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Sossenheim: Gewerbegebiet „Wilhelm-Fay-Straße“ endlich an die Autobahn anbinden

Lesezeit: 5 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 28.05.2019, OF 1036/6 Betreff: Sossenheim: Gewerbegebiet "Wilhelm-Fay-Straße" endlich an die Autobahn anbinden Vorgang: OA 275/18 OBR 6; B 365/18 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine Machbarkeitsstudie (bei Hessen Mobil) für die Anbindung des Gewerbegebiets "Wilhelm-Fay-Straße" an die Autobahnen A 648 und A 66 zu veranlassen und zu unterstützen - zeitnah und unabhängig von einer Planung für den Ausbau des Nordwestkreuzes. Dabei sollten nachfolgende Varianten geprüft werden: 1. Autobahnanschluss über die Verbindung von der A 648 zur A 66: Ausbau einer Abfahrt von der A 648 Richtung Wiesbaden in das Gewerbegebiet (1a) in Verbindung mit dem Ausbau einer Ausfahrt aus dem Gewerbegebiet auf den Verbindungsweg zur A 66 Richtung Stadtmitte (1b) - wenn notwendig auch durch Aufgabe der Verbindungsfunktion zwischen den Autobahnen A648 und A66. 2. Autobahnanschluss über verlängertem Flurscheideweg: Ausbau einer Abfahrt von der A 648 Richtung Wiesbaden über den Flurscheideweg (nördlich der Brücke) in das Gewerbegebiet (2a) in Verbindung mit einer Ausfahrt aus dem Gewerbegebiet auf die Auffahrt zur A 66 und ggf. (wenn der Beschleunigungsstreifen ausreicht) auch auf die A 648 (2b). Quelle: Google Maps

Begründung:

"Insgesamt sind es mit den Gewerbegebieten "Wilhelm-Fay-Straße", "Gaugrafenstraßen" und "Eschborn Süd" drei Gewerbegebiete, deren Verkehrsaufkommen sich auf die Straßen Sossenheims, insbesondere die Westerbachstraße auswirken. Die Situation auf der Westerbachstraße ist bereits sehr angespannt - Im Berufsverkehr herrscht quasi Dauerstau bzw. Stillstand. Seit Jahren leiden die Anwohner ebenso unter der Situation wie Pendler und Kunden der Betriebe vor Ort. Und die Gewerbegebiete wachsen noch weiter. . " Mit dieser Begründung haben die Ortsbeiräte 6 und 7 schon diverse Male auf darauf hingewiesen, dass dringend etwas geschehen muss bzw. die Gewerbegebiete dringend an die angrenzenden Autobahnen angeschlossen werden müssen, damit der Verkehr aus den Stadtteilen herauskommt. Geschehen ist bisher nicht viel. In dem Bericht des Magistrats vom 16.11.2018, B 365 (als Antwort auf den Antrag des Ortsbeirats 6 vom 05.06.2018, OA 275) wird in Bezug auf eine Anbindung des Gewerbegebiets "Wilhelm-Fay-Straße" an die Autobahn wieder einmal auf die anstehende Planung für einen Ausbau des Nordwestkreuzes verwiesen. Dabei wird angekündigt, dass der Magistrat das Gespräch mit der Projektmanagementgesellschaft DEGES suche, um die Bedeutung der Autobahnanbindung für die Verkehrsentwicklung in den umliegenden Stadtteilen zu betonen. Wann die Gespräche stattfinden sollen und wann es dann überhaupt mit dem Ausbau des Nordwestkreuzes weitergehen soll, ist jedoch nicht bekannt. Mit Blick auf die angespannte Situation auf der Westerbachstraße und dem Ausbau des Gewerbegebiets sollten aber auch unbedingt Möglichkeiten geprüft werden, die unabhängig vom Ausbau des Nordwestkreuzes und damit ggf. schneller umgesetzt werden können. Bei den Planungen bzw. bei Erstellung der Machbarkeitsstudien darf es keine Denkverbote geben, alle Möglichkeiten sollen in Betracht gezogen werden. Einen großen Vorteil der in dem Antrag genannten Varianten sieht der Ortsbeirat darin, dass auf bereits bestehende Wegeverbindungen zurückgegriffen werden könnte. Die Anbindung erscheint vergleichsweise einfach (und unabhängig vom Umbau des Nordwestkreuzes) umsetzbar. Die Stadt Eschborn ist hier - durch den Anschluss der A66 an die Düsseldorfer Straße - wieder einmal einen Schritt voraus und dies nur, weil seitens der Stadt frühzeitig gehandelt und unterstützt wurde. Frankfurt muss das auch können!dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.06.2018, OA 275 Bericht des Magistrats vom 16.11.2018, B 365 Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

32. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2019, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung OA 425 2019 Die Vorlage OF 1036/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme