Keine riskanten Wendemanöver mehr bitte an der Kreuzung Rödelheimer Straße/Schloßstraße/ FriedrichWilhelmvonSteubenStraße
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Bisheriger Verlauf
29.01.2020
17.02.2020
Antrag Ortsbeirat
Keine riskanten Wendemanöver mehr bitte an der Kreuzung Rödelheimer Straße/Schloßstraße/ FriedrichWilhelmvonSteubenStraße
Details im PARLIS OF_1027-2_2020Ortsbeirat Magistratsvorlage
Keine riskanten Wendemanöver mehr bitte an der Kreuzung Rödelheimer Straße/Schloßstraße/ FriedrichWilhelmvonSteubenStraße
Details im PARLIS OM_5799_202029.01.2020
Antrag Ortsbeirat
Keine riskanten Wendemanöver mehr bitte an der Kreuzung Rödelheimer Straße/Schloßstraße/ FriedrichWilhelmvonSteubenStraße
Details im PARLIS OF_1027-2_202017.02.2020
Anregung Ortsbeirat
Keine riskanten Wendemanöver mehr bitte an der Kreuzung Rödelheimer Straße/Schloßstraße/ FriedrichWilhelmvonSteubenStraße
Details im PARLIS OM_5799_2020 Partei(en): SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 29.01.2020, OF 1027/2
der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten 1. ob an der Kreuzung Rödelheimer Straße / Schlossstraße / Friedrich-Wilhelm von Steuben Straße für die Linksabbieger, die von der Breitenbachbrücke (Friedrich-Wilhelm von Steuben Straße) kommend in die Rödelheimer Straße einbiegen wollen, das Verkehrszeichen Nr. 272 "Wendeverbot" angebracht werden kann. 2. ob an der unter Ziffer 1.) benannten Kreuzung zusätzlich durch ein weiteres Schild der Kfz-Verkehr auf die besondere Unfallgefahr auf der Kreuzung aufmerksam gemacht werden kann. Bei positivem Prüfergebnis wird um Umsetzung gebeten.
Betreff: Keine riskanten Wendemanöver mehr bitte an der Kreuzung Rödelheimer Straße/Schloßstraße/ Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen,
der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten 1. ob an der Kreuzung Rödelheimer Straße / Schlossstraße / Friedrich-Wilhelm von Steuben Straße für die Linksabbieger, die von der Breitenbachbrücke (Friedrich-Wilhelm von Steuben Straße) kommend in die Rödelheimer Straße einbiegen wollen, das Verkehrszeichen Nr. 272 "Wendeverbot" angebracht werden kann. 2. ob an der unter Ziffer 1.) benannten Kreuzung zusätzlich durch ein weiteres Schild der Kfz-Verkehr auf die besondere Unfallgefahr auf der Kreuzung aufmerksam gemacht werden kann. Bei positivem Prüfergebnis wird um Umsetzung gebeten.
Begründung:
Die Kreuzung wird häufig von Kfz-Fahrern von der Breitenbachbrücke kommend zum Wenden zurück Richtung Breitenbachbrücke benutzt. Die Unfallgefahr ist bei diesen Wendemanövern z.B. durch den Kfz-Verkehr der aus der Rödelheimer Straße kommend Richtung Breitenbachbrücke einbiegt deutlich erhöht. In der Vergangenheit kam es an dieser Kreuzung zu schweren Verkehrsunfällen aus unterschiedlichen Ursachen.
Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO II, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5799 2020 Die Vorlage OF 1027/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme