S A C H S T A N D : Anfrage vom
16.07.2025, A 362 Betreff: Verwaltungsgerichtliches Streitverfahren
bezüglich Polo-Turnier Carl-von-Weinberg-Cup Der Frankfurter Polo Club e. V. hatte
am 13.05.2025 bei der Stadt Frankfurt eine Genehmigung für das Polo-Turnier
Carl-von-Weinberg-Cup für den 27.-29.06.2025 beantragt. Das Turnier findet seit
2018 jährlich statt. Mit Verfügung vom 16.06.2025 hat die Stadt Frankfurt die
Genehmigung des Turniers mit der Begründung versagt, dass die Veranstaltung den
"Charakter" des Gebiets "temporär" verändert, das Landschaftsbild
beeinträchtigt und dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes zuwiderläuft.
Dagegen hat der Polo Club am
23.06.2025 einstweiligen Rechtsschutz beantragt und eine naturschutzrechtliche
Genehmigung für das Turnier angestrebt. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat
dem stattgegeben und festgestellt, dass die Genehmigung zu erteilen ist. Das
Gericht führt aus, dass für ein Landschaftsschutzgebiet grundsätzlich eine
Genehmigung in Betracht kommt. Durch das zeitlich eng begrenzte Polo-Turnier an
einem Wochenende ist nicht zu befürchten, dass sich der Gebietscharakter im
Landschaftsschutzgebiet verändert oder das Landschaftsbild beeinträchtigt. Die
geplante Veranstaltung läuft auch dem Schutzzweck nicht zuwider. Die
Spielzeiten sind auf wenige Stunden begrenzt und das Aufstellen von Zelten,
Bänken und Sonnenschirmen sowie das Zuschaueraufkommen haben nur
vorübergehenden Charakter. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kam nicht
überraschend und war auch bei lediglich rudimentär vorhandenen
Rechtskenntnissen vorhersehbar. Dieser Vorgang ist umso bedauerlicher, da sich
der Frankfurter Polo Club e. V. mit seiner Arbeit sowohl dem Georgshof als auch
dem Stadtteil Nied verpflichtet fühlt und man dort die bisherige Zusammenarbeit
mit der Stadt sehr schätzt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um die
Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wer ist verantwortlich für die Versagungsverfügung
der Stadt vom 16.06.2025? 2. Wurde vor dem Ausspruch der Versagungsverfügung
vom 16.06.2025 eine Überprüfung der Sach- und Rechtslage im Hinblick auf die
juristischen Voraussetzungen für dieses Verbot vorgenommen? 3. Falls Frage 2.) mit Ja beantwortet wird: Zu
welchem Ergebnis ist diese Überprüfung der Sach- und Rechtslage gelangt?
4. Auf welche Höhe belaufen sich die der Stadt
Frankfurt entstandenen Verfahrenskosten für das vorliegende Verfahren des
einstweiligen Rechtsschutzes? 5. Wird die Stadt Frankfurt den für den Ausspruch des
Verbots Verantwortlichen gem. § 48 BeamtStG zur Erstattung der
Verfahrenskosten im Wege des Schadensersatzes in Anspruch nehmen oder werden
die Kosten dem Steuerzahler auferlegt? 6. Wie wird die Stadt bei zukünftigen Turnieren des
Frankfurter Polo Club e. V. verfahren und gedenkt der
Magistrat, auf die Umsetzung der vorliegenden Rechtsprechung durch die
Verwaltung zu dringen? 7. Wie will der Magistrat die Zusammenarbeit zwischen
der Stadt Frankfurt und dem Frankfurter Polo Club e. V., der rein ehrenamtlich
und für das Gemeinwohl arbeitet, in Zukunft wieder positiv gestalten? Antragsteller:
BFF-BIG
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Ingeborg
Leineweber
Stadtv. Mathias Pfeiffer
Stadtv. Dr. Uwe
Schulz
Stadtv. Peter Paul Thoma
Stadtv. Haluk
Yildiz Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 26.09.2025, B 364
Versandpaket: 23.07.2025
Vorlagentyp: A
ID: A_362_2025
Erstellt: 16.07.2025
Aktualisiert: 01.10.2025
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Betreff
Verwaltungsgerichtliches Streitverfahren
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