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Vorlagentyp: OA ID: OA_458_2024 Erstellt: 26.04.2024 Aktualisiert: 28.11.2024

Parser Lab: Stadtbahnlinie U9, Bebauungsgebiet Am Bonifatiusbrunnen, Bebauungsplan Nr. 820

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
   Anregung vom 26.04.2024, OA 458 entstanden aus Vorlage: 
            OF 512/12 vom
 13.04.2024   Betreff:  Stadtbahnlinie U9, Bebauungsgebiet Am
 Bonifatiusbrunnen, Bebauungsplan Nr. 820  Vorgang:  OM 4899/23 OBR 12;
 ST 493/24      Mit der Stellungnahme ST 493 wurde der Wunsch
 nach Überprüfung von Schallschutzmaßnahmen aufgrund der Anregung OM 4899
 vom Magistrat nicht beachtet, da er nur Vermutungen bezüglich einer
 ausreichenden Beachtung des Schallschutzes im Rahmen der Erschließung des
 Gebiets (siehe letzter Absatz) anstellt. Daher ist, unabhängig von früheren
 Zuständigkeiten (Stadt oder Bund), erneut eine eingehende schalltechnische
 Überprüfung des heute vor Ort gegebenen Sachverhalts einzufordern. Ferner wurde
 inzwischen der sechsspurige Ausbau der BAB 661 in den
 Bundesverkehrswegeplan aufgenommen, was auf die Zunahme der Fahrzeugbewegungen
 zurückzuführen ist.   Es handelt sich in diesem Fall um ein Lärmproblem mit
 Auswirkungen im gesundheitsgefährdenden Ausmaß für die Bevölkerung der Stadt
 Frankfurt am Main in diesem Bereich, das beseitigt werden muss.   Dies vorausgeschickt, möge die
 Stadtverordnetenversammlung beschließen:   Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu
 beantworten:   1. In welchem Umfang könnten die
 Verkehrslärmbelastungen insbesondere im östlichen Bereich des
 Bonifatiusviertels reduziert werden, wenn der Lärmschutzwall bis an das
 gegenüberliegende Brückenwiderlager verlängert würde? 2. Welche Möglichkeiten gäbe es, die Lärmschutzlücke
 zu schließen und trotzdem die heutige Führung des Fuß- und Radweges
 beizubehalten (z. B. durch die Überlappung von zwei Lärmschutzwänden)?
3. Könnte durch eine separate
 Lärmschutzmaßnahme (z. B. Lärmschutzwand) in der öffentlichen Grünfläche
 ( ÖM2 gemäß Bebauungsplan Nr. 820) auf der
 westlichen Seite des Fuß- und Radweges eine wesentliche Reduzierung des
 Schalleintrags erreicht werden?       Antragstellender Ortsbeirat:
             Ortsbeirat 12
   Vertraulichkeit: Nein   dazugehörende Vorlage: 
            Anregung an den
 Magistrat vom 08.12.2023, OM 4899 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 08.03.2024, ST 493 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 23.09.2024, ST 1675  
 Zuständige Ausschüsse: 
            Ausschuss für
 Mobilität und Smart-City 
            Ausschuss für
 Klima- und Umweltschutz   Versandpaket: 30.04.2024     Beratungsergebnisse:  27. Sitzung des
 Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.05.2024, TO I, TOP 24
     
 
                  Beschluss:    nicht   auf TO   
   Die Vorlage OA 458 wird im   vereinfachten Verfahren
 erledigt.   (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)         Abstimmung:    
  GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen   CDU (= Ablehnung)
 sowie Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme)        Sonstige Voten/Protokollerklärung:
  BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme)     27. Sitzung des
 Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 03.06.2024, TO I, TOP 28
     
 
                  Beschluss:    nicht   auf TO   
   Die Vorlage OA 458 wird im   vereinfachten Verfahren
 erledigt.   (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)         Abstimmung:    
  GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen   CDU (=
 Zurückweisung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (=   Annahme)
     
  Sonstige Voten/Protokollerklärung:
  AfD (= Annahme)     Beschlussausfertigung(en):  § 4780, 27. Sitzung
 des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 03.06.2024  Aktenzeichen: 79-3
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Parser-Diagnostik

Strukturierte Daten vorhanden
Nein
Regex Felder
0
docETL Extraktion
Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
Pflichtfelder Regex
3 Feld(er) fehlen