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Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 113

Lesezeit: 6 Minuten
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 18.09.2020, OA 613 entstanden aus Vorlage: OF 1778/5 vom 16.09.2020 Betreff: Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 113 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 09.12.2020 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. detaillierte Untersuchungen anzustellen, ob die Straßenbahnstrecke der Linie 15 in das Lyoner Quartier in den jeweiligen Alternativen realisierbar ist, und welche wirtschaftlichen Auswirkungen dies zum Beispiel in Bezug auf die Förderfähigkeit der Streckenverlängerung hat; 2. zu klären, in welchem Rahmen die Führung des Radverkehrs auf 1,5 Meter schmalen Schutzstreifen überhaupt Gegenstand von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen sein kann. In jedem Fall wird der Magistrat gebeten, die Wirtschaftlichkeitsüberlegungen detailliert und nachvollziehbar darzustellen, die vorschriftsmäßig dimensionierte Radverkehrsanlagen ausschließen; 3. zu prüfen und zu berichten, ob für die Stadt kostensparend zunächst das neu zu erstellende östliche Brückenbauwerk gemäß Alternative drei ausreichend dimensioniert werden kann und das westliche Bauwerk erst, wenn die Erneuerung durch die Deutsche Bahn veranlasst wird.

Begründung:

Für den Ortsbeirat ist nicht ersichtlich, dass die weitreichenden Konsequenzen eines unterdimensionierten Brückenbauwerks in der erforderlichen Tiefe geprüft worden sind. Die naheliegende Verlängerung der Straßenbahnstrecke in das Lyoner Quartier oder auch weiter bis Goldstein wurde gar nicht in Erwägung gezogen. Wenn erst auf den neuen Gesamtverkehrsplan gewartet wird, ist es dafür zu spät. Die Ausweisung von 1,5 Meter schmalen Radschutzstreifen entspricht nicht den Vorgaben für Radverkehrsanlagen. Radfahrende dürfen dort von Kraftfahrzeugen nicht überholt werden, es sei denn sie wechseln dazu auf die Gegenfahrbahn. Es ist Alltagserfahrung, dass Radfahrende mit Tempo 50 und mehr dennoch verbotswidrig überholt werden und dadurch extrem belästigt und gefährdet werden. Der Magistrat weiß, dass es keine ordnungspolitische Möglichkeiten gibt, diese Gefährdung zu unterbinden. Solche Schutzstreifen können daher nur eine Notlösung sein, die höchstens so lange hingenommen wird, bis im Zuge von Neubaumaßnahmen für eine ausreichende Dimensionierung gesorgt wird. Der Ortsbeirat akzeptiert nicht, dass die Unwirtschaftlichkeit lapidar behauptet wird. Es ist Praxis, dass Überführungen auch auf künftigen Bedarf hin aufgeweitet werden. Die Stadt hat zum Beispiel vor vielen Jahren in die Eisenbahnüberführung Seehofstraße Millionensummen investiert, obwohl für die Umgestaltung der Seehofstraße noch immer nicht viel mehr als Skizzen existieren. Für den Ortsbeirat erscheint es daher nicht abwegig, wenn zunächst kostensparend das östliche Bauwerk aufgeweitet wird, und dann im Zuge der irgendwann fälligen Sanierung der westlichen Bauwerke diese ebenfalls aufgeweitet werden. Auch hier ist die lapidare Behauptung, dass das nicht möglich sein soll, für den Ortsbeirat nicht akzeptabel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 113 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.02.2021, B 44 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 23.09.2020

Beratungsergebnisse:

41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 113 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 613 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.09.2020, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 113 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 613 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER gegen FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 613) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 113 = Ablehnung, OA 613 = Annahme) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2020, TO II, TOP 19 Beschluss: 1. Der Vorlage M 113 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 613 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER gegen FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 613) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 44) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 6445, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2020 Aktenzeichen: 61 10