Sossenheim: Gewerbegebiet „Wilhelm-Fay-Straße“ endlich an die Autobahn anbinden
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Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung vom 18.06.2019, OA 425 entstanden aus Vorlage: OF 1036/6 vom 28.05.2019 Betreff: Sossenheim: Gewerbegebiet "Wilhelm-Fay-Straße" endlich an die Autobahn anbinden Vorgang: OA 275/18 OBR 6; B 365/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Machbarkeitsstudie (bei Hessen Mobil) für die Anbindung des Gewerbegebiets "Wilhelm-Fay-Straße" an die Autobahnen A 648 und A 66 zu veranlassen und zu unterstützen - zeitnah und unabhängig von einer Planung für den Ausbau des Nordwestkreuzes. Dabei sollten nachfolgende Varianten geprüft werden: 1. Autobahnanschluss über die Verbindung von der A 648 zur A 66: Ausbau einer Abfahrt von der A 648 Richtung Wiesbaden in das Gewerbegebiet (1a) in Verbindung mit dem Ausbau einer Ausfahrt aus dem Gewerbegebiet auf den Verbindungsweg zur A 66 Richtung Stadtmitte (1b) - wenn notwendig auch durch Aufgabe der Verbindungsfunktion zwischen den Autobahnen A 648 und A 66. 2. Autobahnanschluss über verlängerten Flurscheideweg: Ausbau einer Abfahrt von der A 648 Richtung Wiesbaden über den Flurscheideweg (nördlich der Brücke) in das Gewerbegebiet (2a) in Verbindung mit einer Ausfahrt aus dem Gewerbegebiet auf die Auffahrt zur A 66 und ggf. (wenn der Beschleunigungsstreifen ausreicht) auch auf die A 648 (2b). Quelle: Google Maps
Begründung:
Insgesamt sind es mit den Gewerbegebieten "Wilhelm-Fay-Straße", "Gaugrafenstraßen" und "Eschborn-Süd" drei Gewerbegebiete, deren Verkehrsaufkommen sich auf die Straßen Sossenheims, insbesondere auf die Westerbachstraße, auswirkt. Die Situation auf der Westerbachstraße ist bereits sehr angespannt. Im Berufsverkehr herrscht quasi Dauerstau bzw. Verkehrsstillstand. Seit Jahren leiden die Anwohner ebenso unter der Situation wie Pendler und Kunden der Betriebe vor Ort. Und die Gewerbegebiete wachsen noch weiter. Mit diesen Ausführungen haben die Ortsbeiräte 6 und 7 schon diverse Male darauf hingewiesen, dass dringend etwas geschehen muss bzw. die Gewerbegebiete dringend an die angrenzenden Autobahnen angeschlossen werden müssen, damit der Verkehr aus den Stadtteilen herauskommt. Geschehen ist bisher nicht viel. In dem Bericht des Magistrats vom 16.11.2018, B 365 (als Antwort auf die Anregung des Ortsbeirats 6 vom 05.06.2018, OA 275), wird in Bezug auf eine Anbindung des Gewerbegebiets "Wilhelm-Fay-Straße" an die Autobahn wieder einmal auf die anstehende Planung für einen Ausbau des Nordwestkreuzes verwiesen. Dabei wird angekündigt, dass der Magistrat das Gespräch mit der Projektmanagementgesellschaft DEGES suche, um die Bedeutung der Autobahnanbindung für die Verkehrsentwicklung in den umliegenden Stadtteilen zu betonen. Wann die Gespräche stattfinden sollen und wann es dann überhaupt mit dem Ausbau des Nordwestkreuzes weitergehen soll, ist jedoch nicht bekannt. Mit Blick auf die angespannte Situation auf der Westerbachstraße und dem Ausbau des Gewerbegebiets sollten aber auch unbedingt Möglichkeiten geprüft werden, die unabhängig vom Ausbau des Nordwestkreuzes und damit ggf. schneller umgesetzt werden können. Bei den Planungen bzw. bei Erstellung der Machbarkeitsstudien darf es keine Denkverbote geben, alle Möglichkeiten sollen in Betracht gezogen werden. Einen großen Vorteil der im Antragstenor genannten Varianten sieht der Ortsbeirat darin, dass auf bereits bestehende Wegeverbindungen zurückgegriffen werden könnte. Die Anbindung erscheint vergleichsweise einfach (und unabhängig vom Umbau des Nordwestkreuzes) umsetzbar. Die Stadt Eschborn ist hier - durch den Anschluss der A 66 an die Düsseldorfer Straße - wieder einmal einen Schritt voraus und dies nur, weil seitens der Stadt frühzeitig gehandelt und diese unterstützend tätig wurde. Frankfurt muss das auch können! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.06.2018, OA 275 Bericht des Magistrats vom 16.11.2018, B 365 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 26.06.2019
Beratungsergebnisse:
33. Sitzung des OBR 7 am 13.08.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OA 425 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 82 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 425 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO I, TOP 88 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 425 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019, TO II, TOP 89 Beschluss: Der Vorlage OA 425 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 34. Sitzung des OBR 7 am 10.09.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OA 425 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7 am 22.10.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage OA 425 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, CDU, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE und FARBECHTE (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4507, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 Aktenzeichen: 61 0