Sossenheim: Die Gewerbegebiete „Wilhelm-Fay-Straße“ und „Gaugrafenstraße“ endlich an die Autobahn anbinden
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Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung vom 05.06.2018, OA 275 entstanden aus Vorlage: OF 724/6 vom 01.06.2018 Betreff: Sossenheim: Die Gewerbegebiete "Wilhelm-Fay-Straße" und "Gaugrafenstraße" endlich an die Autobahn anbinden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, beim Land Hessen mit dem Ziel initiativ tätig zu werden, die Gewerbegebiete "Wilhelm-Fay-Straße" und "Gaugrafenstraße" an die Autobahnen anzubinden. Die Stadt Frankfurt sollte gemeinsam mit Hessen Mobil eine Machbarkeitsstudie für verschiedene Varianten einer realistischen Anbindung erstellen und die Umsetzung dann auch konsequent weiterverfolgen. Dabei sollten u. a. nachfolgende Varianten zur Anbindung geprüft werden: 1. Anbindung des Gewerbegebiets "Wilhelm-Fay-Straße" an die BAB 648 in Richtung Wiesbaden im Bereich der Anschlussstelle zur A 66 in Richtung Stadtmitte; 2. Anbindung des Gewerbegebiets "Gaugrafenstraße" an die BAB 5 bzw. BAB 66 über die Lorscher Straße bzw. die Guerickestraße (ggf. in Zusammenhang mit dem geplanten Umbau des Nordwestkreuzes und der Erweiterung der BAB 5).
Begründung:
Mit den Gewerbegebieten "Wilhelm-Fay-Straße", "Gaugrafenstraßen" und "Eschborn-Süd" sind es insgesamt drei Gewerbegebiete, deren Verkehrsaufkommen sich auf die Straßen Sossenheims, insbesondere auf die Westerbachstraße auswirkt. Die Situation auf der Westerbachstraße ist bereits sehr angespannt. Im Berufsverkehr herrscht quasi Dauerstau bzw. Stillstand. Anwohner leiden ebenso unter der Situation wie Pendler und Kunden der Betriebe vor Ort. Und die Gewerbegebiete wachsen noch weiter. Gerade sind zwei weitere Firmen dabei, sich im Gewerbegebiet "Wilhelm-Fay-Straße" anzusiedeln. In der Sitzung des Ortsbeirats 6 am 8. Mai 2018 erklärten Vertreter der Ämter, dass hierdurch noch einmal 1.500 zusätzliche Kfz und Lkws erwartet werden. Dies macht deutlich, dass dringend etwas geschehen muss. Die Gewerbegebiete müssen an die angrenzenden Autobahnen angeschlossen werden, damit der Verkehr aus den Stadtteilen herauskommt. Hier ist nun die Stadt Frankfurt gefragt: Der Magistrat der Stadt Frankfurt muss dringend die Initiative ergreifen, damit es mit den Anbindungen an die Autobahnen endlich vorangeht. Das Land Hessen, vertreten durch Hessen Mobil, ist für den überregionalen Verkehr zuständig. Wenn Städte wie Frankfurt und Eschborn Gewerbegebiete ohne Anbindung an die Autobahn planen, ist es auch deren Aufgabe, initiativ tätig zu werden. Die Stadt Eschborn ist bereits aktiv geworden. Für das Gewerbegebiet Eschborn-Süd ist eine direkte Anbindung an die BAB 66 über die Düsseldorfer Straße geplant. Die Stadt Frankfurt wirkt im Vergleich dazu tatenlos und scheint auf die Initiative von Hessen Mobil zu warten. Es ist geplant, das Nordwestkreuz umzubauen. Eine Anbindung des Gewerbegebiets "Gaugrafenstraße" über die Lorscher Straße bzw. die Guerickestraße sollte in diesem Zusammenhang erfolgen und deshalb schnell vorangetrieben werden. Bei den Planungen bzw. bei Erstellung der Machbarkeitsstudien darf es keine Denkverbote geben, alle Möglichkeiten sollen in Betracht gezogen werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.11.2018, B 365 Antrag vom 28.05.2019, OF 1036/6 Anregung vom 18.06.2019, OA 425 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 13.06.2018
Beratungsergebnisse:
24. Sitzung des OBR 7 am 07.08.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage OA 275 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.08.2018, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 275 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2946, 23. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 14.08.2018 Aktenzeichen: 32 1