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Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

06.04.2025

Antrag Ortsbeirat

Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen

Details im PARLIS OF_858-3_2025
24.04.2025

Anregung Ortsbeirat

Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen

Details im PARLIS OA_546_2025
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 24.04.2025, OA 546
entstanden aus Vorlage: OF 858/3 vom 06.04.2025

Betreff: Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einführung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen zu prüfen und darüber zu berichten. Diese soll von Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck in den Stadtteilen und in der Innenstadt erhoben werden, die darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben. Ein Beschlussvorschlag über juristische und finanzielle Auswirkungen sowie ggf. Ausnahmen sollen der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden.

Begründung:

Die Verpackungssteuer soll mit dem Ziel erhoben werden, den Verpackungsmüll, u. a. in Stadtteilen wie dem Nordend, aber auch in der gesamten Stadt, insbesondere in der Umgebung der genannten Verkaufsstellen, zu reduzieren. In der Stadt Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer. Der Steuerbetrag beträgt 50 Cent für Einwegverpackungen wie zum Beispiel Kaffeebecher, 50 Cent für Einweggeschirr wie zum Beispiel Pommesschalen und 20 Cent für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie zum Beispiel Trinkhalme oder Eislöffel. Die Leiterin einer Tübinger McDonald's-Filiale hatte gegen die Einführung der Verpackungssteuer geklagt, das Bundesverfassungsgericht hat aber im November 2024 die Tübinger Verpackungssteuer für rechtmäßig erklärt (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/b vg25-006.html). Zwischenzeitlich laufen aufgrund der nunmehr gewährleisteten Rechtssicherheit die Vorbereitungen zur Einführung einer Verpackungssteuer in mehr als 100 Städten (Quelle: Deutsche Umwelthilfe). Frankfurt sollte unbedingt dazu gehören. Auch in Frankfurt ist die zunehmende Vermüllung des Stadtbildes durch weggeworfene Einwegverpackungen zu einem viel kritisieren Problem geworden. Durch eine Verpackungssteuer könnten die Kosten der Müllentsorgung zumindest teilweise an die Verursacher*innen gerichtet werden. Vor allem aber würde ein Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen geschaffen werden. Aus Tübingen wird berichtet, dass Mehrwegsysteme seit Einführung der Verpackungssteuer um den Faktor 10 häufiger benutzt werden. Zwar gibt es in ganz Deutschland seit Anfang 2023 eine Mehrwegpflicht, die aber nur besagt, dass den Kundinnen und Kunden eine Mehrwegalternative angeboten werden muss. Diese Gesetzesänderung allein hat bisher noch nicht zu mehr Sauberkeit geführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 30.04.2025