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Sicherheit für Fußgänger am Rechtsabbieger Hans-Thoma-Straße

Lesezeit: 6 Minuten

Bisheriger Verlauf

20.01.2017

Anregung Ortsbeirat

Rechtsabbiegen von der Schweizer Straße in die Hans-Thoma-Straße vereinfachen

Details im PARLIS OM_1168_2017
11.11.2019

Stellungnahme des Magistrats

Maßnahmen zum Rechtsabbieger in die Hans-Thoma-Straße

Details im PARLIS ST_2070_2019
26.07.2020

Antrag Ortsbeirat

Sicherheit für Fußgänger am Rechtsabbieger Hans-Thoma-Straße

Details im PARLIS OF_1703-5_2020
21.08.2020

Anregung Ortsbeirat

Sicherheit für Fußgänger am Rechtsabbieger Hans-Thoma-Straße

Details im PARLIS OA_599_2020
07.05.2021

Stellungnahme des Magistrats

Sicherheit für Fußgänger am Rechtsabbieger Hans-Thoma-Straße

Details im PARLIS ST_1013_2021
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 21.08.2020, OA 599 entstanden aus Vorlage: OF 1703/5 vom 26.07.2020 Betreff: Sicherheit für Fußgänger am Rechtsabbieger Hans-Thoma-Straße Vorgang: OM 1168/17 OBR 5; ST 2070/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Interesse von Fußgängern und Fahrradfahrern zur sicheren und zügigen Passierbarkeit der Kreuzung Schweizer Straße/Hans-Thoma-Straße die Anregung OM 1168 umzusetzen: 1. Die Ampelschaltung, die die Querung der Hans-Thoma-Straße für Fußgänger regelt, soll stets eine Fußgängerquerung in einem Zug ermöglichen. Die Grünphase der Fußgängerquerung über die Hans-Thoma-Straße soll stets zeitgleich mit der Grünphase des Autoverkehrs auf der Schweizer Straße geschaltet werden. 2. Das Drängelgitter an der Schweizer Straße/Ecke Hans-Thoma-Straße ist in der Hans-Thoma-Straße um zwei Meter zu kürzen (vor dem Eingang zum Café Wacker). Dadurch kann die Fußgängerquerung weniger schräg markiert werden und ist für Autofahrer, die aus der Schweizer Straße rechts in die Hans-Thoma-Straße abbiegen, besser einsehbar. Damit wird die Kreuzungssituation zu einer "normalen" Abbiegesituation. 3. Der Rechtsabbieger aus der Schweizer Straße in die Hans-Thoma-Straße soll auf eine Fahrspur verengt werden. Um das zu erreichen, soll gegebenenfalls vor dem gekürzten Drängelgitter eine Sperrfläche markiert und mit Pollern oder Pflanzkästen abgesichert werden (siehe Punkt 4.). 4. Im Rechtsabbieger soll ein Fahrradstreifen für rechtsabbiegende Fahrradfahrer markiert werden. 5. Nach der Abzweigung der Städelstraße verengt sich die Fahrbahnbreite der Hans-Thoma-Straße derzeit von zwei auf eine Spur in westlicher Fahrtrichtung. Da infolge der obigen Maßnahmen die zweite Spur nicht mehr besteht, sollen Parkplätze auf der Hans-Thoma-Straße im Bereich zwischen der Abzweigung und der Städelstraße 1 eingerichtet und zwei der drei Glascontainer vom Gehweg auf die Straße verlegt werden. Der dritte Glascontainer ist zu entfernen.

Begründung:

Die vorgeschlagene Regelung ist die am wenigsten konflikt- und unfallträchtige für Fußgänger und Autofahrer, da alle Verkehrsteilnehmer diese Form des Rechtsabbiegens kennen und an jeder Kreuzung davon ausgehen, dass der Verkehr so geregelt ist. Sie entspricht dem in der Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Normalfall für Rechtsabbieger und dem überall in Deutschland und überall in Europa gelebten Straßenverhalten und genießt eine hohe Akzeptanz bei allen Verkehrsteilnehmern. Der Ortsbeirat befürwortet diese Regelung, um zu vermeiden, dass sich auf der sehr kleinen Verkehrsinsel immer wieder große Fußgängergruppen sammeln, die durch den Autoverkehr gefährdet werden. Die obigen Maßnahmen zu 1., 2. und 3. wurden in einem Ortstermin im Juli 2016 besprochen. Die Punkte 4. und 5. sind Ergänzungen aus dem Ortsbeirat. Die Aussage des Magistrats in der Stellungnahme ST 2070, ein gelbes Blinklicht sei erforderlich, um wie in 1. gefordert, eine gleichzeitige Grünphase für die die Hans-Thoma-Straße querenden Fußgänger und den in die Hans-Thoma-Straße rechts abbiegenden MIV einzurichten, wird vom Ortsbeirat zurückgewiesen. Die vom Ortsbeirat geforderte Einrichtung der Kreuzung entspricht der Standardsituation an Tausenden von Rechtsabbiegern mit ampelgeregelten Fußgängerüberwegen im gesamten Bundesgebiet, immer ohne gelbes Blinklicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1168 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2070 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1013 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 26.08.2020

Beratungsergebnisse:

41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 599 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 5 am 19.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 6365, 41. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 22.09.2020 Aktenzeichen: 32 1