - Nach den Zahlen des Straßenverkehrsamtes ist die Zahl der Fahrzeuge, die jeden Tag den Grüneburgweg nutzen (und nicht selten mit mehr als einer Person besetzt sind), weitaus größer als die der Radfahrer; eine solche Straße allein auf die Wünsche der Radfahrer auszurichten, ist daher sowohl sachfremd als auch undemokratisch. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1262/2 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.12.2020, OF 1528/1 Betreff: Raser im Ortsbezirk nach dem Unfall vom 21.11.2020 in der Oskar-von-Miller-Straße Vorgang: OM 6339/20 OBR 1; ST 2016/20 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Am Samstag, den 21.11.2020, ereignete sich ein tragischer Unfall in der Oskar-von-Miller-Straße, wenige Meter vom Ortsbezirk 1 entfernt, bei dem zwei Menschen starben und ein Mensch schwer verletzt wurde. Dieser Unfall hätte sich auch anderswo ereignen können, beispielsweise in der Berliner Straße, der Mainzer Landstraße, auf der Europa-Allee, auf dem Mainufer oder auf dem Anlagenring. Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten: - Verbände wie Fuss e.V. und der Verkehrsclub Deutschland fordern nicht erst seit dem 21.11. die Einführung von flächendeckendem Tempo 30 in der Innenstadt. Wie ist die Meinung des Magistrats im Lichte des oben erwähnten tragischen Unfalls hierzu? - Der Unfallwagen war ein sogenannter "Sportgeländewagen" und nach seinem serienmäßig veränderten und individualisierten Äußeren zu urteilen ein typisches Fahrzeug wie es Autoposer nutzen. Derartige Fahrzeuge, wie auch "Sportwagen" und "schwarze Limousinen" fahren immer wieder mit weit überhöhter Geschwindigkeit durch den Ortsbezirk. Wird der Magistrat an seiner Strategie zur Verfolgung dieser Gruppe etwas ändern? Wenn ja, was genau? - Immer wieder lehnt der Magistrat die im Ortsbeirat beantragten Temporeduzierungen ab. Er antwortet dann beispielsweise, dass eine Reduzierung der Geschwindigkeit nur im Einzelfall erlaubt sei, und dass "keine das allgemeine Risiko erheblich übersteigende qualifizierte Gefahrenlage" besteht, so bspw. in ST 2016 aus dem Jahr 2020. Das klingt nach einem Unfall mit zwei Toten wie blanker Hohn. Wird der Magistrat zukünftig sensibler mit Anträgen des Ortsbeirats umgehen und insbesondere bei schlecht einsehbaren Situationen zu einer anderen Einschätzung kommen? - Wird der Magistrat in Bezug auf stationäre und mobile Geschwindigkeitskontrollen eine Neueinschätzung der Priorisierung und eine stärkere Überwachung des Verkehrs anstreben? Begründung: Links: - https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/zwei-tote-bei-unfall-in-frankfu rt-mann-faehrt-in-fussgaengergruppe-17064383.html - https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-suv-tragoedie-unfall-toedlich-raser-mensch en-halten-mahnwache-90110955.html - https://www.fnp.de/frankfurt/frankfurt-raser-bmw-suv-raserei-polizei-ostend-unfa ll-hohe-geschwindigkeit-tote-zr-90109180.html Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6339 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2016 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7023 2021 Die Vorlage OF 1528/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 1 CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen 3 CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2020, OF 1521/1 Betreff: Straßenbahnkapazität im Gallus erhöhen statt senken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Kapazität der Straßenbahnlinien durch das Gallus, insbesondere auf der Mainzer Landstraße westlich der Galluswarte zu erhöhen statt wie geplant zu senken. Zwar sollen z.B. auf der Linie 11 größere Bahnen eingesetzt werden, jedoch ist die Anzahl der Sitzplätze in diesen unterm Strich weniger; es gehen durch die geplante Taktung Kapazitäten verloren. Begründet wird dies u.a. durch den Bau der U5, welche aber zum einen vor 2025 nicht fertiggestellt werden wird und zum anderen kaum Menschen südlich der Mainzer Landstraße anziehen wird. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, eine Entlastungslinie zu planen, welche z.B. in den Hauptverkehrszeiten zumindest den Abschnitt zwischen Mönchhofstraße und Galluswarte bedient, da gerade an den Haltestellen "Schwalbacher Straße" und "Rebstöcker Straße" keine Entlastung durch die Linie 14 gegeben ist. Begründung: Das neue Straßenbahnkonzept birgt viele Nachteile für das Gallus. Eine Erhöhung der Kapazitäten ist bereits heute notwendig. Durch neue Wohngebiete entlang der Mainzer Landstraße wird der Druck auf die bereits jetzt überfüllten Bahnen eher steigen als nachlassen. Auch bei der Vorstellung des Nahverkehrsplan 2025+ am 16. November 2020 war leider kein Problembewusstsein für diesen belasteten Straßenabschnitt vorhanden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.10.2020, OF 1464/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1464/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1521/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7019 2021 Die Vorlage OF 1521/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2020, OF 1235/2 Betreff: Messeparkhaus Rebstock zeitnah für P+R nutzen Vorgang: OM 5458/19 OBR 2; ST 591/20 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten mit der Messe Frankfurt GmbH über die Nutzung des Parkhauses für P&R zu verhandeln, geeignete (Express-)Buslinien einzurichten und die für eine effiziente Routenführung notwendigen verkehrlichen Maßnahmen umzusetzen. Diese können beispielsweise - bis 2025, oder auch darüber hinaus - über die Schmidtstraße auf die Mainzer Landstraße, über die Europa-Allee oder über die B44 in Richtung Innenstadt führen. Begründung: In der ST 591 hat der Magistrat in Aussicht gestellt, dass das Messeparkhaus grundsätzlich für P&R nutzbar wäre. Um die verkehrliche und umweltbezogene Situation zu verbessern, wäre es wünschenswert, im Westen Frankfurts nicht erst im Jahr 2025 nach der Fertigstellung der U-Bahnlinie U5 mit P&R anzufangen, sondern möglichst frühzeitig. Der Ortsbeirat teilt die Auffassung des Magistrats, dass P&R bestenfalls direkt am Wohnort der Pendler beginnt, jedoch halten wir es nicht für realistisch, dass die umliegenden Städte und Gemeinden in Kürze die benötigten Kapazitäten aufbauen. Daher wäre es eine kostengünstige Idee, das bestehende Parkhaus an der Messe (und ggf umliegende Messeparkplätze) zu nutzen. Besser parken Fahrzeuge dort als in der überfüllten Innenstadt. Auch zu Messezeiten besteht immer ein Pendelverkehr vom Parkhaus zur Messe. Direkt an der A648 gelegen, ist es direkt an die Autobahn angebunden. Mit der Fertigstellung der U-Bahnlinie U5 hätte es ab ca. 2025 auch einen U-Bahn-Anschluss. Schon jetzt fahren diverse Buslinien (34, 46, 50, 52) über die Straße Am Römerhof am Parkhaus vorbei. Mit dem Bau des Römerhofquartiers würde durch die dann dort wohnende Bevölkerung sowieso mehr Kapazität an ÖPNV benötigt, sodass ein Ausbau der Buslinien mit Verbindung in die Innenstadt, oder auch in anderen Richtungen (Nied, Bockenheim, Gallus), durchaus Sinn ergeben würde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5458 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 591 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO II, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6972 2020 Die Vorlage OF 1235/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und Piraten gegen FDP und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2020, OF 1500/1 Betreff: Sichere Querung für zu Fuß Gehende - Lichtsignalanlage in der Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Krifteler Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Mainzer Landstraße zwischen der Sodener Straße und Krifteler Straße auf Höhe der Verbrauchermärkte eine Lichtsignalanlage für Fußgehende zu errichten. Die Ampel soll regelmäßige ausreichend lange Grünphasen für Fußgehende sicherstellen und nicht als "Bettelampel" errichtet werden. Die Gehwegbereiche sollen barrierefrei und und blindengerecht gestaltet sowie Bordsteine im Bedarfsfall abgesenkt werden. Die dort verlaufenden Straßenbahnlinien 11 und 21 sollen eine Vorrangschaltung erhalten. Begründung: Auf dem ca. 600m langen Abschnitt der Mainzer Landstraße zwischen Rebstöcker Straße und Schwalbacher Straße befindet sich keine Lichtsignalanlage, kein Fußgängerüberweg oder eine anderweitige sichere Querungsmöglichkeit für Fußgehende. Immer wieder queren Fußgehende und Radfahrende die beiden stark befahrenen Fahrbahnen und Straßenbahngleise unter Gefährdung der eigenen Sicherheit und der der anderen Verkehrsteilnehmenden. Zwischen der Sodener Straße und Krifteler Straße auf Höhe der Verbrauchermärkte Aldi, REWE und Lidl queren besonders viele Menschen die Mainzer Landstraße, um die Geschäfte, Büros und Wohnungen zu erreichen oder zur benachbarten Straßenbahnhaltestelle Gustavsburgplatz zu gelangen. In den letzten Jahren sind insbesondere in diesem Abschnitt zahlreiche Neubauten mit Wohnungen und zwei weitere Verbrauchermärkte entstanden; die Anzahl der Anwohnenden und Einkaufenden hat sich signifikant erhöht. Insbesondere Mütter mit Kinderwagen und ältere mobilitätseingeschränkte Menschen benötigen eine sichere Querungsmöglichkeit. Quelle: Goolge Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6921 2020 Die Vorlage OF 1500/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 2 SPD, GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen 1 SPD, CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2020, OF 1408/6 Betreff: Griesheim: Verkauf von Wohnungen in der Auerhahnstraße Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, ob ihm bekannt ist, dass 1. das Wohnungsunternehmen Vonovia die nicht bereits an die Privateigentümer verkauften Reihenhäuser in der Auerhahnstraße an eine privaten Immobiliengesellschaft veräußert hat? 2. dieser neue Eigentümer die langjährigen Mieter verdrängen will?, 3. ob der Magistrat hier ein Vorkaufsrecht hatte bzw. ein solches hätte ausüben können? 4. ob den bisherigen Mietern angesichts der Corona-bedingten Einschränkungen ggf. Hilfestellung beim weiteren Umgang mit der Situation gegeben werden kann. Begründung: Wieder einmal werden Mietwohnungen von einer Immobiliengesellschaft zur anderen Immobiliengesellschaft verkauft und die Mieter haben das Nachsehen. In einer Zeit, in der preisgünstiges Bauen erschwert und Neubaugebiete durch Andere verhindert werden sollen, gehen Bestandswohnungen verloren, die Mieter müssen wegen der Geschäftspolitik weichen. Die betroffenen Mieter sind häufig älter und langjährige Mieter. Eine neue Wohnung in Frankfurt zu finden ist fast unmöglich und die Mieter sind in diesen Corona-Zeiten kaum in der Lage, andere Wohnungen zu besichtigen. Auch hier stellt sich die Frage, ob die Stadt Frankfurt in Anbetracht der angespannten Wohnungslage ein Vorkaufsrecht hätte geltend machen können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 24.11.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6899 2020 Die Vorlage OF 1408/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2020, OF 1469/1 Betreff: Radfahrende schützen an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Camberger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die Kreuzung Mainzer Landstraße/ Camberger Straße für Fahrradfahrer*innen sicher gestalten zu lassen. Der Ortsbeirat empfiehlt hierzu folgende Maßnahmen: - Schaffung eines roten Fahrradaufstellstreifens auf der mittleren und rechten Fahrspur mit vorgezogener Haltelinie für Pkw - Aufzeichnung eines roten Schutzstreifens vom Ende des Radwegs auf der rechten Gerade-aus-Spur bis zum Ende der Kurve zur Mainzer Landstraße Begründung: Der Radweg von der Camberger Brücke zur Galluswarte verbindet das Gutleutviertel mit dem Gallus und ist deswegen eine wichtige Verkehrsverbindung. Der Radweg endet leider unvermittelt kurz vor der Kreuzung zur Mainzer Landstraße, sodass Radfahrende zum Rechtsabbiegen oder einem gefährlichen Manöver zur Geradeaus-Spur gezwungen werden. Radfahrende haben nämlich nur ca. 1,5 - 2,5 m lang die Möglichkeit auf die Geradeaus-Spur zu wechseln (gestrichelte Linie). Immer wieder kommt es hier zu gefährlichen Situationen durch Pkw, die von hinten mit höherer Geschwindigkeit auf die Kreuzung zufahren und nicht mit Radfahrenden rechnen. Bildquelle: Open Street Maps Blickrichtung zur Mainzer Landstr. Blickrichtung zur Camberger Straße Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 51 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6711 2020 Die Vorlage OF 1469/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2020, OF 1468/1 Betreff: Radwegbelag Mainzer Landstraße erneuern Der Magistrat wird aufgefordert, den Asphaltbelag des Radweges auf der Mainzer Landstraße instand zu setzen. Insbesondere sollen die Schlaglöcher zwischen der Ottostraße und der Friedrich-Ebert-Anlage beseitigt werden. Begründung: Die Schlaglöcher stellen eine Gefahr für Radfahrende dar. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OF 1468/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1467/1 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2020, OF 1464/1 Betreff: Straßenbahnkapazität im Gallus erhöhen statt senken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Kapazität der Straßenbahnlinien durch das Gallus, insbesondere auf der Mainzer Landstraße westlich der Galluswarte zu erhöhen statt wie geplant zu senken. Zwar sollen z.B. auf der Linie 11 größere Bahnen eingesetzt werden, jedoch ist die Anzahl der Sitzplätze in diesen unterm Strich weniger; es gehen durch die geplante Taktung Kapazitäten verloren. Begründet wird dies u.a. durch den Bau der U5, welche aber zum einen vor 2025 nicht fertiggestellt werden wird und zum anderen wohl kaum Menschen südlich der Mainzer Landstraße anziehen wird. Daher sollen die vom Verkehrsdezernenten geplanten Maßnahmen im OBR 1 vorgestellt und nach Diskussion mit diesem schnellstmöglich angepasst werden, sodass sich die Situation für die Nutzer der Straßenbahnen im Gallus verbessert statt verschlechtert. Des Weiteren wird der Dezernent bereits für diesen Termin aufgefordert, eine Entlastungslinie zu planen und vorzustellen, welche z.B. in den Hauptverkehrszeiten zumindest den Abschnitt zwischen Mönchhofstraße und Galluswarte bedient. Begründung: Das neue Straßenbahnkonzept birgt viele Nachteile für das Gallus. Eine Erhöhung der Kapazitäten ist bereits heute notwendig. Durch neue Wohngebiete entlang der Mainzer Landstraße wird der Druck auf die bereits jetzt überfüllten Bahnen eher steigen als nachlassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.11.2020, OF 1521/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 1464/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1464/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1521/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2020, OF 1467/1 Betreff: Radverkehr Mainzer Landstraße - das Stiefkind der Frankfurter Verkehrspolitik? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Schlaglöcher und Unebenheiten im Bereich der abmarkierten Radwege der Mainzer Landstraße im Bereich Ottostraße - Platz der Republik / ungerade Hausnummern beseitigen 2. den Radweg auf beiden Straßenseiten rot markieren und 3. den Radweg baulich abtrennen und gegen das Falschparken sichern zu lassen Begründung: Die beschriebene dem Radverkehr vorgegebene Strecke ist - wegen des schlechten baulichen Zustandes - absolut gefährlich und muss schnellstens in Schuss gebracht werden. Der Radweg ist ständig zugeparkt und muss daher - neben der roten Einfärbung des Belags - auch baulich abgetrennt werden um den Radlerinnen und Redlern eine sichere und bequeme Fahrt zu ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 49 Die Vorlage OF 1467/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und FDP erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6710 2020 Die Vorlage OF 1467/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 3. des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "3. die Rechtsabbiegespur der Mainzer Landstraße in Richtung der Düsseldorfer Straße in einen baulich getrennten Radweg umbauen zu lassen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2020, OF 1466/1 Betreff: Fußgängerinnen- und Fußgängerüberweg Hohenstaufenstraße/Ecke Güterplatz besser sichern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Überweg für Fußgänger*innen am südlichen Ende der Hohenstaufenstraße / Ecke Güterplatz besser vor einbiegenden Pkw bzw. Lkw schützen zu lassen. Während ihrer Grün-Ampelphasen sollte die Ampel für den von der Mainzer Landstraße kommenden und über die Rechtsabbiegespur in die Hohenstaufenstraße fließenden Straßenverkehr grundsätzlich auf Rot gestellt sein. Das Risiko des stärkeren Pkw-/Lkw-Rückstaus ist mittels der Ampelschaltungen an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Güterplatz auszugleichen. Alternativ ist an einer auffälligeren Warnbeschilderung zu Gunsten der Fußgänger*innen zu arbeiten. Begründung: Die Abbiegeampel für den Pkw-Verkehr in die Hohenstaufenstraße und die Fußgänger*innenampel sind an dieser Stelle bisweilen synchron auf Grün geschaltet. Der Verkehrsführung fehlt dort aber der typische Charakter einer 90-Grad-Kreuzungsabbiegung, sie lädt motorisierte Verkehrsteilnehmer bei Grün über ihre Abbiegespur zum beschleunigten Durchfahren ein. Vor allem Raser fühlen sich motiviert durchzuziehen. Die Fußgänger*innenampel samt Zusatzwarnlampe wird hier oft übersehen. Die Stelle birgt ein ernsthaftes Unfallrisiko. Immer wieder sehen sich alle Verkehrsteilnehmer*innen gezwungen, sich selbst über den Fortgang des Verkehrsgeschehens verständigen zu müssen, die Ampel- und Schilderanlagen bieten - obwohl vorhanden - nur mangelhafte bzw. konkurrierende Orientierung. Foto: Sebastian Nitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6709 2020 Die Vorlage OF 1466/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 3 CDU, GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen 1 CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 1166/2 Betreff: Fahrradweg Westendstraße/Karlstraße sicher zweispurig markieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Radweg Westendstraße, Richtung Karlstraße an der Kreuzung Mainzer Landstraße zweispurig zu markieren. Auf Seiten der Karlstraße befindet sich bereits ein zweispuriger Radweg (beide Richtungen). Auf der Westendstraße ist lediglich eine Spur aus der Gegenrichtung kommend markiert (siehe Bild 1). Gleichzeitig weist ein Schild an der Westendstraße neben dem Radweg in Richtung Karlstraße (siehe Bild 2), während die Autospuren nur Abbiegen links und rechts auf die Mainzer Landstraße zulassen. Begründung: Verkehrssicherheit schaffen. Bild 1 Westendstraße, Richtung Kreuzung Mainzer Landstraße Bild 2 Westendstraße, Richtung Kreuzung Mainzer Landstraße Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 1166/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1166/2 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und FDP (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 1165/2 Betreff: Radweg auf der Bockenheimer Landstraße - bitte komplett Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. zu prüfen und berichten, ob auf der Bockenheimer Landstraße auch nach dem Umbau und dem Bau neuer Radwege, die auf Kosten des PKW-Fahrspuren gehen, es weiterhin notwendig ist an der Ampelkreuzung Bockenheimer Landstraße/Mainzer Landstraße/Reuterweg aus der Bockenheimer Landstraße kommend alle bisherige drei Abbiegespuren zu erhalten. 2. sofern die Prüfung ergibt, dass zwei Abbiegespuren ausreichend sind, die Planungen für den Radweg von besagter Kreuzung in Richtung Bockenheimer Warte dahingehend anzupassen, dass der breitere, von der Straße baulich getrennte Radweg nicht erst, wie derzeit und in der bisherigen Planung, auf Höhe des U-Bahn-Eingangs "Alte Oper", sondern direkt an/nach der Ampelkreuzung beginnt. Begründung: Bei der Vorstellung des Vorhabens im Ortsbeirat wurde angemerkt, dass die Bockenheimer Landstraße ohnehin nur noch etwa 2/3 des bisherigen Auto-Verkehrs in ausreichendem oder befriedigendem Maße bewältigen kann. Gleichwohl scheint bisher an der Kreuzung bei der Alten Oper keine Veränderung geplant zu sein, was bedeuten würde, dass eben nicht die gesamte Bockenheimer Landstraße einen baulich getrennten Radweg erhält. Dem stehen bisher die Abbiegespuren an besagter Kreuzung im Wege. Sofern diese Kreuzung nur noch 2/3 des Verkehrs bewältigen muss, da der Rest der Bockenheimer Landstraße ohnehin nicht mehr Verkehr verkraftet, ist anzunehmen, dass auf eine der drei Abbiegespuren verzichtet werden kann. Damit wäre die Möglichkeit des Ausbaus des Radwegs auf der kompletten Bockenheimer Landstraße gegeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1165/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2020, OF 1400/1 Betreff: Verbotswidriges Linksabbiegen von der Mainzer Landstraße in die Krifteler Straße unterbinden Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, durch zusätzliche ggf. auch bauliche Maßnahmen sicher zu stellen, dass das notorische und illegale Linksabbiegen und Wenden auf der Mainzer Landstraße in Höhe Krifteler Straße (beide Fahrtrichtungen der Mainzer Landstraße) wirkungsvoll unterbunden wird. Begründung: In diesem Abschnitt kommt es durch illegales Linksabbiegen und Wenden häufig zu gefährlichen Situationen. Fahrzeuge bleiben im Schienenbereich stehen, was zu Kollisionsgefahren mit der Straßenbahn führt und diese stark behindert. Gleichzeitig werden auch andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer gefährdet. Der Verkehr in diesem Abschnitt hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Der Magistrat sollte nicht abwarten, bis ein ernster Unfall passiert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6531 2020 Die Vorlage OF 1400/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und U.B. gegen BFF (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2020, OF 1398/1 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße neu organisieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten aufgrund des zu erwartenden Zuwachses an neuen Anwohnerinnen und Anwohnern im Teves-Gelände eine umfassende Verkehrsplanung für dieses Gelände sowie der unmittelbar angrenzenden Straßen zu erstellen und dem Ortsbeirat 1 zeitnah und vor Abschluss der endgültigen Planungen in der Bürgersprechstunde vorzustellen und einzubinden. Dabei sollen insbesondere nachfolgende Punkte berücksichtigt werden: · Die Kreuzung Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße hinsichtlich der Abbiegemöglichkeit des motorisierten Individualverkehrs, · Die sichere Führung der Fahrradwege, · Sichere Überquerungsmöglichkeiten für Fußgänger/innen, · Barrierefreiheit der Straßenbahnhaltestelle und Gehwege, · Die voraussichtlichen Nutzerzahlen der jeweiligen Verkehrsmittel und ihrer Folgen, · Priorisierte Ampelschaltungen für die Stellen mit besonders hohem Verkehrsaufkommen. Begründung: Das Verkehrsaufkommen im Umfeld der Rebstöcker Straße/ Mainzer Landstraße ist bereits jetzt sehr hoch. Durch den Zuzug weiterer Anwohnerinnen und Anwohner wird eine neue Planung umso wichtiger. Idealerweise ist die Umsetzung der Planungen erfolgt bis die ersten neuen Bürgerinnen und Bürger dort eingezogen sind. Eine Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung des Ortsbeirats sind hierbei unerlässlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 20 Auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL wird über den fünften Punkt des Antragstenors der Vorlage OF 1398/1 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6529 2020 Die Vorlage OF 1398/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der fünfte Punkt um die Worte ", die per Verkehrsschätzung für alle Verkehrsmittel ermittelt werden sollen" ergänzt wird. Abstimmung: erster bis vierter und sechster Punkt: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI fünfter Punkt: SPD, CDU, FDP, BFF und U.B. gegen GRÜNE, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2020, OF 1369/1 Betreff: Nutzungskonflikte auf dem Geh- und Radweg an der Tramstation "Mönchhofstraße" entschärfen Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, die Verkehrssituation an der Mainzer Landstraße stadteinwärts zwischen Mönchhofstraße und Sondershausenstraße wie folgt neu zu regeln: 1. Der getrennte Geh- und Radweg (VZ 241) wird in einen reinen Gehweg (VZ 239) umgewandelt; 2. Der Radverkehr soll am Ende des Grünstreifens an der Fußgängerampel auf den rechten Fahrstreifen geführt werden; 3. Auf der Fahrbahn soll ein Radfahrstreifen (VZ 295) eingerichtet werden, der Anfang dieses Radfahrstreifens durch geeignete Maßnahmen (wie z.B. an der Kreuzung Kurt-Schumacher- Straße / Berliner Straße) gegen den motorisierten Verkehr gesichert werden; 4. Am Fahrbahnrand werden Sperrgitter, Poller o.ä. aufgestellt werden, um das illegale Parken auf dem Gehweg zu verhindern. Begründung: Der Geh- und Radweg an der Mainzer Landstraße stadteinwärts zwischen Mönchhofstraße und Schmidtstraße wird regelmäßig auf gesamter Länge zugeparkt, hauptsächlich von Anliegern der Kleingartensiedlung. Dadurch werden Fußgänger*innen behindert und gefährdet, da sie auf den Radweg ausweichen müssen. Insbesondere Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder einen Kinderwagen mitführen, sind betroffen. Fahrradfahrer*innen werden dadurch wiederum behindert, so dass die aktuelle Situation für alle nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer*innen unbefriedigend ist. Der Geh- und Radweg endet derzeit etwa 200m weiter stadteinwärts, an der Ecke Mainzer Landstraße / Sondershausenstraße. Gleichzeitig bietet die Mainzer Landstraße an dieser Stelle dem motorisierten Verkehr zwei Fahrstreifen plus den Linkasbbiegestreifen Richtung Schmidtstraße; hinter der Kreuzung Mainzer Landstraße / Schmidtstraße verengt sich dies auf einen Fahrstreifen. Die hier vorgeschlagene Neuregelung würde diese Verengung nur um etwa 100m vorverlegen, gleichzeitig aber ausreichend sicheren Raum für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen schaffen. . Foto: privat . https://geoinfo.frankfurt.de/mapbender/application/sta dtplan Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 34 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffern 1. bis 3. und die Ziffer 4. der Vorlage OF 1369/1 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6333 2020 Die Vorlage OF 1369/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. bis 3.: SPD, GRÜNE, LINKE., Die PARTEI und U.B. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 4.: Einstimmige Annahme
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2020, OF 1378/1 Betreff: Bolzplätze für Kinder und Jugendliche frei halten Nördlich der Mainzer Landstraße, zwischen Skyline Plaza und Tel-Aviv-Platz gibt es lediglich zwei für Kinder bespielbare Bolzplätze: An der Niedernhausener Straße (im Europagarten in der Verlängerung der Schwalbacher Straße) und am Lotte-Specht-Park / Idsteiner Straße. Beide Plätze sind ausgewiesen als Spielflächen für Kinder bis 14 Jahren. Für diese Altersgruppe stehen darüber hinaus keine weiteren Spielflächen zur Verfügung. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, den Kindern dieser Altersgruppe "ihre" Freiflächen zu sichern gegen die Übernahme durch rücksichtslose Erwachsene. In den vergangenen Jahren hat die Abstimmung zwischen Kindern unterschiedlicher Altersgruppen zur Nutzung der Bolzplätze recht gut geklappt: An der Idsteiner bolzen eher jüngere Kinder, auf dem Platz am Europagarten eher Kinder über 10 Jahren. An Abenden wurden die Plätze dann auch häufiger mal von Gruppen älterer Jugendlicher genutzt. Nach Aussagen von Eltern und nach eigener Beobachtung haben sich die unterschiedlichen Altersgruppen die Plätze recht konfliktfrei geteilt und auch mal altersübergreifend friedlich gespielt. Die Situation hat sich mit Beginn des Sommers gravierend geändert. Der Bolzplatz am Europagarten wird an vielen Sonn- und Feiertagen und oft schon ab 10 h morgens bis nach Sonnenuntergang von Männern der Altersgruppe ca. 25 - 40 J. dauerhaft belegt. Kinder, die den Platz nutzen wollen, können sich gegen das Spiel der Männer nicht behaupten oder werden gar nicht auf den Platz gelassen. Wenn Eltern sich einschalten, werden sie ignoriert oder aggressiv angegangen. Nach Beobachtungen handelt es sich um 5-6 Männermannschaften, deren Mitglieder z.T. mit dem Pkw anreisen. Es ist der Eindruck entstanden, dass einige Männer, die in der Nähe wohnen, den Bolzplatz entdeckt haben und sich hier mit Freunden aus dem weiteren Stadt- und Rhein-Main-Gebiet (Nummernschilder der Pkw) treffen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert: 1. an Wochenenden regelmäßig vorbeizufahren, die Situation zu prüfen und die Erwachsenen zum Verlassen der Bolzplätze aufzufordern; 2. die Regeln zur Nutzung der Bolzplätze, d.h. die städtischen Regeln der Grünflächensatzung durchzusetzen; 3. die Nutzer dieser für Kinder bis 14 Jahren ausgeschilderten Bolzplätze hinzuweisen auf das nur ca. 1 km oder 15 Gehminuten entfernte Gelände für Ballspiele im neuen Rebstockpark. das Erwachsene gerne nutzen können. Begründung: In Flyern stellt das Grünflächenamt klar: "Wer sich nicht an die Regeln hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen. In besonders schwerwiegenden oder wiederholten Fällen sogar mit einem Verweis aus der öffentlichen Grünanlage und einem Betretungsverbot." Was nützen Regeln, die nicht durchgesetzt werden. Im Falle des Bolzplatzes im Europagarten kommt erschwerend hinzu, dass sich die Stadt in einem Rechtsstreit mit Anwohnern befindet. Diese verklagen die Stadt auf Durchsetzung der Regeln zur Nutzung des Bolzplatzes - "bis 20 Uhr - Kinder bis 14 Jahre". Durch die faktische Duldung der Nutzung der Anlage durch lautstarke Gruppen männlicher Erwachsener liefert den Anwohnenden gute Argumente zur Schließung der Anlage. Dies umso mehr, als zusätzlich Musikanlagen mit lauten und harten Beats den Spielern (und der Nachbarschaft) einheizen. Die Kinder aus den anliegenden Gebieten sind von der Situation sehr frustriert. Die Kinder kommen mit ihren Bällen an, stehen eine Weile am Zaun, warten dass man sie spielen lässt - und ziehen dann irgendwann unverrichteter Dinge ab. Eine Gruppe hoffnungsvoller Nachwuchsfußballer von 6-9jährigen aus der Wohnanlage Schwalbacher wurde so vertrieben und auch Väter, die freundlich die Situation klären wollten, waren nicht erfolgreich. Im neuen Rebstockpark, zwischen den Straßen "Am Römerhof" und "Zum Rebstockbad" befindet sich ein Gelände, das für Ballspiele frei gegeben ist. Es handelt sich um einen lang gezogenen "Graben", z.T. eingefasst von Terrassen zum Sitzen, der sich hervorragend für Mannschaftsspiele eignet. Da das Gelände nicht an Wohnbebauung grenzt, stört die musikalische Untermalung der sportlichen Aktivitäten auch kaum. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6340 2020 Die Vorlage OF 1378/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 1. des Antragstenors die Worte "an Wochenenden regelmäßig" durch das Wort "täglich" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: U.B.
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.07.2020, OF 1372/1 Betreff: Verkehrsführung für Fahrräder an der Einmündung Gustavsburgstraße/Mainzer Landstraße klarmachen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Einmündung Gustavsburgstraße / Mainzer Landstraße die alten / "ungültigen" Markierungen für Fahrräder zu entfernen. Begründung: Zurzeit befinden sich an der Einmündung parallele Markierungen, die verwirrend sind. Anlage: Fotos (privat) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6336 2020 Die Vorlage OF 1372/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2020, OF 1306/1 Betreff: Radschutzstreifen einfärben - Untermainkai Vorgang: OM 4825/19 OBR 1; ST 2065/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Radschutzstreifen am Untermainkai in beiden Richtungen rot markieren zu lassen. In der ST 2065 vom 11.11.2019 berichtete der Magistrat, dass die Rotmarkierung eines Schutzstreifens erstmals in der Mainzer Landstraße (Galluswarte-Hafenstraße) umgesetzt wurde und aus dieser Erfahrung Erkenntnisse gezogen werden würden. Soweit diese Erkenntnisse positiv sind - wovon auszugehen ist - sollten nun auch die Schutzstreifen auf dem Untermainkai rot markiert werden. Begründung: Die Situation für Radfahrer ist an besagter Stelle immer noch schwierig und gefährlich. Der Magistrat schreibt in seiner Stellungnahme selbst, dass der Schutzstreifen in Ausnahmefällen von Autos befahren werden darf. Genau das ist die große Gefahr für Radfahrer. Da die Straße für eine bauliche Trennung eines Radwegs nicht breit genug ist, sollte der Schutzstreifen unbedingt rot markiert werden, um die Sicherheit der Radfahrer zu erhöhen. Es würde damit auch das Mainufer entlasten, denn viele fahren mit dem Fahrrad zurzeit lieber am sicheren Mainuferweg als auf der Straße. Das wiederum führt immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrern und Fußgängern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4825 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2065 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6124 2020 Die Vorlage OF 1306/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und Die PARTEI
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2020, OF 1318/1 Betreff: Ladezone Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert auf dem Seitenstreifen der Mainzer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 71 die dortigen drei Parkplätze als Ladezone auszuweisen. Dabei soll als Beschilderung "absolutes Halteverbot und Lieferverkehr frei auf dem Seitenstreifen" genutzt werden. Der zeitliche Zusatz soll sich an der bestehen Anschlussbeschilderung orientieren. Begründung: Die dortigen Parkflächen werden als Dauerparkplatz genutzt (unter anderem ein rosafarbener Anhänger mit Werbung für ortsansässige Gastronomie), obwohl der Bedarf für Lieferverkehr in diesem Bereich besonders deutlich ist. Lieferanten stehen dort ständig auf dem Radfahrstreifen und zwingen die Radfahrer in den Autoverkehr auszuweichen und sich damit zu gefährden. Quelle: https://www.google.de/maps/place/Mainzer+Landstra%C3%9Fe+65,+60329+Frankfurt+am+ Main/@50.1097605,8.6614972,3a,75y,207h,78.92t/data=!3m6!1e1!3m4!1sT4RvtcbLcjF3WR erqHgoMQ!2e0!7i13312!8i6656!4m5!3m4!1s0x47bd0955c9c1bae7:0x4d7ee7119bd5096e!8m2! 3d50.1098652!4d8.6622923 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6136 2020 Die Vorlage OF 1318/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.05.2020, OF 1293/1 Betreff: Neues Verkehrszeichen "Grünpfeil nur für Radfahrer" im Ortsbezirk einsetzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Verkehrszeichen "Grünpfeil" (VZ 721) [vormal VZ 720 mit dem Zusatzzeichen "Nur für Radverkehr"] an folgenden Kreuzungen aufzustellen, um Rad Fahrenden das Rechtsabbiegen bei "Rot" zu ermöglichen: • Junghofstraße beim Abbiegen auf den Roßmarkt • Kreuzung Berliner Straße/Kornmarkt aus sämtlichen vier Richtungen • Kornmarkt nach Süden beim Abbiegen in die Bethmannstraße • Fahrgasse nach Süden beim Abbiegen in die Berliner Straße • Kreuzung Alte Brücke/Mainkai/Schöne Aussicht/KurtSchumacher-Straße aus sämtlichen vier Richtungen • Schöne Aussicht beim Abbiegen auf die IgnatzBubis-Brücke • Lange Straße beim Abbiegen in die Schöne Aussicht • Untermainbrücke beim Abbiegen auf den Untermainkai • Mainzer Landstraße stadtauswärts beim Abbiegen auf den Güterplatz, in die Heinrichstraße und in die Günderrodestraße • Kleyerstraße beim Abbiegen auf die Mainzer Landstraße • Kreuzung Europaallee/Lissaboner Straße, kommend von der Emser Brücke, beim Abbiegen in die Europaallee • Europaallee stadtauswärts beim Abbiegen in die Lissaboner Straße • Europaallee stadteinwärts beim Abbiegen in die Stephensonstraße • Osloer Straße beim Abbiegen auf den Platz der Einheit Darüber wird der Magistrat aufgefordert, auch alle anderen Ampelkreuzungen mit bereits vorhandenen Radfahrstreifen auf die neue Abbiegeregel zu prüfen. Eine ebensolche Prüfung ist bei jeder Errichtung neuer Radweganlagen unaufgefordert durchzuführen. Begründung: Das mit der STVO-Novelle mit Wirkung ab dem 28.4.2020 neu eingeführte Zeichen zum Rechtsabbiegen für Rad Fahrende ist ein Grünpfeil (VZ 721) mit dem Zusatzzeichen "Nur für Radverkehr". Mit dem neuen Zeichen ist nach § 37 Absatz 2 Nummer 1 Satz 10 das Rechtsabbiegen für Radfahrende unter folgender Maßgabe möglich: "Soweit der Radverkehr die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten hat, dürfen Rad Fahrende auch aus einem am rechten Fahrbahnrand befindlichen Radfahrstreifen oder aus straßenbegleitenden, nicht abgesetzten, baulich angelegten Radwegen abbiegen." Der bisherige Grünpfeil für alle Verkehrsteilnehmer war häufig in der Kritik. Für Autofahrer brachte er im Stadtverkehr meistens keinen Mehrwert, weil man an der folgenden Ampel sowieso wieder halte musste, um auf eine grüne Welle zu warten. Zudem waren die Unfallzahlen höher als bei normalen Abbiegesituationen. Der neue Grünpfeil für Radfahrende ist dagegen eine erhebliche Verbesserung. Er wurde Anfang 2019 in 9 Städten getestet und ist mit der STVO-Novelle nun bundesweit nutzbar. Links: STVO-Novelle: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl1 20s0814.pdf%27%5D__1588316642745 https://www.fr.de/ratgeber/auto/stvo-novelle-2020-dies e-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.html https://www.fnp.de/ratgeber/auto/stvo-novelle-2020-die se-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.html Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6023 2020 Die Vorlage OF 1293/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem vierten Punkt ein neuer Punkt mit den Worten "Gutleutstraße Richtung Innenstadt in die Zanderstraße" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2020, OF 1279/1 Betreff: Aufhebung des benutzungspflichtigen Radwegs Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße Vorgang: NR 895/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird kurzfristig gebeten, die Radwegbenutzungspflicht in der Mainzer Landstraße stadtauswärts zwischen Sodener und Rebstöcker Straße aufzuheben. Begründung: Im genannten Abschnitt verläuft parallel zum KFZ-Fahrstreifen ein getrennter Fuß- und Radweg (Verkehrszeichen 241), der für Radfahrer benutzungspflichtig ist und direkt hinter dem Wartehäuschen der Straßenbahnhaltestelle "Rebstöcker Straße" verläuft. Der Weg wird durch Bäume weiter verengt, das Pflaster auf dem Abschnitt ist zudem sehr uneben. Durch die örtlichen Gegebenheiten kommt es zwischen Fußgänger*innen und Radfahrer*innen an dieser Stelle immer wieder zu Nutzungskonflikten. Wege mit Verkehrszeichen 241 kommen lt. VwV-StVO "nur in Betracht, wenn die Belange der Fußgänger ausreichend berücksichtigt sind und die Zuordnung der Verkehrsflächen zweifelsfrei erfolgen kann.". Dies ist hier nicht der Fall. Auch wenn dieser Bereich bereits im Maßnahmenpaket des Antrags NR 895 "Fahrradstadt Frankfurt am Main" enthalten und "zur Umsetzung vorgesehen" ist, ist nicht abzusehen, wann dort eine sichere Wegeführung eingerichtet wird. Der hier vorliegende Antrag erfordert lediglich die Entfernung eines Verkehrszeichens (bzw. Ersetzen des vorhandenen Zeichens 241 mit Zeichen 239 und Zusatzzeichen 1022-10), so besteht hier die Gelegenheit, die Verkehrssicherheit von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen mit minimalem Aufwand quasi sofort zu erhöhen. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6015 2020 Die Vorlage OF 1279/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2020, OF 1291/1 Betreff: Wenn schon Poller - dann richtig Beim Gang durch die Straßen ist festzustellen, dass Poller ihren Zweck häufig nicht mehr erfüllen: - "Fest" einbetonierte Poller werden rausgezogen und liegen dauerhaft irgendwo daneben - Poller, die entfernt werden können, damit z.B. Fahrzeuge des Grünflächenamts o.ä. eine Fläche befahren können, werden aufgeschlossen und entweder ganz entfernt oder nach Bedarf entfernt und wieder eingesetzt Möglich ist dies, weil - Poller nicht wirklich fest und stabil einbetoniert werden - sich die Poller, die mit einem Schließsystem ausgestattet sind, mit einem handelsüblichen Drei- bzw. Vierkantschlüssel problemlos öffnen lassen. Damit erfüllen Poller an vielen Stellen offensichtlich nicht mehr ihre Funktion. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert: 1. Abschließbare Poller mit einem sicheren Schließsystem zu versehen und einen Austausch gegen das bisherige (Drei- bzw. Vierkantschlüssel) System vorrangig dort zu ersetzen, wo Poller häufig illegal entfernt werden. 2. Poller generell stärker zu verankern, so dass sie mit normalem Kraftaufwand nicht aus der Verankerung zu ziehen sind. 3. Das Personal, das den ruhenden Verkehr überwacht anzuweisen, eine Prüfung der Abpollerung mit vorzunehmen und Schäden umgehend zu melden. 4. Halter von Fahrzeugen, die in Bereichen stehen, die nur durch illegales Entfernen von Pollern befahren werden können, an Kosten zur Beseitigung des Schadens zu beteiligen. Zu beobachten ist auch, dass herausgezogene Poller an manchen Stellen bereits seit Monaten liegen und die eigentlich abzusperrenden Gehwege als Fahrfläche benutzt werden. Dabei liegen die entfernten Poller deutlich sichtbar am Straßen- bzw. Wegrand. Es ist nicht nachvollziehbar, warum städtisches Personal bei Überwachung des ruhenden Verkehrs dies nicht bemerkt und den Schaden meldet. Begründung: einige besonders unschöne Beispiele: - Gehweg Europaallee ca. 133: Abschließbarer Poller ist dauerhaft nicht mehr abgeschlossen; Fahrzeuge ziehen den Poller, fahren auf den Gehweg, stecken den Poller wieder in die Halterung; der Gehweg wird befahren und auf dem Tel-Aviv-Platz geparkt (vor Pizzeria Carmino) - Gehweg Europaallee 73: Poller sind dauerhaft entfernt, liegen am Gehwegrand. Der Gehweg wird als Parkplatz benutzt. - Gehweg Mainzer Landstraße / Ecke Kriegkstraße: Poller sind dauerhaft entfernt und liegen am Gehwegrand, da sie die Lieferfahrzeuge des ansässigen Fastfood-Restaurants stören. I.d.R. stehen hier 2 Fahrzeuge hinter einander (1 Parkplatz auf dem Grundstück). Für zu Fuß Gehende ist hier meist kein Durchkommen und es muss (auch mit Kinderwagen!) auf die Mainzer Landstraße ausgewichen werden. - Fußweg "Kameruner Rosengärtchen" / Ecke Schneidhainer: Poller locker in Halterung gesteckt, vor allem abends und nachts wird der Weg als Parkplatz genutzt - Grünstreifen Frankenallee vor Hotel Franken: Immer wieder wird der Poller, der die Straße vom Grünstreifen trennt entfernt; im Grünstreifen der Frankenallee sind dann Lieferfahrzeuge abgestellt (insbesondere zu Messezeiten). (Fotos privat) . Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 51 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6021 2020 Die Vorlage OF 1291/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: U.B.
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2020, OF 1253/6 Betreff: Griesheim: Wilde Müllablagerungen im Grüngebiet zwischen Griesheim und Gallus - Arbeitsgespräch Vorgang: OM 4867/19 OBR 6; ST 2176/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, wie in seiner Stellungnahme ST 2176 vom 22.11.2019 vorgeschlagen, zu einem Arbeitsgespräch einzuladen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Der Ausweitung des Kreises der zu beteiligenden Ämter auf Stadtpolizei, Abteilung Umwelt - und Naturschutz / Abfallrecht sowie die Stabsstelle Sauberes Frankfurt stimmt der Ortsbeirat ausdrücklich zu. Begründung: Von einer "Müllpatin" wurde geschildert, dass sich besonders viel Müll und wilde Ablagerungen rund um die Kleingartenanlagen zwischen Denisweg und Mainzer Landstraße häufen würden. Sammelaktionen würden in ihrer Wirkung verpuffen. Kaum seien die mühsam gesammelten Mülltüten von der FES abgeholt worden, würden schon wieder große Mengen neuen Abfalls daliegen. Vor diesem Hintergrund bat der Ortsbeirat 6 am 13.8.2019 in seiner OM 4867 den Magistrat, zu einem Treffen aller Beteiligten einzuladen. In seiner Stellungnahme ST 2176 vom 22.11.2019 schlug der Magistrat dazu vor, erst einmal ein "Arbeitsgespräch" durchzuführen. Dies sollte nun baldmöglichst erfolgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4867 Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2176 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 12.05.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 1253/6 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2020, OF 1227/1 Betreff: Kreuzung Platz der Republik nach niederländischem Konzept gestalten Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob die Kreuzung Mainzer Landstraße/Düsseldorfer Straße nach niederländischem Konzept fahrradfahrerfreundlich gestaltet werden kann. Insbesondere sollen hierzu Schutzinseln aufgemalt werden. Begründung: Neue Designkonzepte der sicheren Verkehrsplanung wurden in den Niederlanden erfolgreich getestet. Diese haben vor allem zur Sicherheit von Fahrradfahrenden beigetragen. Als Testkreuzung für Frankfurt eignet sich vor allem die Kreuzung Mainzer Landstraße/Düsseldorfer Straße. Video: https://bit.ly/37SuI5h Kreuzung heute: Quelle: geoinfo.frankfurt.de Schematische Darstellung: Quelle: BicycleDutch, youtube.com Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 10.03.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1597 2020 Die Vorlage OF 1227/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass auch zur Kreuzung Gutleutstraße/Hafenstraße geprüft und berichtet werden soll. Abstimmung: SPD, 2 CDU, GRÜNE, FDP, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen 2 CDU (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2020, OF 1239/1 Betreff: Parkplätze freiräumen von Schrottfahrzeugen Abgemeldete, nicht mehr fahrtüchtige Pkw und Lieferfahrzeuge werden immer wieder auf öffentlichen Parkplätzen in Wohngebieten abgestellt. Nachdem die angekündigte Frist (rotes Formular, das auf die Scheibe geklebt wird) für den Halter/die Halterin des Fahrzeugs, dieses zu entfernen, abgelaufen ist, sollte die angekündigte Maßnahme durchgeführt und das Fahrzeug entfernt werden. Dass Fahrzeuge nach Ablauf dieser Frist z.T. noch monatelang im öffentlichen Raum vor sich hinrosten und dringend benötigte Parkflächen belegen, ist nicht hinnehmbar. In der Rebstöcker Straße rostete ein Lieferwagen nach Fristablauf August 2019 noch bis Anfang Februar vor sich hin; vor der Frankenallee 143 wartet ein Pkw seit Sept. 2019 darauf, abgeholt zu werden. Von der Stadt angebrachte Hinweise, dass Fahrzeuge nach Ablauf einer genau datierten Frist auf Kosten des Fahrzeughalters entfernt werden, hängen noch Monate - folgenlos. Maßnahmen, die die Behörden androhen - und dann monatelang nicht umsetzen, machen Behörden zur Lachnummer und signalisieren, dass Regelverstöße ohne Folgen bleiben - kein Signal, das wir uns für eine Gesellschaft wünschen! (A) Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert: 1. im Ortsbezirk 1 abgemeldete und/oder fahruntüchtige Fahrzeuge aus dem öffentlichen Raum zu entfernen und Parkplätze frei zu räumen; 2. für nicht fahrtüchtige und/oder abgemeldete Fahrzeuge zukünftig unmittelbar nach Fristablauf die angedrohte Maßnahme (Beseitigung auf Kosten des/der Fahrzeug-Haltenden) umzusetzen; 3. Insbesondere Parkplätze von folgenden Fahrzeugen frei zu räumen: a) weißer Lieferwagen (ohne Kennzeichen), Parkbucht im Grünstreifen Frankenallee (ca. Höhe Haus-Nr. 240 - seit Febr. 2020 b) schw arzer Pkw (ohne Kennzeichen), Parkbucht Frankenallee / Krifteler Straße c) roter Pkw (ohne Kennzeichen), Parkbucht vor Frankenallee 143 (B) Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat weiterhin aufgefordert, dem Ortsbeirat mitzuteilen, wie der organisatorische Ablauf aussieht, vom Zeitpunkt, nach dem abgemeldete Fahrzeuge im Straßenraum eine Aufforderung erhalten (rote Mitteilung) bis zum Fristablauf. Hier ist der Eindruck entstanden, dass die Fahrzeuge bei Kontrollgängen erfasst werden, die Mitteilung an die Fahrzeug Haltenden angebracht wird - und dann scheint es darauf anzukommen, wann bei einem Kontrollgang entdeckt wird, dass hier eine Frist abgelaufen ist und Handlungsbedarf besteht. Fotos privat Begründung: Die Parkplätze in Wohngebieten werden dringend benötigt und es ist ärgerlich, wenn sie durch Schrottfahrzeuge blockiert sind. Es ist lächerlich, wenn mit Abholung und Verschrottung gedroht wird - und die Stadt die Maßnahme dann monatelang nicht umsetzt. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 10.03.2020, TO I, TOP 31 Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 1239/1 dahin gehend ab, dass im Antragstenor die Ziffer 3. wie folgt ergänzt wird: "d) Mercedes-Bus ohne Nummernschilder vor der Liegenschaft Josbacher Straße 20; e) abgemeldeter Opel Corsa vor der Liegenschaft Idsteiner Straße 184; f) abgemeldeter Renault gegenüber des Fußwegs zu den Liegenschaften Wörsdorfer Straße 8 bis 10 und 12 bis 14; g) zwei Fahrzeuge gegenüber des Hostels auf der Mainzer Landstraße." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5896 2020 Die Vorlage OF 1239/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF und U.B. gegen Die PARTEI (= Ablehnung)
Partei: U.B.
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2020, OF 1231/1 Betreff: Kreuzung Schloßborner Straße - Frankenallee sichern, Poller setzen Freie Fahrt für Bus und Müllwagen, sicheres Abbiegen für Fahrzeuge aus der Frankenallee, Gehweg für zu Fuß Gehende frei halten Im Kreuzungsbereich zur Frankenallee parken auf der Ostseite der Schloßborner Straße die Fahrzeuge fast bis zur Einmündung der Frankenallee, verengen hier die Fahrbahn und verhindern freie Sicht in die Schloßborner für die Fahrzeuge, die von der Frankenallee kommend hier die rechts-vor-links-Regelung beachten müssen. Dies ist insbesondere deshalb schwierig, weil von der Frankenallee kommende Fahrzeuge nur in einem U-Turn weiterfahren können. Aufgrund dieser Abbiegebeziehung muss die Kreuzung auch von parkenden Pkw frei gehalten werden, da ansonsten größere Fahrzeuge (Busse, Müllfahrzeuge der FES, Getränkelieferanten u.ä.) nur mit großen Mühen und unter erheblichem Zeitaufwand um die Kurve kommen. Immer wieder "bleiben Fahrzeuge stecken" und der westliche Bereich der Frankenallee vor dem Homburger Damm wird (auch für den 52er Bus) blockiert, der Verkehr kommt vollständig zum Erliegen. Im Kreuzungsbereich von Schloßborner und Frankenallee wird der abgesenkte Gehwegbereich (westliche Straßenseite) gewohnheitsmäßig als Schrägparkplatz für zwei Fahrzeuge genutzt. Zu Fuß Gehende aus Richtung Mainzer Landstraße müssen entweder auf Höhe des Spielplatzes die Straßenseite wechseln oder um die hier abgestellten Fahrzeuge einen Bogen machen und auf der Straße weiterlaufen. Der Gehweg vor dem Kinderspielplatz wird zudem auch auf der südlichen Seite durch hier geparkte Fahrzeuge regelmäßig blockiert. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, umgehend tätig zu werden und den Kreuzungsbereich für den fließenden Verkehr und zu Fuß Gehende zu sichern: 1. Östlicher Rand der Schloßborner Straße: Poller im Straßenraum so setzen, dass ca. 5 m zur Einmündung der Frankenallee kein Fahrzeug abgestellt werden kann. 2. Westlicher Gehweg der Schloßborner Straße: Auf dem Gehweg vor der Querung der Frankenallee (ca. am Ende des Grundstücks Schloßborner Straße 35) Poller so setzen, dass Fahrzeuge nicht mehr auffahren können. 3. Gehweg vor dem Kinderspielplatz im Mittelstreifen der Frankenallee zwischen Schloßborner Straße und Homburger Damm durch Setzen von Pollern oder Bügeln gegen das Auffahren und Abstellen von Pkw sichern. (zu 1) Deutlich wird die im Kreuzungsbereich verengte Fahrbahn durch die am östlichen Fahrbahnrand der Schloßborner sowie in der Frankenallee geparkten Fahrzeuge (zu 2) Situation am Ende des Gehwegs der Schloßborner (westlich); erkennbar ist, dass auch der weitere Gehweg entlang des Spielplatzes im Mittelstreifen der Frankenallee nach Überqueren der Frankenallee versperrt ist. Links im Bild ist noch ein am östlichen Fahrbahnrand der Schloßborner geparktes Fahrzeug zu sehen, das recht nah in den Kreuzungsbereich der Schloßborner/Frankenallee abgestellt ist. (zu 2) nach Querung der Frankenallee (nördliche Fahrbahn) - Gehweg durch parkende Fahrzeuge versperrt (zu 3) Gehweg vor dem Kinderspielplatz nach Querung der südlichen Fahrbahn der Frankenallee blockiert Begründung: Die Maßnahmen führen zu deutlich mehr Sicherheit für den fließenden Verkehr und für zu Fuß Gehende. Außerdem werden insbesondere durch Poller auf der östlichen Straßenseite Behinderungen für den fließenden Verkehr beseitigt. Durch Sicherung des Gehwegs auf der westlichen Straßenseite durch Poller, ist der Weg für zu Fuß Gehende wieder nutzbar. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 10.03.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5891 2020 Die Vorlage OF 1231/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor die Ziffer 2. um die Worte ", dabei ist auf Barrierefreiheit zu achten." ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: U.B.
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2020, OF 1222/1 Betreff: Kürzere Wartezeiten für Fuß- und Radverkehr im Bereich Karlstraße/Mainzer Landstraße und Am Hauptbahnhof/Karlstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die langen Wartezeiten für den Fuß - und Radverkehr an den im Betreff genannten Überwegen und Radverkehrsanlagen deutlich verkürzt werden. Begründung: Die Einstellungen und die daraus resultierenden langen - und nicht mehr zeitgemäßen - Wartezeiten entsprechen weder den heutigen Ansprüchen, noch dem gestiegenen Anteil des zu Fuß Gehens und des Rad Fahrens am gesamtstädtischem Verkehrsaufkommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 10.03.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5885 2020 Die Vorlage OF 1222/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, BFF und U.B. gegen 1 CDU (= Ablehnung); 3 CDU und Die PARTEI (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2020, OF 1229/1 Betreff: Baustellenbedingte Einbahnstraßenregelung in der Schwalbacher Straße hat sich bewährt Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die temporär wegen einer Baustelle eingerichtete Einbahnstraßenregelung in der Schwalbacher Straße im Bereich zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee in geeigneter Weise in eine dauerhafte Verkehrsregelung übergehen zu lassen. Zusätzlich sind Maßnahmen ergreifen zu lassen (verschwengte Parkplätze), die ein langsames Fahren in der Straße erforderlich machen. Begründung: Die von Anwohnerinnen und Anwohnern beklagte Situation und chaotische Zustände haben sich deutlich gebessert. Offensichtlich liegt es an der für die Baustelle eingerichteten Einbahnstraßenreglung. Diese sollte daher dauerhaft beibehalten werden, allerdings müssen Vorkehrungen gegen zu schnelles Fahren getroffen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 10.03.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1229/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, 3 CDU, FDP, BFF und U.B. gegen GRÜNE und Die PARTEI (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2020, OF 1231/6 Betreff: Begrünung des Gleisbetts der Straßenbahnlinie 11 zwischen der Tillystraße und der Wendeschleife in Alt-Nied Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Gleisbetts der derzeit von der Straßenbahnlinie 11 genutzten Trasse zwischen der Tillystraße und der Wendeschleife in Alt-Nied zu begrünen. Begründung: Das Gleisbett als Grünstreifen würde eine Aufwertung der Mainzer Landstraße und der neuen Bebauung darstellen. Weiterhin würde dieser gut ins Straßenbild passen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5812 2020 Die Vorlage OF 1231/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2020, OF 1225/6 Betreff: Rücknahme der Einbahnstraßenregelung in der "kleinen Mainzer Landstraße" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Einbahnstraßenregelung in der kleinen Mainzer Landstraße zwischen der Spielmannstraße und der Kehreinstraße sowie zwischen der Kehreinstraße und der Sauerstraße aufzuheben. Begründung: Die derzeitige Verkehrsführung führt zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen insbesondere in der Schmidtbornstraße und auch in der Oeserstraße. Zudem verleitet die derzeitige Einrichtung die Verkehrsteilnehmer verkehrswidrig in die Kehreinstraße entgegen der Einbahnstraße zu fahren, um den Weg in Richtung Luthmerstraße und Saalbau Nied zu finden, anstatt erneut den Weg über die Kreuzung an der Kirche durch Alt Nied und über die Schmidtbornstraße zu fahren. Die derzeitige Einbahnstraßenregelung erhöht das Fahrzeugaufkommen in der Schmidtbornstraße, welche im Bereich zwischen Alt-Nied und Sauerstraße sehr schmal und gut beparkt ist. Anwohner der unteren Spielmannstraße müssen, um in die Oeserstraße zu gelangen entweder in der Straße wenden oder über die Mainzer Landstraße und durch Alt-Nied fahren, um in die Oeserstraße zu gelangen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5806 2020 Die Vorlage OF 1225/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin zu organisieren, um das Für und Wider der Einbahnstraßenregelung in der ,kleinen Mainzer Landstraße' zwischen der Spielmannstraße und der Kehreinstraße sowie zwischen der Kehreinstraße und der Sauerstraße abzuwägen.". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2020, OF 1216/6 Betreff: Nied: Radverkehrsführung über die Nidda (Wörthspitze) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das zuständige Fachamt zu beauftragen, den Radverkehr entlang des Mains nicht ausschließlich zum "Gaasebrickelsche" sondern auch zur naheliegenden Niddabrücke (Mainzer Landstraße) zu führen. Dazu müssen die Radwegweiser und die Radrouten entsprechend geändert werden. Die neue Radwegführung sollte möglichst einen Hinweis auf die Engstelle (Gaasebrickelsche) enthalten. Eine Ausschilderung dieser Umleitung für Lasten- und mehrspurige Liegeräder direkt am Gaasebrickelsche sollte für die Fahrrichtung Nied und Griesheim in Höhe Amtsgasse/Seilerbahn stehen. Für Radfahrer, die aus Nied bzw. Griesheim kommen und nach Höchst weiter möchten, sollte jedoch bereits in Höhe des Spielplatzes Wörthspitze und der Aussichtsplattform auf die Wegführung über die Mainzer Landstraße hingewiesen werden. An der Brücke selbst ist ein Hinweis auf die Umfahrung anzubringen, um den Fahrern sperriger Räder eine Alternative zum Schwimmen zu geben, auch wenn dies ein Zurückradeln bis zum Abzweig bedeutet. In diesem Zusammenhang muss auch die Benutzung des Radweges auf der Niddabrücke (Mainzer Landstraße) in beide Fahrtrichtungen gut erkennbar freigegeben werden. Die Ausschilderung könnte analog zur Lösung auf der Friedensbrücke umgesetzt werden. Begründung: Der Radfahrverkehr nimmt im gesamten Stadtgebiet deutlich zu. Diese Entwicklung wird begrüßenswerter Weise durch den Magistrat gefördert. Seit langem ist die Problemstelle "Gaasebrickelche" an der Wörthspitze bekannt. Das schützenwerte historische Bauwerk wird bei schönem Wetter stark frequentiert. Durch das Ausschildern einer alternativen Route ist eine Abnahme des Radverkehrs an dieser Engstelle zu erwarten. Für größere Räder (z.B. Liege- oder Lastenräder) stellt das Drängelgitter eine im Extremfall unüberwindbare Hürde dar. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.11.2019, OF 1168/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5800 2020 1. Die Vorlage OF 1168/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1216/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1182/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1216/6 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 1216/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 1023/2 Betreff: Prüfung der Variante 1a - Haltestellen Europaturm/Botanischer Garten - im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des Lückenschlusses im Verlauf der U 4 Bockenheim/Ginnheim in Verbindung mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilen-Linie) und der Buslinie 64 (Uni-Linie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der Kosten- Nutzen- Analyse der Varianten des U-Bahn- Lückenschlusses Ginnheim-Bockenheim als zusätzlich Möglichkeit die Variante Europaturm 1a mit Haltestelle Botanischer Garten in Verbindung mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campus-Meilen Linie) und der Buslinie 64 ( Uni-Linie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: Buslinie 32: vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelin- allee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und von dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. Buslinie 64: vom Hauptbahnhof über die Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Straßenbahn Ringlinie. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und dem Universitäts-Campus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahn-Linie 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campus-Meile (Verbindung der Universität, der Finanzhochschule, der Deutschen Bibliothek und der "University of Applied Sciences" - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campus-Meile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Line zweigt im Osten von der Linie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Linie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Uni-Linie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (IG-Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotential erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringbahnstraßenbahn möglich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 533 2020 Die Vorlage OF 1023/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 CDU, SPD, 3 GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 3 CDU, 1 GRÜNE und FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2020, OF 1187/1 Betreff: Radstreifen Mainzer Landstraße symbolfrei Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf den farbigen Radstreifen in der Mainzer Landstraße auch weiße Fahrradsymbole anbringen zu lassen. Begründung: Dies dient dem besseren Schutz des Radverkehrs. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 11.02.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5742 2020 Die Vorlage OF 1187/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2020, OF 1185/1 Betreff: Fußgängerüberweg einrichten in der Eppenhainer Straße an der Einmündung Wörsdorfer Straße/Wallauer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die zuständige Behörde anzuweisen, in der Eppenhainer Straße, an der Einmündung Wallauer Straße/ Wörsdorfer Straße einen Fußgängerüberweg einzurichten. Begründung: Nicht alle Autos, die von der Europaallee in die Eppenhainer Straße fahren, wollen in den Stadtteil Gallus einfahren. Die Eppenhainer Straße wird seit dieser Zeit auch als Abkürzung genommen, von Autofahrern, die möglichst schnell zur Mainzer Landstraße gelangen wollen. Aus diesem Grund hat der Autoverkehr in diesem Teil der Eppenhainer Straße enorm zugenommen. Für die dortige Bevölkerung muss deshalb ein sicheres queren der Eppenhainer Straße möglich sein. Vor allem auch für die dortige ältere Bevölkerung, die teils nicht mehr so mobil ist und auch für die Kinder in diesem Bereich. Deshalb ist hier ein gekennzeichneter Fußgängerüberweg dringend erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 11.02.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5741 2020 Die Vorlage OF 1185/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.01.2020, OF 1186/1 Betreff: Ladezone Mainzer Landstraße Ecke Platz der Republik Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die derzeit unbeschränkten Parkplätze auf dem Seitenstreifen der Mainzer Landstraße Höhe Hausnummer 73 ab Platz der Republik bis zur Hausnummer 65 als Ladezone auszuweisen. Dabei soll als Beschilderung "absolutes Haltverbot und Lieferverkehr frei, auf dem Seitenstreifen" genutzt werden. Der zeitliche Zusatz soll sich an der bestehenden Anschlussbeschilderung orientieren. Begründung: Die dortigen Parkflächen werden als Dauerparkplatz genutzt (unter anderem ein rosafarbener Anhänger mit Werbung für ortsansässige Gastronomie), obwohl der Bedarf für Lieferverkehr in diesem Bereich besonders deutlich ist. Lieferanten stehen dort ständig auf dem Radfahrstreifen und zwingen die Fahrradfahrer*innen, in den Autoverkehr auszuweichen und sich damit zu gefährden. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 11.02.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1186/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 10.03.2020, TO I, TOP 6 Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 1186/1 dahin gehend ab, dass im Antragstenor die Zahl "65" durch die Zahl "69" ersetzt wird. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, im Antragstenor der Vorlage OF 1186/1 die Zahl "73" durch die Zahl "71" zu ersetzen. Beschluss: 1. Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1186/1 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE, Die PARTEI und U.B. (= Ablehnung)
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2020, OF 1208/6 Betreff: Nied: Neue Chance für ein Gymnasium in Nied Der Wunsch nach einem Gymnasium in Nied besteht schon sehr lange. Im Jahr 2015 wurde durch die damalige Bildungsdezernentin Sarah Sorge der Plan vorgestellt, an der Mainzer Landstraße ein Gymnasium zu errichten. Diese Pläne scheiterten jedoch daran, dass aufgrund der Nähe zum Industriepark Griesheim (Seveso-Richtlinie) ein Sicherheitsabstand eingehalten werden musste, in dem kein Neubau einer Schule möglich war. Nachdem nun aber im Sommer 2019 der letzte Chemiebetrieb im Industriepark Griesheim stillgelegt wurde und im Dezember 2019 schließlich beschlossen wurde, den Standort in einen Gewerbepark weiter zu entwickeln, ist dieses Hindernis beseitigt. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, die Planungen für ein Gymnasium in Nied am ursprünglich vorgesehenen Standort nun schnell voran zu treiben. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die Pläne für ein Gymnasium in Nied am Standort an der Mainzer Landstraße wieder aufzugreifen und so bald wie möglich umzusetzen. Begründung: Gelände, das für Schulneubau geeignet ist, ist in Frankfurt sehr rar. Überall in der Stadt wird händeringend nach geeigneten Standorten gesucht. Das Gelände in Nied ist verkehrlich gut erschlossen, es ist bereits als Schulstandort in den entsprechenden Plänen vorgesehen, möglicherweise kann man was genauere Planungen angeht, sogar schon auf die Pläne von 2015 zurück greifen. Man bräuchte die Nieder Schülerinnen und Schüler nicht mehr auf den umständlichen Weg zum Gymnasium am Rebstock schicken. Bedarf für Schulplätze am Gymnasium am Rebstock gibt es auch in Bereichen, die näher am Rebstock liegen. Es spricht also alles dafür, die Chance schnell am Schopf zu ergreifen und den Nieder Kindern endlich den Besuch eines Gymnasiums in ihrem Stadtteil zu ermöglichen. Dies würde die von einigen als benachteiligt dargestellten Stadtteile Nied wie auch das benachbarte Griesheim erkennbar aufwerten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5694 2020 Die Vorlage OF 1208/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2020, OF 1200/6 Betreff: Griesheim: Aufwertung der Grünanlage in der Jägerallee 28 vor der Evangelischen Kirchengemeinde Frankfurt am Main Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Grünfläche vor der Kirche in der Jägerallee 28 aufzuwerten. Es könnten z.B. ein bis zwei Sitzgarnituren (Tisch und zwei Sitzbänke) entlang des Fußwegs (siehe Lageplan) aufgestellt werden. Zur Steigerung der Aufenthaltsqualität könnten die Sitzgarnituren durch Sträucher etwas eingerahmt werden. Gleichzeitig wäre es für die dauerhafte Sauberhaltung (vor Hundekot) der Wiese von Vorteil, wenn an den Zugängen zur Grünanlage z.B. zwei Hundekotbeutelspender aufgestellt werden würden. Zusätzlich könnten auf der restlichen großen Wiesenfläche ca. 5-8 Bäume nachgepflanzt werden. Begründung: Die Grünfläche vor der Kirche verkümmert mehr und mehr. Abgestorbene oder Kranke Pflanzen wurden in den letzten Jahren ohne Nachpflanzungen entfernt. Die Wiese wird derzeit hauptsächlich von Hunden als Auslauf- und Kotfläche genutzt. Die Aufenthaltsqualität in diesem Bereich ließe sich durch die Schaffung von Sitzgelegenheiten und Hundekotbeutelspendern steigern. Die Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und Blumen hätte einen positiven Einfluss auf die Grünfläche und das Stadtklima. In einem Ortstermin am 20.11.2019 mit Anlieger*innen, dem Quartiersmanagement Griesheim sowie dem Grünflächenamt hat sich diese Lösung als möglicher, jedoch zu prüfender Lösungsweg ergeben. Anlagen: Abbildung 1: Rote Markierung: Vorschlag für Aufstellung der Sitzbankgarnituren; Grüne Markierung: Vorschlag für Aufstellfläche von Bäumen | Quelle: geoinfo.frankfurt.de Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5689 2020 Die Vorlage OF 1200/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 1008/2 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bereitstellung von Planungsmitteln zur Prüfung des Lückenschlusses der U 4 Bockenheim/Ginnheim in der Variante 1a - Europaturm - mit Haltestelle "Botanischer Garten" verbunden mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die mit 1,512 Mio. € veranschlagten Planungsmittel für den Bau der Stadtbahnverbindung Ginnheim-Bockenheim werden aufgestockt, um im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des U-Bahn-Lückenschlusses Ginnheim-Bockenheim den Kosten-Nutzen-Effekt gemeinsam mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: Buslinie 32: vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelinallee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. Buslinie 64: vom Hauptbahnhof über die Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Straßenbahn Ringlinie. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und dem Universitäts-Campus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahnlinie 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campus-Meile (Verbindung der Universität, der Finanzhochschule, der Deutschen Bibliothek und der "University of Applied Sciences" - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campus-Meile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Line zweigt im Osten von der Linie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Linie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Unilinie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (IG-Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotential erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringbahnstraßenbahn möglich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1008/2 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2019, OF 1182/6 Betreff: Nied: Radverkehrsführung über die Nidda (Wörthspitze) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das zuständige Fachamt zu beauftragen, den Radverkehr entlang des Mains nicht zum "Gaasebrickelsche" sondern naheliegenden Niddabrücke (Mainzer Landstraße) zu führen. Dies bedarf einer besseren Ausschilderung der Radwegführung mit dem Hinweis auf die Engstelle. Begründung: Der Radfahrverkehr nimmt im gesamten Stadtgebiet deutlich zu. Diese Entwicklung wird begrüßenswerter Weise durch den Magistrat gefördert. Seit langem ist die Problemstelle "Gaasebrickelche" an der Wörthspitze bekannt. Das schützenwerte historische Bauwerk ist nicht für den Radverkehr geeignet. Für größere Räder (z.B. Liege- oder Lastenräder) stellt das Drängelgitter eine im Extremfall unüberwindbare Hürde dar. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.11.2019, OF 1168/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1168/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1182/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5800 2020 1. Die Vorlage OF 1168/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1216/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1182/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1216/6 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 1216/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2019, OF 1148/1 Betreff: Bekämpfung von Halte- und Parkverstößen in der Schwalbacher Straße Der Magistrat wird aufgefordert, das ordnungswidrige Halten und Parken in der Schwalbacher Straße im Bereich zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee durch Kraftfahrzeuge nachhaltig zu bekämpfen. Hierzu sollen Verkehrspolizeikräfte der Stadt Frankfurt für einen mit dem Ortsbeirat abzustimmenden Zeitraum von drei Wochen gemeinsam mit Kräften der Landespolizei der vorbezeichnete Bereich im Sinne einer konzertierten Aktion intensiv bestreifen, Präsenz zeigen, und Verstöße konsequent ahnden. Insbesondere sollen verbotswidrig abgestellte Kraftfahrzeuge abgeschleppt werden, die den Straßenverkehr behindern, Zufahrten von Grundstücken blockieren, oder andere abgestellte Kraftfahrzeuge in zweiter Reihe zuparken. Verstöße, bei denen das Abschleppen des Fahrzeugs nicht gerechtfertigt ist, sollen zumindest ordnungswidrigkeitenrechtlich verfolgt werden. Begründung: Die Anwohner des vorbezeichneten Bereichs sind zu Recht verärgert darüber, dass Verstöße wie die geschilderten dort überhandnehmen und die zuständigen Sicherheitsbehörden diese bislang nicht wirksam bekämpft haben. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5565 2020 Die Vorlage OF 1148/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2019, OF 1197/6 Betreff: Griesheim: Einbahnregelung für die Elsterstraße? Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob es sinnvoll ist, die Elsterstraße als Einbahnstraße auszuweisen. Begründung: Die Elsterstraße ist eng und hat neben der Parkreihe deshalb nur eine Fahrspur. Immer wieder kommt es zu Begegnungsverkehr. Normalerweise gelingt es, bei einigem guten Willen aneinander vorbei zu kommen. Probleme entstehen bei Veranstaltungen in der dortigen Kirche, zu der Teilnehmerinnen und Teilnehmer vermehrt mit dem Auto kommen. Deshalb sollte geprüft werden, ob eine Einbahnstraßenregelung für die Elsterstraße Abhilfe schaffen kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1197/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen SPD und fraktionslos (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2019, OF 1147/1 Betreff: Wie weiter mit der Schwalbacher Straße? Die Situation in der Schwalbacher Straße zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee beschäftigt den Ortsbeirat schon lange. Der Verkehr auf der Schwalbacher muss fließen, um ein Ausweichen von Fahrzeugen auf parallel verlaufende reine Wohnstraßen zu vermeiden. Außerdem führen Staus in der Schwalbacher zu einem Rückstau auf die Mainzer Landstraße und hier zeitweise mit Behinderung des ÖPNV, da die Haltestelle der Straßenbahnlinien 11 und 21 direkt an der Kreuzung Mainzer/Schwalbacher gelegen ist. Die Schwalbacher ist die einzige Straße im Gallus, die - in Verbindung mit dem Kreuzungsbereich zur Frankenallee - so etwas wie einen Stadtteilmittelpunkt mit Gewerbe, Einkaufsmöglichkeiten, Apotheke, Reinigung, Ärzten und Gastronomie bildet. Auf diesem kurzen Teilstück der Schwalbacher Straße befinden sich aktuell sieben Gastronomiebetriebe, die im Sommer auf Gehwegen und Pkw-Stellplätzen Außengastronomie betreiben und z.T. zusätzlich Lieferservice über die einschlägigen Dienstleister anbieten. Anwohnerinnen und Anwohner der Schwalbacher sowie andere dort ansässige Gewerbe beklagen das Verhalten der Gäste der Gastronomiebetriebe in der Straße: Fahrzeuge werden (kürzer oder länger) in Einfahrten geparkt, Pkw stehen hinter der Außengastronomie auf der Fahrbahn, Fahrzeuge halten auf der Straße, damit Fahrer sich mit Gästen unterhalten können (ohne sich um die sich hinter ihnen bildenden Staus zu kümmern). Auf Ansprache reagieren die Fahrzeugführer i.d.R. aggressiv, Anwohnende, die in der Straße bekannt sind, sind bedroht worden. In mehreren Sitzungen des Präventionsrats haben sich Vertreterinnen und Vertreter von Ämtern, Polizeidienststellen, Ortsbeirat und Quartiersmanagement um eine Lösung der Situation bemüht. Neben der Forderung nach höherer Überwachungsdichte wurden die Gastronomiebetreiber angeschrieben, eingeladen, angesprochen und in persönlichen Gesprächen darum gebeten, auf ihre Gäste so einzuwirken, dass Fahrzeuge ordentlich geparkt (evtl. auch einige Gehminuten entfernt) und nicht direkt vor den Lokalen wild im Straßenraum abgestellt werden. Ernüchterndes Fazit aller Bemühungen ist, dass die Gastronomen das Geschäft über die Außengastronomie gerne "mitnehmen", sich dabei aber rücksichtslos über die legitimen Interessen anderer hinwegsetzen. Diese Situation wird sich in 2020 dadurch verschärfen, dass mit dem Abriss des ehemaligen Sozialrathauses und dem neuen Bauvorhaben begonnen wird. Die Firma FBW Projektbau GmbH hat im Dez. 2019 mit der Vermarktung der Eigentumswohnungen begonnen und als Bezugstermin das 4te Quartal 2021 für die Käufer angegeben. Es ist also davon auszugehen, dass mind. im Jahr 2020 die ganze Straßenbreite benötigt wird, da vermutlich Baustellenabsperrungen in den öffentlichen Raum reinragen, im Baustellenbereich sichere Fuß- und Radwegeführung hergestellt werden und auch Baufahrzeuge die Baustelle beliefern können müssen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat wie folgt aufgefordert: 1. im Jahr 2020 die Genehmigung für Außengastronomie allen Gastronomen auf der Schwalbacher zwischen Frankenallee und Mainzer Landstraße zu versagen. 2. in diesem Jahr zu prüfen und zu berichten, wie sich ein Wegfall der Außengastronomie auf den Verkehrsfluss in der Straße auswirkt. 3. zu prüfen und zu berichten, unter welchen Auflagen einzelnen Betrieben Außengastronomie gestattet werden kann. Begründung: Bei den Beteiligten des Präventionsrat ist der Eindruck entstanden, dass allen Gastronomen in der Straße der Wille fehlt, ihre Gäste dazu anzuhalten, sich so zu verhalten, dass Anwohnende und andere Gewerbe nicht über das zu erwartende Maß hinaus belästigt werden. Da es sich nach allen Beobachtungen bei der Mehrzahl der Gastronomiebetriebe um solche mit einem sehr hohen Anteil an Stammpublikum handelt, könnte ein Inhaber hier durchaus eingreifen. Anwohnende und Vertreter*innen des Präventionsrats wünschen sich mit Entzug der Genehmigung zur Außenbewirtschaftung ein Signal an die Gastronomie, dass nicht alles geduldet wird. Grundsätzlich befürworten die Antragstellenden Außengastronomie und sind insbesondere dagegen, dass Außengastronomie zu Gunsten von Pkw-Stellflächen und zur Sicherstellung des Verkehrsflusses verboten wird. Hier stellt sich die Situation aber anders dar: 1. Den Gastronomiebetreibern muss deutlich werden, dass sie auf Einnahmen verzichten müssen, wenn sie und ihre Gäste sich nicht an Regeln halten. Wer etwas von der Gemeinschaft will - hier einen Teil des öffentlichen Raums - der muss sich an die Regeln dieser Gemeinschaft halten! Regelverstöße müssen Folgen haben. 2. Es muss verhindert werden, dass sich dauerhaft Ausweichverkehr in den angrenzenden reinen Wohnstraßen etabliert (wie es bereits in Ansätzen zu beobachten ist). 3. Häufig ist die Schadstoffbelastung der Schwalbacher mit ihrem relativ schmalen Straßenschnitt und der Blockrandbebauung mit mehrstöckigen Altbauten deutlich zu riechen. Ursache ist neben der allgemeinen Belastung durch die Mainzer Landstraße die Situation in der Schwalbacher selbst: insbesondere die Staus zu Spitzenzeiten sowie ganztägig meist mehrere Fahrzeuge, die mit laufenden Motoren auch über einen langen Zeitraum halten, weil deren Fahrer die Gastronomie nutzen oder weil die Fahrzeuginsassen mit einem der Gäste ein längeres Gespräch führen "müssen". 4. Die Verkehrssituation trägt auch nicht zu einer attraktiven Außengastronomie bei; die Gäste verzehren ihr Essen vor allem tagsüber in einer Abgaswolke und mit Lärm belastet. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1147/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und Die PARTEI gegen BFF und U.B. (= Annahme)
Partei: U.B.
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2019, OA 503 entstanden aus Vorlage: OF 1099/1 vom 11.11.2019 Betreff: Bebauungsplan Adam-Riese-Straße hier: Sichere Infrastruktur für Radverkehr und Spielflächen für Kinder Vortrag des Magistrats vom 30.09.2019, M 148 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 148, Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 912, wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass die folgenden Ergänzungen darin Eingang finden: 1. Die Adam-Riese-Straße wird als verkehrsberuhigter Bereich oder als Fahrradstraße konzipiert, und es werden Maßnahmen ergriffen, dort den motorisierten Durchgangsverkehr zu verhindern. 2. Auf dem Adam-Riese-Platz wird eine öffentliche Spielfläche für Kinder und Jugendliche errichtet. Begründung: Die Adam-Riese-Straße bietet sich für den Fahrradverkehr als Alternative zur Mainzer Landstraße an, um das Gallus in Ost-West-Richtung zu durchfahren. Diese Alternative kann aber nur dann sicher genutzt werden, wenn Rad Fahrenden dort genügend sicherer Raum geboten wird und andere Formen des Verkehrs dort soweit möglich vermieden werden. In den bisherigen Plänen ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bis auf den Außenbereich der Kindertagesstätte kein Spielplatz geplant. Im Sinne einer "Stadt für alle" sind Spiel- und Freiflächen für Kinder und Jugendliche jedoch unbedingt notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.09.2019, M 148 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.05.2020, B 256 Bericht des Magistrats vom 04.12.2020, B 658 Bericht des Magistrats vom 09.07.2021, B 275 Bericht des Magistrats vom 24.06.2022, B 272 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 27.11.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2019, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 503 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 503) und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 503 Ziffer 2.) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2019, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 503 wird zur nochmaligen Beratung an den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung), FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 503) sowie FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 503 Ziffer 2.) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 148 = Ablehnung) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 503 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 503) sowie FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 503 Ziffer 2.) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 503 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 59. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 03.02.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage OA 503 wird zugestimmt. 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 503 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4986, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 § 5331, 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.02.2020 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2019, OA 506 entstanden aus Vorlage: OF 1162/6 vom 12.11.2019 Betreff: In der Jägerallee zwischen den Hausnummern 21 und 27 für sechs Parkplätze Parkscheibenregelung einführen Vorgang: OM 4111/19 OBR 6; ST 809/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in der Jägerallee an Werktagen zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr im Bereich zwischen den Hausnummern 21 und 27 sechs bestehende, zeitlich nicht begrenzte Parkplätze in Parkplätze mit einer Höchstparkdauer von zwei Stunden umzuwandeln und eine Parkscheibenregelung für diese Parkplätze einzuführen (Verkehrszeichen Nr. 1040-32). Begründung: Weitgehend aufgrund engagierter Einzelhändler und Geschäftsinhaber hat sich in diesem Bereich Griesheims ein kleines Handelszentrum mit Anbietern für Lebensmittel und Produkte der Grundversorgung gebildet. Ärzte, Friseure und andere Geschäfte ergänzen diesen Bereich sinnvoll. Um dieses kleine Zentrum wirtschaftlich zu stärken, ist es sinnvoll, dass eine gewisse Anzahl von Parkplätzen auch für Kunden tatsächlich nutzbar ist. Bislang werden viele Parkplätze von Dauerparkern genutzt. Ohne Parkmöglichkeit besteht ein weiterer Nachteil gegenüber den Großmärkten. Die Umwandlung von Parkplätzen ist ein Beitrag, um die Qualität und Quantität von Nahversorgung dort zu stärken, indem die Geschäfte wirtschaftlich stabilisiert werden. Die Begründung der Ablehnung dieses Vorschlages in der Stellungnahme vom 03.05.2019, ST 809, "Kurzzeitparken mit Parkscheibenregelung wird nur in den ländlich geprägten Stadtteilen eingerichtet. Die Jägerallee bzw. Griesheim gehört nicht dazu.", überzeugt den Ortsbeirat nicht, weil in anderen Stadtteilen des Ortsbezirks 6 und auch in Griesheim in der Alte Falterstraße Kurzparken mit Parkscheibenregelung besteht und überwiegend entsprechend der Vorschrift genutzt wird. Der Vorschlag, einen Parkscheinautomaten aufzustellen und pro Stunde Parken 1,50 Euro zu verlangen, würde dazu führen, dass dort kaum noch Kunden parken würden und stattdessen die kostenlosen Parkplätze der nahe gelegenen Großmärkte nutzen würden. Die Einzelhändler in der Jägerallee nun auch noch mit kostenpflichtigen Parkplätzen zu belasten, wäre ein großer Wettbewerbsnachteil gegenüber den Großmärkten und wird als nicht hilfreich abgelehnt. Der Ortsbeirat bleibt dabei, dass kostenlose Parkplätze mit zwei Stunden Höchstparkdauer und einer Parkscheibenregelung eine angemessene Unterstützung der kleinen Geschäfte in der Jägerallee wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4111 Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 809 Bericht des Magistrats vom 25.05.2020, B 239 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 04.12.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.01.2020, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 506 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 59 Beschluss: Der Vorlage OA 506 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 5222, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2019, OF 1180/6 Betreff: Griesheim: Welche Schule(n) werden auf dem Gelände Mainzer Landstraße 581 gebaut? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge berichten, welche Schule(n) er auf dem Gelände Mainzer Landstraße 581 zu bauen beabsichtigt. Begründung: Die Magistratsvorlage M187 benennt ausdrücklich den steigenden Bedarf an Grundschulplätzen in Griesheim. Es werden aber auch dringend Flächen für weiterführende Schulen im Frankfurter Westen gesucht. Die Bevölkerung sollte baldmöglichst erfahren, wie es mit dem Grundstück weitergeht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.11.2019, M 187 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2019, TO I, TOP 38 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1486 2019 1. Der Vorlage M 187 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1180/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2019, OF 1162/6 Betreff: In der Jägerallee zwischen den Hausnummern 21 und 27 für sechs Parkplätze Parkscheibenregelung einführen Vorgang: OM 4111/19 OBR 6; ST 809/19 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in der Jägerallee an Werktagen zwischen 8 und 18 Uhr im Bereich zwischen den Hausnummer 27 und 21 sechs bestehende, zeitlich nicht begrenzte Parkplätze in Parkplätze mit einer Höchstparkdauer von 2 Stunden umzuwandeln und eine Parkscheibenregelung für diese Parkplätze einzuführen (Zeichen 1040-32). Begründung: Weitgehend aufgrund engagierter Einzelhändler und Geschäftsinhaber hat sich in diesem Bereich Griesheims ein kleines Handelszentrum mit Anbietern für Lebensmittel und Produkte der Grundversorgung gebildet. Ärzte, Friseure und andere Geschäfte ergänzen sinnvoll. Um dieses kleine Zentrum wirtschaftlich zu stärken, ist es sinnvoll, dass eine gewisse Anzahl von Parkplätzen auch für Kunden tatsächlich nutzbar ist. Bislang sind viele Parkplätze von Dauerparkern genutzt. Ohne Parkmöglichkeit besteht ein weiterer Nachteil gegenüber den Großmärkten. Die Umwandlung von Parkplätzen ist ein Beitrag um die Qualität und Quantität von Nahversorgung dort zu stärken, indem die Geschäfte wirtschaftlich stabilisiert werden. Die Begründung der Ablehnung dieses Vorschlages (ST 809 / 2019): "Kurzzeitparken mit Parkscheibenregelung wird nur in den ländlich geprägten Stadtteilen eingerichtet. Die Jägerallee bzw. Griesheim gehört nicht dazu." überzeugt den Ortsbeirat nicht, weil in anderen Stadtteilen des Ortsbezirks 6 und auch in Griesheim in der Alte Falterstraße Kurzparken mit Parkscheibenregelung besteht und überwiegend entsprechend der Vorschrift genutzt wird. Der Vorschlag einen Parkscheinautomaten aufzustellen und pro Stunde Parken 1.50 Euro zu verlangen, würde dazu führen, dass dort kaum noch Kunden parken würden und stattdessen die kostenlosen Parkplätze der nahegelegenen Großmärkte nutzen würden. Die Einzelhändler in der Jägerallee nun auch noch mit kostenpflichten Parkplätzen zu belasten, wäre ein großer Wettbewerbsnachteil gegenüber den Großmärkten und wird als nicht hilfreich abgelehnt. Der Ortsbeirat bleibt dabei, dass kostenlose Parkplätze mit 2 Stunden Höchstparkdauer und einer Parkscheibenregelung eine angemessene Unterstützung der kleinen Geschäfte in der Jägerallee sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4111 Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 809 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 506 2019 Die Vorlage OF 1162/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2019, OF 1099/1 Betreff: Bebauungsplan Adam-Riese-Straße hier: Sichere Infrastruktur für Radverkehr und Spielflächen für Kinder Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Vorlage M 148, Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan 912, wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass die folgenden Ergänzungen darin Eingang finden: 1. Die Adam-Riese-Straße wird als verkehrsberuhigter Bereich oder als Fahrradstraße konzipiert und es werden Maßnahmen ergriffen, dort den motorisierten Durchgangsverkehr zu verhindern. 2. Auf dem Adam-Riese-Platz wird eine öffentliche Spielfläche für Kinder und Jugendliche errichtet. Begründung: Die Adam-Riese-Straße bietet sich für den Fahrradverkehr als Alternative zur Mainzer Landstraße an, um das Gallus in Ost-West-Richtung zu durchfahren. Diese Alternative kann aber nur dann sicher genutzt werden, wenn Rad Fahrenden dort genügend sicherer Raum geboten wird und andere Formen des Verkehrs dort, soweit möglich, vermieden werden. In den bisherigen Plänen ist im Geltungsbereich des B-Plans bis auf den Außenbereich der Kindertagesstätte kein Spielplatz geplant. Im Sinne einer "Stadt für alle" sind Spiel- und Freiflächen für Kinder und Jugendliche jedoch unbedingt notwendig. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.09.2019, M 148 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 26.11.2019, TO I, TOP 7 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 1098/1 dahin gehend ab, dass im Antragstenor unter Ziffer I. nach den Worten "bis Hafenstraße geschaffen werden." die Worte "Die Adam-Riese-Straße wird als verkehrsberuhigter Bereich oder als Fahrradstraße konzipiert, und es werden Maßnahmen ergriffen, dort den motorisierten Durchgangsverkehr zu verhindern." eingefügt werden und eine neue Ziffer mit den Worten "V. Auf dem Adam-Riese-Platz wird eine öffentliche Spielfläche für Kinder und Jugendliche errichtet." angefügt wird sowie dass die Begründung wie folgt ergänzt wird: "In den bisherigen Plänen ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bis auf den Außenbereich der Kindertagesstätte kein Spielplatz geplant. Im Sinne einer "Stadt für alle" sind Spiel- und Freiflächen für Kinder und Jugendliche jedoch unbedingt notwendig. Die Adam-Riese-Straße bietet sich für den Fahrradverkehr als Alternative zur Mainzer Landstraße an, um das Gallus in Ost-West-Richtung zu durchfahren. Diese Alternative kann aber nur dann sicher genutzt werden, wenn Rad Fahrenden dort genügend sicherer Raum geboten wird und andere Formen des Verkehrs dort soweit möglich vermieden werden." Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, über die Vorlage OF 1098/1 ziffernweise abzustimmen. Beschluss: Anregung OA 503 2019 1. Der Vorlage M 148 wird unter Hinweis auf OA 503 zugestimmt. 2. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 1098/1 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 1099/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 1 SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, Die PARTEI und U.B. gegen 1 SPD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. a) 1 SPD, CDU, FDP, BFF und U.B. gegen 1 SPD, GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI (= Annahme) b) CDU, FDP und U.B. gegen SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Die PARTEI (= Annahme) zu 3. 1 SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, Die PARTEI und U.B. gegen 1 SPD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2019, OF 1171/6 Betreff: Nied: Parkende Busse blockieren Bürgersteig und Radweg Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat zu berichten, welche Maßnahmen geeignet sind, das Parken von Reisebussen im Halteverbot vor der Gaststätte "Goldener Wok", Mainzer Landstraße 793, zu unterbinden. Begründung: Auf dem Gehweg vor dem Restaurant parken häufig Reisebusse, die dort offenbar auf Ihre Reisegäste warten, die das Restaurant besuchen. Durch dort im Halteverbot parkenden Busse müssen Fußgänger und Radfahrer auf die Mainzer Landstraße ausweichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5439 2019 Die Vorlage OF 1171/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2019, OF 1125/1 Betreff: Saubere Straßen um Baustellen (Osloer Straße/Güterplatz/Mainzer Landstraße/Hafenstraße) gewährleisten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mit den Baustellenbetreibern der Baustelle am Güterplatz, zwischen Mainzer Landstraße und Skyline Plaza in Kontakt zu treten und daraufhin zu wirken, dass der Baustellenbetreiber dafür Sorge trägt, dass die umliegenden Straßen auf eigene Kosten regelmäßig von Schmutz, Schlamm und Geröll gereinigt werden. An Tagen mit großer Verschmutzung durch Lastwagen bzw. Baumaschinen bedeutet dies auch, dass mehrmals täglich die Straßen und die Gehwege gereinigt werden müssen. Davon betroffen sind nicht nur die direkt an die Baustelle anliegenden Straßen, sondern auch die Straßen in unmittelbarer Umgebung, die von den Lastwagen befahren werden, wie beispielsweise die Hafenstraße, da diese Straßen ebenso durch Baustellendreck verschmutzt werden. Sollte der Baustellenbetreiber nicht dazu in der Lage sein, dies zu gewährleisten wird der Magistrat aufgefordert in eigener Regie die Straßen zu säubern. Die entstehenden Kosten werden dem Baustellenbetreiber in Rechnung gestellt. Begründung: Wie auf den Bildern zu sehen ist kommt es rund um die Baustellenausfahrten zu erheblichen Verschmutzungen. Der Schlamm und die Steine werden bis weit über die Mainzer Landstraße verteilt. Im Bereich des Skyline Plaza ist der Fußgängerweg stark betroffen. Menschen müssen gerade bei Regen durch ein Schlammbett waten. Für Fußgänger, Radfahrer und Autos bedeutet das Geröll, dass dich auf der Straße befindet eine erhebliche Gefahr. Autos schleudern beim Fahren die Steine herum, so dass Menschen verletzt werden können. Der gesamte Kreuzungsbereich (Hafenstraße/Mainzer Landstraße/Güterplatz) ist betroffen. Die Baustelle wird noch einige Monate bestehen und die nasse Jahreszeit beginnt gerade erst. Die Situation ist so nicht hinnehmbar und muss sofort und dauerhaft verbessert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 26.11.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5459 2019 Die Vorlage OF 1125/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2019, OF 1098/1 Betreff: Bebauungsplan Nr. 912 - Adam-Riese-Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 bis 3 GOOBR folgende Ortsbeiratsinitiative beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge den Magistratsbericht M 148, Bebauungsplan Nr. 912 - Adam-Riese-Straße mit folgenden ergänzten (fett und unterstrichen dargestellten) Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung beschließen: Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die Entwicklung und Neuordnung eines innerstädtischen Baugebietes mit gemischter Nutzung ermöglicht werden. Es soll Planungsrecht für die Neuerrichtung eines 140 Meter hohen Wohnhochhauses sowie ergänzend eines Gebäudes mit 7 Vollgeschossen für überwiegend Wohnnutzung im südöstlichen Teil des Geltungsbereichs geschaffen werden. Darüber hinaus soll die Erschließungssituation im Umfeld geregelt und verbessert und die Umgebungsbebauung im Sinne der Bestandssicherung festgesetzt werden. Zur Verbesserung der Bedingungen für den Radverkehr sollen in der Adam-Riese-Straße Voraussetzungen für eine Radumfahrung der Mainzer Landstraße von der Galluswarte bis Hafenstraße geschaffen werden. Eine bequeme und barrierefreie fußläufige Erschließung des Hauptbahnhofes wird sicher gestellt. II. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 557 - Mainzer Landstraße von Hafenstraße bis Hufnagelstraße wird um die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 912 - Adam-Riese-Straße gelegenen Flächen reduziert. III. Es dient zur Kenntnis, dass durch die Planung circa 550 neue Wohneinheiten entstehen. Etwa 165 Wohneinheiten davon (50 %) sollen als geförderter Wohnungsbau, jeweils zur Hälfte nach dem ersten und zweiten Förderweg, hergestellt werden. Wegen der direkten und guten Erschließung (Hauptbahnhof, Güterplatz) wird zumindest für die Hälfte der Wohnungen das sog. "autofreie Wohnen" vorgesehen. Entsprechende Ausnahmen von der Stellplatzsatzung und hierfür notwendige sonstige Befreiungen sind vom Magistrat vorzunehmen. IV. Sämtliche Neubauten sind in der sog. Nullenergie-Bauweise zu errichten. In geeigneter Weise sind ökologische und klimaschonende Bauweisen festzusetzen. Die Neubauten oder Nutzungsänderungen sind barrierefrei errichten zu lassen. Begründung: Die Rad-Umfahrung dient der Stärkung und Sicherheit des Radverkehrs. Im Planungsgebiet kann dem Radverkehr eine saubere und sichere Route angeboten werden. Der Ortsbeirat hat eine entsprechende Anregung mit dieser Streckenführung bereits zuvor auf den Weg gebracht. Nicht zum ersten mal wurden dem Ortsbeirat Planungen mit Versprechungen zur bessere Erschließung vorgestellt. Nicht immer wurde das Versprochene eingehalten. Im mündlichen Vortrag am 29.10. in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirats wurde eine Fußwegbrücke über die Hafenstraße erläutert. Diese Brücke trägt maßgeblich zur bestmöglichen Erschließung des Areals bei und nützt außerdem den Bewohnerinnen und Bewohnern der Bestandswohnungen im Areal Post- und Niddastraße in außerordentlicher Weise. Daher ist die Brücke als eines der allgemeinen Ziele und Zwecke aufzuführen. Immer mehr Bewohnerinnen und Bewohner in Großstädten führen ein (weitgehend) freies Leben ohne Automobil. Dies schlägt sich auch im Wunsch nach Wohnformen um, in denen keine entsprechend teure Infrastruktur für das Abstellen eines Automobils vorgehalten werden muss, da z. B. Car-Sharingmodelle genutzt werden. Diesem Umstand muss - gerade in Zeiten des Klimawandels und des wachsenden Bewusstseins hierfür - in einem zeitgemäßem Bebauungsplan Rechnung getragen werden. Das größte CO2-Einsparpotential besteht - neben der Landwirtschaft - im Bau und Betrieb von Wohnanlagen. Dieses Potential muss auch in Frankfurt in Gänze ausgenutzt werden um die gesteckten Klimaziele zu erreichen. Zur Sicherstellung sind entsprechende Vorgaben in den Bebauungsplan aufzunehmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.09.2019, M 148 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 26.11.2019, TO I, TOP 7 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 1098/1 dahin gehend ab, dass im Antragstenor unter Ziffer I. nach den Worten "bis Hafenstraße geschaffen werden." die Worte "Die Adam-Riese-Straße wird als verkehrsberuhigter Bereich oder als Fahrradstraße konzipiert, und es werden Maßnahmen ergriffen, dort den motorisierten Durchgangsverkehr zu verhindern." eingefügt werden und eine neue Ziffer mit den Worten "V. Auf dem Adam-Riese-Platz wird eine öffentliche Spielfläche für Kinder und Jugendliche errichtet." angefügt wird sowie dass die Begründung wie folgt ergänzt wird: "In den bisherigen Plänen ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bis auf den Außenbereich der Kindertagesstätte kein Spielplatz geplant. Im Sinne einer "Stadt für alle" sind Spiel- und Freiflächen für Kinder und Jugendliche jedoch unbedingt notwendig. Die Adam-Riese-Straße bietet sich für den Fahrradverkehr als Alternative zur Mainzer Landstraße an, um das Gallus in Ost-West-Richtung zu durchfahren. Diese Alternative kann aber nur dann sicher genutzt werden, wenn Rad Fahrenden dort genügend sicherer Raum geboten wird und andere Formen des Verkehrs dort soweit möglich vermieden werden." Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, über die Vorlage OF 1098/1 ziffernweise abzustimmen. Beschluss: Anregung OA 503 2019 1. Der Vorlage M 148 wird unter Hinweis auf OA 503 zugestimmt. 2. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 1098/1 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 1099/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 1 SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, Die PARTEI und U.B. gegen 1 SPD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. a) 1 SPD, CDU, FDP, BFF und U.B. gegen 1 SPD, GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI (= Annahme) b) CDU, FDP und U.B. gegen SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Die PARTEI (= Annahme) zu 3. 1 SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, Die PARTEI und U.B. gegen 1 SPD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2019, OF 1165/6 Betreff: Griesheim: Radfahren entgegen der Einbahnstraße auf kleinem Abschnitt der Rehstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu beschließen, auf dem Abschnitt der Rehstraße zwischen Jägerallee und Tarnowitzer Straße das Fahren entgegen der Einbahnstraße für den Radverkehr zu erlauben. Das Zusatzschild "Radfahrer frei" findet in der Siedlung bereits eine häufige Verwendung. Begründung: Anwohner*innen berichten, dass bei Besorgungen, in den Geschäften der Jägerallee mit dem Fahrrad auf dem Rückweg (in Richtung "An der Zingelswiese"), oft ein großer Umweg gefahren werden muss. Wenn für den kurzen Abschnitt der Rehstraße zwischen Jägerallee und Tarnowitzer Straße, das Fahren entgegen der Einbahnstraße für den Radverkehr erlaubt werden würde, könnte die Straße an der Zingelswiese schnell über die Tarnowitzer Straße erreicht werden. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5435 2019 Die Vorlage OF 1165/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem ersten Satz folgender Satz hinzugefügt wird: "Nach Möglichkeit ist die Regelung bis zur Straße Zum Linnegraben fortzusetzen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, GRÜNE
Die Mainzer Landstraße ist eine vielbefahrene und zudem auch von der Tram benutzte Straße. Als Radfahrer fühlt man sich an einigen Stellen vor allem zwischen Griesheim und Platz der Republik sehr unsicher. Mein Vorschlag besteht darin, dass der Radweg entlang der Mainzer Landstraße baulich vom Kfz-Verkehr abgegrenzt werden sollte, Beispielsweise durch einen Durchgehenden Bordstein oder Poller etc. An den meisten Stellen ist der Radweg nicht einmal farblich markiert.
Unterstützer: 31
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEAn der Straßenbahn Haltestelle Schwalbacher Straße Stadtauswärts Richtung Griesheim; Mainzer Landstraße / Schwalbacher Straße im Herzen des Gallus gibt es keinen Mülleimer der FES oder der VGF. Es gibt keine Möglichkeit "Laufmüll" richtig zu entsorgen, entsprechend sieht die viel besuchte Station und Straßenecke aus. Bitte stellt einen Mülleimer der FES an der Straßenecke und/oder einen Mülleimer der VGF an der Straßenbahnhaltestelle auf wie an anderen Straßenecken/Haltestellen.
Unterstützer: 24
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DESeit Jahren müssen Fahrgäste, die auf den Bus 52 unter dem Bahnsteig Galluswarte warten oder zur S-Bahn gehen, sich mit diesem dreckigen und von Tauben überbevölkerten Ort abgeben. Jeden Tag in der früh kommen Putztrupps mit Hochleistungsreinigern um die vollgekoteten Böden unter hohem Wassereinsatz zu reinigen. Dieser ganze Taubendreck ist unzumutbar und gesundheitsschädlich. Warum sind hier die Decken der Unterführung nicht wie beim Haupteingang an der Mainzer Landstraße mit Netzen gegen Tauben gesichert. Im Vergleich zu dem täglichen kosten- und wasserintensiven Reinigungsaufwand wäre das sicherlich eine bessere Lösung.
Unterstützer: 86
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEes ist wichtig in Mainzer Landstraße zwischen Schwalbacher Straße und Rebstockerstr noch eine Ampel zu stellen
Unterstützer: 0
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEAn die Gleis Überfahrt von der Mainzer Landstraße in die Kehreinstr. Gegen die Einbahnstraße. Hier passieren öfter Unfälle da die Leute verbotener Weise abkürzen wollen. Da eine Kralle montieren die sich runter klappt wenn man die Straße richtig herum befährt.
Unterstützer: 1
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEMein Vorschlag wäre eine Verlängerung der Grünphase an der Ampel Hafenstraßen / Mainzer Landstraße in Fahrtrichtung Griesheim bis zum Ende der Bauarbeiten an der Camberger Brücke. Die aktuelle Grünphase an dieser Ampel ist so kurz, dass es immer nur 3 - 4 Autos schaffen die Ampel auf einmal zu passieren. Dadurch ist der Rückstau manchmal bis hinter den Hafentunnel und da die Spur zum links abbiegen so kurz ist kommt es regelmäßig zum Verkehrschaos.
Unterstützer: 3
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEDie Mainzer Landstraße benötigt dringend zur Gefahrenabwehr eine Fußgängerampel in der Höhe Krifteler Straße, vor allem da sich genau gegenüberliegend Lidl, Aldi und das REWE Center befinden. Die bestehenden Ampeln an der ecke Rebstöcker Straße und Schwalbacher Straße sind beide über 250 Meter in beiden Richtungen zu weit entfernt. Der Abschnitt der Mainzer Landstraße ist von Fußgängerampel zu Fußgängerampel 520 Meter (EINEN HALBEN KILOMETER) entfernt. Somit ist es nicht verwunderlich das sehr viele Fußgänger gefährlich dort die Mainzer Landstraße im fließenden Verkehr überqueren, um die Discounter und Supermärkte zu erreichen! Hier muss mehr sicherheit her, also bitte eine neue Ampel für die Mainzer Landstraße in der Höhe Krifteler Straße installieren.
Unterstützer: 28
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEDie Haltestelle Galluswarte Ausgang Franken-Allee ist immer stark mit Taubenkot verunreinigt. Der Ausgang an der Mainzer Landstraße wurde effektiv gegen Tauben gesichert. Bitte auch dir Frankenallee sichern
Unterstützer: 18
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEDer Vorschlag besteht darin, einen Radverkehrsabzweig von und zu der Mainzer Landstraße Südseite zu ergänzen, um eine größtenteils schon bestehende Verbindung aus Nied und Griesheim Richtung Schwanheim zu vervollständigen, zu verbessern und damit das Radverkehrsnetz weiter zu stärken.
Unterstützer: 54
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEAn der Ecke Mainzer Landstraße / Waldschulstraße (Fahrtrichtung Nied) könnte man für die Rechtsabbieger ein Verkehrsschild „grün Pfeil“ montieren. Hier gibt es keinen Verkehr der von links kommen kann. Ferner müsste man nur den Fußgänger- sowie Radfahrverkehr berücksichtigen, welcher sehr gut einsehbar ist.
Unterstützer: 10
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEDie Moselstraße dient als ausgewiesene Radroute vom Mainufer in Richtung Westend und Bockenheim. Von Fahrradfahrer*innen wird sie rege genutzt, gerne auch als Möglichkeit zur Umfahrung des Bereichs um den Hauptbahnhof. Da die Stadt Frankfurt sich grundsätzlich einer stärkeren Förderung des Radverkehrs verpflichtet hat, wäre es meiner Meinung nach sinnvoll die Ampelschaltung entlang der Moselstraße anzupassen. Aktuell ist es so, dass in beiden Richtungen 3-4 Ampelstopps mit dem Fahrrad im Bereich der Moselstraße nötig sind. Dies bedeutet, dass die Durchfahrt für Fahradfahrer*innen sich deutlich verbessern ließe, wenn entlang der Moselstraße in beiden Fahrtrichtungen eine "Grüne Welle" für Geschwindigkeiten zwischen 15 und 25 km/h eingeführt werden würde (vom Untermainkai bis zur Mainzer Landstraße). Ich sehe diese Idee als wichtige und relativ einfach umzusetzende Maßnahme auf dem Weg zu einer fahrradfreundlichen Stadt, vor allem da dieser Weg eine offizielle Fahrradroute der Stadt darstellt. Diese Strecken sollten entsprechend attraktiv gestaltet sein, damit noch mehr Menschen auf das Fahrradfahren umsteigen.
Unterstützer: 229
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DESeit Inkrafttreten der StVO Novelle im April 2020 gilt für das Überholen einspuriger Fahrzeuge durch mehrspurige Kraftfahrzeuge ein Mindestabstand von 1,5m. Im Alltag wird diese Regelung kaum befolgt, Kontrollen oder gar Konsequenzen für dieses potentiell gefährdende Verhalten sind jedoch eine Seltenheit. Von Autofahrern werden gerne Ausreden der Art "du hast doch deinen Radweg, da muss ich keinen weiteren Abstand halten" ins Feld geführt. Besonders kritisch ist dies in einspurigen Bereichen, in denen der vorgegebene Überholabstand durch bauliche Gegebenheiten, durchgezogene Linien, o.Ä. mit den meisten Fahrzeugen gar nicht eingehalten werden kann. Zusätzlich befinden sich rechts des Radweges häufig Parkplätze oder Parkbuchten, zu denen man als Radfahrer mindestens 0,8m Abstand halten sollte bzw. muss, was den möglichen Abstand zu überholenden Autos weiter verringert. Prominente Abschnitte mit diesen Bedingungen sind insbesondere die nördliche Eschersheimer Landstraße zwischen den U-Bahn Stationen Weißer Stein und Hügelstraße, sowie große Bereiche der Mainzer Landstraße zwischen dem Platz der Republik (bzw. Kreuzung Ludwigstrasse) und dem Gustavsburgplatz. Auf diesen Abschnitten kommt es durch das hohe Verkehrsaufkommen und die hohe Dichte an Radfahrern wohl täglich zu hunderten von Verstößen gegen die StVO und die Gefährdung von Radfahrern, durch das weiterhin kaum kontrollierte (teilweise) Halten / Parken auf Radwegen wird diese Situation sogar noch weiter verschärft. Um die Sicherheit der Radfahrer zu verbessern und klare Verhältnisse zu schaffen, sollte in diesen Bereichen dringend in regelmäßigen Abständen das "neue" Verkehrszeichen 277.1 angebracht werden, das ein generelles Überholverbot von zweispurigen gegenüber einspurigen Fahrzeugen anzeigt. Idealerweise wird dies nach dem Vorbild der Schloßstrasse auch durch die entsprechenden Fahrbahnmarkierungen inkl. der Dooring Zone (wo notwendig) deutlich gemacht. Gerade zu Stoßzeiten ist der Autoverkehr auf diesen Ausfallstraßen maximal geringfügig schneller als gut fließender Radverkehr, das Argument des "Ausbremsens" wiegt darüber hinaus kein Tolerieren von StVO Verstößen auf. Im Gegenteil wird zu diesen Zeiten gerade der Radverkehr verstärkt ausgebremst wenn man an Ampeln nicht selbst Autofahrer mit <1,5m Abstand überholt (und diesen Autos somit im Anschluss ebenfalls ein Überholen mit geringem Abstand zugesteht). Für ein ernstzunehmendes Bekenntnis zur Verkehrswende ist die konsequente Durchsetzung der Sicherheit schwächerer Verkehrsteilnehmer unerlässlich.
Unterstützer: 213
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEAn der Kreuzung Mainzer Landstraße / Krifteler Straße muss endlich eine Ampel (Lichtsignalanlage/LSA) installiert werden, um Fußgängern die Möglichkeit zu geben, an dieser Stelle sicher die Straße zu queren und Autofahrern, die von der Krifteler Straße nach links auf die Mainzer Landstraße abbiegen wollen, dies ebenfalls sicher zu ermöglichen. Am 05. Februar ereignete sich schon wieder ein schwerer Unfall an dieser Stelle, was mit einer Ampel nicht passiert wäre. Außerdem queren durch die vielen neuen Wohnungen und die Supermärkte viele Menschen dort jeden Tag die Straße, was aber ohne Ampel oft sehr gefährlich ist.
Unterstützer: 305
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DESehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich für eine modernisierte Wege- und Straßenbeleuchtung für den Bereich „im Sechholder“ in FFM-Nied einsetzen. Analog der Neugestaltung des Fußwegs zwischen der Mainzer Landstraße am Bahndamm entlang bis zum Bhf.-Nied. Momentan ist die Beleuchtung sehr hell und in Bezug auf Lichtverschmutzung ( Strahlungswinkel und Lichttemperatur ) sowie aus Energiespargründen, wäre eine Erneuerung der teilweise knapp 50 Jahre alten Installation wünschenswert. Mit freundlichen Grüßen
Unterstützer: 7
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEGuten Tag, in weiten Teilen der Stadt gilt neuerdings Tempo 40. Ok, muss man mit leben. Aber: was hilft‘s, wenn‘s keiner kontrolliert?!? Auf der Oeserstraße gilt seit Jahrzehnten Tempo 40. Blöd nur, wenn sich insbesondere abends und nachts niemand dran hält. Ab 20 Uhr fährt die Hälfte mindestens 80 km/h. Ab 22 Uhr ist Tempo 100 keine Seltenheit. Die wenigen mobilen Blitzer muss die SV über‘s ganze Stadtgebiet verteilen. Warum werden nicht mehr von den Blitzersäulen aufgebaut? An der Finanzierung kann’s nicht liegen. Die Säulen finanzieren sich selbst (fragt mal in Wiesbaden nach). Auf der Mainzer Landstraße geht’s ja auch.
Unterstützer: 9
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEBogotá und Berlin machen es vor: In Zeiten von Corona ist es wichtig, den Menschen die Möglichkeit zu geben, sich in sicherem Abstand voneinander fortzubewegen. Eine kostengünstige und sehr schnell umsetzbare Maßnahme ist die Umwidmung von Autospuren in Fahrradspuren auf mehrspurigen Hauptstraßen. In den letzten Wochen hat der motorisierte Individualverkehr in Frankfurt stark abgenommen, der Platz auf den Straßen wird also nicht für Autos benötigt. Der Radverkehr dagegen hat zugenommen, auch, weil Menschen nicht eng gedrängt im ÖPNV unterwegs sein wollen. Der Straßenraum könnte also umgewidmet werden, um dem vermehrten Bedarf gerecht zu werden und damit auch Rad Fahrende ausreichend Platz voneinander halten können. Besonders geeignet dazu sind folgende Straßen: Reuterweg/Berliner Straße, Eschersheimer Landstraße, Friedberger Landstraße, Ludwig-Landmann-Straße, Miquelallee, Adickesallee, Hanauer Landstraße, Mainzer Landstraße ab Platz der Republik Richtung Oper, Düsseldorfer Straße/Baseler Platz/Friedensbrücke. Beispiele aus anderen Städten: - Bogotá: https://www.smartcitiesworld.net/news/news/bogota-expands-bike-lanes-overnight-to-curb-coronavirus-spread-5127 - Berlin: https://twitter.com/SenUVKBerlin/status/1242859043716202498?s=20 - New York: https://nyc.streetsblog.org/2020/03/20/breaking-mayor-announces-emergency-bike-lanes-for-smith-street-second-ave-gap/
Unterstützer: 291
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEGuten Tag, ich fahr seit 20 Jahren von der Arbeit die Mainzer Landstraße vom Platz der Republik zur alten Oper von der Arbeit heim. Die Rechtsabbieger-Situation der Fahrzeuge und auch das Parken auf dem Radweg artet aktuell immer mehr aus, insbesondere gegenüber der Dt. Bank bei den Abbiegern in die Jungshofstraße. Ich bin regelmäßig froh, wenn ich das überlebe! Hier bzw. auf dem ganzen Radweg würden rote Markierungen sicher mehr Klarheit und Aufmerksamkeit und somit mehr Radlersicherheit schaffen.
Unterstützer: 66
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEDas Gallus boomt und wächst wie kein anderer Frankfurter Stadtteil. Seit gut 15 Jahren entstehen tausende neue Wohnungen und Arbeitsplätze. Städtebaulich bedingt entfällt der Hauptverkehr auf die West-Ost-Achse, also die Mainzer Landstraße. Hier drängen sich Individualverkehr (Auto) und ÖPNV (3 Straßenbahnlinien (Tram)). Hinzu kommt der nicht-motorisierte Verkehr. Die Verlängerung der Linie 14 (Dezember 2019) ist zu begrüßen, sie löst aber den drohenden Verkehrsinfarkt nicht. Vor allem in der Rushhour (morgens/vormittags und am frühen Abend) sind die Trams bedenklich überfüllt, eine weitere Erhöhung der Tramtaktung aber kaum möglich. Hinzu kommen regelmäßige Konflikte zwischen Individualverkehr und Tram. Die Eröffnung der Verlängerung der U-Bahnlinie 5 (in "zweiter Reihe" entlang der Europaallee) steht frühestens im Jahr 2024 an. Um den drohenden Verkehrskollaps entlang der Mainzer Landstraße abzuwenden, sollte die Stadt Frankfurt dringend tätig werden. 1. Hier wäre eine verkehrstechnische Analyse angebracht, Alternativen zum Engpass Tram+Mainzer Landstraße zu entwickeln. 2. Als temporäre Lösung wäre eine parallele Busverbindung sinnvoll, die die Etappen Griesheim-Galluswarte und Galluswarte-Platz der Republik bedient und somit in den Spitzenzeiten die Tramlinien entlastet. 3. Perspektivisch ist der Flaschenhals Galluswarte umfassend umzubauen. Der Schnittpunkt von 6 Straßen, Tramlinien, S-Bahnen, Fuß- und Radverkehr ist unlängst an seine Kapazitätsgrenzen gestoßen und kann aktuell keiner Verkehrsform gerecht werden. Allen voran der nicht-motorisierte Verkehr ist hier im Hintertreffen und vor allem in der Rushhour stark gefährdet.
Unterstützer: 52
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEWenn man von der Mönchhofstraße nach rechts auf die Mainzer Landstraße einbiegen will, ist es sehr schwer, die von links kommenden Autos zu sehen. An der Bushaltestelle Mönchhofstraße pausieren sehr oft Busse und blockieren die Sicht. Deshalb schlage ich einen Spiegel vor, damit man den Verkehr besser sehen kann.
Unterstützer: 9
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEDie Weserstraße, als Verbindungsstück der Haupverkehrsstraßen Mainzer Landerstraße und Taunusstraße, ist für die anliegenden neu entwickelten Wohngebäude und zukünftigen Wohn- und Hotelobjekte der entscheidende Einflussfaktor für eine angemessene Lebensqualität. Das aktuelle Verkehrskonzept lässt jedoch eine angemesse Lebensqualität nicht zu, da dieses nicht auf die Bedürnisse eines nunmehr stark mit Wohnungen besiedeltes Viertel zugeschnitten ist. Insbesonders sind folgende Gründe zu nennen: - Sehr hohe Emmissionen durch stark beschleunigende, rasende bzw. zu schnell fahrende Fahrzeuge. Nach Abbremsen auf Höhe der Kreuzung Niddastr./Weserstr. ist gerade bei einer Grünphase der Ampel an der Kreuzung zur Taunusstr. zu beobachten, dass der Großteil der Fahrzeuge sehr stark beschleunigt, da die sehr breit ausgebaute Straße dies zulässt. Dadurch entstehen hohe Geräusch- und Schadstoffemmissionen. - Eine sichere Überquerung des Zebrastreifens ist nicht möglich. Von der Mainzer Landstraße kommende Fahrzeuge weisen eine zu hohe Geschwindigkeit auf, um rechtzeitig bremsen zu können. Ebenso werden häufig Fußgänger von von der Niddastr. abbiegenden Fahrzeugen übersehen. - Das Verlassen des Viertels mit dem Fahrrad in Richtung Westend ist nicht angemessen möglich. Das befahren der Weserstraße in Richtung Mainzer Landstraße ist durch die parkende Autos auf Höhe der Deutschen Bank und dem starken Gegenverkehr nicht möglich. Die Route über die Taunusstr. ist durch fehlende Fahrradwege, starkem Verkehr und den beidseitig parkenden Autos nicht sicher. Ein neues Verkehrskonzept, mit Elementen wie z. Bsp. einer Umwandlung der Weserstraße in eine 30er Zone, Neugestaltung des Zebrasteifens, etc. kann die Lebensqualität deutlich erhöhen.
Unterstützer: 15
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEVerkehr von der Schwanheimer Brücke in Richtung Nied, der nach Nied westlich der S-Bahn Strecke, Birminghamstr. usw. will, muss bis zum Linnegraben fahren. Wirklich viele tun das nicht sondern wenden (illegal, durchgezogen Linie) in der Schildwacht, es entstehen gefährliche Situationen. Ein Kreisverkehr Kreuzung "In der Schildwacht/Ernst-Wiss Straße" könnte Abhilfe schaffen.
Unterstützer: 6
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEÖPNV Frankfurt 2035 I. Integraler Fahrplantakt in Frankfurt u. Umgebung (ähnlich wie Dt.Takt) 1. (Regional-) und SBahn 2. U-Bahn 3. Straßenbahn 4. Bus Schnelles Umsteigen an allen größeren Halten ohne Wartezeit innerhalb Frankfurts II. Forderungen an das zukünftige U-Bahnnetz: Neubau 1. U-Bahnstation Sekbach Süd (Wilhelmshöherstr.) 2. Verbindung Heerstraße – Niederursel über das Neubaugebiet Ausbau 1. U-Bahnverlängerung (A-Strecke) über Louisa bis nach Neu-Isenburg 2. Verlängerung der U6 bis zur Praunheimer Brücke 3. Verlängerung der U6 bis zur Gerbermühle (Oberrad) III. Forderungen an das zukünftige Straßenbahnnetz: Neubau 1. Straßenbahnlinie auf dem Alleenring zwischen Universitätssportanlagen und Ostbahnhof/Sonnemannstraße 2. Straßenbahnlinie zwischen Börneplatz und Lokalbahnhof/Schweizerstraße 3. Straßenbahnlinie von der Mainzer Landstraße über Taunusanlage, Alter Oper, Uni Campus Westend zur Holzhausenstraße 4. Straßenbahn in der Gutleutstraße 5. Straßenbahn auf der Hügelstraße statt Bus 39 6. Straßenbahnlinie von Rödelheim über Praunheim zum Nordwestzentrum 7. Straßenbahnverlängerung über Kleyerstraße bis Griesheim Bf 8. Straßenbahn Schönhof – Rödelheim Bf Ausbau 1. Verlängerung der Linie 15 nach Schwanheim 2. Verlängerung der Linie 16 bis Niddapark (Umstieg zur S-Bahn) 3. Verlängerung der Straßenbahn von Schwanheim über Nied nach Höchst 4. Verlängerung Straßenbahnlinie 17 zur Mönchhofstr. (- Nied Kirche) 5. Verlängerung der Linie 18 Richtung Preungesheim U 6. Anschluss Frankfurt West ans Straßenbahnnetz
Unterstützer: 23
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEMeiner Meinung nach ist die Schmidtstraße zwischen Rebstockpark und Mainzer Landstraße verkehrt gestaltet. Es gibt eine Busspur, die nicht nötig ist, da dort nicht viel Verkehr ist, und die von den Bussen sowieso nicht genutzt wird (zu schmal?). Fußgänger und Radfahrer sollen sich den Fußweg teilen. Dieser ist aber fast komplett zugeparkt (kontrolliert wird hier wohl nicht), sodass man als Radfahrer und sogar teilweise als Fußgänger nicht durchkommt. Mein Vorschlag wäre, nur noch 2 normale Fahrspuren zu haben. Den übrigen Platz kann man für vernünftige Fahrradwege und/oder Parkplätze nutzen.
Unterstützer: 39
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEIn der Mainzer Landstraße findet man viele getunte Fahrzeuge, PS-starke Autos oder Motorräder, die die gerade lange Strecke gern zum Rasen nutzen. Ständig heult irgendwo ein Motor auf, z.B. weil jemand an der Ampel von 0 auf 70 beschleunigt. Die Friedrich-Ebert-Anlage ist vom Bau vergleichbar, hat sogar mehr Spuren. Durch die festen Blitzerampeln ist der Verkehrsfluss jedoch angenehm und ruhig. Ich bin daher dafür, auch auf dem Innenstadtteil (insbesondere um die Galluswarte und auf Höhe Schwalbacher Str.) feste Blitzerampeln zu installieren. Wer sich an die 50 hält, hat schließlich nichts zu befürchten. Von dem ruhigeren Fluss profitieren alle.
Unterstützer: 31
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEDie Frankenallee ist die grüne Lunge des Gallus. Die Fahrbahnverengung auf der Mainzer Landstraße, die ich sehr befürworte, führt allerdings dazu, dass die Pendler zunehmend auf die Frankenallee und Idsteiner Straße ausweichen. Ich finde es gut, wenn man es den Autofahrern zunehmend unbequemer macht mit dem Fahrzeug in die Innenstadt zu fahren. Es sollte aber vermieden werden, dass dadurch der Verkehr ungewollt durch Wohngebiet geleitet wird. Deswegen plädiere ich für einen Antrag, der die Frankenallee zwischen der Rebstöcker Straße und Hufnagelstraße als verkehrsberuhigte Zone ausweist.
Unterstützer: 7
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEAktuell gibt es dort keinen Fußgänger-Passage. Um zum Rewe oder zum Spielplatz Quäkerwiese zu gehen, überqueren viele Personen die Mainzer Landstraße durch. Es ist insbesondere für Kinder gefährlich.
Auf der Mainzer Landstraße wird insbesondere außerhalb des Berufsverkehrs gerast. Auf der Höhe Schwalbacher Landstraße sind einige Leute unterwegs; Familien und Berufstätige, die sich dort aufhalten bzw. die Strasse queren wollen. Zudem würde sich die Lärmbelästigung durch die Raser deutlich reduzieren.
Unterstützer: 0
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEDie Mainzer Landstraße ist in der Erinnerung alter Frankfurter auch im Bereich zwischen Güterplatz und Mönchhofstraße eine in beiden Richtungen zweispurige Straße. Seit den 70ern sind die Autos breiter geworden und viele Autofahrer denken sinnvollerweise gar nicht mehr daran, sie zweispurig zu nutzen. Sie ist aber für eine einspurige Fahrbahn sehr breit. Ein auf der Fahrbahn markierter Fahradweg würde einerseits Fahrradfahrern einen ihnen vorbehaltenen Raum spenden und gleichzeitig Autofahrern signalisieren, dass es sich nur noch um eine einspurige Fahrbahn handelt.
Unterstützer: 3
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEIch wohne in Frankfurt-Nied und arbeite im Bahnhofsviertel. Seit dem Frühjahr fahre ich die Strecke mit dem Fahrrad – hierbei ist mir aufgefallen, dass diese Strecke nicht gerade Fahrradfahrer-freundlich ist. An vielen Stellen gibt es Wurzelprobleme, die regelmäßig behoben werden sollten – Sturzgefahr. Das größte Problem, jedoch, ist das man sich auf dieser Strecke sehr unwohl als Fahrradfahrer fühlt, da es wenige bis keine Fahrradwege gibt. Meine Idee: Auf der Mainzer Landstraße müssen Fahrradwege entstehen. Ab dem Platz der Republik bis zur „Rebstöcker Straße, Höhe Burger King, fährt die Straßenbahn. Diese Strecke wird von den Autofahrern oft als zweispurige Fahrbahn genutzt obwohl hier effektiv nur 1,5 Autos hinpassen. So wird man als Fahrradfahrer oft von der Straße auf den Gehweg verdrängt und die Straßenbahn hat oft das Problem der blockierten Trassen. In diesem Bereich sollte ein Fahrradweg entstehen! Die Autofahrer wissen dann ganz klar, dass es sich nur um eine Fahrspur handelt, die Straßenbahn hat auch das Problem der blockierten Trassen nicht mehr und wir Fahrradfahrer können endlich beruhigt auf dem Fahrradweg fahren. In der Höhe vom Burger King beginnt ein Fahrradweg, was super ist. Leider ist ab der Höhe Mönchhofstraße dieser Fahrradweg nicht mehr beleuchtet. Hier gibt es einige „Waldstücke“, die sehr dunkel sind, selbst mit Fahrradlicht – auch das gehört behoben.
Unterstützer: 2
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEWie viele andere auch, steige ich 2x am Tag auf meinem Arbeitsweg an der Galluswarte von der S-Bahn zur Straßenbahn um. Und jedesmal ärgere ich mich über den Taubendreck und die daraus resultierenden unhygienischen Zustände - und das an einem der am stärksten frequentierten Umsteigebahnhöfen Frankfurts inklusive eines Obst- & Gemüsestandes! Oftmals wartet man unter der Bahnüberführung an der Mainzer Landstraße geraume Zeit auf die Straßenbahn, und wer nicht sowieso vom Taubendreck getroffen wird, darf nicht nur die herabfallenden Hautschuppen & Federn dieser - als Krankheitsüberträger hinlänglichen bekannten - Tiere einatmen, die auf den T-Trägern der Bahnüberführung leben und brüten, sondern muß besonders auf den Bahnsteigen permanent dem Taubendreck ausweichen. Ich befinde das als unhaltbaren Zustand und fordere daher die Stadt Frankfurt auf, die T-Träger der Bahnüberführung mit einem Tauben-Netz zu bespannen, um es den Tieren dadurch nicht mehr zu ermöglichen, sich dort niederzulassen. Eine Bahnüberführung weiter an der Mainzer Landstraße in Höhe Schloßborner Straße klappt das wunderbar! Und so ein Netz und seine Anbringung sollten auch kein Vermögen kosten...
Unterstützer: 12
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEDie Mainzer Landstraße ist eine vielbefahrene und zudem auch von der Tram benutzte Straße. Als Radfahrer fühlt man sich an einigen Stellen vor allem zwischen Griesheim und Platz der Republik sehr unsicher. Mein Vorschlag besteht darin, dass der Radweg entlang der Mainzer Landstraße baulich vom Kfz-Verkehr abgegrenzt werden sollte, Beispielsweise durch einen Durchgehenden Bordstein oder Poller etc. An den meisten Stellen ist der Radweg nicht einmal farblich markiert.
Unterstützer: 31
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEAn der Straßenbahn Haltestelle Schwalbacher Straße Stadtauswärts Richtung Griesheim; Mainzer Landstraße / Schwalbacher Straße im Herzen des Gallus gibt es keinen Mülleimer der FES oder der VGF. Es gibt keine Möglichkeit "Laufmüll" richtig zu entsorgen, entsprechend sieht die viel besuchte Station und Straßenecke aus. Bitte stellt einen Mülleimer der FES an der Straßenecke und/oder einen Mülleimer der VGF an der Straßenbahnhaltestelle auf wie an anderen Straßenecken/Haltestellen.
Unterstützer: 24
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DESeit Jahren müssen Fahrgäste, die auf den Bus 52 unter dem Bahnsteig Galluswarte warten oder zur S-Bahn gehen, sich mit diesem dreckigen und von Tauben überbevölkerten Ort abgeben. Jeden Tag in der früh kommen Putztrupps mit Hochleistungsreinigern um die vollgekoteten Böden unter hohem Wassereinsatz zu reinigen. Dieser ganze Taubendreck ist unzumutbar und gesundheitsschädlich. Warum sind hier die Decken der Unterführung nicht wie beim Haupteingang an der Mainzer Landstraße mit Netzen gegen Tauben gesichert. Im Vergleich zu dem täglichen kosten- und wasserintensiven Reinigungsaufwand wäre das sicherlich eine bessere Lösung.
Unterstützer: 86
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEes ist wichtig in Mainzer Landstraße zwischen Schwalbacher Straße und Rebstockerstr noch eine Ampel zu stellen
Unterstützer: 0
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEAn die Gleis Überfahrt von der Mainzer Landstraße in die Kehreinstr. Gegen die Einbahnstraße. Hier passieren öfter Unfälle da die Leute verbotener Weise abkürzen wollen. Da eine Kralle montieren die sich runter klappt wenn man die Straße richtig herum befährt.
Unterstützer: 1
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEMein Vorschlag wäre eine Verlängerung der Grünphase an der Ampel Hafenstraßen / Mainzer Landstraße in Fahrtrichtung Griesheim bis zum Ende der Bauarbeiten an der Camberger Brücke. Die aktuelle Grünphase an dieser Ampel ist so kurz, dass es immer nur 3 - 4 Autos schaffen die Ampel auf einmal zu passieren. Dadurch ist der Rückstau manchmal bis hinter den Hafentunnel und da die Spur zum links abbiegen so kurz ist kommt es regelmäßig zum Verkehrschaos.
Unterstützer: 3
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEDie Mainzer Landstraße benötigt dringend zur Gefahrenabwehr eine Fußgängerampel in der Höhe Krifteler Straße, vor allem da sich genau gegenüberliegend Lidl, Aldi und das REWE Center befinden. Die bestehenden Ampeln an der ecke Rebstöcker Straße und Schwalbacher Straße sind beide über 250 Meter in beiden Richtungen zu weit entfernt. Der Abschnitt der Mainzer Landstraße ist von Fußgängerampel zu Fußgängerampel 520 Meter (EINEN HALBEN KILOMETER) entfernt. Somit ist es nicht verwunderlich das sehr viele Fußgänger gefährlich dort die Mainzer Landstraße im fließenden Verkehr überqueren, um die Discounter und Supermärkte zu erreichen! Hier muss mehr sicherheit her, also bitte eine neue Ampel für die Mainzer Landstraße in der Höhe Krifteler Straße installieren.
Unterstützer: 28
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEDie Haltestelle Galluswarte Ausgang Franken-Allee ist immer stark mit Taubenkot verunreinigt. Der Ausgang an der Mainzer Landstraße wurde effektiv gegen Tauben gesichert. Bitte auch dir Frankenallee sichern
Unterstützer: 18
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEDer Vorschlag besteht darin, einen Radverkehrsabzweig von und zu der Mainzer Landstraße Südseite zu ergänzen, um eine größtenteils schon bestehende Verbindung aus Nied und Griesheim Richtung Schwanheim zu vervollständigen, zu verbessern und damit das Radverkehrsnetz weiter zu stärken.
Unterstützer: 54
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEAn der Ecke Mainzer Landstraße / Waldschulstraße (Fahrtrichtung Nied) könnte man für die Rechtsabbieger ein Verkehrsschild „grün Pfeil“ montieren. Hier gibt es keinen Verkehr der von links kommen kann. Ferner müsste man nur den Fußgänger- sowie Radfahrverkehr berücksichtigen, welcher sehr gut einsehbar ist.
Unterstützer: 10
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEDie Moselstraße dient als ausgewiesene Radroute vom Mainufer in Richtung Westend und Bockenheim. Von Fahrradfahrer*innen wird sie rege genutzt, gerne auch als Möglichkeit zur Umfahrung des Bereichs um den Hauptbahnhof. Da die Stadt Frankfurt sich grundsätzlich einer stärkeren Förderung des Radverkehrs verpflichtet hat, wäre es meiner Meinung nach sinnvoll die Ampelschaltung entlang der Moselstraße anzupassen. Aktuell ist es so, dass in beiden Richtungen 3-4 Ampelstopps mit dem Fahrrad im Bereich der Moselstraße nötig sind. Dies bedeutet, dass die Durchfahrt für Fahradfahrer*innen sich deutlich verbessern ließe, wenn entlang der Moselstraße in beiden Fahrtrichtungen eine "Grüne Welle" für Geschwindigkeiten zwischen 15 und 25 km/h eingeführt werden würde (vom Untermainkai bis zur Mainzer Landstraße). Ich sehe diese Idee als wichtige und relativ einfach umzusetzende Maßnahme auf dem Weg zu einer fahrradfreundlichen Stadt, vor allem da dieser Weg eine offizielle Fahrradroute der Stadt darstellt. Diese Strecken sollten entsprechend attraktiv gestaltet sein, damit noch mehr Menschen auf das Fahrradfahren umsteigen.
Unterstützer: 229
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DESeit Inkrafttreten der StVO Novelle im April 2020 gilt für das Überholen einspuriger Fahrzeuge durch mehrspurige Kraftfahrzeuge ein Mindestabstand von 1,5m. Im Alltag wird diese Regelung kaum befolgt, Kontrollen oder gar Konsequenzen für dieses potentiell gefährdende Verhalten sind jedoch eine Seltenheit. Von Autofahrern werden gerne Ausreden der Art "du hast doch deinen Radweg, da muss ich keinen weiteren Abstand halten" ins Feld geführt. Besonders kritisch ist dies in einspurigen Bereichen, in denen der vorgegebene Überholabstand durch bauliche Gegebenheiten, durchgezogene Linien, o.Ä. mit den meisten Fahrzeugen gar nicht eingehalten werden kann. Zusätzlich befinden sich rechts des Radweges häufig Parkplätze oder Parkbuchten, zu denen man als Radfahrer mindestens 0,8m Abstand halten sollte bzw. muss, was den möglichen Abstand zu überholenden Autos weiter verringert. Prominente Abschnitte mit diesen Bedingungen sind insbesondere die nördliche Eschersheimer Landstraße zwischen den U-Bahn Stationen Weißer Stein und Hügelstraße, sowie große Bereiche der Mainzer Landstraße zwischen dem Platz der Republik (bzw. Kreuzung Ludwigstrasse) und dem Gustavsburgplatz. Auf diesen Abschnitten kommt es durch das hohe Verkehrsaufkommen und die hohe Dichte an Radfahrern wohl täglich zu hunderten von Verstößen gegen die StVO und die Gefährdung von Radfahrern, durch das weiterhin kaum kontrollierte (teilweise) Halten / Parken auf Radwegen wird diese Situation sogar noch weiter verschärft. Um die Sicherheit der Radfahrer zu verbessern und klare Verhältnisse zu schaffen, sollte in diesen Bereichen dringend in regelmäßigen Abständen das "neue" Verkehrszeichen 277.1 angebracht werden, das ein generelles Überholverbot von zweispurigen gegenüber einspurigen Fahrzeugen anzeigt. Idealerweise wird dies nach dem Vorbild der Schloßstrasse auch durch die entsprechenden Fahrbahnmarkierungen inkl. der Dooring Zone (wo notwendig) deutlich gemacht. Gerade zu Stoßzeiten ist der Autoverkehr auf diesen Ausfallstraßen maximal geringfügig schneller als gut fließender Radverkehr, das Argument des "Ausbremsens" wiegt darüber hinaus kein Tolerieren von StVO Verstößen auf. Im Gegenteil wird zu diesen Zeiten gerade der Radverkehr verstärkt ausgebremst wenn man an Ampeln nicht selbst Autofahrer mit <1,5m Abstand überholt (und diesen Autos somit im Anschluss ebenfalls ein Überholen mit geringem Abstand zugesteht). Für ein ernstzunehmendes Bekenntnis zur Verkehrswende ist die konsequente Durchsetzung der Sicherheit schwächerer Verkehrsteilnehmer unerlässlich.
Unterstützer: 213
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEAn der Kreuzung Mainzer Landstraße / Krifteler Straße muss endlich eine Ampel (Lichtsignalanlage/LSA) installiert werden, um Fußgängern die Möglichkeit zu geben, an dieser Stelle sicher die Straße zu queren und Autofahrern, die von der Krifteler Straße nach links auf die Mainzer Landstraße abbiegen wollen, dies ebenfalls sicher zu ermöglichen. Am 05. Februar ereignete sich schon wieder ein schwerer Unfall an dieser Stelle, was mit einer Ampel nicht passiert wäre. Außerdem queren durch die vielen neuen Wohnungen und die Supermärkte viele Menschen dort jeden Tag die Straße, was aber ohne Ampel oft sehr gefährlich ist.
Unterstützer: 305
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DESehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich für eine modernisierte Wege- und Straßenbeleuchtung für den Bereich „im Sechholder“ in FFM-Nied einsetzen. Analog der Neugestaltung des Fußwegs zwischen der Mainzer Landstraße am Bahndamm entlang bis zum Bhf.-Nied. Momentan ist die Beleuchtung sehr hell und in Bezug auf Lichtverschmutzung ( Strahlungswinkel und Lichttemperatur ) sowie aus Energiespargründen, wäre eine Erneuerung der teilweise knapp 50 Jahre alten Installation wünschenswert. Mit freundlichen Grüßen
Unterstützer: 7
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEGuten Tag, in weiten Teilen der Stadt gilt neuerdings Tempo 40. Ok, muss man mit leben. Aber: was hilft‘s, wenn‘s keiner kontrolliert?!? Auf der Oeserstraße gilt seit Jahrzehnten Tempo 40. Blöd nur, wenn sich insbesondere abends und nachts niemand dran hält. Ab 20 Uhr fährt die Hälfte mindestens 80 km/h. Ab 22 Uhr ist Tempo 100 keine Seltenheit. Die wenigen mobilen Blitzer muss die SV über‘s ganze Stadtgebiet verteilen. Warum werden nicht mehr von den Blitzersäulen aufgebaut? An der Finanzierung kann’s nicht liegen. Die Säulen finanzieren sich selbst (fragt mal in Wiesbaden nach). Auf der Mainzer Landstraße geht’s ja auch.
Unterstützer: 9
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEBogotá und Berlin machen es vor: In Zeiten von Corona ist es wichtig, den Menschen die Möglichkeit zu geben, sich in sicherem Abstand voneinander fortzubewegen. Eine kostengünstige und sehr schnell umsetzbare Maßnahme ist die Umwidmung von Autospuren in Fahrradspuren auf mehrspurigen Hauptstraßen. In den letzten Wochen hat der motorisierte Individualverkehr in Frankfurt stark abgenommen, der Platz auf den Straßen wird also nicht für Autos benötigt. Der Radverkehr dagegen hat zugenommen, auch, weil Menschen nicht eng gedrängt im ÖPNV unterwegs sein wollen. Der Straßenraum könnte also umgewidmet werden, um dem vermehrten Bedarf gerecht zu werden und damit auch Rad Fahrende ausreichend Platz voneinander halten können. Besonders geeignet dazu sind folgende Straßen: Reuterweg/Berliner Straße, Eschersheimer Landstraße, Friedberger Landstraße, Ludwig-Landmann-Straße, Miquelallee, Adickesallee, Hanauer Landstraße, Mainzer Landstraße ab Platz der Republik Richtung Oper, Düsseldorfer Straße/Baseler Platz/Friedensbrücke. Beispiele aus anderen Städten: - Bogotá: https://www.smartcitiesworld.net/news/news/bogota-expands-bike-lanes-overnight-to-curb-coronavirus-spread-5127 - Berlin: https://twitter.com/SenUVKBerlin/status/1242859043716202498?s=20 - New York: https://nyc.streetsblog.org/2020/03/20/breaking-mayor-announces-emergency-bike-lanes-for-smith-street-second-ave-gap/
Unterstützer: 291
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEGuten Tag, ich fahr seit 20 Jahren von der Arbeit die Mainzer Landstraße vom Platz der Republik zur alten Oper von der Arbeit heim. Die Rechtsabbieger-Situation der Fahrzeuge und auch das Parken auf dem Radweg artet aktuell immer mehr aus, insbesondere gegenüber der Dt. Bank bei den Abbiegern in die Jungshofstraße. Ich bin regelmäßig froh, wenn ich das überlebe! Hier bzw. auf dem ganzen Radweg würden rote Markierungen sicher mehr Klarheit und Aufmerksamkeit und somit mehr Radlersicherheit schaffen.
Unterstützer: 66
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEDas Gallus boomt und wächst wie kein anderer Frankfurter Stadtteil. Seit gut 15 Jahren entstehen tausende neue Wohnungen und Arbeitsplätze. Städtebaulich bedingt entfällt der Hauptverkehr auf die West-Ost-Achse, also die Mainzer Landstraße. Hier drängen sich Individualverkehr (Auto) und ÖPNV (3 Straßenbahnlinien (Tram)). Hinzu kommt der nicht-motorisierte Verkehr. Die Verlängerung der Linie 14 (Dezember 2019) ist zu begrüßen, sie löst aber den drohenden Verkehrsinfarkt nicht. Vor allem in der Rushhour (morgens/vormittags und am frühen Abend) sind die Trams bedenklich überfüllt, eine weitere Erhöhung der Tramtaktung aber kaum möglich. Hinzu kommen regelmäßige Konflikte zwischen Individualverkehr und Tram. Die Eröffnung der Verlängerung der U-Bahnlinie 5 (in "zweiter Reihe" entlang der Europaallee) steht frühestens im Jahr 2024 an. Um den drohenden Verkehrskollaps entlang der Mainzer Landstraße abzuwenden, sollte die Stadt Frankfurt dringend tätig werden. 1. Hier wäre eine verkehrstechnische Analyse angebracht, Alternativen zum Engpass Tram+Mainzer Landstraße zu entwickeln. 2. Als temporäre Lösung wäre eine parallele Busverbindung sinnvoll, die die Etappen Griesheim-Galluswarte und Galluswarte-Platz der Republik bedient und somit in den Spitzenzeiten die Tramlinien entlastet. 3. Perspektivisch ist der Flaschenhals Galluswarte umfassend umzubauen. Der Schnittpunkt von 6 Straßen, Tramlinien, S-Bahnen, Fuß- und Radverkehr ist unlängst an seine Kapazitätsgrenzen gestoßen und kann aktuell keiner Verkehrsform gerecht werden. Allen voran der nicht-motorisierte Verkehr ist hier im Hintertreffen und vor allem in der Rushhour stark gefährdet.
Unterstützer: 52
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEWenn man von der Mönchhofstraße nach rechts auf die Mainzer Landstraße einbiegen will, ist es sehr schwer, die von links kommenden Autos zu sehen. An der Bushaltestelle Mönchhofstraße pausieren sehr oft Busse und blockieren die Sicht. Deshalb schlage ich einen Spiegel vor, damit man den Verkehr besser sehen kann.
Unterstützer: 9
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEDie Weserstraße, als Verbindungsstück der Haupverkehrsstraßen Mainzer Landerstraße und Taunusstraße, ist für die anliegenden neu entwickelten Wohngebäude und zukünftigen Wohn- und Hotelobjekte der entscheidende Einflussfaktor für eine angemessene Lebensqualität. Das aktuelle Verkehrskonzept lässt jedoch eine angemesse Lebensqualität nicht zu, da dieses nicht auf die Bedürnisse eines nunmehr stark mit Wohnungen besiedeltes Viertel zugeschnitten ist. Insbesonders sind folgende Gründe zu nennen: - Sehr hohe Emmissionen durch stark beschleunigende, rasende bzw. zu schnell fahrende Fahrzeuge. Nach Abbremsen auf Höhe der Kreuzung Niddastr./Weserstr. ist gerade bei einer Grünphase der Ampel an der Kreuzung zur Taunusstr. zu beobachten, dass der Großteil der Fahrzeuge sehr stark beschleunigt, da die sehr breit ausgebaute Straße dies zulässt. Dadurch entstehen hohe Geräusch- und Schadstoffemmissionen. - Eine sichere Überquerung des Zebrastreifens ist nicht möglich. Von der Mainzer Landstraße kommende Fahrzeuge weisen eine zu hohe Geschwindigkeit auf, um rechtzeitig bremsen zu können. Ebenso werden häufig Fußgänger von von der Niddastr. abbiegenden Fahrzeugen übersehen. - Das Verlassen des Viertels mit dem Fahrrad in Richtung Westend ist nicht angemessen möglich. Das befahren der Weserstraße in Richtung Mainzer Landstraße ist durch die parkende Autos auf Höhe der Deutschen Bank und dem starken Gegenverkehr nicht möglich. Die Route über die Taunusstr. ist durch fehlende Fahrradwege, starkem Verkehr und den beidseitig parkenden Autos nicht sicher. Ein neues Verkehrskonzept, mit Elementen wie z. Bsp. einer Umwandlung der Weserstraße in eine 30er Zone, Neugestaltung des Zebrasteifens, etc. kann die Lebensqualität deutlich erhöhen.
Unterstützer: 15
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEVerkehr von der Schwanheimer Brücke in Richtung Nied, der nach Nied westlich der S-Bahn Strecke, Birminghamstr. usw. will, muss bis zum Linnegraben fahren. Wirklich viele tun das nicht sondern wenden (illegal, durchgezogen Linie) in der Schildwacht, es entstehen gefährliche Situationen. Ein Kreisverkehr Kreuzung "In der Schildwacht/Ernst-Wiss Straße" könnte Abhilfe schaffen.
Unterstützer: 6
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEÖPNV Frankfurt 2035 I. Integraler Fahrplantakt in Frankfurt u. Umgebung (ähnlich wie Dt.Takt) 1. (Regional-) und SBahn 2. U-Bahn 3. Straßenbahn 4. Bus Schnelles Umsteigen an allen größeren Halten ohne Wartezeit innerhalb Frankfurts II. Forderungen an das zukünftige U-Bahnnetz: Neubau 1. U-Bahnstation Sekbach Süd (Wilhelmshöherstr.) 2. Verbindung Heerstraße – Niederursel über das Neubaugebiet Ausbau 1. U-Bahnverlängerung (A-Strecke) über Louisa bis nach Neu-Isenburg 2. Verlängerung der U6 bis zur Praunheimer Brücke 3. Verlängerung der U6 bis zur Gerbermühle (Oberrad) III. Forderungen an das zukünftige Straßenbahnnetz: Neubau 1. Straßenbahnlinie auf dem Alleenring zwischen Universitätssportanlagen und Ostbahnhof/Sonnemannstraße 2. Straßenbahnlinie zwischen Börneplatz und Lokalbahnhof/Schweizerstraße 3. Straßenbahnlinie von der Mainzer Landstraße über Taunusanlage, Alter Oper, Uni Campus Westend zur Holzhausenstraße 4. Straßenbahn in der Gutleutstraße 5. Straßenbahn auf der Hügelstraße statt Bus 39 6. Straßenbahnlinie von Rödelheim über Praunheim zum Nordwestzentrum 7. Straßenbahnverlängerung über Kleyerstraße bis Griesheim Bf 8. Straßenbahn Schönhof – Rödelheim Bf Ausbau 1. Verlängerung der Linie 15 nach Schwanheim 2. Verlängerung der Linie 16 bis Niddapark (Umstieg zur S-Bahn) 3. Verlängerung der Straßenbahn von Schwanheim über Nied nach Höchst 4. Verlängerung Straßenbahnlinie 17 zur Mönchhofstr. (- Nied Kirche) 5. Verlängerung der Linie 18 Richtung Preungesheim U 6. Anschluss Frankfurt West ans Straßenbahnnetz
Unterstützer: 23
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEMeiner Meinung nach ist die Schmidtstraße zwischen Rebstockpark und Mainzer Landstraße verkehrt gestaltet. Es gibt eine Busspur, die nicht nötig ist, da dort nicht viel Verkehr ist, und die von den Bussen sowieso nicht genutzt wird (zu schmal?). Fußgänger und Radfahrer sollen sich den Fußweg teilen. Dieser ist aber fast komplett zugeparkt (kontrolliert wird hier wohl nicht), sodass man als Radfahrer und sogar teilweise als Fußgänger nicht durchkommt. Mein Vorschlag wäre, nur noch 2 normale Fahrspuren zu haben. Den übrigen Platz kann man für vernünftige Fahrradwege und/oder Parkplätze nutzen.
Unterstützer: 39
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEIn der Mainzer Landstraße findet man viele getunte Fahrzeuge, PS-starke Autos oder Motorräder, die die gerade lange Strecke gern zum Rasen nutzen. Ständig heult irgendwo ein Motor auf, z.B. weil jemand an der Ampel von 0 auf 70 beschleunigt. Die Friedrich-Ebert-Anlage ist vom Bau vergleichbar, hat sogar mehr Spuren. Durch die festen Blitzerampeln ist der Verkehrsfluss jedoch angenehm und ruhig. Ich bin daher dafür, auch auf dem Innenstadtteil (insbesondere um die Galluswarte und auf Höhe Schwalbacher Str.) feste Blitzerampeln zu installieren. Wer sich an die 50 hält, hat schließlich nichts zu befürchten. Von dem ruhigeren Fluss profitieren alle.
Unterstützer: 31
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEDie Frankenallee ist die grüne Lunge des Gallus. Die Fahrbahnverengung auf der Mainzer Landstraße, die ich sehr befürworte, führt allerdings dazu, dass die Pendler zunehmend auf die Frankenallee und Idsteiner Straße ausweichen. Ich finde es gut, wenn man es den Autofahrern zunehmend unbequemer macht mit dem Fahrzeug in die Innenstadt zu fahren. Es sollte aber vermieden werden, dass dadurch der Verkehr ungewollt durch Wohngebiet geleitet wird. Deswegen plädiere ich für einen Antrag, der die Frankenallee zwischen der Rebstöcker Straße und Hufnagelstraße als verkehrsberuhigte Zone ausweist.
Unterstützer: 7
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEAktuell gibt es dort keinen Fußgänger-Passage. Um zum Rewe oder zum Spielplatz Quäkerwiese zu gehen, überqueren viele Personen die Mainzer Landstraße durch. Es ist insbesondere für Kinder gefährlich.
Auf der Mainzer Landstraße wird insbesondere außerhalb des Berufsverkehrs gerast. Auf der Höhe Schwalbacher Landstraße sind einige Leute unterwegs; Familien und Berufstätige, die sich dort aufhalten bzw. die Strasse queren wollen. Zudem würde sich die Lärmbelästigung durch die Raser deutlich reduzieren.
Unterstützer: 0
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEDie Mainzer Landstraße ist in der Erinnerung alter Frankfurter auch im Bereich zwischen Güterplatz und Mönchhofstraße eine in beiden Richtungen zweispurige Straße. Seit den 70ern sind die Autos breiter geworden und viele Autofahrer denken sinnvollerweise gar nicht mehr daran, sie zweispurig zu nutzen. Sie ist aber für eine einspurige Fahrbahn sehr breit. Ein auf der Fahrbahn markierter Fahradweg würde einerseits Fahrradfahrern einen ihnen vorbehaltenen Raum spenden und gleichzeitig Autofahrern signalisieren, dass es sich nur noch um eine einspurige Fahrbahn handelt.
Unterstützer: 3
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEIch wohne in Frankfurt-Nied und arbeite im Bahnhofsviertel. Seit dem Frühjahr fahre ich die Strecke mit dem Fahrrad – hierbei ist mir aufgefallen, dass diese Strecke nicht gerade Fahrradfahrer-freundlich ist. An vielen Stellen gibt es Wurzelprobleme, die regelmäßig behoben werden sollten – Sturzgefahr. Das größte Problem, jedoch, ist das man sich auf dieser Strecke sehr unwohl als Fahrradfahrer fühlt, da es wenige bis keine Fahrradwege gibt. Meine Idee: Auf der Mainzer Landstraße müssen Fahrradwege entstehen. Ab dem Platz der Republik bis zur „Rebstöcker Straße, Höhe Burger King, fährt die Straßenbahn. Diese Strecke wird von den Autofahrern oft als zweispurige Fahrbahn genutzt obwohl hier effektiv nur 1,5 Autos hinpassen. So wird man als Fahrradfahrer oft von der Straße auf den Gehweg verdrängt und die Straßenbahn hat oft das Problem der blockierten Trassen. In diesem Bereich sollte ein Fahrradweg entstehen! Die Autofahrer wissen dann ganz klar, dass es sich nur um eine Fahrspur handelt, die Straßenbahn hat auch das Problem der blockierten Trassen nicht mehr und wir Fahrradfahrer können endlich beruhigt auf dem Fahrradweg fahren. In der Höhe vom Burger King beginnt ein Fahrradweg, was super ist. Leider ist ab der Höhe Mönchhofstraße dieser Fahrradweg nicht mehr beleuchtet. Hier gibt es einige „Waldstücke“, die sehr dunkel sind, selbst mit Fahrradlicht – auch das gehört behoben.
Unterstützer: 2
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEWie viele andere auch, steige ich 2x am Tag auf meinem Arbeitsweg an der Galluswarte von der S-Bahn zur Straßenbahn um. Und jedesmal ärgere ich mich über den Taubendreck und die daraus resultierenden unhygienischen Zustände - und das an einem der am stärksten frequentierten Umsteigebahnhöfen Frankfurts inklusive eines Obst- & Gemüsestandes! Oftmals wartet man unter der Bahnüberführung an der Mainzer Landstraße geraume Zeit auf die Straßenbahn, und wer nicht sowieso vom Taubendreck getroffen wird, darf nicht nur die herabfallenden Hautschuppen & Federn dieser - als Krankheitsüberträger hinlänglichen bekannten - Tiere einatmen, die auf den T-Trägern der Bahnüberführung leben und brüten, sondern muß besonders auf den Bahnsteigen permanent dem Taubendreck ausweichen. Ich befinde das als unhaltbaren Zustand und fordere daher die Stadt Frankfurt auf, die T-Träger der Bahnüberführung mit einem Tauben-Netz zu bespannen, um es den Tieren dadurch nicht mehr zu ermöglichen, sich dort niederzulassen. Eine Bahnüberführung weiter an der Mainzer Landstraße in Höhe Schloßborner Straße klappt das wunderbar! Und so ein Netz und seine Anbringung sollten auch kein Vermögen kosten...
Unterstützer: 12
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DE