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Längsparken in der Haardtwaldstraße

Lesezeit: 5 Minuten
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 16.02.2018, OA 224 entstanden aus Vorlage: OF 742/5 vom 30.01.2018 Betreff: Längsparken in der Haardtwaldstraße Vorgang: OM 1459/17 OBR 5; ST 1770/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Haardtwaldstraße zwischen Bruchfeldstraße und Schwanheimer Straße auf der östlichen Seite wieder wie früher das Längsparken anzuordnen oder auf dem Fußweg ein Drängelgitter zu installieren, sodass Fußgängern eine Mindestgehwegbreite von 1,5 Metern zur Verfügung steht.

Begründung:

Der Magistrat hat in der Haardtwaldstraße das Schrägparken eingeführt. Das hat sich jedoch nicht bewährt, da die Kraftfahrzeuge regelmäßig so weit auf den Fußweg vorgefahren werden, dass für Fußgänger kein Durchkommen mehr möglich ist - siehe Foto. Der Ortsbeirat hat dem Magistrat seinen Wunsch, zur alten Parkordnung zurückzukehren, mit seiner Anregung vom 21.04.2017, OM 1459, vorgetragen. Dieser hat aber das Ansinnen in seiner Stellungnahme vom 08.09.2017, ST 1770, mit Verweis auf die benötigten Parkplätze abgelehnt. Daraufhin wurde am 11.01.2018 eine Ortsbegehung mit Vertretern des Straßenverkehrsamtes, der Feuerwehr und der Verkehrspolizei durchgeführt, um die Problematik zu erörtern. Leider sieht das Straßenverkehrsamt weiterhin keine Notwendigkeit, der unerträglichen Situation für die Fußgänger entgegenzuwirken. Der Vorschlag, Drängelgitter zu installieren, wurde wegen der damit verbundenen hohen Kosten abgelehnt. Den Vorschlag, Ersatzparkplätze in der Trifelsstraße durch Wegfall einer Fahrspur zu schaffen, lehnte das Straßenverkehrsamt wegen der Unverzichtbarkeit von zwei Spuren ab. Das wäre jedoch nur sinnvoll, wenn von der Trifelsstraße das Lyoner Quartier erschlossen werden soll. Hierfür steht jedoch die breite Lyoner Straße zur Verfügung. Das Straßenverkehrsamt hat keine eigenen Vorschläge zur Verbesserung der Situation der Fußgänger in der Haardtwaldstraße vorgebracht. Vielmehr hat es in Abwägung der Parkplatzprobleme gegenüber der Situation der Fußgänger ausdrücklich den Vorrang bei den Parkplätzen gesehen. Die Abwägung ist jedoch fehlerhaft. Das abgebildete Foto wurde am Tag der Ortsbegehung aufgenommen und stellt die übliche Situation in der Haardtwaldstraße dar. Demnach ist die Benutzung für in der Mobilität eingeschränkte Personen gar nicht und für alle anderen nur unter großen Schwierigkeiten möglich. Die Situation muss daher schnellstmöglich geändert werden. Fußweg in der Haardtwaldstraße. Quelle: Antragsteller Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1459 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1770 Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2018, ST 1007 Antrag vom 13.10.2020, OF 1785/5 Antrag vom 13.11.2020, OF 1852/5 Anregung vom 27.11.2020, OA 644 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6958 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 21.02.2018

Beratungsergebnisse:

19. Sitzung des Verkehrsausschusses am 13.03.2018, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 224 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.03.2018, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 224 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.03.2018, TO II, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OA 224 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2517, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.03.2018 Aktenzeichen: 32 1