S A C H S T A N D :
Anregung vom 05.07.2024, OA 482 entstanden aus Vorlage:
OF 525/12 vom
22.06.2024 Betreff: Kein zehnspuriger Ausbau der BAB 5,
Rücknahme der BAB 5 aus dem vordringlichen Bedarf des
Bundesverkehrswegeplans Vorgang: OA 605/20 OBR 12 Durch Druck der Kommunalpolitik (siehe Vorlage OA 605
und Folgeanträge auch zur Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie) und der
Zivilgesellschaft wurde erreicht, dass diese Studie nunmehr vorgestellt
wurde. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie
beinhaltet vier verschiedene Ausbauvarianten. Dies vorausgeschickt, möge die
Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, alle möglichen
notwendigen und rechtlichen Schritte einzuleiten, um
1. einen Ausbau der BAB 5 zu
verhindern und darüber hinaus 2. dafür Sorge zu tragen, dass der durch die
hessische Landesregierung geforderte beschleunigte Ausbau wieder zurückgenommen
wird. Begründung: Die Frankfurter Bevölkerung leidet schon heute unter
einem permanenten Lärmpegel, der durch den Ausbau und die damit verbundene
Zunahme der Fahrzeugbewegungen noch weiter ansteigen wird. Zudem ist eine
Ausweitung des Autoverkehrs, der bundesweit ein Viertel aller Umweltbelastungen
ausmacht, nicht mit dem Klimaschutzgedanken vereinbar. Auch die Bundesrepublik
Deutschland hat sich selbst dem Ziel der CO2-Neutralität
verpflichtet. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu der Politik einen klaren
Auftrag erteilt.
Bei einer Wohnbebauung wie
z. B. auf dem Riedberg mit einem Abstand von 50 bis rund 150 Metern
neben einer zehnspurigen Autobahn, die außerdem topografisch durch Tiefen und
Anhöhen geführt wird, müsste bei einem Ausbau im Bereich der Wohnbebauung
notwendigerweise unterirdisch oder eingehaust geführt werden, um den Lärmschutz
nach heutigen Vorgaben zu gewährleisten. 2040 brauchen wir keine Autobahnen, sondern ein
funktionierendes Schienennetz und ein Tempolimit, welches den
CO2-Ausstoß reduziert und dem Verkehrsfluss dient. Wie bei allen
großen Infrastrukturmaßnahmen erscheint der Kostenrahmen von
1,1 Milliarden Euro als viel zu niedrig angesetzt. Der Riederwaldtunnel
hat sich von ursprünglich 480 Millionen auf 1,5 Milliarden Euro
verteuert, und dies bei einer Länge von nur ca. 1.100 Metern. Der
betroffene Autobahnabschnitt der BAB 5 beträgt 28 Kilometer. Das dafür vorgesehene Geld sollte daher jetzt in
einen wirksamen Lärmschutz sowie in den Ausbau des ÖPNV und der Radwege
investiert werden. Darüber hinaus bedeutet der Ausbau auf der gesamten
Länge eine Flächenversiegelung von rund 60 Hektar. Dies beeinträchtigt
nicht nur die Frischluftzufuhr erheblich. Weiterhin müssten die als
Ausgleichsmaßnahmen angelegten Streuobstwiesen wegen des Ausbaus weichen und
würden als Kompensationsmaßnahmen verloren gehen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
28.08.2020, OA 605
Bericht des
Magistrats vom 18.08.2025, B 294
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Mobilität und Smart-City Versandpaket: 10.07.2024 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des
Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 09.09.2024, TO I, TOP 25
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage OA 482 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke,
ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Beratung) 30. Sitzung des
Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.11.2024, TO I, TOP 42
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage OA 482 wird mit der
Maßgabe zugestimmt, dass sich der Punkt 1. ausschließlich auf den
zehnspurigen Ausbau der BAB 5 bezieht. Der achtspurige Ausbau ist hiervon
nicht betroffen.
Abstimmung:
GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (=
Ablehnung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
BFF-BIG (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme)
35. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2024, TO II, TOP 63
Beschluss: Der Vorlage OA 482 wird mit der Maßgabe zugestimmt,
dass sich der Punkt 1. ausschließlich auf den zehnspurigen Ausbau der BAB 5
bezieht. Der achtspurige Ausbau ist hiervon nicht betroffen.
Abstimmung:
GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG
(= Ablehnung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme
ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 5438, 35. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2024 Aktenzeichen: 61-12
Vorlagentyp: OA
ID: OA_482_2024
Erstellt: 05.07.2024
Aktualisiert: 27.08.2025
Parser Lab: Kein zehnspuriger Ausbau der BAB 5, Rücknahme der BAB 5 aus dem vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans
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