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Das Gemeindezentrum verdient eine Zukunft

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

16.09.2011

Bericht des Magistrats

a) Das Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring verdient eine Zukunft b) Ehemaliges Kirchen- und Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring c) - Nutzungsplanung für das ehemalige Gemeindezentrum im Gerhart-Hauptmann-Ring - Unverzügliche Sicherung des ehem

Details im PARLIS B_395_2011
01.12.2011

Antrag Ortsbeirat

Das Gemeindezentrum verdient eine Zukunft

Details im PARLIS OF_107-8_2011
01.12.2011

Anregung Ortsbeirat

Das Gemeindezentrum verdient eine Zukunft Bericht des Magistrats vom 16.09.2011, B 395

Details im PARLIS OA_105_2011
Partei(en): CDU SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 01.12.2011, OF 107/8

Betreff: Das Gemeindezentrum verdient eine Zukunft
Der Ortsbeirat nimmt den Magistratsbericht B 395 zur Kenntnis und begrüßt das geplante Sanierungskonzept für das ehemalige Gemeindezentrum Gerhart-Hauptmann-Ring 398. Es ist erfreulich, dass es dem Magistrat gelungen ist, dem Stadtteil eine Lösung für die problematischen Liegenschaftsverhältnisse anzubieten. Gleichwohl muss es aus Sicht des Ortsbeirates Ziel sein, die Erfordernisse für den dauerhaften Betrieb eines zukünftigen "Stadtteilzentrums" und einer Wohnsitzlosen-Einrichtung mit dem Wohnumfeld der Liegenschaft so gut wie möglich in Einklang zu bringen. Dies vorausgeschickt wolle der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, folgende Vorgaben beim Bau der Gebäude und hinsichtlich der künftigen Nutzung des Stadtteilzentrums zu gewährleisten: 1. Beim Bau des Wohnhauses, das senkrecht zum Praunheimer Weg steht, muss der größtmögliche Abstand zum Nachbargebäude Gerhart-Hauptmann-Ring 410 eingehalten werden. Die Möglichkeit eines Verzichts auf ein viertes Stockwerk ist zu prüfen. 2. Da in dem zukünftigen Stadtteilzentrum Räume für Veranstaltungen zur Verfügung stehen sollen, wird sichergestellt, dass die für Veranstaltungsräume erforderlichen Stellplätze für PKW auf dem Grundstück eingerichtet werden. 3. Ein Verantwortlicher ist für den Betrieb des zukünftigen Stadtteilzentrums und die Organisation der Raumvergabe zuständig. Es ist gründlich zu prüfen, ob der Ev. Verein für Wohnraumhilfe diese Aufgabe mit übernehmen soll, oder ein anderer Trägerverein gesucht bzw. neu gegründet werden muss. 4. Als "Ankermieter" wird eine (stadtnahe) Einrichtung vorgesehen, die verlässlich über einen längeren Zeitraum mehrere Räume anmietet, vorzugsweise eine Kindertageseinrichtung. Die Räume, die von dieser Einrichtung nicht benötigt werden, werden auf einer festen Basis langfristig an Vereine/Gruppen aus dem Stadtteil vermietet. 5. Der Saal soll für die Nutzung durch viele verschiedene Gruppen und Einzelpersonen aus dem Stadtteil offen, d.h. nicht ständig durch den Ankermieter belegt sein. 6. In den Mietverträgen werden strenge Auflagen bzgl. Öffnungszeiten, Lärm und Müllentsorgung gemacht. 7. Durch das Nutzungskonzept wird sichergestellt, dass die zu erwartenden Unterhaltungskosten gedeckt sind und ausreichend Rücklagen gebildet werden können. 8. Dem Ortsbeirat werden das Nutzungs-, das Betreiber- und das Betriebskonzept zur Zustimmung vorgelegt.Hauptvorlage:
Bericht des Magistrats vom 16.09.2011, B 395
Beratung im Ortsbeirat: 8

Beratungsergebnisse:

6. Sitzung des OBR 8 am 01.12.2011, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 105 2011 1. Die Vorlage B 395 dient unter Hinweis auf OA 105 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 107/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Wohnsitzlosen-Einrichtung" durch die Worte "Einrichtung zur Wohnraumhilfe" und unter Ziffer 1. die Worte "zum Nachbargebäude Gerhart-Hauptmann-Ring 410" durch die Worte "zu den Nachbargebäuden Gerhart-Hauptmann-Ring 412 bis 414" ersetzt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme