Skip to main content

Kein zehnspuriger Ausbau der BAB 5, Rücknahme der BAB 5 aus dem vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 05.07.2024, OA 482 entstanden aus Vorlage: OF 525/12 vom 22.06.2024 Betreff: Kein zehnspuriger Ausbau der BAB 5, Rücknahme der BAB 5 aus dem vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans Vorgang: OA 605/20 OBR 12 Durch Druck der Kommunalpolitik (siehe Vorlage OA 605 und Folgeanträge auch zur Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie) und der Zivilgesellschaft wurde erreicht, dass diese Studie nunmehr vorgestellt wurde. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie beinhaltet vier verschiedene Ausbauvarianten. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, alle möglichen notwendigen und rechtlichen Schritte einzuleiten, um 1. einen Ausbau der BAB 5 zu verhindern und darüber hinaus 2. dafür Sorge zu tragen, dass der durch die hessische Landesregierung geforderte beschleunigte Ausbau wieder zurückgenommen wird.

Begründung:

Die Frankfurter Bevölkerung leidet schon heute unter einem permanenten Lärmpegel, der durch den Ausbau und die damit verbundene Zunahme der Fahrzeugbewegungen noch weiter ansteigen wird. Zudem ist eine Ausweitung des Autoverkehrs, der bundesweit ein Viertel aller Umweltbelastungen ausmacht, nicht mit dem Klimaschutzgedanken vereinbar. Auch die Bundesrepublik Deutschland hat sich selbst dem Ziel der CO2-Neutralität verpflichtet. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu der Politik einen klaren Auftrag erteilt. Bei einer Wohnbebauung wie z. B. auf dem Riedberg mit einem Abstand von 50 bis rund 150 Metern neben einer zehnspurigen Autobahn, die außerdem topografisch durch Tiefen und Anhöhen geführt wird, müsste bei einem Ausbau im Bereich der Wohnbebauung notwendigerweise unterirdisch oder eingehaust geführt werden, um den Lärmschutz nach heutigen Vorgaben zu gewährleisten. 2040 brauchen wir keine Autobahnen, sondern ein funktionierendes Schienennetz und ein Tempolimit, welches den CO2-Ausstoß reduziert und dem Verkehrsfluss dient. Wie bei allen großen Infrastrukturmaßnahmen erscheint der Kostenrahmen von 1,1 Milliarden Euro als viel zu niedrig angesetzt. Der Riederwaldtunnel hat sich von ursprünglich 480 Millionen auf 1,5 Milliarden Euro verteuert, und dies bei einer Länge von nur ca. 1.100 Metern. Der betroffene Autobahnabschnitt der BAB 5 beträgt 28 Kilometer. Das dafür vorgesehene Geld sollte daher jetzt in einen wirksamen Lärmschutz sowie in den Ausbau des ÖPNV und der Radwege investiert werden. Darüber hinaus bedeutet der Ausbau auf der gesamten Länge eine Flächenversiegelung von rund 60 Hektar. Dies beeinträchtigt nicht nur die Frischluftzufuhr erheblich. Weiterhin müssten die als Ausgleichsmaßnahmen angelegten Streuobstwiesen wegen des Ausbaus weichen und würden als Kompensationsmaßnahmen verloren gehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12dazugehörende Vorlage: Anregung vom 28.08.2020, OA 605 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 10.07.2024

Beratungsergebnisse:

29. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 09.09.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 482 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Beratung)