Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2024, OF 474/8 Betreff: Interimsgrundstück für das Kinderzentrum (KiZ) 70 Vorgang: B 209/24; Beschl. d. OBR 8, § 4936/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, Nach wie vor hält der Ortsbeirat die Planung des Eigenbetriebs Kita Frankfurt, im Martin-Luther-King-Park eine Fläche vorübergehend für ein Interimsgebäude des KiZ 70 nutzen zu wollen, für unglücklich. Der Park ist die zentrale Grünfläche für Freizeitnutzungen und Naherholung in der Nordweststadt. Der Ortsbeirat nimmt jedoch zur Kenntnis, dass die von ihm dem Magistrat vorgeschlagenen Ausweichquartiere im Gerhart-Hauptmann-Ring aus technischen und räumlichen Gründen nicht realisierbar sind. Er stimmt daher einer zeitlich limitierten Nutzung des Parks unter folgenden Maßgaben zu: 1. Die benötigte bauliche Anlage für das KiZ im Martin-Luther-King-Park auf dem Flurstück 148/33 gemäß Planungspräsentation des Amtes 48.13 vom 16.09.2024 S. 14 wird mit vollständigem Erhalt des dortigen Baumbestandes errichtet. Die im Frankfurter Baumkataster mit den Nummern 1052, 1054, 1059, 1078, 1084-1085, 1094, 1106, 1133, 1164-1189 im Bereich der vorgesehenen Containeranlage verzeichneten Bäume sind somit zu erhalten. Über unvermeidliche Fällungen in Einzelfällen wird der Ortsbeirat vor Durchführung der Maßnahme informiert, und eine Ersatzpflanzung im Martin-Luther-King-Park wird in die Wege geleitet. Die Kosten trägt der Verursacher der Baumaßnahme. 2. Die Baugenehmigung erhält eine Auflage, die Containeranlage nach Umzug des KiZ 70 in seinen Neubau umgehend, das heißt innerhalb von 3 Monaten nach Betriebsschluss, zurückzubauen. Folgenutzungen für weitere Provisorien sind nicht möglich. 3. Die Bauzeit ist einzuhalten: Das Interimsgebäude ist mit Abschluss seiner baulichen Errichtung umgehend vom KiZ 70 zu nutzen. Keinesfalls darf die provisorische Anlage errichtet werden und ein Umzug des KiZ 70 verzögert sich dann, so dass z.B. monatelang Leerstand besteht. Die Planung des Interims ist auf die Neubauplanung für das Grundstück Gerhart-Hauptmann-Ring 27 entsprechend abzustimmen. 4. Damit die Herrichtung der Infrastruktur zum Betrieb der Kita nicht umsonst gewesen ist, werden nach dem Abbau des Provisoriums die vorhandenen Anschlüsse (Strom, Wasser, Abwasser, Kanal) zur Errichtung einer von den Parknutzern dringend erwarteten WC-Anlage verwendet, die im Rahmen der Planungen des Toilettenkonzepts vom Ortsbeirat vorgeschlagen wurde (OA 347 v. 23.03.2023). Das WC-Gebäude soll am Parkrand in Höhe der Senioren-Fitness-Anlage nach dem Vorbild der neuen hochwertigen Anlage im Bethmannpark entstehen (Dachbegrünung und Pergola mit Rankgewächsen, ein mit Platten belegter Bereich um das Gebäude durchbrochen von Beeten und Hecken). Die WC-Anlage soll bei der Ausführung des Toilettenkonzepts vorgezogen werden. 5. Der Magistrat prüft zudem für die Zeit nach dem Kita-Provisorium die Herrichtung einer Fläche an Ort und Stelle, die den Betrieb eines Pop-Up-Cafés in den Sommermonaten ermöglicht. 6. Im Hinblick auf Abriß und Neubau im Gerhart-Hauptmann-Ring 27 sorgt der Magistrat zusammen mit der ABG Frankfurt Holding GmbH für einen möglichst reibungslosen Ablauf der geplanten Bauzeit von 21 Monaten inkl. Abriss des Altbaus. 7. Bei dem geplanten Neubau des KiZ 70 mit Wohnungen in zwei Obergeschossen handelt es sich um eine Nachverdichtungsmaßnahme: Vor dem Beginn der Bauarbeiten und somit noch vor dem Abriß des Bestandsgebäudes werden vom Magistrat alle möglichen, auch rechtlichen Schwierigkeiten geklärt, insbesondere nachbarrechtliche Fragen. 8. Im Zeitraum von Abriss und Neubau des KiZ 70 informiert der Magistrat bzw. die Bauherrschaft rechtzeitig die Nachbarn in den angrenzenden Ein- und Mehrfamilienhäusern über Ablauf und Zeitplan der Maßnahme. 9. Vor Beginn der Baustelle im Gerhart-Hauptmann-Ring 27 und im Martin-Luther-King-Park werden den Anwohnern sowie dem Ortsbeirat die Planungen für Baustraßen/-wege zur An- und Abfahrt von Baugeräten und Material zur Verfügung gestellt. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.05.2024, B 209 Beratung im Ortsbeirat: 8
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2024, OF 482/8 Betreff: Wendehämmer besser gegen Falschparker sichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die Wendehämmer des Weißkirchener Weges und des Gerhart Hauptmann Rings gegen falsch parkende Fahrzeuge abzusichern. Insbesondere die Fußgängerwege, die als Rettungswege für Krankenwagen und Feuerwehr von diesen Wendehämmern abgehen sind häufig trotz angebrachter Schilder, die das Parken verbieten, durch Autos zugeparkt. In den kleinen Wendehämmern, die den Paul Kornfeldweg andienen, hat die Müllabfuhr laut Aussagen von Anwohnern zudem Schwierigkeiten, die Mülltonen zu leeren, da eine Andienung zu manche Zeiten wegen zugeparkter Wege nicht möglich ist. Begründung: Die Argumentation des Magistrates ist dem Antragsteller bekannt, "der mündige Bürger" beachtet aufgestellte Verbotsschilder. Leider ist jedoch zunehmend festzustellen, dass "der mündige Bürger" mangels entsprechender Sanktionen durch die Ordnungsbehörden Verbotsschilder ungestraft ignoriert. Eine teilweise Abhilfe könnte geschaffen werden, wenn die von den Wendehämmern abgehende großen (Rettungs-) Fußwege beispielsweise durch offizielle Feuerwehrzufahrtsschilder (Verkehrszeichen 283) zusätzlich abgesichert werden. Dies ist nicht flächendeckend der Fall. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 484/8 Betreff: Lieferzufahrt St. Matthias Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Zufahrtsberechtigung auf den Kirchplatz St.Matthias zu ändern. Zufahrt gegenüber Praunheimer Weg 37 Die Zufahrt für den Lieferverkehr zum Kindergarten Mo.-Fr. werktags von 10h bis 15h zu ermöglichen. Begründung: Der Kindergarten wird täglich durch einen Cateringservice versorgt. Der Kindergarten wird von einem Zulieferer mit Getränken versorgt. Der Kindergarten wird von der Firma CWS Hygiene Deutschland GmbH & Co.KG versorgt. Alle Fahrer der genannten Firmen begehen zurzeit eine Ordnungswidrigkeit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2024, OF 469/8 Betreff: Ersatzgebäude für die Kindertagesstätte (KiZ 70), Gerhart-Hauptmann-Ring 27 Wie dem Bericht des Magistrats zu entnehmen war (B 209/2024) soll die marode Gebäudesubstanz der (KIZ 70) durch einen kompletten Neubau ersetzt werden Aus der umliegenden Wohnbevölkerung der (KIZ 70) kam der Hinweis, dass der Neubau der Kindertagesstätte überdimensioniert geplant sei. Die Planungen für einen Neubau liegen dem Ortsbeirat nicht vor. Laut diesen Angaben soll anstelle des derzeit einstöckigen Flachbaus ein Gebäude mit mehreren Geschossen errichtet werden. Im Erdgeschoss solle die Kindertagesstätte Platz finden, die weitern Geschosse seien für Wohnbebauung vorgesehen. Daher fordert der Ortbeirat den Magistrat auf, darüber Auskunft zu geben, wie der Neubau der KIZ 70 geplant ist. Insbesondere möchte der Ortsbeirat wissen, wie viele Geschosse für diesen Neubau vorgesehen sind, wie die Vorgabe des Bebauungsplanes (maximal eingeschossiges Gebäude für den Gemeinbedarf) ggf. für ein Baurecht geändert werden soll und welche Nutzung der weiteren Geschossflächen ggf. geplant sind. Insgesamt bemängelt der Ortsbeirat die unzureichende Information über das neue Bauvorhaben Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1010 2024 Die Vorlage OF 469/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2024, OF 464/8 Betreff: Wasserspielanlage im Martin-Luther-King-Park Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird gebeten, die Kosten für die Herstellung und den saisonalen Betrieb einer Wasserspielanlage im Martin-Luther-King Park zu prüfen und zu berichten, ob dafür a) das Wiesengelände in (nördliche) Verlängerung des Spielplatzes vor dem Teich oder b) das Wiesengelände in (südwestlicher) Verlängerung des Fitness-Parcours besser geeignet wäre. Begründung: Im diesjährigen heißen Sommer war/ist das Bedürfnis der Familien mit kleineren Kindern sehr groß, sich tagsüber an Spielanlagen mit Wasserspeiern und Wasserrinnen aufzuhalten. Es war täglich zu beobachten, dass an heißen Tagen im Nachbarstadtteil der "Wasserspielplatz Niddapark" am Ginnheimer Wäldchen sehr stark frequentiert war und viele Eltern mit ihren Kindern dort offenbar den ganzen Tag verbrachten. Im Gebiet des Gerhart-Hauptmann-Ringes und rund um den Martin-Luther-King Park wohnen ebenfalls viele Kinder und Familien mit kleinen Kindern, die Nachfrage nach interessanten abkühlenden Spielbereichen im Hochsommer ist groß. Da im Martin-Luther-King Park die Technik für Wassereinleitung (zum Springbrunnen) und Wasserentnahme (am Fitness-Parcours) schon vorhanden ist, wären die Kosten für einen Wasserspielplatz auf die Planung und Ausstattung der oberirdischen Anlage beschränkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5864 2024 Die Vorlage OF 464/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.07.2024, OF 456/8 Betreff: Auslagerung und Interimsstandort des Kinderzentrums (KiZ) 70 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Bericht wird zurückgewiesen; 2. der Ortsbeirat widerspricht ausdrücklich einer Nutzung des Martin-Luther-King-Parks für den geplanten Interimsstandort der städtischen Kindereinrichtung KiZ 70 (Gerhart-Hauptmann-Ring 27); 3. der Magistrat wird beauftragt, die Fläche am Friedhof Niederursel (Wiesengrundstück zwischen Friedhofszugang und Parkplatz nordwestlich des Friedhofs und gegenüber Gerhart-Hauptmann-Ring 96 - Flurstücke 78, 79, 80) für die vorübergehende Auslagerung des KiZ 70 vorzusehen; 4. die folgende Stellungnahme von Pfarrer Hanns-Jörg Meiller der kath. Kirchengemeinde Sankt Katharina von Siena vom 01.07.2024 dient zur Kenntnis: "Sehr geehrte Frau Klenner, sehr geehrte Damen und Herren des Ortsbeirates! Zunächst einmal herzlichen Dank dafür, dass Sie uns als katholische Kirchengemeinde in den Reflexionsprozess zur Auslagerung der Kita 70 einbeziehen. Bei unserer Stellungnahme möchten wir uns insbesondere auf die Frage fokussieren, ob eine Auslagerung in die unmittelbare Umgebung des Friedhofs Niederursel aus unserer Sicht die Würde des Ortes (Friedhof) stören würde und damit die "Totenruhe" beeinträchtigt ist. Grundsätzlich sehen wir eine solche Beeinträchtigung nicht! Im Gegenteil: Kinder am Ort der Toten ist ja ein ausgesprochen hoffnungsvolles Zeichen gegen den Tod. Dennoch wollen wir den Wert der "Totenruhe" nicht negieren. Friedhofe sind Orte, die dem normalen "Geschäftsbetrieb" aus guten Gründen entzogen sind. Diese Überzeugung hat schon in frühchristlicher Zeit Menschen unterschiedlicher religiöser Überzeugung geeint und war kein unbedeutender Faktor für das Überleben des Christentums in heidnischer Umgebung. Von daher regen wir an, darüber nachzudenken, ob nicht eine regelmäßige Information der Friedhofsverwaltung an die Kita über anstehende Beerdigungen und die entsprechend koordinierte Benutzung des Außengeländes seitens der Kita das Problem des Geräuschpegels steuerbar machen würde." Der Vorschlag einer regelmäßigen Information der Friedhofsverwaltung über anstehende Trauerfeiern/Beerdigungen an die Kita-Leitung wird zur Prüfung vorgeschlagen. Begründung: Es bleibt dabei: Der Martin-Luther-King-Park wird als Naherholungsfläche von allen Menschen der Nordweststadt genutzt. Auch wenn das Kita-Provisorium am Rand des Parks errichtet würde, stünden die Flächen für ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr zur Verfügung. Keinesfalls darf hier ein Präzedenzfall geschaffen werden, denn Naherholungsflächen / Parks fehlen in der Nordweststadt ohnehin. Ist die Containeranlage dort erst einmal errichtet, ist heute nicht vorherzusehen, dass diese Interimslösung nicht nach Beendigung der Bauzeit für das KIZ 70 von weiteren Kindertagesstätten, die auch renoviert werden, in Anspruch genommen wird. Eine dauerhafte Beanspruchung des King-Parks wäre die Folge. In verkehrlicher Hinsicht ist mit Eltern-Taxi-Verkehr zu rechnen, der den oberen Hammarskjöldring als Grundnetzstraße im Bereich der Bushaltestelle Eduard-Bernstein-Weg beeinträchtigen wird. Die Ausführungen des Magistrats zur technischen Nutzbarkeit der ersten vorgeschlagenen Ersatzfläche am früheren Spielplatz im Gerhart-Hauptmann-Ring (GHR) sind nachvollziehbar und zur Kenntnis zu nehmen. Der zweite vom Ortsbeirat vorgeschlagene Standort liegt zwar direkt angrenzend zum Friedhof Niederursel. Von seinen Abmessungen her und auch von der Erreichbarkeit aus betrachtet eignet sich die Fläche besser für einen Interimsbetrieb. Durch die Lage am GHR sollten Versorgungsanschlüsse vorhanden sein. Eine Störung der Friedhofsruhe oder ein Verstoß gegen die Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt kann hier nicht angeführt werden, da die Fläche nicht zum Friedhof gehört. Von gravierenden Störungen bei Trauerfeiern ist aus dem Stadtgebiet, wo es Trauerhallen im direkten Umfeld von Kindertagesstätten gibt (zB KiZ 69, Im Storchenhain, Stadtteil Bonames), nichts bekannt. Auch aus den örtlichen Kirchengemeinden werden keine Probleme für die Trauerfeiern gesehen. Die Entfernung zum Bestandsgebäude im GHR 27 beträgt 400 m (5 Laufminuten). Das muss für Kinder und Eltern temporär zumutbar sein, zumal die Wege für die Nutzer der KiZ 74 (Bernadottestraße) und 73 (Niederurseler Landstraße) mit 1,1 km (15 Minuten) bzw. 1,4 km (20 Minuten), die bei der Sanierung das Provisorium "Am Forum" erreichen müssen, sehr viel weiter sein werden. Beide Einrichtungen verfügen auch über Hortplätze, und der Weg etwa von der Heinrich-Kromer-Schule zum "Forum" ist 1,9 km lang (26 Laufminuten). Der Ortsbeirat favorisiert folglich die Ersatzlösung am Friedhof Niederursel, ist aber gerne bereit, weitere Vorschläge des Magistrats für Ausweichstandorte zu beraten. Eine Nutzung des King-Parks kommt jedoch nicht in Frage. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.05.2024, B 209 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage B 209 wird an den Magistrat zurückverwiesen. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) 2. Die Vorlage OF 456/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung die Worte "Es bleibt dabei" durch die Worte "Nach wie vor ist der Ortsbeirat der Meinung" ersetzt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4936, 30. Sitzung des OBR 8 vom 04.07.2024
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 447/8 Betreff: Erhöhung der Tiefgaragengebühren in der Nordweststadt Der Ortsbeirat möge beschließen: Hinweisen aus der Anwohnerschaft zufolge wurden die Gebühren für die Nutzung der Tiefgaragenplätze in der Nordweststadt (zB. im Karl-Kautsky-Weg / Gerhart-Hauptmann-Ring) von ca. 50€ auf rd. 70€ angehoben. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Trifft dies zu? 2. Wenn ja, warum wurde der Mietzins um 40% erhöht? 3. Werden mit den Mehreinnahmen auch Investitionen, wie bspw. Modernisierungen oder Vorbereitungen für das Laden von Elektrofahrzeugen vorgenommen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 983 2024 Die Vorlage OF 447/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. gestrichen und die restliche Nummerierung entsprechend angepasst wird sowie unter der neuen Ziffer 1. die Worte "Wenn ja" gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2024, OF 440/8 Betreff: Verkehrsführung im Bereich Praunheimer Weg/Niederurseler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: den Magistrat aufzufordern die Verkehrsführung wie folgt zu verändern: - Die Straße Praunheimer Weg (Höhe Hausnummer 1) wird von einer zweispurig befahrbaren Straße zu einer Einbahnstraße von Alt Niederursel in Richtung Weißkirchener Weg - Die Einbahnstraßenreglung der Straße Niederursel Landstraße (Höhe Hausnummer 156) wird in Richtung Alt Niederursel gedreht. Dabei muss geprüft werden, ob eine Änderung der Straßenseite für parkenden Autos zweckmäßig ist. Quelle: https://geoportal.frankfurt.de/karte/ Begründung: Auf der Straße Praunheimer Weg in Höhe Hausnummer 1 wird auf beiden Seiten geparkt. Dadurch bleibt eine Straßenbreite übrig, die nur von einem Auto befahren werden kann. Zurzeit ist die Straße jedoch in beide Richtungen befahrbar. Durch diesen Umstand kommt es zu Begegnungen von Fahrzeugen, die nicht aneinander vorbeifahren können. Eines der beiden Fahrzeuge muss daher zurücksetzen. Durch die Einführung einer nur in eine Richtung befahrbaren Straße kann das Parken im Sinne der dortigen Gewebetreibenden weiterhin erlaubt bleiben. Die Zufahrt nach Alt Niederursel ist durch das Drehen der Richtung der Einbahnstraße in der Niederurseler Landstraße Richtung ‚Alt Niederursel gewährleistet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 06.06.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 440/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2024, OF 433/8 Betreff: Verkehrssituation Praunheimer Weg zwischen dem Weißkirchener Weg und der Niederurseler Landstraße verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Im Praunheimer Weg vor dem Haus Nr. 1 in Fahrtrichtung Weißkirchner Weg das Parken auf der rechten Fahrbahnseite kurzfristig wieder zu verbieten und geeignet Maßnahmen zur Durchsetzung des Parkverbotes zu ergreifen (aufgrund der Behinderung von Rettungskräften besteht Gefahr im Verzug). 2. Die Reihenfolge der Beschilderung der Ladezone zu ändern. Die Schilder müssen von oben nach unten folgendermaßen angeordnet werden: a) Halteverbot (Z 283-20) b) Lieferverkehr frei (Z 1026-35) c) Wochentags zwischen 11-14.30 Uhr (Z 1000-02) Begründung: Mit der Einrichtung der Ladezone vor dem Haus Alt-Niederursel 2 ("Eiscafe") wurde das Schild Halteverbot (Z 283-30) entfernt und daher ist nunmehr das Parken zwischen der Kreuzung Praunheimer Weg / Niederurseler Landstraße / Alt-Niederursel und der Kreuzung Praunheimer Weg / Weißkirchner Weg auf der rechten Fahrbahnseite erlaubt. Aufgrund der nunmehr dauerhaft parkenden Fahrzeuge ist die verbleibende Fahrbahn so eng, dass Rettungskräfte bei der Einfahrt nach Niederursel behindert werden ("Gefahr im Verzug"). Darüber hinaus können alle Verkehrsteilnehmer die Engstelle nur noch abwechselnd befahren. Die Folge sind Rückstaus in beide Fahrrichtungen und gefährlichen Situationen mit Fußgängern (am Zebrastreifen). Nach der aktuellen Beschilderung besteht das Halteverbot zwischen 11-14.30 Uhr und hiervon ist der Lieferverkehr ausgenommen. Die Beschilderung für die Ladezone sollte jedoch regeln, dass der Lieferverkehr wochentags zwischen 11-14.30 von dem Halteverbot ausgenommen wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 06.06.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5601 2024 Die Vorlage OF 433/8 wird als gemeinsamer Antrag von CDU und SPD mit der Maßgabe beschlossen, dass vor Ziffer 2. folgende Ziffer eingefügt wird: "Die Straße Praunheimer Weg (Höhe Hausnummer 1) von einer zweispurig befahrbaren Straße zu einer Einbahnstraße in Richtung der Straße Alt-Niederursel umzuwidmen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 408/8 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagement besser ausstatten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für eine Verstärkung des "Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft" in der Nordweststadt erhält das Quartiersmanagement eine zusätzliche halbe Stelle. Die hierzu erforderlichen Zuschussmittel werden bewilligt. Die jährlichen Fördermittel für das "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft" in der Nordweststadt (für Sachkosten und Projekte) werden von 15.000 EUR im Planansatz wieder auf den bisherigen Sockel von 25.000 EUR angehoben und jeweils 2024 und 2025 um 5.000 EUR auf 30.000 EUR erhöht. Begründung: Als im Dezember 2004 von der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss gefasst wurde, die Nordweststadt zu einem Quartiergebiet des Projektes "Soziale Stadt - Neue Nachbarschaften" (heute Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft) zu ernennen, wurde die Diakonie Frankfurt und Offenbach mit der Trägerschaft beauftragt. Seitdem wurde das Quartiergebiet kontinuierlich erweitert, der Stellenumfang und die städtischen Zuwendungen jedoch nicht. Seit beinahe 20 Jahren arbeitet jedes Quartiersmanagement in Frankfurt mit 25.000 EUR Jahresbudget für Projektausgaben. Die Mittel haben mit den seitdem erheblich gestiegenen Kosten nicht Schritt gehalten, viele Projekte für den sozialen Zusammenhalt im Stadtteil sind unterfinanziert oder können nicht gestartet werden. In der Haushaltsplanung für 2024 und 2025 sollen diese Mittel jetzt sogar auf nur noch 15.000 EUR gesenkt werden. Das ist nicht akzeptabel, im Gegenteil: Die Gelder müssen für eine weiterhin ertragreiche, nachhaltige Arbeit angehoben werden. Zudem haben andere Quartiersbüros einen höheren Stellenanteil mit mehreren Mitarbeitern, wodurch die Arbeit aufgeteilt und effektiver wird; das wäre für die Nordweststadt auch wichtig, jedoch nicht als Stellensplitting wie aktuell im Riederwald, sondern als Stellenverstärkung. Die zentralen Bereiche Bezirk 482 (Thomas-Mann-Str./Gerhart-Hauptmann-Ring) sowie Bezirk 432 (Ernst-Kahn-Straße/In der Römerstadt) gehören laut Segregationsmonitoring 2023 der Stadt Frankfurt zu den Stadtquartieren mit sehr hohem Bedarf an sozialen Stützungsmaßnahmen. Um den Anforderungen gerecht zu werden, muss das Quartiersmanagement Nordweststadt daher sowohl finanziell als auch personell besser ausgestattet werden Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 70 2024 Die Vorlage OF 408/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 418/8 Betreff: Umbau/Abriss des Wohn-und Geschäftshauses Praunheimer Weg 1 Dem Ortsbeirat wurde bekannt, dass dem im Objekt Praunheimer Weg 1 befindlichen Restaurant "Pisa" und weiteren Mietern gekündigt wurde. Hintergrund hierfür sei der Abriss des Gebäudes. Dies vorausgeschickt wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten Auskunft drüber zu geben, 1. was insgesamt dort geplant ist/wird. 2. was gemäß dortigem Bebauungsplan möglich ist. 3. was mit dem (Bier-)Garten des Anwesens geschehen soll. 4. was die Wirtschaftsförderung unternimmt, um den für den Stadtteil wichtigen Treffpunkt zu erhalten. 5. ob es vorgesehen ist im Erdgeschoss wieder eine Restauration einzurichten. 6. in welchem Zeitrahmen sich eventuelle (Um)Baumaßnahmen ereignen. Der Magistrat wird außerdem gebeten, den Erhalt der zwei großen Kastanien im Garten der Liegenschaft sicherzustellen. Begründung: Die einzig verbliebene Gastronomie direkt im Geschäftszentrum Niederursels scheint einem Neubau weichen zu müssen. Neben den ebenfalls dort teilweise seit Jahren etablierten Büros und Firmen bedeutet dies das Aus für eine beliebte Traditions-Pizzeria, die seit vielen Jahrzehnten und über Generationen hinaus geschätzt wird. Entsprechend ist sie für viele im Stadtteil ein beliebter und zentraler Treffpunkt für alle Altersgruppen. Neben der Schließung verschiedener alter Gaststätten im Umfeld über die letzten beiden Jahrzehnte wäre das ein neuerlicher Rückschlag für ein dadurch auch abends belebtes Quartier. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 936 2024 Die Vorlage OF 418/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im letzten Satz des Antragstextes die Worte "zwei großen" durch die Worte "drei großen" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 419/8 Betreff: Situation von Wirtschaft und Gewerbe im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, in einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates die Wirtschaftsdezernentin und die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH zum Thema "Situation von Wirtschaft und Gewerbe im Ortsbezirk 8" einzuladen. Die örtlich tätigen Gewerbevereine und Vereinsringe sind über die Sitzung zu informieren. Begründung: Seit dem Ende der Corona-Krise und dem Beginn der auch durch den Ukraine-Krieg und die Energietransformationsprozesse in Deutschland ausgelösten Preissteigerungen hat sich die Situation für Wirtschaft, Gewerbe und Einzelhandel nicht wieder normalisiert. Im Ortsbezirk 8 gibt es weiterhin sichtbare Leerstände oder lediglich Übergangsnutzungen von Gewerbeimmobilien. Immer mehr schließen inhabergeführte Lebensmittelgeschäfte oder müssen Gastronomiebetriebe um ihre Existenz bangen. Die Schließung der Metzgerei in der Mark-Aurel-Straße, der Verlust des Uhrmachergeschäftes in der Heddernheimer Landstraße und die ungesicherte Zukunft des für das soziale Treffen in Niederursel wichtigen italienischen Restaurants am Praunheimer Weg 1 machen den Menschen im Stadtteil sorgen. Gewerbetreibende beklagen zudem die zunehmend schlechtere Parkplatzsituation in den Ortskernen, so dass Laufkundschaft immer weniger zu erwarten ist. Unterdessen werden investitionswillige Unternehmen, wie am Beispiel des Lebensmitteldiscounters in der Heddernheimer Landstraße festzustellen ist, von der Verwaltung nicht hinreichend zielorientiert unterstützt. Der Ortsbeirat will seine Funktion als Verstärker der örtlichen Interessen wahrnehmen und beantragt im Rahmen seines Fragerechts eine ordentliche Ortsbeiratssitzung mit der im Magistrat für Wirtschaft zuständigen Stadträtin. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 419/8 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 420/8 Betreff: Ein Hochhaus zur Erweiterung der Europäischen Schule? Der Ortsbeirat möge beschließen: Wie im Ortsbezirk zu vernehmen ist, plant die Europäische Schule Frankfurt (ESF) einen Erweiterungsbau am aktuellen Standort Praunheimer Weg zur Verstärkung ihrer Kapazitäten für in naher Zukunft erwartete etwa 2.300 Schüler. Angeblich ist auf dem früheren Gelände der Bezirkssportanlage der Nordweststadt, das heute zur ESF gehört, ein Hochhaus geplant, das nach einem Umzug der ESF als Gebäude für eine zusätzliche weiterführende Schule - wie zu hören ist eine Gesamtschule - genutzt werden soll. Wenn das zutrifft, scheint der Magistrat von einem längeren Verbleib der ESF in der Nordweststadt auszugehen, obwohl er in den Bewerbungsunterlagen für die EU-Geldwäschebehörde bereits mit dem "attraktiven" und für die Erreichbarkeit der Europäischen Zentralbank "bequemen" Standort am Ratsweg geworben hat. Aus Sicht des Ortsbezirks ist diese neue Entwicklung, wenn die Informationen zutreffen, nicht positiv: Der Ortsbeirat favorisiert eine Rückgabe des ESF-Geländes zugunsten einer Grundschule für den zukünftigen Bedarf nach einer möglichen Arrondierung der Nordweststadt sowie einer Sportanlage, die von den Schulen und den Vereinen im Nordwesten genutzt werden kann. Die Erhöhung der Schülerkapazitäten durch die ESF bringt zudem nich einmal mehr Eltern-Taxi-Verkehr, was sich heute schon ungünstig auf die benachbarten Wohnsiedlungen auswirkt. Würden Bauarbeiten auf dem ESF-Gelände für ein neues Schulgebäude beginnen, bevor die seit vielen Jahren geplante Sanierung der Ernst-Reuter-Schulen gestartet ist - laut Finanzplanung im aktuellen Haushalt geht es damit frühestens 2027 los -, würde das im Stadtteil von vielen Menschen als Bevorzugung der ESF empfunden und wäre daher kein glückliches schulpolitisches Vorgehen des Magistrats. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Sind die Informationen über einen geplanten Hochhausbau für die ESF und eine zukünftige Gesamtschule zutreffend? 2. Wenn die Information zutreffend ist, bis in welches Jahr rechnet der Magistrat mit einem Verbleib der ESF in der Nordweststadt? 3. Was sind die Gründe für die Verzögerungen bei der Findung eines neuen Standortes für die ESF? 4. Was sind die Gründe für die Planung einer Gesamtschule und welche Gründe sprechen gegen eine Grundschule? 5. Kommt es nicht zum Bau des "Stadtteils der Quartiere", welchen Plan B hat der Magistrat für eine Bezirkssportanlage, die dem Frankfurter Nordwesten wieder zur Verfügung steht? 6. Mit welchem verkehrlichen Zusatzaufkommen (Pkw und Schulbus) in der Nordweststadt rechnet der Magistrat, wenn die ESF am Standort erweitert wird? 7. Wie sieht das Verkehrskonzept dafür aus? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 935 2024 Die Vorlage OF 420/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Text in der Einleitung ab den Worten "Aus Sicht des Ortsbezirks ist" gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2024, OF 426/8 Betreff: Endlich die Alternativen zur Trasse der Tangente West planen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Verwirklichung der bereits im Dezember 2010 vorgeschlagenen Varianten zur Streckenführung der Tangente West vom Gewerbegebiet Praunheim in das Nordwestzentrum zu prüfen. Die Vorschläge sahen eine Verlängerung der Tangente West parallel zur Autobahn A5 vor, mit einer Anbindung an die Schienen der U3 in Richtung Nordwestzentrum. Variante 1 verbleibt östlich der A5 auf der Seite von Nordweststadt/Niederursel, in Variante 2 wird die Tangente West etwa in Höhe der Feldwegbrücke auf die westliche Seite der A5 verschwenkt. Die RTW-Planungsgesellschaft wollte beide Vorschläge in das Planungskonzept mit aufnehmen. Auf eine Trasse durch das Schul- und Bebauungsgebiet der Nordweststadt würde verzichtet. Begründung: Es ist dem Ortsbeirat wichtig, dass mit der RTW eine Anbindung des Frankfurter Nordens an den Westen Frankfurts und den Main-Taunus-Kreis erfolgt, um den Verkehrsknotenpunkt über die Hauptwache und den Hauptbahnhof zu entlasten. Eine unterirdische Führung der RTW in das Nordwestzentrum wurde aus Kostengründen bereits 2010 ausgeschlossen. Die einst vorgesehene Trasse für einen oberirdischen Bau wird heute als Schulgelände, Wegeverbindung und Spielgelände genutzt. Sie führt zudem sehr eng sowohl an den Einfamilienhäusern als auch an großen Wohnblocks entlang. Eine Anbindung an den U-Bahnhof im Nordwestzentrum wäre zudem ohne Verlust der sozial und sportlich genutzten städtischen Gebäude im NWZ kaum möglich. Um die schmale Geländetrasse vom Praunheimer Weg ins NWZ zu erhalten, die für die Bewohner:innen eine wichtige soziale und klimatische Bedeutung hat, lehnt der OBR die ursprüngliche Trassenführung der RTW ab und bittet darum, die vorgeschlagenen Alternativen intensiv zu prüfen und dem Ortsbeirat baldmöglichst zu berichten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5423 2024 Die Vorlage OF 426/8 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: a) Der Betreff lautet: "Trassen der Tangente West zum Nordwestzentrum vorstellen" b) Der Tenor lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, welche Varianten zur Streckenführung der Tangente West vom Gewerbegebiet Praunheim in das Nordwestzentrum aktuell geprüft werden." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2024, OF 422/8 Betreff: 30er-Zone im Bereich Kreuzung Praunheimer Weg - Niederurseler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, die 30er-Zone auf den Bereich um die Kreuzung Praunheimer Weg - Niederurseler Landstraße weiter in die Niederurseler Landstraße hinein (Richtung Heinrich-Kromer-Schule) auszuweiten. Begründung: In dem oben genannten - ohnehin verkehrlich anspruchsvollen - Bereich, in welchem sich auch zahlreiche Zebrastreifen befinden, kommt es immer wieder zu gefährlich Situationen zwischen Fußgänger:innen (auch Schüler:innen) / Fahrradfahrer:innen und schnell fahrenden Autofahrer:innen, die ihr Tempo einzelfallbezogen nicht an die komplexe individuelle Verkehrssituation anpassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5426 2024 Die Vorlage OF 422/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und FREIE WÄHLER gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 382/7 Betreff: Verkehrsentlastung Praunheim und Rödelheim 2018 forderte der Ortsbeirat den Magistrat auf zu prüfen, ob eine Straßenbahn parallel zum Straßenzug Praunheimer Weg, Heerstraße, Guerickestraße und Gaugrafenstraße eine attraktive Alternative für Pendler gegenüber der Nutzung des eigenen Pkw's sei. Der Magistrat sagte zu, dies im Rahmen der anstehenden abschließenden Untersuchungen zum neuen Gesamtverkehrsplan (GVP) zu machen. Inzwischen ist die Entwicklung des neuen GVP um Jahre verschoben worden. Der Bau der Ortsumfahrung Praunheim (vorgesehen im bisherigen GVP) ist wegen der Voruntersuchung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme 4 nicht weiter vorangetrieben worden. Die in den neunziger Jahren von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Verlängerung der U6 (heute U7) in des Gewerbegebiet Praunheim nördlich der Heerstraße wurde nicht umgesetzt, da zwischenzeitlich der Bau der RTW beschlossen wurde. Eine entsprechende Abstimmung war notwendig. Der Bau der RTW, die ursprünglich 2018 in Betrieb gehen sollte, wurde dieser Tage begonnen. Wie in Praunheim eine Verknüpfung mit der U 7 und einer möglichen "Park, Ride and Bike - Anlage" aussehen soll, wurde dem Ortsbeirat bisher nicht vorgestellt. Sowohl der Pendlerverkehr, als auch die Kfz-Zulassungen in Frankfurt erreichen mittlerweile wieder Rekordwerte. Der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs, der getrennt vom Individualverkehr (IV) erfolgen sollte, ist als Alternative dringend nötig. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie er eine Verkehrsentlastung in Praunheim und Rödelheim plant. - Ist weiterhin eine Ortsumfahrung Praunheim vorgesehen und, falls ja, was ist der aktuelle Planungsstand? - Wird der Magistrat entsprechend unserer Anfrage aus 2018 eine Straßenbahnlinie, die unabhängig vom IV verkehrt, zwischen Nordweststadt, Praunheim und Rödelheim (mit Verlängerung nach Bockenheim bzw. Sossenheim) vorsehen oder als günstige Alternative, eine IV-freie Busspur einrichten? - Wird der Magistrat an der Planung des Verkehrsknotens RTW, U-Bahn und Park-, Ride- und Bike-Anlage den Ortsbeirat 7 rechtzeitig beteiligen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 400/8 Betreff: Kiffen in der Öffentlichkeit des Ortsbezirks 8 - wie werden Verstöße überwacht und geahndet? Obwohl Ärzte- und Lehrerverbände, aber auch die Polizeigewerkschaft davor gewarnt haben, hat der Deutsche Bundestag am 23.02.2024 das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung beschlossen (Cannabis-Gesetz - CanG), das bereits am 01.04.2024 in Kraft treten soll. Die Stadt Frankfurt hat sich außerdem als "Modellregion für den Cannabis-Konsum" beworben. Konsumenten dieser Droge soll damit der Konsum erleichtert werden, u.a. durch privaten Eigenanbau oder sogenannte "Anbauvereinigungen", die Konsumcannabis an Erwachsene weitergeben dürfen. In Zukunft dürfen dem Gesetz zufolge 25 Gramm zum Eigenkonsum im öffentlichen Raum mitgeführt werden. Nach § 5 CanG ist der öffentliche Konsum von Cannabis in Schulen und in deren Sichtweite, auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite, in Kindertagesstätten und in deren Sichtweite, in Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite, in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr verboten. Im Ortsbezirk 8 betrifft das neben den Schulflächen und Kindertagesstätten insbesondere die Jugendeinrichtungen wie Kinderhaus Abenteuerspielplatz, Jugendclub Kleines Zentrum - Junularo e.V., Kinder- und Jugendclub Cantate Domino, Klub für Kids (Ev. St. Thomasgemeinde) oder Jugendzentrum Arche im Kleinen Zentrum. Eine "Sichtweite" ist im Sinne des genannten Gesetzes bei einem Abstand von mehr als 100 Metern nicht mehr gegeben. Die Legalisierung von Cannabis ist für die Suchtprävention ungünstig. Daher sind insbesondere Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre vor den Auswirkungen der Freigabe zu schützen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Was sind die Gründe der Stadt, sich als Modellregion für eine Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu bewerben und inwiefern ist auch der Ortsbezirk 8 von dem möglichen Modellprojekt betroffen? 2. Welche Cannabis-Clubs und welche "Anbauvereinigungen" im Sinne des CanG sind im Ortsbezirk 8 aktiv oder geplant und welche Geschäfte in Heddernheim, Niederursel und der Nordweststadt sind dem Magistrat bekannt, die "Hanf" lizenziert verkaufen wollen, wenn Frankfurt Modellregion wird? 3. Welcher Mehraufwand (Kosten und Stellen) fällt für den Magistrat in welchen Behörden für das Prüfen und Erteilen der Erlaubnisse für den gemeinschaftlichen Cannabis-Anbau und die gewerblichen Zulassungen an? 4. Wie wird im Ortsbezirk 8 das Konsumverbot im Umkreis von Schulen, Jugendeinrichtungen und Kindertagesstätten im Sinne des § 5 CanG durchgesetzt? 5. Welche Schutz- und Kontrollmaßnahmen sind nach Kenntnis des Magistrats für die Einkaufszentren im Ortsbezirk 8 (Nordwestzentrum, Kleines Zentrum Thomas-Mann-Straße, Merton's Passage) geplant? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Initiative vom 15.02.2024, OI 49 entstanden aus Vorlage: OF 388/8 vom 29.01.2024 Betreff: Auslagerung und Interimsstandort des Kinderzentrums (KiZ) 70 im Gerhart-Hauptmann-Ring 27 1. Der vorgeschlagene Standort für eine Auslagerung des KiZ 70 im Martin-Luther-King-Park wird seitens des Ortsbeirates 8 abgelehnt. 2. Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 2 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, folgende Standorte für eine Übergangslösung zu prüfen und einen neuen Vorschlag zu machen: a) Gerhart-Hauptmann-Ring, direkt südlich gegenüber des KiZ 70 auf der früheren Spielplatzfläche (Flurstück 40/193 und 40/167); b) Wiesengrundstück zwischen Friedhofszugang und Parkplatz nordwestlich des Friedhofs Niederursel (Flurstück 79). Das Kinderzentrum Gerhart-Hauptmann-Ring 27 erhält einen Ersatzneubau. Für die Bauzeit soll die Einrichtung mit fünf Gruppen bzw. 105 Kindern von ca. Herbst 2024 bis Herbst 2026 ausgelagert werden. Als Standort ist von Kita Frankfurt der Martin-Luther-King-Park vorgesehen. Der Ortsbeirat lehnt eine parkfremde Nutzung ab. Ein provisorischer Kita-Betrieb im Park erfordert Gründungsarbeiten für die Gebäude sowie Versorgungsanschlüsse für Wärme, Strom, Wasser und Abwasser. Das alles ist im Park nicht vorhanden. Mögliche Elterntaxis würden zudem die Bushaltestelle am Eduard-Bernstein-Weg blockieren. Die genannten Alternativen sind alle näher am KiZ 70 und können für die Zielgruppe besser erreicht werden. Es ist davon auszugehen, dass die entsprechenden Versorgungsanschlüsse mindestens teilweise vorhanden sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 28.02.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2024, OF 405/8 Betreff: Straßenberuhigung im Paul-Kornfeld-Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Paul-Kornfeld-Weg geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine Straßenberuhigung und Erhöhung der Sicherheit für zu Fuß Gehende zu gewährleisten. Begründung: Die Verkehrssicherheit im Paul-Kornfeld-Weg für Fußgänger:innen und besonders für die anwohnenden Kinder ist sehr kritisch. Die Straße hat größtenteils nur eine 4 Meter breite Fahrbahn ohne Gehwege, viele uneinsichtige Stellen und häufig münden die Grundstückseingänge direkt auf die Fahrbahn. Die erlaubte Geschwindigkeit beträgt jedoch 30 km/h. Von den Anwohnenden wird das als zu schnell aufgefasst, da die beschriebene Situation für Fußgänger:innen sehr gefährlich ist. Entsprechende verkehrsberuhigende Maßnahmen, wie zum Beispiel die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs, würden darüber hinaus nicht nur zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen, sondern auch zu einer Klärung der angespannten Parkplatzsituation. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2024, OF 388/8 Betreff: Auslagerung und Interimsstandort des Kinderzentrums 70 im Gerhart-Hauptmann-Ring 27 Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. Der vorgeschlagene Standort für eine Auslagerung des KiZ 70 im Martin-Luther-King-Park wird abgelehnt. 2. Der Magistrat wird gebeten, folgende Standorte für eine Übergangslösung zu prüfen und einen neuen Vorschlag zu machen: - Gerhart-Hauptmann-Ring, direkt südlich gegenüber des KiZ 70 auf der früheren Spielplatzfläche (Flurstück 40/193 und 40/167); - Wiesengrundstück zwischen Friedhofszugang und Parkplatz nordwestlich des Friedhofs Niederursel (Flurstück 79). Begründung: Das Kinderzentrum Gerhart-Hauptmann-Ring 27 erhält einen Ersatzneubau. Für die Bauzeit soll die Einrichtung mit 5 Gruppen bzw. 105 Kindern von ca. Herbst 2024 bis Herbst 2026 ausgelagert werden. Als Standort ist von Kita Frankfurt der Martin-Luther-King-Park vorgesehen. Der Ortsbeirat lehnt eine parkfremde Nutzung ab. Ein provisorischer Kita-Betrieb im Park erfordert Gründungsarbeiten für die Gebäude sowie Versorgungsanschlüsse für Wärme, Strom, Wasser und Abwasser. Das alles ist im Park nicht vorhanden. Mögliche "Elterntaxis" würden zudem die Bushaltestelle am Eduard-Bernstein-Weg blockieren. Die genannten Alternativen sind alle näher am KiZ 70 und können für die Zielgruppe besser erreicht werden. Es ist davon auszugehen, dass entsprechenden Versorgungsanschlüsse mindestens teilweise vorhanden sind. Antragsteller: CDU SPD FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Initiative OI 49 2024 Die Vorlage OF 388/8 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2023, OF 363/8 Betreff: Erweiterung der Erich-Kästner-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Schuljahr 2016/17 wurde für die Erich-Kästner-Schule mit der Planung eines Erweiterungsbaus für neue Klassenräume, eine Mensa und eine Schülerbücherei begonnen. Im Doppelhaushalt 2020/21 waren bereits Planungsmittel eingestellt, sie wurden jedoch in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 wieder herausgenommen. In der Sitzung des Ortsbeirates 8 am 21.09.2023 teilte die Bildungsdezernentin Stadträtin Sylvia Weber mit, die Schule sei wieder in die Priorisierung aufgenommen. Die Schule benötigt dringend diese Erweiterungsflächen, damit sie mehr Kapazitäten hat und den Ganztag darstellen kann. Für diesen Schulbezirk im Kernbereich der Nordweststadt ist das auch aus sozialen Gründen absolut dringend. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wann erhält die Erich-Kästner-Schule den Erweiterungsbau für Mensa, Schulbücherei und neue Klassenräume? 2. Wo genau auf dem Areal am Praunheimer Weg soll der Erweiterungsbau entstehen? 3. Welche konkreten Planungsschritte sind bereits unternommen worden mit welchem Raumprogramm? 4. Welche Planungsmittel sind erforderlich und mit welchen Gesamtkosten für die bauliche Realisierung ist aktuell zu rechnen? 5. Wieviele Räume werden für die Erweiterte Schulische Betreuung (EBS) / Hortbetrieb zur Verfügung stehen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 806 2023 Die Vorlage OF 363/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2023, OF 354/8 Betreff: Kostenlosen Mittagstisch "Bunter Kochtopf" weiter fördern! Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat und das Sozialdezernat werden gebeten, den kostenlosen Mittagstisch "Bunter Kochtopf" im Tassilo-Sittmann-Haus, Gerhart-Hauptmann-Ring 398, auch über den 31.12.2023 hinaus mit Fördermitteln zu unterstützen und damit zu helfen, das Angebot dauerhaft zur Verfügung stellen zu können. Begründung: Der Mittagstisch ist ein Angebot der Evangelischen Kirchengemeinde Nordwest, der katholischen Pfarrei St. Katharina von Siena, des Begegnungs- und Beratungszentrums Nordweststadt des Frankfurter Verbandes, der Berufsorientierung der Ernst-Reuter-Schule II und von smartwork Frankfurt mit dem Quartiersmanagement der Diakonie Frankfurt und Offenbach. Das erfolgreiche Projekt wird vom Ortsbeirat ausdrücklich begrüßt und unterstützt. Es trägt dazu bei, Menschen in der Nordweststadt zusammenzuführen und ist insbesondere für Alleinstehende ein Anreiz, in gemütlicher Umgebung beim Essen soziale Kontakte zu knüpfen. Die Teilnahme ist kostenfrei, wer möchte, kann sich mit einer Spende beteiligen. Das Projekt wird bisher aus Fördermitteln des Corona-Aktionsplans der Stadt Frankfurt mitfinanziert, allerdings läuft die Förderung am 31.12.2023 aus. Diese muss dringend fortgesetzt werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4698 2023 Die Vorlage OF 354/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2023, OF 357/8 Betreff: Fehlende Schranke im Bereich Thomas-Mann-Straße 18 Der Ortsbeirat möge beschließen: In seiner Anregung an den Magistrat vom 20.04.2017 (OM 1432) beantragte der Ortsbeirat verschiedene Maßnahmen aufgrund von Verkehrsproblemen im Bereich der Häuser Thomas-Mann-Straße 12-18, sowie am Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 79. Vorausgegangen war ein Ortstermin des Ortsbeirates mit Vertretern des Straßenverkehrsamtes, des Amtes für Straßenbau und Erschließung, des Grünflächenamtes, der Ev. Kirchengemeinde und des Eigentümerbeirates der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 79-81a. Von den seinerzeit beschlossenen und mit der Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017 (ST 1197) zugesagten Maßnahmen wurden fast alle umgesetzt. Lediglich die Schranke im Bereich der Liegenschaft Thomas-Mann-Straße 18 fehlt noch immer Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat - Welche Gründe hinderten bisher die Umsetzung der Maßnahme? - Zu welchem Zeitpunkt wird die noch fehlende Schranke eingebaut? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 783 2023 Die Vorlage OF 357/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2023, OF 346/8 Betreff: Beschilderung Kreuzung Alt-Niederursel - Schüttgrabenstraße - Spielsgasse Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten an der oben angegebenen Einmündung an der Ecke Spielsgasse Alt Niederursel ein Verkehrszeichen anzubringen, das deutlich macht, dass an dieser Kreuzung rechts vor links gilt. Die kann z.B. durch das Verkehrszeichen102 (Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts), Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt gewähren) oder Verkehrszeichen 206 (Halt Vorfahrt gewähren) gewährleistet werden. Begründung: Nachdem von Seiten des Straßenverkehrsamtes an der o.g. Kreuzung in Niederursel der seit vielen Jahren dort hängende Verkehrsspiegel abmontiert wurde, da die Laterne keine genügende Standsicherheit aufweist, kommt es hier immer wieder zu brenzligen Situationen, gelegentlich auch zu leichten Unfällen. Die Kreuzung ist sehr unübersichtlich für Verkehrsteilnehmer, die aus der Spielsgasse kommen, da die gegenüberliegende Schüttgraben-straße leicht versetzt in die Straße Alt-Niederursel mündet. Die Verkehrssituation wird für Radfahrer erschwert, da die Kreuzung am Ende einer Steigung liegt. An der Einmündung der Schüttgrabenstraße auf die Straße Alt Niederursel auf der gegenüberliegenden Seite der Kreuzung hängt das das Verkehrszeichen 102 (Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts), dieses warnt vor Radfahrern, die die Straße Alt Niederursel entgegen der Einbahnstraße nutzen dürfen. Ein von rechts kommendes Auto ist aufgrund der Einbahnstraßenreglung nicht möglich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4538 2023 Die Vorlage OF 346/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2023, OF 336/8 Betreff: Spielplatzangebot für Kinder unter 3 Jahren ausweiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu Prüfen und zu Berichten, ob ein vorhandener Spielplatz im Wohnquartier entlang des Gerhart-Hauptmann-Rings um einen Spielbereich für Kinder unter 3 Jahren ergänzt (bspw. Schaukel mit Korb, kleine Wippe) oder alternativ das Angebot im Martin-Luther-King-Park erweitert werden kann. Begründung: Seitens der Bewohnerschaft wurde der Ortsbeirat darauf aufmerksam gemacht, dass es gerade im Bezirk rund um den Gerhart-Hauptmann-Ring an ausreichenden Spielmöglichkeiten für U3-Kinder mangelt. Um auch diesem Bewegungsdrang gerecht zu werden und kleine Menschen auf das Vergnügen auf einem großen Spielplatz vorzubereiten wäre eine Erweiterung des Spielplatzangebots hilfreich. Eine Anbindung an bereits bestehende Infrastrukturen bietet sich an. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4532 2023 Die Vorlage OF 336/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2023, OF 324/8 Betreff: Mehr Bänke vom Martin-Luther-King-Park bis ans Nordwestzentrum Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, beginnend im Martin-Luther-King ab den Ernst-Reuter-Schulen, bis zum Walter-Schwagenscheidt-Platz am Nordwestzentrum in regelmäßigen Abständen Bänke aufzustellen. Begründung: Die fußläufige Verbindung vom Gerhart-Hauptmann-Ring und Alt-Niederursel ins Nordwestzentrum führt durch den Martin-Luther-King-Park. Gerade an schönen Tagen wird dieser auch von einer Vielzahl von Seniorinnen und Senioren zum Einkaufen, Arztbesuch oder Anderem genutzt. Während im "ersten Teil" der Route ausreichend Bänke am Weg vorhanden sind, werden diese Richtung NWZ stetig weniger oder befinden sich abseits des Weges. Die Bänke sollten, soweit möglich, an schattigeren Standorten aufgestellt werden, oder ggf. mit einer schattenspendenden Überdachung versehen sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4330 2023 Die Vorlage OF 324/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2023, OF 277/8 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich 22: Umwelt 22.09: Grün- und Freiflächen Baumpflanzungen in den Bachtälern im OBZ 8 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen In den vorliegenden Etat-Entwurf, Produktbereich 22 Umwelt wird eine weitere Investitionsposition (Baumpflanzungen in den Bachtälern OBZ 8) aufgenommen, so dass im Winter 2023 im Ortsbezirk mindestens 80 neue Bäume neu gepflanzt werden können. Folgende Standorte sollen durch neue Pflanzen ergänzt oder erweitert werden: a) Urselbachaue: östlich der HH Wiesenau, südlich der U-Bahn Gleise zwischen asphaltiertem Weg und Bachlauf, nördlich der U-Bahn Gleise auf der Wiese anschließend an vorhandenen Baumbestand b) Steinbachtal bis zur A 5: Ergänzung des Baumbestandes am nördlichen Ufer c) südlich Naturschutzgebiet Riedwiese: zwischen Rohrborngraben und Weg entlang der A 661 d) Martin-Luther-King Park: Ergänzung des Baumbestandes im Westen zwischen Praunheimer Weg und Hammarsköldring Die Auswahl der Baumsorten soll sich 1. an dem prognostizierten Klimawandel der nächsten Jahre orientieren und 2. daran, ob die richtige Wassermenge für die Wurzeln am Standort zu gewährleistet ist und 3. ob mit der Ausbildung der Kronen eine Verschattung der bodennahen Vegetation zu erreichen ist. Begründung: Durch steigende Temperaturen steigt die Gefahr des Wassermangels, womit ein Austrocknen des Bodens und das Absterben der bodennahen Vegetation verbunden sein können. Größere Bäume mit einem dichten Blätterdach können sowohl Wasser speichern als auch die niedrigere Vegetation vor dem Vertrocknen bewahren. Auch verarbeiten sie in ihrem Stoffwechsel das schädliche CO2 und versorgen die Luft mit Sauerstoff. Sie dienen in vielfacher Weise der Gesundheit der Stadtbewohner. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 108 2023 Die Vorlage OF 277/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den vorliegenden Etatentwurf, Produktbereich 22 Umwelt, wird eine weitere Investitionsposition ‚Baumpflanzungen in den Bach- und Flusstälern im Ortsbezirk 8' aufgenommen. Die Auswahl der Baumsorten soll sich 1. an dem prognostizierten Klimawandel der nächsten Jahre orientieren und 2. daran, ob die richtige Wassermenge für die Wurzeln am Standort zu gewährleisten ist und 3. ob mit der Ausbildung der Kronen eine Verschattung der bodennahen Vegetation zu erreichen ist." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 23.03.2023, OA 347 entstanden aus Vorlage: OF 271/8 vom 07.03.2023 Betreff: Öffentliche Toilettenanlagen Vorgang: M 174/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine zusätzliche Toilettenanlage für den im Ortsbezirk 8 liegenden Martin-Luther-King-Park aufzunehmen . Sie sollte nah an dem stark frequentierten Verbindungsweg im Park, der das Nordwestzentrum mit dem Praunheimer Weg verbindet, als festes Gebäude oder Systemtoilette positioniert werden. Begründung: Der Park ist wegen seiner Aufenthaltsqualität mit ruhigen Plätzen als auch wegen des Kinderspielplatzes und Bolzplatzes stark besucht und wird auch wegen seiner fußläufigen Verbindung zwischen den Stadtteilen Nordweststadt, Niederursel, Praunheim und Heddernheim zu allen Jahreszeiten genutzt. Fehlende Toiletten führen zu Verschmutzungen rund um den Weiher und im Gebüsch und Unterholz der Bepflanzungen. Der Anschluss für eine öffentliche Toilettenanlage könnte z. B. von der Erich-Kästner-Schule gelegt werden. Im gesamten Ortsbezirk gibt es aus im Nordwestzentrum bisher keine öffentlichen Toilettenanlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Bericht des Magistrats vom 28.08.2023, B 330 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 29.03.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.04.2023, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 347 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 17. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.05.2023, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 347 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.05.2023, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OA 347 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3290, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.05.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2023, OF 271/8 Betreff: Öffentliche Toilettenanlagen Vorgang: M 174/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, In die o.g. Magistratsvorlage unter Punkt II. "Sofortmaßnahmen" Buchstabe C wird eine zusätzliche Toilettenanlage für den im Ortsbezirk 8 liegenden Martin-Luther-King-Park aufgenommen. Sie sollte nah an dem stark frequentierten Verbindungsweg im Park, der das Nordwestzentrum mit dem Praunheimer Weg verbindet, als festes Gebäude oder Systemtoilette positioniert werden. Begründung: Der Park ist wegen seiner Aufenthaltsqualität mit ruhigen Plätzen als auch wegen des Kinderspielplatzes und Bolzplatzes stark besucht und wird auch wegen seiner fußläufigen Verbindung zwischen den Stadtteilen Nordweststadt, Niederursel, Praunheim und Heddernheim zu allen Jahreszeiten genutzt. Fehlende Toiletten führen zu Verschmutzungen rund um den Weiher und im Gebüsch und Unterholz der Bepflanzungen. Der Anschluss für eine öffentliche Toilettenanlage könnte z.B. von der Erich Kästner Schule gelegt werden. Im gesamten Ortsbezirk außer dem NWZ gibt es bisher keine öffentlichen Toilettenanlagen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8 am 23.03.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 347 2023 Die Vorlage OF 271/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 266/7 Betreff: Wohnungsbau-Stopp in Praunheim beenden Durch die Voruntersuchung für eine SEM hat der Magistrat nahezu sämtliche Bautätigkeiten zwischen Heerstraße/Praunheimer Weg und der Autobahn A5 seit über 5 Jahren verhindert. Die heutige Wohnungsknappheit in Frankfurt verlangt aber einen raschen Wohnungsbau. Der Baustopp wurde damit begründet, dass eines Tages für 30.000 Menschen Wohnungen entstehen könnten. Die Bundes- und Landespolitik hat mittlerweile festgestellt, dass das Abwandern aus dem ländlichen Raum und aus Deutschlands Osten in die Ballungsräume enorme Probleme zur Folge hat. Maßnahmen der verantwortungsbewussten Politiker gegen diese Entwicklung, wie z. B. Ausbau der Infrastruktur, Home-Office u. a., zeigen erste Erfolge. Nicht nur die "neuen" Bundesländer verzeichnen einen Zuzug, sondern auch Klein- und Mittelstädte. Das Wachstum vieler Großstädte hingegen stagniert derzeit. (Frankfurt am Main 2018: 747.800 EW; 2019: 758.600 EW; 2020: 758.800 EW; 2021: 753.600 EW). Unklar ist, ob überhaupt und, falls ja, in welchem Umfang dem Magistrat gestattet wird, in den Schutzbereich des Regionalen Grünzuges über Zielabweichungsverfahren eines Tages einzugreifen. Nach Vortrag des Planungsdezernates sei der größte Teil der vorgesehenen Wohnungsbaufläche praktisch schon in städtischem Eigentum. Ein großer finanzieller Gewinn dürfte somit durch eine SEM kaum zu erzielen sein. Der Baustopp durch die über fünfjähre Voruntersuchung hat dazu geführt, dass etwa 1000 Wohnungssuchende, die schon bereits westlich der Nordweststadt geplante Wohnungen (Bebauungsplan 906) nicht beziehen konnten. Ohne städtebauliche Entwicklungsmaßnahme wäre es der Stadt in kurzer Zeit möglich, in Praunheim - nördlich der Heerstraße - nach Änderung des bestehenden, bzw. durch Beschlussfassung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Baumaßnahmen für Wohnen, Gewerbe und Infrastruktur zeitnah durchzuführen, da dieses Areal nicht zum regionalen Grünzug gehört. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 7 beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen 1. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan B 854 (nördliche Heerstraße - Teilbereich 1) und der in Aufstellung befindliche B 696 (nördliche Heerstraße - Teilbereich 2) werden derart geändert, dass zur Autobahn hin Gewerbe (u. a. wg. der Höchstspannungstrasse) und nach Süden im Wesentlichen Wohnbebauung vorgesehen wird. 2. Die Ortsumfahrung Praunheim soll um das neue Wohngebiet herumführen, damit ein autoarmes Wohngebiet entstehen kann und der Ortskern Praunheims zum Verweilen durch eine attraktive Alternative vom Autoverkehr entlastet wird. 3. Parallel zum Straßenzug Praunheimer Weg/Heerstraße/Guerickestraße soll eine vom IV freigehaltene Trasse von der Nordweststadt über Praunheim nach Rödelheim für einen ungehinderten ÖPNV (Bus oder Straßenbahn) angelegt werden. 4. Die Planungshinweise der klimaökologischen Untersuchung von GEO-NET Umweltconsulting GmbH aus 2019 sollen berücksichtigt werden. 5. Die Trinkwassergewinnung des Wasserwerks Praunheim II soll nicht nur geschützt werden. Die Möglichkeit einer Kapazitätserweiterung der Wassergewinnung soll erhalten bleiben. 6. Der Ausbau des ÖPNV sollte dem Bezug der Wohnungen und der Gewerbeeröffnungen vorangehen, damit von vornherein eine attraktive Alternative zum IV vorhanden ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 266/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Annahme); BFF (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2023, OF 263/8 Betreff: Erwerb und Neuordnung des Areals "Kleines Einkaufszentrum" in der Thomas-Mann-Straße Hier: Wohnungsbauprojekt auf dem Gelände von St. Matthias Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die seit einem Jahr geforderte Stellungnahme zu der Vorlage OA 152 innerhalb von 4 Wochen abzugeben; 2. zu prüfen und zu berichten, welches Bauprojekt auf dem Grundstück von St. Matthias der kath. Pfarrei St. Katharina von Siena Thomas-Mann-Straße 2-4 geplant ist. Insbesondere ist zu berichten, falls ein Verkauf des gesamten Grundstücks Flur 15 Flurstück 40/217 mit den aufstehenden Gebäuden an einen Wohnungsbauentwickler geplant sein sollte, a) welche zukünftige Nutzung von dem neuen Eigentümer vorgesehen ist? b) falls Wohnungen gebaut werden: Welche Art von Wohnungen sind geplant mit welcher Geschossflächenzahl? Sind Wohnungen für Geflüchtete vorgesehen? Ggf. sind es sog. EVU-Wohnungen zum bereits eigenverantwortlichen Gebrauch als Zwischenstationen zwischen Übergangswohnheim und eigener Wohnung? c) wie wird - auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse des letzten Segregationsmonitorings 2021 - die soziale Stabilität im Bereich Thomas-Mann-Straße/Gerhart-Hauptmann-Ring eingeschätzt, mit der sich ggf. eine weitere Wohnheim-Einrichtung für Geflüchtete in diesem Bezirk begründet? d) werden bereits Gespräche mit möglichen Trägern für eine Wohneinrichtung geführt und wenn ja, welche sind das? Bleibt die Kirche mit sozialen Angeboten auf dem Grundstück 40/217 präsent? e) welche sozial begleitende Infrastruktur mit geschaffen wird (Kita- und Grundschulplätze, Beratungsstellen)? f) aus welchen Gründen die Stadt mit dem Gelände des Gemeindehauses nicht eine Erweiterung der Kinderkrippen-, Kindergarten- und Hortkapazitäten anstrebt? g) welche öffentlich nutzbaren Ersatzräumlichkeiten nach einem Wegfall des für die Kirchengemeinde selbst, für Vereine und Familienfeiern in der Nordweststadt bisher nutzbaren Gemeindehauses geplant sind? h) welche konkreten Nutzungen hier nach den Vorgaben des Bebauungsplanes überhaupt möglich sind, auch auf dem Wege der Befreiung? i) ob die Gebäude des Kirchenzentrums (Pfarrheim, Pfarrbüro usw.) auf Flurstück 40/217 abgängig sind und aus dem Ensembleschutz ohne weiteres entlassen werden können? j) wie auf diesem Grundstück die maximalen Geschoßhöhen im Falle eines Neubaus sind, wenn Gebäude auf dem Wege der Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplanes nach § 31 (2) des Baugesetzbuchs errichtet werden? In welcher Höhe kann mit Rücksicht auf das denkmalgeschützte Kirchengebäude gebaut werden? k) welche Nutzung für das denkmalgeschützte Kirchengebäude selbst vorgesehen ist? l) ob der Magistrat vor dem Hintergrund des vom Stadtplanungsamt durchgeführten Städtebaulichen Ideenwettbewerbs zur Weiterentwicklung der Nordweststadt aus den Jahren 2010/11 eine Änderung des Bebauungsplanes erwogen hat, um z.B. der Kirche eine Veräußerung des Gemeindegrundstücks für Mietwohnungen und Eigentum zu ermöglichen, zum Beispiel in Kooperation mit dem Gemeinnützigen Siedlungswerk oder einer der in der Nordweststadt verbreiteten genossenschaftlichen Wohnungsbaugesellschaften? Unter welchen Voraussetzungen kann der Bebauungsplan geändert werden und welchen Zeitraum benötigt dieser Vorgang? m) ist zuvor die Option, hier ein Musterprojekt für in der Nordweststadt dringend benötigtes barrierefreies und / oder generationenübergreifendes Wohnen mit stadtteiloffenen Angeboten der Seniorentagespflege zu realisieren, geprüft worden? 3. als Pilotprojekt auch für andere Stadtteile mit ähnlichen Grundstücksdiskussionen einen runden Tisch "Nordweststadt Neu Denken" unter Verantwortung des Sozialdezernates einzuberufen und alle Eigentümer im Bereich Kleines Zentrum sowie den möglichen Bauträger kontinuierlich zu gemeinsamen Gesprächen einzuladen, um kurz- und langfristige Perspektiven für das Areal und sein Umfeld zu finden und umzusetzen. Dazu sollen auch Vertreter des Vereins Brücke 71 e.V., das Quartiersmanagement und Ortsbeiratsmitglieder eingeladen werden. Begründung: Seit Jahren fordert der Ortsbeirat die notwendige Neuordnung des Areals "Kleines Zentrum" mit attraktiven Wohnungen, Geschäften, sozialen Nutzungen und Freiflächen. Mit dem Neubau des Lebensmittelmarktes gab es immerhin einen ersten Schritt zu einer Aufwertung. Die seit Jahren diskutierte Schließung des Kirchortes St. Matthias scheint nun als nächstes anzustehen: Dem Vernehmen nach hat eine große Wohnungsbaugesellschaft dem Bistum Limburg den Kauf des kompletten Kirchengrundstücks mit Kirchengebäude (mit Ausnahme des Kindergartengrundstücks) angeboten, um das frühere Pfarrzentrum durch Wohnungen für Geflüchtete zu ersetzen. Da es vergleichbare Wohnungen bereits in der Nähe gibt (etwa Gerhart-Hauptmann-Ring, Alt-Niederursel, dazu die Unterkünfte am Oberschelder Weg, in der Dillenburger Straße sowie im Hotel am Walter-Möller-Platz) und auch die Wohnungen über dem Lebensmittelmarkt im Kleinen Zentrum hauptsächlich Ein-Zimmer-Wohnungen sind, scheint es sich bei diesem Vorhaben um eine Notlösung u.a. aufgrund der Zweckbestimmungen des Bebauungsplanes NW 103 c zu handeln. Die bestehenden sozialen Einrichtungen mit ihren Beratungsangeboten können zusätzliche Bedarfe nicht abdecken. Dabei verlöre die Nordweststadt einen wichtigen (kirchlichen) Stadtteiltreffpunkt, besonders für ältere Menschen. Zugleich fehlen in der Nordweststadt weiterhin gesicherte neue Kita-Plätze, viele neue Einrichtungen sind noch "in Prüfung" (ST 2306 v. 30.09.2022), weshalb es unverständlich wäre, die Gemeinbedarfsfläche nicht auf eine solche Nutzung hin ebenfalls zu prüfen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, für detaillierte Informationen zu sorgen, diese mit Multiplikatoren zukünftig aktiv zu teilen und das Ziel einer das soziale Zusammenleben stärkenden Neuordnung des Zentrums-Areals endlich mit allem Nachdruck anzugehen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 23.02.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3600 2023 Die Vorlage OF 263/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.01.2023, OA 315 entstanden aus Vorlage: OF 236/8 vom 22.12.2022 Betreff: "Neuer Stadtteil der Quartiere" Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 Absatz 4 BauGB Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Neufassung: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Magistratsvorlage M 181 wird abgelehnt und von den Plänen eines "neuen Stadtteils der Quartiere" östlich der A 5 ist Abstand zu nehmen. Auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 wird der Bau des Lachgraben-Quartiers und der Bau der Neu-Weststadt abgelehnt. Begründung: 1. Klimaökologische Begründung: Wenn man sich mit den Unterlagen, die als Anlagen der Magistratsvorlage M 181 beigefügt sind, befasst, erkennt man schnell, dass ein neuer Stadtteil Lachgraben-Quartier erhebliche Nachteile für die bereits bestehenden benachbarten Wohngebiete mitsichbringen würde. Das Lachgraben-Quartier hat eine hohe Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiet für die angrenzende Bebauung über viele Straßenblocks hinweg bis zum Nordwestzentrum. Aus den in den Anlagen zur Magistratsvorlage M 181 vorgetragenen Untersuchungen ist ersichtlich, dass mit einer Bebauung des Lachgraben-Quartiers die Temperaturen in warmen Sommernächten auf dem Gelände des Baugebiets selbst um drei Grad bis fünf Grad Celsius in den kältesten Nachtstunden ansteigen würden, in den Wohngebieten der Umgebung um ein Grad bis 2,4 Grad Celsius (siehe hierzu Anlage 1, Zwischenbericht über die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen, Seite 142). Sehr eindrücklich ist dies auch auf Abbildung 54 (Seite 141 ebenda) zu erkennen, wo die in einer Simulation berechneten Temperaturen in verschiedenen Farbtönen visualisiert sind. Es ist erschreckend, wie weit dabei auch die schon bestehenden Wohngebiete betroffen sind, doch dies kann nicht wirklich verwundern; es ist logisch, dass es Auswirkungen hat, wenn man einen solchen Kaltluftsee wie das Gebiet am Lachgraben mit Beton und Asphalt versiegelt. In Zeiten des Klimawandels, der sich in Frankfurt mit immer heißeren Sommern sehr deutlich auswirkt, ist ein solch unsensibles Vorhaben nicht mehr zu verantworten. Die Behauptung auf Seite 142, dass die umliegenden Wohngebiete wegen ihrer "klimaökologisch günstigen Lage am Stadtrand" trotz dieser Erhöhung der Nachttemperatur immer noch die Bedingungen für einen erholsamen Schlaf erfüllen würden, ist nicht akzeptabel. Auf Seite 142 oben wird beschrieben (UBA 2016), dass Nächte mit Temperaturen über 20 Grad Celsius als besonders belastend gelten. Die Behauptung weiter, dass die Nachttemperatur in den benachbarten Stadtteilen derzeit nur 15 Grad bis 16 Grad Celsius betragen würde, entspricht nicht den Beobachtungen der Menschen vor Ort und auch nicht dem auf Karten veranschaulichten Datenmaterial des Landes Hessen. In den Anlagen sind zwei Karten angefügt, die deutlich zeigen, dass die Temperaturen überall in Frankfurt, auch in den nordwestlichen Stadtteilen, in der betrachteten heißen Sommernacht (1. August, wenig Wind, Temperatur um 15:00 Uhr von 29 Grad Celsius) noch in der zweiten Nachthälfte 20 Grad und 22 Grad Celsius betragen, dies sind Temperaturen, die laut UBA als besonders belastend gelten (Quelle für die Karten: Landesplanungsportal - Website des Landes Hessen, https://landesplanung.hessen.de/ klima/landesweite-klimaanalyse). Es muss bedacht werden, dass die Planung weit in die Zukunft reicht. Das Baugebiet würde in den 2030er-Jahren errichtet werden und soll dann für Jahrzehnte Bestand haben. Es ist aber für alle deutlich zu erkennen, dass der Klimawandel weiter voranschreitet, sich sogar in den letzten Jahren beschleunigt hat. Es ist schon ohne das Baugebiet Lachgraben-Quartier mit weiter zunehmenden und damit gesundheitsgefährdenden Temperaturen zu rechnen. Die Bedeutung des Gebiets um den Lachgraben als Kaltluftentstehungsgebiet, übrigens als kleiner Zipfel niedriger Temperatur in den Karten gut zu erkennen, wird in den nächsten Jahrzehnten also sehr viel größer werden. Würde es durch Bebauung wegfallen, nimmt man eine Erhöhung der Temperaturen in den Wohngebieten der Umgebung um ein Grad bis 2,4 Grad Celcius bewusst in Kauf und ebnet einer extremen Erwärmung den Weg. Planung sollte sich aber an den Bedingungen der Zukunft orientieren! Dies gilt auch für die geplante Siedlung, die eine Erweiterung von Niederursel durch die Neu-Weststadt vorsieht. Eine weitere "kompakte" Bebauung westlich des Gerhart-Hauptmann-Ringes wäre für die Fallwinde aus dem Taunus und die von Norden strömenden Wetterauwinde eine Klimabarriere, die eine Temperaturerhöhung im Gebiet des Gerhart-Hauptmann-Ringes bewirken und eine nächtliche Abkühlung verhindern würde. 2. Sozialgeographische Begründung: Seit Jahrzehnten ist der Ortsbezirk 8 ein bevorzugtes Erweiterungsgebiet für die Planung der Stadt Frankfurt, da, so wird betont, in anderen Ortsteilen erheblicher Widerstand und komplizierte rechtliche Gründe vorliegen. Zur Begründung für die Siedlungserweiterung der einstigen "Dörfer" wird seit der Eingemeindung 1910 immer der gleiche Stereotyp aufgerufen: Es fehle an Wohnraum für bestimmte Bevölkerungsschichten und eben hier, nicht in den östlichen und westlichen Stadtteilen oder im Zentrum von Frankfurt, sei das geeignete Bauland für ein sozialpolitisch dringliches Bauprojekt. Dennoch stellte sich seit dem Bau der Ernst-May-Siedlung (1928) und der Nordweststadt durch Schwagenscheidt (1966) und des Mertonviertels (1996) immer heraus, dass es noch nicht genug ist. Für den Riedberg, ein großflächiges Agrargebiet, wurde vom Dezernenten (um 2000) ein Wohngebiet mit dichten Hochhäusern geplant, das der Ortsbeirat ablehnte und nach der Änderung der baulichen Vorgaben an Kalbach abgab. Aktuell gibt es im Ortsbezirk große Baugebiete innerhalb der jetzt bestehenden Viertel: das ehemalige Lurgigelände, das Gebiet an der Sandelmühle, das ehemalige Gelände des Deutschen Vereins und das Gebiet In der Römerstadt 126 bis 134, auf dem glücklicherweise noch Reste der römischen Stadt NIDA gesichert werden konnten, das aber längst von der ABG für mehrgeschossigen Wohnungsbau begehrt wird. Die Forderungen des Ortsbeirates nach einer kleinteiligen Versorgungsstruktur mit diversifizierten Angeboten, autofreien Zonen sowie Park- und Spielflächen in bebauten Gebieten wurden nach einem "Entscheid" über Architekturwettbewerbe in den letzten 40 Jahren immer wieder verworfen. Auch der vielversprechende Bürgerdialog zur Entwicklung der Nordweststadt versank nach der Preisverleihung 2015 ohne ein weiteres Feedback oder eine Initiative seitens des Auftraggebers in den Schubladen. So sind die Stadtteile des Ortsbezirks bis heute ein Abbild der sechziger Jahre, eine überholte verdichtete Baustruktur rund um ehemalige Dörfer, mit breiten und viel befahrenen Straßen, Einkaufszentren, die den Einzelhandel und das Handwerk verdrängt haben, erheblichen Umweltbelastungen wie der Müllverbrennungsanlage, der VDM-Mülldeponie und mit der A 5 und A 661. Der Bau einer weiteren "Nordweststadt-Randstadt" muss deshalb zurückgewiesen werden. Die verdichtende, relativ kostengünstige Bebauung seit den sechziger Jahren ließ im Ortsbezirk viele Hochhäuser und Wohnblocks mit Sozialwohnungen und Unterkünften entstehen, die von der Stadt bezahlt werden und die von sozial schwachen, oft zugewanderten Familien bzw. Personen bewohnt werden. Die vielen Probleme, denen die Kinder ausgesetzt sind und die sie schon mitbringen, prägen die soziale Arbeit in allen Einrichtungen. Konflikte zwischen verschiedenen Zuwanderergruppen, zwischen verschiedenen Wertvorstellungen und zwischen den Generationen prägen die heranwachsende Generation. Eine Folge davon ist, dass die jungen Leute schnell diese Quartiere verlassen oder Zuflucht bei gleichermaßen sozial Benachteiligten suchen. Seit nunmehr 60 Jahren ist diese Entwicklung in der Nordweststadt und ihren Hochhäusern zu beobachten, wie sie übrigens auch in anderen "Satellitenstädten" zu finden ist. Eine Erweiterung dieses Konzepts, dichte Bebauung für bedürftige Bevölkerungsschichten, realisiert auf den verbliebenen Ackerflächen östlich der Autobahn und angrenzend an die bestehende Blockbebauung im Gerhart-Hauptmann-Ring - wie es in der Planung vorgesehen ist -, wird deshalb entschieden abgelehnt. Ein solches Konzept ist nicht geeignet, den dort schon ansässigen Bewohnern Raum und Sicherheit für die Entfaltung ihrer Fähigkeiten zu geben und ein friedliches Zusammenleben zwischen den Gruppen und Generationen zu fördern. Mit den zusätzlichen Bewohnern, die von der Planung vorgesehen werden, wird das soziale Konfliktpotential und der soziale Stress in den von Armut, Arbeitslosigkeit und Desintegration belasteten Quartieren ansteigen, dies kann mit bisherigen Beobachtungen und soziologischen Untersuchungen angenommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.02.2023, NR 592 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 01.02.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 574 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 317 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 181= Ablehnung, NR 574, OA 299, OA 314, OA 315, OA 316 und OA 317 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 574 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. a) Die Vorlage OA 317 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Witsch, Nguyen, Grote, Pfeiffer, Yilmaz, Schwichtenberg, Zieran, Dr. Kochsiek, Frank-Millman und Dr. Langner sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 574) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 7. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) Beschlussausfertigung(en): § 2795, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.01.2023, OA 316 entstanden aus Vorlage: OF 251/8 vom 23.01.2023 Betreff: U 7-Station im Nordwestzentrum Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Der Magistrat begründet die Planung eines neuen Stadtteils an der A 5 mit einer "guten verkehrlichen Anbindung". Eine der genannten Bedingungen ist eine leistungsfähige U 7, die angeblich bis zum Nordwestzentrum geführt werden soll. In den vergangenen fünf Jahren wurde weder den Ortsbeiräten noch den Stadtverordneten ein nachvollziehbarer Machbarkeitsnachweis für eine Verlängerung der U 7 bis zum Nordwestzentrum vorgestellt. Eine Untertunnelung der Europäischen Schule (ESF) für eine Ortsumfahrung Praunheim wurde bisher aus Kostengründen zurückgestellt. Für die Weiterführung der Regionaltangente West (RTW) zum Nordwestzentrum scheidet eine Untertunnelung der ESF ebenfalls aus Kostengründen bislang aus. Eine eingleisige oberirdische Führung neben der ESF und anschließend auf der Schultrasse wurde seitens der RTW-Planungsgesellschaft favorisiert. Diese sei für die Anwohnerinnen und Anwohner zumutbar, da die RTW maximal alle halbe Stunde verkehren könne. Laut traffiQ könnte die U 7 in Spitzenzeiten, wenn eines Tages die neue Zugsicherungstechnik (DTC) installiert sei, von derzeit acht auf 22 Fahrten pro Stunde und Richtung erhöht werden, um eine höhere Beförderungskapazität zu erreichen. Neben den U-Bahn-Linien 1, 4 und 9 würden auch die U 7 und die RTW in die Station "Nordwestzentrum" einfahren. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten: 1. Wie sollen die RTW und die U 7 ab Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum geführt werden? 2. Wie weit reicht die mögliche Rampe in das Neubaugebiet? 3. Wie ist die Verknüpfung mit der bisherigen U-Bahn-Station im Nordwestzentrum vorgesehen? 4. Wie ist das Wenden beabsichtigt? 5. Welche Kosten (grobe Kalkulation) entstehen? 6. Welche Fahrgastzahlen werden prognostiziert? 7. Wird eine Machbarkeitsstudie für die Verlängerung der U 7 nachgereicht? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2060 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 01.02.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 574 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 317 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 181= Ablehnung, NR 574, OA 299, OA 314, OA 315, OA 316 und OA 317 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 574 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. a) Die Vorlage OA 317 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Witsch, Nguyen, Grote, Pfeiffer, Yilmaz, Schwichtenberg, Zieran, Dr. Kochsiek, Frank-Millman und Dr. Langner sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 574) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 7. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2060) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 2795, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 Aktenzeichen: 61-1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2023, OF 251/8 Betreff: U7-Station im Nordwestzentrum Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat begründet die Planung eines neuen Stadtteils an der Autobahn A5 mit einer "guten verkehrlichen Anbindung". Eine der genannten Bedingungen ist eine leistungsfähige U7, die angeblich bis zum Nordwestzentrum geführt werden soll. In den vergangenen fünf Jahren wurde weder den Ortsbeiräten noch den Stadtverordneten ein nachvollziehbarer Machbarkeitsnachweis für eine Verlängerung der U7 bis zum Nordwestzentrum vorgestellt. Eine Untertunnelung der Europäischen Schule (ESF) für eine Ortsumfahrung Praunheim wurde bisher aus Kostengründen zurückgestellt. Für die Weiterführung der Regionaltangente West (RTW) zum Zentrum scheidet eine Untertunnelung der Schule ebenfalls aus Kostengründen bislang aus. Eine eingleisige oberirdische Führung neben der ESF und anschließend auf der Schultrasse wurde seitens der RTW-Planungsgesellschaft favorisiert. Diese sei für die Anwohnerinnen und Anwohner zumutbar, da die RTW maximal alle halbe Stunde verkehren könne. Laut traffiQ könnte die U7 in Spitzenzeiten, wenn eines Tages die neue Zugsicherungstechnik (DTC) installiert sei, von derzeit acht auf 22 Fahrten pro Stunde und Richtung erhöht werden, um eine höhere Beförderungskapazität zu erreichen. Neben den U-Bahnlinien 1, 4 und 9 würden auch U7 und RTW in die Station "Nordwestzentrum" einfahren. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten: - Wie sollen RTW und U7 ab Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum geführt werden? - Wie weit reicht die mögliche Rampe in das Neubaugebiet? - Wie ist die Verknüpfung mit der bisherigen U-Bahn-Station im Nordwestzentrum vorgesehen? - Wie ist das Wenden beabsichtigt? - Welche Kosten (grobe Kalkulation) entstehen? -Welche Fahrgastzahlen werden prognostiziert? - Wird eine Machbarkeitsstudie für die Verlängerung der U7 nachgereicht? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 314 2023 Anregung OA 315 2023 Anregung OA 316 2023 Anregung OA 317 2023 Anregung an den Magistrat OM 3478 2023 1. Die Vorlage M 181 wird abgelehnt. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage NR 537 wird zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 537 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 574 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 233/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 236/8 für erledigt erklärt. 5. Die Vorlage OF 236/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz im Tenor folgende Fassung erhält: "Die Magistratsvorlage M 181 wird abgelehnt und von den Plänen eines ,neuen Stadtteils der Quartiere' östlich der A 5 ist Abstand zu nehmen." 6. Die Vorlage OF 234/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 7. Die Vorlage OF 235/8 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OF 247/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 9. Die Vorlage OF 251/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. Die Vorlage OF 252/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. zu a) CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Annahme) zu 3. CDU, 3 GRÜNE, LINKE. FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und fraktionslos (= Zustimmung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 6. Einstimmige Annahme zu 7. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE und fraktionslos (= Enthaltung) zu 8. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 9. Einstimmige Annahme zu 10. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.01.2023, OA 299 entstanden aus Vorlage: OF 245/7 vom 14.01.2023 Betreff: U-Bahn-Station der Linie 7 im Nordwestzentrum Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Der Magistrat begründet die Planung eines neuen Stadtteils an der Autobahn 5 mit einer "guten verkehrlichen Anbindung". Eine der Bedingungen ist eine leistungsfähige U-Bahn-Linie 7, die bis zum Nordwestzentrum geführt werden soll. In den vergangenen fünf Jahren wurde weder den Ortsbeiräten noch den Stadtverordneten ein nachvollziehbarer Machbarkeitsnachweis für eine Verlängerung der U-Bahn-Linie 7 bis zum Nordwestzentrum vorgestellt. Eine Untertunnelung der Europäischen Schule für eine Ortsumfahrung von Praunheim wurde bisher aus Kostengründen zurückgestellt. Für die Weiterführung der RTW zum Zentrum scheidet eine Untertunnelung der Schule ebenfalls aus Kostengründen aus. Eine eingleisige oberirdische Führung neben der Europäischen Schule und anschließend auf der Schultrasse wurde favorisiert. Diese sei für die Anwohner zumutbar, da die RTW maximal alle halbe Stunde verkehren kann. Laut traffiQ könnte die U-Bahn-Linie 7 in Spitzenzeiten auf 22 Fahrten pro Stunde und Richtung erhöht werden, um eine höhere Beförderungskapazität zu erreichen. Wenn eines Tages die neue Zugsicherungstechnik (DTC) installiert sei, könne die Zugfolge gar auf 30 erhöht werden. Neben den U-Bahn-Linien 1, 4 und 9 werden auch die U-Bahn-Linie 7 und die RTW in die Station "Nordwestzentrum" einfahren. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten: - Wie sollen RTW und U-Bahn-Linie 7 ab Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum geführt werden? - Wie weit reicht die mögliche Rampe in das Neubaugebiet? - Wie ist die Verknüpfung mit der bisherigen U-Bahn-Station im Nordwestzentrum vorgesehen? - Wie ist das Wenden beabsichtigt? - Welche Kosten (grobe Kalkulation) entstehen? - Welche Fahrgastzahlen werden prognostiziert? - Wird eine Machbarkeitsstudie für die Verlängerung der U-Bahn-Linie 7 nachgereicht? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 25.01.2023 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 181 = Ablehnung, OA 299 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 181 und OA 299 = Ablehnung) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 574 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 317 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 181= Ablehnung, NR 574, OA 299, OA 314, OA 315, OA 316 und OA 317 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 574 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. a) Die Vorlage OA 317 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Witsch, Nguyen, Grote, Pfeiffer, Yilmaz, Schwichtenberg, Zieran, Dr. Kochsiek, Frank-Millman und Dr. Langner sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 574) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 7. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 7 am 10.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2795, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.01.2023, OF 245/7 Betreff: U7-Station im Nordwestzentrum Der Magistrat begründet die Planung eines neuen Stadtteils an der Autobahn A5 mit einer "guten verkehrlichen Anbindung". Eine der Bedingungen ist eine leistungsfähige U7, die bis zum Nordwestzentrum geführt werden soll. In den vergangenen fünf Jahren wurde weder den Ortsbeiräten noch den Stadtverordneten ein nachvollziehbarer Machbarkeitsnachweis für eine Verlängerung der U7 bis zum Nordwestzentrum vorgestellt. Eine Untertunnelung der europäischen Schule für eine Ortsumfahrung Praunheim wurde bisher aus Kostengründen zurückgestellt. Für die Weiterführung der RTW zum Zentrum scheidet eine Untertunnelung der Schule ebenfalls aus Kostengründen aus. Eine eingleisige oberirdische Führung neben der europäischen Schule und anschließend auf der Schultrasse wurde favorisiert. Diese sei für die Anwohner zumutbar, da die RTW maximal alle halbe Stunde verkehren kann. Laut traffiQ könnte die U7 in Spitzenzeiten auf 22 Fahrten pro Stunde und Richtung erhöht werden, um eine höhere Beförderungskapazität zu erreichen. Wenn eines Tages die neue Zugsicherungstechnik (DTC) installiert sei, könne die Zugfolge gar auf 30 erhöht werden. Neben den U-Bahnlinien 1, 4 und 9 werden auch U7 und RTW in die Station "Nordwestzentrum" einfahren. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 7 beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten Wie sollen RTW und U7 ab Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum geführt werden? Wie weit reicht die mögliche Rampe in das Neubaugebiet? Wie ist die Verknüpfung mit der bisherigen U-Bahn-Station im Nordwestzentrum vorgesehen? Wie ist das Wenden beabsichtigt? Welche Kosten (grobe Kalkulation) entstehen? Welche Fahrgastzahlen werden prognostiziert? Wird eine Machbarkeitsstudie für die Verlängerung der U7 nachgereicht? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 9 Auf Wunsch der GRÜNEN-Fraktion wird über Ziffer 1. des Tenors getrennt vom Rest der Vorlage OF 235/7 abgestimmt. Es besteht Einvernehmen, über den zweiten Spiegelstrich der Vorlage getrennt vom Rest der Vorlage OF 234/7 abzustimmen. Beschluss: Anregung OA 299 2023 1. Die Vorlage M 181 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 537 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 235/7 wird (Ziffern 2. bis 4. bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 236/7 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 234/7 wird (Spiegelstriche 1, 3 und 4 bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 245/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, farbechte/LINKE, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE, SPD und FDP (= Zustimmung) zu 2. GRÜNE, SPD, 2 farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Zustimmung); 1 farbechte/LINKE, FDP und BFF (= Enthaltung) zu 3. Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, farbechte/LINKE, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und FDP (= Annahme) Ziffern 2. bis 4.: CDU, farbechte/LINKE, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE, SPD und FDP (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD und FDP gegen farbechte/LINKE, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); CDU (= Enthaltung) zu 5. Zweiter Spiegelstrich: CDU, SPD, farbechte/LINKE, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Annahme) Rest der Vorlage: CDU, farbechte/LINKE, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE, SPD und FDP (= Annahme) zu 6. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2023, OF 249/8 Betreff: Verkehrsspiegel Alt-Niederursel/Spielsgasse/Schüttgrabenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der an der Kreuzung Al- Niederursel/Spielsgasse/Schüttgrabenstraße bis vor Kurzem angebrachte Verkehrsspiegel an der Ecke des Hauses Alt-Niederursel 20 wieder installiert wird. Begründung: Da an dieser Kreuzung rechts vor links gilt, sie jedoch von allen Seiten schlecht einsehbar ist, wäre es wichtig, diesen Spiegel wieder anzubringen, um Unfälle zu vermeiden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3487 2023 Die Vorlage OF 249/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2023, OF 235/8 Betreff: Magistratsvorlage M 181 vom 04.11.22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt die Entscheidung des Magistrates den Wohnungsbau "Neuer Stadtteil der Quartiere" voranzubringen. Dabei sollte beachtet werden, dass der Anschluss des neuen Stadtteils an den Praunheimer Weg möglichst so gestaltet wird, dass eine Tunnellösung bis zum Erich Ollenhauer Ring favorisiert wird. Begründung: Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass, bei allen berechtigten Bedenken zu Umweltthemen das Hauptaugenmerk auf der Schaffung von neuem Wohnraum liegen sollte, zumal der neue Plan weit möglichst die Bedenken der Umweltthemen mit der Notwendigkeit von zu schaffendem bezahlbaren Wohnraums berücksichtigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 314 2023 Anregung OA 315 2023 Anregung OA 316 2023 Anregung OA 317 2023 Anregung an den Magistrat OM 3478 2023 1. Die Vorlage M 181 wird abgelehnt. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage NR 537 wird zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 537 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 574 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 233/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 236/8 für erledigt erklärt. 5. Die Vorlage OF 236/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz im Tenor folgende Fassung erhält: "Die Magistratsvorlage M 181 wird abgelehnt und von den Plänen eines ,neuen Stadtteils der Quartiere' östlich der A 5 ist Abstand zu nehmen." 6. Die Vorlage OF 234/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 7. Die Vorlage OF 235/8 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OF 247/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 9. Die Vorlage OF 251/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. Die Vorlage OF 252/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. zu a) CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Annahme) zu 3. CDU, 3 GRÜNE, LINKE. FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und fraktionslos (= Zustimmung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 6. Einstimmige Annahme zu 7. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE und fraktionslos (= Enthaltung) zu 8. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 9. Einstimmige Annahme zu 10. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2022, OF 224/8 Betreff: Monitoring zu (leider) prominenten Leerständen im Ortsbezirk 8 Vorgang: V 940/18 OBR 8; V 1306/19 OBR 8; ST 1800/19; ST 2046/19; V 1757/20 OBR 8; V 1758/20 OBR 8; ST 2111/20; V 1925/21 OBR 8; ST 877/21; V 171/21 OBR 8; V 256/21 OBR 8; ST 426/22; ST 434/22; ST 1937/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Leerständen im Ortsbezirk 8 erneut einen aktuellen Sachstand mitzuteilen, was der Magistrat zwischenzeitlich unternommen hat, um momentane Absichten der Eigentümer in Erfahrung zu bringen und/oder diese Liegenschaften einer angemessenen Nutzung zuzuführen: - Bernadottestraße 57 (Bauruine, zuletzt ST 426-22) - Weißkirchener Weg 34 (Altgerätehandel, zuletzt ST 426-22) - Hessestraße/Ecke Dillenburger Straße (ehemalige Diskothek "Ebos", zuletzt ST 2046-19) - Habelstraße 23 (ehemalige Trinkhalle, zuletzt ST 2046-19) - Hadrianstraße 48 (ehemalige "Römerschänke", zuletzt ST 877-21) - Alt-Niederursel 18 (ehemalige Hofreite, zuletzt ST 1800-19) - An den Schießgärten (ehemaliger Parkplatz, zuletzt ST 1937-22) - In der Römerstadt 170a (ehemaliger Getränkemarkt, zuletzt ST 2111-21) - In der Römerstadt 225 (ehemaliges Blumenlädchen, zuletzt ST 434-22) Begründung: Einige Gebäude / Liegenschaften stehen seit Jahren leer oder verfallen. Der Ortsbeirat hat immer wieder Anfragen gestellt und bittet um aktuelle Informationen. Zugleich ist er der Auffassung, dass der Magistrat u.a. durch proaktive Bauberatungen eine Nutzung der fraglichen Liegenschaften herbeiführen sollte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.08.2018, V 940 Auskunftsersuchen vom 13.06.2019, V 1306 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1800 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2046 Auskunftsersuchen vom 17.09.2020, V 1757 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2111 Auskunftsersuchen vom 21.01.2021, V 1925 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 877 Auskunftsersuchen vom 16.09.2021, V 171 Auskunftsersuchen vom 02.12.2021, V 256 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 426 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 434 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1937 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 08.12.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 565 2022 Die Vorlage OF 224/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.10.2022, OF 219/8 Betreff: Verkehrsberuhigung des Dorfwiesenweges Rückseite Erbsengasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Weg zwischen dem Niederurseler Friedhof und der Obermühle ist ein geteerter landwirtschaftlicher Weg. Der Magistrat wird gebeten 1. die Durchfahrt für diesen Weg für den LKW-Verkehr zu sperren 2. den Weg aufgrund seines starken Gefälles und seiner Enge für jeden ersichtlich in die vorhandene 30 Km Zone mit einzubeziehen. Quelle Geoportal Frankfurt Begründung: Im Zuge der Errichtung neuer Wohngebiete hinter der Obermühle wurde dem Bauherren ein befristetes Wegerecht eingeräumt, diesen Weg mit Lastkraftwagen zu befahren. Da die Bauarbeiten seit geraumer Zeit abgeschlossen sind, besteht keine Notwendigkeit mehr diesen Weg für LKWs zu nutzen. Aufgrund der Beschilderung wird für Verkehrsteilnehmer nicht deutlich, ob das Wegstück noch zur ausgewiesenen 30 km Zone gehört. Foto privat PKWs können nur an zwei Stellen, an denen jeweils ein Feldweg einmündet, aneinander vorbeifahren. Der Weg hat zusätzlich ein starkes Gefälle vom Weißkirchener Weg in Richtung Dorfwiesenweg. Er wird überwiegend von Fußgängern, mehrmals täglich auch von Kindergartengruppen und von Fahrradfahrern genutzt. Foto privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8 am 10.11.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3133 2022 Die Vorlage OF 219/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2022, OF 218/8 Betreff: Rahmenplan Niederursel Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern den Sachstand zum oben genannten Thema mitzuteilen. Begründung: Am 22.05.2012 wurde der Rahmenplan Niederursel den Interessierten im Vereinshaus des SV 1919 Niederursel vorgestellt. Im Mai 2014 wurde das Rahmenplangebiet und die planungsrechtlichen Grundlagen veröffentlicht. Bis heute ist insbesondere in den Bereichen Alt-Niederursel, Dorfwiesenweg, Werner-von-Ursel-Platz, Gerhart-Hauptmann-Ring Kreuzung Weißkirchner-Weg Kreuzung Kirchgartenstraße Kreuzung Schüttgrabenstraße, Karl-Kautsky-Weg und "Tankstellendreieck" keine Veränderung zu erkennen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8 am 10.11.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3132 2022 Die Vorlage OF 218/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2022, OF 208/8 Betreff: Straßenbeschilderung Dorfwiesenweg Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Die Straße Dorfwiesenweg zwischen Weißkirchner Weg und dem Abzweig Sportplatz/Kern Niederursel (auf der Rückseite der Häuser Erbsengasse 25-29) mit einer Beschilderung "Durchfahrt verboten ausgenommen Landwirtschaftlicher Verkehr, Anlieger, Fahrradfahrer und Reiter". Begründung: Es geht darum, dass auf dem Wirtschaftsweg hinter unserem Haus immer noch schwere LKWs fahren, obwohl die Sondergenehmigung für die Bauherren der Obermühle längst beendet ist. Der eigentliche Wirtschaftsweg wird als Durchgangsweg genutzt, was oft zu gefährlichen Situationen führt, weil der Weg an einigen Stellen sehr eng ist und oft schnell gefahren wird. Deshalb sollte der Weg wieder ein reiner Wirtschaftsweg sein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 13.10.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 208/8 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2022, OF 206/8 Betreff: Verkehrsberuhigung im Wohngebiet - Tempo-30-Zone im Praunheimer Weg und Hammarskjöldring sowie Tempo 30 in der Roßkopfstraße Der Ortsbeirat möge beschließen der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu veranlassen: 1. Eine Tempo-30-Zone einzurichten im Hammarskjöldring ab Höhe Hausnummer 140 bis Praunheimer Weg sowie im Praunheimer Weg bis Kreuzung Am Stockborn. Mit nur wenigen Schildern löst sich der ganze derzeit bestehende Flickenteppich aus Tempo 30/50 Zonen für das gesamte Quartier. 2. Tempo 30 auch in der Roßkopfstraße einzurichten, um die Verkehrssicherheit insbesondere bei Querungen am Zebrastreifen zu erhöhen. 3. Den Zebrastreifen im Kurvenbereich Hammarskjöldring/ Roßkopfstraße durch Fahrbahnherhöhung zu sichern. Begründung: In der o.g. langgezogenen Rechtskurve biegen motorisierte Fahrzeuge aus Richtung Nordwestzentrum/ Hammarskjöldring kommend mit erlaubtem Tempo 50 in die Roßkopfstraße ein. Der Bereich ist durch die seitlich am Fahrbahnrand parkenden Fahrzeuge zudem nicht gut einsehbar. Das Überqueren der Roßkopfstraße am Zebrastreifen ist für zu Fuß gehende und gerade für Kinder und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen schwierig bis gefährlich, weil die bei der derzeitig erlaubten Höchstgeschwindigkeit in die Roßkopfstraße einbiegenden Fahrzeuge erst in letzter Sekunde bemerkt werden können. Umgekehrt können die Fahrzeuge bei dem derzeit erlaubten Tempo 50 unmöglich am Zebrastreifen rechtzeitig bremsen. Tempo 30 trägt außerdem insgesamt zur Verkehrsberuhigung und zu weniger Lärmbelästigung im gesamten Wohngebiet bei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 13.10.2022, TO I, TOP 22 Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, die Vorlage OF 206/8 unter Ziffer 1. um die Worte "mit der Maßgabe, dass Tempo 30 nur zwischen Praunheimer Weg 113 und 77 eingerichtet wird" zu ergänzen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2958 2022 Anregung an den Magistrat OM 2983 2022 1. Der Änderungsantrag der CDU wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 206/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Annahme) zu 2.: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2022, OF 194/8 Betreff: Verkehrsberuhigung im Wohngebiet - Tempo-30-Zone im Hammarskjöldring und mit Tempo 30 in die Roßkopfstraße Der Ortsbeirat möge beschließen der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu veranlassen: 1. Eine Tempo-30-Zone von Hammarskjöldring Höhe Hausnummer 170 bis Praunheimer Weg Kreuzung Am Stockborn einzurichten. Mit nur vier Schildern löst sich der ganze derzeit bestehende Flickenteppich aus Tempo 30/50 Zonen für das gesamte Quartier. 2. Tempo 30 auch vor dem Zebrasteifen Hammarskjöldring/ Roßkopfstraße und in der gesamten in der Roßkopfstrasse einzurichten, um die Verkehrssicherheit insbesondere bei Querungen am Zebrastreifen zu erhöhen. 3. Den Zebrastreifen im Kurvenbereich Hammarskjöldring/ Roßkopfstraße durch Fahrbahnherhöhung zu sichern. Begründung: In der o.g. langgezogenen Rechtskurve biegen motorisierte Fahrzeuge aus Richtung Nordwestzentrum/ Hammarskjöldring kommend mit erlaubtem Tempo 50 in die Roßkopfstraße ein. Der Bereich ist durch die seitlich parkenden Fahrzeuge zudem nicht gut einsehbar. Das Überqueren der Roßkopfstraße am Zebrastreifen ist für zu Fuß gehende und gerade für Kinder und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen schwierig bis gefährlich, weil die bei der derzeitig erlaubten Höchstgeschwindigkeit in die Roßkopfstraße einbiegenden Fahrzeuge erst in letzter Sekunde bemerkt werden können. Umgekehrt können die Fahrzeuge bei dem derzeit erlaubten Tempo 50 unmöglich am Zebrastreifen rechtzeitig bremsen. Tempo 30 trägt außerdem insgesamt zur Verkehrsberuhigung und zu weniger Lärmbelästigung in diesem Wohngebiet bei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 8 am 15.09.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 194/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 8 am 13.10.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 194/8 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2022, OF 179/8 Betreff: Update für Tempo 30-Zonen im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, ab Herbst 2022 in regelmäßigen Abständen Begehungen von Tempo 30-Zonen in Wohngebieten mit Ämtern anzusetzen mit dem Ziel von Nachbesserungen für mehr Verkehrssicherheit, zum Beispiel: bessere Sicht an Kreuzungen und Überwegen, mehr Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger bei der Straßenüberquerung, Beseitigung von Straßenschäden, Möglichkeiten der Begrünung, Verbesserung der Aufenthaltsqualität und der Barrierefreiheit, Optimierung der Parkplatzsituation. Die Begehungen sollen insbesondere in diesen zusammenhängen Straßenzügen durchgeführt werden: - Zone Alt-Heddernheim - Zone Gerhart-Hauptmann-Ring - Zone Oberfeldstraße - Zone Alt-Niederursel - Zone Titusstraße - Zone Römerstadt/Hadrianstraße - Zone Mertonviertel/Riedwiese - Zone Niederurseler Landstraße Die Ergebnisse der Begehungen werden von den Fraktionen zu Anträgen verschriftlicht und als Ortsbeiratsinitiativen (OI) dem Magistrat zur Umsetzung aufgegeben. Begründung: Nach Einführung der Tempo-30-Zonen zu Beginn der 90er Jahre in der Zuständigkeit der Frankfurter Ortsbeiräte haben sich Wohnqualität und Verkehrsfluss in den betreffenden Straßenzügen verbessert. Aber viele Verkehrsführungen, Verkehrszeichen und Piktogramme sind in die Jahre gekommen. Auch unterscheiden sich die Zonen in ihrer baulichen Ausgestaltung. Im Bereich Gerhart-Hauptmann-Ring gibt es zum Beispiel so gut wie keine Elemente, die innerhalb dieses großflächigen verkehrsberuhigten Bereichs auf die bestehende Geschwindigkeitsregelung hinweisen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 179/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2022, OF 161/7 Betreff: Situation für Fahrradfahrer in der Straße Ohlengarten verbessern Ohlengarten 1 Im Ohlengarten ist das Fahren entgegen der Einbahnstraße für Radfahrer:innen nicht erlaubt. Dies ist verständlich, da aufgrund des Gefälles eine erhebliche Geschwindigkeit erreicht werden kann, die Einmündung in die Straße Alt-Praunheim unübersichtlich ist und es dadurch zu gefährlichen Situationen kommen kann. Andere Verkehrsteilnehmer:innen können die Kreuzung nur schwer einsehen, die Kreuzung müsste mit einem Stoppschild versehen werden und man müsste sich langsam in die Kreuzung reintasten. Dies ist aus vielerlei Hinsicht nicht praktikabel. Um das fahren gegen die Einbahnstraße trotzdem zu erlauben, bittet der Ortsbeirat den Magistrat folgenden Vorschlag zu prüfen. Wie im Bild erkenntlich, wird vor der Einmündung Ohlengarten in Alt Praunheim ein Bereich abgesperrt und der Verkehr in Fahrtrichtung Praunheimer Weg dergestalt um diese Absperrung herumgeleitet, dass der Verkehr quasi links in den Ohlengarten einbiegt und dadurch einen weiteren Blickwinkel erhält und auf abfahrende Radfahrer:innen reagieren können. Außerdem erhalten Radfahrer:innen dadurch einen "Auslauf", der in Notsituationen zum Anhalten genutzt werden kann. Der Radius ist an die Bedürfnisse des Busverkehrs anzupassen und das abgesperrte Gebiet durch geeignete Maßnahmen vor dem Abstellen von Sichthindernissen zu schützen. Ohlengarten 2 Im oberen Bereich des Ohlengarten, in Fahrtrichtung Haingrabenstraße finden Radfahrer:innen eine schwierige Situation vor: Da die Haingrabenstraße vorfahrtsberechtigt ist, müssen Radfahrer:innen an der Einmündung anhalten und an einer steilen Stelle wieder anfahren, was insbesondere für ungeübte Radfahrer:innen schwierig sein kann. Außerdem befindet sich der Radweg der Hainbuchenstraße (mit Benutzungspflicht) an dieser Stelle hinter der Hecke und ist nicht erreichbar. Der Ortsbeirat bittet deshalb den Magistrat, zu prüfen, ob folgende Lösung umsetzbar ist: Es wird ein rot markierter Radweg vom Ohlengarten auf die Haingrabenstraße geführt, der hinter der Hecke auf den regulären Radweg abbiegt. (Im Bild2 die rote Markierung). Außerdem wird eine abknickende Vorfahrt vom Ohlengarten auf die Haingrabenstraße (im Bild2 der blaue Pfeil) eingerichtet, damit kreuzende Radfahrer ohne Gefährdung auf die Heingrabenstraße einbiegen können. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 7 am 24.05.2022, TO I, TOP 12 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die beiden Ziffern der Vorlage OF 164/7 getrennt abgestimmt. Beschluss: Die Vorlage OF 161/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.05.2022, OA 189 entstanden aus Vorlage: OF 158/8 vom 19.04.2022 Betreff: Ausschreibung der Schülerinnen- und Schülerbeförderungsdienstleistung zur Mosaikschule Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Schülerinnen- und Schülerbeförderungsdienstleistung zur Mosaikschule für den Zeitraum ab 01.01.2023 neu auszuschreiben unter Berücksichtigung der folgenden Vorgaben: 1. In die Leistungsbeschreibung sind diese Kriterien aufzunehmen: Ortskunde der Fahrerinnen und Fahrer, Bereitstellung von Fahrzeugen mit angemessener Sitzplatzkapazität (mindestens Van oder Kleinbus), größtmögliche Professionalität und Erfahrung der Fahrerinnen und Fahrer im Umgang mit Menschen mit Behinderung, Bereitstellung einer Fachkraft morgens und am Nachmittag zur Koordination der An- und Abfahrten auf dem Schulhof und zu den 24 eigens bestehenden Parkplätzen. 2. Die Ausschreibung ist fachlich abzustimmen mit der Schulleitung, dem Elternbeirat und dem Stadtbehindertenbeauftragten. Nach Möglichkeit sind über den Elternbeirat evtl. geeignete Busunternehmen festzustellen, um diese schon im Vorfeld auf die geplante Ausschreibung hinzuweisen. 3. Vor der Ausschreibung ist eine Gefährdungsanalyse für eine sichere und fachgerechte Beförderung der Schülerinnen und Schüler (SuS) durchzuführen (für Fahrwege und Schulgelände). Begründung: Seit Januar 2022 wird die Beförderungsdienstleistung ausschließlich durch die Taxi-Vereinigung erbracht. Die Zahl der morgens in den engen Wendehammer der zur Schule führenden Stichstraße des Gerhart-Hauptmann-Rings einfahrenden Autos hat sich seitdem vervielfacht und sorgt auf dem Schulhof für beengte und mitunter gefährliche Situationen, wenn die Kinder aussteigen und zu den Schulgebäuden gebracht werden. Normale Pkw sind für eine adäquate Beförderung der Kinder zur Schule außerdem nicht gut geeignet, da die Jungen und Mädchen dieser Schulform andere Platzbedürfnisse im Fahrzeug haben. Die bis 2021 eingesetzten Kleinbusse mit erfahrenen Fahrerinnen und Fahrern haben die Schulkinder bewährt und sorgfältig von ihrem Zuhause an die Mosaikschule gebracht. Es ist sehr bedauerlich, dass seitens des Magistrats nicht mit mehr Nachdruck alle Möglichkeiten einer Verlängerung des Vertrages mit der Firma Köhler geprüft wurden. Bei allem guten Willen, der bei vielen Taxifahrerinnen und Taxifahrern erkennbar ist, kann die Beförderung eingeschränkt wegefähiger SuS über Taxen nur eine Übergangslösung sein. Die Eltern erwarten zu Recht, dass der Magistrat neu ausschreibt und diese Ausschreibung mit besonderer Sorgfalt vorbereitet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 350 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 11.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 30.05.2022, TO I, TOP 87 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 189 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1808, 8. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 30.05.2022 Aktenzeichen: 92 11
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2022, OF 167/8 Betreff: Nachnutzung Kirchort der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: Gibt es Planungen bzw. Gespräche mit dem Evangelischen Regionalverband in Bezug auf die Zukunft der Gebäude sowie des Grundstückes, auf dem die aufgegebene Kirche steht? Ist dem Magistrat bekannt, welche weiteren Kirchorte im Stadtteil kurz- oder mittelfristig aufgegeben werden? Gibt es ein langfristiges Konzept des Magistrats für den Umgang mit solchen Gebäuden und Flächen? Wer hat bisher Interesse an einem Kauf der Kirche(nflächen) signalisiert? Begründung: Wie bekannt ist [1] , soll der Kirchenstandort der evangelischen Dietrich-Bonhoeffer Gemeinde in der Thomas-Mann-Straße aufgegeben werden. Möglicherweise/ wahrscheinlich steht dieses Schicksal auch anderen Kirchen im Ortsbezirk bevor. Der Stadtteil hat schlechte Erfahrungen mit aufgegebenen Kirchen. Es hat Jahrzehnte gedauert, bis die ehemalige Kirche der evangelischen Deutsch reformierten Gemeinde im Gerhart-Hauptmann-Ring 398 im Jahr 2021 wieder einer sinnvollen Nutzung zugeführt wurde. Das darf nicht wieder passieren. Aus dieser Erfahrung sollte man lernen und frühzeitig und öffentlich über die zukünftige Nutzung nachdenken, beraten und informieren. Dabei sind die Bürger, die Vereine und Initiativen sowie der Ortsbeirat von Anfang an einzubeziehen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 8 am 05.05.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 394 2022 Die Vorlage OF 167/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2022, OF 162/8 Betreff: Autonome fahrende Verbindung zwischen U-Bahnhof Niederursel und Praunheimer Weg Schulzentrum Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen, ob im Rahmen eines Modellversuchs ein autonom fahrender Bus zwischen den U-Bahn Station Niederursel und der Haltestelle Praunheimer Weg Schulzentrum eingerichtet werden kann. Ersatzweise soll noch einmal geprüft werden, inwieweit die Buslinien M72 und M 73 nicht über die U Bahn Haltestelle Niederursel geführt werden können. Begründung: Zurzeit ist die U-Bahn Haltestelle Niederursel nicht direkt an die Buslinien M 72 und M73 angebunden. Um diese Busse zu erreichen ist ein Fußweg von etwa 15 Minuten notwendig. Eine Anbindung an diese Buslinie würde die Fahrzeit in Richtung Nordwestkrankenhaus erheblich verkürzen. Der Umweg über das Nordwestzentrum würde dadurch entfallen. Die Fahrzeit zwischen den Linien U 3, U 8 und U9 und den Linien U 6 und U 7 würde verkürzt und eine entsprechende Lücke im Angebot des öffentlichen Nahverkehres geschlossen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 8 am 05.05.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2104 2022 Die Vorlage OF 162/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor folgende Fassung erhält: "Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob im Rahmen eines Modellversuchs ein autonom fahrender Bus zwischen den U-Bahn-Station ,Niederursel' und der Haltestelle ,Praunheimer Weg Schulzentrum' eingerichtet werden kann." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2022, OF 158/8 Betreff: Ausschreibung der Schülerinnen- und Schülerbeförderungsdienstleistung zur Mosaikschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, die Schülerinnen- und Schülerbeförderungsdienstleistung zur Mosaikschule für den Zeitraum ab 01.01.2023 neu auszuschreiben unter Berücksichtigung der folgenden Vorgaben: 1. In die Leistungsbeschreibung sind diese Kriterien aufzunehmen: Ortskunde der Fahrerinnen und Fahrer, Bereitstellung von Fahrzeugen mit angemessener Sitzplatzkapazität (mindestens Van oder Kleinbus), größtmögliche Professionalität und Erfahrung der Fahrerinnen und Fahrer im Umgang mit Menschen mit Behinderung, Bereitstellung einer Fachkraft mor gens und am Nachmittag zur Koordination der An- und Abfahrten auf dem Schulhof und zu den 24 eigens bestehenden Parkplätzen. 2. Die Ausschreibung ist fachlich abzustimmen mit der Schulleitung, dem Elternbeirat und dem Stadtbehindertenbeauftragten. Nach Möglichkeit sind über den Elternbeirat evtl. geeignete Busunternehmen festzustellen, um diese schon im Vorfeld auf die geplante Ausschreibung hinzuweisen. 3. Vor der Ausschreibung ist eine Gefährdungsanalyse für eine sichere und fachgerechte Beförderung der Schülerinnen und Schüler (SuS) durchzuführen (für Fahrwege und Schulgelände). Begründung: Seit Januar 2022 wird die Beförderungsdienstleistung ausschließlich durch die Taxi-Vereinigung erbracht. Die Zahl der morgens in den engen Wendehammer der zur Schule führenden Stichstraße des Gerhart-Hauptmann-Rings einfahrenden Autos hat sich seitdem vervielfacht und sorgt auf dem Schulhof für beengte und mitunter gefährliche Situationen, wenn die Kinder aussteigen und zu den Schulgebäuden gebracht werden. Normale Pkw sind für eine adäquate Beförderung der Kinder zur Schule außerdem nicht gut geeignet, da die Jungen und Mädchen dieser Schulform andere Platzbedürfnisse im Fahrzeug haben. Die bis 2021 eingesetzten Kleinbusse mit erfahrenen Fahrerinnen und Fahrern haben die Schulkinder bewährt und sorgfältig von ihrem Zuhause an die Mosaikschule gebracht. Es ist sehr bedauerlich, dass seitens des Magistrats nicht mit mehr Nachdruck alle Möglichkeiten einer Verlängerung des Vertrages mit der Fa. Köhler geprüft wurden. Bei allem guten Willen, der bei vielen Taxifahrerinnen und -fahrern erkennbar ist, kann die Beförderung eingeschränkt wegefähiger SuS über Taxen nur eine Übergangslösung sein. Die Eltern erwarten zu Recht, dass der Magistrat neu ausschreibt und diese Ausschreibung mit besonderer Sorgfalt vorbereitet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 8 am 05.05.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 189 2022 Die Vorlage OF 158/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.03.2022, OF 150/8 Betreff: Fußgängerüberwege Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen 1. Einen Fußgängerüberweg vor dem Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 3 auf die Verkehrsinsel gegenüber, 2. einen Fußgängerüberweg von der Verkehrsinsel auf den Gehweg vor dem Bücherschrank 3. einen Fußgängerüberweg über den Weißkirchner Weg in Höhe Hausnummer 42 Begründung: Die Fußgängersituation in dem beschriebenen Bereich ist absolut nicht ausreichend und nicht zumutbar. Dies gilt speziell für alte Menschen (insbesondere für Personen mit Rollator), für Kinder und Jugendliche welche zur Bushaltestelle möchten oder an dem Kinder- und Jugendprogramm der Freiwilligen Feuerwehr Niederursel teilnehmen oder auf dem Weg zum SV Niederursel sind. Die erste Übergangsmöglichkeit ist in Höhe des Weißkirchner Wegs 1 und die nächste über die Brücke in Höhe Gerhart-Hauptmann-Ring 112. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 8 am 24.03.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1900 2022 Die Vorlage OF 150/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender Punkt angefügt wird "4. einen Fußgängerüberweg über den Weißkirchener Weg in Höhe Hausnummer 59". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2022, OF 140/8 Betreff: Schüttgrabenstraße als Einbahnstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Schüttgrabenstraße in Fahrtrichtung vom Weißkirchener Weg bis zur Ecke Alt-Niederursel zur Einbahnstraße zu machen. Begründung: Immer wieder kommt es in der Schüttgrabenstraße (Anlieger-Straße, Tempo 30-Zone) durch den erlaubten gegenläufigen Verkehr zu gefährlichen Situationen zwischen Pkw, Lkw, Lieferfahrzeugen, Radfahrenden und besonders Fußgängern, für die der Bürgersteig ohnehin viel zu schmal ist. Abgefahrene Spiegel und Blechschäden an parkenden Fahrzeugen kommen dort sehr häufig vor und wären vermeidbar, wenn Ausweichsituationen nicht erforderlich wären. Wer erst einmal in die Straße eingefahren ist, hat nur wenige Lücken (vor Haus N. 1 und 5) zur Verfügung, um an die Seite zu fahren. Sehr oft muss rückwärts gefahren werden, was zu neuen unübersichtlichen Situationen führt, gefahrvoll gerade für Radler, die aus Richtung Süden in die Schüttgrabenstraße einbiegen. Ein Verkehrsbedürfnis für Fahrten aus Richtung Spielsgasse/Alt-Niederursel besteht in aller Regel nicht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 8 am 24.03.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 140/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 8 am 05.05.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 140/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 8 am 02.06.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 140/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2500 2022 Die Vorlage OF 140/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor folgende Fassung erhält: "Der Magistrat wird gebeten, in der Schüttgrabenstraße eine Einbahnstraßenregelung zu prüfen und das Ergebnis vor einer Umsetzung dem Ortsbeirat vorzustellen." Abstimmung: Annahme bei einer Enthaltung CDU
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2022, OF 133/8 Betreff: Die Tiefgaragen der Nordweststadt fit machen für Elektromobilität -2- Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mindestens eine der Tiefgaragen im Gerhart-Hauptmann-Ring (es bietet sich die derzeit leerstehende TG25a an) für Elektromobilität zunächst für einige Stellplätze zu ertüchtigen und dies im Vorfeld proaktiv zu bewerben. Bei steigendem Bedarf soll es möglich sein auch weitere Plätze zügig zur Verfügung stellen. Begründung: Leider hat der Magistrat auf den ersten Vorstoß der Stärkung der E-Mobilität in der Nordweststadt sehr wenig aussagekräftig ausgeführt, dass zum einen kein "absehbarer Bedarf bestünde" und "gleichfalls bisher keine Anfragen nach Lademöglichkeiten eingegangen" seien. Entsprechend erfolgte keine weitere Behandlung dieses Anliegens. Ob dies an mangelnden Anfragen liegt ist sicherlich in kurzer Zeit belanglos. Den Plänen der EU zufolge sollen ab 2035 keine neuen Autos mehr mit herkömmlichem Verbrennungsmotor zugelassen werden. Spätestens dann ist de facto starkes Interesse vorhersehbar. Fahrzeugneuanschaffungen werden sich aber auch vor diesem Termin schon daran orientieren. Daher sollten bereits jetzt erste Ausbauschritte unternommen werden, bevor zum "Stichtag" viele gleichzeitig auf diese Idee kommen. Gerade die Nordweststadt ist für einen solche Ertüchtigung prädestiniert. Entgegen den meisten anderen Stadtteilen verfügt die Nordweststadt von Beginn an flächendeckend über viele frei anmietbare Tiefgaragenplätze. Diese bieten gegenüber anderen Quartieren in denen es keine solchen Stellplatzmöglichkeiten gibt, einen großen Vorteil um Elektromobilität auch in reinen Wohngebieten zu forcieren, wie dies im Strategiepapier "Elektromobilität im Jahr 2025 in Frankfurt am Main", 05/2011) dargelegt wird. Dort wird folgerichtig festgestellt, dass in derart verdichteten Gebieten Lademöglichkeiten nicht im öffentlichen Raum bereitgestellt werden können. Quartiersgaragen werden hierbei als wichtiges Element bewertet, auch dort Elektromobilität attraktiv zu machen. Hierüber verfügt die Nordweststadt vielzählig. Der Ortsbeirat kann sich daher vorstellen zunächst in einzelnen/r Tiefgarage/n eine ausreichende Stromversorgung vorzubereiten, an der die Mieter (nach Absprache mit der PBG) eigene für den Privatgebrauch vorgesehene Ladestationen/Wallboxen anschließen lassen können. Dies würde auch die Belegungszahlen der dortigen Tiefgaragen und die Attraktivität des Wohnquartiers steigern. Der verbrauchte Strom soll hierbei privat abgerechnet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 8 am 24.03.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1895 2022 Die Vorlage OF 133/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.02.2022, OA 152 entstanden aus Vorlage: OF 114/8 vom 27.01.2022 Betreff: Erwerb und Neuordnung des Areals "Kleines Einkaufszentrum" in der Thomas-Mann-Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. dem anhaltenden Verfall des "Kleinen Einkaufzentrums" in der Thomas-Mann-Straße 6 nicht länger tatenlos zuzusehen und mit den in Frankfurt am Main tätigen Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand (ABG, NH, GWH usw.) sowie dem gegenwärtigen Eigentümer Gespräche mit dem Ziel einzuleiten, eine dieser Gesellschaften zu überzeugen, das "Kleine Einkaufszentrum" zu erwerben, abzureißen und einer zu den Zielsetzungen des Städtebaulichen Wettbewerbs zur Zukunft der Nordweststadt passenden neuen Nutzung zuzuführen (Wohnungsbau mit Nahversorgungsangeboten sowie Räume für soziale Nutzungen); 2. parallel zu den Gesprächen nach Ziffer 1. über das Quartiersmanagement einen Runden Tisch einzuberufen, der alle aktiven Vereine, Kirchengemeinden, Einrichtungen, Geschäfte, Vermieter und Eigentümer sowie den Ortsbeirat an einen Tisch holt, um Gemeinsamkeiten hinsichtlich der Zielsetzung dieser städtebaulichen Neuordnung zu formulieren. Begründung: Der Zustand des "Kleinen Einkaufzentrums", das im Konzept der Nordweststadt eine Nahversorgungsfunktion hat, ist seit Jahren mangelhaft. Aktuell geäußerte Verkaufsbereitschaft auf Seiten des Eigentümers bietet Anlass, dass sich der Magistrat endlich über die Zukunft dieses Einkaufszentrums klar wird und eine städtebauliche Neuordnung des Areals durchführt. Dazu wird es erforderlich sein, das Zentrum mit Grundstück zu erwerben. Es wäre wünschenswert für die Stabilität des Stadtteils, wenn eine Wohnungsbaugesellschaft der öffentlichen Hand, möglichst mit städtischen Besitzanteilen, investiert und zusätzlichen Wohnraum für die Mittelschicht, aber auch nach den Förderwegen 1 und 2 schaffen würde. Zusätzlich sind attraktive und sozial verträgliche Angebote der Nahversorgung in diesem Bereich gefragt. Auch sollen Räume für Einrichtungen der sozialen Fürsorge mitgeplant werden. Um zu einer sachgemäßen Einschätzung zum aktuellen Bedarf (Wohnen und öffentliche Nutzung) zu kommen, soll ein Runder Tisch tagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1923 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 969 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 23.02.2022 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 22.03.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (Ziffer 1. = Annahme, Ziffer 2. = Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1405, 6. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 22.03.2022
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2022, OF 121/8 Betreff: Rückhaltebecken für den Steinbach Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird beauftragt, den Bau eines naturnahen Retentions- bzw. eines Rückhaltebeckens für den Steinbach westlich der Altenwohnanlage Praunheimer Weg zu prüfen. Das Becken soll in der Breite und Länge das Bachbett des Steinbach vergrößern und eine Schutzbepflanzung haben. Begründung: Bei der Steinbachbegehung am 16.12.2021 waren Fachleute aus verschiedenen Ämtern, Ortsbeiratsmitglieder und Vertreter von Naturschutz- und Landwirtschaftsverbänden beteiligt. Es wurden verschiedene Probleme erörtert, die jetzt schon bestehen und die zu erwarten sind. Die Anlage eines natürlichen Retentionsraumes wurde übereinstimmend als Verbesserung der hydrologischen und biologischen Situation gesehen. 1. Vor einigen Jahren gab es ein Hochwasser, bei dem einige Bewohner aus dem Erdgeschoss der Altenwohnanlage evakuiert werden mussten. Danach wurde die betonierte Stauwanne sowie das Rückhaltegitter vor der Einmündung in die beiden Abflussrohre vergrößert. Trotzdem muss weiter von der Gefahr einer Überflutung z.B. bei Starkregen ausgegangen werden, da die Altenwohnanlage in der selben Geländemulde liegt wie das Staubecken, der Abstand gering ist und die Abflussrohre außerdem nur einen normalen Durchmesser haben. Ein Retentionsbecken, das westlich vor der betonierten Stauwanne liegt, würde die Gefahr einer Überflutung verringern. 2. Der Steinbach führt oftmals kein Wasser sondern liegt trocken. Dennoch fließt sowohl das Wasser aus dem Lachgraben als auch das Regen/Tau - Oberflächenwasser von den landwirtschaftlich genutzten Abhängen hinab in das tief gelegene Bachbett. Der agrarisch hochwertige Boden besteht hier aus einer sehr dichten Löss-Lehmschicht. In dem Geröll des trocken liegenden Steinbachs verdunstet oder versickert dieses Ablaufwasser schnell. Von den abfallenden Wiesen- und Agrarflächen könnten Sammler (kleine Drainagen) dem Retentionsbecken gezielt das ablaufende Wasser zuführen. Ein genügend großes Retentionsbecken bildet eine Schlammschicht am Boden, die wiederum ein Lebensraum und Schutzraum für Kleinstlebewesen und Wasserpflanzen ist, die Biodiversität fördert und die einen Austausch mit dem Grundwasser eingeht. Wenn die Pläne für eine Bebauung des Lachgrabengebietes fortgeführt werden, muss die Erhaltung des hydrologischen Systems im Steinbachtal gewährleistet werden. Die Planungsentwürfe müssen den Ablauf des Oberflächenwassers ohne weitere Belastung der Kanalisation berücksichtigen. Der Bau eines Retentionsbeckens hat zudem den Vorteil, dass es mit seiner Wasseroberfläche ausgleichend auf die Temperatur innerhalb eines Wohngebietes wirkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 8 am 17.02.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1694 2022 Die Vorlage OF 121/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2022, OF 114/8 Betreff: Erwerb und Neuordnung des Areals "Kleines Einkaufszentrum"in der Thomas-Mann-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. dem anhaltenden Verfall des "Kleinen Zentrums" in der Thomas-Mann-Straße 6 nicht länger tatenlos zuzusehen und mit den in Frankfurt am Main tätigen Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand (ABG, NH, GWH usw.) sowie dem gegenwärtigen Eigentümer Gespräche mit dem Ziel einzuleiten, eine dieser Gesellschaften zu überzeugen, das "Kleine Einkaufszentrum" zu erwerben, abzureißen und einer zu den Zielsetzungen des Städtebaulichen Wettbewerbs zur Zukunft der Nordweststadt passenden neuen Nutzung zuzuführen (Wohnungsbau mit Nahversorgungsangeboten sowie Räume für soziale Nutzungen); 2. parallel zu den Gesprächen nach Ziffer 1 über das Quartiersmanagement einen Runden Tisch einzuberufen, der alle aktiven Vereine, Kirchengemeinden, Einrichtungen, Geschäfte, Vermieter und Eigentümer sowie den Ortsbeirat an einen Tisch holt, um Gemeinsamkeiten hinsichtlich der Zielsetzung dieser städtebaulichen Neuordnung zu formulieren. Begründung: Der Zustand des "Kleinen Zentrums", das im Konzept der Nordweststadt eine Nahversorgungsfunktion hat, ist seit Jahren mangelhaft. Aktuell geäußerte Verkaufsbereitschaft auf Seiten des Eigentümers bietet Anlass, dass sich der Magistrat endlich über die Zukunft dieses Einkaufszentrums klar wird und eine städtebauliche Neuordnung des Areals durchführt. Dazu wird es erforderlich sein, das Zentrum mit Grundstück zu erwerben. Es wäre wünschenswert für die Stabilität des Stadtteils, wenn eine Wohnungsbaugesellschaft der öffentlichen Hand, möglichst mit städtischen Besitzanteilen, investiert und zusätzlichen Wohnraum für die Mittelschicht, aber auch nach den Förderwegen 1 und 2 schaffen würde. Zusätzlich sind attraktive und sozial verträgliche Angebote der Nahversorgung in diesem Bereich gefragt. Auch sollen Räume für Einrichtungen der sozialen Fürsorge mitgeplant werden. Um zu einer sachgemäßen Einschätzung zum aktuellen Bedarf (Wohnen und öffentliche Nutzung) zu kommen, soll ein Runder Tisch tagen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 8 am 17.02.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 152 2022 Die Vorlage OF 114/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei einer Enthaltung LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2022, OF 124/8 Betreff: Radfahrerinnen- und Radfahrerfreundliche und barrierefreie Umgestaltung des Praunheimer Wegs/Kreuzung Am Stockborn Der Ortbeirat beschließt: Der Magistrat wird um Prüfung und Bericht gebeten: 1. Ist die barrierefreie Umwandlung oder Ergänzung der Treppe der Fritz-Lenning-Anlage in bzw. um eine Rampe möglich? 2. In welcher Form kann eine direkte und sichere Verbindung für Radfahrende und Fußgänger:innen (z.B. über die schon vorhandene kleine Verkehrsinsel) eingerichtet werden, um die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer:innen zu erhöhen und im Hinblick auf die Mobilitätswende der dort aktuell herrschenden deutlichen Bevorzugung des motorisierten Verkehrs entgegenzuwirken? Begründung: Die Verkehrssituation an dieser Stelle weist gerade im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und die Mobilitätswende große Schwachstellen auf. Radfahrende und Fußgänger:innen, die von der Nidda aus kommend über die Fritz-Lenning-Anlage in Richtung Felder nach Oberursel/Steinbach kommen wollen, müssen hier einen enormen Umweg in Kauf nehmen, um den Praunheimer Weg sicher zu queren. Zunächst muss eine Treppenanlage direkt an der Fritz-Lenning-Anlage passiert werden, wobei vom Rad abgestiegen werden muss. Diese Treppe stellt auch für ältere und geheingeschränkte Menschen sowie Menschen mit Rollstühlen oder Kinderwägen eine zum Teil unüberwindbare Barriere dar. Es folgt ein 220m langer Umweg über 4 nicht aufeinander abgestimmte Ampelanlagen, um den Weg Richtung Felder zu erreichen, der die Radfahrenden sehr viel Zeit kostet. Es gibt keine sichere Möglichkeit den Praunheimer Weg an dieser Stelle direkt zu queren. Eigene Darstellung, Luftbild: Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 8 am 17.02.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 124/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 8 am 24.03.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Dem Antrag der CDU, sich mit der Vorlage OF 124/8 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Befassung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2022, OF 86/8 Betreff: Verstärkte Kontrollen des ruhenden Verkehrs im Gerhart- Hauptmann-Ring und angrenzenden Straßen Der Gerhart-Hauptmann-Ring (inklusive Stichstraßen) und die an den Gerhart-Hauptmann-Ring angrenzenden Straßen sind immer stärker von falsch/wild parkenden Fahrzeugen belastet. Weder Halte-, Durchfahrverbote noch Bürgersteige oder Radfahrwege werden beachtet. Das führt zu einer Gefährdung von Kindern, Fußgänger*innen und Radfahrer*innen. In der Vergangenheit durchgeführte Kontrollen haben Wirkung gezeigt, jedoch hält diese Wirkung nicht lange an. Es bedarf daher einer nachhaltigen Kontrolle, um eine dauerhaft abschreckende Wirkung zu erzielen. Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat möge veranlassen, dass die Kontrollen des ruhenden Verkehrs im Gerhart-Hauptmann- Ring (inklusive der Stichstraßen) und den angrenzenden Straßen dauerhaft in kürzeren, unregelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 20.01.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1464 2022 Die Vorlage OF 86/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2022, OF 89/8 Betreff: Querungen für Radfahrerinnen und Radfahrer am Praunheimer Weg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Das Radfahrbüro hat im September 2021 ohne vorherige Absprache mit dem Ortsbeirat zwei Querungen für Radfahrerinnen und Radfahrer am Praunheimer Weg (Höhe Hausnummern 155 und 169) verkehrsrechtlich angeordnet. Begründet wird die Maßnahme mit einer angeblich fehlenden Querungsmöglichkeit für Nutzerinnen und Nutzer des Einrichtungsradweges auf den jeweiligen Straßenseiten des Praunheimer Weges und einer besseren Anknüpfung des städtischen Radverkehrssystems an die Wege in der Feldgemarkung Richtung Steinbach. Da es je ca. 50 m entfernt die große signalgesteuerte Kreuzung Am Stockborn/Praunheimer Weg gibt, steht der Zugewinn an Sicherheit und Schnelligkeit nicht im richtigen Verhältnis zu den vermutlichen Kosten der als Provisorium bis zu einer generellen Neugestaltung des Kreisels gedachten Baumaßnahme. Außerdem schaffen die beiden Überwege keine zusätzliche Sicherheit für Radlerinnen und Radler: Konflikte mit dem Autoverkehr sind vorprogrammiert, weil Kfz und Lkw unmittelbar nach der Kreuzung und dem Grünsignal nicht mit einer weiteren Verzögerung der Fahrt so kurz nach dem Losfahren und dem Verlassen des Kreuzungsbereichs rechnen und Fahrradfahrende sich somit den geordneten Überweg "erkämpfen" müssen. Die Sichtbeziehung für Autos aus Richtung Haingrabenstraße auf den geplanten Rad-Überweg direkt hinter der durch das Mauerwerk der Bebauung schwer einsehbaren Kurve zum Praunheimer Weg ist zudem schlecht, was Radlerinnen und Radler mit Querungswunsch gerade an dieser Stelle gefährdet. Die Überwege unterstellen eine Sicherheit, die es so nicht gibt. Der bisherige Überweg für Radlerinnen und Radler, die signalgesteuerte Kreuzung, ist sicher und aus langjähriger Erfahrung - dem Ortsbeirat liegen keine Beschwerden vor - auch schnell genug, um die Fahrbahnseite zu wechseln. Zu begrüßen ist lediglich der geplante barrierefreie Umbau der Treppe zu der kleinen Grünanlage entlang des Steinbachs. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Welche Radverkehrszahlen (Ist und Soll) liegen der Anordnung zugrunde? 2. Wie hoch sind die Bau- und Bauunterhaltungskosten und aus welcher Haushaltsposition wird die provisorische Maßnahme finanziert? 3. Welche Planung für eine Umgestaltung des Kreisels Am Stockborn/Praunheimer Weg schlägt der Magistrat vor, um für alle Verkehrsmittel inklusive Fußgängerinnen und Fußgänger ausgewogene, schnelle und sichere Verkehrsverhältnisse zu schaffen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 20.01.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 289 2022 Der Vorlage OF 89/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: CDU
Hier in Praunheimer Weg ist 30 Zone aber weil die Straße eine lange Gerade ist, fahren die Autos sehr oft mit hoher Geschwindigkeit.
Ich sehe jedes mal an der Haltestelle Gerhart-Hauptmann-Ring/ Praunheimer Weg , das die Leute über die Straße laufen weil sie den Bus erreichen wollen und die Autofahrer rasen tun deswegen wünsche ich mir das es einen Zebrastreifen gibt .
Ich sehe jedes mal an der Haltestelle Gerhart-Hauptmann-Ring/ Praunheimer Weg , das die Leute über die Straße laufen weil sie den Bus erreichen wollen und die Autofahrer rasen tun deswegen wünsche ich mir das es einen Zebrastreifen gibt .