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Vorlagentyp: OA ID: OA_482_2024 Erstellt: 05.07.2024 Aktualisiert: 27.08.2025

Parser Lab: Kein zehnspuriger Ausbau der BAB 5, Rücknahme der BAB 5 aus dem vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
   Anregung vom 05.07.2024, OA 482 entstanden aus Vorlage: 
            OF 525/12 vom
 22.06.2024   Betreff:  Kein zehnspuriger Ausbau der BAB 5,
 Rücknahme der BAB 5 aus dem vordringlichen Bedarf des
 Bundesverkehrswegeplans  Vorgang:  OA 605/20 OBR 12      Durch Druck der Kommunalpolitik (siehe Vorlage OA 605
 und Folgeanträge auch zur Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie) und der
 Zivilgesellschaft wurde erreicht, dass diese Studie nunmehr vorgestellt
 wurde.   Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie
 beinhaltet vier verschiedene Ausbauvarianten.    Dies vorausgeschickt, möge die
 Stadtverordnetenversammlung beschließen:   Der Magistrat wird gebeten, alle möglichen
 notwendigen und rechtlichen Schritte einzuleiten,  um 
1. einen Ausbau der BAB 5 zu
 verhindern und darüber hinaus 2. dafür Sorge zu tragen, dass der durch die
 hessische Landesregierung geforderte beschleunigte Ausbau wieder zurückgenommen
 wird.     Begründung: Die Frankfurter Bevölkerung leidet schon heute unter
 einem permanenten Lärmpegel, der durch den Ausbau und die damit verbundene
 Zunahme der Fahrzeugbewegungen noch weiter ansteigen wird. Zudem ist eine
 Ausweitung des Autoverkehrs, der bundesweit ein Viertel aller Umweltbelastungen
 ausmacht, nicht mit dem Klimaschutzgedanken vereinbar. Auch die Bundesrepublik
 Deutschland hat sich selbst dem Ziel der CO2-Neutralität
 verpflichtet. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu der Politik einen klaren
 Auftrag erteilt.   
Bei einer Wohnbebauung wie
 z. B. auf dem Riedberg mit einem Abstand von 50 bis rund 150 Metern
 neben einer zehnspurigen Autobahn, die außerdem topografisch durch Tiefen und
 Anhöhen geführt wird, müsste bei einem Ausbau im Bereich der Wohnbebauung
 notwendigerweise unterirdisch oder eingehaust geführt werden, um den Lärmschutz
 nach heutigen Vorgaben zu gewährleisten.   2040 brauchen wir keine Autobahnen, sondern ein
 funktionierendes Schienennetz und ein Tempolimit, welches den
 CO2-Ausstoß reduziert und dem Verkehrsfluss dient. Wie bei allen
 großen Infrastrukturmaßnahmen erscheint der Kostenrahmen von
 1,1 Milliarden Euro als viel zu niedrig angesetzt. Der Riederwaldtunnel
 hat sich von ursprünglich 480 Millionen auf 1,5 Milliarden Euro
 verteuert, und dies bei einer Länge von nur ca. 1.100 Metern. Der
 betroffene Autobahnabschnitt der BAB 5 beträgt 28 Kilometer.    Das dafür vorgesehene Geld sollte daher jetzt in
 einen wirksamen Lärmschutz sowie in den Ausbau des ÖPNV und der Radwege
 investiert werden.    Darüber hinaus bedeutet der Ausbau auf der gesamten
 Länge eine Flächenversiegelung von rund 60 Hektar. Dies beeinträchtigt
 nicht nur die Frischluftzufuhr erheblich. Weiterhin müssten die als
 Ausgleichsmaßnahmen angelegten Streuobstwiesen wegen des Ausbaus weichen und
 würden als Kompensationsmaßnahmen verloren gehen.     Antragstellender Ortsbeirat:
             Ortsbeirat 12
   Vertraulichkeit: Nein   dazugehörende Vorlage: 
            Anregung vom
 28.08.2020, OA 605
            Bericht des
 Magistrats vom 18.08.2025, B 294  
 Zuständige Ausschüsse: 
            Ausschuss für
 Mobilität und Smart-City   Versandpaket: 10.07.2024     Beratungsergebnisse:  29. Sitzung des
 Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 09.09.2024, TO I, TOP 25
     
 
                  Beschluss:    nicht   auf TO   
   Die Beratung der Vorlage OA 482   wird bis zur
 nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.         Abstimmung:    
  GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen   CDU, Linke,
 ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Beratung)      30. Sitzung des
 Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.11.2024, TO I, TOP 42
     
 
                  Bericht:    TO   II    
  Die Stadtverordnetenversammlung   wolle
 beschließen:      Der Vorlage OA 482 wird mit der
 Maßgabe zugestimmt, dass sich der Punkt 1. ausschließlich auf den
 zehnspurigen Ausbau der BAB 5 bezieht. Der achtspurige Ausbau ist hiervon
 nicht betroffen.     
   Abstimmung: 
     GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen   CDU und AfD (=
 Ablehnung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme   ohne Zusatz) 
      Sonstige Voten/Protokollerklärung:
  BFF-BIG (= Ablehnung)    Gartenpartei (= Annahme)  
  35. Sitzung der
 Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2024, TO II, TOP 63      
 
                  Beschluss:        Der Vorlage OA 482 wird mit der   Maßgabe zugestimmt,
 dass sich der Punkt 1. ausschließlich auf den   zehnspurigen Ausbau der BAB 5
 bezieht. Der achtspurige Ausbau ist hiervon   nicht betroffen. 
       Abstimmung:    
  GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen   CDU, AfD und BFF-BIG
 (= Ablehnung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und   Gartenpartei (= Annahme
 ohne Zusatz)      Beschlussausfertigung(en):  § 5438, 35. Sitzung
 der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2024  Aktenzeichen: 61-12
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Parser-Diagnostik

Strukturierte Daten vorhanden
Nein
Regex Felder
0
docETL Extraktion
Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
Pflichtfelder Regex
3 Feld(er) fehlen