Verbesserung der Auszahlungspraxis aus dem Ortsbeiratsbudget
Vorlagentyp: OA
Magistrat
Bisheriger Verlauf
01.03.2025
20.03.2025
Antrag Ortsbeirat
Verbesserung der Auszahlungspraxis aus dem Ortsbeiratsinitiativen-Budget
Details im PARLIS OF_966-9_2025Anregung Ortsbeirat
Verbesserung der Auszahlungspraxis aus dem Ortsbeiratsbudget
Details im PARLIS OA_540_202501.03.2025
Antrag Ortsbeirat
Verbesserung der Auszahlungspraxis aus dem Ortsbeiratsinitiativen-Budget
Details im PARLIS OF_966-9_202520.03.2025
Anregung Ortsbeirat
Verbesserung der Auszahlungspraxis aus dem Ortsbeiratsbudget
Details im PARLIS OA_540_2025OA 540
Verbesserung der Auszahlungspraxis aus dem Ortsbeiratsbudget
Ortsbeirat 9
Anregung vom: 20.3.2025
Entstanden aus
OF 966/9 vom
01.03.2025
Anregung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen / Der Magistrat wird gebeten:
Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Auszahlung von beschlossenen Mitteln aus dem
Ortsbeiratsbudget (OIB) innerhalb von drei Monaten nach Beschlussfassung
zu gewährleisten;
Ausnahmen von dieser Frist sind
nur in begründeten Fällen zulässig und müssen mit den betroffenen
Empfänger*innen der Mittel sowie dem zuständigen Ortsbeirat abgestimmt werden.
In diesen Fällen ist ein verbindlicher Zeitplan für die Auszahlung zu
kommunizieren; 2. ausstehende, durch
Ortsbeiratsinitiativen-Budget beauftragte Auszahlungen,
die nicht binnen der Drei-Monats-Frist vorgenommen wurden, regelmäßig in einem
Bericht an die Stadtverordnetenversammlung aufzulisten. Dieser Bericht soll auch Hinweise enthalten, welche
Informationen oder Regelungen die Antragstellenden vorab einholen oder leisten
könnten, damit Auszahlungen schneller durch die Verwaltung bearbeitet werden
können.
Begründung
Die gegenwärtige Praxis bei der Auszahlung von
Mitteln aus dem Ortsbeiratsbudget führt regelmäßig zu erheblichen
Verzögerungen, die die Umsetzung wichtiger lokaler Projekte in den Ortsbezirken
behindern oder finanzielle Risiken auf Vereine, Initiativen und Ehrenamtliche
verlagern. Während § 4 Abs. 11 der
Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (GOOBR) vorsieht, dass der Magistrat
Beschlüsse des Ortsbeirats "unverzüglich auszuführen" hat, fehlt eine konkrete
Frist für die Auszahlung von OIB-Mitteln. Diese Regelungslücke führt in der
Praxis zu Verzögerungen, die die effektive Arbeit der Ortsbeiräte
erschweren. Es wird anerkannt, dass in einigen
Fällen die Verwendung der Ortsbeiratsbudgetmittel nicht unmittelbar möglich
ist, sondern erst offene Fragen zu klären sind - zum Beispiel über den genauen
Standort für einen Bücherschrank. Dies sind nicht die Fälle, die dieser
Anregung zugrunde liegen. Der Ortsbeirat 9 erhält die Rückmeldung, dass die von
ihm beschlossenen Mittel teils mit erheblicher Verzögerung ausgezahlt werden.
Dadurch müssen Kosten privat vorgestreckt werden, um wichtige Projekte im
Ortsbezirk zu ermöglichen. Das stellt eine unzumutbare Belastung dar. Die mit dieser Anregung vorgeschlagene
Drei-Monats-Frist orientiert sich an der in
§ 4 Abs. 10 GOOBR festgelegten Berichtsfrist für Anregungen
des Ortsbeirats und stellt einen angemessenen Zeitraum dar, um sowohl den
Verwaltungsabläufen als auch den Bedürfnissen der lokalen Akteure gerecht zu
werden. Diese Frist konkretisiert den unbestimmten Rechtsbegriff "unverzüglich"
in angemessener Weise und gewährleistet die in § 82 HGO vorgesehene
Rolle der Ortsbeiräte als Instrument der kommunalen Selbstverwaltung und
Bürgerbeteiligung. Klare Fristen und ein transparentes Verfahren bei
unvermeidlichen Verzögerungen würden die Planungssicherheit für lokale
Initiativen deutlich verbessern und die Handlungsfähigkeit der Ortsbeiräte
stärken. Die vorgesehene Informationspflicht bei unvermeidbaren Verzögerungen
entspricht zudem dem Transparenzgedanken der kommunalen Selbstverwaltung.
Zuständige Ausschüsse
Ausschuss für
Personal, Sicherheit und Digitalisierung