Grundschule im geplanten Wohngebiet „An der Sandelmühle“ Vortrag des Magistrats vom 29.05.2020, M 85
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Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung vom 18.06.2020, OA 577 entstanden aus Vorlage: OF 557/8 vom 14.06.2020 Betreff: Grundschule im geplanten Wohngebiet "An der Sandelmühle" Vortrag des Magistrats vom 29.05.2020, M 85 Vorgang: OM 2292/17 OBR 8; ST 2388/18; OM 5531/19 OBR 8; ST 691/10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt mitzuteilen, 1. wo sich für eine neue Heddernheimer Grundschule im geplanten Baugebiet "An der Sandelmühle" eine tatsächlich schon baureife Fläche befindet, damit die Schule bereits zum Schuljahr 2021/2022 in Betrieb gehen kann; 2. wann endlich der Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 889 in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht wird, nachdem der Magistrat bereits im Dezember 2018 berichtet hat (ST 2388), er befinde sich "unmittelbar vor dem Beschlussgang zum Satzungsbeschluss"; 3. ob er auch einen provisorischen Schulstandort an anderer Stelle in Heddernheim prüft, falls die Flächen im Gebiet "An der Sandelmühle" noch nicht rechtzeitig verfügbar sind; 4. weshalb er kurzfristig seine Meinung geändert hat, wonach außer für eine Kindertagesstätte "aufgrund der begrenzten Größe des Neubaugebietes darüber hinaus keine ausreichenden Flächen für weitere wünschenswerte Einrichtungen . . zur Verfügung" stehen, etwa, wie vom Ortsbeirat angeregt, für eine Seniorenwohnanlage (ST 691 ).
Begründung:
Seit 2012 gibt es den Aufstellungsbeschluss für das Baugebiet "An der Sandelmühle". Von einem Grundschulstandort in diesem Gebiet war bisher noch nie die Rede. Auch wenn Grundschulkinder dem Grundsatz nach zu Fuß zur Schule gehen, ist doch in der Praxis mit einem Kfz-Verkehrsaufkommen zu rechnen ("Elterntaxis"). Die verkehrliche Situation an der Kreuzung am Bahnübergang in Höhe der U 2-Station Sandelmühle ist heute bereits, ohne das beabsichtigte Wohngebiet oder eine etwaige gewerbliche Zusatznutzung, die nach aktuellem Baurecht möglich wäre, am Limit. Der Magistrat hat die Möglichkeit einer zweiten Zufahrt etwa über die Kaltmühle bisher mit einem für den Ortsbeirat unbefriedigenden Ergebnis geprüft. Von Wohnungen abgesehen, war bisher auch nur von einem Kindergarten die Rede, der im Bereich "An der Sandelmühle" gebaut werden soll. Weitere Vorschläge aus dem Ortsbeirat für verkehrsarme Zusatznutzungen, etwa zu einer Seniorenwohnanlage, hat der Magistrat zurückgewiesen. Der Ortsbeirat begrüßt zwar die Absicht des Magistrats, die Robert-Schumann-Schule durch den Neubau einer weiteren Grundschule für Heddernheimer Kinder zu entlasten. Der Ortsbeirat fragt sich allerdings, warum ein derart flächenanspruchsvolles Projekt im Rahmen des B-Plan Nr. 889 noch möglich ist, da erst kürzlich mitgeteilt wurde: "Letztendlich ist das Bebauungsplanverfahren ,An der Sandelmühle' bereits weit fortgeschritten. Die langjährigen Abstimmungen . . sind weitgehend finalisiert und ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen" (ST 691). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2020, M 85 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2292 Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2388 Anregung an den Magistrat vom 04.12.2019, OM 5531 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 691 Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1936 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 24.06.2020
Beratungsergebnisse:
39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 22.06.2020, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 85 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 577 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und BFF gegen FDP und FRAKTION (= Ablehnung der Delegation) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und BFF gegen FDP und FRAKTION (= Ablehnung der Delegation) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.06.2020, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 85 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1222 auf den Ausschuss für Bildung und Integration delegiert hat. 3. Die Vorlage OA 577 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung), FDP und FRANKFURTER (= Votum im Plenum) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 85 = Annahme im Rahmen NR 1222) ÖkoLinX-ARL (M 85 und NR 1222 = Ablehnung, OA 577 = Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage M 85 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1222 wird zur Beratung an den Ausschuss für Bildung und Integration delegiert. 3. Die Vorlage OA 577 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 1222); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung); AfD (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6008, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020 Aktenzeichen: 61 00