Reflexion
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Verkehrszählungen in der Olof-Palme-Straße im Herbst 2011
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 14.06.2012, V 418 entstanden aus Vorlage: OF 201/8 vom 31.05.2012 Betreff: Verkehrszählungen in der Olof-Palme-Straße im Herbst 2011 Der Magistrat wird gebeten, folgende Zahlen bekannt zu geben: Aus dem Bericht des Magistrats vom 05.03.2012, B 109, geht hervor, dass der Magistrat Verkehrszählungen an zwei Bahnübergängen im Mertonviertel hat vornehmen lassen. 1. Aus welchem Anlass wurden die Zählungen in Auftrag gegeben? 2. Was sollte herausgefunden werden? 3. Wo genau und in welche Verkehrsrichtungen wurde wann zu welchen Stunden gezählt? 4. Welche Ergebnisse haben die Zählungen gehabt? 5. Gibt es eine frühere Zählung in gleicher Angelegenheit? Wenn Ja, von welchem Datum sind sie? Können auch diese Zahlen genannt beziehungsweise gegenübergestellt werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1512 Anregung vom 07.07.2016, OA 43 Anregung vom 01.09.2016, OA 54 Aktenzeichen: 61 10
Verkehrszählungen in der Olof-Palme-Str. im Herbst 2011
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1512 Betreff: Verkehrszählungen in der Olof-Palme-Str. im Herbst 2011 zu Pkt. 1: Die Zählungen wurden auf Veranlassung der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) und des Stadtplanungsamtes durchgeführt. zu Pkt. 2: Im Rahmen der Erneuerung / Umgestaltung der beiden Bahnübergänge sollten die Zählungen Erkenntnisse über die Menge, Zusammensetzung und Fahrtrichtung der die Gleise querenden Kraftfahrzeuge liefern zu Pkt. 3: Es wurden alle Fahrbeziehungen (Abbiegströme) an den Knotenpunkten - Olof-Palme-Str./ Kaltmühle - Olof-Palme-Str./ An der Sandelmühle / Hessestr./ Kupferhammer gezählt Die Zählungen fanden zeitgleich am Mittwoch, den 28.09.2011 statt, einem durchschnittlichen, mittleren Werktag außerhalb der Schulferien. Gezählt wurde an diesem Tag von 6 - 9, 12 -14 und 15:30 -18:30 Uhr. zu Pkt. 4: Die Ergebnisse sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen. zu Pkt. 5: Nein, es gibt keine Zählungen in der gleicher Angelegenheit und mit gleichem Erhebungsumfang. Es gibt aber Zählungen der Verkehrsmengen auf beiden Richtungsfahrbahnen der Olof-Palme-Str., im Abschnitt zwischen den Straßen "An den Mühlwegen" und dem Bahnübergang Sandelmühle. Diese Zählungen wurden mit der - Stellungnahme des Magistrats an den Ortsbeirat 8 vom 02.01.2003, ST 20 und - dem Bericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 02.10.2006, B 428 veröffentlicht. Die darin genannten Zahlen, sind in der folgenden Tabelle nochmals zusammengestellt. Jahr der Zählung Richtung Süd stadteinwärts Kfz in 24 Std. Richtung Nord stadtauswärts Kfz in 24 Std. Gesamt Kfz in 24 Std. 2002 3.490 3.610 7.100 2004 3.530 3.840 7.370 2006 3.780 3.750 7.530 2011 4.150 3.930 8.080 Anlage 1 (ca. 41 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.06.2012, V 418 Anregung vom 07.07.2016, OA 43 Anregung vom 01.09.2016, OA 54
„Schutzstreifen“ für den Radverkehr/Überholverbot auf der Olof-Palme-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2012, OM 1667 entstanden aus Vorlage: OF 248/8 vom 18.10.2012 Betreff: "Schutzstreifen" für den Radverkehr/Überholverbot auf der Olof-Palme-Straße Vorgang: ST 914/12 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Olof-Palme-Staße entweder für den Radverkehr die Errichtung von sogenannten "Schutzstreifen" möglich ist oder ob alternativ von der Einmündung Lurgiallee bis Hessestraße das Überholverbot mittels einer durchgezogenen weißen Linie in der Mitte verdeutlicht werden kann. Begründung: Die momentane Verkehrsführung berücksichtigt keine Radfahrer, was schon vermehrt zu gefährlichen Situationen für alle Verkehrsteilnehmer geführt hat. Außerdem kommt es zu gefährlichen Überholmanövern. Die Anlegung von Radfahrstreifen (mit durchgezogener Linie) ist aus Platzgründen nicht möglich, gegen eine Verlegung des Radverkehrs auf die andere Schienenseite spricht das angrenzende Naturschutzgebiet. Schutzstreifen erscheinen als geeignete Maßnahme, dem Radverkehr einen sicheren Platz zu schaffen, ohne dabei den Kfz-Verkehrsfluss und die Leistungsfähigkeit der Straße zu beeinträchtigen. Nach Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2012, ST 914, bewirkt die Einrichtung von Schutzstreifen eine Erhöhung der Sicherheit für Radfahrer durch größeren Abstand beim Überholen und durch besseres Einhalten der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Beispielbild Schutzstreifen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2012, ST 914 Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 122 Anregung vom 07.07.2016, OA 43 Anregung vom 01.09.2016, OA 54 Aktenzeichen: 32 1
"Schutzstreifen" für den Radverkehr / Überholverbot auf der Olof-Palme-Straße
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 122 Betreff: "Schutzstreifen" für den Radverkehr / Überholverbot auf der Olof-Palme-Straße Die im Bestandsquerschnitt zur Verfügung stehende Straßenbreite zwischen 6,0 und 6,5 Meter ist nicht ausreichend, um Schutzstreifen zu markieren. Die dafür erforderliche Mindestbreite wäre 7,0 Meter (2 x 1,25 Meter Schutzstreifen und 4,5 Meter Restfahrbahn). Die bestehende Tempo-30-Regelung in der Olof-Palme-Straße wurde u.a. auch zur Sicherung des Radverkehrs eingeführt. Die ehemals vorhandene unterbrochene Mittelmarkierung zwischen Lurgiallee und Hessestraße wurde in diesem Zusammenhang entfernt (siehe hierzu auch Bericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung B 824 vom 23.11.2007). Eine durchgezogene Mittelmarkierung wäre im Hinblick auf die Durchsetzung der vorhandenen Geschwindigkeitsreduzierung eher kontraproduktiv. Ein Überholverbot von Kraftfahrern gegenüber Radfahrern lässt sich auf einer Straßenlänge von ca. 560 Meter kaum durchsetzen. Im Hinblick auf die reduzierte Geschwindigkeit und die gute Sicht hält der Magistrat ein derartiges Überholverbot auch nicht erforderlich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.11.2012, OM 1667 Anregung vom 07.07.2016, OA 43 Anregung vom 01.09.2016, OA 54
Geschwindigkeitskontrolle auf der Olof-Palme-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2014, OM 3542 entstanden aus Vorlage: OF 517/8 vom 23.09.2014 Betreff: Geschwindigkeitskontrolle auf der Olof-Palme-Straße Die Olof-Palme-Straße wird als direkte Verbindung zwischen der A 661 und der Dillenburger Straße stark frequentiert. Da sie zwischen dem Discounter und der Lurgiallee schnurgerade verläuft, wird das dort vorgeschriebene Tempolimit von 30 km/h ständig missachtet. Der vor dem Discounter (Höhe Fußgängerüberweg) stadteinwärts turnusmäßig angebrachte mobile Geschwindigkeitsmesser führt dazu, dass kurzfristig abgebremst, dann jedoch wieder deutlich schneller weitergefahren wird, und er hat keine Auswirkung auf die stadtauswärts führende Spur. Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass im Bereich zwischen der Bushaltestelle "Sandelmühle" und der Lurgiallee sowohl stadtein- wie stadtauswärts die Frequenz der Geschwindigkeitskontrollen erhöht wird, um nachhaltig zu erreichen, dass die vorgeschriebene Geschwindigkeit eingehalten wird. Da auch viele Radfahrer auf der Olof-Palme-Straße unterwegs sind, dient diese Maßnahme auch deren Sicherheit. Über das Ergebnis der Messungen ist nach einem Zeitraum von einem halben Jahr zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2015, ST 441 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1622 Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 509 Anregung vom 07.07.2016, OA 43 Anregung vom 01.09.2016, OA 54 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 12.03.2015, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 4
Fahrradschnellweg für Verbindung in die Innenstadt schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4606 entstanden aus Vorlage: OF 488/12 vom 20.09.2015 Betreff: Fahrradschnellweg für Verbindung in die Innenstadt schaffen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Referat Mobilitäts- und Verkehrsplanung die Entwicklung eines Fahrrads chnellwegs von Kalbach-Riedberg in die Innenstadt in die Planungen zur Anpassung der Verkehrsinfrastruktur an den wachsenden Bedarf einbeziehen kann und wie insbesondere die Fahrradverbindung über die Olof-Palme-Straße verbessert werden kann. Begründung: Ein grundsätzlich formuliertes Ziel der Stadtverordnetenversammlung und des Radfahrbüros in Frankfurt ist, den Anteil der Rad fahrenden Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Kalbach-Riedberg bietet sich aufgrund seiner Lage als Ausgangspunkt für eine attraktive Verbindung zwischen den nördlichen Stadtteilen und der Stadtmitte an. Viele Bewohner und Stadtteile würden auf ihrem Schul-, Einkaufs- und Berufsverkehr davon profitieren. Neue Fahrradschnellwege sollen am Stadtrand den Menschen die Möglichkeit bieten, ins Stadtzentrum mit dem Fahrrad zu fahren. Der Fahrradstraße kommt hierbei eine Signalwirkung zu. Radspuren sollten möglichst durchgehend, hindernisfrei und von Kraftfahrzeugspuren getrennt verlaufen. In einer wachsenden Stadt kann so ein Beitrag für die Verringerung von Staus geleistet werden. Die Bereitschaft und die Freude in der Bevölkerung, diese Möglichkeiten zu nutzen, ist auch durch die technischen Voraussetzungen von Elektrofahrrädern deutlich gewachsen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 41 Anregung vom 07.07.2016, OA 43 Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2477 Aktenzeichen: 66 2
Fahrradtrasse östlich U-Bahnstrecke von der Sandelmühle bis Marie-Curie-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2016, OF 18/8 Betreff: Fahrradtrasse östlich U-Bahnstrecke von der Sandelmühle bis Marie-Curie-Straße Der Ortsbeirat 8 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, folgende Fahrradtrasse zu beschließen: Entlang der U-Bahnstrecke nach Bad Homburg (stadtauswärts rechts von der Bahnstrecke - beginnend an der Straße An der Sandelmühle bis zur Marie-Curie-Straße) wird für eine Fahrradtrasse (2 m breit) gebaut. Im Bebauungsplan 889 wird diese Trasse entsprechend eingeplant. Begründung: In der ST 41 2016 vom 11.01.2016 wird darauf hingewiesen, dass der Bereich Olof-Palme-Straße ein übergeordnetes Netzelement für eine Verbindung zwischen Riedberg-Kalbach und der Innenstadt darstellt. Danach ist erkennbar, dass in jedem Fall ein größerer Eingriff in den Straßenraum bzw. in die derzeitige Verkehrsabwicklung erfolgen müsste. Der ST 122 vom 28.01.2013 ist zu entnehmen, dass die Fahrbahn der Olof-Palme-Straße zum Einrichten von Fahrradschutzstreifen zu schmal ist. Die Olof-Palme-Straße ist einerseits durch die U-Bahnlinie in Richtung Bad Homburg und andererseits durch die zum Teil nahe Bebauung am Straßenrand begrenzt. Insbesondere im Bereich der Kreuzung Hessestraße / Olof-Palme-Straße / Kupferhammer und Bahnübergang An der Sandelmühle ist der Straßenraum sehr eng und kann nicht erweitert werden. In diesem Bereich fehlen zusätzlich noch Abbiegespuren. Bei der Entwicklung des Mertonviertels wurden die Verkehrsräume zu eng geplant. Bei der Planung des Mertonviertels wurde eine leistungsfähige Fahrradverbindung Richtung Riedberg und den weiteren Stadtteilen im Frankfurter Norden sowie in den Taunus vergessen. Diese Verbindungsstrecke kann durch eine auf Stelzen (wegen dem Status Naturschutzgebietes östlich der U-Bahnstrecke nach Bad Homburg) gebaut werden und hat damit dem Vorteil, dass die Radfahrer unbeeinflusst vom übrigen Straßenverkehr sehr naturnah fahren können. In jedem Fall muss die Fahrradtrasse so geführt werden, dass die Radfahrer nicht ausschließlich über den oben genannten überlasteten Kreuzungsbereich fahren müssen. Deshalb sollte die Trasse direkt von der Straße An der Sandelmühle beginnen und östlich entlang der U-Bahnstrecke geführt werden. Ersatzweise sollte der Radverkehr durch das Neubaugebiet geführt werden und mit einer Brücke über den Urselbach an die dann nach dem Urselbach beginnende Trasse angeschlossen werden. Der oben genannte Kreuzungsbereich wird gemäß der ST 1512 vom 14.09.2012 von über 8.000 Fahrzeugen täglich befahren. Darüber hinaus häufigen sich laut ST 509 2016 vom 18.03.2016 die Geschwindigkeitsüberschreitungen (2015 über 11 Prozent). Deshalb werden auch im Jahr 2016 entsprechende Kontrollen durchgeführt. Es ist an der Zeit, dass vor dem Bebauungsplan eine Planung für eine leistungsfähige Radverkehrsverbindung erfolgt. Ansonsten wird mit dem Bebauungsplan 889 der schon jetzt überlastete Bereich verplant und für eine Radtrasse bleibt kein Platz mehr. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 43 2016 Die Vorlage OF 18/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, FDP, BFF, REP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Fahrradtrasse östlich der U-Bahn-Strecke von der Sandelmühle bis Marie-Curie-Straße
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.07.2016, OA 43 entstanden aus Vorlage: OF 18/8 vom 20.06.2016 Betreff: Fahrradtrasse östlich der U-Bahn-Strecke von der Sandelmühle bis Marie-Curie-Straße Vorgang: V 418/12 OBR 8; ST 1512/12; OM 1667/12 OBR 8; ST 122/13; OM 3542/14 OBR 8; OM 4606/15 OBR 12; ST 41/16; ST 509/16 Zwischenbescheide des Magistrats vom 15.12.2016, 10.05.2017 und 20.09.2017 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. entlang der U-Bahn-Strecke nach Bad Homburg (stadtauswärts rechts von der Bahnstrecke - beginnend an der Straße An der Sandelmühle bis zur Marie-Curie-Straße) eine Fahrradtrasse (zwei Meter breit) zu bauen; 2. im Bebauungsplan Nr. 889 diese Trasse entsprechend einzuplanen . Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 41, wird darauf hingewiesen, dass der Bereich Olof-Palme-Straße ein übergeordnetes Netzelement für eine Verbindung zwischen Riedberg-Kalbach und der Innenstadt darstellt. Danach ist erkennbar, dass in jedem Fall ein größerer Eingriff in den Straßenraum bzw. in die derzeitige Verkehrsabwicklung erfolgen müsste. Der Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 122, ist zu entnehmen, dass die Fahrbahn der Olof-Palme-Straße zum Einrichten von Fahrradschutzstreifen zu schmal ist. Die Olof-Palme-Straße ist einerseits durch die U-Bahn-Linie in Richtung Bad Homburg und andererseits durch die zum Teil nahe Bebauung am Straßenrand begrenzt. Insbesondere im Bereich der Kreuzung Hessestraße/Olof-Palme-Straße/Kupferhammer und des Bahnübergangs An der Sandelmühle ist der Straßenraum sehr eng und kann nicht erweitert werden. In diesem Bereich fehlen zusätzlich noch Abbiegespuren. Bei der Entwicklung des Mertonviertels wurden die Verkehrsräume zu eng geplant. Bei der Planung des Mertonviertels wurde eine leistungsfähige Fahrradverbindung Richtung Riedberg und den weiteren Stadtteilen im Frankfurter Norden sowie in den Taunus vergessen. Diese Verbindungsstrecke kann auf Stelzen (wegen des Status Naturschutzgebiet östlich der U-Bahn-Strecke nach Bad Homburg) gebaut werden und hat damit den Vorteil, dass die Radfahrer unbeeinflusst vom übrigen Straßenverkehr sehr naturnah fahren können. In jedem Fall muss die Fahrradtrasse so geführt werden, dass die Radfahrer nicht ausschließlich über den oben genannten überlasteten Kreuzungsbereich fahren müssen. Deshalb sollte die Trasse direkt an der Straße An der Sandelmühle beginnen und östlich entlang der U-Bahn-Strecke geführt werden. Ersatzweise sollte der Radverkehr durch das Neubaugebiet geführt werden und mit einer Brücke über den Urselbach an die dann nach dem Urselbach beginnende Trasse angeschlossen werden. Der oben genannte Kreuzungsbereich wird gemäß der Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1512, von über 8.000 Fahrzeugen täglich befahren. Darüber hinaus häufigen sich laut Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 509, die Geschwindigkeitsüberschreitungen (2015 über 11 Prozent). Deshalb werden auch im Jahr 2016 entsprechende Kontrollen durchgeführt. Es ist an der Zeit, dass vor dem Bebauungsplan eine Planung für eine leistungsfähige Radverkehrsverbindung erfolgt. Ansonsten wird mit dem Bebauungsplan Nr. 889 der schon jetzt überlastete Bereich verplant, und für eine Radtrasse bleibt kein Platz mehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.06.2012, V 418 Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1512 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2012, OM 1667 Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 122 Anregung an den Magistrat vom 09.10.2014, OM 3542 Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4606 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 41 Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 509 Bericht des Magistrats vom 09.02.2018, B 30 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 13.07.2016 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.09.2016, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 43 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 3. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.09.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 43 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 4. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 26.09.2016, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 43 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 4. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.10.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 43 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) 8. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.02.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 43 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 12. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.06.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 43 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 15. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.11.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 43 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 567, 4. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 04.10.2016 § 1036, 8. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 14.02.2017 § 1517, 12. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.06.2017 § 1919, 15. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 07.11.2017 Aktenzeichen: 92 10
Beratung im Ortsbeirat: 4
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