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Absolutes Halteverbot im vorderen Teil des Brandenburger Wegs für eine komfortablere Einfahrt und mehr Anwohnersicherheit

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 07.06.2017, OF 104/13 Betreff: Absolutes Halteverbot im vorderen Teil des Brandenburger Wegs für eine komfortablere Einfahrt und mehr Anwohnersicherheit Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Frankfurt aufzufordern ein Parkverbot (Zeichen: 283 StVO) in den ersten 20 Metern des Brandenburger Wegs, von der Niedereschbacher Straße kommend, beidseitig auszuweisen. Dieses Parkverbot ist durch ein Parkverbotsschild zu kennzeichnen.

Begründung:

Der Brandenburger Weg ist eine schmale Sackgasse, die auf die Niedereschbacher Straße mündet. Weil es für Lastkraftwagen (im besonderen FES Fahrzeuge) und größere Lieferwagen keine Wendemöglichkeiten gibt, müssen diese von der Niedereschbacher Straße rückwärts in den Brandenburger Weg manövrieren. Oftmals stehen an den ersten 20 Metern des Brandenburger Wegs Fahrzeuge, welche ein solches Manöver behindern. Die Folge ist, dass Lastkraftwagen über Gehwege und kritische Ausfahrtsstellen fahren müssen. Dies stellt eine Sicherheitsgefahr für Gehwegbenutzer*innen dar. Aus Eigeninitiative der Anwohner*innen heraus wurde bereits deswegen ein Schild platziert, dass die Fahrer*innen auffordert in diesen 20 Metern nicht zu parken. Dies wird jedoch häufig ignoriert. Ein Schutzstreifen durch ein Parkverbot würde deshalb Abhilfe leisten.Beratung im Ortsbeirat: 13

Beratungsergebnisse:

13. Sitzung des OBR 13 am 27.06.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1899 2017 Die Vorlage OF 104/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme