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Vorlagentyp: OF ID: OF_108-13_2023 Erstellt: 29.01.2023 Aktualisiert: 17.02.2023

Parser Lab: Ortsbeiräte immer informieren

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
    Antrag vom 29.01.2023,
 OF 108/13     Betreff:  Ortsbeiräte immer informieren 
   Im vergangenen Jahr feierten die Ortsbeiräte in Frankfurt ihr
 50-jähriges Bestehen. Zu diesem Jubiläum erinnerten sowohl die
 Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher als auch die Stadtverordnetenvorsteherin
 daran, dass die Ortbeiräte in ihrer Arbeit ernstgenommen werden müssen. Dies
 wurde auch und gerade an den Magistrat adressiert. Dass dies keine leeren Worte
 sind, beschreibt auch §82, Absatz 3, Satz 1 HGO sowie §3, Absatz 4 der
 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt. Hier ist klar festgehalten, dass
 Ortsbeiräte zu jeder Angelegenheit, die den Ortsbezirk betrifft, zu hören
 sind.   Leider aber kam es nun vermehrt vor,
 dass der Ortsbeirat 13 wichtige Angelegenheiten aus der Presse erfuhr und nicht
 direkt informiert wurde. Dies war auch Gegenstand der Frage F1307 in der
 Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung vom 15. Dezember 2022. In der
 dazugehörigen Antwort wird jedoch lediglich darauf verwiesen, dass Ortsbeiräte
 sich doch den Pressenewsletter der Stadt Frankfurt abonnieren sollten. Der
 Autor der Antwort scheut sogar nicht einmal vor flapsigen Aussagen zurück: "Im
 Falle der Öffnung der Außenstellen kommt hinzu, dass unterstellt werden kann,
 dass Frankfurterinnen und Frankfurter ihre Termine im Bürgeramt nicht über die
 Ortsbeiräte buchen, sondern direkt bei der Stadt." Die gesamte Antwort zeigt nicht nur zwischen den
 Zeilen, sondern auch sehr explizit, dass das zuständige Dezernat wenig
 Interesse an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat zu haben
 scheint. Zudem wird aus der Antwort ersichtlich, dass sich an die oben
 genannten Paragraphen der Hessischen Gemeindeordnung sowie der Geschäftsordnung
 der Ortsbeiräte nicht gehalten werden möchte.   Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat
 beschließen:   Der Magistrat wird aufgefordert,
  den §82, Absatz 3, Satz 1 HGO sowie den §3, Absatz 4
 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt in allen betreffenden Fällen
 einzuhalten. Alle Dezernentinnen und Dezernenten sollen hieran noch einmal
 erinnert werden, sodass sichergestellt ist, dass Ortsbeiräte in der Zukunft
 mindestens zeitgleich mit der Presse, besser sogar vor der Presse informiert
 werden.       Antragsteller: 
            CDU  
 Vertraulichkeit: Nein   Beratung im Ortsbeirat: 13     Beratungsergebnisse:  18. Sitzung des OBR
 13 am 14.02.2023, TO I, TOP 6                           Beschluss:    Anregung   an den Magistrat OM   3538 2023 
     Die Vorlage OF 108/13 wird in   der vorgelegten
 Fassung beschlossen.     
   Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme
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Parser-Diagnostik

Strukturierte Daten vorhanden
Nein
Regex Felder
0
docETL Extraktion
Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
Pflichtfelder Regex
3 Feld(er) fehlen