Meine Nachbarschaft: Schloßstraße

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Vorlagen

Antrag Ortsbeirat 9

Anfahrt zum KGV Ginnheim 1918 e. V.

26.10.2024 | Aktualisiert am: 29.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2024, OF 854/9 Betreff: Anfahrt zum KGV Ginnheim 1918 e. V. Der Kleingartenverein Ginnheim 1918 e.V. mit der Anschrift Am Ginnheimer Hang 10 ist nur schwer für nicht Ortskundige zu finden. Ein Grund dafür liegt in der irreführenden Beschilderung an den Kreuzungspunkte Ginnheimer Mühlgasse/Am Ginnheimer Hang/Niddablick. Da der KGV nicht nur für Fußgänger, sondern auch für Lieferanten, Entsorgungsunternehmen etc. erreichbar sein muss, sollten die Schilder neu ausgerichtet werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zusammen mit dem KGV eine Neuordnung der Beschilderung auszuführen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2

Wann kommt der nächste Güterzug am Bockenheimer Güterbahnhof? Fast 40 Jahre nach der Schließung des Bockenheimer Güterbahnhofs und dem Bau des Ökohauses Kasseler Straße 1 dafür sorgen, dass das Ende der SalvadorAllendeStraße sowie vor der Kasseler Straß

21.10.2024 | Aktualisiert am: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 1013/2 Betreff: Wann kommt der nächste Güterzug am Bockenheimer Güterbahnhof? Fast 40 Jahre nach der Schließung des Bockenheimer Güterbahnhofs und dem Bau des Ökohauses Kasseler Straße 1 dafür sorgen, dass das Ende der Salvador-Allende-Straße sowie vor der Kasseler Straße 1a endlich barrierefrei ausgebaut wird Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Die Straße vor dem Ökohaus auf der Kasseler Straße 1a und die Salvador-Allende-Straße Hausnummer 1 bis zur Hersfelder Straße fußgängerfreundlich und barrierefrei auszubauen Begründung: An dem Weg in der Salvador-Allende-Straße befindet sich das Jobcenter,das Sozialrathaus, und in der verlängerten Kasseler Straße das sogenannte Ökohaus (Kasseler Straße 1a) mit Arztpraxen. Der Weg wird auch von Besuchern des Jobcenters und des Sozialrathauses auf dem Weg zum Westbahnhof genutzt. Das Ökohaus wurde vor ca. 40 Jahren gebaut, der ehemalige Güterbahnhof wurde parallel geschlossen. Das Jobcenter, das Sozialrathaus, als auch das Ökohaus werden Personen mit Handicap, als auch Mütter mit Kinderwagen frequentiert. Auf dem Weg vor dem Ökohaus liegen noch die ehemaligen Bahngleise. Der Weg vom Jobcenter zum Westbahnhof durch die Salvador-Allende-Straße besteht aus Rasengittern besteht, so dass bei Nässe erhöhte Unfallgefahr besteht. Der Ortsbeirat 2 Anträge fordert seit Jahren, beide Straßen entsprechend ertüchtigt wird. Es wird Zeit, hier endlich etwas für Fußgänger zu tun! Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: Linke

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Antrag Ortsbeirat 2

Dunkelheit auf den Gehwegen in der Schloßstraße - Durch ein Nachhaltiges und innovatives Beleuchtungskonzept dafür Sorge tragen, dass Fußgänger die Gehwege in der Schloßstraße zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße sicher begehen können

21.10.2024 | Aktualisiert am: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 1010/2 Betreff: Dunkelheit auf den Gehwegen in der Schloßstraße - Durch ein Nachhaltiges und innovatives Beleuchtungskonzept dafür Sorge tragen, dass Fußgänger die Gehwege in der Schloßstraße zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße sicher begehen können Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Auf der Schloßstraße - zwischen Schönhof und Adalbertstraße - durch Neukonzeption eines nachhaltigen und innovativen Beleuchtungskonzept für die Gehwege, Fußgängern ein sicheres Begehen der Fußwege zu ermöglichen. Begründung: In der Schloßstraße sind zwischen dem Schönhof und der Adalbertstraße nur jeweils eine Lampe über den Straßenbahngleisen aufgehängt. Dies sind trotz doppelter Straßenbreite gleich viel Lampen wie in der nur halb so breiten Großen Seestraße. Dies führt dazu, dass die Gehwege nur unzureichend beleuchtet sind, dadurch steigt die Gefahr für Unfälle. Auf der ebenso breiten und im Fahrweg baulich ähnlichen Breitenbachbrücke befinden sich zwei Lampen über der Fahrbahn. Es ist dringend notwendig, dass die Schloßstraße zwischen dem Schönhof und der Adalberstraße für Fußgänger und Radfahrer sicher ausgeleuchtet wird. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: Linke

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Antrag Ortsbeirat 2

Alkohol- und Rauchverbot in der Grünanlage auf dem Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) sowie eine temporäre Schließung ab 18:00 Uhr verfügen und durchsetzen

19.10.2024 | Aktualisiert am: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2024, OF 1006/2 Betreff: Alkohol- und Rauchverbot in der Grünanlage auf dem Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) sowie eine temporäre Schließung ab 18:00 Uhr verfügen und durchsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen, 1. der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1.1. ob derzeit mittels Sozialarbeit Kontakt zu den Gruppen besteht, die in der Grünanlage "Kinderspielplatz Adalbertstraße" (auch "Jordanischer Park" genannt) im Innenhof zwischen Adalbert- und Jordanstraße (im Folgenden "Grünanlage") täglich Alkohol in der Grünanlage konsumieren. 1.2. ob und wie in der Grünanlage ein noch zu verfügendes Alkohol- und Rauchverbot bzw. die Sanktion etwaiger Zuwiderhandlungen gegen ein solches Verbot von Seiten der Stadt Frankfurt effektiv durchgesetzt werden kann. Der Ortsbeirat regt insoweit ein Konzept der Stadt Frankfurt an, in dem sowohl die Durchsetzung der Ordnungsmaßnahmen in der Grünanlage als auch Maßnahmen für ein Quartiersmanagement vorgesehen werden sollten, die den Alkohol- und Raucherwarenkonsum nach Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gegenüber AnwohnerInnen sowie Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schülerhorten und Spielplätzen aktiv steuert bzw. aktiv für mehr Rücksichtnahme im gesamten Stadtteilquartier im Umfeld der Jordanstraße geworben wird. 2. der Magistrat wird zudem gebeten, 2.1. bei positiver Prüfung von Ziffer 1.2., ein allgemeines Alkohol- und Rauchverbot für die Grünanlage im Innenhof zwischen Adalbert- und Jordanstraße über den Kinderspielplatz hinaus für die gesamte Grünanlage zu verfügen. Das Alkohol- und Rauchverbot ist nebst konkreten Sanktionsandrohungen im Falle der Zuwiderhandlung nach der Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt am Main durch mehrere Schilder in der Grünanlage gut sichtbar bekannt zu machen. 2.2. die Öffnungszeit für die Grünanlage im Innenhof zwischen Adalbert- und Jordanstraße für einen Zeitraum von zunächst zwölf Monaten auf 18 Uhr zu beschränken und auch diese Maßnahme gut sichtbar in der Grünanlage bekannt zu machen. 3. Der Magistrat wird gebeten die gesamte Sache als Eilfall nach § 4 (10) S.4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte zu behandeln. Begründung: Die Grünanlage "Kinderspielplatz Adalbertstraße" (auch "Jordanischer Park" genannt) zwischen Adalbert- und Jordanstraße ist ein öffentlicher Weg durch einen mit Einzelbungalows bebauten Innenhof einer Seniorenwohnanlage mit Sitzgelegenheiten unmittelbar an einem Kinderspielplatz und eines Schülerladens bzw. -horts für Grundschulkinder ("Spielraum im Stadtteil"). Insoweit ein gelungenes Beispiel für eine stadtplanerische Öffnung des Innenhofes einer Wohnbebauung (ABG) für Senioren und Menschen mit Behinderungen sowie für weitere öffentliche Zwecke (ebenda Kindereinrichtungen). Leider wird seit geraumer Zeit an den Sitzgelegenheiten des öffentlichen Weges regelmäßig und schon ungefähr ab der Mittagszeit bis zur Schließung der Grünanlage (d.h. quasi täglich) umfänglich Alkohol- und Raucherwaren von NutzerInnen der Grünanlage konsumiert, was leider ebenso regelmäßig zu Störungen der Umgebung führt, wie Lärmbelästigungen durch lautstarke Unterhaltungen oder Musik, rauschbedingte Eskalationen untereinander aber auch gegenüber Dritten sowie erhöhten Müllaufkommen und sogenanntem Wildpinkeln/Notdurft in der Grünanlage. Dies alles findet in unmittelbarer Nähe zu dem Kinderspielplatz sowie dem Schülerladen statt, was den jüngsten und schutzbedürftigsten NutzerInnen der Grünanlage nicht länger zugemutet werden sollte. Nicht zuletzt finden die genannten Verhaltensweisen auch in einem Innenhof einer Wohnanlage für SeniorInnen statt, die sich als AnwohnerInnen nachvollziehbar massiv belästigt und teilweise durch das Verhalten einzelner Personen bedroht fühlen und von Beleidigungen berichten. Die genannten Verhaltensweisen sind durch die Aussagen insbesondere von AnwohnerInnen, die eine Unterschriftensammlung hierzu in der Anwohnerschaft durchgeführt haben, sowie der Elternschaft von Kindern, die den Spielplatz oder den Schülerladen besuchen, sowie durch die häufigen Einsatze des 13. Polizeireviers belegbar. Das beschriebene -leider auch sehr regelmäßig feststellbare- Verhalten verstößt aus Sicht des Ortsbeirates gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und ist insbesondere in dieser Grünanlage aufgrund der unmittelbaren Nähe zu den AnwohnerInnen der Seniorenwohnanlage und der Kindereinrichtungen nicht länger tolerierbar. Klargestellt sei, dass der Ortsbeirat nicht die Öffentlichkeit oder auch nur einzelne NutzerInnen sondern lediglich ein bestimmtes Verhalten aufgrund der Umstände in dieser konkreten Grünanlage unterbinden möchte. Mit einem Alkohol- und Rauchverbot würden die Regelungen, die auf dem Kinderspielplatz sowieso gelten, auf die gesamte Grünanlage ausgeweitet werden. Neben einem Alkoholverbot sollte auch ein Rauchverbot angeordnet werden, da offensichtlich neben Zigaretten regelmäßig auch Marihuana konsumiert wird, was nach Meinung des Ortsbeirates an diesem Ort schon aus den genannten Gründen des Kinderschutzes nicht gestattet sein sollte. Zumal die Grünanlagensatzung vorsieht, Regelungen wie angeregt z.B. für die Grünanlage zu treffen, "Sofern [...] insbesondere gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, verstoßen wird [...] Einschränkungen der Benutzung der jeweiligen Grünanlage vorzunehmen." Die zunächst temporäre Beschränkung der Öffnungszeit auf 18 Uhr (momentan 20 Uhr) für ein Jahr wird insbesondere die schwerer zu kontrollierenden Abendstunden im Sinne der Anwohnerschaft befrieden. Schließlich sind die angeregten Maßnahmen umzusetzen. Nicht hinreichend wäre es aus Sicht des Ortsbeirates, die Umsetzung allein der (Landes-)Polizei bzw. dem 13. Polizeirevier "überlassen" zu wollen. Zumal es sich bei etwaigen Zuwiderhandlungen um Ordnungswidrigkeiten in einer Grünanlage handeln wird, ist die Stadt Frankfurt als Ordnungsbehörde angesprochen und sollte der Umsetzung konzeptionell, ggf. durch regelmäßige Kontrollen durch MitarbeiterInnen des Ordnungsamts (Stadtpolizei), begegnen. Hierbei sollte über die Grünanlage hinaus im Stadtteilquartier für "das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme" insbesondere beim öffentlichen Konsum von Alkohol- und Raucherwaren geworben werden. Dies Verständnis für die Sicht des jeweils anderen könnte z.B. durch Flyer oder Plakate (ggf. im Umfeld von Kneipen und Kiosken) erhöht werden. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Parteien: GRÜNE, SPD, FDP

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Antrag Ortsbeirat 2

Ortsbeirat begrüßt Umwidmung von Etatmitteln zugunsten der BockenheimBibliothek

19.10.2024 | Aktualisiert am: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2024, OF 1022/2 Betreff: Ortsbeirat begrüßt Umwidmung von Etatmitteln zugunsten der BockenheimBibliothek Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsbeirat begrüßt die in B 359 beschriebene Umwidmung der Mittel von EUR 90.000,- für die Bockenheim Bibliothek zur Beschaffung von physischen Medien, zusätzlichen Arbeitsplätzen und Equipment für bibliothekspädagogische Robotics- und Gamingangebote sowie Umrüstung auf LED-Beleuchtung und stimmt dieser ausdrücklich zu. Begründung: Ursprünglich sollten die beschlossenen Etatmittel im Haushalt 2023 den "Stadtteiltreff für Bockenheim ermöglichen" und zweckgebunden 90.000 € für die Inbetriebnahme (Erstausstattung / Renovierung) eines Nachbarschaftstreffs Bockenheim in der Kurfürstenstraße verwendet werden, der von der Bockenheim Bibliothek verwaltet werden sollte. Leider hatte sich die tatsächlichen Anmietung der insoweit freien Räumlichkeiten aus haushaltstechnischen Gründen verzögert, so dass die Vermieterin (nachvollziehbar) anderweitig den für den Nachbarschaftstreff vorgesehenen Raum vermietete. Dies ist zwar aus Sicht des Ortsbeirates schade und sicher auch eine vertane Chance für den Ortsteil, der durch die Schießung und Abriss des SAALBAUs auf dem Kurfürstenplatz/ Schwälmer Straße dringend neue Räumlichkeiten für Vereine und Gruppen benötigt. Allerdings ist es eine gute Nachricht, dass die Mittel, die für Erstausstattung / Renovierung eines Nachbarschaftstreffs Bockenheim nun für die Bockenheim-Bib verwendet werden und somit technisch aufwerten! Aufgrund dieser guten Nachricht begrüßt der Ortsbeirat diesen Bericht des Magistrats. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 23.09.2024, B 359 Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2

Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten

16.10.2024 | Aktualisiert am: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2024, OF 1014/2 Betreff: Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die nötigen Maßnahmen für eine sichere Fahrradinfrastruktur auf der gesamten Emser Brücke zu gewährleisten. Um die Umsetzung zu beschleunigen, soll mit den bereits bewährten, temporären Trennelementen, der Umwandlung von Fahrstreifen oder einer Einbahnstraßenregelung gearbeitet werden. Die Maßnahmen sollen bei einer gemeinsamen Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt, dem Radfahrbüro und dem Ortsbeirat 1 sowie dem Ortsbeirat 2 abgestimmt werden. Begründung: Die Emser Brücke ist eine wichtige Verbindungsachse, in deren Verlängerung kürzlich eine neue Querungsmöglichkeit an der Galluswarte/Mainzer Landstraße entstanden ist, deren Anbindung durch die inzwischen fahrradfreundliche Robert-Mayer-Straße ebenfalls verbessert wurde. Die Radverkehrsanlagen entlang der gesamten Brücke sind an mehreren Stellen nicht mehr zeitgemäß - teilweise sogar gefährlich, sodass eine Umgestaltung dringend notwendig ist. Ziel sollte es sein, einen qualitativ hochwertigen und sicheren Lückenschluss für den Radverkehr zu gewährleisten, damit die Verbindungen ihren vollen Nutzen entfalten können und ein sicheres Befahren, beispielsweise auch für Kinder, möglich ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Fahrradparkplätze für die Jungstraße 2.0

14.10.2024 | Aktualisiert am: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 1016/2 Betreff: Fahrradparkplätze für die Jungstraße 2.0 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im vorderen Bereich der Jungstraße, Richtung Robert-Mayer-Straße, mindestens 16 zusätzliche Fahrradbügel zu installieren. Begründung: Anregung von Anwohnenden. Die auf Grundlage der OM 3297 installierten Fahrradständer erfreuen sich großer Beliebtheit. Es besteht ein Bedarf an zusätzlichen Fahrradparkplätzen, damit alle Anwohnenden ihre Räder in Hausnähe sicher abstellen können. Vor allem im vorderen Bereich der Jungstraße, bei den Hausnummern 3, 4, 16 und 32 (Robert-Mayer-Straße, Bereich Jungstraße), fehlen noch jeweils vier Fahrradbügel pro Hausnummer. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Gewerbeflächenleerstand in Bockenheim - Grempstraße 9/Ecke Friesengasse (ehem. Shisha Lounge)

14.10.2024 | Aktualisiert am: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 1017/2 Betreff: Gewerbeflächenleerstand in Bockenheim - Grempstraße 9/Ecke Friesengasse (ehem. Shisha Lounge) Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Gibt es Kenntnis über die Absichten des Gebäudeeigentümers Grempstraße 9, die leerstehenden Gewerberäume neu zu vermieten? 2. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, auf den Eigentümer entsprechend einzuwirken? 3. Welche Möglichkeiten bestehen, kurzfristig die vor dem Gebäude aufgestapelten Holzpaletten (einst Sitzbänke) zu beseitigen? 4. Welche Möglichkeiten bestehen, zu verhindern, dass der Platz Ecke Grempstraße / Friesengasse regelmäßig als Parkraum missbraucht wird? Kann hier ggf. abgepollert werden? 5. Ist es möglich, diesen Eckplatz ebenso wie auf der gegenüber liegenden Seite (Grempstraße / Ecke Basaltstraße) für die Pflanzung eines Baumes vorzusehen? Begründung: Die Leipziger Straße hat sich in ihrem oberen westlichen Teil zu einer attraktiven Gastronomie-Zone mit gut besuchten Außenbereichen entwickelt. Die Neunutzung der Erdgeschosszone Ecke Grempstraße / Friesengasse könnte dazu beitragen, diesen öffentlichen Raum weiter zu verbessern. Dabei müsste allerdings nicht unbedingt ein weiterer Gastronomiebetrieb die Räume nutzen; denkbar sind auch andere publikumswirksame gewerbliche Nutzungen. Aktuell jedenfalls tragen der Leerstand und die Vernachlässigung der Erdgeschosszone dazu bei, den öffentlichen Raum negativ zu beeinflussen und wildes Parken zu ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Mit dem Rad zum Westbahnhof

09.10.2024 | Aktualisiert am: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2024, OF 1012/2 Betreff: Mit dem Rad zum Westbahnhof Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, möglichst zeitnah die neue verkehrliche Lösung für die Kreuzung Robert-Mayer Str./Hamburger Allee/ Nauheimer Str./ Emser Brücke/Voltastr. sowie die Anbindung des Westbahnhofs für den Radverkehr im Ortsbeirat 2 vorzustellen. Begründung: Nach zahlreichen Anträgen aus dem Ortsbeirat 2 (siehe dazu zuletzt ST 414 vom 19.02.2024 nach OF 761/2 vom 23.09.2023) soll nach Auskunft der Ämter nunmehr eine Lösung absehbar sein. Damit diese dann auch zeitnah umgesetzt werden kann, bittet der Ortsbeirat 2 um Vereinbarung eines Termins zur Vorstellung in der Bürgerfragestunde. Dass die Robert-Mayer Straße zur Fahrradstraße umgebaut wurde, ohne dass man den Weg legalerweise zum Westbahnhof fortsetzen kann bzw. Richtung City West weiterfahren kann, entspricht nicht den Erwartungen an ein sinnvolles Radwegenetz. Es besteht daher Grund zur zeitnahen Umsetzung der lange ersehnten Verbindung. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2

Ampelschaltung an der Schloßstraße

23.09.2024 | Aktualisiert am: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2024, OF 1011/2 Betreff: Ampelschaltung an der Schloßstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Schlossstraße. Ecke Homburger Straße/Rober Mayer Straße für Fußgänger zu überprüfen und ggfs. die Grünphasen anzupassen. Begründung: Teilweise muss der Fußverkehr hier sehr lange warten. Eine Fahrradstraße, wie sie jüngst auf der Robert Mayer Straße eingerichtet wurde, sollte nicht dazu führen, dass der Fußverkehr vergessen wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2

Beispiel Leipziger Straße 85: Was kann die Stadt tun, um Kleingewerbetreibende in den Frankfurter Stadtteilen vor Verdrängung zu schützen? - Appell an die soziale Verantwortung der Eigentümerin der Leipziger Straße 85

25.08.2024 | Aktualisiert am: 26.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2024, OF 983/2 Betreff: Beispiel Leipziger Straße 85: Was kann die Stadt tun, um Kleingewerbetreibende in den Frankfurter Stadtteilen vor Verdrängung zu schützen? - Appell an die soziale Verantwortung der Eigentümerin der Leipziger Straße 85 Der Ortsbeirat möge beschließen, 1. der Magistrat wird gebeten, bezugnehmend und ergänzend zu der ST 789 vom 19.04.2024 an den Ortsbeirat 2 zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen: a) Was tut die Stadt Frankfurt, um zu verhindern, dass bestehende und etablierte Kleingewerbebetriebe durch scheinbar willkürliche Pachterhöhungen (z.B. ehemaliges Heck-Meck in der Friesengasse) oder auch Kündigungen (aktuell Kiosk 85 im Ladenlokal in der Leipziger Straße 85) zwecks Renditeerhöhung durch (private) Eigentümer aus den Frankfurter Stadtteilquartieren sozial unverträglich verdrängt werden? Der vorstehenden Frage sei die Auffassung des Ortsbeirates nachgestellt, dass auch der effektive Schutz von bestehenden und etablierten Kleingewerbebetrieben in Frankfurter Stadtteilquartieren insbesondere dann Ziel und Aufgabe der Frankfurter Wirtschafts- und Planungspolitik sein müssten bzw. der Bedarf für einen effektiven Schutz mindestens dann besteht, wenn die zu schützenden Kleingewerbebetriebe sich im Geltungsbereich einer bestehenden Milieuschutzsatzung befinden, wie z.B. in Bockenheim das ehemalige Heck-Meck in der Friesengasse oder aktuell der Kiosk 85 im Ladenlokal in der Leipziger Straße 85. b) Bezugsnehmend auf die Stellungnahme vom 19.04.2024. ST 789 an den Ortsbeirat wird die Aussage des Magistrats (siehe zu Ziffern 13. und 14. der ST 789), er (der Magistrat) ergreife derzeit keine weitere Initiative zur Anpassung des Gewerbemietrechts oder von Erhaltungs- und Milieuschutzsatzungen, da der Bundestag 2019 (!) auf die entsprechende Bundesratsinitiative von 2018 (!) den Bedarf einer Gesetzesinitiative "prüfe", wird als unzureichend zurückgewiesen. Unter der Annahme des Ortsbeirats, dass der Stadt Frankfurt für einen effektiven Schutz vor Verdrängung von bestehenden und etablierten Kleingewerbebetrieben in Frankfurter Stadtteilquartieren - insbesondere auf dem Gebiet einer bestehenden Milieuschutzsatzung - die gesetzlichen Rahmenmöglichkeiten fehlen und ein solcher gesetzlicher Rahmen nur durch eine entsprechende Gesetzgebung des Bundes und in der Folge des Landes Hessen hergestellt werden kann, bittet der Ortsbeirat 2 den Magistrat um Stellungnahme, (i) ob der Magistrat - unterstellt, er teilt die vorherige Annahme des fehlenden gesetzlichen Rahmens zum Schutz des Kleingewerbes- auch die politische Forderung des Ortsbeirates ausdrücklich teilt bzw. den Bedarf in den Frankfurter Stadtteilen erkennt, dass der Bund und in der Folge das Land Hessen durch die Schaffung von entsprechenden gesetzgeberischen Rahmenbedingungen die Stadt Frankfurt in den Stand zu versetzen soll, Kleingewerbebetrieben in Frankfurter Stadtteilquartieren - insbesondere im Geltungsbereich einer bestehenden Milieuschutzsatzung - effektiven Schutz vor Verdrängung gewähren zu können; (ii) welche konkreten gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Schutz des Kleingewerbes vor Verdrängung der Magistrat für sinnvoll hielte; (iii) was der Magistrat tatsächlich unternimmt bzw. unternehmen könnte, um die unter (i) beschriebene Forderung in seiner politischen Umsetzung zu befördern (z.B. über den Deutschen Städtetag im Verbund mit vergleichbaren Kommunen). c) Was tut die Stadt Frankfurt im derzeitigen gesetzlichen Rahmen, um Kleingewerbebetriebe in Frankfurter Stadtteilen, die von Verdrängung bedroht sind, zu unterstützen? Insbesondere bittet der Ortsbeirat den Magistrat folgende Fragen ergänzend hierzu zu beantworten: (i) Hat die Stadt Frankfurt einen Überblick über den aktuellen Leerstand an Gewerbeflächen auf und um die Leipziger Straße und kennt die jeweiligen Gründe des Leerstandes? Falls nicht - besteht die Absicht einer Leerstandserfassung? (ii) Besteht aktiver Kontakt mit Eigentümern von leerstehenden Gewerbeflächen auf und um die Leipziger Straße, um ggf. in Fällen, in denen bestehende und etablierte Kleingewerbebetriebe verdrängt werden (z.B. ehemaliges Heck-Meck in der Friesengasse oder aktuell der Kiosk im Ladenlokal in der Leipziger Straße 85), bei der Vermittlung von Ersatzflächen effektiv zu unterstützen? 2. der Ortsvorsteher des Ortsbeirates - 2 wird gebeten, seine Bemühungen in Form von Gesprächs- und Vermittlungsangeboten sowie den Appell an die soziale Verantwortung gegenüber der Eigentümerin der Leipziger Straße 85 mit ausdrücklicher Billigung bzw. Unterstützung des Ortsbeirates fortzusetzen, um im hoffentlich stattfindenden Dialog zwischen Pächter und Eigentümer den vor Ort bestehenden Kleingewerbebetrieben die Möglichkeit zu eröffnen, möglichst mittelfristig (5 Jahre) ihre Kleingewerbebetriebe an der Leipziger Straße 85 weiterzuführen. Begründung: Die FR berichtete am 02.08.2024 über die Kündigung gegenüber dem Pächter von Kiosk-85 in der Leipziger Straße 85, der nun seit über 16 Jahren vom Pächter betrieben wird. Siehe link: Kiosk 85 in Frankfurt steht vor dem Aus Zwischenzeitlich wurden nach Angabe des Kioskpächters bis zu 2.000 Unterschriften aus der Nachbar- und Kundschaft der Leipziger Straße 85 gesammelt, die den Erhalt des Kiosk-85 fordern. Der Ortsbeirat hofft gemeinsam mit den UnterstützerInnen der Nachbarschaft des Kiosk-85, dass der Pächter im privatrechtlichem Einvernehmen mit dem Eigentümer seinen Kiosk auch mittelfristig weiterbetreiben kann. Der Ortsbeirat kann sich in der Person des Ortsvorstehers hier allerdings lediglich als Vermittler anbieten, um dem Votum der sich mit dem Kiosk-85 solidarisierenden Nachbar- und Kundschaft des Kiosk-85 Nachdruck zu verleihen. Neben der nun jahrzehntelang gewachsenen Versorgungsfunktion des Kiosk-85 (u.a. umfangreiche Dienstleistungen der Deutschen Post) für die Nachbarschaft im Quartier stellt die Kündigung auch für das Pächterehepaar eine große Härte in ihrer Existenzgrundlage dar, da es für den Pächter nicht leicht sein wird mit Mitte sechzig "neu anzufangen" und einen Kioskbetrieb an anderer Stelle aufzubauen. Daher hofft der Ortsbeirat, dass den Pächtern der Leipziger Straße 85 wenigstens eine mittelfristige Perspektive ihres Kleingewerbes ermöglicht werden kann und die Eigentümerin die wohl beabsichtigte Neuordnung der Ladenlokale bitte insoweit zeitlich verschiebt. Eine rechtliche Verpflichtung der Eigentümerin in diesem Sinne zu handeln -und dies sei an dieser Stelle offen gesagt- kann der Ortsbeirat nicht erkennen, so dass es auf ein Einlenken der Vertreter der gegenwärtigen Eigentümerin ankommen wird. Es sind daher eher Argumente der sozialen Empathie in dieser Situation gegenüber der Nachbarschaft, Kundschaft und nicht zuletzt gegenüber dem jeweiligen Pächterehepaar, die die Vertreter der Eigentümerin dazu bewegen mögen, im Sinne der bestehenden Kleingewerbebetriebe ihre Pläne nochmals mittelfristig zu verschieben. Leider gehört der "Erhalt des Kleingewerbes" nicht zum sogenannten Milieuschutz im Rahmen einer Erhaltungssatzung nach BauGB, in deren Gebiet sich die Leipziger Straße 85 befindet. Auch das Privatrecht schützt den Kleingewerbepächter aus Sicht des Ortsbeirats nur unzureichend. Der Ortsbeirat hat sich in der OM 3432 vom 23.01.2023 ausführlich mit den gegenwärtigen Schutzmöglichkeiten von Stadtteilgewerbe und Gastronomie in Bockenheim auseinander gesetzt. Fälle, in denen bestehende und etablierte Kleingewerbebetriebe durch willkürliche Kündigung oder eklatante Pachterhöhung sozial unverträglich verdrängt werden findet häufiger in Bockenheim bzw. den Frankfurter Stadtteilen statt als die in Bockenheim öffentlich diskutierten Fälle der inzwischen verschwundenen Traditionskneipe des ehemaligen Heck-Mecks in der Friesengasse oder nun aktuell der Kiosk-85 in der Leipziger Straße. Der Bedarf für eine Gesetzesreform ist in den Frankfurter Stadtteilen ohne Frage gegeben. Der Magistrat führt in seiner Stellungnahme vom 19.04.2024. ST 789 gegenüber dem Ortsbeirat wörtlich aus: "Vor dem Hintergrund der für kleinere und mittlere Gewerbebetriebe einhergehenden Herausforderungen hat der Bundesrat die Bundesregierung qua Entschließung vom 19. Oktober 2018 (Drucksache 414/18) gebeten, "Maßnahmen im Dreiklang aus Gewerbemietrecht, Wirtschaftsförderung und Städtebaurecht zu prüfen, die geeignet sind, einer Verdrängung von kleinen und mittleren Unternehmen, von Einzelhandels- und Handwerksbetrieben und sozialen Einrichtungen in innerstädtischen Lagen entgegenzuwirken." Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage im Bundestag (Drucksache 19/7410) prüft die Bundesregierung "gemäß der Entschließung [. .] derzeit, ob ein Bedarf für entsprechende Maßnahmen besteht." Aufgrund dessen ergreift der Magistrat derzeit keine weitere Initiative zur Anpassung des Gewerbemietrechts oder von Erhaltungs- und Milieuschutzsatzungen." Soweit der Magistrat mit einem Prüfvorgang des Bundestages (Ergebnis?) aus dem Jahre 2019 argumentiert, "keine weitere Initiative" zu ergreifen, ist dies schlicht nicht akzeptabel. Der Magistrat der Stadt Frankfurt darf aus Sicht des Ortsbeirates nicht den Eindruck hinterlassen, er habe sich politisch mit dem Status Quo in der Sache des Schutzes von Kleingewerbebetrieben vor Verdrängung aus Renditegründen in den Frankfurter Stadtteilen abgefunden - selbst wenn die gesetzgeberische Verantwortung einer Reform unstreitig beim Gesetzgeber im Bund liegt. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der CDU- und der FDP-Fraktion wird über die Vorlage OF 983/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1013 2024 Die Vorlage OF 983/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. a) und 1. b): GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Ziffern 1. c) und 2.: Einstimmige Annahme

Kleingewerbetreibende Verdrängungsschutz Stadtteile

Parteien: GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 2

Wohnungsleerstand der Vonovia in Bockenheim - Schloßstraße 15/Ecke Friesengasse 31

21.08.2024 | Aktualisiert am: 26.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2024, OF 986/2 Betreff: Wohnungsleerstand der Vonovia in Bockenheim - Schloßstraße 15/Ecke Friesengasse 31 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgenden Sachverhalt zu prüfen und zu berichten: 1. Welche Erkenntnisse liegen dem Magistrat bezüglich des Zustandes des Eckhauses Schloßstraße 15 / Ecke Friesengasse 31 vor? 2. Gibt es Hinweise auf die Gründe für die bisherige Vernachlässigung des Gebäudes aus den 70er Jahren? 3. Gibt es Hinweise auf Sanierungsabsichten des neuen Eigentümers Vonovia (seit 1.1.2023)? 4. Gibt es Hinweise auf Abrissabsichten oder bereits einen Abrissantrag des Eigentümers? 5. Gibt es die Möglichkeit, mit dem Eigentümer in Kontakt zu treten, um die derzeit mindestens 50 Prozent leerstehenden Wohnungen instand zu bringen und zwischenzunutzen? 6. Welche Möglichkeiten werden gesehen, bezüglich der gewerblichen Flächen im Erdgeschoss zu Neuvermietungen und neuen Nutzungen zu kommen? Begründung: Das Eckhaus Schloßstraße 15 / Friesengasse 31 aus den 70er Jahren mit ca. 50 Wohneinheiten und mehreren gewerblichen Flächen im Erdgeschoss ist in einem verwahrlosten Zustand. Mindestens 50 Prozent der vorhandenen Wohnungen stehen nach Auskunft von Mieter*innen bereits sei 3 bis 5 Jahren leer und werden nicht wieder vermietet. Der Voreigentümer des Gebäudes, die Deutsche Wohnen, beabsichtige offenbar den Abbruch des Gebäudes. Auch der seit Anfang 2023 neue Eigentümer, Vonovia, macht nach Auskunft der noch vorhandenen Mietparteien keine Anstalten, das Haus zu sanieren und die Leerstände auf den Markt zu bringen. Wasserversorgungs- und Heizungsprobleme kommen immer wieder vor, werden aber i.d.R. einigermaßen kurzfristig beseitigt. Die Mieten im Gebäude sind trotz sofortiger Mieterhöhungen nach Übernahme durch Vonovia noch tragbar. Angesichts des hohen Wohnungsbedarfs in Frankfurt wird der Magistrat gebeten, sich um das Gebäude zu kümmern und mindestens Zwischennutzungen der leerstehenden Wohneinheiten zu verhandeln und durchzusetzen. Das Gleiche gilt für die Gewerbeeinheiten, für die ebenfalls Bedarf besteht. Der Magistrat wird gebeten, grundsätzlich auf eine Sanierung des Gebäudes hinzuwirken, um die Graue Energie zu erhalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1015 2024 Die Vorlage OF 986/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD

Wohnungsleerstand Zustand Gebäude Vermietung

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Der Fußweg in der Schönhofstraße ist kein Parkplatz - die entsiegelte Fläche genauso wenig

04.07.2024 | Aktualisiert am: 26.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.07.2024, OF 985/2 Betreff: Der Fußweg in der Schönhofstraße ist kein Parkplatz - die entsiegelte Fläche genauso wenig Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. geeignete (bauliche) Maßnahmen zu ergreifen, um das Parken von Pkw auf dem Gehweg im Bereich Schönhofstraße 18-24 (siehe Aufnahmen anbei) zu unterbinden, sodass dieser in seiner vollen Breite (für Fußgänger*innen, Rollstuhlfahrer*innen, Personen mit Kinderwagen etc.) zur Verfügung steht. 2. die Entsiegelungsfläche vor der Schönhofstraße 19 mittels baulicher Maßnahmen gegen Parken zu sichern und somit die Bepflanzung durch bestehende Pat*innen zu ermöglichen. 3. das Halteverbot im Bereich der Hersfelder Straße 10-14 durch regelmäßige Kontrollen oder andere geeignete (bauliche) Maßnahmen durchzusetzen. Begründung: Zu 1.: Teilweise ist hier weniger als 1 Meter Platz zwischen Motorhauben und Hauswand. Begegnungsverkehr von zu Fuß Gehenden ist hier schwer möglich, mit Kinderwagen, Rollstuhl etc. gänzlich unmöglich. Zu 2.: Die Entsiegelung wurde in der OM 1615 (2022) angeregt und mit der ST 132 (2023) bestätigt. Zwischenzeitlich wurde sie auch umgesetzt. Nun sollte der Magistrat aber auch darauf achten, dass diese extra entsiegelte und für Bepflanzung vorgesehene Fläche auch ihren Zweck erfüllen kann. Die ersten Pflanzen hier wurden schlicht überfahren. Zu begrüßen ist, dass die in der OM 1615 (2022) angeregten und in der ST 132 (2023) entsprochenen Maßnahmen an der Kreuzung Schönhofstraße/Hersfelder Straße nun in der zweiten Jahreshälfte umgesetzt werden. Immerhin lässt die Umsetzung nun schon über 18 Monate auf sich warten. Dies wäre ein guter Zeitpunkt auch die in 1. genannten Maßnahmen umzusetzen. Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: (Quelle: eigene Aufnahmen des Antragstellers vom 04.07.2024) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5884 2024 Die Vorlage OF 985/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD

Parken Entsiegelung Halteverbot

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Gedenktafel am letzten Wohnort der Familie von Rabbiner Jakob Horovitz in der Stauffenstraße 33

17.06.2024 | Aktualisiert am: 16.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2024, OF 944/2 Betreff: Gedenktafel am letzten Wohnort der Familie von Rabbiner Jakob Horovitz in der Stauffenstraße 33 Der Ortsbeirat möge beschließen: zur Finanzierung einer Gedenktafel am letzten Frankfurter Wohnort der Familie von Rabbiner Jakob Horovitz* in der Stauffenstr. 33, stellt der OBR2 aus seinem Budget einen Betrag bis zHv €2.000 zur Verfügung. Ziel ist, die Tafel bis zum geplanten Besuch der Nachfahren der Familie Horovitz/ Freimann in Frankfurt - 15./ 16. Mai 2025 - zu errichten, bzw. an der Fassade des jetzigen Gebäudes anzubringen und diese dann in einer kleinen Zeremonie gemeinsam mit der Familie zu enthüllen. Das Kulturdezernat, bzw. das Institut für Stadtgeschichte werden gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Ortsvorsteher einen entsprechenden Textvorschlag zu erarbeiten. Die Jüdische Gemeinde FFM ist bei allen Schritten direkt und unmittelbar zu beteiligen. Da der Verein ‚Initiative Stolpersteine e.V.' derzeit intensiv zur Familie Horovitz/ Freimann und hier auch explizit zu Jakob Horovitz recherchiert wird angeraten, dass sich die Verfasser mit dem Verein in Verbindung setzen und die Ergebnisse der Forschungen in die Entwicklung der Tafel - soweit geeignet - übernehmen. Der Ortsvorsteher wird zudem gebeten, das Gremium eng und regelmäßig über den Fortgang der Maßnahme zu informieren und die Erarbeitung der Tafel mit Blick auf die rechtzeitige Fertigstellung entsprechend voranzutreiben. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte die das Vorhaben betreffen, sind mit den Antragstellern/ Initiatoren abzustimmen. Der finale Text und die visuelle Gestaltung der Tafel sind dem OBR2 rechtzeitig vorzustellen, das Gremium entscheidet per Abstimmung über die finale Beauftragung. Begründung: Weiterentwicklung der Erinnerungskultur im Ortsbezirk. In ihrer bewegenden Rede vor dem Deutschen Bundestag am 31.01.2024, erinnerte die Frankfurter Überlebende der Schoa Eva Szepesi an die Befreiung des KZ Auschwitz vor 79 Jahren. Dabei beklagte sie das Wiedererstarken von Antisemitismus in unserer Gesellschaft. Sie forderte Widerspruch und ein Eintreten für Demokratie und gegen Fremdenfeindlichkeit. ‚Nie wieder ist jetzt', sagte sie unter anhaltendem Applaus des vollen Plenums. Der Ortsbeirat 2 schließt sich dem an und setzt sich entschlossen für Demokratie und gegen Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit ein. Dazu gehört auch die Aufarbeitung der eigenen Geschichte im Ortsbezirk, die Erinnerung an die Opfer der Diktatur des Nationalsozialismus und der Verankerung ihrer Namen und Geschichten im Stadtbild. Auf Initiative des Gremiums wurden hierzu in dieser Legislaturperiode und in enger Zusammenarbeit mit der Jüdischen Gemeinde FFM bereits einige Projekte auf den Weg gebracht: - die Benennung des Platzes vor der Universitätsbibliothek nach Therese und Prof. Dr. Aron Freimann in Freimannplatz, - die Initiierung eines Schulprojektes zur historischen Aufarbeitung der Geschichte des Jüdischen Friedhofs in der Sophienstraße in Bockenheim sowie die - die Partizipative Aufarbeitung und gestalterische Aufwertung der ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23 und der Schloßstraße 3-5 durch die Konfigruppe der Ev.-Reform. Gemeinde FFM bzw. des Geschichtsvereins ‚Die Freunde Bockenheims'. Rabbiner der im letzten Punkt genannten Gemeinden war zunächst Markus Horovitz (1844-1910), nach dessen Tod übernahm dessen Sohn Jakob Horovitz (1873-1939). Dieser wurde 1938 durch die Gestapo verhaftet, interniert und gefoltert und im selben Jahr - nach Intervention des jüdischen Gemeindevorstands - freigelassen. Später emigrierte er in die Niederlande, wo er wenig später an den Folgen der Haft starb. Der Verein ‚Initiative Stolpersteine e.V.' plant, im Frühjahr 2025 Stolpersteine für die - vor dem Nationalsozialismus Frankfurt weitverzweigten und seit Generationen ansässigen Familie Horovitz/ Freimann - im gesamten Stadtgebiet zu verlegen. Hierzu werden Nachfahren der Familie aus der ganzen Welt erwartet. Vor dem ehem. Wohnhaus von Jakob Horovitz und seiner Familie in der Stauffenstraße 33 sollen dabei ebenfalls Stolpersteine verlegt werden. Jakob Horovitz prägte als Rabbiner - u.a. der Westendsynagoge und den Synagogen in der Unterlindau sowie der Schloßstraße - das religiöse, bzw. jüdische Leben auf dem Gebiet unseres heutigen Ortsbezirks zutiefst. Mit der Tafel möchte das Gremium an sein Wirken erinnern und dazu beitragen, Rabbiner Horovitz nachhaltig im Stadtbezirk zu verankern und an sein Schicksal zu erinnern. Der jetzige Eigentümer der Liegenschaft Stauffenstraße 33 ist über das Vorhaben informiert und mit der Maßnahme einverstanden. Die Antragstellerinnen und Antragsteller stehen mit der zuständigen Hausverwaltung im Kontakt. Antragsteller: CDU SPD FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 334 2024 Die Vorlage OF 944/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP, Linke

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Antrag Ortsbeirat 2

Aufwertung des Spielplatz in der Appelsgasse -Grundreinigung des Spielplatzes und Mobilisierung des Sandkastens-

15.06.2024 | Aktualisiert am: 26.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2024, OF 941/2 Betreff: Aufwertung des Spielplatz in der Appelsgasse -Grundreinigung des Spielplatzes und Mobilisierung des Sandkastens- Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den Spielplatz auf der Appelsgasse einer Grundreinigung zu unterziehen sowie 2. den vorhandenen Sandkasten mittels einer kleinen Mauer einzufrieden und mit Sand aufzufüllen. Die Mauer ist so zu gestalten, dass diese auch als Sitzgelegenheit für Eltern genutzt werden kann. Begründung: Der Ortsbeirat wird, wie in der Sitzung des OBR2 im Juni beschlossen, über den Spielplatz und die bisherigen Anregungen und Ideen hierzu im Rahmen eines noch zu terminierenden Vor-Ort-Termins beraten, bei dem insbesondere auch VertreterInnen des angedachten Urban Gardening Projekts herzlich willkommen sein werden. Der seit vielen Jahrzehnten in der Appelsgasse bestehende Spielplatz ist in die Jahre gekommen und benötigt eine Aufwertung. Insbesondere der Sandkastenbereich sollte mit geringen, monetären Mitteln z.B. auch durch Sitzgelegenheiten nachhaltig attraktiver und einladender gestaltet werden. Besonders der alte Baum- und Pflanzenbestand ist für die Anwohnerinnen und Anwohner in der unmittelbaren Nachbarschaft attraktiv und könnte vor allem in den Sommermonaten als kleine Oase dienen, in der die Tischtennisplatte, die sich auf dem Areal befindet, schon seit jeher gut angenommen wird. Die Lage als Spielplatz ist trotz relativer Nähe zur Rödelheimer Straße günstig für seinen Zweck in dem verkehrsberuhigtem Bereich der Appelsgasse gelegen. Der Ortsbeirat hat sich schon vor knapp einem Jahr dafür ausgesprochen Tischtennisplatte und Mini-Karussell zu erhalten (bei einstimmiger Annahme OM 4649/23). Der Magistrat äußerte in seiner Stellungnahme vom 15.01.2024 (ST 65 / 24) hierzu, "ein konkreter Plan bzw. eine Umsetzung des Urban Gardening Projektes auf dem Spielplatz der Appelsgasse ist jedoch nie zum Abschluss gekommen", so dass nach Einschätzung des Magistrats, die Spielgeräte auf dem Spielplatz verbleiben würden. Daher sollte sich der Ortsbeirat nun nach Meinung der Antragsteller aktiv mit einer Aufwertung des Ortes als Spielplatz beschäftigen, um seine Attraktivität für Kinder und Eltern (wieder) zu erhöhen. Gerade die kleineren, wohnortnahen Spielplätze in den Bockenheimer Quartieren sollten nicht leichtfertig mit dem Argument aufgegeben werden, es gäbe doch in 500 bzw. 700m einen größeren und gut ausgebauten Spielplatz (Hessen- und Kurfürstenplatz). Zumal die Örtlichkeit schon seit 1982 in dem Bebauungsplan Nr.430 Appelgasse/Fleischergasse als "Öffentliche Grünfläche/Kinderspielplatz" niedergelegt ist. Fotos (Turré) Antragsteller: CDU SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.05.2024, OF 921/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 921/2 wird durch die Vorlage OF 941/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 941/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 941/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, Linke

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Antrag Ortsbeirat 2

Unerledigte Baumaßnahmen im Straßenbereich

10.06.2024 | Aktualisiert am: 16.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2024, OF 966/2 Betreff: Unerledigte Baumaßnahmen im Straßenbereich Vorgang: OM 7070/21 OBR 2; ST 1036/21; OM 1401/22 OBR 2; ST 1413/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, welche baulichen Maßnahmen im Straßenbereich (Markierungen, Fahrradbügel, Poller, Schilder, Bordsteinabsenkungen, Erneuerung des Straßenbelags, Vergrößerung von Baumscheiben etc.), denen der Magistrat bereits in einer Stellungnahme entsprochen hat, aber noch nicht final umgesetzt sind, 1. sich bereits in der konkreten Umsetzung befinden, also fertig geplant sind 2. sich bereits in der Planung befinden, diese aber noch nicht abgeschlossen ist 3. sich noch nicht in der Planung befinden. Der Magistrat wird gebeten bei allen diesen Maßnahmen die zugehörige OM und ST (mit Datum) sowie insbesondere den aktuell avisierten Zeitraum der Umsetzung bzw. die Priorisierung seitens des Magistrats anzugeben. Der Magistrat wird aufgefordert entsprechende Schritte einzuleiten, um die vielfachen Verzögerungen bei der Umsetzung der angeregten und vom Magistrat entsprochenen Maßnahmen schnellstmöglich zu beheben. Begründung: Derzeit sind zahlreiche Ortsbeiratsanregungen, denen auch seitens des Magistrats die Umsetzung in einer entsprechenden ST zugesichert wurden, noch immer nicht umgesetzt. Hierzu hatte der Ortsbeirat bereits eine Priorisierung einiger Angelegenheiten angeregt (OM 5022). Dennoch gibt es weitere hier nicht genannte Maßnahmen über deren Stand Umsetzung weiterhin nichts bekannt ist. Um zwei Beispiele zu nennen: - OM 7070 2021 - Vergrößerung der Baumscheiben der Sommerlinden in der Großen Seestraße, zugesagte Umsetzung 3. Quartal 2021 - OM 1401 2022 - Physischer Schutz des Baumbestandes gegen unerlaubtes Parken, zugesagte Umsetzung "zeitnah" (ST vom 13.06.2022) Die Auflistung aller noch nicht umgesetzten Maßnahmen ist für die Arbeit des Ortsbeirates hilfreich. So kann der Ortsbeirat bei neuen Anregungen mitbedenken, ob sich diese nur schlicht in die bestehende Liste umzusetzender Maßnahmen einreihen sollen, oder gegenüber beschlossenen aber noch nicht in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen priorisiert werden sollen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7070 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1036 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1401 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1412 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO II, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5693 2024 Die Vorlage OF 966/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Kirchort Sankt Elisabeth langfristig für den Stadtteil sichern

10.06.2024 | Aktualisiert am: 16.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2024, OF 964/2 Betreff: Kirchort Sankt Elisabeth langfristig für den Stadtteil sichern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. mit dem Bistum Limburg, der Katholischen Pfarrei Sankt Marien sowie der Gemeinde Sankt Elisabeth in Kontakt zu treten und gemeinsam mit der Gemeinde, Sozialverbänden und der Bevölkerung Bockenheims ein Konzept zu entwickeln, um Kirche, Gemeindezentrum und Pfarrhaus langfristig für soziale und öffentliche Nutzungen im Stadtteil (z.B. als Ersatz für den ehemaligen Saalbau Bockenheim an der Schwälmer Straße) zu erhalten; 2. notwendige Erneuerungsbedarfe (z.B. energetische Sanierung des Pfarrhauses) der Gebäude zu unterstützen; 3. auf einer denkmalgerechten Sanierung des Turmhelms (derzeit im Bau) zu bestehen und hier entsprechend mit dem Bistum Limburg zu verhandeln. Der Ortsvorsteher wird gebeten, die Verantwortlichen von Sankt Marien und Sankt Elisabeth in den Ortsbeirat einzuladen. Begründung: Die Pfarrei Sankt Marien (Frauenfriedenskirche/ Zeppelinallee) ist derzeit noch Eigentümerin von 32 Immobilien in ihrem räumlichen Bereich (Bockenheim, Hausen, Rödelheim, Praunheim). Im Rahmen der kirchlichen Immobilienstrategie (KIS) des Bistums Limburg sind alle Pfarreien aufgrund eines hohen Investitionsstaus zur Überprüfung ihrer Immobilienbestände aufgefordert, mit dem Ziel Umnutzung, Umbau oder Schließung voranzutreiben. Davon sind die Kindertagesstätten bislang ausgeschlossen. Die Pfarrei Sankt Marien hat in einer zweijährigen Diskussionsphase ein Konzept für ihre Bestände entwickelt, das voraussichtlich auch umgesetzt wird. Ein endgültiger Beschluss (ggf. auch über teil-sakrale Nutzungen) soll bis Ende des Jahres gefasst werden. Zu diesem Konzept gehört die Aufgabe von Sankt Elisabeth am Kurfürstenplatz in Bockenheim. Für die Umnutzung der Kirche und ihrer Nebengebäude sollen Ideen entwickelt werden, die jedoch die Pfarrei Sankt Marien nicht mehr finanziell belasten sollen. Eine öffentliche Sitzung der Pfarrei Sankt Marien am 22. Mai erbrachte zudem die Information, dass es bei der Gemeinde Sankt Elisabeth für eine denkmalgerechte Sanierung des Kirchturms keine ausreichenden Rücklagen gibt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5686 2024 Die Vorlage OF 964/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 1 CDU, SPD, FDP, Linke und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Rödelheimer Straße - Übergang von und zur Rad- und Fußgängerbrücke sicher gestalten

10.06.2024 | Aktualisiert am: 16.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2024, OF 969/2 Betreff: Rödelheimer Straße - Übergang von und zur Rad- und Fußgängerbrücke sicher gestalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Übergang von und zu der Rad- und Fußgänger*innenbrücke in der Rödelheimer Straße sicher zu gestaltet. Der Ortsbeirat schlägt folgendes als kurzfristige Maßnahmen vor: 1. Erneuerung des Piktogramms "Achtung Fußgänger" auf der Straße An den Bangerten. 2. Versetzen des bestehenden Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (Zeichen 138) vor den Beginn der Kurve an der Straße An den Bangerten. 3. Aufbringen eines Piktogramms "Achtung Fußverkehr" auf der Rödelheimer Straße auf Höhe des Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (Zeichen 138). 4. Am Ende der Rampe eine "Wartelinie für den Radverkehr" aufbringen, um querende Fußgänger*innen zu schützen. Über kurzfristige Maßnahmen hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und berichten, wie der Knotenpunkt grundsätzlich für alle Verkehrsteilnehmer*innen - insbesondere für Fußgänger*innen - sicherer gestaltet werden kann. Hierbei sind auch bauliche Veränderungen zu prüfen. Begründung: Die Querung der Rödelheimer Straße am Zu- und Abgang der Fuß- und Fahrradbrücke ist für die Nutzenden in Richtung Salvador-Allende-Straße sehr unsicher gestaltet. Insbesondere die aus Richtung der Straße An den Bangerten in Richtung Schloßstraße fahrenden Kraftfahrzeuge können im Kurvenbereich zur Rödelheimer Straße erst spät querende Fußgänger*innen und Fahrradfahrende wahrnehmen. Aus diesem Grund ist das bestehende Piktogramm "Achtung Fußgänger" zu erneuern und das Schild "Achtung Fahrradverkehr" an den Kurvenbeginn zu versetzen. Auch aus Richtung der Schloßstraße fehlt auf Höhe des bestehenden Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (Zeichen 138) ein Piktogramm "Achtung Fußgänger", um auf querende Fußgänger*innen aufmerksam zu machen. Manche Radfahrendende kommen mit höherer Geschwindigkeit von der Fahrradbrücke und können querende Fußgänger*innen in Bedrängnis bringen. Als Abhilfe soll eine weiße Haltelinie dazu dienen, dass Radfahrende abbremsen/anhalten und auf Fußgänger*innen achten. Durch das entstehende Schönhofquartier ist mit einem erheblichen Zuwachs an Fuß- und Radverkehr über über die Brücke zu rechnen, da diese die derzeit einzige geplante direkte Verbindung zwischen dem neuen Quartier und Zentral-Bockenheim rund um die Leipziger Straße darstellt. (Quelle: Bilder 1-4, eigene Aufnahmen des des Antragstellers) Übergang zur Fußgänger- und Fahrradbrücke in der Rödelheimer Straße. "Wartelinie für den Fahrradverkehr" aufbringen um Fußgänger zu schützen Piktogramm "Achtung Fußgänger" auf der Straße An den Bangerten vor dem Kurvenbereich Sicht von der Schloßstraße Das Schild (Zeichen 138) "Achtung Fahrradverkehr" sollte vor den Kurvenbeginn versetzt werden Quelle: Geoportal Frankfurt Versetzen des Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (Zeichen 138) an den markierten Punkt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5688 2024 Die Vorlage OF 969/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Sichere Querung der Kreuzung Rohmerstraße/Greifstraße für zu Fuß Gehende ermöglichen

10.06.2024 | Aktualisiert am: 16.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2024, OF 968/2 Betreff: Sichere Querung der Kreuzung Rohmerstraße/Greifstraße für zu Fuß Gehende ermöglichen Vorgang: OM 3714/23 OBR 2; ST 192/24; OM 5127/24 OBR 2; ST 1173/24 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzung Rohmerstraße/Greifstraße im Fahrbahnbereich so umzugestalten, dass diese für Fußgänger*innen überquert werden kann. Hierfür schlägt der Ortsbeirat konkret vor (siehe Abbildung 2) 1. den Kreuzungsbereich gegen widerrechtliches Parken durch Poller oder Radbügel zu sichern, wobei bei der Aufstellung von Radbügeln darauf zu achten ist, dass die Sichtbeziehungen insbesondere für Kinder bestehen, 2. Querungsbereiche für Fußgänger*innen auf der Fahrbahn zu markieren, 3. den Gehweg entlang der nordwestlichen Seite der Rohmerstraße bis zur Greifstraße zu pflastern 4. anknüpfend an die OM 5127 Punkt 2 (Längsparken auf der Fahrbahn statt auf dem Wurzelbereich zwischen den Bäumen) am südlichen Ende der Greifstraße vor dem Bereich des Parkverbotes im Kreuzungsbereich eine Lieferzone einzurichten. Begründung: Mit der OM 3714 hat der Ortsbeirat u.a. auf das widerrechtliche Parken im Kreuzungsbereich Greifstraße/Kurfürstenstraße reagiert. Seit einiger Zeit häuft sich jedoch auch am anderen Ende der Greifstraße an Parken im Kreuzungsbereich und stört Sichtbeziehungen und verhindert teilweise das Queren der Greifstraße bzw. der Rohmerstraße völlig. Hier muss nachgesteuert werden. Da auch Lieferfahrzeuge oftmals im Kreuzungsbereich abgestellt werden, erscheint hier auch eine weitere Lieferzone - zusätzlich zu der bestehenden gegenüber der Rohmerstraße 12 - sinnvoll. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3714 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 192 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5127 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1173 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 968/2 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 Linke (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Lieferzone in der Mühlgasse einrichten

13.05.2024 | Aktualisiert am: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 920/2 Betreff: Lieferzone in der Mühlgasse einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Mühlgasse eine Lieferzone eingerichtet werden kann, bspw. auf einem der bestehenden aufgepflasterten Parkplätze auf Höhe der Mühlgasse 11 (siehe Fotos anbei). Begründung: Anregung durch den zuständigen Stadtbezirksvorsteher im Rahmen der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates am 22.04.24. Paketzusteller und andere Lieferdienste blockieren häufig den Fußgängerweg. Eine ausgewiesene Lieferzone könnte diesem Verhalten Abhilfe schaffen. Foto 1 Foto 2 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 950 2024 Die Vorlage OF 920/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2

Wegweiser ins Nirgendwo entfernen

12.05.2024 | Aktualisiert am: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 919/2 Betreff: Wegweiser ins Nirgendwo entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, die immer noch auf den Saalbau Bockenheim verweisenden Hinweisschilder zu entfernen. Das betrifft mindestens folgende Standorte: 1. Adalbertstraße, vor Haus Nr. 28. 2. Schloßstraße, vor der Einfahrt zum Kurfürstenplatz.Kurfürstenstraße, vor Haus Nr. 29, kurz vor der Einmündung in die Große Seestraße. 3. Kurfürstenstraße, vor Haus Nr. 29, kurz vor der Einmündung in die Große Seestraße 4. Kurfürstenstraße, vor Haus Nr. 30, an der Einfahrt aus der Großen Seestraße, unter dem Straßenschild. (alle Fotos vom Antragsteller) Begründung: Der Saalbau Bockenheim existiert seit vielen Jahren nicht mehr. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5488 2024 Die Vorlage OF 919/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 4 GRÜNE (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 2

Zwei ältere Poller an der Kreuzung Kurfürstenstraße/Greifstraße entfernen

06.05.2024 | Aktualisiert am: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2024, OF 918/2 Betreff: Zwei ältere Poller an der Kreuzung Kurfürstenstraße/Greifstraße entfernen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Kurfürstenstraße / Greifstraße die älteren Poller zu entfernen, die aufgrund der neuen rot/weißen Poller nicht mehr benötigt werden (Bild anbei). Begründung: "Doppelt gemoppelt" hält besser, wie der Volksmund sagt, aber an der genannten Stelle sind die beiden älteren Poller beim Queren der Kreuzung eher hinderlich. Durch das Entfernen der älteren Poller wird der Durchgang für zu Fuß Gehende verbessert. (Quelle: Die Bildgeberin ist dem Antragsteller mit Name und Anschrift bekannt) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5496 2024 Die Vorlage OF 918/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Barrierefreiheit entlang der Nauheimer Straße verbessern

05.05.2024 | Aktualisiert am: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2024, OF 916/2 Betreff: Barrierefreiheit entlang der Nauheimer Straße verbessern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bordstein am Übergang in der Nauheimer Straße - siehe Anlage - abzusenken, um eine barrierefreie Querung der Straße zu ermöglichen. Begründung: An der markierten Stelle ist derzeit keine barrierefreie Kreuzung möglich. (Quelle: Google Maps, Zugriff: 06.05.2023) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5495 2024 Die Vorlage OF 916/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 2

Verschleppte Sanierung der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode

22.04.2024 | Aktualisiert am: 07.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.04.2024, OA 457 entstanden aus Vorlage: OF 900/2 vom 23.03.2024 Betreff: Verschleppte Sanierung der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode Vorgang: NR 582/23 CDU; B 297/23 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. über den derzeitigen Sanierungsstand ausführlich zu berichten und Maßnahmen zur Beschleunigung der Sanierung und Gestaltung einer tragfähigen Übergangslösung zu erarbeiten und zu prüfen. Ein konkreter Zeit- und Finanzplan sollte auf jeden Fall Teil der Berichterstattung sein; 2. durch die zuständige Dezernentin den Bericht dann zeitnah dem Ortsbeirat 2 in einer Sitzung zu präsentieren. Begründung: Im Januar 2023 hatte die CDU in der Vorlage NR 582 schon einmal nach dem Sanierungsstand gefragt. Die B 297 vom Juli 2023 gab eine Stellungnahme zur damaligen Sachstandslage ab. Inzwischen ist fast ein Jahr vergangen und mit der auch in der Vorlage B 297 als primäres Ziel angegebenen Sanierung des Bestandgebäudes ist noch nichts Konkretes passiert. Angeblich müsse noch ein abschließendes Gutachten mit Kostenvoranschlag erstellt werden. Die ursprünglich angedachte Errichtung einer temporären Pavillonanlage auf dem Hof der Hamburger Allee wurde in der Vorlage B 297 als nicht möglich kommentiert, nach neuesten Erkenntnissen sollen aber nun doch sechs Container für die Praxisarbeiten (Kosmetik- und Friseursalons) errichtet werden. Gleichzeitig sei der Bezug eines ehem. Bürogebäudes in der Beethovenstraße für die übrigen, sich derzeit in der Containeranlage befindlichen Fachbereiche geplant. Hier ist allerdings noch völlig unklar, wie und ob die Nutzung umgesetzt werden kann und ob überhaupt ein Mietvertrag besteht. Auch ist die aus Praxisräumen in der Hamburger Allee und Fachunterricht in der Beethovenstraße resultierende Trennung von Theorie- und Praxisvermittlung für die Schule schwer umsetzbar. Zudem soll wohl die marode Containeranlage im Länderweg spätestens bis zum Sommer geräumt werden. Es besteht hoher Informationsbedarf, da die Berufsschule übergangsweise weiterhin drei Standorte bespielen muss: eine marode Containeranlage im Länderweg, einen Standort in Höchst sowie den Hauptstandort an der Hamburger Allee, was für den Schulalltag mehr als herausfordernd ist. Auch nach einem Jahr ist es nicht gelungen, eine adäquate Übergangslösung zu schaffen, die den Unterricht an zwei Standorten ermöglicht. Auch wäre es wünschenswert, wenn die Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode angesichts der anstehenden Fusion mit der Gutenbergschule einen verbindlichen Zeitplan mit klaren Perspektiven hätte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.01.2023, NR 582 Bericht des Magistrats vom 14.07.2023, B 297 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 30.04.2024 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 03.06.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 457 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, FDP und Volt gegen CDU und Linke (= Beratung) 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.07.2024, TO I, TOP 98 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 457 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4932, 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 01.07.2024

Keine Partei

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Initiative Ortsbeirat 2

Neuer Name für die neu fusionierte Berufsschule, die aus dem Zusammenschluss von der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode und der Gutenbergschule Frankfurt am Main entstehen wird

22.04.2024 | Aktualisiert am: 30.04.2024

S A C H S T A N D : Initiative vom 22.04.2024, OI 52 entstanden aus Vorlage: OF 899/2 vom 22.03.2024 Betreff: Neuer Name für die neu fusionierte Berufsschule, die aus dem Zusammenschluss von der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode und der Gutenbergschule Frankfurt am Main entstehen wird Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die neu fusionierte Berufsschule, die aus dem Zusammenschluss der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode mit der Gutenbergschule Frankfurt entsteht, in "Anni Albers Schule für Mode, Medien und Gestaltung" zu benennen. Es dient zur Kenntnis, dass der neue Name in einem langen Prozess gemeinsam mit allen Beteiligten der beiden zu fusionierenden Schulen recherchiert, diskutiert und schließlich in einem demokratischen Verfahren abgestimmt wurde. In der Ortsbeiratssitzung am 22. April 2024 hat die Schulleiterin der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode, Frau Dr. Anne-Kathrin Reich, den Prozess und die Überlegungen zur Namensfindung dem Ortsbeirat präsentiert. Die beiden Schulen sind im Ortsbezirk 2 auf der Hamburger Allee ansässig. Die Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode ist das Kompetenzzentrum für die Berufsfelder Textiltechnik und Bekleidung und Körperpflege im Rhein-Main-Gebiet, während die Gutenbergschule den Fokus auf Druck- und Medientechnik, Farbtechnik und Raumgestaltung legt. Ziel der gegenwärtig laufenden Fusion ist die Schaffung einer schlagkräftigen Einheit, die ein breites Spektrum an beruflicher Bildung für Frankfurt und das Rhein-Main-Gebiet abdeckt. Die mit dem Stadtschulamt abgestimmte Fusion soll bis zum Sommer 2025 abgeschlossen sein, sodass sich die Schüler schon für das Winterhalbjahr ab September 2024 bei der auch neu benannten "Anni Albers Schule für Mode, Medien und Gestaltung" anmelden können. Der neue Name muss also rechtzeitig beschlossen werden, weil er integraler Bestandteil der Fusion und Voraussetzung für die Anmeldeprozesse im Winterhalbjahr ist. Daher wurde er in der Ortsbeiratssitzung vom 22. April beschlossen. Der künftige Name "Anni Albers Schule für Mode, Medien und Gestaltung" ist Vorschlag und Wunsch der Schulen. Ziel war es, einen Namen zu finden, der den gemeinsamen Berufsbezug beider Schwerpunkte widerspiegelt, leicht verständlich und leicht auszusprechen ist sowie eine gemeinsame Identifikation stiftet, leicht zu googeln ist und positive Assoziationen hervorruft. Bei möglichen Personen als Namensgeber war es der Wunsch, die Schule nach einer Frau zu benennen. Anni Albers (1899 bis 1994) wurde in die deutsch-jüdische Familie Ullstein in Berlin geboren. Sie heiratete den Künstler Josef Albers. 1933 emigrierte sie in die USA, wo sie bis zu ihrem Tode lebte. Sie war diplomierte Schülerin des Bauhauses und spezialisierte sich auf Gestaltung und Weberei - mit Bezügen zu Handwerk und Industrie. Als Künstlerin reüssierte sie später mit Textil- und Druckarbeiten. Sie führte modernistische Ideen ins alte Handwerk des Webens ein, was sie zur innovativsten und einflussreichsten Textil-Künstlerin des 20. Jahrhunderts werden ließ. Leider wurde die Bandbreite ihrer Karriere oft von der ihres Mannes, dem Künstler Josef Albers, überschattet. Erst eine Retrospektive in der Londoner Tate Modern in 2019 rückte ihr einzigartiges Werk ins Licht. Anni Albers vereinigt in ihrem Schaffen die beiden Schwerpunkte der fusionierten Berufsschule: Textil und Grafik. Auch wenn Anni Albers - so wie viele andere Namensgeber in Frankfurt auch - keinen direkten Bezug zu Frankfurt hat, passt sie gut in unsere internationale, innovative Stadt mit ihren starken Handwerkstraditionen (Quelle: Anni Albers - Wikipedia). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 30.04.2024

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 2

Verschleppte Sanierung der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode

23.03.2024 | Aktualisiert am: 13.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2024, OF 900/2 Betreff: Verschleppte Sanierung der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung (SVV) wird gebeten, zu beschliessen: Der Magistrat wird aufgefordert, über den derzeitigen Sanierungsstand ausführlich zu berichten und Maßnahmen zur Beschleunigung der Sanierung und Gestaltung einer tragfähigen Übergangslösungs zu erarbeiten und zu prüfen. Ein konkreter Zeit- und Finanzplan sollte auf jeden Fall Teil der Berichterstattung sein. Der Magistrat wird ferner aufgefordert der Stadtverordnetenversammlung zeitnah einen umfassenden Bericht dazu vorzulegen. Auch möge die zuständige Dezernentin den Bericht dann zeitnah dem OBR 2 auf einer Sitzung präsentieren. Begründung: Im Januar 2023 hatte die CDU in der NR 582/23 schon einmal nach dem Sanierungsstand gefragt. Die B 297 vom Juli 2023 gab eine Stellungnahme zur damaligen Sachstandslage. Inzwischen ist fast ein Jahr vergangen und mit der auch in der B297 als primäres Ziel angegebenen Sanierung des Bestandgebäudes ist noch nichts Konkretes passiert. Angeblich müsse noch ein abschließendes Gutachten mit Kostenvoranschlag erstellt werden. Die ursprünglich angedachte Errichtung einer temporären Pavillionanlage auf dem Hof der Hamburger Allee wurde in der B 297 als nicht möglich kommentiert; nach neuesten Erkenntnissen sollen aber nun doch sechs Container für die Praxisarbeiten (Kosmetik- und Friseursalons) errichtet werden. Gleichzeitig sei der Bezug eines ehem. Bürogebäudes in der Beethovenstrasse für die übrigen, derzeit in der Containeranlage befindlichen Fachbereiche geplant. Hier ist allerdings noch völlig unklar, wie und ob die Nutzung umgesetzt werden kann und ob überhaupt ein Mietvertrag besteht. Auch ist die aus Praxisräumen in der Hamburger Allee und Fachunterricht in der Beethovenstrasse resultierende Trennung von Theorie- und Praxisvermittlung für die Schule schwer umsetzbar. Zudem soll wohl die marode Containeranlage im Länderweg spätestens bis zum Sommer geräumt werden. Es besteht hoher Informationsbedarf, da die Berufsschule übergangsweise weiterhin drei Standorte bespielen muss: Eine marode Containeranlage im Länderweg, einen Standort in Höchst, sowie den Hauptstandort an der Hamburger Allee, was für den Schulalltag mehr als herausfordernd ist. Auch ein Jahr später ist es nicht gelungen, eine adäquate Übergangslösung zu schaffen, die den Unterricht an zwei Standorten ermöglicht. Auch wäre es wünschenswert, wenn die Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode angesichts der anstehenden Fusion mit der Gutenbergschule einen verbindlichen Zeitplan mit klaren Perspektiven hätte. Antragsteller: GRÜNE CDU FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung OA 457 2024 Die Vorlage OF 900/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, FDP, Linke

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Antrag Ortsbeirat 2

Neuer Name für die neu fusionierte Berufschule, die aus dem Zusammenschluss von der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode und der Gutenbergschule Frankfurt am Main entstehen wird

22.03.2024 | Aktualisiert am: 13.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.03.2024, OF 899/2 Betreff: Neuer Name für die neu fusionierte Berufschule, die aus dem Zusammenschluss von der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode und der Gutenbergschule Frankfurt am Main entstehen wird Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die neu fusionierte Berufsschule, die aus dem Zusammenschluss der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode mit der Gutenbergschule Frankfurt entsteht, soll wie folgt benannt werden: Anni Albers Schule Für Mode, Medien und Gestaltung Es dient zur Kenntnis, dass der neue Name in einem langen Prozess gemeinsam mit allen Beteiligten der beiden zu fusionierenden Schulen recherchiert, diskutiert und schließlich in einem demokratischen Verfahren abgestimmt wurde. In der Ortsbeiratssitzung am 22. April 2024 wird die Schulleiterin der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode, Frau Dr. Anne-Kathrin Reich, den Prozess und die Überlegungen zur Namensfindung dem Ortsbeirat präsentieren. Begründung: Die beiden Schulen sind in unserem Ortsbezirk 2 auf der Hamburger Allee ansässig. Die Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode ist das Kompetenzzentrum für die Berufsfelder Textiltechnik und Bekleidung und Körperpflege im Rhein-Main-Gebiet, während die Gutenbergschule den Fokus auf Druck- und Medientechnik, Farbtechnik und Raumgestaltung legt. Ziel der gegenwärtig laufenden Fusion ist die Schaffung einer schlagkräftigen Einheit, die ein breites Spektrum an beruflicher Bildung für Frankfurt und das Rhein-Main-Gebiet abdeckt. Die mit dem Stadtschulamt abgestimmte Fusion soll bis zum Sommer 2025 abgeschlossen sein, so dass sich die Schüler schon für das Winterhalbjahr ab September 2024 bei der auch neu benannten Anni Albers Schule für Mode, Medien und Gestaltung anmelden können. Der neue Name muss also rechtzeitig beschlossen werden, weil er integraler Bestandteil der Fusion und Voraussetzung für die Anmeldeprozesse im Winterhalbjahr ist. Daher sollte er spätestens in der Ortsbeiratssitzung vom 22. April beschlossen und als Eilantrag in den Magistrat gebracht werden. Der künftige Name Anni Albers Schule für Mode, Medien und Gestaltung ist Vorschlag und Wunsch der Schulen. Ziel war es, einen Namen zu finden, der den gemeinsamen Berufsbezug beider Schwerpunkte widerspiegelt, leicht verständlich und auszusprechen ist sowie eine gemeinsame Identifikation stiftet, leicht zu googeln ist und positive Assoziationen hervorruft. Bei möglichen Personen als Namensgeber war es der Wunsch, die Schule nach einer Frau zu benennen. Anni Albers (1899-1994) wurde in die deutsch-jüdische Familie Ullstein in Berlin geboren. Sie heiratete den Künstler Josef Albers. 1933 emigrierte sie in die USA, wo sie bis zu ihrem Tode lebte. Sie war diplomierte Schülerin des Bauhauses und spezialisierte sich auf Gestaltung und Weberei - mit Bezügen zu Handwerk und Industrie. Als Künstlerin reüssierte sie später mit Textil- und Druckarbeiten. Sie führte modernistische Ideen ins alte Handwerk des Webens ein, was sie zur innovativsten und einflussreichsten Textil-Künstlerin des 20. Jahrhunderts werden ließ. Leider wurde die Bandbreite ihrer Karriere oft von der ihres Mannes, dem Künstler Josef Albers, überschattet. Erst eine Retrospektive in der Londoner Tate Modern in 2019 rückte ihr einzigartiges Werk ins Licht. Anni Albers vereinigt in ihrem Schaffen die beiden Schwerpunkte der fusionierten Berufschule: Textil und Grafik. Auch wenn Anni Albers - so wie viele andere Namensgeber in Frankfurt auch - keinen direkten Bezug zu Frankfurt hat, passt sie gut in unsere internationale, innovative Stadt mit ihren starken Handwerkstraditionen. (Anni Albers - Wikipedia) Antragsteller: GRÜNE CDU FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO II, TOP 4 Beschluss: Initiative OI 52 2024 Die Vorlage OF 899/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, FDP, Linke

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Antrag Ortsbeirat 2

Jüdische Geschichte im Ortsbezirk 2 sichtbar machen - Partizipative Aufarbeitung und gestalterische Aufwertung der ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23 und der Schloßstraße 3 bis 5 -

26.02.2024 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 851/2 Betreff: Jüdische Geschichte im Ortsbezirk 2 sichtbar machen - Partizipative Aufarbeitung und gestalterische Aufwertung der ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23 und der Schloßstraße 3 bis 5 - Der Ortsbeirat möge beschließen: - der Konfi-Gruppe der Evangelisch-Reformierten-Gemeinde Frankfurt, sowie - den Freunden Bockenheims und ihren Mitstreitern aus eigenen Mitteln jwls. bis zu € 1.500 Euro, insgesamt also € 3.000 Euro zur Verfügung zu stellen, um sie bei der Recherche sowie der Aufwertung der Gedenkorte für die ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23/ Westend sowie der Schloßstrasse/ Bockenheim zu unterstützen. Die Initiative wird neben dem Ortsbeirat 2 von der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main sowie vom Buber-Rosenzweig-Institut für jüdische Geistes- und Kulturgeschichte der Moderne und Gegenwart der Goethe-Universität Frankfurt am Main unterstützt. Neben den o.g. Partnern soll der Magistrat, insbes. das Dezernat für Kultur und Wissenschaft bzw. das Stadtarchiv in das Projekt eingebunden werden. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte die das Projekt betreffen sind mit den Antragstellern/ Initiatoren abzustimmen, bzw. durch einen Beschluss des Ortsbeirates herbeizuführen. Begründung: Die ehem. Synagoge Unterlindau 23/ Westend war seit 1893 die erste Synagoge im westlichen Stadtgebiet Frankfurts (bis 1910 wenige hundert Meter entfernt von ihr die sog. "Westend-Synagoge" erbaut und eingeweiht wurde). Die ehem. Synagoge Schloßstraße 3-5 in Bockenheim (damals eigenständig) wurde 1874 eingeweiht. Die Synagogen wurden in der Reichsprogromnacht 1938 geschändet und in Brand gesetzt. Rabbiner beider Gemeinden war zunächst Markus Horovitz* (1844-1910), nach dessen Tod übernahm dessen Sohn Jakob Horovitz* (1873-1939) die Gemeinden. Er wurde 1938 durch die Gestapo verhaftet und im KZ Buchenwald interniert und im selben Jahr, nach Intervention des jüdischen Gemeindevorstands freigelassen. Später emigrierte er in die Niederlande, wo er wenig später an den Folgen der Haft starb. Heute erinnern Gedenktafeln an die ehemals religiösen Orte, welche in Ihrer Sichtbarkeit, Gestaltung, bzw. ihrem inhaltlichen Zugang allerdings nicht mehr den Standards einer würdigen, bzw. angemessenen Erinnerungskultur entsprechen. Das Projekt wird von den Projektbeteiligten in der Bürgerfragestunde der Sitzung des Ortbeirates 2 am 11. März 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt. * Auf Initiative des Ortsbeirats 2 wurde der Platz vor der Universitätsbibliothek an der Bockenheimer Warte im Oktober 2023 nach Therese und Prof. Dr. Aron Freimann benannt. Markus Horovitz (1844-1910) war der Vater von Therese Freimann, Jakob Horovitz (1873-1939) ihr Bruder. Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Jüdische Geschichte Aufarbeitung Aufwertung

Parteien: CDU, SPD, FDP, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2

Gesetzeskonforme Umsetzung von Vergrämungsmaßnahmen

20.02.2024 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2024, OF 856/2 Betreff: Gesetzeskonforme Umsetzung von Vergrämungsmaßnahmen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Deutsche Bahn auf ihre Pflichten hinzuweisen, bei Vergrämungsmaßnahmen gegen Tauben und andere Tiere die Stadt Frankfurt einzubinden und die bestehenden Gesetze zu beachten. Begründung: Am 2.2.2024 hatte die DB Netz Vergrämungsmaßnahmen gegen Tauben in der Unterführung zwischen Voltastraße und Hamburger Allee vorgenommen. Dabei wurden 12 Tiere eingeschlossen und wären verhungert, wären sie nicht rechtzeitig befreit worden. Die Maßnahmen wurden ohne Einbindung der Stadt Frankfurt durchgeführt. Eine solche Einbindung hätte geschehen müssen, da es sich um Baumaterialien der Stadt Frankfurt und Arbeiten im öffentlichen Raum handelt. Eine Mahnung seitens des Magistrats soll sicherstellen, dass sich derartige Verstöße nicht wiederholen und Tierleid verhindert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Vergrämungsmaßnahmen Deutsche Bahn Gesetzeskonforme Umsetzung

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Kofinanzierung eines öffentlichen Bücherschranks mit der Griechischen Gemeinde

01.02.2024 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2024, OF 845/2 Betreff: Kofinanzierung eines öffentlichen Bücherschranks mit der Griechischen Gemeinde Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur 50%igen Co-Finanzierung eines öffentlichen Bücherschranks mit der griechischen Gemeinde stellt der OBR 2 aus seinem Budget einen Betrag i.H.v. bis zu 4.000,- EUR bereit. Zur Abstimmung des genauen Aufstellungsortes wird ein gemeinsamer Termin mit Vertretern der griechischen Gemeinde, des Magistrats und des OBR 2 vorgeschlagen. Der Magistrat wird gebeten, hierzu auf den Ortsvorsteher OBR 2 zuzukommen, der gerne die weitere Termin-Koordination übernimmt. Begründung: Anregung und Anfrage der griechischen Gemeinde. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 287 2024 Die Vorlage OF 845/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wortlaut "eines Bücherschranks" der Wortlaut "in der Adalbertstraße/Ecke Homburger Landstraße" eingefügt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und BFF

Bücherschrank Kofinanzierung Griechische Gemeinde

Parteien: GRÜNE, CDU

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Anregung Ortsbeirat 2

Nach der Eröffnung der Ausbaustrecke der S 6 nach Bad Vilbel am Westbahnhof und an der Emser Brücke den gleichen Lärmschutz anbringen wie an der Ausbaustrecke

22.01.2024 | Aktualisiert am: 04.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.01.2024, OA 435 entstanden aus Vorlage: OF 835/2 vom 04.01.2024 Betreff: Nach der Eröffnung der Ausbaustrecke der S 6 nach Bad Vilbel am Westbahnhof und an der Emser Brücke den gleichen Lärmschutz anbringen wie an der Ausbaustrecke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, bei der Deutsche Bahn AG darauf zu drängen, dass an der Kasseler Straße, der Kreuznacher Straße, der Hamburger Allee, dem Westbahnhof und der Emser Brücke der nach dem Lärmaktionsplan Schiene notwendige Lärmschutz angebracht wird. Begründung: Seit Jahren wird von der Bevölkerung ein ausreichender Lärmschutz rund um den Westbahnhof und die Emser Brücke gefordert. Nach dem Bau der Strecke der S 6 von Bockenheim nach Bad Vilbel wurde an der Neubaustrecke der Lärmschutz hergestellt. Dieser endet erstaunlicherweise an der Fußgängerbrücke am Schönhof. Es ist unverständlich, weshalb die Anwohner am Westbahnhof und den umliegenden Straßen nicht den gleichen Lärmschutz erhalten. Dort existiert der gleiche Zuwachs an Zügen wie an der Neubaustrecke. Die Bahn sollte ihre Vorsätze einhalten, wie sie auf ihrer Seite Grüne Schiene erwähnt werden: "Fest steht: Die Ziele im Klimaschutz können nur erreicht werden, wenn die Verkehrsverlagerung auf die klimafreundliche Schiene gelingt. Und mehr Verkehr auf der starken Schiene heißt für uns, an diejenigen Menschen zu denken, die an der Schiene wohnen. Denn der Schienenverkehr ermöglicht kein vollständig geräuschloses Fahren. Zugleich benötigen wir als Deutsche Bahn aber die Akzeptanz der Anwohner:innen, um mehr Fahrgäste auf die klimafreundliche Schiene zu verlagern. Für uns bedeutet das konkret: Wir müssen alle Menschen vom Schienenverkehrslärm entlasten." Aber dies bitte vor dem endgütigen Ausbau 2050. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 31.01.2024 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.02.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 435 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, AfD und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4392, 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 19.02.2024

Lärmschutz Ausbau Schiene

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 2

Umlagerung Außenstelle der Georg-Büchner-Schule ab Sommer 2024/2025?!

21.01.2024 | Aktualisiert am: 14.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2024, OF 841/2 Betreff: Umlagerung Außenstelle der Georg-Büchner-Schule ab Sommer 2024/2025?! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, 1. wie die zukünftige Planung der Grundschulsituation an der Georg-Büchner-Schule aussieht, vor dem Hintergrund der aktuell bekannt gewordenen baulichen Verzögerung der eigentlich geplanten Außenstelle in der Schloßstraße 29. 2. wie für Planungssicherheit und transparente Kommunikation mit der Georg-Büchner-Schule, den Schüler:innen und Eltern sowie dem Ortsbeirat 2 gesorgt werden kann. 3. darzulegen, wie die Raumengpässe an der Schule gelöst werden können, wenn es im Sommer 2024/2025 nicht zu einer Umlagerung kommt. 4. inwieweit, falls es zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Umlagerung in die Außenstelle Schloßstraße 29 kommt, die Schulwegsicherung von den Grundschüler:innen der Georg-Büchner-Schule in die neue Außenstelle vorgesehen ist, sprich, ein sicherer Schulweg für Grundschulkinder gewährleistet wird - insbesondere unter der Berücksichtigung, dass der Tunnel unter dem Westbahnhof durch die dortigen baulichen Maßnahmen geschlossen wird. 5. ob ein zwingender Bustransfer zwischen GBS und Außenstelle morgens vor Schulbeginn, nach Schulschluss und idelaerweise nach der Nachmittags-betreuung (ESB) vorgesehen ist. Begründung: Es besteht dringender Informationsbedarf, da nach aktuellem Kenntnisstand ab Sommer 2024/2025 keine Räumlichkeiten für die gesamten Grundschüler:innen in der GBS zur Verfügung stehen. Die Georg-Büchner-Schule als integrierte Gesamtschule mit über 1.200 Schüler:innen nimmt in unserem Ortsbezirk eine tragende Rolle in der Kinder- und Jugend-Bildung und -Förderung über alle gesellschaftlichen Schichten hinweg ein. Die dringend nötige und versprochene Renovierung des sanierungsbedürftigen Gebäudes lässt weiterhin auf sich warten. So ist wieder ein Sommer vergangen, in dem in den Klassenräumen unter dem Dach bereits am Vormittag über 30 Grad Raumtemperatur gemessen wurden. Zudem verschärft sich die Situation, da der Schule schlichtweg 2000 m2 Raumfläche fehlen (laut ST 1533 vom 14.7.2023 hat die Planung der Sanierung/Renovierung noch nicht einmal begonnen). Mitte Dezember 2023 wurden die Schüler:innen und Eltern mit der Tatsache konfrontiert, dass ihre Grundschulkinder - jetzige Grundstufenjahrgänge 2 und 3 ab Sommer 2024 in einer Außenstelle in der Schloßstraße beschult werden. Die Außenstelle befindet sich nicht im Grundschulbezirk und der Schulweg ist für Grundschulkinder in aktueller Straßenverkehrssituation nicht zumutbar. In der 3. Kalenderwoche 2024 wurden die Beteiligten nun informiert, dass auch diese Planungen hinfällig sind, da die Grundschule in der Schloßstraße 29 zum Sommer 2024 durch bauliche Verzögerungen nicht fertiggestellt werden kann. Es besteht nun völlige Unklarheit, was mit den Schüler:innen ab dem kommenden Schuljahr passiert und wie vor allem der bereits derzeitigen Raumnotsituation entgegengetreten wird. Wenn es zu einer Umlagerung in die Außenstelle kommt, müssen 100 Grundschulkinder - je nach Wohnort - mindestens 9 Straßen (teilweise ohne Ampelschaltung) überqueren. Erschwerend kommt hinzu, dass die Sperrung des Westbahnhof-Tunnels wegen baulichen Maßnahmen gesperrt wird. Zeitpunkt und Dauer ungewiss. Viele besorgte Eltern haben sich an uns gewandt, die sich über die unzureichende Kommunikation und den nicht mehr hinnehmbaren Zustand beschweren und eine dringende Klärung der Gesamtsituation fordern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.01.2024, OF 833/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 47 Die Vorlage OF 841/2 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD, FDP und LINKE. erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5021 2024 1. Die Vorlage OF 833/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 841/2 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung die Zahl 1.200 durch die Zahl 1.115 ersetzt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Grundschulsituation Planungssicherheit Raumengpässe

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Umlagerung Außenstelle der GeorgBüchnerSchule ab Sommer 2024/2025

05.01.2024 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2024, OF 833/2 Betreff: Umlagerung Außenstelle der Georg-Büchner-Schule ab Sommer 2024/2025 Vorgang: OM 3294/22 OBR 2; ST 1533/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten inwieweit die Schulwegsicherung von den Grundschülern der jetzigen 2ten und 3ten Klassen der Georg-Büchner-Schule in die neue Außenstelle Schloßstraße 29 vorgesehen ist, sprich, ein sicherer Schulweg für Grundschulkinder gewährleistet wird - insbesondere unter der Berücksichtigung, dass der Tunnel unter dem Westbahnhof durch die baulichen Maßnahmen geschlossen wird. ob ein zwingender Bustransfer zwischen GBS und Außenstelle morgens vor Schulbeginn, nach Schulschluss und idelaerweise nach der Nachmittags-betreuung (ESB) vorgesehen ist. Begründung: Die Georg-Büchner-Schule als integrierte Gesamtschule mit über 1.200 Schüler*innen nimmt in unserem Ortsbezirk eine tragende Rolle in der Kinder- und Jugend-Bildung und -Förderung über alle gesellschaftlichen Schichten hinweg ein. Die dringend nötige und versprochene Renovierung des baufälligen Gebäudes lässt weiterhin auf sich warten (laut ST 1533 vom 14.7.2023 hat die Planung noch nicht begonnen). Nun sehen sich Schüler*innen und Eltern mit einer weiteren Hürde konfrontiert. Sie wurden vor vollendete Tatsachen gestellt, dass ihre Grundschulkinder - jetzige Grundstufenjahrgänge 2 und 3 ab Sommer 2024 in einer Außenstelle in der Schloßstraße beschult werden. Die Außenstelle befindet sich nicht im Grundschulbezirk und der Schulweg ist für Grundschulkinder in aktueller Straßenverkehrssituation nicht zumutbar. Über 100 Grundschulkinder müssen ab Sommer - je nach Wohnort - mindestens 9 Straßen (teilweise ohne Ampelschaltung) überqueren. Erschwerend kommt hinzu, dass die Sperrung des Westbahnhof-Tunnels wegen baulichen Maßnahmen gesperrt wird. Zeitpunkt und Dauer ungewiss. Aus diesem Grund haben sich viele besorgte Eltern an uns gewandt, die sich über die unzureichende Kommunikation beschweren und diesen Zustand so nicht hinnehmen wollen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.01.2024, OF 841/2 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3294 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1533 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 47 Die Vorlage OF 841/2 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD, FDP und LINKE. erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5021 2024 1. Die Vorlage OF 833/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 841/2 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung die Zahl 1.200 durch die Zahl 1.115 ersetzt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 833/2 wurde zurückgezogen.

Umlagerung Außenstelle Schulwegsicherung

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Nach der Eröffnung der Ausbaustrecke der S 6 nach Bad Vilbel am Westbahnhof und an der Emser Brücke den gleichen Lärmschutz anbringen, wie an der Ausbaustrecke

04.01.2024 | Aktualisiert am: 14.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2024, OF 835/2 Betreff: Nach der Eröffnung der Ausbaustrecke der S 6 nach Bad Vilbel am Westbahnhof und an der Emser Brücke den gleichen Lärmschutz anbringen, wie an der Ausbaustrecke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Der Magistat soll bei der Bahn-Ag darauf dringen, dass an der Kasseler Strasse, der Kreuz-nacher Straße, der Hamburger Allee, dem Westbahnhof und der Emser Brücke der nach dem Lärmaktionsplan Schiene notwendige Lärmschutz angebracht wird. Begründung: Seit Jahren wird von der Bevölkerung ein ausreichender Lärmschutz rund um den Westbahnhof und der Emser Brücke gefordert. Nach dem Bau der Strecke der S6 von Bockenheim nach Bad Vilbel, wurde an der Neubau-strecke der Lärmschutz hergestellt. Dieser endet erstaunlicherweise an der Fußgängerbrücke am Schönhof. Es ist unverständlich, weshalb die Anwohner am Westbahnhof und den umliegenden Straßen nicht den gleichen Lärm-schutz erhaltenen. Dort existiert der gleiche Zuwachs an Zügen wie an der Neubaustrecke. Die Bahn sollte ihre Vorsätze einhalten, wie sie auf Ihrer Seite Grüne Schiene erwähnt werden. "Fest steht: Die Ziele im Klimaschutz können nur erreicht werden, wenn die Verkehrsverlagerung auf die klimafreundliche Schiene gelingt. Und mehr Verkehr auf der starken Schiene heißt für uns, an diejenigen Menschen zu denken, die an der Schiene wohnen. Denn der Schienenverkehr ermöglicht kein vollständig geräuschloses Fahren. Zugleich benötigen wir als Deutsche Bahn aber die Akzeptanz der Anwohner:innen,um mehr Fahrgäste auf die klimafreundliche Schiene zu verlagern. Für uns bedeutet das konkret: Wir müssen alle Menschen vom Schienenverkehrslärm entlasten." Aber dies bitte vor dem endgütigen Ausbau 2050! Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO II, TOP 25 Beschluss: Anregung OA 435 2024 Die Vorlage OF 835/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Lärmschutz Streckenausbau Schienenverkehr

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2

Neue Offensive gegen Sperrmüll im öffentlichen Raum - Sperrmüllbeseitigung im Ortsbezirk beschleunigen und verbessern

02.01.2024 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2024, OF 816/2 Betreff: Neue Offensive gegen Sperrmüll im öffentlichen Raum - Sperrmüllbeseitigung im Ortsbezirk beschleunigen und verbessern Vorgang: OM 1866/22 OBR 2; ST 1295/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen und Verbesserungen der Sperrmüllabfuhr mit der FES zu verhandeln und durchzusetzen: Entsprechend der Leistungsvereinbarung zwischen Umweltamt und FES (FR vom 29.11.23) wird gemeldeter Sperrmüll innerhalb von maximal 4 Tagen abgeholt; dabei wird kein Unterschied gemacht zwischen ordnungsgemäß angemeldetem Sperrmüll und wild abgelagertem Sperrmüll, wenn letzterer von Bürger*innen angezeigt wurde; sogenannte "Störstoffe" im Sperrmüll werden immer zeitgleich mitentsorgt (z.B. Farbeimer, Pappkartons etc.) und der Standort umfassend gesäubert, damit kein Anreiz für erneute Ablagerungen entsteht; bekannte und häufig gemeldete Ablagerungsorte und Adressen (in Bockenheim z.B. Mühlgasse / Leipziger Straße 85; Konrad-Broßwitz-Straße/ Ecke Flora-Straße) werden präventiv regelmäßig beobachtet bzw. abgefahren; die reguläre Müllabfuhr sowie die Fahrer*innen von Kehrmaschinen werden grundsätzlich dazu angehalten, wilde Sperrmüllablagerungen zur kurzfristigen Abholung sofort digital der FES zu melden; mit Hauseigentümer*innen, Verwaltungsgesellschaften und Wohnungsbaugesellschaften der häufig gemeldeten Adressen sollen Begehungen bekannter Ablagerungsorte erfolgen und ggf. bei regelmäßigen Verunreinigungen vor bestimmten Adressen Sanktionen angedroht werden; Meldeadressen und Telefonnummern sowie feste Sperrmüll-Abholtermine werden der Bevölkerung in den Stadtteilen besser bekannt gemacht - und das in mehreren Sprachen. Der Magistrat wird des Weiteren gebeten, zu prüfen und zu berichten: Welche Maßnahmen werden derzeit generell ergriffen, um wilde Sperrmüllablagerungen besser zu bekämpfen und zu reduzieren? Wie werden feste Sperrmüll-Abholtermine in den Stadtbezirken und vorherige Bekanntmachung bewertet? Besteht dadurch die Möglichkeit, wilde Ablagerungen zu reduzieren? Welche Ergebnisse konnten durch den Einsatz von Sperrmüll-Vorermittlern (Stabsstelle Sauberes Frankfurt) oder FES-Sonderermittlern bisher erzielt werden? Wie viele Verursacher wilder Müll-Ablagerungen konnten tatsächlich ermittelt werden? Welche Möglichkeiten werden gesehen, wie in anderen Städten in noch größerem Umfang "Mülldetektive" einzusetzen? Welche Möglichkeiten werden gesehen, an Orten ständiger Verunreinigungen mobile Kameras wie z.B. in Heilbronn einzusetzen (https://www.echo24.de/heilbronn/container-kamera-ueberwachung-muellsuender-stan dorte-verschmutzung-92509860.html)? Welche Fortschritte werden bei Angeboten und Kommunikation von Reparatureinrichtungen gemacht, die dabei helfen könnten, Sperrmüll (insbesondere elektronischen) zu reduzieren? Welche Möglichkeiten werden gesehen, (öffentliche) Räume entsprechend umzugestalten, um in Absprache mit Hauseigentümer*innen / Wohnungsbaugesellschaften Flächen für wilde Ablagerungen zu reduzieren (z.B. Fahrradbügel, Kübelbegrünung)? Gibt es hier bereits Beispiele? Welche Aufklärung erfolgt im Baugewerbe und baunahen Handwerksbetrieben, um die wilden Ablagerungen von Bauschutt, Umbaumaterial und Farbresten zu verhindern? Welche Aufklärung zur Sauberhaltung des öffentlichen Raums erfolgt in Kitas, Schulen, Vereinen? Welche Verbesserungsmöglichkeiten werden hier gesehen? Welche Verbesserungen der Situation werden von dem von der FES angekündigten "digitalen System" bezüglich Auffälligkeiten in Bezug auf wilde Müllablagerungen (ST 1295) konkret erwartet? Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Meldeportale für Sperrmüll in den Ortsbezirken besser publik zu machen? Begründung: Der Ortsbeirat empfindet die Stellungnahme des Magistrats vom 3.6.2022 (ST 1295) als unzureichend und wenig konkret. Die Situation mit wild abgelagertem Sperrmüll inklusive weiterer Verunreinigungen des öffentlichen Raums verschlechtert sich zusehends. Dabei erfolgt die Abholung von wildem Sperrmüll nachrangig und deutlich später als die von ordnungsgemäß angemeldetem Sperrmüll, was in der Regel zu weiterer Verschmutzung des Standortes führt. Nach Information der Frankfurter Rundschau (FR vom 29.11.23) wurden 2022 im Stadtgebiet 6.298 wilde Sperrmüllablagerungen gezählt - mit steigender Tendenz. Im Ortsbezirk 2, insbesondere in Bockenheim, nimmt die Zahl wilder Ablagerungen ständig zu. Dabei sind nach Beobachtung der Antragstellerin immer wieder die gleichen Standorte betroffen, an denen zudem nach Abholung sofort wieder neuer Sperrmüll abgelagert wird. Anregungen, die Hauseigentümer*innen und Gebäudeverwaltungen stärker mit in die Verantwortung zu nehmen, wurden bisher nicht verfolgt. Nach Einschätzung des Ortsbeirats müssen sowohl die Modalitäten der Sperrmüllabfuhr als auch die Informationen an Bürger*innen dringend erhöht und verbessert werden. Hierzu sind z.B. Briefkasteninformationen mit den wesentlichen Adressen und Telefonnummern in allen relevanten Sprachen erforderlich. Zudem sollte ein digitales FES-System insbesondere darauf ausgerichtet sein, die verschiedenen Einheiten der Müllentsorgung zu vernetzen und schnellstmöglich auf Sperrmüllberge aufmerksam zu machen - ebenfalls nach dem Motto "Reinigung aus einer Hand". Der Service der FES, Sperrmüll nach Anruf kostenfrei abzuholen, ist grundsätzlich sehr gut, aber angesichts der Situation leider nicht mehr ausreichend. Es kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass die Bevölkerung (bzw. große Teile) Sperrmüll entsprechend der FES-Vorgaben trennt und selbst bei Werkhöfen oder beim Schadstoffmobil entsorgt. Der Service der FES muss also verbessert werden, die Reinigungsintervalle erhöht und gleichzeitig müssen die Restriktionen bei Nichtbefolgung der Regeln verstärkt werden. Der Deutsche Städtetag weist zu Recht darauf hin, dass mangelnde Sauberkeit die Vorstufe mangelnder Sicherheit ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2022, OM 1866 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1295 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 816/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 816/2 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE und CDU (= Annahme)

Sperrmüllbeseitigung Ortsbezirk Verbesserungen

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Große Seestraße: Tempo 30 und spielende Kinder

29.12.2023 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2023, OF 825/2 Betreff: Große Seestraße: Tempo 30 und spielende Kinder Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Großen Seestraße: auf Höhe der Hausnr. 61 in westlicher Richtung, durch ein Tempo-30-Piktogramm auf dem Straßenbelag, zu schnell fahrende Fahrzeuge, die z.B von der Adalbertstraße / Landgrafenstraße einfahren, auf die geltende Tempo-30-Regelung aufmerksam zu machen. auf Höhe der Hausnr. 29 in südlicher Richtung, durch ein Tempo-30-Piktogramm auf dem Straßenbelag, zu schnell fahrende Fahrzeuge auf die geltende Tempo-30-Regelung aufmerksam zu machen. vor der Krabbelstube Moses / Musikzentrum (Hausnr. 32-34) ein Schild "Spielende Kinder" in beiden Fahrtrichtungen anzubringen. Die hier beheimatete Krabbelstube und das Musikzentrum, das auch Kurse zur frühkindlichen Erziehung anbietet, benötigen für die Kinder einen besonderen Schutz. im Bereich des Ausgangs des Kurfürstenplatzes, ein Schild "Spielende Kinder" in beiden Fahrtrichtungen anzubringen. Der auf dem Kurfürstenplatz gelegene Kinderspielplatz wird von vielen Kindern der Umgebung genutzt, die besonderen Schutz benötigen. eine mobile Geschwindigkeitsanzeige, für mindestens zwei Monate, vor der Hausnr. 32-34 zu installieren, da in diesem Bereich die Tempo-30-Regelung häufig missachtet wird. die Stadtpolizei beauftragt wird, in diesem Bereich weitere Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen und dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Anwohnende der Großen Seestraße berichten über zu schnell fahrende Fahrzeuge in der Tempo-30-Zone in beiden Fahrtrichtungen. Hierzu wurde von Anwohnenden auch schon die Stadtpolizei angesprochen, die Geschwindigkeitsübertretungen geprüft hat, aber gegenüber den Anwohnenden keine Auskunft zu Übertretungen geben konnte. Zwei besonders heikle Einrichtungen befinden sich in der Großen Seestraße, zum einen die vom Diakonischen Werk Frankfurt/Offenbach betriebene Krabbelstube Moses und das Musikzentrum, das Kurse der frühkindlichen Erziehung unterhält. Der nahe gelegene Kinderspielplatz auf dem Kurfürstenplatz wird von vielen Kindern aus dem Umfeld besucht, die auch die Große Seestraße überqueren müssen, daher ist es unsere Pflicht diesen Kindern einen bestmöglichen Schutz bei der Querung der Straße zu ermöglichen. In der Anlage 1 zur StVO ist das Verkehrszeichen 136 mit "Kinder" bezeichnet. Das Zeichen ist ein Gefahrenzeichen gemäß § 40 StVO und warnt Verkehrsteilnehmende davor, dass mit Kindern zu rechnen ist und daher besondere Vorsicht angesagt ist. Oftmals ist das Verkehrsschild 136 vor Schulen, Kindergärten oder Spielplätzen zu finden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 825/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5136 2024 Die Vorlage OF 825/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und bei Abwesenheit 1 SPD

Tempo-30 spielende Kinder Verkehrssicherheit

Partei: GRÜNE

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Initiative Ortsbeirat 2

Unterstützung für das KuFüFest 2024

04.12.2023 | Aktualisiert am: 13.12.2023

S A C H S T A N D : Initiative vom 04.12.2023, OI 41 entstanden aus Vorlage: OF 777/2 vom 19.11.2023 Betreff: Unterstützung für das KuFü-Fest 2024 Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 3563/23 Der Magistrat wird gebeten, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), das KuFü-Fest 2024 des Vereins Begegnen in Bockenheim mit einem Betrag in Höhe von 2.000 Euro für diverse Sachkosten sowie zusätzlich mit einem Betrag von 500 Euro zweckgebunden für die Nutzung eines Geschirrmobils und von 300 Euro zweckgebunden für eine nachhaltige Stromversorgung aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" zu unterstützen. Der Verein Begegnen in Bockenheim richtet im Sommer 2024 (genaues Datum wird bis Ende 2023 feststehen) zum siebten Mal das Stadtteilfest auf dem Kurfürstenplatz (KuFü-Fest) aus, das sich alljährlich zunehmender Beliebtheit erfreut und inzwischen zu einer festen Größe geworden ist. Das KuFü-Fest leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Miteinanders und zum Austausch der Bewohnerinnen und Bewohner in Bockenheim. Insbesondere der bewusst antikommerzielle Ansatz der ehrenamtlichen Organisatoren bei Durchführung des Straßenfestes ist neben der Absicht, der kulturellen Vielfalt in Bockenheim eine Bühne zu bieten, außerordentlich zu fördern. Für eine möglichst nachhaltige Ausrichtung des KuFü-Festes soll auch in 2024 ein Geschirrmobil mit Mehrweglösungen zum Einsatz kommen. Außerdem soll die Stromversorgung möglichst nachhaltig erfolgen. Durch die Maßnahmen entstehen signifikante Kosten, die im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes zusätzlich zur Verfügung gestellt werden sollten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Versandpaket: 13.12.2023

Stadtteilfest Kurfürstenplatz Nachhaltigkeit

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 2

Unterstützung für das KuFü-Fest 2024

19.11.2023 | Aktualisiert am: 18.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2023, OF 777/2 Betreff: Unterstützung für das KuFü-Fest 2024 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), das "KuFü"-Fest 2024 des Vereins Begegnen in Bockenheim mit einem Betrag in Höhe von 2.000 EUR für diverse Sachkosten sowie zusätzlich mit einem Betrag von 500 EUR zweckgebunden für die Nutzung eines Geschirrmobils und von 300 EUR zweckgebunden für eine nachhaltige Stromversorgung aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" zu unterstützen. Begründung: Der Verein Begegnen in Bockenheim richtet im Sommer 2024 (genaues Datum wird bis Ende 2023 feststehen) zum siebten Mal das Stadtteilfest auf dem Kurfürstenplatz (KuFü-Fest) aus, das sich alljährlicher zunehmender Beliebtheit erfreut und inzwischen zu einer festen Größe geworden ist. Das KuFü-Fest leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Miteinanders und zum Austausch der Bewohnerinnen und Bewohner in Bockenheim. Insbesondere der bewusst antikommerzielle Ansatz der ehrenamtlichen Organisatoren bei Durchführung des Straßenfestes ist neben der Absicht, der kulturellen Vielfalt in Bockenheim eine Bühne zu bieten, außerordentlich zu fördern. Für eine möglichst nachhaltige Ausrichtung des KuFü-Festes soll auch in 2024 ein Geschirrmobil mit Mehrweglösungen zum Einsatz kommen. Außerdem soll die Stromversorgung möglichst nachhaltig erfolgen. Durch die Maßnahmen entstehen signifikante Kosten, die im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes zusätzlich zur Verfügung gestellt werden sollten. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Initiative OI 41 2023 Die Vorlage OF 777/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und bei Abwesenheit 1 SPD und BFF

Unterstützung KuFü-Fest Stadtteilfest

Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2

Konkrete Maßnahmen zur Integration der Jüdischen Institutionen im Ortsbezirk

17.11.2023 | Aktualisiert am: 18.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2023, OF 781/2 Betreff: Konkrete Maßnahmen zur Integration der Jüdischen Institutionen im Ortsbezirk Vorgang: OM 4644/23 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Als konkrete Massnahmen zur Verbesserung der Integration der Institutionen der Jüdischen Gemeinde in unserem Ortsbezirk 1. Bei allen vom Ortsbeirat unterstützten Veranstaltungen ab sofort auch Einladungen an die entsprechenden Institutionen der Jüdischen Gemeinde, wie z.B. das Jüdische Gemeindezentrum oder das Jüdische Familienzentrum auszusprechen. 2. Beim für Sommer 2024 geplanten Fest am Kurfürstenplatz Beiträge aus dem Jüdischen Familienzentrum wie z.B. ein Stand mit koscherem Essen oder Darbietungen jüdischer Musiker oder Tanzgruppen zu ermöglichen, indem ein Teil der vom Ortsbeirat für die Organisation des Festes beigesteuerten Mittel hierfür explizit reserviert wird. 3. Darauf zu achten, dass der Ortsbeirat mindestens zweimal p.a. in der Jüdischen Gemeinde tagen wird. Begründung: Die OM der CDU vom 14.10.23 im Nachgang zu den Hamas-Attentaten am 7. Oktober wurde vom Ortsbeirat 2 einstimmig und gemeinsam beschlossen. Dort heißt es: "Taten statt Worte zur umfassenden Solidarität mit der Jüdischen Gemeinde. Der Ortsbeirat stellt sich entschieden gegen jegliche Form des Antisemitismus und wird alles dafür tun, nicht nur heute, sondern fortlaufend Projekte gegen Antisemitismus und zur Erhaltung der Erinnerungskultur als ein ganz besonders wichtiges Thema im Ortsbezirk politisch und finanziell zu unterstützen und mit hoher Priorität voranzubringen als wichtiges gesellschaftliches Signal." Eine Einladung der entsprechenden Institutionen und Vertretern der Jüdischen Gemeinde zu allen Veranstaltungen sollte gemäß des einstimmigen Beschlusses unstrittig sein. Die explizite Einladung von Vertretern der Jüdischen Gemeinde und deren Institutionen zum Kurfürstenfest stellt einen weiteren konkreten Schritt gemäß dem Motto "Taten statt Worte" dar und würde ein Forum für einen niederschwelligen Austausch sowohl mit den Gruppen, die bislang immer beim Kurfürstenfest eingebunden wurden, als auch mit den Bewohnern unseres Ortsbezirks ermöglichen. Der Leiter des Sozialrathauses hatte schon im September über die Vernissage des Foto-Künstlers Rafael Herlich und einem bunten Rahmenprogramm mit jüdischen Musikern und einer Tanzgruppe des jüdischen Familienzentrums begonnen, sich zu vernetzen. Auf diesen Beziehungen könnte das Organisatoren-Team vom KuFüFest aufbauen. Auch die Ortsbeiratssitzungen in der Jüdischen Gemeinde werden ihren kleinen Beitrag zur gegenseitigen Wahrnehmung und einem Austausch leisten. Nachdem Corona das öffentliche Leben nicht mehr beeinträchtigt, sollte der Ortsbeirat hier wieder zu einer regelmäßigen Frequenz finden. Bislang haben wir erst einmal in der Jüdischen Gemeinde getagt. Antragsteller: CDU FDP BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4644 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 17 Auf Wunsch der CDU wird über die Vorlage OF 781/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Die Vorlage OF 781/2 wird abgelehnt. Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) Ziffer 3.: GRÜNE, SPD, 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 1 LINKE. (= Enthaltung)

Integration Institutionen Veranstaltungen

Parteien: CDU, FDP, BFF

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Antrag Ortsbeirat 2

Sichere Kreuzung Rödelheimer Straße/Schönhofstraße

16.11.2023 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2023, OF 798/2 Betreff: Sichere Kreuzung Rödelheimer Straße/Schönhofstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Kreuzung Rödelheimer Straße / Schönhofstraße mit Pollern und Piktogrammen von zu Fuß Gehenden (und ggf. Fahrradbügeln), so zu sichern, dass diese Querung nicht länger zugeparkt wird. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Glascontainer, der häufiger auf der Gehwegnase steht, nicht auf einem angrenzenden PKW-Stellplatz platziert werden kann, um Barrierefreiheit und Sicherheit zu verbessern. Begründung: Leider wird die Kreuzung Rödelheimer Straße / Schönhofstraße häufig von falschparkenden PKW so zugeparkt, dass ein sicheres Queren für zu Fuß Gehende nicht möglich ist (siehe Anlage). Anlage: (Quelle: Die Bildgeberin ist dem Antragsteller mit Name und Anschrift bekannt.) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 798/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 798/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5128 2024 Die Vorlage OF 798/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)

Kreuzungssicherheit Parken Barrierefreiheit

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 2

Die Mauer muss weg! Der Magistrat soll durch Verhandlungen dafür Sorge tragen, dass die Mauer im Juridicum entfernt wird und das Gebäude einer Zwischennutzung zugeführt wird

13.11.2023 | Aktualisiert am: 07.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.11.2023, OA 410 entstanden aus Vorlage: OF 722/2 vom 04.09.2023 Betreff: Die Mauer muss weg! Der Magistrat soll durch Verhandlungen dafür Sorge tragen, dass die Mauer im Juridicum entfernt wird und das Gebäude einer Zwischennutzung zugeführt wird Der Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, Verhandlungen mit der Goethe-Universität aufzunehmen, den von ihr kürzlich veranlassten Bau einer Mauer im Juridicum rückgängig zu machen. Außerdem sollen Verhandlungen aufgenommen werden, damit die bereits in Aussicht gestellte Zwischennutzung des Juridicums zeitnah gestartet werden kann. Begründung: Im Juli dieses Jahres hatte die Goethe-Universität im Gebäude des Juridicums eine Mauer einziehen lassen, mit der fadenscheinigen Begründung, das Gebäude vor Besetzungen schützen zu wollen. Diese Behauptung ist haltlos, zumal der Magistrat und das Stadtparlament mehrmals erklärt haben, das Gebäude für eine Zwischennutzung zur Verfügung zu stellen. Für das Konzept der Zwischennutzung hatten die Kulturinitiativen des Stadtteils bereits einen Preis gewonnen. Nach Aussagen der Universität werden Gebäude wie die Neue Mensa, der Labsaal oder das Juridicum erst im Jahre 2026 der ABG Frankfurt Holding übergeben. Um einen langjährigen Leerstand des Juridicums zu verhindern, ist eine Zwischennutzung sinnvoll, insbesondere, da den Vereinen und Gruppen in Bockenheim und dem Westend seit dem Abriss des Bürgertreffs in der Schwälmer Straße Veranstaltungsräume fehlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 22.11.2023 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.01.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 410 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4261, 23. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 23.01.2024

Mauer Verhandlungen Zwischennutzung

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 2

Aktueller Planungsstand Schloßstraße

12.11.2023 | Aktualisiert am: 28.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2023, OF 774/2 Betreff: Aktueller Planungsstand Schloßstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie die aktuelle Zeitplanung für den Umbau der Schlossstraße und deren Anbindung an den Radschnellweg ist; 2. vorliegende Planungen zum Umbau der Schlossstraße rechtzeitig dem OBR 2 in einer öffentlichen Sitzung vorzustellen. Begründung: Die Schlossstraße und ihre bestehende Flächenaufteilung ist bereits seit Jahren Gegenstand von Diskussionen. Angesichts wiederholter Verkehrsgefährdungen insbesondere von Radfahrern hat diese Diskussion an Dringlichkeit gewonnen. Daher wird um ein Update zum derzeitigen Planungsstand und weiteren Vorgehen des Magistrats gebeten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 01.09.2023, OF 739/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4713 2023 1. Die Vorlage OF 739/2 wird durch die Annahme der Vorlage 774/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 774/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung der Wortlaut "von Radfahrern" in den Wortlaut "gegen Radfahrer" geändert wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Umbau Schlossstraße Verkehrsgefährdungen

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2

Kein Abriss des Gebäudes Friesengasse 13 - keine weitere Zerstörung von AltBockenheim

10.10.2023 | Aktualisiert am: 01.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2023, OF 771/2 Betreff: Kein Abriss des Gebäudes Friesengasse 13 - keine weitere Zerstörung von Alt-Bockenheim Der Ortsbeirat lehnt nach dem Abriss des historischen Backhauses/Tibethauses am Hülya-Platz in Alt-Bockenheim weitere Zerstörungen des historischen Stadtteilkerns Bockenheims ab. Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen kurzfristig zu beantworten: 1. Trifft es zu, dass die vom Eigentümer (oder Voreigentümer), unterschriebene Abwendungserklärung für das Teilgrundstück Friesengasse 13 (Abwendung des Vorkaufsrechts der Stadt im Satzungsgebiet einer Milieuschutzsatzung) bereits demnächst ausläuft? Falls ja, wann ist dies der Fall? 2., Trifft es zu, dass der Eigentümer bereits über eine Abrissgenehmigung für die Friesengasse 13 verfügt? Wenn nein, wurde eine solche beantragt oder gab es ggf. eine Voranfrage für eine solche Genehmigung (formell oder informell)? 3. Trifft es zu, dass der Eigentümer des obigen Areals auch die Absicht hat, den in der Friesengasse angrenzenden Gartenbereich Friesengasse 15 (Eigentümer Stadt/Nachbarn als Pächter) zu erwerben und zu bebauen? Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Maßnahmen darzulegen, mit denen er die städtebauliche Struktur in Alt-Bockenheim künftig besser schützen will; 2. darzulegen, wie die Erhaltungssatzung Nr. 48 - Bockenheim II (Erhaltung der städtebaulichen Eigenart) z. B. über einen Bebauungsplan besser abgesichert werden kann; 3. darzulegen, welche Möglichkeiten es gibt, das Gebäude Friesengasse 13 zu erhalten, indem z. B. Denkmalschutz und/oder Ensembleschutz (zusammen mit den gegenüberliegenden Gebäuden, z. B. Friesengasse 12) geprüft werden oder gemäß der Erhaltungssatzung Nr. 48 der Rückbau des Fachwerkhauses versagt wird; 4. dem Eigentümer (falls notwendig) die behutsame Sanierung zu empfehlen und damit preiswerten Wohnraum zu erhalten (entsprechend E 47 - Milieuschutzsatzung); 5. das Garten-Pachtgrundstück Friesengasse 15 weder zu verkaufen noch an den Eigentümer der Friesengasse 13 zu verpachten. Begründung: Nach vorläufigem Kenntnisstand beabsichtigt der Eigentümer des Areals Kaufunger Straße 4/Friesengasse 13 nunmehr auch den Abbruch des historischen Fachwerkgebäudes Friesengasse 13 (17. Jahrhundert), um am Eingang zum Altstadtkern Bockenheims höher zu bauen. Das Haus ist vermietet; den derzeitigen Bewohnenden wurde bereits die Kündigung angekündigt. Es steht zu befürchten, dass der Eigentümer mit dem Auslaufen der Abwendungserklärung zum Vorkaufsrecht der Stadt kalkuliert, um das Areal auf dem Teilgrundstück Friesengasse 13 neu zu bebauen, bzw. baulich extrem zu überformen. Das noch vorhandene dörfliche Ortsbild Bockenheims wird nur noch durch wenige Gebäude geprägt, die die historische Bedeutung verdeutlichen und die Identität des Stadtteils ausmachen. Hierzu gehört das Gebäude Friesengasse 13. Die Sanierung Bockenheims definierte exakt die prägenden Gebäude und hat versucht, dieses Ortsbild zu erhalten und zukunftsfähig zu machen. Die Erhaltungssatzung Nr. 48, Bockenheim II, die auch das Ensemble Kaufunger Straße 4/Friesengasse 13 umfasst, beschreibt die wesentlichen Ziele für Alt-Bockenheim und muss respektiert werden. Die Erhaltungssatzung besagt u. a.: "Insbesondere die engen Gassen und die Reste des ehemaligen Ortskerns südlich des Kirchplatzes tragen zur Identifikation bei". Verwiesen wird zudem auf das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Frankfurt 2030+, das die Bedeutung der historischen Stadtteilkerne für Identität, Zugehörigkeitsgefühl und Lebensqualität in der Stadt betont. In der Auseinandersetzung um den Abriss des alten Backhauses und den Neubau von neun hochpreisigen Wohnungen auf dem Teilgrundstück Kaufunger Straße 4 hatte der Eigentümer dem Ortsbeirat erklärt, dass das an der Friesengasse gelegene Fachwerkhaus erhalten bliebe und saniert werde (FAZ 13.11.2019). Ebenso solle die Struktur der Innenhöfe auf dem Areal, dessen Zufahrt und die Begrenzungsmauer zum Hülya-Platz erhalten werden. Schon die Fertigstellung des Neubaus auf dem Areal des ehemaligen Backhauses Kaufunger Straße 4 entspricht nur sehr bedingt der vorher vom Bauherrn in einer Ortsbeiratssitzung versprochenen optischen Kleinteiligkeit. Laut Erhaltungssatzung dürfen Rückbau und Nutzungsänderung versagt werden, "wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist" (§ 172 Abs. 3 Satz 1 BauGB). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 50 Auf Wusch der CDU-Fraktion wird über die Fragen und Aufträge an den Magistrat in der Vorlage OF 771/2 gesondert abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4643 2023 Die Vorlage OF 771/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor am Ende von Ziffer 2. folgender Wortlaut ergänzt wird: "oder gab es ggf. eine Voranfrage für eine solche Genehmigung (formell oder informell)?" Abstimmung: Fragen 1. bis 3.: Einstimmige Annahme Auftrag 1.: GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und LINKE. gegen 1 CDU und BFF (= Ablehnung) Aufträge 2. bis 5.: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Abriss Zerstörung Erhaltung

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Rücknahme der Anregung an den Magistrat „Gefahrensituation auf der Schloßstraße“

29.09.2023 | Aktualisiert am: 01.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2023, OF 763/2 Betreff: Rücknahme der Anregung an den Magistrat "Gefahrensituation auf der Schloßstraße" Vorgang: OM 4337/23 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat zieht die in der Ortsbeiratssitzung vom 10.07.2023 beschlossene Anregungen an den Magistrat OM 4337/2023 (beruhend auf OF 667) zurück. Das Büro der Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat davon in Kenntnis zu setzen, dass es dementsprechend keiner Beantwortung bedarf und von einer Umsetzung bzw. Prüfung der in OM 4337/2023 beschriebenen Maßnahmen abzusehen ist. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung vom 10.07.2023 bestanden die antragstellenden Fraktionen (GRÜNE und LINKE) der OF 667 vom 24.04.2023 trotz mehrfachen Hinweises auf die entschuldigte Abwesenheit dreier Mitglieder des Ortsbeirates in dieser im Ortsbeirat umstrittenen Frage auf Abstimmung anstatt den Antrag, wie in der Mai- und Juni-Sitzung geschehen, nochmals auf die nächste Sitzung zu schieben. Der oben benannte Beschluss des Ortsbeirates OM 4337/2023 vom 10.07.2023 kam schließlich unter Abwesenheit wegen Krankheit zweier Mitglieder der CDU-Fraktion sowie unter Abwesenheit wegen Dienstverpflichtung eines Mitglieds der FDP-Fraktion zu Stande und ist in Hinblick auf die schon 2021 ausführlich im Ortsbeirat diskutierten Meinungs- und Mehrheitsverhältnisse im Umgang mit der verkehrlichen Situation in der Schloßstraße aufzuheben. Zumal sich an der jeweiligen Einschätzung der Mitglieder des Ortsbeirates seit 2021 grundsätzlich nichts geändert hat. Ein nahezu inhaltsgleicher Antrag im Vergleich zu der neu eingebrachten OF 667 der Fraktionen von GRÜNE und LINKE vom 30.08.2021, OF 123/2, wurde schon in der Ortsbeiratssitzung vom 13.09.2021 abgelehnt, wobei eben in der benannten Sitzung 2021 nicht die Gelegenheit für die antragstellenden Fraktionen bestand die entschuldigte Abwesenheit von Mitgliedern des Ortsbeirates auszunutzen. Den in der Ortsbeiratssitzung vom 10.07.2023 abwesenden Mitgliedern der CDU- und FDP-Fraktion ist vielmehr Gelegenheit zu geben an der Beschlussfassung des Ortsbeirates in dieser Frage teilzunehmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.07.2023, OM 4337 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4652 2023 Die Vorlage OF 763/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

Gefahrensituation Ortsbeiratssitzung Rücknahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2

Linksabbiegerspur Breitenbachbrücke/Ecke Rödelheimer Straße

27.09.2023 | Aktualisiert am: 01.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2023, OF 766/2 Betreff: Linksabbiegerspur Breitenbachbrücke/Ecke Rödelheimer Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die rechte der beiden Linksabbiegerspuren, von der Breitenbachbrücke kommend, als Einfädelspur zu kennzeichnen (beispielsweise durch Pfeilmarkierungen auf der Fahrbahn o.ä.). Begründung: Die beiden Linksabbiegerspuren, von der Breitenbachbrücke kommend, in die Rödelheimer Straße gehen abrupt vor der dortigen Bushaltestelle in eine Fahrbahnspur über. Insbesondere für ortsfremde Verkehrsteilnehmer*innen kommt es hier immer wieder zu gefährlichen Situationen, da die Zusammenführung der Spuren nicht klar ersichtlich ist. Wie beispielsweise bei einem Unfall am 25.09.2023 geschehen. Anlage: Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO II, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4650 2023 Die Vorlage OF 766/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Linksabbiegerspur Breitenbachbrücke Rödelheimer Straße

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Rückbau Ausweichstandort Kita und Neugestaltung des Kurfürstenplatzes

26.09.2023 | Aktualisiert am: 28.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2023, OF 757/2 Betreff: Rückbau Ausweichstandort Kita und Neugestaltung des Kurfürstenplatzes Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den zentralen von Nord nach Süd verlaufenden Weg über den Kurfürstenplatz wieder vollständig freizugeben und die Baustelle möglichst zeitnah soweit zu beenden, dass der Platz auch in seinem südöstlichen Teil wieder nutzbar wird. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, ihn über die zeitliche Planung bezüglich des Bauvorhabens zu unterrichten und eventuelle Verzögerungen mitzuteilen. Begründung: Nach Auskunft der Ämter verzögere sich die Baustelle am Kurfürstenplatz. Hierbei handelt es sich um einen hochfrequentierten Platz im Stadtteil Bockenheim. Der zentral angelegte Weg stellt für Fußgänger (und mitunter auch Radfahrer) die zentrale Verbindung von der Leipziger Straße zum Westbahnhof dar. Es ist nicht hinnehmbar, dass der Platz länger als unbedingt erforderlich gesperrt bleibt. Die Antragstellerin hat an einem spätsommerlichen Abend sogar schon Kinder gesehen, die die Baustelle als Spielplatz entdeckt haben. Eine zu bedauernde Nebenerscheinung ist es, dass die Wiesen zunehmend zu Trampelpfaden werden und daher nicht mehr so einladend scheinen. Es erscheint fragwürdig, warum die Sperrgitter am Weg dann nicht auch soweit entfernt werden können, dass wenigstens der Weg wieder nutzbar wird. Aufgrund der zentralen Lage des Platzes sprechen vermehrt Bürger die Antragstellerin auf den Fortgang an, es besteht allgemeiner Informationsbedarf. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 757/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4718 2023 Die Vorlage OF 757/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Antragstenors ersatzlos gestrichen wird. Weiterhin wird im Antragstenor der Wortlaut "des Bauvorhabens" durch den Wortlaut "der Neugestaltung des Kurfürstenplatzes" ersetzt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung der CDU

Rückbau Neugestaltung Kurfürstenplatz

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2

Homburger Straße als Einbahnstraße einrichten

26.09.2023 | Aktualisiert am: 28.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2023, OF 765/2 Betreff: Homburger Straße als Einbahnstraße einrichten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Homburger Straße, zwischen Jordanstraße und Adalbertstraße, als Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Adalbertstraße einzurichten. Begründung: Anwohnende aus dem südlichen Teil der Homburger Straße beschweren sich über einen ständig wachsenden Durchgangsverkehr in Richtung Schloßstraße. Die kopfsteingepflasterte Straße ist demnach keine Nebenstraße mehr, sondern hat sich in eine regelrechte lärmbelastete Durchgangsstraße gewandelt. Das ist im Besonderen an dem Weg zu erkennen, den Autofahrende Richtung Schloßstraße nehmen. Obwohl sie laut Verkehrszeichen nur nach Norden fahren dürften, biegen sie in Richtung Hamburger Allee ab, was durch ihr Linksabbiegen oft zu gefährlichen Situationen führt. Die Umwidmung der Homburger Straße zwischen Jordan- und Adalbertsraße in eine Einbahnstraße, die nur noch in Richtung Adalbertstraße zu befahren ist, kann einen großen Beitrag zur Veringerung des Durchgangsverkehrs in der südlichen Homburger Straße bewirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 765/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 765/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 764/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Einbahnstraße Durchgangsverkehr Verkehrssicherheit

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Fahrradstraße Robert-Mayer-Straße Einrichten eines Einbahnstraßensystems

26.09.2023 | Aktualisiert am: 28.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2023, OF 749/2 Betreff: Fahrradstraße Robert-Mayer-Straße Einrichten eines Einbahnstraßensystems Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bezugnehmend zur Vorstellung des ASE vom 05.07.2023 zum Umbau der Robert-Mayer-Straße in ein Einbahnstraßensystem, nehmen wir wie folgt Stellung: 1. Robert-Mayer-Straße zwischen Nauheimer und Schloßstraße: Wir unterstützen den Vorschlag (Variante 1) des ASE in diesem Abschnitt eine Einbahnstraße in West-Ost Richtung einzurichten. 2. Robert-Mayer-Straße zwischen Schloßstraße und Gräfstraße: Wir unterstützen den Vorschlag (Variante 12) des ASE in diesem Abschnitt eine Einbahnstraße in Ost-West Richtung einzurichten. Begründung: In Anbetracht der vielen Varianten müssen Kompromisse gemacht warden. Nach Prüfung aller Varianten stellt sich die Variante 12, sie beinhaltet auch die Variante 1, als bevorzugte Lösung dar. Anlage: Quelle: Präsentation des ASE vom 05.07.2023 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 749/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4715 2023 Die Vorlage OF 749/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, 1 FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); CDU und 1 FDP (= Enthaltung)

Fahrradstraße Einbahnstraßensystem Robert-Mayer-Straße

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Vorstellung Toilettenkonzept

25.09.2023 | Aktualisiert am: 01.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2023, OF 745/2 Betreff: Vorstellung Toilettenkonzept Vorgang: M 174/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Baudezernentin Sylvia Weber, bzw. eine/n Vertreter/in des ABI (Amt für Bau und Immobilien) in eine der nächsten Sitzungen des OBR 2 einzuladen, um das ‚Toilettenkonzept' ( M174/22) vorzustellen und dieses mit dem Gremium und den Bürgerinnen und Bürgern zu besprechen. Hierbei ist darzulegen, inwieweit das Angebot öffentlicher Toiletten im Ortsbezirk ausgebaut werden kann. Dazu gehören auch die Errichtung von bewirtschafteten Kiosktoiletten, mobilen Toiletten sowie Vertragstoiletten in gastronomischen Einrichtungen. Als mögliche Standorte sollen in einem ersten Schritt: a) der Kiosk an der Rollschuhbahn, Zeppelinalle/ Ecke Franz-Rücker-Allee, b) der Kurfürstenplatz (beide Bockenheim) sowie c) der Odina-Bott-Platz und d) der Westendplatz (beide Westend) geprüft werden. Weitere mögliche Standorte sind vom Gremium zu ergänzen, mglw. bietet sich auch eine Ortsbegehung an. Begründung: Der Ortsbezirk 2 ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Einzelne wichtige Bestandteile städtischer Infrastruktur sind jedoch nicht mitgewachsen. Dazu gehört auch das Angebot an öffentlich zugänglichen Toiletten. In der umfangreichen M-Vorlage 174/22 ‚Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main' ist der Ortsbezirk 2 mit nur einem sehr unkonkreten Prüfauftrag auf der Leipziger Straße bedacht. Leider beruht die dem Ergebnisbericht zugrunde liegende Bedarfserhebung auf dem Jahr 2017. Die heute bestehenden tatsächlichen Bedarfe wurden daher nicht ausreichend berücksichtigt. Eine Ausweitung des öffentlich zugänglichen Toilettenraums ist für den Ortsbezirk 2 dringend notwendig. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4645 2023 Die Vorlage OF 745/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Toilettenkonzept Standorte Bedarfserhebung

Parteien: CDU, FDP

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Antrag Ortsbeirat 2

Fahrradanbindung des Westbahnhofs

23.09.2023 | Aktualisiert am: 01.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2023, OF 761/2 Betreff: Fahrradanbindung des Westbahnhofs Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. Auskunft über den Stand der Planungen für die Kreuzung Robert-Mayer Straße/Hamburger Allee/Voltastraße/Emser Straße zu erteilen, 2. Auskunft über den Stand der Planungen für die Kurfürstenstraße zu erteilen und 3. in Verbindung mit den oben genannten Punkten Auskunft darüber zu erteilen, wie Radfahrer unter Einhaltung der StVO aus Richtung Norden/Osten den Westbahnhof per Fahrrad erreichen können. Begründung: Dass der Westbahnhof nun endlich umgebaut und auch mobilitätseingeschränkten Menschen zugänglich gemacht werden soll, begrüßt die Antragstellerin sehr. Dass aber Bahnhöfe umgebaut werden, ohne dass entsprechende Zufahrten geklärt sind, ist nicht förderlich für das Ansinnen, Menschen zum Umstieg auf den ÖPNV zu bewegen. Nur ein attraktiver ÖPNV kann Menschen zum Umstieg bewegen. Es ist weder aus Richtung Hamburger Allee noch aus Richtung Leipziger Straße eindeutig, wie der Radverkehr sich in Richtung Westbahnhof verhalten sollte. Es ist zu beachten, dass die Kurfürstenstraße aufgrund der verlegten Schienen ungeeignet als Hauptachse für Radfahrer erscheint. Radabstellanlagen, wie in der Vergangenheit durch den Ortsbeirat gefordert und auch genehmigt alleine reichen nicht aus, um das Radfahren tatsächlich attraktiv zu machen. Schließlich trägt eine eindeutige und direkte Radverkehrsanbindung auch zur Sicherheit der Fußgänger bei, die derzeit auf zahlreichen Fußwegen von illegal verkehrenden Radfahrern gefährdet und gestört werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO II, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 775 2023 Die Vorlage OF 761/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Fahrradanbindung Planungen Radverkehr

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 7

Vergrößerung der abgesenkten Bordsteinfläche an der Kreuzung Am Industriehof - Am Hohen Weg

22.09.2023 | Aktualisiert am: 19.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2023, OF 337/7 Betreff: Vergrößerung der abgesenkten Bordsteinfläche an der Kreuzung Am Industriehof - Am Hohen Weg Der Magistrat wird gebeten, eine Vergrößerung der abgesenkten Bordsteinfläche an der Kreuzung Am Industriehof - Am Hohen Weg, auf der rechten Seite stadtauswärts von der Breitenbachbrücke kommend, zu veranlassen. Die Absenkung soll sich auf den für Fußgänger:innen markierten Bereich beziehen. Begründung: Am Fußgängerüberweg in von und zur U-Bahnhaltestelle kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen zwischen Fußgänger:innen, Radfahrenden und Menschen mit Kinderwägen und Rollern, die alle den abgesenkten Bordsteinbereich nutzen, um die Straße zu überqueren. Eine Vergrößerung dessen würde enorme Abhilfe schaffen und gleichzeitig zu einem zügigeren Überqueren des Zebrastreifens führen, was gleichzeitig den Autoverkehr begünstigen würde. Dieses Problem hat sich durch die temporäre Verlegung der Bushaltestelle der Linie M 72 auf die Straße am Industriehof auf Höhe des Studentenwohnheims noch verstärkt. Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 7 am 10.10.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4553 2023 Die Vorlage OF 337/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Bordsteinfläche Kreuzung Fußgängerüberweg

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2

Einbahnstraßenregelung für die Homburger Straße

21.09.2023 | Aktualisiert am: 28.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2023, OF 764/2 Betreff: Einbahnstraßenregelung für die Homburger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1.ob die Homburger Straße zwischen der Jordanstraße und der Adalbertstraße nicht für den motorisierte Autoverkehr unter Duldung des Zweirichtungsradverkehrs eine Einbahnstraße in Richtung Adalbertstraße werden könnte, so dass die Einfahrt nur aus der Jordanstraße kommend möglich ist; 2. ob die Homburger Straße als Anliegerstraße eingestuft werden könnte. Begründung: Die Homburger Straße ist eine verhältnismäßig schmale, kopfsteingepflasterte Wohnstraße. Autofahrer nutzen die Homburger Straße als Abkürzung, wenn sie aus Richtung Adalbertstraße kommend in Richtung Gallus, Messe oder A648 fahren möchten. Eventuell leiten auch Navigationssysteme Autofahrer durch die Homburger Straße. Das Abbiegen nach links in die Schlossstraße ist widerrechtlich. Manche Autofahrer setzen sich über das Verbot hinweg, andere machen einen U-Turn auf der Schlossstraße. Das Quartier an der Jordanstraße ist als ruhiges Wohn- und Ausgehviertel schützenswert, Durchgangsverkehre sollten aus dem Viertel herausgehalten werden. Es sei darauf hingewiesen, dass die Kiesstraße in jeweils entgegengesetzter Richtung Einbahnstraße ist, sodass alle Adressen weiterhin auch für den motorisierten Verkehr erreichbar blieben. Das Anliegen, die Homburger Straße zu beruhigen, wurde verschiedentlich an die Antragstellerin herangetragen. Die Alternative der Einstufung als Anliegerstraße könnte zwar dazu führen, dass Routenplaner die Straße nicht als Router empfehlen, andererseits bestünde die Zufahrt unter Außerachtlassen des Schildes "Anlieger frei" weiterhin. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 764/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 39 Die Vorlage OF 764/2 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und FDP erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4721 2023 Die Vorlage OF 764/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, in der Homburger Straße zwischen der Jordanstraße und der Adalbertstraße für den motorisierten Autoverkehr, unter Duldung des Zweirichtungsradverkehrs, eine Einbahnstraße in Richtung Adalbertstraße einzurichten, sodass die Einfahrt nur aus der Jordanstraße kommend möglich ist. Weiterhin wird in der Begründung der Wortlaut "Richtung Adalbertstraße" mit dem Wortlaut "/Große Seestraße" ergänzt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Einbahnstraßenregelung Homburger Straße Anliegerstraße

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2

Rettungsgasse auf der Schloßstraße/Ecke Rödelheimer Straße ermöglichen - Leitschwelle überprüfen

20.09.2023 | Aktualisiert am: 28.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2023, OF 762/2 Betreff: Rettungsgasse auf der Schloßstraße/Ecke Rödelheimer Straße ermöglichen - Leitschwelle überprüfen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. ob die derzeitige Leitschwelle mit ihren aufgesetzten Baken auf der Schloßstraße, vor der Kreuzung Rödelheimer Straße in Richtung Breitenbachbrücke, die Bildung einer Rettungsgasse verhindert und damit Einsatzfahrten von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen verlängert, 2. falls dies der Fall sein sollte, ob durch die Wegnahme der aufgesetzten Baken oder Austausch durch andere Trennelemente die Bildung einer Rettungsgasse erleichtert würde, 3. welche Auswirkungen diese Wegnahme bzw. der Austausch auf die Sicherheit der Radfahrenden auf dem durch die Leitschwelle abgetrennten Radstreifen aus Sicht des Magistrats hätte. 4. ob bei längeren Rückstaus an der Ampel auch die Parkplätze vor der Schloßstraße 11 eine Rettungsgasse behindern. Sollten die Baken ein Problem darstellen und durch deren Wegnahme bzw. Austausch keinerlei negative Auswirkungen auf die Radfahrenden bestehen, wird der Magistrat gebeten die Baken abzumontieren bzw. gegen geeignetere Trennelemente auszutauschen. Es dient zur Kenntnis, dass die Trennung zwischen PKW- und Radverkehr vor der Kreuzung ausdrücklich nicht in Frage gestellt wird. Begründung: Derzeit wird - nicht immer in sinnvoller Weise - über Trennelemente zwischen PKW- und Fahrradverkehr diskutiert. Viele der kritisierten Elemente, wie Modalfilter, stellen entgegen den Behauptungen ihrer Kritiker*innen kein Hindernis für Einsatzfahrzeuge dar, wie die Branddirektion bereits im Mobilitätsausschuss bestätigt hat. Problematisch seien aber auf Leitschwellen aufgesetzte Baken, da diese die Bildung von Rettungsgassen erschwerten. Ein solches Trennelement befindet sich zur Abtrennung der PKW- und Rad-Spur auf der Schlossstraße vor der Kreuzung Rödelheimer Straße. Die einspurige Fahrbahn bis zur Kreuzung führt teilweise zu längeren Rückstaus. Hier scheint es häufiger zu Verzögerungen der Einsatzfahrten zu kommen. Es fehlt aber an belastbaren Zahlen für diese Vermutung. Sollte sich dies jedoch bestätigen und der Grund hierfür an den Trennelementen liegen, müssten diese einer Prüfung unterzogen werden. Gleichwohl haben die Leitschwellen auch eine Sicherheitsfunktion für die Radfahrenden auf der Schloßstraße, gerade weil an Kreuzungen immer wieder - teils schwere - Unfälle stattfinden. Daher sollte dieser Sicherheitsaspekt nicht leichtfertig übergangen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 762/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 38 Auf Wusch der SPD wird über die Vorlage OF 762/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4720 2023 Die Vorlage OF 762/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) Ziffern 3. und 4.: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Ablehnung)

Rettungsgasse Leitschwelle Sicherheit

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 2

Die Heizzentralen vor dem Hochhaus Friesengasse/Ecke Schloßstraße sollen verlagert und der Gehweg wieder barrierefrei gemacht werden

18.09.2023 | Aktualisiert am: 11.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 18.09.2023, OA 393 entstanden aus Vorlage: OF 736/2 vom 04.09.2023 Betreff: Die Heizzentralen vor dem Hochhaus Friesengasse/Ecke Schloßstraße sollen verlagert und der Gehweg wieder barrierefrei gemacht werden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Heizzentralen entweder auf dem direkt neben dem Gehweg vorhandenen Parkplatz, in dem großen Hinterhof oder hintereinander auf dem Gehweg abgestellt werden. Die Barrierefreiheit auf dem Gehweg muss wiederhergestellt werden. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob das Aufstellen der Heizzentralen, wie auf den Fotos zu sehen, so genehmigt wurde; b) falls ja, warum dabei nicht auf die Restgehwegbreite geachtet wurde. Begründung: Seit Monaten stehen zwei mobile Heizzentralen auf dem Gehweg vor dem Hochhaus Friesengasse/Ecke Schloßstraße, sodass Personen mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer und Benutzer von Rollatoren auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Dies ist absolut unverständlich, da sich neben dem Gehweg ein großer Parkplatz (siehe Fotos) befindet. Außerdem besitzt das Hochhaus einen großen Hinterhof. Es ist den Benutzerinnen und Benutzern des Gehwegs nicht länger zuzumuten beim Ausweichen auf die Fahrbahn gefährdet zu werden. Die Heizzentralen müssen schnellstmöglich vom Gehweg entfernt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 549 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 27.09.2023 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 16.10.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 393 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) 21. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 17.10.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 393 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3907, 21. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 17.10.2023

Heizzentralen Gehweg Barrierefreiheit

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 2

Die Heizzentralen vor dem Hochhaus Friesengasse/Ecke Schloßstraße sollen verlagert und der Gehweg wieder barrierefrei gemacht werden

04.09.2023 | Aktualisiert am: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2023, OF 736/2 Betreff: Die Heizzentralen vor dem Hochhaus Friesengasse/Ecke Schloßstraße sollen verlagert und der Gehweg wieder barrierefrei gemacht werden Der Magistrat wird beauftragt die Sondergenehmigung für das Aufstellen der Heizzentralen auf dem Gehweg vor dem Hoschhaus Friesengasse/ Ecke Schloßsstraße zu entziehen, und dafür Sorge zu tragen, das die Heizzentralen entweder auf dem direkt neben dem Gehweg vorhandenen Parkplatz oder in dem Großen Hinterhof abgestellt werden. Die Barrierefreiheit auf dem Gehweg muss wieder hergestellt werden. Begründung: Seit Monaten stehen 2 mobile Heizzentralen. auf dem Gehweg vor dem Hochhaus Friesengasse/ Ecke Schloßstraße, so dass Personen mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer und Benutzer von Rollatoren auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Dies ist absolut unverständlich, da sich neben dem Gehweg ein großer Parkplatz (siehe Fotos) befindet. Ausserdem besitzt das Hochhaus einen großen Hinterhof. Es ist den Benutzer*nnen des Gehwegs nicht länger zuzumuten beim Ausweichen auf die Fahrbahn gefährdet zu werden. Die Heizzentralen müssen schnellstmöglich vom Gehweg entfernt werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 60 Beschluss: Anregung OA 393 2023 Die Vorlage OF 736/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass die Heizzentralen entweder auf dem direkt neben dem Gehweg vorhandenen Parkplatz, in dem großen Hinterhof oder hintereinander auf dem Gehweg abgestellt werden. Die Barrierefreiheit auf dem Gehweg muss wiederhergestellt werden. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob das Aufstellen der Heizzentralen, wie auf den Bildern zu sehen, so genehmigt wurde; falls ja, warum dabei nicht auf die Restgehwegbreite geachtet wurde." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Heizzentralen Gehweg Barrierefreiheit

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2

Keine Umgestaltung der Schloßstraße als Schnellschuss

01.09.2023 | Aktualisiert am: 28.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2023, OF 739/2 Betreff: Keine Umgestaltung der Schloßstraße als Schnellschuss Vorgang: OM 4337/23 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, vor einer evtl. Umsetzung der in der OM 4337 aufgeführten Umgestaltungsmaßnahmen für die Schlossstraße die erarbeiteten Planungen dem OBR 2 in öffentlicher Sitzung vorzustellen. Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang auch um eine Bewertung der Maßnahmen mit Blick auf den für die kommenden Jahre geplanten weiteren Umbau der Schlossstraße gebeten. Begründung: Im Nachgang zur genannten Beschlussfassung des OBR 2 sind ggü. dem Antragsteller erhebliche Bedenken von Bürgern geäußert wurden, die insbesondere auch den Wunsch äußerten, vor einer Umsetzung nochmals die Möglichkeiten zu erhalten, die konkreten Maßnahmen im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des OBR 2 zu diskutieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.11.2023, OF 774/2 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.07.2023, OM 4337 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 63 Beschluss: Die Vorlage OF 739/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 739/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4713 2023 1. Die Vorlage OF 739/2 wird durch die Annahme der Vorlage 774/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 774/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung der Wortlaut "von Radfahrern" in den Wortlaut "gegen Radfahrer" geändert wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Umgestaltung Schloßstraße Planungen

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2

Zusätzliche Abfallbehälter für Bockenheim, Kuhwald, Westend

31.08.2023 | Aktualisiert am: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2023, OF 712/2 Betreff: Zusätzliche Abfallbehälter für Bockenheim, Kuhwald, Westend Vorgang: EA 131/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. unter Hinweis auf die Etatanregung 131 vom 21.03.2022, an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 jeweils eine sog. Müllgarage aufzustellen: a) Ecke Jordanstraße 8 / Kiesstraße 28 b) Rohmerplatz, vor Greifstraße Nr. 12 c) Ecke Leipziger Str. / Markgrafenstraße, seitlich vor U-Bahn Eingang d) Ecke Leipziger Str. / Am Weingarten, seitlich vor U-Bahn Eingang e) Leipziger Str., Platz vor Oxfam f) Hessenplatz, Umgebung Kinderspielplatz g) Kirchplatz / Ecke Grempstraße, seitlich vor U-Bahn Eingang h) Rothschildpark, Umgebung Opernturm i) Grüneburgpark, Platz unterhalb Rothschild-Denkmal j) Grüneburgpark, angrenzende Wiese Rothschild-Denkmal k) Grüneburgpark, Sitzplatz oberhalb Park-Café 2. an folgenden Standorten zusätzliche krähensichere Abfallbehälter zu installieren: a) Bockenheimer Warte, Verdichtung mit kleineren Abfalleimern b) Ecke Homburger Straße / Robert-Mayer-Str. 40, kleiner Abfalleimer zwischen Holzbänken c) Odina-Bott-Platz, zwischen Bänken, nahe U-Bahn Ausgang Richtung Freiherr-vom-Stein-Str. d) Feldbergstraße / Freiherr-vom-Stein-Str., vor Bäckerei e) Freiherr-vom-Stein-Str. / Ecke Feldbergstr. f) Kreuzung Grüneburgweg / Oberlindau, vor ehemaliger Filiale der Deutschen Bank g) Grüneburgweg, Höhe ARAL-Tankstelle, Umgebung Glascontainer 3. alle Bestandsbehälter auf dem Kurfürstenplatz, die noch nicht krähensicher sind, mit einem Krähenschutz zu versehen. 4. zu prüfen und zu berichten, ob dem Ortsbeirat 2 nach Umsetzung der genannten Maßnahmen noch Restmittel aus der Etatanregung 131 zur Verfügung stehen und falls ja, in welcher Höhe. Begründung: Die genannten Standorte wurden im Rahmen von Ortsbegehungen am 27.06.2023 und am 29.06.2023 im Austausch mit einem Vertreter der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) ermittelt. Die Protokolle, inkl. Fotos zu den Standorten, können auf Anfrage von den Antragstellenden zur Verfügung gestellt werden. Der FES liegen diese bereits vor. Zur Finanzierung zusätzlicher Müllgaragen wurden auf Anregung des Ortsbeirats 2 im städtischen Haushalt zusätzlich 54.000 Euro eingestellt (EA 131). Große Müllmengen treffen im Ortsbezirk an vielen Stellen auf eine ungenügende Entsorgungsinfrastruktur. Die Maßnahmen tragen zu einer Verbesserung der Sauberkeit und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum bei. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 21.03.2022, EA 131 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4508 2023 Die Vorlage OF 712/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP, 1 LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und 1 LINKE. (= Ablehnung)

Abfallbehälter Ortsbezirk Entsorgungsinfrastruktur

Parteien: GRÜNE, SPD, FDP

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Antrag Ortsbeirat 2

Tischtennis in der Grünanlage Zeppelinallee ermöglichen

31.08.2023 | Aktualisiert am: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2023, OF 709/2 Betreff: Tischtennis in der Grünanlage Zeppelinallee ermöglichen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an geeigneter Stelle in der Grünanlage Zeppelinallee eine neue, öffentliche Tischtennisplatte zu installieren. Es dient zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat bereit ist, sich im Rahmen seines Budgets an den Kosten zu beteiligen, sollten Engpässe vorhanden sein. Begründung: Der Wunsch nach einer Tischtennisplatte in der Grünanlage wurde von Bürger*innen angeregt. Da die Tischtennisplatte in der Appelsgasse bereits für einen anderen Standort vorgesehen ist, kommt diese nicht für einen Umzug in die Grünanlage Zeppelinallee in Frage. Wo Tischtennisplatten in öffentlichen Parkanlagen vorhanden sind (z.B. auf dem Kurfürstenplatz), erfreuen sich diese großer Beliebtheit. Es besteht in Bockenheim und Westend großer Bedarf an öffentlichen Aufenthaltsflächen und Freizeitangeboten für Jugendliche und Erwachsene. In der Parkanlage sowie auf dem Spielplatz Zeppelinallee fehlt es bislang an einer Tischtennisplatte. Durch das Angebot würde der öffentliche Raum aufgewertet und die Aufenthaltsqualität - vor allem auch für Jugendliche - erhöht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.05.2023, OF 683/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4504 2023 1. Die Vorlage OF 683/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 709/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 709/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Absatz ersatzlos gestrichen wird. Weiterhin wird in der Begründung der zweite Satz ersatzlos gestrichen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und 1 LINKE. gegen 1 LINKE. (= Ablehnung) bei Abwesenheit BFF und ÖkoLinX-ARL

Tischtennisplatte Grünanlage Jugendliche

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Mobile Geschwindigkeitsanzeige für die Kiesstraße

31.08.2023 | Aktualisiert am: 28.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2023, OF 737/2 Betreff: Mobile Geschwindigkeitsanzeige für die Kiesstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. an geeigneter Stelle in der Kiesstraße eine temporäre mobile Geschwindigkeitsanzeige aufzustellen, um zu schnell fahrende Fahrzeuge auf Tempo 30 hinzuweisen. Die Geschwindigkeitsanzeige sollte für mindestens drei Monate aufgestellt werden. 2. auf der Fahrbahn der Kiesstraße Tempo-30-Piktogramme aufzubringen. Begründung: Anwohnende berichten von regelmäßigen Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Kiesstraße. Die Maßnahmen dienen der Verbesserung der Verkehrssicherheit und vor allem auch dem Schutz der zahlreichen Kinder, die in der Kiesstraße und Umgebung wohnen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage OF 737/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 737/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4711 2023 Die Vorlage OF 737/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wortlaut "in der Kiesstraße" der Wortlaut "im Bereich zwischen Jordanstraße und Robert-Mayer-Straße, abwechselnd in beide Richtungen" eingefügt wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Geschwindigkeitsanzeige Kiesstraße Verkehrssicherheit

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Schnellstmögliche Lösung auf der Schloßstraße

10.06.2023 | Aktualisiert am: 26.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2023, OF 696/2 Betreff: Schnellstmögliche Lösung auf der Schloßstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob die Einebnung des Gleisbettes auf der Schloßstraße zeitnah umgesetzt werden kann, so daß die Schienentrasse als Fahrspur des motorisierten Verkehrs und die bisherige Fahrspur als Radweg angelegt werden können. Begründung: Das "Pilotprojekt" in der Schloßstraße hat mit dem Angriff eines Autofahrers auf einen Radfahrer vor Ostern seinen negativen Höhepunkt erreicht, wie die FAZ am 16.05.2023 in einem Artikel "Resignation vor der motorisierten Gewalt" berichtete. Das derzeitige Verkehrsregelung-Konzept kann daher als gescheitert angesehen werden. Die Planung einer Ringstraßenverbindung für Straßenbahnen und die Anbindung des Radschnellweges wird nach Einschätzung der Stadt mindestens 10 Jahre auf sich warten lassen. Wie die aktuelle Situation täglich aufzeigt, ist eine schnellere Lösung dringend nötig. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.04.2023, OF 667/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 667/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 696/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 19 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 667/2 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4337 2023 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 667/2 wird in der vorgelegten Fassung angenommen. 2. Die Vorlage OF 696/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme) zu b) 5 GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. 5 GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU, SPD und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 2

Trinkwasserbrunnen in Bockenheim

23.05.2023 | Aktualisiert am: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2023, OF 684/2 Betreff: Trinkwasserbrunnen in Bockenheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Mainova anzuregen, baldmöglichst an mindestens drei Standorten in Bockenheim frisches Trinkwasser durch öffentliche Trinkwasserbrunnen zur Verfügung zu stellen. Diese Standorte könnten sein: - Standort auf dem künftigen Kulturcampus, der nicht von künftigen Bauarbeiten betroffen sein wird (z.B. Nähe Studierendenhaus/ Offenes Haus der Kulturen); - Standort Carlo-Schmid-Platz (Nähe Bockenheimer Depot); - Standort westliche Leipziger Straße/ Ecke Basaltstraße/ Friesengasse (Tibet-Restaurant), da dort bereits ein alter Brunnen existiert. Mögliche weitere oder alternative Standortvorschläge sollten gern geprüft werden. Begründung: Aufgrund der Aufheizung der Innenstädte gibt es zahlreiche Empfehlungen, mit Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum für gelegentliche Abkühlung zu sorgen (u.a. BMUV dazu: https://www.bmuv.de/pressemitteilung/staedte-und-gemeinden-muessen-trinkwasser-i m-oeffentlichen-raum-kostenlos-bereitstellen). Die Mainova ist in der jüngeren Zeit diesbezüglich bereits in der Innenstadt aktiv (https://www.mainova.de/de/ihre-mainova/presse-und-politik/pressemitteilungen/20 22/neue-trinkbrunnen-bereichern-die-innenstadt-91790). Die Geschäfts- und Aufenthaltsbereiche der Stadtteile sollten hier ebenfalls berücksichtigt werden. Hinsichtlich eines Trinkwasserbrunnens auf dem künftigen Kulturcampus kommt die Anregung von den Aktiven des Offenen Hauses der Kulturen. Von einem Trinkwasserbrunnen könnten auch hier Bedürftige profitieren, die z.B. bei der AdA-Kantine mit Essen versorgt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 684/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 684/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4505 2023 Die Vorlage OF 684/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 2 SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Tischtennis in der Grünanlage Zeppelinallee ermöglichen

21.05.2023 | Aktualisiert am: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 683/2 Betreff: Tischtennis in der Grünanlage Zeppelinallee ermöglichen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die derzeit in der Appelsgasse befindliche Tischtennisplatte, gereinigt und ggf. repariert, an einem geeigneten Standort in der Grünanlage Zeppelinallee, zwischen Palmengarten und Zeppelinallee, zu installieren. Begründung: Anregung von Bürger*innen. Wo Tischtennisplatten in öffentlichen Parkanlagen vorhanden sind (z.B. auf dem Kurfürstenplatz), erfreuen sich diese großer Beliebtheit. Es besteht in Bockenheim und Westend großer Bedarf an öffentlichen Aufenthaltsflächen und Freizeitangeboten für Jugendliche und Erwachsene. In der Parkanlage sowie auf dem Spielplatz Zeppelinallee fehlt es bislang an einer Tischtennisplatte. Durch das Anegbot würde der öffentliche Raum aufgewertet und die Aufenthaltsqualität - vor allem auch für Jugendliche - erhöht. Wie seitens des Grünflächenamts beim Ortstermin am 31. Januar 2023 zugesichert, soll die Tischtennisplatte in der Appelsgasse abgebaut und an anderer geeigneter Stelle im Ortsbezirk aufgestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 31.08.2023, OF 709/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 683/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 683/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4504 2023 1. Die Vorlage OF 683/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 709/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 709/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Absatz ersatzlos gestrichen wird. Weiterhin wird in der Begründung der zweite Satz ersatzlos gestrichen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und 1 LINKE. gegen 1 LINKE. (= Ablehnung) bei Abwesenheit BFF und ÖkoLinX-ARL

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Begrünte Litfaßsäulen für Bockenheim und Westend - Teil 2

16.05.2023 | Aktualisiert am: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2023, OF 670/2 Betreff: Begrünte Litfaßsäulen für Bockenheim und Westend - Teil 2 Vorgang: OM 3431/23 OBR 2; ST 1033/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Litfaßsäulen an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 mit Frankfurter Hauben zu versehen: - Adalbertstraße/Schloßstraße (Ecke Alvarium) - Bettinaplatz/Mendelssohnstraße Der Ortsbeirat 2 stellt hierfür jeweils bis zu 1.000 EUR aus seinem Budget zur Verfügung. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, die übrigen 15 Ortsbeiräte von der Möglichkeit zu unterrichten, Frankfurter Hauben nach vorheriger Prüfung aus den Ortsbeiratsbudgets zu finanzieren Begründung: Durch die Frankfurter Haube (Dachbegrünung) werden Litfaßsäulen zu kleinen Biotopen und Klimaoasen mitten in der Stadt weiterentwickelt. Eine hitzeresistente und robuste Begrünung der ansonsten ungenutzten Dachfläche von Litfaßsäulen verbessert das Klima in versiegelten Gebieten, bietet Insekten und Bienen Raum und Nahrung und speichert Regenwasser. In einem Pilotprojekt hat die Stadt bislang sechs Litfaßsäulen in der Innenstadt mit einer Frankfurter Haube (Dachbegrünung) bestückt. Das Zwischenfazit fällt positiv aus, sodass ein Roll-out der Frankfurter Haube in Bockenheim und Westend gestartet werden sollte. Die genannten Standorte hat der Magistrat bei vorheriger Prüfung in der ST 1033 als geeignet eingestuft. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3431 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1033 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 670/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 670/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 670/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 CDU, SPD, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Gefahrensituation auf der Schloßstraße beseitigen

24.04.2023 | Aktualisiert am: 26.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2023, OF 667/2 Betreff: Gefahrensituation auf der Schloßstraße beseitigen Der Ortsbeirat wolle beschließen: der Magistrat wird gebeten, nach dem Vorfall vom 30. März, unverzüglich die folgenden Maßnahmen für die Schloßstraße auf den Weg zu bringen, um die dortige Gefahrensituation zu beseitigen: 1. Der ruhende Verkehr soll auf beiden Seiten der Schloßstraße (bis auf Lieferzonen), zu Gunsten eines baulich getrennten und durchgängig rot markierten Radweges aufgegeben werden. 2. Um den Wegfall dieser Parkplätze zu kompensieren, sollen Parkplätze auf der Breitenbachbrücke geschaffen werden . Nach Einschätzungen von städtischer Seite können zwischen 110 bis 140 Parkplätze eingerichtet werden. 3. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, auf den Betreiber des Parkplatzes am Westbahnhof (Contipark, 90 Stellplätze) sowie auf die Ansprechperson des ABG- Parkhauses in der Schloßstraße zuzugehen. Der Magistrat möge diese bitten, reduzierte Dauerparktarife für Anwohner*innen der Schloßstraße anzubieten. 4. Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen in den Seitenstraßen der Schloßstraße auf den Stellplätzen, welche der Schloßstraße am nächsten sind, ausreichend Behindertenparkplätze geschaffen werden. Es handelt sich um folgende Seitenstraßen: Rödelheimer Straße (beidseitig der Schloßstraße), Hersfelder Straße, Friesengasse, Kaufunger Straße, Mühlgasse, Ederstraße, Kurfürstenplatz, Kurfürstenstraße und Adalbertstraße. Der Magistrat wird gebeten, den Bedarf und die geeigneten Stellen zu ermitteln und die Umsetzung zu veranlassen. 5. Diese Maßnahmen sollen bis zu dem geplanten Umbau (2025) der Schloßstr bestehen bleiben, bis dann der Großteil der hier weggefallenen Parkplätze wieder eingerichtet werden kann. Begründung: Nach dem Vorfall vom 30. März, bei dem ein Fahrradfahrer von einem Autofahrer absichtlich überfahren wurde, ist es an der Zeit die Sicherheit der Fahrradfahrenden zu verbessern. Dies mag vielleicht ein Einzelfall gewesen sein, aber insgesamt hat sich die Situation der Fahrradfahrenden nicht wesentlich verbessert, sie werden nach wie vor von Pkw Nutzer:innen massiv bedrängt und durch Hupen und zu dichtes Auffahren genötigt. Es kommt weiterhin zu verkehrswidrigem Überholen von Fahrradfahrenden durch Pkw Nutzer:innen und dadurch zu gefährlichen Situationen. Wie von Bekannten Fahrradfahrenden zu hören ist, wird die Schloßstraße deshalb gemieden. Die in Punkt 1.) dieses Antrags vorgeschlagene Maßnahme kann nach Einschätzung der Stadt binnen eines Jahres umgesetzt werden. Es handelt sich hierbei um die Variante "Radfahrstreifen statt ruhendem Verkehr". Diese Variante wurde dem Magistrat und dem Ortsbeirat in der Vergangenheit bereits vorgestellt und war zu der Zeit auch die vom Magistrat präferierte Variante. Zu Punkt 2.) Nach Einschätzungen der städtischen Seite können auf der Breitenbachbrücke, Parkplätze geschaffen werden. Auf der Breitenbachbrücke können, nach Einschätzung der Stadt, etwa in dem Umfang neue Parkplätze entstehen, wie durch die in Punkt 1.) vorgeschlagene Maßnahme entfallen würden (etwa 140 Stück, mindestens jedoch 110 Stück). Zu Punkt 3.) Am Westbahnhof betreibt die Contipark einen zahlungspflichtigen Parkplatz, welcher über 90 Stellplätze verfügt. Dort können Monatsparkkarten für 65€/Monat erworben werden. Die Auslastung des Parkplatzes wird von der Contipark nicht ermittelt. Stichprobenhafte Zählungen einzelner Ortsbeiratsmitglieder ergaben eine Auslastung von zwischen 10 und 20 Stellplätzen (d.h. 70 bis 80 freie Stellplätze). Um diese nahegelegene Ausweichparkmöglichkeit für Anwohner*innen noch attraktiver zu machen, soll die Contipark gebeten werden, reduzierte Dauerparktarife für Anwohner*innen anzubieten. Dieselbe Bitte soll auch an die Ansprechpartner des ABG-Parkhauses in der Schloßstraße gerichtet werden, welches nach Aussage einer Anwohnerin ebenfalls nur sehr schwach ausgelastet ist. Zu Punkt 4.) Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen wie beschrieben Behindertenparkplätze in sämtlichen Seitenstraßen der Schloßstraße geschaffen werden. Da die Schloßstraße über viele Seitenstraßen verfügt, hat diese Maßnahme das Potenzial, die Wegstrecke für mobilitätseingeschränkte Personen von ihrer Wohnung bis zu ihrem PKW sogar zu verkürzen: Mit der Maßnahme stehen verlässlich freie Parkplätze für mobilitätseingeschränkte Personen an vielen Stellen der Schloßstraße zur Verfügung. Ohne die Maßnahme ist es realistisch betrachtet aktuell nicht gesichert, dass mobilitätseingeschränkte Personen tatsächlich immer einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung finden. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.06.2023, OF 696/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 667/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 667/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 696/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 19 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 667/2 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4337 2023 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 667/2 wird in der vorgelegten Fassung angenommen. 2. Die Vorlage OF 696/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme) zu b) 5 GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. 5 GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU, SPD und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE, LINKE.

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Ideen

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6

Fußgängerampel in der Schloßstraße, Höhe Lidl

21.05.2024

Fußgänger:innen müssen von einer zur anderen Straßenseite der Schloßstraße über Gleise und eine unübersichtliche stark befahrene Straße laufen, um einkaufen gehen zu können… Warum es hier keine Fußgängerampel gibt ergibt keinen Sinn!

Unterstützer: 6

Reaktion der Stadt: Keine Antwort

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5

Fehlende Fußgängerampel

27.02.2024

In der Schloßstraße, Ecke Ederstraße fehlt eine Fußgängerampel. Menschen die von der einen Seite der Schloßstraße zur anderen zB beim Lidl einkaufen wollen - und das wollen VIELE - müssen über zwei stark befahrene Straßen/ Kreuzung und Straßenbahngleise laufen: und das OHNE FUSSGÄNGERAMPEL!

Unterstützer: 5

Reaktion der Stadt: Keine Antwort

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5

Fehlende Fußgängerampel

27.02.2024

In der Schloßstraße, Ecke Ederstraße fehlt eine Fußgängerampel. Menschen die von der einen Seite der Schloßstraße zur anderen zB beim Lidl einkaufen wollen - und das wollen VIELE - müssen über zwei stark befahrene Straßen/ Kreuzung und Straßenbahngleise laufen: und das OHNE FUSSGÄNGERAMPEL!

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223

Überholverbot auf Abschnitt der Eschersheimer Landstr ausschildern

06.10.2023

Auf dem Abschnitt zwischen Am Weißen Stein und Hügelstraße auf der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts besteht aufgrund der Einspurigkeit faktisch ein Überholverbot. Trotzdem werden hier Radfahrer oft mit großem Geschwindigkeitsunterschied ohne ausreichenden Sicherheitsabstand (innerorts mindestens 1,5m) überholt. Dieses Überhollverbot sollte nach dem Vorbild Schloßstraße (zwischen Adalbertstr u Friesengasse) deutlich mit Schildern, Linien und Piktogrammen gekennzeichnet werden. Um die Sicherheit Radfahrender weiter zu erhöhen sollte ebenfalls Tempo 30 angeordnet werden.

Unterstützer: 223

Reaktion der Stadt: Das Anbringen des Verkehrszeichens „Verbot des Überholens einspuriger Fahrzeuge“ ist nur dort zulässig, wo ein Überholen nicht allein schon durch die gegebenen Straßenquerschnitte unzulässig ist. In der Eschersheimer Landstraße ist das Überholverbot folglich bereits wirksam, was sich durch den allgemeinen Überholmindestabstand von innerorts 1,50 Metern ergibt, der dort im Normalfall nicht eingehalten werden kann. Rein informativ dürfen Verkehrszeichen jedoch nicht aufgestellt werden. Zum Unterbinden des zu engen Überholens gibt es theoretisch die Möglichkeit, die Schutzstreifen aufzulösen und Mischverkehr mit Piktogrammspur anzuordnen. Das ist in der Schloßstraße geschehen, dort allerdings aufgrund der Lage der ehemaligen Radfahrstreifen in der Dooring-Zone. Dadurch bestand die hohe Gefahr von sogenannten Dooring-Unfällen, die tödlich enden können. Bei Anlage der Radschutzstreifen in der Eschersheimer Landstraße wurde dieses Problem bereits berücksichtigt, indem ein Sicherheitstrennstreifen zu den Parkständen errichtet wurde. Das Auflösen der Schutzstreifen würde also lediglich beim Überholen zu mehr Regelklarheit führen. Da Mischverkehr insbesondere bei unsicheren Radfahrenden eher als negativ gesehen wird, ist es zumindest fraglich, ob das als Mehrwert für den Radverkehr wahrgenommen würde. Für Geschwindigkeitsbegrenzungen, insbesondere für Tempo 30, gibt es im derzeit geltenden Straßenverkehrsrecht hohe Hürden. Eine Reform dieser restriktiven Rechtslage scheiterte jüngst im Bundesrat. Aus den genannten Gründen lässt sich die Idee daher nicht umsetzen.

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Überholverbot auf Abschnitt der Eschersheimer Landstr ausschildern

06.10.2023

Auf dem Abschnitt zwischen Am Weißen Stein und Hügelstraße auf der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts besteht aufgrund der Einspurigkeit faktisch ein Überholverbot. Trotzdem werden hier Radfahrer oft mit großem Geschwindigkeitsunterschied ohne ausreichenden Sicherheitsabstand (innerorts mindestens 1,5m) überholt. Dieses Überhollverbot sollte nach dem Vorbild Schloßstraße (zwischen Adalbertstr u Friesengasse) deutlich mit Schildern, Linien und Piktogrammen gekennzeichnet werden. Um die Sicherheit Radfahrender weiter zu erhöhen sollte ebenfalls Tempo 30 angeordnet werden.

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Reaktion der Stadt: Das Anbringen des Verkehrszeichens „Verbot des Überholens einspuriger Fahrzeuge“ ist nur dort zulässig, wo ein Überholen nicht allein schon durch die gegebenen Straßenquerschnitte unzulässig ist. In der Eschersheimer Landstraße ist das Überholverbot folglich bereits wirksam, was sich durch den allgemeinen Überholmindestabstand von innerorts 1,50 Metern ergibt, der dort im Normalfall nicht eingehalten werden kann. Rein informativ dürfen Verkehrszeichen jedoch nicht aufgestellt werden. Zum Unterbinden des zu engen Überholens gibt es theoretisch die Möglichkeit, die Schutzstreifen aufzulösen und Mischverkehr mit Piktogrammspur anzuordnen. Das ist in der Schloßstraße geschehen, dort allerdings aufgrund der Lage der ehemaligen Radfahrstreifen in der Dooring-Zone. Dadurch bestand die hohe Gefahr von sogenannten Dooring-Unfällen, die tödlich enden können. Bei Anlage der Radschutzstreifen in der Eschersheimer Landstraße wurde dieses Problem bereits berücksichtigt, indem ein Sicherheitstrennstreifen zu den Parkständen errichtet wurde. Das Auflösen der Schutzstreifen würde also lediglich beim Überholen zu mehr Regelklarheit führen. Da Mischverkehr insbesondere bei unsicheren Radfahrenden eher als negativ gesehen wird, ist es zumindest fraglich, ob das als Mehrwert für den Radverkehr wahrgenommen würde. Für Geschwindigkeitsbegrenzungen, insbesondere für Tempo 30, gibt es im derzeit geltenden Straßenverkehrsrecht hohe Hürden. Eine Reform dieser restriktiven Rechtslage scheiterte jüngst im Bundesrat. Aus den genannten Gründen lässt sich die Idee daher nicht umsetzen.

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16

Eine Furt zwischen parkenden PKW

16.10.2022

Ich wohne in Bockenheim in der Homburger Straße, die mittlerweile ein permanenter Parkplatz geworden ist, auf dem Fahrzeuge sehr eng parken, dass es sehr schwierig ist als Fußgänger auf den breiteren gegenüberliegenden Gehweg zu wechseln. In Berlin sah ich vor einigen Wochen eine sehr gute Idee, um diesem Missstand abzuhelfen (siehe Fotos): eine ständige Art Furt zwischen parkenden PKW für Fußgängerinnen (Mütter/Väter mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrende)Dienstleister wie Briefträger, Paketdienst, Mitarbeitende der Entsorgung …. Ich denke, was Berlin kann - kann Frankfurt doch auch!

Unterstützer: 16

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16

Fehlende Fußgängerampel über die Schloßstraße

06.07.2022

Die Höhe Schloßstraße/Ecke Ederstraße hat die vielbefahrene Straße keine Fußgängerampel. Personen, die zum Einkaufen in den Lidl wollen, oder zur Bushaltestelle Ederstraße, sowie weiter zum Westbahnhof wollen, müssen neben der stark frequentierten Straße noch zusätzlich über Straßenbahnschienen laufen. Dazu kommt noch die Kreuzung, wastes nicht übersichtlicher macht! Oft sind Kinder und alte Menschen zu beobachten, die die Straße überqueren und sich dabei in Gefahr bringen!

Unterstützer: 16

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16

Fehlende Fußgängerampel über die Schloßstraße

06.07.2022

Die Höhe Schloßstraße/Ecke Ederstraße hat die vielbefahrene Straße keine Fußgängerampel. Personen, die zum Einkaufen in den Lidl wollen, oder zur Bushaltestelle Ederstraße, sowie weiter zum Westbahnhof wollen, müssen neben der stark frequentierten Straße noch zusätzlich über Straßenbahnschienen laufen. Dazu kommt noch die Kreuzung, wastes nicht übersichtlicher macht! Oft sind Kinder und alte Menschen zu beobachten, die die Straße überqueren und sich dabei in Gefahr bringen!

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15

Tram 16+17 beschleunigen

16.05.2022

Man sollte die Tram 17 zwischen Nauheimer Straße und Friedensbrücke beschleunigen. Die Wartezeiten an den Ampeln sind teilweise sehr lang, die Tram bräuchte deutlich mehr Vorrang vor den Autos. Davon würde auch die Tram 16 profitieren, die auch über die Trasse verläuft. Bei Bedarf mit zweigleisigen Ausbau zwischen Nauheimer Straße und Varrentrappstraße, wenn es zur Besserung der Situation beiträgt.

Unterstützer: 15

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15

Tram 16+17 beschleunigen

16.05.2022

Man sollte die Tram 17 zwischen Nauheimer Straße und Friedensbrücke beschleunigen. Die Wartezeiten an den Ampeln sind teilweise sehr lang, die Tram bräuchte deutlich mehr Vorrang vor den Autos. Davon würde auch die Tram 16 profitieren, die auch über die Trasse verläuft. Bei Bedarf mit zweigleisigen Ausbau zwischen Nauheimer Straße und Varrentrappstraße, wenn es zur Besserung der Situation beiträgt.

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55

Schild für Zebrastreifen

06.10.2021

An der Kreuzung Leipziger Str./Friesengasse/Grempstrasse/Basaltstrasse gibt es drei Zebrastreifen. Nur bei einem (Grempstrasse) wird auch noch einmal mit dem entsprechenden Verkehrsschild auf den Fußgängerüberweg hingewiesen. Besonders an dem an der Friesengasse brausen die Autos (und Fahrräder) oftmals einfach durch. könnten hier auch zusätzliche Schilder die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass die Autos und Räder anhalten und die Fussganger sicher rüberlassen? Der Weg wird von vielen Grundschülern genutzt.

Unterstützer: 55

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8

Sicherung Gehsteig vor Kindergarten

11.03.2021

Der Gehweg vor dem Awo Kindergarten in der Hersfelder Straße 14 wird regelmäßig durch Autos und Lastwagen zugeparkt. Als Anwohnerin und Mutter eines Kindergartenkindes würde ich mir wünschen, dass hier eine Lösung gefunden wird. In der Bring- und Abholsituation wird es hier oft sehr unübersichtlich- wenn dann noch parkende oder abfahrende Autos und Lastwagen dazukommen, wird es gefährlich. Ich würde mir Poller/Bügel wünschen, um die Situation zu entschärfen. Häufigere Kontrollen durchbraus Ordnungsamt wären auch schön.

Unterstützer: 8

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8

Radweg zur direkten Verbindung von Trakehner Straße zur Von-Steuben-Straße

22.08.2020

Auf den wenigen Metern zwischen der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße und der Trakehner Straße ist die Breitenbachstraße Einbahnstraße. Auf der östlichen Straßenseite wäre ausreichend Platz für einen Radweg in Gegenrichtung, damit man legal und ohne abzusteigen vom Industriehofquartier kommend auf die Breitenbachbrücke fahren könnte. Viele Radfahrer fahren hier schon illegal auf dem Fußweg und queren die Straße an der Fußgängerampel. Denn die nächste Möglichkeit, ohne Abzusteigen aus dem Industriehofquartier zur Breitenbachbrücke zu fahren, führt über die Einmündung Industriehof/Tilsiter Straße. Das ist ein Umweg von ca. 800 m, der zudem zwei Ampeln einschließt. Der einzurichtende kurze Radweg müsste baulich getrennt von der Fahrbahn sein, da hier 50 km/h erlaubt sind, an die sich zudem viele KraftfahrzeugfahrerInnen nicht halten.

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12

Auffahrt für Radfahrer auf Breitenbachbrücke/Friedrich-Wilhelm-Steubenstr. vereinfachen

13.07.2020

Die Breitenbachbrücke wird von Radfahrern beidseitig rege genutzt. Aus dem Viertel Industriehof (Trakehner Straße) kommend gibt es jedoch keinen durchgängigen Radweg,um auf die Brücke stadteinwärts zu gelangen. Als Radfahrer muss man hier absteigen, das Rad auf dem Fußweg schieben, um dann über die Fußgängerampel an der Breitenbachstraße auf die Breitenbachbrücke zu kommen. Hier sollte über eine andere Lösung nachgedacht werden (Radspur auf dem Einbahnstraßenteil der Breitenbachstraße oder Verbreiterung des Fußwegs um eine Radspur).

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11

Optimieren der Ampelphase

20.05.2020

Die Ampel zwischen dem Kurfürstenplatz und dem Westbahnhof (an der Ecke Kurfürstenstraße / Schloßstraße) sollte für Fußgänger optimiert werden. Zwischen dem Drücken und dem eigentlichen Umschalten vergehen häufig mehr als 30 Sekunden, was den meisten Fußgängern zu lange ist. Dies führt dazu, dass dauernd Fußgänger die viel befahrene Straße bei Rot überqueren.

Unterstützer: 11

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Optimieren der Ampelphase

20.05.2020

Die Ampel zwischen dem Kurfürstenplatz und dem Westbahnhof (an der Ecke Kurfürstenstraße / Schloßstraße) sollte für Fußgänger optimiert werden. Zwischen dem Drücken und dem eigentlichen Umschalten vergehen häufig mehr als 30 Sekunden, was den meisten Fußgängern zu lange ist. Dies führt dazu, dass dauernd Fußgänger die viel befahrene Straße bei Rot überqueren.

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Optimieren der Ampelphase

20.05.2020

Die Ampel zwischen dem Kurfürstenplatz und dem Westbahnhof (an der Ecke Kurfürstenstraße / Schloßstraße) sollte für Fußgänger optimiert werden. Zwischen dem Drücken und dem eigentlichen Umschalten vergehen häufig mehr als 30 Sekunden, was den meisten Fußgängern zu lange ist. Dies führt dazu, dass dauernd Fußgänger die viel befahrene Straße bei Rot überqueren.

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2

Mülleimer mit Vogelschutz für Spielplatz Kurfürstenplatz

23.02.2020

Leider plündern Krähen oft die Mülleimer beim Spielplatz auf dem Kurfürstenplatz in Bockenheim. Dadurch fliegt oft Müll durch die Gegend, auch in den Sandkasten. Darüber freuen auch höchstens die Ratten, die es hier ja leider auch gibt. Es wäre klasse, wenn die Stadt die Mülleimer nachrüsten oder austauschen könnte!

Unterstützer: 2

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5

Von- Bernus- Park Beleuchtung

25.10.2019

Mein täglicher Arbeitsweg führt über den Von Bernus Park zum Westbahnhof und wieder zurück. Und gerade jetzt, wo die Tage wieder kürzer werden und es daher früher dunkel wird, ist mir aufgefallen, dass beim Zugang über die Salvador- Allende- Straße bzw. Kasseler Straße keine Straßenlaternen den Weg erhellen. Ich fühle mich nicht wohl dabei dort durchs Dunkle zu laufen.

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17

Ampel Schloßstraße

07.10.2019

Eine Fußgängerampel im Bereich Schloßstraße/ Ederstraße wäre sinnvoll, damit die Fußgänger nicht wild die Straße überqueren müssen

Unterstützer: 17

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17

Ampel Schloßstraße

07.10.2019

Eine Fußgängerampel im Bereich Schloßstraße/ Ederstraße wäre sinnvoll, damit die Fußgänger nicht wild die Straße überqueren müssen

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38

Stadtbus Linie 39: Linienwegsverlängerung Markus Krankenhaus <-> Westbahnhof

06.10.2019

Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) vom Markus- Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße -> Ginnheimer Straße -> Kirchplatz -> Rödelheimer Straße -> Schloßstraße -> Adalbertstraße -> zum Westbahnhof.

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38

Stadtbus Linie 39: Linienwegsverlängerung Markus Krankenhaus <-> Westbahnhof

06.10.2019

Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) vom Markus- Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße -> Ginnheimer Straße -> Kirchplatz -> Rödelheimer Straße -> Schloßstraße -> Adalbertstraße -> zum Westbahnhof.

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Stadtbus Linie 39: Linienwegsverlängerung Markus Krankenhaus <-> Westbahnhof

06.10.2019

Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) vom Markus- Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße -> Ginnheimer Straße -> Kirchplatz -> Rödelheimer Straße -> Schloßstraße -> Adalbertstraße -> zum Westbahnhof.

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1

Westbahnhof: Bushaltestelle der Linie 73 sicherer machen

02.07.2019

Die Bushaltestelle der Linie 73 am Westbahnhof an der Kasseler Straße ist aktuell sehr gefährlich. Der Wartebereich ist sehr schmal und grenzt direkt ohne eine Absicherung an die Kasseler Straße an, durch die u.a. auch andere Busse fahren. Es ist nicht selten der Fall, dass man als Fahrgast das Gefühl hat, gleich von einem Fahrzeug gestreift zu werden, weil diese sehr dicht an der Bank bzw. am Wartebereich vorbei fahren.

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6

Anwohnerparkplätze in Bockenheim

27.06.2019

Im Bereich des Kurfürstenplatzes, der Großen Seestraße und der Rohmerstraße mangelt es sehr an Anwohnerparkplätzen. Aufgrund der Nähe zur Leipziger Straße, parken dort sehr viele von außerhalb Kommende. Vor allem an Wochenenden bleibt so für Anwohner kein Platz mehr, in der Nähe ihres Wohnorts zu parken. Es wäre daher angebracht, Parkplätze für Anwohner einzurichten, damit dieses Problem gelöst wird

Unterstützer: 6

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6

Anwohnerparkplätze in Bockenheim

27.06.2019

Im Bereich des Kurfürstenplatzes, der Großen Seestraße und der Rohmerstraße mangelt es sehr an Anwohnerparkplätzen. Aufgrund der Nähe zur Leipziger Straße, parken dort sehr viele von außerhalb Kommende. Vor allem an Wochenenden bleibt so für Anwohner kein Platz mehr, in der Nähe ihres Wohnorts zu parken. Es wäre daher angebracht, Parkplätze für Anwohner einzurichten, damit dieses Problem gelöst wird

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30

Graue Schloßstraße

02.06.2019

In der Schloßstraße Höhe der Polizei stehen keine Bäume oder Sträucher. Die Straße ist breit genug für ein paar Pflanzenkübel oder kleinere Bäume. Im Sommer heizt es sich extrem auf, mit ein bisschen grün wäre ein positiver Effekt für das Klima im Viertel gegeben. Man könnte auch einige Parkplätze entfernen und dort größere Bäume pflanzen.

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201

Außengastronomie nicht ausufern lassen

30.04.2019

Ich bin ein großer Freund vom Kaffetrinken in der Sonne und genieße die warme Jahreszeit gerne im Freien. Nichtsdestotrotz werden durch Außengastronomie immer mehr Flächen von Fußgängern weggenommen. Ein gutes Beispiel ist die Schweizer Straße, wo man auf dem Bürgersteig wegen irgendwelcher Tische und Stühle nicht mal mehr an einem entgegenkommenden Kinderwagen vorbeikommt, geschweige denn mit einem anderen Kinderwagen. Auf der Adalbertstraße muss man als Fußgänger teilweise auf den Radweg ausweichen, zum Leidwesen der Radfahrer. Auch an anderen stellen der Stadt findet man solche Situationen. Oft kommt es auch durch die Sitzgelegenheiten auf der einen und einem Straßenverkauf auf der anderen (oft bei Bäckereien und Eisdielen) noch zu einer Verschärfung der Situation. Ich weiß nicht nach welchem Verfahren die Konzessionen für den Außenbereich vergeben werden, aber entweder sollte man sich darüber Gedanken machen und dem Fußgänger wieder mehr Platz einräumen oder, wenn eigentlich genug Platzt da sein müsste, sollte man ab und zu mal nachmessen.

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Reaktion der Stadt: Frankfurt am Main wächst. Damit verbunden wachsen auch die Herausforderungen, den öffentlichen Raum für alle gewollten Nutzungsarten sinnvoll zu ordnen. Der Wunsch nach Außengastronomie ist besonders in der wärmeren Jahreszeit groß. Das gilt für die Gastronomiebetriebe und deren Kundschaft gleichermaßen. Die Außengastronomie ist ein Faktor, der unsere Stadt lebendig macht. Gleichwohl gilt es, sehr unterschiedliche Interessen zu vereinbaren, was die Nutzung des öffentlichen Raums betrifft. Dabei achten wir darauf, unterschiedliche Positionen zu berücksichtigen, um eine Lösung zu finden. Bei der Vergabe von Sondernutzungsgenehmigungen für Außengastronomie handelt es sich um eine Ermessens- und Einzelfallentscheidung nach § 16 des Hessischen Straßengesetzes. Danach ist die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs jederzeit zu gewährleisten und darf durch die Sondernutzung, hier in Form der Außengastronomie, nicht beeinträchtigt werden. Beispielsweise ist der Gastronom verpflichtet, darauf zu achten, dass auf Gehwegen genug Platz bleibt (mindestens eine Breite von 1,50 Meter). In der Praxis kommt es aber immer wieder vor, dass zum Beispiele Stühle oder anderes Mobiliar verschoben wird und den zur Verfügung stehenden Raum einschränkt. Die Außengastronomie in Frankfurt am Main wird regelmäßig überprüft, dennoch lassen sich Verstöße nicht immer direkt verhindern. Die Hinweise der Ideenplattform haben wir zum Anlass genommen, die genannten Bereiche (Schweizerstraße und Adalbertstraße) nochmals genauer in Augenschein zu nehmen. Sollten dabei Verstöße gegen Sondernutzungserlaubnisse vorliegen, werden diese selbstverständlich geahndet und die Einhaltung der Genehmigungen nachhaltig überprüft.

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63

Fahrradaufstellfläche für Linksabbieger (Schloßstraße, Robert-Mayer-Straße)

21.11.2018

Wer die Kreuzung Schloßstraße/Adalbertstraße in Richtung Messe mit dem Fahrrad befährt, den benutzungspflichtigen Radfahrstreifen benutzt und links in die Robert-Mayer-Straße abbiegen möchte, muss sich in den fließenden Kfz-Verkehr einordnen und dabei in spitzem Winkel die Straßenbahnschienen überqueren.

Unterstützer: 63

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