Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen
Vorlagentyp: OA
Magistrat
Bisheriger Verlauf
06.04.2025
24.04.2025
24.04.2025
OA 546
Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen
Ortsbeirat 3
Anregung vom: 24.4.2025
Entstanden aus
OF 858/3 vom
06.04.2025
Anregung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen / Der Magistrat wird gebeten:
Der Magistrat wird aufgefordert, die Einführung einer
Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen zu prüfen und darüber zu berichten.
Diese soll von Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, Einweggeschirr und
Einwegbesteck in den Stadtteilen und in der Innenstadt erhoben werden, die
darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen
ausgeben. Ein Beschlussvorschlag über juristische und finanzielle Auswirkungen
sowie ggf. Ausnahmen sollen der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden.
Begründung
Die Verpackungssteuer soll mit dem Ziel erhoben
werden, den Verpackungsmüll, u. a. in Stadtteilen wie dem Nordend, aber
auch in der gesamten Stadt, insbesondere in der Umgebung der genannten
Verkaufsstellen, zu reduzieren. In der Stadt Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022
eine Verpackungssteuer. Der Steuerbetrag beträgt 50 Cent für
Einwegverpackungen wie zum Beispiel Kaffeebecher, 50 Cent für
Einweggeschirr wie zum Beispiel Pommesschalen und 20 Cent für
Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie zum Beispiel Trinkhalme oder
Eislöffel. Die Leiterin einer Tübinger McDonald's-Filiale hatte gegen die
Einführung der Verpackungssteuer geklagt, das Bundesverfassungsgericht hat aber
im November 2024 die Tübinger Verpackungssteuer für rechtmäßig
erklärt
(https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/b
vg25-006.html).
Zwischenzeitlich laufen aufgrund
der nunmehr gewährleisteten Rechtssicherheit die Vorbereitungen zur Einführung
einer Verpackungssteuer in mehr als 100 Städten (Quelle:
Deutsche Umwelthilfe). Frankfurt sollte unbedingt dazu gehören. Auch in
Frankfurt ist die zunehmende Vermüllung des Stadtbildes durch weggeworfene
Einwegverpackungen zu einem viel kritisieren Problem geworden. Durch eine
Verpackungssteuer könnten die Kosten der Müllentsorgung zumindest teilweise an
die Verursacher*innen gerichtet werden. Vor allem aber würde ein Anreiz zur
Verwendung von Mehrwegsystemen geschaffen werden. Aus Tübingen wird berichtet, dass Mehrwegsysteme seit
Einführung der Verpackungssteuer um den Faktor 10 häufiger benutzt werden.
Zwar gibt es in ganz Deutschland seit Anfang 2023 eine Mehrwegpflicht, die
aber nur besagt, dass den Kundinnen und Kunden eine Mehrwegalternative
angeboten werden muss. Diese Gesetzesänderung allein hat bisher noch nicht zu
mehr Sauberkeit geführt.
Zuständige Ausschüsse
Ausschuss für
Klima- und Umweltschutz
Ausschuss für
Wirtschaft, Recht und Frauen
Haupt- und
Finanzausschuss