Streusalzfreies Frankfurt nach Wiesbadener Vorbild umsetzen
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Bisheriger Verlauf
26.01.2023
04.02.2025
20.02.2025
Die Stadt Frankfurt verweist in ihrer Satzung zur Straßenreinigung darauf, dass der Einsatz von Streusalz bei Glätte nur
Details im PARLIS F_1313_2023Antrag Ortsbeirat
Streusalzfreies Frankfurt nach Wiesbadener Vorbild umsetzen
Details im PARLIS OF_946-9_2025Anregung Ortsbeirat
Streusalzfreies Frankfurt nach Wiesbadener Vorbild umsetzen
Details im PARLIS OA_533_202526.01.2023
Die Stadt Frankfurt verweist in ihrer Satzung zur Straßenreinigung darauf, dass der Einsatz von Streusalz bei Glätte nur
Details im PARLIS F_1313_202304.02.2025
Antrag Ortsbeirat
Streusalzfreies Frankfurt nach Wiesbadener Vorbild umsetzen
Details im PARLIS OF_946-9_202520.02.2025
Anregung Ortsbeirat
Streusalzfreies Frankfurt nach Wiesbadener Vorbild umsetzen
Details im PARLIS OA_533_2025 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung vom 20.02.2025, OA 533
entstanden aus Vorlage: OF 946/9 vom 04.02.2025 Betreff: Streusalzfreies Frankfurt nach Wiesbadener Vorbild umsetzen
Vorgang: F 1313/23 Vor dem Hintergrund jüngster großflächiger Streusalzanwendung im Ortsbezirk 9 möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. nach dem Beispiel der Stadt Wiesbaden den Einsatz von Streusalz vollständig für private Grundstücke in der Straßenreinigungssatzung auszuschließen; 2. dazu eine entsprechende breit angelegte Informationskampagne nach Wiesbadener Vorbild durchzuführen; 3. ein Pilotprojekt für einen vollständig salzfreien Winterdienst durch die FES durchzuführen, bei dem u. A. - der Einsatz von Granulat statt Feuchtsalz getestet wird; - die tatsächlichen Mehrkosten und der logistische Aufwand dokumentiert werden; - die Auswirkungen auf die CO2-Bilanz erfasst werden. Begründung:
Die aktuelle Frankfurter Regelung erlaubt Streusalz "nur in geringer Menge an besonderen Gefahrenstellen". Wie der Magistrat in Beantwortung der Frage F 1313 selbst einräumt, ist die Entscheidung "vor Ort meistens allerdings nur sehr schwer rechtssicher zu treffen", welche Menge dieses Maß überschreitet. Die Erfahrung zeigt: Sobald Streusalz grundsätzlich erlaubt ist, lässt sich dessen Einsatz praktisch nicht mehr effektiv regulieren. Die massive Verwendung von Streusalz vor dem Bertramshof im Januar 2025 ist dafür ein aktuelles Beispiel aus dem Ortsbezirk 9. Die Stadt Wiesbaden geht seit 1992 einen anderen, konsequenteren Weg: Die Anwendung von Streusalz auf privaten Grundstücken ist gänzlich ausgeschlossen. Diese kategorische Regelung schafft Rechtssicherheit und ist - im Gegensatz zu Mengenbegrenzungen - einfach zu kontrollieren: Wurde Salz verwendet oder nicht? Die verfügbaren Alternativen wie Sand, Splitt, Ton- oder Lavagranulat sind umweltverträglich und haben sich in vielen Städten bereits bewährt. Sie sind in der Anschaffung oft günstiger als Streusalz und können nach dem Winter sogar aufgenommen und wiederverwendet werden. Die ELW (Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden) zeigt, dass auch das nachträgliche Entfernen des Granulats praktikabel ist - in der Saison 2018/19 wurden dort 630 Tonnen Granulat eingesetzt und wieder aufgenommen. Dies ist auch aus ökologischer Sicht dringend geboten: Streusalz verhindert die Aufnahme von Nährstoffen und Wasser durch Pflanzen, zerstört die für Bäume lebenswichtige Symbiose mit Bodenpilzen, belastet das Grundwasser und schädigt die Bodenstruktur nachhaltig. Die zunehmende Bedeutung von Bäumen und insbesondere älteren Bäumen mit ihrer großen Kronenabdeckung sollte vor dem Hintergrund der dringend notwendigen Klimaanpassung stärker berücksichtigt werden. Die bekannten, von der FES vorgebrachten Bedenken bezüglich des Verzichts auf Feuchtsalz (höhere Kosten, längere Umlaufzeiten, schlechtere CO2-Bilanz) sollten in einem Pilotprojekt überprüft werden. Die jahrzehntelangen Erfahrungen aus Wiesbaden belegen bereits, dass - ein klares Verbot mit definierten Bußgeldern Rechtssicherheit schafft; - auch städtische Liegenschaften und Aufgaben erfolgreich auf alternative Streumittel umgestellt werden können; - eine gute Kommunikationsstrategie (wie die Wiesbadener Kundenzeitschrift "Orange") bei der Umsetzung eines Verbots hilft; - vor einem solchen Hintergrund Verstöße effektiv kontrolliert und geahndet werden können. Wenn unsere Nachbarstadt seit über 30 Jahren erfolgreich ohne privates Streusalz auskommt, sollte Frankfurt diesem Beispiel folgen können. Dieses Bild aus dem Januar 2025 zeigt keinen Schnee, sondern privat gestreutes Salz (Quelle: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
dazugehörende Vorlage: Frage vom 26.01.2023, F 1313
Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 26.02.2025
Beratungsergebnisse:
34. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 20.03.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 533
wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 533 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 5857, 34. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 20.03.2025