Markierung zur Kenntlichmachung von Parkverbot
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Bisheriger Verlauf
23.05.2019
17.06.2019
18.11.2019
Stellungnahme des Magistrats
Markierung zur Kenntlichmachung von Parkverbot
Details im PARLIS ST_2118_201923.05.2019
17.06.2019
18.11.2019
Stellungnahme des Magistrats
Markierung zur Kenntlichmachung von Parkverbot
Details im PARLIS ST_2118_2019 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung vom 17.06.2019, OA 433
entstanden aus Vorlage: OF 577/11 vom 23.05.2019 Betreff: Markierung zur Kenntlichmachung von Parkverbot
Die Stadtverordnetensammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Wendehammer in der Birsteiner Straße durch Quermarkierung darauf hinweisen zu lassen, dass dort "Parken verboten" besteht. Begründung:
Der Wendehammer am Ende der Birsteiner Straße wird täglich von Fahrzeugen beparkt. Das Schild mit "Parken verboten" wird in diesem Bereich nicht ernst genommen. Durch parkende Autos und Kleinlastwagen können Rettungsfahrzeuge und "gestrandete" Lkws schwer bis gar nicht wenden. Durch Quermarkierung des gesamten Wendhammers soll kenntlich gemacht werden, dass dort das Parken untersagt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2118
Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.06.2019
Beratungsergebnisse:
32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 86 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 433
wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4351, 32. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.08.2019 Aktenzeichen: 32 1