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Verbesserung der Auszahlungspraxis aus dem Ortsbeiratsbudget

Lesezeit: 5 Minuten

Bisheriger Verlauf

01.03.2025

Antrag Ortsbeirat

Verbesserung der Auszahlungspraxis aus dem Ortsbeiratsinitiativen-Budget

Details im PARLIS OF_966-9_2025
20.03.2025

Anregung Ortsbeirat

Verbesserung der Auszahlungspraxis aus dem Ortsbeiratsbudget

Details im PARLIS OA_540_2025

S A C H S T A N D :

Anregung vom 20.03.2025, OA 540
entstanden aus Vorlage: OF 966/9 vom 01.03.2025

Betreff: Verbesserung der Auszahlungspraxis aus dem Ortsbeiratsbudget
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Auszahlung von beschlossenen Mitteln aus dem Ortsbeiratsbudget (OIB) innerhalb von drei Monaten nach Beschlussfassung zu gewährleisten; Ausnahmen von dieser Frist sind nur in begründeten Fällen zulässig und müssen mit den betroffenen Empfänger*innen der Mittel sowie dem zuständigen Ortsbeirat abgestimmt werden. In diesen Fällen ist ein verbindlicher Zeitplan für die Auszahlung zu kommunizieren; 2. ausstehende, durch Ortsbeiratsinitiativen-Budget beauftragte Auszahlungen, die nicht binnen der Drei-Monats-Frist vorgenommen wurden, regelmäßig in einem Bericht an die Stadtverordnetenversammlung aufzulisten. Dieser Bericht soll auch Hinweise enthalten, welche Informationen oder Regelungen die Antragstellenden vorab einholen oder leisten könnten, damit Auszahlungen schneller durch die Verwaltung bearbeitet werden können.

Begründung:

Die gegenwärtige Praxis bei der Auszahlung von Mitteln aus dem Ortsbeiratsbudget führt regelmäßig zu erheblichen Verzögerungen, die die Umsetzung wichtiger lokaler Projekte in den Ortsbezirken behindern oder finanzielle Risiken auf Vereine, Initiativen und Ehrenamtliche verlagern. Während § 4 Abs. 11 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (GOOBR) vorsieht, dass der Magistrat Beschlüsse des Ortsbeirats "unverzüglich auszuführen" hat, fehlt eine konkrete Frist für die Auszahlung von OIB-Mitteln. Diese Regelungslücke führt in der Praxis zu Verzögerungen, die die effektive Arbeit der Ortsbeiräte erschweren. Es wird anerkannt, dass in einigen Fällen die Verwendung der Ortsbeiratsbudgetmittel nicht unmittelbar möglich ist, sondern erst offene Fragen zu klären sind - zum Beispiel über den genauen Standort für einen Bücherschrank. Dies sind nicht die Fälle, die dieser Anregung zugrunde liegen. Der Ortsbeirat 9 erhält die Rückmeldung, dass die von ihm beschlossenen Mittel teils mit erheblicher Verzögerung ausgezahlt werden. Dadurch müssen Kosten privat vorgestreckt werden, um wichtige Projekte im Ortsbezirk zu ermöglichen. Das stellt eine unzumutbare Belastung dar. Die mit dieser Anregung vorgeschlagene Drei-Monats-Frist orientiert sich an der in § 4 Abs. 10 GOOBR festgelegten Berichtsfrist für Anregungen des Ortsbeirats und stellt einen angemessenen Zeitraum dar, um sowohl den Verwaltungsabläufen als auch den Bedürfnissen der lokalen Akteure gerecht zu werden. Diese Frist konkretisiert den unbestimmten Rechtsbegriff "unverzüglich" in angemessener Weise und gewährleistet die in § 82 HGO vorgesehene Rolle der Ortsbeiräte als Instrument der kommunalen Selbstverwaltung und Bürgerbeteiligung. Klare Fristen und ein transparentes Verfahren bei unvermeidlichen Verzögerungen würden die Planungssicherheit für lokale Initiativen deutlich verbessern und die Handlungsfähigkeit der Ortsbeiräte stärken. Die vorgesehene Informationspflicht bei unvermeidbaren Verzögerungen entspricht zudem dem Transparenzgedanken der kommunalen Selbstverwaltung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 26.03.2025

Beratungsergebnisse:

35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 05.05.2025, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 540 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 53 Beschluss: Der Vorlage OA 540 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6143, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025