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Stadtbahnlinie U9, Bebauungsgebiet Am Bonifatiusbrunnen, Bebauungsplan Nr. 820

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 26.04.2024, OA 458 entstanden aus Vorlage: OF 512/12 vom 13.04.2024 Betreff: Stadtbahnlinie U9, Bebauungsgebiet Am Bonifatiusbrunnen, Bebauungsplan Nr. 820 Vorgang: OM 4899/23 OBR 12; ST 493/24 Mit der Stellungnahme ST 493 wurde der Wunsch nach Überprüfung von Schallschutzmaßnahmen aufgrund der Anregung OM 4899 vom Magistrat nicht beachtet, da er nur Vermutungen bezüglich einer ausreichenden Beachtung des Schallschutzes im Rahmen der Erschließung des Gebiets (siehe letzter Absatz) anstellt. Daher ist, unabhängig von früheren Zuständigkeiten (Stadt oder Bund), erneut eine eingehende schalltechnische Überprüfung des heute vor Ort gegebenen Sachverhalts einzufordern. Ferner wurde inzwischen der sechsspurige Ausbau der BAB 661 in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen, was auf die Zunahme der Fahrzeugbewegungen zurückzuführen ist. Es handelt sich in diesem Fall um ein Lärmproblem mit Auswirkungen im gesundheitsgefährdenden Ausmaß für die Bevölkerung der Stadt Frankfurt am Main in diesem Bereich, das beseitigt werden muss. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. In welchem Umfang könnten die Verkehrslärmbelastungen insbesondere im östlichen Bereich des Bonifatiusviertels reduziert werden, wenn der Lärmschutzwall bis an das gegenüberliegende Brückenwiderlager verlängert würde? 2. Welche Möglichkeiten gäbe es, die Lärmschutzlücke zu schließen und trotzdem die heutige Führung des Fuß- und Radweges beizubehalten (z. B. durch die Überlappung von zwei Lärmschutzwänden)? 3. Könnte durch eine separate Lärmschutzmaßnahme (z. B. Lärmschutzwand) in der öffentlichen Grünfläche ( ÖM2 gemäß Bebauungsplan Nr. 820) auf der westlichen Seite des Fuß- und Radweges eine wesentliche Reduzierung des Schalleintrags erreicht werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4899 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 493 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1675 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 30.04.2024

Beratungsergebnisse:

27. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.05.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 458 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 03.06.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 458 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Zurückweisung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4780, 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 03.06.2024