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Die Beantwortung des Auskunftsersuchens vom 06.02.2024 (V 844) kommt für die Weihnachtsmärkte zu spät

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

06.02.2024

Auskunftsersuchen

Stromversorgung für Stadtteilfeste

Details im PARLIS V_844_2024
04.11.2024

Antrag Ortsbeirat

Die Beantwortung des Auskunftsersuchens vom 06.02.2024 (V 844) kommt für die Weihnachtsmärkte zu spät

Details im PARLIS OF_1122-6_2024
26.11.2024

Anregung Ortsbeirat

Die Beantwortung des Auskunftsersuchens vom 06.02.2024, V 844, kommt für die Weihnachtsmärkte zu spät

Details im PARLIS OA_510_2024
Partei: SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 04.11.2024, OF 1122/6

Betreff: Die Beantwortung des Auskunftsersuchens vom 06.02.2024 (V 844) kommt für die Weihnachtsmärkte zu spät Vorgang: V 844/24 OBR 6 Der Ortsbeirat möge beschließen, das Stadtparlament wird aufgefordert, den Magistrat aufzufordern endlich und nachhaltig dafür zu sorgen, dass Anregungen und Auskunftsersuchen, des Ortsbeirates 6 innerhalb der Frist des § 4 Abs. 10 GOOBR aufgenommen bzw. beantwortet werden. Das betrifft insbesondere solche Anträge, die mit der Durchführung von saisonalen Ereignissen, wie beispielsweise Weihnachtsmärkten, im Zusammenhang stehen und die darauf gerichtet sind, den Veranstaltern mehr Planungssicherheit zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang ist beispielhaft das Auskunftsersuchen vom 06.02.2024 (V844) zu nennen.

Begründung:

Mit dem in der Überschrift genannten Auskunftsersuchen sollte erreicht werden, dass bei Ortsfesten auf etablierte Elektroinstallateure zu Bereitstellung der Stromversorgung zurückgegriffen werden kann. Das stärkt das örtliche Handwerk und hilft den Betreibern solcher Stadtfeste, die Kosten zu minimieren. Der Antrag hat sich jedenfalls für die diesjährigen Weihnachtsmärkte erledigt, nachdem er über zehn Monate unbeantwortet blieb.

dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.02.2024, V 844
Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 510
2024 Die Vorlage OF 1122/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme