Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2024, OF 268/16 Betreff: Einsatzampel an der Ecke Vilbeler Landstraße/Florianweg Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Vilbeler Landstraße, an der Einmündung Florianweg, eine Einsatzampel/Notfallampel für Einsatzfahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr und des Deutschen Roten Kreuzes zu installieren. Begründung: Im Florianweg befinden sich das 18. Polizeirevier, die Enkheimer Feuerwehr und eine Rettungswache des Deutschen Roten Kreuzes, die bei Einsatzfahrten über die Vilbeler Landstraße ihre Ziele anfahren. Die Einsatzfahrzeuge müssen an der Einmündung zur Vilbeler Landstraße an der Sichtlinie anhalten, weil man erst dann den von links querenden Verkehr sieht. Entsprechend sehen die auf der Vilbeler Landstraße in der Regel recht rasant in nördlicher Richtung fahrenden Fahrzeuge die bevorrechtigten Einsatzfahrzeuge erst sehr spät. Bremst ein sich annäherndes Fahrzeug ab, darf man sich darauf aber auch nicht verlassen, da auf der zweiten Fahrspur andere Verkehrsteilnehmer an den bremsenden Fahrzeugen vorbeifahren könnten. Dadurch gab es schon mindestens einen Unfall. Dieser Gefahrenpunkt könnte durch eine Einsatzampel/Notfallampel auf der Vilbeler Landstraße entschärft werden, die durch die Leitstellen von Polizei oder Feuerwehr/Rettungsdienst oder aus den Einsatzfahrzeugen heraus aktiviert wird." Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5568 2024 Die Vorlage OF 268/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 272/16 Betreff: Kreuzungsbereich behindertengerecht gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße - Leuchte - Triebstraße, behindertengerechter zu gestalten. Der Kreuzungsbereich sollte insbesondere vollständig an allen Überwegen mit blindengerechten Bodenindikatoren, Signaltönen und Signalknöpfen ausgestattet werden. Begründung: Der Kreuzungsbereich ist wegen dem aufeinandertreffen der Leuchte, der Triebstraße, der Vilbeler Landstraße und der Borsigallee für eingeschränkte Personen unübersichtlich, was die Überquerung der Straße sehr gefährlich macht. Das Volkshaus Enkheim, die U-Bahn Endhaltestelle, ein Ärztecentrum oder das Hessen-Center werden auch von Menschen mit z.B. einer Sehschwäche stark frequentiert. Zwar gibt es bereits an dem Fußgängerüberweg Vilbeler Landstraße zum Teil entsprechende Signalanlagen, diese sind jedoch zur Überquerung der Leuchte und Triebstraße gleichfalls notwendig, zudem fehlen erforderliche Bodenindikatoren. Mehr Rücksicht auf Menschen mit den verschiedensten Beeinträchtigungen ist dringend geboten. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5571 2024 Die Vorlage OF 272/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 270/16 Betreff: Parkmöglichkeiten entlang der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die gegebenen Parkmöglichkeiten in der Vilbeler-Landstraße ab Wilhelmshöher Straße in Richtung Bergen, so mit entsprechenden Parkflächenmarkierung zu versehen, dass der Gehweg auch von Fußgängern - insbesondere Personen mit Behinderungen oder mit Kinderwagen - genutzt werden können, ohne dabei auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Begründung: Die vielbefahrene Vilbeler Landstraße ist im Bereich ab Wilhelmshöher Straße in Fahrtrichtung Bergen teilweise mit dem Verkehrszeichen 315 (Parken auf Gehwegen) ausgeschildert. Allerdings, parken dort einige Zeitgenossen dermaßen willkürlich, dass Fußgänger, insbesondere Menschen mit Behinderung und oder Menschen, welche einen Kinderwagen etc. bewegen, die dort geparkten Fahrzeuge nicht passieren können ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Insbesondere Seh- oder gehbehinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger kommen dabei in Notsituationen, was eine erhebliche Unfallgefahr darstellt. Eine Parkflächenmarkierung wäre deshalb absolut angebracht. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 270/16 wurde zurückgezogen.
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 276/16 Betreff: Platz vor der Wassersteuerungsanlage Voltensee Im Zuge der, inzwischen abgeschlossenen, Baumaßnahmen in Höhe Vilbeler Landstraße Hs.Nr. 93 ist ein Platz entstanden, auf dem aktuell einzig eine Wassersteuerungsanlage für die Fließwasserverbindung in den Voltensee steht. Mehr und mehr scheint der Platz von der Bevölkerung für eigene Zwecke vereinnahmt zu werden. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Frage gebeten: Für welche Nutzung ist der Platz gedacht und wann wird er für diesen Zweck hergerichtet) Foto: Privat Begründung: Zurzeit wird dieser Platz als Parkplatz genutzt was sicher nicht im Sinne des Erfinders ist. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 967 2024 Die Vorlage OF 276/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße - Borsigallee - Leuchte - Triebstraße in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte Vorgang: OA 191/17; B 64/18; OA 270/18; ST 1949/18; OM 1381/22; ST 908/22; EA 112/22; EA 96/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In der Produktgruppe 16.03 werden die erforderlichen Mittel für die Planung und den Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße in Enkheim in einen Kreisel mit Öffnung zur Leuchte bereitgestellt. Da die Bebauung im Neubaugebiet Leuchte bereits begonnen hat, kommt es zu wesentlich mehr Verkehr, Lärm und kritischen Verkehrssituationen durch Baufahrzeuge, Linienbusse und privaten PKWs in den Wohnstraßen Barbarossa- und Riedstraße. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908, hat der Magistrat mitgeteilt, dass es bereits eine ältere mit den städtischen Ämtern abgestimmte Planung gäbe, die bei einer Neuaufnahme der Planung überarbeitet werden müsste. Wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität könne dies aber derzeit nicht in Aussicht gestellt werden. Spätestens seit 2002 weist der Ortsbeirat regelmäßig darauf hin, dass nur durch eine Öffnung der Leuchte die An-und Abfahrten der Baufahrzeuge zum Baugebiet sinnvoll sind, da die Leuchte wesentlich größer und breiter ist als alle anderen Straßen in Enkheim. Nun haben wir andere Fakten. In der Leuchte wird gebaut und sollte das Neubaugebiet zu Ende bebaut sein, wird sich das Verkehrsproblem nicht auflösen, sondern mit den Neu-Enkheimern wird es sich nur auf andere Fahrzeuge verlagern und wie wir mittlerweile wissen, haben manche Familien nicht nur ein Auto, sondern zwei oder drei. Zusätzlich zum "normalen" Verkehr kommen noch die Busse der VGF aus Fahrtrichtung Bergen hinzu, die die Situation in beiden Straßen noch verschärfen, da einseitiges Parken erlaubt ist (hier soll auch nichts geändert werden, da es sich in erster Linie um Anwohner handelt). Mit einem Kreisverkehr an der o. g. Kreuzung und Öffnung der Leuchte verteilt sich der Verkehr und kann zügig abfließen. Es gibt keine einseitige Verkehrs- und Lärmbelastung für die Anwohner. Deshalb wird der Magistrat erneut gebeten, seine Prioritäten auf die aktuelle Situation anzupassen und die benötigten Mittel für den Kreisverkehr schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen und umgehend mit dem Bau zu beginnen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Anregung vom 05.06.2018, OA 270 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1949 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1381 Etatanregung vom 22.03.2022, EA 112 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908 Etatanregung vom 02.05.2023, EA 96 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 130 2024 Die Vorlage OF 247/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2024, OF 249/16 Betreff: Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I Vorgang: 13.06.23, V 690/23; ST 1964/23; OA 405/23; ST 386/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, nun endlich im Wege einer Ersatzvornahme die illegal errichteten Bauten auf dem Gelände an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg beseitigen zu lassen. Dabei dürfen die dortigen Eigentümer, deren Grundstücke von fremden Personen bebaut wurden, nicht finanziell belastet werden. Begründung: Die Stellungnahmen, des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1964 bzw. ST 386 vom 19.02.2024, kommen einer Bankrotterklärung der öffentlichen Organe gleich. Die dortigen Verhältnisse sind seit Jahrzenten bekannt, die gesetzlichen Grundlagen, wie §§ 14 und 17 BNatSchG und § 35 BauGB sind gegeben. Es ist gesetzestreuen Bürgerinnen und Bürgern nicht erklärlich, warum die Stadt Frankfurt am Main die ihr gegebenen Möglichkeiten nicht konsequent nutzt, sondern personelle Engpässe ins Feld führt und damit de facto einen rechtsfreien Raum schafft. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.06.2023, V 690 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1964 Anregung vom 17.10.2023, OA 405 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 386 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5415 2024 Die Vorlage OF 249/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 246/16 Betreff: Voltenseeweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wurde in verschiedenen Anträgen der Ortsbeiräte 16 und 11 in den letzten Jahren mehrfach um eine Verbesserung der Wegesituation zwischen Enkheim und Seckbach gebeten. In den Stellungnahmen ST1572 (2016), ST1216 (2023) und ST489 (2020) hat der Magistrat Maßnahmen zur Verbesserung der Wege (Voltenseeweg bzw. Im Enkheimer Weimerhaus/ Seckbacher Bitzweg) für Fußgänger und Radfahrer abgelehnt. Nun ist eine neue Situation entstanden, da aufgrund der umfangreichen Baumaßnahmen im Seckbacher Ried und der Herstellung der sogenannten Fließverbindung der Voltenseeweg einige Meter nach Norden verschoben wird und für die Befestigung des neuen Weges bereits eine Aufschotterung stattfand. Der Ortsbeirat 16 bittet daher den Magistrat der Stadt Frankfurt zu prüfen und zu berichten: 1. Warum wurde in den oben genannten Stellungnahmen nicht erwähnt, dass der Voltenseeweg verlegt und in weiten Teilen neu gebaut wird? 2. Warum wurde der Ortsbeirat 16 nicht in die Planungen des verlegten Weges eingebunden? 3. Werden bei der Neugestaltung des Weges nun die Belange der Fußgänger und Radfahrer dergestalt berücksichtigt, dass der Voltenseeweg nach Abschluss der Arbeiten auch bei Regenwetter gut begeh- und befahrbar sein wird. 4. Wird auch der Abschnitt parallel zum bereits seit langem bestehendem Wassergraben erneuert und ggf. warum nicht? (Hier sind noch keine Bauarbeiten ersichtlich.) Der Magistrat wird weiterhin gebeten den "Voltenseeweg" auf der vollen Länge von der Einmündung Vilbeler Landstraße bis zur Kreuzung Kruppstraße/ Am Seckbacher Ried so zu erneuern, wie dies im neu angelegten Abschnitt der Fall ist. Foto: Neuanlage des Voltenseeweges, der um einige Meter nach Norden verschoben wurde. Daneben das neu angelegte Bachbett der "Fließverbindung". (Foto: selbst) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 12.03.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5272 2024 Die Vorlage OF 246/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2021, OF 78/16 Betreff: Sichere Verkehrsführung für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Vilbeler Landstraße/Klingenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat gebeten wird, eine sicherere Verkehrsführung für Fahrradfahrer*innen von der Vilbeler Landstraße aus südwestlicher Richtung kommend zur Abbiegung in Richtung Klingenweg einzurichten. Begründung: Aktuell ist der Modus, vom Fahrrad abzusteigen und die Fußgängerampel über die Vilbeler Landstraße zu nutzen. Nichts weist auf diesen Modus hin, bis auf ein kleines Fahrradschild, welches an der Ampel angebracht ist. Dies führt dazu, dass viele Fahrradfahrer*innen die Vilbeler Landstraße von der Straßenmitte aus kreuzen. Das kann zu gefährlichen Szenen führen, wenn der Gegenverkehr nicht mit einer roten Ampel konfrontiert ist. Die Strecke ist die Hauptverbindung von Bergen Richtung Lohrberg und zum Nordosten von Frankfurt und natürlich auch umgekehrt und wird auch von vielen nicht ortskundigen Fahrradfahrer*innen stark frequentiert. Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung für Fahrradfahrer*innen eindeutig durch einen Fahrradstreifen am rechten Straßenrand mit Pfeil nach links kenntlich zu machen (Fig. 1). Um es noch zusätzlich kenntlich zu machen, könnte, gegeben den Budgetmöglichkeiten, die Fußgänger*innenampel zu einer kombinierten Ampel umgewandelt werden (Fig. 2). Fig. 1: Quelle https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/gewoehnungsbeduerftig-indirektes-link sabbiegen-fuer-radfahrer-art-10124420 Fig 2.: Quelle https://fahrmit.be/gemeinsame-fussgaenger-und-radfahrerampel-sinnvoll/ Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, zu diesem Thema einen Ortstermin zu initiieren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 16 am 15.02.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 16 am 22.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 16 am 26.04.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 16 am 13.09.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 16 am 11.10.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2897 2022 Die Vorlage OF 78/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, GRÜNE, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD und LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 151/11 Betreff: Ausweisung und Fortführung des Radwegs Wächtersbacher Straße mithilfe eines Radfahrstreifens ab dem Kauflandgelände in Richtung Osten Der Ortsbeirat möge beschließen: - Der Magistrat möge einen Radfahrstreifen auf der Wächtersbacher Straße ab dem Kauflandgelände in Richtung Osten ausweisen. - zusätzlich sollte parallel über die Birsteiner Straße eine sichere Wegeführung für Fahrradfahrer in westlicher Richtung, sichergestellt werden. - Entfernung der Litfaßsäule auf dem Fußweg zwischen Kaufland und der Birsteiner Straße für ein gemeinschaftliche Nutzung des Weges ohne Sichthindernisse und Engstellen von Fahrrädern und Fußgängern. Begründung: Radfahrer teilen sich die Wächtersbacher Straße mit dem Kraftfahrzeugverkehr ab dem Kauflandgelände stadtauswärts. Dies bedeutet durch die Geschwindigkeitsunterschiede der Verkehrsteilnehmer und der oft unterschrittenen Mindestabstände zu Fahrradfahrern von 1,5 Metern, eine erhöhte Unfallgefahr. Es ist grundsätzlich sinnvoller die beiden unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer voneinander zu trennen. Wo dies nicht möglich ist, sollten entsprechende Schutzräume für schwächere Verkehrsteilnehmer eingerichtet werden oder die Verkehrsströme durch attraktive Angebote verlagert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1303 2022 Die Vorlage OF 151/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 158/11 Betreff: Überwachung des ruhenden Verkehrs Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, mehr Personal bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 einzusetzen und die Kontrollen zu verschärfen. Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im OBZ 11 sollten die folgenden Lokalitäten besondere Berücksichtigung finden: Fechenheim: Alt Fechenheim (Halten und Parken auf dem Bürgersteig zwischen Pfortenstr. und Kleestr.), Starkenburger Straße und Kleedreieck (Parken auf dem Radweg bzw. Radstreifen), Mittelseestraße (Parken auf dem Gehweg, Blockieren der Durchfahrt, Parken an den Straßenecken mit Bordsteinabsenkung), Burglehen, Löhnungsgasse (Parken in Spielstraßen auf nicht ausgewiesenen Flächen) Seckbach: Im Trieb Riederwald: Erlenbruch, besonders Einfahrt FSV Sportplatz Begründung: Den Fußgänger*innen wird zunehmend weniger Raum auf Ihren Wegen zugestanden. In vielen Straßenzügen wird schon heute rechtmäßig auf dem Gehweg geparkt. In der Praxis bleibt da oft kein ausreichender Platz für Rollator, Rollstuhl und Kinderwagen. Und diese Praxis weitet sich auf andere Straßen ohne ausgewiesene Parkfläche auf dem Bürgersteig aus. Zusätzlich wird von einer großen Zahl von Radfahrer*innen - teilweise aus eigenem Sicherheitsbedürfnis - der Fußweg als Radweg genutzt. Dieser Umstand führt zu einer weiteren Verschärfung auf Gehwegen. Das Verbot auf Radwegen zu halten oder gar zu parken wird ignoriert und eine Unterbindung dieses Zustandes findet nur in unzureichendem Maße statt. Die Strafgebühren bei Verstößen sind adäquat deutlich angehoben worden, was aber leider bisher zu keiner Intensivierung der Überwachung der Regeln geführt hat. Hier muss dringlich eine zahlenmäßige Erweiterung der Kontrollen erfolgen. Beispiele Alt Fechenheim 17:30 Foto: Thomas Dorn selbst Alt Fechenheim 11:30 Foto: Thomas Dorn selbst Burgelehen 15:00 Foto: Thomas Dorn selbst Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1306 2022 Die Vorlage OF 158/11 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird gebeten, mehr Personal bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 einzusetzen und die Kontrollen zu verschärfen. Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 sollten die folgenden Lokalitäten besondere Berücksichtigung finden: Fechenheim: Alt-Fechenheim (Halten und Parken auf dem Bürgersteig zwischen Pfortenstraße und Kleestraße), Starkenburger Straße und Kleedreieck (Parken auf dem Radweg bzw. Radstreifen), Mittelseestraße (Parken auf dem Gehweg, Blockieren der Durchfahrt, Parken an den Straßenecken mit Bordsteinabsenkung), Burglehen, Löhnungsgasse (Parken in Spielstraßen auf nicht ausgewiesenen Flächen) Wächtersbacher Straße Seckbach: Im Trieb, Hofhausstraße (halbseitiges Parken trotz Markierung und Platz auf der Straße) Auerfeldstraße (vor dem Huthpark), An der Marienkirche (vor dem Kindergarten - Autos stehen komplett auf dem Gehweg) Riederwald: Erlenbruch, besonders Einfahrt FSV-Sportplatz Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2021, OF 73/16 Betreff: Ertüchtigung und Lückenschluss Radweg entlang der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert das Grünflächenamt und das Straßenverkehrsamt dazu aufzufordern einen Radweg entlang der Vilbeler Straße zwischen den Kreuzungen Vilbeler/Borsigallee/Leuchte und Vilbeler/Am Hessencenter/Philip-Puth-Str. einzurichten und den bestehenden Radweg zwischen der Kreuzung Vilbeler/Am Hessencenter/Philip-Puth-Str. und Vilbeler/Kilianstädter Str./Birsteiner Str. auf eine angemessene Ausbaustufe zu bringen. Der zurückgesetzte Fußgängerweg soll renaturiert, der Radweg dafür deutlich breiter gestaltet werden. Begründung: Der jetzige Radweg ist auf Enkheimer Gemarkung nicht durchgehend, was zu unsicheren Situationen für Radfahrende führt, außerdem ist der Radweg - vor allem auf der Fechenheimer Gemarkung - deutlich zu schmal (an der schmalsten Stelle gerade mal 1,30m). Die Benutzung des Radweges wird zusätzlich dadurch erschwert, dass der Radweg - vor allem in der nassen und dunklen Jahreszeit - oft von Fußgänger:innen mitbenutzt wird, die verständlicherweise nur ungern den zurückgesetzten Fußgängerweg im Wald benutzen, da dieser nass, matschig und unbeleuchtet ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die Vorlage OF 73/16 zuständigkeitshalber dem Ortsbeirat 11 zuzuleiten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 65/16 Betreff: Radweg auf der Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert den Radweg auf der Borsigallee von dem P+R-Haus (Borsigallee 24A) und der Kreuzung Borsigallee/Vilbeler Landstraße auf eine angemessene Ausbaustufe zu bringen, die ein sicheres und komfortables Fahren für Radfahrer:innen und ein ebensolches Gehen für Fußgänger:innen ermöglicht. Gefordert wird eine ordentliche Radfahrspur, die farblich markiert ist und vom Fußgängerweg getrennt ist, der Fußgängerweg soll so ausgestaltet werden, dass er auch für gehbehinderte Menschen geeignet ist (vor allem an der Anschlussstelle der A66 auf die Borsigallee). Begründung: Der Radweg auf der obengenannten Strecke befindet sich mit auf dem Fußgängerweg, dieser ist auch noch an einigen Stellen deutlich zu schmal, bspw. entlang des Hessen-Centers. Entlang des Hessen-Centers steht zudem auch noch die Straßenbeleuchtung mitten auf dem Fußgänger-/Radweg, was eine zusätzliche Behinderung darstellt. Der Fußgängerüberweg über die Anschlussstelle der A66 auf die Borsigallee weißt sehr hohe Bordsteinkanten auf, die weder mit einem Fahrrad vernünftig befahrbar sind, noch mit einem Rollator oder einem Kinderwagen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1172 2021 Die Vorlage OF 65/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die Anregung auch an den Ortsbeirat 11 zur Beschlussfassung zuzuleiten. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 67/16 Betreff: Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich die Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vilbeler Landstraße- Borsigallee-Leuchte-Triebstraße zur Vermeidung von CO2 Ausstoß, Entlastung der Barbarossastraße und der Triebstraße, unnötiger Umwege, Verringerung von Lärm und langen Standzeiten zu beschließen und umsetzen. Begründung: Der Verkehr auf der Vilbeler Landstraße wird fast auf der gesamten Strecke durch Ampelanlagen geregelt. Hier kommt es zu längeren Standzeiten und Staus. Im Bereich der ampelfreien Kreuzung mit der Victor-Slotosch-Straße und Barbarossastraße fließt der Verkehr hingegen recht zügig ab. Ampelanlagen bedeuten durch größere Wartezeiten mit höherem Benzinverbrauch eine unnötige große Umweltbelastung. Zudem fallen bei Ampelanlagen zusätzlich zu den Investitionskosten Folgekosten durch regelmäßige Wartung an. Eine Kreiselanlage an dieser Stelle würde die Einfahrt von der Borsigallee in die Leuchte ermöglichen und weitere Umwege ersparen, zumal seit Juni 2021 die Bebauung des Baugebietes Leuchte/Barbarossastraße begonnen hat. Es ist den Anwohnern der Barbarossastraße nicht zu vermitteln, warum Baulastwagen sich durch die Straße quälen, während die Leuchte auf solche Maße ausgelegt ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 67/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1381 2022 Die Vorlage OF 67/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 94/11 Betreff: Nur Pkw parken in der Birsteiner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den gesamten Straßenverlauf der Birsteiner Straße nur PKW parken einzurichten. Begründung: Im Bereich der Birsteiner Straße sind nun die Folgen des übereilten, mit dem Ortsbeirat unabgesprochenen Abbau der "Anlieger Frei" Zeichen für das Wohngebiet Fechenheim-Nord, zu spüren. Das angrenzende Industriegebietes macht sich im Wohngebiet wieder bemerkbar. Aber gerade aus diesem Grund hatte man damals die "Anlieger Frei"-Zeichen angebracht, um den Parkverkehr des Industriegebiets aus dem Wohngebiet zu verbannen. Inzwischen hat die Sportanlage in der Birsteiner Straße nur noch einen reduzierten Bereich an Parkplätzen für Sportler, Besucher und Bewohner. LKW's, Anhänger, Baumaschinen auf Anhängern, Wohnmobile und große Lieferwagen sowie abgemeldete PKW von Unternehmen, werden dort über Tage abgestellt. Besonders an den Wochenenden, Abenden unter der Woche und an Feiertagen werden diese Parkplätze für Sportveranstaltungen gebraucht. Wegen Corona ist dies in diesem Jahr nicht so ins Gewicht gefallen. Doch vor Corona und seit den Lockerungen zu Corona ist dies wieder sehr zu merken, es gibt dort immer weniger Parkplätze für Sportler, Besucher und Bewohner, die sich darüber beschweren. Beschränkte Ausnahmen zum Parken, z.B. für den Anlieferverkehr sollten berücksichtigt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 94/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 841 2021 Die Vorlage OF 94/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 93/11 Betreff: Bodenmarkierungen im Bereich Fechenheim-Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, - im Bereich der Bebraer Straße an der Querungshilfe Bodenmarkierungen: "Achtung Kinder" aufzubringen. - Im Bereich der Birsteiner Straße 79-103, südlich, an den Eingängen zu den Häusern/Mülltonnenplätzen kleine schmale Sperrflächen auf die Straße aufzubringen. Begründung: Im Bereich der Birsteiner Straße, bei den Liegenschaften der ABG, wird der Müll oft nicht abgeholt. Grund sind dort die dicht an dicht parkenden Fahrzeuge. Die Mülltonnen können von der FES nicht vom Müllplatz zwischen den parkenden Autos zum Müllwagen geschoben werden. Es ist nicht ersichtlich wo der "Spalt" für die Durchfuhr der Tonnen eingehalten werden muss. Es gibt zwar am Zaun einen entsprechenden Hinweis, doch am Boden keine Absenkung oder Markierung. Es wäre sehr hilfreich, dort eine entsprechende Markierung anzubringen, damit klar wird, wer dort nicht zu Abholzeiten parken darf. Viele Kinder überqueren in diesem Bereich die Straße zur Schule, Spielplatz usw. Nicht unbedingt immer an der Querungshilfe, daher ist es wichtig Fahrzeugführer auf diese Gefahrenquelle hinzuweisen und Kinder zu schützen. Der Kindergarten befindet sich westlich der Bebraer Straße und die Kinder der Schule in der Wächtersbacher Straße kreuzen zur Schule dort von der Bushaltestelle Heinrich-Kraft-Park kommend. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 93/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 840 2021 Die Vorlage OF 93/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 102/11 Betreff: Parkbänke für die Grünanlage Lauterbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Grünanlage in der Lauterbacher Straße zwei Parkbänke im westlichen Bereich aufzustellen. Begründung: In der Grünanlage gibt es bereits zwei Parkbänke. Die Parkbänke erfreuen sich großer Beliebtheit und werden regelmäßig und nicht nur bei schönem Wetter genutzt. Die beiden Bänke stehen im östlichen Teil und die Anwohner würden sich noch weitere Bänke im westlichen Teil der Grünanlage wünschen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OF 102/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 847 2021 Die Vorlage OF 102/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.07.2021, OF 98/11 Betreff: Fahrradwege - 08 - Deutliche Markierung des Radwegbeginns und Wegeführung des Radweges von der Vilbeler Landstraße auf die alte Straßenbahn-Trasse Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird gebeten, den Bereich der Einmündung der alten Straßenbahn-Trasse auf die Vilbeler Landstraße neu zu planen. - Bei der Neuplanung ist ein sicherer Übergang für Fahrradfahrer*innen zu gewährleisten, und zwar von nördlich kommend auf die Straßenbahntrasse sowie von der Straßenbahn-Trasse auf die Vilbeler Landstraße - dort gegebenenfalls über die Ampelanlage. - Die Nutzung des Fahrradweges in beide Richtungen ist zu kennzeichnen. Begründung: Der Übergang aus Bergen in Richtung Seckbach ist eine vielgenutzte Fahrradstrecke und in die Gegenrichtung. Der Übergang ist schlecht markiert und häufig zugeparkt. Aus unserer Sicht sollte die Schranke und der Radweg dort neu geplant werden und der Radweg zur Straßenseite an der Schranke vorbeiführen. Bilderquelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 98/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 843 2021 Die Vorlage OF 98/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2021, OF 32/16 Betreff: Neue Verkehrsführung Vilbeler Landstraße, Philipp-Puth-Straße, Leuchte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert kurzfristig, vor den Sommerferien, einen U-Turn an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße in Richtung Bergen einzurichten und unverzüglich Maßnahmen zu planen und umzusetzen, wie die direkte Öffnung zur Straße Leuchte aus nördlicher und westlicher Öffnung ermöglicht werden kann; z.B. durch Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Leuchte/Triebstraße oder durch andere geeignete Maßnahmen. Begründung: Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-Center zeigt, dass es erforderlich ist, die Straße Leuchte besser an den Verkehr anzubinden. Diese genannte Linksabbiegespur wurde von den aus Norden und Westen kommenden Verkehrsteilnehmer*innen hauptsächlich genutzt, um nach einer 180°-Kurve in die Straße Leuchte einzubiegen, da eine direkte Zufahrt in die Leuchte aus nördlicher oder westlicher Richtung kommend nicht möglich ist. Durch die Sperrung dieser Linksabbiegerspur wird der Zielverkehr zur Leuchte nun hauptsächlich durch die ohnehin schon überlastete Wohnstraße Barbarossastraße und weitere kleine Straßen geführt. Die o.g. Maßnahmen würden für Anwohner*innen und Verkehrsteilnehmer*innen eine substantielle Entlastung bedeuten. Noch wichtiger ist, dass mit der nun begonnenen Erschließung des Baugebiets Leuchte (Start war am 16. Juni) die Öffnung der Straße Leuchte jetzt dringend geboten ist. Die Erschließung des Baugebiets kann nicht durch die engen Wohnstraßen Barbarossastraße und Riedstraße erfolgen. Der Baustellenverkehr kann nur über die breite Straße Leuchte abgewickelt werden. Der Durchgangs- und Schleichverkehr von der Leuchte in den Fritz-Schubert-Ring und die Straße Im Sperber ist dabei durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Bereits im September 2017 (OF 138/16) hat der Ortsbeirat die Einrichtung eines Kreisverkehrs für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße gefordert, um die Erschließung des Baugebiets durch den Anschluss der Leuchte zu ermöglichen. Die Anbindung der Leuchte ist nun dringend erforderlich, wenn nicht durch einen Kreisverkehr, dann mittels anderer schneller zu realisierender Maßnahmen. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 532 2021 Die Vorlage OF 32/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, 4 CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE. gegen 1 CDU und BFF (= Ablehnung)
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2021, OF 33/16 Betreff: Aufhebung der Sperrung der Linksabbiegespur Vilbeler Landstraße nach Osten an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-Center Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die Sperrung der Linksabbiegespur in der Vilbeler Landstraße nach Osten unverzüglich rückgängig gemacht wird. Begründung: Die Anfang Juni 2021 erfolgte schlechte Umsetzung der Vorlage OF 270/16 bzw. OM 5343 vom Oktober 2019 durch das Dezernat VI Verkehr hat zu großer Empörung in der Bevölkerung geführt. Inhalt und Absicht der Vorlage war, den Durchgangs- und Schleichverkehr durch die Philipp-Puth-Straße zu unterbinden, in dem die Einfahrt in die Philipp-Puth-Straße von der Vilbeler Landstraße kommend gesperrt wird. Mit Umsetzung der Maßnahme wurde jedoch auch die Linksabbiegespur in der Vilbeler Landstraße Richtung Osten gesperrt. Diese Linksabbiegespur wurde von den Verkehrsteilnehmern hauptsächlich genutzt, um nach einer 180°-Kurve in die Straße Leuchte einzubiegen, da eine direkte Zufahrt in die Leuchte aus nördlicher oder westlicher Richtung kommend nicht möglich ist. Der Kurvenradius ist zwar eng, Pkws und kleine Lkws konnten die 180°-Kurve aber jahrzehntelang in einem Zug durchfahren. Durch die Sperrung dieser Linksabbiegespur wird der Zielverkehr zur Leuchte nun über große Umwege hauptsächlich durch die ohnehin schon überlastete Wohnstraße Barbarossastraße geführt. Eine Veränderung der Ampelsteuerung ist nicht erforderlich, da die bisherige Schaltung schon seit Jahrzehnten funktioniert hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 33/16 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 34/16 Betreff: U-Turn für Pkw an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße wiederherstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten: 1. Die im Zusammenhang mit der Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße weggenommene Wendemöglichkeit für stadtauswärts fahrende PKW an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter auf und in die östliche Fahrbahn der Vilbeler Landstraße für diese wiederherzustellen. 2. Während der Bauzeit der Leuchte ist der Schwerkraftverkehr, wie insbesondere etwa der Baustellenverkehr zur bevorstehenden Erschließung des Baugebiets Leuchte, Container-Fahrzeuge der FES zum Kleinmüllplatz Enkheim und sonstiger Schwerlast-Andienungsverkehr auf die südliche Fahrbahn der Borsigallee zu leiten und an der Abbiegung Borsigallee / Am Hessencenter die Route über die Straße "Am Hessencenter" zur "Zufahrt in die "Leuchte" auszuschildern, und bis zur Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter zu führen. Damit ist das Einbiegen von Schwerlastverkehr in die Vilbeler Landstraße mit Abbiegen in die "Leuchte" vor der Ampelanlage "Leuchte" problemlos möglich, weil der kleine Wendekreis des U-Turns nicht ausreicht. 3. An der Kreuzung Barbarossastraße/Leuchte/Zufahrt zum Kleinmüllplatz Enkheim ein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr ab einer festzulegenden Tonnage und Abmessung festzulegen, weil dieser oft in der Röhrborngasse nicht durchkommt und rückwärts über die Straße "Am Sperber" wieder zurückrangieren muss, wobei es in der Vergangenheit bereits zu Beschädigungen an den historischen Häusern kam, 4. Der Baustellen-Schwerverkehr kann über die Ampelanlage Leuchte jederzeit auf die Borsigallee und die Vilbeler Landstraße nach Süden, Westen und Norden abgeleitet werden. Begründung: Mit der vom Ortsbeirat 16 mit der OM 5343 (29.10.2019) geforderten Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße war keinesfalls der Wegfall der Möglichkeit des U-Turns an dieser Stelle beabsichtigt, wie dies jetzt aber seit der erst kürzlich erfolgten Umsetzung der Maßnahme der Fall ist. Motorisierte Verkehrsteilnehmer, die von Bergen aus in südlicher Richtung auf der Vilbeler Landstraße unterwegs sind, haben mit Wegfall des U-Turns an der Ampelanlage Philipp-Puth-Straße/Am Hessencenter seither keinerlei Möglichkeit mehr, auf einigermaßen unmittelbarem und damit sowohl effizientem als auch ökologisch sinnvollem Weg in die Straßen "Leuchte" und "Triebstraße" bzw. auf die östliche Seite der Vilbeler Landstraße zu gelangen, da das Linksabbiegen bereits an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee nicht möglich ist. Ein früheres Linksabbiegen, etwa von der Vilbeler Landstraße in die Barbarossastraße würde zu zusätzlichem Durchgangsverkehr im Wohngebiet des alten Enkheimer Ortskerns führen, zumal damit das Problem der Zufahrt in die Triebstraße aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße nicht gelöst wäre. Insbesondere für Ortsunkundige ist ein U-Turn an der bisherigen Stelle unerlässlich, da diese im ungünstigsten Fall erst knapp einen Kilometer weiter in Fechenheim die Möglichkeit haben zu wenden und diesen dann auch wieder zurückfahren müssen, um schließlich doch noch an das gewünschte Ziel zu gelangen. Auch aus diesem Grund macht die zusätzliche - aus Platzgründen ohnehin erforderliche - Ausschilderung der Route für den Schwerlastverkehr über die Straßen Borsigallee / Am Hessencenter einen Sinn und würde die dauerhafte Flutung der Wohngebiete von Bergen-Enkheim mit überörtlichem Schleich- und Durchgangsverkehr durch einen Kreisel nach Fertigstellung des Neubaugebietes verhindern (siehe St 1154 vom 3.7.2017). Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Die Antragstellerin legt folgende geänderte Fassung der Vorlage OF 34/16 vor: Der Magistrat wird gebeten, 1. die im Zusammenhang mit der Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße weggenommene Wendemöglichkeit für stadtauswärts fahrende PKW an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter auf und in die östliche Fahrbahn der Vilbeler Landstraße für diese wiederherzustellen; 2. während der Bauzeit der Leuchte ist der Schwerkraftverkehr, wie insbesondere etwa der Baustellen-verkehr zur bevorstehenden Erschließung des Baugebiets Leuchte, Container-Fahrzeuge der FES zum Kleinmüllplatz Enkheim und sonstiger Schwerlast-Andienungsverkehr auf die südliche Fahrbahn der Borsigallee zu leiten und an der Abbiegung Borsigallee / Am Hessencenter die Route über die Straße "Am Hessencenter" zur "Zufahrt in die "Leuchte" auszuschildern, und bis zur Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter zu führen. Damit ist das Einbiegen von Schwerlastverkehr in die Vilbeler Landstraße mit Abbiegen in die "Leuchte" vor der Ampelanlage "Leuchte" problemlos möglich, weil der kleine Wendekreis des U-Turns nicht ausreicht; 3. an der Kreuzung Barbarossastraße/Leuchte/Zufahrt zum Kleinmüllplatz Enkheim ein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr ab einer festzulegenden Tonnage und Abmessung festzulegen, weil dieser oft in der Röhrborngasse nicht durchkommt und rückwärts über die Straße "Am Sperber" wieder zu-rückrangieren muss, wobei es in der Vergangenheit bereits zu Beschädigungen an den historischen Häusern kam; 4. Der Baustellen-Schwerverkehr kann über die Ampelanlage Leuchte jederzeit auf die Borsigallee und die Vilbeler Landstraße nach Süden, Westen und Norden abgeleitet werden. Begründung: Mit der vom Ortsbeirat 16 mit der OM 5343 (29.10.2019) geforderten Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße war keinesfalls der Wegfall der Möglichkeit des U-Turns an dieser Stelle beabsichtigt, wie dies jetzt aber seit der erst kürzlich erfolgten Umsetzung der Maßnahme der Fall ist. Motorisierte Verkehrsteilnehmer, die von Bergen aus in südlicher Richtung auf der Vilbeler Landstraße unterwegs sind, haben mit Wegfall des U-Turns an der Ampelanlage Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-center seither keinerlei Möglichkeit mehr, auf einigermaßen unmittelbarem und damit sowohl effizientem als auch ökologisch sinnvollem Weg in die Straßen "Leuchte" und "Triebstraße" bzw. auf die östliche Seite der Vilbeler Landstraße zu gelangen, da das Linksabbiegen bereits an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee nicht möglich ist. Ein früheres Linksabbiegen, etwa von der Vilbeler Landstraße in die Barbarossastraße würde zu zusätzlichem Durchgangsverkehr im Wohngebiet des alten Enkheimer Ortskerns führen, zumal damit das Problem der Zufahrt in die Triebstraße aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße nicht gelöst wäre. Insbesondere für Ortsunkundige ist ein U-Turn an der bisherigen Stelle unerlässlich, da diese im ungünstigsten Fall erst knapp einen Kilometer weiter in Fechenheim die Möglichkeit haben zu wenden und diesen dann auch wieder zurückfahren müssen, um schließlich doch noch an das gewünschte Ziel zu gelangen. Auch aus diesem Grund macht die zusätzliche - aus Platzgründen ohnehin erforderliche - Ausschilderung der Route für den Schwerlastverkehr über die Straßen Borsigallee / Am Hessencenter einen Sinn und würde die dauerhafte Flutung der Wohngebiete von Bergen-Enkheim mit überörtlichem Schleich- und Durchgangsverkehr durch einen Kreisel nach Fertigstellung des Neubaugebietes verhindern (siehe St 1154 vom 3.7.2017). Beschluss: Die Vorlage OF 34/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2021, OF 24/16 Betreff: Verkehrsführung für Fahrradfahrende Vilbeler Landstraße/Klingenweg Präambel Das Überfahren der durchgezogenen Linie im Bereich der viel befahrenen Vilbeler Landstraße/Klingenweg ist aus gutem Grund eine gefährliche Ordnungswidrigkeit und kostet richtig Geld. Fahrradfahrende sind nach der Straßenverkehrsordnung verpflichtet auf einem, in diesem Fall für Fahrräder ausgewiesenen Fußgängerüberweg mit Ampel abzusteigen und das Rad zu schieben. Damit ist auch für Radfahrer ein sicherer Übergang über diese Hauptverkehrsstraße gefahrlos möglich. Eine zusätzliche Fahrradampel würde den fließenden Verkehr mit farbiger Abbiegespur enorm behindern und alle Abbieger in den Klingenweg, die Marktstraße und die Vilbeler Landstraße unnötig aufstauen, von den Kosten einer solchen Aktion mal ganz abgesehen. Der Ortsbeirat wolle deshalb beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Radfahrenden mit einem etwas größeren Schild auf die vorhandene Ampelkreuzung hinzuweisen und das für alle Verkehrsteilnehmer gefährliche Überfahren der durchgezogenen Fahrbahnteilung auch zu ahnden. Begründung siehe oben. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 13.05.2021, OF 20/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 01.06.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 16 am 14.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 16 am 02.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 24/16 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 84/11 Betreff: Kinderbetreuungssituation für Fechenheim, Riederwald und Seckbach - Erläuterung der Zahlen, Einschätzungen und genannten Maßnahmen im Bericht sowie Schaffen von Transparenz zu weiteren relevanten Kennzahlen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. In Seckbach ist laut Information des Stadtschulamts der Betreuungsbedarf für 0-3 Jährige nach Umbau der städtischen Kita am Atzelberg aktuell gedeckt. Gibt es Pläne, um den Versorgungsgrad (0-3 Jährige) in Fechenheim und Riederwald weiter zu erhöhen? 2. Im Bericht wird auf einen in Planung befindlichen Kindergarten in Fechenheim verwiesen. Dabei handelt es sich nach unseren Informationen um Projekte in der Dieburger Straße und in der Lauterbacher Straße. Können Sie bitte weitere Informationen zum Zeithorizont, Träger etc. geben? Wie ist der Stand des Auslegungsverfahrens für das Wohngebiet in der Dieburger Straße? 3. Für Riederwald und Seckbach wird in Bezug auf die Betreuung der 3-6 Jährigen ein hoher Handlungsbedarf festgestellt - Welche Lösungsansätze gibt es hier? 4. Im Bericht erfolgt eine Einschätzung des Versorgungsgrads mit Ganztagsplätzen für 6-10 Jährige in den einzelnen Stadtteilen. Der angegebene Versorgungsgrad ist z. T. etwas irreführend, da bestimmte Betreuungsformate (z. B. Ganztagesschule in Seckbach) nicht eingerechnet sind. Können Sie bitte für Fechenheim, Riederwald und Seckbach Quoten zur Verfügung stellen, die die Betreuung durch Profil 1-3 Schulen und Pakt für den Nachmittag berücksichtigen? 5. Welche konkreten Pläne gibt es für Riederwald und Fechenheim, um den Versorgungsgrad für 6-10 Jährige zu erhöhen? 6. Gibt es darüber hinaus Bau- oder Umbauprojekte oder andere Maßnahmen für Krippen, Kitas, Grundschulen in Seckbach/Fechenheim/Riederwald, die im Zuge der Verbesserung der Betreuungssituation angedacht sind? 7. Liegt die Zielgröße des Versorgungsgrads für Grundschulen bei 80 oder 85%? Im Bericht tauchen aktuell beide Zielgrößen auf. 8. Bitte schaffen Sie Transparenz zu weiteren relevanten Kennzahlen: Wie lange ist aktuell die Wartezeit in Wochen bei der Anmeldung für einen Betreuungsplatz in Krippe, Kindergarten und Grundschule (Ganztagesplatz) in den genannten Stadtteilen? Wie soll sich diese bis 2026 entwickeln? Wie ist die Abweichung vom gegebenen Wunschtermin in Wochen sowie die Abweichung vom gewünschten Betreuungsplatz (z. B. Teilzeit statt der gewünschten Vollzeit)? Es wird zudem angeregt, diese Kennzahlen im nächsten Bericht direkt zu ergänzen. Begründung: In den Anlagen zu B67 werden differenzierte Kennzahlen (siehe Tabelle unten) zur Betreuungssituation in Fechenheim, Riederwald und Seckbach für die jeweiligen Altersgruppen vorgelegt, die aus unserer Sicht deutlichen Handlungsbedarf signalisieren. Betreuung der 0-3 Jährigen: Zielgröße der Stadt: Versorgungsgrad 2026 bei 53% (aktuell 49%). Aktuelle Situation im Frankfurter Osten: Fechenheim 36%, Riederwald 39%, Seckbach 33%. Laut Bericht existiert in Fechenheim und Riederwald kein Handlungsbedarf, um den Bedarf zu decken. In Seckbach ist die Versorgung bedarfsdeckend, wenn geplantes Projekt realisiert ist. (Anmerkung: Umbau des städt. Horts am Atzelberg ist inzwischen erfolgt, 10 zusätzliche Plätze) Kindergarten (3-6 Jährige): Zielgröße der Stadt: Versorgungsgrad 2026 bei 100% (aktuell 95%). Aktuelle Situation im Frankfurter Osten: Fechenheim 89%, Riederwald 73%, Seckbach 68%. Laut Bericht in Riederwald und Seckbach hoher Handlungsbedarf - in Fechenheim ist das Angebot dann bedarfsdeckend, wenn geplantes Projekt realisiert ist. Grundschule (6-10 Jährige): Zielgröße der Stadt: Versorgungsgrad 2026 bei 80 bzw. 85% (aktuell 59%). Aktuelle Situation im Frankfurter Osten: Fechenheim 50%, Riederwald 51%, Seckbach 25%. Laut Bericht priorisierter Handlungsbedarf in Fechenheim und Riederwald (Freiligrathschule, Pestalozzischule), aber keine Priorisierung in Seckbach aufgrund der bereits vorhandenen Betreuung in der Ganztagesschule (wurde nicht in die 25% einkalkuliert). (Anmerkung: Rechtsanspruch auf einen Ganztagesplatz in 2026) Dem Ortsbeirat ist es sehr wichtig, dass der Frankfurter Osten ein lebenswertes Umfeld für Familien bietet. Dazu gehört u.a. auch eine verlässliche Betreuungssituation für Kinder. Die vorausschauende Planung des Magistrats bis 2026 wird begrüßt und gleichzeitig sollten sehr frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um bei Betreuungsengpässen entgegenzusteuern. Daher bitten wir um Transparenz zu bereits in Planung befindlichen Maßnahmen sowie den vorgenommenen Ableitungen. Neben dem Vorhandensein von Betreuungsplätzen gehört zur Verlässlichkeit in der Kinderbetreuung auch, dass die Platzvergabe in einem definierten Zeithorizont und idealerweise zum gewünschten Zeitpunkt erfolgt und sich nicht über Monate in die Länge zieht. Letzteres wirkt sich sonst stark auf die berufliche Situation von betroffenen Müttern und Vätern aus. Ein beruflicher Wiedereinstieg oder die Aufstockung des Stundenumfangs werden sonst wenig planbar oder müssen deutlich später stattfinden als gewünscht. Auch eine unterbrechungsfreie Fortführung der Berufstätigkeit (insbesondere bei Kindern im Kindergarten- oder Grundschulalter) ist gefährdet, wenn die Betreuungssituation der Kinder nicht planbar ist. Deshalb sollten nach unserer Meinung folgende Kennzahlen künftig im Bericht ergänzt und nun bereits für Fechenheim, Riederwald und Seckbach zur Verfügung gestellt werden: Wartezeit auf den Betreuungsplatz (in Wochen), Abweichung vom Wunschtermin in Wochen, Abweichung vom gewünschten Betreuungsplatz (z. B. Teilzeit statt der gewünschten Vollzeit). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.05.2021, OF 50/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 50/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 84/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 168 2021 1. Die Vorlage OF 50/11 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 84/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 37/11 Betreff: Fahrradwege - 01 - Linksabbiegespur Borsigallee in Richtung Wächtersbacher Straße Der Ortsbeirat beschließt: der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die Linksabiegemöglichkeit für RadfahrerInnen zu gewährleisten, die von der Borsigallee kommend, auf die Wächtersbacher Straße einbiegen wollen. Begründung: Während der Baumaßnahmen, deren Dauer auf mehrere Monate, bzw. Jahre ausgelegt ist, wurde der Fahrradweg gekappt. Dadurch entsteht eine sehr gefährliche Situation. Die Einrichtung eines Fahrradstreifens für die auf die Wächtersbacher Straße einbiegenden RadfahrerInnen ist also eine notwendige Maßnahme zur Sicherung der Verkehrssicherheit. Quelle: C. Zielonka /Google Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 37/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 498 2021 Die Vorlage OF 37/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 26/11 Betreff: Anpassung des Fahrbetriebs der Buslinien 38 und 40 während der Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Ortsbeirat stimmt dem Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 unter der Maßgabe zu, dass die im Antragstext beschriebenen Maßnahmen noch zum Fahrplanwechsel am 12.12.2021 berücksichtigt werden. Der Magistrat wird gebeten, sich mit der traffiQ in Verbindung zu setzen, um während der Bauzeit zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße, die u. a. Maßnahmen zu prüfen und ggf. umzusetzen: 1. Ermittlung des Fahrgastaufkommens auf den Buslinien 38 und M43 an den drei Haltestellen Atzelberg-Ost, -Mitte und -West nach Aufhebung der Corona-bedingten Maßnahmen (voraussichtlich im Herbst 2021). 2. Falls das Fahrgastaufkommen es zulässt, sollte der Fahrbetrieb frühmorgens später beginnen und spätabends früher enden. Identische Abfahrtszeiten der 38er und der M43er Busse sollten vermieden werden. Falls erforderlich sollte der Bus M43 mindestens teilweise bis zum Panoramabad Bornheim geführt werden. 3. Statt der großen Standardbusse ist der Einsatz kleinerer Busse auf der Linie 38 zu prüfen. 4. Der Fahrplan der Linie 38 ist an die verkürzte Fahrstrecke anzupassen (Hufe-land-Haus, Altebornstraße, Atzelberg-Ost u. Atzelberg-Mitte entfallen). 5. Die Linie 38 ist wieder als echte Ringbuslinie, mit einer einzigen Endhaltestelle am Panoramabad Bornheim, zu betreiben. Wartezeiten bzw. Pausen an der Haltestelle Atzelberg-West sind zu unterlassen und der Ausstiegs- und Einstiegsstandort sollten identisch sein. Es sollte nur noch ein Stopp des Busses, entweder an der Atzelbergstraße 30 oder im Wendekreisel, stattfinden. 6. Bei der Linie 40 sind die dichteren Takte (Hauptverkehrszeiten (HVZ) 7,5 Minutentakt; Normalverkehrszeiten (NVZ) 10 Minutentakt; Schwachverkehrszeiten (SVZ) 15 bzw. 30 Minutentakt), die während der Vollsperrung der Wilhelmshöher Straße galten, auf Dauer beizubehalten. Eine Aufweitung des Taktes wird abgelehnt. Abhängig vom Fahrgastaufkommen ist eher ein noch engerer Takt einzuführen. Begründung: Bedingt durch die, vom 15. März 2021 bis voraussichtlich 1. Quartal 2024 andauernden Baumaßnahmen zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße, verkehrt der Bus 38 nur noch bis Atzelberg-West. Die Haltestellen liegen aktuell an der Atzelbergstraße 30 (Ausstieg) und im Wendekreisel (Einstieg) vor dem Atzelbergplatz. Zwischen der Ausstiegs- und der Einstiegsstelle machen viele Busfahrer einen zusätzlichen Pausenstopp (und das mit laufendem Motor), um die überschüssige Zeit abzusitzen. Dadurch bedingt kommt es zum dreimaligen Stoppen und dreimaligen Anfahren. Dies verursacht, unnötig starke Belastungen der dortigen Anwohner/innen. Die Abgase werden direkt auf die Balkone und Terrassen geblasen. Derzeit stehen des Öfteren bis zu drei 38er Busse gleichzeitig vor bzw. im Wendekreisel, wobei ein Bus Fahrgäste aufnimmt und die anderen zwei ohne Fahrgäste dem ersten Bus hinterherfahren. Seit dem 10. Mai 2021 wird der Metrobus M43 über den Atzelberg und die dort vorhandenen drei Haltestellen geführt. Der Metrobus fährt im 24-Stunden-Betrieb; zu den Hauptverkehrszeiten im 4 bzw. 5-Minutentakt, in den Normalverkehrszeiten alle 8-10 Minuten und in den Schwachverkehrszeiten überwiegend im Abstand von 15 Minuten. Laut Magistratsvortrag M 58 soll die Metrobuslinie M43 zum Fahrplanwechsel (ab 12.12.2021) in der morgendlichen Verkehrsspitze zusätzlich auf einen 3,75-Minutentakt verdichtet werden. Die Linie 40 wiederum bietet direktere und schnellere Fahrten zwischen Bergen und Enkheim an. Sie ist eine attraktive Alternative zur staubelasteten und in den nächsten Jahren zusätzlich über den Atzelberg umgeleiteten Linie M43. Auf die neu eingerichtete Buslinie 40, zwischen der U-Bahn-Endhaltestelle in Enkheim und Bergen-Ost (via Vilbeler Landstraße) werden voraussichtlich vermehrt Fahrgäste in Bergen und Enkheim umsteigen und nicht mehr den Bus M43 durch Seckbach nutzen. Somit kann erwartet werden, dass der aus Bergen-Enkheim kommende Metrobus M43 zukünftig selbst in den Hauptverkehrszeiten noch Fahrgäste an der Haltestelle Atzelberg-West aufnehmen kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 23 2021 Die Vorlage OF 26/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2021, OF 46/11 Betreff: Neuer Schaukasten für die Akteure des Stadtteils Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten einen Schaukasten für die Mikroinitiativen aus dem Stadtteil, das Quartiersmanagment, die Kirchen, das Jugendzentrum, dem Schutzmann vor Ort. Initiativen aus dem Stadtteil aufzustellen. Standort soll der Gehweg von der Birsteiner Straße zur Wächtersbacher Straße, links am Rand der Grünanlage und zum Zebrastreifen am Kaufland Gelände hin, werden. Copyright: Apple Maps Begründung: Es fehlt im Stadtteil Fechenheim-Nord eine einfache Möglichkeit Informationen an lokalen Bewohner weiterzugeben. Der letzte genutzte Schaukasten stand gegenüber vom öffentlichen Bücherschrank. Der alte Schaukasten wurde durch den Bau des neuen Hauses an dieser Stelle vor einem Jahr entfernt. Eine Wiederverwendung des alten Schaukasten aus den 80er Jahren war unwirtschaftlich. Die meisten Informationen erreichen die Menschen jetzt nur noch über mündliche Weitergabe. Es gibt keinen Schaukasten mehr für alle Akteure des Stadtteils, der zudem zentral gelegen und von den Menschen gelesen wird. Es ist für die allgemeine Kommunikation, die Akteure des Stadtteils und für die Mikroinitiativen wichtig, Informationen in die Stadtteile zu tragen. Die Verwaltung des Schaukastens würden die Stadtbezirksvorsteherin und das Quartiersmanagment übernehmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 46/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 46/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 799 2021 Die Vorlage OF 46/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2021, OF 16/16 Betreff: Buslinie 40 Für die Dauer der Bauarbeiten zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße ist auf der Buslinie 40 der Takt in der Hauptverkehrszeit zu verdichten Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Ortsbeirat stimmt dem Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 unter der Maßgabe zu, dass die im Antragstext beschriebenen Maßnahmen zum Fahrplanwechsel am 12.12.2021 berücksichtigt werden. Der Magistrat wird gebeten, sich mit der traffiQ in Verbindung zu setzen, um während der Bauzeit zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße, die u. a. Maßnahmen zu prüfen und ggf. umzusetzen: 1. Bei der Linie 40 sind die dichteren Takte (Hauptverkehrszeiten (HVZ) 7,5 Minutentakt; Normalverkehrszeiten (NVZ) 10 Minutentakt; Schwachverkehrszeiten (SVZ) 15 bzw. 30 Minutentakt), die während der Vollsperrung der Wilhelmshöher Straße gelten, auf Dauer beizubehalten. Eine Aufweitung des Taktes wird abgelehnt. Abhängig vom Fahrgastaufkommen ist eher ein noch engerer Takt einzuführen. 2. 2. Die sich daraus ergebende, eventuelle Fahrplanänderung ist zum nächsten planmäßigen Fahrplanwechsel (12.12.2021) vorzunehmen. Begründung: Die Linie 40 bietet direkte und schnelle Fahrten zwischen Bergen und Enkheim an. Sie ist eine attraktive Alternative zur staubelasteten und in den nächsten Jahren zusätzlich über den Atzelberg umgeleiteten Linie M43. Auf die neu eingerichtete Buslinie 40, zwischen der U-Bahn-Endhaltestelle in Enkheim und Bergen-Ost (via Vilbeler Landstraße) werden voraussichtlich vermehrt Fahrgäste in Bergen und Enkheim umsteigen und nicht mehr den Bus M43 durch Seckbach nutzen. Somit erwarten wir, dass der aus Bergen-Enkheim kommende Bus zukünftig selbst in den Hauptverkehrszeiten noch Fahrgäste aufnehmen wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 01.06.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung OA 18 2021 1. Der Vorlage M 58 wird unter Hinweis auf OA 18 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 16/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung WBE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2021, OF 20/16 Betreff: Sichere Verkehrsführung für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Vilbeler Landstraße/Klingenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat gebeten wird, eine sichere Verkehrsführung für Fahrradfahrer*innen von der Vilbeler Landstraße aus südwestlicher Richtung kommend zur Abbiegung in Richtung Klingenweg zu prüfen. Aktuell ist der Modus, vom Fahrrad abzusteigen und die Fußgängerampel über die Vilbeler Landstraße zu nutzen. Nichts weist auf diesen Modus hin, bis auf ein kleines Fahrradschild, welches an der Ampel angebracht ist. Dies führt dazu, dass viele Fahrradfahrer*innen die Vilbeler Landstraße von der Straßenmitte aus kreuzen. Das kann zu gefährlichen Szenen führen, wenn der Gegenverkehr nicht mit einer roten Ampel konfrontiert ist. Die Strecke ist die Hauptverbindung von Bergen Richtung Lohrberg und zum Nordosten von Frankfurt und ist auch von vielen nicht ortskundigen Fahrradfahrer*innen stark frequentiert. Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung für Fahrradfahrer*innen eindeutig kenntlich zu machen (z.B. durch einen Fahrradstreifen am rechten Straßenrand mit Pfeil nach links und durch eine kombinierte Fußgänger-/Fahrradfahrer*innenampel oder eine zusätzliche Fahrradampel) oder eine Alternative vorzuschlagen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.05.2021, OF 24/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 01.06.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 16 am 14.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 16 am 02.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 24/16 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2021, OF 21/16 Betreff: Call-A-Bike in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, daß sich der Magistrat beim Bike-Sharing Anbieter Call-A-Bike dafür einsetzt, das Kerngebiet Frankfurt um den Stadtteil Bergen-Enkheim zu erweitern. Begründung: Bike-Sharing ist eine sinnvolle Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr, um insbesondere die individuelle und flexible Verbindung zwischen Zielort und Nahverkehrshaltestelle zu überbrücken. Call-A-Bike arbeitet mit festen Rückgabestationen, durch Zuzahlung ist die Rückgabe an einem beliebigen Ort im Kerngebiet möglich. Es gibt somit einen Anreiz, die Rückgabestationen zu nutzen. Es handelt sich um ein Angebot der DB Bahn mit soliden Fahrrädern, welches sich seit fast zwei Jahrzehnten in Frankfurt bewährt hat. Sharing Angebote sind praktisch, nutzen der Umwelt, sind ressourcenschonend und stellen einen Beitrag zur Verbesserung der Parkplatz- und Verkehrssituation dar. Gegenwärtig ist der Stadtteil Bergen-Enkheim von der Nutzung des Call-A-Bike-Angebotes ausgeschlossen - die Abdeckung endet westlich der Vilbeler Landstraße. Foto 1: Die Call-A-Bike Station mit Fahrrädern in Enkheim (eigene Aufnahme) Foto 2/3: Das Call-A-Bike Kerngebiet Frankfurt mit Ausschluss von Bergen-Enkheim (Quelle: eigene Aufnahmen von https://www.callabike.de/de/rad-finden?city=50.110556%7C8.682222) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 01.06.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 21/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE, FDP und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2021, OF 31/11 Betreff: Bodenmarkierungen für die Lauterbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Lauterbacher Straße kurz nach der Hausnummer 5 eine Sperrmarkierung an der Absenkung und ab der Hausnummer 4 bis 18 Bodenwinkel rechtsseitig an den Ecken anzubringen Begründung: Seitdem die "Anlieger Frei" Zeichen vom Straßenverkehrsamt im Stadtteil entfernt wurden ist der Parkdruck im Quartier erheblich angestiegen. Dadurch werden die letzten Flächen im Stadtteil zugeparkt. Das hat zur Folge, das die Müllabfuhr erheblich bei Ihrer Arbeit behindert wird. Oft werden die Mülltonnen der Hausnummer 1+3+5 nicht abgeholt, weil die Absenkung zur Fahrbahn für die Mülltonnen zugeparkt ist. Dort gibt es keinerlei Markierung. Die Absenkung ist dort nur leicht ausgeprägt und versetzt zum Müllplatz an der städtischen Grünanlage. Es ist nicht für Fahrer erkennbar, das diese Absenkung frei gehalten werden muss. Bei den Hausnummern 6 bis 18 können die Müllwagen weder vorwärts noch rückwärts einfahren, weil die Ecken zu den Sackgassen zugestellt werden. Das gleiche Problem hätten größere Rettungsfahrzeuge. Dort fehlen die Parkwinkel. Es gibt nur noch einen Parkwinkel an der Lauterbacher Straße 4 und am neuen eingerichteten Behindertenparkplatz Lauterbacher Straße 12 Die klare Markierung bis wohin und wo geparkt werden kann, wird sehr helfen die Situation für die Rettungskräfte, Müllabfuhr und die Bürger zu verbessern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 31/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 493 2021 Die Vorlage OF 31/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2021, OF 29/11 Betreff: Mehr Sicherheit für Kinder und Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen um die Gefahren am Zebrastreifen Wächtersbacher Straße/Kaufland für Kinder und ältere Menschen zu beseitigen. Begründung: Seit Jahren ist der Zebrastreifen am Kauflandgelände ganz besonders für Kinder eine Gefahrenstelle. Durch die zu spät einsehbare Wartefläche der Fußgänger und nach rechts verschwenkter Fahrbahn ganz besonders für Kinder eine Gefahrenstelle. Es kamen bereits vielfache Hinweise an die Behörde aus der Bevölkerung und von der Bürgerinitiative zu diesem Umstand. Das Straßenverkehrsamt erachtet den Übergang als sicher und führte aus, es seien bisher keinerlei Unfälle mit Fußgängern aufgenommen worden. Es bestände keinerlei Veranlassung für Änderungen. Folgende Problemlage ergibt sich dort: - Der Anhalteweg ist nicht ausreichend - Der vorgeschriebene Sichtbezug auf den Warteraum entsprechend R-FGÜ 2001 an Zebrastreifen wird nicht eingehalten. (Mindestentfernungen für Erkennbarkeit und Sicht vor FGÜ) Für die Sicherheit überquerender Fußgänger ist entscheidend, dass Zebrastreifen frühzeitig zu erkennen sind und zwischen Personen auf den Warteflächen und den Fahrzeugführern eine ausreichende Sichtweite besteht. Diese Sichtweiten werden in diesem Fall nicht eingehalten. Fußgänger sind im Straßenverkehr besonders schutzbedürftig, da sie keine "Knautschzone" haben. Der eingeschränkte Sichtwinkel auf den Zebrastreifen lässt den Blick auf Kinder erst frühestens 25 Meter vor dem Übergang zu (siehe Grafik 1). Grund dafür sind die bis fünf Meter vor dem Zebrastreifen parkenden Fahrzeuge. Grafik 1 Copyright: Apple Maps Der normale Bremsweg bei 50km/h wird mit 25m festgesetzt. (Quelle: Bussgeldkatalog.org) Bremsweg + Reaktionsweg = Anhalteweg Somit wäre die Summe für den Anhaltweg bei Tempo 50km/h nicht ausreichend. Da bei einer Reaktionszeit von nur einer Sekunde bereits 14m zurückgelegt werden. 25m Bremsweg + 14m Reaktionsweg = 39m Anhalteweg Von einem etwaigen Puffer für etwas zu schnell fahrende Fahrzeuge ist noch gar nicht die Rede. Der Anhalteweg bei Tempo 50 ist bei Sichtkontakt bereits länger als der Weg bis zum Zebrastreifen. Der Autofahrer hat quasi keine Chance, wenn das Kind nicht selber auf sich achtet. Erschwerend kommt hinzu, dass konstruktiv die Sichtweite auf die Wartezone des Zebrastreifens auf nur 25m beschränkt ist. Entsprechend der Tabelle 2 verlangt ein Zebrastreifen entsprechend Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) eine Sichtweite von 50m auf den Warteraum am Zebrastreifen. Dies ist an diesem Zebrastreifen nicht gegeben. Es handelt sich offensichtlich um eine Unbedachtheit in der Planung der Querungsstelle. Nur 8 Meter hinter dem Zebrastreifen beginnt ein mehrere hundert Quadratmeter großer Spielplatz mit einem neuem Spielgelände und zusätzlichem Bolzplatz mit Fitnessgeräten. Der Zebrastreifen wird ebenfalls von vielen Schülern genutzt die an der Bushaltestelle aussteigen um zur Haupt und Realschule dort zu gehen. Der Zebrastreifen wird so oft genutzt, dass es eigentlich schon angebracht wäre eine Lichtzeichensignalanlage an diesem Ort aufzustellen. Den ganzen Tag überqueren dort Menschen die Straße. Dort ist die am meisten frequentierte Bushaltestelle im Ortsteil und Frankfurts größter Supermarkt "Kaufland". Der Supermarkt mit seinen zusätzlichen Geschäften der Nahversorger in Fechenheim für alle Dinge des Lebens mit den zusätzlichen Angeboten wie Post, Metzger, Friseur und Bäckerei. Ein sehr großer Teil der Kunden und besonders viele Kinder queren die Straße an diesem Zebrastreifen. Warum wollen wir solche Änderungen: BESONDERS SCHUTZBEDÜRFTIG: KINDER UND ÄLTERE MENSCHEN Aus dem Straßenseitenraum können Kinder wegen ihrer Körpergröße nicht über parkende Kraftfahrzeuge hinwegblicken, und sie können keine Möglichkeiten zum Überqueren erkennen. Auch für Kfz-Führer sind sie kaum erkennbar. Zebrastreifen mit guten Sichtbeziehungen zwischen Kindern und Fahrzeugführer verringern die Gefahr, dass Kinder für FahrzeugführerInnen überraschend auf die Fahrbahn treten. Bis zu einem Drittel der Kinder im Grundschulalter zeigt bei Überquerungen außerhalb von Überquerungsanlagen ein unsicheres bis riskantes Verhalten. Kindliches Fehlverhalten ist mit 50 % die Hauptursache für Fußgänger- und Radfahrerunfälle im Kindesalter. Bei Unfällen von Kindern als Fußgänger sind das plötzliche Überqueren der Fahrbahn, ohne auf den Verkehr zu achten (47 %), und das plötzliche Hervortreten hinter Sichthindernissen (25 %) die häufigsten Fehlverhaltensweisen. An Ampeln, Zebrastreifen und sonstigen Kreuzungen machen die Kinder seltener Fehler (6 %). Quelle: "Fußgängerüberwege" Leitfaden zur Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen, Ministerium für Verkehr B.-W. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 29/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 40 2021 Die Vorlage OF 29/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor nach dem Wort "beseitigen" um den folgenden Wortlaut ergänzt wird: "wie bei der Ortsbegehung 2018 mit dem Fachamt vereinbart." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 5/11 Betreff: Verlegung der Fußgängerquerung in der Cassellastraße/Wächtersbacher Straße näher an die Einmündung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge den Fußgängerübergang in der Cassellastrasse in Richtung Norden direkt an die Wächtersbacher versetzen. Begründung: An dieser vernachlässigten Kreuzung befinden sich drei Kindergärten und eine Schule. Das Straßenverkehrsamt hatte zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, anstelle der durch den Ortsbeirat vorgeschlagenen Änderungen, ein gelbes Blinklicht installieren lassen. Diese Maßnahme war bisher nicht ausreichend um die notwendige Verkehrssicherheit herzustellen. Dies hat nicht bisher wesentlich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beigetragen. Gründe dafür sind: - Kinder und Erwachsene laufen noch immer meistens den kürzesten Weg an der Kreuzung und nicht zum versetzten Fußgängerüberweg. - Es fehlt ein direkter Übergang auf der westlichen Seite der Ampelanlage und man versucht abzukürzen. - Autofahrer die auf der Wächtersbacher Straße in Richtung Westen abbiegend in die Cassellastraße unterwegs sind überfahren oft die rote Ampel, weil die wartenden Fahrzeuge in der Cassellastraße nicht zu sehen sind. Es entsteht für die Fahrer der Eindruck, die "Bahn sei frei". Bei "Grün" müssen dann die von der Cassellastraße linksabbiegenden Fahrzeuge oft stark bremsen um die späten Rot-Abbieger nicht aus deren Bahn zu schieben. - Durch den weit zurückgesetzten Fußgängerüberweg und das "Grün" erwarten abbiegende Autos und LKW keinen Fußgänger mehr Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7 2021 Die Vorlage OF 5/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 6/11 Betreff: Zusätzliche Fußgängerquerung mit Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Cassellastraße/Wächtersbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge zur Sicherheit der Kinder und Bürger die Ampelanlage Wächtersbacher- / Cassellastraße für Fußgänger auf der Westseite mit einer weiteren Lichtzeichenanlage und einer Bodenmarkierung für einen Übergang auf der Wächtersbacher Straße unverzüglich erweitern. Folgende Varianten stehen zur Wahl: - Das Ampelsignal mit Versorgungsleitung von dem auf dem selbigen Bürgersteig stehenden zweiten Mast herüberführen zu dem neu aufzustellenden Ampelmast. (siehe Bild) - Kontakt mit dem das Forschungsprojekt "Flüsterasphalt im innerstädtischen Bereich" begleitenden Organisation aufnehmen und ihm diesen Wortlaut vom Ortsbeirat weiterleiten und bitten diese Änderung umzusetzen zu dürfen: "Sehr geehrte Damen und Herren, bei dem Forschungsobjekt Flüsterasphalt im innerstädtischen Bereich haben sich im Quartier Fechenheim-Nord erhebliche infrastrukturelle Veränderungen ergeben. In einem Teilbereich haben sich dort eine große mehrzügige Schule und drei Kindergärten ange-siedelt. Alle Einrichtungen befinden sich in unmittelbarer Nähe der Kreuzung Wächtersbacher Straße / Cassellastraße. Dort sind anstelle der nötigen drei Ampel-querungen damals nur zwei Ampelquerungen gebaut worden. Das führt dazu, das viele Kinder an dem Ort der fehlenden dritten Querung heute "wild" die Straße queren. Das Straßenverkehrsamt teilte mit, eine Änderung sei nicht möglich, da es sich hier um ein gefördertes Forschungsprojekt handeln würde. Wir würden es sehr begrüßen, wen Sie intern prüfen könnten, ob es möglich wäre in diesem Bereich den Asphalt aufzutrennen und eine Steuer und Stromleitung zu legen oder alternativ diese Leitung unter dem Asphalt durchzuschießen um eine tägliche Gefährdung von hunderten Kindern zu vermeiden ? Vielen Dank Begründung: n dieser vernachlässigten Kreuzung befinden sich drei Kindergärten und eine Schule. Das Straßenverkehrsamt hatte zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, anstelle der durch den Ortsbeirat vorgeschlagenen Änderungen, bisher nur ein gelbes Blinklicht installieren lassen. Diese Maßnahme war bisher nicht ausreichend um die notwendige Verkehrssicherheit herzustellen. Die Fußgängerquerung an der Westseite der Kreuzung ist zur Zeit nur über den Umweg auf die gegenüberliegende Straßenseite an der Cassellastraße möglich. Die Hauptverkehrsbeziehung besteht für die meisten Bürger zur Westseite hin. Die Fahrgeschwindigkeit auf der Wächtersbacher ist hoch. Der Hauptausgang des Kindergartens ist auf der Westseite der Cassellastraße zur Wächtersbacher Straße hin. Sehr viele Bürger und Kinder nutzen den direkten Weg auf die andere Straßenseite. Copyright: google.com Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8 2021 Die Vorlage OF 6/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und FDP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 7/11 Betreff: Bremsschwelle in der Einfahrt der Tempo-30-Zone in der Birsteiner Straße 1 bis 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Abs.3 S.2 Ziffer 6 GO der Ortsbeiräte auf: eine Bremsschwelle in Höhe der Birsteiner Str. 1-3, bei der Einfahrt in die 30er-Zone anzubringen. Begründung: Das Straßenverkehrsamt hatte in einer Hau-Ruck Aktion, ohne Anhörung des Ortsbeirats, angeordnet, alle "Anlieger Frei" Kennzeichnungen für die gesamte 30er-Zone zu entfernen. Die Folge ist erheblich mehr und besonders zu schneller zusätzlicher Verkehr in der Birsteiner Straße. Die Straße wird benutzt um schneller voranzukommen und um den Linienbus zu umfahren. Bevor die Beschränkungen aufgehoben wurden, waren bei einer dauerhaften Messung durch das Ordnungsamt, bereits über ein Drittel der Fahrzeuge zu schnell und im ahndungsfähigen Bereich für Ordnungswidrigkeitsanzeigen (inkl. Toleranzgrenze). Passiert ist bis heute nichts. Das Abhängen der "Anlieger Frei" Beschilderung führte zu weiteren massiven Problemen und großen Unmut bei den Bürgern. Alternativen für die Bürger wurden nicht aufgezeigt. Weder, wie dem zusätzlichen Schleichverkehr durch das Wohngebiet zu begegnen sei, noch wie dem plötzlichen nächtlichen LKW-Verkehr und den sonstigen aus dem Industriegebiet kommenden Fremd-Parkern "Herr zu werden" ist. Dem Wunsch des Ortsbeirats, einen gemeinsamen Termin zur Besprechung, der dort seit Jahren brach liegenden Straßenverkehrsthemen zu erhalten, sind abgewiesen worden. Dies mit dem Grund, es bestünde dafür keinerlei Notwendigkeit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 9 2021 Die Vorlage OF 7/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 13/11 Betreff: Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat soll einen mobilen Lärm-Blitzer anschaffen um dre immer höheren Anzahl an Kraftfahrzeugen mit unzulässigen Abgasanlagen her zu werden. Begründung: Besonders in der wärmeren Zeit und ganz besonders in der Nacht, hört man über Kilometer fortwährend ein Dröhnen durch die östlichen Frankfurter Stadtteile von Fahrzeugen mit Abgasanlagen, die so keinerlei Zulassung haben können. Selbst die Spezialtruppe KART des Polizeipräsidiums kann die immer weiter steigende Anzahl von illegal modifizierten Motorrädern und Sportwagen nicht mehr erfolgreich reduzieren. - Besonders gerne genutzt werden die Autobahn A66 von McDonalds in Enkheim bis nach Maintal. Das ist inzwischen eine Test und Rennstrecke geworden für Autoposer. - Auf der Wächtersbacher Straße werden hemmungslos die besonderen Motorräder vorgeführt, insbesondere in der Nähe des Kaufland / Harley Davidson Geländes. - Auf der Hanauer Landstraße finden nachts vom Ratswegkreisel bis zur Mainkur lautstarke Wettfahrten statt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung OA 9 2021 Die Vorlage OF 13/11 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: Der Magistrat wird gebeten, einen mobilen Lärmblitzer anzuschaffen, um der immer höheren Anzahl an Kraftfahrzeugen mit unzulässigen Lärmbelästigungen Herr zu werden. Des Weiteren wird aus der Begründung der zweite Absatz gestrichen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.04.2021, OF 8/11 Betreff: Bedarfsgerechte Gestaltung bei der Erneuerung der Straßenoberfläche an der Birsteiner Straße und Lauterbacher Straße mit bürgersteiggleichen Querungsmöglichkeiten am Kindergarten, an der Seniorenwohnanlage und an dem Fußweg zur Bushaltestelle und zum Nahversorgungszentrum Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 6 und 7 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, entsprechend der angehängten Grafik bei der Erneuerung der Straßendecke in der Birsteiner und Lauterbacher Straße, drei bürgersteiggleiche Querungsmöglichkeiten (ähnlich derer in der Schäfflestraße) und einen Minikreisel mit einem Durchmesser von 18m in die Durchführungsplanung mit aufzunehmen. Begründung: Bisher gibt es keine oder nur an den falschen Orten in diesem Bereich Absenkungen an Bürgersteigen. Die bisherigen Bodenschweller zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit in der Lauterbacher Straße können dadurch komplett entfallen. An den Kreuzungspunkten entstehen dadurch für Kinder, behinderte und ältere Menschen sichere und barrierefreie Querungsmöglichkeiten. Das bisherige Zuparken der Strassenecken würde dadurch minimiert und die Fahrgeschwindigkeit durch das mit vielen jungen Familien bewohnte Gebiet gleichwertig wie mit den alten Schwellern reduziert. Der Kreisel an der Kreuzung dient der Entlastung des Wohngebietes und der Sicherheit der Kinder. Bisher fahren viele Eltern an dieser Stelle in die Birsteiner Straße um zum wenden rückwärts in die Einbahnstraße Lauterbacher Straße einzufahren um wieder schnell ohne Umwege falsch herum aus der Einbahnstraße herauszufahren. Das birgt viele Gefahren, weil genau dort ebenfalls viele Kinder die Straße zu den Stoßzeiten unkontrolliert chaotisch queren und generell rückwärtsfahrende Eltern in Eile eine große Gefahr für solche darstellen. Daher wäre es sehr sinnvoll, den Verkehr bereits im Vorfeld die Möglichkeit zu geben, geordnet aus der Sackgasse herauszufahren. Copyright: apple.com Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 10 2021 Die Vorlage OF 8/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2021, OF 348/16 Betreff: Parkverstöße im öffentlichen Raum zwischen Marktstraße/Vilbeler Landstraße/Nordring, sowie auf den Feldwegeanschlüssen Richtung Nordumgehung/L 3209/Hohe Straße samt Wirtschaftswegen Richtung Nordosten Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten in dem oben aufgeführten Bereich regelmäßig eine Überwachung des ruhenden Verkehrs anzuordnen, um die überhandnehmenden Parkverstöße in den zum Teil sehr schmalen Wohnstraßen zu ahnden. Im Neubaugebiet "Hinter den Obergärten" sind teilweise beide Straßenseiten zugeparkt, so daß bei einem entgegenkommenden Fahrzeug einer mangels Ausweichmöglichkeiten zurückfahren muss. An T-Kreuzungen, wie z.B. der Hohen/Straße/Erlenseer Straße oder Schelmenburgweg/Schalksbornstrasse werden die Fahrzeuge bis direkt an die abbiegende Kurve zugeparkt, so daß man den Gegenverkehr nicht sehen kann. Im Feldwegeanschluss Frohngrundweg stehen direkt ab dem Halteverbotsschild Richtung Norden fast immer Fahrzeuge auf dem unbefestigten Wegrand und die Abzweigung der Hohen Straße über eine kleine Grünanlage wird im Wohngebiet zum "grünen Parkplatz" und im Wirtschaftsweg, der historischen Hohen Straße zum gern genutzten Wandererparkplatz, auf dem die parkenden Fahrzeuge am Wegrand die schweren Bulldogs und Erntefahrzeuge der Landwirte massiv behindern. Dazu kommen noch Pendler aus dem Umland, die wegen der Tarifgrenze in ganz Bergen-Enkheim ihre Fahrzeuge in der Nähe der Bus- und U-Bahnhaltestellen teilweise den ganzen Arbeitstag über abstellen, um in den ÖPNV umzusteigen. Begründung: Dieser aus dem Ruder gelaufene Parkverkehr muss wieder regelmäßig kontrolliert und ggf. sanktioniert werden, um den Verkehr für alle Verkehrsteilnehmer übersichtlicher und sicherer zu gestalten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 19.01.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 348/16 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: WBE gegen CDU und FDP (= Annahme) bei Enthaltung SPD, GRÜNE und LINKE.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2020, OF 795/11 Betreff: Sofortige Maßnahmen zur Entschärfung der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße Vorgang: OM 6747/20 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich mit Hessen Mobil Maßnahmen zu ergreifen, die die Unfallgefahr an oben genannter Kreuzung deutlich reduzieren. Begründung: Die OM 6747 2020 hat bereits auf die Gefahr des Kreuzungsbereiches hingewiesen. Der tödliche Verkehrsunfall vom 08.11.2020 an eben jener Stelle zeigt die Wichtigkeit sofort greifender Maßnahmen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6747 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6967 2020 Die Vorlage OF 795/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2020, OF 794/11 Betreff: Neugestaltung der Vilbeler Landstraße im Abschnitt Taschnerstraße/Voltenseestraße bis zur Einmündung Wilhelmshöher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit Hessen Mobil die Umgestaltung der Vilbeler Landstraße voran zu treiben. Die Neugestaltung soll sich an dem bestehenden Abschnitt zwischen Borsigallee und Taschnerstraße / Voltenseestraße orientieren und logisch daran anschließen. Begründung: Durch eine Neugestaltung des genannten Abschnitts bieten sich große gestalterische Möglichkeiten. Die Fahrspuren werden auf 2 reduziert. An den Fahrbahnrändern können die bestehenden Fahrradwege, die bereits im neugestalteten Bereich existieren, fortgeführt werden. Als Fahrbahnteiler bieten sich Grünflächen für Insekten o.ä. an. An geeigneter Stelle wird durch einrichten von Abbiegemöglichkeiten das Abbiegen ermöglicht. Insbesondere für die Verkehrssicherheit bieten sich hier erhebliche Potenziale, da das Überholen mit erhöhter Geschwindigkeit unterbunden wird. Zusätzlich kann die Fahrradverbindung nach Seckbach und Bergen auf eigenen Fahrstreifen gestärkt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6966 2020 Die Vorlage OF 794/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach "Der Magistrat wird" die Worte "in Absprache mit dem Ortsbeirat 16" eingefügt werden. Abstimmung: CDU, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2020, OF 786/11 Betreff: Bestehenden Umweltlärm bei der Erstellung von Bebauungsplänen berücksichtigen Aufmerksamkeitszonen einer Einzelfallprüfung unterziehen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Zum Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (M151 v.25.09.2020) A: Bei Zielsetzung, Punkt 6, zusätzlich mit einzufügen: Belange von emittierenden Betrieben, die auf Industrie- und Gewerbegebiete angewiesen sind, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sowie der städtischen Liegenschaftspolitik Priorität einzuräumen und die emittierenden Betrieben auf deren Verträglichkeit hinsichtlich des bereits bestehenden "Umweltlärms" in den Wohngebieten zu überprüfen. B.: Aufmerksamkeitszonen Aufmerksamkeitszonen mit geringen pauschalen Entfernungserfordernissen sind komplett zu streichen oder es sind an diese die Erfordernisse einer individuellen Betrachtung durch die Behörden zu knüpfen um Umweltlärmgrenzwerte in den Stadtteilen im Rahmen zu halten. Begründung: Das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm ist eine Grundlage für das städtebauliche Entwicklungskonzept und ist damit bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen. Zu A.: Ein wesentlicher Aspekt fehlt bei diesem Gewerbeflächenentwicklungsprogramm. Bei den Standorten für emittierende und stark emittierende Industrie und Gewerbe wird immer nur auf den Einzelfall abgestellt. Eine Gesamtbetrachtung des Umweltlärms bei der Genehmigung eines Betriebes findet nicht statt. Jeder Betrieb wird nur auf seine eigene individuelle Geräuschentwicklung hin genehmigt. Jeder Betrieb darf dabei den vollen zulässigen Rahmen ausschöpfen. Das sind bei der Industrie z.B. maximal 72dB Lärm im 24h Betrieb, Tag und Nacht. Sind mehrere Betriebe aktiv kann es zu Überschreitungen der Grenzwerte beim Umweltlärm führen, da die Lärmwerte der Lärmquellen sich addieren. Besonders rasch tritt dies ein, wenn die Schutzzonen nicht eingehalten werden können und auf Aufmerksamkeitszonen reduziert wird. Der Umweltlärm ist die Summe aller Geräuschquellen die auf die Bewohner eines Stadtteils einwirken. Das sind z.B. Autobahnlärm, Baulärm, Straßenlärm, Fluglärm und Gewerbelärm etc. Diese Gesamtlärmbelastung geht nicht in die Bewertung und Prüfung von Autobahnprojekten, Gewerbezulassungen oder Genehmigung von Industrieanlagen ein. Es wird immer nur der einzelne Emittent bewertet. Eine Summenbetrachtung erfolgt nicht. Die Prüfung des Umweltlärm wird im Nachgang nur korrigiert durch die amtlichen und schwerfälligen Lärmminderungspläne. Dies ist völlig getrennt von der ehemaligen und juristisch fast nicht mehr revidierbaren Genehmigung eines Betriebes. Das bedeutet: Nachdem Betriebe einmal genehmigt worden sind, muss mit anderen einfachen Mitteln versucht werden, die Lärmgrenzen beim Umweltlärm zu reduzieren. Das wird dann versucht in dem man kleine Erdwälle aufschüttet oder innerörtliche Straßen mit Flüsterasphalt belegt (Wächtersbacher Straße). Gleichzeitig verlieren wir in der Stadt Gebiete, die als reine und allgemeine Wohngebiete ausgewiesen sind. Deren Grenzwerte sind gesetzlich nachts z.B. mit 35 und 40dB festgesetzt. Diese können schon heute nicht mehr eingehalten werden. Fechenheim-Nord hat bereits heute eine Umweltlärmbelastung nachts von 45dB, anstelle des für ein reines Wohngebiet amtlich zulässigen Höchstwertes von 35dB. Die zahllosen Umweltlärmquellen in der Summe sollten bei den Entscheidungen über Genehmigungen von Betrieben und Baumaßnahmen zwingend herangezogen werden. Bereits heute machen die Lärmquellen von der U-Bahn, Autobahnverkehr, Fluglärm und Gewerbelärm mit Dauerrauschen von Klimaanlagen der Rechenzentren, Hessen-Center oder dem Fleischereibetrieb der Firma Brandenburger einen erheblichen Teil des Umweltlärmes in den Stadtteilen Riederwald und Fechenheim aus. Die Folge wäre, dass die Stadt Frankfurt sonst damit beginnen muss, bestehende Wohngebiete zu streichen und diese als Mischgebiete umzuqualifizieren. Das kann aber nicht das Ziel sein und das ist von den Bürgern der Stadtteile nicht gewünscht. Es macht die allgemeine Situation nur noch schwieriger, dass bereits die heute gültigen Lärmabstandsgrenzen im Ortsbezirk zwischen Wohngebieten und Gewerbeflächen nicht eingehalten werden können. Dies ist bedingt durch die historisch entstandenen Quartiere. Daher sollte mit der Prüfung der individuellen Lärmemissionen eines neuen Gewerbes ebenfalls geprüft werden, ob mit den zusätzlichen Emissionen der Umweltlärm weiter ansteigen wird über ein Maß, dass die Verträglichkeit von "Gewerbe mit Wohngebieten" einschränken würde. Das nachträgliche Erstellen von zweitklassigen Lärmminderungsplänen um den Umweltlärm in den Griff zu bekommen, bringt die Belastungen in der Regel nicht mehr auf das alte Niveau. Bei den Lärmminderungsplänen werden Maßnahmen vorgenommen, wie zum Beispiel Flüsterasphalt auf Straßen, Durchgangsöffnungen zum Wohngebiet im Erlenbruch, die zugemauert werden sollen, Fahrverbot von LKW zu Nachtzeiten oder Erdwälle aufschütten. Das sind alles nur Ersatzmaßnahmen, die das Übel nicht beseitigen, sondern nur mildernd wirken. Besonders wenn wir von weiteren nachhaltigen Gewerbegebieten sprechen und genau diese entwickeln möchten, sollte der Gedanke des Umweltschutzes an erster Stelle stehen. Reduzierung von Umweltlärm ist aktiver Umweltschutz. Zu B.: Aufmerksamkeitszonen Aufmerksamkeitszonen mit geringen pauschalen Entfernungserfordernissen zu besetzen ist nicht ausreichend für einen Schutz der Bevölkerung in Wohngebieten. Eine individuelle Betrachtung ist in jedem Einzelfall zwingend erforderlich, wenn schon die allgemeinen gesetzlichen Schutzabstände nicht eingehalten werden können. Eine Entfernung von nur 500m von einem Industriegebiet bedeutet bei einem Waldgebiet nur eine Lärmreduzierung von weniger als 5dB. Nur 100m von einem emittierenden Gewerbebetrieb kann ebenfalls zu gering sein. Bei einer Wohnung die sich nicht auf Erdgeschoßniveau befindet, gelangt der Schall fast ungemindert bis zum Bürger. 24 Stunden dürften dann bis zu einem 72 dB Dauerlärmpegel dort sogar nachts emittiert werden. Eine solche pauschale Genehmigung würde jedem Mieter z.B. nur den Weg einer sehr finanzaufwendigen individuellen Klage als Abwehrmittel lassen. Einer städtischen Intervention wären erneut die Hände gebunden. Bereits heute teilt das Umweltamt bei Lärmbeschwerden regelmäßig mit, die Betriebe seien so genehmigt und dem Amt seien die Hände gebunden. Diese Regelung der standardisierten Aufmerksamkeitszonen macht es dem Amt sehr einfach bei der Bewertung. Es kann nicht Ziel sein die Wohngebiete völlig aufzugeben und den Umweltlärm ( die allgemeine bereits heute bestehende Lärmbelastung) völlig außer Acht zu lassen. Frankfurt muss eine lebenswerte Stadt bleiben und die soziale Struktur muss erhalten bleiben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 26.10.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 621 2020 1. Der Vorlage M 151 wird unter Hinweis auf OA 621 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 786/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass a) unter A im Tenor nach dem Wort "Wohngebieten" die Worte "und eventuellen Mischgebieten", b) in der Begründung zu A im zehnten Absatz nach den Worten "Gewerbe mit Wohngebieten" die Worte "und eventuellen Mischgebieten" und c) in der Begründung zu B im ersten Absatz nach dem Wort "Wohngebieten" die Worte "und eventuellen Mischgebieten" eingefügt werden. Abstimmung: zu 1. SPD, LINKE., 1 BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung); CDU und 1 BFF (= Enthaltung) zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und 1 BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2020, OF 784/11 Betreff: Errichten eines Kreisverkehrs im Bereich der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, an oben genanntem Verkehrspunkt einen Kreisverkehr einzurichten. Sofern ein Kreisverkehr nicht möglich ist freut sich der Ortsbeirat über geeignete Alternativvorschläge. Begründung: Genannter Verkehrspunkt ist sehr stark frequentiert. Insbesondere in Verkehrsspitzenzeiten bilden sich häufig Rückstaus sowohl von der Wilhelmshöher Straße kommend, als auch von Enkheim kommend auf die Wilhelmshöher Straße. Auch wenn der Kreuzungsbereich nicht als Unfallschwerpunkt bekannt ist bietet ein Kreisverkehr eine deutliche Steigerung des Verkehrsflusses. Die Geschwindigkeit auf der Vilbeler Landstraße wird reduziert und durch die Errichtung von Fußgängerüberwegen an den Ein- und Ausfahrten des Kreisverkehrs tritt eine erhebliche Besserung für Fußgänger ein. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 26.10.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6747 2020 Die Vorlage OF 784/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2020, OF 777/11 Betreff: Fahrradweg entlang der Kilianstädter Straße zwischen Wilhelmsbader Weg/Am Roten Graben und Auffahrt zur Omega-Brücke Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert entlang der Kilianstädter Straße zwischen Wilhelmsbader Weg und Auffahrt Omega-Brücke für die Anlage bzw. Einrichtung einer Fahrradverbindung Sorge zu tragen. Die Strecke zwischen dem westlichen Ende des Streckenabschnitts an der Ampelanlage der Omega Brückenauffahrt und dem östlichen Ende, östlich der Straße "Am Roten Graben" ist für den Fahrradverkehr mittels eines Radwegs, einer Radspur oder zumindest mit der Ausweisung eines gemeinsam von Fußgängern und Radverkehr nutzbaren Weges zu erschließen. Begründung: Die Kilianstädter Straße stellt eine wichtige Verbindung für den Radverkehr zwischen Frankfurt und Maintal dar. Über weite Strecken ist der Weg bereits heute gut durch einen am Waldrand geführten Weg auch für den Radverkehr erschlossen. Auf dem o.g. Abschnitt wird der Radverkehr auf beiden Seiten des Streckenabschnitts abrupt beendet. Laut StVo ist der Radverkehr gezwungen auf die als Landstraße anmutende Fahrbahn zu wechseln. Das Tempo des motorisiertem Verkehrs entspricht in diesem Bereich oft dem der Landstraße, obwohl mit 40km/h bzw. 60 km/h ausgewiesen. Es gibt keinerlei Hinweise oder Warnungen um den motorisierten Verkehr auf Fahrradverkehr aufmerksam zu machen. Diese, durch den Radverkehr gut genutzte Strecke muss zeitgemäß und mit einem starken Zuwachs an Sicherheit ausgebaut werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6627 2020 Die Vorlage OF 777/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2020, OF 775/11 Betreff: Sanierung des Spielplatzes an der Wächtersbacher Straße Der Ortsbeirat möge schließen: Wir bitten den Magistrat mitzuteilen wann mit den, dem Ortsbeirat vorgestellten, Sanierungsmaßnahmen auf dem Spielplatz in der Wächtersbacherstraße und dem Bolzplatz in der Birsteiner Straße begonnen wird und wann der Abschluss der Arbeiten zu erwarten ist? Begründung: Dem Ortsbeirat wurde ein Sanierungskonzept im April 2019 vorgestellt und er Beginn der Arbeiten für Ende des Jahres 2019 angekündigt. Wann wird die Maßnahme endlich umgesetzt? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 775/11 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2020, OF 332/16 Betreff: Verwilderte Brachflächen am Berger Nordhang Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten 1. die völlig verwilderten Brachflächen "Am Traubenrain" Flurstück 19/1 in der Verlängerung zum Landgraben ebenso wie das Flurstück 91 bis hin zum jüdischen Friedhof an der Vilbeler Landstraße vom Wildwuchs von bis zu 2 m hohen Disteln, Brombeerhecken, jungen Birken und anderen Jungbäumen schnellstmöglich zu befreien, um den Samenflug der schwer zu bekämpfenden Disteln und Karden zu unterbinden, die vom Wind über den ganzen Nordhang verteilt werden. Den in dieser undurchdringlichen Dickung zur Plage gewordenen Wildschweinen ist die Deckung zu entziehen, da sie die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen bei der Futtersuche gerne verwüsten und plündern. 2. Da die Flächen vor mehr als 8 Jahren den örtlichen Bauern von der Stadt aufgekündigt wurden, um Ausgleichsflächen für das Neubaugebiet Leuchte in Form von Streuobstwiesen nachzuweisen, wird der Magistrat gebeten, nach der jetzt erforderlichen, sehr aufwendigen Rekultivierung endlich die ursprünglich geplanten Streuobstwiesen anzulegen und dauerhaft zu pflegen, oder alternativ die Flurstücke wieder den Landwirten zur Bewirtschaftung zu verpachten. Begründung: Der Samenflug der mehr als 2m hohen Disteln führt, insbesondere bei starkem Wind, zur Verunkrautung großer Ackerflächen am ganzen Berger Nordhang insbesondere mit den sehr schwer zu bekämpfenden Disteln und Karden, während die mehr als 2 m hoch gewucherten Brombeerhecken und mindestens 8 Jahre alten Gehölze, wie Birken, Ahorn und Holunder sich zu einem undurchdringlichen Dickicht und Refugium für immer mehr Wildschweine entwickelt haben, die aus dem Schutz der Dornenwildnis die angrenzenden Felder verwüsten und auch für Spaziergänger am Nordhang nicht ganz ungefährlich sind, wenn sie sich belästigt oder z.B. von stöbernden Hunden angegriffen fühlen. Deshalb muß vom Eigentümer, der Stadt Frankfurt, umgehend ein für alle Landwirte, Spaziergänger und sonstige Anlieger zumutbarer kultivierbarer Zustand wiederhergestellt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 16 am 22.09.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6630 2020 Die Vorlage OF 332/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2020, OF 746/11 Betreff: Fußgängerüberweg Wächtersbacher Straße/Kaufland Präventive Maßnahmen zur Unfallvermeidung Der Ortsbeirat bittet den Magistrat: unverzüglich präventive Maßnahmen zu ergreifen um eine Gefährdung am Zebrastreifen Wächtersbacher Straße / Kaufland für Fußgänger zu vermeiden. Bezugnehmend zur ST1218 aus der EA60 vom 20.01.2020 Begründung: Seit Jahren besteht eine erhöhte Gefährdung für Bürger am Zebrastreifen Wächtersbacher Straße / Kaufland. Bei Ortsbesichtigungen mit den Fachabteilungen wurde der Umstand der "verschwenkten" Fahrbahn am Zebrastreifen und der zu späten Sichtbarkeit von Fußgängern, die von Norden kommend den Zebrastreifen kreuzen wollen, festgehalten. Sehr viele Bürger, obwohl diese nur Laien sind und keine Spezialisten, bemängeln zu Recht die mangelhafte Planung des Zebrastreifens. Der Zebrastreifen ist der mit Abstand am häufigsten benutzte Zebrastreifen im Stadtteil. Vorort wurde den Teilnehmern des Ortstermins "eindrucksvoll" die Gefährlichkeit des Übergangs vorgeführt. Eine durchgeführte Sicherheitsanalyse nur mit der Anzahl der in der Vergangenheit angefahren oder getöteten Menschen durchzuführen ist nicht fachgerecht. Dies kann nicht die Grundlage für eine Eintrittswahrscheinlichkeit sein. Dies würde zum Beispiel übertragen bedeuten, man würde am Great Barrier Reef in Australien zwischen den Haien schwimmen gehen und sagt nachher, nur weil man nicht aufgefressen worden ist: "Es besteht keine Gefahr, alles ist sicher". Bei einer Risikoanalyse ist eine Eintrittswahrscheinlichkeit unter Beachtung der "verschwenkten" Fahrbahn und der Reaktionszeit des Fahrers zu ermitteln, unter Berücksichtigung der täglichen Querungen, und z.B. der körperlichen Größe des querenden Personenkreises (Kinder, Schüler etc.), Höhe der abgestellten parkenden Fahrzeuge und vielen weiteren Faktoren. Dies ist abzugleichen mit dem eventuellem Schadenspotenzial und dadurch ist das Risiko zu bestimmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6402 2020 Die Vorlage OF 746/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2020, OF 748/11 Betreff: Birsteiner Straße in eine Fahrradstraße mit Pkw-Einfahrt umwandeln Alternierendes Parken in der Birsteiner Straße aufheben Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: · Die Birsteiner Straße wird ab der Bebraer Straße bis zur Salmünsterer Straße zur Fahrradstraße mit Zusatzschild Einfahrt für Kraftwagen/Motorräder nach dem Bonner Model gewandelt. · Das alternierende Parken in der Birsteiner Straße wird aufgelöst. Begründung: Die Radroute von Frankfurt in den Osten nach Osten in Richtung Maintal, Hanau etc. führt vom Ostpark über den Fahrradweg bis zur Wächtersbacher Straße und endet dort plötzlich am Kaufland- Gelände. Danach müssen sich auf der Wächtersbacher Straße die Fahrradfahrer und die Kraftfahrzeuge den Fahrstreifen teilen. Die Erforderlichkeit (§ 45 Absatz 9 Satz 3 StVO) ist zwingend gegeben, da auf der Wächtersbacher Straße Schwerverkehr des Industriegebietes verkehrt. In der Wächtersbacher Straße befinden sich Kindergärten und Schulen. Laut Aussage des Magistrats besteht eine Unmöglichkeit einer Einrichtung von Geschwindigkeitsreduzierungen auf der Wächtersbacher Straße, weil es sich dort um eine Teststrecke für eine Asphaltbelag handeln würde. Auf der Birsteiner Straße wurde bei Messungen festgestellt, das mehr als ein Drittel der Kraftfahrzeuge viel zu schnell fahren und bereits im ahndungsfähigem Bereich seien. Eine hohe Gefährdungslage für Fahrradfahrer besteht sowohl in der Wächtersbacher Straße als auch in der Birsteiner Straße. Empfohlen wird den Fahrradfahrern gegenwärtig vom Radfahrbüro Frankfurt, über den in der Wächtersbacher Straße bestehenden breiten Gehweg an dem Zebrastreifen Kaufland auf die parallel verlaufende Birsteiner Straße zu wechseln und dort mit dem Fahrrad weiterzufahren. Im östlichen Teil ist die Birsteiner Straße breit ausgebaut und bietet ideale Bedingungen zur Einrichtunge einer sicheren Fahrradstraße mit Kraftfahrzeugverkehr. Seit Jahren gibt es Beschwerden von Anwohner des Wohnviertels über den Verkehr, der durch das Wohnviertel abkürzt, um den Linienbus und die langsameren Fahrradfahrer auf der Wächtersbacher Straße zu umfahren. Sogar der Linienbus weicht öfters aus um die Fahrradfahrer zu überholen. Der Magistrat hat die "Anlieger Frei" Kennzeichnung im Bereich Birsteiner Straße abbauen lassen, weil sie rechtswidrig sei. Dadurch hat sich die Lage in dem Gebiet erheblich verschärft. Durch die Radroute/Fahrradstraße werden mehrere Ziele erreicht: Durch die Nutzung der Birsteiner Straße behindern weniger Fahrradfahrer auf der Wächtersbacher Straße den Kraftfahrzeugverkehr. Dadurch wird der Abschnitt für Fahrradfahrer sicherer und in der Birsteiner Straße wird eine seit langem geforderte und merkliche Beruhigung und Entschleunigung eintreten. Viele Schüler kommen zu zwei dort gelegenen Schulen mit dem Fahrrad. Fremder Kraftfahrzeugverkehr wird weitgehend ausgeschlossen und ersetzt dadurch die vormals bestehenden Vorteile des "Anlieger Frei" für die Bewohner des Wohngebiets. Gleichzeitig kann das alternierende Parken in diesem Bereich aufgelöst und Parkraum geschaffen werden. Der Parkdruck im Stadtteil ist hoch und Wünsche nach Anwohnerparken wurden bereits mehrfach geäußert. Die Verkehrszusammensetzung wird mit dieser Erweiterung der Radroute Ost zur dominierenden Verkehrsart in der Birsteiner Straße werden. Fahrradfahrer dürfen in der Fahrradstraße nebeneinander fahren (Fahrradverkehr zur Schule z.B.) und Kraftfahrzeuge haben Fahrrädern auf der Straße Vorrang zu gewähren, dies gilt nicht an den normalen Kreuzungen. Die Straße sollte in der Widmung für den Gemeingebrauch ausgelegt sein und so festgelegt werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Fahrradstraßen beträgt 30 km/h. Die erforderliche Breite für eine Fahrradstraße von mehr als 5 Metern ist bereits heute in diesem Bereich mit parkenden Fahrzeugen gegeben. In der Unfallforschung wurde festgestellt: Fahrradstraßen sind sicher, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. Es ist notwendig das diese Fahrradstraße in das Radwegenetz der Stadt Frankfurt integriert wird. Der Fahrradverkehr muss attraktiver und sicherer werden. Der Erfolg wird sein, wir schaffen eine gesündere und sportlichere Bevölkerung, eine bessere und leisere Umwelt und ein wesentlich attraktiveres Frankfurt für alle Bürger. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 748/11 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen SPD und 1 LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2020, OF 745/11 Betreff: Parkplätze beim Kleingärtnerverein Riederwald 1913 e.V. - Abteilung Teufelsbruch in der Birsteiner Straße in öffentlichen Parkraum umwidmen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat: die am Ende der Birsteiner Straße befindlichen Parkplätze am Kleingartengelände Riederwald, Anlage Teufelsbruch zu öffentlichen Parkraum umzuwidmen. Begründung: Seit Jahren besteht immer mehr Parkplatzdruck im Stadtviertel Fechenheim-Nord. Immer wieder kommt von Anwohnern der Wunsch Anwohnerparken einzuführen. Die Bewohner des Wohnviertels beparken täglich die Bürgersteige und Sperrflächen, weil es nicht genügend Parkraum gibt. Der Bürgersteig vor der Schule wird vollflächig zugeparkt. Der Parkplatz am Kleingartengelände ist in der kälteren Jahreszeit völlig ungenutzt, nur in den Sommermonaten tagsüber und an den Wochenenden im Sommer ist der Parkplatz ausgelastet. In der Nacht ist der Parkplatz in der Regel ungenutzt. Der höchste Parkdruck im Wohnviertel besteht abends und nachts. Eine gemeinschaftliche Nutzung würde diese Situation erheblich entschärfen. Viele Bewohner des Wohnviertels haben in der Kleingartenanlage Parzellen gepachtet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6401 2020 Die Vorlage OF 745/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor der folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die am Ende der Birsteiner Straße befindlichen Parkplätze am Kleingartengelände Riederwald - Anlage Teufelsbruch zu öffentlichem Parkraum umgewidmet werden können." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2020, OF 317/16 Betreff: Wilde und illegale Kleingärten im Gebiet an der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in den wilden und illegalen Kleingärten im Gebiet an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg Fahrtrichtung Bergen rechts, geordnete Verhältnisse amtlich herstellen zu lassen. Dieses Gebiet wird in keinster Weise der in der B194 gegeben Erläuterung zum Regionalen Flächennutzungsplan gerecht. Begründung: Weder die ökologisch bedeutsame Flächennutzung zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft noch und der Grundwasserschutz ist hier überhaupt gegeben. Es werden Schadstoffe gelagert, gleichfalls sind mit Sicherheit Toiletten angelegt, deren Inhalt in den Boden einsickert. Wo entnehmen die Nutzer das Gießwasser, und wer gab die Genehmigung für die vielen Gartenhütten (Siedlungsbeschränkungsgebiet) Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.04.2020, B 194 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 16 am 26.05.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6052 2020 1. a) Die Vorlage B 194 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 317/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2020, OF 304/16 Betreff: Buslinie 83 als Ringbuslinie Vorgang: B 495/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Buslinie 83 (Lohrbergbus) als Ringbuslinie einzurichten. Die Buslinie 83 verkehrt über folgende Route: Friedberger Warte > Berger Weg > Klingenweg > Vilbeler Landstraße > B 521 zurück zur Friedberger Warte. Begründung: Der Sinn und die Bedeutung der Buslinie 83 sind dem Magistrat bekannt. Jedoch weist der Magistrat in dem Bericht B 495 den guten Vorschlag des Ortsbeirates 11 mit einer momentan nicht darstellbaren Linienführung zurück. Durch die im Tenor genannte Fahrstrecke verbindet die Buslinie 83 eine Vielzahl an zusätzlichen Fahrgästen durch den Anschluss an die Buslinien 42 und 43 sowie die Buslinie 551 im Bereich Bergen und an die Straßenbahn Linie 18 sowie den Bus 34. Sofern ein direktes Abbiegen des Busses vom Klingenweg in die Vilbeler Landstraße nicht möglich ist, ist auch eine Linienführung über Marktstraße, Landgraben und Nordring vorstellbar. Alternativ freut sich der Ortsbeirat über Alternativvorschläge seitens des Magistrats, bevor es wieder zu einer pauschalen Ablehnung kommt. Antragsteller: WBE CDU SPD GRÜNE BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 16 am 18.02.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5822 2020 Die Vorlage OF 304/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei einer Enthaltung WBE
Parteien: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2020, OF 711/11 Betreff: Buslinie 83 als Ringbuslinie Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Linie 83 (Lohrbergbus) als Ringbuslinie einzurichten. Die Linie 83 verkehrt über folgende Route: Friedberger Warte -> Berger Weg - > Klingenweg -> Vilbeler Landstraße -> B 521 zurück zur Friedberger Warte. Begründung: Der Sinn und die Bedeutung der Linie 83 sind dem Magistrat bekannt. Jedoch weist der Magistrat in der B 495 den guten Vorschlag des Ortsbeirates mit einer, momentan, nicht darstellbaren Linienführung zurück. Durch die oben genannte Fahrstrecke verbindet die Linie 83 eine Vielzahl an zusätzlichen Fahrgästen durch den Anschluss an die Buslinien 42 und 43 sowie die Busline 551 im Bereich Bergen und an die Straßenbahn Linie 18 sowie den Bus 34. Sofern ein direktes Abbiegen des Busses vom Klingenweg in die Vilbeler Landstraße nicht möglich ist, ist auch eine Linienführung über Marktstraße, Landgraben und Nordring vorstellbar. Alternativ freut sich der Ortsbeirat über Alternativvorschläge seitens des Magistrats, bevor es wieder zu einer pauschalen Ablehnung kommt. Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 17.02.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5795 2020 Die Vorlage OF 711/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP, LINKE., GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2020, OF 706/11 Betreff: Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße - 1. Bauabschnitt Bauzeit deutlich verkürzen Vorgang: M 144/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert: 1. Die Baumaßnahmen zur grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße derart zu organisieren, dass die derzeit veranschlagten 30 Monate, deutlich unterschritten werden. Dies könnte, neben weiteren Planänderungen, z. B. durch Verlängerung der geplanten Baugruben (z. Zt. sind nur 50m Längen geplant) realisiert werden. 2. Die 4-wöchige komplette Sperrung infolge der Baumaßnahmen an der Kreuzung Wilhelmshöher Str. / Altebornstr. / Atzelbergstr. ist durch die Planung geeigneter Maßnahmen zu verhindern. Mindestens der 43er Bus sollte durchgängig über die Atzelbergstraße fahren können. Begründung: Der Ortsbeirat 11 begrüßt die Grundsanierung eines Teils der Wilhelmshöher Straße. Die Verkehrsbelastung in Seckbach, an der Wilhelmshöher Straße, ist schon seit Jahrzehnten ein großes Problem für die Anwohner/innen. Als Hauptursache ist der Pendlerverkehr zu nennen. Gerade der Lastwagenverkehr verursacht immer wieder Schäden an der Bausubstanz im historischen Ortskern. Für Fußgängerinnen und Fußgänger bieten die Gehwege keine ausreichende Sicherheit. Bereits in den 1960er Jahren wurden an den Magistrat Forderungen nach einer Grundsanierung der Straße erhoben und in den Folgejahren immer wieder vorgetragen. Im Jahr 2001 wurde dann die Wilhelmshöher Straße im Abschnitt zwischen der Straße Am Kappelgarten und der Henry und Emma-Budge-Stiftung grundhaft saniert. Seitdem sind in diesem Abschnitt die Erschütterungen der Häuser nicht mehr feststellbar und die Anwohner/innen mit dem Zustand zufrieden. Der stadteinwärts liegende Abschnitt der Straße blieb bis heute leider unberücksichtigt. Da die Baumaßnahmen für die Seckbacher/innen und darüber hinaus auch für die Bürger/innen der angrenzenden Stadtteile eine große Belastung darstellen, ist die Bauzeit deutlich zu verkürzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 144 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 17.02.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5791 2020 Die Vorlage OF 706/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Aufzählung im Tenor folgende Ziffer hinzugefügt wird: "3. Falls Ziffer 2. nicht realisierbar sein sollte, für den Bus der Linie 43 eine Ringbuslinie, beginnend in der Leonhardsgasse, über Gwinnerstraße - Borsigallee - Vilbeler Landstraße - Bergen Ost und zurück über die Wilhelmshöher Straße in die Leonhardsgasse einzurichten." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2020, OF 700/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen um weitere Passivsammler für NOx Messungen im Ortsbezirk 11 zu installieren. Ergänzend zu den bereits installierten Passivsammlern am Erlenbruch, sind weitere Sammler im Bereich Hanauer Landstraße / Ecke Cassellastraße, Wilhelmshöher Straße / Ecke Hofhausstraße zu installieren. Begründung: Messungen der Luftschadstoffe im allgemeinen und der NOx Werte im besonderen sollten dort stattfinden, wo Menschen unmittelbar betroffen sind. Entsprechend den europäischen Richtlinien sind Luftqualitätsüberwachungen verkehrsnah durchzuführen. Um die Wirkung Luftqualitäts-verbessernder Maßnahmen korrekt einschätzen zu können, deren Wirkung zu verifizieren und die Belastung der betroffenen Menschen zu kontrollieren ist es dringend erforderlich, das Netz der Luftüberwachungseinrichtungen zu verdichten und dort durchzuführen, wo die Belastung offensichtlich ist. In der Wilhelmshöher Straße bietet sich durch eine anstehende Sperrung der Straße durch Baumaßnahmen zudem Messungen innerhalb eines vorher/nachher-Szenarios mit und ohne motorisierten Verkehr an. Hier kann durch die Erfassung der Meßdaten eine Verifizierung errechneter Belastungswerte stattfinden. Ein zeitlich begrenzter Betrieb dieser Luftqualitätsüberwachung ist durchaus vorstellbar, falls eine deutliche Verbesserung der Luftqualität über einen längeren Zeitraum nachgewiesen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 93 2020 Die Vorlage OF 700/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2020, OF 685/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Einrichtung einer Ringbuslinie (Linie 83) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Einrichtung einer Ringbuslinie der Linie 83, insbesondere während der Bauarbeiten auf der Wilhelmshöher Straße, werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Der Lohrberg erfreut sich jedes Jahr immer größerer Beliebtheit. In den vergangenen Jahren sogar so stark, dass insbesondere an sonnigen Wochenenden ein desaströses Verkehrschaos auf den Straßen und Wegen auf dem Lohrberg herrscht. Folgerichtig hat der Magistrat erkannt, dass Handlungsbedarf besteht und versuchte mit ersten Maßnahmen den Berger Weg zu befrieden. Allerdings nicht mit dem angestrebten Erfolg. Insbesondere der Lohrbergbus, die Linie 83, ist eine Linie mit Potential. Sie wird aber kaum genutzt aus den folgenden Gründen: Der Berger Weg ist eng und wird häufig verkehrswidrig zugeparkt. Es kommen kaum noch PKWs hindurch, geschweige denn ein Kleinbus. Durch die Tatsache, dass der Bus nur zwischen Lohrberg und Friedberger Warte pendelt, muss er, nachdem er sich durch den Berger Weg gekämpft hat, in einem unnötigen und aufwendigen Manöver wenden und durch den immer noch verstopften Berger Weg zurückfahren. Den Zeitplan hält er dadurch schon ab der ersten Fahrt nicht mehr ein. Der Magistrat muss doch genauso wie der Ortsbeirat erkennen, dass eine Ringbuslinie daher mehr Vorteile bietet: Der Bus muss nicht mehr durch den verstopften Berger Weg zurück, sondern fährt über den Klingenweg in Richtung Bergen ab. Die dortige Schranke bedient nur der Busfahrer. Sie wird umgehend wieder geschlossen, um ein unberechtigtes Befahren zu verhindern. Nun erreicht der Bus weitere umliegende Stadtteile und kann aus einem viel größeren Bereich nicht mobile Menschen umweltfreundlich zum beliebten Ausflugsziel bringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 81 2020 Die Vorlage OF 685/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz des Antragstenors wie folgt lautet: "Für die Einrichtung einer Ringbuslinie der Linie 83, von der Friedberger Warte über den Berger Weg zur Vilbeler Landstraße über die Friedberger Landstraße zurück zur Friedberger Warte, werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt." und der letzte Satz der Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2019, OF 680/11 Betreff: Produktbereich Produktgruppe Kostenfreies WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend Mittel einzustellen um an den zentralen Stellen der Stadtteile des Ortsbezirkes 11 ein kostenfreies WLAN-Angebot zu realisieren. In Fechenheim könnte dies entlang der Mainufer-Promenade, Kita-Vorplatz Alt Fechenheim, auf dem Burglehen und am ehemaligen kleinen Einkaufszentrum der Wächtersbacher Straße, in Seckbach auf dem Atzelbergplatz und im Riederwald in der Schäfflestraße und/oder in der Max-Hirsch-Straße sein. Begründung: Das Internet ist mittlerweile zu einer bedeutenden Informationsquelle geworden. Viele Informationen und Angebote der Kommunen (Informationen für die Stadtteile), des ÖPNV (Verspätungen, Ausfall etc.) werden ausführlich nur noch im Internet bereitgestellt. Viele Städte in Deutschland, aber auch weltweit bieten deshalb Ihren Bürgern die Möglichkeit eines kostenfreien Internetzugangs per WLAN an. Die Bürger im Ortsbezirk 11 sollten ebenfalls die Möglichkeit bekommen, das Internet in öffentlichen Bereichen kostenlos nutzen zu können. In anderen Stadtteilen Frankfurts übernehmen diese Funktionen oft Stadtteilbüchereien und ähnliche Einrichtungen. Diese sind aber z.B. in Fechenheim nicht existent. Mit Hinweis auf die geringe Kaufkraft im Ortsbezirk 11, die Verteilung öffentlicher Hotspots in Frankfurt (Quelle Internetseite der Stadt Frankfurt / digitales Frankfurt) regen wir deshalb unter dem Gesichtspunkt gleicher Möglichkeiten die Einrichtung öffentlich er Hotspots durch die Stadt Frankfurt an. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 77 2020 Die Vorlage OF 680/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE. und GRÜNE gegen CDU und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2019, OF 679/11 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Vier Straßenlaternen im Bereich der Grün und Wegeflächen zwischen den Häusern Lauterbacher Straße 5-29 und Birsteiner Straße 88-100 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird gebeten, den unbeleuchteten durch das Wohngebiet führenden Weg, zu einem sicheren Fußweg auszubauen. Für die Herstellung der Beleuchtung und die Planung, sind die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 einzustellen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Zwischen den obigen Liegenschaften Häusern gehören die Fußwege und die Grünflächen der Stadt Frankfurt am Main. Dort entlang führen Zugangswege zu den Häusern der anliegenden Liegenschaften. Diese Durchgänge und die gesamte Grünfläche sind abends und nachts sehr dunkel, eine Beleuchtung ist nicht vorhanden. Die Bewohnerinnen und Bewohner finden diese Dunkelheit dort sehr unangenehm. Des Weiteren fühlen sich die Anwohnerinnen und Anwohner nicht sicher in der Dunkelheit. Mit drei bis vier Laternen wäre den Bürgern dort sehr geholfen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 76 2020 Die Vorlage OF 679/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2019, OF 662/11 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Zebrastreifen Wächtersbacher Straße/Kaufland Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für den Umbau des gefährlichen Fußgängerüberwegs Wächtersbacher Straße/Kaufland werden die nötigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 eingestellt. Dieser Umbau soll mit Abstand vor der Fußgängerkreuzung anstelle der jetzt vorhandenen Längsparkplätze mit Querparkplätzen und hinter dem Überweg mit einer Bepflanzung o.a. geeinigten Maßnahme bebaut werden, die ein Parken auf dem Bürgersteig dauerhaft verhindert. Sollten die notwendigen Mittel wider Erwarten, nicht in den Haushalt 2020 / 2021 eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Seit Jahren ist der sehr stark frequentierte Überweg an der Wächtersbacher Straße ein Gefahren-schwerpunkt im Stadtteil. Ortsbesichtigungen haben bereits stattgefunden und es wurde mit den Ämtern wahrgenommen, wie von LKW und PKW über den Zebrastreifen auf den Bürgersteig zum Parken aufgefahren wird und der Bürgersteig vollflächig als Fahrbahn für Busse und PKW als Parkplatz verwendet wird. Zweitens ist das Queren dort für Fußgänger durch die Verschränkung der Fahrbahn 8 Meter vor dem Zebrastreifen nach rechts sehr gefährlich. Ein Fahrzeug kann bei einer Geschwindigkeit von 50km/h nicht mehr vollständig sicher abbremsen. Ein Fußgänger der unachtsam ist oder die Geschwindigkeit des herannahenden Fahrzeugs unterschätzt oder nur den ankommenden Verkehr nicht wahrnimmt, bringt sich in erhebliche Gefahr. Durch die parkenden Fahrzeuge bis kurz vor dem Zebrastreifen sind kleinere Menschen und Kinder für den ankommenden fahrenden Verkehr überhaupt nicht zu sehen. Dieser Fußgängerübergang ist Hauptquerungspunkt für Schulkinder und Menschen aus dem Wohngebiet zum größten Supermarkt Frankfurts und diversen anderen Nahversorgern, sowie zur dortigen Bushaltestelle. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 60 2020 Die Vorlage OF 662/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2019, OA 494 entstanden aus Vorlage: OF 281/16 vom 26.09.2019 Betreff: Fehlende Baugebiete Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das zurzeit als "wilde Kleingartenanlage" genutzte Gebiet an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg als Baugebiet ausgewiesen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.04.2020, B 194 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2019, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 494 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP 44 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 494 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 45 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 494 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen AfD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 57 Beschluss: Der Vorlage OA 494 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen AfD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5220, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2019, OF 632/11 Betreff: Neugestaltung Bereich Cassellastraße/Orber Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, 1. die im Ortstermin am 15.10.2019 besprochenen Punkte umzusetzen: Im Bereich Orber Straße 1-5 sind, so möglich beidseitig, sonst mindestens auf einer Straßenseite, Längsparkmarkierungen und mit Parkwinkeln entsprechend zu kennzeichnen. 2. Die Zufahrt in die Orber Straße von der Cassellastr. Richtung Steinauer Straße ist durch bauliche Maßnahmen für den Autoverkehr zu sperren. Der Fußweg im Kreuzungsbereich ist fortzuführen und der vorhandene Fußgängerüberweg entfällt. 3. Im Platzbereich zwischen Orber Straße 1 und Cassellastraße sind auf der nördlichen und südlichen Seite Querparkplätze mit entsprechender Markierung einzurichten. 4. So möglich ist im Platzbereich zwischen Orber Straße 1 und Cassellastraße die Asphaltfläche mittig zu entsiegeln und durch einen Grünsteifen mit Baumbewuchs / Büschen zu ersetzt. 5. Nördlich der Kreuzung Cassellastraße / Orber Straße wird ein Fußgängerüberweg im Bereich der vorhandenen Blindenleitlinien eingerichtet. 6. Vor der Freien Christlichen Schule werden links und rechts des Schulhofeingangs so genannte Drängelgitter installiert um das auf die Straße rennen von Kindern, beim verlassen des Schulgeländes zu verhindern. Die Platzierung ist mit der FCSF abzusprechen. 7. Im Fahrbahnbereich der Freien Christlichen Schule in der Orber Straße wird "Tempo 30" eingerichtet. Ebenfalls werden entsprechende Schilder, sowie auf der Fahrbahn ein Piktogramm "Achtung spielende Kinder" aufgebracht. 8. In der Wächtersbacher Straße wird von der Salmünsterer bis zur Steinauer Straße "Tempo 30" eingerichtet. Ebenfalls werden entsprechende Schilder, sowie auf der Fahrbahn ein Piktogramm "Achtung spielende Kinder" aufgebracht. 9. Der geteerte Bereich südlich der Orber Straße, gegenüber der freien Christlichen Schule, wird für das Beparken freigegeben. Zusätzlich wird ein eingeschränktes Parkverbot von 07:00 -09:00 Uhr und 12:30 -15:00 Uhr eingerichtet. Begründung: Die oben genannten Punkte stellen das Ergebnis des Ortstermins dar und wurden mit den anwesenden Vertretern von Ämtern, Anwohnern und Ortsbeirat besprochen. Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5323 2019 Die Vorlage OF 632/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2019, OF 271/16 Betreff: Bürgersteig in der Marktstraße zwischen den Hausnummer 56 und 58 bzw. Einfahrt in die Straße am Königshof Der Ortsbeirat 16 - Bergen Enkheim möge beschließen Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird beauftragt, zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen. Der Magistrat möchte bitte prüfen, ob der Bürgersteig auf der Südseite Marktstraße zwischen den Hausnummern 56 und 58 (Einfahrt in die Straße Am Königshof) durchgezogen werden kann, ähnlich der Lösung für die Einfahrt in den Heinrich-Zinß-Weg von der Vilbeler Landstraße. Begründung: Bei dieser Lösung sind die Autofahrer die von der Marktstraße in die Straße "Am Königshof" einfahren gehalten, den Bürgersteig zu überfahren, dieses bringt für die Fußgänger auf diesem Bürgersteig eine Verbesserung der Sicherheit, auch ist dann die Anfangsgeschwindigkeit der Fahrzeuge in der Straße "Am Königshof geringer. Den die Autofahrer rechnen nicht beim Einfahren in die Straße mit Fußgängern und oder Radfahrer, die ihnen auf der Straße entgegenkommen. Blick aus dem Heinrich-Zinß-Weg Richtung Vilbeler Landstraße Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 29.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 271/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2019, OF 617/11 Betreff: Schilder/Hindernisse im Verkehrsraum von Fahrradwegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die ausgewiesenen Fahrradwege im Ortsbezirk 11 dahingehend zu überprüfen, dass keine Schilder in den Verkehrs-/Fahrraum der Radwege ragen oder aufgestellt sind, die die Sicherheit von Fahrradfahrer*innen gefährden (z.B. Baustellenschilder in der Wächtersbacher Straße und Friesstraße, Verkehrsschilder Güterbahnverkehrs in der Adam Opel Straße). Aufgestellte Schilder oder andere Hindernisse, die in den Verkehrsraum der Radwege ragen sind zu entfernen oder so anzubringen bzw. aufzustellen, dass sie keine Gefahrenquelle darstellen. Begründung: Vielerorts sind Verkehrsschilder oder Baustellenschilder aufgestellt, die in gefährlicher Weise in den Fahrraum der Radwege ragen oder gar dort direkt verankert sind, obwohl dies nicht zwingend notwendig oder gar obsolet (z.B. Baustellenwarnhinweise für Autofahrer für Baustellen die nicht mehr existieren) ist, Die Schilder sind gerade in stark befahrenen Straßen, in denen der Radweg unmittelbar neben der Straße verläuft eine große Gefahrenquelle. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5315 2019 Die Vorlage OF 617/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2019, OF 618/11 Betreff: Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert entsprechend den Grundprinzipien der europäischen Richtlinie zur Luftqualitätsüberwachung weitere Passivsammler für NOx Messungen im Ortsbezirk 11 zu installieren. Ergänzend zu den bereits installierten Passivsammlern am Erlenbruch, sind weitere Sammler im Bereich Hanauer Landstraße / Ecke Cassellastraße, Wilhelmshöher Straße / Ecke Hofhausstraße zu installieren. Begründung: Messungen der Luftschadstoffe im allgemeinen und der NOx Werte im besonderen sollten dort stattfinden, wo Menschen unmittelbar betroffen sind. Entsprechend den europäischen Richtlinien sind Luftqualitätsüberwachungen verkehrsnah durchzuführen. Um die Wirkung Luftqualitäts-verbessernder Maßnahmen korrekt einschätzen zu können, deren Wirkung zu verifizieren und die Belastung der betroffenen Menschen zu kontrollieren ist es dringend erforderlich, das Netz der Luftüberwachungseinrichtungen zu verdichten und dort durchzuführen, wo die Belastung offensichtlich ist. Ein zeitlich begrenzter Betrieb dieser Luftqualitätsüberwachung ist durchaus vorstellbar, falls eine deutliche Verbesserung der Luftqualität über einen längeren Zeitraum nachgewiesen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5316 2019 Die Vorlage OF 618/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor folgender Satz angefügt wird: "Die genauen Aufstellungsorte sind vorab mit dem Ortsbeirat abzustimmen." Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2019, OF 270/16 Betreff: Änderung der Straßenführung - Philipp-Puth-Straße und Siedlerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, in den oben genannten Straßen die Einfahrt von der Vilbeler-Landstraße durch ein Einfahrtsverbotsschild zu ändern. Es soll zukünftig zur Vermeidung von LKW- und Schleichverkehr die Einfahrt in die Philipp-Puth-Straße und die Siedlerstraße von der Vilbeler Landstraße aus für alle Fahrzeuge außer Fahrrädern untersagt werden. Dazu soll an der Kreuzung Philipp-Puth-Straße / Vilbeler Landstraße ein Austausch des Verkehrszeichens 250 mit ZZ 1020-30 gegen 267 mit ZZ 1022-10 erfolgen. Um ein Ausweichen auf die noch schmalere Siedlerstraße zu verhindern, ist auch zu dieser Straße ein Einfahrtsverbot mit Verkehrszeichen 267 mit ZZ 1022-10 notwendig. Siehe nachstehende Skizze. Begründung: Das derzeit an der Kreuzung Philipp-Puth-Straße / Vilbeler Landstraße angebrachte Verkehrsschild 250 "Durchfahrt verboten" mit dem Zusatz "Anlieger frei" bringt nicht die gewünschte Wirkung. Da eine dauerhafte Kontrolle und Sanktionierung des derzeitigen Durchfahrtsverbots durch das Zusatzschild Anlieger frei ist mangels Personal der Stadtpolizei nicht möglich. Es ist permanent viel Durchgangsverkehr festzustellen; insbesondere Elterntaxis und Pendler aus Maintal, Abflussverkehr vom Hessen-Center, sonstiger Schleichverkehr. Durch verschiedene private Einzelbauvorhaben im südlichen Bergen-Enkheim sind außerdem bereits jetzt häufig unerlaubte Durchfahrten großer LKW festzustellen, die schon zu Beschädigungen geführt haben und eine Gefährdung darstellen. Im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Baubeginn im Neubaugebiet Leuchte, ist mit einer Verstärkung des Problems zu rechnen. Gestützt wird die Bitte des Ortsbeirats durch eine durchgeführte Anliegerbefragung, die im Ergebnis brachte, dass sich 57% weniger Durchgangsverkehr wünschen und 46% befürworten, dass keine Einfahrt mehr von der Vilbeler Landstraße in die Philipp-Puth-Straße möglich sein soll. Der beantragte Schildertausch scheint die einzig wirksame und zielführende Maßnahme zur Entlastung der schmalen Straßen zu sein. Dem Durchgangsverkehr steht die weitaus besser geeignete Straße Leuchte zur Verfügung, über die auch die Anwohner mit nur geringem Umweg in das Siedlungsgebiet einfahren können. Quelle: Googel Maps Quelle: Eberhard Schwarz Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 29.10.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5343 2019 Die Vorlage OF 270/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE und SPD gegen CDU und LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE und BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2019, OF 588/11 Betreff: Mögliche Maßnahmen zur Regulierung der Parksituation auf dem Lohrberg / Berger Weg sowie der Situation im Lohrpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die bei dem o. g. Ortstermin vereinbarten Maßnahmen umgesetzt werden können: Die Beschränkung der Zufahrt und die Bankettbefestigung sollen rollenden und ruhenden Verkehr derart regeln, dass Rettungsfahrzeuge wie auch der Shuttle-Bus ungestört verkehren können. Die Regelung eines beschränkten Zugangs zum Gelände soll lediglich für Wochenende und Feiertage (derzeit noch offen, ob Wochenendregelung freitags oder samstags startet) in der Zeit von Ostern bis Ende Oktober gelten. Die Beschränkte Zufahrt für den Individualverkehr über eingeschränkte Zugangsberechtigung, soll mit einem entsprechenden Angebot an ÖPNV/ Shuttle-Bussen gekoppelt werden. Die Buslinie 83 könnte zu diesem Zweck als Ringbuslinie konzipiert werden (Friedberger Warte - Lohrberg - Klingenweg - Vilbeler Landstraße - Wilhelmshöher Straße - Heinz-Herbert-Karry-Straße - Seckbacher Landstraße - Dortelweiler Straße - Friedberger Warte) Dazu müssten die beiden möglichen Zufahrten zum Lohrberg gesperrt und nur noch für Berechtigte zugänglich sein, d. h. der Berger Weg im Westen und der Klingenweg im Süden müssten entsprechende Vorrichtungen bekommen - Zugang für Radfahrer uneingeschränkt. Eine Lösung mit möglichst geringem Personaleinsatz (insbesondere auch für die Stadtpolizei) soll favorisiert werden. Die Erreichbarkeit der Lohrberg-Schänke bedarf einer gesonderten Lösung (Privatinitiative z. B. Abholung Gehbehinderter mittels Golf Caddy). Personen mit berechtigtem Anliegen sollen eine Zufahrtsberechtigung erhalten: Anwohner, MainÄppelHaus, Lohrberg-Schänke, Kleingärtner, Landwirte, Streuobstbetreiber, Freizeitgärtner eventuell weitere Personen. Für die Saison 2019 sollen die Baumstämme liegen bleiben. Bis zur Lösungsfindung (spätestens 15. Mai 2020) sollen die Baumstämme entfernt und die Bankette mit Granitstelen bestückt werden. Bei Lösungsangeboten soll stets das Einvernehmen des OBR 11 eingeholt werden. Zusätzlich zu den vorgenannten Maßnahmen soll der Magistrat geeignete Flächen für neu anzulegende Grillplätze festlegen um zur Saison 2020 das Grillen im Lohrpark verbieten zu können. Begründung: Auf Einladung des Amtes 79 fand am 18. Juli 2019 ein Treffen am Parkplatz des Lohrparks statt. Hintergrund: Im Dezernat X wird die Notwendigkeit gesehen, die kurzfristige Lösung zur Problematik Parken im Berger Weg/ Lohrberg (seit Ostern 2019 mit Hilfe von Baumstämmen entlang des Weges) in eine langfristig wirksame Lösung zu überführen. Der ämterübergreifende Termin vor Ort sollte die Grundlage für eine nachhaltig wirkende Lösung legen. Die Ablage von Baumstämmen entlang des Berger Weges - auf Privatgrundstücken abgelegt - hat seit Ostern 2019 an der Kernproblematik des illegalen Parkens und der nicht vertretbaren Verkehrssituation bei hohem Ansturm auf das Gelände nichts Grundlegendes geändert; zudem verhindern die Baumstämme vielerorts den Zugang der PächterInnen und EigentümerInnen zu ihren Streuobstwiesen. Antragsteller: FDP SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4932 2019 Die Vorlage OF 588/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Parteien: FDP, SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.06.2019, OA 430 entstanden aus Vorlage: OF 566/11 vom 26.05.2019 Betreff: Änderung der Lichtsignalanlage Wächtersbacher Straße und Cassellastraße Zusätzliche Querungsmöglichkeit mit Signal auf der Westseite der Kreuzung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Wächtersbacher Straße/Cassellastraße die Lichtsignalanlage so anzupassen, dass nur Fußgänger eine eigene Grünphase haben und der restliche Verkehr eine Rotphase hat. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, an der Seite der Schule und der beiden Kindergärten den fehlenden dritten Übergang zu erstellen, damit die Kinder dort sicher kreuzen können. Begründung: Es wurde in der Vergangenheit immer wieder über die Gefährlichkeit der Kreuzung informiert und es wurden bereits in der Vergangenheit Anträge gestellt, den Bereich zu entschärfen. In ein paar Monaten wird zusätzlich an dieser Kreuzung die Kita 75 ihr neues Zuhause haben. Der dritte Kindergarten an der Kreuzung soll nächstes Jahr von der FCSF eröffnet werden. Damit werden sich direkt an dieser Kreuzung drei Kindergärten und eine Schule befinden. Die einzige Maßnahme, die ergriffen wurde, war, ein gelbes Blinklicht anzubringen. Diese Maßnahme ist nicht ausreichend gewesen. Ein Kind ist nun bereits angefahren und verletzt worden, andere Kinder kommen dort immer wieder in sehr gefährliche Situationen. Grund hierbei ist, dass die Kinder grundsätzlich beim Abbiegen nicht beachtet werden. Durch die hohe Anzahl der dort querenden Kinder und den hohen industriellen Verkehr ist es besonders wichtig, aktiv für einen höheren Schutz der Kinder zu sorgen. Die einstmalige Sparlösung mit nur zwei Kreuzungsmöglichkeiten muss auf drei Kreuzungsmöglichkeiten erweitert werden. Während der Grünphase dürfen wegen der großen Anzahl von Kindern und Fußgängern nur diese Grün haben und für alle anderen Verkehrsteilnehmer muss eine Rotphase gelten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2120 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 84 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 430 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AFD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4349, 32. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.08.2019 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2019, OF 583/11 Betreff: Status von Seniorenwohnungen bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möge mitteilen, wieviele Seniorenwohnungen in Fechenheim bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften seit 31.12.2010 weggefallen sind und wieviele neue Seniorenwohnungen bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Fechenheim entstanden sind. Der Magistrat möge mitteilen, ob ihm bekannt ist, dass bei der Wohnheim GmbH in der Wohnanlage Birsteiner Straße 67-117 Wohnungen nur noch an Bürger unter 60 Jahren vermietet wird. Der Magistrat möge mitteilen, wo die in der B154 beschriebenen Liegenschaften mit 175 Ein-Zimmer-Wohnungen zur Versorgung wohnungsloser Menschen mit eingeschränkter Wohnfähigkeit sein werden. Begründung: Nach Auskunft der Wohnheim und des Magistrats (B144/19) sind seit dem 1.1.2011 alle Wohnungen in der Lauterbacher Straße 4 freifinanzierte Wohnungen, die ohne Einschränkungen auch an andere Menschen vermietet werden und keine Seniorenwohnungen mehr. Die selbe Problematik ergibt sich in der Wohnanlage "Roter Graben, Fechenheim". Dort wurde ebenfalls die Bindung "Seniorenwohnungen" aufgehoben und die Rentner werden dort systematisch verdrängt. Mit den steigenden Mieten ist es immer schwieriger für ältere Menschen bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt zu finden. Diese Wohnungen nun für Senioren verschwinden zu lassen ist keine geeignete Lösung, wenn wir keinen neuen Wohnraum zur Verfügung stellen. Bei Vermietungsanfragen für Wohnungen in der Birsteiner Straße in Fechenheim wurde mehrfach von Bürgern berichtet, dass das Alter der Mieter abgefragt wurde und mitgeteilt wurde, an Personen ab 60 Jahren würden diese Wohnungen nicht vermietet. Senioren sind durch die besonderen Kündigungsmodalitäten für Vermieter unattraktiv als neue Mieter. Auf dem Markt gibt es ohnehin keinen günstigen Wohnraum. Dies macht es für Senioren in Frankfurt fast unmöglich günstigen adäquaten Wohnraum zu finden. Wer stellt älteren Menschen noch günstigen, adäquaten Wohnraum mit guter Infrastruktur zur Verfügung, wenn er gleichzeitig weiß, diese Verträge möglicherweise schwierig oder gar nicht aufzulösen sind? In der B154/19 wird beschrieben, das eine Sanierung der Meersburger Straße 1 im Jahr 2020 ansteht. Es seien zwei weitere Liegenschaften mit 175 Ein-Zimmer-Wohnungen gefunden worden für diese Menschen. In der Erläuterung der B154/19 wird darauf hingewiesen, dass eine Unterbringung in einem normalen Wohnumfeld nicht möglich sei. Die Verhaltensauffälligkeiten lassen sich nicht beseitigen. Aus dem Bericht 154/19: "Viele Bewohner/innen der beiden Häuser in der Bolongarostraße und der Meersburger Straße zeigen Verhaltensauffälligkeiten, . . das Leben in einem normalen Wohnumfeld aber unmöglich machen. Die vorhandene Betreuung kann diese Verhaltensauffälligkeiten, die zum Beispiel in übermäßigen Verschmutzungen von Wohnungen, Allgemeinbereichen und Außenanlagen, im häufigen Auftreten von Schadinsekten, in Geruchsbelästigungen durch mangelnde Körperhygiene, in wildem Urinieren, in Vandalismus und in Ruhestörungen zutage treten, abmildern, aber nicht gänzlich beseitigen. Diese Liegenschaften bieten deshalb kein geeignetes Umfeld. . .- mit gravierenden Auswirkungen auf das nachbarschaftliche Miteinander vorprogrammiert." Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung OA 434 2019 Die Vorlage OF 583/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.06.2019, OA 433 entstanden aus Vorlage: OF 577/11 vom 23.05.2019 Betreff: Markierung zur Kenntlichmachung von Parkverbot Die Stadtverordnetensammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Wendehammer in der Birsteiner Straße durch Quermarkierung darauf hinweisen zu lassen, dass dort "Parken verboten" besteht. Begründung: Der Wendehammer am Ende der Birsteiner Straße wird täglich von Fahrzeugen beparkt. Das Schild mit "Parken verboten" wird in diesem Bereich nicht ernst genommen. Durch parkende Autos und Kleinlastwagen können Rettungsfahrzeuge und "gestrandete" Lkws schwer bis gar nicht wenden. Durch Quermarkierung des gesamten Wendhammers soll kenntlich gemacht werden, dass dort das Parken untersagt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2118 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 86 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 433 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4351, 32. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.08.2019 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.06.2019, OA 432 entstanden aus Vorlage: OF 575/11 vom 23.05.2019 Betreff: Einrichtung eines Verkehrskreisels: Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße/Bebraer Straße Die Stadtverordnetensammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße, Kilianstädter Straße, Bebraer Straße durch einen Verkehrskreisel zu verbinden. Begründung: Auf die Ampelanlage könnte völlig verzichtet werden. An der Kreuzung Kilianstädter Straße, Bebraer Straße, Vilbeler Landstraße herrscht ein hohes Verkehrsaufkommen. Der Verkehr würde flüssiger laufen und es gäbe weniger Verkehrsunfälle. Durch die dort herrschende Ampelschaltung kommt es regelmäßig zu Unfällen. Es sind Menschen nicht unerheblich verletzt worden und erhebliche Sachschäden sind entstanden. Um den gesamten Bereich sicherer zu machen und zu entspannen, ist es sinnvoll, die drei Straßen durch einen Verkehrskreisel zu verbinden. Der Verkehrskreisel sollte so konzipiert werden, dass von Maintal aus kommend zwei Spuren befahren werden können, wobei die rechte Spur nur für rechts abbiegenden Verkehr sein sollte. Dem von Enkheim kommenden Verkehr sollte weiter zwei Spuren zur Verfügung stehen, damit von dort flüssig rechts in die Bebraer Straße eingefahren werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 71 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 26.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 85 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 432 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AFD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4350, 32. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.08.2019 Aktenzeichen: 66 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.06.2019, OA 434 entstanden aus Vorlage: OF 583/11 vom 17.06.2019 Betreff: Status von Seniorenwohnungen bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften Vorgang: B 144/19; B 154/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, 1. wie viele Seniorenwohnungen in Fechenheim bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften seit dem 31.12.2010 weggefallen und wie viele neue Seniorenwohnungen bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Fechenheim entstanden sind; 2. ob ihm bekannt ist, dass bei der Wohnheim GmbH in der Wohnanlage Birsteiner Straße 67-117 Wohnungen nur noch an Bürger unter 60 Jahren vermietet werden; 3. wo die im Bericht B 154 beschriebenen Liegenschaften mit 175 Einzimmerwohnungen zur Versorgung wohnungsloser Menschen mit eingeschränkter Wohnfähigkeit sein werden. Begründung: Nach Auskunft der Wohnheim GmbH und des Magistratsberichtes B 144 sind seit dem 01.01.2011 alle Wohnungen in der Lauterbacher Straße 4 freifinanzierte Wohnungen, die ohne Einschränkungen auch an andere Menschen vermietet werden, und keine Seniorenwohnungen mehr. Dieselbe Problematik ergibt sich in der Wohnanlage "Am Roten Graben" in Fechenheim. Dort wurde ebenfalls die Bindung "Seniorenwohnungen" aufgehoben und die Rentner werden dort systematisch verdrängt. Mit den steigenden Mieten ist es für ältere Menschen immer schwieriger, bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt zu finden. Diese Wohnungen nun für Senioren verschwinden zu lassen, ist keine geeignete Lösung, wenn die Wohnungsbaugesellschaften keinen neuen Wohnraum zur Verfügung stellen. Bei Vermietungsanfragen für Wohnungen in der Birsteiner Straße in Fechenheim wurde mehrfach von Bürgern berichtet, dass das Alter der Mieter abgefragt und mitgeteilt wurde, an Personen ab 60 Jahren würden diese Wohnungen nicht vermietet. Senioren sind durch die besonderen Kündigungsmodalitäten für Vermieter unattraktiv als neue Mieter. Auf dem Markt gibt es ohnehin keinen günstigen Wohnraum. Dies macht es für Senioren in Frankfurt fast unmöglich, günstigen und adäquaten Wohnraum zu finden. Wer stellt älteren Menschen noch günstigen, adäquaten Wohnraum mit guter Infrastruktur zur Verfügung, wenn er gleichzeitig weiß, dass diese Verträge möglicherweise schwierig oder gar nicht aufzulösen sind? Im Bericht B 154 wird beschrieben, dass eine Sanierung der Meersburger Straße 1 im Jahr 2020 ansteht. Es seien zwei weitere Liegenschaften mit 175 Einzimmerwohnungen gefunden worden. In der Erläuterung des Berichts B 154 wird darauf hingewiesen, dass eine Unterbringung in einem normalen Wohnumfeld nicht möglich sei. Die Verhaltensauffälligkeiten lassen sich nicht beseitigen. Aus dem Bericht B 154: "Viele Bewohner/innen der beiden Häuser in der Bolongarostraße und der Meersburger Straße zeigen Verhaltensauffälligkeiten, [. .] die das Leben in einem normalen Wohnumfeld aber unmöglich machen. Die vorhandene Betreuung kann diese Verhaltensauffälligkeiten, die zum Beispiel in übermäßigen Verschmutzungen von Wohnungen, Allgemeinbereichen und Außenanlagen, im häufigen Auftreten von Schadinsekten, in Geruchsbelästigungen durch mangelnde Körperhygiene, in wildem Urinieren, in Vandalismus und in Ruhestörungen zutage treten, abmildern, aber nicht gänzlich beseitigen. Diese Liegenschaften bieten deshalb kein geeignetes Umfeld [...] - mit gravierenden Auswirkungen auf das nachbarschaftliche Miteinander vorprogrammiert." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.05.2019, B 144 Bericht des Magistrats vom 03.05.2019, B 154 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 439 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 26.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.08.2019, TO I, TOP 52 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 434 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 32. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.08.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 434 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4355, 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 19.08.2019 Aktenzeichen: 64 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2019, OF 249/16 Betreff: Blindenampel Vilbeler Landstraße/Marktstraße Vorgang: OM 2102/17 OBR 16; ST 2236/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die mit der ST 2236 2017 vom 20.11.2017 angekündigte Erweiterung der Ampelanlage an der an der hoch frequentierten Kreuzung Vilbeler Landstraße/Marktstraße zu einer Blinden-Ampelanlage endlich kurzfristig umzusetzen. Begründung: Die Umgestaltung dieser Ampelanlage in eine Blinden-Ampelanlage an der sehr stark befahrenen Vilbeler Landstraße ist für die Anlieger, die zum Einkaufen ins Ortszentrum wollen, endlich umzusetzen. Behinderte und ältere Menschen, aber auch Kinder sind an dieser Durchgangsstraße ganz besonders gefährdet. Der Bevölkerung ist nicht zu vermitteln, wieso die Umgestaltung dieser Ampelanlage so lange dauert. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2102 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2236 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 18.06.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4834 2019 Die Vorlage OF 249/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2019, OF 572/11 Betreff: Witterungsschutz und Überdachung an der Straßenbahnhaltestelle "Cassellastraße" auf der Hanauer Landstraße Vorgang: OM 1682/17 OBR 11; ST 1536/17 Der Ortsbeirat 11 möge beschließen, Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob am stadtauswärtigen Haltepunkt kurzfristig eine temporäre Wartehalle errichtet werden kann und wann mit einer entsprechenden Umsetzung gerechnet werden könnte. Begründung: In der ST 1536 2017 wurde die Prüfung einer Errichtung einer temporären Wartehalle vom Magistrat in Aussicht gestellt. Das Ergebnis der Prüfung liegt dem Ortsbeirat noch nicht vor. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1682 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1536 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1314 2019 Die Vorlage OF 572/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2019, OF 597/11 Betreff: Umwandlung von Seniorenwohnungen der Wohnheim in freien Wohnraum stoppen. Der Status von Seniorenwohnungen ist bei der Wohnheim GmbH wiederherzustellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Umwandlung von städtischen Seniorenwohnungen in normalen Wohnraum ist zu stoppen. Bereits umgewandelte städtische Seniorenwohnanlagen sind in den vorherigen Status zu versetzen. Es dürfen keine Neuvermietungen an nicht den Ansprüchen einer Seniorenwohnanlage entsprechende Personen in städtischen Seniorenwohnanlagen mehr erfolgen. Begründung: Nach Auskunft der Wohnheim und des Magistrats (B144/19) sind seit dem 1.1.2011 alle Wohnungen in der Lauterbacher Straße 4 freifinanzierte Wohnungen, die ohne Einschränkungen auch an andere Menschen vermietet werden und keine Seniorenwohnungen mehr. Dies ist bereits der Fall und der Trend der Fremdvermietung ist steigend. Die selbe Problematik ergibt sich in der Wohnanlage "Roter Graben". Dort wurde ebenfalls die Bindung "Seniorenwohnungen" aufgehoben und die Rentner werden dort systematisch verdrängt. Mit den steigenden Mieten ist es immer schwieriger für ältere Menschen bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt zu finden. Diese Wohnungen nun für Senioren verschwinden zu lassen ist keine geeignete Lösung. Es ist bekannt, dass viele ältere Menschen in großen Wohnungen irgendwann alleine wohnen müssen, weil die Senioren am Markt keine kleineren bezahlbaren Wohnungen mehr finden. Gleichzeitig benötigen wir aber gerade diese große Wohnungen für Familien mit Kindern. Einen zweiten Effekt hat die momentane Rechtsprechung, die einen großen Teil der älteren Menschen auf Wohnungssuche ganz klar benachteiligt. Senioren sind durch die besonderen Kündigungsmodalitäten für Vermieter unattraktiv als neue Mieter. Auf dem Markt gibt es ohnehin keinen günstigen Wohnraum. Dies macht es für Senioren in Frankfurt fast unmöglich günstigen adäquaten Wohnraum zu finden. Wer stellt älteren Menschen noch günstigen, adäquaten Wohnraum mit guter Infrastruktur zur Verfügung, wenn er gleichzeitig weiß, diese Verträge möglicherweise schwierig oder gar nicht aufzulösen sind? Wir sollten daher darauf achten, dass dieser Wohnraum in den ehemaligen Seniorenwohnanlagen weiterhin und zukünftig für die Senioren reserviert ist. Besonders, wenn es sich zusätzlich um Wohnraum handelt, der durch seine Lage besonders geeignet ist für ältere Menschen. Die Seniorenwohnanlage "Lauterbacher Straße" z.B. ist durch die Nähe an die besonders gute Infrastruktur und zur Natur eine ideale Seniorenwohnanlage in Frankfurt. (In direkter Nähe: Frankfurts größter Supermarkt, Frisör, Bäckerei, Apotheke, Ärzte, gute ÖPNV Anbindung und direkter Zugang in den Wald und mitten in einem Wohngebiet). Bei der Anlage "Roter Graben" bestehen zwar einige Defizite bezüglich Infrastruktur, doch dort gibt es untereinander Partnerschaften und Fahrgemeinschaften, die das Miteinander beleben und Lösungen bieten. Grundsätzlich ist eine starke Häufung von Seniorenangeboten an einem Ort sehr wünschenswert. Für die Betreuungsdienste ist es auch ein ganz großes Plus. Wertvolle Betreuungszeiten ersetzen dort lästige Fahrzeiten und bringen mehr Zeit für individuelle Betreuung. Dies ist wiederum attraktiv für Senioren, die sonst einsam wären und die auf Betreuung angewiesen sind. Die Senioren begrüßen es, und es ist wichtig, dass eine Betreuung ein bisschen mehr Zeit hat. Die Vergabe der sechs freien Wohnungen der Seniorenwohnungen Lauterbacher Straße hat in der Vergangenheit zu mehrfachen polizeilichen Einsätzen und Festnahmen geführt. Dies wegen schweren Gewalttaten, wie z.B. einer gemeinschaftlicher Vergewaltigung, eines schweren tätlichen Angriffs eines 74-jährigen Seniors von einem jugendlichen Bewohner. Dies hat es dort vorher nicht gegeben. Laut der B144/19 versucht der städtische Vermieter Wohnheim GmbH aus "Eigeninteresse" mit folgendem Ziel vorzugehen: "Ein sensibles Vorgehen bei der Auswahl künftiger Mieter/innen ist selbstverständlich". Man möchte "mit generationenübergreifendem Wohnen eine moderne Wohnstrukturen einführen". Dies ist wohl nachweislich kläglich gescheitert. Der günstige Wohnraum für Senioren ist zu erhalten und festzuschreiben.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2019, OF 250/16 Betreff: Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht hier: Hinweis auf entgegenkommende Radfahrer in der Taschnerstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert Den Hinweis auf entgegenkommende Radfahrer in der Taschnerstraße (Einbahnstraße) von der Triebstraße bis zur Vilbeler Landstraße vollständig herstellen zu lassen und durch entsprechende Fahrbahnmarkierung auszuweisen. Begründung: Nach aufbringen der neuen Fahrbahndecke in der Taschnerstraße fehlt die entsprechende Markierung für entgegenkommende Radfahrer auf der Fahrbahn. Die erfordert gerade für die zahlreichen, Rad fahrenden Schüler/innen eine geordnete, für Radfahrer möglichst sichere Verkehrsführung. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 18.06.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4835 2019 Die Vorlage OF 250/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2019, OF 566/11 Betreff: Änderung der Verkehrszeichensignalanlage Wächtersbacher Straße und Cassellastraße Zusätzliche Querungsmöglichkeit mit Signal auf der Westseite der Kreuzung Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen: Der Magistrat wird gebeten an der Kreuzung Wächtersbacher Straße / Cassellastrasse die Lichtsignalanlage so umzustellen, damit nur Fußgänger eine eigene Grünphase haben und der restliche Verkehr stehen bleibt. Der Magistrat wird gebeten an der Seite der Schule und der beiden Kindergärten, den fehlenden Übergang zu erstellen, damit die Kinder dort sicher kreuzen können. Begründung: Es wurde in der Vergangenheit immer wieder über die Gefährlichkeit der Kreuzung informiert und es wurden bereits in der Vergangenheit bereits Anträge gestellt, den Bereich zu entschärfen. In ein paar Monaten wird zusätzlich an dieser Kreuzung die Kita 75 ihr neues Zuhause haben. Der dritte Kindergarten an der Kreuzung soll nächstes Jahr von der FCSF eröffnet werden. Damit werden sich direkt an dieser Kreuzung drei Kindergärten und eine Schule befinden. Die einzige Maßnahme die ergriffen wurde war, ein gelbes Blinklicht anzubringen. Diese Maßnahme ist nicht ausreichend gewesen. Ein Kind sei nun bereits angefahren und verletzt worden, andere Kinder kommen dort immer wieder in sehr gefährliche Situationen. Grund sei, die Kinder werden grundsätzlich beim Abbiegen nicht beachtet. Durch die hohe Anzahl der dort querenden Kinder und den hohen industriellen Verkehr, ist es besonders wichtig aktiv für einen höheren Schutz der Kinder zu sorgen. Die einstmalige Sparlösung mit nur zwei Kreuzungsmöglichkeiten muss auf drei Kreuzungsmöglichkeiten erweitert werden. Während der Grünphase dürfen wegen der großen Anzahl von Kindern und Fußgängern nur diese grün haben und für alle anderen Verkehrsteilnehmer muss eine Rotphase gelten. Antragsteller: SPD CDU LINKE. GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 430 2019 Die Vorlage OF 566/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, LINKE., GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2019, OF 578/11 Betreff: Rote Fahrradwegmarkierung an der Ein- und Ausfahrt vom Supermarkt Kaufland Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge eine rote, gut sichtbare Farbe bei der Ausfahrt von dem Supermarktgelände Kaufland in der Wächtersbacher Straße 74 aufbringen lassen. Begründung: Die Ein- und Ausfahrt zu dem größten Supermarkt in Frankfurt in der Wächtersbacher Straße 74 führt über einen Gehweg und Radweg. Es ist sehr wichtig, dass die aus- und einfahrenden Autos registrieren, dass hier Fußgänger und Radfahrer auf dem zu überfahrenden Gehweg/Radweg sein können und Vorrang haben. Vor allen Dingen die Radroute 12 wird dort gekreuzt. Dort fahren sehr viele schnelle Fahrradfahrer die erst spät in den für den Autofahrer sichtbaren Bereich kommen. Die Ein- und Ausfahrenden Autos/LKW übersehen diese Fahrradfahrer regelmäßig. Grund dafür ist der schräg abfallende Bürgersteig. Damit diese vor dem Ein- und Ausfahren deutlich darauf aufmerksam gemacht werden, soll eine rote, gut sichtbare und im dunkeln reflektierende Farbe dort aufgetragen werden, um so auf die Fußgänger und Radfahrer aufmerksam zu machen und diese zu schützen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 578/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 578/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 16.09.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 578/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 578/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2019, OF 575/11 Betreff: Einrichtung eines Kreisels: Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße/Bebraer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetensammlung möge beschließen: Die Vilbeler Landstraße, Kilianstädter Straße und Bebraer Straße durch einen Kreisel zu verbinden. Begründung: Auf die Ampelanlage könnte völlig verzichtet werden. An der Kreuzung Kilianstädter Straße, Bebraer Straße und Vilbeler Landstraße herrscht ein hohes Verkehrsaufkommen. Der Verkehr würde flüssiger laufen und es gäbe weniger Verkehrsunfälle. Durch die dort herrschende Ampelschaltung kommt es regelmäßig zu Unfällen. Es sind Menschen nicht unerheblich verletzt worden und erhebliche Sachschäden sind entstanden. Um den gesamten Bereich sicherer zu machen und entspannen ist es sinnvoll die 3 Straßen durch einen Kreisel zu verbinden. Der Kreisel sollte so konzipiert werden, dass von Maintal aus kommend 2 Spuren befahren werden können, wobei die rechte Spur nur für rechts abbiegenden Verkehr sein sollte. Der von Enkheim kommende Verkehr sollten weiter 2 Spuren zur Verfügung stehen, damit von dort flüssig rechts in die Bebraer Straße eingefahren werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung OA 432 2019 Die Vorlage OF 575/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2019, OF 569/11 Betreff: Anbringung von Park- und Straßenmarkierungen in der Orber Straße und Steinauer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten Parkmarkierungen im Bereich Orber Straße 1-5 und in der Steinauer Straße anzubringen und den Platzbereich zwischen Orberstraße 1 und Cassellastraße neu aufzuteilen. Im Bereich Orber Straße 1-5 sind Längsparkmarkierungen anzubringen. Im Bereich Steinauer Straße bis Nummer 4 sind östlich Längsparkmarkierungen anzubringen. Im Platzbereich zwischen Orberstraße 1 und Cassellastraße ist eine Insel mit Umfahrung zu gestalten. Begründung: Im Bereich Orber Straße 1-5 wird wegen fehlender Parkmarkierungen Quer und Längs geparkt. Dies führt in der Folge zu Verengungen die Anlieferungen der hinteren Flächen mit größeren Fahrzeugen nicht mehr zulassen. Einheitliches Längsparken wäre die gewünschte Variante der anwohnenden Bürger. Im Bereich Steinauer Straße bis zur Nummer 4 wird, obwohl dies zulässig ist, rechts nicht geparkt. Die Anwohner haben das Gefühl, dort sei "Parken verboten". Bereits zwei Parkwinkel könnten hier helfen die Parkraumsituation zu verbessern und die Geschwindigkeit in der eigentlichen "Anlieger frei"- Straße etwas zu reduzieren. Der fahrende Verkehr auf dem "Orber Platz" ist oft irritiert, weil es auf dem breiten Platz keine Markierungen gibt. Die Folge ist freies "querbeet" Fahren und damit verbundenem Kurvenschneiden in die Steinauer Straße. Eine eindeutige Straßenführung wäre sinnvoll. . Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4763 2019 Die Vorlage OF 569/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, LINKE., 1 GRÜNE und BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2019, OF 577/11 Betreff: Markierung zur Kenntlichmachung von Parkverbot Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetensammlung möge beschließen: Der Wendehammer in der Birsteiner Straße soll durch Markierung aufzeigen, dass dort "Parken verboten" ist. Begründung: Der Wendehammer am Ende der Birsteiner Straße wird täglich von Fahrzeugen beparkt. Das Schild mit "Parken verboten" wird in diesem Bereich nicht ernst genommen. Durch parkende Autos und Kleinlastwagen können Rettungsfahrzeuge, und "gestrandete" LKW schwer bis gar nicht wenden. Durch Quermarkierung des gesamten Wendhammer soll kenntlich gemacht werden, dass dort das Parken untersagt ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung OA 433 2019 Die Vorlage OF 577/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2019, OF 573/11 Betreff: Zusätzliche Altglascontainer in der Wächtersbacher Straße 74 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten neben dem Kaufland Supermarkt, in der Wächtersbacher Straße 74, auf dem Gelände der Netzdienste Rhein-Main GmbH zwei weitere Altglascontainer aufzustellen und die Beiden illegal aufgestellten Altkleidercontainer zu entfernen. Begründung: In der Wächtersbacher Straße 74 befindet sich Frankfurts größter Supermarkt. Dort werden viele Altglasflaschen in die Container eingeworfen. Es zeigt sich, dass eine angeregte höhere Frequenz der Leerungen nicht ausreichend ist. An dieser Stelle ist Platz für zwei weitere Altglascontainer. Die illegal wild aufgestellten Kleidercontainer verursachen dauerhaften Reinigungsaufwand zu Lasten der Stadt Frankfurt. Die Container werden teils mit Müll und Bauschutt befüllt und dieser wird von den Betreibern der Altkleidercontainer am Ort einfach liegen gelassen. Zusätzlich kommt es kommt zu Leerungen der Altkleidercontainer durch Dritte, die ungeeignete Textilien überall auf dem Platz verstreuen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4765 2019 Die Vorlage OF 573/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2024, OF 268/16 Betreff: Einsatzampel an der Ecke Vilbeler Landstraße/Florianweg Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Vilbeler Landstraße, an der Einmündung Florianweg, eine Einsatzampel/Notfallampel für Einsatzfahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr und des Deutschen Roten Kreuzes zu installieren. Begründung: Im Florianweg befinden sich das 18. Polizeirevier, die Enkheimer Feuerwehr und eine Rettungswache des Deutschen Roten Kreuzes, die bei Einsatzfahrten über die Vilbeler Landstraße ihre Ziele anfahren. Die Einsatzfahrzeuge müssen an der Einmündung zur Vilbeler Landstraße an der Sichtlinie anhalten, weil man erst dann den von links querenden Verkehr sieht. Entsprechend sehen die auf der Vilbeler Landstraße in der Regel recht rasant in nördlicher Richtung fahrenden Fahrzeuge die bevorrechtigten Einsatzfahrzeuge erst sehr spät. Bremst ein sich annäherndes Fahrzeug ab, darf man sich darauf aber auch nicht verlassen, da auf der zweiten Fahrspur andere Verkehrsteilnehmer an den bremsenden Fahrzeugen vorbeifahren könnten. Dadurch gab es schon mindestens einen Unfall. Dieser Gefahrenpunkt könnte durch eine Einsatzampel/Notfallampel auf der Vilbeler Landstraße entschärft werden, die durch die Leitstellen von Polizei oder Feuerwehr/Rettungsdienst oder aus den Einsatzfahrzeugen heraus aktiviert wird." Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5568 2024 Die Vorlage OF 268/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 272/16 Betreff: Kreuzungsbereich behindertengerecht gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße - Leuchte - Triebstraße, behindertengerechter zu gestalten. Der Kreuzungsbereich sollte insbesondere vollständig an allen Überwegen mit blindengerechten Bodenindikatoren, Signaltönen und Signalknöpfen ausgestattet werden. Begründung: Der Kreuzungsbereich ist wegen dem aufeinandertreffen der Leuchte, der Triebstraße, der Vilbeler Landstraße und der Borsigallee für eingeschränkte Personen unübersichtlich, was die Überquerung der Straße sehr gefährlich macht. Das Volkshaus Enkheim, die U-Bahn Endhaltestelle, ein Ärztecentrum oder das Hessen-Center werden auch von Menschen mit z.B. einer Sehschwäche stark frequentiert. Zwar gibt es bereits an dem Fußgängerüberweg Vilbeler Landstraße zum Teil entsprechende Signalanlagen, diese sind jedoch zur Überquerung der Leuchte und Triebstraße gleichfalls notwendig, zudem fehlen erforderliche Bodenindikatoren. Mehr Rücksicht auf Menschen mit den verschiedensten Beeinträchtigungen ist dringend geboten. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5571 2024 Die Vorlage OF 272/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 270/16 Betreff: Parkmöglichkeiten entlang der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die gegebenen Parkmöglichkeiten in der Vilbeler-Landstraße ab Wilhelmshöher Straße in Richtung Bergen, so mit entsprechenden Parkflächenmarkierung zu versehen, dass der Gehweg auch von Fußgängern - insbesondere Personen mit Behinderungen oder mit Kinderwagen - genutzt werden können, ohne dabei auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Begründung: Die vielbefahrene Vilbeler Landstraße ist im Bereich ab Wilhelmshöher Straße in Fahrtrichtung Bergen teilweise mit dem Verkehrszeichen 315 (Parken auf Gehwegen) ausgeschildert. Allerdings, parken dort einige Zeitgenossen dermaßen willkürlich, dass Fußgänger, insbesondere Menschen mit Behinderung und oder Menschen, welche einen Kinderwagen etc. bewegen, die dort geparkten Fahrzeuge nicht passieren können ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Insbesondere Seh- oder gehbehinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger kommen dabei in Notsituationen, was eine erhebliche Unfallgefahr darstellt. Eine Parkflächenmarkierung wäre deshalb absolut angebracht. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 270/16 wurde zurückgezogen.
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 276/16 Betreff: Platz vor der Wassersteuerungsanlage Voltensee Im Zuge der, inzwischen abgeschlossenen, Baumaßnahmen in Höhe Vilbeler Landstraße Hs.Nr. 93 ist ein Platz entstanden, auf dem aktuell einzig eine Wassersteuerungsanlage für die Fließwasserverbindung in den Voltensee steht. Mehr und mehr scheint der Platz von der Bevölkerung für eigene Zwecke vereinnahmt zu werden. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Frage gebeten: Für welche Nutzung ist der Platz gedacht und wann wird er für diesen Zweck hergerichtet) Foto: Privat Begründung: Zurzeit wird dieser Platz als Parkplatz genutzt was sicher nicht im Sinne des Erfinders ist. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 967 2024 Die Vorlage OF 276/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße - Borsigallee - Leuchte - Triebstraße in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte Vorgang: OA 191/17; B 64/18; OA 270/18; ST 1949/18; OM 1381/22; ST 908/22; EA 112/22; EA 96/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In der Produktgruppe 16.03 werden die erforderlichen Mittel für die Planung und den Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße in Enkheim in einen Kreisel mit Öffnung zur Leuchte bereitgestellt. Da die Bebauung im Neubaugebiet Leuchte bereits begonnen hat, kommt es zu wesentlich mehr Verkehr, Lärm und kritischen Verkehrssituationen durch Baufahrzeuge, Linienbusse und privaten PKWs in den Wohnstraßen Barbarossa- und Riedstraße. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908, hat der Magistrat mitgeteilt, dass es bereits eine ältere mit den städtischen Ämtern abgestimmte Planung gäbe, die bei einer Neuaufnahme der Planung überarbeitet werden müsste. Wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität könne dies aber derzeit nicht in Aussicht gestellt werden. Spätestens seit 2002 weist der Ortsbeirat regelmäßig darauf hin, dass nur durch eine Öffnung der Leuchte die An-und Abfahrten der Baufahrzeuge zum Baugebiet sinnvoll sind, da die Leuchte wesentlich größer und breiter ist als alle anderen Straßen in Enkheim. Nun haben wir andere Fakten. In der Leuchte wird gebaut und sollte das Neubaugebiet zu Ende bebaut sein, wird sich das Verkehrsproblem nicht auflösen, sondern mit den Neu-Enkheimern wird es sich nur auf andere Fahrzeuge verlagern und wie wir mittlerweile wissen, haben manche Familien nicht nur ein Auto, sondern zwei oder drei. Zusätzlich zum "normalen" Verkehr kommen noch die Busse der VGF aus Fahrtrichtung Bergen hinzu, die die Situation in beiden Straßen noch verschärfen, da einseitiges Parken erlaubt ist (hier soll auch nichts geändert werden, da es sich in erster Linie um Anwohner handelt). Mit einem Kreisverkehr an der o. g. Kreuzung und Öffnung der Leuchte verteilt sich der Verkehr und kann zügig abfließen. Es gibt keine einseitige Verkehrs- und Lärmbelastung für die Anwohner. Deshalb wird der Magistrat erneut gebeten, seine Prioritäten auf die aktuelle Situation anzupassen und die benötigten Mittel für den Kreisverkehr schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen und umgehend mit dem Bau zu beginnen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Anregung vom 05.06.2018, OA 270 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1949 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1381 Etatanregung vom 22.03.2022, EA 112 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908 Etatanregung vom 02.05.2023, EA 96 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 130 2024 Die Vorlage OF 247/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2024, OF 249/16 Betreff: Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I Vorgang: 13.06.23, V 690/23; ST 1964/23; OA 405/23; ST 386/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, nun endlich im Wege einer Ersatzvornahme die illegal errichteten Bauten auf dem Gelände an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg beseitigen zu lassen. Dabei dürfen die dortigen Eigentümer, deren Grundstücke von fremden Personen bebaut wurden, nicht finanziell belastet werden. Begründung: Die Stellungnahmen, des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1964 bzw. ST 386 vom 19.02.2024, kommen einer Bankrotterklärung der öffentlichen Organe gleich. Die dortigen Verhältnisse sind seit Jahrzenten bekannt, die gesetzlichen Grundlagen, wie §§ 14 und 17 BNatSchG und § 35 BauGB sind gegeben. Es ist gesetzestreuen Bürgerinnen und Bürgern nicht erklärlich, warum die Stadt Frankfurt am Main die ihr gegebenen Möglichkeiten nicht konsequent nutzt, sondern personelle Engpässe ins Feld führt und damit de facto einen rechtsfreien Raum schafft. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.06.2023, V 690 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1964 Anregung vom 17.10.2023, OA 405 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 386 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5415 2024 Die Vorlage OF 249/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 246/16 Betreff: Voltenseeweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wurde in verschiedenen Anträgen der Ortsbeiräte 16 und 11 in den letzten Jahren mehrfach um eine Verbesserung der Wegesituation zwischen Enkheim und Seckbach gebeten. In den Stellungnahmen ST1572 (2016), ST1216 (2023) und ST489 (2020) hat der Magistrat Maßnahmen zur Verbesserung der Wege (Voltenseeweg bzw. Im Enkheimer Weimerhaus/ Seckbacher Bitzweg) für Fußgänger und Radfahrer abgelehnt. Nun ist eine neue Situation entstanden, da aufgrund der umfangreichen Baumaßnahmen im Seckbacher Ried und der Herstellung der sogenannten Fließverbindung der Voltenseeweg einige Meter nach Norden verschoben wird und für die Befestigung des neuen Weges bereits eine Aufschotterung stattfand. Der Ortsbeirat 16 bittet daher den Magistrat der Stadt Frankfurt zu prüfen und zu berichten: 1. Warum wurde in den oben genannten Stellungnahmen nicht erwähnt, dass der Voltenseeweg verlegt und in weiten Teilen neu gebaut wird? 2. Warum wurde der Ortsbeirat 16 nicht in die Planungen des verlegten Weges eingebunden? 3. Werden bei der Neugestaltung des Weges nun die Belange der Fußgänger und Radfahrer dergestalt berücksichtigt, dass der Voltenseeweg nach Abschluss der Arbeiten auch bei Regenwetter gut begeh- und befahrbar sein wird. 4. Wird auch der Abschnitt parallel zum bereits seit langem bestehendem Wassergraben erneuert und ggf. warum nicht? (Hier sind noch keine Bauarbeiten ersichtlich.) Der Magistrat wird weiterhin gebeten den "Voltenseeweg" auf der vollen Länge von der Einmündung Vilbeler Landstraße bis zur Kreuzung Kruppstraße/ Am Seckbacher Ried so zu erneuern, wie dies im neu angelegten Abschnitt der Fall ist. Foto: Neuanlage des Voltenseeweges, der um einige Meter nach Norden verschoben wurde. Daneben das neu angelegte Bachbett der "Fließverbindung". (Foto: selbst) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 12.03.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5272 2024 Die Vorlage OF 246/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2021, OF 78/16 Betreff: Sichere Verkehrsführung für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Vilbeler Landstraße/Klingenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat gebeten wird, eine sicherere Verkehrsführung für Fahrradfahrer*innen von der Vilbeler Landstraße aus südwestlicher Richtung kommend zur Abbiegung in Richtung Klingenweg einzurichten. Begründung: Aktuell ist der Modus, vom Fahrrad abzusteigen und die Fußgängerampel über die Vilbeler Landstraße zu nutzen. Nichts weist auf diesen Modus hin, bis auf ein kleines Fahrradschild, welches an der Ampel angebracht ist. Dies führt dazu, dass viele Fahrradfahrer*innen die Vilbeler Landstraße von der Straßenmitte aus kreuzen. Das kann zu gefährlichen Szenen führen, wenn der Gegenverkehr nicht mit einer roten Ampel konfrontiert ist. Die Strecke ist die Hauptverbindung von Bergen Richtung Lohrberg und zum Nordosten von Frankfurt und natürlich auch umgekehrt und wird auch von vielen nicht ortskundigen Fahrradfahrer*innen stark frequentiert. Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung für Fahrradfahrer*innen eindeutig durch einen Fahrradstreifen am rechten Straßenrand mit Pfeil nach links kenntlich zu machen (Fig. 1). Um es noch zusätzlich kenntlich zu machen, könnte, gegeben den Budgetmöglichkeiten, die Fußgänger*innenampel zu einer kombinierten Ampel umgewandelt werden (Fig. 2). Fig. 1: Quelle https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/gewoehnungsbeduerftig-indirektes-link sabbiegen-fuer-radfahrer-art-10124420 Fig 2.: Quelle https://fahrmit.be/gemeinsame-fussgaenger-und-radfahrerampel-sinnvoll/ Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, zu diesem Thema einen Ortstermin zu initiieren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 16 am 15.02.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 16 am 22.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 16 am 26.04.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 16 am 13.09.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 16 am 11.10.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2897 2022 Die Vorlage OF 78/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, GRÜNE, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD und LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 151/11 Betreff: Ausweisung und Fortführung des Radwegs Wächtersbacher Straße mithilfe eines Radfahrstreifens ab dem Kauflandgelände in Richtung Osten Der Ortsbeirat möge beschließen: - Der Magistrat möge einen Radfahrstreifen auf der Wächtersbacher Straße ab dem Kauflandgelände in Richtung Osten ausweisen. - zusätzlich sollte parallel über die Birsteiner Straße eine sichere Wegeführung für Fahrradfahrer in westlicher Richtung, sichergestellt werden. - Entfernung der Litfaßsäule auf dem Fußweg zwischen Kaufland und der Birsteiner Straße für ein gemeinschaftliche Nutzung des Weges ohne Sichthindernisse und Engstellen von Fahrrädern und Fußgängern. Begründung: Radfahrer teilen sich die Wächtersbacher Straße mit dem Kraftfahrzeugverkehr ab dem Kauflandgelände stadtauswärts. Dies bedeutet durch die Geschwindigkeitsunterschiede der Verkehrsteilnehmer und der oft unterschrittenen Mindestabstände zu Fahrradfahrern von 1,5 Metern, eine erhöhte Unfallgefahr. Es ist grundsätzlich sinnvoller die beiden unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer voneinander zu trennen. Wo dies nicht möglich ist, sollten entsprechende Schutzräume für schwächere Verkehrsteilnehmer eingerichtet werden oder die Verkehrsströme durch attraktive Angebote verlagert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1303 2022 Die Vorlage OF 151/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 158/11 Betreff: Überwachung des ruhenden Verkehrs Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, mehr Personal bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 einzusetzen und die Kontrollen zu verschärfen. Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im OBZ 11 sollten die folgenden Lokalitäten besondere Berücksichtigung finden: Fechenheim: Alt Fechenheim (Halten und Parken auf dem Bürgersteig zwischen Pfortenstr. und Kleestr.), Starkenburger Straße und Kleedreieck (Parken auf dem Radweg bzw. Radstreifen), Mittelseestraße (Parken auf dem Gehweg, Blockieren der Durchfahrt, Parken an den Straßenecken mit Bordsteinabsenkung), Burglehen, Löhnungsgasse (Parken in Spielstraßen auf nicht ausgewiesenen Flächen) Seckbach: Im Trieb Riederwald: Erlenbruch, besonders Einfahrt FSV Sportplatz Begründung: Den Fußgänger*innen wird zunehmend weniger Raum auf Ihren Wegen zugestanden. In vielen Straßenzügen wird schon heute rechtmäßig auf dem Gehweg geparkt. In der Praxis bleibt da oft kein ausreichender Platz für Rollator, Rollstuhl und Kinderwagen. Und diese Praxis weitet sich auf andere Straßen ohne ausgewiesene Parkfläche auf dem Bürgersteig aus. Zusätzlich wird von einer großen Zahl von Radfahrer*innen - teilweise aus eigenem Sicherheitsbedürfnis - der Fußweg als Radweg genutzt. Dieser Umstand führt zu einer weiteren Verschärfung auf Gehwegen. Das Verbot auf Radwegen zu halten oder gar zu parken wird ignoriert und eine Unterbindung dieses Zustandes findet nur in unzureichendem Maße statt. Die Strafgebühren bei Verstößen sind adäquat deutlich angehoben worden, was aber leider bisher zu keiner Intensivierung der Überwachung der Regeln geführt hat. Hier muss dringlich eine zahlenmäßige Erweiterung der Kontrollen erfolgen. Beispiele Alt Fechenheim 17:30 Foto: Thomas Dorn selbst Alt Fechenheim 11:30 Foto: Thomas Dorn selbst Burgelehen 15:00 Foto: Thomas Dorn selbst Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1306 2022 Die Vorlage OF 158/11 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird gebeten, mehr Personal bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 einzusetzen und die Kontrollen zu verschärfen. Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 sollten die folgenden Lokalitäten besondere Berücksichtigung finden: Fechenheim: Alt-Fechenheim (Halten und Parken auf dem Bürgersteig zwischen Pfortenstraße und Kleestraße), Starkenburger Straße und Kleedreieck (Parken auf dem Radweg bzw. Radstreifen), Mittelseestraße (Parken auf dem Gehweg, Blockieren der Durchfahrt, Parken an den Straßenecken mit Bordsteinabsenkung), Burglehen, Löhnungsgasse (Parken in Spielstraßen auf nicht ausgewiesenen Flächen) Wächtersbacher Straße Seckbach: Im Trieb, Hofhausstraße (halbseitiges Parken trotz Markierung und Platz auf der Straße) Auerfeldstraße (vor dem Huthpark), An der Marienkirche (vor dem Kindergarten - Autos stehen komplett auf dem Gehweg) Riederwald: Erlenbruch, besonders Einfahrt FSV-Sportplatz Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2021, OF 73/16 Betreff: Ertüchtigung und Lückenschluss Radweg entlang der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert das Grünflächenamt und das Straßenverkehrsamt dazu aufzufordern einen Radweg entlang der Vilbeler Straße zwischen den Kreuzungen Vilbeler/Borsigallee/Leuchte und Vilbeler/Am Hessencenter/Philip-Puth-Str. einzurichten und den bestehenden Radweg zwischen der Kreuzung Vilbeler/Am Hessencenter/Philip-Puth-Str. und Vilbeler/Kilianstädter Str./Birsteiner Str. auf eine angemessene Ausbaustufe zu bringen. Der zurückgesetzte Fußgängerweg soll renaturiert, der Radweg dafür deutlich breiter gestaltet werden. Begründung: Der jetzige Radweg ist auf Enkheimer Gemarkung nicht durchgehend, was zu unsicheren Situationen für Radfahrende führt, außerdem ist der Radweg - vor allem auf der Fechenheimer Gemarkung - deutlich zu schmal (an der schmalsten Stelle gerade mal 1,30m). Die Benutzung des Radweges wird zusätzlich dadurch erschwert, dass der Radweg - vor allem in der nassen und dunklen Jahreszeit - oft von Fußgänger:innen mitbenutzt wird, die verständlicherweise nur ungern den zurückgesetzten Fußgängerweg im Wald benutzen, da dieser nass, matschig und unbeleuchtet ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die Vorlage OF 73/16 zuständigkeitshalber dem Ortsbeirat 11 zuzuleiten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 65/16 Betreff: Radweg auf der Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert den Radweg auf der Borsigallee von dem P+R-Haus (Borsigallee 24A) und der Kreuzung Borsigallee/Vilbeler Landstraße auf eine angemessene Ausbaustufe zu bringen, die ein sicheres und komfortables Fahren für Radfahrer:innen und ein ebensolches Gehen für Fußgänger:innen ermöglicht. Gefordert wird eine ordentliche Radfahrspur, die farblich markiert ist und vom Fußgängerweg getrennt ist, der Fußgängerweg soll so ausgestaltet werden, dass er auch für gehbehinderte Menschen geeignet ist (vor allem an der Anschlussstelle der A66 auf die Borsigallee). Begründung: Der Radweg auf der obengenannten Strecke befindet sich mit auf dem Fußgängerweg, dieser ist auch noch an einigen Stellen deutlich zu schmal, bspw. entlang des Hessen-Centers. Entlang des Hessen-Centers steht zudem auch noch die Straßenbeleuchtung mitten auf dem Fußgänger-/Radweg, was eine zusätzliche Behinderung darstellt. Der Fußgängerüberweg über die Anschlussstelle der A66 auf die Borsigallee weißt sehr hohe Bordsteinkanten auf, die weder mit einem Fahrrad vernünftig befahrbar sind, noch mit einem Rollator oder einem Kinderwagen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1172 2021 Die Vorlage OF 65/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die Anregung auch an den Ortsbeirat 11 zur Beschlussfassung zuzuleiten. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 67/16 Betreff: Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich die Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vilbeler Landstraße- Borsigallee-Leuchte-Triebstraße zur Vermeidung von CO2 Ausstoß, Entlastung der Barbarossastraße und der Triebstraße, unnötiger Umwege, Verringerung von Lärm und langen Standzeiten zu beschließen und umsetzen. Begründung: Der Verkehr auf der Vilbeler Landstraße wird fast auf der gesamten Strecke durch Ampelanlagen geregelt. Hier kommt es zu längeren Standzeiten und Staus. Im Bereich der ampelfreien Kreuzung mit der Victor-Slotosch-Straße und Barbarossastraße fließt der Verkehr hingegen recht zügig ab. Ampelanlagen bedeuten durch größere Wartezeiten mit höherem Benzinverbrauch eine unnötige große Umweltbelastung. Zudem fallen bei Ampelanlagen zusätzlich zu den Investitionskosten Folgekosten durch regelmäßige Wartung an. Eine Kreiselanlage an dieser Stelle würde die Einfahrt von der Borsigallee in die Leuchte ermöglichen und weitere Umwege ersparen, zumal seit Juni 2021 die Bebauung des Baugebietes Leuchte/Barbarossastraße begonnen hat. Es ist den Anwohnern der Barbarossastraße nicht zu vermitteln, warum Baulastwagen sich durch die Straße quälen, während die Leuchte auf solche Maße ausgelegt ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 67/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1381 2022 Die Vorlage OF 67/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 94/11 Betreff: Nur Pkw parken in der Birsteiner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den gesamten Straßenverlauf der Birsteiner Straße nur PKW parken einzurichten. Begründung: Im Bereich der Birsteiner Straße sind nun die Folgen des übereilten, mit dem Ortsbeirat unabgesprochenen Abbau der "Anlieger Frei" Zeichen für das Wohngebiet Fechenheim-Nord, zu spüren. Das angrenzende Industriegebietes macht sich im Wohngebiet wieder bemerkbar. Aber gerade aus diesem Grund hatte man damals die "Anlieger Frei"-Zeichen angebracht, um den Parkverkehr des Industriegebiets aus dem Wohngebiet zu verbannen. Inzwischen hat die Sportanlage in der Birsteiner Straße nur noch einen reduzierten Bereich an Parkplätzen für Sportler, Besucher und Bewohner. LKW's, Anhänger, Baumaschinen auf Anhängern, Wohnmobile und große Lieferwagen sowie abgemeldete PKW von Unternehmen, werden dort über Tage abgestellt. Besonders an den Wochenenden, Abenden unter der Woche und an Feiertagen werden diese Parkplätze für Sportveranstaltungen gebraucht. Wegen Corona ist dies in diesem Jahr nicht so ins Gewicht gefallen. Doch vor Corona und seit den Lockerungen zu Corona ist dies wieder sehr zu merken, es gibt dort immer weniger Parkplätze für Sportler, Besucher und Bewohner, die sich darüber beschweren. Beschränkte Ausnahmen zum Parken, z.B. für den Anlieferverkehr sollten berücksichtigt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 94/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 841 2021 Die Vorlage OF 94/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 93/11 Betreff: Bodenmarkierungen im Bereich Fechenheim-Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, - im Bereich der Bebraer Straße an der Querungshilfe Bodenmarkierungen: "Achtung Kinder" aufzubringen. - Im Bereich der Birsteiner Straße 79-103, südlich, an den Eingängen zu den Häusern/Mülltonnenplätzen kleine schmale Sperrflächen auf die Straße aufzubringen. Begründung: Im Bereich der Birsteiner Straße, bei den Liegenschaften der ABG, wird der Müll oft nicht abgeholt. Grund sind dort die dicht an dicht parkenden Fahrzeuge. Die Mülltonnen können von der FES nicht vom Müllplatz zwischen den parkenden Autos zum Müllwagen geschoben werden. Es ist nicht ersichtlich wo der "Spalt" für die Durchfuhr der Tonnen eingehalten werden muss. Es gibt zwar am Zaun einen entsprechenden Hinweis, doch am Boden keine Absenkung oder Markierung. Es wäre sehr hilfreich, dort eine entsprechende Markierung anzubringen, damit klar wird, wer dort nicht zu Abholzeiten parken darf. Viele Kinder überqueren in diesem Bereich die Straße zur Schule, Spielplatz usw. Nicht unbedingt immer an der Querungshilfe, daher ist es wichtig Fahrzeugführer auf diese Gefahrenquelle hinzuweisen und Kinder zu schützen. Der Kindergarten befindet sich westlich der Bebraer Straße und die Kinder der Schule in der Wächtersbacher Straße kreuzen zur Schule dort von der Bushaltestelle Heinrich-Kraft-Park kommend. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 93/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 840 2021 Die Vorlage OF 93/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 102/11 Betreff: Parkbänke für die Grünanlage Lauterbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Grünanlage in der Lauterbacher Straße zwei Parkbänke im westlichen Bereich aufzustellen. Begründung: In der Grünanlage gibt es bereits zwei Parkbänke. Die Parkbänke erfreuen sich großer Beliebtheit und werden regelmäßig und nicht nur bei schönem Wetter genutzt. Die beiden Bänke stehen im östlichen Teil und die Anwohner würden sich noch weitere Bänke im westlichen Teil der Grünanlage wünschen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OF 102/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 847 2021 Die Vorlage OF 102/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.07.2021, OF 98/11 Betreff: Fahrradwege - 08 - Deutliche Markierung des Radwegbeginns und Wegeführung des Radweges von der Vilbeler Landstraße auf die alte Straßenbahn-Trasse Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird gebeten, den Bereich der Einmündung der alten Straßenbahn-Trasse auf die Vilbeler Landstraße neu zu planen. - Bei der Neuplanung ist ein sicherer Übergang für Fahrradfahrer*innen zu gewährleisten, und zwar von nördlich kommend auf die Straßenbahntrasse sowie von der Straßenbahn-Trasse auf die Vilbeler Landstraße - dort gegebenenfalls über die Ampelanlage. - Die Nutzung des Fahrradweges in beide Richtungen ist zu kennzeichnen. Begründung: Der Übergang aus Bergen in Richtung Seckbach ist eine vielgenutzte Fahrradstrecke und in die Gegenrichtung. Der Übergang ist schlecht markiert und häufig zugeparkt. Aus unserer Sicht sollte die Schranke und der Radweg dort neu geplant werden und der Radweg zur Straßenseite an der Schranke vorbeiführen. Bilderquelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 98/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 843 2021 Die Vorlage OF 98/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2021, OF 32/16 Betreff: Neue Verkehrsführung Vilbeler Landstraße, Philipp-Puth-Straße, Leuchte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert kurzfristig, vor den Sommerferien, einen U-Turn an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße in Richtung Bergen einzurichten und unverzüglich Maßnahmen zu planen und umzusetzen, wie die direkte Öffnung zur Straße Leuchte aus nördlicher und westlicher Öffnung ermöglicht werden kann; z.B. durch Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Leuchte/Triebstraße oder durch andere geeignete Maßnahmen. Begründung: Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-Center zeigt, dass es erforderlich ist, die Straße Leuchte besser an den Verkehr anzubinden. Diese genannte Linksabbiegespur wurde von den aus Norden und Westen kommenden Verkehrsteilnehmer*innen hauptsächlich genutzt, um nach einer 180°-Kurve in die Straße Leuchte einzubiegen, da eine direkte Zufahrt in die Leuchte aus nördlicher oder westlicher Richtung kommend nicht möglich ist. Durch die Sperrung dieser Linksabbiegerspur wird der Zielverkehr zur Leuchte nun hauptsächlich durch die ohnehin schon überlastete Wohnstraße Barbarossastraße und weitere kleine Straßen geführt. Die o.g. Maßnahmen würden für Anwohner*innen und Verkehrsteilnehmer*innen eine substantielle Entlastung bedeuten. Noch wichtiger ist, dass mit der nun begonnenen Erschließung des Baugebiets Leuchte (Start war am 16. Juni) die Öffnung der Straße Leuchte jetzt dringend geboten ist. Die Erschließung des Baugebiets kann nicht durch die engen Wohnstraßen Barbarossastraße und Riedstraße erfolgen. Der Baustellenverkehr kann nur über die breite Straße Leuchte abgewickelt werden. Der Durchgangs- und Schleichverkehr von der Leuchte in den Fritz-Schubert-Ring und die Straße Im Sperber ist dabei durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Bereits im September 2017 (OF 138/16) hat der Ortsbeirat die Einrichtung eines Kreisverkehrs für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße gefordert, um die Erschließung des Baugebiets durch den Anschluss der Leuchte zu ermöglichen. Die Anbindung der Leuchte ist nun dringend erforderlich, wenn nicht durch einen Kreisverkehr, dann mittels anderer schneller zu realisierender Maßnahmen. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 532 2021 Die Vorlage OF 32/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, 4 CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE. gegen 1 CDU und BFF (= Ablehnung)
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2021, OF 33/16 Betreff: Aufhebung der Sperrung der Linksabbiegespur Vilbeler Landstraße nach Osten an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-Center Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die Sperrung der Linksabbiegespur in der Vilbeler Landstraße nach Osten unverzüglich rückgängig gemacht wird. Begründung: Die Anfang Juni 2021 erfolgte schlechte Umsetzung der Vorlage OF 270/16 bzw. OM 5343 vom Oktober 2019 durch das Dezernat VI Verkehr hat zu großer Empörung in der Bevölkerung geführt. Inhalt und Absicht der Vorlage war, den Durchgangs- und Schleichverkehr durch die Philipp-Puth-Straße zu unterbinden, in dem die Einfahrt in die Philipp-Puth-Straße von der Vilbeler Landstraße kommend gesperrt wird. Mit Umsetzung der Maßnahme wurde jedoch auch die Linksabbiegespur in der Vilbeler Landstraße Richtung Osten gesperrt. Diese Linksabbiegespur wurde von den Verkehrsteilnehmern hauptsächlich genutzt, um nach einer 180°-Kurve in die Straße Leuchte einzubiegen, da eine direkte Zufahrt in die Leuchte aus nördlicher oder westlicher Richtung kommend nicht möglich ist. Der Kurvenradius ist zwar eng, Pkws und kleine Lkws konnten die 180°-Kurve aber jahrzehntelang in einem Zug durchfahren. Durch die Sperrung dieser Linksabbiegespur wird der Zielverkehr zur Leuchte nun über große Umwege hauptsächlich durch die ohnehin schon überlastete Wohnstraße Barbarossastraße geführt. Eine Veränderung der Ampelsteuerung ist nicht erforderlich, da die bisherige Schaltung schon seit Jahrzehnten funktioniert hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 33/16 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 34/16 Betreff: U-Turn für Pkw an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße wiederherstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten: 1. Die im Zusammenhang mit der Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße weggenommene Wendemöglichkeit für stadtauswärts fahrende PKW an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter auf und in die östliche Fahrbahn der Vilbeler Landstraße für diese wiederherzustellen. 2. Während der Bauzeit der Leuchte ist der Schwerkraftverkehr, wie insbesondere etwa der Baustellenverkehr zur bevorstehenden Erschließung des Baugebiets Leuchte, Container-Fahrzeuge der FES zum Kleinmüllplatz Enkheim und sonstiger Schwerlast-Andienungsverkehr auf die südliche Fahrbahn der Borsigallee zu leiten und an der Abbiegung Borsigallee / Am Hessencenter die Route über die Straße "Am Hessencenter" zur "Zufahrt in die "Leuchte" auszuschildern, und bis zur Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter zu führen. Damit ist das Einbiegen von Schwerlastverkehr in die Vilbeler Landstraße mit Abbiegen in die "Leuchte" vor der Ampelanlage "Leuchte" problemlos möglich, weil der kleine Wendekreis des U-Turns nicht ausreicht. 3. An der Kreuzung Barbarossastraße/Leuchte/Zufahrt zum Kleinmüllplatz Enkheim ein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr ab einer festzulegenden Tonnage und Abmessung festzulegen, weil dieser oft in der Röhrborngasse nicht durchkommt und rückwärts über die Straße "Am Sperber" wieder zurückrangieren muss, wobei es in der Vergangenheit bereits zu Beschädigungen an den historischen Häusern kam, 4. Der Baustellen-Schwerverkehr kann über die Ampelanlage Leuchte jederzeit auf die Borsigallee und die Vilbeler Landstraße nach Süden, Westen und Norden abgeleitet werden. Begründung: Mit der vom Ortsbeirat 16 mit der OM 5343 (29.10.2019) geforderten Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße war keinesfalls der Wegfall der Möglichkeit des U-Turns an dieser Stelle beabsichtigt, wie dies jetzt aber seit der erst kürzlich erfolgten Umsetzung der Maßnahme der Fall ist. Motorisierte Verkehrsteilnehmer, die von Bergen aus in südlicher Richtung auf der Vilbeler Landstraße unterwegs sind, haben mit Wegfall des U-Turns an der Ampelanlage Philipp-Puth-Straße/Am Hessencenter seither keinerlei Möglichkeit mehr, auf einigermaßen unmittelbarem und damit sowohl effizientem als auch ökologisch sinnvollem Weg in die Straßen "Leuchte" und "Triebstraße" bzw. auf die östliche Seite der Vilbeler Landstraße zu gelangen, da das Linksabbiegen bereits an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee nicht möglich ist. Ein früheres Linksabbiegen, etwa von der Vilbeler Landstraße in die Barbarossastraße würde zu zusätzlichem Durchgangsverkehr im Wohngebiet des alten Enkheimer Ortskerns führen, zumal damit das Problem der Zufahrt in die Triebstraße aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße nicht gelöst wäre. Insbesondere für Ortsunkundige ist ein U-Turn an der bisherigen Stelle unerlässlich, da diese im ungünstigsten Fall erst knapp einen Kilometer weiter in Fechenheim die Möglichkeit haben zu wenden und diesen dann auch wieder zurückfahren müssen, um schließlich doch noch an das gewünschte Ziel zu gelangen. Auch aus diesem Grund macht die zusätzliche - aus Platzgründen ohnehin erforderliche - Ausschilderung der Route für den Schwerlastverkehr über die Straßen Borsigallee / Am Hessencenter einen Sinn und würde die dauerhafte Flutung der Wohngebiete von Bergen-Enkheim mit überörtlichem Schleich- und Durchgangsverkehr durch einen Kreisel nach Fertigstellung des Neubaugebietes verhindern (siehe St 1154 vom 3.7.2017). Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Die Antragstellerin legt folgende geänderte Fassung der Vorlage OF 34/16 vor: Der Magistrat wird gebeten, 1. die im Zusammenhang mit der Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße weggenommene Wendemöglichkeit für stadtauswärts fahrende PKW an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter auf und in die östliche Fahrbahn der Vilbeler Landstraße für diese wiederherzustellen; 2. während der Bauzeit der Leuchte ist der Schwerkraftverkehr, wie insbesondere etwa der Baustellen-verkehr zur bevorstehenden Erschließung des Baugebiets Leuchte, Container-Fahrzeuge der FES zum Kleinmüllplatz Enkheim und sonstiger Schwerlast-Andienungsverkehr auf die südliche Fahrbahn der Borsigallee zu leiten und an der Abbiegung Borsigallee / Am Hessencenter die Route über die Straße "Am Hessencenter" zur "Zufahrt in die "Leuchte" auszuschildern, und bis zur Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter zu führen. Damit ist das Einbiegen von Schwerlastverkehr in die Vilbeler Landstraße mit Abbiegen in die "Leuchte" vor der Ampelanlage "Leuchte" problemlos möglich, weil der kleine Wendekreis des U-Turns nicht ausreicht; 3. an der Kreuzung Barbarossastraße/Leuchte/Zufahrt zum Kleinmüllplatz Enkheim ein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr ab einer festzulegenden Tonnage und Abmessung festzulegen, weil dieser oft in der Röhrborngasse nicht durchkommt und rückwärts über die Straße "Am Sperber" wieder zu-rückrangieren muss, wobei es in der Vergangenheit bereits zu Beschädigungen an den historischen Häusern kam; 4. Der Baustellen-Schwerverkehr kann über die Ampelanlage Leuchte jederzeit auf die Borsigallee und die Vilbeler Landstraße nach Süden, Westen und Norden abgeleitet werden. Begründung: Mit der vom Ortsbeirat 16 mit der OM 5343 (29.10.2019) geforderten Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße war keinesfalls der Wegfall der Möglichkeit des U-Turns an dieser Stelle beabsichtigt, wie dies jetzt aber seit der erst kürzlich erfolgten Umsetzung der Maßnahme der Fall ist. Motorisierte Verkehrsteilnehmer, die von Bergen aus in südlicher Richtung auf der Vilbeler Landstraße unterwegs sind, haben mit Wegfall des U-Turns an der Ampelanlage Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-center seither keinerlei Möglichkeit mehr, auf einigermaßen unmittelbarem und damit sowohl effizientem als auch ökologisch sinnvollem Weg in die Straßen "Leuchte" und "Triebstraße" bzw. auf die östliche Seite der Vilbeler Landstraße zu gelangen, da das Linksabbiegen bereits an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee nicht möglich ist. Ein früheres Linksabbiegen, etwa von der Vilbeler Landstraße in die Barbarossastraße würde zu zusätzlichem Durchgangsverkehr im Wohngebiet des alten Enkheimer Ortskerns führen, zumal damit das Problem der Zufahrt in die Triebstraße aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße nicht gelöst wäre. Insbesondere für Ortsunkundige ist ein U-Turn an der bisherigen Stelle unerlässlich, da diese im ungünstigsten Fall erst knapp einen Kilometer weiter in Fechenheim die Möglichkeit haben zu wenden und diesen dann auch wieder zurückfahren müssen, um schließlich doch noch an das gewünschte Ziel zu gelangen. Auch aus diesem Grund macht die zusätzliche - aus Platzgründen ohnehin erforderliche - Ausschilderung der Route für den Schwerlastverkehr über die Straßen Borsigallee / Am Hessencenter einen Sinn und würde die dauerhafte Flutung der Wohngebiete von Bergen-Enkheim mit überörtlichem Schleich- und Durchgangsverkehr durch einen Kreisel nach Fertigstellung des Neubaugebietes verhindern (siehe St 1154 vom 3.7.2017). Beschluss: Die Vorlage OF 34/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2021, OF 24/16 Betreff: Verkehrsführung für Fahrradfahrende Vilbeler Landstraße/Klingenweg Präambel Das Überfahren der durchgezogenen Linie im Bereich der viel befahrenen Vilbeler Landstraße/Klingenweg ist aus gutem Grund eine gefährliche Ordnungswidrigkeit und kostet richtig Geld. Fahrradfahrende sind nach der Straßenverkehrsordnung verpflichtet auf einem, in diesem Fall für Fahrräder ausgewiesenen Fußgängerüberweg mit Ampel abzusteigen und das Rad zu schieben. Damit ist auch für Radfahrer ein sicherer Übergang über diese Hauptverkehrsstraße gefahrlos möglich. Eine zusätzliche Fahrradampel würde den fließenden Verkehr mit farbiger Abbiegespur enorm behindern und alle Abbieger in den Klingenweg, die Marktstraße und die Vilbeler Landstraße unnötig aufstauen, von den Kosten einer solchen Aktion mal ganz abgesehen. Der Ortsbeirat wolle deshalb beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Radfahrenden mit einem etwas größeren Schild auf die vorhandene Ampelkreuzung hinzuweisen und das für alle Verkehrsteilnehmer gefährliche Überfahren der durchgezogenen Fahrbahnteilung auch zu ahnden. Begründung siehe oben. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 13.05.2021, OF 20/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 01.06.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 16 am 14.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 16 am 02.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 24/16 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 84/11 Betreff: Kinderbetreuungssituation für Fechenheim, Riederwald und Seckbach - Erläuterung der Zahlen, Einschätzungen und genannten Maßnahmen im Bericht sowie Schaffen von Transparenz zu weiteren relevanten Kennzahlen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. In Seckbach ist laut Information des Stadtschulamts der Betreuungsbedarf für 0-3 Jährige nach Umbau der städtischen Kita am Atzelberg aktuell gedeckt. Gibt es Pläne, um den Versorgungsgrad (0-3 Jährige) in Fechenheim und Riederwald weiter zu erhöhen? 2. Im Bericht wird auf einen in Planung befindlichen Kindergarten in Fechenheim verwiesen. Dabei handelt es sich nach unseren Informationen um Projekte in der Dieburger Straße und in der Lauterbacher Straße. Können Sie bitte weitere Informationen zum Zeithorizont, Träger etc. geben? Wie ist der Stand des Auslegungsverfahrens für das Wohngebiet in der Dieburger Straße? 3. Für Riederwald und Seckbach wird in Bezug auf die Betreuung der 3-6 Jährigen ein hoher Handlungsbedarf festgestellt - Welche Lösungsansätze gibt es hier? 4. Im Bericht erfolgt eine Einschätzung des Versorgungsgrads mit Ganztagsplätzen für 6-10 Jährige in den einzelnen Stadtteilen. Der angegebene Versorgungsgrad ist z. T. etwas irreführend, da bestimmte Betreuungsformate (z. B. Ganztagesschule in Seckbach) nicht eingerechnet sind. Können Sie bitte für Fechenheim, Riederwald und Seckbach Quoten zur Verfügung stellen, die die Betreuung durch Profil 1-3 Schulen und Pakt für den Nachmittag berücksichtigen? 5. Welche konkreten Pläne gibt es für Riederwald und Fechenheim, um den Versorgungsgrad für 6-10 Jährige zu erhöhen? 6. Gibt es darüber hinaus Bau- oder Umbauprojekte oder andere Maßnahmen für Krippen, Kitas, Grundschulen in Seckbach/Fechenheim/Riederwald, die im Zuge der Verbesserung der Betreuungssituation angedacht sind? 7. Liegt die Zielgröße des Versorgungsgrads für Grundschulen bei 80 oder 85%? Im Bericht tauchen aktuell beide Zielgrößen auf. 8. Bitte schaffen Sie Transparenz zu weiteren relevanten Kennzahlen: Wie lange ist aktuell die Wartezeit in Wochen bei der Anmeldung für einen Betreuungsplatz in Krippe, Kindergarten und Grundschule (Ganztagesplatz) in den genannten Stadtteilen? Wie soll sich diese bis 2026 entwickeln? Wie ist die Abweichung vom gegebenen Wunschtermin in Wochen sowie die Abweichung vom gewünschten Betreuungsplatz (z. B. Teilzeit statt der gewünschten Vollzeit)? Es wird zudem angeregt, diese Kennzahlen im nächsten Bericht direkt zu ergänzen. Begründung: In den Anlagen zu B67 werden differenzierte Kennzahlen (siehe Tabelle unten) zur Betreuungssituation in Fechenheim, Riederwald und Seckbach für die jeweiligen Altersgruppen vorgelegt, die aus unserer Sicht deutlichen Handlungsbedarf signalisieren. Betreuung der 0-3 Jährigen: Zielgröße der Stadt: Versorgungsgrad 2026 bei 53% (aktuell 49%). Aktuelle Situation im Frankfurter Osten: Fechenheim 36%, Riederwald 39%, Seckbach 33%. Laut Bericht existiert in Fechenheim und Riederwald kein Handlungsbedarf, um den Bedarf zu decken. In Seckbach ist die Versorgung bedarfsdeckend, wenn geplantes Projekt realisiert ist. (Anmerkung: Umbau des städt. Horts am Atzelberg ist inzwischen erfolgt, 10 zusätzliche Plätze) Kindergarten (3-6 Jährige): Zielgröße der Stadt: Versorgungsgrad 2026 bei 100% (aktuell 95%). Aktuelle Situation im Frankfurter Osten: Fechenheim 89%, Riederwald 73%, Seckbach 68%. Laut Bericht in Riederwald und Seckbach hoher Handlungsbedarf - in Fechenheim ist das Angebot dann bedarfsdeckend, wenn geplantes Projekt realisiert ist. Grundschule (6-10 Jährige): Zielgröße der Stadt: Versorgungsgrad 2026 bei 80 bzw. 85% (aktuell 59%). Aktuelle Situation im Frankfurter Osten: Fechenheim 50%, Riederwald 51%, Seckbach 25%. Laut Bericht priorisierter Handlungsbedarf in Fechenheim und Riederwald (Freiligrathschule, Pestalozzischule), aber keine Priorisierung in Seckbach aufgrund der bereits vorhandenen Betreuung in der Ganztagesschule (wurde nicht in die 25% einkalkuliert). (Anmerkung: Rechtsanspruch auf einen Ganztagesplatz in 2026) Dem Ortsbeirat ist es sehr wichtig, dass der Frankfurter Osten ein lebenswertes Umfeld für Familien bietet. Dazu gehört u.a. auch eine verlässliche Betreuungssituation für Kinder. Die vorausschauende Planung des Magistrats bis 2026 wird begrüßt und gleichzeitig sollten sehr frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um bei Betreuungsengpässen entgegenzusteuern. Daher bitten wir um Transparenz zu bereits in Planung befindlichen Maßnahmen sowie den vorgenommenen Ableitungen. Neben dem Vorhandensein von Betreuungsplätzen gehört zur Verlässlichkeit in der Kinderbetreuung auch, dass die Platzvergabe in einem definierten Zeithorizont und idealerweise zum gewünschten Zeitpunkt erfolgt und sich nicht über Monate in die Länge zieht. Letzteres wirkt sich sonst stark auf die berufliche Situation von betroffenen Müttern und Vätern aus. Ein beruflicher Wiedereinstieg oder die Aufstockung des Stundenumfangs werden sonst wenig planbar oder müssen deutlich später stattfinden als gewünscht. Auch eine unterbrechungsfreie Fortführung der Berufstätigkeit (insbesondere bei Kindern im Kindergarten- oder Grundschulalter) ist gefährdet, wenn die Betreuungssituation der Kinder nicht planbar ist. Deshalb sollten nach unserer Meinung folgende Kennzahlen künftig im Bericht ergänzt und nun bereits für Fechenheim, Riederwald und Seckbach zur Verfügung gestellt werden: Wartezeit auf den Betreuungsplatz (in Wochen), Abweichung vom Wunschtermin in Wochen, Abweichung vom gewünschten Betreuungsplatz (z. B. Teilzeit statt der gewünschten Vollzeit). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.05.2021, OF 50/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 50/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 84/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 168 2021 1. Die Vorlage OF 50/11 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 84/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 37/11 Betreff: Fahrradwege - 01 - Linksabbiegespur Borsigallee in Richtung Wächtersbacher Straße Der Ortsbeirat beschließt: der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die Linksabiegemöglichkeit für RadfahrerInnen zu gewährleisten, die von der Borsigallee kommend, auf die Wächtersbacher Straße einbiegen wollen. Begründung: Während der Baumaßnahmen, deren Dauer auf mehrere Monate, bzw. Jahre ausgelegt ist, wurde der Fahrradweg gekappt. Dadurch entsteht eine sehr gefährliche Situation. Die Einrichtung eines Fahrradstreifens für die auf die Wächtersbacher Straße einbiegenden RadfahrerInnen ist also eine notwendige Maßnahme zur Sicherung der Verkehrssicherheit. Quelle: C. Zielonka /Google Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 37/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 498 2021 Die Vorlage OF 37/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 26/11 Betreff: Anpassung des Fahrbetriebs der Buslinien 38 und 40 während der Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Ortsbeirat stimmt dem Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 unter der Maßgabe zu, dass die im Antragstext beschriebenen Maßnahmen noch zum Fahrplanwechsel am 12.12.2021 berücksichtigt werden. Der Magistrat wird gebeten, sich mit der traffiQ in Verbindung zu setzen, um während der Bauzeit zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße, die u. a. Maßnahmen zu prüfen und ggf. umzusetzen: 1. Ermittlung des Fahrgastaufkommens auf den Buslinien 38 und M43 an den drei Haltestellen Atzelberg-Ost, -Mitte und -West nach Aufhebung der Corona-bedingten Maßnahmen (voraussichtlich im Herbst 2021). 2. Falls das Fahrgastaufkommen es zulässt, sollte der Fahrbetrieb frühmorgens später beginnen und spätabends früher enden. Identische Abfahrtszeiten der 38er und der M43er Busse sollten vermieden werden. Falls erforderlich sollte der Bus M43 mindestens teilweise bis zum Panoramabad Bornheim geführt werden. 3. Statt der großen Standardbusse ist der Einsatz kleinerer Busse auf der Linie 38 zu prüfen. 4. Der Fahrplan der Linie 38 ist an die verkürzte Fahrstrecke anzupassen (Hufe-land-Haus, Altebornstraße, Atzelberg-Ost u. Atzelberg-Mitte entfallen). 5. Die Linie 38 ist wieder als echte Ringbuslinie, mit einer einzigen Endhaltestelle am Panoramabad Bornheim, zu betreiben. Wartezeiten bzw. Pausen an der Haltestelle Atzelberg-West sind zu unterlassen und der Ausstiegs- und Einstiegsstandort sollten identisch sein. Es sollte nur noch ein Stopp des Busses, entweder an der Atzelbergstraße 30 oder im Wendekreisel, stattfinden. 6. Bei der Linie 40 sind die dichteren Takte (Hauptverkehrszeiten (HVZ) 7,5 Minutentakt; Normalverkehrszeiten (NVZ) 10 Minutentakt; Schwachverkehrszeiten (SVZ) 15 bzw. 30 Minutentakt), die während der Vollsperrung der Wilhelmshöher Straße galten, auf Dauer beizubehalten. Eine Aufweitung des Taktes wird abgelehnt. Abhängig vom Fahrgastaufkommen ist eher ein noch engerer Takt einzuführen. Begründung: Bedingt durch die, vom 15. März 2021 bis voraussichtlich 1. Quartal 2024 andauernden Baumaßnahmen zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße, verkehrt der Bus 38 nur noch bis Atzelberg-West. Die Haltestellen liegen aktuell an der Atzelbergstraße 30 (Ausstieg) und im Wendekreisel (Einstieg) vor dem Atzelbergplatz. Zwischen der Ausstiegs- und der Einstiegsstelle machen viele Busfahrer einen zusätzlichen Pausenstopp (und das mit laufendem Motor), um die überschüssige Zeit abzusitzen. Dadurch bedingt kommt es zum dreimaligen Stoppen und dreimaligen Anfahren. Dies verursacht, unnötig starke Belastungen der dortigen Anwohner/innen. Die Abgase werden direkt auf die Balkone und Terrassen geblasen. Derzeit stehen des Öfteren bis zu drei 38er Busse gleichzeitig vor bzw. im Wendekreisel, wobei ein Bus Fahrgäste aufnimmt und die anderen zwei ohne Fahrgäste dem ersten Bus hinterherfahren. Seit dem 10. Mai 2021 wird der Metrobus M43 über den Atzelberg und die dort vorhandenen drei Haltestellen geführt. Der Metrobus fährt im 24-Stunden-Betrieb; zu den Hauptverkehrszeiten im 4 bzw. 5-Minutentakt, in den Normalverkehrszeiten alle 8-10 Minuten und in den Schwachverkehrszeiten überwiegend im Abstand von 15 Minuten. Laut Magistratsvortrag M 58 soll die Metrobuslinie M43 zum Fahrplanwechsel (ab 12.12.2021) in der morgendlichen Verkehrsspitze zusätzlich auf einen 3,75-Minutentakt verdichtet werden. Die Linie 40 wiederum bietet direktere und schnellere Fahrten zwischen Bergen und Enkheim an. Sie ist eine attraktive Alternative zur staubelasteten und in den nächsten Jahren zusätzlich über den Atzelberg umgeleiteten Linie M43. Auf die neu eingerichtete Buslinie 40, zwischen der U-Bahn-Endhaltestelle in Enkheim und Bergen-Ost (via Vilbeler Landstraße) werden voraussichtlich vermehrt Fahrgäste in Bergen und Enkheim umsteigen und nicht mehr den Bus M43 durch Seckbach nutzen. Somit kann erwartet werden, dass der aus Bergen-Enkheim kommende Metrobus M43 zukünftig selbst in den Hauptverkehrszeiten noch Fahrgäste an der Haltestelle Atzelberg-West aufnehmen kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 23 2021 Die Vorlage OF 26/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2021, OF 46/11 Betreff: Neuer Schaukasten für die Akteure des Stadtteils Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten einen Schaukasten für die Mikroinitiativen aus dem Stadtteil, das Quartiersmanagment, die Kirchen, das Jugendzentrum, dem Schutzmann vor Ort. Initiativen aus dem Stadtteil aufzustellen. Standort soll der Gehweg von der Birsteiner Straße zur Wächtersbacher Straße, links am Rand der Grünanlage und zum Zebrastreifen am Kaufland Gelände hin, werden. Copyright: Apple Maps Begründung: Es fehlt im Stadtteil Fechenheim-Nord eine einfache Möglichkeit Informationen an lokalen Bewohner weiterzugeben. Der letzte genutzte Schaukasten stand gegenüber vom öffentlichen Bücherschrank. Der alte Schaukasten wurde durch den Bau des neuen Hauses an dieser Stelle vor einem Jahr entfernt. Eine Wiederverwendung des alten Schaukasten aus den 80er Jahren war unwirtschaftlich. Die meisten Informationen erreichen die Menschen jetzt nur noch über mündliche Weitergabe. Es gibt keinen Schaukasten mehr für alle Akteure des Stadtteils, der zudem zentral gelegen und von den Menschen gelesen wird. Es ist für die allgemeine Kommunikation, die Akteure des Stadtteils und für die Mikroinitiativen wichtig, Informationen in die Stadtteile zu tragen. Die Verwaltung des Schaukastens würden die Stadtbezirksvorsteherin und das Quartiersmanagment übernehmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 46/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 46/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 799 2021 Die Vorlage OF 46/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2021, OF 16/16 Betreff: Buslinie 40 Für die Dauer der Bauarbeiten zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße ist auf der Buslinie 40 der Takt in der Hauptverkehrszeit zu verdichten Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Ortsbeirat stimmt dem Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 unter der Maßgabe zu, dass die im Antragstext beschriebenen Maßnahmen zum Fahrplanwechsel am 12.12.2021 berücksichtigt werden. Der Magistrat wird gebeten, sich mit der traffiQ in Verbindung zu setzen, um während der Bauzeit zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße, die u. a. Maßnahmen zu prüfen und ggf. umzusetzen: 1. Bei der Linie 40 sind die dichteren Takte (Hauptverkehrszeiten (HVZ) 7,5 Minutentakt; Normalverkehrszeiten (NVZ) 10 Minutentakt; Schwachverkehrszeiten (SVZ) 15 bzw. 30 Minutentakt), die während der Vollsperrung der Wilhelmshöher Straße gelten, auf Dauer beizubehalten. Eine Aufweitung des Taktes wird abgelehnt. Abhängig vom Fahrgastaufkommen ist eher ein noch engerer Takt einzuführen. 2. 2. Die sich daraus ergebende, eventuelle Fahrplanänderung ist zum nächsten planmäßigen Fahrplanwechsel (12.12.2021) vorzunehmen. Begründung: Die Linie 40 bietet direkte und schnelle Fahrten zwischen Bergen und Enkheim an. Sie ist eine attraktive Alternative zur staubelasteten und in den nächsten Jahren zusätzlich über den Atzelberg umgeleiteten Linie M43. Auf die neu eingerichtete Buslinie 40, zwischen der U-Bahn-Endhaltestelle in Enkheim und Bergen-Ost (via Vilbeler Landstraße) werden voraussichtlich vermehrt Fahrgäste in Bergen und Enkheim umsteigen und nicht mehr den Bus M43 durch Seckbach nutzen. Somit erwarten wir, dass der aus Bergen-Enkheim kommende Bus zukünftig selbst in den Hauptverkehrszeiten noch Fahrgäste aufnehmen wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 01.06.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung OA 18 2021 1. Der Vorlage M 58 wird unter Hinweis auf OA 18 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 16/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung WBE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2021, OF 20/16 Betreff: Sichere Verkehrsführung für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Vilbeler Landstraße/Klingenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat gebeten wird, eine sichere Verkehrsführung für Fahrradfahrer*innen von der Vilbeler Landstraße aus südwestlicher Richtung kommend zur Abbiegung in Richtung Klingenweg zu prüfen. Aktuell ist der Modus, vom Fahrrad abzusteigen und die Fußgängerampel über die Vilbeler Landstraße zu nutzen. Nichts weist auf diesen Modus hin, bis auf ein kleines Fahrradschild, welches an der Ampel angebracht ist. Dies führt dazu, dass viele Fahrradfahrer*innen die Vilbeler Landstraße von der Straßenmitte aus kreuzen. Das kann zu gefährlichen Szenen führen, wenn der Gegenverkehr nicht mit einer roten Ampel konfrontiert ist. Die Strecke ist die Hauptverbindung von Bergen Richtung Lohrberg und zum Nordosten von Frankfurt und ist auch von vielen nicht ortskundigen Fahrradfahrer*innen stark frequentiert. Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung für Fahrradfahrer*innen eindeutig kenntlich zu machen (z.B. durch einen Fahrradstreifen am rechten Straßenrand mit Pfeil nach links und durch eine kombinierte Fußgänger-/Fahrradfahrer*innenampel oder eine zusätzliche Fahrradampel) oder eine Alternative vorzuschlagen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.05.2021, OF 24/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 01.06.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 16 am 14.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 16 am 02.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 24/16 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2021, OF 21/16 Betreff: Call-A-Bike in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, daß sich der Magistrat beim Bike-Sharing Anbieter Call-A-Bike dafür einsetzt, das Kerngebiet Frankfurt um den Stadtteil Bergen-Enkheim zu erweitern. Begründung: Bike-Sharing ist eine sinnvolle Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr, um insbesondere die individuelle und flexible Verbindung zwischen Zielort und Nahverkehrshaltestelle zu überbrücken. Call-A-Bike arbeitet mit festen Rückgabestationen, durch Zuzahlung ist die Rückgabe an einem beliebigen Ort im Kerngebiet möglich. Es gibt somit einen Anreiz, die Rückgabestationen zu nutzen. Es handelt sich um ein Angebot der DB Bahn mit soliden Fahrrädern, welches sich seit fast zwei Jahrzehnten in Frankfurt bewährt hat. Sharing Angebote sind praktisch, nutzen der Umwelt, sind ressourcenschonend und stellen einen Beitrag zur Verbesserung der Parkplatz- und Verkehrssituation dar. Gegenwärtig ist der Stadtteil Bergen-Enkheim von der Nutzung des Call-A-Bike-Angebotes ausgeschlossen - die Abdeckung endet westlich der Vilbeler Landstraße. Foto 1: Die Call-A-Bike Station mit Fahrrädern in Enkheim (eigene Aufnahme) Foto 2/3: Das Call-A-Bike Kerngebiet Frankfurt mit Ausschluss von Bergen-Enkheim (Quelle: eigene Aufnahmen von https://www.callabike.de/de/rad-finden?city=50.110556%7C8.682222) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 01.06.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 21/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE, FDP und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2021, OF 31/11 Betreff: Bodenmarkierungen für die Lauterbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Lauterbacher Straße kurz nach der Hausnummer 5 eine Sperrmarkierung an der Absenkung und ab der Hausnummer 4 bis 18 Bodenwinkel rechtsseitig an den Ecken anzubringen Begründung: Seitdem die "Anlieger Frei" Zeichen vom Straßenverkehrsamt im Stadtteil entfernt wurden ist der Parkdruck im Quartier erheblich angestiegen. Dadurch werden die letzten Flächen im Stadtteil zugeparkt. Das hat zur Folge, das die Müllabfuhr erheblich bei Ihrer Arbeit behindert wird. Oft werden die Mülltonnen der Hausnummer 1+3+5 nicht abgeholt, weil die Absenkung zur Fahrbahn für die Mülltonnen zugeparkt ist. Dort gibt es keinerlei Markierung. Die Absenkung ist dort nur leicht ausgeprägt und versetzt zum Müllplatz an der städtischen Grünanlage. Es ist nicht für Fahrer erkennbar, das diese Absenkung frei gehalten werden muss. Bei den Hausnummern 6 bis 18 können die Müllwagen weder vorwärts noch rückwärts einfahren, weil die Ecken zu den Sackgassen zugestellt werden. Das gleiche Problem hätten größere Rettungsfahrzeuge. Dort fehlen die Parkwinkel. Es gibt nur noch einen Parkwinkel an der Lauterbacher Straße 4 und am neuen eingerichteten Behindertenparkplatz Lauterbacher Straße 12 Die klare Markierung bis wohin und wo geparkt werden kann, wird sehr helfen die Situation für die Rettungskräfte, Müllabfuhr und die Bürger zu verbessern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 31/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 493 2021 Die Vorlage OF 31/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2021, OF 29/11 Betreff: Mehr Sicherheit für Kinder und Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen um die Gefahren am Zebrastreifen Wächtersbacher Straße/Kaufland für Kinder und ältere Menschen zu beseitigen. Begründung: Seit Jahren ist der Zebrastreifen am Kauflandgelände ganz besonders für Kinder eine Gefahrenstelle. Durch die zu spät einsehbare Wartefläche der Fußgänger und nach rechts verschwenkter Fahrbahn ganz besonders für Kinder eine Gefahrenstelle. Es kamen bereits vielfache Hinweise an die Behörde aus der Bevölkerung und von der Bürgerinitiative zu diesem Umstand. Das Straßenverkehrsamt erachtet den Übergang als sicher und führte aus, es seien bisher keinerlei Unfälle mit Fußgängern aufgenommen worden. Es bestände keinerlei Veranlassung für Änderungen. Folgende Problemlage ergibt sich dort: - Der Anhalteweg ist nicht ausreichend - Der vorgeschriebene Sichtbezug auf den Warteraum entsprechend R-FGÜ 2001 an Zebrastreifen wird nicht eingehalten. (Mindestentfernungen für Erkennbarkeit und Sicht vor FGÜ) Für die Sicherheit überquerender Fußgänger ist entscheidend, dass Zebrastreifen frühzeitig zu erkennen sind und zwischen Personen auf den Warteflächen und den Fahrzeugführern eine ausreichende Sichtweite besteht. Diese Sichtweiten werden in diesem Fall nicht eingehalten. Fußgänger sind im Straßenverkehr besonders schutzbedürftig, da sie keine "Knautschzone" haben. Der eingeschränkte Sichtwinkel auf den Zebrastreifen lässt den Blick auf Kinder erst frühestens 25 Meter vor dem Übergang zu (siehe Grafik 1). Grund dafür sind die bis fünf Meter vor dem Zebrastreifen parkenden Fahrzeuge. Grafik 1 Copyright: Apple Maps Der normale Bremsweg bei 50km/h wird mit 25m festgesetzt. (Quelle: Bussgeldkatalog.org) Bremsweg + Reaktionsweg = Anhalteweg Somit wäre die Summe für den Anhaltweg bei Tempo 50km/h nicht ausreichend. Da bei einer Reaktionszeit von nur einer Sekunde bereits 14m zurückgelegt werden. 25m Bremsweg + 14m Reaktionsweg = 39m Anhalteweg Von einem etwaigen Puffer für etwas zu schnell fahrende Fahrzeuge ist noch gar nicht die Rede. Der Anhalteweg bei Tempo 50 ist bei Sichtkontakt bereits länger als der Weg bis zum Zebrastreifen. Der Autofahrer hat quasi keine Chance, wenn das Kind nicht selber auf sich achtet. Erschwerend kommt hinzu, dass konstruktiv die Sichtweite auf die Wartezone des Zebrastreifens auf nur 25m beschränkt ist. Entsprechend der Tabelle 2 verlangt ein Zebrastreifen entsprechend Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) eine Sichtweite von 50m auf den Warteraum am Zebrastreifen. Dies ist an diesem Zebrastreifen nicht gegeben. Es handelt sich offensichtlich um eine Unbedachtheit in der Planung der Querungsstelle. Nur 8 Meter hinter dem Zebrastreifen beginnt ein mehrere hundert Quadratmeter großer Spielplatz mit einem neuem Spielgelände und zusätzlichem Bolzplatz mit Fitnessgeräten. Der Zebrastreifen wird ebenfalls von vielen Schülern genutzt die an der Bushaltestelle aussteigen um zur Haupt und Realschule dort zu gehen. Der Zebrastreifen wird so oft genutzt, dass es eigentlich schon angebracht wäre eine Lichtzeichensignalanlage an diesem Ort aufzustellen. Den ganzen Tag überqueren dort Menschen die Straße. Dort ist die am meisten frequentierte Bushaltestelle im Ortsteil und Frankfurts größter Supermarkt "Kaufland". Der Supermarkt mit seinen zusätzlichen Geschäften der Nahversorger in Fechenheim für alle Dinge des Lebens mit den zusätzlichen Angeboten wie Post, Metzger, Friseur und Bäckerei. Ein sehr großer Teil der Kunden und besonders viele Kinder queren die Straße an diesem Zebrastreifen. Warum wollen wir solche Änderungen: BESONDERS SCHUTZBEDÜRFTIG: KINDER UND ÄLTERE MENSCHEN Aus dem Straßenseitenraum können Kinder wegen ihrer Körpergröße nicht über parkende Kraftfahrzeuge hinwegblicken, und sie können keine Möglichkeiten zum Überqueren erkennen. Auch für Kfz-Führer sind sie kaum erkennbar. Zebrastreifen mit guten Sichtbeziehungen zwischen Kindern und Fahrzeugführer verringern die Gefahr, dass Kinder für FahrzeugführerInnen überraschend auf die Fahrbahn treten. Bis zu einem Drittel der Kinder im Grundschulalter zeigt bei Überquerungen außerhalb von Überquerungsanlagen ein unsicheres bis riskantes Verhalten. Kindliches Fehlverhalten ist mit 50 % die Hauptursache für Fußgänger- und Radfahrerunfälle im Kindesalter. Bei Unfällen von Kindern als Fußgänger sind das plötzliche Überqueren der Fahrbahn, ohne auf den Verkehr zu achten (47 %), und das plötzliche Hervortreten hinter Sichthindernissen (25 %) die häufigsten Fehlverhaltensweisen. An Ampeln, Zebrastreifen und sonstigen Kreuzungen machen die Kinder seltener Fehler (6 %). Quelle: "Fußgängerüberwege" Leitfaden zur Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen, Ministerium für Verkehr B.-W. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 29/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 40 2021 Die Vorlage OF 29/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor nach dem Wort "beseitigen" um den folgenden Wortlaut ergänzt wird: "wie bei der Ortsbegehung 2018 mit dem Fachamt vereinbart." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 5/11 Betreff: Verlegung der Fußgängerquerung in der Cassellastraße/Wächtersbacher Straße näher an die Einmündung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge den Fußgängerübergang in der Cassellastrasse in Richtung Norden direkt an die Wächtersbacher versetzen. Begründung: An dieser vernachlässigten Kreuzung befinden sich drei Kindergärten und eine Schule. Das Straßenverkehrsamt hatte zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, anstelle der durch den Ortsbeirat vorgeschlagenen Änderungen, ein gelbes Blinklicht installieren lassen. Diese Maßnahme war bisher nicht ausreichend um die notwendige Verkehrssicherheit herzustellen. Dies hat nicht bisher wesentlich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beigetragen. Gründe dafür sind: - Kinder und Erwachsene laufen noch immer meistens den kürzesten Weg an der Kreuzung und nicht zum versetzten Fußgängerüberweg. - Es fehlt ein direkter Übergang auf der westlichen Seite der Ampelanlage und man versucht abzukürzen. - Autofahrer die auf der Wächtersbacher Straße in Richtung Westen abbiegend in die Cassellastraße unterwegs sind überfahren oft die rote Ampel, weil die wartenden Fahrzeuge in der Cassellastraße nicht zu sehen sind. Es entsteht für die Fahrer der Eindruck, die "Bahn sei frei". Bei "Grün" müssen dann die von der Cassellastraße linksabbiegenden Fahrzeuge oft stark bremsen um die späten Rot-Abbieger nicht aus deren Bahn zu schieben. - Durch den weit zurückgesetzten Fußgängerüberweg und das "Grün" erwarten abbiegende Autos und LKW keinen Fußgänger mehr Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7 2021 Die Vorlage OF 5/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 6/11 Betreff: Zusätzliche Fußgängerquerung mit Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Cassellastraße/Wächtersbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge zur Sicherheit der Kinder und Bürger die Ampelanlage Wächtersbacher- / Cassellastraße für Fußgänger auf der Westseite mit einer weiteren Lichtzeichenanlage und einer Bodenmarkierung für einen Übergang auf der Wächtersbacher Straße unverzüglich erweitern. Folgende Varianten stehen zur Wahl: - Das Ampelsignal mit Versorgungsleitung von dem auf dem selbigen Bürgersteig stehenden zweiten Mast herüberführen zu dem neu aufzustellenden Ampelmast. (siehe Bild) - Kontakt mit dem das Forschungsprojekt "Flüsterasphalt im innerstädtischen Bereich" begleitenden Organisation aufnehmen und ihm diesen Wortlaut vom Ortsbeirat weiterleiten und bitten diese Änderung umzusetzen zu dürfen: "Sehr geehrte Damen und Herren, bei dem Forschungsobjekt Flüsterasphalt im innerstädtischen Bereich haben sich im Quartier Fechenheim-Nord erhebliche infrastrukturelle Veränderungen ergeben. In einem Teilbereich haben sich dort eine große mehrzügige Schule und drei Kindergärten ange-siedelt. Alle Einrichtungen befinden sich in unmittelbarer Nähe der Kreuzung Wächtersbacher Straße / Cassellastraße. Dort sind anstelle der nötigen drei Ampel-querungen damals nur zwei Ampelquerungen gebaut worden. Das führt dazu, das viele Kinder an dem Ort der fehlenden dritten Querung heute "wild" die Straße queren. Das Straßenverkehrsamt teilte mit, eine Änderung sei nicht möglich, da es sich hier um ein gefördertes Forschungsprojekt handeln würde. Wir würden es sehr begrüßen, wen Sie intern prüfen könnten, ob es möglich wäre in diesem Bereich den Asphalt aufzutrennen und eine Steuer und Stromleitung zu legen oder alternativ diese Leitung unter dem Asphalt durchzuschießen um eine tägliche Gefährdung von hunderten Kindern zu vermeiden ? Vielen Dank Begründung: n dieser vernachlässigten Kreuzung befinden sich drei Kindergärten und eine Schule. Das Straßenverkehrsamt hatte zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, anstelle der durch den Ortsbeirat vorgeschlagenen Änderungen, bisher nur ein gelbes Blinklicht installieren lassen. Diese Maßnahme war bisher nicht ausreichend um die notwendige Verkehrssicherheit herzustellen. Die Fußgängerquerung an der Westseite der Kreuzung ist zur Zeit nur über den Umweg auf die gegenüberliegende Straßenseite an der Cassellastraße möglich. Die Hauptverkehrsbeziehung besteht für die meisten Bürger zur Westseite hin. Die Fahrgeschwindigkeit auf der Wächtersbacher ist hoch. Der Hauptausgang des Kindergartens ist auf der Westseite der Cassellastraße zur Wächtersbacher Straße hin. Sehr viele Bürger und Kinder nutzen den direkten Weg auf die andere Straßenseite. Copyright: google.com Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8 2021 Die Vorlage OF 6/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und FDP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 7/11 Betreff: Bremsschwelle in der Einfahrt der Tempo-30-Zone in der Birsteiner Straße 1 bis 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Abs.3 S.2 Ziffer 6 GO der Ortsbeiräte auf: eine Bremsschwelle in Höhe der Birsteiner Str. 1-3, bei der Einfahrt in die 30er-Zone anzubringen. Begründung: Das Straßenverkehrsamt hatte in einer Hau-Ruck Aktion, ohne Anhörung des Ortsbeirats, angeordnet, alle "Anlieger Frei" Kennzeichnungen für die gesamte 30er-Zone zu entfernen. Die Folge ist erheblich mehr und besonders zu schneller zusätzlicher Verkehr in der Birsteiner Straße. Die Straße wird benutzt um schneller voranzukommen und um den Linienbus zu umfahren. Bevor die Beschränkungen aufgehoben wurden, waren bei einer dauerhaften Messung durch das Ordnungsamt, bereits über ein Drittel der Fahrzeuge zu schnell und im ahndungsfähigen Bereich für Ordnungswidrigkeitsanzeigen (inkl. Toleranzgrenze). Passiert ist bis heute nichts. Das Abhängen der "Anlieger Frei" Beschilderung führte zu weiteren massiven Problemen und großen Unmut bei den Bürgern. Alternativen für die Bürger wurden nicht aufgezeigt. Weder, wie dem zusätzlichen Schleichverkehr durch das Wohngebiet zu begegnen sei, noch wie dem plötzlichen nächtlichen LKW-Verkehr und den sonstigen aus dem Industriegebiet kommenden Fremd-Parkern "Herr zu werden" ist. Dem Wunsch des Ortsbeirats, einen gemeinsamen Termin zur Besprechung, der dort seit Jahren brach liegenden Straßenverkehrsthemen zu erhalten, sind abgewiesen worden. Dies mit dem Grund, es bestünde dafür keinerlei Notwendigkeit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 9 2021 Die Vorlage OF 7/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 13/11 Betreff: Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat soll einen mobilen Lärm-Blitzer anschaffen um dre immer höheren Anzahl an Kraftfahrzeugen mit unzulässigen Abgasanlagen her zu werden. Begründung: Besonders in der wärmeren Zeit und ganz besonders in der Nacht, hört man über Kilometer fortwährend ein Dröhnen durch die östlichen Frankfurter Stadtteile von Fahrzeugen mit Abgasanlagen, die so keinerlei Zulassung haben können. Selbst die Spezialtruppe KART des Polizeipräsidiums kann die immer weiter steigende Anzahl von illegal modifizierten Motorrädern und Sportwagen nicht mehr erfolgreich reduzieren. - Besonders gerne genutzt werden die Autobahn A66 von McDonalds in Enkheim bis nach Maintal. Das ist inzwischen eine Test und Rennstrecke geworden für Autoposer. - Auf der Wächtersbacher Straße werden hemmungslos die besonderen Motorräder vorgeführt, insbesondere in der Nähe des Kaufland / Harley Davidson Geländes. - Auf der Hanauer Landstraße finden nachts vom Ratswegkreisel bis zur Mainkur lautstarke Wettfahrten statt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung OA 9 2021 Die Vorlage OF 13/11 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: Der Magistrat wird gebeten, einen mobilen Lärmblitzer anzuschaffen, um der immer höheren Anzahl an Kraftfahrzeugen mit unzulässigen Lärmbelästigungen Herr zu werden. Des Weiteren wird aus der Begründung der zweite Absatz gestrichen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.04.2021, OF 8/11 Betreff: Bedarfsgerechte Gestaltung bei der Erneuerung der Straßenoberfläche an der Birsteiner Straße und Lauterbacher Straße mit bürgersteiggleichen Querungsmöglichkeiten am Kindergarten, an der Seniorenwohnanlage und an dem Fußweg zur Bushaltestelle und zum Nahversorgungszentrum Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 6 und 7 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, entsprechend der angehängten Grafik bei der Erneuerung der Straßendecke in der Birsteiner und Lauterbacher Straße, drei bürgersteiggleiche Querungsmöglichkeiten (ähnlich derer in der Schäfflestraße) und einen Minikreisel mit einem Durchmesser von 18m in die Durchführungsplanung mit aufzunehmen. Begründung: Bisher gibt es keine oder nur an den falschen Orten in diesem Bereich Absenkungen an Bürgersteigen. Die bisherigen Bodenschweller zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit in der Lauterbacher Straße können dadurch komplett entfallen. An den Kreuzungspunkten entstehen dadurch für Kinder, behinderte und ältere Menschen sichere und barrierefreie Querungsmöglichkeiten. Das bisherige Zuparken der Strassenecken würde dadurch minimiert und die Fahrgeschwindigkeit durch das mit vielen jungen Familien bewohnte Gebiet gleichwertig wie mit den alten Schwellern reduziert. Der Kreisel an der Kreuzung dient der Entlastung des Wohngebietes und der Sicherheit der Kinder. Bisher fahren viele Eltern an dieser Stelle in die Birsteiner Straße um zum wenden rückwärts in die Einbahnstraße Lauterbacher Straße einzufahren um wieder schnell ohne Umwege falsch herum aus der Einbahnstraße herauszufahren. Das birgt viele Gefahren, weil genau dort ebenfalls viele Kinder die Straße zu den Stoßzeiten unkontrolliert chaotisch queren und generell rückwärtsfahrende Eltern in Eile eine große Gefahr für solche darstellen. Daher wäre es sehr sinnvoll, den Verkehr bereits im Vorfeld die Möglichkeit zu geben, geordnet aus der Sackgasse herauszufahren. Copyright: apple.com Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 10 2021 Die Vorlage OF 8/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2021, OF 348/16 Betreff: Parkverstöße im öffentlichen Raum zwischen Marktstraße/Vilbeler Landstraße/Nordring, sowie auf den Feldwegeanschlüssen Richtung Nordumgehung/L 3209/Hohe Straße samt Wirtschaftswegen Richtung Nordosten Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten in dem oben aufgeführten Bereich regelmäßig eine Überwachung des ruhenden Verkehrs anzuordnen, um die überhandnehmenden Parkverstöße in den zum Teil sehr schmalen Wohnstraßen zu ahnden. Im Neubaugebiet "Hinter den Obergärten" sind teilweise beide Straßenseiten zugeparkt, so daß bei einem entgegenkommenden Fahrzeug einer mangels Ausweichmöglichkeiten zurückfahren muss. An T-Kreuzungen, wie z.B. der Hohen/Straße/Erlenseer Straße oder Schelmenburgweg/Schalksbornstrasse werden die Fahrzeuge bis direkt an die abbiegende Kurve zugeparkt, so daß man den Gegenverkehr nicht sehen kann. Im Feldwegeanschluss Frohngrundweg stehen direkt ab dem Halteverbotsschild Richtung Norden fast immer Fahrzeuge auf dem unbefestigten Wegrand und die Abzweigung der Hohen Straße über eine kleine Grünanlage wird im Wohngebiet zum "grünen Parkplatz" und im Wirtschaftsweg, der historischen Hohen Straße zum gern genutzten Wandererparkplatz, auf dem die parkenden Fahrzeuge am Wegrand die schweren Bulldogs und Erntefahrzeuge der Landwirte massiv behindern. Dazu kommen noch Pendler aus dem Umland, die wegen der Tarifgrenze in ganz Bergen-Enkheim ihre Fahrzeuge in der Nähe der Bus- und U-Bahnhaltestellen teilweise den ganzen Arbeitstag über abstellen, um in den ÖPNV umzusteigen. Begründung: Dieser aus dem Ruder gelaufene Parkverkehr muss wieder regelmäßig kontrolliert und ggf. sanktioniert werden, um den Verkehr für alle Verkehrsteilnehmer übersichtlicher und sicherer zu gestalten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 19.01.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 348/16 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: WBE gegen CDU und FDP (= Annahme) bei Enthaltung SPD, GRÜNE und LINKE.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2020, OF 795/11 Betreff: Sofortige Maßnahmen zur Entschärfung der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße Vorgang: OM 6747/20 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich mit Hessen Mobil Maßnahmen zu ergreifen, die die Unfallgefahr an oben genannter Kreuzung deutlich reduzieren. Begründung: Die OM 6747 2020 hat bereits auf die Gefahr des Kreuzungsbereiches hingewiesen. Der tödliche Verkehrsunfall vom 08.11.2020 an eben jener Stelle zeigt die Wichtigkeit sofort greifender Maßnahmen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6747 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6967 2020 Die Vorlage OF 795/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2020, OF 794/11 Betreff: Neugestaltung der Vilbeler Landstraße im Abschnitt Taschnerstraße/Voltenseestraße bis zur Einmündung Wilhelmshöher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit Hessen Mobil die Umgestaltung der Vilbeler Landstraße voran zu treiben. Die Neugestaltung soll sich an dem bestehenden Abschnitt zwischen Borsigallee und Taschnerstraße / Voltenseestraße orientieren und logisch daran anschließen. Begründung: Durch eine Neugestaltung des genannten Abschnitts bieten sich große gestalterische Möglichkeiten. Die Fahrspuren werden auf 2 reduziert. An den Fahrbahnrändern können die bestehenden Fahrradwege, die bereits im neugestalteten Bereich existieren, fortgeführt werden. Als Fahrbahnteiler bieten sich Grünflächen für Insekten o.ä. an. An geeigneter Stelle wird durch einrichten von Abbiegemöglichkeiten das Abbiegen ermöglicht. Insbesondere für die Verkehrssicherheit bieten sich hier erhebliche Potenziale, da das Überholen mit erhöhter Geschwindigkeit unterbunden wird. Zusätzlich kann die Fahrradverbindung nach Seckbach und Bergen auf eigenen Fahrstreifen gestärkt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6966 2020 Die Vorlage OF 794/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach "Der Magistrat wird" die Worte "in Absprache mit dem Ortsbeirat 16" eingefügt werden. Abstimmung: CDU, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2020, OF 786/11 Betreff: Bestehenden Umweltlärm bei der Erstellung von Bebauungsplänen berücksichtigen Aufmerksamkeitszonen einer Einzelfallprüfung unterziehen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Zum Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (M151 v.25.09.2020) A: Bei Zielsetzung, Punkt 6, zusätzlich mit einzufügen: Belange von emittierenden Betrieben, die auf Industrie- und Gewerbegebiete angewiesen sind, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sowie der städtischen Liegenschaftspolitik Priorität einzuräumen und die emittierenden Betrieben auf deren Verträglichkeit hinsichtlich des bereits bestehenden "Umweltlärms" in den Wohngebieten zu überprüfen. B.: Aufmerksamkeitszonen Aufmerksamkeitszonen mit geringen pauschalen Entfernungserfordernissen sind komplett zu streichen oder es sind an diese die Erfordernisse einer individuellen Betrachtung durch die Behörden zu knüpfen um Umweltlärmgrenzwerte in den Stadtteilen im Rahmen zu halten. Begründung: Das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm ist eine Grundlage für das städtebauliche Entwicklungskonzept und ist damit bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen. Zu A.: Ein wesentlicher Aspekt fehlt bei diesem Gewerbeflächenentwicklungsprogramm. Bei den Standorten für emittierende und stark emittierende Industrie und Gewerbe wird immer nur auf den Einzelfall abgestellt. Eine Gesamtbetrachtung des Umweltlärms bei der Genehmigung eines Betriebes findet nicht statt. Jeder Betrieb wird nur auf seine eigene individuelle Geräuschentwicklung hin genehmigt. Jeder Betrieb darf dabei den vollen zulässigen Rahmen ausschöpfen. Das sind bei der Industrie z.B. maximal 72dB Lärm im 24h Betrieb, Tag und Nacht. Sind mehrere Betriebe aktiv kann es zu Überschreitungen der Grenzwerte beim Umweltlärm führen, da die Lärmwerte der Lärmquellen sich addieren. Besonders rasch tritt dies ein, wenn die Schutzzonen nicht eingehalten werden können und auf Aufmerksamkeitszonen reduziert wird. Der Umweltlärm ist die Summe aller Geräuschquellen die auf die Bewohner eines Stadtteils einwirken. Das sind z.B. Autobahnlärm, Baulärm, Straßenlärm, Fluglärm und Gewerbelärm etc. Diese Gesamtlärmbelastung geht nicht in die Bewertung und Prüfung von Autobahnprojekten, Gewerbezulassungen oder Genehmigung von Industrieanlagen ein. Es wird immer nur der einzelne Emittent bewertet. Eine Summenbetrachtung erfolgt nicht. Die Prüfung des Umweltlärm wird im Nachgang nur korrigiert durch die amtlichen und schwerfälligen Lärmminderungspläne. Dies ist völlig getrennt von der ehemaligen und juristisch fast nicht mehr revidierbaren Genehmigung eines Betriebes. Das bedeutet: Nachdem Betriebe einmal genehmigt worden sind, muss mit anderen einfachen Mitteln versucht werden, die Lärmgrenzen beim Umweltlärm zu reduzieren. Das wird dann versucht in dem man kleine Erdwälle aufschüttet oder innerörtliche Straßen mit Flüsterasphalt belegt (Wächtersbacher Straße). Gleichzeitig verlieren wir in der Stadt Gebiete, die als reine und allgemeine Wohngebiete ausgewiesen sind. Deren Grenzwerte sind gesetzlich nachts z.B. mit 35 und 40dB festgesetzt. Diese können schon heute nicht mehr eingehalten werden. Fechenheim-Nord hat bereits heute eine Umweltlärmbelastung nachts von 45dB, anstelle des für ein reines Wohngebiet amtlich zulässigen Höchstwertes von 35dB. Die zahllosen Umweltlärmquellen in der Summe sollten bei den Entscheidungen über Genehmigungen von Betrieben und Baumaßnahmen zwingend herangezogen werden. Bereits heute machen die Lärmquellen von der U-Bahn, Autobahnverkehr, Fluglärm und Gewerbelärm mit Dauerrauschen von Klimaanlagen der Rechenzentren, Hessen-Center oder dem Fleischereibetrieb der Firma Brandenburger einen erheblichen Teil des Umweltlärmes in den Stadtteilen Riederwald und Fechenheim aus. Die Folge wäre, dass die Stadt Frankfurt sonst damit beginnen muss, bestehende Wohngebiete zu streichen und diese als Mischgebiete umzuqualifizieren. Das kann aber nicht das Ziel sein und das ist von den Bürgern der Stadtteile nicht gewünscht. Es macht die allgemeine Situation nur noch schwieriger, dass bereits die heute gültigen Lärmabstandsgrenzen im Ortsbezirk zwischen Wohngebieten und Gewerbeflächen nicht eingehalten werden können. Dies ist bedingt durch die historisch entstandenen Quartiere. Daher sollte mit der Prüfung der individuellen Lärmemissionen eines neuen Gewerbes ebenfalls geprüft werden, ob mit den zusätzlichen Emissionen der Umweltlärm weiter ansteigen wird über ein Maß, dass die Verträglichkeit von "Gewerbe mit Wohngebieten" einschränken würde. Das nachträgliche Erstellen von zweitklassigen Lärmminderungsplänen um den Umweltlärm in den Griff zu bekommen, bringt die Belastungen in der Regel nicht mehr auf das alte Niveau. Bei den Lärmminderungsplänen werden Maßnahmen vorgenommen, wie zum Beispiel Flüsterasphalt auf Straßen, Durchgangsöffnungen zum Wohngebiet im Erlenbruch, die zugemauert werden sollen, Fahrverbot von LKW zu Nachtzeiten oder Erdwälle aufschütten. Das sind alles nur Ersatzmaßnahmen, die das Übel nicht beseitigen, sondern nur mildernd wirken. Besonders wenn wir von weiteren nachhaltigen Gewerbegebieten sprechen und genau diese entwickeln möchten, sollte der Gedanke des Umweltschutzes an erster Stelle stehen. Reduzierung von Umweltlärm ist aktiver Umweltschutz. Zu B.: Aufmerksamkeitszonen Aufmerksamkeitszonen mit geringen pauschalen Entfernungserfordernissen zu besetzen ist nicht ausreichend für einen Schutz der Bevölkerung in Wohngebieten. Eine individuelle Betrachtung ist in jedem Einzelfall zwingend erforderlich, wenn schon die allgemeinen gesetzlichen Schutzabstände nicht eingehalten werden können. Eine Entfernung von nur 500m von einem Industriegebiet bedeutet bei einem Waldgebiet nur eine Lärmreduzierung von weniger als 5dB. Nur 100m von einem emittierenden Gewerbebetrieb kann ebenfalls zu gering sein. Bei einer Wohnung die sich nicht auf Erdgeschoßniveau befindet, gelangt der Schall fast ungemindert bis zum Bürger. 24 Stunden dürften dann bis zu einem 72 dB Dauerlärmpegel dort sogar nachts emittiert werden. Eine solche pauschale Genehmigung würde jedem Mieter z.B. nur den Weg einer sehr finanzaufwendigen individuellen Klage als Abwehrmittel lassen. Einer städtischen Intervention wären erneut die Hände gebunden. Bereits heute teilt das Umweltamt bei Lärmbeschwerden regelmäßig mit, die Betriebe seien so genehmigt und dem Amt seien die Hände gebunden. Diese Regelung der standardisierten Aufmerksamkeitszonen macht es dem Amt sehr einfach bei der Bewertung. Es kann nicht Ziel sein die Wohngebiete völlig aufzugeben und den Umweltlärm ( die allgemeine bereits heute bestehende Lärmbelastung) völlig außer Acht zu lassen. Frankfurt muss eine lebenswerte Stadt bleiben und die soziale Struktur muss erhalten bleiben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 26.10.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 621 2020 1. Der Vorlage M 151 wird unter Hinweis auf OA 621 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 786/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass a) unter A im Tenor nach dem Wort "Wohngebieten" die Worte "und eventuellen Mischgebieten", b) in der Begründung zu A im zehnten Absatz nach den Worten "Gewerbe mit Wohngebieten" die Worte "und eventuellen Mischgebieten" und c) in der Begründung zu B im ersten Absatz nach dem Wort "Wohngebieten" die Worte "und eventuellen Mischgebieten" eingefügt werden. Abstimmung: zu 1. SPD, LINKE., 1 BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung); CDU und 1 BFF (= Enthaltung) zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und 1 BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2020, OF 784/11 Betreff: Errichten eines Kreisverkehrs im Bereich der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, an oben genanntem Verkehrspunkt einen Kreisverkehr einzurichten. Sofern ein Kreisverkehr nicht möglich ist freut sich der Ortsbeirat über geeignete Alternativvorschläge. Begründung: Genannter Verkehrspunkt ist sehr stark frequentiert. Insbesondere in Verkehrsspitzenzeiten bilden sich häufig Rückstaus sowohl von der Wilhelmshöher Straße kommend, als auch von Enkheim kommend auf die Wilhelmshöher Straße. Auch wenn der Kreuzungsbereich nicht als Unfallschwerpunkt bekannt ist bietet ein Kreisverkehr eine deutliche Steigerung des Verkehrsflusses. Die Geschwindigkeit auf der Vilbeler Landstraße wird reduziert und durch die Errichtung von Fußgängerüberwegen an den Ein- und Ausfahrten des Kreisverkehrs tritt eine erhebliche Besserung für Fußgänger ein. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 26.10.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6747 2020 Die Vorlage OF 784/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2020, OF 777/11 Betreff: Fahrradweg entlang der Kilianstädter Straße zwischen Wilhelmsbader Weg/Am Roten Graben und Auffahrt zur Omega-Brücke Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert entlang der Kilianstädter Straße zwischen Wilhelmsbader Weg und Auffahrt Omega-Brücke für die Anlage bzw. Einrichtung einer Fahrradverbindung Sorge zu tragen. Die Strecke zwischen dem westlichen Ende des Streckenabschnitts an der Ampelanlage der Omega Brückenauffahrt und dem östlichen Ende, östlich der Straße "Am Roten Graben" ist für den Fahrradverkehr mittels eines Radwegs, einer Radspur oder zumindest mit der Ausweisung eines gemeinsam von Fußgängern und Radverkehr nutzbaren Weges zu erschließen. Begründung: Die Kilianstädter Straße stellt eine wichtige Verbindung für den Radverkehr zwischen Frankfurt und Maintal dar. Über weite Strecken ist der Weg bereits heute gut durch einen am Waldrand geführten Weg auch für den Radverkehr erschlossen. Auf dem o.g. Abschnitt wird der Radverkehr auf beiden Seiten des Streckenabschnitts abrupt beendet. Laut StVo ist der Radverkehr gezwungen auf die als Landstraße anmutende Fahrbahn zu wechseln. Das Tempo des motorisiertem Verkehrs entspricht in diesem Bereich oft dem der Landstraße, obwohl mit 40km/h bzw. 60 km/h ausgewiesen. Es gibt keinerlei Hinweise oder Warnungen um den motorisierten Verkehr auf Fahrradverkehr aufmerksam zu machen. Diese, durch den Radverkehr gut genutzte Strecke muss zeitgemäß und mit einem starken Zuwachs an Sicherheit ausgebaut werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6627 2020 Die Vorlage OF 777/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2020, OF 775/11 Betreff: Sanierung des Spielplatzes an der Wächtersbacher Straße Der Ortsbeirat möge schließen: Wir bitten den Magistrat mitzuteilen wann mit den, dem Ortsbeirat vorgestellten, Sanierungsmaßnahmen auf dem Spielplatz in der Wächtersbacherstraße und dem Bolzplatz in der Birsteiner Straße begonnen wird und wann der Abschluss der Arbeiten zu erwarten ist? Begründung: Dem Ortsbeirat wurde ein Sanierungskonzept im April 2019 vorgestellt und er Beginn der Arbeiten für Ende des Jahres 2019 angekündigt. Wann wird die Maßnahme endlich umgesetzt? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 775/11 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2020, OF 332/16 Betreff: Verwilderte Brachflächen am Berger Nordhang Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten 1. die völlig verwilderten Brachflächen "Am Traubenrain" Flurstück 19/1 in der Verlängerung zum Landgraben ebenso wie das Flurstück 91 bis hin zum jüdischen Friedhof an der Vilbeler Landstraße vom Wildwuchs von bis zu 2 m hohen Disteln, Brombeerhecken, jungen Birken und anderen Jungbäumen schnellstmöglich zu befreien, um den Samenflug der schwer zu bekämpfenden Disteln und Karden zu unterbinden, die vom Wind über den ganzen Nordhang verteilt werden. Den in dieser undurchdringlichen Dickung zur Plage gewordenen Wildschweinen ist die Deckung zu entziehen, da sie die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen bei der Futtersuche gerne verwüsten und plündern. 2. Da die Flächen vor mehr als 8 Jahren den örtlichen Bauern von der Stadt aufgekündigt wurden, um Ausgleichsflächen für das Neubaugebiet Leuchte in Form von Streuobstwiesen nachzuweisen, wird der Magistrat gebeten, nach der jetzt erforderlichen, sehr aufwendigen Rekultivierung endlich die ursprünglich geplanten Streuobstwiesen anzulegen und dauerhaft zu pflegen, oder alternativ die Flurstücke wieder den Landwirten zur Bewirtschaftung zu verpachten. Begründung: Der Samenflug der mehr als 2m hohen Disteln führt, insbesondere bei starkem Wind, zur Verunkrautung großer Ackerflächen am ganzen Berger Nordhang insbesondere mit den sehr schwer zu bekämpfenden Disteln und Karden, während die mehr als 2 m hoch gewucherten Brombeerhecken und mindestens 8 Jahre alten Gehölze, wie Birken, Ahorn und Holunder sich zu einem undurchdringlichen Dickicht und Refugium für immer mehr Wildschweine entwickelt haben, die aus dem Schutz der Dornenwildnis die angrenzenden Felder verwüsten und auch für Spaziergänger am Nordhang nicht ganz ungefährlich sind, wenn sie sich belästigt oder z.B. von stöbernden Hunden angegriffen fühlen. Deshalb muß vom Eigentümer, der Stadt Frankfurt, umgehend ein für alle Landwirte, Spaziergänger und sonstige Anlieger zumutbarer kultivierbarer Zustand wiederhergestellt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 16 am 22.09.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6630 2020 Die Vorlage OF 332/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2020, OF 746/11 Betreff: Fußgängerüberweg Wächtersbacher Straße/Kaufland Präventive Maßnahmen zur Unfallvermeidung Der Ortsbeirat bittet den Magistrat: unverzüglich präventive Maßnahmen zu ergreifen um eine Gefährdung am Zebrastreifen Wächtersbacher Straße / Kaufland für Fußgänger zu vermeiden. Bezugnehmend zur ST1218 aus der EA60 vom 20.01.2020 Begründung: Seit Jahren besteht eine erhöhte Gefährdung für Bürger am Zebrastreifen Wächtersbacher Straße / Kaufland. Bei Ortsbesichtigungen mit den Fachabteilungen wurde der Umstand der "verschwenkten" Fahrbahn am Zebrastreifen und der zu späten Sichtbarkeit von Fußgängern, die von Norden kommend den Zebrastreifen kreuzen wollen, festgehalten. Sehr viele Bürger, obwohl diese nur Laien sind und keine Spezialisten, bemängeln zu Recht die mangelhafte Planung des Zebrastreifens. Der Zebrastreifen ist der mit Abstand am häufigsten benutzte Zebrastreifen im Stadtteil. Vorort wurde den Teilnehmern des Ortstermins "eindrucksvoll" die Gefährlichkeit des Übergangs vorgeführt. Eine durchgeführte Sicherheitsanalyse nur mit der Anzahl der in der Vergangenheit angefahren oder getöteten Menschen durchzuführen ist nicht fachgerecht. Dies kann nicht die Grundlage für eine Eintrittswahrscheinlichkeit sein. Dies würde zum Beispiel übertragen bedeuten, man würde am Great Barrier Reef in Australien zwischen den Haien schwimmen gehen und sagt nachher, nur weil man nicht aufgefressen worden ist: "Es besteht keine Gefahr, alles ist sicher". Bei einer Risikoanalyse ist eine Eintrittswahrscheinlichkeit unter Beachtung der "verschwenkten" Fahrbahn und der Reaktionszeit des Fahrers zu ermitteln, unter Berücksichtigung der täglichen Querungen, und z.B. der körperlichen Größe des querenden Personenkreises (Kinder, Schüler etc.), Höhe der abgestellten parkenden Fahrzeuge und vielen weiteren Faktoren. Dies ist abzugleichen mit dem eventuellem Schadenspotenzial und dadurch ist das Risiko zu bestimmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6402 2020 Die Vorlage OF 746/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2020, OF 748/11 Betreff: Birsteiner Straße in eine Fahrradstraße mit Pkw-Einfahrt umwandeln Alternierendes Parken in der Birsteiner Straße aufheben Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: · Die Birsteiner Straße wird ab der Bebraer Straße bis zur Salmünsterer Straße zur Fahrradstraße mit Zusatzschild Einfahrt für Kraftwagen/Motorräder nach dem Bonner Model gewandelt. · Das alternierende Parken in der Birsteiner Straße wird aufgelöst. Begründung: Die Radroute von Frankfurt in den Osten nach Osten in Richtung Maintal, Hanau etc. führt vom Ostpark über den Fahrradweg bis zur Wächtersbacher Straße und endet dort plötzlich am Kaufland- Gelände. Danach müssen sich auf der Wächtersbacher Straße die Fahrradfahrer und die Kraftfahrzeuge den Fahrstreifen teilen. Die Erforderlichkeit (§ 45 Absatz 9 Satz 3 StVO) ist zwingend gegeben, da auf der Wächtersbacher Straße Schwerverkehr des Industriegebietes verkehrt. In der Wächtersbacher Straße befinden sich Kindergärten und Schulen. Laut Aussage des Magistrats besteht eine Unmöglichkeit einer Einrichtung von Geschwindigkeitsreduzierungen auf der Wächtersbacher Straße, weil es sich dort um eine Teststrecke für eine Asphaltbelag handeln würde. Auf der Birsteiner Straße wurde bei Messungen festgestellt, das mehr als ein Drittel der Kraftfahrzeuge viel zu schnell fahren und bereits im ahndungsfähigem Bereich seien. Eine hohe Gefährdungslage für Fahrradfahrer besteht sowohl in der Wächtersbacher Straße als auch in der Birsteiner Straße. Empfohlen wird den Fahrradfahrern gegenwärtig vom Radfahrbüro Frankfurt, über den in der Wächtersbacher Straße bestehenden breiten Gehweg an dem Zebrastreifen Kaufland auf die parallel verlaufende Birsteiner Straße zu wechseln und dort mit dem Fahrrad weiterzufahren. Im östlichen Teil ist die Birsteiner Straße breit ausgebaut und bietet ideale Bedingungen zur Einrichtunge einer sicheren Fahrradstraße mit Kraftfahrzeugverkehr. Seit Jahren gibt es Beschwerden von Anwohner des Wohnviertels über den Verkehr, der durch das Wohnviertel abkürzt, um den Linienbus und die langsameren Fahrradfahrer auf der Wächtersbacher Straße zu umfahren. Sogar der Linienbus weicht öfters aus um die Fahrradfahrer zu überholen. Der Magistrat hat die "Anlieger Frei" Kennzeichnung im Bereich Birsteiner Straße abbauen lassen, weil sie rechtswidrig sei. Dadurch hat sich die Lage in dem Gebiet erheblich verschärft. Durch die Radroute/Fahrradstraße werden mehrere Ziele erreicht: Durch die Nutzung der Birsteiner Straße behindern weniger Fahrradfahrer auf der Wächtersbacher Straße den Kraftfahrzeugverkehr. Dadurch wird der Abschnitt für Fahrradfahrer sicherer und in der Birsteiner Straße wird eine seit langem geforderte und merkliche Beruhigung und Entschleunigung eintreten. Viele Schüler kommen zu zwei dort gelegenen Schulen mit dem Fahrrad. Fremder Kraftfahrzeugverkehr wird weitgehend ausgeschlossen und ersetzt dadurch die vormals bestehenden Vorteile des "Anlieger Frei" für die Bewohner des Wohngebiets. Gleichzeitig kann das alternierende Parken in diesem Bereich aufgelöst und Parkraum geschaffen werden. Der Parkdruck im Stadtteil ist hoch und Wünsche nach Anwohnerparken wurden bereits mehrfach geäußert. Die Verkehrszusammensetzung wird mit dieser Erweiterung der Radroute Ost zur dominierenden Verkehrsart in der Birsteiner Straße werden. Fahrradfahrer dürfen in der Fahrradstraße nebeneinander fahren (Fahrradverkehr zur Schule z.B.) und Kraftfahrzeuge haben Fahrrädern auf der Straße Vorrang zu gewähren, dies gilt nicht an den normalen Kreuzungen. Die Straße sollte in der Widmung für den Gemeingebrauch ausgelegt sein und so festgelegt werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Fahrradstraßen beträgt 30 km/h. Die erforderliche Breite für eine Fahrradstraße von mehr als 5 Metern ist bereits heute in diesem Bereich mit parkenden Fahrzeugen gegeben. In der Unfallforschung wurde festgestellt: Fahrradstraßen sind sicher, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. Es ist notwendig das diese Fahrradstraße in das Radwegenetz der Stadt Frankfurt integriert wird. Der Fahrradverkehr muss attraktiver und sicherer werden. Der Erfolg wird sein, wir schaffen eine gesündere und sportlichere Bevölkerung, eine bessere und leisere Umwelt und ein wesentlich attraktiveres Frankfurt für alle Bürger. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 748/11 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen SPD und 1 LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2020, OF 745/11 Betreff: Parkplätze beim Kleingärtnerverein Riederwald 1913 e.V. - Abteilung Teufelsbruch in der Birsteiner Straße in öffentlichen Parkraum umwidmen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat: die am Ende der Birsteiner Straße befindlichen Parkplätze am Kleingartengelände Riederwald, Anlage Teufelsbruch zu öffentlichen Parkraum umzuwidmen. Begründung: Seit Jahren besteht immer mehr Parkplatzdruck im Stadtviertel Fechenheim-Nord. Immer wieder kommt von Anwohnern der Wunsch Anwohnerparken einzuführen. Die Bewohner des Wohnviertels beparken täglich die Bürgersteige und Sperrflächen, weil es nicht genügend Parkraum gibt. Der Bürgersteig vor der Schule wird vollflächig zugeparkt. Der Parkplatz am Kleingartengelände ist in der kälteren Jahreszeit völlig ungenutzt, nur in den Sommermonaten tagsüber und an den Wochenenden im Sommer ist der Parkplatz ausgelastet. In der Nacht ist der Parkplatz in der Regel ungenutzt. Der höchste Parkdruck im Wohnviertel besteht abends und nachts. Eine gemeinschaftliche Nutzung würde diese Situation erheblich entschärfen. Viele Bewohner des Wohnviertels haben in der Kleingartenanlage Parzellen gepachtet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6401 2020 Die Vorlage OF 745/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor der folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die am Ende der Birsteiner Straße befindlichen Parkplätze am Kleingartengelände Riederwald - Anlage Teufelsbruch zu öffentlichem Parkraum umgewidmet werden können." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2020, OF 317/16 Betreff: Wilde und illegale Kleingärten im Gebiet an der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in den wilden und illegalen Kleingärten im Gebiet an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg Fahrtrichtung Bergen rechts, geordnete Verhältnisse amtlich herstellen zu lassen. Dieses Gebiet wird in keinster Weise der in der B194 gegeben Erläuterung zum Regionalen Flächennutzungsplan gerecht. Begründung: Weder die ökologisch bedeutsame Flächennutzung zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft noch und der Grundwasserschutz ist hier überhaupt gegeben. Es werden Schadstoffe gelagert, gleichfalls sind mit Sicherheit Toiletten angelegt, deren Inhalt in den Boden einsickert. Wo entnehmen die Nutzer das Gießwasser, und wer gab die Genehmigung für die vielen Gartenhütten (Siedlungsbeschränkungsgebiet) Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.04.2020, B 194 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 16 am 26.05.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6052 2020 1. a) Die Vorlage B 194 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 317/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2020, OF 304/16 Betreff: Buslinie 83 als Ringbuslinie Vorgang: B 495/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Buslinie 83 (Lohrbergbus) als Ringbuslinie einzurichten. Die Buslinie 83 verkehrt über folgende Route: Friedberger Warte > Berger Weg > Klingenweg > Vilbeler Landstraße > B 521 zurück zur Friedberger Warte. Begründung: Der Sinn und die Bedeutung der Buslinie 83 sind dem Magistrat bekannt. Jedoch weist der Magistrat in dem Bericht B 495 den guten Vorschlag des Ortsbeirates 11 mit einer momentan nicht darstellbaren Linienführung zurück. Durch die im Tenor genannte Fahrstrecke verbindet die Buslinie 83 eine Vielzahl an zusätzlichen Fahrgästen durch den Anschluss an die Buslinien 42 und 43 sowie die Buslinie 551 im Bereich Bergen und an die Straßenbahn Linie 18 sowie den Bus 34. Sofern ein direktes Abbiegen des Busses vom Klingenweg in die Vilbeler Landstraße nicht möglich ist, ist auch eine Linienführung über Marktstraße, Landgraben und Nordring vorstellbar. Alternativ freut sich der Ortsbeirat über Alternativvorschläge seitens des Magistrats, bevor es wieder zu einer pauschalen Ablehnung kommt. Antragsteller: WBE CDU SPD GRÜNE BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 16 am 18.02.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5822 2020 Die Vorlage OF 304/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei einer Enthaltung WBE
Parteien: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2020, OF 711/11 Betreff: Buslinie 83 als Ringbuslinie Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Linie 83 (Lohrbergbus) als Ringbuslinie einzurichten. Die Linie 83 verkehrt über folgende Route: Friedberger Warte -> Berger Weg - > Klingenweg -> Vilbeler Landstraße -> B 521 zurück zur Friedberger Warte. Begründung: Der Sinn und die Bedeutung der Linie 83 sind dem Magistrat bekannt. Jedoch weist der Magistrat in der B 495 den guten Vorschlag des Ortsbeirates mit einer, momentan, nicht darstellbaren Linienführung zurück. Durch die oben genannte Fahrstrecke verbindet die Linie 83 eine Vielzahl an zusätzlichen Fahrgästen durch den Anschluss an die Buslinien 42 und 43 sowie die Busline 551 im Bereich Bergen und an die Straßenbahn Linie 18 sowie den Bus 34. Sofern ein direktes Abbiegen des Busses vom Klingenweg in die Vilbeler Landstraße nicht möglich ist, ist auch eine Linienführung über Marktstraße, Landgraben und Nordring vorstellbar. Alternativ freut sich der Ortsbeirat über Alternativvorschläge seitens des Magistrats, bevor es wieder zu einer pauschalen Ablehnung kommt. Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 17.02.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5795 2020 Die Vorlage OF 711/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP, LINKE., GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2020, OF 706/11 Betreff: Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße - 1. Bauabschnitt Bauzeit deutlich verkürzen Vorgang: M 144/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert: 1. Die Baumaßnahmen zur grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße derart zu organisieren, dass die derzeit veranschlagten 30 Monate, deutlich unterschritten werden. Dies könnte, neben weiteren Planänderungen, z. B. durch Verlängerung der geplanten Baugruben (z. Zt. sind nur 50m Längen geplant) realisiert werden. 2. Die 4-wöchige komplette Sperrung infolge der Baumaßnahmen an der Kreuzung Wilhelmshöher Str. / Altebornstr. / Atzelbergstr. ist durch die Planung geeigneter Maßnahmen zu verhindern. Mindestens der 43er Bus sollte durchgängig über die Atzelbergstraße fahren können. Begründung: Der Ortsbeirat 11 begrüßt die Grundsanierung eines Teils der Wilhelmshöher Straße. Die Verkehrsbelastung in Seckbach, an der Wilhelmshöher Straße, ist schon seit Jahrzehnten ein großes Problem für die Anwohner/innen. Als Hauptursache ist der Pendlerverkehr zu nennen. Gerade der Lastwagenverkehr verursacht immer wieder Schäden an der Bausubstanz im historischen Ortskern. Für Fußgängerinnen und Fußgänger bieten die Gehwege keine ausreichende Sicherheit. Bereits in den 1960er Jahren wurden an den Magistrat Forderungen nach einer Grundsanierung der Straße erhoben und in den Folgejahren immer wieder vorgetragen. Im Jahr 2001 wurde dann die Wilhelmshöher Straße im Abschnitt zwischen der Straße Am Kappelgarten und der Henry und Emma-Budge-Stiftung grundhaft saniert. Seitdem sind in diesem Abschnitt die Erschütterungen der Häuser nicht mehr feststellbar und die Anwohner/innen mit dem Zustand zufrieden. Der stadteinwärts liegende Abschnitt der Straße blieb bis heute leider unberücksichtigt. Da die Baumaßnahmen für die Seckbacher/innen und darüber hinaus auch für die Bürger/innen der angrenzenden Stadtteile eine große Belastung darstellen, ist die Bauzeit deutlich zu verkürzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 144 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 17.02.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5791 2020 Die Vorlage OF 706/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Aufzählung im Tenor folgende Ziffer hinzugefügt wird: "3. Falls Ziffer 2. nicht realisierbar sein sollte, für den Bus der Linie 43 eine Ringbuslinie, beginnend in der Leonhardsgasse, über Gwinnerstraße - Borsigallee - Vilbeler Landstraße - Bergen Ost und zurück über die Wilhelmshöher Straße in die Leonhardsgasse einzurichten." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2020, OF 700/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen um weitere Passivsammler für NOx Messungen im Ortsbezirk 11 zu installieren. Ergänzend zu den bereits installierten Passivsammlern am Erlenbruch, sind weitere Sammler im Bereich Hanauer Landstraße / Ecke Cassellastraße, Wilhelmshöher Straße / Ecke Hofhausstraße zu installieren. Begründung: Messungen der Luftschadstoffe im allgemeinen und der NOx Werte im besonderen sollten dort stattfinden, wo Menschen unmittelbar betroffen sind. Entsprechend den europäischen Richtlinien sind Luftqualitätsüberwachungen verkehrsnah durchzuführen. Um die Wirkung Luftqualitäts-verbessernder Maßnahmen korrekt einschätzen zu können, deren Wirkung zu verifizieren und die Belastung der betroffenen Menschen zu kontrollieren ist es dringend erforderlich, das Netz der Luftüberwachungseinrichtungen zu verdichten und dort durchzuführen, wo die Belastung offensichtlich ist. In der Wilhelmshöher Straße bietet sich durch eine anstehende Sperrung der Straße durch Baumaßnahmen zudem Messungen innerhalb eines vorher/nachher-Szenarios mit und ohne motorisierten Verkehr an. Hier kann durch die Erfassung der Meßdaten eine Verifizierung errechneter Belastungswerte stattfinden. Ein zeitlich begrenzter Betrieb dieser Luftqualitätsüberwachung ist durchaus vorstellbar, falls eine deutliche Verbesserung der Luftqualität über einen längeren Zeitraum nachgewiesen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 93 2020 Die Vorlage OF 700/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2020, OF 685/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Einrichtung einer Ringbuslinie (Linie 83) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Einrichtung einer Ringbuslinie der Linie 83, insbesondere während der Bauarbeiten auf der Wilhelmshöher Straße, werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Der Lohrberg erfreut sich jedes Jahr immer größerer Beliebtheit. In den vergangenen Jahren sogar so stark, dass insbesondere an sonnigen Wochenenden ein desaströses Verkehrschaos auf den Straßen und Wegen auf dem Lohrberg herrscht. Folgerichtig hat der Magistrat erkannt, dass Handlungsbedarf besteht und versuchte mit ersten Maßnahmen den Berger Weg zu befrieden. Allerdings nicht mit dem angestrebten Erfolg. Insbesondere der Lohrbergbus, die Linie 83, ist eine Linie mit Potential. Sie wird aber kaum genutzt aus den folgenden Gründen: Der Berger Weg ist eng und wird häufig verkehrswidrig zugeparkt. Es kommen kaum noch PKWs hindurch, geschweige denn ein Kleinbus. Durch die Tatsache, dass der Bus nur zwischen Lohrberg und Friedberger Warte pendelt, muss er, nachdem er sich durch den Berger Weg gekämpft hat, in einem unnötigen und aufwendigen Manöver wenden und durch den immer noch verstopften Berger Weg zurückfahren. Den Zeitplan hält er dadurch schon ab der ersten Fahrt nicht mehr ein. Der Magistrat muss doch genauso wie der Ortsbeirat erkennen, dass eine Ringbuslinie daher mehr Vorteile bietet: Der Bus muss nicht mehr durch den verstopften Berger Weg zurück, sondern fährt über den Klingenweg in Richtung Bergen ab. Die dortige Schranke bedient nur der Busfahrer. Sie wird umgehend wieder geschlossen, um ein unberechtigtes Befahren zu verhindern. Nun erreicht der Bus weitere umliegende Stadtteile und kann aus einem viel größeren Bereich nicht mobile Menschen umweltfreundlich zum beliebten Ausflugsziel bringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 81 2020 Die Vorlage OF 685/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz des Antragstenors wie folgt lautet: "Für die Einrichtung einer Ringbuslinie der Linie 83, von der Friedberger Warte über den Berger Weg zur Vilbeler Landstraße über die Friedberger Landstraße zurück zur Friedberger Warte, werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt." und der letzte Satz der Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2019, OF 680/11 Betreff: Produktbereich Produktgruppe Kostenfreies WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend Mittel einzustellen um an den zentralen Stellen der Stadtteile des Ortsbezirkes 11 ein kostenfreies WLAN-Angebot zu realisieren. In Fechenheim könnte dies entlang der Mainufer-Promenade, Kita-Vorplatz Alt Fechenheim, auf dem Burglehen und am ehemaligen kleinen Einkaufszentrum der Wächtersbacher Straße, in Seckbach auf dem Atzelbergplatz und im Riederwald in der Schäfflestraße und/oder in der Max-Hirsch-Straße sein. Begründung: Das Internet ist mittlerweile zu einer bedeutenden Informationsquelle geworden. Viele Informationen und Angebote der Kommunen (Informationen für die Stadtteile), des ÖPNV (Verspätungen, Ausfall etc.) werden ausführlich nur noch im Internet bereitgestellt. Viele Städte in Deutschland, aber auch weltweit bieten deshalb Ihren Bürgern die Möglichkeit eines kostenfreien Internetzugangs per WLAN an. Die Bürger im Ortsbezirk 11 sollten ebenfalls die Möglichkeit bekommen, das Internet in öffentlichen Bereichen kostenlos nutzen zu können. In anderen Stadtteilen Frankfurts übernehmen diese Funktionen oft Stadtteilbüchereien und ähnliche Einrichtungen. Diese sind aber z.B. in Fechenheim nicht existent. Mit Hinweis auf die geringe Kaufkraft im Ortsbezirk 11, die Verteilung öffentlicher Hotspots in Frankfurt (Quelle Internetseite der Stadt Frankfurt / digitales Frankfurt) regen wir deshalb unter dem Gesichtspunkt gleicher Möglichkeiten die Einrichtung öffentlich er Hotspots durch die Stadt Frankfurt an. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 77 2020 Die Vorlage OF 680/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE. und GRÜNE gegen CDU und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2019, OF 679/11 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Vier Straßenlaternen im Bereich der Grün und Wegeflächen zwischen den Häusern Lauterbacher Straße 5-29 und Birsteiner Straße 88-100 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird gebeten, den unbeleuchteten durch das Wohngebiet führenden Weg, zu einem sicheren Fußweg auszubauen. Für die Herstellung der Beleuchtung und die Planung, sind die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 einzustellen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Zwischen den obigen Liegenschaften Häusern gehören die Fußwege und die Grünflächen der Stadt Frankfurt am Main. Dort entlang führen Zugangswege zu den Häusern der anliegenden Liegenschaften. Diese Durchgänge und die gesamte Grünfläche sind abends und nachts sehr dunkel, eine Beleuchtung ist nicht vorhanden. Die Bewohnerinnen und Bewohner finden diese Dunkelheit dort sehr unangenehm. Des Weiteren fühlen sich die Anwohnerinnen und Anwohner nicht sicher in der Dunkelheit. Mit drei bis vier Laternen wäre den Bürgern dort sehr geholfen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 76 2020 Die Vorlage OF 679/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2019, OF 662/11 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Zebrastreifen Wächtersbacher Straße/Kaufland Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für den Umbau des gefährlichen Fußgängerüberwegs Wächtersbacher Straße/Kaufland werden die nötigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 eingestellt. Dieser Umbau soll mit Abstand vor der Fußgängerkreuzung anstelle der jetzt vorhandenen Längsparkplätze mit Querparkplätzen und hinter dem Überweg mit einer Bepflanzung o.a. geeinigten Maßnahme bebaut werden, die ein Parken auf dem Bürgersteig dauerhaft verhindert. Sollten die notwendigen Mittel wider Erwarten, nicht in den Haushalt 2020 / 2021 eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Seit Jahren ist der sehr stark frequentierte Überweg an der Wächtersbacher Straße ein Gefahren-schwerpunkt im Stadtteil. Ortsbesichtigungen haben bereits stattgefunden und es wurde mit den Ämtern wahrgenommen, wie von LKW und PKW über den Zebrastreifen auf den Bürgersteig zum Parken aufgefahren wird und der Bürgersteig vollflächig als Fahrbahn für Busse und PKW als Parkplatz verwendet wird. Zweitens ist das Queren dort für Fußgänger durch die Verschränkung der Fahrbahn 8 Meter vor dem Zebrastreifen nach rechts sehr gefährlich. Ein Fahrzeug kann bei einer Geschwindigkeit von 50km/h nicht mehr vollständig sicher abbremsen. Ein Fußgänger der unachtsam ist oder die Geschwindigkeit des herannahenden Fahrzeugs unterschätzt oder nur den ankommenden Verkehr nicht wahrnimmt, bringt sich in erhebliche Gefahr. Durch die parkenden Fahrzeuge bis kurz vor dem Zebrastreifen sind kleinere Menschen und Kinder für den ankommenden fahrenden Verkehr überhaupt nicht zu sehen. Dieser Fußgängerübergang ist Hauptquerungspunkt für Schulkinder und Menschen aus dem Wohngebiet zum größten Supermarkt Frankfurts und diversen anderen Nahversorgern, sowie zur dortigen Bushaltestelle. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 60 2020 Die Vorlage OF 662/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2019, OA 494 entstanden aus Vorlage: OF 281/16 vom 26.09.2019 Betreff: Fehlende Baugebiete Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das zurzeit als "wilde Kleingartenanlage" genutzte Gebiet an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg als Baugebiet ausgewiesen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.04.2020, B 194 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2019, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 494 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP 44 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 494 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 45 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 494 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen AfD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 57 Beschluss: Der Vorlage OA 494 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen AfD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5220, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2019, OF 632/11 Betreff: Neugestaltung Bereich Cassellastraße/Orber Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, 1. die im Ortstermin am 15.10.2019 besprochenen Punkte umzusetzen: Im Bereich Orber Straße 1-5 sind, so möglich beidseitig, sonst mindestens auf einer Straßenseite, Längsparkmarkierungen und mit Parkwinkeln entsprechend zu kennzeichnen. 2. Die Zufahrt in die Orber Straße von der Cassellastr. Richtung Steinauer Straße ist durch bauliche Maßnahmen für den Autoverkehr zu sperren. Der Fußweg im Kreuzungsbereich ist fortzuführen und der vorhandene Fußgängerüberweg entfällt. 3. Im Platzbereich zwischen Orber Straße 1 und Cassellastraße sind auf der nördlichen und südlichen Seite Querparkplätze mit entsprechender Markierung einzurichten. 4. So möglich ist im Platzbereich zwischen Orber Straße 1 und Cassellastraße die Asphaltfläche mittig zu entsiegeln und durch einen Grünsteifen mit Baumbewuchs / Büschen zu ersetzt. 5. Nördlich der Kreuzung Cassellastraße / Orber Straße wird ein Fußgängerüberweg im Bereich der vorhandenen Blindenleitlinien eingerichtet. 6. Vor der Freien Christlichen Schule werden links und rechts des Schulhofeingangs so genannte Drängelgitter installiert um das auf die Straße rennen von Kindern, beim verlassen des Schulgeländes zu verhindern. Die Platzierung ist mit der FCSF abzusprechen. 7. Im Fahrbahnbereich der Freien Christlichen Schule in der Orber Straße wird "Tempo 30" eingerichtet. Ebenfalls werden entsprechende Schilder, sowie auf der Fahrbahn ein Piktogramm "Achtung spielende Kinder" aufgebracht. 8. In der Wächtersbacher Straße wird von der Salmünsterer bis zur Steinauer Straße "Tempo 30" eingerichtet. Ebenfalls werden entsprechende Schilder, sowie auf der Fahrbahn ein Piktogramm "Achtung spielende Kinder" aufgebracht. 9. Der geteerte Bereich südlich der Orber Straße, gegenüber der freien Christlichen Schule, wird für das Beparken freigegeben. Zusätzlich wird ein eingeschränktes Parkverbot von 07:00 -09:00 Uhr und 12:30 -15:00 Uhr eingerichtet. Begründung: Die oben genannten Punkte stellen das Ergebnis des Ortstermins dar und wurden mit den anwesenden Vertretern von Ämtern, Anwohnern und Ortsbeirat besprochen. Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5323 2019 Die Vorlage OF 632/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2019, OF 271/16 Betreff: Bürgersteig in der Marktstraße zwischen den Hausnummer 56 und 58 bzw. Einfahrt in die Straße am Königshof Der Ortsbeirat 16 - Bergen Enkheim möge beschließen Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird beauftragt, zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen. Der Magistrat möchte bitte prüfen, ob der Bürgersteig auf der Südseite Marktstraße zwischen den Hausnummern 56 und 58 (Einfahrt in die Straße Am Königshof) durchgezogen werden kann, ähnlich der Lösung für die Einfahrt in den Heinrich-Zinß-Weg von der Vilbeler Landstraße. Begründung: Bei dieser Lösung sind die Autofahrer die von der Marktstraße in die Straße "Am Königshof" einfahren gehalten, den Bürgersteig zu überfahren, dieses bringt für die Fußgänger auf diesem Bürgersteig eine Verbesserung der Sicherheit, auch ist dann die Anfangsgeschwindigkeit der Fahrzeuge in der Straße "Am Königshof geringer. Den die Autofahrer rechnen nicht beim Einfahren in die Straße mit Fußgängern und oder Radfahrer, die ihnen auf der Straße entgegenkommen. Blick aus dem Heinrich-Zinß-Weg Richtung Vilbeler Landstraße Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 29.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 271/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2019, OF 617/11 Betreff: Schilder/Hindernisse im Verkehrsraum von Fahrradwegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die ausgewiesenen Fahrradwege im Ortsbezirk 11 dahingehend zu überprüfen, dass keine Schilder in den Verkehrs-/Fahrraum der Radwege ragen oder aufgestellt sind, die die Sicherheit von Fahrradfahrer*innen gefährden (z.B. Baustellenschilder in der Wächtersbacher Straße und Friesstraße, Verkehrsschilder Güterbahnverkehrs in der Adam Opel Straße). Aufgestellte Schilder oder andere Hindernisse, die in den Verkehrsraum der Radwege ragen sind zu entfernen oder so anzubringen bzw. aufzustellen, dass sie keine Gefahrenquelle darstellen. Begründung: Vielerorts sind Verkehrsschilder oder Baustellenschilder aufgestellt, die in gefährlicher Weise in den Fahrraum der Radwege ragen oder gar dort direkt verankert sind, obwohl dies nicht zwingend notwendig oder gar obsolet (z.B. Baustellenwarnhinweise für Autofahrer für Baustellen die nicht mehr existieren) ist, Die Schilder sind gerade in stark befahrenen Straßen, in denen der Radweg unmittelbar neben der Straße verläuft eine große Gefahrenquelle. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5315 2019 Die Vorlage OF 617/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2019, OF 618/11 Betreff: Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert entsprechend den Grundprinzipien der europäischen Richtlinie zur Luftqualitätsüberwachung weitere Passivsammler für NOx Messungen im Ortsbezirk 11 zu installieren. Ergänzend zu den bereits installierten Passivsammlern am Erlenbruch, sind weitere Sammler im Bereich Hanauer Landstraße / Ecke Cassellastraße, Wilhelmshöher Straße / Ecke Hofhausstraße zu installieren. Begründung: Messungen der Luftschadstoffe im allgemeinen und der NOx Werte im besonderen sollten dort stattfinden, wo Menschen unmittelbar betroffen sind. Entsprechend den europäischen Richtlinien sind Luftqualitätsüberwachungen verkehrsnah durchzuführen. Um die Wirkung Luftqualitäts-verbessernder Maßnahmen korrekt einschätzen zu können, deren Wirkung zu verifizieren und die Belastung der betroffenen Menschen zu kontrollieren ist es dringend erforderlich, das Netz der Luftüberwachungseinrichtungen zu verdichten und dort durchzuführen, wo die Belastung offensichtlich ist. Ein zeitlich begrenzter Betrieb dieser Luftqualitätsüberwachung ist durchaus vorstellbar, falls eine deutliche Verbesserung der Luftqualität über einen längeren Zeitraum nachgewiesen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5316 2019 Die Vorlage OF 618/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor folgender Satz angefügt wird: "Die genauen Aufstellungsorte sind vorab mit dem Ortsbeirat abzustimmen." Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2019, OF 270/16 Betreff: Änderung der Straßenführung - Philipp-Puth-Straße und Siedlerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, in den oben genannten Straßen die Einfahrt von der Vilbeler-Landstraße durch ein Einfahrtsverbotsschild zu ändern. Es soll zukünftig zur Vermeidung von LKW- und Schleichverkehr die Einfahrt in die Philipp-Puth-Straße und die Siedlerstraße von der Vilbeler Landstraße aus für alle Fahrzeuge außer Fahrrädern untersagt werden. Dazu soll an der Kreuzung Philipp-Puth-Straße / Vilbeler Landstraße ein Austausch des Verkehrszeichens 250 mit ZZ 1020-30 gegen 267 mit ZZ 1022-10 erfolgen. Um ein Ausweichen auf die noch schmalere Siedlerstraße zu verhindern, ist auch zu dieser Straße ein Einfahrtsverbot mit Verkehrszeichen 267 mit ZZ 1022-10 notwendig. Siehe nachstehende Skizze. Begründung: Das derzeit an der Kreuzung Philipp-Puth-Straße / Vilbeler Landstraße angebrachte Verkehrsschild 250 "Durchfahrt verboten" mit dem Zusatz "Anlieger frei" bringt nicht die gewünschte Wirkung. Da eine dauerhafte Kontrolle und Sanktionierung des derzeitigen Durchfahrtsverbots durch das Zusatzschild Anlieger frei ist mangels Personal der Stadtpolizei nicht möglich. Es ist permanent viel Durchgangsverkehr festzustellen; insbesondere Elterntaxis und Pendler aus Maintal, Abflussverkehr vom Hessen-Center, sonstiger Schleichverkehr. Durch verschiedene private Einzelbauvorhaben im südlichen Bergen-Enkheim sind außerdem bereits jetzt häufig unerlaubte Durchfahrten großer LKW festzustellen, die schon zu Beschädigungen geführt haben und eine Gefährdung darstellen. Im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Baubeginn im Neubaugebiet Leuchte, ist mit einer Verstärkung des Problems zu rechnen. Gestützt wird die Bitte des Ortsbeirats durch eine durchgeführte Anliegerbefragung, die im Ergebnis brachte, dass sich 57% weniger Durchgangsverkehr wünschen und 46% befürworten, dass keine Einfahrt mehr von der Vilbeler Landstraße in die Philipp-Puth-Straße möglich sein soll. Der beantragte Schildertausch scheint die einzig wirksame und zielführende Maßnahme zur Entlastung der schmalen Straßen zu sein. Dem Durchgangsverkehr steht die weitaus besser geeignete Straße Leuchte zur Verfügung, über die auch die Anwohner mit nur geringem Umweg in das Siedlungsgebiet einfahren können. Quelle: Googel Maps Quelle: Eberhard Schwarz Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 29.10.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5343 2019 Die Vorlage OF 270/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE und SPD gegen CDU und LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE und BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2019, OF 588/11 Betreff: Mögliche Maßnahmen zur Regulierung der Parksituation auf dem Lohrberg / Berger Weg sowie der Situation im Lohrpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die bei dem o. g. Ortstermin vereinbarten Maßnahmen umgesetzt werden können: Die Beschränkung der Zufahrt und die Bankettbefestigung sollen rollenden und ruhenden Verkehr derart regeln, dass Rettungsfahrzeuge wie auch der Shuttle-Bus ungestört verkehren können. Die Regelung eines beschränkten Zugangs zum Gelände soll lediglich für Wochenende und Feiertage (derzeit noch offen, ob Wochenendregelung freitags oder samstags startet) in der Zeit von Ostern bis Ende Oktober gelten. Die Beschränkte Zufahrt für den Individualverkehr über eingeschränkte Zugangsberechtigung, soll mit einem entsprechenden Angebot an ÖPNV/ Shuttle-Bussen gekoppelt werden. Die Buslinie 83 könnte zu diesem Zweck als Ringbuslinie konzipiert werden (Friedberger Warte - Lohrberg - Klingenweg - Vilbeler Landstraße - Wilhelmshöher Straße - Heinz-Herbert-Karry-Straße - Seckbacher Landstraße - Dortelweiler Straße - Friedberger Warte) Dazu müssten die beiden möglichen Zufahrten zum Lohrberg gesperrt und nur noch für Berechtigte zugänglich sein, d. h. der Berger Weg im Westen und der Klingenweg im Süden müssten entsprechende Vorrichtungen bekommen - Zugang für Radfahrer uneingeschränkt. Eine Lösung mit möglichst geringem Personaleinsatz (insbesondere auch für die Stadtpolizei) soll favorisiert werden. Die Erreichbarkeit der Lohrberg-Schänke bedarf einer gesonderten Lösung (Privatinitiative z. B. Abholung Gehbehinderter mittels Golf Caddy). Personen mit berechtigtem Anliegen sollen eine Zufahrtsberechtigung erhalten: Anwohner, MainÄppelHaus, Lohrberg-Schänke, Kleingärtner, Landwirte, Streuobstbetreiber, Freizeitgärtner eventuell weitere Personen. Für die Saison 2019 sollen die Baumstämme liegen bleiben. Bis zur Lösungsfindung (spätestens 15. Mai 2020) sollen die Baumstämme entfernt und die Bankette mit Granitstelen bestückt werden. Bei Lösungsangeboten soll stets das Einvernehmen des OBR 11 eingeholt werden. Zusätzlich zu den vorgenannten Maßnahmen soll der Magistrat geeignete Flächen für neu anzulegende Grillplätze festlegen um zur Saison 2020 das Grillen im Lohrpark verbieten zu können. Begründung: Auf Einladung des Amtes 79 fand am 18. Juli 2019 ein Treffen am Parkplatz des Lohrparks statt. Hintergrund: Im Dezernat X wird die Notwendigkeit gesehen, die kurzfristige Lösung zur Problematik Parken im Berger Weg/ Lohrberg (seit Ostern 2019 mit Hilfe von Baumstämmen entlang des Weges) in eine langfristig wirksame Lösung zu überführen. Der ämterübergreifende Termin vor Ort sollte die Grundlage für eine nachhaltig wirkende Lösung legen. Die Ablage von Baumstämmen entlang des Berger Weges - auf Privatgrundstücken abgelegt - hat seit Ostern 2019 an der Kernproblematik des illegalen Parkens und der nicht vertretbaren Verkehrssituation bei hohem Ansturm auf das Gelände nichts Grundlegendes geändert; zudem verhindern die Baumstämme vielerorts den Zugang der PächterInnen und EigentümerInnen zu ihren Streuobstwiesen. Antragsteller: FDP SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4932 2019 Die Vorlage OF 588/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Parteien: FDP, SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.06.2019, OA 430 entstanden aus Vorlage: OF 566/11 vom 26.05.2019 Betreff: Änderung der Lichtsignalanlage Wächtersbacher Straße und Cassellastraße Zusätzliche Querungsmöglichkeit mit Signal auf der Westseite der Kreuzung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Wächtersbacher Straße/Cassellastraße die Lichtsignalanlage so anzupassen, dass nur Fußgänger eine eigene Grünphase haben und der restliche Verkehr eine Rotphase hat. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, an der Seite der Schule und der beiden Kindergärten den fehlenden dritten Übergang zu erstellen, damit die Kinder dort sicher kreuzen können. Begründung: Es wurde in der Vergangenheit immer wieder über die Gefährlichkeit der Kreuzung informiert und es wurden bereits in der Vergangenheit Anträge gestellt, den Bereich zu entschärfen. In ein paar Monaten wird zusätzlich an dieser Kreuzung die Kita 75 ihr neues Zuhause haben. Der dritte Kindergarten an der Kreuzung soll nächstes Jahr von der FCSF eröffnet werden. Damit werden sich direkt an dieser Kreuzung drei Kindergärten und eine Schule befinden. Die einzige Maßnahme, die ergriffen wurde, war, ein gelbes Blinklicht anzubringen. Diese Maßnahme ist nicht ausreichend gewesen. Ein Kind ist nun bereits angefahren und verletzt worden, andere Kinder kommen dort immer wieder in sehr gefährliche Situationen. Grund hierbei ist, dass die Kinder grundsätzlich beim Abbiegen nicht beachtet werden. Durch die hohe Anzahl der dort querenden Kinder und den hohen industriellen Verkehr ist es besonders wichtig, aktiv für einen höheren Schutz der Kinder zu sorgen. Die einstmalige Sparlösung mit nur zwei Kreuzungsmöglichkeiten muss auf drei Kreuzungsmöglichkeiten erweitert werden. Während der Grünphase dürfen wegen der großen Anzahl von Kindern und Fußgängern nur diese Grün haben und für alle anderen Verkehrsteilnehmer muss eine Rotphase gelten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2120 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 84 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 430 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AFD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4349, 32. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.08.2019 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2019, OF 583/11 Betreff: Status von Seniorenwohnungen bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möge mitteilen, wieviele Seniorenwohnungen in Fechenheim bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften seit 31.12.2010 weggefallen sind und wieviele neue Seniorenwohnungen bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Fechenheim entstanden sind. Der Magistrat möge mitteilen, ob ihm bekannt ist, dass bei der Wohnheim GmbH in der Wohnanlage Birsteiner Straße 67-117 Wohnungen nur noch an Bürger unter 60 Jahren vermietet wird. Der Magistrat möge mitteilen, wo die in der B154 beschriebenen Liegenschaften mit 175 Ein-Zimmer-Wohnungen zur Versorgung wohnungsloser Menschen mit eingeschränkter Wohnfähigkeit sein werden. Begründung: Nach Auskunft der Wohnheim und des Magistrats (B144/19) sind seit dem 1.1.2011 alle Wohnungen in der Lauterbacher Straße 4 freifinanzierte Wohnungen, die ohne Einschränkungen auch an andere Menschen vermietet werden und keine Seniorenwohnungen mehr. Die selbe Problematik ergibt sich in der Wohnanlage "Roter Graben, Fechenheim". Dort wurde ebenfalls die Bindung "Seniorenwohnungen" aufgehoben und die Rentner werden dort systematisch verdrängt. Mit den steigenden Mieten ist es immer schwieriger für ältere Menschen bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt zu finden. Diese Wohnungen nun für Senioren verschwinden zu lassen ist keine geeignete Lösung, wenn wir keinen neuen Wohnraum zur Verfügung stellen. Bei Vermietungsanfragen für Wohnungen in der Birsteiner Straße in Fechenheim wurde mehrfach von Bürgern berichtet, dass das Alter der Mieter abgefragt wurde und mitgeteilt wurde, an Personen ab 60 Jahren würden diese Wohnungen nicht vermietet. Senioren sind durch die besonderen Kündigungsmodalitäten für Vermieter unattraktiv als neue Mieter. Auf dem Markt gibt es ohnehin keinen günstigen Wohnraum. Dies macht es für Senioren in Frankfurt fast unmöglich günstigen adäquaten Wohnraum zu finden. Wer stellt älteren Menschen noch günstigen, adäquaten Wohnraum mit guter Infrastruktur zur Verfügung, wenn er gleichzeitig weiß, diese Verträge möglicherweise schwierig oder gar nicht aufzulösen sind? In der B154/19 wird beschrieben, das eine Sanierung der Meersburger Straße 1 im Jahr 2020 ansteht. Es seien zwei weitere Liegenschaften mit 175 Ein-Zimmer-Wohnungen gefunden worden für diese Menschen. In der Erläuterung der B154/19 wird darauf hingewiesen, dass eine Unterbringung in einem normalen Wohnumfeld nicht möglich sei. Die Verhaltensauffälligkeiten lassen sich nicht beseitigen. Aus dem Bericht 154/19: "Viele Bewohner/innen der beiden Häuser in der Bolongarostraße und der Meersburger Straße zeigen Verhaltensauffälligkeiten, . . das Leben in einem normalen Wohnumfeld aber unmöglich machen. Die vorhandene Betreuung kann diese Verhaltensauffälligkeiten, die zum Beispiel in übermäßigen Verschmutzungen von Wohnungen, Allgemeinbereichen und Außenanlagen, im häufigen Auftreten von Schadinsekten, in Geruchsbelästigungen durch mangelnde Körperhygiene, in wildem Urinieren, in Vandalismus und in Ruhestörungen zutage treten, abmildern, aber nicht gänzlich beseitigen. Diese Liegenschaften bieten deshalb kein geeignetes Umfeld. . .- mit gravierenden Auswirkungen auf das nachbarschaftliche Miteinander vorprogrammiert." Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung OA 434 2019 Die Vorlage OF 583/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.06.2019, OA 433 entstanden aus Vorlage: OF 577/11 vom 23.05.2019 Betreff: Markierung zur Kenntlichmachung von Parkverbot Die Stadtverordnetensammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Wendehammer in der Birsteiner Straße durch Quermarkierung darauf hinweisen zu lassen, dass dort "Parken verboten" besteht. Begründung: Der Wendehammer am Ende der Birsteiner Straße wird täglich von Fahrzeugen beparkt. Das Schild mit "Parken verboten" wird in diesem Bereich nicht ernst genommen. Durch parkende Autos und Kleinlastwagen können Rettungsfahrzeuge und "gestrandete" Lkws schwer bis gar nicht wenden. Durch Quermarkierung des gesamten Wendhammers soll kenntlich gemacht werden, dass dort das Parken untersagt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2118 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 86 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 433 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4351, 32. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.08.2019 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.06.2019, OA 432 entstanden aus Vorlage: OF 575/11 vom 23.05.2019 Betreff: Einrichtung eines Verkehrskreisels: Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße/Bebraer Straße Die Stadtverordnetensammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße, Kilianstädter Straße, Bebraer Straße durch einen Verkehrskreisel zu verbinden. Begründung: Auf die Ampelanlage könnte völlig verzichtet werden. An der Kreuzung Kilianstädter Straße, Bebraer Straße, Vilbeler Landstraße herrscht ein hohes Verkehrsaufkommen. Der Verkehr würde flüssiger laufen und es gäbe weniger Verkehrsunfälle. Durch die dort herrschende Ampelschaltung kommt es regelmäßig zu Unfällen. Es sind Menschen nicht unerheblich verletzt worden und erhebliche Sachschäden sind entstanden. Um den gesamten Bereich sicherer zu machen und zu entspannen, ist es sinnvoll, die drei Straßen durch einen Verkehrskreisel zu verbinden. Der Verkehrskreisel sollte so konzipiert werden, dass von Maintal aus kommend zwei Spuren befahren werden können, wobei die rechte Spur nur für rechts abbiegenden Verkehr sein sollte. Dem von Enkheim kommenden Verkehr sollte weiter zwei Spuren zur Verfügung stehen, damit von dort flüssig rechts in die Bebraer Straße eingefahren werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 71 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 26.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 85 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 432 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AFD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4350, 32. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.08.2019 Aktenzeichen: 66 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.06.2019, OA 434 entstanden aus Vorlage: OF 583/11 vom 17.06.2019 Betreff: Status von Seniorenwohnungen bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften Vorgang: B 144/19; B 154/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, 1. wie viele Seniorenwohnungen in Fechenheim bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften seit dem 31.12.2010 weggefallen und wie viele neue Seniorenwohnungen bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Fechenheim entstanden sind; 2. ob ihm bekannt ist, dass bei der Wohnheim GmbH in der Wohnanlage Birsteiner Straße 67-117 Wohnungen nur noch an Bürger unter 60 Jahren vermietet werden; 3. wo die im Bericht B 154 beschriebenen Liegenschaften mit 175 Einzimmerwohnungen zur Versorgung wohnungsloser Menschen mit eingeschränkter Wohnfähigkeit sein werden. Begründung: Nach Auskunft der Wohnheim GmbH und des Magistratsberichtes B 144 sind seit dem 01.01.2011 alle Wohnungen in der Lauterbacher Straße 4 freifinanzierte Wohnungen, die ohne Einschränkungen auch an andere Menschen vermietet werden, und keine Seniorenwohnungen mehr. Dieselbe Problematik ergibt sich in der Wohnanlage "Am Roten Graben" in Fechenheim. Dort wurde ebenfalls die Bindung "Seniorenwohnungen" aufgehoben und die Rentner werden dort systematisch verdrängt. Mit den steigenden Mieten ist es für ältere Menschen immer schwieriger, bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt zu finden. Diese Wohnungen nun für Senioren verschwinden zu lassen, ist keine geeignete Lösung, wenn die Wohnungsbaugesellschaften keinen neuen Wohnraum zur Verfügung stellen. Bei Vermietungsanfragen für Wohnungen in der Birsteiner Straße in Fechenheim wurde mehrfach von Bürgern berichtet, dass das Alter der Mieter abgefragt und mitgeteilt wurde, an Personen ab 60 Jahren würden diese Wohnungen nicht vermietet. Senioren sind durch die besonderen Kündigungsmodalitäten für Vermieter unattraktiv als neue Mieter. Auf dem Markt gibt es ohnehin keinen günstigen Wohnraum. Dies macht es für Senioren in Frankfurt fast unmöglich, günstigen und adäquaten Wohnraum zu finden. Wer stellt älteren Menschen noch günstigen, adäquaten Wohnraum mit guter Infrastruktur zur Verfügung, wenn er gleichzeitig weiß, dass diese Verträge möglicherweise schwierig oder gar nicht aufzulösen sind? Im Bericht B 154 wird beschrieben, dass eine Sanierung der Meersburger Straße 1 im Jahr 2020 ansteht. Es seien zwei weitere Liegenschaften mit 175 Einzimmerwohnungen gefunden worden. In der Erläuterung des Berichts B 154 wird darauf hingewiesen, dass eine Unterbringung in einem normalen Wohnumfeld nicht möglich sei. Die Verhaltensauffälligkeiten lassen sich nicht beseitigen. Aus dem Bericht B 154: "Viele Bewohner/innen der beiden Häuser in der Bolongarostraße und der Meersburger Straße zeigen Verhaltensauffälligkeiten, [. .] die das Leben in einem normalen Wohnumfeld aber unmöglich machen. Die vorhandene Betreuung kann diese Verhaltensauffälligkeiten, die zum Beispiel in übermäßigen Verschmutzungen von Wohnungen, Allgemeinbereichen und Außenanlagen, im häufigen Auftreten von Schadinsekten, in Geruchsbelästigungen durch mangelnde Körperhygiene, in wildem Urinieren, in Vandalismus und in Ruhestörungen zutage treten, abmildern, aber nicht gänzlich beseitigen. Diese Liegenschaften bieten deshalb kein geeignetes Umfeld [...] - mit gravierenden Auswirkungen auf das nachbarschaftliche Miteinander vorprogrammiert." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.05.2019, B 144 Bericht des Magistrats vom 03.05.2019, B 154 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 439 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 26.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.08.2019, TO I, TOP 52 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 434 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 32. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.08.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 434 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4355, 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 19.08.2019 Aktenzeichen: 64 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2019, OF 249/16 Betreff: Blindenampel Vilbeler Landstraße/Marktstraße Vorgang: OM 2102/17 OBR 16; ST 2236/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die mit der ST 2236 2017 vom 20.11.2017 angekündigte Erweiterung der Ampelanlage an der an der hoch frequentierten Kreuzung Vilbeler Landstraße/Marktstraße zu einer Blinden-Ampelanlage endlich kurzfristig umzusetzen. Begründung: Die Umgestaltung dieser Ampelanlage in eine Blinden-Ampelanlage an der sehr stark befahrenen Vilbeler Landstraße ist für die Anlieger, die zum Einkaufen ins Ortszentrum wollen, endlich umzusetzen. Behinderte und ältere Menschen, aber auch Kinder sind an dieser Durchgangsstraße ganz besonders gefährdet. Der Bevölkerung ist nicht zu vermitteln, wieso die Umgestaltung dieser Ampelanlage so lange dauert. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2102 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2236 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 18.06.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4834 2019 Die Vorlage OF 249/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2019, OF 572/11 Betreff: Witterungsschutz und Überdachung an der Straßenbahnhaltestelle "Cassellastraße" auf der Hanauer Landstraße Vorgang: OM 1682/17 OBR 11; ST 1536/17 Der Ortsbeirat 11 möge beschließen, Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob am stadtauswärtigen Haltepunkt kurzfristig eine temporäre Wartehalle errichtet werden kann und wann mit einer entsprechenden Umsetzung gerechnet werden könnte. Begründung: In der ST 1536 2017 wurde die Prüfung einer Errichtung einer temporären Wartehalle vom Magistrat in Aussicht gestellt. Das Ergebnis der Prüfung liegt dem Ortsbeirat noch nicht vor. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1682 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1536 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1314 2019 Die Vorlage OF 572/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2019, OF 597/11 Betreff: Umwandlung von Seniorenwohnungen der Wohnheim in freien Wohnraum stoppen. Der Status von Seniorenwohnungen ist bei der Wohnheim GmbH wiederherzustellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Umwandlung von städtischen Seniorenwohnungen in normalen Wohnraum ist zu stoppen. Bereits umgewandelte städtische Seniorenwohnanlagen sind in den vorherigen Status zu versetzen. Es dürfen keine Neuvermietungen an nicht den Ansprüchen einer Seniorenwohnanlage entsprechende Personen in städtischen Seniorenwohnanlagen mehr erfolgen. Begründung: Nach Auskunft der Wohnheim und des Magistrats (B144/19) sind seit dem 1.1.2011 alle Wohnungen in der Lauterbacher Straße 4 freifinanzierte Wohnungen, die ohne Einschränkungen auch an andere Menschen vermietet werden und keine Seniorenwohnungen mehr. Dies ist bereits der Fall und der Trend der Fremdvermietung ist steigend. Die selbe Problematik ergibt sich in der Wohnanlage "Roter Graben". Dort wurde ebenfalls die Bindung "Seniorenwohnungen" aufgehoben und die Rentner werden dort systematisch verdrängt. Mit den steigenden Mieten ist es immer schwieriger für ältere Menschen bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt zu finden. Diese Wohnungen nun für Senioren verschwinden zu lassen ist keine geeignete Lösung. Es ist bekannt, dass viele ältere Menschen in großen Wohnungen irgendwann alleine wohnen müssen, weil die Senioren am Markt keine kleineren bezahlbaren Wohnungen mehr finden. Gleichzeitig benötigen wir aber gerade diese große Wohnungen für Familien mit Kindern. Einen zweiten Effekt hat die momentane Rechtsprechung, die einen großen Teil der älteren Menschen auf Wohnungssuche ganz klar benachteiligt. Senioren sind durch die besonderen Kündigungsmodalitäten für Vermieter unattraktiv als neue Mieter. Auf dem Markt gibt es ohnehin keinen günstigen Wohnraum. Dies macht es für Senioren in Frankfurt fast unmöglich günstigen adäquaten Wohnraum zu finden. Wer stellt älteren Menschen noch günstigen, adäquaten Wohnraum mit guter Infrastruktur zur Verfügung, wenn er gleichzeitig weiß, diese Verträge möglicherweise schwierig oder gar nicht aufzulösen sind? Wir sollten daher darauf achten, dass dieser Wohnraum in den ehemaligen Seniorenwohnanlagen weiterhin und zukünftig für die Senioren reserviert ist. Besonders, wenn es sich zusätzlich um Wohnraum handelt, der durch seine Lage besonders geeignet ist für ältere Menschen. Die Seniorenwohnanlage "Lauterbacher Straße" z.B. ist durch die Nähe an die besonders gute Infrastruktur und zur Natur eine ideale Seniorenwohnanlage in Frankfurt. (In direkter Nähe: Frankfurts größter Supermarkt, Frisör, Bäckerei, Apotheke, Ärzte, gute ÖPNV Anbindung und direkter Zugang in den Wald und mitten in einem Wohngebiet). Bei der Anlage "Roter Graben" bestehen zwar einige Defizite bezüglich Infrastruktur, doch dort gibt es untereinander Partnerschaften und Fahrgemeinschaften, die das Miteinander beleben und Lösungen bieten. Grundsätzlich ist eine starke Häufung von Seniorenangeboten an einem Ort sehr wünschenswert. Für die Betreuungsdienste ist es auch ein ganz großes Plus. Wertvolle Betreuungszeiten ersetzen dort lästige Fahrzeiten und bringen mehr Zeit für individuelle Betreuung. Dies ist wiederum attraktiv für Senioren, die sonst einsam wären und die auf Betreuung angewiesen sind. Die Senioren begrüßen es, und es ist wichtig, dass eine Betreuung ein bisschen mehr Zeit hat. Die Vergabe der sechs freien Wohnungen der Seniorenwohnungen Lauterbacher Straße hat in der Vergangenheit zu mehrfachen polizeilichen Einsätzen und Festnahmen geführt. Dies wegen schweren Gewalttaten, wie z.B. einer gemeinschaftlicher Vergewaltigung, eines schweren tätlichen Angriffs eines 74-jährigen Seniors von einem jugendlichen Bewohner. Dies hat es dort vorher nicht gegeben. Laut der B144/19 versucht der städtische Vermieter Wohnheim GmbH aus "Eigeninteresse" mit folgendem Ziel vorzugehen: "Ein sensibles Vorgehen bei der Auswahl künftiger Mieter/innen ist selbstverständlich". Man möchte "mit generationenübergreifendem Wohnen eine moderne Wohnstrukturen einführen". Dies ist wohl nachweislich kläglich gescheitert. Der günstige Wohnraum für Senioren ist zu erhalten und festzuschreiben.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2019, OF 250/16 Betreff: Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht hier: Hinweis auf entgegenkommende Radfahrer in der Taschnerstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert Den Hinweis auf entgegenkommende Radfahrer in der Taschnerstraße (Einbahnstraße) von der Triebstraße bis zur Vilbeler Landstraße vollständig herstellen zu lassen und durch entsprechende Fahrbahnmarkierung auszuweisen. Begründung: Nach aufbringen der neuen Fahrbahndecke in der Taschnerstraße fehlt die entsprechende Markierung für entgegenkommende Radfahrer auf der Fahrbahn. Die erfordert gerade für die zahlreichen, Rad fahrenden Schüler/innen eine geordnete, für Radfahrer möglichst sichere Verkehrsführung. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 18.06.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4835 2019 Die Vorlage OF 250/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2019, OF 566/11 Betreff: Änderung der Verkehrszeichensignalanlage Wächtersbacher Straße und Cassellastraße Zusätzliche Querungsmöglichkeit mit Signal auf der Westseite der Kreuzung Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen: Der Magistrat wird gebeten an der Kreuzung Wächtersbacher Straße / Cassellastrasse die Lichtsignalanlage so umzustellen, damit nur Fußgänger eine eigene Grünphase haben und der restliche Verkehr stehen bleibt. Der Magistrat wird gebeten an der Seite der Schule und der beiden Kindergärten, den fehlenden Übergang zu erstellen, damit die Kinder dort sicher kreuzen können. Begründung: Es wurde in der Vergangenheit immer wieder über die Gefährlichkeit der Kreuzung informiert und es wurden bereits in der Vergangenheit bereits Anträge gestellt, den Bereich zu entschärfen. In ein paar Monaten wird zusätzlich an dieser Kreuzung die Kita 75 ihr neues Zuhause haben. Der dritte Kindergarten an der Kreuzung soll nächstes Jahr von der FCSF eröffnet werden. Damit werden sich direkt an dieser Kreuzung drei Kindergärten und eine Schule befinden. Die einzige Maßnahme die ergriffen wurde war, ein gelbes Blinklicht anzubringen. Diese Maßnahme ist nicht ausreichend gewesen. Ein Kind sei nun bereits angefahren und verletzt worden, andere Kinder kommen dort immer wieder in sehr gefährliche Situationen. Grund sei, die Kinder werden grundsätzlich beim Abbiegen nicht beachtet. Durch die hohe Anzahl der dort querenden Kinder und den hohen industriellen Verkehr, ist es besonders wichtig aktiv für einen höheren Schutz der Kinder zu sorgen. Die einstmalige Sparlösung mit nur zwei Kreuzungsmöglichkeiten muss auf drei Kreuzungsmöglichkeiten erweitert werden. Während der Grünphase dürfen wegen der großen Anzahl von Kindern und Fußgängern nur diese grün haben und für alle anderen Verkehrsteilnehmer muss eine Rotphase gelten. Antragsteller: SPD CDU LINKE. GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 430 2019 Die Vorlage OF 566/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, LINKE., GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2019, OF 578/11 Betreff: Rote Fahrradwegmarkierung an der Ein- und Ausfahrt vom Supermarkt Kaufland Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge eine rote, gut sichtbare Farbe bei der Ausfahrt von dem Supermarktgelände Kaufland in der Wächtersbacher Straße 74 aufbringen lassen. Begründung: Die Ein- und Ausfahrt zu dem größten Supermarkt in Frankfurt in der Wächtersbacher Straße 74 führt über einen Gehweg und Radweg. Es ist sehr wichtig, dass die aus- und einfahrenden Autos registrieren, dass hier Fußgänger und Radfahrer auf dem zu überfahrenden Gehweg/Radweg sein können und Vorrang haben. Vor allen Dingen die Radroute 12 wird dort gekreuzt. Dort fahren sehr viele schnelle Fahrradfahrer die erst spät in den für den Autofahrer sichtbaren Bereich kommen. Die Ein- und Ausfahrenden Autos/LKW übersehen diese Fahrradfahrer regelmäßig. Grund dafür ist der schräg abfallende Bürgersteig. Damit diese vor dem Ein- und Ausfahren deutlich darauf aufmerksam gemacht werden, soll eine rote, gut sichtbare und im dunkeln reflektierende Farbe dort aufgetragen werden, um so auf die Fußgänger und Radfahrer aufmerksam zu machen und diese zu schützen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 578/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 578/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 16.09.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 578/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 578/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2019, OF 575/11 Betreff: Einrichtung eines Kreisels: Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße/Bebraer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetensammlung möge beschließen: Die Vilbeler Landstraße, Kilianstädter Straße und Bebraer Straße durch einen Kreisel zu verbinden. Begründung: Auf die Ampelanlage könnte völlig verzichtet werden. An der Kreuzung Kilianstädter Straße, Bebraer Straße und Vilbeler Landstraße herrscht ein hohes Verkehrsaufkommen. Der Verkehr würde flüssiger laufen und es gäbe weniger Verkehrsunfälle. Durch die dort herrschende Ampelschaltung kommt es regelmäßig zu Unfällen. Es sind Menschen nicht unerheblich verletzt worden und erhebliche Sachschäden sind entstanden. Um den gesamten Bereich sicherer zu machen und entspannen ist es sinnvoll die 3 Straßen durch einen Kreisel zu verbinden. Der Kreisel sollte so konzipiert werden, dass von Maintal aus kommend 2 Spuren befahren werden können, wobei die rechte Spur nur für rechts abbiegenden Verkehr sein sollte. Der von Enkheim kommende Verkehr sollten weiter 2 Spuren zur Verfügung stehen, damit von dort flüssig rechts in die Bebraer Straße eingefahren werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung OA 432 2019 Die Vorlage OF 575/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2019, OF 569/11 Betreff: Anbringung von Park- und Straßenmarkierungen in der Orber Straße und Steinauer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten Parkmarkierungen im Bereich Orber Straße 1-5 und in der Steinauer Straße anzubringen und den Platzbereich zwischen Orberstraße 1 und Cassellastraße neu aufzuteilen. Im Bereich Orber Straße 1-5 sind Längsparkmarkierungen anzubringen. Im Bereich Steinauer Straße bis Nummer 4 sind östlich Längsparkmarkierungen anzubringen. Im Platzbereich zwischen Orberstraße 1 und Cassellastraße ist eine Insel mit Umfahrung zu gestalten. Begründung: Im Bereich Orber Straße 1-5 wird wegen fehlender Parkmarkierungen Quer und Längs geparkt. Dies führt in der Folge zu Verengungen die Anlieferungen der hinteren Flächen mit größeren Fahrzeugen nicht mehr zulassen. Einheitliches Längsparken wäre die gewünschte Variante der anwohnenden Bürger. Im Bereich Steinauer Straße bis zur Nummer 4 wird, obwohl dies zulässig ist, rechts nicht geparkt. Die Anwohner haben das Gefühl, dort sei "Parken verboten". Bereits zwei Parkwinkel könnten hier helfen die Parkraumsituation zu verbessern und die Geschwindigkeit in der eigentlichen "Anlieger frei"- Straße etwas zu reduzieren. Der fahrende Verkehr auf dem "Orber Platz" ist oft irritiert, weil es auf dem breiten Platz keine Markierungen gibt. Die Folge ist freies "querbeet" Fahren und damit verbundenem Kurvenschneiden in die Steinauer Straße. Eine eindeutige Straßenführung wäre sinnvoll. . Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4763 2019 Die Vorlage OF 569/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, LINKE., 1 GRÜNE und BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2019, OF 577/11 Betreff: Markierung zur Kenntlichmachung von Parkverbot Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetensammlung möge beschließen: Der Wendehammer in der Birsteiner Straße soll durch Markierung aufzeigen, dass dort "Parken verboten" ist. Begründung: Der Wendehammer am Ende der Birsteiner Straße wird täglich von Fahrzeugen beparkt. Das Schild mit "Parken verboten" wird in diesem Bereich nicht ernst genommen. Durch parkende Autos und Kleinlastwagen können Rettungsfahrzeuge, und "gestrandete" LKW schwer bis gar nicht wenden. Durch Quermarkierung des gesamten Wendhammer soll kenntlich gemacht werden, dass dort das Parken untersagt ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung OA 433 2019 Die Vorlage OF 577/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2019, OF 573/11 Betreff: Zusätzliche Altglascontainer in der Wächtersbacher Straße 74 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten neben dem Kaufland Supermarkt, in der Wächtersbacher Straße 74, auf dem Gelände der Netzdienste Rhein-Main GmbH zwei weitere Altglascontainer aufzustellen und die Beiden illegal aufgestellten Altkleidercontainer zu entfernen. Begründung: In der Wächtersbacher Straße 74 befindet sich Frankfurts größter Supermarkt. Dort werden viele Altglasflaschen in die Container eingeworfen. Es zeigt sich, dass eine angeregte höhere Frequenz der Leerungen nicht ausreichend ist. An dieser Stelle ist Platz für zwei weitere Altglascontainer. Die illegal wild aufgestellten Kleidercontainer verursachen dauerhaften Reinigungsaufwand zu Lasten der Stadt Frankfurt. Die Container werden teils mit Müll und Bauschutt befüllt und dieser wird von den Betreibern der Altkleidercontainer am Ort einfach liegen gelassen. Zusätzlich kommt es kommt zu Leerungen der Altkleidercontainer durch Dritte, die ungeeignete Textilien überall auf dem Platz verstreuen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4765 2019 Die Vorlage OF 573/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Um die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de
Unterstützer: 17
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEUm die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de
Unterstützer: 186
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEVon und nach Fechenheim Nord sind sowohl die Centerschneise und der Waldweg an den Kleingärten (Borsigallee), sowie der Teufelsbruch (Wächtersbacherstraße) wegen der Bauarbeiten zum Riederwaldtunnel gesperrt. Die für den Geh- und Radverkehr ausgewiesene Umleitung führt zur Vilbeler Landstraße, was einen Mehrweg von bis zu 2 km bedeutet. Das ist eine Zumutung für Schulkinder, Arbeitnehmer:innen und Menschen, die (nicht mehr) gut laufen können um zur U-Bahn (U4/U7) oder ihren Einkaufsmöglichkeiten zu kommen. Es wurde beobachtet, dass manche in ihrer Not über die Autobahn an der Centerschneise laufen. Bei einer geschätzten Bauzeit von 10 Jahren und Kosten von 1.4 Milliarden Euro Steuergeldern für den Autobahnausbau der nur Autofahrenden dient, ist die Installation einer Fußgängerbehelfsbrücke das Mindeste an sozialer Gerechtigkeit.
Unterstützer: 225
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEAn der Berger Warte gibt es einen Wanderweg, der über die Vilbeler Landstraße (B521) führt. Zudem gibt es dort auf beiden eine Bushaltestelle. Leider lässt es der Verkehr kaum zu, dass man diese Straße sicher überquert. Um die nächstgelegene Ampel zu benutzen, müsste man fast einen halben Kilometer Umweg laufen. Hier sollte man einen Fußgängerüberweg installieren oder zumindest in der Mitte eine Verkehrsinsel, da man dann wenigstens jede Spur einzeln überqueren kann.
Unterstützer: 214
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEDer Radweg von Bergen-Enkheim nach Fechenheim verläuft nur auf einer Seite der Vilbeler Landstraße. Laut Beschilderung ist die erste Teilstrecke nicht nur von den Radfahrern in beiden Richtungen, sondern auch von Fußgängern in beiden Richtungen zu nutzen. Im zweiten Teil (von BE aus gesehen) ist der Weg laut Beschilderung nur für Radfahrer zu nutzen. Die Fußgänger sollen auf den Waldweg wechseln. Das passiert selten, weil die Beschilderung übersehen wird und weil es für Frauen und Kinder gefährlich erscheint (der Weg ist nicht einsehbar). Der zweite Teil des Weges könnte ohne großen Aufwand verbreitert werden, d.h. es gibt keinen einsehbaren Grund für die enge Gestaltung. Der erste Teil könnte entlastet werden, wenn auf der Gegenseite (von Fechenheim nach Enkheim) ein durchgängiger Fußweg von der Birsteinerstraße bis nach Enkheim gebaut werden würde. Dazu ist der größte Teil bereits vorhanden, aber ist in einem erschreckenden Zustand. Der fehlende Teil ist ohne große bauliche Maßnahmen realisierbar. Die jetzige Situation ist sehr gefährlich und man riskiert aus Sicht der Stadt Unfälle - ich kann dies als täglicher Nutzer gut einschätzen. Im Anhang finden Sie Bilder von der jetzigen Situation. Eines zeigt die Verengung, das andere die Wegführung für Fußgänger durch den Wald. Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Unterstützer: 19
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DETempo 30 als Höchstgeschwindigkeit auf der Bebraer Straße einführen und die vorhandene Querungshilfe mit einem Zebrastreifen versehen. Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 2620 vom 26.04.2018. Die Bebraer Straße ist Teil des Schulwegeplans und die Schulkinder brauchen eine sichere Möglichkeit, die Bebraer Straße zu überqueren. Aktuell besteht diese Möglichkeit nicht. Zudem verleitet die gerade Verkehsführung zu überhöhten Geschwindigkeiten seitens der Autofahrer, was eine zusätzliche Gefahrenquelle darstellt.
Unterstützer: 16
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEWenn man mit den Rad auf der Vilbeler Landstraße, von Bergen Enkheim kommend, bergab Richtung Seckbach fährt, biegt plötzlich der Radweg rechts ab. An dieser Stelle fahren sowohl die Fahrradfahrer, als auch die Autos (weil ziemlich steil bergab) etwas schneller. Um auf den Radweg zu kommen, muss man allerdings fast auf Null abbremsen (weil man dort eine sehr enge, meist durch parkende Autos noch engerer S-Kurve fahren muss) und dies Mitten auf der Straße. Oft kommen einem dabei die Autos gefährlich nah, wahrscheinlich weil diese nicht erkennen, dass der Radfahrer einen Grund hat abzubremsen. Es gibt bestimmt viele Arten diese Stelle zu entschärften. Ich halte eine Art sichtbaren Verzögerungsstreifen für Radfahrer auf der Straße für die einfachste und schnellste Lösung, aber es gibt sicher auch andere Lösungsmöglichkeiten für dieses Problem. Klar ist nur, dass an dieser Stelle etwas passieren muss und zwar bevor etwas passieret.
Unterstützer: 223
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEFechenheim ist, verglichen mit anderen ähnlich großen und ähnlich weit entfernten Stadtteilen Frankfurts, relativ dürftig ans ÖPNV-Netz angeschlossen. Die 11 benötigt bis in die Stadt 25- 30min. Wenn man zur Zeil oder Fressgass will, dann braucht man noch etwas länger. Die 12 erschließt Fechenheim (wohlwollend ausgedrückt) peripher. Mit dem Auto benötigt man für diese Strecke ca 16min (ohne Parkplatzsuche). Es gibt also kaum einen Anreiz, die Straßenbahn zu benutzen. Soweit ich gelesen habe, wurde ursprünglich ein Anschluss Fechenheims ans U-Bahn-Netz geplant (U6 weiter vom Ostbahnhof wie die 11). Allerdings ergäben sich daraus kaum Vorteile im Vergleich zur Tram. Mein Vorschlag ist, die U4/7 ab Haltestelle Schäfflestraße über die Wächtersbacher Straße und die Casellastraße auf die Hanauer Landstraße zu führen. Hier könnten die Schienen der Tram nach Fechenheim genutzt werden. Der an der nordmainischen S-Bahn geplante Halt an der Casellastraße kann über diese Linienführung an die U-Bahn angeschlossen werden. Fechenheim bekäme dadurch eine direkte Anbindung an den Innenstadttunnel. Ich denke, dass sich dadurch die Fahrtzeit in die Innenstadt mit ÖPNV deutlich verkürzen würde.
Unterstützer: 4
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEFechenheim ist, verglichen mit anderen ähnlich großen und ähnlich weit entfernten Stadtteilen Frankfurts, relativ dürftig ans ÖPNV-Netz angeschlossen. Die 11 benötigt bis in die Stadt 25- 30min. Wenn man zur Zeil oder Fressgass will, dann braucht man noch etwas länger. Die 12 erschließt Fechenheim (wohlwollend ausgedrückt) peripher. Mit dem Auto benötigt man für diese Strecke ca 16min (ohne Parkplatzsuche). Es gibt also kaum einen Anreiz, die Straßenbahn zu benutzen. Soweit ich gelesen habe, wurde ursprünglich ein Anschluss Fechenheims ans U-Bahn-Netz geplant (U6 weiter vom Ostbahnhof wie die 11). Allerdings ergäben sich daraus kaum Vorteile im Vergleich zur Tram. Mein Vorschlag ist, die U4/7 ab Haltestelle Schäfflestraße über die Wächtersbacher Straße und die Casellastraße auf die Hanauer Landstraße zu führen. Hier könnten die Schienen der Tram nach Fechenheim genutzt werden. Der an der nordmainischen S-Bahn geplante Halt an der Casellastraße kann über diese Linienführung an die U-Bahn angeschlossen werden. Fechenheim bekäme dadurch eine direkte Anbindung an den Innenstadttunnel. Ich denke, dass sich dadurch die Fahrtzeit in die Innenstadt mit ÖPNV deutlich verkürzen würde.
Unterstützer: 4
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEDie Berger Warte ist mit 212,4 m ü nn die höchste Stelle im Frankfurter Stadtgebiet. Allerdings ist die Grünfläche stark vernachlässigt. Während auf der anderen Seite der Vilbeler Landstraße am Jüdischen Friedhof die Anlage erneuert und ein gepflegter Parkplatz angelegt wurde, ist die Berger Warte von der Straße aus kaum wahrnehmbar und die Grünfläche ungepflegt. Was ich mir wünschen würde: Schaffung einer Fuß- und Radwegverbindung von Bergen über die Berger Warte bis zur Fertighausausstellung in Bad Vilbel. Denn die Benutzung der stark befahrenen Straße ist auf diesem Abschnitt für Fußgänger und Radfahrer lebensgefährlich. Damit würde eine bequeme Wegeverbindung zwischen Bergen und der Siedlung Heilsberg entstehen. Fällen des wenig wertvollen Baumbestandes um die Berger Warte und Schaffung einer kleinen Grünanlage mit Bänken um den alten Wartturm. Von hier aus hat man einen grandiosen Ausblick auf Taunus, Odenwald bzw. Spessart und die Frankfurter Skyline. Herrichten der Feldwegverbindung zum Lohrberg, so dass die Berger Warte auch von dieser beliebten Freizeiteinrichtung erreichbar wäre. Rückschnitt des Gehölzes im Bereich des Ludwigs-Denkmals an der Nordwestecke des Umspannwerks, Erneuerung der dortigen Sitzgelegenheiten. Anbringung von Wegweisern aus Richtung Bergen, Heilsberg und Lohrberg zur Berger Warte und dem Ludwigs-Denkmal.
Unterstützer: 1
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEes gab schon eine Straßenbahn nach Bergen von Riederwald über die Gewinner Straße. Heute ist ein Teil nun als Fahrradweg nutzbar. Allerdings ist es fast unmöglich mit dem Fahrrad auf der Gewinner Straße zu fahren. von Enkheim über die Vilbler Landstraße wäre auch eine Möglichkeit.
Unterstützer: 8
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEDie Anbindung des östlichsten Frankfurter Stadtteils Fechenheim an den öffentlichen Personennahverkehr ist verbesserungsfähig. Zwar hat man mit der Straßenbahnlinie 11 eine Anbindung an die Innenstadt und den Hauptbahnhof, aber Fahrtzeiten von über 25 Minuten zum Bahnhof machen die Bahn nicht gerade attraktiv. Die geplante nordmainische S-Bahn wird sicher auch nicht kurzfristig realisiert - und dann wird sie an einem Ort halten, der im Gewerbegebiet liegt und für die Menschen aus Fechenheim wie auch für Pendler nicht attraktiv ist (eine Busanbindung mit Umsteigezeiten und vielen Haltestellen macht die Verbindung wiederum nicht attraktiv). Der Ortsbeirat 11 hat - meines Wissens ohne eine detaillierte Antwort zu erhalten - zu Beginn des Jahres angefragt, ob eine Verzweigung der U4/U7 von der Strecke nach Enkheim durch die Wächtersbacher Straße, den künftigen S-Bahn-Halt nach Fechenheim (Süd-West) durch einen aktuellen Grundstücksverkauf behindert würde. Dies ist eine Option, die man einmal ernsthaft prüfen sollte. Im Westen Fechenheims ist die Neuordnung eines Grünzugs mittelfristig geplant - und bei dieser Gelegenheit könnte man die dort vorgesehene Trasse für den Nahverkehr zur Dieburger Straße realisieren. Eine derartige Lösung hätte mehrere Vorzüge: - Die Anbindung an die S-Bahn-Haltestelle erschließt diese durch eine schnelle Verbindung in die westlichen Wohngebiete von Fechenheim. - Die Fahrtzeiten in die Innenstadt (Hauptwache/Konstablerwache) verkürzen sich um ca. 8 Minuten gegenüber der Straßenbahn. - Wenn das ehemalige Neckermann-Gelände längerfristig nicht (voll) ausgenutzt wird, könnte man z.B. auf dem alten Neckermann-Parkplatz ein P&R-Parkhaus zur Entlastung des überfüllten Parkhauses an der Borsigallee mit attraktiver Anbindung an die Innenstadt schaffen. - Die südwestlichen Teile Fechenheims werden endlich besser an den ÖPNV angebunden. - Ein Haltepunkt in der Wächtersbacher Straße würde zumindest ein wenig Erschließungswirkung für Fechenheim-Nord entfalten. In diesem Fall genügt es nicht, z.B. auf die Auslastung der derzeitigen Buslinie 44 zu schauen und zu konstatieren, dass für eine derartige Verbindung kaum Bedarf existiert. Eine sorgfältige Prüfung sollte das ganze künftige Netz umfassen. Außerdem ist eine solche Linie nicht als Ersatz für die Straßenbahnlinie 11 gedacht, sondern als Ergänzung, denn eine Erschließung der Hanauer Landstraße ist ja weiterhin notwendig. Die Verlagerung von Verkehr (sowohl Straßenbahn als auch MIV durch Pendler auf der Hanauer Landstraße) auf die U-Bahn könnte die Hanauer Landstraße entsprechend entlasten.
Unterstützer: 6
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEIm Heinrich-Kraft-Park im Fechenheimer Wald gibt es einen attraktiven Grillplatz neben einem ausgedehnten Waldspielpark. Allerdings ist der Grillplatz so beliebt, dass praktisch überall gegrillt wird, nicht nur an den vorgesehenen Plätzen - unter Zerstörung von Natur und Belästigung von Kindern und Erwachsenen, die auf den Spielwiesen sind. Der Parkplatz ist im Sommer - gerade an Wochenenden - überlastet, es wird unstrukturiert und verkehrsbehindernd an der Kilianstädter Straße und in der näheren Umgebung geparkt. Mir wurde erzählt, dass manchmal Grill-Wütige sogar nachts vor oder auf dem Gelände campieren, um am nächsten Tag die besten Plätze zu ergattern. Das Ordnungsamt möge ein zu sehr ausuferndes Grillen unterbinden und verkehrsgefährdendes Verhalten ahnden. Das Grünflächenamt möge sich überlegen, wo zusätzliche Grillmöglichkeiten im Bereich des Grüngürtels geschaffen werden können, denn offenbar gibt es ja einen Bedarf für derlei Aktivitäten.
Unterstützer: 0
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEUm die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de
Unterstützer: 17
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEUm die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de
Unterstützer: 186
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEVon und nach Fechenheim Nord sind sowohl die Centerschneise und der Waldweg an den Kleingärten (Borsigallee), sowie der Teufelsbruch (Wächtersbacherstraße) wegen der Bauarbeiten zum Riederwaldtunnel gesperrt. Die für den Geh- und Radverkehr ausgewiesene Umleitung führt zur Vilbeler Landstraße, was einen Mehrweg von bis zu 2 km bedeutet. Das ist eine Zumutung für Schulkinder, Arbeitnehmer:innen und Menschen, die (nicht mehr) gut laufen können um zur U-Bahn (U4/U7) oder ihren Einkaufsmöglichkeiten zu kommen. Es wurde beobachtet, dass manche in ihrer Not über die Autobahn an der Centerschneise laufen. Bei einer geschätzten Bauzeit von 10 Jahren und Kosten von 1.4 Milliarden Euro Steuergeldern für den Autobahnausbau der nur Autofahrenden dient, ist die Installation einer Fußgängerbehelfsbrücke das Mindeste an sozialer Gerechtigkeit.
Unterstützer: 225
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEAn der Berger Warte gibt es einen Wanderweg, der über die Vilbeler Landstraße (B521) führt. Zudem gibt es dort auf beiden eine Bushaltestelle. Leider lässt es der Verkehr kaum zu, dass man diese Straße sicher überquert. Um die nächstgelegene Ampel zu benutzen, müsste man fast einen halben Kilometer Umweg laufen. Hier sollte man einen Fußgängerüberweg installieren oder zumindest in der Mitte eine Verkehrsinsel, da man dann wenigstens jede Spur einzeln überqueren kann.
Unterstützer: 214
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEDer Radweg von Bergen-Enkheim nach Fechenheim verläuft nur auf einer Seite der Vilbeler Landstraße. Laut Beschilderung ist die erste Teilstrecke nicht nur von den Radfahrern in beiden Richtungen, sondern auch von Fußgängern in beiden Richtungen zu nutzen. Im zweiten Teil (von BE aus gesehen) ist der Weg laut Beschilderung nur für Radfahrer zu nutzen. Die Fußgänger sollen auf den Waldweg wechseln. Das passiert selten, weil die Beschilderung übersehen wird und weil es für Frauen und Kinder gefährlich erscheint (der Weg ist nicht einsehbar). Der zweite Teil des Weges könnte ohne großen Aufwand verbreitert werden, d.h. es gibt keinen einsehbaren Grund für die enge Gestaltung. Der erste Teil könnte entlastet werden, wenn auf der Gegenseite (von Fechenheim nach Enkheim) ein durchgängiger Fußweg von der Birsteinerstraße bis nach Enkheim gebaut werden würde. Dazu ist der größte Teil bereits vorhanden, aber ist in einem erschreckenden Zustand. Der fehlende Teil ist ohne große bauliche Maßnahmen realisierbar. Die jetzige Situation ist sehr gefährlich und man riskiert aus Sicht der Stadt Unfälle - ich kann dies als täglicher Nutzer gut einschätzen. Im Anhang finden Sie Bilder von der jetzigen Situation. Eines zeigt die Verengung, das andere die Wegführung für Fußgänger durch den Wald. Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Unterstützer: 19
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DETempo 30 als Höchstgeschwindigkeit auf der Bebraer Straße einführen und die vorhandene Querungshilfe mit einem Zebrastreifen versehen. Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 2620 vom 26.04.2018. Die Bebraer Straße ist Teil des Schulwegeplans und die Schulkinder brauchen eine sichere Möglichkeit, die Bebraer Straße zu überqueren. Aktuell besteht diese Möglichkeit nicht. Zudem verleitet die gerade Verkehsführung zu überhöhten Geschwindigkeiten seitens der Autofahrer, was eine zusätzliche Gefahrenquelle darstellt.
Unterstützer: 16
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEWenn man mit den Rad auf der Vilbeler Landstraße, von Bergen Enkheim kommend, bergab Richtung Seckbach fährt, biegt plötzlich der Radweg rechts ab. An dieser Stelle fahren sowohl die Fahrradfahrer, als auch die Autos (weil ziemlich steil bergab) etwas schneller. Um auf den Radweg zu kommen, muss man allerdings fast auf Null abbremsen (weil man dort eine sehr enge, meist durch parkende Autos noch engerer S-Kurve fahren muss) und dies Mitten auf der Straße. Oft kommen einem dabei die Autos gefährlich nah, wahrscheinlich weil diese nicht erkennen, dass der Radfahrer einen Grund hat abzubremsen. Es gibt bestimmt viele Arten diese Stelle zu entschärften. Ich halte eine Art sichtbaren Verzögerungsstreifen für Radfahrer auf der Straße für die einfachste und schnellste Lösung, aber es gibt sicher auch andere Lösungsmöglichkeiten für dieses Problem. Klar ist nur, dass an dieser Stelle etwas passieren muss und zwar bevor etwas passieret.
Unterstützer: 223
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEFechenheim ist, verglichen mit anderen ähnlich großen und ähnlich weit entfernten Stadtteilen Frankfurts, relativ dürftig ans ÖPNV-Netz angeschlossen. Die 11 benötigt bis in die Stadt 25- 30min. Wenn man zur Zeil oder Fressgass will, dann braucht man noch etwas länger. Die 12 erschließt Fechenheim (wohlwollend ausgedrückt) peripher. Mit dem Auto benötigt man für diese Strecke ca 16min (ohne Parkplatzsuche). Es gibt also kaum einen Anreiz, die Straßenbahn zu benutzen. Soweit ich gelesen habe, wurde ursprünglich ein Anschluss Fechenheims ans U-Bahn-Netz geplant (U6 weiter vom Ostbahnhof wie die 11). Allerdings ergäben sich daraus kaum Vorteile im Vergleich zur Tram. Mein Vorschlag ist, die U4/7 ab Haltestelle Schäfflestraße über die Wächtersbacher Straße und die Casellastraße auf die Hanauer Landstraße zu führen. Hier könnten die Schienen der Tram nach Fechenheim genutzt werden. Der an der nordmainischen S-Bahn geplante Halt an der Casellastraße kann über diese Linienführung an die U-Bahn angeschlossen werden. Fechenheim bekäme dadurch eine direkte Anbindung an den Innenstadttunnel. Ich denke, dass sich dadurch die Fahrtzeit in die Innenstadt mit ÖPNV deutlich verkürzen würde.
Unterstützer: 4
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEFechenheim ist, verglichen mit anderen ähnlich großen und ähnlich weit entfernten Stadtteilen Frankfurts, relativ dürftig ans ÖPNV-Netz angeschlossen. Die 11 benötigt bis in die Stadt 25- 30min. Wenn man zur Zeil oder Fressgass will, dann braucht man noch etwas länger. Die 12 erschließt Fechenheim (wohlwollend ausgedrückt) peripher. Mit dem Auto benötigt man für diese Strecke ca 16min (ohne Parkplatzsuche). Es gibt also kaum einen Anreiz, die Straßenbahn zu benutzen. Soweit ich gelesen habe, wurde ursprünglich ein Anschluss Fechenheims ans U-Bahn-Netz geplant (U6 weiter vom Ostbahnhof wie die 11). Allerdings ergäben sich daraus kaum Vorteile im Vergleich zur Tram. Mein Vorschlag ist, die U4/7 ab Haltestelle Schäfflestraße über die Wächtersbacher Straße und die Casellastraße auf die Hanauer Landstraße zu führen. Hier könnten die Schienen der Tram nach Fechenheim genutzt werden. Der an der nordmainischen S-Bahn geplante Halt an der Casellastraße kann über diese Linienführung an die U-Bahn angeschlossen werden. Fechenheim bekäme dadurch eine direkte Anbindung an den Innenstadttunnel. Ich denke, dass sich dadurch die Fahrtzeit in die Innenstadt mit ÖPNV deutlich verkürzen würde.
Unterstützer: 4
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEDie Berger Warte ist mit 212,4 m ü nn die höchste Stelle im Frankfurter Stadtgebiet. Allerdings ist die Grünfläche stark vernachlässigt. Während auf der anderen Seite der Vilbeler Landstraße am Jüdischen Friedhof die Anlage erneuert und ein gepflegter Parkplatz angelegt wurde, ist die Berger Warte von der Straße aus kaum wahrnehmbar und die Grünfläche ungepflegt. Was ich mir wünschen würde: Schaffung einer Fuß- und Radwegverbindung von Bergen über die Berger Warte bis zur Fertighausausstellung in Bad Vilbel. Denn die Benutzung der stark befahrenen Straße ist auf diesem Abschnitt für Fußgänger und Radfahrer lebensgefährlich. Damit würde eine bequeme Wegeverbindung zwischen Bergen und der Siedlung Heilsberg entstehen. Fällen des wenig wertvollen Baumbestandes um die Berger Warte und Schaffung einer kleinen Grünanlage mit Bänken um den alten Wartturm. Von hier aus hat man einen grandiosen Ausblick auf Taunus, Odenwald bzw. Spessart und die Frankfurter Skyline. Herrichten der Feldwegverbindung zum Lohrberg, so dass die Berger Warte auch von dieser beliebten Freizeiteinrichtung erreichbar wäre. Rückschnitt des Gehölzes im Bereich des Ludwigs-Denkmals an der Nordwestecke des Umspannwerks, Erneuerung der dortigen Sitzgelegenheiten. Anbringung von Wegweisern aus Richtung Bergen, Heilsberg und Lohrberg zur Berger Warte und dem Ludwigs-Denkmal.
Unterstützer: 1
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEes gab schon eine Straßenbahn nach Bergen von Riederwald über die Gewinner Straße. Heute ist ein Teil nun als Fahrradweg nutzbar. Allerdings ist es fast unmöglich mit dem Fahrrad auf der Gewinner Straße zu fahren. von Enkheim über die Vilbler Landstraße wäre auch eine Möglichkeit.
Unterstützer: 8
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEDie Anbindung des östlichsten Frankfurter Stadtteils Fechenheim an den öffentlichen Personennahverkehr ist verbesserungsfähig. Zwar hat man mit der Straßenbahnlinie 11 eine Anbindung an die Innenstadt und den Hauptbahnhof, aber Fahrtzeiten von über 25 Minuten zum Bahnhof machen die Bahn nicht gerade attraktiv. Die geplante nordmainische S-Bahn wird sicher auch nicht kurzfristig realisiert - und dann wird sie an einem Ort halten, der im Gewerbegebiet liegt und für die Menschen aus Fechenheim wie auch für Pendler nicht attraktiv ist (eine Busanbindung mit Umsteigezeiten und vielen Haltestellen macht die Verbindung wiederum nicht attraktiv). Der Ortsbeirat 11 hat - meines Wissens ohne eine detaillierte Antwort zu erhalten - zu Beginn des Jahres angefragt, ob eine Verzweigung der U4/U7 von der Strecke nach Enkheim durch die Wächtersbacher Straße, den künftigen S-Bahn-Halt nach Fechenheim (Süd-West) durch einen aktuellen Grundstücksverkauf behindert würde. Dies ist eine Option, die man einmal ernsthaft prüfen sollte. Im Westen Fechenheims ist die Neuordnung eines Grünzugs mittelfristig geplant - und bei dieser Gelegenheit könnte man die dort vorgesehene Trasse für den Nahverkehr zur Dieburger Straße realisieren. Eine derartige Lösung hätte mehrere Vorzüge: - Die Anbindung an die S-Bahn-Haltestelle erschließt diese durch eine schnelle Verbindung in die westlichen Wohngebiete von Fechenheim. - Die Fahrtzeiten in die Innenstadt (Hauptwache/Konstablerwache) verkürzen sich um ca. 8 Minuten gegenüber der Straßenbahn. - Wenn das ehemalige Neckermann-Gelände längerfristig nicht (voll) ausgenutzt wird, könnte man z.B. auf dem alten Neckermann-Parkplatz ein P&R-Parkhaus zur Entlastung des überfüllten Parkhauses an der Borsigallee mit attraktiver Anbindung an die Innenstadt schaffen. - Die südwestlichen Teile Fechenheims werden endlich besser an den ÖPNV angebunden. - Ein Haltepunkt in der Wächtersbacher Straße würde zumindest ein wenig Erschließungswirkung für Fechenheim-Nord entfalten. In diesem Fall genügt es nicht, z.B. auf die Auslastung der derzeitigen Buslinie 44 zu schauen und zu konstatieren, dass für eine derartige Verbindung kaum Bedarf existiert. Eine sorgfältige Prüfung sollte das ganze künftige Netz umfassen. Außerdem ist eine solche Linie nicht als Ersatz für die Straßenbahnlinie 11 gedacht, sondern als Ergänzung, denn eine Erschließung der Hanauer Landstraße ist ja weiterhin notwendig. Die Verlagerung von Verkehr (sowohl Straßenbahn als auch MIV durch Pendler auf der Hanauer Landstraße) auf die U-Bahn könnte die Hanauer Landstraße entsprechend entlasten.
Unterstützer: 6
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEIm Heinrich-Kraft-Park im Fechenheimer Wald gibt es einen attraktiven Grillplatz neben einem ausgedehnten Waldspielpark. Allerdings ist der Grillplatz so beliebt, dass praktisch überall gegrillt wird, nicht nur an den vorgesehenen Plätzen - unter Zerstörung von Natur und Belästigung von Kindern und Erwachsenen, die auf den Spielwiesen sind. Der Parkplatz ist im Sommer - gerade an Wochenenden - überlastet, es wird unstrukturiert und verkehrsbehindernd an der Kilianstädter Straße und in der näheren Umgebung geparkt. Mir wurde erzählt, dass manchmal Grill-Wütige sogar nachts vor oder auf dem Gelände campieren, um am nächsten Tag die besten Plätze zu ergattern. Das Ordnungsamt möge ein zu sehr ausuferndes Grillen unterbinden und verkehrsgefährdendes Verhalten ahnden. Das Grünflächenamt möge sich überlegen, wo zusätzliche Grillmöglichkeiten im Bereich des Grüngürtels geschaffen werden können, denn offenbar gibt es ja einen Bedarf für derlei Aktivitäten.
Unterstützer: 0
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DE