Antrag vom 29.01.2023, OF 108/13 Betreff: Ortsbeiräte immer informieren Im vergangenen Jahr feierten die Ortsbeiräte in Frankfurt ihr 50-jähriges Bestehen. Zu diesem Jubiläum erinnerten sowohl die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher als auch die Stadtverordnetenvorsteherin daran, dass die Ortbeiräte in ihrer Arbeit ernstgenommen werden müssen. Dies wurde auch und gerade an den Magistrat adressiert. Dass dies keine leeren Worte sind, beschreibt auch §82, Absatz 3, Satz 1 HGO sowie §3, Absatz 4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt. Hier ist klar festgehalten, dass Ortsbeiräte zu jeder Angelegenheit, die den Ortsbezirk betrifft, zu hören sind. Leider aber kam es nun vermehrt vor, dass der Ortsbeirat 13 wichtige Angelegenheiten aus der Presse erfuhr und nicht direkt informiert wurde. Dies war auch Gegenstand der Frage F1307 in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung vom 15. Dezember 2022. In der dazugehörigen Antwort wird jedoch lediglich darauf verwiesen, dass Ortsbeiräte sich doch den Pressenewsletter der Stadt Frankfurt abonnieren sollten. Der Autor der Antwort scheut sogar nicht einmal vor flapsigen Aussagen zurück: "Im Falle der Öffnung der Außenstellen kommt hinzu, dass unterstellt werden kann, dass Frankfurterinnen und Frankfurter ihre Termine im Bürgeramt nicht über die Ortsbeiräte buchen, sondern direkt bei der Stadt." Die gesamte Antwort zeigt nicht nur zwischen den Zeilen, sondern auch sehr explizit, dass das zuständige Dezernat wenig Interesse an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat zu haben scheint. Zudem wird aus der Antwort ersichtlich, dass sich an die oben genannten Paragraphen der Hessischen Gemeindeordnung sowie der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte nicht gehalten werden möchte. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den §82, Absatz 3, Satz 1 HGO sowie den §3, Absatz 4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt in allen betreffenden Fällen einzuhalten. Alle Dezernentinnen und Dezernenten sollen hieran noch einmal erinnert werden, sodass sichergestellt ist, dass Ortsbeiräte in der Zukunft mindestens zeitgleich mit der Presse, besser sogar vor der Presse informiert werden.Beratung im Ortsbeirat: 13
Beratungsergebnisse:
18. Sitzung des OBR 13 am 14.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3538 2023 Die Vorlage OF 108/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme