Fahrradtrasse östlich der U-Bahn-Strecke von der Sandelmühle bis Marie-Curie-Straße
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S A C H S T A N D :
Anregung vom 07.07.2016, OA 43 entstanden aus Vorlage: OF 18/8 vom 20.06.2016 Betreff: Fahrradtrasse östlich der U-Bahn-Strecke von der Sandelmühle bis Marie-Curie-Straße Vorgang: V 418/12 OBR 8; ST 1512/12; OM 1667/12 OBR 8; ST 122/13; OM 3542/14 OBR 8; OM 4606/15 OBR 12; ST 41/16; ST 509/16 Zwischenbescheide des Magistrats vom 15.12.2016, 10.05.2017 und 20.09.2017 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. entlang der U-Bahn-Strecke nach Bad Homburg (stadtauswärts rechts von der Bahnstrecke - beginnend an der Straße An der Sandelmühle bis zur Marie-Curie-Straße) eine Fahrradtrasse (zwei Meter breit) zu bauen; 2. im Bebauungsplan Nr. 889 diese Trasse entsprechend einzuplanen .
Begründung:
In der Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 41, wird darauf hingewiesen, dass der Bereich Olof-Palme-Straße ein übergeordnetes Netzelement für eine Verbindung zwischen Riedberg-Kalbach und der Innenstadt darstellt. Danach ist erkennbar, dass in jedem Fall ein größerer Eingriff in den Straßenraum bzw. in die derzeitige Verkehrsabwicklung erfolgen müsste. Der Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 122, ist zu entnehmen, dass die Fahrbahn der Olof-Palme-Straße zum Einrichten von Fahrradschutzstreifen zu schmal ist. Die Olof-Palme-Straße ist einerseits durch die U-Bahn-Linie in Richtung Bad Homburg und andererseits durch die zum Teil nahe Bebauung am Straßenrand begrenzt. Insbesondere im Bereich der Kreuzung Hessestraße/Olof-Palme-Straße/Kupferhammer und des Bahnübergangs An der Sandelmühle ist der Straßenraum sehr eng und kann nicht erweitert werden. In diesem Bereich fehlen zusätzlich noch Abbiegespuren. Bei der Entwicklung des Mertonviertels wurden die Verkehrsräume zu eng geplant. Bei der Planung des Mertonviertels wurde eine leistungsfähige Fahrradverbindung Richtung Riedberg und den weiteren Stadtteilen im Frankfurter Norden sowie in den Taunus vergessen. Diese Verbindungsstrecke kann auf Stelzen (wegen des Status Naturschutzgebiet östlich der U-Bahn-Strecke nach Bad Homburg) gebaut werden und hat damit den Vorteil, dass die Radfahrer unbeeinflusst vom übrigen Straßenverkehr sehr naturnah fahren können. In jedem Fall muss die Fahrradtrasse so geführt werden, dass die Radfahrer nicht ausschließlich über den oben genannten überlasteten Kreuzungsbereich fahren müssen. Deshalb sollte die Trasse direkt an der Straße An der Sandelmühle beginnen und östlich entlang der U-Bahn-Strecke geführt werden. Ersatzweise sollte der Radverkehr durch das Neubaugebiet geführt werden und mit einer Brücke über den Urselbach an die dann nach dem Urselbach beginnende Trasse angeschlossen werden. Der oben genannte Kreuzungsbereich wird gemäß der Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1512, von über 8.000 Fahrzeugen täglich befahren. Darüber hinaus häufigen sich laut Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 509, die Geschwindigkeitsüberschreitungen (2015 über 11 Prozent). Deshalb werden auch im Jahr 2016 entsprechende Kontrollen durchgeführt. Es ist an der Zeit, dass vor dem Bebauungsplan eine Planung für eine leistungsfähige Radverkehrsverbindung erfolgt. Ansonsten wird mit dem Bebauungsplan Nr. 889 der schon jetzt überlastete Bereich verplant, und für eine Radtrasse bleibt kein Platz mehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.06.2012, V 418 Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1512 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2012, OM 1667 Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 122 Anregung an den Magistrat vom 09.10.2014, OM 3542 Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4606 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 41 Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 509 Bericht des Magistrats vom 09.02.2018, B 30 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 13.07.2016
Beratungsergebnisse:
3. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.09.2016, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 43 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 3. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.09.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 43 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 4. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 26.09.2016, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 43 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 4. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.10.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 43 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) 8. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.02.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 43 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 12. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.06.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 43 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 15. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.11.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 43 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 567, 4. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 04.10.2016 § 1036, 8. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 14.02.2017 § 1517, 12. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.06.2017 § 1919, 15. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 07.11.2017 Aktenzeichen: 92 10