Anregung vom 07.10.2022, OA 256 entstanden aus Vorlage: OF 553/5 vom 20.09.2022 Betreff: Unterflur-Glascontainer auf dem Bruchfeldplatz Vorgang: M 90/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in die Planung für die Umgestaltung des Bruchfeldplatzes die Errichtung eines Unterflur-Glascontainers am südlichen Platzrand einzubeziehen.
Begründung:
Unterflur-Glascontainer beeinträchtigen das Stadtbild weniger, als die üblichen oberirdischen Behälter. Der Einwurf des Glases ist geräuschärmer. Sie müssen seltener geleert werden, weil die Kapazität deutlich größer ist. Der Bereich um die Container ist leichter zu reinigen. Der eigentliche Glasbehälter könnte unterhalb des Gehwegs installiert werden, sodass insgesamt die Platzfläche nur minimal in Anspruch genommen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 90 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 719 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 12.10.2022
Beratungsergebnisse:
12. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 03.11.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 256 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 12. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 08.11.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 256 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 18. Sitzung des OBR 5 am 24.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2472, 12. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 08.11.2022