Streusalzfreies Frankfurt nach Wiesbadener Vorbild umsetzen
Vorlagentyp: OA
Magistrat
Bisheriger Verlauf
26.01.2023
04.02.2025
20.02.2025
16.05.2025
Die Stadt Frankfurt verweist in ihrer Satzung zur Straßenreinigung darauf, dass der Einsatz von Streusalz bei Glätte nur
Details im PARLIS F_1313_2023Antrag Ortsbeirat
Streusalzfreies Frankfurt nach Wiesbadener Vorbild umsetzen
Details im PARLIS OF_946-9_2025Anregung Ortsbeirat
Streusalzfreies Frankfurt nach Wiesbadener Vorbild umsetzen
Details im PARLIS OA_533_2025Bericht des Magistrats
Streusalzfreies Frankfurt nach Wiesbadener Vorbild umsetzen
Details im PARLIS B_178_202526.01.2023
Die Stadt Frankfurt verweist in ihrer Satzung zur Straßenreinigung darauf, dass der Einsatz von Streusalz bei Glätte nur
Details im PARLIS F_1313_202304.02.2025
Antrag Ortsbeirat
Streusalzfreies Frankfurt nach Wiesbadener Vorbild umsetzen
Details im PARLIS OF_946-9_202520.02.2025
Anregung Ortsbeirat
Streusalzfreies Frankfurt nach Wiesbadener Vorbild umsetzen
Details im PARLIS OA_533_202516.05.2025
Bericht des Magistrats
Streusalzfreies Frankfurt nach Wiesbadener Vorbild umsetzen
Details im PARLIS B_178_2025OA 533
Streusalzfreies Frankfurt nach Wiesbadener Vorbild umsetzen
Ortsbeirat 9
Anregung vom: 20.2.2025
Entstanden aus
OF 946/9 vom
04.02.2025
Begründung
Die aktuelle Frankfurter Regelung erlaubt Streusalz
"nur in geringer Menge an besonderen Gefahrenstellen". Wie der Magistrat in
Beantwortung der Frage F 1313 selbst einräumt, ist die Entscheidung "vor
Ort meistens allerdings nur sehr schwer rechtssicher zu treffen", welche Menge
dieses Maß überschreitet. Die Erfahrung zeigt: Sobald Streusalz grundsätzlich
erlaubt ist, lässt sich dessen Einsatz praktisch nicht mehr effektiv
regulieren. Die massive Verwendung von Streusalz vor dem Bertramshof im
Januar 2025 ist dafür ein aktuelles Beispiel aus dem
Ortsbezirk 9.
Die Stadt Wiesbaden geht seit
1992 einen anderen, konsequenteren Weg: Die Anwendung von Streusalz auf
privaten Grundstücken ist gänzlich ausgeschlossen. Diese kategorische Regelung
schafft Rechtssicherheit und ist - im Gegensatz zu Mengenbegrenzungen - einfach
zu kontrollieren: Wurde Salz verwendet oder nicht? Die verfügbaren Alternativen wie Sand, Splitt, Ton-
oder Lavagranulat sind umweltverträglich und haben sich in vielen Städten
bereits bewährt. Sie sind in der Anschaffung oft günstiger als Streusalz und
können nach dem Winter sogar aufgenommen und wiederverwendet werden. Die ELW
(Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden) zeigt, dass auch das
nachträgliche Entfernen des Granulats praktikabel ist - in der Saison 2018/19
wurden dort 630 Tonnen Granulat eingesetzt und wieder
aufgenommen. Dies ist auch aus ökologischer Sicht
dringend geboten: Streusalz verhindert die Aufnahme von Nährstoffen und Wasser
durch Pflanzen, zerstört die für Bäume lebenswichtige Symbiose mit Bodenpilzen,
belastet das Grundwasser und schädigt die Bodenstruktur nachhaltig. Die
zunehmende Bedeutung von Bäumen und insbesondere älteren Bäumen mit ihrer
großen Kronenabdeckung sollte vor dem Hintergrund der dringend notwendigen
Klimaanpassung stärker berücksichtigt werden. Die bekannten, von der FES vorgebrachten Bedenken
bezüglich des Verzichts auf Feuchtsalz (höhere Kosten, längere Umlaufzeiten,
schlechtere CO2-Bilanz) sollten in einem Pilotprojekt überprüft
werden. Die jahrzehntelangen Erfahrungen aus
Wiesbaden belegen bereits, dass - ein klares Verbot mit definierten Bußgeldern
Rechtssicherheit schafft; -
auch städtische Liegenschaften und Aufgaben erfolgreich auf alternative
Streumittel umgestellt werden können; - eine gute Kommunikationsstrategie (wie die
Wiesbadener Kundenzeitschrift "Orange") bei der Umsetzung eines Verbots
hilft; - vor einem solchen
Hintergrund Verstöße effektiv kontrolliert und geahndet werden können. Wenn unsere Nachbarstadt seit über 30 Jahren
erfolgreich ohne privates Streusalz auskommt, sollte Frankfurt diesem Beispiel
folgen können. Dieses Bild aus dem Januar 2025 zeigt keinen Schnee,
sondern privat gestreutes Salz (Quelle: Privat)
Zuständige Ausschüsse
Ausschuss für
Klima- und Umweltschutz
Ausschuss für
Mobilität und Smart-City
Dazugehörende Vorlage
Frage vom
26.01.2023, F 1313
Bericht des
Magistrats vom 16.05.2025, B 178