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Verwaltungsgerichtliches Streitverfahren bezüglich Polo-Turnier CarlvonWeinbergCup

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

16.07.2025

Verwaltungsgerichtliches Streitverfahren bezüglich Polo-Turnier CarlvonWeinbergCup

Details im PARLIS A_362_2025
26.09.2025

Bericht des Magistrats

Verwaltungsgerichtliches Streitverfahren bezüglich Polo-Turnier Carl-von-Weinberg-Cup

Details im PARLIS B_364_2025
Partei: BFF-BIG

S A C H S T A N D :

Anfrage vom 16.07.2025, A 362

Betreff: Verwaltungsgerichtliches Streitverfahren bezüglich Polo-Turnier Carl-von-Weinberg-Cup Der Frankfurter Polo Club e. V. hatte am 13.05.2025 bei der Stadt Frankfurt eine Genehmigung für das Polo-Turnier Carl-von-Weinberg-Cup für den 27.-29.06.2025 beantragt. Das Turnier findet seit 2018 jährlich statt. Mit Verfügung vom 16.06.2025 hat die Stadt Frankfurt die Genehmigung des Turniers mit der Begründung versagt, dass die Veranstaltung den "Charakter" des Gebiets "temporär" verändert, das Landschaftsbild beeinträchtigt und dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes zuwiderläuft. Dagegen hat der Polo Club am 23.06.2025 einstweiligen Rechtsschutz beantragt und eine naturschutzrechtliche Genehmigung für das Turnier angestrebt. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat dem stattgegeben und festgestellt, dass die Genehmigung zu erteilen ist. Das Gericht führt aus, dass für ein Landschaftsschutzgebiet grundsätzlich eine Genehmigung in Betracht kommt. Durch das zeitlich eng begrenzte Polo-Turnier an einem Wochenende ist nicht zu befürchten, dass sich der Gebietscharakter im Landschaftsschutzgebiet verändert oder das Landschaftsbild beeinträchtigt. Die geplante Veranstaltung läuft auch dem Schutzzweck nicht zuwider. Die Spielzeiten sind auf wenige Stunden begrenzt und das Aufstellen von Zelten, Bänken und Sonnenschirmen sowie das Zuschaueraufkommen haben nur vorübergehenden Charakter. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kam nicht überraschend und war auch bei lediglich rudimentär vorhandenen Rechtskenntnissen vorhersehbar. Dieser Vorgang ist umso bedauerlicher, da sich der Frankfurter Polo Club e. V. mit seiner Arbeit sowohl dem Georgshof als auch dem Stadtteil Nied verpflichtet fühlt und man dort die bisherige Zusammenarbeit mit der Stadt sehr schätzt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wer ist verantwortlich für die Versagungsverfügung der Stadt vom 16.06.2025? 2. Wurde vor dem Ausspruch der Versagungsverfügung vom 16.06.2025 eine Überprüfung der Sach- und Rechtslage im Hinblick auf die juristischen Voraussetzungen für dieses Verbot vorgenommen? 3. Falls Frage 2.) mit Ja beantwortet wird: Zu welchem Ergebnis ist diese Überprüfung der Sach- und Rechtslage gelangt? 4. Auf welche Höhe belaufen sich die der Stadt Frankfurt entstandenen Verfahrenskosten für das vorliegende Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes? 5. Wird die Stadt Frankfurt den für den Ausspruch des Verbots Verantwortlichen gem. § 48 BeamtStG zur Erstattung der Verfahrenskosten im Wege des Schadensersatzes in Anspruch nehmen oder werden die Kosten dem Steuerzahler auferlegt? 6. Wie wird die Stadt bei zukünftigen Turnieren des Frankfurter Polo Club e. V. verfahren und gedenkt der Magistrat, auf die Umsetzung der vorliegenden Rechtsprechung durch die Verwaltung zu dringen? 7. Wie will der Magistrat die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Frankfurt und dem Frankfurter Polo Club e. V., der rein ehrenamtlich und für das Gemeinwohl arbeitet, in Zukunft wieder positiv gestalten?dazugehörende Vorlage:

Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 364
Versandpaket: 23.07.2025