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Fahrradfreundliche Ampelschaltung Rennbahnstraße/Bruchfeldstraße

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 08.06.2018, OA 280 entstanden aus Vorlage: OF 894/5 vom 22.05.2018 Betreff: Fahrradfreundliche Ampelschaltung Rennbahnstraße/Bruchfeldstraße Vorgang: OM 4009/15 OBR 5; ST 938/15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Überlegungen anzustellen, wie die Ampel an der Rennbahnstraße/Ecke Bruchfeldstraße für den rechts abbiegenden Radverkehr attraktiver gestaltet werden kann.

Begründung:

Derzeit warten nur die wenigsten rechts abbiegenden Radfahrer vor der roten Ampel. Das Überfahren des Rotsignals ist zwar verboten, aber das Unrechtsbewusstsein offenbar gering, weil weder Fußgänger noch Kraftfahrzeuge kreuzen. Die Signalisierung sollte so ausgestattet werden, dass sie die Mehrheit der Verkehrsteilnehmer als sinnvoll empfindet. Andernfalls wird sie zu oft missachtet und es verbreitet sich der Eindruck, Lichtsignale hätten nur Empfehlungscharakter. Der Ortsbeirat hatte bereits in seiner Anregung OM 4009 den Magistrat um eine Verbesserung der Ampelschaltung gebeten. Dazu führte er in seiner Stellungnahme ST 938 aus, dass eine gesonderte Signalregelung für den Radverkehr eine eigenständige Radverkehrsführung erfordere. Es gibt hier aber einen Radweg. Die Vorschriften geben nicht her, dass gesonderte Flächen je Radverkehrsrichtung vorgehalten werden müssen. Anders als beim Kraftfahrzeugverkehr ist dies nicht unbedingt erforderlich, weil sich Radfahrende im Zweifel sprachlich über ihre Fahrabsichten verständigen. Der Magistrat führte ferner aus, dass mögliche Konflikte mit der etwa 30 Meter entfernten Fußgängerampel einer gesonderten Rechtsabbiegersignalisierung entgegenstehen. Auch das berücksichtigt nicht die andere Fahrweise von Radfahrenden. Selbstverständlich sollen Kraftfahrzeuge nicht kurz nach einem Grünsignal unvermittelt vor einer roten Ampel stehen, weil dies zu gefährlichen Bremsmanövern oder gar zum Überfahren des Rotsignals führen kann. Diese Gefahr besteht aber beim Radverkehr aufgrund der viel niedrigeren Beschleunigungsfähigkeit und der niedrigeren Geschwindigkeit nicht. Zudem sollte der Magistrat auch unkonventionelle Maßnahmen prüfen: Eventuell kann eine Radfahrampel für alle Verkehrsrichtungen mit einem nicht leuchtenden Grünpfeil ausgestattet werden, der aber nur Radfahrende zum Rechtsabbiegen berechtigen soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2015, OM 4009 Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2015, ST 938 Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2146 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 13.06.2018

Beratungsergebnisse:

23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.08.2018, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 280 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2949, 23. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 14.08.2018 Aktenzeichen: 32 1