Änderung der Ampelschaltung an der Kreuzung Buchrainstraße/Wiener Straße/Goldbergweg
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Bisheriger Verlauf
13.06.2016
01.07.2016
Antrag Ortsbeirat
Änderung der Ampelschaltung an der Kreuzung Buchrainstraße/Wiener Straße/Goldbergweg
Details im PARLIS OF_101-5_2016Ortsbeirat Magistratsvorlage
Änderung der Ampelschaltung an der Kreuzung Buchrainstraße/Wiener Straße/Goldbergweg
Details im PARLIS OM_299_201613.06.2016
Antrag Ortsbeirat
Änderung der Ampelschaltung an der Kreuzung Buchrainstraße/Wiener Straße/Goldbergweg
Details im PARLIS OF_101-5_201601.07.2016
Anregung Ortsbeirat
Änderung der Ampelschaltung an der Kreuzung Buchrainstraße/Wiener Straße/Goldbergweg
Details im PARLIS OM_299_2016 Partei(en): CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 13.06.2016, OF 101/5 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Ampelschaltung an der Kreuzung Buchrainstraße, Wiener Straße/Goldbergweg derart zu ändern, dass es wieder - wie bereits zu früheren Zeiten - 3 Phasen gibt: 1. 1. Phase: "Grün" für den Individualverkehr aus der Wiener Straße und dem Goldbergweg 2. 2. Phase: "Grün" für den Individualverkehr aus der Buchrainstraße 3. 3. Phase: "Grün" für die Fußgängerinnen und Fußgänger an allen 4 Überwegen
Begründung:
Die Ampelschaltung an der Kreuzung Buchrainstraße/Wiener Straße/Goldbergweg hat derzeit nur 2 Phasen. Hat der aus der Wiener Straße und dem Goldbergweg kommende Individualverkehr "Grün", dürfen die Fußgängerinnen und Fußgänger die Buchrainstraße queren. Habt der Individualverkehr aus der Buchrainstraße "Grün", so dürfen die Fußgängerinnen und Fußgänger die Wiener Straße bzw. den Goldbergweg queren. Beim Abbiegen kommt es dann oftmals zu gefährlichen Situationen. Vor der Neuinstallierung dieser Lichtsignalanlage hatte die Ampelschaltung drei Pasen. Dies hat sich aus Sicht des Ortsbeirates bewährt und sollte auch so wieder eingeführt werden.
Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
3. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2016, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 299 2016 Die Vorlage OF 101/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme