Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015,
Bisheriger Verlauf
Vortrag des Magistrats
Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Details im PARLIS M_219_2015Anregung Ortsbeirat
Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockbornhier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 219
Details im PARLIS OA_713_2016Antrag Ortsbeirat
Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockbornhier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Details im PARLIS OF_671-8_2016Bericht des Magistrats
Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Details im PARLIS B_240_2016Vortrag des Magistrats
Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Details im PARLIS M_219_2015Anregung Ortsbeirat
Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockbornhier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 219
Details im PARLIS OA_713_2016Antrag Ortsbeirat
Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockbornhier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Details im PARLIS OF_671-8_2016Bericht des Magistrats
Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Details im PARLIS B_240_2016S A C H S T A N D :
Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 219 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 13.04.2016 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1.Die Aufstellung des Bebauungsplans soll nicht, wie in Ziffer 1.1. des Vortrags des Magistrats vom 11.12.2015, M 219, vorgesehen, "auf der Grundlage des Rahmenplans vom 30.07.2015" erfolgen, sondern nur unter Einbeziehung dieser Rahmenplanung. 2. Die im städtebaulichen Konzept vorgesehene fünfgeschossige, fast geschlossen gestufte Riegelbebauung ("Band") gegenüber der Straße Am Stockborn ist gemäß des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010, § 8361, stärker aufzulockern und an die Umgebung anzupassen. Das Gebäude Praunheimer Weg 169 (Seniorenwohnanlage) ist dabei nicht als maßgebend und typisch für die Umgebung in die Planung einzubeziehen. 3. Die umgebungstypische GRZ von 0,4 soll nicht überschritten werden. 4. Eine maximale Zahl an Bäumen soll über die als Ergebnis des Baumgutachtens festgestellte Anzahl hinaus im Plangebiet erhalten beziehungsweise nachgepflanzt werden. 5. Pro Wohneinheit darf eine Anzahl von 1,5 Pkw-Stellplätzen nicht unterschritten werden.